DE60207069T2 - Therapeutische und/oder übungsvorrichtung für die unteren gliedmassen einer person - Google Patents

Therapeutische und/oder übungsvorrichtung für die unteren gliedmassen einer person Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Rehabilitation und/oder zum Training der unteren Gliedmaßen einer Person, insbesondere einer Person, die eine Schädigung des Zentralnervensystems (Querschnittlähmung, Halbseitenlähmung) aufweist.
  • Im derzeitigen Stand der medizinischen Behandlung von querschnittgelähmten Personen ist festzustellen, dass von 100 neuen Fällen nur 20% der Personen eine vollständige Schädigung des Rückenmarks erlitten haben und daher zu einer endgültigen Lähmung verurteilt sind, aber 80% nur eine teilweise Schädigung des Rückenmarks aufweisen.
  • Angesichts der derzeitigen Möglichkeiten bei der Rehabilitation ist es erwiesen, dass etwa 10 bis 15% dieser 80% an Personen, die nur teilweise betroffen sind, die Fähigkeit zum selbständigen Gehen mit relativ zufriedenstellender Qualität wiedererlangen können.
  • Diese Wiedererlangung erklärt sich durch die Tatsache, dass das Zentralnervensystem (ZNS) und insbesondere das Rückenmark eine große Fähigkeit zur „Formbarkeit" aufweisen, d.h. dass infolge einer Reorganisation der unter der Schädigung liegenden Nervenbahnen des Rückenmarks nicht betroffene, noch gesunde Nervenbahnen an die Stelle zerstörter Nervenbahnen treten können, um deren Funktion zu gewährleisten.
  • Diese Ersatzfähigkeit durch die Formbarkeit des Nervensystems erfordert ein echtes Neulernen des Bewegungsschemas, das durch die ständige Wiederholung der üblichen Bewegungen, die die Gliedmaßen vor der Lähmung ausführten, initiiert und stimuliert werden kann. Um eine maximale Wirksamkeit der Rehabilitation zu erreichen, müssten diese Bewegungen jedoch ausgeführt werden, indem die ursprünglichen willkürlichen Bewegungen so genau wie möglich nachgeahmt werden, und zwar mit aktiver Beteiligung der betroffenen Muskeln und genauer Beachtung der Widerstandsbelastungen, die sich diesen Bewegungen entgegensetzten.
  • Im Wesentlichen werden diese Reorganisation durch Ersatz auf Grund der Formbarkeit des Nervensystems und das Neulernen des Bewegungsschemas durch die Nerveninformationen bestimmt, die an das ZNS durch das propriozeptive Nervensystem, genauer durch den geschlossenen Regelkreis zwischen dem propriozeptiven Nervensystem und den Bewegungsnerven (Motoneuronen) der betroffenen Muskeln, geliefert werden.
  • Es muss hier ein wesentlicher Punkt in Erinnerung gerufen werden: Die Kontraktion jedes für eine Bewegung verantwortlichen Muskels erfolgt unter der Kontrolle des propriozeptiven Nervensystems, von dem der Muskel abhängt. Dieses Nervensystem umfasst Propriozeptoren, die Rezeptoren am Ursprung einer sensiblen Nervenfaser sind, die empfindlich gegenüber den Reizen sind, die durch die Bewegungen des Körpers erzeugt werden. Diese Rezeptoren befinden sich in der Nähe der Knochen, Gelenke und Muskeln. Das propriozeptive Nervensystem (das die Tiefensensibilität darstellt) bildet mit den Muskeln, die es kontrolliert, ein feines und präzises Regelungssystem mit geschlossenen Regelkreis, das die Kontrolle der Bewegungen und der Position des Körpers ermöglicht.
  • Aus der Lähmung ergibt sich eine schwerwiegende funktionelle Behinderung, die durch eine ganze Reihe von Komplikationen erschwert werden kann: Schorfbildung, Spastizität, Osteoporose, Kreislauf-, Harn- und Darmprobleme und Schrumpfungen der Muskeln und Sehnen sowie der Kapseln und Bänder.
  • Mit einer Schrumpfung der Muskeln und Sehnen ist eine Muskelatrophie verbunden. Dies führt dazu, dass der Muskel seine Kraft und seine Ausdauer verliert. In der Folge verliert er seine Fähigkeit, eine funktionelle Arbeit zu liefern.
  • Die Schrumpfung der Kapseln und Bänder ist ebenfalls eine schwere und sehr häufige Komplikation, die zu einer Einschränkung der Gelenkamplitude (Gelenkversteifung) und schädlichen Haltungen führen kann. Mit der Zeit kann sie auch eine Auswirkung auf den Gelenkknorpel haben.
  • Es ist daher wesentlich, diesen verschiedenen Komplikationen, und insbesondere den Problemen im Zusammenhang mit den Muskeln, Sehnen und Gelenken vorzubeugen, indem der Patient ab dem Beginn seiner Verletzung durch ein seiner Verletzung entsprechendes, gut zusammengestelltes Rehabilitationsprogramm regelmäßig mobilisiert wird. Es ist auch wesentlich, dass der Patient so rasch wie möglich in eine aufrechte Position gebracht wird, damit er in einer physiologischen Position ist, die eine Regulierung der verschiedenen Stoffwechselvorgänge und zahlreicher physiologischer Funktionen gewährleistet.
  • Die von der Lähmung betroffenen Gliedmaßen werden gewöhnlich einem Verfahren der passiven Mobilisierung unterzogen, das durch den Einsatz von äußerer Kraft erfolgt. Diese äußere Kraft kann direkt manuell durch einen Therapeuten oder durch eine entsprechende Apparatur geliefert werden.
  • Um darüber hinaus ein spezifisches Training im Hinblick auf die Wiederherstellung der Gehfähigkeit durchzuführen, wobei die Reorganisation durch Ersatz auf Grund der Formbarkeit des Rückenmarks – wie sie oben beschrieben wurde – genutzt wird, kann der Patient in eine aufrechte Position gebracht werden, indem er durch Gurte auf einem Laufband gehalten wird, während er sich mit seinen oberen Gliedmaßen auf parallele Stangen stützt. Der kauernde Therapeut ruft nun manuell eine Bewegung der Beine hervor, die dem Gehen ähnlich ist.
  • Dies ist ein noch heute üblicher Vorgang, obwohl er zahlreiche Nachteile aufweist: Die aufgezwungenen Bewegungen sind langsam und ungenau. Der Therapeut ist auf Grund seiner kauernden Position und der geleisteten Arbeit rasch erschöpft. Daraus resultieren zu kurze Sitzungen mit einer geringen Anzahl von Wiederholungen der Bewegungen, was die Wirksamkeit erheblich senkt.
  • In jüngster Zeit wurde eine Verbesserung dieses Vorgangs durch die reine Automatisierung dieses Vorgangs erzielt (Gerät Lokomat der Schweizer Gesellschaft Hocoma AG). Eine motorbetriebene funktionelle mechanische Prothese spielt die Rolle eines Exoskeletts und führt zu einer automatischen Bewegung der unteren Gliedmaßen, die die Kinematik des Gehens auf einem Laufband reproduziert.
  • Der Vorteil dieses Verfahren besteht darin, dass es ermöglicht, auf den manuellen Eingriff eines Therapeuten zu verzichten. Dies führt zu einer Verbesserung der Schnelligkeit, der Genauigkeit und der Wiederholbarkeit. Es ist auch möglich, die Bewegungen nach Belieben zu wiederholen.
  • Alle oben beschriebenen Verfahren weisen jedoch zwei große Nachteile auf. Erstens sind dies immer noch Verfahren mit rein passiver Mobilisierung der Gliedmaßen. Daraus ergibt sich, dass in Ermangelung einer aktiven Beteiligung der Muskeln die Wirksamkeit solcher Verfahren beschränkt ist, und die gesamte klinische Erfahrung zeigt, dass sie nicht genügen, der Atrophie und der Gelenkversteifung der gelähmten Körperteile Einhalt zu gebieten. Zweitens sind diese Verfahren rein statisch, wobei der Patient auf einem Laufband stationär bleibt. Folglich kommt es zu keinem Neulernen der Erzeugung und sodann der Steuerung der kinetischen Energie und der Erhaltung des linearen Moments, die bei einer Fortbewegung des Patienten erzeugt werden und die die eigentliche Grundlage der Dynamik des Gehens mit zwei Beinen im dynamischen Gleichgewicht darstellen.
  • Seit einigen Jahren wird die funktionelle elektrische Stimulation vorgeschlagen, um die physiologische Steuerung beim Gehen bei Patienten mit gewissen kleineren Defiziten zu ersetzen. Diese elektrische Stimulation wurde entwickelt, um eine bestimmte Anzahl von Muskeln zu stimulieren, die die aufrechte Haltung ermöglichen (Jaeger et coll., 1990), oder um die Gehfähigkeit zu verbessern (Carnstam et coll., 1977). In neuerer Zeit hat eine ganze Reihe von Arbeiten gezeigt, dass es möglich ist, mit einer komplizierten und schweren Apparatur die Gehfähigkeit von Querschnittgelähmten durch elektrische Stimulation wiederherzustellen. Diese Rehabilitation erfordert jedoch einen beträchtlichen Energieaufwand und ist nur für eine gewisse Anzahl von Patienten mit relativ tief gelegener Rückenmarkverletzung anwendbar. Daraus ergibt sich, dass die Wiederherstellung eines tatsächlich funktionellen Gangs noch nicht erreicht wurde.
  • Diese Erfolglosigkeit kann zu einem wesentlichen Teil durch zwei große Nachteile erklärt werden, die allen bisher bekannten Verfahren zur Elektrostimulation gemeinsam sind.
  • Der erste Nachteil besteht darin, dass sie auf eine herkömmliche Elektrostimulation zurückgreifen, die heute als einzige angewendet wird, nämlich auf die sogenannte Regelung in offenem Regelkreis (Open-Loop Control), die dadurch gekennzeichnet ist, dass einzig und allein ein Muskel einer Stimulation unterzogen wird, und zwar in Abwesenheit einer Rückkopplung (Rückwirkung) der so erzeugten Aktivität.
  • Es ist daran zu erinnern, dass die Erzeugung einer Bewegung durch elektrische Stimulation heikel bleibt: Die Kontrolle der Geschwindigkeit und der Amplitude erweist sich als sensibel und besonders schwierig, wenn die Geste mit zusätzlichen Widerstandsbelastungen oder sehr schnell durchgeführt wird, und zwar infolge von Kraftimpulsen, die ihr eine starke Beschleunigung verleihen, wie dies beim Vorgang des Gehens mit zwei Beinen der Fall ist,.
  • Für die Mobilisierung von gelähmten Gliedmaßen muss diese Kontrolle noch genauer, wiederholbarer und zuverlässiger werden. In einer ersten Zeit muss die Mobilisierung nämlich stets langsam und allmählich erfolgen, und da im Allgemeinen ein sensorisches Defizit vorliegt, nimmt die Person keine Empfindungen seitens des auf diese Weise mobilisierten Gliedes mehr wahr.
  • Daraus ergibt sich, dass die Anwendung einer Elektrostimulation in offenem Regelkreis keine adäquate Kontrolle der hervorgerufenen Bewegungen ermöglicht. Die auf diese Weise induzierten Bewegungen sind nicht zur Erzeugung und Steuerung der kinetischen Energie und zur Erhaltung des linearen Moments in der Lage, die unverzichtbar für einen ordnungsgemäßen Ablauf eines energiesparenden, tatsächlich funktionalen Gehvorgangs ist. Dies bedeutet, dass diese Art von Stimulation nicht in der Lage ist, die Dynamik des Vorgangs des Gehens auf zwei Beinen zu erzeugen und sodann zu steuern.
  • Tatsächlich muss festgestellt werden, dass sich die auf diese Weise hervorgerufenen Bewegungen als gerade einmal fähig erweisen, auf mehr oder weniger ungefähre Weise die bloße Kinematik des Gehvorgangs auszuführen. Dies bedeutet, dass diese Bewegungen gewissermaßen der Fortbewegung des Körpers folgen, wobei die Letztgenannte durch eine andere, unten beschriebene Weise erzeugt wird.
  • Der zweite Nachteil der Elektrostimulationsverfahren ist im Wesentlichen eine Konsequenz des ersten: Alle bisher beschriebenen Verfahren erfordern eine erhebliche Beteiligung der oberen Gliedmaßen, die entweder auf parallele Stangen oder auf eine Gehhilfe gestützt sind. Die Fortbewegung des Körpers wird nun im Wesentlichen durch einen manuellen Vorschub der Gehhilfe erzeugt, der zu einer Verschiebung des Schwerpunkts des Körpers nach vorne führt und ihn auf diese Weise in eine nach vorne stürzende Position bringt, die durch das Aufstützen der oberen Gliedmaßen auf die Gehhilfe kontrolliert wird. Sodann wird unter der Einwirkung der Elektrostimulation eine Folgebewegung der einen und anschließend der anderen unteren Gliedmaße hervorgerufen. Darauf wird die Gehhilfe neuerlich nach vorne bewegt, und so fort.
  • Daraus ergibt sich, dass der auf diese Weise erzielte Gang aus einer Abfolge von Beschleunigungen und anschließenden Verlangsamungen (Bremsungen) besteht, jedesmal mit einem kurzen Zwischenstopp, um die Gehhilfe nach vorne zu bewegen. Die Folge – die derzeit allen Verfahren gemeinsam ist –, ist ein extrem langsamer Gang, bestenfalls kaum mit einem Fünftel der normalen Geschwindigkeit eines Fußgängers, der einen enormen Energieaufwand erfordert, der den Patienten sehr rasch erschöpft. Die Bewegungskapazität beträgt unter solchen Umständen nicht über einige zehn Meter.
  • Schließlich ist diese Art von Gang mittels Prothese dadurch gekennzeichnet, dass er auf vier Stützpunkten (den beiden Füßen und den beiden Händen unter Zwischenstellung der Gehhilfe) statisch stabil ist und dass er das lineare Moment nicht aufrechterhält, während der menschliche Gang auf zwei Beinen dadurch gekennzeichnet ist, dass er die Beherrschung eines dynamisch stabilen Gangs auf zwei Stützpunkten mit Erhaltung des linearen Moments ermöglicht.
  • Die herkömmliche Elektrostimulation mit offenem Regelkreis weist einen zusätzlichen Nachteil auf, wenn sie angewendet wird, um eine Stärkung der Muskeln zu erzielen. Weiter oben wurde beschrieben, dass diese Art von Stimulation keine wirksame und adäquate Kontrolle der dynamischen Aktivität ermöglicht, die durch den stimulierten Muskel erzeugt wird, vor allem wenn sich der Letztgenannte gegen zusätzliche Widerstandsbelastungen zusammenziehen muss. Dies ist zwangsläufig der Fall bei einem Muskelstärkungstraining nach dem „Überlastungsprinzip" oder „Prinzip des Trainings mit steigendem Widerstand".
  • Tatsächlich ist es gut bekannt, dass die Entwicklung der Stärke und der Ausdauer der Muskeln – oder der Muskelaufbau –, d.h. die Entwicklung der maximalen Arbeitsfähigkeit, von einem Prinzip abhängt, das „Überlastungsprinzip" genannt wird. Nach diesem Prinzip entwickeln sich die Kraft und die Ausdauer eines Muskels nur dann, wenn der Letztgenannte während einer bestimmten Zeit mit dem Maximum seiner Leistung und seiner Ausdauer gegen einen geeigneten Widerstand verwendet wird. Das Überlastungsprinzip bedeutet, dass der Widerstand, dem sich der Muskel entgegensetzt, allmählich in dem Maß, wie der Muskel an Kraft und Ausdauer gewinnt, erhöht werden muss. Aus diesem Grund ist man von der ursprünglichen Bezeichnung „Überlastungsprinzip" nun zu der Bezeichnung „Prinzip des Trainings mit steigendem Widerstand" übergegangen.
  • Aus offensichtlichen Gründen der Wirksamkeit, Präzision und Sicherheit sollte diese Art der Stimulierung in offenem Regelkreis im Wesentlichen auf das Erzielen isometrischer Kontraktionen beschränkt werden, die auch statische Kontraktionen genannt werden, da die isometrische Kontraktion durch das Fehlen einer Verkürzung des Muskels gekennzeichnet ist, dessen Enden während einer Kontraktion fix bleiben.
  • Gemäß den Grundsätzen der Physik folgt aus diesem Fehlen einer Verkürzung und einer Bewegung der Enden des Muskels, dass keinerlei mechanische Arbeit geleistet wird. Dennoch verbraucht die isometrische Aktivität Energie, die in Form von Wärme abgegeben wird.
  • Aus der Fachliteratur geht hervor, dass solche isometrischen Kontraktionen einzig isometrische Kraft entwickeln, und dies einzig in einem gegebenen Gelenkwinkel und nur in diesem Winkel.
  • Nun versucht man in der Regel mit dem Ziel einer funktionellen Rehabilitation, die Kraft und die Ausdauer eines Muskels über den gesamten Bereich des physiologischen, normalerweise genutzten Gelenkwinkels zu erhöhen, den er erzeugen kann, d.h. man versucht, seine Fähigkeit zu erhöhen, eine maximale mechanische Arbeit zu liefern. Es ist somit offensichtlich, dass die Elektrostimulation mit offenem Regelkreis nicht in der Lage ist, diese Anforderungen zu erfüllen.
  • Wenn eine Person von einer Rückenmarkverletzung betroffen ist, die zu einer Lähmung führt, so leidet sie in einer allerersten Phase an einem Spinalschock, der eine Akutversorgung und eine Anfangsphase im Bett erfordert. Wenn man in der Folge eine erste, frühe Mobilisierung zum Zweck der Rehabilitation durchführen kann, die in diesem Stadium immer langsam und allmählich sein muss, zeigt der Patient bereits eine ausgeprägte Muskelatrophie, die eine Folge dieser Periode der Immobilisierung ist.
  • Die überwiegende Mehrheit der Population der Querschnittgelähmten befindet sich übrigens aktuell in einer Phase weit nach der Anfangsphase im Bett und weist daher eine noch ausgeprägtere und häufig von einer Gelenkversteifung begleitete Muskelatrophie auf.
  • In einer ersten Zeit erlauben es die Muskelschwäche infolge der Immobilisationsatrophie und die eventuellen Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit der Gliedmaßensegmente auf Grund der Gelenkversteifung nicht, das Gewicht des Körpers für seine Mobilisierung in aufrechter Position zu tragen. Daher sollte das Training zur Muskelstärkung und Beweglichkeit der Gelenke in einer Position ausgeführt werden, die für eine vollständige Beweglichkeit aller betroffenen Gelenke günstig ist, wobei dies bei der unteren Gliedmaße der Knöchel, das Knie und die Hüfte sind. Dazu wäre eine auf dem Rücken liegende Position (Rückenlage) optimal.
  • Nun wäre es einerseits günstig, die Beweglichkeit der Gelenke zu trainieren, um das Bänder- und Kapselsystem zu stärken, um eventuelle Winkelbeschränkungen sehr allmählich zu beseitigen und um soweit wie möglich eine vollständige Beweglichkeit des Gelenks über seinen gesamten physiologischen Winkelbereich wiederzuerlangen. Andererseits wäre es parallel dazu günstig, einen entsprechenden Muskelaufbau gemäß dem „Prinzip des Trainings mit steigendem Widerstand (Überlastungsprinzip)" vorzunehmen, und dies über den gesamten verfügbaren Winkelbereich des Gelenks. Dieser Muskelaufbau sollte sowohl bei Streck- als auch Biegebewegungen der Gelenke der verschiedenen betroffenen Gliedmaßensegmente erfolgen, um zu vermeiden, dass ein Ungleichgewicht der Muskeln welcher Art auch immer hervorgerufen wird. Selbstverständlich kann der Muskelaufbau gelähmter Muskeln nur mittels einer geeigneten Elektrostimulation erfolgen.
  • Anfangs sollten diese Übungen auf extrem langsame, präzise und allmählich steigende Weise ausgeführt werden, insbesondere was die Mobilisierung der Gelenke betrifft, um jegliche Schädigung des Muskel-, Sehnen- und Gelenksystems und insbesondere die Gefahr eines Osteotoms (vom Typ POA) infolge einer erzwungenen Mobilisierung zu vermeiden.
  • Es soll daran erinnert werden, dass die Paraosteoarthropathie (POA) in einer ektopischen Knochenbildung besteht, die sich bei bestimmten Schädigungen des Zentralnervensystems (Querschnittlähmung, Halbseitenlähmung, Schädeltrauma usw.) in der Umgebung der unterhalb der Läsion befindlichen großen Gelenke entwickelt. Sie stellt eine Komplikation dar, die gefährlich sein kann und gefürchtet wird, wenn sie die Funktion beeinträchtigt.
  • Daher sollten aus allen oben genannten Gründen die induzierten Bewegungen unbedingt und strikt hinsichtlich ihrer Stärke, Geschwindigkeit und Gelenkamplitude kontrolliert werden. Wie oben erwähnt wurde, kann die herkömmliche Elektrostimulation in offenem Regelkreis diesen Anforderungen nicht genügen.
  • Das wesentliche Ziel des oben beschriebenen Trainings besteht darin, es dem Patienten zu ermöglichen, eine funktionelle Arbeitsfähigkeit (in gewissem Maß ein „Fitness"-Niveau) der unteren Gliedmaßen wiederzuerlangen und sodann zu erhalten, die soweit wie möglich in der Lage ist, das Gewicht des Körpers in aufrechter Position zu tragen, oder noch besser, in der Lage ist, ihn von einer kauernden Position in die aufrechte Position und umgekehrt zu bringen. Erst in diesem Stadium wird der Patient wirklich in der Lage sein, mit größtmöglichem Gewinn ein spezifisches Training für den Vorgang des Gehens auf zwei Beinen durchzuführen.
  • Es wurde oben beschrieben, dass im Rahmen eines wirksamen Gehtrainings die Ersatzfähigkeit durch die Formbarkeit des Nervensystems eine wesentliche Rolle spielt und dass diese Fähigkeit durch die propriozeptiven Informationen initiiert und stimuliert wird. Dabei sowie beim Neulernen des unabdingbaren Bewegungsschemas sind die propriozeptiven Informationen umso wirksamer, je näher sie jenen sind, die aus einer gleichwertigen willkürlichen Aktivität stammen (Nachahmungsprinzip).
  • Sehr schematisch und im Wesentlichen ist anzunehmen, dass das Gehen auf zwei Beinen in einem rein dynamischen Gleichgewicht auf zwei Stützpunkten erfolgt. Es gibt kurze Kraftimpulse ganz zu Beginn eines Schrittes, die von den Oberschenkelstreckmuskeln an der Hüfte und von den Streckmuskeln des Fußes geliefert werden, die für den Antrieb des Körpers nach vorne sorgen. Diese Kraftimpulse oder Schwungimpulse rufen eine Beschleunigung der Körpermasse nach vorne hervor. Auf diese Weise erhält diese Körpermasse eine Geschwindigkeit und folglich eine kinetische Energie und ein lineares Moment. Diese Impulse erzeugen die Dynamik des Gehprozesses.
  • Während der Ausführung des Schrittes führt der Massenmittelpunkt des Körpers anschließend eine Pseudo-Wurfbahn mit parabelförmigem Verlauf aus. Während der Ausführung dieser Bahn sorgt eine relativ schwache Muskelbeteiligung für die Kontrolle der kinematischen Kette der Segmente, die die untere Gliedmaße bilden. Man kann sagen, dass in diesem Stadium die Muskelbeteiligung für die Verfolgung der Bahn sorgt und folglich die Dynamik des Gehprozesses steuert.
  • Das Ziel dieser Steuerung ist es, die Bewegungen der Gliedmaßen zu optimieren, um die Verringerung der Bewegungsenergie am Ende des Schrittes zu minimieren und auf diese Weise ein möglichst konstantes lineares Moment zu erhalten, so dass zu Beginn des nächsten Schrittes ein minimaler Kraftimpuls ausreicht, um den Verlust an Bewegungsenergie zu kompensieren und die Erhaltung des linearen Moments zu sichern, wodurch ein Antrieb mit konstanter Durchschnittsgeschwindigkeit gewährleistet wird. Genau dieser Grad der Erhaltung der Bewegungsenergie am Ende jedes Schrittes bestimmt die Menge an neuer Energie, die notwendig ist, um den Antrieb mit konstanter Durchschnittsgeschwindigkeit aufrechtzuerhalten.
  • Der oben beschriebene Mechanismus wird besonders deutlich beim Laufen. Dieses besteht in einer Beschleunigung der Geschwindigkeit des Ablaufs der Kinematik des Gehprozesses. In diesem Fall verfolgt der Massenmittelpunkt des Körpers bei einem Schritt infolge eines starken Schwungimpulses eine parabelförmige Wurfbahn, während der die beiden Füße jeglichen Bodenkontakt verlieren, bis das Körpergewicht am Ende des Schrittes auf einem einzigen Fuß aufgenommen wird.
  • Sodann geben der gleiche Fuß und das gleiche Bein einen neuen Kraftimpuls, der für den nächsten Schritt sorgt.
  • Bis heute existiert keine Vorrichtung zur Rehabilitation der unteren Gliedmaßen einer querschnittgelähmten Person oder zum Gehtraining, die die oben genannten Bedingungen erfüllt, um die unteren Gliedmaßen auf physiologische Weise trainieren zu können, wobei für eine getreue Nachahmung der willkürlichen Aktivität gesorgt wird, die infolge einer Lähmung zentralen Ursprungs unmöglich geworden oder eingeschränkt ist. Auch erlaubt es keine der bisher in der Literatur vorgeschlagenen Vorrichtungen, die oben genannten Bedingungen zu erreichen.
  • Das Patent US 4,642,769 beschreibt ein System zur Kontrolle der Bewegungen der unteren Gliedmaßen in offener Muskelkette mittels einer Elektrostimulation der gelähmten Muskeln. Es handelt sich um externe, nicht in das Gelenk integrierte Mittel, wobei diese Vorrichtung schwerlich wirksam erscheint.
  • Die Patente US 5,476,441 und US 954,621 beschreiben Vorrichtungen, die für eine Kontrolle des Winkels eines Gelenks mit Hilfe einer rückgekoppelten Bremsung des Gelenkwinkels sorgen. Es handelt sich jedoch um eine bloße Bremsung ohne die Möglichkeit zur Motorisierung des Gelenks.
  • Das Patent US 5,682,327 schlägt eine Vorrichtung vor, die für eine universale Kontrolle der Motoren und folglich der Bewegungen sorgt, die mit Hilfe von gut bekannten Geräten zur kontinuierlichen passiven Mobilisierung erzeugt werden. Wie schon ihr Name sagt, rufen diese Geräte rein passive Gelenkbewegungen hervor. Diese Vorrichtung ist spezifisch zur Kontrolle der beweglichen Schienen bestimmt, die durch Motoren aktiviert werden. Sie sieht jedoch keinen damit verbundenen und kontrollierten Einsatz einer neuromuskulären Elektrostimulation welcher Art auch immer vor.
  • Sogenannte hybride Vorrichtungen, die eine neuromuskuläre Elektrostimulation mit einer Prothese kombinieren, werden beschrieben in WO 96/36278 und im Artikel von Popovic D et al.: „Hybrid Assistive System – The Motor Neuroprosthesis" (IEEE Transactions on Biomedical Engineering, IEEE Inc. New York, USA, Band 36, Nr. 7, 1. Juli 1989, Seiten 729–736). Diese Vorrichtungen weisen jedoch insofern einen großen Nachteil auf, als die Eigenmasse der Prothese nicht kontrolliert wird. Daher interferiert diese Masse durch ihre Trägheits- und Schwerkrafteffekte sowie durch die Kräfte auf Grund der Reibungen während des Betriebs mit den gewünschten Bewegungen der elektrostimulierten Körpersegmente, wodurch sie die Qualität der gewünschten Bewegungen tiefgreifend beeinträchtigt, vor allem wenn die Bewegungen mit hoher Geschwindigkeit gegen Belastungswiderstände oder zum Gehtraining ausgeführt werden müssen.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Rehabilitation der unteren Gliedmaßen und zum Gehtraining gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 vorzuschlagen, die frei von den oben genannten Nachteilen (Fehlern) ist und die den oben genannten Bedingungen genügt, so dass ein physiologisch optimales Training zur Rehabilitation der unteren Gliedmaßen und sodann ein Gehtraining durchgeführt werden kann, bei dem ein willkürliches, aktives Training so genau wie möglich nachgeahmt wird.
  • Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Rehabilitation und/oder zum Training der unteren Gliedmaßen einer Person nach Anspruch 1.
  • Die Ausführung einer wirksamen Regelung der Gelenkbewegungen in geschlossenem Regelkreis macht es unumgänglich notwendig, die Gelenkwinkel mit entsprechenden Positionssensoren und die im Bereich der Gelenke wirkenden Kräfte mit entsprechenden Drehmomentsensoren präzise messen zu können.
  • Im Stand der Technik existieren keine adäquaten implantierbaren Sensoren. Daher ist es beim Einsatz der unverzichtbaren Sensoren notwendig, sie in ein Exoskelett zu integrieren, das eine funktionelle Prothese darstellt. Die Aufgabe dieser funktionellen Prothese ist es auch, die Segmente der Gliedmaßen während der Übungen zu stützen und zu führen, und es kommt ihr auch die Aufgabe zu, die Belastungswiderstände, die für einen wirksamen Muskelaufbau unverzichtbar sind, zu bilden und an die Segmente der Gliedmaßen zu übermitteln.
  • Folglich muss die Prothese auf ausreichend robuste Weise konstruiert sein, um alle geforderten Funktionen wirksam erfüllen zu können. Die Robustheit der Prothese sowie aller Elemente, aus denen sie zusammengesetzt ist (Sensoren, Motoren usw.) verleihen jedem ihrer beweglichen Elemente eine beträchtliche Masse.
  • Während ihres Betriebs, insbesondere bei hoher Geschwindigkeit, darf die Prothese jedoch keinesfalls durch ihre eigene Masse mit den physiologischen Bedingungen der angestrebten und von der trainierenden Person ausgeführten Bewegungen interferieren, wobei dies eine wesentliche Anforderung ist.
  • In anderen Worten müssen alle Trägheits-, Schwerkraft- und Reibungseffekte der Prothese während des Betriebs neutralisiert werden können, so dass die physische Gegenwart der Prothese vergessen (vollständig neutralisiert) werden kann, damit die ausgeführten Bewegungen die entsprechenden willkürlichen Bewegungen frei und getreu nachahmen.
  • Diese Anforderungen werden erfüllt dank der aktiven Kontrolle der eigenen Gelenkbewegungen der Prothese infolge der Motorisierung der Gelenke der Prothese, die durch das System zur Regelung in geschlossenem Regelkreis kontrolliert wird, wobei diese Regelung mit Positions- und Drehmomentsensoren in den Gelenken ausgeführt wird, die mit einer Steuereinheit verbunden sind, die einer entsprechenden Software unterworfen ist.
  • Vorzugsweise werden die Rückkopplungen der Stimulationsvorrichtung und der Motoren durch Steuersoftwareprogramme vom Typ a priori ausgeführt, um eine kontinuierliche Regelung in Echtzeit zu gewährleisten, wobei diese unterschiedlichen Rückkopplungen auf koordinierte Weise mit Hilfe einer entsprechenden Software gesteuert werden, die durch Programmierung an jedes der verschiedenen angestrebten Ziele angepasst werden kann.
  • Vorzugsweise umfassen die Steuersoftwareprogramme auch eine mathematische Modellisierung der Merkmale und Bewegungen der orthopädischen Vorrichtung sowie eine mathematische Modellisierung des Verhaltens der Muskeln.
  • Die folgende, als Beispiel gegebene Beschreibung bezieht sich auf die Zeichnungen, wobei:
  • 1 auf schematische Weise eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung illustriert;
  • 2a und 2b auf schematische Weise die beiden Extrempositionen der Prothese der Vorrichtung von 1 zeigen;
  • 3a und 3b eine Seitenansicht bzw. eine Draufsicht eines Ausführungsbeispiels der Prothese von 1 sind;
  • 4 ein Blockschema des Gelenkmotorisierungssystems der Vorrichtung von 1 und seiner Rückkopplung ist;
  • 5a und 5b auf schematische Weise als Seitenansicht bzw. Draufsicht eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung illustrieren; und
  • 6 ein Blockschema des Gelenkmotorisierungssystems der Vorrichtung von 5 und seiner Rückkopplung ist.
  • Eine Prothese wird als „hybrid" bezeichnet, wenn sie eine funktionelle mechanische Prothese mit einer neuromuskulären Elektrostimulation kombiniert.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform der Vorrichtung, die in 1 dargestellt ist, umfasst die Vorrichtung eine hybride Prothese zum Training der unteren Gliedmaßen, die zur Verwendung in einer auf dem Rücken liegenden Position (Rückenlage) eingerichtet ist.
  • Gemäß dieser Ausführungsform ermöglicht die Vorrichtung das Bewegungstraining einer verunglückten Person, um die Bewegungs- und Gelenkfunktionen unter Verringerung des Schorfbildungsrisikos möglichst gut wiederherzustellen, und zwar mit dem Ziel, einen funktionellen Gebrauch dieser Gliedmaßen wiederzuerlangen.
  • Genauer wird diese Prothese aus zwei identischen Prothesen gebildet, eine für jedes Bein des Patienten 1, wobei jede der Prothesen über ein Gelenk 6 und mittels einer verstellbaren Halterung 9 am Ende eines horizontalen Rahmens 10 befestigt ist, der entsprechend gepolstert ist und dazu bestimmt ist, den Rücken und das Becken des Patienten zu stützen, der sich in einer auf dem Rücken liegenden Position befindet. Jede dieser beiden Prothesen bildet ein Robotersystem vom seriellen Typ, das aus drei Segmenten 2, 3, 4 zusammengesetzt ist, die durch Gelenke 7, 8 verbunden sind.
  • Jede dieser Prothesen ist so ausgebildet, dass sie ein Exoskelett zum Stützen und Führen der unteren Gliedmaße darstellt, wodurch sie für eine mechanische Schnittstelle mit den drei Körpersegmenten sorgt, die die untere Gliedmaße bilden, nämlich Oberschenkel, Unterschenkel und Fuß.
  • Zu diesem Zweck können die Teile der unteren Gliedmaße (Oberschenkel und Unterschenkel) mit den entsprechenden Segmenten 2, 3 der mechanischen Prothese mit Hilfe von gepolsterten Auflagen in Form von Schienen 11, 12 und Gurten mit einem Verschluß vom Typ „Klettverschluss" 13, 14 verbunden werden, die mit der Prothesenstruktur verbunden sind.
  • Wie dies in 2a, 2b, 3a und 3b dargestellt ist, werden die Prothesensegmente 2, 3 des Oberschenkels und des Unterschenkels aus teleskopischen Rohren gebildet, deren Länge an die Gestalt des Patienten angepasst werden kann, so dass die Prothesengelenke 6 für die Hüfte, 7 für das Knie und 8 für den Knöchel vom funktionellen Standpunkt mit den entsprechenden physiologischen Gelenken des Patienten zusammenfallen. Das dritte Prothesensegment 4 bildet eine Fußsohlenstütze. Der Fuß wird mit Hilfe einer biegsamen Struktur, die der Struktur an der Oberseite eines Schuhs ähnlich ist und die durch biegsame Laschen 15 mit einem Verschluss vom Typ „Klettverschluss" fest geschlossen werden kann, ständig in Kontakt mit dieser Fußsohlenstütze gehalten.
  • Die beschriebene Schnittstelle, die die Körpersegmente der unteren Gliedmaße eng mit den entsprechenden Prothesensegmenten verbindet, bildet auf diese Weise eine funktionelle Einheit: Die Bewegungen der Gliedmaße und der Prothese sind nun miteinander verbunden und identisch.
  • Die Kinematik jeder Prothese vom seriellen Typ, die nur eine einzige kinematische Kette umfasst, ist die einfachste, die es gibt. Die Vorteile eines solchen seriellen Systems sind sehr zahlreich, denn dieses System kann sehr leicht an die Gestalt des Patienten angepasst werden. Es kann leicht und automatisch zusammengeklappt werden. Da die drei Gelenke voneinander unabhängig sind, ist die Steuerung sehr einfach. Vor allem jedoch ist, wie dies in 2a und 2b dargestellt wurde, die durch ein solches System ermöglichte Gelenkbeweglichkeit maximal und ermöglicht ein optimales Training der Beweglichkeit des Gelenks über seinen gesamten physiologischen Bereich. Tatsächlich erfordert ein solches Training für jedes der Gelenke folgende Bewegungsamplituden für die Streckung bzw. die Beugung:
    • – Hüftgelenk: –5° bis 120°
    • – Kniegelenk: –10° bis 130°
    • - Knöchelgelenk: –25° bis 45°
  • Selbstverständlich können die Prothesen jedoch auch mit einer Kinematik vom parallelen Typ gebildet sein.
  • Wie dies in 3a und 3b dargestellt ist, wird jedes Gelenk der Prothese durch einen elektrischen Servomotor 20, 21, 22 betätigt, der eine Antriebswirkung oder eine Bremswirkung haben kann, wobei er an ein Untersetzungsgetriebe 23, 24, 25 gekoppelt ist. Jeder Motor ist neben einem der Rohre (Prothesensegmente) angeordnet, die die Gelenke verbinden. Die Achse des Motors ist parallel zum benachbarten Rohr. Er treibt die senkrechte Achse des Gelenks mit Hilfe eines Kegelräderpaares an. Somit ist die Achse des Motors mit einem Kegelrad versehen, das in einen Kranz eingreift, der an der Eingangsachse des Untersetzungsgetriebes befestigt ist, wobei die Ausgangsachse des Untersetzungsgetriebes an dem anderen Rohr befestigt ist, das mit dem Gelenk verbunden ist, das er auf diese Weise antreiben kann.
  • Die Motoren, die es ermöglichen, die Anforderungen dieser Anwendung zu erfüllen, können Servomotoren der Marke „Maxon Motor" sein. Tatsächlich sind das Gewicht und die Leistungen dieser Motoren bezüglich des Drehmoments ausgezeichnet. Darüber hinaus weisen diese Motoren eine modulartige Bauweise auf und umfassen einen digitalen Positionscodierer.
  • Gemäß einer Variante erfolgt die Motorisierung des Gelenks mittels eines Hebelmechanismus, der durch eine Antriebsschraube betätigt wird. Gemäß dieser Variante ist ein Motor an einem der beiden Prothesensegmente befestigt, die mit dem betreffenden Gelenk verbunden sind. Dieser Motor versetzt eine Schraube ohne Ende in eine Drehbewegung. Die Drehung der Schraube treibt eine Mutter an, die an dieser Schraube montiert ist. Diese Mutter versetzt über ein Pleuel eine Kurbel in Bewegung. Die Drehachse der Kurbel entspricht der Drehachse des Gelenks, und die Kurbel ist an dem zweiten Prothesensegment befestigt, das mit dem betreffenden Gelenk verbunden ist. Aus dieser Vorrichtung ergibt sich, dass sich je nach der Drehrichtung des Motors die Mutter dem Motor annähert, was eine Streckung des Gelenks hervorruft. Eine umgekehrte Drehung des Motors führt zur Entfernung der Mutter und ruft eine Beugung des betreffenden Gelenks hervor.
  • Gemäß einer anderen Variante kann die Gesamtheit so ausgebildet sein, dass jeder Motor die senkrechte Achse des Gelenks mit Hilfe einer Schnecke mit Schneckenrad antreibt. Gemäß einer weiteren Variante können die Motoren senkrecht zum benachbarten Rohr angeordnet sein.
  • Selbstverständlich können die elektrischen Servomotoren durch hydraulische Servomotoren mit einer entsprechenden hydraulischen Steuervorrichtung ersetzt werden.
  • Ebenso können die digitalen Codierer durch analoge Codierer ersetzt werden.
  • Kraft- und Drehmomentsensoren sind ebenfalls in jedes Prothesengelenk integriert.
  • Eine zentrale Steuereinheit 30 ist in die Vorrichtung integriert. Wie im Schema von 4 dargestellt ist, umfasst sie einen Steuerungs-Mikrocomputer 31, eine Stromversorgung 32 für die Servomotoren und einen elektrischen neuromuskulären Stimulator 33.
  • Der elektrische neuromuskuläre Stimulator 33 ist programmierbar und weist mehrere Ausgangskanäle auf, zum Beispiel fünfzehn bis zwanzig Kanäle. Es handelt sich um einen Generator von elektrischen Impulsen, der es ermöglicht, Impulse von beliebiger Form zu erzeugen, zum Beispiel rechteckige Stromimpulse mit einer Dauer in der Größenordnung von jeweils 200 bis 300 μs. Die Amplitude des Stroms jedes Impulses kann zwischen 0 und 100 mA eingestellt werden, während die Wiederholungsfrequenz der Impulse zwischen 5 und 80 Hz eingestellt werden kann. Die Kanäle sind untereinander und von der Erde galvanisch getrennt (erdfreie Ausgänge), um jede intrakorporale elektrische Wechselwirkung zwischen den aktiven Kanälen zu vermeiden. Jeder Kanal kann mit einem Paar Oberflächenelektroden 37, 38 versehen sein, die auf dem zu stimulierenden Muskel angebracht werden können. In 1 und 5a sind nur zwei Paar Elektroden 37', 38' und 37'', 38'' dargestellt. Selbstverständlich können jedoch weitere Elektrodenpaare vorgesehen werden. Auch können die Oberflächenelektroden durch ein in den Körper implantiertes System ersetzt werden.
  • Die Kanäle sind unabhängig voneinander auf interaktive Weise programmierbar, um im Hinblick auf eine koordinierte Tätigkeit der synergistischen und antagonistischen Muskeln einer programmierten Bewegung individuelle Kontraktionen aller stimulierten Muskeln hervorrufen zu können, die bezüglich der Dauer und der Stärke entsprechend kontrolliert sind.
  • Die Entwicklung der Prothesengelenke wurde von der Entscheidung bestimmt, die Untersetzungsgetriebe direkt in sie zu integrieren. Es wurde nach einem relativ kompakten System gesucht, das im Bereich der Hüfte, des Knies und auch des Knöchels angewendet werden kann. Da das System kompakt sein muss und einen relativ hohen Untersetzungsfaktor aufweisen muss, können vorteilhafterweise Untersetzungsgetriebe vom Typ „Harmonic Drive" gewählt werden. Ein solches Untersetzungsgetriebe mit neuartiger Konstruktion ersetzt auf vorteilhafte Weise ein herkömmliches Untersetzungsgetriebe. Es ist kompakt und weist eine geringe Masse auf.
  • Die für die Prothesengelenke verwendete Konzeption ermöglicht es, die Segmente, die die Gelenke wie in 3a und 3b dargestellt verbinden, in eine Linie zu bringen, damit die gesamte Prothese nahe am Bein des Patienten bleibt, um die Qualität und die Genauigkeit der funktionellen Einheit zu verbessern, die durch die Einheit Prothese/Bein gebildet wird.
  • Der digitale Positionscodierer 34 und die Kraft- und Drehmomentsensoren 35, die in das Gelenk integriert sind, das durch seinen Servomotor 20, 21 oder 22 mobilisiert oder gebremst wird, übertragen in Echtzeit ihre Informationen an die zentrale Steuereinheit. Der Steuerungs-Mikrocomputer 34 der Steuereinheit 30 interpretiert diese Daten, was es ermöglicht, in Echtzeit die Winkelposition des Gelenks, die Winkelbeschleunigung und die Winkelgeschwindigkeit des Gelenks sowie die sich darin entwickelnden Kräfte und Drehmomente zu kennen.
  • Der Steuerungs-Mikrocomputer 34 enthält eine Software, in der eine mathematische Modellisierung der Prothese gespeichert wurde, die für jedes Segment der Prothese seine Masse, seinen Massenmittelpunkt und die Hebelarme in Bezug auf die betreffenden Gelenke berücksichtigt. Auch die Drehmomente der Gelenke können modellisiert werden. Auf diese Weise können alle denkbaren freien oder programmierbaren Bahnen modellisiert werden, wie zum Beispiel die Bewegungen des Übergangs von der kauernden Position in die aufrechte Position, von der sitzenden Position in die aufrechte Position, des Tretens, des Gehens usw. Eine solche Modellisierung ermöglicht es, alle Bewegungen und ihre Effekte vorzusehen, insbesondere die Trägheits- und Schwerkrafteffekte der Prothese. Dies ermöglicht eine vollständige Rückkopplung der Bewegungen der Prothese in geschlossenem Regelkreis.
  • Parallel dazu wird die mathematische Modellisierung des Verhaltens der betreffenden Muskeln in dieser Software gespeichert, um die Rückkopplung der Stimulationsvorrichtung in geschlossenem Regelkreis zu ermöglichen.
  • Diese Informationen bilden auf diese Weise eine vollständige und koordinierte doppelte Rückkopplung der Aktivität jedes Gelenks unter Widerstandsbelastung. Diese technische Rückkopplung ersetzt somit die fehlende physiologische Rückkopplung, wie sie normalerweise durch das propriozeptive Nervensystem an das Zentralnervensystem (ZNS) übermittelt wird. Tatsächlich ahmt die technische Rückkopplung die fehlende physiologische Rückkopplung getreulich nach.
  • Da es das wesentliche Ziel ist, entsprechend kontrollierte Bewegungen zu erzeugen, die gegen vorprogrammierte fixe oder veränderliche Belastungen ausgeführt werden, wird an die Programmierung des Stimulators 33 auf zwei Arten herangegangen, die sich als komplementär erweisen können, wobei die zweite dazu dienen kann, die Parameter der ersten anzupassen:
    • 1. Analyse der Elektromyogramme von identischen Bewegungen, die auf willkürliche Weise von einer gesunden Person ausgeführt werden, sodann Programmierung der Muskelsequenz basierend auf diesen Daten, um die Bewegungen zu reproduzieren.
    • 2. Rein experimentelle Programmierung der Bewegungen durch theoretische Vorerstellung der Muskelsequenz, sodann Test und Anpassung der Parameter in Abhängigkeit von den Reaktionen des Patienten.
  • In allen Fällen ist vorgesehen, dass der Bediener im Lauf der Stimulation leicht eingreifen kann, um die Muskelsequenz, d.h. den Beginn und das Ende der Aktivität eines Kanals im gegebenen Zyklus, sowie die Einstellung der Stärke der Kontraktion zu ändern.
  • Die Trainingsprogramme können spezifisch für einen bestimmten Patienten in Abhängigkeit von seiner Gestalt, von seinen physiologischen Fähigkeiten und Reaktionen, vor. seinen Bedürfnissen und von den angestrebten Zielen erstellt werden.
  • Ein spezifisches Trainingsprogramm für einen bestimmten Patienten kann im Vorhinein auf einem tragbaren Datenträger 39, wie zum Beispiel einer Diskette oder einer Speicherkarte gespeichert werden. Dieser Datenträger kann in die Steuereinheit eingeführt werden, damit der Steuerungs-Mikrocomputer 31 den neuromuskulären Stimulator 33 und die Servomotoren 20, 21, 22 steuern kann, um das Trainingsprogramm auszuführen.
  • Die ordnungsgemäße Ausführung eines Trainingsprogramms wird durch eine sogenannte „Compliance"-Vorrichtung kontrolliert, die auf dem Datenträger 39 den Wert eventueller Abweichungen bei der Ausführung aller ursprünglich programmierten Parameter verzeichnet. Diese Compliance kann anschließend durch den Bediener mittels einer Wiederablesung des Datenträgers interpretiert werden.
  • Die Fachliteratur zeigt auf, dass, wenn der Patient während der Ausführung der durch neuromuskuläre Elektrostimulation induzierten Bewegungen dazu angeregt werden kann, an eine Verbesserung der auf diese Weise ausgeführten Aktivität der unteren Gliedmaßen zu denken, eine solche geistige Aufgabe einen ausgeprägten nützlichen Effekt haben kann, der die laufende Aktivität erleichtert.
  • Folglich kann der Trainingsvorrichtung ein „Biofeedback-System" beigefügt werden, das zum Beispiel darin bestehen kann, auf einem Bildschirm 40, der vor dem trainierenden Patienten angeordnet ist, das erbrachte Leistungsniveau im absoluten Wert und/oder in Bezug auf ein festgesetztes Ziel und/oder auch erzielte Fortschritte anzuzeigen.
  • Die sachgerechte Ausführung einer programmierten Bewegung sowie einer Aufeinanderfolge von programmierten Bewegungen (zum Beispiel Gehen) wird ordnungsgemäß einer Rückkopplung unterzogen, die mit Hilfe der Informationen ausgeführt wird, die dem Steuerungs-Mikrocomputer 31 der zentralen Steuereinheit durch die Positionssensoren 34 sowie die Kraft- und Drehmomentsensoren 35 übermittelt werden, die in jedes Prothesengelenk integriert sind. Diese Informationen werden durch den Steuerungs-Mikrocomputer 31 verarbeitet, der zu diesem Zweck entsprechend programmiert wurde, und dienen nun dazu, die Stimulierungsparameter zu regulieren, die die Dauer und die Kraft einer Kontraktion bestimmen, wie zum Beispiel die Dauer der Stimulation, die Stromstärke und die Wiederholungsfrequenz der Impulse während der Stimulierung.
  • Daraus ergibt sich, dass die Gesamtheit der Informationen, die durch die Sensoren in den Gelenken geliefert werden (Ausgangssignal des stimulierten Muskels), ihre Verarbeitung im Mikrocomputer mit Hilfe eines entsprechenden Programms sowie die Regulierung der davon abhängigen Stimulierung (Eingangssignal des stimulierten Muskels) ein rückgekoppeltes System mit Regelung in geschlossenem Regelkreis bildet. Ein solches System definiert eine rückgekoppelte elektrische Muskelstimulation mit Regelung in geschlossenem Regelkreis (Closed-Loop Electrical Muscle Stimulation), die in der Lage ist, ordnungsgemäß kontrollierte und wiederholbare Bewegungen zu erzeugen, die gegen vorprogrammierte fixe oder veränderliche Belastungen ausgeführt werden, und dies im Gegensatz zu einer herkömmlichen Stimulation in offenem Regelkreis (Open-Loop Control), bei der es keinerlei Rückkopplung der erzielten Muskelaktivität gibt.
  • Die oben beschriebene hybride orthopädische Vorrichtung, die die Eigenschaften einer rückgekoppelten elektrischen Muskelstimulation mit Regelung in geschlossenem Regelkreis und einer motorisierten funktionellen mechanischen Prothese, die ebenfalls in geschlossenem Regelkreis rückgekoppelt ist, kombiniert und koordiniert, stellt ein Robotersystem dar, das extrem vielseitige Anwendungen ermöglicht, da es verwendet werden kann:
    • – zum Training in Fällen, in denen der Patient keinerlei Kraft mehr hat und nicht elektrostimuliert wird; in diesem Fall führen nur die Motoren der Gelenke die programmierten Bewegungen aus;
    • – zur Kompensation, wenn der Patient – elektrostimuliert oder nicht – nicht ausreichend Kraft besitzt, um alleine die Bewegungen auszuführen und wenn ihm, auch mit einem Ausgleich der Schwerkraft, geholfen werden muss; in diesem Fall bieten die Motoren der Gelenke die notwendige ergänzende Unterstützung;
    • – zur Bremsung, wobei der Patient – durch Elektrostimulation und/oder willkürlich – eine Bewegung erzeugt, der die Vorrichtung mit Hilfe der Servomotoren 20, 21, 22 in Abhängigkeit von der programmierten Widerstandsbelastung teilweise oder zur Gänze entgegenwirkt; wobei somit je nach der eingesetzten Programmierung: das Training isometrisch ist, wenn der Belastungswiderstand der Bewegung vollständig entgegenwirkt; das Training isokinetisch ist, wenn sich der Belastungswiderstand ständig anpasst, um eine konstante Winkelgeschwindigkeit der Gelenkbewegung aufrechtzuerhalten; das Training isotonisch ist, wenn sich die Winkelgeschwindigkeit des Gelenks ständig anpasst, um einen konstanten Belastungswiderstand aufrechtzuerhalten;
    • – jedes Gelenk individuell gegen einen eigenen, programmierten Belastungswiderstand trainiert werden kann. Auf diese Weise ist es zum Beispiel möglich, bei gestrecktem Bein im Bereich des Knöchelgelenks die Beugung der Fußsohle (d.h. die Streckung des Fußes) gegen einen Belastungswiderstand zu trainieren. Ein solches Training ermöglicht es, ein Erheben auf die Zehenspitzen gegen einen steigenden Belastungswiderstand zu imitieren. Der Letztgenannte kann stufenweise bis auf zum Beispiel ein Maximum von 100 kg pro Bein erhöht werden. Auf diese Weise können das Gelenk und die Zwillingsmuskeln gestärkt werden, die sich im hinteren Muskelfach des Beins befinden und die einen wesentlichen Teil zum Schwungkraftimpuls beim Gehprozess beitragen.
    • – die Körpersegmente, die die untere Gliedmaße bilden, und ihre Gelenke auf koordinierte Weise entsprechend der kinematischen Kette, die sie bilden, trainiert werden können, um spezifische Bewegungen zu erzeugen: zum Beispiel um gleichzeitige Streckbewegungen der beiden unteren Gliedmaßen zu erzeugen, gefolgt von Beugungsbewegungen gegen einen Belastungswiderstand, so dass die Bewegung des Übergangs von einer kauernden Position in eine gestreckte Position, die einer aufrechten, gegen die Schwerkraft gehaltenen Position des Körpers entspricht, und sodann die Bewegung der kontrollierten Rückkehr in die kauernde Position nachgeahmt wird; zum Beispiel um abwechselnde Tretbewegungen der beiden unteren Gliedmaßen gegen die Bremsung zu erzeugen, die aus einem programmierten Belastungswiderstand resultiert; zum Beispiel um durch Nachahmung das Basistraining der abwechselnden Bewegungen der beiden Gliedmaßen beim Gehen (stepping) gegen entsprechende Widerstände im Bereich der Gelenke durchzuführen.
  • Gemäß einer in 5a, 5b und 6 dargestellten zweiten Ausführungsform umfasst die Vorrichtung eine hybride Prothese zum Training der unteren Gliedmaßen, die jener von 1 ähnlich ist, jedoch für eine Verwendung in aufrechter Position ausgebildet ist, und zwar im Hinblick auf ein spezifisches Training des dynamischen Prozesses des Gehens, bei dem die inhärente Bewegung berücksichtigt wird, wenn der Patient eine entsprechende „Fitness" (Grade des Muskelaufbaus und der Beweglichkeit der Gelenke) erreicht hat, um den Patienten mit Hilfe einer getreuen Nachahmung des dynamischen Prozesses des willkürlichen Gehens spezifisch auf das Gehen hin zu trainieren.
  • Zu diesem Zweck können alle Elemente der Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform mit Ausnahme des horizontalen Rahmens 10, der dazu bestimmt ist, den Rücken und das Becken des Patienten in einer auf dem Rücken liegenden Position zu stützen, wiederverwendet werden, wobei die beiden identischen Prothesen, die für die beiden Beine bestimmt sind, in diesem Fall zu beiden Seiten eines mechanischen Beckengürtels 51 befestigt sind, der so einstellbar ist, dass die Prothesengelenke der Hüfte vom funktionellen Standpunkt aus gesehen mit den entsprechenden physiologischen Gelenken des Patienten zusammenfallen. Der Beckengürtel, der in gewisser Weise ein Exobecken bildet, ist mit einer Art Hose 52 versehen, die ein Geschirr darstellt, das dazu bestimmt ist, den Rumpf des Patienten zu stützen.
  • Die durch den Beckengürtel und die geschirrartige Hose gebildete Einheit trägt ebenfalls dazu bei, die vertikale Stabilität des Rumpfes zu gewährleisten. Je nach Fall kann diese Einheit noch durch zwei seitliche Stützen vervollständigt werden, die durch einen Brustgürtel miteinander verbunden werden, um die vertikale Stabilität des Rumpfes weiter zu verbessern.
  • Der Beckengürtel 51 ist durch eine gelenkige mechanische Vorrichtung an einem beweglichen Rahmen 53 befestigt, einer leichten Struktur, die mit drei Rädern 54, 55, 56 versehen ist, um ihre Fortbewegung auf dem Boden in der Gehrichtung zu gewährleisten. Die mechanische Vorrichtung zur Verbindung des Beckengürtels mit dem Rahmen ist so ausgestaltet, dass sie nur eine vertikale Bewegung des Beckengürtels erlaubt, um es ihm zu ermöglichen, der geringen vertikalen Vor- und Rückwärtsbewegung zu folgen, die auf die Bahn mit parabelförmigem Verlauf zurückzuführen ist, die sich während des Gehens entwickelt. Darüber hinaus muss diese Vorrichtung ausreichend starr sein, um die Stabilität des Beckengürtels in horizontaler Ebene und seine Verfolgung der Bahn zu gewährleisten, die vom Rahmen bei einer Richtungsänderung erzeugt wird, die von dem in Bewegung befindlichen Patienten hervorgerufen wird. Eine solche mechanische Verbindungsvorrichtung kann beispielsweise durch ein Gelenkparallelogramm 57 gebildet werden, das im Aufriss angeordnet ist, wobei eines seiner vertikalen Elemente am Rahmen befestigt ist und das andere vertikale Element der entgegengesetzten Seite mittels einer lösbaren Befestigung mit rascher Verriegelung am Beckengürtel befestigt ist. Das Parallelogramm kann mit einer Motorisierungsvorrichtung versehen sein, wie zum Beispiel einem Servomotor, der in vertikaler Ebene wirkt und durch Kraft-, Drehmoment- und Positionssensoren geregelt wird. Eine solche Vorrichtung ist auf diese Weise in der Lage, das Gewicht des Patienten während seiner Fortbewegung ganz oder teilweise zu tragen. Der Rahmen kann auch an einer seiner Seiten 58 geöffnet werden, wobei die Stützen mit rascher Verriegelung 59 nach vorne geschwenkt werden können, um den Zugang zum Inneren des Rahmens freizumachen.
  • Tatsächlich ist es vorgesehen, den Patienten im Vorhinein mit seiner Prothese auszurüsten und ihn sodann in das Innere des Rahmens einzuführen und den Beckengürtel an seiner Vorrichtung zur Verbindung mit dem Rahmen zu befestigen.
  • Das Vorderrad 54 ist schwenkbar und wird durch eine Lenkstange 60 gelenkt, die durch den Patienten manuell betätigt wird, um Richtungsänderungen auszuführen und insbesondere für eine Vor- und Rückwärtsbewegung auf der Trainingsbahn zu sorgen. Es kann auch eine Vorrichtung vom Typ mit Freilaufkettenrad verwendet werden. In diesem Fall werden die Richtungsänderungen durch die Richtungsänderung des Gangs des Patienten aufgezwungen, wobei diese Richtungsänderung durch die Stimulationsvorrichtung hervorgerufen wird. Zu diesem Zweck ist im Gegensatz zu dem, was in 5b dargestellt ist, die optimale Position des Patienten auf der Achse der Hinterräder. Gemäß dieser Variante kann die Lenkstange selbstverständlich beibehalten werden, um manuelle Richtungskorrekturen zu erlauben.
  • Der Rahmen ist an seinem Umfang mit einer Balustrade oder Stützrampe 61 in der Reichweite der Hand des Patienten versehen. Diese Rampe sowie der Beckengürtel und die Lenkstange sind höhenverstellbar, um an die Gestalt des Patienten angepasst werden zu können.
  • Die zentrale Steuereinheit 30' ist ebenfalls am Rahmen befestigt, ebenso wie eine Steuerung 62, die in der Reichweite der Hand des Patienten angeordnet ist, um das Gehtraining zu starten, bezüglich der Geschwindigkeit zu kontrollieren und sodann zu stoppen.
  • In Anbetracht dessen, dass bei einer vom Patienten hervorgerufenen Richtungsänderung das Außenrad in der Kurve einen längeren Weg als das Innenrad zurücklegt, ist ebenso durch die Schritte auf der Außenseite der Kurve ein längerer Weg zurückzulegen als durch die Schritte des Patienten auf der Innenseite der Kurve. Um eine zu stark voneinander abweichende physiologische Belastung der unteren Gliedmaßen zu vermeiden, sind die beiden betreffenden Räder daher mit digitalen Codierern 63, 63' versehen, deren Informationen, die von der zentralen Steuereinheit verarbeitet werden, in der Folge auf die Regelung der Stimulation in geschlossenem Regelkreis wirken, um auf adäquate Weise die Muskelstimulation zu regulieren, die an den beiden Beinen angebracht wird.
  • Obwohl ein solcher Prozess etwas einfach ist und nicht alle physiologischen Bedingungen einer willkürlichen Richtungsänderung erfüllt, erweist er sich dennoch im Fall des hier beschriebenen Trainings als ausreichend.
  • Der bewegliche Rahmen kann mit einer Bremse 64 versehen sein, die zum Beispiel auf das Vorderrad wirkt. Diese Bremse wird entsprechend durch die Bewegungsgeschwindigkeit des Patienten und mit Hilfe der digitalen Codierer 63, 63' der Hinterräder geregelt, um die Bewegungsgeschwindigkeit des Rahmens perfekt mit der eigenen Bewegungsgeschwindigkeit des Patienten auf Grund seiner Gehaktivität zu synchronisieren.
  • Der bewegliche Rahmen kann andererseits seine eigene Antriebsvorrichtung umfassen, die zum Beispiel aus einem oder mehreren Servomotoren 65, 66 gebildet wird, die durch die zentrale Steuereinheit 31 geregelt werden und auf eines oder mehrere der Räder 54, 55, 56 einwirken, um die Bewegungsgeschwindigkeit des beweglichen Rahmens perfekt mit der eigenen Bewegungsgeschwindigkeit des Patienten auf Grund seiner Gehaktivität zu synchronisieren. Eine solche Vorrichtung ist insbesondere in dem Fall nützlich, in dem der bewegliche Rahmen durch die Gegenwart von Batterien für seine Stromversorgung schwer gemacht wird.
  • Die oben beschriebene Vorrichtung weist den grundlegenden Vorteil auf, dass sie es ermöglicht, ein Gehtraining durchzuführen, das absolut konform mit dem physiologischen, willkürlichen, dynamischen Vorgang ist, dessen perfekte Nachahmung sie erlaubt.
  • Eine dem bekannten Gehvorgang entsprechende Muskelstimulierung, die auf perfekt rückgekoppelte Weise durch Regelung in geschlossenem Regelkreis ausgeführt wird (siehe Schema von 6, das analog zu jenem von 4 ist), kann es auf diese Weise ermöglichen, einen perfekt dosierten Schwungimpuls zu verleihen, der unverzichtbar ist, um die Fortbewegung hervorzurufen. Dadurch erhält die Körpermasse eine Beschleunigung und erlangt eine gewisse Bewegungsgeschwindigkeit. Dies führt zur Erzeugung einer kinetischen Energie und eines linearen Moments. Die vorgeschlagene Vorrichtung, die eine effektive Fortbewegung ermöglicht, die den Gehvorgang nachvollzieht, erlaubt folglich die Steuerung der so erzeugten kinetischen Energie und insbesondere eine Erhaltung des linearen Moments, wobei diese Vorgänge fast identisch mit jenen sind, die bei einem gleichwertigen willkürlichen Gehvorgang ablaufen. Da das System eine teilweise oder vollständige Übernahme des Körpergewichts durch die unteren Gliedmaßen beim Gehen ermöglicht, sind die ausgeführte Arbeit, die erreichte Fortbewegungsgeschwindigkeit und schließlich die erforderliche verbrauchte Energie praktisch identisch mit jenen einer gleichwertigen willkürlichen Fortbewegung.
  • Unter diesen Umständen sind die an das Zentralnervensystem gelieferten propriozeptiven Einflüsse jenen sehr nahe, die durch ein willkürliches Training geliefert werden. Folglich können sie eine optimale Stimulationswirkung auf die Ersatzfähigkeit auf Grund der Formbarkeit des Zentralnervensystems ausüben, mit dem Ziel, die eventuelle Wiederherstellung eines vom funktionellen Standpunkt her zufriedenstellenden willkürlichen Gangs zu testen und anschließend zu trainieren, wenn das Rückenmark nur teilweise geschädigt ist. Aus denselben Gründen ist auch die Neuerlernung des Bewegungsschemas des Gehvorgangs optimal.
  • Gemäß einer Variante der soeben beschriebenen zweiten Ausführungsform weisen die Gelenke 6, 7 und 8 keine Motoren oder Bremsen auf. Die Winkelsensoren und die Kraftsensoren bleiben jedoch selbstverständlich notwendig.
  • Andererseits ist es möglich, die Motoren, gleich, um welche Ausführungsform es sich handelt, nicht in den Prothesen unterzubringen, sondern an jeder anderen Auflage zu montieren, zum Beispiel an der Auflage 10 von 1 oder an der beweglichen Haltevorrichtung von 5a und 5b, und mit Hilfe eines Fernantriebs, zum Beispiel mit Übertragung durch Ketten und Zahnräder, mechanisch mit ihren entsprechenden Untersetzungsgetrieben zu verbinden.
  • Selbstverständlich können alle oben beschriebenen Vorrichtungen auch im Bereich des Sporttrainings verwendet werden.

Claims (22)

  1. Vorrichtung zur Rehabilitation und/oder zum Training der unteren Gliedmaßen einer Person, insbesondere einer Person, die eine Schädigung des Zentralnervensystems, wie z.B. Querschnittlähmung und Halbseitenlähmung, aufweist, umfassend eine mechanische orthopädische Vorrichtung (2, 3, 4), die so ausgebildet ist, dass sie eine Schnittstelle mit mindestens einer der unteren Gliedmaßen des Patienten und einer Vorrichtung zur Nerven- und Muskelstimulation (33) bildet, die mindestens ein Paar Elektroden (37, 38) umfasst, die dazu bestimmt sind, auf den betreffenden Muskel oder die betreffende Muskelgruppe der Gliedmaße der Person einzuwirken, wobei die orthopädische Vorrichtung mindestens ein Gelenk (6, 7, 8) umfasst, das mit einem Winkelsensor und mindestens einem Kraftsensor versehen ist, wobei die Sensoren an die Steuervorrichtung (31) der Stimulationsvorrichtung gekoppelt sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk der orthopädischen Vorrichtung mit einem Motor zum Antrieb der Prothese versehen ist, der mit Hilfe des Winkelsensors und des Kraftsensors durch ein System zur kontinuierlichen Regelung in geschlossenem Regelkreis und in Echtzeit gesteuert wird, und zwar auf koordinierte Weise mit den kontinuierlich, in geschlossenem Regelkreis und in Echtzeit geregelten Rückkopplungsmitteln der Stimulationsvorrichtung.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das System zur Regelung des Motors eine Steuersoftware vom Typ a priori umfasst.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückkopplungsmittel der Stimulationsvorrichtung eine Steuersoftware vom Typ a priori umfassen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Steuersoftwareprogramm(e) eine mathematische Modellisierung der Merkmale und Bewegungen der orthopädischen Vorrichtung sowie eine mathematische Modellisierung des Verhaltens der Muskeln des Patienten umfassen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die orthopädische Vorrichtung mindestens eine Prothese umfasst, die mindestens drei Segmente (2, 3, 4) aufweist, die dazu bestimmt sind, eine mechanische Schnittstelle mit dem Oberschenkel, dem Unterschenkel bzw. dem Fuß des Patienten zu bilden, wobei das erste und zweite Segment (2, 3) Mittel (11, 13; 12, 14) zu seiner Verbindungen mit dem Oberschenkel bzw. dem Unterschenkel des Patienten umfassen und das dritte Segment (4) so angeordnet ist, dass es eine Fußsohlenstütze bildet, und Mittel (15) zu seiner Befestigung am Fuß des Patienten umfasst, wobei das erste Segment wie folgt verbunden ist: einerseits an einem seiner Enden durch ein erstes motorisiertes Gelenk (6) mit einem Element, das so ausgebildet ist, dass es mit dem Körper des Patienten im Bereich seiner Hüften zusammenarbeitet, und andererseits an seinem anderen Ende durch ein zweites motorisiertes Gelenk (7) mit einem der Enden des zweiten Segments, wobei das andere Ende des zweiten Segments durch ein drittes motorisiertes Gelenk (8) mit dem dritten Segment verbunden ist.
  6. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es zwei Prothesen umfasst, von denen jede so ausgebildet ist, dass sie eine Schnittstelle mit einer der unteren Gliedmaßen des Patienten bildet.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und zweite Segment aus Elementen von einstellbarer Länge gebildet sind, so dass ihre Länge an die Gestalt des Patienten angepasst werden kann.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Gelenke von jeder der Prothesen mit einem elektrischen Servomotor fest verbunden ist, der an ein Untersetzungsgetriebe gekoppelt ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse jedes Motors parallel zum benachbarten Prothesensegment ist und dass er die senkrechte Achse des Gelenks mit Hilfe eines Kegelräderpaares antreibt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor an einem der beiden Prothesensegmente befestigt ist, die mit dem Gelenk verbunden sind, und eine Schraube ohne Ende in eine Drehbewegung versetzt, an der eine Mutter befestigt ist, die ihrerseits eine Kurbel in Bewegung versetzt, die mit dem zweiten Prothesensegment fest verbunden ist und deren Drehachse der Drehachse des Gelenks entspricht.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse jedes Motors senkrecht zum benachbarten Prothesensegment ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Motor einen digitalen Positionscodierer umfasst und dass Kraft- und Drehmomentsensoren in jedes Gelenk integriert sind.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Motoren durch die Steuervorrichtung (31) geregelt werden und dass die Letztgenannte getrennte Steuermittel für jeden der Motoren umfasst.
  14. Vorrichtung nach einem. der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die orthopädische Vorrichtung an einem horizontalen Rahmen (10) befestigt ist, der so ausgebildet ist, dass er den Rücken und das Becken des Patienten für ein Training seiner unteren Gliedmaßen in horizontaler Position stützt.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die orthopädische Vorrichtung an einem mechanischen Beckengürtel (51) befestigt ist, der so ausgebildet ist, dass er für ein Training der unteren Gliedmaßen des Patienten in vertikaler Position um die Hüften des Patienten angeordnet werden kann, wobei der Beckengürtel Organe zu seiner Befestigung an einer beweglichen Stützvorrichtung umfasst, so dass es dem Patienten möglich ist, sich zu fortzubewegen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Beckengürtel an der beweglichen Stützvorrichtung durch einen Gelenkmechanismus befestigt ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkmechanismus mit einer Motorisierungsvorrichtung versehen ist, die in vertikaler Ebene wirkt und durch Kraft-, Drehmoment- und Positionssensoren geregelt wird, so dass das Gewicht des Patienten während seiner Fortbewegung ganz oder teilweise getragen wird.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützvorrichtung auf Rädern (54, 55, 56) montiert ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützvorrichtung ihre eigene Antriebsvorrichtung (65, 66) umfasst, die durch die Steuervorrichtung (31) geregelt wird.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersystem (31) einen Mikrocomputer umfasst.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersystem (31) Ablesemittel umfasst, die dazu bestimmt sind, mit tragbaren Datenträgern zusammenzuarbeiten, um die Ausführung von individuellen Trainingsprogrammen zu ermöglichen.
  22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Anzeigemittel (40) umfasst, die insbesondere dazu bestimmt sind, den Patienten in Echtzeit über sein Leistungsniveau zu informieren.
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