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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument, genauer
ein chirurgisches Handinstrument wie eine Zange oder Pinzette, Schere, Drahtzange,
Skalpelle oder Sonden, die beispielsweise von Augenärzten und
plastischen Chirurgen bei chirurgischen oder mikrochirurgischen
Anwendungen eingesetzt werden.
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Gegenwärtig existieren
viele tausend unterschiedlicher chirurgischer oder mikrochirurgischer Handinstrumente,
die zur Durchführung
zahlreicher unterschiedlicher Eingriffe am menschlichen oder tierischen
Körper
eingesetzt werden. Typisch hat jedes Instrument eine Funktionsspitze,
die einstückig
mit einem Griff aus Metall oder einem ähnlichen Material ausgebildet
ist. Beispielsweise besteht eine Zange oder Pinzette allgemein aus
zwei Metallteilen, die an einem Ende zu einem einheitlichen Griff
verschweißt sind
und am anderen Ende einander gegenüberstehende Spitzen haben,
die normalerweise einen Abstand zueinander haben. Wenn die Arme
zusammengedrückt
werden, so verformen sie sich elastisch, so dass die Spitzen zusammengebracht
werden, um zwischen ihnen liegendes Gewebe zu greifen und/oder zu
manipulieren.
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Ein
Problem bei Instrumenten der gegenwärtig üblichen Art besteht darin,
dass der Markt eine riesige Vielfalt mit sehr unterschiedlichen
Griffen, Gewicht und Gefühl
bietet. Der Chirurg muss sich deshalb mit vielen unterschiedlichen
Instrumenten vertraut machen und sich an sie gewöhnen, damit er/sie im jeweiligen
Erfahrungsbereich vollständige
Kompetenz erreicht. Auch wenn der Chirurg immer nur eine Untergruppe
der vielen tausend verfügbaren
Instrumente verwendet, also beispielsweise ein Augenarzt nur solche
Instrumente einsetzt, die für
die Augenchirurgie wie z.B. Staroperationen erforderlich sind, so wird
man doch erkennen, dass die Griffe der meisten derartigen Instrumente
sich wesentlich unterscheiden. Diese Situation wird noch kritischer,
wenn der Chirurg mit einem Instrumentensatz arbeitet, dessen Teile
nicht alle von derselben Firma hergestellt sind. Der Chirurg muss
dann mit dem Gewicht, dem Gefühl und
der Form der von jeder Firma hergestellten Instrumente vertraut
sein, zusätzlich
zu jedem einzelnen durch diese Firma hergestellten Instrument selbst.
Dies ist offenbar ein Nachteil für
die Chirurgie, bei der ein nur geringer Fehlerbereich zulässig und eine
genaue Kontrolle und Vertrautheit mit allen chirurgischen Einrichtungen
lebenswichtig ist.
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Mikrochirurgische
Instrumente bestehen üblicherweise
aus hochqualitativen Rohstoffen wie Titanmetall, damit sie auch
bei wiederholter Sterilisation und Anwendung eine angemessene Lebensdauer haben.
Obwohl Instrumente oft nach einmaligem Einsatz weggeworfen werden,
wird dies wegen ihrer hohen Kosten in vielen Hospitälern für die konventionellen
chirurgischen Instrumente nicht gern gesehen. Obwohl Instrumente
auch aus anderen Materialien wie Edelstahl hergestellt werden können, verschlechtern
sie sich dann schneller und müssen
früher
beseitigt werden. Dieses Problem kann durch getrenntes Herstellen
von Griff und Instrumentenspitze aus unterschiedlichen Materialien
gemildert werden. Die Teile müssen
dann aber mit extremer Genauigkeit und Sorgfalt verschweißt oder
anderweitig miteinander verbunden werden, was schwierig und zeitaufwendig
ist. Deshalb ergibt sich bei separater Herstellung von Griff und
Instrumentenspitze durch die Probleme beim Verbinden der Einzelteile
nach ihrer Herstellung keine wesentliche Kostenverringerung.
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Das
Dokument
US 4 753 235 beschreibt
ein typisches chirurgisches Handinstrument mit einem röhrenförmigen Griff
und einem ebenen Instrumentenelement, das in das distale Ende des
Griffs fest eingesetzt ist.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die bei den konventionellen
chirurgischen und/oder mikrochirurgischen Instrumenten auftretenden
und vorstehend beschriebenen Probleme zu überwinden und/oder zu verringern.
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Gemäß der Erfindung
ist ein chirurgisches Instrument vorgesehen, das einen länglichen
geformten Griff mit einem Körperabschnitt
und einem Basisabschnitt und ein im wesentlichen planares längliches
Instrumentenelement mit einem Spitzenabschnitt umfasst, wobei der
Griff einen länglichen Schlitz
definiert, der von entsprechenden Rinnen in dem Körper- und
dem Basisabschnitt gebildet wird, wobei jede Rinne zum Aufnehmen
eines Rands des Instrumentenelements konfiguriert ist, so dass das Instrumentenelement
in einer Ebene liegt, die im wesentlichen im rechten Winkel zu einer
Ebene ist, längs
derer der Körperabschnitt
und der Basisabschnitt miteinander verbunden sind.
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Das
Instrumentenelement muss in dem Griff in geeigneter Weise gehalten
sein. Durch einen Schlitz aus entsprechenden Rinnen in dem Körper- und
dem Basisabschnitt kann das Instrument auf mindestens einem Teil
seiner Länge
in dem Griff gehalten werden, wodurch jegliche seitliche Bewegung des
Instruments verhindert wird.
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In
einer Ausführungsform
ist ein Steller zum Steuern des Instrumentenelements in einer länglichen
Ausnehmung in dem Griff montiert. Der Steller ermöglicht eine
Steuerung von Pinzetten, Zangen und Drahtzangen. Natürlich können auch
andere Arten von Instrumentenelementen, die keinen Steller benötigen, in
dem Griff befestigt sein, und in diesem Fall wird der Steller nur
das Halten des Instrumentenelements in Griff unterstützen und
keine andere Funktion haben.
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Vorzugsweise
umfasst der Steller einen Hebel mit einem ersten Ende, das unbeweglich
in der Ausnehmung in dem Körperabschnitt
montiert ist, und einem zweiten Ende, das mit Bezug auf das erste
Ende und den Körperabschnitt
in Richtung auf den Basisabschnitt in den Griff abgelenkt werden
kann, wenn Druck auf das genannte zweite Ende ausgeübt wird.
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Günstigerweise
unterteilt eine Brücke
die Ausnehmung in dem Körperabschnitt
in zwei separate Öffnungen,
und eine Region des Hebels verläuft zwischen
dem ersten und dem zweiten Ende über
die Brücke.
Dies gestattet eine Verformung des Hebels in dem Bereich, wo er
sich über
die Brücke
erstreckt, wenn das zweite Ende des Hebels gedrückt wird, wobei das erste Ende
unbeweglich in der Ausnehmung in dem Körperabschnitt befestigt ist.
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Vorzugsweise
weist das erste Ende des Hebels ein längliches Verbindungselement
auf, das dimensioniert ist, um satt anliegend in einer Öffnung zwischen
dem Körperabschnitt
und der Brücke
zu sitzen, um den Hebel an dem Körperabschnitt
zu montieren, so dass die über
die Brücke
verlaufende Region des Hebels sich in Reaktion auf das Ausüben von Druck
auf das zweite Ende des Hebels verformt.
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Das
Verbindungselement kann länger
als die Länge
der Öffnung
sein, und es kann ein sich ab der Öffnung erstreckender Ausschnitt
in der Unterseite des Körperabschnittes
gebildet sein zum Aufnehmen des Abschnitts des Elements, der über die Öffnung hinaus
verläuft.
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Vorteilhaft
ist die Oberseite des Hebels konturiert, um mit der Oberfläche des
Körperabschnitts bündig zu
sein.
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Das
Instrumentenelement umfasst vorteilhaft eine Zange oder Pinzette
mit zwei einander entgegensetzbaren Armen, die von einer einstückigen Nabe
zu dem Spitzenabschnitt am fernen Ende jedes Arms verlaufen, wobei
die genannten Arme elastisch verformbar sind, um die Spitzenabschnitte
an den Armen jeweils miteinander in Kontakt zu bringen.
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In
einer vorzugsweisen Ausführungsform
ist ein Arm in der Rinne in dem Basisabschnitt aufgenommen und montiert
und der andere Arm in der Rinne in dem Körperabschnitt aufgenommen und
montiert, wobei der Spitzenabschnitt der genannten Arme durch die
Ausnehmung aus dem Griff herausragt.
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Eine
in dem Körperabschnitt
gebildete Verlängerung
der Rinne ist günstigerweise
so in dem Hebel ausgebildet, dass der in dem Körperabschnitt aufgenommene
Arm auch in der Rinne in dem Hebel aufgenommen ist, so dass der
in der Rinne in dem Hebel gehaltene Arm, wenn Druck auf das zweite Ende
des Hebels ausgeübt
wird, in Richtung auf den anderen Arm gedrängt wird, um die Spitzenabschnitte
in Kontakt zu bringen, wobei die Elastizität des Arms und des Hebels ihn
wieder in seine Ausgangsposition zurückdrängt, wenn der Druck weggenommen
wird. Es ist zu erkennen, dass nur ein Arm relativ zu dem Griff
zum anderen Arm bewegt wird, nicht aber beide Arme bewegt werden,
wie es bei den konventionellen Pinzetten und Zangen der Fall ist.
Da ein Arm stationär
gegenüber
dem Griff bleibt, ergibt sich der Vorteil, dass die Instrumentenspitze
zum Greifen sehr kleiner Objekte viel leichter und mit höherer Genauigkeit
geschlossen werden kann, da die stationäre Spitze positioniert und
die andere Spitze durch Betätigen
des Hebels zu ihr hin bewegt wird.
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Vorzugsweise
ist die Ausnehmung, durch welche die Instrumentenspitze herausragt,
in dem Basisabschnitt gebildet, wobei die genannte Rinne in dem
Basisabschnitt an der Ausnehmung endet.
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In
einer vorzugsweisen Ausführungsform
hat der Basisabschnitt einen einstückig ausgebildeten hoch stehenden
Nasenabschnitt, der das Ende des Griffes definiert, in dem die Ausnehmung
ausgebildet ist.
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Vorzugsweise
hat ein Ende des Körperabschnitts
eine Aussparung zum Aufnehmen des Nasenabschnittes des Basisabschnitts,
wenn der Körper-
und der Basisabschnitt miteinander verbunden sind.
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Der
Basisabschnitt und der Körperabschnitt haben
zusammenwirkende Mittel zum Anbringen des Körperabschnitts an den Basisabschnitt.
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Vorteilhaft
umfassen die zusammenwirkenden Mittel ein paar länglicher Schienen, die von
der Länge
des Körperabschnitts
abhängen,
zum Eingriff in entsprechende Aussparungen in dem Basisabschnitt.
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In
einer vorzugsweisen Ausführungsform
ist das Instrumentenelement ein einstückiges Metallteil, das durch
Stanzen, Lochen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden, Drahterodieren
oder spanabhebendes Bearbeiten aus einer flächigen Platte hergestellt ist.
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Der
Griff ist vorzugsweise so konturiert, dass er wie ein Schreibstift
zwischen Daumen und Zeigefinger gehalten werden kann und präzise Fingerspitzenkontrolle
ermöglicht.
Weiter vorzugsweise sind der Körperabschnitt
und der Hebel im Bereich des zweiten Endes des Hebels, auf den Druck
ausgeübt wird,
erhaben und bilden eine leichte Erhebung, um dem Chirurgen das genaue
Lokalisieren des Teils des Hebels zu ermöglichen, auf den zum Betätigen des
Instrumentenelements Druck auszuüben
ist.
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Vorzugsweise
kann das chirurgische Instrument nach der vorliegenden Erfindung
zum wiederholten Einsatz sterilisiert werden. Da das Instrumentenelement
aber wegen seiner Befestigung in einem Kunststoffgriff nun eine
viel kleinere Komponente ist als wenn es einstückig mit einem Griff aus demselben
Material geformt wäre,
kann es viel kostengünstiger
hergestellt werden. Es ist daher zu erkennen, dass das Instrument
nach der vorliegenden Erfindung wegen der relativ geringen Herstellkosten
nach einem einzigen Einsatz bereits weggeworfen werden kann. Dies
ist besonders vorteilhaft, weil sich dann das Sterilisieren erübrigt, das
unzureichend sein kann. Es hat sich kürzlich auch gezeigt, dass vCJD (die
menschliche Form des Rinderwahnsinns) bei den normalen Sterilisationsprozessen
nicht vollständig
zerstört
wird. Dies bedeutet nicht nur, dass dasselbe Instrument bei chirurgischen
Eingriffen an unterschiedlichen Patienten diese alle infizieren
kann, sondern auch die Möglichkeit
besteht, dass andere Instrumente verunreinigt werden, die in demselben Reinigungs-
und Sterilisationsprozess gereinigt werden.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden im folgenden unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen erläutert.
Darin zeigen:
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1A eine
perspektivische Ansicht eines chirurgischen Instruments nach der
vorliegenden Erfindung;
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1B eine
Seitenansicht des in der 1 gezeigten
chirurgischen Instruments;
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2A eine
perspektivische Ansicht des Basisabschnitts des Griffs des chirurgischen
Instruments nach 1 und 2;
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2B eine
Draufsicht des in 2A gezeigten Basisabschnitts;
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2C eine
Seitenansicht des in 2A und 2B gezeigten
Basisabschnitts;
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3A eine
perspektivische Ansicht des Körperabschnitts
des Griffs des chirurgischen Instruments nach 1 und 2;
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3B eine
Draufsicht des in 3A gezeigten Körperabschnitts;
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3C eine
Seitenansicht des in 3A und 3B gezeigten
Körperabschnitts;
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4A eine
perspektivische Ansicht des Hebels;
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4B eine
Unterseite des in 1 gezeigten Hebels;
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4C eine
Seitenansicht des in 4A und 4B gezeigten
Hebels;
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5 eine
perspektivische Explosionsansicht des chirurgischen Instruments
nach 1 und 2;
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6 einen
perspektivischen Längsschnitt des
chirurgischen Instruments nach 1;
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7 eine
perspektivische Ansicht des in dem Griff nach 1A, 1B und 6 befestigten
Instrumentenelements;
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8A bis 8C eine
Seitenansicht, einen Längsschnitt
A-A einer Draufsicht und die Draufsicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
des chirurgischen Instruments nach der vorliegenden Erfindung;
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9A bis 9C eine
Seitenansicht, einen Längsschnitt
A-A einer Draufsicht und die Draufsicht des chirurgischen Instruments
nach 8A bis 8C, jedoch
mit einem festen und nicht betätigbaren
Instrumentenelement in dem Handgriff;
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10A bis 10C eine
Seitenansicht, einen Längsschnitt
A-A in einer Draufsicht und die Draufsicht eines dritten Ausführungsbeispiels
des chirurgischen Instruments nach der vorliegenden Erfindung; und
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11A und 11B Beispiele
einer Anzahl unterschiedlicher Instrumentenelemente, die bei chirurgischen
Instrumenten in den Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können.
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In
den Zeichnungen ist ein chirurgisches Instrument 1 in einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dargestellt, das einen Griff 2 mit
zwei länglichen
Hälften
aus einem ersten halbzylindrischen Basisabschnitt 3 und
einem zweiten halbzylindrischen Basisabschnitt 4 umfasst.
Eine Ausnehmung 5 ist in dem Ende 6 des Griffs 2 vorgesehen, aus
ihr steht ein Teil eines chirurgischen Instrumentenelements 7 heraus,
das in dem Griff befestigt ist. Ein Steller oder Hebel 8 ist
in einer Öffnung 9 in
dem Körperabschnitt 4 befestigt
und liegt flach abschließend
auf der konturierten Außenfläche des
Körperabschnitts 4.
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Der
Basisabschnitt 3 wird nun unter Bezugnahme auf 2A bis 2C genauer
beschrieben, aus denen zu erkennen ist, dass das Ende 6 des Griffs
einen abgerundeten Nasenabschnitt 10 hat, der von dem oberen
offenen Teil des Basisabschnitts 3 absteht. Die Ausnehmung 5 hat
die Form eines gebogenen Schlitzes in dem Nasenabschnitt 10.
Von der Ausnehmung 5 ausgehend und durch sie zugänglich ist
eine zentrale Längsrinne 11,
die über etwa
die halbe Länge
des Ba sisabschnitts 3 verläuft. Die Rinne 11 hat
unmittelbar hinter der Ausnehmung 5 aufrechte Seitenwände 12,
die in eine Schulter 13 auslaufen, an der sie nach unten
in untere Seitenwände 14 übergehen.
Die aufrechten Seitenwände 12 bieten
eine tiefere Rinne 11 als die Rinne 11 zwischen
den niedrigeren Seitenwänden 13,
der Grund hierfür
wird im folgenden erkennbar.
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In
dem Basisabschnitt 3 sind beiderseits parallel zu der zentralen
Rinne 11 längliche
Vertiefungen 15 ausgebildet. Diese Vertiefungen 15 verlaufen über weitgehend
die gesamte Länge
des Basisabschnitts und ermöglichen
eine Verbindung des Basisabschnitt 3 mit dem Körperabschnitt 4,
was noch erläutert
wird.
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Der
Körperabschnitt 4 wird
nun unter Bezugnahme auf 3A bis 3C beschrieben,
die zeigen, dass er eine Aussparung 16 zur Aufnahme des Nasenabschnitts 10 hat,
der von der offenen Fläche des
Basisabschnitts 3 absteht, wenn diese Teile zusammengesetzt
sind. Das andere Ende hat eine einstückig angeformte teilkugelförmige Kappe 17,
die das dem Ende 6 mit der Ausnehmung 5 abgewandte Ende
des Griffs 2 verschließt.
Eine längliche,
durch ein Verbindungsteil oder eine Brücke 19 in zwei Teile 18a, 18b geteilte Öffnung 18 ist
in dem Körperabschnitt 4 ausgebildet,
um den Hebel in noch beschreibender Weise aufzunehmen und zu halten.
An der Unterseite des Körperabschnitts 4 erstreckt
sich eine längliche
zentrale Rinne 20 von der Aussparung 16 zu der
länglichen Öffnung 18b.
Am anderen Ende der Öffnung
ist in dem Körperabschnitt 4 ein
Ausschnitt 21 oder Hohlraum ausgebildet.
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Zwei
Schienen 22 stehen von der Unterseite des Körperabschnitts 4 längs dessen
Kanten ab. Diese Schienen 22 greifen in die Vertiefungen 15 in
dem Basisabschnitt ein, um diesen und die Abschnitte 3, 4 miteinander
zu verbinden.
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Nahe
der einstückig
angeformten Kappe 17 ist in dem Körperabschnitt 4 auch
eine Nut 23 mit jeweils einem Loch 24 an beiden
Enden ausgebildet. Ein Element 25 (siehe 5)
mit zwei über
einen Kopf 27 verbundenen Stiften 26 sitzt in
der Nut 23, wobei jeder Stift in einem der Löcher 24 steckt.
Das Element 25 kann anders als der übrige Griff eingefärbt sein,
um die Art des darin befestigten Instrumentenelements zu kennzeichnen.
Alternativ oder zusätzlich
kann auch ein Logo oder eine andere Information auf dem Kopf 27 dargestellt
sein. Das Element 25 kann je nach Erfordernis leicht entfernt und/oder
eingesetzt werden.
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Nun
wird der Hebel 8 unter Bezugnahme auf 4A bis 4C beschrieben.
Der Hebel 8 ist eine einheitliche Kunststoffkomponente
mit einem ersten Ende 30 zum Befestigen des Hebels 8 an
dem Körperabschnitt 4 und
einem zweiten Ende 31, auf das Druck ausgeübt werden
kann, um ein Instrumentenelement 7 zu betätigen, das
sich in dem Griff 2 befindet. Der Hebel 8 hat
zwischen dem ersten und dem zweiten Ende 30, 31 einen
oberen Teil 32 und einen vergrößerten, erhabenen Teil an dem
zweiten Ende 31, der eine Betätigungstaste 33 bildet.
Von dem oberen Teil 32 ragen im Bereich des zweiten Endes 31 zwei
parallele, längliche
Wandteile 34, die zwischen sich eine Rinne 35 bilden.
Die Wandteile 34 erstrecken sich nach rückwärts zum ersten Ende 30 hin,
enden aber bei etwa zwei Drittel der Länge des oberen Teils 32.
Ein Verbindungselement zum Befestigen des Hebels 8 an dem
Körperabschnitt 4 ist
an der Unterseite des ersten Endes 30 angeordnet, ragt etwas über das
Ende des oberen Teils 32 hinaus und bildet eine Lasche 37.
Ein Spalt 38 ist zwischen dem Verbindungselement 36 und
den parallelen, länglichen
Wandteilen 34 ausgebildet und hat eine der Länge des
Verbindungsteils oder der Brücke 19 in dem
Körperabschnitt 4 entsprechende
Länge.
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Eine
Anzahl unterschiedlicher chirurgischer Instrumentenelemente kann
in dem Griff 2 befestigt werden. Ein Beispiel eines Instrumentenelements 7 ist
in 7 dargestellt. Dieses Instrumentenelement 7 ersetzt
eine konventionelle Zange oder Pinzette und hat zwei einander gegenüberstehende
längliche Arme 40a, 40b,
die von einer Nabe 41 ausgehen. Die Spitzen 42 der
Arme 40a, 40b am Ende der Spitzenabschnitte 43 können durch
Zusammendrücken
in Richtung X geschlossen werden. Einander gegenüberstehende Vorsprünge 44 sind
an jedem Arm 40a, 40b ausgebildet und verhindern
eine übergroße Druckeinwirkung
auf die Arme 40a, 40b, wenn die Spitzen 42 geschlossen
werden. Das Instrumentenelement 7 ist einstückig und
besteht aus einem flächigen
Metallmaterial wie Titan und kann nach einem relativ billigen Verfahren,
verglichen mit den gegenwärtig
angewendeten Metallbearbeitungsprozessen, hergestellt werden. Solche
Verfahren können
Stanzen, Lochen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden, Drahterodieren
oder ein spanabhebendes Bearbeiten sein. Außerdem kann der Einsatz hochqualitativer
und kostspieliger Materialien minimal gehalten werden, da das Instrumentenelement
und der Griff 2 als separate Komponenten aus unterschiedlichen Materialien
gefertigt sind. Das Instrumentenelement 7 ist viel kleiner
als ein konventionelles Instrument mit einem einstückig angeformten
Griff.
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Im
folgenden wird das Zusammensetzen des Instruments unter Bezugnahme
auf die in 5 gezeigte perspektivische Explosionsdarstellung
erläutert.
Ein ausgewähltes
Instrumentenelement wie beispielsweise das in 7 (jedoch
nicht in 5) gezeigte wird zunächst an
dem Basisabschnitt 3 durch Führen der Instrumentenspitze
durch die Ausnehmung 5 und durch Drücken des Instrumentenelements
in die Rinne 11 befestigt, so dass es dadurch über praktisch
seine gesamte Länge
in dem Basisabschnitt 3 gehalten wird. Dann wird der Körperabschnitt 4 auf
dem Basisabschnitt 3 in der Pfeilrichtung A abgesenkt,
so dass jede Schiene 22 in die Aussparung 15 im
Basisabschnitt 3 eingesetzt wird. Die Aussparung 16 im
Körperabschnitt 4 umgibt
den Nasenabschnitt 10 und die Kappe 17 verschließt das Ende des
Griffs 2, das der Ausnehmung 5 abgewandt ist. Es
ist zu erkennen, dass ein Teil des Instrumentenelements 7,
der nicht in der Rinne 11 im Basisabschnitt aufgenommen
ist, während
dieses Schritts in der Rinne 20 des Körperabschnitts 4 angeordnet
ist. Der Körperabschnitt 4 und
der Basisabschnitt 3 können durch
Kunstharz oder ein Klebematerial dicht miteinander verbunden werden.
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Der
Hebel 8 wird nun an dem Körperabschnitt 4 durch
Einsetzen in die Öffnung 18 in
Pfeilrichtung B befestigt. Die Lasche 37 an dem Verbindungselement 36 kommt
in den Ausschnitt 21 des Körperabschnitts 4,
und das Positionierelement 36 wird passend in die Öffnung 19a eingesetzt.
Das Verbindungselement oder die Brücke 19 sitzt in dem Spalt 38 zwischen
den Wandteilen 34 und dem Verbindungselement 36.
Die durch die Wandteile 34 gebildete Rinne 35 bildet
eine Verlängerung
der Rinne 20 in dem Körperabschnitt 4 und
nimmt auch einen Teil des Instrumentenelements 7 auf. Die
entsprechenden Rinnen 11, 20, 34 in dem
Basisabschnitt, dem Körperabschnitt
und im Hebel 8 bilden gemeinsam einen Schlitz in dem Griff
zur Aufnahme eines Instrumentenelements.
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Die
perspektivische Schnittansicht nach 6 zeigt,
wie das Instrumentenelement 7 nach 7 in den
Rinnen 11, 20, 34 aufgenommen ist, die durch
den Basisabschnitt 3, den Körperabschnitt 4 und
den Hebel 8 gebildet sind. Es ist zu erkennen, dass das
Instrument einen passenden Schiebesitz in der Rinne 11 des
Basisabschnitts 4 und in der Rinne 35 des Hebels 8 hat
und dadurch fest gehalten wird. Aus noch zu beschreibenden Gründen ist
die Rinne 20 etwas breiter als die Rinnen 11, 34.
Da das Instrument 7 in den Rinnen 11, 20, 34 über praktisch
seine gesamte Länge
in dem Griff 2 gehalten ist, wird eine seitliche Bewegung
des Instruments 7 verhindert. Dies ist besonders wichtig
für das
in 7 gezeigte Zan gen- oder Pinzetteninstrument, da
jegliche seitliche Bewegung eines Arms 40a gegenüber dem
anderen Arm 40b zu einer Fehlausrichtung der Spitzen 42 führen würde. Die
aufrechten Seitenwände 12 der Rinne 11 bieten
eine zusätzliche
seitliche Anlage für das
Instrumentenelement im Bereich unmittelbar hinter der Ausnehmung 5.
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Es
wird nun die Anwendung des chirurgischen Instruments 1 mit
dem Instrumentenelement 7 anhand der 6 beschrieben.
Wenn auf die Betätigungstaste 33 ein
Druck in der dargestellten Pfeilrichtung Y ausgeübt wird, verformt sich der
obere Teil 32 des Hebels 8 in dem Bereich über dem
Verbindungselement 19 und biegt sich nach innen zu dem
Basisabschnitt 3 hin, wobei das erste Ende 30 des
Hebels 8 durch das Verbindungselement 36 in der Öffnung 19a und
die Lasche 37 in dem Ausschnitt 21 festgehalten
wird. Da der Arm 40a des Instrumentenelementes 7 in
der Rinne 35 sitzt, wird er zu dem anderen Arm 40b hin
gedrückt,
wodurch die Instrumentenspitzen 42 geschlossen werden.
Wird der Druck auf die Betätigungstaste 33 verringert,
so bewirkt die Elastizität
des Arms 40a und des Hebels 8 eine Rückkehr in
die Ausgangsstellung, wodurch die Instrumentenspitzen 42 voneinander
getrennt werden. Der Arm 40a bewegt sich aus der Rinne 20 in
dem Körperabschnitt 4,
wenn er zum anderen Arm 40b hin bewegt wird. Er hat einen
etwas loseren Sitz in der Rinne 20, da diese breiter als
die Rinnen 11 und 35 ist.
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Die
Außenfläche des
Basisabschnitts 3 und des Körperabschnitts 4 sind
abgerundet, um eine bequeme Greiffläche zu bilden. Die Außenfläche des Teils 32 des
Hebels 8 ist gleichfalls abgerundet und geht glatt in die
Außenfläche des
Körperabschnitts 4 über. Der
Griff 2 ist ergonomisch so ausgebildet, dass er schreibstiftartig
zwischen Daumen und Zeigefinger gehalten werden kann, um das Instrument 1 genau einstellen
zu können.
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Ein
zweites Ausführungsbeispiel
des chirurgischen Instruments nach der vorliegenden Erfindung wird
nun unter Bezugnahme auf 8A bis 8C beschrieben.
Dieses Ausführungsbeispiel
ist ähnlich
dem ersten, weshalb für
beide übereinstimmende
Merkmale nicht nochmals beschrieben werden. In diesem Ausführungsbeispiel
hat das chirurgische Instrument einen Griff 50 der ähnlich wie
der Griff 2 des ersten Ausführungsbeispiels konstruiert
ist und ein Instrumentenelement 51 in derselben Weise hält. Die
beiden länglichen
Hälften 52, 53 des
Griffs 50 sind aber so ausgebildet, dass sie eine Höhlung 54 im
Bereich hinter dem In strumentenelement 51 bilden. Das Ende 55 des
Instrumentenelements wird in einer Rinne ähnlich wie die Rinne 11 des
ersten Ausführungsbeispiels
gehalten. Das Instrumentenelement wird aber an einer Verschiebung
in der Höhlung 54 hinein
durch einen bruchfähigen Wandabschnitt
oder Anschlag 56 gehindert, der an der länglichen
Hälfte 53 des
Griffs 50 absteht. Das Ende des Instrumentenelements 51 berührt den bruchfähigen Wandabschnitt 56,
wie es sehr deutlich in der Schnittansicht von 8B zu
erkennen ist.
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Wenn
der Chirurg den Einsatz des Instruments 51 beendet hat,
kann es in den Griff 50 zurückgeschoben werden, um seine
gesamte Entfernung sicherzustellen. Das Instrumentenelement 51 kann dadurch
eingeschoben werden, das es so fest gegen eine Fläche gestoßen wird,
dass der Anschlag 56 zerbricht. Das Instrumentenelement 51 kann
dann frei in der in 8B gezeigten Pfeilrichtung A
in die Höhlung 54 geschoben
werden.
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9A bis 9C zeigen
dasselbe chirurgische Instrument mit Griff 50 wie bei dem
in 8A bis 8C gezeigten
Ausführungsbeispiel.
Bei dieser Ausführungsform
ist in dem Griff 50 aber eine andere Art Instrumentenelement 60 befestigt.
Dieses Instrumentenelement 60 ist ein statisches Element, was
bedeutet, dass es nicht durch Betätigen eines Hebels angewendet
wird, wie es bei einer Zange oder Pinzette der Fall ist, wie sie
in Verbindung mit 7 beschrieben wurde. Ein Beispiel
eines solchen Instrumentenelements ist eine Sonde oder ein Skalpell.
Der Hebel 61 ist bei diesem Ausführungsbeispiel daher redundant
und dient nur zum Halten des Instrumentenelements in dem Griff 50.
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10A bis 10C zeigen
ein weiteres Ausführungsbeispiel,
bei dem der Betätiger
oder Hebel 8 des ersten Ausführungsbeispiels fehlt und das Instrumentenelement 70 zwischen
den beiden länglichen
Hälften 71, 72 des
Griffs 73 gehalten wird. Der Griff bei diesem Ausführungsbeispiel
kann nur mit statischen Instrumenten eingesetzt werden.
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11A zeigt Beispiele von elf unterschiedlichen
Instrumentenelementen die in den Griff eines jeden Ausführungsbeispiels
der Erfindung befestigbar sind. 11B zeigt
Beispiele von neun unterschiedlichen statischen Instrumentenelementen,
die alternativ in dem Griff eines jeden Ausführungsbeispiels der Erfindung
befestigt werden können.
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Die
vorliegende Erfindung bietet dem Chirurgen eine vertraute Form eines
Griffs mit dem alle Arten von Instrumentenspitzen gehalten werden
können.
Einige Ausführungsbeispiele
der Erfindung ermöglichen
auch das Einschieben des Instrumentenelements in den Griff nach
der Verwendung, wodurch die Möglichkeit
der Verletzung oder Verschmutzung verringert wird.
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Dem
Fachmann sind zahlreiche Abänderungen
oder Variationen der Erfindung möglich,
die durch die folgenden Ansprüche
abgedeckt werden.