DE60205407T2 - Chirurgisches werkzeug - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument, genauer ein chirurgisches Handinstrument wie eine Zange oder Pinzette, Schere, Drahtzange, Skalpelle oder Sonden, die beispielsweise von Augenärzten und plastischen Chirurgen bei chirurgischen oder mikrochirurgischen Anwendungen eingesetzt werden.
  • Gegenwärtig existieren viele tausend unterschiedlicher chirurgischer oder mikrochirurgischer Handinstrumente, die zur Durchführung zahlreicher unterschiedlicher Eingriffe am menschlichen oder tierischen Körper eingesetzt werden. Typisch hat jedes Instrument eine Funktionsspitze, die einstückig mit einem Griff aus Metall oder einem ähnlichen Material ausgebildet ist. Beispielsweise besteht eine Zange oder Pinzette allgemein aus zwei Metallteilen, die an einem Ende zu einem einheitlichen Griff verschweißt sind und am anderen Ende einander gegenüberstehende Spitzen haben, die normalerweise einen Abstand zueinander haben. Wenn die Arme zusammengedrückt werden, so verformen sie sich elastisch, so dass die Spitzen zusammengebracht werden, um zwischen ihnen liegendes Gewebe zu greifen und/oder zu manipulieren.
  • Ein Problem bei Instrumenten der gegenwärtig üblichen Art besteht darin, dass der Markt eine riesige Vielfalt mit sehr unterschiedlichen Griffen, Gewicht und Gefühl bietet. Der Chirurg muss sich deshalb mit vielen unterschiedlichen Instrumenten vertraut machen und sich an sie gewöhnen, damit er/sie im jeweiligen Erfahrungsbereich vollständige Kompetenz erreicht. Auch wenn der Chirurg immer nur eine Untergruppe der vielen tausend verfügbaren Instrumente verwendet, also beispielsweise ein Augenarzt nur solche Instrumente einsetzt, die für die Augenchirurgie wie z.B. Staroperationen erforderlich sind, so wird man doch erkennen, dass die Griffe der meisten derartigen Instrumente sich wesentlich unterscheiden. Diese Situation wird noch kritischer, wenn der Chirurg mit einem Instrumentensatz arbeitet, dessen Teile nicht alle von derselben Firma hergestellt sind. Der Chirurg muss dann mit dem Gewicht, dem Gefühl und der Form der von jeder Firma hergestellten Instrumente vertraut sein, zusätzlich zu jedem einzelnen durch diese Firma hergestellten Instrument selbst. Dies ist offenbar ein Nachteil für die Chirurgie, bei der ein nur geringer Fehlerbereich zulässig und eine genaue Kontrolle und Vertrautheit mit allen chirurgischen Einrichtungen lebenswichtig ist.
  • Mikrochirurgische Instrumente bestehen üblicherweise aus hochqualitativen Rohstoffen wie Titanmetall, damit sie auch bei wiederholter Sterilisation und Anwendung eine angemessene Lebensdauer haben. Obwohl Instrumente oft nach einmaligem Einsatz weggeworfen werden, wird dies wegen ihrer hohen Kosten in vielen Hospitälern für die konventionellen chirurgischen Instrumente nicht gern gesehen. Obwohl Instrumente auch aus anderen Materialien wie Edelstahl hergestellt werden können, verschlechtern sie sich dann schneller und müssen früher beseitigt werden. Dieses Problem kann durch getrenntes Herstellen von Griff und Instrumentenspitze aus unterschiedlichen Materialien gemildert werden. Die Teile müssen dann aber mit extremer Genauigkeit und Sorgfalt verschweißt oder anderweitig miteinander verbunden werden, was schwierig und zeitaufwendig ist. Deshalb ergibt sich bei separater Herstellung von Griff und Instrumentenspitze durch die Probleme beim Verbinden der Einzelteile nach ihrer Herstellung keine wesentliche Kostenverringerung.
  • Das Dokument US 4 753 235 beschreibt ein typisches chirurgisches Handinstrument mit einem röhrenförmigen Griff und einem ebenen Instrumentenelement, das in das distale Ende des Griffs fest eingesetzt ist.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die bei den konventionellen chirurgischen und/oder mikrochirurgischen Instrumenten auftretenden und vorstehend beschriebenen Probleme zu überwinden und/oder zu verringern.
  • Gemäß der Erfindung ist ein chirurgisches Instrument vorgesehen, das einen länglichen geformten Griff mit einem Körperabschnitt und einem Basisabschnitt und ein im wesentlichen planares längliches Instrumentenelement mit einem Spitzenabschnitt umfasst, wobei der Griff einen länglichen Schlitz definiert, der von entsprechenden Rinnen in dem Körper- und dem Basisabschnitt gebildet wird, wobei jede Rinne zum Aufnehmen eines Rands des Instrumentenelements konfiguriert ist, so dass das Instrumentenelement in einer Ebene liegt, die im wesentlichen im rechten Winkel zu einer Ebene ist, längs derer der Körperabschnitt und der Basisabschnitt miteinander verbunden sind.
  • Das Instrumentenelement muss in dem Griff in geeigneter Weise gehalten sein. Durch einen Schlitz aus entsprechenden Rinnen in dem Körper- und dem Basisabschnitt kann das Instrument auf mindestens einem Teil seiner Länge in dem Griff gehalten werden, wodurch jegliche seitliche Bewegung des Instruments verhindert wird.
  • In einer Ausführungsform ist ein Steller zum Steuern des Instrumentenelements in einer länglichen Ausnehmung in dem Griff montiert. Der Steller ermöglicht eine Steuerung von Pinzetten, Zangen und Drahtzangen. Natürlich können auch andere Arten von Instrumentenelementen, die keinen Steller benötigen, in dem Griff befestigt sein, und in diesem Fall wird der Steller nur das Halten des Instrumentenelements in Griff unterstützen und keine andere Funktion haben.
  • Vorzugsweise umfasst der Steller einen Hebel mit einem ersten Ende, das unbeweglich in der Ausnehmung in dem Körperabschnitt montiert ist, und einem zweiten Ende, das mit Bezug auf das erste Ende und den Körperabschnitt in Richtung auf den Basisabschnitt in den Griff abgelenkt werden kann, wenn Druck auf das genannte zweite Ende ausgeübt wird.
  • Günstigerweise unterteilt eine Brücke die Ausnehmung in dem Körperabschnitt in zwei separate Öffnungen, und eine Region des Hebels verläuft zwischen dem ersten und dem zweiten Ende über die Brücke. Dies gestattet eine Verformung des Hebels in dem Bereich, wo er sich über die Brücke erstreckt, wenn das zweite Ende des Hebels gedrückt wird, wobei das erste Ende unbeweglich in der Ausnehmung in dem Körperabschnitt befestigt ist.
  • Vorzugsweise weist das erste Ende des Hebels ein längliches Verbindungselement auf, das dimensioniert ist, um satt anliegend in einer Öffnung zwischen dem Körperabschnitt und der Brücke zu sitzen, um den Hebel an dem Körperabschnitt zu montieren, so dass die über die Brücke verlaufende Region des Hebels sich in Reaktion auf das Ausüben von Druck auf das zweite Ende des Hebels verformt.
  • Das Verbindungselement kann länger als die Länge der Öffnung sein, und es kann ein sich ab der Öffnung erstreckender Ausschnitt in der Unterseite des Körperabschnittes gebildet sein zum Aufnehmen des Abschnitts des Elements, der über die Öffnung hinaus verläuft.
  • Vorteilhaft ist die Oberseite des Hebels konturiert, um mit der Oberfläche des Körperabschnitts bündig zu sein.
  • Das Instrumentenelement umfasst vorteilhaft eine Zange oder Pinzette mit zwei einander entgegensetzbaren Armen, die von einer einstückigen Nabe zu dem Spitzenabschnitt am fernen Ende jedes Arms verlaufen, wobei die genannten Arme elastisch verformbar sind, um die Spitzenabschnitte an den Armen jeweils miteinander in Kontakt zu bringen.
  • In einer vorzugsweisen Ausführungsform ist ein Arm in der Rinne in dem Basisabschnitt aufgenommen und montiert und der andere Arm in der Rinne in dem Körperabschnitt aufgenommen und montiert, wobei der Spitzenabschnitt der genannten Arme durch die Ausnehmung aus dem Griff herausragt.
  • Eine in dem Körperabschnitt gebildete Verlängerung der Rinne ist günstigerweise so in dem Hebel ausgebildet, dass der in dem Körperabschnitt aufgenommene Arm auch in der Rinne in dem Hebel aufgenommen ist, so dass der in der Rinne in dem Hebel gehaltene Arm, wenn Druck auf das zweite Ende des Hebels ausgeübt wird, in Richtung auf den anderen Arm gedrängt wird, um die Spitzenabschnitte in Kontakt zu bringen, wobei die Elastizität des Arms und des Hebels ihn wieder in seine Ausgangsposition zurückdrängt, wenn der Druck weggenommen wird. Es ist zu erkennen, dass nur ein Arm relativ zu dem Griff zum anderen Arm bewegt wird, nicht aber beide Arme bewegt werden, wie es bei den konventionellen Pinzetten und Zangen der Fall ist. Da ein Arm stationär gegenüber dem Griff bleibt, ergibt sich der Vorteil, dass die Instrumentenspitze zum Greifen sehr kleiner Objekte viel leichter und mit höherer Genauigkeit geschlossen werden kann, da die stationäre Spitze positioniert und die andere Spitze durch Betätigen des Hebels zu ihr hin bewegt wird.
  • Vorzugsweise ist die Ausnehmung, durch welche die Instrumentenspitze herausragt, in dem Basisabschnitt gebildet, wobei die genannte Rinne in dem Basisabschnitt an der Ausnehmung endet.
  • In einer vorzugsweisen Ausführungsform hat der Basisabschnitt einen einstückig ausgebildeten hoch stehenden Nasenabschnitt, der das Ende des Griffes definiert, in dem die Ausnehmung ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise hat ein Ende des Körperabschnitts eine Aussparung zum Aufnehmen des Nasenabschnittes des Basisabschnitts, wenn der Körper- und der Basisabschnitt miteinander verbunden sind.
  • Der Basisabschnitt und der Körperabschnitt haben zusammenwirkende Mittel zum Anbringen des Körperabschnitts an den Basisabschnitt.
  • Vorteilhaft umfassen die zusammenwirkenden Mittel ein paar länglicher Schienen, die von der Länge des Körperabschnitts abhängen, zum Eingriff in entsprechende Aussparungen in dem Basisabschnitt.
  • In einer vorzugsweisen Ausführungsform ist das Instrumentenelement ein einstückiges Metallteil, das durch Stanzen, Lochen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden, Drahterodieren oder spanabhebendes Bearbeiten aus einer flächigen Platte hergestellt ist.
  • Der Griff ist vorzugsweise so konturiert, dass er wie ein Schreibstift zwischen Daumen und Zeigefinger gehalten werden kann und präzise Fingerspitzenkontrolle ermöglicht. Weiter vorzugsweise sind der Körperabschnitt und der Hebel im Bereich des zweiten Endes des Hebels, auf den Druck ausgeübt wird, erhaben und bilden eine leichte Erhebung, um dem Chirurgen das genaue Lokalisieren des Teils des Hebels zu ermöglichen, auf den zum Betätigen des Instrumentenelements Druck auszuüben ist.
  • Vorzugsweise kann das chirurgische Instrument nach der vorliegenden Erfindung zum wiederholten Einsatz sterilisiert werden. Da das Instrumentenelement aber wegen seiner Befestigung in einem Kunststoffgriff nun eine viel kleinere Komponente ist als wenn es einstückig mit einem Griff aus demselben Material geformt wäre, kann es viel kostengünstiger hergestellt werden. Es ist daher zu erkennen, dass das Instrument nach der vorliegenden Erfindung wegen der relativ geringen Herstellkosten nach einem einzigen Einsatz bereits weggeworfen werden kann. Dies ist besonders vorteilhaft, weil sich dann das Sterilisieren erübrigt, das unzureichend sein kann. Es hat sich kürzlich auch gezeigt, dass vCJD (die menschliche Form des Rinderwahnsinns) bei den normalen Sterilisationsprozessen nicht vollständig zerstört wird. Dies bedeutet nicht nur, dass dasselbe Instrument bei chirurgischen Eingriffen an unterschiedlichen Patienten diese alle infizieren kann, sondern auch die Möglichkeit besteht, dass andere Instrumente verunreinigt werden, die in demselben Reinigungs- und Sterilisationsprozess gereinigt werden.
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden im folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert. Darin zeigen:
  • 1A eine perspektivische Ansicht eines chirurgischen Instruments nach der vorliegenden Erfindung;
  • 1B eine Seitenansicht des in der 1 gezeigten chirurgischen Instruments;
  • 2A eine perspektivische Ansicht des Basisabschnitts des Griffs des chirurgischen Instruments nach 1 und 2;
  • 2B eine Draufsicht des in 2A gezeigten Basisabschnitts;
  • 2C eine Seitenansicht des in 2A und 2B gezeigten Basisabschnitts;
  • 3A eine perspektivische Ansicht des Körperabschnitts des Griffs des chirurgischen Instruments nach 1 und 2;
  • 3B eine Draufsicht des in 3A gezeigten Körperabschnitts;
  • 3C eine Seitenansicht des in 3A und 3B gezeigten Körperabschnitts;
  • 4A eine perspektivische Ansicht des Hebels;
  • 4B eine Unterseite des in 1 gezeigten Hebels;
  • 4C eine Seitenansicht des in 4A und 4B gezeigten Hebels;
  • 5 eine perspektivische Explosionsansicht des chirurgischen Instruments nach 1 und 2;
  • 6 einen perspektivischen Längsschnitt des chirurgischen Instruments nach 1;
  • 7 eine perspektivische Ansicht des in dem Griff nach 1A, 1B und 6 befestigten Instrumentenelements;
  • 8A bis 8C eine Seitenansicht, einen Längsschnitt A-A einer Draufsicht und die Draufsicht eines zweiten Ausführungsbeispiels des chirurgischen Instruments nach der vorliegenden Erfindung;
  • 9A bis 9C eine Seitenansicht, einen Längsschnitt A-A einer Draufsicht und die Draufsicht des chirurgischen Instruments nach 8A bis 8C, jedoch mit einem festen und nicht betätigbaren Instrumentenelement in dem Handgriff;
  • 10A bis 10C eine Seitenansicht, einen Längsschnitt A-A in einer Draufsicht und die Draufsicht eines dritten Ausführungsbeispiels des chirurgischen Instruments nach der vorliegenden Erfindung; und
  • 11A und 11B Beispiele einer Anzahl unterschiedlicher Instrumentenelemente, die bei chirurgischen Instrumenten in den Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können.
  • In den Zeichnungen ist ein chirurgisches Instrument 1 in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt, das einen Griff 2 mit zwei länglichen Hälften aus einem ersten halbzylindrischen Basisabschnitt 3 und einem zweiten halbzylindrischen Basisabschnitt 4 umfasst. Eine Ausnehmung 5 ist in dem Ende 6 des Griffs 2 vorgesehen, aus ihr steht ein Teil eines chirurgischen Instrumentenelements 7 heraus, das in dem Griff befestigt ist. Ein Steller oder Hebel 8 ist in einer Öffnung 9 in dem Körperabschnitt 4 befestigt und liegt flach abschließend auf der konturierten Außenfläche des Körperabschnitts 4.
  • Der Basisabschnitt 3 wird nun unter Bezugnahme auf 2A bis 2C genauer beschrieben, aus denen zu erkennen ist, dass das Ende 6 des Griffs einen abgerundeten Nasenabschnitt 10 hat, der von dem oberen offenen Teil des Basisabschnitts 3 absteht. Die Ausnehmung 5 hat die Form eines gebogenen Schlitzes in dem Nasenabschnitt 10. Von der Ausnehmung 5 ausgehend und durch sie zugänglich ist eine zentrale Längsrinne 11, die über etwa die halbe Länge des Ba sisabschnitts 3 verläuft. Die Rinne 11 hat unmittelbar hinter der Ausnehmung 5 aufrechte Seitenwände 12, die in eine Schulter 13 auslaufen, an der sie nach unten in untere Seitenwände 14 übergehen. Die aufrechten Seitenwände 12 bieten eine tiefere Rinne 11 als die Rinne 11 zwischen den niedrigeren Seitenwänden 13, der Grund hierfür wird im folgenden erkennbar.
  • In dem Basisabschnitt 3 sind beiderseits parallel zu der zentralen Rinne 11 längliche Vertiefungen 15 ausgebildet. Diese Vertiefungen 15 verlaufen über weitgehend die gesamte Länge des Basisabschnitts und ermöglichen eine Verbindung des Basisabschnitt 3 mit dem Körperabschnitt 4, was noch erläutert wird.
  • Der Körperabschnitt 4 wird nun unter Bezugnahme auf 3A bis 3C beschrieben, die zeigen, dass er eine Aussparung 16 zur Aufnahme des Nasenabschnitts 10 hat, der von der offenen Fläche des Basisabschnitts 3 absteht, wenn diese Teile zusammengesetzt sind. Das andere Ende hat eine einstückig angeformte teilkugelförmige Kappe 17, die das dem Ende 6 mit der Ausnehmung 5 abgewandte Ende des Griffs 2 verschließt. Eine längliche, durch ein Verbindungsteil oder eine Brücke 19 in zwei Teile 18a, 18b geteilte Öffnung 18 ist in dem Körperabschnitt 4 ausgebildet, um den Hebel in noch beschreibender Weise aufzunehmen und zu halten. An der Unterseite des Körperabschnitts 4 erstreckt sich eine längliche zentrale Rinne 20 von der Aussparung 16 zu der länglichen Öffnung 18b. Am anderen Ende der Öffnung ist in dem Körperabschnitt 4 ein Ausschnitt 21 oder Hohlraum ausgebildet.
  • Zwei Schienen 22 stehen von der Unterseite des Körperabschnitts 4 längs dessen Kanten ab. Diese Schienen 22 greifen in die Vertiefungen 15 in dem Basisabschnitt ein, um diesen und die Abschnitte 3, 4 miteinander zu verbinden.
  • Nahe der einstückig angeformten Kappe 17 ist in dem Körperabschnitt 4 auch eine Nut 23 mit jeweils einem Loch 24 an beiden Enden ausgebildet. Ein Element 25 (siehe 5) mit zwei über einen Kopf 27 verbundenen Stiften 26 sitzt in der Nut 23, wobei jeder Stift in einem der Löcher 24 steckt. Das Element 25 kann anders als der übrige Griff eingefärbt sein, um die Art des darin befestigten Instrumentenelements zu kennzeichnen. Alternativ oder zusätzlich kann auch ein Logo oder eine andere Information auf dem Kopf 27 dargestellt sein. Das Element 25 kann je nach Erfordernis leicht entfernt und/oder eingesetzt werden.
  • Nun wird der Hebel 8 unter Bezugnahme auf 4A bis 4C beschrieben. Der Hebel 8 ist eine einheitliche Kunststoffkomponente mit einem ersten Ende 30 zum Befestigen des Hebels 8 an dem Körperabschnitt 4 und einem zweiten Ende 31, auf das Druck ausgeübt werden kann, um ein Instrumentenelement 7 zu betätigen, das sich in dem Griff 2 befindet. Der Hebel 8 hat zwischen dem ersten und dem zweiten Ende 30, 31 einen oberen Teil 32 und einen vergrößerten, erhabenen Teil an dem zweiten Ende 31, der eine Betätigungstaste 33 bildet. Von dem oberen Teil 32 ragen im Bereich des zweiten Endes 31 zwei parallele, längliche Wandteile 34, die zwischen sich eine Rinne 35 bilden. Die Wandteile 34 erstrecken sich nach rückwärts zum ersten Ende 30 hin, enden aber bei etwa zwei Drittel der Länge des oberen Teils 32. Ein Verbindungselement zum Befestigen des Hebels 8 an dem Körperabschnitt 4 ist an der Unterseite des ersten Endes 30 angeordnet, ragt etwas über das Ende des oberen Teils 32 hinaus und bildet eine Lasche 37. Ein Spalt 38 ist zwischen dem Verbindungselement 36 und den parallelen, länglichen Wandteilen 34 ausgebildet und hat eine der Länge des Verbindungsteils oder der Brücke 19 in dem Körperabschnitt 4 entsprechende Länge.
  • Eine Anzahl unterschiedlicher chirurgischer Instrumentenelemente kann in dem Griff 2 befestigt werden. Ein Beispiel eines Instrumentenelements 7 ist in 7 dargestellt. Dieses Instrumentenelement 7 ersetzt eine konventionelle Zange oder Pinzette und hat zwei einander gegenüberstehende längliche Arme 40a, 40b, die von einer Nabe 41 ausgehen. Die Spitzen 42 der Arme 40a, 40b am Ende der Spitzenabschnitte 43 können durch Zusammendrücken in Richtung X geschlossen werden. Einander gegenüberstehende Vorsprünge 44 sind an jedem Arm 40a, 40b ausgebildet und verhindern eine übergroße Druckeinwirkung auf die Arme 40a, 40b, wenn die Spitzen 42 geschlossen werden. Das Instrumentenelement 7 ist einstückig und besteht aus einem flächigen Metallmaterial wie Titan und kann nach einem relativ billigen Verfahren, verglichen mit den gegenwärtig angewendeten Metallbearbeitungsprozessen, hergestellt werden. Solche Verfahren können Stanzen, Lochen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden, Drahterodieren oder ein spanabhebendes Bearbeiten sein. Außerdem kann der Einsatz hochqualitativer und kostspieliger Materialien minimal gehalten werden, da das Instrumentenelement und der Griff 2 als separate Komponenten aus unterschiedlichen Materialien gefertigt sind. Das Instrumentenelement 7 ist viel kleiner als ein konventionelles Instrument mit einem einstückig angeformten Griff.
  • Im folgenden wird das Zusammensetzen des Instruments unter Bezugnahme auf die in 5 gezeigte perspektivische Explosionsdarstellung erläutert. Ein ausgewähltes Instrumentenelement wie beispielsweise das in 7 (jedoch nicht in 5) gezeigte wird zunächst an dem Basisabschnitt 3 durch Führen der Instrumentenspitze durch die Ausnehmung 5 und durch Drücken des Instrumentenelements in die Rinne 11 befestigt, so dass es dadurch über praktisch seine gesamte Länge in dem Basisabschnitt 3 gehalten wird. Dann wird der Körperabschnitt 4 auf dem Basisabschnitt 3 in der Pfeilrichtung A abgesenkt, so dass jede Schiene 22 in die Aussparung 15 im Basisabschnitt 3 eingesetzt wird. Die Aussparung 16 im Körperabschnitt 4 umgibt den Nasenabschnitt 10 und die Kappe 17 verschließt das Ende des Griffs 2, das der Ausnehmung 5 abgewandt ist. Es ist zu erkennen, dass ein Teil des Instrumentenelements 7, der nicht in der Rinne 11 im Basisabschnitt aufgenommen ist, während dieses Schritts in der Rinne 20 des Körperabschnitts 4 angeordnet ist. Der Körperabschnitt 4 und der Basisabschnitt 3 können durch Kunstharz oder ein Klebematerial dicht miteinander verbunden werden.
  • Der Hebel 8 wird nun an dem Körperabschnitt 4 durch Einsetzen in die Öffnung 18 in Pfeilrichtung B befestigt. Die Lasche 37 an dem Verbindungselement 36 kommt in den Ausschnitt 21 des Körperabschnitts 4, und das Positionierelement 36 wird passend in die Öffnung 19a eingesetzt. Das Verbindungselement oder die Brücke 19 sitzt in dem Spalt 38 zwischen den Wandteilen 34 und dem Verbindungselement 36. Die durch die Wandteile 34 gebildete Rinne 35 bildet eine Verlängerung der Rinne 20 in dem Körperabschnitt 4 und nimmt auch einen Teil des Instrumentenelements 7 auf. Die entsprechenden Rinnen 11, 20, 34 in dem Basisabschnitt, dem Körperabschnitt und im Hebel 8 bilden gemeinsam einen Schlitz in dem Griff zur Aufnahme eines Instrumentenelements.
  • Die perspektivische Schnittansicht nach 6 zeigt, wie das Instrumentenelement 7 nach 7 in den Rinnen 11, 20, 34 aufgenommen ist, die durch den Basisabschnitt 3, den Körperabschnitt 4 und den Hebel 8 gebildet sind. Es ist zu erkennen, dass das Instrument einen passenden Schiebesitz in der Rinne 11 des Basisabschnitts 4 und in der Rinne 35 des Hebels 8 hat und dadurch fest gehalten wird. Aus noch zu beschreibenden Gründen ist die Rinne 20 etwas breiter als die Rinnen 11, 34. Da das Instrument 7 in den Rinnen 11, 20, 34 über praktisch seine gesamte Länge in dem Griff 2 gehalten ist, wird eine seitliche Bewegung des Instruments 7 verhindert. Dies ist besonders wichtig für das in 7 gezeigte Zan gen- oder Pinzetteninstrument, da jegliche seitliche Bewegung eines Arms 40a gegenüber dem anderen Arm 40b zu einer Fehlausrichtung der Spitzen 42 führen würde. Die aufrechten Seitenwände 12 der Rinne 11 bieten eine zusätzliche seitliche Anlage für das Instrumentenelement im Bereich unmittelbar hinter der Ausnehmung 5.
  • Es wird nun die Anwendung des chirurgischen Instruments 1 mit dem Instrumentenelement 7 anhand der 6 beschrieben. Wenn auf die Betätigungstaste 33 ein Druck in der dargestellten Pfeilrichtung Y ausgeübt wird, verformt sich der obere Teil 32 des Hebels 8 in dem Bereich über dem Verbindungselement 19 und biegt sich nach innen zu dem Basisabschnitt 3 hin, wobei das erste Ende 30 des Hebels 8 durch das Verbindungselement 36 in der Öffnung 19a und die Lasche 37 in dem Ausschnitt 21 festgehalten wird. Da der Arm 40a des Instrumentenelementes 7 in der Rinne 35 sitzt, wird er zu dem anderen Arm 40b hin gedrückt, wodurch die Instrumentenspitzen 42 geschlossen werden. Wird der Druck auf die Betätigungstaste 33 verringert, so bewirkt die Elastizität des Arms 40a und des Hebels 8 eine Rückkehr in die Ausgangsstellung, wodurch die Instrumentenspitzen 42 voneinander getrennt werden. Der Arm 40a bewegt sich aus der Rinne 20 in dem Körperabschnitt 4, wenn er zum anderen Arm 40b hin bewegt wird. Er hat einen etwas loseren Sitz in der Rinne 20, da diese breiter als die Rinnen 11 und 35 ist.
  • Die Außenfläche des Basisabschnitts 3 und des Körperabschnitts 4 sind abgerundet, um eine bequeme Greiffläche zu bilden. Die Außenfläche des Teils 32 des Hebels 8 ist gleichfalls abgerundet und geht glatt in die Außenfläche des Körperabschnitts 4 über. Der Griff 2 ist ergonomisch so ausgebildet, dass er schreibstiftartig zwischen Daumen und Zeigefinger gehalten werden kann, um das Instrument 1 genau einstellen zu können.
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel des chirurgischen Instruments nach der vorliegenden Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf 8A bis 8C beschrieben. Dieses Ausführungsbeispiel ist ähnlich dem ersten, weshalb für beide übereinstimmende Merkmale nicht nochmals beschrieben werden. In diesem Ausführungsbeispiel hat das chirurgische Instrument einen Griff 50 der ähnlich wie der Griff 2 des ersten Ausführungsbeispiels konstruiert ist und ein Instrumentenelement 51 in derselben Weise hält. Die beiden länglichen Hälften 52, 53 des Griffs 50 sind aber so ausgebildet, dass sie eine Höhlung 54 im Bereich hinter dem In strumentenelement 51 bilden. Das Ende 55 des Instrumentenelements wird in einer Rinne ähnlich wie die Rinne 11 des ersten Ausführungsbeispiels gehalten. Das Instrumentenelement wird aber an einer Verschiebung in der Höhlung 54 hinein durch einen bruchfähigen Wandabschnitt oder Anschlag 56 gehindert, der an der länglichen Hälfte 53 des Griffs 50 absteht. Das Ende des Instrumentenelements 51 berührt den bruchfähigen Wandabschnitt 56, wie es sehr deutlich in der Schnittansicht von 8B zu erkennen ist.
  • Wenn der Chirurg den Einsatz des Instruments 51 beendet hat, kann es in den Griff 50 zurückgeschoben werden, um seine gesamte Entfernung sicherzustellen. Das Instrumentenelement 51 kann dadurch eingeschoben werden, das es so fest gegen eine Fläche gestoßen wird, dass der Anschlag 56 zerbricht. Das Instrumentenelement 51 kann dann frei in der in 8B gezeigten Pfeilrichtung A in die Höhlung 54 geschoben werden.
  • 9A bis 9C zeigen dasselbe chirurgische Instrument mit Griff 50 wie bei dem in 8A bis 8C gezeigten Ausführungsbeispiel. Bei dieser Ausführungsform ist in dem Griff 50 aber eine andere Art Instrumentenelement 60 befestigt. Dieses Instrumentenelement 60 ist ein statisches Element, was bedeutet, dass es nicht durch Betätigen eines Hebels angewendet wird, wie es bei einer Zange oder Pinzette der Fall ist, wie sie in Verbindung mit 7 beschrieben wurde. Ein Beispiel eines solchen Instrumentenelements ist eine Sonde oder ein Skalpell. Der Hebel 61 ist bei diesem Ausführungsbeispiel daher redundant und dient nur zum Halten des Instrumentenelements in dem Griff 50.
  • 10A bis 10C zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem der Betätiger oder Hebel 8 des ersten Ausführungsbeispiels fehlt und das Instrumentenelement 70 zwischen den beiden länglichen Hälften 71, 72 des Griffs 73 gehalten wird. Der Griff bei diesem Ausführungsbeispiel kann nur mit statischen Instrumenten eingesetzt werden.
  • 11A zeigt Beispiele von elf unterschiedlichen Instrumentenelementen die in den Griff eines jeden Ausführungsbeispiels der Erfindung befestigbar sind. 11B zeigt Beispiele von neun unterschiedlichen statischen Instrumentenelementen, die alternativ in dem Griff eines jeden Ausführungsbeispiels der Erfindung befestigt werden können.
  • Die vorliegende Erfindung bietet dem Chirurgen eine vertraute Form eines Griffs mit dem alle Arten von Instrumentenspitzen gehalten werden können. Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung ermöglichen auch das Einschieben des Instrumentenelements in den Griff nach der Verwendung, wodurch die Möglichkeit der Verletzung oder Verschmutzung verringert wird.
  • Dem Fachmann sind zahlreiche Abänderungen oder Variationen der Erfindung möglich, die durch die folgenden Ansprüche abgedeckt werden.

Claims (22)

  1. Chirurgisches Instrument (1), das einen länglichen geformten Griff (2) mit einem Körperabschnitt (4) und einem Basisabschnitt (3) und ein im wesentlichen planares längliches Instrumentenelement (7) mit einem Spitzenabschnitt (43) umfasst, wobei der Körper- (4) und der Basisabschnitt (3) relativ zueinander befestigt sind, um den Griff (2) zu bilden, wenn das Instrument (1) zusammengebaut ist, wobei der Griff (2) einen länglichen Schlitz (5) definiert, der von entsprechenden Rinnen (20, 11) in dem Körper- und dem Basisabschnitt (4, 3) gebildet wird, wobei jede Rinne (20, 11) zum Aufnehmen eines Rands des Instrumentenelements (7) konfiguriert ist, so dass das Instrumentenelement (7) in einer Ebene liegt, die im Wesentlichen im rechten Winkel zu einer Ebene ist, längs derer der Körperabschnitt (4) und der Basisabschnitt (3) relativ zueinander befestigt sind.
  2. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 1, bei dem ein Steller (8) zum Steuern des Instrumentenelements (7) in einer länglichen Ausnehmung (5) in dem Griff (2) montiert ist.
  3. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 2, bei dem der Steller einen Hebel (8) mit einem ersten Ende (30), das unbeweglich in der Ausnehmung (9) in dem Körperabschnitt (4) montiert ist, und einem zweiten Ende (31) umfasst, das mit Bezug auf das erste Ende (30) und den Körperabschnitt (4) in Richtung auf den Basisabschnitt (3) in den Griff (2) abgelenkt werden kann, wenn Druck auf das genannte zweite Ende (31) ausgeübt wird.
  4. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 3, bei dem eine Brücke (19) die Ausnehmung (9) in dem Körperabschnitt (4) in zwei separate Öffnungen (18a, 18b) unterteilt und eine Region des Hebels (8) zwischen dem ersten und dem zweiten Ende (30, 31) über die Brücke (19) verläuft.
  5. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 4, bei dem das genannte erste Ende (30) des Hebels (8) ein längliches Verbindungselement (36) daran aufweist, das dimensioniert ist, um satt anliegend in einer Öffnung (18) zwischen dem Körperabschnitt (4) und der Brücke (19) zu sitzen, um den Hebel (8) an den Körperabschnitt (4) zu montieren, so dass die über die Brücke (19) verlaufende Region des Hebels (8) sich in Reaktion auf das Ausüben von Druck auf das zweite Ende (31) des Hebels (8) verformt.
  6. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 5, bei dem das Verbindungselement (36) länger als die Länge der Öffnung (18a) ist und in der Unterseite des Körperabschnitts (4) ein sich ab der Öffnung (18a) erstreckender Ausschnitt (21) gebildet ist zum Aufnehmen des Abschnitts des Elements (36), der über die Öffnung (18a) hinaus verläuft.
  7. Chirurgisches Instrument (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, bei dem die Oberseite des Hebels (8) konturiert ist, um mit der Oberfläche des Körperabschnitts (4) bündig zu sein.
  8. Chirurgisches Instrument (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Instrumentenelement (7) eine Zange oder Pinzette mit zwei einander entgegensetzbaren Armen (40a, 40b) umfasst, die von einer einstöckigen Nabe (41) zu dem Spitzenabschnitt (43) am fernen Ende jedes Arms (40a, 40b) verlaufen, wobei die genannten Arme (40a, 40b) elastisch verformbar sind, um die Spitzenabschnitte (43) an den Armen (40a, 40b) jeweils miteinander in Kontakt zu bringen.
  9. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 8, bei dem ein Arm (40a) in der Rinne (11) in dem Basisabschnitt (3) aufgenommen und montiert ist und der andere Arm (40b) in der Rinne (20) in dem Körperabschnitt (4) aufgenommen und montiert ist, wobei der Spitzenabschnitt (43) der genannten Arme (40a, 40b) durch die Ausnehmung (5) aus dem Griff (2) herausragt.
  10. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 9, bei dem eine in dem Körperabschnitt (4) gebildete Verlängerung der Rinne (20) so in dem Hebel (8) ausgebildet ist, dass der in der Rinne (20) in dem Körperabschnitt (4) aufgenommene Arm (40b) auch in der Rinne (35) in dem Hebel (8) aufgenommen ist, so dass der in der Rinne (35) in dem Hebel (8) gehaltene Arm (40b), wenn Druck auf das zweite Ende (31) des Hebels (8) ausgeübt wird, in Richtung auf den anderen Arm (40a) gedrängt wird, um die Spitzenabschnitte (43) in Kontakt zu bringen, wobei die Elastizität des Arms (40b) und des Hebels (8) ihn wieder in seine Ausgangsposition zurückdrängt, wenn der Druck weggenommen wird.
  11. Chirurgisches Instrument (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Ausnehmung (5), durch welche die Instrumentenspitze (43) herausragt, in dem Basisabschnitt (3) gebildet ist, wobei die genannte Rinne (11) in dem Schlitz in dem Basisabschnitt (3) an der Ausnehmung (5) endet.
  12. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 11, bei dem der Basisabschnitt (3) einen einstückig ausgebildeten hochstehenden Nasenabschnitt (10) hat, der das Ende des Griffes (6) definiert, in dem die Ausnehmung (5) ausgebildet ist.
  13. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 12, bei dem ein Ende des Körperabschnitts (4) eine Aussparung (16) zum Aufnehmen des Nasenabschnitts (10) des Basisabschnitts (3) hat.
  14. Chirurgisches Instrument (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das zusammenwirkende Mittel (15, 22) zum Anbringen des Körperabschnitts (4) an dem Basisabschnitt (3) hat.
  15. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 14, bei dem die zusammenwirkenden Mittel (15, 22) ein Paar länglicher Schienen (22), die von der Länge des Körperabschnitts (4) abhängen, zum Eingriff in entsprechende Aussparungen (15) in dem Basisabschnitt (3) umfassen.
  16. Chirurgisches Instrument (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Instrumentenelement (7) ein einstückiges Metallteil ist, das durch Stanzen, Lochen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden, Drahterodieren oder spanhebendes Bearbeiten aus einer flächigen Platte hergestellt ist.
  17. Chirurgisches Instrument (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Griff (2) so konturiert ist, dass er wie ein Schreibstift zwischen Daumen und Zeigefinger gehalten werden kann und präzise Fingerspitzenkontrolle ermöglicht.
  18. Chirurgisches Instrument (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Griff (2) in sich eine Höhlung (54) und einen bruchfähigen Wandabschnitt (56) zum Verhindern, dass das Werkzeugelement (7) in die Höhlung (54) hineinrutscht, definiert.
  19. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 18, bei dem der bruchfähige Wandabschnitt (56) so konfiguriert ist, dass, wenn Kraft in einer Längsrichtung auf den Griff (2) zu auf das Instrumentenelement (7) ausgeübt wird, der bruchfähige Wandabschnitt (56) bricht, damit das Instrumentenelement (7) in die Höhlung (54) zurückgeschoben werden kann.
  20. Chirurgisches Instrument (1) nach Anspruch 17, bei dem der Basisabschnitt (3) oder der Körperabschnitt (4) farbig ist, um den Typ des in dem Griff (2) enthaltenen Instrumentenelements (7) zu bezeichnen.
  21. Chirurgisches Instrument (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Instrument (1) zur Wiederverwendung sterilisiert werden kann.
  22. Chirurgisches Instrument (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der geformte Griff (2) aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist.
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