DE60204235T2 - System und vorrichtung zum ermöglichen der kontrolle einer elektrotherapie durch den patienten - Google Patents

System und vorrichtung zum ermöglichen der kontrolle einer elektrotherapie durch den patienten Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen die Behandlung von Schmerz, der mit der Applizierung bzw. Anwendung von elektrischen Kardioversionstherapien einhergeht. Insbesondere betrifft die Erfindung die Vorbereitung des Patienten vor der Anwendung von elektrischer Kardioversionstherapie.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Implantierte medizinische Vorrichtungen sind in der Lage, eine Arrhythmie (d.h. irreguläre Herzschläge) in einem Patienten zu erkennen und zu behandeln. In einem Beispiel weist die implantierte medizinische Vorrichtungen einen Defibrillator auf, der eine elektrische Pulstherapie an das Herz eines Patienten auf die Erkennung von Fibrillation (d.h. hoher, irregulärer Herzschlag), eine Form von Arrhythmie, hin bereitstellt. Kardioverter oder Defibrillatoren entladen relativ hohe elektrische Energieschocks oder -pulse in oder über kardiales Gewebe, um eine lebensbedrohende atriale oder ventrikuläre Fibrillation auf die Erkennung durch die implantierte medizinische Vorrichtung hin anzuhalten. Während Defibrillationsschocks höchst effektiv bei dem Anhalten der Fibrillation sind, können sie plötzlich auftreten und ein beträchtliches Unbehagen für den Patienten verursachen.
  • Das Niveau des Unbehagens, das ein Patient durch Defibrillationsschocks erfährt, wird durch viele psychologische Faktoren beeinflusst, unter denen Furcht und Angst vor der bevorstehenden Schocktherapie sind. Z.B, gerät der Patient in einen höchst unglücklichen bzw. unangenehmen Zustand, weil der Patient durch gegenwärtige Aktivitäten hasten muss, um eine Stelle für die Behandlung zu finden, und die Anwendung der vorprogrammierten Schocktherapie erwarten muss. Patienten können den Einfluss dieser psychologischen Faktoren reduzieren, indem sie die Kontrolle über den Zeitpunkt, zu dem der Schock angewendet wird, übernehmen und indem sie den Körper physiologisch vor der Schockabgabe vorbereiten.
  • Die implantierte Vorrichtung wird von einem Arzt programmiert, der einen Programmierkopf verwendet, der elektrisch mit einer Programmiereinheit, ähnlich einem Personalcomputer, verbunden ist. Die Programmierung der implantierten Vorrichtung wird gewöhnlich nur durch den Arzt oder einen ausgebildeten Techniker durchgeführt. Um die Gesundheit des Patienten zu gewährleisten, programmiert der Arzt die implantierte Vorrichtung, um automatisch wenigstens eine elektrische Schocktherapie in einer 24-Stunden-Zeitspanne abzugeben.
  • Daher ist die Kontrolle des Patienten über den Anwendungszeitpunkt der Schockbehandlung üblicherweise für ambulante Patienten nicht möglich, da der Patient nicht autorisiert ist, seine eigene implantierte Vorrichtung zu programmieren.
  • Patienten können auch den Einfluss der psychologischen Faktoren reduzieren, indem sie vor der Schockabgabe eines der Vielzahl von Sedativa bzw. Beruhigungsmittel verwenden. Obwohl eine Beruhigungstherapie bei der Reduzierung des Schockunbehagens hilfreich sein kann, ist Beruhigungstherapie auch unpraktisch, wenn der Patient reist oder wenn der Patient alarmiert bzw. wachsam sein muss und nicht durch das Beruhigungsmittel für eine anhaltende Zeitdauer beeinträchtigt bzw. unfähig sein kann.
  • Dementsprechend würden Patienten in der Lage sein, den Schmerz, der mit der elektrischen Kardioversionstherapie einhergeht, besser zu behandeln, wenn sie die Zeit hätten, um sich psychologisch und physiologisch vor der Therapie vorzubereiten. Ein Ansatz, der die genannten Probleme angeht, ebenso wie die anderen verwandten Probleme, ist daher erwünscht.
  • Die US-A-6 249 703 offenbart ein System zur Unterstützung einer Patientenkontrolle über eine implantierte medizinische Vorrichtung.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein System und eine Vorrichtung wie in den unabhängigen Ansprüchen definiert bereit.
  • Verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind darauf gerichtet, die oben genannten genau so wie andere Bedürfnisse in Verbindung mit der Ermöglichung eines Patienten, den Schmerz zu kontrollieren, der mit einer elektrischen Kardioversionstherapie einhergeht, anzugehen, indem dem Patienten ermöglicht wird, den Zeitablauf bzw. die Taktung der elektrischen Therapie zu kontrollieren. In einer solchen Ausführungsform wird eine implantierte medizinische Vorrichtung konfiguriert, um automatisch die Bereitstellung einer elektrische Therapie wenigstens einmal innerhalb einer ausgewählten Periode (z.B. 24-Stunden- Periode) zu verursachen, sie weist eine Schaltungsanordnung zum temporären Deaktivieren der elektrischen Therapieapplikation in Reaktion auf eine von einem Patienten aktivierte Vorrichtung auf, die von dem Patienten getragen wird.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist ein System zum temporären Deaktivieren einer elektrischen Therapieapplikation durch eine implantierte medizinische Vorrichtung eine kapazitive Schaltung auf, die zum Laden und Entladen in der Lage ist, um die elektrische Therapie zu applizieren bzw. anzuwenden bzw. bereitzustellen. Die implantierte medizinische Vorrichtung bewirkt automatisch, dass die kapazitive Schaltung wenigstens einmal innerhalb einer ausgewählten Periode lädt und entlädt. Das System weist eine Patientenaktivierer-Vorrichtung auf, die mit der implantierten Vorrichtung kommuniziert. Eine Deaktivierungsschaltung ist auch innerhalb der implantierten medizinischen Vorrichtung enthalten, die die elektrische Therapieapplikation in Reaktion auf die Patientenaktivierer-Vorrichtung temporär deaktiviert. Das System weist ferner eine Warenanordnung bzw. -einrichtung auf, die die Patientenaktivierer-Vorrichtung in Reaktion auf die Deaktivierungsschaltung warnt. Das System weist auch eine Lahmlegungs- bzw. Override-Schaltung auf, die das temporäre Deaktivieren der elektrischen Therapieapplikation in Reaktion darauf, dass der Patient sich in einem entspannten Zustand befindet, deaktiviert.
  • Gemäß einer noch anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist eine implantierte medizinische Vorrichtung, die automatisch eine elektrische Therapie an das Herz eines Patienten wenigstens einmal innerhalb einer ausgewählten Periode bereitstellt, eine Kommunikationsschaltung auf, die Telemetriekommunikationen von der implantierten medizinischen Vorrichtung in Reaktion auf eine externe Patientenak tivierer-Vorrichtung ermöglicht. Eine Deaktivierungsschaltung ist innerhalb der implantierten medizinischen Vorrichtung angeordnet, die die elektrische Therapieapplikation temporär deaktiviert. Eine Warenanordnung ist auch enthalten, die die Patientenaktivierer-Vorrichtung in Reaktion auf die Deaktivierungsschaltung warnt. Die implantierte medizinische Vorrichtung weist ferner einer Override-Schaltung auf, die die temporäre Deaktivierung der elektrischen Therapieapplikation in Reaktion darauf, dass sich der Patient in einem entspannten Zustand befindet, lahmlegt.
  • Die obige Zusammenfassung der vorliegenden Erfindung ist nicht dafür vorgesehen, jede gezeigte Ausführungsform oder jede Implementierung der vorliegenden Erfindung zu beschreiben. Die Figuren in der detaillierten Beschreibung, die folgen, geben diese Ausführungsformen besonders beispielhaft wider.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung kann umfassender unter Berücksichtigung der folgenden detaillierten Beschreibung der verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung verstanden werden, die nur beispielhaft wiedergegeben sind, in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen, in denen:
  • 1 ein Blockdiagramm eines patienten-kontrollierten Systems zur temporären Deaktivierung einer elektrischen Therapie zeigt, die von einer implantierten Vorrichtung gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung bereitgestellt wird; und
  • 2 ein Flussdiagramm ist, das die Art der Verwendung einer Patientenaktivierer-Vorrichtung zeigt, um den Zeitpunkt zu kontrollieren, zu dem eine elektrische Therapie gemäß einer anderen beispielhaften Ausführungsform der Erfindung angewendet wird.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Die vorliegende Erfindung ist im allgemeinen auf ein patientenkontrolliertes System gerichtet, das einem Patienten ermöglicht, den Schmerz zu kontrollieren, der mit einer elektrischen Kardioversionstherapie einhergeht, indem er den Zeitpunkt steuert, zu dem die elektrische Therapie appliziert wird. Während die vorliegende Erfindung nicht notwendigerweise auf eine solche Anwendung beschränkt ist, wird die Erfindung besser verstanden werden, indem eine Diskussion der beispielhaften Ausführungsformen in einem solchen speziellen Zusammenhang verwendet wird.
  • In einer beispielhaften Ausführungsform weist ein System zur Abgabe einer elektrischen Kardioversionstherapie an das Herz eines Patienten, das eine artriale Fibrillation erfährt, eine implantierte medizinische Vorrichtung auf, die die elektrische Kardioversionstherapie innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode auf die Erkennung der Fibrillation hin abgibt. Die implantierte medizinische Vorrichtung weist eine kapazitive Schaltung auf, die jeweils in Reaktion auf ein erstes und ein zweites Signal geladen und entladen werden kann. Die implantierte Vorrichtung überträgt automatisch die Signale wenigstens einmal innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode (z.B. 24 Stunden), was bewirkt, dass die kapazitive Schaltung lädt und entlädt, und überträgt die Signale in Reaktion auf die erkannte Fibrillation. Das System weist eine Patientenaktivierer-Vorrichtung (PAD) auf, die von dem Patienten getragen wird und die eine Instruktion an die implantierte Vorrichtung kommuniziert bzw. überträgt, um die Kontrolle der implantierten Vorrichtung über den Zeitablauf der elektrischen Therapie temporär zu deaktivieren. Die PAD-Vorrichtung weist ein Warnmerkmal auf, das den Patienten unterrichtet, dass die elektrische Therapie temporär deaktiviert ist.
  • In einer verwandten Ausführungsform weist das System einen Schlafmonitor auf, der durch die PAD aktiviert wird und sicherstellt, dass der Patient zumindest entspannt ist oder schläft, wenn er die elektrische Therapie erhält. In einer anderen verwandten Ausführungsform wird der Schlafmonitor automatisch aktiviert, wenn die implantierte Vorrichtung eine Arrhythmie erkennt. Der Schlafmonitor ist durch den Patienten über die PAD programmierbar.
  • 1 zeigt ein Blockdiagramm eines patientenkontrollierten Systems 100 zur temporären Deaktivierung einer elektrischen Therapie, die von einer implantierten Vorrichtung gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung bereitgestellt wird. Ein Patient 102 weist eine implantierte medizinische Vorrichtung 103 auf, die konfiguriert ist, um eine abnormale Körperfunktion zu erkennen, wie z.B. eine Arrhythmie (irregulärer Herzschlag) eines Herzes 105. In diesem Beispiel erkennt eine Erkennungsschaltung 104 eine artriale Fibrillation des Herzes und übermittelt ein Warnsignal über ein Kommunikationsmodul (Komm.) 108 an eine Patientenaktivierer-Vorrichtung (PAD) 110. PAD 110, die getragen werden kann, gibt über eine Warn/Alarmeinheit 113 einen hörbaren Alarm ab (oder gibt eine Vibration aus) in Reaktion auf das Warnsignal von der implantierten Vorrichtung 103, das den Patienten 102 alarmiert, dass sich sein Herz in einer artrialen Fibrillation befindet.
  • Der Patient 102 verwendet die PAD 110, um die implantierte Vorrichtung 103 anzuweisen, die automatische Reaktion auf artriale Fibrillation der implantierten Vorrichtung temporär zu deaktivieren. In diesem Beispiel ist die automatische Reaktion die Applizierung einer elektrische Kardioversionstherapie oder eines Schocks über eine Lade/Entladeschaltung 109 an das Herz 105. Die Alarmeinheit 113 unterrichtet den Patienten, dass die elektrische Therapie temporär deaktiviert ist. Das System 100 weist auch eine Override-Schaltung in Form einer Schlafmonitorschaltung 107A (mit Sensor 107B) auf, die durch die PAD 110 aktiviert wird und in Verbindung mit der PAD 110 sicherstellt, dass der Patient zumindest entspannt ist oder schläft, wenn er die elektrische Therapie empfängt.
  • Um die Entspannung oder den Schlaf vor der Applizierung der elektrischen Therapie einzuleiten, kann der Patient 102 wählen, ein Beruhigungsmittel zu nehmen. Nach der Einnahme des Beruhigungsmittels aktiviert der Patient die Schlafmonitorschaltung 107A, welche den physiologischen Zustand des Patienten überwacht. Wenn der Patient entscheidet, kein Beruhigungsmittel einzunehmen, aktiviert der Patient den Schlafmonitor, wenn er liegt oder sitzt. Die Lade/Entladeschaltung 109 appliziert die elektrische Therapie an den Patienten auf die Erkennung hin, dass sich der Patient in einem entspannten Zustand befindet oder schläft. In einer verwandten Ausführungsform wird eine Taktungsschaltung als Teil des Schlafmonitors aktiviert, um sicherzustellen, dass der Patient für eine ausgewählte Zeitperiode vor der Applizierung der elektrischen Therapie schläft.
  • Herzzustände, die durch die Erkennungsschaltung 104 erkennbar sind, schließen ein, aber sind nicht begrenzt auf ventrikuläre Fibrillation, Tachykardie, Bradykardie und schließlich Herzfehler. In einer verwandten Ausführungsform bewertet eine Logikeinheit (μP) 106 in Verbindung mit der Erkennungsschaltung 104 die Ernsthaftigkeit des detektierten Herzzustands. Die Logikeinheit 106 fährt fort, den Allgemeinzustand des Herzes 105 zu überwachen, bevor sie die Erkennungsschaltung 104 auslöst, um den Patienten 102 vor einer erkannten Arrhythmie zu warnen. Die implantierte Vorrichtung 103 wird auch programmiert, um automatisch zusätzliche elektrische Therapien oder Schocks abzugeben, wenn ein vorausgehender Schock entweder ineffektiv war oder eine artriale Tachyarrhythmie vorzeitig wieder auftritt.
  • In der vorliegenden Ausführungsform weist die PAD 110 ein Kommunikationsmodul (Komm.) 114 auf, das bidirektional mit der implantierten Vorrichtung 103 über ein Kommunikationsmodul 108 kommuniziert. Die PAD 110 weist auch eine Logikeinheit 112 (z.B. Mikroprozessor, μP) auf, die die elektrische Therapie, die von der implantierten Vorrichtung 103 appliziert wird, konfiguriert. Die Einheit 112 verarbeitet auch die Warnsignale von der implantierten Vorrichtung 103 und übermittelt diese an eine Warneinheit 113, die den Patienten 102 hörbar von der bidirektionalen Kommunikation, die zwischen der implantierten Vorrichtung 103 und der PAD 110 stattfindet, unterrichtet. In diesem Beispiel weist die PAD 110 auch eine Display bzw. eine Anzeige 16 zur Darstellung von alphanumerischen Nachrichten von der implantierten Vorrichtung 103 und ein Tastenfeld 118 zur Erleichterung der Programmierung der implantierten Vorrichtung 103 auf.
  • In einer anderen beispielhaften Ausführungsform ist die implantierte Vorrichtung 103 ein implantierbarer kardialer Defibrillator (ICD), der programmierbare artriale Tachyarrhythmietherapien mit der Fähigkeit, programmierte Befehle von der PAD entgegenzunehmen, aufweist. Der ICD weist auch die Möglichkeit auf, eine PAD mit einigen automatischen Schock- und patientenaktivierten Schocktherapieoptio nen zu programmieren. Eine programmierbare Option in dem ICD ermöglicht dem Patienten, die Therapie für eine programmierbare Zeitdauer (z.B. einen Tag) auszusetzen. Der ICD ist auch in der Lage, eine elektrische Therapie auf einen Patientenbefehl über das PAD 110 hin abzugeben. Ein erstes Signal von der PAD 110 lädt die Schaltung 109 und ein zweites Signal von der PAD 110 entlädt die Schaltung 109 in das Herz 105. Die Override-Schaltung (z.B. Schlafmonitorschaltung) der implantierten Vorrichtung 103 ist auch programmierbar und die PAD weist zusätzliche Merkmale auf, um den Patienten zu unterstützen, die aufweisen: eine Abfragefunktion, um den Status des atrialen Rhythmusstatus zu bestimmen; unmittelbare Abgabe einer elektrischen Therapie; einen atrialen Defibrillationsdeaktivierungsknopf; und eine programmierbare Verzögerungsfunktion, die die Therapie bis zu einer ausgewählten Zeitperiode (z.B. 24 bis 48 Stunden) aussetzen kann.
  • In Bezug auf den Schlafmonitor 107A werden Faktoren, wie z.B. Atmungsfrequenz, Herzfrequenz und Patientenaktivität von Schlaf stark beeinflusst und durch den Schlafmonitor 107A überwacht. Sobald der Schlafmonitor 107A aktiviert ist, versucht er, den Zustand der Entspannung oder des Schlafs eines Patienten zu erkennen. Ein beispielhafter Algorithmus, der von dem Schlafmonitor 107A zur Erkennung von Schlaf verwendet wird, benötigt die Erkennung eines niedrigen Aktivitätsniveaus und einer 15%ig bis 20%igen Reduktion der Atmung und/oder Herzfrequenz (vorgeschlagene physiologische Messungen). Wenn der Monitor 107A keinen Schlaf innerhalb von zwei Stunden erkennt, dann wird die elektrische Therapie abgebrochen. In einer anderen Ausführungsform werden die physiologischen Messungen mit einer Taktungsschaltung kombiniert, um einen stationären Schlafzustand für eine gewisse Zeitperiode vor der Abgabe der elektrischen Therapie sicherzustellen. Dieser Ansatz verhindert die Abgabe der elektrischen Therapie, wenn der Patient gerade eingeschlafen ist und noch nicht den REM-Schlaf erreicht hat.
  • In einer verwandten Ausführungsform wird der Patient hörbar (oder durch eine Vibration oder durch ein Lichtsignal) durch die PAD 110 gewarnt, dass die elektrische Therapie in Kürze appliziert wird. In einer anderen verwandten Ausführungsform weist die PAD 110 eine programmierbare Verzögerung mit einem Sperrmerkmal auf, um sicherzustellen, dass der Patient die Verzögerung nicht verändern kann. Die Zeitverzögerung kann auf dem Spitzeneffekt oder der Beruhigungstherapie basieren.
  • In einer verwandten Ausführungsform weist die implantierte Vorrichtung 103 ein neurologisches Implantat oder einen Nervenstimulator auf, der eine Stimulatorschaltung aufweist. Die Logikeinheit 106 mit der Erkennungsschaltung 104 und wenigstens einem Sensor 107B koordiniert die Erkennung der irregulären Körperfunktionen an oder nahe der Gegend des Implantats. Auf die Erkennung einer Irregularität bei der Gegend des Implantats hin, erhält die PAD 110 Telemetriekommunikationen an der implantierten Vorrichtung 103 über die Irregularität und stellt eine Warnung an den Patienten bereit. Die Stimulatorschaltung gibt die elektrische Therapie auf die Erfassung hin, dass sich der Patient in einem entspannten Zustand befindet, an die Gegend ab.
  • In den verschiedenen hierin beschriebenen Ausführungsformen ist die PAD 110 dafür konfiguriert, in Harmonie mit der implantierten Vorrichtung 103 zu arbeiten. Für weitere Informationen betreffend die Funktionalität der PAD 110 und des IMD 103 wird auf das US-Patent Nr. 5,987,356 von De Groot verwiesen.
  • In den verschiedenen hierin beschriebenen Ausführungsformen werden die Module 108 und 114 konfiguriert, um telemetrisch miteinander unter Verwendung verschiedenen Techniken zu kommunizieren, einschließlich Magnetfeldkopplung, reflektierter Impedanzkopplung und Hochfrequenz (HF bzw. RF)-Kopplung. Für weitere Informationen betreffend Magnetfeldkopplung wird auf die US-Patente Nr. 3,311,111 von Bower und 3,805,796 von Terry u.a. verwiesen.
  • Für weitere Informationen betreffend reflektierte Impedanzkopplung wird auf das US-Patent Nr. 4,223,679 von Schulman u.a. verwiesen.
  • Für weitere Informationen betreffend HF-Kopplung wird auf das US-Patent Nr. 5,843,139 von Goedeke u.a. verwiesen.
  • 2 ist ein Flussdiagramm 200, das die Logik bei der Verwendung einer Patientenaktivierer-Vorrichtung zeigt, um den Zeitpunkt zu kontrollieren, zu dem eine elektrische Therapie gemäß einer anderen beispielhaften Ausführungsform der Erfindung appliziert wird. Bei Schritt 202 erkennt die implantierte Vorrichtung 103 das Vorhandensein von Arrhythmie, in diesem Fall eine atriale Fibrillation. Bei Schritt 204 bestimmt die implantierte Vorrichtung 103 die Art des Therapiemodus: automatische atriale Defibrillation oder patientenaktivierte atriale Defibrillation. Bei Schritt 206 des Pfades der patientenaktivierten atrialen Fibrillation bestimmt die implantierte Vorrichtung 103, ob der Patient die Therapie über einen Verzögerungstimer bzw. -taktgeber oder über den Schlafmonitor 107A aktiviert hat. Wenn der Schlafmonitor bei Schritt 208 aktiviert ist, bestimmt der Schlafmonitor bei Schritt 210, ob das Schlafkriterium für den Patienten eingehalten ist. Wenn das Schlafkriterium bei Schritt 212 eingehalten ist, bestimmt die implantierte Vorrichtung 103, ob eine Verzögerung, die an der PAD 110 ein gegeben ist, immer noch belegt bzw. eingenommen ist. Wenn die Therapieabgabezeit in Schritt 214 überschritten ist, dann bestimmt die implantierte Vorrichtung 103, ob der Patient die Therapie abbrach. Bei Schritt 218 appliziert die implantierte Vorrichtung die elektrische Therapie, weil die Therapie nicht tatsächlich abgebrochen wurde.
  • Bei Schritt 206 bestimmt die implantierte Vorrichtung 103, dass der Patient keine Therapie aktivierte, und die Vorrichtung 103 fährt fort, laufend AF (atriale Fibrillation) bei Schritt 220 zu überwachen. Wenn die implantierte Vorrichtung 103 bei Schritt 208 bestimmt, dass der Schlafmonitor nicht aktiviert bzw. an ist, dann verifiziert die implantierte Vorrichtung 103, ob eine Verzögerung belegt ist. Wenn keine Verzögerung erkannt wird, dann bestimmt die implantierte Vorrichtung 103 bei Schritt 216, dass die Therapie in der Tat abgebrochen wurde und fährt fort, laufend AF zu überwachen. Die Vorrichtung 103 fährt ebenso fort, AF zu überwachen, wenn die implantierte Vorrichtung bestimmt, dass bei Schritt 214 die Therapiezeitverzögerung überschritten worden ist. Bei Schritt 210 bestimmt die implantierte Vorrichtung 103, dass das Schlafkriterium nicht eingehalten ist, und fährt fort, laufend AF zu überwachen.
  • Bei Schritt 222 auf dem Pfad der automatischen atrialen Defibrillation bestimmt die Vorrichtung 103, ob der Patient die atriale Defibrillationstherapie für eine feste Zeitperiode ausgesetzt hat. Wenn bei Schritt 223 die implantierte Vorrichtung 103 bestimmt, dass die ausgesetzte Zeit überschritten worden ist, dann fährt die Vorrichtung 103 fort, AF zu überwachen. Bei Schritt 224 bestimmt die implantierte Vorrichtung 103, ob ein vorprogrammiertes Fenster für die Therapie (z.B. 4 Uhr bis 6 Uhr morgens täglich) existiert. Wenn keine Therapie vorgeplant ist, bestimmt die Vorrichtung 103 bei Schritt 226, ob der Schlafmonitor an ist. Wenn bei Schritt 228 die Vorrichtung 103 bestimmt, dass der Schlafmonitor an ist und die Schlafkriterien eingehalten sind, gibt die Vorrichtung 103 die Schocktherapie um das Herz 105 bei Schritt 230 ab.
  • Die Vorrichtung 103 gibt eine Schocktherapie an das Herz bei Schritt 224 ab, wenn kein Therapiefenster existiert, und bei Schritt 226, wenn die Schlafmonitorschaltung 207A nicht an ist. Die Vorrichtung 103 wird fortfahren, laufend AF zu überwachen, immer wenn die Vorrichtung 103 entscheidet, dass das Schlafkriterium nicht eingehalten ist.

Claims (20)

  1. System zum temporären Deaktivieren einer elektrischen Therapieapplikation durch eine implantierbare medizinische Vorrichtung, wobei die implantierbare medizinische Vorrichtung eine kapazitive Schaltung aufweist, die zum Laden und Entladen derart ausgebildet ist, dass die elektrische Therapie angewendet bzw. appliziert wird, wobei die implantierbare medizinische Vorrichtung automatisch bewirkt, dass die kapazitive Schaltung wenigstens einmal innerhalb einer ausgewählten Periode lädt und entlädt, wobei das System aufweist: eine Patientenaktivierervorrichtung, die zur Kommunikation mit der implantierbaren medizinischen Vorrichtung ausgebildet ist; eine Deaktivierungsschaltung innerhalb der implantierbaren medizinischen Vorrichtung, die ausgebildet ist zum temporären Deaktivieren der Applikation der elektrischen Therapie in Reaktion auf die Patientenaktivierervorrichtung; eine Warnanordnung bzw. -einrichtung, die zur Warnung der Patientenaktivierervorrichtung in Reaktion auf die Deaktivierungsschaltung ausgebildet ist; und eine Lahmlegungs- bzw. Override-Schaltung, die zum Lahmlegen der temporären Deaktivierung der elektrischen Therapieapplikation in Reaktion darauf, dass der Patient sich in einem entspannten Zustand befindet, ausgebildet ist.
  2. System nach Anspruch 1, bei dem die Lahmlegungsschaltung ausgebildet ist, um die elektrische Therapieapplikation zu einer ausgewählten Zeit, nachdem der Patient sich in dem entspannten Zustand befindet, freizugeben, wobei die ausgewählte Zeit durch die Patientenaktivierervorrichtung bereitgestellt wird.
  3. System nach Anspruch 2, bei dem die Lahmlegungsschaltung eine Schlafüberwachungsschaltung aufweist, die eingerichtet ist zur Feststellung, wann sich der Patient in einem Schlafzustand befindet.
  4. System nach Anspruch 3, bei dem die Schlafüberwachungsschaltung ausgebildet ist, um durch die Patientenaktivierervorrichtung programmiert zu werden.
  5. System nach Anspruch 1, bei dem die kapazitive Schaltung ausgebildet ist, um in Reaktion auf ein erstes Signal von der Patientenaktivierervorrichtung zu laden, und in Reaktion auf ein zweites Signal von der Patientenaktivierervorrichtung zu entladen, derart, dass die elektrische Therapie angewendet wird.
  6. System nach Anspruch 1, bei dem die Lahmlegungsschaltung eingerichtet ist, um automatisch aktiviert zu werden, wenn die implantierbare medizinische Vorrichtung eine Arrhythmie feststellt.
  7. System nach Anspruch 1, bei dem die Lahmlegungsschaltung ausgebildet ist, um durch die Patientenaktivierervorrichtung aktiviert zu werden.
  8. System nach Anspruch 1, bei dem die implantierbare medizinische Vorrichtung eine implantierbare Herzdefibrillatorvorrichtung ist.
  9. System nach Anspruch 1, bei dem die kapazitive Schaltung eine Stimulatorschaltung aufweist, die ausgebildet ist, um eine elektrische Therapie an einen ausgewählten Abschnitt eines Patientenkörpers abzugeben.
  10. System nach Anspruch 9, bei dem die implantierbare medizinische Vorrichtung ein neurologisches Implantat ist.
  11. System nach Anspruch 1, bei dem die Lahmlegungsschaltung eingerichtet ist, um wenigstens eine physiologische Maßnahme zu verwenden, um anzuzeigen, dass sich der Patient in einem entspannten Zustand befindet.
  12. System nach Anspruch 3, bei dem die Schlafüberwachungsschaltung eingerichtet ist, um automatisch aktiviert zu werden, wenn die implantierte medizinische Vorrichtung eine Arrhythmie feststellt.
  13. System nach Anspruch 1, bei dem die Patientenaktivierervorrichtung eingerichtet ist, um wenigstens eine eine Anzahl von elektrischen Therapieoptionen freizugeben bzw. zu ermöglichen, die anzuwenden sind, wenn sich der Patient in dem entspannten Zustand befindet.
  14. Implantierbare medizinische Vorrichtung, die ausgebildet ist zur automatischen Applikation bzw. Anwendung einer elektrischen Therapie auf das Herz eines Patienten wenigstens einmal innerhalb einer ausgewählten Zeitperiode bzw. Zeitdauer, wobei die implantierbare medizinische Vorrichtung aufweist: eine Kommunikationsschaltung, die zur telemetrischen Kommunikation von der implantierbaren medizinischen Vorrichtung in Reaktion auf eine externe Patientenaktivierervorrichtung eingerichtet ist; eine Deaktivierungsschaltung, die zur temporären Deaktivierung der elektrischen Therapieapplikation ausgebildet ist; eine Warnanordnung, die zur Warnung der Patientenaktivierervorrichtung in Reaktion auf die Deaktivierungsschaltung ausgebildet ist; und eine Lahmlegungs- bzw. Overrideschaltung, die ausgebildet ist zum Lahmlegen der temporären Deaktivierung der elektrischen Therapieapplikation in Reaktion darauf, dass sich der Patient in einem entspannten Zustand befindet.
  15. Implantierbare Vorrichtung nach Anspruch 14, bei der die Lahmlegungsschaltung ausgebildet ist, um durch die Patientenaktivierervorrichtung aktiviert zu werden und die elektrische Therapieapplikation zu einer ausgewählten Zeit, nachdem sich der Patient in dem entspannten Zustand befindet, freizugeben, wobei die ausgewählte Zeit durch die Patientenaktivierervorrichtung bereitgestellt wird.
  16. Implantierbare Vorrichtung nach Anspruch 14, ferner mit einer kapazitiven Schaltung, die eingerichtet ist zum Laden in Reaktion auf ein erstes Signal von der Patientenaktivierervorrichtung, und zum Entladen in Reaktion auf ein zweites Signal von der Patientenaktiverervorrichtung, derart, dass die elektrische Therapie angewendet wird.
  17. Implantierbare Vorrichtung nach Anspruch 14, bei der die Lahmlegungsschaltung ausgebildet ist, um wenigstens ei ne physiologische Maßnahme zu verwenden, um anzuzeigen, dass sich der Patient in dem entspannten Zustand befindet.
  18. Implantierbare Vorrichtung nach Anspruch 14, bei der die implantierbare medizinische Vorrichtung ausgebildet ist, um wenigstens eine einer Anzahl von elektrischen Therapieoptionen anzuwenden, wenn sich der Patient in dem entspannten Zustand befindet, in Reaktion auf die Patientenaktivierervorrichtung.
  19. System zur temporären Deaktivierung einer elektrischen Therapieapplikation durch eine implantierbare medizinische Vorrichtung, wobei die implantierbare medizinische Vorrichtung eine kapazitive Schaltung aufweist, die zum Laden und Entladen ausgebildet ist, so dass eine elektrische Therapie angewendet bzw. appliziert wird, wobei die implantierbare medizinische Vorrichtung automatisch bewirkt, dass die kapazitive Schaltung wenigstens einmal innerhalb einer ausgewählten Periode lädt und entlädt, wobei das System aufweist: eine Patientenaktivierervorrichtung, die zur Kommunikation mit der implantierbaren medizinischen Vorrichtung ausgebildet ist; Mittel innerhalb der implantierbaren medizinischen Vorrichtung und reagierend auf die Patientenaktivierervorrichtung zum temporären Deaktivieren der elektrischen Therapieapplikation; Mittel, die auf die Deaktivierungsmittel reagieren, zum Warnen der Patientenaktivierervorrichtung; und Mittel, die darauf reagieren, dass sich der Patient in einem entspannten Zustand befindet, zum Lahmlegen bzw. zum Override der temporären Deaktivierung der elektrischen Therapieapplikation.
  20. System nach Anspruch 19, ferner mit Mitteln, die auf die Patientenaktivierervorrichtung reagieren, zum Freigeben bzw. Ermöglichen wenigstens einer einer Anzahl von elektrischen Therapieoptionen, die anzuwenden sind, wenn sich der Patient in dem entspannten Zustand befindet.
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