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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Netzwerkgerät und ein Verfahren zum Verbinden
eines neuen Netzwerkgeräts
mit einem Netzwerk. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung
ein Netzwerkgerät,
das vorzugsweise leicht mit einem allgemeinen Heimnetzwerk verbunden
werden kann und bei dem eine Verbindung mit anderen Geräten, die dem
Nutzer nicht bekannt sind, verhindert wird.
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Zusammen
mit der schnellen Ausbreitung der Personal Computer (PCs) und der
Zunahme der Nachfrage der Verbindung dieser PCs mit dem Internet
kommt jeder Nutzer von allgemeinen Heim-PCs in die Lage, ein Heimnetzwerk
aufzubauen, um einer Mehrzahl von solchen PCs den Zugriff auf das
Internet zu ermöglichen
und Daten untereinander auszutauschen. Es wird neuerdings auch populär, elektrische
Heimgeräte
wie Audio-Video-Geräte, Kühlschränke, Waschmaschinen
usw. mit dem Internet zu verbinden, um Informationen davon zu erhalten und/oder
ihr Zusammenwirken mittels Fernsteuerung oder durch das Internet
zu steuern.
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Um
ein allgemeines Heimnetzwerk aufzubauen, kann der Nutzer solche
Zugangsmedien wie das in Büros,
Schulen usw. weit verbreitete CSMA/CD-LAN, ein W-LAN oder ein anderes
Netzwerk verwenden, bei dem kein Verlegen von Stromleitungen oder
Telephonleitungen erforderlich ist, so daß eine Installation ohne Verlegungsarbeiten
möglich ist.
Mit anderen Worten nutzt der Benutzer das IP (Internet Protokoll),
das im Internet vorwiegend als Protokoll für verschiedene Arten von Medien
verwendet wird, um jedem mit dem Internet verbundenen Gerät eine IP-Adresse
zuzuordnen und um unabhängig
von den Medien, mit denen die Geräte tatsächlich verbunden sind, untereinander
Daten als IP-Pakete
auszutauschen.
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Wenn
mit einem solchen Netzwerk ein neues Gerät zu verbinden ist, wird dem
Gerät eine
eindeutige IP-Adresse zugeordnet, um ein doppeltes Auftreten von
Adressen unter den Geräten
zu vermeiden. Wenn das Gerät
auch zu Hause verwendet werden soll, sollte es leicht zu installieren
sein, ohne daß komplizierte
Arbeiten wie ein anfängliches
Geräte-Setup erforderlich
sind. Daher wird oft das DHCP (Dynamisches Host-Konfigurationsprotokoll)
zum Verbinden eines neuen Geräts
mit einem Netzwerk verwendet, bei dem dem neuen Gerät von einem Server
im Netzwerk automatisch eine IP-Adresse zugeordnet wird. Bei dem
IP-Protokoll IPv6 der nächsten
Generation wird durch Kombinieren der oberen Bits in der von einem
Router durch einen zustandslosen Autokonfigurationsprozeß angegebenen
Adresse und den unteren Bits in der Adresse, die von selbst erzeugt
werden, automatisch eine IP-Adresse festgelegt.
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Das
automatische Festlegen der IP-Adresse spart dem Nutzer zwar viel
Zeit und Mühe,
wenn jedoch ein W-LAN oder eine Stromleitung als Zugangsmedium verwendet
wird, können
unerwartete Probleme auftreten; zum Beispiel kann ein dem Nutzer
nicht bekanntes Gerät
von einer Person außerhalb
des Hauses des Nutzers über
einen drahtlosen Port oder eine Wechselstromsteckdose an der Außenwand
des Hauses oder von einem anderen Raum in einem Hauskomplex wie
einem Apartmenthaus absichtlich oder durch einen Fehler angeschlossen
werden.
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Um
eine unerwartete Verbindung eines Geräts mit einem Netzwerk zu vermeiden,
sollte das System so gesteuert werden, daß der Nutzer bei jedem Versuch
des Anschlusses eines neuen Geräts an
das Netzwerk autorisiert wird. In der offiziellen Gazette der JP-A
Nr. H10-247965 und der JP-A Nr. 2000-86231 sind Verfahren beschrieben,
mit denen ein neues Kommunikationsterminal (ein Slave) leicht mit
einem Netzwerk verbunden werden kann, wenn das Terminal an einem
schnurlosen Telephon oder einem drahtlosen Kommunikationsterminal
registriert ist; der Nutzer wird lediglich aufgefordert, die Slave- und
Master-Terminals für
die Verbindung gleichzeitig oder abwechselnd in Betrieb zu nehmen.
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Bei
der beschriebenen bekannten Technik wird der Nutzer aufgefordert,
die Knöpfe
beider Terminals für
die Kommunikation (zwischen den Master- und Slave-Terminals) gleichzeitig
oder abwechselnd zu betätigen.
Wenn für
die Verbindung eines neuen Geräts
mit einem Netzwerk die gleichzeitige Betätigung verwendet wird, wird
der Nutzer aufgefordert, die Operation zwischen dem Server oder
Router und dem anzuschließenden
Terminal gleichzeitig oder abwechselnd auszuführen. Das neue Netzwerkgerät und der
Server/Router sind im Haus/Zimmer des Nutzers jedoch nicht immer
nahe beieinander installiert. In manchen Fällen befindet sich das Netzwerkgerät im Erdgeschoß, während sich
der Server/Router im ersten Stock befindet. In einem solchen Fall
muß sich der
Nutzer vom Erdgeschoß in
den ersten Stock oder vom ersten Stock in das Erdgeschoß begeben,
um beide Geräte
zu bedienen, die mit dem neuen Netzwerkgerät verbunden werden sollen.
Die Mühe
dafür ist
groß.
Außerdem
wird, wenn ein dem Nutzer nicht bekanntes Netzwerkgerät von jemand
anders angeschlossen wird, die Bestätigungsnachricht nur auf dem
Bildschirm des Servers/Routers angezeigt. Der Nutzer ist daher nicht
in der Lage, die Nachricht zur Kenntnis zu nehmen.
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Die
US 5467263 beschreibt ein
Verfahren zum Anschluß eines
Netzwerkgeräts
an ein Heimnetzwerk. Die
US 5382951 beschreibt
ein Verfahren und ein System zum Übertragen von Nachrichten zwischen
einem Steuerterminal und gesteuerten Terminals in einem Heimnetzwerk.
Die Druckschrift WO-97/09800 beschreibt ein Steuersystem zum Kontrollieren
des Zugangs zu einem Heimnetzwerk. Ein Steuersystem zum Kontrollieren
des Anschlusses von Netzwerkgeräten
in Subnetzwerken eines globalen Netzwerks ist in der
EP 0812086 A2 beschrieben.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Daher
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Vereinfachen
der Installation beim Anschluß eines
neuen Netzwerkgeräts
an das Heimnetzwerk eines Nutzers zu schaffen, bei dem dadurch verhindert
wird, daß absichtlich
oder durch einen Fehler ein neues Gerät angeschlossen wird, von dem
der Nutzer nichts weiß,
daß der
Nutzer über
den Anschluß jedes
neuen Geräts
in Kenntnis gesetzt wird.
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Um
diese Aufgabe zu lösen,
wird erfindungsgemäß jedes
Netzwerkgerät,
das in einem Netzwerksystem verwendet wird, das durch eine Anzahl
von Netzwerkgeräten,
von denen jedes Terminalfunktionen hat, sowie wenigstens einer Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung
mit Server- oder Router-Funktionen gebildet wird, mit einer Konfigurationseinrichtung
zum Initialisieren der Adresse, einer Mitteilungsaufnahmeeinrichtung
für die
Aufnahme einer Mitteilung an den Nutzer zur Bestätigung durch den Nutzer von
der Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung, wenn ein neues
Netzwerkgerät
mit dem Netzwerk verbunden werden soll, einer Bestätigungseinrichtung
für die
Aufnahme einer Anforderung zur Bestätigung durch den Nutzer von
der Mitteilungsaufnahmeeinrichtung und Senden der Anforderung an
eine Anzeigeeinrichtung, um den Nutzer von der Anforderung in Kenntnis
zu setzen, und für die
Aufnahme einer Anweisung des Nutzers in Reaktion auf die Anforderung
durch eine Eingabeeinrichtung und die Rückgabe der Antwort an die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung;
und mit einer Antwortabsendeeinrichtung für die Aufnahme des Entscheidungsergebnisses
von der Bestätigungseinrichtung
und zum Senden des Ergebnisses an die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung
versehen.
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Die
Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung ist mit einer Erlaubniserteilungseinrichtung, die
feststellt, ob der Anschluß erlaubt
wird, wenn von dem neuen Netzwerkgerät eine Adressenfestlegungsanfrage
erhalten wird, und einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen der Adressenfestlegungsanfrage
von der Erlaubniserteilungseinrichtung, um den Nutzer von der Anfrage
in Kenntnis zu setzen, einer Eingabeeinrichtung für die Aufnahme
einer Anweisung vom Nutzer hinsichtlich der angezeigten Nachricht
zum Übertragen
der Nachricht an die Erlaubniserteilungseinrichtung, eine Mitteilungsabsendeeinrichtung
zum Senden der von der Erlaubniserteilungseinrichtung erhaltenen
Anfrage an ein anderes Netzwerkgerät als das neue Netzwerkgerät, einer Antwortaufnahmeeinrichtung
für die
Aufnahme einer dem Befehl des Nutzers entsprechenden Antwort hinsichtlich
der zu dem anderen Netzwerkgerät
gesendeten Anfrage und Senden der Antwort an die Erlaubniserteilungseinrichtung,
einer Registriereinrichtung zum Registrieren von Informationen über das neue
Netzwerkgerät,
dessen Anschluß an
das Netzwerk durch die Erlaubniserteilungseinrichtung erlaubt wurde,
und einer Geräteinformationenspeichereinrichtung
zum Speichern von Informationen über
das neue Netzwerkgerät
mittels der Registriereinrichtung versehen.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Blockdarstellung eines Netzwerksystems, das bei der ersten
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung von einer Gateway-Vorrichtung und zwei Netzwerkgeräten gebildet
wird;
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2 zeigt
die Abfolge der Operationen beim Anschließen eines neuen Netzwerkgeräts an das
Netzwerk der 1;
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3 zeigt
eine andere Abfolge von Operationen beim Anschließen eines
neuen Netzwerkgeräts
an das Netzwerk der 1;
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4 zeigt
eine weitere Abfolge von Operationen beim Anschließen eines
neuen Netzwerkgeräts
an das Netzwerk der 1;
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5 zeigt
eine weitere Abfolge von Operationen beim Anschließen eines
neuen Netzwerkgeräts
an das Netzwerk der 1; und
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6 ist
eine Blockdarstellung eines Netzwerkgeräts bei einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Im
folgenden wird mit Bezug zu der 1 eine bevorzugte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Die 1 zeigt
eine Blockdarstellung eines Netzwerksystems bei dieser Ausführungsform
der Erfindung. Das Netzwerksystem wird von einer Gateway-Vorrichtung 100 und
zwei Netzwerkgeräten 200a und 200b gebildet.
Die Gateway-Vorrichtung 100 dient im vorliegenden Fall
als Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung.
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Die
Gateway-Vorrichtung 100 umfaßt ein Kommunikationsinterface 1 zum
Verbinden des Systems mit einem W-LAN-Netzwerk, einen Routerblock 2 zum
Steuern des Datentransfers zwischen dem W-LAN und einem externen
Netzwerk, und ein externes Kommunikationsinterface 3 zum
Verbinden des Systems mit einem externen Weitbereichsnetzwerk. Die
Gateway-Vorrichtung 100 dient als Interface zwischen dem
internen Netzwerk, etwa einem Heimnetzwerk, und dem externen Netzwerk.
Der Erlaubniserteilungsblock 4 nimmt von einem neuen Netzwerkgerät, das durch
das Kommunikationsinterface 1 angeschlossen werden soll,
eine Netzwerkverbindungsanfrage auf und zeigt die Verbindungsanfragenachricht
des neuen Geräts
am Anzeigeblock 7 an, um den Nutzer über die Anfrage in Kenntnis
zu setzen. Gleichzeitig liest der Erlaubniserteilungsblock 4 die
Adresseninformationen der bereits mit dem Netzwerk verbundenen Netzwerkgeräte von einem
Geräteinformationenspeicherblock 6 über einen
Registrierblock 5 aus und teilt den Netzwerkgeräten die
Anfrage zur Bestätigung
durch den Nutzer über
einen Mitteilungsabsendeblock 9 mit. Ein Antwortaufnahmeblock 10 nimmt
die Antworten von den Netzwerkgeräten über das Kommunikationsinterface 1 hinsichtlich
der Anforderung für
die Bestätigung
durch den Nutzer auf und schickt die Antworten an den Erlaubniserteilungsblock 4.
Der Erlaubniserteilungsblock 4 stellt dann fest, ob gemäß dem vom
Antwortaufnahmeblock 10 erhaltenen Ergebnis oder einer
direkt vom Nutzer über
den Eingabeblock 8 eingegebenen Anweisung für die Verbindungsanfrage
an die Gateway-Vorrichtung 100 der Anschluß des neuen Netzwerkgeräts erlaubt
ist. Wenn das Ergebnis JA (Erlaubnis erteilt) ist, schickt der Erlaubniserteilungsblock 4 die
Erlaubnis für
den Anschluß und
die anderen erforderlichen Informationen über das Kommunikationsinterface 1 an
das neue Netzwerkgerät.
Der Erlaubniserteilungsblock 4 speichert auch die Informationen über das
neue Netzwerkgerät über den
Registrierblock 5 im Geräteinformationenspei cherblock 6 und
weist den Routerblock an, den Zugriff des neuen Netzwerkgeräts auf und
von externen Geräten
zu erlauben.
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Ein
Netzwerkgerät
wird wie folgt von einem Netzwerk getrennt. Wenn der Erlaubniserteilungsblock 4 von
dem abzutrennenden Netzwerkgerät eine
Trennanfrage erhält,
weist das System den Registrierblock 5 an, die Informationen über das
Netzwerkgerät
aus dem Geräteinformationenspeicherblock 6 zu
löschen.
Wenn die Stromversorgung für das
Netzwerkgerät
abgeschaltet wird oder das Gerät aus
dem Sendebereich entfernt wird, ist das Netzwerkgerät praktisch
vom Netzwerk getrennt, und es wird keine Trennanfrage vom Netzwerkgerät ausgegeben.
Um einen solchen Fall festzustellen, tritt der Erlaubniserteilungsblock 4 periodisch
mit dem Netzwerkgerät
in Verbindung, um zu bestätigen,
daß das Gerät mit dem
Netzwerk verbunden ist. Wenn die Verbindung zu dem Gerät abgebrochen
ist, nimmt der Erlaubniserteilungsblock 4 an, daß das Gerät vom Netzwerk
getrennt wurde, und gibt über
den Registrierblock 5 die Informationen an den Geräteinformationenspeicherblock 6,
daß das
Gerät als
gelöscht zu
markieren ist. Dabei kann das tatsächliche Löschen der Geräteinformationen
aus dem Geräteinformationenspeicherblock 6 für eine bestimmte
Zeit hinausgeschoben werden, so daß bei einem vorübergehenden
Trennen des Geräts
vom Netzwerk kein Löschen
erfolgt.
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Der
Anzeigeblock 7 kann zur Anzeige der Verbindungsanfragenachrichten
aus LEDs oder einem Flüssigkristallbildschirm
aufgebaut sein; er kann aus jeder Einrichtung bestehen, mit der
der Nutzer die angezeigten Nachrichten erkennen kann. Der Eingabeblock 8 kann
eigene Knöpfe
für die
Eingabe der Informationen "Erlaubnis
erteilt" und "Erlaubnis nicht erteilt" aufweisen. Diese
Knöpfe
können
auch auf einem Flüssigkristallbildschirm
angezeigt werden, um zusammen mit den Cursortasten und der Eingabetaste
verschiedene Funktionen zu wählen.
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Es
wird nun der Aufbau der Netzwerkgeräte 200a und 200b beschrieben.
In den Netzwerkgeräten 200a und 200b bezeichnen
die Bezugszeichen 21a und 21b bis 29a und 29b die
gleichen Einheiten. Der Anwendungsblock 30a/30b realisiert
die Funktionen, die dem jeweiligen Netzwerkgerät 200a/200b eigen sind.
Die Netzwerkgeräte 200a und 200b mit
diesen Anwendungsblöcken 30a und 30b können ähnliche oder
nicht ähnliche
Funktionen aufweisen; die vorliegende Erfindung wird von einer Ähnlichkeit/Nicht-Ähnlichkeit
nicht beeinflußt.
Im folgenden wird der Aufbau des Netzwerkgeräts 200a genauer beschrieben.
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Das über das
Kommunikationsinterface 21a mit einem Netzwerk (im vorliegenden
Fall einem W-LAN) verbundene Netzwerkgerät 200a kann vom/zum
Gateway 100 Daten erhalten/senden. Wenn das Netzwerkgerät 200a eingeschaltet
oder neu mit dem Netzwerk verbunden wird, fordert der Konfigurationsblock 22a vom
Anfrageabsendeblock 23a Informationen für die Anforderung der Verbindung
mit dem Netzwerk entweder automatisch oder gemäß einer von einem Bedienpanel
(nicht gezeigt) ausgegebenen Nutzerinformation an. Der Anfrageabsendeblock 23a schickt
die Anforderung über
das Kommunikationsinterface 21a an das Objekt.
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Der
Erlaubnisaufnahmeblock 24a nimmt die Antwort auf die Verbindungsanfrage
von der Gateway-Vorrichtung 100 auf und überträgt die Antwort
an den Konfigurationsblock 22a. Wenn die Verbindungsanfrage "Erlaubnis erteilt" anzeigt, legt der
Konfigurationsblock 22a die erforderlichen Informationen
wie die Adresse des Netzwerkgeräts 200a gemäß den von
der Gateway-Vorrichtung 100 erhaltenen Informationen fest,
wodurch der Anwendungsblock 30a in die Lage versetzt wird,
mit den bereits mit den internen/externen Netzwerkgeräten verbundenen
Netzwerkgeräten
in Verbindung zu treten, um vorgegebene Funktionen auszuführen. Wenn
die Verbindungsanfrage "Erlaubnis
nicht erteilt" anzeigt,
beendet der Konfigurationsblock den Verbindungsversuch. Der Nutzer
muß dann
ein anderes Verfahren anwenden, etwa gegebenenfalls manuell die
Verbindung zum Netzwerk herstellen.
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Wenn
eine Anfrage nach einer Nutzerbestätigung auf eine andere neue
Verbindungsanfrage eines anderen neuen Netzwerkgeräts von der
Gateway-Vorrichtung 100 zurückgegeben wird, nachdem das
Netzwerkgerät 200a mit
dem Netzwerk verbunden wurde, nimmt der Mitteilungsaufnahmeblock 25a die
Anfrage auf und übermittelt
sie zu dem Bestätigungsblock 26a,
wodurch die Nachricht über
die Verbindungsanfrage des anderen neuen Netzwerkgeräts am Anzeigeblock 27a angezeigt
wird, um den Nutzer zu veranlassen, die Anfrage zu bestätigen. Der
Nutzer gibt dann die Bestätigung
mittels des Eingabeblocks 28a ein, der Bestätigungsblock 26a stellt den
Inhalt der Bestätigung
fest und sendet eine Bestätigung "Erlaubnis erteilt" oder "Erlaubnis nicht erteilt" über den Antwortabsendeblock 29a entsprechend
der Eingabe des Nutzers an die Gateway-Vorrichtung 100.
Der Anzeigeblock 27a und der Eingabeblock 28a können wie
der Anzeigeblock 7 und der Eingabeblock 8 der
Gateway-Vorrichtung 100 LEDs und Druckknöpfe enthalten.
Der Anzeigblock 27a kann auch eine TV-Monitor-Bildschirm-Anzeigeoperation
und eine Antwort über
eine Infrarot-Fernsteuereinrichtung kombinieren, um den Nutzer über die Nachricht
in Kenntnis zu setzen.
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Es
folgt nun eine Beschreibung des Falles, daß ein neues Netzwerkgerät 200a an
ein Netzwerk angeschlossen werden soll, das bereits die Gateway-Vorrichtung 100 und
das Netzwerkgerät 200b enthält. Die 2 zeigt
die Abfolge der Operationen, die beim Anschluß des neuen Netzwerkgeräts 200a an
das Netzwerk von der Gateway-Vorrichtung 100 und den Netzwerkgeräten 200a und 200b ausgeführt werden.
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Wie
in der 2 gezeigt, sendet das Netzwerkgerät 200a,
wenn es mit dem Netzwerk verbunden wird, Informationen zur Bezeichnung
seines Anschlusses zu dem Router des Netzwerks, der eine Multicastingfunktion
hat, fragt beim Router nach den Informationen, die zum Festlegen
seiner Adresse erforderlich sind, und wartet dann auf die Antwort
vom Router. Die Gateway-Vorrichtung 100 zeigt, wenn sie von
dem Netzwerkgerät 200a eine
Adressenfestlegungsanfrage erhält,
die Informationen über
die neue Verbindungsanfrage vom Neztwerkgerät 200a am Anzeigeblock 8 an
und schickt eine Nachricht über eine
Anfrage nach einer Nutzerbestätigung
an das Netzwerkgerät 200b.
Bei Erhalt der Nachricht zeigt das Netzwerkgerät 200b die Nachricht
am Anzeigeblock 27b an und wartet auf Informationen, die
vom Nutzer über
den Eingabeblock 28b einzugeben sind. Das Netzwerkgerät 200b nimmt
die Eingabe vom Nutzer als die erwartete Antwort auf und schickt
die Antwort an die Gateway-Vorrichtung 100.
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Bei
Erhalt der Antwort vom Netzwerkgerät 200b stellt die
Gateway-Vorrichtung 100 deren Inhalt fest. Wenn der Inhalt "Erlaubnis erteilt" angibt, schickt die
Gateway-Vorrichtung 100 die
erforderlichen Informationen an das Netzwerkgerät 200a und löscht die Anzeige
am Anzeigeblock 7. Wenn mittels der Multicastingfunktion
die Verbindungsbestätigungsanfrage auch
an andere Netzwerkgeräte
als das Netzwerkgerät 200b geschickt
wird, teilt die Gateway-Vorrichtung 100 den Geräten mit,
daß die
Verbindung zu diesem Zeitpunkt bereits bestätigt wurde. Das Netzwerkgerät 200a legt
die erforderlichen Informationen wie seine Adresse gemäß den von
der Gateway-Vorrichtung 100 erhaltenen Informationen fest.
Danach kann das Netzwerkgerät 200a Daten über das
Netzwerk senden und empfangen. Wenn die Antwort vom Netzwerkgerät 200b "Erlaubnis nicht erteilt" angibt, sendet die
Gateway-Vorrichtung 100 die Nachricht darüber an das
Netzwerkgerät 200a und
löscht
die Anzeige am Anzeigeblock 7.
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Die 3 zeigt
einen anderen Fall, in dem ein neues Netzwerkgerät 200a an das Netzwerk
angeschlossen werden soll, während
die Gateway-Vorrichtung 100 und das Netzwerkgerät 200b bereits
mit dem Netzwerk verbunden sind.
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In
diesem Fall sendet der Nutzer eine Nachricht zur Bezeichnung der
Beendigung seiner Bestätigung
an das Netzwerkgerät 200b,
das dann die Anzeige am Anzeigeblock löscht. Das Verfahren zum Senden
der Informationen zu dem Netzwerkgerät 200a ist in diesem
Fall vollständig
das gleiche wie bei der 2.
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Wenn
das Netzwerkgerät 200a als
erstes Netzwerkgerät
an die Gateway-Vorrichtung 100 angeschlossen wird, greift
die Gateway-Vorrichtung 100 auf den Geräteinformationenspeicherblock 6 zu, um
zu bestätigen,
daß es
kein Netzwerkgerät
gibt, zu dem eine Bestätigung
zu senden ist. Die Gateway-Vorrichtung 100 stellt daher
keine Anfrage nach einer Bestätigung
oder teilt einem anderen Netzwerkgerät die Beendigung der Bestätigung mit.
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Die 4 zeigt
die Abfolge der Operationen, die von der Gateway-Vorrichtung 100 und
den Netzwerkgeräten 200a und 200b ausgeführt werden, wenn
das neue Netzwerkgerät 200a mittels
des zustandslosen Autokonfigurationsverfahrens mit dem Netzwerk
verbunden werden soll. Wie bei dem obigen Beispiel wird dabei angenommen,
daß das
neue Netzwerkgerät 200a an
das Netzwerk angeschlossen werden soll, während die Gateway-Vorrichtung 100 und
das Netzwerkgerät 200b bereits
mit dem Netzwerk verbunden sind. Wie in der 4 gezeigt, fordert
das Netzwerkgerät 200a die
erforderliche Routeranzeigenachricht an, und die Gateway-Vorrichtung 100 sendet
die Routeranzeigenachricht mittes des Multicastingverfahrens an
das Netzwerk, wenn sie die Routerabrufnachricht erhält, oder
nach einer gewissen Zeit. Das Netzwerkgerät 200a erhält die oberen
Bits der Netzwerkadresse aus der Routerabrufnachricht, die von der
Gateway-Vorrichtung 100 erhalten wird, und kombiniert die
Bits mit den unteren Bits, die es selbst erzeugt, um eine neue Adresse
zu erhalten. Das Netzwerkgerät 200a sendet
dann die Adressenmitteilungsnachricht mittels der Multicastingfunktion
an das Netzwerk. Das Gateway 100 zeigt bei Erhalt der Adressenmitteilungsnachricht vom
Netzwerkgerät 200a eine
Nachricht an, die angibt, daß ein
neues Netzwerkgerät
an das Netzwerk angeschlossen werden soll, und schickt die Anfrage nach
einer Bestätigung
an das Netzwerkgerät 200b.
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Bei
Erhalt der Nachricht über
die Anfrage für eine
Bestätigung
zeigt das Netzwerkgerät 200b eine Nachricht,
die angibt, daß ein
neues Gerät
angeschlossen werden soll, am Anzeigeblock 27b an, um den
Nutzer zu veranlassen, über
den Eingabeblock 28b die erforderlichen Informationen einzugeben. Die
Eingabe des Nutzers wird als Antwort an die Gateway-Vorrichtung 100 gesendet.
Wenn die Antwort vom Netzwerkgerät 200b angibt "Erlaubnis erteilt", sendet die Gateway-Vorrichtung 100 keine
Informationen an das Netzwerkgerät 200b und
löscht die
Anzeige am Anzeigeblock 7. Wenn mittels der Multicastingfunktion
die Bestätigungsanfrage
auch an andere Netzwerkgeräte
als das Netzwerkgerät 200b geht,
teilt die Gateway-Vorrichtung 100 dem Gerät die Beendigung
der Nutzerbestätigung
zu diesem Zeitpunkt mit. Wenn die Antwort vom Netzwerkgerät 200b angibt "Erlaubnis nicht erteilt", teilt die Gateway-Vorrichtung 100 dem
Netzwerkgerät 200a mit,
daß die
Adresse nicht verwendet werden kann. Das Netzwerkgerät 200a,
das die Nachricht "Erlaubnis
nicht erteilt" erhält, beendet
dann die Verwendung der erzeugten Adresse.
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Die 5 zeigt
die Abfolge der Operationen, die vom Nutzer mittels des Eingabeblocks 8 seitens der
Gateway-Vorrichtung 100 bei der zustandslosen Autokonfiguration
wie in der 4 ausgeführt werden. Die Abfolge von
Operationen ist dabei die gleiche wie in den 3 und 4 gezeigt.
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Wie
beschrieben wird somit bei der in der 1 gezeigten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wenn ein neues Netzwerkgerät an ein Netzwerk
angeschlossen werden soll, der Nutzer lediglich aufgefordert, das
neu anzuschließende
Netzwerkgerät
durch zum Beispiel das Drücken
eines Knopfes zu bestätigen;
es besteht keine Notwendigkeit, andere Operationen wie eine komplizierte
Setupoperation auszuführen.
Außerdem
wird der Nutzer immer aufgefordert, in Reaktion auf die auf dem
Bildschirm der Gateway-Vorrichtung
oder des Netzwerkgeräts
angezeigten Nachrichten notwendige Operationen auszuführen, wenn
ein neues Netzwerkgerät an
ein Netzwerk angeschlossen werden soll. Es ist daher ausgeschlossen,
daß unerwartet
ein dem Nutzer nicht bekanntes Netzwerkgerät an das Netzwerk angeschlossen
wird, auch wenn versucht wird, die Verbindung von außerhalb
des Hauses/Zimmers des Nutzers aufgrund eines Fehlers oder absichtlich
herzustellen. Es ist daher immer möglich, daß der Nutzer mit Hilfe des
nächstliegenden
Geräts
ein neues Gerät an
sein Heimnetzwerk anschließt,
wobei der Nutzer nur mehr durch die Bestätigung der Geräteverbindung
in Anspruch genommen wird.
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Jede
Einrichtung der Gateway-Vorrichtung und der Netzwerkgeräte der 1 kann
ein unabhängiger
Hardwareblock sein. Andererseits kann die Funktion jeder Einrichtung
auch durch ein Softwareprogramm realisiert werden. Welches der Verfahren angewendet
wird, liegt beim Entwickler der Geräte.
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Das
Netzwerk-Zugangsmedium für
den Anschluß der
Netzwerkgeräte
an das Netzwerk ist in der 1 ein W-LAN.
Das W-LAN kann jedoch auch durch ein anderes LAN ersetzt werden,
das verdrillte Kabel benutzt, oder durch ein Netzwerk, das Strom- oder
Telephonleitungen benutzt.
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Die 6 zeigt
eine Blockdarstellung eines Netzwerkgeräts bei einer zweiten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. In dem Netzwerkgerät 300 der 6 sind
die mit den Bezugszeichen 21c bis 25c und 29c bezeichneten
Blöcke
die gleichen wie im Netzwerkgerät
der 1, die mit 21a bis 25a und 29a bezeichnet
sind. Der Bestätigungsblock 31 im
Netzwerkgerät 300 teilt
dem Nutzer mit, daß ein Anwendungsblock 32 eine
Verbindungsanfrage von einem anderen Netzwerkgerät erhalten hat, wozu eine entsprechende
Nachricht auf dem Bildschirm des Anzeigeblocks 32 angezeigt
wird. Der Bestätigungsblock 32 nimmt
dann die vom Nutzer mittels des Eingabeblocks 34 und des
Anwendungsblocks 32 eingegebene Antwort auf und übermittelt
die Antwort an die Gateway-Vorrichtung.
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Das
Netzwerkgerät
kann sich den Anzeigeblock und den Eingabeblock mit dem Anwendungsblock
der 6 teilen, wodurch das Netzwerkgerät die gleichen
Funktionen ausführen
kann wie das Netzwerkgerät
der 1, ohne daß eine
eigene Anzeigeeinrichtung oder eine eigene Eingabeeinrichtung erforderlich
sind.
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Wie
beschrieben kann mit der vorliegenden Erfindung ein neues Netzwerkgerät mit einer
einfachen Operation an ein Netzwerk angeschlossen werden. Außerdem wird,
wenn ein neues, dem Nutzer nicht bekanntes Gerät unerwarteterweise durch einen
Fehler oder absichtlich an das Netzwerk angeschlossen werden soll,
der Anschlußversuch
dem Nutzer über
jedes mit dem Netzwerk verbundene Netzwerkgerät mitgeteilt, wodurch der unerwartete Anschluß verhindert
werden kann.