DE60204207T2 - Netzwerkvorrichtung, Netzsteuereinrichtung und Verfahren, um eine neue Netzwerkvorrichtung zu verbinden - Google Patents

Netzwerkvorrichtung, Netzsteuereinrichtung und Verfahren, um eine neue Netzwerkvorrichtung zu verbinden Download PDF

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Netzwerkgerät und ein Verfahren zum Verbinden eines neuen Netzwerkgeräts mit einem Netzwerk. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Netzwerkgerät, das vorzugsweise leicht mit einem allgemeinen Heimnetzwerk verbunden werden kann und bei dem eine Verbindung mit anderen Geräten, die dem Nutzer nicht bekannt sind, verhindert wird.
  • Zusammen mit der schnellen Ausbreitung der Personal Computer (PCs) und der Zunahme der Nachfrage der Verbindung dieser PCs mit dem Internet kommt jeder Nutzer von allgemeinen Heim-PCs in die Lage, ein Heimnetzwerk aufzubauen, um einer Mehrzahl von solchen PCs den Zugriff auf das Internet zu ermöglichen und Daten untereinander auszutauschen. Es wird neuerdings auch populär, elektrische Heimgeräte wie Audio-Video-Geräte, Kühlschränke, Waschmaschinen usw. mit dem Internet zu verbinden, um Informationen davon zu erhalten und/oder ihr Zusammenwirken mittels Fernsteuerung oder durch das Internet zu steuern.
  • Um ein allgemeines Heimnetzwerk aufzubauen, kann der Nutzer solche Zugangsmedien wie das in Büros, Schulen usw. weit verbreitete CSMA/CD-LAN, ein W-LAN oder ein anderes Netzwerk verwenden, bei dem kein Verlegen von Stromleitungen oder Telephonleitungen erforderlich ist, so daß eine Installation ohne Verlegungsarbeiten möglich ist. Mit anderen Worten nutzt der Benutzer das IP (Internet Protokoll), das im Internet vorwiegend als Protokoll für verschiedene Arten von Medien verwendet wird, um jedem mit dem Internet verbundenen Gerät eine IP-Adresse zuzuordnen und um unabhängig von den Medien, mit denen die Geräte tatsächlich verbunden sind, untereinander Daten als IP-Pakete auszutauschen.
  • Wenn mit einem solchen Netzwerk ein neues Gerät zu verbinden ist, wird dem Gerät eine eindeutige IP-Adresse zugeordnet, um ein doppeltes Auftreten von Adressen unter den Geräten zu vermeiden. Wenn das Gerät auch zu Hause verwendet werden soll, sollte es leicht zu installieren sein, ohne daß komplizierte Arbeiten wie ein anfängliches Geräte-Setup erforderlich sind. Daher wird oft das DHCP (Dynamisches Host-Konfigurationsprotokoll) zum Verbinden eines neuen Geräts mit einem Netzwerk verwendet, bei dem dem neuen Gerät von einem Server im Netzwerk automatisch eine IP-Adresse zugeordnet wird. Bei dem IP-Protokoll IPv6 der nächsten Generation wird durch Kombinieren der oberen Bits in der von einem Router durch einen zustandslosen Autokonfigurationsprozeß angegebenen Adresse und den unteren Bits in der Adresse, die von selbst erzeugt werden, automatisch eine IP-Adresse festgelegt.
  • Das automatische Festlegen der IP-Adresse spart dem Nutzer zwar viel Zeit und Mühe, wenn jedoch ein W-LAN oder eine Stromleitung als Zugangsmedium verwendet wird, können unerwartete Probleme auftreten; zum Beispiel kann ein dem Nutzer nicht bekanntes Gerät von einer Person außerhalb des Hauses des Nutzers über einen drahtlosen Port oder eine Wechselstromsteckdose an der Außenwand des Hauses oder von einem anderen Raum in einem Hauskomplex wie einem Apartmenthaus absichtlich oder durch einen Fehler angeschlossen werden.
  • Um eine unerwartete Verbindung eines Geräts mit einem Netzwerk zu vermeiden, sollte das System so gesteuert werden, daß der Nutzer bei jedem Versuch des Anschlusses eines neuen Geräts an das Netzwerk autorisiert wird. In der offiziellen Gazette der JP-A Nr. H10-247965 und der JP-A Nr. 2000-86231 sind Verfahren beschrieben, mit denen ein neues Kommunikationsterminal (ein Slave) leicht mit einem Netzwerk verbunden werden kann, wenn das Terminal an einem schnurlosen Telephon oder einem drahtlosen Kommunikationsterminal registriert ist; der Nutzer wird lediglich aufgefordert, die Slave- und Master-Terminals für die Verbindung gleichzeitig oder abwechselnd in Betrieb zu nehmen.
  • Bei der beschriebenen bekannten Technik wird der Nutzer aufgefordert, die Knöpfe beider Terminals für die Kommunikation (zwischen den Master- und Slave-Terminals) gleichzeitig oder abwechselnd zu betätigen. Wenn für die Verbindung eines neuen Geräts mit einem Netzwerk die gleichzeitige Betätigung verwendet wird, wird der Nutzer aufgefordert, die Operation zwischen dem Server oder Router und dem anzuschließenden Terminal gleichzeitig oder abwechselnd auszuführen. Das neue Netzwerkgerät und der Server/Router sind im Haus/Zimmer des Nutzers jedoch nicht immer nahe beieinander installiert. In manchen Fällen befindet sich das Netzwerkgerät im Erdgeschoß, während sich der Server/Router im ersten Stock befindet. In einem solchen Fall muß sich der Nutzer vom Erdgeschoß in den ersten Stock oder vom ersten Stock in das Erdgeschoß begeben, um beide Geräte zu bedienen, die mit dem neuen Netzwerkgerät verbunden werden sollen. Die Mühe dafür ist groß. Außerdem wird, wenn ein dem Nutzer nicht bekanntes Netzwerkgerät von jemand anders angeschlossen wird, die Bestätigungsnachricht nur auf dem Bildschirm des Servers/Routers angezeigt. Der Nutzer ist daher nicht in der Lage, die Nachricht zur Kenntnis zu nehmen.
  • Die US 5467263 beschreibt ein Verfahren zum Anschluß eines Netzwerkgeräts an ein Heimnetzwerk. Die US 5382951 beschreibt ein Verfahren und ein System zum Übertragen von Nachrichten zwischen einem Steuerterminal und gesteuerten Terminals in einem Heimnetzwerk. Die Druckschrift WO-97/09800 beschreibt ein Steuersystem zum Kontrollieren des Zugangs zu einem Heimnetzwerk. Ein Steuersystem zum Kontrollieren des Anschlusses von Netzwerkgeräten in Subnetzwerken eines globalen Netzwerks ist in der EP 0812086 A2 beschrieben.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Vereinfachen der Installation beim Anschluß eines neuen Netzwerkgeräts an das Heimnetzwerk eines Nutzers zu schaffen, bei dem dadurch verhindert wird, daß absichtlich oder durch einen Fehler ein neues Gerät angeschlossen wird, von dem der Nutzer nichts weiß, daß der Nutzer über den Anschluß jedes neuen Geräts in Kenntnis gesetzt wird.
  • Um diese Aufgabe zu lösen, wird erfindungsgemäß jedes Netzwerkgerät, das in einem Netzwerksystem verwendet wird, das durch eine Anzahl von Netzwerkgeräten, von denen jedes Terminalfunktionen hat, sowie wenigstens einer Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung mit Server- oder Router-Funktionen gebildet wird, mit einer Konfigurationseinrichtung zum Initialisieren der Adresse, einer Mitteilungsaufnahmeeinrichtung für die Aufnahme einer Mitteilung an den Nutzer zur Bestätigung durch den Nutzer von der Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung, wenn ein neues Netzwerkgerät mit dem Netzwerk verbunden werden soll, einer Bestätigungseinrichtung für die Aufnahme einer Anforderung zur Bestätigung durch den Nutzer von der Mitteilungsaufnahmeeinrichtung und Senden der Anforderung an eine Anzeigeeinrichtung, um den Nutzer von der Anforderung in Kenntnis zu setzen, und für die Aufnahme einer Anweisung des Nutzers in Reaktion auf die Anforderung durch eine Eingabeeinrichtung und die Rückgabe der Antwort an die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung; und mit einer Antwortabsendeeinrichtung für die Aufnahme des Entscheidungsergebnisses von der Bestätigungseinrichtung und zum Senden des Ergebnisses an die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung versehen.
  • Die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung ist mit einer Erlaubniserteilungseinrichtung, die feststellt, ob der Anschluß erlaubt wird, wenn von dem neuen Netzwerkgerät eine Adressenfestlegungsanfrage erhalten wird, und einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen der Adressenfestlegungsanfrage von der Erlaubniserteilungseinrichtung, um den Nutzer von der Anfrage in Kenntnis zu setzen, einer Eingabeeinrichtung für die Aufnahme einer Anweisung vom Nutzer hinsichtlich der angezeigten Nachricht zum Übertragen der Nachricht an die Erlaubniserteilungseinrichtung, eine Mitteilungsabsendeeinrichtung zum Senden der von der Erlaubniserteilungseinrichtung erhaltenen Anfrage an ein anderes Netzwerkgerät als das neue Netzwerkgerät, einer Antwortaufnahmeeinrichtung für die Aufnahme einer dem Befehl des Nutzers entsprechenden Antwort hinsichtlich der zu dem anderen Netzwerkgerät gesendeten Anfrage und Senden der Antwort an die Erlaubniserteilungseinrichtung, einer Registriereinrichtung zum Registrieren von Informationen über das neue Netzwerkgerät, dessen Anschluß an das Netzwerk durch die Erlaubniserteilungseinrichtung erlaubt wurde, und einer Geräteinformationenspeichereinrichtung zum Speichern von Informationen über das neue Netzwerkgerät mittels der Registriereinrichtung versehen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Blockdarstellung eines Netzwerksystems, das bei der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung von einer Gateway-Vorrichtung und zwei Netzwerkgeräten gebildet wird;
  • 2 zeigt die Abfolge der Operationen beim Anschließen eines neuen Netzwerkgeräts an das Netzwerk der 1;
  • 3 zeigt eine andere Abfolge von Operationen beim Anschließen eines neuen Netzwerkgeräts an das Netzwerk der 1;
  • 4 zeigt eine weitere Abfolge von Operationen beim Anschließen eines neuen Netzwerkgeräts an das Netzwerk der 1;
  • 5 zeigt eine weitere Abfolge von Operationen beim Anschließen eines neuen Netzwerkgeräts an das Netzwerk der 1; und
  • 6 ist eine Blockdarstellung eines Netzwerkgeräts bei einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Im folgenden wird mit Bezug zu der 1 eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben. Die 1 zeigt eine Blockdarstellung eines Netzwerksystems bei dieser Ausführungsform der Erfindung. Das Netzwerksystem wird von einer Gateway-Vorrichtung 100 und zwei Netzwerkgeräten 200a und 200b gebildet. Die Gateway-Vorrichtung 100 dient im vorliegenden Fall als Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung.
  • Die Gateway-Vorrichtung 100 umfaßt ein Kommunikationsinterface 1 zum Verbinden des Systems mit einem W-LAN-Netzwerk, einen Routerblock 2 zum Steuern des Datentransfers zwischen dem W-LAN und einem externen Netzwerk, und ein externes Kommunikationsinterface 3 zum Verbinden des Systems mit einem externen Weitbereichsnetzwerk. Die Gateway-Vorrichtung 100 dient als Interface zwischen dem internen Netzwerk, etwa einem Heimnetzwerk, und dem externen Netzwerk. Der Erlaubniserteilungsblock 4 nimmt von einem neuen Netzwerkgerät, das durch das Kommunikationsinterface 1 angeschlossen werden soll, eine Netzwerkverbindungsanfrage auf und zeigt die Verbindungsanfragenachricht des neuen Geräts am Anzeigeblock 7 an, um den Nutzer über die Anfrage in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig liest der Erlaubniserteilungsblock 4 die Adresseninformationen der bereits mit dem Netzwerk verbundenen Netzwerkgeräte von einem Geräteinformationenspeicherblock 6 über einen Registrierblock 5 aus und teilt den Netzwerkgeräten die Anfrage zur Bestätigung durch den Nutzer über einen Mitteilungsabsendeblock 9 mit. Ein Antwortaufnahmeblock 10 nimmt die Antworten von den Netzwerkgeräten über das Kommunikationsinterface 1 hinsichtlich der Anforderung für die Bestätigung durch den Nutzer auf und schickt die Antworten an den Erlaubniserteilungsblock 4. Der Erlaubniserteilungsblock 4 stellt dann fest, ob gemäß dem vom Antwortaufnahmeblock 10 erhaltenen Ergebnis oder einer direkt vom Nutzer über den Eingabeblock 8 eingegebenen Anweisung für die Verbindungsanfrage an die Gateway-Vorrichtung 100 der Anschluß des neuen Netzwerkgeräts erlaubt ist. Wenn das Ergebnis JA (Erlaubnis erteilt) ist, schickt der Erlaubniserteilungsblock 4 die Erlaubnis für den Anschluß und die anderen erforderlichen Informationen über das Kommunikationsinterface 1 an das neue Netzwerkgerät. Der Erlaubniserteilungsblock 4 speichert auch die Informationen über das neue Netzwerkgerät über den Registrierblock 5 im Geräteinformationenspei cherblock 6 und weist den Routerblock an, den Zugriff des neuen Netzwerkgeräts auf und von externen Geräten zu erlauben.
  • Ein Netzwerkgerät wird wie folgt von einem Netzwerk getrennt. Wenn der Erlaubniserteilungsblock 4 von dem abzutrennenden Netzwerkgerät eine Trennanfrage erhält, weist das System den Registrierblock 5 an, die Informationen über das Netzwerkgerät aus dem Geräteinformationenspeicherblock 6 zu löschen. Wenn die Stromversorgung für das Netzwerkgerät abgeschaltet wird oder das Gerät aus dem Sendebereich entfernt wird, ist das Netzwerkgerät praktisch vom Netzwerk getrennt, und es wird keine Trennanfrage vom Netzwerkgerät ausgegeben. Um einen solchen Fall festzustellen, tritt der Erlaubniserteilungsblock 4 periodisch mit dem Netzwerkgerät in Verbindung, um zu bestätigen, daß das Gerät mit dem Netzwerk verbunden ist. Wenn die Verbindung zu dem Gerät abgebrochen ist, nimmt der Erlaubniserteilungsblock 4 an, daß das Gerät vom Netzwerk getrennt wurde, und gibt über den Registrierblock 5 die Informationen an den Geräteinformationenspeicherblock 6, daß das Gerät als gelöscht zu markieren ist. Dabei kann das tatsächliche Löschen der Geräteinformationen aus dem Geräteinformationenspeicherblock 6 für eine bestimmte Zeit hinausgeschoben werden, so daß bei einem vorübergehenden Trennen des Geräts vom Netzwerk kein Löschen erfolgt.
  • Der Anzeigeblock 7 kann zur Anzeige der Verbindungsanfragenachrichten aus LEDs oder einem Flüssigkristallbildschirm aufgebaut sein; er kann aus jeder Einrichtung bestehen, mit der der Nutzer die angezeigten Nachrichten erkennen kann. Der Eingabeblock 8 kann eigene Knöpfe für die Eingabe der Informationen "Erlaubnis erteilt" und "Erlaubnis nicht erteilt" aufweisen. Diese Knöpfe können auch auf einem Flüssigkristallbildschirm angezeigt werden, um zusammen mit den Cursortasten und der Eingabetaste verschiedene Funktionen zu wählen.
  • Es wird nun der Aufbau der Netzwerkgeräte 200a und 200b beschrieben. In den Netzwerkgeräten 200a und 200b bezeichnen die Bezugszeichen 21a und 21b bis 29a und 29b die gleichen Einheiten. Der Anwendungsblock 30a/30b realisiert die Funktionen, die dem jeweiligen Netzwerkgerät 200a/200b eigen sind. Die Netzwerkgeräte 200a und 200b mit diesen Anwendungsblöcken 30a und 30b können ähnliche oder nicht ähnliche Funktionen aufweisen; die vorliegende Erfindung wird von einer Ähnlichkeit/Nicht-Ähnlichkeit nicht beeinflußt. Im folgenden wird der Aufbau des Netzwerkgeräts 200a genauer beschrieben.
  • Das über das Kommunikationsinterface 21a mit einem Netzwerk (im vorliegenden Fall einem W-LAN) verbundene Netzwerkgerät 200a kann vom/zum Gateway 100 Daten erhalten/senden. Wenn das Netzwerkgerät 200a eingeschaltet oder neu mit dem Netzwerk verbunden wird, fordert der Konfigurationsblock 22a vom Anfrageabsendeblock 23a Informationen für die Anforderung der Verbindung mit dem Netzwerk entweder automatisch oder gemäß einer von einem Bedienpanel (nicht gezeigt) ausgegebenen Nutzerinformation an. Der Anfrageabsendeblock 23a schickt die Anforderung über das Kommunikationsinterface 21a an das Objekt.
  • Der Erlaubnisaufnahmeblock 24a nimmt die Antwort auf die Verbindungsanfrage von der Gateway-Vorrichtung 100 auf und überträgt die Antwort an den Konfigurationsblock 22a. Wenn die Verbindungsanfrage "Erlaubnis erteilt" anzeigt, legt der Konfigurationsblock 22a die erforderlichen Informationen wie die Adresse des Netzwerkgeräts 200a gemäß den von der Gateway-Vorrichtung 100 erhaltenen Informationen fest, wodurch der Anwendungsblock 30a in die Lage versetzt wird, mit den bereits mit den internen/externen Netzwerkgeräten verbundenen Netzwerkgeräten in Verbindung zu treten, um vorgegebene Funktionen auszuführen. Wenn die Verbindungsanfrage "Erlaubnis nicht erteilt" anzeigt, beendet der Konfigurationsblock den Verbindungsversuch. Der Nutzer muß dann ein anderes Verfahren anwenden, etwa gegebenenfalls manuell die Verbindung zum Netzwerk herstellen.
  • Wenn eine Anfrage nach einer Nutzerbestätigung auf eine andere neue Verbindungsanfrage eines anderen neuen Netzwerkgeräts von der Gateway-Vorrichtung 100 zurückgegeben wird, nachdem das Netzwerkgerät 200a mit dem Netzwerk verbunden wurde, nimmt der Mitteilungsaufnahmeblock 25a die Anfrage auf und übermittelt sie zu dem Bestätigungsblock 26a, wodurch die Nachricht über die Verbindungsanfrage des anderen neuen Netzwerkgeräts am Anzeigeblock 27a angezeigt wird, um den Nutzer zu veranlassen, die Anfrage zu bestätigen. Der Nutzer gibt dann die Bestätigung mittels des Eingabeblocks 28a ein, der Bestätigungsblock 26a stellt den Inhalt der Bestätigung fest und sendet eine Bestätigung "Erlaubnis erteilt" oder "Erlaubnis nicht erteilt" über den Antwortabsendeblock 29a entsprechend der Eingabe des Nutzers an die Gateway-Vorrichtung 100. Der Anzeigeblock 27a und der Eingabeblock 28a können wie der Anzeigeblock 7 und der Eingabeblock 8 der Gateway-Vorrichtung 100 LEDs und Druckknöpfe enthalten. Der Anzeigblock 27a kann auch eine TV-Monitor-Bildschirm-Anzeigeoperation und eine Antwort über eine Infrarot-Fernsteuereinrichtung kombinieren, um den Nutzer über die Nachricht in Kenntnis zu setzen.
  • Es folgt nun eine Beschreibung des Falles, daß ein neues Netzwerkgerät 200a an ein Netzwerk angeschlossen werden soll, das bereits die Gateway-Vorrichtung 100 und das Netzwerkgerät 200b enthält. Die 2 zeigt die Abfolge der Operationen, die beim Anschluß des neuen Netzwerkgeräts 200a an das Netzwerk von der Gateway-Vorrichtung 100 und den Netzwerkgeräten 200a und 200b ausgeführt werden.
  • Wie in der 2 gezeigt, sendet das Netzwerkgerät 200a, wenn es mit dem Netzwerk verbunden wird, Informationen zur Bezeichnung seines Anschlusses zu dem Router des Netzwerks, der eine Multicastingfunktion hat, fragt beim Router nach den Informationen, die zum Festlegen seiner Adresse erforderlich sind, und wartet dann auf die Antwort vom Router. Die Gateway-Vorrichtung 100 zeigt, wenn sie von dem Netzwerkgerät 200a eine Adressenfestlegungsanfrage erhält, die Informationen über die neue Verbindungsanfrage vom Neztwerkgerät 200a am Anzeigeblock 8 an und schickt eine Nachricht über eine Anfrage nach einer Nutzerbestätigung an das Netzwerkgerät 200b. Bei Erhalt der Nachricht zeigt das Netzwerkgerät 200b die Nachricht am Anzeigeblock 27b an und wartet auf Informationen, die vom Nutzer über den Eingabeblock 28b einzugeben sind. Das Netzwerkgerät 200b nimmt die Eingabe vom Nutzer als die erwartete Antwort auf und schickt die Antwort an die Gateway-Vorrichtung 100.
  • Bei Erhalt der Antwort vom Netzwerkgerät 200b stellt die Gateway-Vorrichtung 100 deren Inhalt fest. Wenn der Inhalt "Erlaubnis erteilt" angibt, schickt die Gateway-Vorrichtung 100 die erforderlichen Informationen an das Netzwerkgerät 200a und löscht die Anzeige am Anzeigeblock 7. Wenn mittels der Multicastingfunktion die Verbindungsbestätigungsanfrage auch an andere Netzwerkgeräte als das Netzwerkgerät 200b geschickt wird, teilt die Gateway-Vorrichtung 100 den Geräten mit, daß die Verbindung zu diesem Zeitpunkt bereits bestätigt wurde. Das Netzwerkgerät 200a legt die erforderlichen Informationen wie seine Adresse gemäß den von der Gateway-Vorrichtung 100 erhaltenen Informationen fest. Danach kann das Netzwerkgerät 200a Daten über das Netzwerk senden und empfangen. Wenn die Antwort vom Netzwerkgerät 200b "Erlaubnis nicht erteilt" angibt, sendet die Gateway-Vorrichtung 100 die Nachricht darüber an das Netzwerkgerät 200a und löscht die Anzeige am Anzeigeblock 7.
  • Die 3 zeigt einen anderen Fall, in dem ein neues Netzwerkgerät 200a an das Netzwerk angeschlossen werden soll, während die Gateway-Vorrichtung 100 und das Netzwerkgerät 200b bereits mit dem Netzwerk verbunden sind.
  • In diesem Fall sendet der Nutzer eine Nachricht zur Bezeichnung der Beendigung seiner Bestätigung an das Netzwerkgerät 200b, das dann die Anzeige am Anzeigeblock löscht. Das Verfahren zum Senden der Informationen zu dem Netzwerkgerät 200a ist in diesem Fall vollständig das gleiche wie bei der 2.
  • Wenn das Netzwerkgerät 200a als erstes Netzwerkgerät an die Gateway-Vorrichtung 100 angeschlossen wird, greift die Gateway-Vorrichtung 100 auf den Geräteinformationenspeicherblock 6 zu, um zu bestätigen, daß es kein Netzwerkgerät gibt, zu dem eine Bestätigung zu senden ist. Die Gateway-Vorrichtung 100 stellt daher keine Anfrage nach einer Bestätigung oder teilt einem anderen Netzwerkgerät die Beendigung der Bestätigung mit.
  • Die 4 zeigt die Abfolge der Operationen, die von der Gateway-Vorrichtung 100 und den Netzwerkgeräten 200a und 200b ausgeführt werden, wenn das neue Netzwerkgerät 200a mittels des zustandslosen Autokonfigurationsverfahrens mit dem Netzwerk verbunden werden soll. Wie bei dem obigen Beispiel wird dabei angenommen, daß das neue Netzwerkgerät 200a an das Netzwerk angeschlossen werden soll, während die Gateway-Vorrichtung 100 und das Netzwerkgerät 200b bereits mit dem Netzwerk verbunden sind. Wie in der 4 gezeigt, fordert das Netzwerkgerät 200a die erforderliche Routeranzeigenachricht an, und die Gateway-Vorrichtung 100 sendet die Routeranzeigenachricht mittes des Multicastingverfahrens an das Netzwerk, wenn sie die Routerabrufnachricht erhält, oder nach einer gewissen Zeit. Das Netzwerkgerät 200a erhält die oberen Bits der Netzwerkadresse aus der Routerabrufnachricht, die von der Gateway-Vorrichtung 100 erhalten wird, und kombiniert die Bits mit den unteren Bits, die es selbst erzeugt, um eine neue Adresse zu erhalten. Das Netzwerkgerät 200a sendet dann die Adressenmitteilungsnachricht mittels der Multicastingfunktion an das Netzwerk. Das Gateway 100 zeigt bei Erhalt der Adressenmitteilungsnachricht vom Netzwerkgerät 200a eine Nachricht an, die angibt, daß ein neues Netzwerkgerät an das Netzwerk angeschlossen werden soll, und schickt die Anfrage nach einer Bestätigung an das Netzwerkgerät 200b.
  • Bei Erhalt der Nachricht über die Anfrage für eine Bestätigung zeigt das Netzwerkgerät 200b eine Nachricht, die angibt, daß ein neues Gerät angeschlossen werden soll, am Anzeigeblock 27b an, um den Nutzer zu veranlassen, über den Eingabeblock 28b die erforderlichen Informationen einzugeben. Die Eingabe des Nutzers wird als Antwort an die Gateway-Vorrichtung 100 gesendet. Wenn die Antwort vom Netzwerkgerät 200b angibt "Erlaubnis erteilt", sendet die Gateway-Vorrichtung 100 keine Informationen an das Netzwerkgerät 200b und löscht die Anzeige am Anzeigeblock 7. Wenn mittels der Multicastingfunktion die Bestätigungsanfrage auch an andere Netzwerkgeräte als das Netzwerkgerät 200b geht, teilt die Gateway-Vorrichtung 100 dem Gerät die Beendigung der Nutzerbestätigung zu diesem Zeitpunkt mit. Wenn die Antwort vom Netzwerkgerät 200b angibt "Erlaubnis nicht erteilt", teilt die Gateway-Vorrichtung 100 dem Netzwerkgerät 200a mit, daß die Adresse nicht verwendet werden kann. Das Netzwerkgerät 200a, das die Nachricht "Erlaubnis nicht erteilt" erhält, beendet dann die Verwendung der erzeugten Adresse.
  • Die 5 zeigt die Abfolge der Operationen, die vom Nutzer mittels des Eingabeblocks 8 seitens der Gateway-Vorrichtung 100 bei der zustandslosen Autokonfiguration wie in der 4 ausgeführt werden. Die Abfolge von Operationen ist dabei die gleiche wie in den 3 und 4 gezeigt.
  • Wie beschrieben wird somit bei der in der 1 gezeigten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wenn ein neues Netzwerkgerät an ein Netzwerk angeschlossen werden soll, der Nutzer lediglich aufgefordert, das neu anzuschließende Netzwerkgerät durch zum Beispiel das Drücken eines Knopfes zu bestätigen; es besteht keine Notwendigkeit, andere Operationen wie eine komplizierte Setupoperation auszuführen. Außerdem wird der Nutzer immer aufgefordert, in Reaktion auf die auf dem Bildschirm der Gateway-Vorrichtung oder des Netzwerkgeräts angezeigten Nachrichten notwendige Operationen auszuführen, wenn ein neues Netzwerkgerät an ein Netzwerk angeschlossen werden soll. Es ist daher ausgeschlossen, daß unerwartet ein dem Nutzer nicht bekanntes Netzwerkgerät an das Netzwerk angeschlossen wird, auch wenn versucht wird, die Verbindung von außerhalb des Hauses/Zimmers des Nutzers aufgrund eines Fehlers oder absichtlich herzustellen. Es ist daher immer möglich, daß der Nutzer mit Hilfe des nächstliegenden Geräts ein neues Gerät an sein Heimnetzwerk anschließt, wobei der Nutzer nur mehr durch die Bestätigung der Geräteverbindung in Anspruch genommen wird.
  • Jede Einrichtung der Gateway-Vorrichtung und der Netzwerkgeräte der 1 kann ein unabhängiger Hardwareblock sein. Andererseits kann die Funktion jeder Einrichtung auch durch ein Softwareprogramm realisiert werden. Welches der Verfahren angewendet wird, liegt beim Entwickler der Geräte.
  • Das Netzwerk-Zugangsmedium für den Anschluß der Netzwerkgeräte an das Netzwerk ist in der 1 ein W-LAN. Das W-LAN kann jedoch auch durch ein anderes LAN ersetzt werden, das verdrillte Kabel benutzt, oder durch ein Netzwerk, das Strom- oder Telephonleitungen benutzt.
  • Die 6 zeigt eine Blockdarstellung eines Netzwerkgeräts bei einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. In dem Netzwerkgerät 300 der 6 sind die mit den Bezugszeichen 21c bis 25c und 29c bezeichneten Blöcke die gleichen wie im Netzwerkgerät der 1, die mit 21a bis 25a und 29a bezeichnet sind. Der Bestätigungsblock 31 im Netzwerkgerät 300 teilt dem Nutzer mit, daß ein Anwendungsblock 32 eine Verbindungsanfrage von einem anderen Netzwerkgerät erhalten hat, wozu eine entsprechende Nachricht auf dem Bildschirm des Anzeigeblocks 32 angezeigt wird. Der Bestätigungsblock 32 nimmt dann die vom Nutzer mittels des Eingabeblocks 34 und des Anwendungsblocks 32 eingegebene Antwort auf und übermittelt die Antwort an die Gateway-Vorrichtung.
  • Das Netzwerkgerät kann sich den Anzeigeblock und den Eingabeblock mit dem Anwendungsblock der 6 teilen, wodurch das Netzwerkgerät die gleichen Funktionen ausführen kann wie das Netzwerkgerät der 1, ohne daß eine eigene Anzeigeeinrichtung oder eine eigene Eingabeeinrichtung erforderlich sind.
  • Wie beschrieben kann mit der vorliegenden Erfindung ein neues Netzwerkgerät mit einer einfachen Operation an ein Netzwerk angeschlossen werden. Außerdem wird, wenn ein neues, dem Nutzer nicht bekanntes Gerät unerwarteterweise durch einen Fehler oder absichtlich an das Netzwerk angeschlossen werden soll, der Anschlußversuch dem Nutzer über jedes mit dem Netzwerk verbundene Netzwerkgerät mitgeteilt, wodurch der unerwartete Anschluß verhindert werden kann.

Claims (8)

  1. Netzwerkgerät (200a/b) mit einem Kommunikationsinterface (21a/b) zur Verbindung des Geräts mit einem Netzwerk; einer Konfigurationseinrichtung (22a/b) zur Durchführung eines Verfahrens, mit dem seine zur Kommunikation mit einem anderen Netzwerkgerät über das Netzwerk erforderliche Adresseninformation erhalten oder erzeugt wird; einer Anfrageabsendeeinrichtung (23a/b) zum Absenden einer Anfrage für notwendige Informationen an eine mit dem Netzwerk verbundene Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100), wobei die Anfrage gemäß einer Anweisung der Konfigurationseinrichtung (22a/b) abzusenden ist; und mit einer Erlaubnisaufnahmeeinrichtung (24a/b) für die Aufnahme des Verarbeitungsergebnisses für die Anfrage von der Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) und zum Weiterleiten des Ergebnisses zu der Konfigurationseinrichtung (22a/b); wobei das Netzwerkgerät ferner umfaßt eine Mitteilungsaufnahmeeinrichtung (25a/b) für die Aufnahme einer Anfrage nach einer Verbindungsbestätigung von der Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100), wobei die Anfrage angibt, daß ein anderes, neues Netzwerkgerät seine Verbindung zum Netzwerk erbittet; eine Antwortabsendeeinrichtung (29a/b) zum Absenden des Verarbeitungsergebnisses für die Anfrage nach einer Verbindungsbestätigung an die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100); eine Anzeigeeinrichtung (27a/b) zum Anzeigen einer Nachricht, um den Benutzer vom Erhalt der Anfrage nach einer Verbindungsbestätigung zu benachrichtigen; eine Eingabeeinrichtung (28a/b) zur Eingabe einer Antwort des Benutzers auf die auf der Anzeigeeinrichtung (27a/b) angezeigte Nachricht; und eine Bestätigungseinrichtung (26a/b) zum Weiterleiten der von der Mitteilungsaufnahmeeinrichtung (25a/b) erhaltenen Anfrage nach einer Verbindungsbestätigung an die Anzeigeeinrichtung (27a/b), zum Bestimmen des Inhalts der vom Benutzer über die Eingabeeinrichtung (28a/b) eingegebenen Antwort und zum Absenden des Bestimmungsergebnisses durch die Antwortabsendeeinrichtung (29a/b) an die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100).
  2. Netzwerkgerät (200a/b) nach Anspruch 1, wobei das Netzwerkgerät dazu ausgelegt ist, die Nachrichtenanzeige auf der Anzeigeeinrichtung (27a/b) zu löschen, wenn die Mitteilungsaufnahmeeinrichtung (25a/b) eine Nachricht von der Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) erhält, die besagt, daß die Bestätigung der Verbindung durch den Benutzer beendet ist, während die Anzeigeeinrichtung (27a/b) dazu ausgelegt ist, die Nachricht zur Benachrichtigung des Benutzers bezüglich der Anfrage zur Verbindungsbestätigung des anderen Netzwerkgeräts anzuzeigen.
  3. Netzwerkgerät (200a/b) nach Anspruch 1, wobei die Anfrageabsendeeinrichtung (23a/b) dazu ausgelegt ist, eine Anfrage zur Trennung der Netzwerkverbindung an die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) abzusenden, bevor die Verbindung mit dem Netzwerk getrennt wird.
  4. Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) mit einem Kommunikationsinterface (1) zum Verbinden mit einem Netzwerk; einer Erlaubniserteilungseinrichtung (4) für die Aufnahme einer Anfrage eines Netzwerkgeräts (200a/b) nach Verbindung zum Netzwerk, um zu entscheiden, ob diese Verbindung erlaubt wird, und für das Zurücksenden des Entscheidungsergebnisses an das Netzwerkgerät (200a/b); einer Anzeigeeinrichtung (7) zum Anzeigen einer Nachricht, die den Erhalt einer Verbindungsanfrage vom Netzwerkgerät (200a) durch die Erlaubniserteilungseinrichtung (4) angibt, um den Benutzer vom Erhalt zu benachrichtigen; einer Eingabeeinrichtung (8), um es dem Benutzer zu ermöglichen, seine Antwort zu der auf der Anzeigeeinrichtung (7) angezeigten Nachricht einzugeben, und um die Antwort des Benutzers an die Erlaubniserteilungseinrichtung (4) weiterzuleiten; einem Geräteinformationenspeicher (6) zum Speichern von Informationen über die mit dem Netzwerk verbundenen Netzwerkgeräte; und mit einer Registriereinrichtung (5) zum Registrieren der Adresseninformationen des mit dem Netzwerk verbundenen Netzwerkgeräts (200a/b) im Geräteinformationenspeicher (6) entsprechend dem Entscheidungsergebnis der Erlaubniserteilungseinrichtung (4); wobei die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) ferner umfaßt eine Mitteilungsabsendeeinrichtung (9) zur Benachrichtigung des Benutzers, daß eine Anfrage eines ersten Netzwerkgeräts (200a/b) nach Verbindung mit dem Netzwerk vorliegt, an anderen Geräten als dem ersten Netzwerkgerät, um eine Bestätigung des Benutzers anzufordern; und eine Antwortaufnahmeeinrichtung (10) für die Aufnahme der Antwort des Benutzers auf die Anfrage nach Bestätigung und zum Weiterleiten der Antwort des Benutzers an die Erlaubniserteilungseinrichtung (4).
  5. Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) nach Anspruch 4, wobei die Mitteilungsabsendeeinrichtung (9) dazu ausgelegt ist, andere als das erste Netzwerkgerät (200a/b) von der Fertigstellung der Bestätigung des Benutzers zu benachrichtigen, wenn der Benutzer über die Eingabeeinrichtung (8) auf die Anfrage nach Verbindung des ersten Netzwerkgeräts (200a/b) mit dem Netzwerk antwortet, wobei die Anfrage durch die Mitteilungsabsendeeinrichtung (9) aufgenommen wird.
  6. Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) nach Anspruch 4, wobei die Erlaubniserteilungseinrichtung (4) dazu ausgelegt ist, eine Kommunikationsnachricht periodisch zu und von jedem mit dem Netzwerk verbundenen Netzwerkgerät (200a/b) aufzunehmen, um zu prüfen, ob das Netzwerkgerät noch mit dem Netzwerk verbunden ist, und dann die Registriereinrichtung (5) über ein nicht antwortendes Netzwerkgerät, wodurch die Verbindung des Netzwerkgeräts nicht bestätigt werden kann, oder über ein Netzwerkgerät zu benachrichtigen, dessen Verbindungstrennung vom Netzwerk erbeten wird, worauf dann die zu diesem Netzwerkgerät gehörigen Geräteinformationen gelöscht werden oder diese Geräteinformationen zusammen mit Informationen, die die Verbindungstrennung des Geräts für eine bestimmte Zeit angeben, behalten werden, wobei letztere Informationen zu den Geräteinformationen hinzugefügt und behalten werden, bis die Geräteinformationen später gelöscht werden.
  7. Verfahren zum Verbinden eines neuen Netzwerkgeräts (200a) mit einem aus mehreren Netzwerkgeräten (100, 200b) und wenigstens einer Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) gebildeten Netzwerk, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfaßt: Benachrichtigen des Netzwerks über eine von einem neuen Netzwerkgerät (200a) ausgegebene Verbindungsanfragenachricht, mit der die für die Verbindung mit dem Netzwerk erforderlichen Informationen erbeten werden; Ermächtigen der Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100), das die Verbindungsanfragenachricht empfangen hat, wenn bereits eines oder mehrere andere Netzwerkgeräte (200b) als das, von dem die Anfragenachricht ausgeht, mit dem Netzwerk verbunden sind, das eine oder die mehreren Geräte zu benachrichtigen, daß sie auf dem Bildschirm des einen oder der mehreren Netzwerkgeräte (200b) eine Nachricht anzeigen mögen, die eine Anfrage vom neuen Netzwerkgerät (200a) nach Verbindung mitteilt, um die Bestätigung der Benutzer zu erbitten; Ermächtigen des einen oder der mehreren Netzwerkgeräte (200b), die die Anfrage nach Bestätigung erhalten haben, eine Nachricht anzuzeigen, um den Benutzern mitzuteilen, daß ein neues Netzwerkgerät (200a) Verbindung zum Netzwerk erbittet; Ermächtigen des einen oder der mehreren Netzwerkgeräte (200b), ihre Antworten zur Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) abzusenden, wenn die jeweiligen Benutzer eine Antwort auf die Anfrage nach Bestätigung eingeben; und Ermächtigen der Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100), zu bestimmen, ob die Verbindung des neuen Netzwerkgeräts mit dem Netzwerk erlaubt wird, und die Informationen über das neue Netzwerkgerät in einer Geräteinformationenspeichereinrichtung (6) gemäß der von dem einen oder den mehreren Netzwerkgeräten (200b) empfangenen Ergebnisse zu registrieren; und Ermächtigen der Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100), eine Erlaubnis und andere notwendige Informationen an das mit dem Netzwerk zu verbindende neue Netzwerkgerät (200a) abzusenden.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) in periodischen Abständen mit dem Gerät bzw. den Geräten (200a/b), die mit dem Netzwerk verbunden sind, in Verbindung tritt; und wobei, wenn die Netzwerk-Verbindungs-Verwaltungseinrichtung (100) nicht mit einem Gerät in Verbindung treten kann oder eine Anfrage nach Verbindungstrennung von einem Gerät empfängt, es die Informationen über das Netzwerkgerät löscht, mit dem keine Kommunikation stattfindet oder das die Anfrage nach einer Verbindungstrennung ausgibt.
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