DE60204162T2 - Medizinische aufhängevorrichtung mit zwei achsen - Google Patents

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ceiling plate
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David Jesurun
D. Roland BLOCK
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Ondal Industrietechnik GmbH
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    • F21W2131/20Lighting for medical use
    • F21W2131/205Lighting for medical use for operating theatres

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Beleuchtungstechnik auf dem Gebiet der Chirurgie. Sie findet insbesondere Anwendung in Verbindung mit der Montage einer zweiten zusätzlichen Achse an einer in einem OP-Saal (OR) eine bereits vorhandene erste Achse tragenden einzelnen Deckenplatte und wird sich in der nachfolgenden Beschreibung insbesondere darauf beziehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Erfindung auch in Verbindung mit der Montage anderer über Kopf gelegener sekundärer Befestigungen bzw. Vorrichtungen zum Tragen von Systemen, die zusätzlich primäre Befestigungen bzw. Vorrichtungen tragen, Anwendung findet, und dass sie sich nicht auf die eingangs genannte Anwendung im OP-Saal beschränkt.
  • Typischerweise werden beim Einrichten eines OP-Saals große Leuchten mit einer hohen Lichtausbeute verwendet, um den Ort, an dem chirurgische Eingriffe stattfinden, zu beleuchten. Diese relativ großen Leuchten sind auf einem oder mehreren Gelenkarmen gelagert, die sich ausgehend von einer einzigen an einer Deckenplatte angebrachten zentral montierten Achse erstrecken. Jeder Gelenkarm ist gegenüber der Achse drehbar und ist zur unabhängigen Positionierung der Arme und ihrer daran angebrachten Vorrichtungen schwenkbar. Die Anzahl der Leuchten bzw. des weiteren Zubehörs (z.B. der Videomonitore, EKG-Monitore), die vernünftigerweise übereinander gestapelt gehalten werden können, ist durch die Höhe der Decke begrenzt. Jede zusätzliche Tragarmnabe bzw. jedes weitere Zubehör verlängert die zentral montierte Achse derart, dass das untere Ende mit jedem zusätzlich hinzugefügten Arm gegenüber der Decke weiter nach unten abgesenkt wird, wie dies beispielswei se in FR 1 136 512 A offenbart ist. An einem gewissen Punkt angelangt, stellt die Länge der Achse für die Mitarbeiter im OR ein Hindernis bzw. eine Gefahr dar.
  • Sind zusätzliche Leuchten bzw. zusätzliches Zubehör erwünscht, so besteht eine Möglichkeit darin, die vorhandene die zentral montierte Achse tragende Deckenplatte zu entfernen und eine neue Deckenplatte zu installieren, die in der Lage ist, sowohl die ursprüngliche zentral montierte Achse als auch eine zusätzliche Satellitenachse zu tragen. Dies ist jedoch nur in Räumen möglich, in denen die Deckenstrukturen von vornherein dafür vorgesehen worden sind, das Gewicht und das Moment eines Zweiachsensystems auszuhalten. Auf jeden Fall erfordert die oben beschriebene Installation einen beachtlichen Konstruktionsaufwand, wobei der OP-Saal in dieser Zeit nicht betriebsbereit ist.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein neues und weiterentwickeltes Verfahren und eine neue und weiterentwickelte Vorrichtung bereit, mit denen die eingangs genannten und weitere Probleme, wie sie bei dem Hinzufügen einer zusätzlichen Achse unter Verwendung eines bestehenden Deckenträgers auftreten, überwunden werden.
  • Kurzdarstellung der Erfindung
  • Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Aufhängesystem zum Aufhängen einer Vielzahl an Vorrichtungen an einem Tragwerk vorgesehen. Das Aufhängesystem umfasst eine zur Anbringung an das Tragwerk ausgebildete Deckenplatte. Eine erste Achse wird durch die Deckenplatte gehalten. Die erste Achse ist derart ausgebildet, dass sie mindestens eine erste Vorrichtung trägt. Eine Adapterplatte ist zum Anbringen an die Deckenplatte ausgebildet. Eine zweite Achse wird durch die Adapterplatte gehalten. Die zweite Achse ist derart ausgebildet, dass sie mindestens eine zweite Vorrichtung trägt.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Zusatzanordnung vorgesehen. Die Anordnung umfasst eine Adapterplatte zur gezielten Anbringung an eine Deckenplatte. Die Deckenplatte trägt eine für einen chirurgischen Vorgang vorgesehene Vorrichtung. Die Adapterplatte weist eine Innenfläche auf, welche einen Hohlraum begrenzt, der derart ausgebildet ist, dass eine Achse der Deckenplatte durch diesen hindurchgeführt und von diesem aufgenommen werden kann. Ein Gelenkarm ist mit der Adapterplatte wirkverbunden. Am Gelenkarm ist eine Vorrichtung derart montiert, dass die Vorrichtung an der Deckenplatte aufgehängt ist, wenn die Adapterplatte an dieser angebracht ist.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Aufhängen einer Vielzahl von Vorrichtungen an einem Tragwerk vorgesehen. Das Verfahren schließt das Aufhängen einer ersten Vorrichtung an einer am Tragwerk montierten Deckenplatte, das Montieren einer Adapterplatte an der Deckenplatte und das Aufhängen einer zweiten Vorrichtung an der Adapterplatte ein.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass dadurch mehrere Vorrichtungen einer bestehenden Traganordnung hinzugefügt werden können, ohne dabei die zentral montierte Achse zu verlängern.
  • Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich für den Fachmann aus der nun folgenden ausführlichen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung kann in verschiedenen Bauteilen und Bauteilanordnungen sowie in verschiedenen Schritten und Schrittfolgen verwirklicht werden. Die Zeichnungen dienen lediglich der Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform und sind nicht als einschränkend zu verstehen.
  • 1 ist eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen medizinischen Aufhängesystems im Aufriss;
  • 2 ist eine vergrößerte Seitenansicht eines Teils des medizinischen Aufhängesystems aus 1 im Schnitt;
  • 3 ist eine vergrößerte perspektivische Darstellung der Deckenplatte, der Adapterplatte und der zentral montierten Achse des medizinischen Aufhängesystems aus 1;
  • 4 zeigt eine Draufsicht auf die Deckenplatte, die Adapterplatte und die zentral montierte Achse des medizinischen Aufhängesystems aus 3;
  • 5 zeigt eine Ansicht der Adapterplatte aus 1 von unten;
  • 6 zeigt eine Ansicht der an der Deckenplatte aus 1 angebrachten Adapterplatte aus 5 von unten;
  • 7A, 7B, 7C und 7D zeigen jeweils eine Ansicht der Adapterplatte aus 5 mit vier möglichen Montagepositionen an die Deckenplatte aus 6 von unten;
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht der Adapterplatte, der Achse und des zugeordneten Gelenkarms aus 1 in einer Explosionsdarstellung;
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht der Adapterplatte, der Achse und des zugeordneten Gelenkarms aus 8;
  • 10 ist eine schematische Ansicht und zeigt die Positionierung der zweiten Achse;
  • 11 ist eine Querschnittsansicht der Adapterplatte aus 1, welche ohne teleskopartig ausziehbares Übergangsstück an der Achse montiert ist;
  • 12 ist eine Querschnittsansicht der Adapterplatte aus 11, welche mit einem eingefahrenen teleskopartig ausziehbaren Übergangsstück an der Achse montiert ist;
  • 13 ist eine Querschnittsansicht der Adapterplatte aus 12, welche mit dem ausgefahrenen teleskopartig ausziehbaren Übergangsstück an der Achse montiert ist; und
  • 14 ist eine perspektivische Darstellung einer alternativen Ausführungsform einer an einer erfindungsgemäßen Adapterplatte aufgehängten Vorrichtung.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Mit Bezug auf 1 dient ein Aufhängesystem 10 dem Aufhängen mehrerer medizinischer Geräte 12, 14 von einem starren, unbeweglichen Tragwerk 16, beispielsweise von einem Deckentragwerk. Das Deckentragwerk 16 wird vorzugsweise oberhalb einer Decke 17 durch nicht dargestellte Balken oder andere starre Strukturen gehalten, welche die Decke des OP-Saals (OR) tragen oder oberhalb derselben derart angeordnet sind, so dass sich das Aufhängesystem 10 unterhalb der Decke erstreckt. Die in 1 dargestellten medizinischen Geräte 12, 14 sind Leuchten zur Beleuchtung einer Arbeitsfläche 18, beispielsweise eines OP-Tisches und einer Stel le an einem darauf gelagerten Patienten 20, an der der chirurgische Eingriff stattfindet. Es versteht sich jedoch, dass eine Vielzahl weiterer Vorrichtungen 12, 14, so zum Beispiel Videomonitore, Monitore für die Vitalkontrolle und dgl., alternativ oder zusätzlich an das Aufhängesystem 10 montiert werden.
  • Auch mit Bezug auf die 24 schließt das Aufhängesystem 10 eine im Allgemeinen kreisförmige Deckenplatte 30 ein, die an das Deckentragwerk 16 oder an einem anderen unbeweglichen Tragwerk über mehrere geeignete Befestigungselemente 32, wie zum Beispiel Bolzen, Schrauben, Nieten oder dgl., die in durch die Deckenplatte 30 hindurchragende, an geeignete Stellen eingebrachte Bohrungen 34 montiert sind, befestigt ist. Die Deckenplatte 30 besteht aus einem starren Material wie zum Beispiel Eisen oder Stahl und weist genügend Festigkeit auf, um das Gewicht der daran angebrachten medizinischen Geräte 12, 14 auszuhalten.
  • Weiterhin mit Bezug auf die 24 ist eine erste zentral montierte Achse 40 an der Deckenplatte 30 befestigt. Die 24 zeigen die Achse 40, die eine insgesamt zylindrische Form aufweist und zentral über einen an die Deckenplatte 30 schweißbaren oder auf eine andere Weise mit dieser fest verbindbaren zylindrischen Bundring 42 mit einem etwas größeren Durchmesser als die Achse an einer unteren Fläche der Deckenplatte montiert ist. Die Achse 40 ist mit dem Bundring 42 verschraubt oder auf eine andere Weise starr an diesem angebracht. Es sind auch andere aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren zum Befestigen der zentral montierten Achse an die Deckenplatte denkbar.
  • Insbesondere mit Bezug auf die 1 und 2 wird ein verstellbarer Arm 50, beispielsweise ein flexibler und/oder gelenkiger Arm, über eine Befestigungsnabe 52 durch die Achse 40 gehalten. Mindestens ein Teil der Befestigungsnabe ist gegenüber der Achse drehbar. Somit ist der Arm 50 um eine Achse A der Deckenplatte 30 in eine ausgewählte Position bringbar. Das erste getragene chirurgische Gerät 12, zum Beispiel eine hier dargestellte Leuchte, ein Videomonitor, ein EKG-Monitor, oder ein anderer Monitor für die Vitalkontrolle, ist an einem distalen Ende des Armes 50 angebracht. Durch den Arm 50 und die Achse 40 kann der Chirurg das erste getragene chirurgische Gerät 12 nach Bedarf in mehrere verschiedene Stellungen und Ausrichtungen bringen. Wie in 2 zu sehen ist, kann die Achse 40 ausgefahren werden und können weitere sich von dieser aus erstreckende Vorrichtungen 12 hinzugefügt werden, indem eine oder mehrere zusätzliche Achsnaben entlang der Achse A darauf gestapelt werden und dabei ein oder mehrere zusätzliche Arme 50' montiert werden (hierbei ist anzumerken, dass eine einzige Nabe 52 wahlweise zwei oder mehrere Arme 50 aufnehmen kann). Die Anzahl der Vorrichtungen 12, die hinzugefügt werden können, wird im Allgemeinen jedoch durch die Länge der Achse 40 und die Höhe der Decke 17 oberhalb der Arbeitsfläche 18 begrenzt.
  • Soll dem System eine zweite Achse 60 hinzugefügt werden, so wird mit Bezug auf die 1 und 56 eine Adapterplatte 62 direkt an die vorhandene Deckenplatte 30 angebracht. Die Adapterplatte 62 weist vorzugsweise die Form eines unvollständigen Kreises auf und hat vorzugsweise einen Durchmesser D, der im Wesentlichen genauso groß ist wie ein Durchmesser der Deckenplatte 30. Die Adapterplatte 62 begrenzt eine äußere Umfangsfläche 64, die vorzugsweise größer als 180° und kleiner ist als 270° eines gedachten Kreises C, von dem sie ein Teil ist. Dadurch wird das Gewicht der zweiten Vorrichtung 14 über eine große Fläche der Deckenplatte 30 verteilt, und wird Raum für die direkte Anbringung weiterer Vorrichtungen 66, 68, zum Beispiel eines Steuerungspults und eines Sicherungskastens, an die Deckenplatte geschaffen (siehe 34). Die Adapterplatte 62 begrenzt einen gebogenen hohlen Teil 70, der radial nach innen zur Umfangsfläche 64 beabstandet ist und der die Hauptachse 40 und den Bundring 42, die durch diesen hindurchragen, aufnimmt. Zur Aufnahme der Achse 40 und des Bundringes 42 und zur Schaffung einer Umfangsfläche 64, die größer ist als die Hälfte der Deckenplatte 30, erstreckt sich eine innere Kante 72 der Adapterplatte 62 vorzugsweise über 180° oder weniger um die Achse 40, so dass die Adapterplatte 64 am Bundring 42 der Achse dicht anliegt und die Achse 40 teilweise umgibt, ohne dabei ihren eigenen Zugang zur Achse 40 zu behindern.
  • Wie in den 2, 3 und 6 zu sehen ist, ist die Adapterplatte 62 direkt an der Deckenplatte 30 befestigt. Eine untere Fläche 74 der Deckenplatte liegt vorzugsweise flach an einer angrenzenden Oberseite der Adapterplatte an, wobei auch denkbar ist, Abstandshalter zwischen der Deckenplatte und der Adapterplatte anzuordnen. Geeignete Sicherungselemente 80 wie zum Beispiel Muttern und Bolzen, Schrauben, Nieten oder weitere Befestigungsmechanismen, sind zur sicheren Verbindung der Platten 30, 62 miteinander durch an geeigneten Stellen eingebrachte Bohrungen 82 in der Adapterplatte und entsprechende Bohrungen 84 in der Deckenplatte montiert.
  • Die Adapterplatte 62 ist vorzugsweise gezielt positionierbar, so dass die zweite Achse 60 in eine von mehreren möglichen Positionen (in der dargestellten Ausführungsform sind es vier Positionen) um die Hauptachse 40 platzierbar ist, wobei jede Position bogenförmig im Abstand (90° in der dargestellten Ausführungsform) zur nächsten Position um die Hauptachse 40 vorgesehen ist, wie dies in den 7a7d dargestellt ist. Dementsprechend ist die Deckenplatte 30 mit genügend Montagebohrungen 84 versehen, um die Montage der Adapterplatte in eine beliebige der ausgewählten Positionen zu ermöglichen. Dadurch wird eine optimale Positionierung der zweiten Achse 60 und der ihr zugeordneten Vorrichtung 14 mit Bezug auf den OR und die Ausstattung des OR erzielt, beispielsweise dort, wo sie dem Chirurgen am Besten dient, ohne dabei das Positionieren von an der ersten Achse 40 angebrachten Geräten 12 zu stören. Befindet sich die Adapterplatte 62 weiterhin in irgendeiner der vier ausgewählten Positionen, so fluchten elektrische Kabeldurchführungen 86 in der Adapterplatte mit entsprechenden Bohrungen 88 in der Deckenplatte 30, so dass elektrische Kabel 89 und dgl. für die Stromzufuhr oder für die Verbindung mit dem Gerät 12 sowohl durch die Adapterplatte 62 als auch durch die Deckenplatte 30 hindurchgeführt werden können. Weitere Größen bzw. Ausgestaltungen der Adapterplatte 62 sind wahlweise vorgesehen, so zum Beispiel zusätzliche Achspositionen in anderen Winkelschritten als 90°.
  • Die zweite Achse 60 ist auf ähnliche Weise, wie die Hauptachse 40 an der Deckenplatte 30 angebracht ist, fest an der Adapterplatte 62 angebracht. Wie insbesondere die 8 und 9 erkennen lassen, umfasst die Adapterplatte einen Bundring 90, der analog zum Bundring 42 der Hauptachse 40 starr daran angebracht ist. Im Falle der zusätzlichen Achse 60 ist die Achse außerhalb des Bundringes 90 mittels Sicherungselemente 92, wie Schrauben, Bolzen oder dgl., montiert, wobei der Bundring 90 wie bei der Hauptachse radial außerhalb der Achse 60 liegen kann. In einer weiteren Ausführungsform wird auf den Bundring verzichtet und die Achse direkt an die Adapterplatte beispielsweise durch Schweißen oder mittels geeigneter Sicherungsmittel, wie zum Beispiel Bolzen, Schrauben, Nieten oder dgl., montiert.
  • Die Achse kann ein zylindrisches Montageelement 94 umfassen, welches in einem dem Bundring 90 gegenüberliegenden Ende der Achse 60 aufgenommen und daran durch ähnliche Sicherungselemente 96 angebracht ist. Ein ähnliches nicht dargestelltes zylindrisches Montageelement ist wahlweise auch der Hauptachse zugeordnet. Eine zweite verstellbare Armanordnung 98 wird analog zur Armanordnung 50 über das zylindrische Element 94 mit deren armnahem Ende oder deren armnaher Nabe 100 an der Achse 60 montiert. Mindestens ein Teil 101 der Nabe 100 ist gegenüber der Achse in Richtung des Pfeils R um eine sich durch die Achse erstreckende Achse D drehbar (9).
  • Die zweite Vorrichtung 14 ist an einem distalen Ende des Armes 98 montiert. Wie bei der ersten Achse 40 sind, ähnlich wie in 2 dargestellt, weitere nicht dargestellte Arme wahlweise an der Achse 60 montiert. Die Adapterplatte 62, die Vorrichtung 14, der Arm 98 und dazwischen geführte Verbindungen weisen eine Zusatzanordnung 102 auf, welche als zusammengefügte Einheit zur Anbringung an die Deckenplatte 30 oder als separate Bauteile zur Montage vor Ort im OR vorgesehen sein können.
  • Es versteht sich, dass die erste Vorrichtung 12 ausschließlich durch die Deckenplatte 30 (d.h. nicht durch die Adapterplatte 62) gehalten wird, während die zweite Vorrichtung 14 sowohl durch die Deckenplatte als auch durch die Adapterplatte gehalten wird. Im montierten Zustand des Aufhängesystems 10 sind die beiden Achsen 40, 60 im Allgemeinen nebeneinander angeordnet, d.h. die zweite Achse 60 erstreckt sich im Allgemeinen parallel zur Hauptachse 40 und ist zu dieser radial beabstandet, so dass mindestens ein Teil jeder Achse 40, 60 auf der gleichen axial zur Deckenplatte 32 beabstandeten horizontalen Ebene liegt. Auf diese Weise wird die erste Achse 40 durch das Hinzufügen von weiteren Naben 100 zur zweiten Achse 60 nicht verlängert und wird die zur Verfügung stehende Arbeitshöhe zwischen der Arbeitsfläche 18 und der untersten Nabe 100 aufrechterhalten (es sei denn, der zweiten Achse werden mehrere Naben hinzugefügt, wodurch die zweite Achse und die ihr zugeordneten Naben 100 dann niedriger sind als die erste Achse).
  • Wie in den 3 und 4 zu sehen ist, sind weitere Vorrichtungen 110, 112 unter Verwendung von Sicherungselementen 114 wie Bolzen, Schrauben oder dgl. wahlweise an die Adapterplatte montiert, welche durch an geeigneten Stellen in der A dapterplatte eingebrachte Bohrungen und vorzugsweise auch durch entsprechende Bohrungen in der Deckenplatte 30 aufgenommen werden.
  • Es wird nun auf 10 Bezug genommen, in der der Arm 50 der ersten Vorrichtung 12 zum Auswählen der für die Adapterplatte 62 besten Position aus einer Vielzahl an möglichen Positionen (in der dargestellten Ausführungsform sind es vier Positionen) zwischen seinen Stoppstellungen S1 und S2 bewegt wird und die Mitte M zwischen den Stoppstellungen als die typischste Betriebsstellung des Armes 50 festgelegt wird. Die zweite Achse 60 wird dann bei 180° oder bei etwa 180° von der Mitte positioniert (d.h. an einem gegenüberliegenden Ende einer Linie x-x, die sich durch die Mitte M und die erste Achse 40 erstreckt). Auf diese Weise befinden sich die Arme 50 und 98 in den Stellungen, in denen sie sich beim Positionieren am Wenigsten gegenseitig stören.
  • Zur Anpassung an variable Deckenhöhen wird bei der Installation zusammen mit der Adapterplatte 62 wahlweise ein teleskopartig ausziehbares Übergangsstück 120 (1213) verwendet. Bei hohen Decken (13) wird das Übergangsstück 120 vollständig ausgezogen, wobei es für unterschiedliche Höhen niedrigerer Decken auf unterschiedlich kürzere Längen zwischen der ausgezogenen und einer eingefahrenen Position (12) ausgefahren wird. Ist die Decke, an der das System verwendet werden soll, ausreichend niedrig, so kann das Übergangsstück 120 entfallen (11). In diesem Fall wird die zweite Achse 60 einfach direkt am Bundring 90 der Adapterplatte angebracht. Das Übergangsstück 120 ermöglicht die Installation der Adapterplatte 62 in einer Vielzahl an unterschiedlichen Räumen, ohne dass die Abmessungen des Tragarms 98 daran angepasst werden müssten.
  • Wie in den 12 und 13 zu sehen ist, umfasst das Übergangsstück 120 an dessen oberem Ende ein erstes Befestigungsteil 122, das anstelle der Achse 60 durch nicht dargestellte geeignete Sicherungsmittel, wie zum Beispiel Bolzen, Schrauben oder dgl., an dem Bundring 90 angebracht ist. Ein zweites Befestigungsteil 124 ist in ähnlicher Weise an der Achse 60 angebracht. Ein zwischen den beiden Befestigungsteilen 122, 124 teleskopartig ausziehbares mittleres Teil 120 verlängert das Übergangsstück zwischen der Länge, die es in 12 aufweist, und der Länge, die es in 13 aufweist.
  • 14 zeigt eine alternative Zusatzanordnung 130, die eine Adapterplatte 62, einen Gelenkarm 98 und einen Monitor 14' umfasst.

Claims (21)

  1. Aufhängesystem (10) zum Aufhängen einer Vielzahl an Vorrichtungen an einem Tragwerk, umfassend eine zur Befestigung an dem Tragwerk (16) ausgebildete Deckenplatte (30), eine durch die Deckenplatte gehaltene erste Achse (40), wobei die erste Achse derart ausgebildet ist, dass sie mindestens eine erste Vorrichtung (12) trägt, gekennzeichnet durch: – eine Adapterplatte (62) zum Anbringen an die Deckenplatte; – eine durch die Adapterplatte gehaltene zweite Achse (60), wobei die zweite Achse derart ausgebildet ist, dass sie mindestens eine zweite Vorrichtung (14, 14') trägt.
  2. Aufhängesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die erste Achse nicht durch die Adapterplatte gehalten wird.
  3. Aufhängesystem nach einer der vorstehenden Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass – die Adapterplatte und die Deckenplatte derart ausgebildet sind, dass die Adapterplatte in einer aus einer Vielzahl an bogenförmig im Abstand zueinander vorgesehenen Positionen (7a, 7b, 7c, 7d) ausgewählten Position an der Deckenplatte befestigt werden kann.
  4. Aufhängesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass – die Adapterplatte einen hohlen Bereich (70) definiert, der so geformt ist, dass die erste Achse durch diesen hindurchgeführt und von diesem aufgenommen werden kann.
  5. Aufhängesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass – der hohle Bereich eine gebogene Innenfläche (72) definiert, die weniger als etwa 180° eines gedachten Kreises beträgt, in dem die gebogene Innenfläche einbeschrieben ist.
  6. Aufhängesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass – die Adapterplatte einen Kreissektor mit einer gebogenen Innenfläche (72) und einer gebogenen Außenfläche (64) definiert, wobei die gebogene Außenfläche radial außerhalb der gebogenen Innenfläche liegt.
  7. Aufhängesystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass – die gebogene Außenfläche mindestens etwa 180° eines gedachten Kreises C definiert, in dem die gebogene Außenfläche einbeschrieben ist.
  8. Aufhängesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass – die gebogene Außenfläche weniger als etwa 270° eines gedachten Kreises C definiert, in dem die gebogene Außenfläche einbeschrieben ist.
  9. Aufhängesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass – mindestens eine der ersten und zweiten Vorrichtungen ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Videomonitoren, Lichtprojektoren, Monitoren für die Vitalkontrolle und deren Kombinationen.
  10. Aufhängesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–9, gekennzeichnet durch – eine an der ersten Achse, relativ zu dieser drehbar montierte, verstellbare erste Armanordnung (50), an der die erste Vorrichtung gehalten ist; und – eine an der zweiten Achse, relativ zu dieser drehbar montierte, verstellbare zweite Armanordnung (98), an der die zweite Vorrichtung gehalten ist.
  11. Aufhängesystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass – die zweite verstellbare Armanordnung über eine Nabe (100) an der Achse montiert ist, wobei mindestens ein Teil (101) der Nabe relativ zur Achse drehbar ist.
  12. Aufhängesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche 10 und 11, weiterhin umfassend ein teleskopartig ausziehbares Übergangsstück (120), dass zwischen der zweiten verstellbaren Armanordnung und der zweiten Achse montiert ist.
  13. Aufhängesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–12, dadurch gekennzeichnet, dass – die Adapterplatte einen insgesamt zylindrischen Bundring (90) umfasst und die Achse an dem Bundring montiert ist.
  14. Aufhängesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–13, dadurch gekennzeichnet, dass – die zweite Achse insgesamt parallel zur ersten Achse verläuft und zur ersten Achse radial beabstandet ist.
  15. Zusatzanordnung (130), gekennzeichnet durch: – eine Adapterplatte (62) zur gezielten Befestigung an einer Deckenplatte (30), wobei die Deckenplatte eine für einen chirurgischen Vorgang vorgesehene Vorrichtung (12) trägt, und die Adapterplatte eine Innenfläche (72) umfasst, welche einen Hohlraum (70) begrenzt, der derart geformt ist, dass eine Achse (40) der Deckenplatte durch diesen hindurchgeführt und von diesem aufgenommen werden kann; – eine verstellbare Armanordnung (98), die mit der Adapterplatte wirkverbunden ist; – eine an dem verstellbaren Arm montierte Vorrichtung (14, 14'), so dass, wenn die Adapterplatte an der Deckenplatte angebracht ist, die Vorrichtung daran aufgehängt wird.
  16. Zusatzanordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass – die Vorrichtung mindestens eine Leuchte und einen Videomonitor umfasst.
  17. Zusatzanordnung nach einem der Ansprüche 15 und 16, gekennzeichnet durch – eine insgesamt zylindrische Achse (60), die mit einem ersten Ende an der Adapterplatte montiert ist, wobei die verstellbare Armanordnung mit einem zweiten Ende der Achse verbunden und relativ zu dieser drehbar ist.
  18. Verfahren zum Aufhängen einer Vielzahl von Vorrichtungen (12, 14, 14') an einem Tragwerk, umfassend den Schritt, der darin besteht, eine erste (12) dieser Vorrichtungen an einer an dem Tragwerk montierten Deckenplatte (30) aufzuhängen, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte: – Montieren einer Adapterplatte (62) an der Deckenplatte; und – Aufhängen einer zweiten (14, 14') dieser Vorrichtungen an der Adapterplatte.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch folgenden Schritt: – Aufhängen der zweiten Vorrichtung umfassend – das drehbare Montieren eines Gelenkarmes (98) an einer Achse (60), wobei die Achse an der Adapterplatte montiert ist.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, – dass die Deckenplatte und die Adapterplatte jeweils eine Vielzahl von Bohrungen (84) bzw. (82) umfassen und dass der Schritt, der darin besteht, eine Adapterplatte an die Deckenplatte zu montieren, einschließt: – das Hindurchführen von Sicherungselementen (80) durch mindestens einige der Vielzahl an Bohrungen in der Deckenplatte und durch mindestens einige der Bohrungen in der Adapterplatte.
  21. Aufhängesystem umfassend eine Deckenplatte (30), die in einer darunter liegenden Struktur (16) des Gebäudes verankert ist, wobei die Deckenplatte eine zentral montierte Achse (60) zum Tragen einer ersten Vorrichtung (12) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das System weiterhin eine Adapteranordnung aufweist, die: – eine Adapterplatte (62), die derart ausgebildet ist, dass sie einen Teil der Deckenplatte bedeckt und teilweise die zentrale Achse begrenzt, wobei an der Adapterplatte mindestens eine weitere Achse (60) montiert ist; und – Halterungen (80) zur Verbindung der Adapterplatte mit der Deckenplatte, wobei die zentrale Achse und die weitere Achse nebeneinander liegen, umfasst.
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