DE602006000824T2 - Luftverteilsystem mit berührungsloser Betätigung der Düsen - Google Patents

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    • B60H1/34Nozzles; Air-diffusers
    • B60H2001/3471Details of actuators

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Systeme zur Luftverteilung, insbesondere in dem Fahrgastraum eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Motorkraftfahrzeugs, des Typs, der wenigstens umfasst: einen Auslass zum Ausströmen von Luft in den Fahrgastraum, einen Kanal zum Zuführen eines Luftstromes zu dem Luftauslass und Einrichtungen zum Aktivieren des Luftauslasses, d. h. zum Regeln des Öffnens und des Schließens des Auslasses und/oder zum Zuführen eines Luftstromes zu dem Luftauslass durch den Kanal,
    wobei die genannten Aktivierungseinrichtungen einen Näherungssensor enthalten, der mit dem Luftauslass in einer an diesen angrenzenden Position verbunden ist und der ausgelegt ist, um am Ausgang, im Anschluss an das Erkennen des Vorhandenseins eines Körpers in einem kurzen Abstand zu dem Luftauslass, ein elektrisches Signal für die Aktivierung des Luftauslasses auszugeben.
  • Ein System des oben beschriebenen Typs ist aus dem Dokument US 2002/072321 bekannt. Bei dieser bekannten Lösung wird eine einem Luftauslass zugehörige Klappe im Anschluss an das Erkennen des Körpers eines Insassen vor dem Lufteinlass automatisch geöffnet und kann nur manuell wieder verschlossen werden. Außerdem kann die Aktivierung des mit dem Luftauslass verbundenen Sensors nicht durch den Insassen gesteuert werden, da die Aktivierung in jedem Fall erfolgt, sobald der Insasse den Sitz einnimmt.
  • Die europäische Patentanmeldung EP 04425861 (veröffentlicht als EP 1659011 ), angemeldet im Namen der hier vertretenen Anmelderin und zum Zeitpunkt der Anmeldung der vorliegenden Patentanmeldung noch nicht offenbart, schlägt ein System vor, in dem der Sensor ausgelegt ist, um nur dann aktiviert zu werden, wenn ein Körper daran angrenzend festgestellt wird, beispielsweise, wenn eine Hand davor gehalten wird (so dass der Luftauslass nicht nur durch die bloße Gegenwart eines Insassen in dem Sitz aktiviert wird). Die genannten Aktivierungseinrichtungen umfassen des Weiteren:
    ein Stellglied, ausgelegt, um den Lufteinlass aus dem deaktivierten Zustand in den aktivierten Zustand oder aus dem aktivierten Zustand in den deaktivierten Zustand zu versetzen,
    eine elektronische Steuereinheit, ausgelegt, um ein von dem Sensor ausgegebenes Signal zu empfangen und das Stellglied so zu steuern, dass das Stellglied, immer wenn der Sensor aktiviert wird, beispielsweise, wenn eine Hand in einem kurzen Abstand zu dem Luftauslass gehalten wird, ohne dass er berührt wird, den Luftauslass aus dem Zustand, in dem er sich befindet, sei es aktiviert oder deaktiviert, in den entgegengesetzten Zustand versetzt,
  • Der Zweck der Erfindung ist, ein System des Typs bereitzustellen, der bereits durch die hier vertretene Anmelderin vorgeschlagen wurde, der besonders einfach und kostengünstig herzustellen ist, während er gleichzeitig sowohl in Hinsicht auf den Betrieb effizient als auch bequem zu nutzen ist.
  • In Hinblick darauf, diesen Zweck zu erreichen, ist die Aufgabe der Erfindung, ein Luftverteilungssystem des in der vorangehenden europäischen Patentanmeldung EP 04425861 , angemeldet im Namen der hier vertretenen Anmelderin, bereits vorgeschlagenen Typs, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Sensor in einem Abstand zu dem Luftauslass (12) angeordnet ist und über einen Lichtleiter optisch mit einem Fenster, an den Luftauslass angrenzend, verbunden ist.
  • Bevorzugt ist der Lichtleiter eine Lichtleitfaser.
  • Wiederum umfasst in dem Fall der bevorzugten Ausführung der Sensor eine Lichtemissionseinrichtung, die ausgelegt ist, um ein optisches Signal über den Lichtleiter und an der Anzeige von dem Fenster zu emittieren, sowie eine Lichtempfangseinrichtung, die ausgelegt ist, um von einem Körper, der vor dem Fenster angeordnet ist, reflektierte Strahlung zu empfangen, die durch das Fenster und durch den Lichtleiter zurückkehrt.
  • Bevorzugt ist die Emissionseinrichtung eine Infrarot-Emissionseinrichtung und ist die Empfangseinrichtung ein Infrarot-Detektor.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Eigenschaft wird die Emissionseinrichtung durch die elektronische Steuereinheit so gesteuert, dass sie ein codiertes optisches Signal emittiert, und die elektronische Steuereinheit ist so mit der Empfangseinrichtung verbunden und programmiert, dass sie zwischen den durch die Empfangseinrichtung nach einer Reflexion des durch die Emissionseinrichtung emittierten optischen Signals empfangenen optischen Signalen und den auf andere Ursachen zurückzuführenden optischen Signalen unterscheidet. Auf diese Art und Weise wird der Auslass daran gehindert, seinen Zustand, beispielsweise auf Grund eines von außen kommenden Lichtstrahls, zu ändern.
  • Wiederum dient in dem Fall der bevorzugten Ausführung der Lichtleiter auch dazu, das Licht zu transportieren, das von einer Lichtquelleneinrichtung emittiert wird, die so weit entfernt ist, wie das Fenster, und wird die Lichtquelleneinrichtung durch die elektronische Steuereinheit so gesteuert, dass sie ein Umschalten des Zustands (AUS/EIN) verursacht oder eine Änderung der Farbe entsprechend dem Zustand (aktiviert/deaktiviert) des Luftauslasses verursacht. Auf diese Art und Weise versteht der Benutzer durch einfaches Überprüfen, ob das Fenster erleuchtet ist, beispielsweise ob es grün oder rot ist, in welchem Zustand sich der Lufteinlass befindet.
  • Gemäß einer ersten Alternative ist das Stellglied so ausgelegt, dass es die Verschiebung einer Vielzahl von Schwenklamellen oder anderer mechanischer Verschlusseinrichtungen, die mit dem Luftauslass verbunden sind, zwischen den Zuständen des verschlossenen und des offenen Luftauslasses steuert.
  • In einer anderen Variante dient das Stellglied dazu, dass es einen Luftstrom, der von einer Luftzuführquelle kommt, in die Zuführleitung hinein ablenkt.
  • Diese Erfindung kann sowohl auf Luftauslässe zum Belüften des Fahrgastraums eines Kraftfahrzeugs als auch auf Luftauslässe zum Belüften der Fluggastkabine eines Flugzeugs oder darüber hinaus auf Lufteinlässe in einem Gebäude zum Belüften der Umgebung angewendet werden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die angehängten Zeichnungen beschrieben, die lediglich als nicht einschränkendes Beispiel bereitgestellt werden und in denen
  • 1 eine schematische Perspektivansicht eines Systems zur Luftverteilung in dem Fahrgastraum eines Kraftfahrzeugs gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
  • 2 eine schematische Perspektivansicht ist, die das erfindungsgemäße System zeigt,
  • 3 eine Perspektivansicht in einem vergrößerten Maßstab eines Details des Systems der 2 ist,
  • 4 eine Explosionsansicht in einem vergrößerten Maßstab eines Details der 2 ist, das eine zusätzliche Komponente darstellt, die die Erfindung bevorzugt vorsieht,
  • 5 eine weitere Perspektivansicht in einem vergrößerten Maßstab ist, die ein Detail des Systems gemäß der Erfindung darstellt,
  • 6 eine schematische Seitenansicht ist, die der der 5 entspricht, und
  • 7 ein Blockdiagramm ist, das die Steuereinrichtung des Systems gemäß der Erfindung darstellt.
  • Das in der 1 dargestellte Luftverteilungssystem bildet den Gegenstand der europäischen Patentanmeldung EP-A-1544005 , angemeldet im Namen der hier vertretenen Anmelderin. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die vorliegende Erfindung eine Hauptanmeldung ist und infolgedessen in jedem System zur Luftverteilung, in dem Fahrgastraum eines Kraftfahrzeugs und gleichermaßen auf dem Gebiet von Fahrzeugen generell angewendet werden kann. Ein System des zuvor beschriebenen Typs kann beispielsweise ebenso zum Regeln der Auslässe zum Ausströmen von Luft in die Passagierkabine eines Flugzeugs oder eines Schiffes oder in ein Wohnhaus oder in ein Gebäude allgemein verwendet werden.
  • In den Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen 1 ein vollständiges Luftverteilungssystem, das mit dem Armaturenbrett 2 (in der 2 nur teilweise dargestellt) eines Kraftfahrzeugs verbunden ist. Das Verteilungssystem 1 umfasst einen Hauptzuführkanal 4, der Luft aus einer Klimaanlage empfängt, einschließlich eines Hauptgebläses (nicht dargestellt) und eines Heizers/Verdunsters (nicht dargestellt). Der Hauptzuführkanal 4 gibt in einen Verteilerkanal oder in eine Verteilerschiene 6 ab, von dem bzw. der vier Nebenkanäle 7 abzweigen (von denen nur zwei in der 1 gezeigt werden), die parallel entlang dem Armaturenbrett verteilt sind, ein Paar auf der Fahrerseite und ein Paar auf der Beifahrerseite, wobei jedes Paar einen Kanal umfasst, der an den mittleren Teil des Armaturenbretts angrenzt, und einen Kanal, der näher an einem Seitenfenster des Kraftfahrzeugs ist. Jeder Nebenkanal 7 zweigt in drei Anschlusskanäle 8, 9, 10 ab, von denen jeder an Auslässen zum Ausströmen von Luft in den Fahrgastraum eines Kraftfahrzeugs endet. Spezieller versorgt der Kanal 8 die Lufteinlässe 11, die an der Basis der Windschutzscheibe angeordnet sind, so, dass der Luftstrom auf die Innenfläche der Windschutzscheibe gerichtet wird. Der Kanal 9 endet an einem oder mehreren Lufteinlässen 12, die an der Vorderseite des Armaturenbretts eingerichtet sind, um Luft in den Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs zu lenken, und der Kanal 10 endet an einem oder mehreren Auslässen 13, die einen Luftstrom in Richtung des Bodens des Fahrgastraums lenken.
  • In dem Bereich, in dem der Nebenkanal 7 in die drei Anschlusskanäle 8, 9, 10 abzweigt, sind Einrichtungen zum Verteilen des Luftstromes zwischen den Anschlusskanälen angeordnet.
  • Diese Einrichtungen können in einer Art und Weise, die per se bekannt ist, durch Lüftungsschlitze (nicht dargestellt) zum Ablenken des Luftstromes gebildet werden, die einer Technik entsprechen, die durch Elemente umgesetzt wird, die Ablenkung des Luftstromes durch den Coanda-Effekt bewirken. Diese Technik wurde durch die hier vertretene Anmelderin entwickelt und ist der Gegenstand einer großen Zahl von früheren Patenten. Eine Lösung dieses Typs wird beispielsweise in der internationalen Patentanmeldung Nr. WO 2004/065149 , angemeldet im Namen der hier vertretenen Anmelderin, beschrieben.
  • In dem speziellen Fall des in der 1 dargestellten Systems ist jeder der Nebenkanäle 7 mit einer zusätzlichen und unabhängigen Einheit zum Einstellen wenigstens einer Eigenschaft des Luftstromes versehen. Spezieller sind in der dargestellten Ausführung beispielsweise eine Einheit 14 zum Regeln der Strömungsrate und eine Einheit 15 zum Regeln der Temperatur der Luft mit jedem Nebenkanal 7 verbunden. Die Einheit 14 umfasst ein Gebläse mit einem entsprechenden elektrischen Steuermotor, während die Einheit 15 einen Abschnitt des Kanals umfasst, in den ein elektrischer Widerstand eingesetzt ist. Wie oben bereits erwähnt, wird diese spezielle Ausführung hierin lediglich beispielhaft bereitgestellt und es liegt auf der Hand, dass die Lehre der Erfindung auf jedes beliebige Luftverteilungssystem angewendet werden kann, vorausgesetzt, es ist mit einem oder mehreren Auslässen zum Ausströmen von Luft in den Fahrgastraum des Fahrzeugs versehen, die durch Umschalten derselben in einen offenen Zustand und/oder durch Ermöglichen von Zuführung eines Luftstromes durch den Kanal, der diese versorgt, aktiviert werden können.
  • Auf das dargestellte spezielle Beispiel zurückkommend, ermöglicht das Verteilungssystem 1 das Regeln der Strömungsrate und/oder der Temperatur des Luftstromes, der die Luftauslässe 11, 12, 13 verlässt, für jeden einzelnen der Nebenkanäle 7. Wiederum erfolgt dies in dem dargestellten Beispiel separat für den Fahrerbereich und für den Beifahrerbereich und ebenso separat für den Mittelbereich des Armaturenbretts und für den an das Fenster angrenzenden Bereich.
  • In einer Art und Weise, die der gleicht, die in dem System vorgesehen ist, das in der europäischen Patentanmeldung Nr. EP 04425861 , angemeldet im Namen der hier vertretenen Anmelderin und zum Zeitpunkt der Anmeldung der vorliegenden Anmeldung noch nicht offenbart, vorgeschlagen wird, ist jeder Auslass 12 zum Ausströmen von Luft in den Fahrgastraum eines Kraftfahrzeugs mit einem optischen Sensor verbunden, der ausgelegt ist, um das automatische Umschalten des Luftauslasses von dem Zustand, in dem er vorgefunden wird (offen oder geschlossen), in den entgegengesetzten Zustand zu bewirken, wenn ein Körper in einen kurzen Abstand davor gebracht wird, so dass der Luftauslass von dem offenen Zustand in den geschlossenen Zustand oder umgekehrt geschaltet werden kann, wenn eine Hand in einem kurzen Abstand davor gehalten wird, ohne ihn zu berühren, wie in der 6 der angehängten Zeichnungen dargestellt. Jedoch verwendet das erfindungsgemäße System im Gegensatz zu der in dem Dokument Nr. EP 04425861 vorgeschlagenen Lösung einen Sensor, der in einem Abstand zu dem jeweiligen Luftauslass eingerichtet ist und der über einen Lichtleiter, spezieller eine Lichtleitfaser, optisch mit einem Fenster verbunden ist, das an den Luftauslass angrenzt.
  • In der 1 ist das Fenster, das jedem Luftauslass zugehörig ist, mit dem Bezugszeichen 16 gekennzeichnet und wird durch ein Loch 17 (siehe 3) gebildet, das in einer Wand 18 ausgebildet ist, die auf der Oberseite des Körpers des Luftauslasses 12 hervorsteht, und das bevorzugt mit einem durchsichtigen Schutzelement 16a versehen ist, das möglicherweise optische Eigenschaften aufweist und beispielsweise aus Kunststoffmaterial ist. Das Ende eines Lichtleiters 19 ist durch Presssitz in dem Loch 17 angebracht. Dieser Lichtleiter 19 koppelt das Fenster 16 optisch mit einer Sensoranordnung, die im Ganzen durch das Bezugszeichen 20 gekennzeichnet ist.
  • In der in den angehängten Zeichnungen dargestellten Ausführung enthält jede Sensoranordnung 10, die jedem Luftauslass 12 zugehörig ist, eine Emissionseinrichtung für Infrarotlicht 21 (beispielsweise eine LED) und einen Infrarotlicht-Empfangsdetektor 22. Die Emissionseinrichtung 21 und der Detektor 22 sind über eine optische Kopplungsvorrichtung 23 bekannten Typs, der als „Triplexer" bezeichnet wird, mit demselben Lichtleiter 19 so verbunden, dass die durch die Emissionseinrichtung 21 emittierte Infrarotstrahlung den Lichtleiter 19 durchquert, aus dem Fenster 16 austritt und wenn sie durch einen Fremdkörper, wie beispielsweise eine Hand, die durch den Benutzer willkürlich vor den Luftauslass 12 gebracht wird, reflektiert wird, durch das Fenster 16 zurückkehrt und den Lichtleiter 19 wieder in der entgegengesetzten Richtung durchquert, bis sie durch den Detektor 22 empfangen wird.
  • In dem Fall des Beispiels der dargestellten Ausführung verbindet die Triplexer-Einrichtung 23 ebenso eine Lichtquelle 24, die das Fenster 16 durch den Lichtleiter 19 beleuchtet, mit dem Lichtleiter. Die Lichtquelle 24 ist ausgelegt, um den Benutzer durch einfaches Betrachten des Fensters 16 in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob der Lufteinlass in dem aktivierten Zustand oder in dem deaktivierten Zustand ist. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Quelle 24 aufleuchtet, wenn der Luftauslass aktiviert ist, und abgeschaltet ist, wenn der Auslass deaktiviert ist, oder dass sie die Farbe dem Zustand des Luftauslasses entsprechend wechselt (beispielsweise zwischen Rot und Grün wechselt).
  • Wie aus den 4 und 6 ersichtlich, wird das Ende des Lichtleiters 19, das dem Luftauslass gegenüberliegt, in ein Loch 23a eingeführt, das in einem Hals 23b der Triplexer-Einrichtung 23 ausgebildet ist. Als Staubschutz wird eine Ummantelung aus Gummi, die im Wesentlichen schlauchförmig ist, mit einem Ende um den Lichtleiter 19 eingepasst und mit dem gegenüberliegenden Ende um den Hals 23b eingepasst. Wie aus der 2 ersichtlich, werden die Triplexer-Einrichtungen 23, die den verschiedenen Luftauslässen zugehörig sind, auf der Oberseite einer Tragstruktur 24 eingepasst, in die die elektrischen Anschlüsse der Emissionseinrichtungen 21, des Detektors 22 und der Lichtquelle 24, die über eine Steuereinheit 25 mit jedem Triplexer 23 verbunden werden, eingebaut sind. Wie ebenso aus der 7 ersichtlich, ist die elektronische Steuereinheit 25 mit den Vorrichtungen 21, 22 und 24 verbunden, die optisch mit jedem Luftauslass 26 gekoppelt sind, und steuert den Einsatz von Stelleinrichtungen 26, die durch eine Vielzahl von einzelnen Stellgliedern gebildet werden, von denen jedes ausgelegt ist, um den aktivierten Zustand oder den deaktivierten Zustand jedes Luftauslasses zu regeln. Wie oben bereits erwähnt, kann das Aktivieren des Luftauslasses darin bestehen, dass das Öffnen oder Schließen einer Vielzahl von ausrichtbaren Lamellen 12a, mit denen der Luftauslass versehen ist, aktiviert wird, und/oder darin bestehen, dass eine Einrichtung aktiviert wird, die ausgelegt ist, einem Luftstrom zu ermöglichen, den Luftauslass zu erreichen, beispielsweise mittels eines Gebläses oder andernfalls durch einen Deflektor des Luftstroms in dem Belüftungssystem, beispielsweise des Typs, der den Coanda-Effekt nutzt, der in oben genannten früheren Patentanmeldungen beschrieben ist, die im Namen der hier vertretenen Anmelderin angemeldet wurden.
  • Wie aus der bisher erfolgten Beschreibung ersichtlich, sind dank der Anordnung, die den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet, alle den verschiedenen Luftauslässen zugehörigen Sensoreinrichtungen in ein und derselben Einheit 28 (2) konzentriert, die vormontiert werden und anschließend bequem und schnell eingebaut werden kann.
  • Wie bereits oben gesagt, steuert die elektronische Steuereinheit 25 das jedem Luftauslass 12 zugehörige Stellglied immer dann, wenn ein Benutzer beispielsweise eine Hand vor den Luftauslass hält, um eine Zustandsänderung herbeizuführen (von aktiviert zu deaktiviert oder umgekehrt). Zusätzlich steuert die elektronische Steuereinheit 25 die Lichtquelle 24, die mit jedem Luftauslass verbunden ist, so, dass eine optische Information bereitgestellt wird, die den Zustand jedes Luftauslasses anzeigt, wodurch der Benutzer in die Lage versetzt wird, den Zustand ohne direktes Prüfen festzustellen und insbesondere ohne das Erfordernis, die Hand vor den Luftauslass zu halten, um zu prüfen, ob daraus ein Luftstrom austritt oder nicht, was zu unerwünschtem Wechsel des Zustands des Luftauslasses führen könnte.
  • Schließlich ist die elektronische Steuereinheit 25 nach einem weiteren bevorzugten Merkmal ausgelegt, um jede Emissionseinrichtung 21 derartig zu steuern, dass die Emissionseinrichtung 21 Infrarotstrahlung entsprechend einer codierten Impulssequenz emittiert. Dieselbe elektronische Steuereinheit ist außerdem ausgelegt, um zu prüfen, ob die reflektierte Strahlung, die durch den Detektor 22 empfangen wird, derselben codierten Sequenz von Impulsen entspricht, um so das Wechseln des Zustands des Luftauslasses 12 zu aktivieren. Auf diese Art und Weise ist die elektronische Steuereinheit 25 folglich in der Lage, zwischen den Signalen, die durch den Detektor 22 empfangen werden, die von dem Wunsch des Benutzers abhängig sind, das Ändern des Zustands des Luftauslasses herbeizuführen, und Signalen auf Grund von anderen Ursachen, beispielsweise von Lichtstrahlen, die von außerhalb des Kraftfahrzeugs kommen und auf das Fenster des Luftauslasses auftreffen, zu unterscheiden. Jedes Risiko, dass der Luftauslass versehentlich durch Fremdfaktoren, die der Absicht des Benutzers entgegenstehen, geregelt wird, ist infolgedessen ausgeschlossen.
  • Selbstverständlich können die Einzelheiten der Konstruktion und die Ausführungen in Bezug auf das hierin Beschriebene und Dargestellte ohne Beeinträchtigung der Prinzipien der Erfindung weitreichend verändert werden, ohne dadurch von dem Schutzanspruch der Erfindung abzuweichen.

Claims (11)

  1. System zur Luftverteilung im Fahrgastraum eines Fahrzeugs, beispielsweise eines Kraftfahrzeugs, das wenigstens einen Luftauslass (12) zum Ausströmen von Luft in den Fahrgastraum, eine Leitung (9) zum Zuführen eines Luftstroms zu dem Luftauslass (12) und eine Einrichtung (26) zum Aktivieren des Luftauslasses, d. h. zum Steuern der Öffnung des Luftauslasses (12), und/oder zum Freigeben der Zufuhr eines Stroms von Luft zu dem Luftauslass (12) über die Leitung (9) passt, wobei die Aktivierungseinrichtung einen Näherungssensor (20) enthält, der mit dem Luftauslass (12) verbunden ist und dazu bestimmt ist, am Ausgang ein elektrisches Signal zur Aktivierung des Luftauslasses nach Erfassung des Vorhandenseins eines Körpers in kurzem Abstand zu dem Luftauslass (12) auszugeben; wobei der Sensor dazu bestimmt ist, nur aktiviert zu werden, wenn ein Körper an den Luftauslass angrenzend angeordnet wird, so beispielsweise wenn eine Hand davor gehalten wird, und die Aktivierungseinrichtung des Weiteren umfasst: ein Stellglied, das dazu bestimmt ist, den Luftauslass aus dem entaktivierten Stand in den aktivierten Zustand oder aus dem aktivierten Zustand in den entaktivierten Zustand zu versetzen; und eine elektronische Steuereinheit (25), die dazu bestimmt ist, ein von dem Sensor (20) ausgegebenes Signal zu empfangen und das Stellglied so zu steuern, dass, immer wenn der Sensor aktiviert wird, beispielsweise, wenn eine Hand in einen kurzen Abstand zu dem Luftauslass (12) gehalten wird, ohne dass er berührt wird, das Stellglied (26) den Luftauslass (12) aus dem Zustand, in dem er vorgefunden wird, sei es aktiviert oder deaktiviert, in den entgegengesetzten Zustand versetzt, wobei das System dadurch gekennzeichnet ist, dass der Sensor (20) in einem Abstand zu dem Luftauslass (12) angeordnet ist und über einen Lichtleiter (19) optisch mit einem Fenster (16) an den Luftauslass angrenzend verbunden ist.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter eine Lichtleitfaser (19) ist.
  3. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor eine Lichtemissionseinrichtung (21), die dazu bestimmt ist, ein optisches Signal über den Lichtleiter (19) und am Ausgang von dem Fenster (16) zu emittieren, sowie eine Lichtempfangseinrichtung (22) umfasst, die dazu bestimmt ist, von einem Körper (M), der vor dem Fenster (16) angeordnet ist, reflektierte Strahlung zu empfangen, die durch das Fenster (16) und durch den Lichtleiter (19) zurückkehrt.
  4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Emissionseinrichtung (21) und die Empfangseinrichtung (22) eine Infrarot-Emissionseinrichtung und ein Infrarot-Detektor sind.
  5. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Emissionseinrichtung (21) durch die elektronische Steuereinheit (15) so gesteuert wird, dass sie ein kodiertes optisches Signal emittiert und dass die elektronische Steuereinheit (25) mit der Empfangseinrichtung (22) verbunden und so programmiert ist, dass sie zwischen den durch die Empfangseinrichtung (22) nach einer Reflektion des durch die Emissionseinrichtung (21) emittierten optischen Signals empfangenen optischen Signalen und den auf andere Ursachen zurückzuführenden optischen Signalen unterscheidet.
  6. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter (19) auch dazu dient, das Licht zu transportieren, das von einer Lichtquelleneinrichtung (24) emittiert wird, die so weit entfernt ist wie das Fenster (16), und dass die Lichtquelleneinrichtung (24) durch die elektronische Steuereinheit (25) so gesteuert wird, dass sie ein Umschalten des Zustandes (aus/an) verursacht oder eine Änderung der Farbe entsprechend dem Zustand (aktiviert/deaktiviert) des Luftauslasses (12) verursacht.
  7. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellglied (26) so ausgeführt ist, dass es Verschiebung einer Vielzahl von Schwenklamellen (12a) oder anderer mechanischer Verschlusseinrichtungen, die mit dem Luftauslass (12) verbunden sind, zwischen dem Zustand des Verschließens und dem Zustand des Öffnens des Luftauslasses steuert.
  8. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellglied (26) dazu dient, einen Strom von Luft, der von einer Luftzuführquelle kommt, in die Zuführleitung (9) hinein abzulenken.
  9. Armaturenbrett für ein Kraftfahrzeug, das mit einem Luftverteilungssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche versehen ist.
  10. Flugzeug, das eine Passagierkabine und ein System zur Luftverteilung in der Passagierkabine nach einem der Ansprüche 1–8 aufweist.
  11. Wohnraum oder Gebäude im Allgemeinen mit einem Luftverteilungssystem nach einem der Ansprüche 1–8.
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