DE602004005862T2 - Verfahren zum trennen einer nützlichen schicht und durch das verfahren erhaltene komponente - Google Patents

Verfahren zum trennen einer nützlichen schicht und durch das verfahren erhaltene komponente Download PDF

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Description

  • Technischer Bereich der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Trennung einer Nutzschicht, die zunächst mittels einer Opferschicht mit einer ein Substrat bildenden Schicht verbunden ist, Verfahren, das folgende Schritte umfasst:
    • – ein zumindest partielles Ätzen der Opferschicht,
    • – vor dem Ätzen der Opferschicht die Dotierung mindestens eines Teils der Fläche mindestens einer der Schichten, die in Kontakt sind mit der Opferschicht, und
    • – nach dem Ätzen der Opferschicht ein Schritt, in dem ein Oberflächenätzen der genannten Fläche vorgenommen wird, um die Rauheit des dotierten Bereichs der Fläche zu erhöhen.
  • Stand der Technik
  • Bestimmte Bauteile aus der Mikromechanik, beispielsweise Aktuatoren oder Beschleunigungsmesser, umfassen eine aufgehängte Nutzschicht, die durch Fixierungsmittel mit einem Substrat verbunden ist. Der Abstand zwischen der Nutzschicht und dem Substrat kann in der Größenordnung eines Mikrons oder darunter liegen. In diesem Fall wird das Bauteil in der Regel mittels einer Opferschicht hergestellt, wodurch der Abstand zwischen der Nutzschicht und dem Substrat kontrolliert werden kann. Wie in 1 dargestellt ist die Nutzschicht 1 zunächst durch die Opferschicht 2 mit einer Schicht verbunden, die ein Substrat 3 bildet. Während des Herstellungsverfahrens wird die Opferschicht 2 zumindest teilweise geätzt, um einen aufgehängten Aufbau zu erhalten.
  • Das Ätzen erfolgt in der Regel auf flüssigem chemischen Weg, gefolgt eventuell von einem Spülen. Nach dem Ätzen und Spülen wird das Bauteil getrocknet und können kapil lare Kräfte die Nutzschicht 1 dem Substrat 3 näher stellen und so das Verkleben ihrer entgegengesetzten Seiten 4 und 5 nach sich ziehen, wodurch das Bauteil unbenutzbar wird. Ebenso können andere Kräfte, beispielsweise elektrostatische Kräfte oder Van der Waals-Kräfte, zu einem Verkleben der Seiten 4 und 5 führen.
  • In 2 wird ein Verkleben der Seiten 4 und 5 durch Anschläge 6 und 7 verhindert, die jeweils fest mit den Seiten 4 und 5 verbunden sind und die beiden Seiten 4 und 5 voneinander beabstandet halten. Das Dokument US5750420 beschreibt ein Herstellungsverfahren für einen solchen Aufbau, bei dem die Nutzschicht 1 von dem Substrat 3 durch Anschläge 6 und 7 beabstandet gehalten wird. Es umfasst ein partielles Ätzen der Opferschicht 2, sodass ein Abstandshalter 8 mit einer Breite von etwa einem Mikron erhalten bleibt, dann ein partielles Ätzen der Nutzschicht 1 zur Bildung der Anschläge 6 und 7 und schließlich ein Ätzen zum Entfernen des Abstandshalters 8. Dieses Verfahren erfordert somit drei Ätzschritte, von denen der erste schwer zu kontrollieren ist. Die Anordnung des Abstandshalters 8 und somit der Anschläge wird durch Ätzfronten bestimmt, die sich von seitlichen Öffnungen 11 aus ausbreiten.
  • Der Artikel "The effect of release-etch processing on surface microstructure stiction" von R. L. Alley et al. (Solid-State Sensor and Actuator Workshop, 5th technical digest, 22. Juni 1992, S. 202–207) beschreibt ein Verfahren zur Trennung von Mirostrukturen durch Ätzen und erwähnt, dass die Oberflächenrauheit zur verstärkten Trennung zwischen den Flächen beiträgt. Ein aufgehängter Aufbau, der zunächst mittels einer Opferschicht mit einem stark dotierten Substrat verbunden ist, wird durch Ätzen der Opferschicht getrennt, beispielsweise unter Verwendung von Fluorwasserstoffsäure. Das Substrat kann aus einem n-dotierten Material oder einem p-dotierten Material hergestellt werden, beispielsweise mit einem Verfahren, das B2O2 einsetzt. Der aufgehängte Aufbau umfasst eine Schicht aus während einer Stunde auf 1050°C mit Stickstoff dotiertem Polysilizium. Nach dem Ätzen der Opferschicht ist das n-dotierte Polysilizium wesentlicher rauer als ein in einem Vergleichstest verwendetes amorphes Material.
  • Das Dokument US6004832 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer auf einem leitenden Substrat aufgehängten Nitridschicht. Die Nitridschicht wird zunächst auf eine partiell geätzte Isolierschicht aufgebracht. Anschließend wird die Oberfläche des Substrats, das aus einem hochdotierten Material besteht, auf chemischem Weg aufgeraut, beispielsweise durch Verwendung von Kaliumhydroxid (KOH).
  • Gegenstand der Erfindung
  • Die Erfindung will den Nachteilen der bekannten Verfahren abhelfen und insbesondere das Verkleben der Nutzschicht mit dem Substrat verhindern und gleichzeitig das Herstellungsverfahren vereinfachen.
  • Nach der Erfindung wird dieses Ziel durch die anhängenden Ansprüche und besonders dadurch erreicht, dass das Verfahren vor dem Dotieren das Aufbringen einer Maske auf mindestens einen vorbestimmten Teil der Nutzschicht umfasst, sodass mindestens ein dotierter und ein nichtdotierter Bereich der genannten Fläche entstehen, wobei einer dieser Bereiche nach dem Oberflächenätzen einen Anschlag bildet.
  • Die Erfindung hat ferner ein Bauteil zum Gegenstand, das eine aufgehängte Nutzschicht umfasst, die durch Fixierungsmittel mit einem Substrat verbunden ist, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es mittels eines Verfahrens nach der Erfindung hergestellt wird.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Vorteile und Merkmale gehen klarer aus der nachfolgenden Beschreibung besonderer Ausführungsformen der Erfindung hervor, die beispielhaft und nicht einschränkend gegeben und in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt sind, in denen:
  • die 1 und 2 ein Bauteil nach dem Stand der Technik darstellen, und zwar jeweils vor und nach dem Ätzen der Opferschicht;
  • die 3 und 4 Dotierungsschritte einer besonderen Ausführungsform eines Verfahrens nach der Erfindung darstellen;
  • 5 einen Epitaxieschritt einer besonderen Ausführungsform eines Verfahrens nach der Erfindung darstellt;
  • die 6 bis 8 unterschiedliche Ätzschritte einer besonderen Ausführungsform eines Verfahrens nach der Erfindung darstellen.
  • Beschreibung besonderer Ausführungsformen
  • In 3 ist die Nutzschicht 1 aus Silizium über die Opferschicht 2 aus Siliziumdioxid zunächst mit der Schicht 3 verbunden, die das Siliziumsubstrat bildet. Wie in 3 durch die Pfeile dargestellt, besteht ein erster Schritt eines Verfahrens zur Trennung der Nutzschicht 1 in der Dotierung der Unterseite 4 der Nutzschicht 1, die in Kontakt mit der Opferschicht 2 angeordnet ist. Die Dotierung erfolgt durch die Nutzschicht 1 hindurch.
  • Die dotierte Siliziumfläche hat die Eigenschaft, schneller geätzt werden zu können als eine nichtdotierte Siliziumfläche, noch dazu mit größerer Rauheit. So wird nach dem vollständigen Wegätzen der Opferschicht durch einen Schritt der Oberflächenätzung der Seite 4 die Rauheit des dotierten Bereichs der Fläche erhöht (8), wodurch die Haftungskräfte zwischen den entgegengesetzten Seiten der Nutzschicht und der das Substrat bildenden Schicht verringert und so ein Verkleben der Nutzschicht mit dem Substrat verhindert oder zumindest begrenzt wird.
  • Bei der in 3 dargestellten Ausführungsform wird vor der Dotierung auf einen mittleren Bereich der Oberfläche der Nutzschicht 1 eine Maske 9 aufgebracht. So begrenzt die Maske 9 einen nichtdotierten Bereich der Unterseite 4 der Nutzschicht 1. Da dieser nichtdotierte Bereich weniger schnell zu ätzen ist als die dotierten Bereiche, bildet er am Ende des Verfahrens nach dem Oberflächenätzen einen Anschlag 6 (8).
  • In einem zweiten Dotierungsschritt des Verfahrens, der in 4 dargestellt ist, kann die Oberseite 5 der Substratschicht 3 teilweise dotiert werden. Wie vorstehend kann eine Maske 9 einen zentralen, nichtdotierten Bereich begrenzen.
  • Die Dotierungsschritte werden vorzugsweise durch Ioneneinpflanzung vorgenommen, wobei die dotierenden Elemente aus der von Bor, Phosphor und Arsen gebildeten Gruppe ausgewählt sind. Die Energie der Ionen bestimmt die Eindringtiefe in das Material und ermöglicht so eine selektive Dotierung der Unterseite 4 der Nutzschicht 1 und der Oberseite 5 der Schicht 3, die das Substrat bildet. Beispielsweise wird eine Siliziumfläche, die intrinsisch mit Bor dotiert wurde (p-Dotierung) und eine Resistivität von 1 Ω·cm hat, durch Ioneneinpflanzung mit einer Energie von 45 keV und einer Dosis von 5 × 1015 Atomen/cm2 auf einer Dicke von 0,3 μm mit Bor dotiert, was eine Resistivität von 1,5·10–3 Ω·cm bei einer Dicke von 0,3 μm der Unterseite 4 der Nutzschicht 1 ergibt. Eine Ioneneinpflanzung, die auf die gleiche Art von Silizium durch eine Nutzschicht 1 aus Silizium einer Dicke von 0,21 μm und eine Opferschicht 2 aus Silizium von 0,4 μm Dicke hindurch vorgenommen wird, wird beispielsweise mit einer Energie von 240 keV und einer Dosis von 2 × 1014 Atomen/cm2 vorgenommen, was eine Resistivität von 0,01 Ω·cm auf einer Dicke von 0,3 μm der Oberseite 5 der Schicht 3 ergibt, die das Substrat bildet.
  • Dosen, Energien und Dotierungsdicken können an die zu durchquerenden Dicken, an die gewünschte Rauheit, an die gewünschte Ätzselektivität des dotierten Siliziums bezogen auf das nichtdotierte Silizium und an die zu ätzende Dicke angepasst werden, die wiederum von der verwendeten Ätzlösung und der Ätzdauer abhängt. Die Resistivität der dotierten Bereiche ist in der Regel 10- oder 1000-fach so hoch wie diejenige der nichtdotierten Bereiche, doch kann dieses Verhältnis auch größer oder kleiner sein, je nach Art der Dotierung und den verwendeten Ätzlösungen.
  • Darüber hinaus erreicht man mit einer zu niedrigen Dotierung nicht die gewünschte Rauheit, während das Material im Falle einer zu hohen Dotierung zu schnell geätzt wird und die Kontrolle des Ätzens und der Rauheit so schwieriger ist. Allerdings kann eine zu hohe Dotierung zum vollständigen Entfernen des dotierten Bereichs eingesetzt werden.
  • Um den Wirkungsgrad der Dotierungsschritte zu erhöhen, ist die ursprüngliche Nutzschicht 1 (3 und 4) vorzugsweise dünner als die gewünschte endgültige Nutz schicht (5 bis 8). Nach dem Dotieren kann die Dicke der Nutzschicht 1 so durch einen Epitaxieschritt erhöht werden, wie er in 5 dargestellt ist, bei dem in der Regel das gleiche Material wie das der ursprünglichen Nutzschicht 1 verwendet wird, d.h. in aller Regel Silizium, allerdings nicht zwingend die gleiche Art von Dotierung. Die Resistivität der Materialien kann jeweils durch einen gut geregelten Dotierungsgrad bestimmt werden. Die endgültige Dicke der endgültigen Nutzschicht 1 liegt in der Regel bei etwa 20 μm, wobei die ursprüngliche Nutzschicht beispielsweise eine Dicke in der Größenordnung von 0,3 μm haben kann.
  • In 6 sind in die Nutzschicht 1 durch Ätzen vertikale Öffnungen 10 gearbeitet, um nacheinander das Hindurchfließen der Ätzlösung der Opferschicht 2 und der Lösung zum Oberflächenätzen jeweils der Seiten 4 und 5 der Nutzschicht 1 bzw. der Substratschicht 3 zu ermöglichen. Geometrie und Anordnung der Öffnungen 10 ermöglichen eine Bestimmung der Abmessungen des aufgehängten Teils der Nutzschicht. Die Nutzschicht 1 ist durch nicht dargestellte Fixierungsmittel aufgehängt.
  • Die Opferschicht 2 wird in der Regel durch Ätzen mit Lösungen auf Basis von Fluorwasserstoffsäure entfernt, wie in 7 dargestellt. Die Oberflächenätzung wird in der Regel mittels einer Kaliumlösung und vorzugsweise mittels einer wässrigen Lösung vorgenommen, die K2Cr2O7 und HF enthält, beispielsweise der Art <<Secco>>. Die Dicke der geätzten Oberflächenschicht weist in der Regel Werte von einigen Nanometern bis zu einem Mikron auf.
  • Wie in 8 (in stark vergrößerter Ansicht) dargestellt, erhöht das Oberflächenätzen der Unterseite 4 der Nutzschicht 1 und der Oberseite 5 der Substratschicht die Rauheit der dotierten Bereiche.
  • Eventuell nichtdotierte Bereiche bleiben flach und werden weniger tief geätzt als die dotierten Bereiche. So bilden die nichtdotierten Bereiche einander gegenüberliegend angeordnete Anschläge 6 und 7, die die beiden entgegengesetzten Seiten 4 und 5 voneinander beabstandet halten, wodurch zusammen mit der Rauheit der entgegengesetzten Seiten 4 und 5 die Gefahr eines Verklebens der Seiten 4 und 5 noch besser verhindert wird.
  • Im Allgemeinen enthalten die Unterseite 4 der Nutzschicht 1 und die Oberseite 5 der das Substrat bildenden Schicht 3 intrinsisch dotierende Elemente eines vorbestimmten Typs, d.h. eine N- oder P-Dotierung. Die in den 3 und 4 dargestellte Dotierung wird mit der gleichen Art von Dotierungselementen vorgenommen, sodass die nichtdotierten Bereiche (8) am Ende des Verfahrens die Anschläge 6 und 7 bilden. Bei einer Ausführungsvariante kann die Dotierung mittels Dotierungselementen unterschiedlichen Typs erfolgen. In diesem Fall ist die Dotierungsgeschwindigkeit in den Bereichen, die mit den Dotierungselementen unterschiedlichen Typs dotiert wurden, niedriger als in den nichtdotierten Bereichen, sodass die Anschläge am Ende des Verfahrens dann von den dotierten Bereichen gebildet werden.
  • Während bei der in 7 dargestellten Ausfürungsform die gesamte Opferschicht nach dem Dotieren und vor dem Oberflächenätzen der Seiten 4 und 5 entfernt wird, wird die Opferschicht 2 in einer besonderen Ausführungsform nach dem Dotieren und vor dem Oberflächenätzen nur teilweise geätzt, sodass zwischen der das Substrat bildenden Schicht 3 und der Nutzschicht 1 mindestens ein Abstandshalter 8 bestehen bleibt, wie in 2 dargestellt. Wie in dem Dokument US5750420 wird beim Oberflächenätzen der Seiten 4 und 5 dann der Abstandshalter 8 als Maske verwendet, um in den Seiten 4 und 5 Anschläge 6 und 7 entstehen zu lassen. Gleichzeitig erhöht es die Rauheit der freien dotierten Bereiche der Seiten 4 und/oder 5. Darüber hinaus kann nach dem Entfernen des Abstandshalters 8 ein Schritt des zusätzlichen Oberflächenätzens der Seiten 4 und 5 vorgenommen werden, um die Rauheit der dotierten Oberfläche der Anschläge 6 und/oder 7 zu erhöhen. Dadurch können Anschläge mit größeren Abmessungen als die der flachen Anschläge hergestellt werden, ohne dass sich die Gefahr des Verkleben erhöht. Auf diese Weise wird die Kontrolle des partiellen Ätzens der Opferschicht 2 erleichtert, bei dem der Abstandshalter 8 gebildet wird. Die Kontrolle der Abmessungen des Abstandshalters ist weniger schwierig als in dem in dem Dokument US5750420 beschriebenen Fall, da die Oberfläche rau ist.
  • Das Verfahren ist insbesondere auf dünne Opferschichten 2 aus SiO2 anwendbar, deren Dicke einige zehn Nanometer bis einige Mikron und vorzugsweise etwa 400 Nanometer beträgt. Substrate 3 aus Silizium auf einem Isolator ("silicon on insulator: SOI") sind beispielsweise besonders geeignet, insbesondere Substrate, die durch Trennung durch Sauerstoffimplantation ("separation by implantation of oxygen: SIMOX") erhalten wurden und die vorzugsweise eine Oxiddicke von 400 Nanometern aufweisen, oder Substrate des Typs Unibond®, die durch das Smart-Cut®-Verfahren erhalten wurden und vorzugsweise eine Oxiddicke von 1 bis 3 Mikron haben.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten besonderen Ausführungsformen beschränkt. Insbesondere kann die Dotierung nur einer der beiden entgegengesetzten Seiten 4 und 5 ausreichen, um ein Verkleben derselben zu verhindern. Die Dotierung beider Flächen ist unter bestimmten Einsatzbedingungen sinnvoll, beispielsweise bei hohen Querbeschleunigungen oder hohen Potenzialunterschieden zwischen den beiden Seiten, etc.
  • Darüber hinaus kann im Falle des Dotierens beider entgegengesetzter Seiten 4 und 5 eine der beiden Seiten vollkommen dotiert werden, während die Dotierung der anderen Fläche partiell sein kann, beispielsweise mit Hilfe einer Maske 9. Ebenso kann ein im Wesentlichen flacher rauer Bereich erhalten werden, gegenüber mindestens einem Anschlag, der auf der anderen Seite vorgesehen ist. Ein solches Bauteil kann beispielsweise durch Entfernen der Maske 9 nach dem ersten Dotierungsschritt erhalten werden. Allgemein gesprochen können die einzelnen Dotierungsschritte unter Verwendung unterschiedlicher Masken erfolgen. Anzahl und Anordnung der Anschläge 6 und 7 auf den Seiten 4 und 5 können beliebig sein.
  • In dem im Dokument US5750420 beschriebenen Stand der Technik ist die Anordnung des Anschlags durch die Anordnung des Abstandshalters nach partiellem Ätzen der Opferschicht bestimmt, eine Anordnung, die durch die Ätzfronten bestimmt wird. Im Gegensatz zu diesem Stand der Technik ist die Anordnung des Anschlags des Verfahrens der Erfindung durch die Anordnung der auf die Nutzschicht aufgebrachten Maske bestimmt. So können, beispielsweise durch Herstellung der Maske durch Lithographie, die Anordnung und Form der Anschläge 6 und 7 sehr genau kontrolliert werden. Die Maske 9 wird beispielsweise durch Fotolithographie begrenzt, die vorzugsweise eine Auflösung in der Größenordnung von 0,3 Mikrometern hat. Mit Hilfe der Fotolithographie können mit guter Wiederholbarkeit Anschläge 6 und 7 einer sehr genauen seitlichen Abmessung begrenzt werden, auf den Ebenen der Seiten 4 und/oder 5 beispielsweise mit einer seitlichen Abmessung von 2 Mikrometern bis auf 0,3 Mikrometer genau. Die seitliche Abmessung der Anschläge 6 und 7 bestimmt den Kontaktbereich zwischen den entgegengesetzten Seiten der Nutzschicht 1 und des Substrats und bestimmt so die Kontaktkraft zwischen der Nutzschicht 1 und dem Substrat. Die Kontrolle der seitlichen Abmessungen der Anschläge 6 und 7 ermöglicht so eine Kontrolle der Kontaktkräfte.
  • Darüber hinaus beeinflusst die Höhe der Anschläge 6 und 7 lotrecht zur Ebene der Seiten 4 und/oder 5 den Kontakt zwischen der Nutzschicht 1 und den Anschlägen 6 und 7 nicht wesentlich. So ist die Dauer der Oberflächenätzung der Seiten 4 und 5, die die Höhe der Anschläge bestimmt, ohne deren seitliche Abmessungen zu verändern, nicht kritisch. Durch den Dotierungskontrast ist die Ätzung nämlich hochselektiv.

Claims (11)

  1. Verfahren zur Trennung einer Nutzschicht (1), die zunächst mittels einer Opferschicht (2) mit einer ein Substrat bildenden Schicht (3) verbunden ist, Verfahren, das folgende Schritte umfasst: – ein zumindest partielles Ätzen der Opferschicht (2), – vor dem Ätzen der Opferschicht (2) die Dotierung mindestens eines Teils der Seite (4, 5) mindestens einer der Schichten (1, 3), die in Kontakt sind mit der Opferschicht (2), und – nach dem Ätzen der Opferschicht (2) ein Schritt des Oberflächenätzens der genannten Seite (4, 5) zur Erhöhung der Rauheit des dotierten Bereichs der Seite (4, 5). Verfahren, das dadurch gekennzeichnet ist, dass vor dem Dotieren das Aufbringen einer Maske (9) auf mindestens einen vorbestimmten Bereich der Nutzschicht (1) umfasst, sodass mindestens ein dotierter und ein nichtdotierter Bereich der genannten Seite (4, 5) entstehen, wobei einer dieser Bereiche nach dem Oberflächenätzen einen Anschlag (6, 7) bildet.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, nachdem die genannte Seite (4, 5) intrinsisch Dotierungselemente eines vorbestimmten Typs umfasst, die Dotierung mit Dotierungselementen gleichen Typs vorgenommen wird, wobei der Anschlag (6, 7) von dem nichtdotierten Bereich gebildet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, nachdem die genannte Seite (4, 5) intrinsisch Dotierungselemente eines vorbestimmten Typs umfasst, die Dotierung mit Dotierungselementen entgegengesetzten Typs vorgenommen wird, wobei der Anschlag (6, 7) von dem dotierten Bereich gebildet wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Maske (9) durch Fotolithographie begrenzt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fotolithographie eine Auflösung von etwa 0,3 Mikrometern hat.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es nach der Dotierung einen Epitaxieschritt umfasst, der die Dicke der Nutzschicht (1) erhöht.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dotierung durch Ioneneinpflanzung vorgenommen wird, wobei die Dotierungselemente aus der von Bor, Phosphor und Arsen gebildeten Gruppe ausgewählt sind.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberflächenätzen mittels einer wässrigen Lösung erfolgt, die K2Cr2O7 und HF enthält.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Opferschicht (2) vor dem Oberflächenätzen der genannten Seite (4, 5) vollkommen geätzt wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es folgende Schritte umfasst: – ein partielles Ätzen der Opferschicht (2) nach dem Dotieren und vor dem Oberflächenätzen der Seite (4, 5), sodass zwischen der das Substrat bildenden Schicht (3) und der Nutzschicht (1) mindestens ein Abstandshalter (8) bestehen bleibt, – die Verwendung des Abstandshalters (8) als Maske in den Schritt des Oberflächenätzens der Seiten (4, 5), um in der Seite (4, 5) mindestens einen Anschlag (6, 7) zu bilden, – das Entfernen des Abstandshalters (8), – einen zusätzlichen Schritt des Oberflächenätzens der genannten Seite (4, 5) zur Erhöhung der Rauheit der Oberfläche des Anschlags (6, 7).
  11. Bauteil, das eine aufgehängte Nutzschicht (1) umfasst, die durch Fixierungsmittel mit einem Substrat verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass es mit einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10 hergestellt wird.
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