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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Diese
Erfindung betrifft implantierbare medizinische Vorrichtungen und
insbesondere Energieübertragungs-Vorrichtungen, -Systeme
und -Verfahren für
implantierbare medizinische Vorrichtungen.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Implantierbare
medizinische Vorrichtungen zum Hervorbringen eines therapeutischen
Ergebnisses in einem Patienten sind allgemein bekannt. Beispiele
für derartige
implantierbare medizinische Vorrichtungen umfassen implantierbare
Arzneimittelinfusionspumpen, implantierbare Neurostimulatoren, implantierbare
Kardioverter, implantierbare Herzschrittmacher, implantierbare Defibrillatoren
und Cochlearimplantate. Selbstverständlich wird anerkannt, dass
andere implantierbare medizinische Vorrichtungen in Betracht gezogen
werden können,
die Energie nutzen, die aus einer externen Vorrichtung geliefert
oder übertragen
wird.
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Ein
gemeinsames Element aller dieser implantierbaren medizinischen Vorrichtungen
ist die Notwendigkeit einer elektrischen Leistung bzw. Versorgung
in der implantierten medizinischen Vorrichtung. Die implantierte
medizinische Vorrichtung benötigt
zum Ausführen
ihrer therapeutischen Funktion eine elektrische Leistung, sei es,
dass diese eine elektrische Infusionspumpe antreibt, einen elektrischen
Neurostimulationspuls bereitstellt oder einen elektrischen Herzstimulationspuls bereitstellt.
Diese elektrische Leistung wird aus einer Leistungsquelle gewonnen.
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Üblicherweise
kann eine Leistungsquelle für
eine implantierbare medizinische Vorrichtung eine von zwei Formen
annehmen. Die erste Form nutzt eine externe Leistungsquelle, die über Leitungen
oder mittels Hochfrequenzenergie transkutan Energie zuführt. Das
Vorhandensein elektrischer Leitungen, die die Haut durchbohren,
ist teilweise wegen des Infektionsrisikos nachteilig. Ferner ist
die ständige
Verbindung des Patienten mit einer externen Leistungsquelle für die Therapie
zumindest eine erhebliche Unannehmlichkeit. Die zweite Form verwendet
Einzellenbatterien als Energiequelle der implantierbaren medizinischen
Vorrichtung. Dies kann für
Anwendungen mit geringer Leistung, wie etwa Schrittmachervorrichtungen,
effizient sein. Jedoch liefern derartige Einzellenbatterien gewöhnlich nicht
die dauerhafte Leistung, die zum Durchführen neuer Therapien in neueren
implantierbaren medizinischen Vorrichtungen erforderlich ist. In
einigen Fällen,
wie etwa bei einem implantierbaren Kunstherz, kann eine Einzellenbatterie
im Patienten nur einige Stunden lang ausreichen. In anderen, weniger
extremen Fällen
kann eine Einzelleneinheit ihre gesamte oder nahezu ihre gesamte Energie
in weniger als einem Jahr abgeben. Dies ist wegen der Notwendigkeit
der Entnahme und des erneuten Implantierens der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung oder eines Teils der Vorrichtung nicht
wünschenswert.
Eine Lösung
besteht darin, elektrische Leistung unter Verwendung einer induktiven
Kopplung transkutan zu übertragen.
Derartige elektrische Leistung oder Energie kann optional in einer
wiederaufladbaren Batterie gespeichert werden. In dieser Form kann
eine interne Leistungsquelle, wie etwa eine Batterie, direkt verwendet
werden, um die implantierte medizinische Vorrichtung mit elektrischer
Leistung zu versorgen. Wenn die Batterie ihre Kapazität vollständig oder
nahezu ausgeschöpft
hat, kann die Batterie über
eine induktive Kopplung aus einer externen Leistungsquelle, die
vorübergehend
auf der Hautoberfläche
positioniert wird, transkutan wiederaufgeladen werden.
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Es
wurden mehrere Systeme und Verfahren für eine transkutane induktive
Wiederaufladung einer wiederaufladbaren (Leistungsquelle) verwendet,
die in einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung verwendet
wird.
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Das
US-Patent Nr. 5.411.537 von Munshi u. a., Rechargeable Biomedical
Battery Powered Devices With Recharging and Control System Therefor
(Intermedics Inc.), offenbart einen hermetisch abgedichteten, automatischen
implantierbaren Kardioverter-Defibrillator (AICD) oder irgendeine
andere bio-implantierbare Vorrichtung, die mit einer einzelnen wiederaufladbaren
Zelle oder mit einem ein Zweifachleistungsquellen-System betrieben
werden kann, wobei das wiederaufladbare Komplement mittels magnetischer
Induktion wiederaufgeladen wird. In den implantierbaren Vorrichtungen
sind wiederaufladbare Zusammensetzungen mit Lithium enthalten, die
so entworfen sind, dass der Lade- oder
Entladezustand der Batterie erfasst wird; einen Batterielade-Controller,
der speziell so entworfen ist, dass er eine Lithiumbatterie schnell
auf weniger als 100% der vollen Ladung und bevorzugt auf 90%, stärker bevorzugt
auf 80% der vollen Nennladekapazität wiederauflädt; und
Lademittel für
mehrschrittiges Laden. Die Batterien beruhen auf Zusammensetzungen
mit Lithium, die speziell so konzipiert sind, dass sie höhere Ströme abgeben
als herkömmliche
primäre
Zusammensetzungen mit Lithium und trotz des Ladens unterhalb der
Kapazität
einen langfristigen Betrieb ermöglichen.
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Das
US-Patent Nr. 5.690.693 von Wang u. a., Transcutaneous Energy Transmission
Circuit For Implantable Medical device (Sulzer Intermedics Inc.),
offenbart eine Vorrichtung zur transkutanen Energieübertragung
zum Laden von wiederaufladbaren Batterien in einer implantierten
medizinischen Vorrichtung. Ein Strom mit einer Sinuswellenform wird
einer Resonanzschaltung zugeführt,
die aus einer Primärspule
und einem Kondensator besteht. In einer Sekundärspule, die an der implantierten
medizinischen Vorrichtung befestigt ist, wird ein Strom induziert.
Zwei Festkörperschalter
dienen dazu, die Sinuswellenform zu erzeugen, indem die Eingangsspannung
der Resonanzschaltung abwechselnd ein- und ausgeschaltet wird. Die
Sinuswellenform vermindert in der implantierten Vorrichtung Wirbelstromeffekte,
die nachteilige Temperaturerhöhungen
der implantierten Vorrichtung bewirken. Die Batterien werden unter
Verwendung eines Ladeprotokolls aufgeladen, das den Ladestrom herabsetzt,
während
der Ladepegel in der Batterie ansteigt. Der Controller ist als eine
Pulsmodulationsvorrichtung mit einem variablen Tastgrad konstruiert,
um den Strompegel zu steuern, der der Primärspule zugeführt wird.
Außerdem
ist ein Ausrichtungsindikator vorgesehen, um eine ordnungsgemäße Ausrichtung
zwischen der Energieübertragungsvorrichtung
und der implantierten medizinischen Vorrichtung sicherzustellen.
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Das
US-Patent Nr. 5.733.313 von Barreras, Sr., FR Coupled Implantable
Medical Device With Rechargeable Back-Up Power Source (Exonix Corporation),
offenbart ein implantierbares, elektrisch betriebenes medizinisches
Vorrichtungssystem mit einer implantierten Hochfrequenz-(HF-)Empfangseinheit
(Empfänger),
die eine wiederaufladbare Reserve-Leistungsversorgung und eine implantierte,
elektrisch betriebene Vorrichtung sowie eine externe HF-Sendeeinheit (Sender)
enthält.
HF-Energie wird vom Sender übertragen
und in den Empfänger
eingekoppelt, der dazu dient, die implantierte medizinische Vorrichtung
mit Leistung zu versorgen und/oder die Reserve-Leistungsversorgung
wiederaufzuladen. Die Reserve-Leistungsversorgung im Empfänger hat
eine ausreichend hohe Kapazität,
sodass sie in der Lage ist, die mit dem Empfänger gekoppelte implantierte
Vorrichtung wenigstens 24 Stunden lang von sich aus mit Leistung
zu versorgen, während
die medizinische Therapie kontinuierlich zugeführt wird. Der Empfänger wird
chirurgisch in den Patienten implantiert, und der Sender wird vom
Patienten extern getragen. Der Sender kann von einer entweder wiederaufladbaren oder
nicht wiederaufladbaren Batterie angetrieben werden. In einer ersten
Betriebsart liefert der Sender Leistung über durch HF eingekoppelte
Energie, um den Empfänger
zu betreiben und gleichzeitig die Reserve-Leistungsversorgung wiederaufzuladen.
In einer zweiten Betriebsart kann der Empfänger, automatisch oder auf externen
Befehl vom Sender, seine Leistungszufuhr ausschließlich aus
der Reserve-Leistungsversorgung
beziehen. Außerdem
kann der Empfänger
in einer dritten Betriebsart, automatisch oder auf Befehl vom Sender, alternativ
seine Leistungszufuhr entweder aus in den Empfänger eingekoppelter HF-Energie
oder aus der internen Reserve-Leistungsversorgung beziehen.
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Das
US-Patent Nr. 6.308.101 von Faltys u. a., Fully Implantable Cochlear
Implant System (Advanced Bionics Corporation), offenbart ein vollständig implantierbares
Cochlearimplantat-System und ein Verfahren, die eine mit einer implantierbaren
Sprachprozessoreinheit verbundene implantierbare Cochlearstimulator-Einheit
umfassen. Sowohl die Sprachprozessoreinheit als auch die Cochlearstimulator-Einheit
befinden sich in separaten, hermetisch abgedichteten Gehäusen. Die
Cochlearstimulator-Einheit besitzt eine mit ihr permanent verbundene
Spule, durch die eine magnetische oder induktive Kopplung mit einer ähnlichen
Spule erfolgen kann, die während
der Wie deraufladung, der Programmierung oder extern gesteuerter
Betriebsarten extern angeordnet ist. Die Cochlearstimulator-Einheit
besitzt ferner eine Cochlearelektroden-Anordnung, die mit ihr über ein
erstes mehradriges Kabel permanent verbunden ist. Die Cochlearstimulator-Einheit
besitzt außerdem ein
an ihr angeschlossenes zweites mehradriges Kabel, wobei dieses zweite
Kabel nicht mehr als fünf
Adern aufweist. Das zweite Kabel ist abnehmbar mit der Sprachprozessoreinheit
verbunden. Die Sprachprozessoreinheit umfasst als integrales Teil
ein implantierbares subkutanes Mikrophon und außerdem eine Sprachverarbeitungsschaltung
und eine regenerierbare Leistungsquelle, z. B. eine wiederaufladbare
Batterie.
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Das
US-Patent Nr. 6.324.430 von Zarinetchi u. a., Magnetic Shield For
Primary Coil of Transcutaneous Energy Transfer Device (Abiomed Inc.),
offenbart eine transkutane Energieübertragungsvorrichtung mit
einer magnetischen Abschirmung, die die Primärwicklung der Vorrichtung abdeckt,
um die Empfindlichkeit der Vorrichtung gegen leitende Gegenstände in der
Nähe der
Spulen zu verringern und den Anteil des von der Primärspule erzeugten
Magnetfelds zu erhöhen,
der die Sekundärspule
erreicht. Die Abschirmung ist vorzugsweise in allen Dimensionen
größer als
die Primärspule
und ist entweder aus einem flexiblen Material mit einer hohen Permeabilität, beispielsweise
aus einem verlustarmen magnetischen Material und einer flexiblen
Polymermatrix, ausgebildet, wobei Perforationen im Material ausgebildet
sind, die ausreichen, um eine Belüftung der unter der Abschirmung
befindlichen Haut des Patienten zu ermöglichen, oder die Abschirmung
kann aus Segmenten aus einem Material mit einer sehr hohen Permeabilität ausgebildet
sein, die durch ein poröses
Maschenmaterial miteinander verbunden sind.
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Das
US-Patent Nr. 6.516.227 von Meadows u. a., Rechargeable Spinal Cord
Stimulator System (Advanced Bionics Corporation), offenbart ein
Rückenmarkstimulations-System,
das mehrere Stimulationskanäle bereitstellt,
von denen jeder einer Last von einem Kiloohm einen Strom von bis
zu 10 Milliampere zuführen kann.
Das System umfasst ferner eine regenerierbare Leistungsversorgung,
z. B. eine wiederaufladbare Batterie, die nur eine gelegentliche
Wiederaufladung erfordert, und bietet bei typischen Einstellungen
eine Lebensdauer von wenigstens 10 Jahren. Die regenerierbare Leistungsquelle
kann unter Verwendung nicht-invasiver Mittel regeneriert werden.
Das System überwacht
den Ladezustand der internen Leistungsquelle und steuert den Ladevorgang
durch Überwachen
der vom System genutzten Energiemenge und damit den Ladezustand
der Leistungsquelle. Ein geeignetes bidirektionales Telemetrie-Verbindungsglied
ermöglicht
es dem System, den Patienten oder den Kliniker über den Status des Systems,
einschließlich
des Ladezustands, zu informieren, und erzeugt Anforderungen zum
Initiieren eines externen Ladeprozesses.
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Das
US-Patent Nr. 6.505.077 von Kast u. a., Implantable Medical Device
With External Recharging Coil Electrical Connection (Medtronic Inc.),
offenbart eine wiederaufladbare implantierbare medizinische Vorrichtung
mit einem verbesserten, korrosionsbeständigen elektrischen Anschluss
an die externe Wiederaufladespule. Der elektrische Anschluss verbindet
die externe Wiederaufladespule mit einer Wiederaufladedurchführung. Die
wiederaufladbare implantierbare medizinische Vorrichtung kann eine
medizinische Vorrichtung sein, wie etwa ein Neurostimulator, eine
Arzneimittelzufuhrpumpe, ein Herzschrittmacher, ein Defibrillator,
ein Diagnoseaufzeichnungsgerät,
ein Cochlearimplantat und Ähnliches.
Die implantierbare medizinische Vorrichtung besitzt ein Gehäuse, eine
im Gehäuse mitgeführte Elektronik,
die so konfiguriert ist, dass sie eine medizinische Therapie durchführt, ferner
eine wiederaufladbare Leistungsquelle und eine Wiederaufladespule.
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Die
europäische
Patentanmeldung 1.048.324 von Schallhorn, Medical Li+ Rechargeable
Powered Implantable Stimulator (Medtronic Inc.), offenbart einen
implantierbaren Stimulator, der eine wiederaufladbare Lithiumionen-Leistungsquelle
umfasst und elektrische Stimulationspulse auf kontrollierte Weise
einer vorgesehenen Stelle in einem Patienten zuführt. Die Lithiumionen-Leistungsquelle
kann dem implantierbaren Stimulator als einzigem Empfänger wenigstens
etwa 4 Tage lang eine ausreichende Leistung zuführen. Die Leistungsquelle umfasst
eine hochwertige Lithiumionen-Speichereinheit mit geringer Baugröße und einer
Nennleistung von wenigstens 50 Milliamperestunden. Der implantierbare
Stimulator besitzt außerdem
eine Induktivität,
die so eingerichtet ist, dass sie EMF-Leistungsübertragungen aufnimmt. Der
implantierbare Stimulator kann durch einen elektrischen Leistungsregenerator,
der sich außerhalb
des implantierbaren Stimulators befindet, mit elektrischer Leistung
regeneriert werden, um die Lithiumionen-Leistungsquelle bis zu ihrer
maximalen Nennspannung zu regenerieren, indem die EMF-Leistungsübertragung
in der Nähe
der Induktivität
bewirkt wird.
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Die
PCT-Patentanmeldung Nr. WO 01/83029 A1 von Torgerson u. a., Battery
Recharge Management For an Implantable Medical Device (Medtronic
Inc.), offenbart eine implantierbare medizinische Vorrichtung mit einer
implantierbaren Leistungsquelle wie etwa einer wiederaufladbaren
Lithiumionen-Batterie. Die implantierbare medizinische Vorrichtung
umfasst ein Wiederauflademodul, das den Prozess der Wiederaufladung
der implantierbaren Leistungsquelle regelt, wobei ein geschlossener
Regelkreis mit Rückkopplungssteuerung
verwendet wird. Das Wiederauflademodul umfasst einen Wiederaufladeregler,
eine Wiederauflademessvorrichtung, die wenigstens einen Wiederaufladeparameter überwacht,
und eine Wiederaufladeregelungs-Steuereinheit,
um die Wiederaufladeenergie zu regulieren, die der Leistungsquelle
in Reaktion auf die Wiederauflademessvorrichtung zugeführt wird.
Das Wiederauflademodul passt die der Leistungsquelle zugeführte Energie an,
um sicherzustellen, dass die Leistungsquelle mit sicheren Pegeln
wiederaufgeladen wird.
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Die
PCT-Patentanmeldung Nr. WO 01/97908 A2 von Jimenez u. a., An Implantable
Medical Device With Recharging Coil Magnetic Shield (Medtronic Inc.),
offenbart eine wiederaufladbare implantierbare medizinische Vorrichtung
mit einer magnetischen Abschirmung, die an der distalen Seite einer
Sekundärwiederaufladespule
angeordnet ist, um die Effizienz der Wiederaufladung zu verbessern.
Die wiederaufladbare implantierbare medizinische Vorrichtung kann
aus einer großen
Vielfalt medizinischer Vorrichtungen sein, wie etwa Neurostimulatoren,
Arzneimittelzufuhrpumpen, Herzschrittmachern, Defibrillatoren, Diagnoseaufzeichnungsgeräten und
Cochlearimplantaten, wobei die implantierbare medizinische Vorrichtung
eine Sekundärwiederaufladespule
besitzt, die über
einer magnetischen Abschirmung getragen wird und mit einer Elektronik
sowie einer im Gehäuse
getragenen wiederaufladbaren Leistungsquelle gekoppelt ist, wobei
die Elektronik so konfiguriert ist, dass sie eine medizinische Therapie
ausführt.
Weiterhin ist ein Verfahren zum Verbessern der elektromagnetischen
Kopplung während
der Wiederaufladung einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung
offenbart, und es ist ein Verfahren zum Verringern des Temperaturanstiegs
während
der Wiederaufladung einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung
offenbart.
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Eine
transkutane Energieübertragung
unter Verwendung einer induktiven Kopplung erfordert die Plazierung
der zwei Spulen, die an gegenüberliegenden
Seiten der Hautgrenzfläche
sehr nahe beieinander angeordnet werden. Die interne Spule oder
Sekundärspule
ist Teil der implantierten medizinischen Vorrichtung oder anderweitig
mit ihr elektrisch verbunden. Die externe Spule oder Primärspule ist
mit der externen Leistungsquelle oder der externen Aufladevorrichtung
oder Wiederaufladevorrichtung verbunden. Die Primärspule wird
mit Wechselstrom angetrieben. In der Sekundärspule wird durch induktive
Kopplung ein Strom induziert. Dieser Strom kann dann dazu genutzt
werden, die implantierte medizinische Vorrichtung mit Leistung zu
versorgen und/oder eine interne Leistungsquelle zu laden oder wiederaufzuladen.
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Bei
implantierten medizinischen Vorrichtungen ist die Effizienz entscheidend,
mit der Energie transkutan übertragen
wird. Zum Ersten hat die induktive Kopplung, während sie induktiv einen Strom
in der Sekundärspule
induziert, auch eine Tendenz, umgebende Komponenten und Gewebe zu
erwärmen.
Das Ausmaß der
Erwärmung
von umgebendem Gewebe kann, wenn es zu hoch ist, gesundheitsschädlich sein.
Da die Erwärmung
von umgebendem Gewebe begrenzt ist, ist es auch die pro Zeiteinheit
erzielbare Menge an übertragener
Energie. Je höher
die Effizienz der Energieübertragung
ist, desto mehr Energie kann übertragen
werden, während
gleichzeitig die Erwärmung
von umgebenden Komponenten und Gewebe begrenzt wird. Zum Zweiten
ist es wünschenswert,
die Zeitspanne zu begrenzen, die erforderlich ist, um eine gewünschte Aufladung oder
Wiederaufladung einer internen Leistungsquelle zu erreichen. Während die
Aufladung oder Wiederaufladung erfolgt, sind am Körper des
Patienten zwangsläufig
lästige
Gerätschaften
angebracht. Diese Anhängsel können die
Beweglichkeit des Patienten beeinträchtigen und sein Wohlbefinden
ein schränken.
Je höher
die Effizienz des Energieübertragungssystems
ist, desto schneller kann die gewünschte Aufladung oder Wiederaufladung
erreicht werden, sodass die Unannehmlichkeiten für den Patienten begrenzt werden.
Zum Dritten kann das Ausmaß der
Aufladung oder Wiederaufladung durch die Zeitspanne begrenzt werden,
die für
die Aufladung oder Wiederaufladung erforderlich ist. Da dem Patienten
während
einer derartigen Aufladung oder Wiederaufladung üblicherweise Unannehmlichkeiten
bereitet werden, besteht eine praktische Begrenzung der Zeitspanne,
während
der die Aufladung oder Wiederaufladung erfolgen sollte. Daher kann
die Größe der internen
Leistungsquelle durch die Energiemenge, die während der Aufladezeitspanne übertragen
werden kann, wirksam begrenzt sein. Je höher die Effizienz des Energieübertragungssystems
ist, desto höher
ist die Energiemenge, die übertragen
werden kann, und desto größer sind
daher die praktikablen Abmessungen der internen Leistungsquelle.
Dies ermöglicht
die Verwendung implantierbarer medizinischer Vorrichtungen, die
höhere Leistungsanforderungen
haben sowie dem Patienten einen größeren therapeutischen Vorteil
bieten und/oder die Zeitspanne zwischen den Aufladungen ausdehnen,
wodurch das Wohlbefinden des Patienten wirksam gesteigert wird.
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KURZE ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Eine
externe Leistungsquelle für
die transkutane Übertragung
von Energie zu einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung muss
Leistung aus einer Quelle erhalten. Die externe Leistungsquelle
besteht üblicherweise
aus Batterien, die in der externen Leistungsquelle getragen werden,
oder direkt aus einer leicht verfügbaren Wechselstromleistung,
beispielsweise aus einer üblichen
Wandsteckdose. Das Aufnehmen von Leistung aus Batterien, die in
der externen Leistungsquelle getragen werden, ist be quem und kann
dem Patienten wenigstens eine gewisse Beweglichkeit ermöglichen,
wobei der Leistungsbetrag, der verfügbar ist, bevor die Batterien
erschöpft
sind, durch die Größe und das
Gewicht der Batterien begrenzt ist. Dagegen schränkt das Aufnehmen von Leistung
direkt aus einer üblichen,
leicht verfügbaren
Wechselspannung nicht nur die Beweglichkeit des Patienten ein, sondern
wirft auch ein potentielles ernstes Gesundheitsrisiko auf. Ist eine
induktive Primärladespule
direkt auf der Haut des Patienten platziert, während die externe Leistungsquelle
direkt mit einer üblichen
Wechselspannung verbunden ist, besteht im Fall einer Funktionsstörung der
externen Leistungsquelle das Risiko, dass der Patient einen elektrischen
Schlag erhält.
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Bei
einer Ausführungsform
schafft die vorliegende Erfindung eine externe Leistungsquelle für eine implantierbare
medizinische Vorrichtung mit einer therapeutischen Baugruppe und
einer Sekundärspule,
die operativ mit der therapeutischen Baugruppe gekoppelt ist. Eine
Primärladespule
ist in der Lage, die Sekundärspule transkutan
induktiv mit Energie zu versorgen bzw. zu energetisieren, wenn sie
in der Nähe
der Sekundärspule angeordnet
ist bzw. wird. Eine Antriebsschaltung ist operativ mit der Primärladespule
zur Erregung der Primärladespule
gekoppelt. Eine wiederaufladbare Leistungsquelle ist operativ mit
der Antriebsschaltung gekoppelt. Eine Sekundärwiederaufladespule ist operativ
mit der wiederaufladbaren Leistungsquelle gekoppelt. Eine Primärwiederaufladespule
ist zur Kopplung mit einer Wechselstromleistungsquelle eingerichtet,
die, wenn sie in der Nähe
der Sekundärwiederaufladespule
angeordnet ist, induktiv die Sekundärwiederaufladespule energetisieren
kann, um die wiederaufladbare Leistungsquelle zu laden.
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Die
Verwendung eines zweiten induktiven Ladesystems, wobei das zweite
für das
Laden von Batterien in der externen Leistungsversorgung dient, ermöglicht es
dem Patienten, beweglich zu sein, wenn die Batterien dazu ausreichen,
Energie an die implantierbare medizinische Vorrichtung zu übertragen,
und ermöglicht
es dem Patienten, wenn die Batterien aufgefrischt werden müssen, mit
einer üblichen
Wechselstromleistungsquelle sicher gekoppelt zu werden, ohne einen
möglicherweise
tödlichen
elektrischen Schlag befürchten
zu müssen.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
schafft die vorliegende Erfindung eine Aufladevorrichtung für eine implantierbare
medizinische Vorrichtung mit einer internen wiederaufladbaren Leistungsquelle,
wobei eine therapeutische Baugruppe mit der internen wiederaufladbaren
Leistungsquelle operativ gekoppelt ist. Eine Sekundärspule ist
mit der therapeutischen Baugruppe und einer internen Telemetriespule
operativ gekoppelt. Eine Primärladespule
ist in der Lage, die Sekundärspule
induktiv mit Energie zu versorgen, um die interne wiederaufladbare
Leistungsquelle zu laden, wenn sie extern in der Nähe der Sekundärspule angeordnet
ist. Eine Antriebsschaltung ist mit der Primärladespule operativ gekoppelt,
um die Primärladespule
zu erregen. Eine wiederaufladbare Leistungsquelle ist mit der Antriebsschaltung
operativ gekoppelt. Eine Sekundärwiederaufladespule
ist mit der wiederaufladbaren Leistungsquelle operativ gekoppelt.
Eine Primärwiederaufladespule
ist so eingerichtet, dass sie mit einer Wechselstromleistungsquelle
gekoppelt ist, die, wenn sie in der Nähe der Sekundärwiederaufladespule
angeordnet ist, die Sekundärwiederaufladespule
induktiv mit Energie versorgen kann, um die wiederaufladbare Leistungsquelle
zu laden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
schafft die vorliegende Erfindung ein System für die transkutane Energieübertragung.
Eine implantierbare medizinische Vorrichtung besitzt eine therapeutische
Baugruppe zum Erzeugen einer therapeutischen Ausgabe und eine Sekundärspule,
die mit der therapeutischen Baugruppe operativ gekoppelt ist. Eine
externe Leistungsquelle besitzt eine Primärladespule, die in der Lage
ist, die Sekundärspule
induktiv mit Energie zu versorgen, wenn sie extern in der Nähe der Sekundärspule angeordnet ist.
Eine Antriebsschaltung ist mit der Primärladespule operativ gekoppelt,
um die Primärladespule
zu erregen. Eine wiederaufladbare Leistungsquelle ist mit der Antriebsschaltung
operativ gekoppelt. Eine Sekundärwiederaufladespule
ist mit der wiederaufladbaren Leistungsquelle operativ gekoppelt.
Eine Primärwiederaufladespule
ist so eingerichtet, dass sie mit einer Wechselstromleistungsquelle
gekoppelt ist, die, wenn sie in der Nähe der Sekundärwiederaufladespule
angeordnet ist, die Sekundärwiederaufladespule
induktiv mit Energie versorgen kann, um die wiederaufladbare Leistungsquelle
zu laden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Primärwiederaufladespule
in einer Mulde angeordnet, die die Sekundärwiederaufladespule zum Laden
der wiederaufladbaren Leistungsquelle aufnehmen kann.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
besitzt die implantierbare medizinische Vorrichtung eine interne
wiederaufladbare Leistungsquelle, die mit der therapeutischen Baugruppe
operativ gekoppelt ist, wobei die Sekundärspule die interne wiederaufladbare
Leistungsquelle lädt,
wenn sie von der Primärspule
angetrieben wird.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
schafft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur transkutanen Energie übertragung
an eine medizinische Vorrichtung, die in einem Patienten mit einer
therapeutischen Baugruppe implantiert ist. Eine Sekundärspule ist
mit der therapeutischen Baugruppe operativ gekoppelt. Eine Primärladespule
ist außerhalb
des Patienten in der Nähe
der Sekundärspule
angebracht. Die Sekundärspule
wird durch die Primärladespule über die
Antriebsschaltung induktiv mit Energie versorgt, die aus einer wiederaufladbaren
Leistungsquelle mit Leistung versorgt wird. Eine mit der wiederaufladbaren
Leistungsquelle operativ gekoppelte Sekundärwiederaufladespule ist in
der Nähe
einer Primärwiederaufladespule
angebracht, die so eingerichtet ist, dass sie mit einer Wechselstromleistungsquelle
gekoppelt ist, um die wiederaufladbare Leistungsquelle zu laden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst der Positionierungsschritt ein Anbringen der Sekundärwiederaufladespule
in einer Mulde, die die Primärwiederaufladespule
aufnimmt.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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1 veranschaulicht
eine implantierbare medizinische Vorrichtung, die in einem Patienten
implantiert ist;
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2 zeigt
einen Blockschaltplan einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung;
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3 zeigt
ein detaillierter Blockschaltplan einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung, die subkutan implantiert ist, und einer zugehörigen externen
Ladevorrichtung in Übereinstimmung
mit einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer internen Antenne, die einer implantierbaren
medizinischen Vorrichtung zugeordnet ist;
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5 zeigt
eine Seitenansicht der internen Antenne von 4;
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6 zeigt
eine perspektivische Einzelteildarstellung einer externen Antenne
und einer zugehörigen Halterung
in Übereinstimmung
mit einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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7 zeigt
eine Draufsicht auf eine externe Antenne in Übereinstimmung mit einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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8 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer externen Antenne und einer Halterungskombination
in Übereinstimmung
mit einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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9 zeigt
eine seitliche Querschnittsansicht einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung, die subkutan implantiert ist, und einer zugehörigen Halterung
zur Verwendung mit einer externen Antenne;
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10 zeigt
eine von oben gesehene Teilschnittansicht einer Primärspule und
eines zugehörigen
magnetischen Kerns in Übereinstimmung
mit einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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11 zeigt
eine Querschnittsansicht der Primärspule und des zugehörigen magnetischen
Kerns von 10, gesehen entlang der Schnittlinie
B-B;
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12 zeigt
eine Einzelteildarstellung eines Abschnitts einer externen Antenne,
die in Übereinstimmung
mit einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung konstruiert ist, wobei der magnetische
Kern und eine Kernkappenbaueinheit gezeigt sind;
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13 zeigt
einen Blockschaltplan einer externen Ladeeinheit und einer zugehörigen induktiv
gekoppelten Mulde zur Wiederaufladung der externen Ladeeinheit;
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14 zeigt
einen detaillierter Blockschaltplan der externen Ladeeinheit von 13;
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15 zeigt
einen Ablaufplan, der einen Ladevorgang in Übereinstimmung mit einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung veranschaulicht; und
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16 zeigt
ein Prinzipschaltbild eines Zwei-Bereichs-Temperatursensors.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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1 zeigt
eine implantierbare medizinische Vorrichtung 16, beispielsweise
eine Arzneimittelpumpe, die in einem Patienten 18 implantiert
ist. Die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 wird üblicherweise von
einem Chirurgen mit einem sterilen chirurgischen Verfahren implantiert,
das unter lokaler, regionaler oder allgemeiner Anästhesie
durchgeführt
wird. Vor dem Implantieren der medizinischen Vorrichtung 16 wird üblicherweise
ein Katheter 22 implantiert, wobei sich die distale Endposition
an einer gewünschten
therapeutischen Zufuhrstelle 23 befindet und das proximale
Ende unter der Haut an die Stelle geführt wird, an der die medizinische
Vorrichtung 16 implantiert werden soll. Die implantierbare
medizinische Vorrichtung 16 wird allgemein subkutan in
Tiefen implantiert, die von der Anwendung und der Vorrichtung 16 abhängen und
zwischen 1 Zentimeter (0,4 Zoll) und 2,5 Zentimeter (1 Zoll), betragen,
wo ausreichend viel Gewebe vorhanden ist, um das implantierte System
zu stützen.
Sobald die medizinische Vorrichtung 16 im Patienten 18 implantiert
ist, kann der Schnitt durch Vernähen
geschlossen werden, und die medizinische Vorrichtung 16 kann
ihren Betrieb aufnehmen.
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Die
implantierbare medizinische Vorrichtung 16 arbeitet in
der Weise, dass sie eine therapeutische Substanz in den Patienten 18 infundiert.
Die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 kann für eine große Vielfalt
von Therapien verwendet werden, wie etwa gegen Schmerz, Spastik,
Krebs und viele andere medizinische Zustände.
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Die
in der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 enthaltene
therapeutische Substanz ist eine Substanz, die dazu bestimmt ist,
eine therapeutische Wirkung zu haben, wie etwa pharmazeutische Mischungen,
genetische Materialien, Biosubstanzen und andere Substanzen. Pharmazeutische
Mischungen sind chemische Rezepturen, die dazu bestimmt sind, eine
therapeutische Wirkung zu haben, wie etwa intrathekale Spasmolytika,
Schmerzmittel, chemotherapeutische Wirkstoffe und Ähnliche.
Pharmazeutische Mischungen sind häufig so angelegt, dass sie
in einer implantierten Umgebung mit bestimmten Eigenschaften wirken,
wie etwa der Stabilität
bei Körpertemperatur,
um therapeutische Qualitäten
zu behalten, der Konzentration, um die Häufigkeit des Regenerierens
zu vermindern, und Ähnlichen.
Genetische Materialien sind Substanzen, die dazu bestimmt sind,
eine direkte oder indirekte genetische therapeutische Wirkung zu
haben, wie etwa genetische Vektoren, genetische Regelelemente, genetische
strukturelle Elemente, DNS und Ähnliche.
Biosubstanzen sind Substanzen, die lebendes Material oder aus lebendem
Material hergeleitetet sind sowie dazu bestimmt sind, eine therapeutische
Wirkung zu haben, wie etwa Stammzellen, Plättchen, Hormone, biologisch erzeugte
Substanzen und Ähnliche.
Andere Substanzen können
dazu bestimmt sein oder nicht dazu bestimmt sein, eine therapeutische
Wirkung zu haben, und sind nicht leicht zu klassifizieren, wie etwa
eine salzhaltige Lösung,
Durchleuchtungsagenzien, krankheitsdiagnostische Agenzien und Ähnliche.
Sofern in den folgenden Absätzen
nicht anderes angegeben, ist ein Arzneimittel gleichbedeutend mit
irgendeiner therapeutischen, diagnostischen oder anderen Substanz,
die durch die implantierbare Infusionsvorrichtung zugeführt wird.
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Die
implantierbare medizinische Vorrichtung 16 kann irgendeine
von einer Anzahl medizinischer Vorrichtungen sein, wie beispielsweise
eine implantierbare Vorrichtung für die Zufuhr einer therapeutischen
Substanz, eine implantierbare Arzneimittelpumpe, ein Herzschrittmacher,
ein Kardioverter oder ein Defibrillator.
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In 2 besitzt
eine implantierbare medizinische Vorrichtung 16 auf herkömmliche
Weise eine wiederaufladbare Leistungsquelle 24, wie etwa
eine Lithiumionen-Batterie, zum Betreiben der Elektronik 26 und eines
Therapiemoduls 28. Das Therapiemodul 28 ist, ebenfalls
herkömmlich,
mit dem Patienten 18 über
einen oder mehrere Therapieanschlüsse 30 gekoppelt.
Im hermetisch abgedichteten Gehäuse 32 sind
eine wiederaufladbare Leistungsquelle 24, eine Elektronik 26 und
ein Therapiemodul 28 untergebracht. Am Äußeren des Gehäuses 32 ist
eine Sekundärladespule 34 befestigt.
Die Sekundärladespule 34 ist über eine
Elektronik 26 mit einer wiederaufladbaren Leistungs quelle 24 operativ
gekoppelt. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Sekundärladespule 34 im
Gehäuse 32 untergebracht
sein oder kann in einem separaten Gehäuse untergebracht sein, wobei
es über
ein Kabel mit der Elektronik 26 verbunden ist. Die Elektronik 26 unterstützt auf
herkömmliche
Weise die Steuerung der Aufladungsrate der wiederaufladbaren Leistungsquelle 24.
Zwischen der Sekundärladespule 34 und
dem Gehäuse 32 ist
eine magnetische Abschirmung 36 angebracht, um die wiederaufladbare
Leistungsquelle 24, die Elektronik 26 und das
Therapiemodul 28 vor elektromagnetischer Energie zu schützen, wenn
die Sekundärladespule 34 dazu
verwendet wird, die wiederaufladbare Leistungsquelle 24 zu
laden.
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Die
wiederaufladbare Leistungsquelle 24 kann irgendeine von
einer Vielfalt von Leistungsquellen sein, darunter eine Batterie
auf chemischer Basis oder ein Kondensator. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
ist die wiederaufladbare Leistungsquelle eine allgemein bekannte
Lithiumionen-Batterie.
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3 veranschaulicht
eine alternative Ausführungsform
der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16, die sich
unter der Hautgrenzfläche 38 befindet.
Die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 ähnelt der
in 2 veranschaulichten Ausführungsform. Jedoch ist das
Laderegelungsmodul 42 separat von der Elektronik 26 dargestellt,
die das Therapiemodul 28 steuert. Laderegelung und Therapiesteuerung
sind wiederum herkömmlich.
Die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 besitzt
außerdem
eine interne Telemetriespule 44, die auf herkömmliche
Weise konfiguriert ist, um über
eine externe Telemetriespule 46 mit einer externen (nicht
gezeigten) Programmiervorrichtung, einer Ladeeinheit 50 oder
einer anderen Vorrichtung auf herkömmliche Weise zu kommunizieren,
um die implantierbare medizinische Vorrichtung sowohl zu programmieren
als auch zu steuern sowie um extern Informationen aus der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung 16 zu erhalten, sobald die implantierbare
medizinische Vorrichtung implantiert ist. Die interne Telemetriespule 44,
die eine rechteckige Form mit den Abmessungen 1,85 Zoll (4,7 Zentimeter)
mal 1,89 Zoll (4,8 Zentimeter) hat und aus 150 Windungen 43-AWG-Draht aufgebaut ist,
ist größer ausgeführt als
der Durchmesser der Sekundärladespule 34.
Die Sekundärspule 34 ist
aus 182 Windungen 30-AWG-Draht aufgebaut und hat einen Innendurchmesser
von 0,72 Zoll (1,83 Zentimeter) und einen Außendurchmesser von 1,43 Zoll
(3,63 Zentimeter) bei einer Höhe
von 0,075 Zoll (0,19 Zentimeter). Die magnetische Abschirmung 36 ist
zwischen der Sekundärladespule 34 und
dem Gehäuse 32 angeordnet
und in ihrer Größe so bemessen,
dass sie die Grundfläche
der Sekundärladespule 34 abdeckt.
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Die
interne Telemetriespule 44, die einen größeren Durchmesser
als die Sekundärspule 34 hat,
wird von der magnetischen Abschirmung 36 nicht vollständig abgedeckt,
wodurch ermöglicht
wird, dass die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 mit
der internen Telemetriespule 44 trotz der Gegenwart der
magnetischen Abschirmung 36 mit der externen Programmiervorrichtung
kommuniziert.
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Die
wiederaufladbare Leistungsquelle 24 kann unter Verwendung
einer externen Ladevorrichtung 48 geladen werden, während sich
die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 an ihrer
Stelle in einem Patienten befindet. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
besteht die externe Ladevorrichtung 48 aus der Ladeeinheit 50 und
der externen Antenne 52. Die Ladeeinheit 50 enthält die Elektronik,
die zum Antreiben der Primärspule 54 mit
einem oszillierenden Strom erforderlich ist, um in der Sekundärspule 34 einen
Strom zu induzieren, wenn die Primärspule 54 in der Nähe der Sekundärspule 34 angeordnet
ist. Die Ladeeinheit 50 ist mit der Primärspule durch
ein Kabel 56 operativ gekoppelt. Bei einer alternativen
Ausführungsform
können
die Ladeeinheit 50 und die Antenne 52 in einer
einzigen Einheit kombiniert sein. Die Antenne 52 kann optional
auch die externe Telemetriespule 46 enthalten, die mit
der Ladeeinheit 50 operativ gekoppelt sein kann, wenn gewünscht wird,
dass sie zu oder von der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 mit
der externen Ladevorrichtung 48 kommuniziert. Alternativ
kann die Antenne 52 optional die externe Telemetriespule 46 enthalten, die
entweder einzeln oder zusammen mit der externen Ladeeinheit 48 mit
der externen Programmiervorrichtung operativ gekoppelt sein kann.
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Wie
weiter unten ausführlicher
erläutert
wird, kann der neu positionierbare magnetische Kern 58 das Konzentrieren
der elektromagnetischen Energie aus der Primärspule 46 unterstützen, sodass
sie enger an der Sekundärspule 34 ausgerichtet
ist. Außerdem
kann, wie ebenfalls weiter unten ausführlicher erläutert wird,
ein Energie absorbierendes Material 60 das Absorbieren
von Wärme
unterstützen,
die in der externen Antenne 52 entsteht, wodurch außerdem das
Ermöglichen
einer geringeren Temperatur in der implantierbaren medizinischen
Vorrichtung 16 und/oder das Verringern der Wiederaufladezeiten
unterstützt
wird. Wie ebenfalls weiter unten ausführlicher erläutert wird,
ist ein wärmeleitfähiges Material 62 so
angebracht, dass es wenigstens einen Teil der Oberfläche der
externen Antenne 52 abdeckt, die Kontakt mit der Hautgrenzfläche 38 des
Patienten 18 hat.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der internen Antenne 68, wie sie in 4 und 5 gezeigt ist,
sind die Sekundärspule 34 und
die magnetische Abschirmung 36 von dem Gehäuse 32 getrennt,
jedoch ihm benachbart, das den Rest der implantierbaren medizinischen
Vorrichtung 16 umfasst. Die interne Antenne 68 ist
in einem separaten Gehäuse 74 untergebracht,
das am Gehäuse 32 befestigt
werden kann, sodass die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 durch
eine medizinische Fachkraft im Wesentlichen als eine Einheit implantiert
werden kann. Die Sekundärspule 34 ist
durch Leitungen 82 mit dem Laderegelungsmodul 42 elektrisch
verbunden.
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Um
zwischen der Primärspule 54 der
externen Antenne 52 und der Sekundärspule 34 eine effiziente induktive
Kopplung zu erzielen, ist es wünschenswert,
die Primärspule 54 der
externen Antenne 52 so nahe wie möglich bei der Sekundärspule 34 anzubringen. Üblicherweise
wird die externe Antenne 52 direkt an der Hautgrenzfläche 38 angeordnet,
und da die Position der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 fixiert ist,
wird der Abstand über
die Hautgrenzfläche 38 hinweg
zwischen der Primärspule 54 und
der Sekundärspule 34 minimiert,
vorausgesetzt, die Antenne 52 wird dicht an der Hautgrenzfläche 38 gehalten.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
kann die externe Antenne 52 mittels einer Halterung 84 am Patienten 18 befestigt
werden, wenn die wiederaufladbare Leistungsquelle 24 geladen
wird. 6 zeigt eine Einzelteildarstellung einer bevorzugten
Ausführungsform
der externen Antenne 52, die an der Halterung 84 befestigt
werden kann. Die Primärspule 54 ist
in einer Spulenbaueinheit 86 untergebracht, die in einem
unteren Gehäuse 88 sitzt.
Die Primärspule
kann mit dem Kabel 56 verbunden werden. Der Unterteil der
externen Antenne 52 ist aus einem wärmeleitfähigen Material 90 ausgebildet.
Eine drehbare Kernkappenbaueinheit 92 wird durch einen
Gehäusedeckel 94 gehalten.
Die drehbare Kernkappenbaueinheit 92 kann sich innerhalb
der externen Antenne 52 drehen. Arretierungen 96 greifen
in eine Arretierungsfeder 98 ein, um die drehbare Kernkappenbaueinheit 92 in
einer von mehreren Arretierungspositionen zu positionieren. Die
externe Antenne kann beispielsweise zusammen mit (nicht gezeigten)
Schrauben gesichert werden, die den Gehäusedeckel 94 und das
wärmeleitfähige Material 90 halten.
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Die
Halterung 84 ist so eingerichtet, dass sie am Körper des
Patienten 18 mit einem (nicht gezeigten) Riemen befestigt
werden kann, der mit Riemenschlaufen 102 an der Halterung 84 befestigt
werden kann. Ösen 104 sind
so eingerichtet, dass sie mit Laschen 106 im Gehäusedeckel 94 zu
verbinden sind und die externe Antenne 52 in der Halterung 84 schwenkbar
sichern, wenn die Aufladung durchgeführt werden soll. Die Halterung 84 hat
eine Öffnung 108,
die es ermöglicht,
dass das wärmeleitfähige Material 90 der
externen Antenne 52 mit der Haut des Patienten 18 in
Kontakt kommt, wenn die externe Antenne 52 in der Halterung 84 schwenkbar
gesichert ist.
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Wenn
die Halterung 84 mit einem Riemen über Riemenschlaufen 102 am
Patienten 18 befestigt ist, ist die Hautoberfläche des
Patienten 18 gewöhnlich
nicht völlig
eben. Ist die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 beispielsweise
im Körperrumpf
des Patienten 18 zu implantieren, dann verläuft der über Riemenschlaufen 102 befestigte
Riemen üblicherweise
um den Rumpf des Patienten 18 herum. Um den Rumpf des Patienten 18,
und insbesondere um den Rumpf des Patienten 18 nahe bei
der Position der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16,
kann die Halterung 84 ggf. nicht vollkommen flach auf dem
Patienten 18 sitzen. Dies kann insbesondere dann der Fall
sein, wenn sich der Patient 18 bewegt und sich der Rumpf
während
einer derartigen Bewegung biegt. Es ist bevorzugt, dass die Halterung 84 nachgiebig
und flexibel ist, damit sie sich der Körperform des Patienten 18 anpassen
kann. Jedoch ist es auch bevorzugt, dass die Halterung 84 ausreichend
starr ist, sodass die Öffnung 108 in
der Halterung 84 ihre Form beibehält, um die externe Antenne 52 ordnungsgemäß aufzunehmen.
Die Halterung 84 ist vorzugsweise aus PCABS gefertigt.
Um die korrekte Position der Halterung 84 an der Haut des
Patienten 18 beizubehalten, enthä1t die dem Patienten 18 am nächsten gelegene
Oberfläche
der Halterung 84 ein Material 109, das aus einem
hochfesten Material, beispielsweise 40 Shore A, oder einem "zähen" Material gefertigt ist, wie etwa einem
Material, das unter dem Handelsnamen "Versaflex" bekannt ist und von der GLS Corp. McHenry,
Illinois, hergestellt wird. Dies trägt dazu bei, dass die externe
Antenne dichter an der Hautoberfläche des Patienten 18 sitzt
und dort während
der Bewegungen des Patienten 18 im Lauf des Lade- oder
Wiederaufladezyklus bleibt. Außerdem
ist die externe Antenne 52 mittels der Ösen 104 an den Laschen 106 schwenkbar.
Die Halterung 84 ist so konfiguriert, dass sich das wärmeleitfähige Material 90 durch
die Öffnung 108 erstrecken
und mit der Hautoberfläche
des Patienten 18 in Kontakt kommen kann. Das Zulassen des
Schwenkens der externen Antenne 52 und daher des wärmeleitfähigen Materials 90 ermöglicht es,
dass sich eine wärmeleitfähige Oberfläche dichter
an der Hautoberfläche
des Patienten 18 befindet.
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7 zeigt
eine von oben gesehene Teilschnittansicht der externen Antenne 52 in
zusammengesetzter Form, wobei sie mit dem Kabel 56 verbunden
ist. Die drehbare Kernkappenbaueinheit 92 ist innerhalb
der Primärspule 54 befindlich
gezeigt und kann mittels der Arretierungen 96 und der Arretierungsfeder 98 an
ausgewählten
Drehpositionen positioniert werden. In 7 ist die
drehbare Kernkappenbaueinheit mit der Arretierungsfeder 98 zwischen
den Arretierungen 96 positioniert, was veranschaulicht,
dass die drehbare Kernkappenbaueinheit, obwohl mehrere Arretierungspositionen
verfügbar
sind, zwischen Arretierungspositionen und tatsächlich an jeder Drehposition
positioniert werden kann.
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In 8 ist
die Baueinheit der externen Antenne 52 mit der Halterung 84 gezeigt,
wobei sie mit dem Kabel 56 verbunden ist. Es ist bevorzugt,
dass die Halterung 84 am Patienten 18 mit Hilfe
von Riemenschlaufen 102 angebracht wird und dann, nachdem
die Halterung 84 am Patienten 18 angebracht wurde,
die externe Antenne 52 an der Halterung 84 befestigt
wird. Dass zuerst die Halterung 84 am Patient 18 angebracht
wird, ermöglicht
es, dass die Halterung 84 dazu dient, die externe Antenne
nahe der Position der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 seitlich
zu positionieren.
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Typische
Positionierungssysteme nach dem Stand der Technik stützen sich
bei der seitlichen Positionierung auf die externe Antenne. Die externe
Antenne wird um dem Körper
des Patienten 18 herum bewegt, bis die beste seitliche
Position gefunden ist. Wenn die beste seitliche Position gefunden
ist, wird die externe Antenne vom Körper entfernt und der Unterteil
der externen Antenne (der Abschnitt der externen Antenne, der Kontakt
mit dem Körper
des Patienten hat) wird gegen eine seitliche Bewegung gesichert.
Als ein Beispiel besteht eine Möglichkeit
darin, eine schützende
Zwischenlage zu entfernen, sodass eine klebrige Oberfläche freigelegt
wird, die es ermöglicht,
die externe Antenne in der jeweiligen Position zu fixieren. Jedoch
führt die
Aktion des Anhebens der externen Antenne zum Entfernen der schützenden
Zwischenlage und des Wiederanbringens der externen Antenne am Körper des
Patienten 18 dazu, dass entscheidende Positionsinformationen
verloren gehen. Es gibt keine Garantie dafür, und es ist in der Tat nicht
wahrscheinlich, dass die externe Antenne an exakt der gleichen Position
wie derjenigen wieder angebracht wird, die zuvor als die beste festgestellt
wurde.
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Im
Gegensatz dazu kann die Halterung 84 der vorliegenden Erfindung
dazu verwendet werden, näherungsweise
die optimale Position für
die externe Antenne 52 zu finden. Dies ist wegen der Öffnung 108 in
der Halterung 84 relativ leicht zu bewerkstelligen. Die
implantierbare medizinische Vorrichtung 16 hinterlässt, wenn sie
implantiert ist, am Körper
des Patienten 18 gewöhnlich
einen Bereich, der nicht so flach ist, wie er vor dem Implantieren
war. Das bedeutet, die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 hinterlässt auf
der Haut des Patienten 18 gewöhnlich einen Bereich, der etwas
gewölbt
ist, um den Großteil
der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 unterzubringen.
Für den
Patienten, eine medizinische Fachkraft oder eine andere Person ist
es relativ leicht, die Halterung 84 in dem allgemeinen
Bereich der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 zu
plazieren und die Halterung 84 herum zu bewegen, bis die
von der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 verursachte
Wölbung
möglichst
genau in der Öffnung 108 zentriert
ist. Wenn die Halterung 84 seitlich bewegt wird, tendiert
die Öffnung 108 selbstverständlich dazu,
sich spontan auf der von der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 gebildeten
Wölbung
zu zentrieren. Sobald sie auf diese Weise positioniert ist, kann
die Halterung 84 am Körper
des Patienten 18 mit einem (nicht gezeigten) Riemen gesichert
werden, der über
Riemenschlaufen 102 befestigt ist. Das Sichern und/oder
Festziehen, beispielsweise durch Festziehen des Riemens oder Einrasten
einer Schnalle, kann erfolgen, ohne dass die Halterung 84 vom
Körper
des Patienten 16 entfernt wird. Dadurch kann die Halterung 84 relativ
leicht über
der allgemeinen Position der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 positioniert
und in dieser Position gesichert werden, ohne dass sie vom Körper des
Patienten 18 entfernt wird.
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9 zeigt
eine Querschnittsansicht der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16,
die etwa einen Zentimeter weit unter der Hautgrenzfläche 38 im
Patienten 18 implantiert ist, wodurch ein gewölbter Bereich 110 entsteht,
der am Körper
des Patienten 18 ein Bereich ist, in dem die Haut des Patienten 18 auf
Grund der Implantation der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 leicht
gewölbt
ist. Der gewölbte
Bereich 110 ist eine Hilfe beim Lokalisieren der Position
der externen Antenne 52 relativ zur Sekundärspule 34.
Die Halterung 84 kann näherungsweise
in dem Bereich positioniert werden, in dem die implantierbare medizinische
Vorrichtung 16 implantiert ist. Die Öffnung 108 in der
Halterung 84 kann beim Feststellen der Position der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung hilfreich sein. Die Halterung 84 kann
näherungsweise über dem
gewölbten
Bereich 110 zentriert werden. Nachdem die externe Antenne 52 mit
der Halterung 84 gekoppelt wurde, kann die Primärspule 54 allgemein
auf der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 zentriert
werden.
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Jedoch
kann die Sekundärspule 34 in
bezug auf die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 ggf. nicht
zentriert werden. Dies kann aus mehreren Gründen der Fall sein, wie etwa
auf Grund der Notwendigkeit einer operativen Kopplung der Sekundärspule 34 mit
dem Laderegelungsmodul 42. Verbindungen zum Herstellen
dieser operativen Kopplung können
einen physikalischen Raum an einer Seite der internen Antenne 68 erfordern,
was dazu führen
kann, dass die Sekundärspule 34 nicht
auf der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 zentriert
werden kann. Außerdem
kann die Befestigung der internen Antenne 68 am Gehäuse 32 dazu
führen,
dass die Sekundärspule 34 nicht
auf der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 zentriert werden
kann. Ungeachtet der Ursache kann das Zentrieren der Halterung 84 auf
dem gewölbten
Gebiet 110 die Primärspule 54 in
Bezug auf die Sekundärspule 34 ggf.
nicht optimal positionieren, wenn die Sekundärspule 34 nicht auf
der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 zentriert
ist. Irgendein Versatz in der Position der Primärspule 54 und der
Sekundärspule 34 kann
ggf. nicht zur effizientesten Energieübertragung von der externe
Antenne 52 zur implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 führen.
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Innerhalb
der Primärspule 54 ist
ein magnetischer Kern 58 angebracht, um von der Primärspule 54 erzeugte
Energie zu konzentrieren. Der magnetische Kern 58 zieht
die von der Primärspule 54 erzeugten
magnetischen Flusslinien an. Die Position des magnetischen Kerns 58 innerhalb
der Primärspule 54 ist
die seitliche Position der größten Menge
an Flusslinien, die von der Primärspule 54 erzeugt
werden. 10 und 11 zeigen
eine von oben gesehene Teilschnittansicht bzw. eine Querschnittsansicht
des magnetischen Kerns 58, der mit der Primärspule 54 verwendet
wird. Der magnetische Kern 58 ist innerhalb der Primärspule 54 beweglich.
Der untere Abschnitt 122 des magnetischen Kerns 58 kann
innerhalb der Primärspule 58 in
mehrere Positionen gedreht werden, indem die Kernkappenbaueinheit 92 gedreht
wird (siehe 12). Bei einer bevorzugten Ausführungsform
kann der Weg der Bewegung des magnetischen Kerns 58 an
mehreren separaten Positionen verriegelt werden. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
wird der magnetische Kern 58 durch die Arretierungen 96 und
die Arretierungsfeder 98 (siehe 6) an vier
(4) unterschiedlichen Positionen verriegelt. Der magnetische Kern 58 hat
einen ebenen oberen Abschnitt 120 und einen kleineren unteren
Abschnitt 122.
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Wenn
der magnetische Kern 58 innerhalb der Primärspule 54 neu
positioniert wird, so wird auch die Konzentration des von der Primärspule 54 erzeugten
magnetischen Flusses neu positioniert. Wie vorstehend angemerkt
ist, wird die externe Antenne 52 im allgemeinen unter Zuhilfenahme
des Tastsinns an der implantierten medizinischen Vorrichtung 16 ausgerichtet.
Der bewegliche magnetische Kern 58 kann dann dazu dienen,
eine "Fein"-Einstellung für die seitliche
Positionierung der externen Antenne 52 in bezug auf die
Sekundärspule 34 zu
erzielen. Nachdem die Halterung 84 am Patienten 18 gesichert
wurde, wird die externe Antenne 52 an der Halterung 84 befestigt.
Der magnetische Kern 58 wird dann bis zur besten seitlichen
Ausrichtung mit der Sekundärspule 34 bewegt.
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Der
magnetische Kern 58 ist innerhalb der externen Antenne 52 von 12 positioniert
gezeigt. Die Kernkappenbaueinheit 92 hält den magnetischen Kern 58 innerhalb
der Baueinheit der externen Antenne 52. Der (in 12 nicht
sichtbare) untere Abschnitt 122 des magnetischen Kerns 58 passt
in die Aussparung 124 der Kernkappenbaueinheit 92,
während
der obere Abschnitt 120 des magnetischen Kerns 58 auf
der Leiste 126 der Kernkappenbaueinheit 92 ruht.
Der magnetische Kern 58 ist vorzugsweise ein Ferritkern.
Stärker
bevorzugt ist der magnetische Kern 58 aus verlustarmem
Hochleistungsferrit MN60LL gefertigt, das von Ceramic Magnetics
Inc., Fairfield, New Jersey, hergestellt wird. Der magnetische Kern 58 hat
eine anfängliche
Permeabilität
von 6.500 und eine maximale Permeabilität von (typisch) 10.500 bei
einem spezifischen Volumenwiderstand von 500 Ohmzentimeter.
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Eine
Oberfläche,
vorzugsweise die oberste, des magnetischen Kerns 58 ist
mit einem anhaftenden beschichteten Schaum 127 überzogen
und befindet sich in der Kernkappen baueinheit 92. Der magnetische
Kern 58 hat eine Tendenz, spröde zu sein. Dass der magnetische
Kern 58 in der Kernkappenbaueinheit untergebracht ist,
stellt sicher, dass auch dann, wenn der magnetische Kern 58 eine
oder mehrere Bruchstellen aufweist, der magnetische Kern 58 noch
richtig positioniert ist und weiterhin funktioniert. Der Schaum 127 unterstützt auch
den Zusammenhalt des magnetischen Kerns 58 und minimiert
Lücken
zwischen gebrochenen Segmenten des magnetischen Kerns 58.
Ferner verleiht der Schaum 127 dem magnetischen Kern 58 eine
zusätzliche
mechanische Stabilität,
was dazu beiträgt,
den magnetischen Kern 58 gegen mechanische Stöße abzufedern,
wie etwa durch den Fall der externen Antenne 52 auf eine
harte Oberfläche,
und trägt
dazu bei, hörbare Rasselgeräusche zu
verhindern, die andernfalls aus einem gebrochenen magnetischen Kern 58 hervorgehen können.
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Wie
in 13 gezeigt ist, kann die externe Ladevorrichtung 48 entweder
direkt von internen (zur Ladeeinheit 50 gehörenden)
Batterien 160 oder indirekt von einer Desktop-Ladevorrichtung 162 mit
Leistung versorgt werden. Die Desktop-Ladevorrichtung kann über ein
Netzkabel 164 mit einer Wechselstromleistungsquelle verbunden
werden, wie etwa einer üblichen,
leicht erhältlichen
Wandsteckdose. Die Desktop-Ladevorrichtung 162 kann als
eine Mulde konfiguriert sein, die die Ladeeinheit 50 aufnehmen
kann. Es können
auch andere Formen der Verbindung der Desktop-Ladevorrichtung 162 mit
einer Leistungsquelle verwendet werden, wie etwa durch ein hierzu
vorgesehenes Leitungskabel. Die Desktop-Ladevorrichtung 162 kann die
Batterien 160 in der Ladeeinheit 50 laden und/oder
wiederaufladen, vorzugsweise durch induktive Kopplung unter Verwendung
einer in der Desktop-Ladevorrichtung 162 positionierten
Spule 167 und einer in der Ladeeinheit 50 positionierten
Spule 168. Sobald sie geladen und/oder wiederaufgeladen sind,
können
die Batterien 160 die Leistung über eine interne Schaltung 168 und
das Kabel 56 der externen Antenne 52 zuführen. Da
die Ladeeinheit 50 bei einer bevorzugten Ausführungsform
nicht direkt mit der Netzspannungs-Wechselstromleistungsquelle gekoppelt
ist, kann die Ladeeinheit 50 mit der externen Antenne 52 dazu
verwendet werden, Leistung zu übertragen
und/oder die implantierte medizinische Vorrichtung 16 zu
laden, während
die Desktop-Ladevorrichtung 162 mit einer Netzspannungs-Wechselstromleistungsquelle
gekoppelt ist. Die induktive Kopplung mit Hilfe der Spule 167 und
der Spule 168 hebt die Möglichkeit einer direkten Verbindung
zwischen der Netzspannungs-Wechselstromleistungsquelle und der externen
Antenne 52 auf. Die Batterien 160 ermöglichen
es auch, dass die Ladeeinheit 50 und damit die externe
Ladevorrichtung 48 beim Übertragen von Leistung und/oder beim
Laden der implantierten medizinischen Vorrichtung 16 verwendet
werden, während
sie entweder von einer Netzspannungs-Wechselstromleistungsquelle
oder von der Desktop-Ladevorrichtung 162 vollständig getrennt
ist. Dies ermöglicht
es wenigstens teilweise, dass der Patient 18 beweglich
ist, während
Leistung übertragen
und/oder die implantierte medizinische Vorrichtung 16 geladen
wird.
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14 zeigt
ein Blockschaltplan der von einem Mikroprozessor 212 gesteuerten
externen Ladevorrichtung 48. Ein Sendeblock 214 besteht
aus einer von einer 12-Volt-Leistungsversorgung 216 angetriebenen H-Brücken-Schaltung. Der Sendeblock 214 treibt
die Primärspule 54 in
der externen Antenne 52 an. H-Brücken-Steuersignale und Zeitgebung
werden auf herkömmliche
Weise vom Mikroprozessor 212 bereitgestellt. Die H-Brücken-Schaltung im Sendeblock 214 dient
dazu, sowohl die Primärspule 54,
die für
die Leistungsübertragung
und/oder die Aufladung verwendet wird, als auch eine Telemetrie-Antenne 218 anzutreiben.
Die Auswahl des Antriebs erfolgt durch einen elektronisch steuerbaren
Schalter 220. Während
der Leistungsübertragung
und/oder der Aufladung wird die H-Brücken-Schaltung mit 9 Kilohertz
angetrieben. Während
der Telemetrie wird die H-Brücken-Schaltung
mit 175 Kilohertz angetrieben.
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Ein
Empfangsblock 222 wird nur während der Telemetrie verwendet
und dabei von einem Schalter 224 freigegeben, um von der
implantierten medizinischen Vorrichtung 16 Uplink-Signale
zu empfangen. Die Zwölf-Volt-Leistungsversorgung 216 ist
ein Schaltregler, der während
der Leistungsübertragung
und/oder der Aufladung sowie des Telemetrie-Downlinks dem Sendeblock 214 Leistung
zuführt.
Die Nenn-Eingangsspannung der 12-Volt-Leistungsversorgung 216 ist
entweder 7,5 Volt aus Lithiumionen-Batterien 226 oder 10
Volt aus der Desktop-Ladevorrichtung 162 (13).
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Ein
Strommessblock 226 misst den Strom in die 12-Volt-Leistungsversorgung 216.
Der vom Strommessblock 226 gemessene Strom wird zusammen
mit der Spannung der Batterien 164 bei der Berechnung der
Leistung verwendet. Wie oben angemerkt, wird die Leistungseingabe
bei der Berechnung der Effizienz der Leistungsübertragung und/oder der Effizienz
der Aufladung verwendet, um teilweise die beste Position der externen
Antenne 52 und/oder der drehbaren der Kernkappenbaueinheit 92 zu
bestimmen.
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Die
drehbare Kernkappenbaueinheit 92 wird in der externen Antenne 52 gedreht,
um die Primärspule 54 und
die Sekundärspule 34 seitlich
besser auszurichten. Ein Rückkopplungsmechanismus
dient dazu, die beste Drehung der Kernkappenbaueinheit 92 zu
bestimmen. Die externe Ladevorrichtung 48 kann bestimmen, ob
die momentane Position der drehbaren Kernkappenbaueinheit 92 für die Energieübertragung
und/oder die Aufladung optimal ausgerichtet ist. Die externe Ladevorrichtung 48 ermittelt
bzw. misst die Leistungsausgabe der externen Ladevorrichtung 48,
dividiert durch die Leistungseingabe in die externe Ladevorrichtung 48.
Dieses Berechnungsergebnis ist ein Maß für die Effizienz der externen
Ladevorrichtung 48. Die Leistungsausgabe ist durch die
in der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 induzierte
Leistung bestimmt und wird ermittelt, indem die Spannung der wiederaufladbaren
Leistungsquelle 24 mit dem Ladestrom in der implantierbaren medizinischen
Vorrichtung 16 multipliziert wird. Diese Werte werden mittels
Telemetrie aus der implantierten medizinischen Vorrichtung 16 erhalten.
Die Leistungseingabe ist durch die von der Ladeeinheit 50 erzeugte Leistung
bestimmt und wird ermittelt, indem der Spannungswert der internen
Spannung der Ladeeinheit 50, z. B. die Spannung einer Batterie
oder von Batterien innerhalb der Ladeeinheit 50, mit dem
Strom multipliziert wird, der die externe Antenne 52 antreibt.
-
Das
Verhältnis
der Leistungsausgabe zur Leistungseingabe kann dem Patienten 18 oder
einer medizinischen Fachkraft oder einer anderen Person skaliert
angezeigt werden, die die drehbare Kernkappenbaueinheit 92 einstellt
oder die externe Antenne 52 positioniert. Die verfügbare Effizienz
kann beispielsweise in separate Bereiche aufgeteilt werden und als
Balken oder als Lichterreihe angezeigt werden. Die separaten Bereiche
können
beispielsweise linear oder logarithmisch aufgeteilt sein.
-
Die
Effizienz als Maß für die effektive
Kopplung und damit als Maß für die richtige
Position der externen Antenne 52 und der drehbaren Kernkappenbaueinheit 92 zu
verwenden, funktioniert nicht nur bei hohen Pegeln der Aufladung
oder der Leistungsübertragung,
sondern auch bei reduzierten Aufladungspegeln, beispielsweise wenn
gegen Ende oder zu Beginn eines Ladezyklus mit verringerten Pegeln
geladen wird.
-
Wenn
der Patient 18 oder eine andere Person die drehbare Kernkappenbaueinheit 92 durch
den gesamten Bereich von Positionen an der externen Antenne 52 bewegt
hat und dabei keinen akzeptablen Effizienzpegel erzielen kann, kann
der Patient 18 oder die andere Person die externe Antenne 52 von
der Halterung 84 entfernen, die Halterung 84 am
gewölbten
Bereich 110 neu ausrichten, die externe Antenne 52 wieder
an der Halterung 84 befestigen und den Prozess der Ausrichtung
und der Kopplungseffizienz erneut beginnen.
-
15 zeigt
einen Ablaufplan, der einen beispielhaften Ladevorgang unter Verwendung
der externen Antenne
52 veranschaulicht. Der Prozess beginnt
[Block
126] und eine Ladesitzung beginnt [Block
128]
mit einer Überprüfung [Block
130].
Das Ladesystem führt
Startüberprüfungen durch
[Block
132]. Sind die Startüberprüfungen nicht erfolgreich, werden
die in die Tabelle 1 aufgenommenen Aktionen ausgeführt. Tabelle
1
-
Wenn
die Startüberprüfungen erfolgreich
sind, wird die Telemetrie mit der implantierbaren medizinischen
Vorrichtung
16 überprüft [Block
134].
Wenn die Telemetrie erfolgreich ist, werden die in Tabelle 2 angegebenen
Fehlermeldungen erzeugt. Tabelle
2
-
Wenn
die Telemetrie-Überprüfungen erfolgreich
sind, kann die externe Ladevorrichtung 48 den Ladestatus überwachen
[Block 136]. Das Überwachen
des Ladestatus kann das Bereitstellen einer Rückmeldung für eine Bedienungsperson umfassen,
um die Bestimmung der besten Drehposition der Kernkappenbaueinheit 92 zu
unterstützen.
-
Die
Ladeereignisse werden überprüft [Block
138].
Werden keine Ladeereignisse festgestellt, werden die in Tabelle
3 angegebenen Aktionen ausgeführt. Tabelle
3
-
Wenn
ein Ladeereignis eintritt, dann überprüft der Prozess,
um zu bestimmen, ob das Laden abgeschlossen ist [Block 140].
Sobald das Laden abgeschlossen ist, endet der Prozess [Block 142].
-
Während Energie
von der Primärspule 54 der
externen Antenne 52 zur Sekundärspule 34 der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung 16 übertragen wird, kann Wärme auch
in der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 im
umgebenden Gewebe des Patienten 18 erzeugt werden. Ein
derartiges Entstehen von Wärme
im Gewebe des Patienten 18 ist über bestimmte Grenzen hinaus
unerwünscht
und sollte auf akzeptable Werte begrenzt werden. Im allgemeinen
ist es bevorzugt, die Temperatur der externen Antenne 52 auf
nicht mehr als einundvierzig Grad Celsius (41°C) zu begrenzen und die Temperatur
der implantierten medizinischen Vorrichtung 16 sowie der
Haut des Patienten 18 auf neununddreißig Grad Celsius (39°C) zu begrenzen.
Um sicherzustellen, dass die implantierbare medizinische Vorrichtung 16 unterhalb
der oberen Grenze von neununddreißig Grad Celsius (39°C) liegt,
ist es bevorzugt, dass die tatsächliche
Temperatur der externen Antenne 52 unterhalb von neununddreißig Grad
Celsius (39°C)
liegt. Im allgemeinen sollte die Temperatur der externen Antenne 52 so
beibehalten werden, dass sie unterhalb der gewünschten maximalen Temperatur
der implantierten medizinischen Vorrichtung 16 liegt oder
ihr gleich ist. Während
die oben besprochenen Temperaturgrenzen gemäß derzeitigen Bestimmungen
und Vorschriften bevorzugt sind, wird es anerkannt und ist es selbstverständlich,
dass Bestimmungen und Vorschriften sich ändern oder unter verschiedenen
Umständen
unterschiedlich sein können.
Dementsprechend können
sich die tatsächlichen
Temperaturen und Temperaturgrenzen ändern. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
unterliegen derartige Temperaturgrenzen in der Ladeeinheit 50 einer
Softwaresteuerung, sodass irgendwelche derartigen Temperaturen oder
Temperaturgrenzen modifiziert werden können, um den dann aktuellen
Umständen
zu entsprechen.
-
Die
magnetische Abschirmung 36 dient dazu, den Abschnitt der
implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16, der im Titangehäuse 32 untergebracht
ist, zumindest teilweise vor den durch induktive Kopplung über die
Primärspule 54 hervorgerufenen
Einwirkungen der Energieübertragung
aus der externen Ladevorrichtung 48 zu schützen. Die
magnetische Abschirmung 36 ist aus der magnetischen (auf
Kobalt basierenden) Legierung Metglas 2714A gefertigt, die von Honeywell
International, Conway, South Carolina, hergestellt wird. Die magnetische
Abschirmung 36 ist zwischen der Sekundärspule 34 und dem
Gehäuse 32 der
medizinischen Vorrichtung 16 positioniert, wobei die Sekundärspule 34 der
Hautgrenzfläche 38 zugewandt
ist. Die magnetische Abschirmung beeinträchtigt nicht den Betrieb der
Sekundärspule 34,
da die magnetische Abschirmung 36 von der Primärspule 54 entfernt
positioniert ist. Außerdem
beeinträchtigt
die magnetische Abschirmung nicht die Telemetrie zwischen der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung 16 und einem externen Programmierer,
da die magnetische Abschirmung 36 kleiner als die interne
Telemetriespule 44 ist. Das bedeutet, dass die interne
Telemetriespule 44 außerhalb
der magnetischen Abschirmung 36 liegt.
-
Jedoch
beschränkt
das Material der magnetischen Abschirmung 36 die durch
die Primärspule 54 induzierte
elektromagnetische Energie im wesentlichen so stark, dass sie nicht über die
magnetische Abschirmung hinaus dringt. Durch die Primärspule 54 induzierte
elektromagnetische Wellen, die das Titangehäuse 32 erreichen,
tendieren dazu, vom Titangehäuse 54 und
seinen Bestandteilen absorbiert zu werden, und tendieren dazu, eine
Temperaturerhöhung
des Titangehäuses 54 zu
bewirken. Während
die Temperatur des Titangehäuse 54 ansteigt,
kann eine derartige Temperaturerhöhung leider auf das umgebende
Gewebe des Patienten 18 übertragen werden. Jedoch bewirken
jegliche elektromagnetischen Wellen, die daran gehindert sind, das
Titangehäuse 32 zu
erreichen, keinen Temperaturanstieg.
-
Das
wärmeleitfähige Material 62 der
externen Antenne 52 ist so positioniert, dass es Kontakt
mit der Haut des Patienten 18 hat, wenn die externe Antenne 52 für die Energieübertragung
oder die Aufladung der implantierten medizinischen Vorrichtung 16 positioniert
ist. Das wärmeleitfähige Material 62 tendiert
dazu, jegliche an der Hautoberfläche
erzeugte Wärme
zu verteilen, und dazu, jegliche derartige Wärme über einen größeren Bereich
zu verteilen. Das wärmeleitfähige Material 62 tendiert
dazu, die Temperatur der Hautoberfläche gleichförmiger zu machen, als es ansonsten
der Fall wäre.
Die Gleichförmigkeit
der Temperatur tendiert dazu, die maximale Temperatur irgendeiner
bestimmten Stelle an der Hautoberfläche zu begrenzen. Die Haut
selbst ist ein recht guter Wärmeleiter,
und eine anfängliche
Verteilung irgendwelcher Wärme,
die über
einen größeren Hautbereich
erzeugt wurde, unterstützt
die Haut weiter dabei, jegliche Wärmeentstehung auf umgebendes
Gewebe zu verteilen, und begrenzt weiter die maximale Temperatur
irgendeiner bestimmten Stelle auf der Hautoberfläche.
-
Das
wärmeleitfähige Material 62 ist
in die Oberfläche
der externen Antenne 52 eingegossen, die Kontakt mit der
Hautoberfläche
des Patienten 18 hat, wenn die externe Antenne 52 eine
Energieübertragung
zur implantierten medizinischen Vorrichtung 16 durchführt. Da
das wärmeleitfähige Material 62 elektromagnetische
Energie aus der Primärspule 54 durchleiten
soll, sollte das wärmeleitfähige Material 62 aus
einem unmagnetischen Material gefertigt sein. Es ist wünschenswert,
dass das wärmeleitfähige Material 62 eine
Wärmeleitfähigkeit
von etwa 5,62 (BTU·inch)/(hr·foot2·°F) (0,81
W/(m·K))
hat. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist
das wärmeleitfähige Material
aus einem herstellerspezifischen Verbundwerkstoff mit etwa vierzig
Prozent (40%) Graphit, sieben Prozent (7%) Glas in Polypropylen
RTP 199 × 103410
A gefertigt, das von der RTP Company, Winona, Minnesota, hergestellt
wird. Es ist außerdem
bevorzugt, dass das wärmeleitfähige Material elektrisch
nicht leitfähig
ist, damit Wirbelströme
abgeschwächt
werden. Bei einer bevor zugten Ausführungsform hat das wärmeleitfähige Material
einen spezifischen Volumenwiderstand von etwa 103 Ohmzentimeter und
einen spezifischen Oberflächenwiderstand
von 105 Ohm pro Quadrat(zentimeter).
-
Das
Energie absorbierende Material 62 ist in der und/oder um
die Primärspule 54 der
externen Antenne 52 angeordnet, damit es einen Teil der
von der Primärspule 54 erzeugten
Energie absorbiert. Bei einer bevorzugten Ausführungsform füllt das
Energie absorbierende Material 62 einen ansonsten leeren
Raum der drehbaren Kernkappenbaueinheit 92 aus. Wärme, die
aus Energie hervorgeht, die von der Primärspule 54 erzeugt
wird, die mit der Sekundärspule 34 induktiv
nicht wirksam gekoppelt ist, tendiert dazu, einen Temperaturanstieg
in anderen Komponenten der externen Antenne 52 sowie möglicherweise
in der Haut des Patienten 18 hervorzurufen. Wenigstens
ein Teil dieses Temperaturanstiegs kann durch die Verwendung des
Energie absorbierenden Materials 62 blockiert werden. Das
Energie absorbierende Material 62 ist so ausgewählt, dass es
in umgebenden Komponenten entstandene Wärme absorbiert und dazu tendiert,
weitere Temperaturanstiege zu begrenzen. Vorzugsweise ist das Energie
absorbierender Material 62 so ausgewählt, dass es Material ist,
das eine Zustandsänderung
bei Temperaturen durchläuft,
die wahrscheinlich auftreten, wenn die Temperatur von umgebenden
Komponenten während
der Energieübertragung
ansteigt, z. B. beim Laden unter Verwendung der externen Antenne 52.
-
Wenn
es ein Ziel ist, die Temperatur der Haut des Patienten 18 auf
neununddreißig
Grad Celsius (39°C)
zu begrenzen, ist es wünschenswert,
Energie absorbierendes Material 62 zu verwenden, das bei
oder in der Nähe
der Temperaturgrenze eine Zustandsänderung zeigt. Bei diesem Beispiel
kann die Verwendung eines Energie absorbierenden Materials 62 mit
einer Zustandsänderung
im Temperaturbe reich unmittelbar unterhalb von neununddreißig Grad
Celsius (39°C),
vorzugsweise im Bereich von fünfunddreißig Grad
Celsius (35°C)
bis achtunddreißig
Grad Celsius (38°C),
dabei hilfreich sein, den Anstieg in der Hauttemperatur des Patienten 18 auf
höchstens
die gewünschte
Grenze zu begrenzen, bei diesem Beispiel auf neununddreißig Grad Celsius
(39°C).
-
Während die
Temperatur von umgebenden Komponenten der externen Antenne 52 auf
eine Temperatur ansteigt, die unmittelbar unterhalb der Temperatur
liegt, bei der das Energie absorbierende Material 62 seinen
Zustand ändert,
steht wenigstens ein Teil weiterer Wärmeenergie, die von der Primärspule 54 und
umgebenden Komponenten der externen Antenne 52 erzeugt
wird, dafür
zur Verfügung,
die Energie bereitzustellen, die für eine Zustandsänderung
des Energie absorbierenden Materials 62 notwendig ist.
Während
sich das Energie absorbierende Material 62 im Prozess der
Zustandsänderung
befindet, steigt seine Temperatur nicht an. Daher dient das Energie
absorbierende Material 62 während seiner Zustandsänderung
dazu, wenigstens teilweise einen weiteren Anstieg in der Temperatur
von Komponenten der externen Antenne 52 zu begrenzen. Da
die Temperatur der Zustandsänderung
des Energie absorbierenden Materials vorzugsweise so gewählt ist, dass
sie nahe bei oder unmittelbar unterhalb der Temperaturgrenze der
Haut des Patienten 18 liegt, tendiert das Energie absorbierende
Material 62 dazu, die Temperatur von Komponenten der externen
Antenne 52 so zu begrenzen, dass sie die Temperaturgrenze
nicht erreicht, und tendiert außerdem
dazu, die Temperatur der Haut des Patienten 18 so zu begrenzen,
dass sie die maximale gewünschte
Temperaturgrenze nicht erreicht.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Energie absorbierende Material 62 aus Wachs gefertigt,
insbeson dere aus einem Wachs, das eine Zustandsänderungstemperatur aufweist,
die etwa der maximal erwünschten
Temperatur entspricht, die die externe Antenne 52 erreichen
soll, wie etwa achtunddreißig
(38) oder neununddreißig
(39) Grad Celsius. Somit ist es bevorzugt, dass das Wachsmaterial,
aus dem das Energie absorbierende Material gefertigt ist, bei dieser
Temperatur schmilzt.
-
Die
induktive Kopplung zwischen der Primärspule 54 der externen
Antenne 52 und der Sekundärspule der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung 16 wird bei einer Antriebs- oder
Trägerfrequenz
fTräger bewerkstelligt,
die im Bereich von acht (8) bis zwölf (12) Kilohertz liegt. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
beträgt die
Trägerfrequenz
fTräger der
externen Antenne 54 ohne Last näherungsweise neun (9) Kilohertz.
-
Jedoch
hängt die
induktive Kopplung zwischen der Primärspule 54 der externen
Antenne 52 und der Sekundärspule 34 der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung von der Gegeninduktivität zwischen
den Vorrichtungen ab. Die Gegeninduktivität hängt von einer Anzahl von Variablen
ab. Die Primärspule 54 ist
vorzugsweise aus einer Drahtspule mit einer Induktivität L und
einer in Reihe oder parallel abgestimmten Kapazität C gefertigt.
Die Werte sowohl der Induktivität
L als auch der Kapazität
C sind fest. Wenn z. B. die gewünschte Antriebsfrequenz
fTräger des
Energieübertragungssystems 1 Megahertz
betragen soll und die externe Antenne 52 eine Induktivität von einem
Mikrohenry hat, wird eine solche Kapazität hinzugefügt, dass die Resonanzfrequenz
des Energieübertragungssystems
gleich der Antriebsfrequenz fTräger wird.
Die gesamte hinzuzufügende Kapazität kann aus
der Gleichung ermittelt werden, gemäß der fReson. gleich
eins, dividiert durch zwei pi (π)
mal der Quadratwurzel aus L mal C ist, wobei L die Induktivität des Energieübertragungssystems
ist.
-
Bei
diesem Beispiel errechnet sich der Wert der Kapazität C, die
erforderlich ist, um die externe Antenne 52 auf Resonanz
bei der Trägerfrequenz
von 1 Megahertz abzustimmen, zu etwa 25 Nanofarad.
-
Doch
wenn sich die elektrischen Eigenschaften der externen Antenne 52 ändern, entweder
auf Grund der reflektierten Umgebung oder auf Grund einer mechanischen
Verzerrung oder einer Änderung
in der Zusammensetzung der externen Antenne 52, kann sich
die Induktivität
L ändern.
Die Induktivität
L kann verändert werden,
da sie aus zwei separaten Beiträgen
besteht. Der erste Beitrag ist die Selbstinduktivität Lselbst der externen Antenne 52 bei
fTräger.
Der zweite Beitrag ist die Gegeninduktivität Lgegen,
die ein Maß für die Änderung des
Stroms, der die externe Antenne 52 antreibt, und für die magnetische
Wirkung oder die "Last" ist, die die Umgebung
auf die externe Antenne 52 ausübt. Wenn sich die elektrischen
Eigenschaften der Umgebung der externen Antenne 52 ändern, bleibt
Lselbst konstant, während Lgegen sich ändert. Die
Auswirkung einer Änderung in
der gesamten Induktivität,
gleichgültig
ob diese Änderung
von Lselbst oder von Lgegen herrührt, ist
eine Änderung
in der Resonanzfrequenz fReson.. Da C so
gewählt
wurde, dass die Resonanzfrequenz fReson. mit
der Antriebsfrequenz fTräger übereinstimmt, damit die Effizienz
der Energieübertragung
von der Primärspule 54 der
externen Antenne 52 zur Sekundärspule 34 gesteigert
wird, kann eine Änderung
einer der beiden Größen dazu führen, dass
die Resonanzfrequenz fReson. nicht mit der
Antriebsfrequenz fTräger übereinstimmt. Die Folge kann in
einer geringeren als der optimalen Effizienz der Energieübertragung
zur implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 bestehen.
-
Wenn
sich die Antriebsfrequenz fTräger in bezug auf die
Resonanzfrequenz fReson. ändert, so ändert sich die scheinbare
Impedanz des Energieübertragungssystems,
wie sie von der Primärspule 54 erfahren
wird. Die scheinbare Impedanz liegt bei einem Minimum, wenn die
Antriebsfrequenz fTräger mit der Resonanzfrequenz
fReson. genau übereinstimmt. Jegliche Abweichung
der Antriebsfrequenz fTräger von der Resonanzfrequenz
bewirkt, dass die Impedanz zunimmt. Maximale Effizienz liegt vor,
wenn die Antriebsfrequenz fTräger mit der Resonanzfrequenz,
fReson. übereinstimmt.
-
Wenn
sich die Impedanz des Energieübertragungssystems ändert, tut
dies auch der Strom, der die Primärspule 54 antreibt.
Wenn die Impedanz des Energieübertragungssystems
ansteigt, nimmt der die Primärspule 54 antreibende
Strom ab, da die an der Primärspule 54 anliegende
Spannung relativ konstant bleibt. Ähnlich nimmt der die Primärspule 54 antreibende
Strom zu, wenn die Impedanz des Energieübertragungssystems abnimmt.
Wie ersichtlich ist, liegt der Punkt des maximalen Stroms, der die
Primärspule 54 antreibt, bei
einem Maximum, wenn die Impedanz des Energieübertragungssystems bei einem
Minimum liegt, wenn die Resonanzfrequenz fReson. mit
der Antriebsfrequenz fTräger übereinstimmt und wenn maximale
Effizienz vorliegt.
-
Die
Impedanz des Energieübertragungssystems
kann überwacht
werden, da der die Primärspule 54 antreibende
Strom sich in Abhängigkeit
von der Antriebsfrequenz fTräger ändert. Die Antriebsfrequenz
kann verändert
werden, und der die Primärspule 54 antreibende
Strom kann gemessen werden, um den Punkt zu bestimmen, an dem die
Impedanz des Energieübertragungssystems
bei einem Minimum liegt, die Resonanzfrequenz fReson. mit
der Antriebsfrequenz fTräger übereinstimmt, und wenn maximale
Effizienz vorliegt.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
wird, anstatt dass die Antriebsfrequenz fTräger bei
einer Nenn-Resonanzfrequenz fReson. konstant
gehalten wird, die Antriebsfrequenz fTräger geändert, bis
der die Primärspule 54 antreibende
Strom bei einem Maximum liegt. Dies ist nicht nur der Punkt, an
dem die Impedanz des Energieübertragungssystems
bei einem Minimum liegt, sondern auch der Punkt, an dem maximale
Effizienz vorliegt.
-
Eine
maximale Effizienz ist bei Systemen wie etwa Telemetriesystemem
nicht so wichtig, die in einer statischen Umgebung oder für relativ
kurze Zeitperioden verwendet werden. In einer statischen Umgebung kann
die Resonanzfrequenz fReson. relativ unveränderlich
sein. Ferner ist die Effizienz nicht extrem wichtig, wenn eine Energie- oder Informationsübertragung
während
einer relativ kurzen Zeitperiode erfolgt.
-
Jedoch
können
Systeme für
die transkutane Energieübertragung
während
ausgedehnter Zeitperioden verwendet werden, entweder um die implantierte
medizinische Vorrichtung 16 über eine ausgedehnte Zeitperiode
mit Leistung zu versorgen oder um eine regenerierbare Leistungsversorgung
innerhalb der implantierten medizinischen Vorrichtung 16 zu
laden. Abhängig
von der Kapazität
der regenerierbaren Leistungsversorgung und der Effizienz der Energieübertragung
kann die Ladeeinheit 50 über Stunden verwendet werden
und kann üblicherweise
verwendet werden, während
der Patient 18 ruht, oder im Lauf der Nacht, während der
Patient 18 schläft.
Außerdem
ist die externe Antenne 52 während der ausgedehnten Zeitperiode,
in der die Ladeeinheit 50 verwendet wird, am Körper des
Patienten 18 angebracht. Wenn der Patient 18 versucht,
während
der Energieübertragung
weiterhin einer normalen Routine zu folgen, wie etwa durch Ausführen normaler
Bewegungen oder durch Schlafen, ist es schwierig, die externe Antenne 52 in
einer völlig
fixierten Position relativ zur Sekundärspule 34 zu halten.
Eine Bewegung der externen Antenne 52 relativ zur Sekundärspule 34 kann
zu einer Änderung
in der Gegeninduktivität
Lgegen, zu einer Änderung in der Impedanz und
zu einer Änderung
in der Resonanzfrequenz fReson. führen. Außerdem können sämtliche
folgenden Effekte zu einer Änderung
der Gegeninduktivität
Lgegen führen:
irgendeine Änderung
in der räumlichen
Positionierung des Energieübertragungssystems
mit irgendeinem externen leitfähigen
Gegenstand, irgendeine Änderung
in den Eigenschaften der externen Antenne 52, wie beispielsweise
durch Brüche
im magnetischen Kern 58, eine Änderung im Ladepegel der wiederaufladbaren
Leistungsquelle 24 der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 oder eine Änderung
im Leistungspegel der Ladeeinheit 50.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Antriebsfrequenz fTräger nicht nur anfangs,
während des
Einleitens der Energieübertragung,
z. B. des Ladens, sondern auch während
der Energieübertragung
geändert,
und zwar durch Verändern
der Antriebsfrequenz fTräger, um zu bewirken,
dass die Antriebsfrequenz mit der Resonanzfrequenz fReson. übereinstimmt,
wodurch eine relativ hohe Effizienz der Energieübertragung beibehalten wird.
Als ein Beispiel kann die Antriebsfrequenz fTräger ständig aktualisiert
werden, um die Resonanzfrequenz fReson. zu
suchen, oder die Antriebsfrequenz fTräger kann,
eventuell alle paar Minuten oder jede Stunde, wie gewünscht, periodisch
aktualisiert werden. Eine derartige relativ hohe Effizienz in der
Energieübertragung verringert
die Zeitspanne, während
der die Ladeeinheit 50 für eine gegebene Menge an übertragener
Energie, z. B. eine gegebene Menge an Batterieladung, betrieben
werden muss. Eine herabgesetzte Energieübertragungs- oder Ladezeit
kann zu einer Abnahme im Ausmaß der
Erwärmung
der implantierten medizinischen Vorrichtung 16 und des
umgebenden Gewebes des Patienten 18 führen.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst die externe Ladevorrichtung 48 einen Temperatursensor 87 in
der externen Antenne 52 und eine Steuerschaltung in der
Ladeeinheit 50, die sicherstellen kann, dass die externe
Antenne 52 akzeptable Temperaturen, im Allgemeinen ein
Maximum von achtunddreißig Grad
Celsius (38°C),
nicht übersteigt.
Der Temperatursensor 87 in der externen Antenne 52 kann
dazu dienen, die Temperatur der externen Antenne 52 zu
bestimmen. Der Temperatursensor 87 kann sehr nahe am wärmeleitfähigen Material 62 angeordnet
sein, damit ziemlich genaue Informationen über die Temperatur der äußeren Oberfläche der
externen Antenne 52 erhalten werden, die Kontakt mit dem
Patienten 18 hat. Vorzugsweise ist der Temperatursensor 87 mit
einem wärmeleitfähigen Klebstoff
am wärmeleitfähigen Material 62 befestigt.
Das wärmeleitfähige Material 62 gleicht
jegliche Temperaturunterschiede aus, die andernfalls an der Oberfläche der
externen Antenne 52 auftreten können, die Kontakt mit dem Patienten 18 hat.
Das Positionieren des Temperatursensors 87 nahe beim wärmeleitfähigen Material 62,
oder dieses berührend,
ermöglicht
eine exakte Messung der Kontakttemperatur.
-
Eine
Steuerschaltung, die den Ausgang des Temperatursensors 87 verwendet,
kann dann den Energieübertragungsprozess
begrenzen, um die Temperatur zu begrenzen, die die externe Antenne 52 im
Patienten 18 hervorruft. Wenn der Temperatursensor 87 sich
voreingestellten Grenzwerten nähert
oder sie erreicht, kann die Steuerschaltung eine geeignete Maßnahme ergreifen,
wie etwa die Begrenzung der Menge an übertragender Energie, z. B.
durch Begrenzen des die Primärspule 54 antreibenden
Stroms, oder durch Begrenzen der Zeitspanne, während der Energie übertragen wird,
z. B. durch Herabsetzen der Energieübertragung oder durch Ein-
und Ausschalten der Energieübertragung,
um einen Energieübertragungs-Tastgrad
von weniger als einhundert Prozent zu erzielen.
-
Wenn
die vom Temperatursensor erfasste Temperatur deutlich unterhalb
voreingestellter Temperaturgrenzen liegt, kann es akzeptabel sein,
die Temperatur mit relativ geringer Genauigkeit anzugeben. Wenn
die vom Temperatursensor 87 erfasste Temperatur beispielsweise
um mehr als zwei Grad Celsius (2°C)
von einem voreingestellten Grenzwert von achtunddreißig Grad
Celsius (38°C)
abweicht, kann es akzeptabel sein, die Temperatur mit einer Genauigkeit
von drei Grad Celsius (3°C)
zu kennen.
-
Doch
wenn die Temperatur der externen Antenne 52 bis auf weniger
als zwei Grad Celsius (2°C)
herankommt, kann es wünschenswert
sein, die Temperatur mit einer wesentlich höheren Genauigkeit zu kennen, beispielsweise
mit einer Genauigkeit von weniger als einem zehntel Grad Celsius
(0,1°C).
-
Jedoch
ist es im allgemeinen schwierig, eine Temperatur zu erzeugen, die über einen
sehr breiten Temperaturbereich hinweg einen hohen Grad an Genauigkeit
hat. Während
ein Temperatursensor leicht hergestellt werden kann, der über einen
sehr engen Temperaturbereich hinweg eine Auflösung von weniger als einem
zehntel Grad Celsius (0,1°C)
bietet, kann es schwierig sein, einen Temperatursensor herzustellen,
der eine derartige Auflösung über einen
breiten Temperaturbereich hinweg bietet.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
wird ein Zwei-Bereichs-Temperatursensor
verwendet. Dieser Temperatursensor hat einen ersten, breiten, weniger
genauen Messbereich von einunddreißig Grad Celsius (31°C) bis vierzig Grad
Celsius (40°C),
wobei die Genauigkeit innerhalb von drei Grad Celsius (3°C) liegt.
Außerdem
hat dieser Temperatursensor einen zweiten, schmaleren und genaueren
Messbereich über
vier Grad Celsius (4°C)
hinweg, und zwar von sechsunddreißig Grad Celsius (36°C) bis vierzig
Grad Celsius (40°C),
wobei die Genauigkeit innerhalb von einem zehntel Grad Celsius (0,1°C) liegt.
-
16 veranschaulicht
eine bevorzugte Ausführungsform
eines Zwei-Bereichs-Temperatursensors, der den Temperatursensor 87 verwendet.
Der in der externen Antenne 52 befindliche Temperatursensor 87 ist mit
dem Verstärker 170 gekoppelt,
der zuvor so kalibriert wurde, dass er nur im Bereich von sechsunddreißig Grad
Celsius (36°C)
bis vierzig Grad Celsius (40°C)
arbeitet. Komponenten des Verstärkers 170 haben
eine Genauigkeit, die einer Temperatur innerhalb von einem zehntel
Grad Celsius (0,1°C)
entspricht. Die analoge Ausgabe des Verstärkers 170 wird einem
Analog-zu-digital-Umsetzer 172 übergeben, der eine digitale
Ausgabe 173 mit einer Genauigkeit von einem zehntel Grad
Celsius (0,1°C)
erzeugt. Die analoge Ausgabe des Verstärkers 170 wird auch
einem Komparator 174 übergeben,
der die analoge Ausgabe mit einer bekannten Referenzspannung 176 vergleicht,
die auf einen vorgegebenen Pegel eingestellt wurde, damit eine positive
Ausgabe 178 erzeugt wird, wenn der Temperatursensor 87 eine
Temperatur von achtunddreißig
Grad Celsius (38°C)
angibt, die die für
die externe Antenne 52 maximal erlaubte Temperatur ist.
Eine Steuerlogik in der Ladeeinheit 50 kann dann eine geeignete
Maßnahme
ergreifen, um weitere Temperaturerhöhungen zu begrenzen, etwa durch
Beenden oder Begrenzen der weiteren Energieübertragung und/oder der Aufladung.
Der Temperatursensor 87 ist auch mit einem Verstärker 182 gekoppelt.
Komponenten des Verstärkers 182 haben
eine Genauigkeit, bei der eine Temperatur innerhalb von drei Grad
Celsius (3°C)
angegeben wird, also eine weitaus geringere Genauigkeit als der
Verstärker 170,
aber der Verstärker 182 kann über den
wesentlich größeren Temperaturbereich
von einunddreißig
Grad Celsius (31°C)
bis fünfundvierzig
Grad Celsius (45°C)
betrieben werden. Die Ausgabe des Verstärkers 182 wird einem
Analog-zu-digital-Umsetzer 184 übergeben,
der eine digitale Ausgabe 186 mit einer Genauigkeit von
drei Grad Celsius (3°C)
erzeugt.
-
Einige
oder sämtliche
der verschiedenen Merkmale der implantierbaren medizinischen Vorrichtung 16 und
der Ladeeinheit 50, wie sie beschrieben sind, ermöglichen
es, dass ein System für
die transkutane Energieübertragung
eine relativ hohe Effizienz der Energieübertragung aufweist, insbesondere
in Situationen, die ein gewisses Ausmaß an Fehlausrichtung der externen
Antenne 52 mit der Sekundärspule 34 mit sich
bringen. Eine hohe Effizienz der Energieübertragung kann es ermöglichen,
dass eine wiederaufladbare Leistungsquelle 24 der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung 16 innerhalb einer kürzeren Zeitperiode
geladen oder wiederaufgeladen wird, als es andernfalls möglich wäre. Alternativ
oder zusätzlich
kann eine hohe Effizienz der Energieübertragung es ermöglichen,
dass eine transkutane Energieübertragung
mit einer höheren
Rate erfolgt, als es andernfalls möglich wäre, da ein höherer Anteil
der von der Ladeeinheit 50 erzeugten Energie tatsächlich umgesetzt
wird, um die wiederaufladbare Leistungsquelle 24 zu laden,
anstatt dass sie in der implantierten medizinischen Vorrichtung 16 und/oder
im umgebenden Gewebe des Patienten 18 Wärme erzeugt. Alternativ oder
zusätzlich
kann eine hohe Effizienz der Energieübertragung dazu führen, dass
in der implantierten medizinischen Vorrichtung 16 und/oder
im umgebenden Gewebe des Patienten 18 geringere Temperaturen
hervorgerufen werden. Alternativ oder zusätzlich kann eine hohe Effizienz
der Energieübertragung
ein höheres
Ausmaß an Fehlausrichtung
der externen Antenne 52 mit der Sekundärspule 34 ermöglichen,
was wirksam dazu führt,
dass der Patient 18 sich besser bewegen kann.