DE602004002006T2 - Auslöseeinrichtung für Türverriegelungssystem mit Kupplungsmechanismus - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf an Türen angebrachte Sicherheitssysteme und insbesondere auf ein Verriegelungssystem, das mit Zugangssteuereinrichtungen verwendet werden kann, um einen Zugang durch eine Tür zu steuern.
  • Zugangssteuereinrichtungen sind im allgemeinen an einer Tür und/oder einem Türrahmen angebracht und arbeiten so, dass sie einen Zugang durch die Tür begrenzen. Einige herkömmliche Zugangssteuereinrichtungen umfassen einen Kupplungsmechanismus, der selektiv einen Bolzen und einen Handgriff in Reaktion auf eine elektronische Eingabe koppelt, die durch eine Tastatur, einen kontaktaktivierbaren Chip, einen Kartenleser und andere ähnliche Eingabeeinrichtungen bewerkstelligt werden kann. In einigen Fällen sind Zugangssteuereinrichtungen, und insbesondere elektronisch gesteuerte Zugangseinrichtungen, während Stromausfällen und/oder dann nicht bedienbar, wenn zugewiesene Stromquellen ausfallen. Zusätzlich bleiben herkömmliche elektronisch gesteuerte Zugangssteuereinrichtungen im allgemeinen in einer verriegelten Position, wenn elektrischer Strom nicht verfügbar ist, was einen Zugang durch die Tür beschränkt.
  • Die EP-A-1154105 beschreibt ein Verriegelungssystem, das eine Auslöseeinrichtung aufweist, die es ermöglicht, dass das Schloss bei einem Ausfall des Systems ausgelöst wird. In einer Ausführungsform wird eine Auslösefeder durch die Präsenz eines entfernbaren Schlüsselzylinders in einer nicht-auslösenden Position gehalten, wobei in einer zweiten Ausführungsform die Auslöseeinrichtung eine Schwenkverbindung und eine Vorspannungsfeder aufweist.
  • Unter einem Gesichtspunkt gesehen, schafft die vorliegende Erfindung einen Kupplungsmechanismus für eine Tür mit einem Verriegelungssatz mit einer verriegelbaren Klinke und einer Betätigungseinrichtung zum Betätigen der Klinke, wobei der Kupplungsmechanismus aufweist:
    • – einen Eingangsmitnehmer;
    • – einen Ausgangsmitnehmer;
    • – einen Eingriffsstift, der eine Achse hat und für eine axiale Bewegung zwischen einer ersten Position, in der der Eingriffsstift sowohl den Eingangsmitnehmer als auch den Ausgangsmitnehmer ergreift, so dass sich der Eingangsmitnehmer und der Ausgangsmitnehmer synchron verdrehen, und einer zweiten Position, die eine unabhängige verdrehende Bewegung des Eingangsmitnehmers und des Ausgangsmitnehmers zulässt, bemessen und konfiguriert ist;
    • – eine bewegliche Mitnehmerfläche, die mit dem Eingriffsstift zusammenwirkt, um die axiale Position des Eingriffsstifts zwischen der ersten Position und der zweiten Position zu bewegen;
    • – Auslösemittel, die die Position der Mitnehmerfläche zu einer Auslöseposition hin vorspannen, um den Eingriffsstift in die erste Position zu drücken; und
    • – ein entfernbarer, austauschbarer Kern, wobei der Kern, wenn er installiert ist, die Auslösemittel darin blockiert, die Mitnehmerfläche zu der Auslöseposition hin zu drücken, wobei es der Kern, wenn er nicht installiert ist, den Auslösemitteln ermöglicht, die Mitnehmerfläche zu der Auslöseposition hin vorzuspannen;
    • – dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösemittel einen Körper umfassen, der für eine verschiebende Bewegung in entgegengesetzten ersten und zweiten Richtungen angebracht ist.
  • Somit schafft die vorliegende Erfindung einen Kupplungsmechanismus für ein Verriegelungssystem zum Sichern einer Tür und eines Türrahmens. Der Kupplungsmechanismus umfasst einen Eingangsmitnehmer, einen Ausgangsmitnehmer, sowie einen Eingriffsstift, der für eine axiale Bewegung zwischen ersten und zweiten Positionen dimensioniert und konfiguriert ist. In der ersten Position ergreift der Eingriffsstift sowohl den Eingangsmitnehmer als auch den Ausgangsmitnehmer, um die Eingangs- und Ausgangsmitnehmer zu koppeln, so dass sie sich synchron verdrehen, was es ermöglicht, dass die Tür geöffnet wird. In der zweiten Position ergeift der Eingriffsstift die beiden Mitnehmer nicht und ermöglicht dadurch eine unabhängige verdrehende Bewegung des Eingangsmitnehmers und des Ausgangsmitnehmers, so dass ein Verschwenken des äußeren Klinkenhebels die Klinke nicht zurück zieht.
  • Bei bestimmten Konstruktionen wirkt ein bogenförmiger Schlitten mit dem Eingriffsstift zusammen, um den Eingriffsstift zwischen der ersten Position und der zweiten Position zu bewegen. Ein Rahmen spannt den Schlitten zu einer dritten Position hin vor, in der der Rahmen den Eingriffsstift in der ersten Position hält. Ein entfernbarer, austauschbarer Kern, sofern ein solcher installiert ist, blockiert den Rahmen gegen eine Bewegung des Schlittens zu der dritten Position hin. Der Kern, wenn er entfernt worden ist, ermöglicht es dem Rahmen, den Schlitten zu der dritten Position hin zu bewegen, was in einer Bewegung des Eingriffsstifts zu der ersten Position hin resultiert und ein Zurückziehen der Klinke zulässt.
  • Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich für den Fachmann bei einem Studium der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung, der Patentansprüche und der Zeichnungen.
  • Die vorliegende Erfindung wird darüber hinaus unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, die Ausführungen der vorliegenden Erfindung zeigen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Erfindung, wie sie in den beigefügten Zeichnungen offenbart ist, nur als Beispiel dargestellt ist. Die unten beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten verschiedenen Elemente und Kombinationen von Elementen können unterschiedlich angeordnet und organisiert sein, um in Ausführungsformen zu resultieren, die noch innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung liegen.
  • In den Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugsziffern gleiche Teile.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführung eines Verriegelungssystems, das Gesichtspunkte der vorliegenden Erfindung umfasst.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht der Rückseite des in 1 gezeigten Verriegelungssystems, wobei das äußere Gehäuse entfernt ist und sich das Verriegelungssystem in einer verriegelten Position befindet.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht der Rückseite des in 1 gezeigten Verriegelungssystems, wobei das äußere Gehäuse entfernt und der Verriegelungskern aus dem Verriegelungssystem entfernt ist.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht der Rückseite des in 1 gezeigten Verriegel ungssystems, wobei das äußere Gehäuse entfernt ist und sich das Verriegelungssystem in einer nicht verriegelten Position befindet.
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführung des Verriegelungssystems der vorliegenden Erfindung.
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht des in 5 gezeigten Verriegelungssystems, wobei das äußere Gehäuse entfernt ist und sich das Verriegelungssystem in einer verriegelten Position befindet.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht des in 5 gezeigten Verriegelungssystems, wobei das äußere Gehäuse entfernt ist und sich das Verriegelungssystem in einer nicht verriegelten Position befindet.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht des in 5 gezeigten Verriegelungssystems, wobei das äußere Gehäuse entfernt und ein Verriegelungskern aus dem Verriegelungssystem entfernt ist.
  • Die Begriffe "erster", "zweiter", "aufwärts", "abwärts", "horizontal" und "vertikal" werden hier und in den beigefügten Ansprüchen nur zur Beschreibung verwendet, wobei sie nicht dafür vorgesehen sind, irgendeine bestimmte Ausrichtung, Reihenfolge oder Wichtigkeit zu implizieren.
  • Die 1 bis 4 zeigen ein Verriegelungssystem 10 gemäß einer ersten Ausführung der vorliegenden Erfindung. Das Verriegelungssystem 10 kann an einer Außenseite einer Tür (nicht dargestellt) angebracht werden und es ist derart betriebsfähig, dass es einen Zugang durch die Tür und den zugeordneten Türrahmen (nicht dargestellt) beschränkt. In einigen Ausführungen (nicht dargestellt) kann das Verriegelungssystem 10 auch festverdrahtet sein.
  • Wie es ausführlicher unten beschrieben wird, umfasst das Verriegelungssystem 10 einen elektronisch betätigten Kupplungsmechanismus, der eine Auslöseeinrichtung aufweist. In einigen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung arbeiten einige der Elemente des Verriegelungssystems 10 in einer Art und Weise, die ähnlich den in dem U.S.-Patent Nr. 6,286,347 beschriebenen Vorrichtungen ist, das am 11. September 2001 ausgegeben wurde und den Titel trägt "CLUTCH MECHANISM WITH MOVEABLE INJECTOR RETAINER WALL FOR DOOR LOCK SYSTEM"; sowie U.S.-Patent Nr. 5,640,863, das am 24. Juni 1997 ausgegeben wurde und den Titel trägt "CLUTCH MECHANISM FOR DOOR LOCK SYSTEM", die hier durch Bezugnahme darauf enthalten sind. Zusätzlich wird der Durchschnittsfachmann die Vorteile erkennen, die kupplungsbetätigten Mechanismen innewohnen, die in Verbindung mit Handgriffen arbeiten können, die die gesetzlichen Anforderungen des "Americans with Disabilities Act" erfüllen.
  • Wie es in den 1 bis 4 dargestellt ist, weist das Verriegelungssystem 10 einen austauschbaren Kern 12 auf (z. B. einen austauschbaren SchlageTM-Kernzylinder, einen austauschbaren Kern vom Best-Typ und dergleichen), einen Handgriff 14, eine Frontplatte oder Abdeckung 15 und eine Grundplatte 16. Wie es in den 1 bis 3 dargestellt ist, ist der Kern 12 in einer Ausnehmung 17 angebracht, die sich durch die unteren Ränder der Abdekkung 15 und der Grundplatte 16 erstreckt. Der austauschbare Kern 12 ist entfernbar (wie es in 4 dargestellt ist), so dass das Verriegelungssystem 10 heraufgesetzt (upgraded) und/oder zurückgesetzt (re-keyed) werden kann, wie es erforderlich ist, wodurch die Notwendigkeit beseitigt wird, das Verriegelungssystem 10 neu zu verstiften (re-pin). Um den Kern 12 zu ersetzen, wird ein Steuerschlüssel (nicht dargestellt) durch eine Keilnut (nicht dargestellt) eingeführt, die sich durch eine Vorderseite des Kerns 12 hindurch erstreckt. Der Kern 12 wird dann aus der Ausnehmung 12 herausgezogen und ein neuer Kern 12 wird in die Ausnehmung 17 eingesetzt.
  • Der Handgriff 14 ist mit einem Eingangsmitnehmer 18 gekoppelt, der sich durch die Abdeckung 15 hindurch erstreckt und eine erste Achse A definiert. Der Handgriff und der Eingangsmitnehmer 18 sind gemeinsam um die erste Achse A verschwenkbar. Ein Ausgangsmitnehmer 20 ist an einer Innenseite der Abdeckung 15 angeordnet und ist mit dem Verriegelungssatz 21 gekoppelt. Der Ausgangsmitnehmer 20 definiert eine zweite Achse B und weist einen Eingriffsstift oder eine Welle 22 auf, der/die einen gekrümmt geformten Kopf 24 hat. Der Eingangsmitnehmer und der Ausgangsmitnehmer 18, 20 arbeiten gemeinsam als Kupplung, wobei sie einen selektiven Betrieb des Türverriegelungssystems 10 bewerkstelligen, wie es detaillierter unten beschrieben wird.
  • Der Eingriffsstift 22 ist entlang der zweiten Achse B zwischen einer ersten oder entkoppelten Position (in 2 dargestellt), in der der Eingriffsstift 22 unter einem Abstand von dem Eingangsmitnehmer 18 angeordnet ist, und einer zweiten oder gekoppelten Position (in den 3 und 4 dargestellt), in der der Eingriffsstift 22 den Eingangsmitnehmer 18 ergreift, bewegbar. In der dargestellten Ausführungsform ist die zweite Achse B im wesentlichen senkrecht zu der ersten Achse A. Der Fachmann wird jedoch erkennen, dass in anderen Ausführungen (nicht dargestellt), die ersten und zweiten Achsen A, B anders angeordnet sein können und sich schneiden können oder nicht. In einigen Ausführungsformen ist der Eingriffsstift 22 zusätzlich mit dem Handgriff 14 gekoppelt, um in Reaktion auf eine Schwenkbewegung des Handgriffs 14 um die erste Achse A zu verschwenken.
  • Wie es in den 2 bis 4 dargestellt ist, ergreift der gekrümmt geformte Kopf 24 des Eingriffsstifts 22 einen Schlitten 27, der eine bogenförmig geformte Mitnehmeroberfläche 26 hat. Die bogenförmig geformte Mitnehmeroberfläche 26 ist so ausgelegt, dass sie eine Schwenkbewegung des Handgriffs 14 und des Eingangsmitnehmers 18 um die erste Achse A aufnimmt. Konkreter ist die Mitnehmeroberfläche 26 so ausgelegt, dass sie in einem betriebsfähigen Eingriff mit dem Ausgangsmitnehmer 20 bleibt, während sich der Eingangsmitnehmer 18 und der Handgriff 14 um die erste Achse A verschwenken. Zusätzlich ist der Schlitten 27 in einer Richtung im wesentlichen parallel zu der dargestellten zweiten Achse B zwischen einer ersten oder obersten Position (in 2 dargestellt) und einer zweiten oder untersten Position bewegbar, um den Eingriffsstift 22 selektiv entlang der zweiten Achse B zu bewegen. Wie es in 2 dargestellt ist, wenn sich der Schlitten 27 in der obersten Position befindet, spannt eine Feder (nicht dargestellt) den Eingriffsstift 22 entlang der zweiten Achse B von dem Eingangsmitnehmer 18 weg nach oben vor. Wie es in den 3 und 4 dargestellt ist, wenn sich der Schlitten 27 in der untersten Position befindet, drückt der Schlitten 27 die Feder zusammen und drückt den Eingriffsstift 22 in einen passenden Eingriff mit dem Eingangsmitnehmer 18.
  • Wie es in den 2 bis 4 dargestellt ist, ist ein Motor 28 neben dem Schlitten 27 mit der Grundplatte 16 gekoppelt. In der dargestellten Ausführungsform ist der Motor 28 ein bidirektionaler Gleichstrommotor, wobei er von Batterien 29 angetrieben wird. Der Fachmann wird jedoch erkennen, dass auch oder alternativ andere Motoren (z.B. Wechselstrommotoren) verwendet werden können. Zusätzlich kann der Motor 28 in anderen Ausführungsformen (nicht dargestellt) durch die Tür festverdrahtet sein. In der dargestellten Ausführungsform weist der Motor 28 eine Welle 30 auf, die mit einer sich axial erstreckenden Feder 32 verbunden ist. Die Feder 32 ergreift eine mit dem Schlitten 27 gekoppelte Antriebsnuss (nicht dargestellt). Die Feder 32 wirkt als Schneckengetriebe und greift in die Antriebsnuss ein. Auf diese Weise wird eine Drehbewegung des Motors 28 in eine Axialbewegung des Schlittens 27 entlang der zweiten Achse B umgewandelt. Insbesondere, während der Motor 28 die Welle 30 in einer ersten Richtung dreht (z. B. im Uhrzeigersinn), bewirkt die Wechselwirkung zwischen der Feder 32 und der Antriebsnuss, dass sich der Schlitten 27 abwärts bewegt. Während der Motor 28 die Welle 30 in einer zweiten Richtung dreht (z. B. gegen den Uhrzeigersinn), bewirkt die Wechselwirkung zwischen der Feder 32 und der Antriebsnuss in ähnlicher Weise, dass sich der Schlitten 27 aufwärts bewegt. Während eines normalen Betriebs kompensiert die Antriebsfeder 32 darüber hinaus Blockierbedingungen.
  • Wie es in 1 dargestellt ist, ist eine Tastatur 34 an der Abdeckung 15 angeordnet. Die Tastatur 34 steht in Verbindung mit einer Steuereinrichtung (nicht dargestellt) und Lichtern 35. Während eines normalen Betriebs gibt eine berechtigte Bedienungsperson einen geeigneten Zugangscode ein, indem sie die Tastatur 34 verwendet. Wenn die Bedienungsperson einen nicht annehmbaren Zugangscode eingibt, warnen die Signallichter 35 die Bedienungsperson, dass das Signal nicht akzeptabel war (z. B. geben die Signallichter 35 ein rotes Licht ab). Wenn die Bedienungsperson einen annehmbaren Zugangscode eingibt, wird ein Signal an die Steuereinrichtung übertragen, und die Signallichter 35 bestätigen die Eingabe eines zugelassenen Eingangscodes (z. B. geben die Signallichter 35 ein grünes Licht ab). Die Steuereinrichtung weist den Motor 28 dann an, den Schlitten 27 von der obersten Position in die unterste Position zu bewegen. Wie es oben erläutert wurde und wie es in den 3 und 4 dargestellt ist, wenn der Schlitten 27 sich zu der untersten Position hin bewegt, bewegt der Schlitten 27 den Eingriffsstift 22 aus der entkoppelten Position (in 2 dargestellt) in die eingekoppelte Position (in 3 dargestellt), wodurch der Handgriff 14 und der Eingangsmitnehmer 18 betriebsfähig mit dem Ausgangsmitnehmer 20 verbunden werden. Sobald sich der Eingriffsstift 22 in der Eingriffsposition befindet, stehen der Eingangsmitnehmer 18 und der Ausgangsmitnehmer 20 in einem zusammenpassenden Eingriff, und eine Bedienungsperson kann durch ein Verschwenken des Handgriffs 14 um die erste Achse die Tür in einer herkömmlichen Art und Weise öffnen.
  • Die Position des Schlittens 27 wird auch durch einen Auslösedrücker oder Rahmen 36 gesteuert. Der Rahmen 36 ist ein im allgemeinen U-förmiges Element, das einen unteren, im allgemeinen waagerechten Schenkel 38 sowie einen oberen, im allgemeinen waagerechten Schenkel 40 hat. Der Rahmen 36 ist verschiebbar an der Innenseite der Grundplatte 16 zwischen Befestigungsansätzen 42 für eine im allgemeinen senkrechte Schiebebewegung zwischen einer ersten oder neutralen Position (in 2 und 3 dargestellt) und einer zweiten oder Auslöseposition (in 4 dargestellt) angebracht. Eine Vorspannungsfeder 44 ist oberhalb des oberen Schenkels 40 angeordnet, wobei sie den Rahmen 36 nach unten zu der Auslöseposition hin vorspannt. Wie es in den 2 und 3 dargestellt ist, ergreift der Kern 12 den unteren Schenkel 38 und begrenzt die abwärts gerichtete Schiebebewegung des Rahmens 36.
  • Wenn der Kern 12 entfernt ist (wie es in 4 dargestellt ist), drückt die Vorspannungsfeder 44 den Rahmen 36 nach unten zu der Auslöseposition hin. In der Auslöseposition berührt der obere Schenkel 40 des Rahmens 36 den Schlitten 27. Der obere Schenkel 40 drückt dann den Schlitten 27 nach unten zu der untersten Position hin (in 4 dargestellt), in der der Schlitten 27 den Eingriffsstift 22 zusammendrückt, wodurch er den Eingangsmitnehmer und den Ausgangsmitnehmer 18, 20 betriebsfähig koppelt.
  • Wenn der elektrische Strom ausfällt und/oder wenn die Batterien 29 ausfallen, können der Motor 28 und/oder die Tastatur 34 betriebsunfähig werden. Wartungspersonal und/oder Notfallarbeiter, die einen Steuerschlüssel verwenden, können jedoch den Kern 12 entfernen. Wie oben erläutert wurde, ermöglicht es die Entfernung des Kerns 12, dass die Vorspannungsfeder 44 den Rahmen 36 nach unten zu der Auslöseposition hin drückt, wodurch das Verriegelungssystem 10 effektiv entriegelt wird, indem eine direkte Verbindung zwischen dem Handgriff 14 und dem Verriegelungssatz 21 gebildet wird. Sobald die direkte Verbindung zwischen dem Handgriff 14 und dem Verriegelungssatz 21 gebildet worden ist, kann eine Bedienungsperson die Tür öffnen, indem der Handgriff 14 um die erste Achse A in einer herkömmlichen Art und Weise verschwenkt wird.
  • Die 5 bis 8 zeigen eine alternative Ausführungsform eines Verriegelungssystems 50, das einen elektrisch betätigten Kupplungsmechanismus 52 hat. Zusätzlich ist das Türverriegelungssystem 50 festverdrahtet, und es ist relativ kompakt, wie es in den Figuren dargestellt ist. Das Verriegelungssystem 50 ist in seinem Konzept im wesentlichen ähnlich zu dem zuvor beschriebenen Verriegelungssystem 10. Aus Gründen der Klarheit und Kürze werden hier im folgenden somit nur Unterschiede zwischen den ersten und zweiten Ausführungsformen beschrieben.
  • Wie es in den 5 bis 8 dargestellt ist, weist das Verriegelungssystem 50 einen Kern 12, einen Handgriff 14 und eine Grundplatte 55 auf. Der Kern 12 umfasst eine Keilnut 13 und erstreckt sich durch eine Frontfläche 51 einer im allgemeinen kreisförmigen Frontplatte 53. Der Handgriff 14 ist mit einem Eingangsmitnehmer 54 gekoppelt, der eine erste Achse C definiert. Ein Ausgangsmitnehmer 56 ist an einen Verriegelungssatz 57 gekoppelt. Der Eingangsmitnehmer und der Ausgangsmitnehmer 54, 56 arbeiten gemeinsam als Kupplung, wobei sie einen selektiven Betrieb des Türverriegelungssystems 50 bewerkstelligen, wie es unten detaillierter beschrieben wird.
  • Eine selektive Kopplung des Eingangsmitnehmers 54 und des Ausgangsmitnehmers 56 wird durch eine axiale Positionierung eines Eingriffsstifts 58 erreicht, der einen bogenförmig geformten Kopf 60 aufweist und eine zweite Achse D definiert. Der Eingriffsstift 58 ist entlang der zweiten Achse D zwischen einer ersten oder nicht im Eingriff stehenden Position (in 6 gezeigt), in der der Eingriffsstift 58 unter einem Abstand von dem Eingangsmitnehmer 54 angeordnet ist, und einer zweiten oder im Eingriff stehenden Position (in den 7 und 8 gezeigt), in der der Eingriffsstift 58 den Eingangsmitnehmer 54 ergreift, bewegbar.
  • Ein Schlitten 61 umfasst eine bogenförmig geformte Mitnehmerfläche 62, die eine Schwenkbewegung des Handgriffs 14 und des Eingangsmitnehmers 54 um die erste Achse C aufnimmt. Somit kann die axiale Position des Eingriffsstifts 58 über den Schwenkbewegungsbereich des Handgriffs 14 gesteuert werden. Zusätzlich ist der Schlitten 61 axial entlang der inneren Oberfläche der Grundplatte 55 zwischen einer ersten oder obersten Position (in 6 dargestellt), in der eine Feder (nicht dargestellt) den Eingriffsstift 58 zu der nicht im Eingriff stehenden Position hin vorspannt, und einer zweiten oder untersten Position (in den 7 und 8 dargestellt), in der der Schlitten 61 den Eingriffsstift 58 zu der im Eingriff stehenden Position hin bewegt, bewegbar.
  • Die Position des Schlittens 61 ist mindestens teilweise eine Funktion einer Vorspannung, die von einem Motor (z. B. einem bidirektionalen Gleichstrommotor) 28 bewerkstelligt wird, der auf der Grundplatte 55 befestigt ist. Der Motor 28 umfasst eine Motorwelle (nicht dargestellt) sowie eine Federwelle 64, die einen (nicht dargestellten) Antriebsstift ergreift, der mit dem Schlitten 61 gekoppelt ist. Wenn der Motor 28 die Motorwelle in einer ersten Richtung (z. B. im Uhrzeigersinn) dreht, bewegt der Motor 28 insbesondere den Schlitten 61 zu der obersten Position hin. Wenn der Motor 28 die Motorwelle in einer zweiten Richtung dreht (z. B. entgegen den Uhrzeigersinn), bewegt der Motor 28 alternativ den Schlitten 61 zu der untersten Position hin.
  • Die Position des Schlittens 61 ist außerdem mindestens teilweise eine Funktion des Auslösedrückers 66. Der Auslösedrücker 66 ist ein im allgemein L-förmiger Körper, der einen oberen, im allgemeinen waagerechten Schenkel 68 aufweist. Der Auslösedrücker 66 ist zwischen Befestigungsansätzen 70 für eine im allgemeinen senkrechte Schiebebewegung zwischen einer ersten oder neutralen Position (die in den 6 und 7 dargestellt ist) und einer zweiten oder Auslöseposition (die in 8 dargestellt ist) befestigt. Eine Vorspannungsfeder 72 drückt den Auslösedrücker nach unten (z. B. zu der Auslöseposition hin), so dass ein seitlicher Arm 74 den Kern 12 berührt. Die Anwesenheit des Kern 12 begrenzt somit die abwärts gerichtete Schiebebewegung des Auslösedrückers 66 und hält den Auslösedrücker 66 in der neutralen Position.
  • Wenn der Kern 12 entfernt ist, wie es in 8 dargestellt ist, drückt die Vorspannungsfeder 72 einen Auslösedrücker oder Rahmen 66 nach unten zu der Auslöseposition hin. Der Rahmen 66 bewegt dann den Schlitten 61 zu der untersten Position hin, was bewirkt, dass sich der Eingriffsstift 58 zu der im Eingriff stehenden Position hin bewegt, was in einer Kopplung des Eingangsmitnehmers 54 und des Ausgangsmitnehmers 56 resultiert (wie es in 8 dargestellt ist).
  • Während eines Notfalls und/oder wenn die Stromversorgung des Motors 28 unterbrochen ist, kann somit eine berechtigte Person, die einen Steuerschlüssel verwendet, den Kern 12 leicht entfernen. Die Entfernung des Kerns 12 bewirkt eine Abwärtsbewegung des Rahmens 66, was eine Bewegung des Schlittens 61 bewirkt, was den Mechanismus 50 effektiv entriegelt, indem der Handgriff 14 und der Eingangsmitnehmer 54 mit dem Ausgangsmitnehmer 56 in Eingriff treten. Zu allen anderen Zeiten ist der Betrieb der Verriegelungsvorrichtung unverändert.
  • Die Begriffe "Kern" und "austauschbarer Kern", wie sie hier verwendet werden, beziehen sich auf ein weites Spektrum kommerziell verfügbarer Schließzylinder, die von Steuerschlüsseln betätigt werden, die ein Ersetzen des Kerns eines Verriegelungssystems für Rücksetz-(re-keying)-Zwecke gestatten. Somit beziehen sich die Begriffe "Kern" und "austauschbarer Kern", so wie sie hier und in den beigefügten Ansprüchen verwendet werden, auf einen weiten Bereich von Komponenten, die in verschiedenen herkömmlichen Verriegelungseinrichtungen ohne weiteres austauschbar sein können.
  • Die oben beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen sind lediglich beispielhaft dargestellt und sind nicht als Beschränkung für die Konzepte und Prinzipien der vorliegenden Erfindung vorgesehen. Somit wird der Fachmann erkennen, dass verschiedene Veränderungen in den Elementen und deren Konfigurationen und Anordnungen möglich sind, ohne von dem Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, wie sie in den beigefügten Ansprüchen dargelegt ist.

Claims (18)

  1. Kupplungsmechanismus für eine Tür mit einem Verriegelungssatz mit einer verriegelbaren Klinke und einer Betätigungseinrichtung zum Betätigen der Klinke, wobei der Kupplungsmechanismus aufweist: – einen Eingangsmitnehmer (18; 54); – einen Ausgangsmitnehmer (20; 56); – einen Eingriffsstift (22; 58), der eine Achse hat und für eine axiale Bewegung zwischen einer ersten Position, in der der Eingriffsstift sowohl den Eingangsmitnehmer als auch den Ausgangsmitnehmer ergreift, so dass sich der Eingangsmitnehmer und der Ausgangsmitnehmer synchron verdrehen, und einer zweiten Position, die eine unabhängige verdrehende Bewegung des Eingangsmitnehmers und des Ausgangsmitnehmers zulässt, bemessen und konfiguriert ist; – eine bewegliche Mitnehmerfläche (26; 62), die mit dem Eingriffsstift (22; 58) zusammenwirkt, um die axiale Position des Eingriffsstifts zwischen der ersten Position und der zweiten Position zu bewegen; – Auslösemittel (36; 66), die die Position der Mitnehmerfläche (26; 62) zu einer Auslöseposition hin vorspannen, um den Eingriffsstift in die erste Position zu drücken; und – ein entfernbarer, austauschbarer Kern (12), wobei der Kern, wenn er installiert ist, die Auslösemittel (36; 66) darin blockiert, die Mitnehmerfläche (26; 62) zu der Auslöseposition hin zu drücken, wobei es der Kern, wenn er nicht installiert ist, den Auslösemitteln ermöglicht, die Mitnehmerfläche zu der Auslöseposition hin vorzuspannen; – dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösemittel einen Körper (36; 66) umfassen, der für eine verschiebende Bewegung in entgegengesetzten ersten und zweiten Richtungen angebracht ist.
  2. Kupplungsmechanismus nach Anspruch 1, wobei der für eine verschiebende Bewegung angebrachte Körper (36; 66) ein Teil (38; 74) davon umfasst, das mit dem entfernbaren, austauschbaren Kern (12) zusammenwirkt, um eine verschiebende Bewegung zu verhindern, wenn der entfernbare, austauschbare Kern installiert ist.
  3. Kupplungsmechanismus nach Anspruch 1 oder 2, wobei er weiterhin Antriebsmittel (28) für eine selektive bi-direktionale Bewegung der Mitnehmerfläche entlang einer Antriebsachse aufweist.
  4. Kupplungsmechanismus nach Anspruch 3, wobei die Auslösemittel (66) eine Vorspannkraft in einer Richtung parallel zu der Antriebsachse ausüben.
  5. Kupplungsmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Auslösemittel eine Schraubenfeder (44; 72) aufweisen.
  6. Kupplungsmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der für eine verschiebende Bewegung angebrachte Körper (36; 66) mit einem Schlitten (27; 61) in Eingriff bringbar ist, an dem die Mitnehmerfläche (26; 62) ausgebildet ist, um die Mitnehmerfläche zu der Auslöseposition hin zu drücken, wenn der entfernbare, austauschbare Kern (12) nicht installiert ist, und wobei der Körper (36; 66) für eine verschiebende Bewegung an einer Stelle auf einer Seite des Schlittens (27; 61) in Bezug auf die entgegengesetzten ersten und zweiten Richtungen angebracht ist.
  7. Kupplungsmechanismus nach Anspruch 6, wobei der Körper (36; 66) einen ersten Schenkel (38; 66, 74) aufweist, der mit dem entfernbaren, austauschbaren Kern (12) zusammenwirkt, sowie einen zweiten Schenkel (40; 68), der mit dem Schlitten (27; 61), an dem die Mitnehmerfläche (26; 62) ausgebildet ist, in Eingriff bringbar ist.
  8. Kupplungsmechanismus nach Anspruch 7, wobei der Körper ein im wesentlichen U-förmiges Element (36) ist.
  9. Kupplungsmechanismus nach Anspruch 7, wobei der Körper ein im wesentlichen L-förmiges Element (66) ist.
  10. Kupplungsmechanismus nach einem der Ansprüche 6 bis 9, wobei die entgegengesetzten ersten und zweiten Richtungen der verschiebenden Bewegung des Körpers (36; 66) parallel zu der Bewegungsrichtung des Schlittens (27; 61) liegen, wenn sich die Mitnehmerfläche (26; 62) zu der Auslöseposition hin und von dieser weg bewegt.
  11. Kupplungsmechanismus nach einem der Ansprüche 3 bis 10, wobei der austauschbare Kern (12) gestreckt ist, um eine Längsachse parallel zu der Antriebsachse zu definieren.
  12. Kupplungsmechanismus nach einem der Ansprüche 3 bis 10, wobei der austauschbare Kern (12) gestreckt ist, um eine Längsachse zu definieren, die senkrecht zu der Antriebsachse steht.
  13. Kupplungsmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die bewegliche Mitnehmerfläche (26; 62) eine gebogene Mitnehmerfläche ist.
  14. Kupplungsmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei er des weiteren eine Frontplatte (53) aufweist, die den Kupplungsmechanismus abdeckt, wobei die Frontplatte einen vorderen Abschnitt (51) aufweist und einen im allgemeinen in Umfangsrichtung verlaufenden Randabschnitt, der sich von dem vorderen Abschnitt erstreckt, wobei die Frontplatte eine Öffnung in dem vorderen Abschnitt (51) aufweist, wobei der austauschbare Kern (12) aus der Öffnung entfernbar ist.
  15. Kupplungsmechanismus nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei er des weiteren eine Frontplatte (15) aufweist, die den Kupplungsmechanismus abdeckt, wobei die Frontplatte einen Randabschnitt aufweist, wobei der Randabschnitt eine Öffnung (17) aufweist und wobei der austauschbare Kern (12) aus der Öffnung entfernbar ist.
  16. Kupplungsmechanismus/Frontplattenanordnung nach Anspruch 15, wobei der vordere Abschnitt (51) eine im allgemeinen kreisförmige Form aufweist.
  17. Kupplungsmechanismus/Frontplattenanordnung nach Anspruch 15, wobei die Frontplatte (15) eine im allgemeinen länglich ausgebildete Form aufweist.
  18. Kupplungsmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der entfernbare, austauschbare Kern (12) ein Ende hat, das eine Keilnut (13) definiert, die eine Öffnung und eine der Öffnung gegenüberliegende Endfläche aufweist, wobei die Auslösemittel (36) eine Struktur (38) aufweisen, die die Endfläche ergreift.
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