DE602004001226T2 - Vorrichtung zum verteilen von länglichen gegenständen mit einer hauptöffnung und mindestens einer weiteren länglichen öffnung - Google Patents

Vorrichtung zum verteilen von länglichen gegenständen mit einer hauptöffnung und mindestens einer weiteren länglichen öffnung Download PDF

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    • B65D81/26Adaptations for preventing deterioration or decay of contents; Applications to the container or packaging material of food preservatives, fungicides, pesticides or animal repellants with provision for draining away, or absorbing, or removing by ventilation, fluids, e.g. exuded by contents; Applications of corrosion inhibitors or desiccators
    • B65D81/266Adaptations for preventing deterioration or decay of contents; Applications to the container or packaging material of food preservatives, fungicides, pesticides or animal repellants with provision for draining away, or absorbing, or removing by ventilation, fluids, e.g. exuded by contents; Applications of corrosion inhibitors or desiccators for absorbing gases, e.g. oxygen absorbers or desiccants

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verteilen bzw. Spenden von länglichen Gegenständen, insbesondere mit im Wesentlichen vieleckigem, kreisrundem, elliptischem Querschnitt, und den mit einer solchen Verteil- bzw. Spendevorrichtung ausgerüsteten Behälter.
  • Zahlreiche Gebrauchsgegenstände haben eine längliche Form mit im Wesentlichen vieleckigem, kreisrundem, elliptischem Querschnitt. Solche Gegenstände sind insbesondere Laschen bzw. Zungen (languettes), "Teststrips" in Form von steifen Streifen (bandelettes) oder Lamellen bzw. Spateln (lamelles) zu Diagnose- oder Kontrollzwecken auf dem Gebiet der Medizin. Weitere zu verteilende Gegenstände mit länglicher Form können zum Beispiel auch Pflaster (pansements) oder – auf dem Ernährungssektor – Kaugummis, Zahnstocher usw. sein.
  • Aus evidenten Gründen, zum Beispiel der Hygiene, aber auch um jede Verschlechterung zu vermeiden und so die Konservierungsdauer der Gegenstände zu verlängern, werden diese gegen äußere Verunreinigungen aber auch gegen physikalischchemische Angriffe geschützt, die aus der relativen Luftfeuchtigkeit, dem Licht, insbesondere dem UV-Licht, oder anderen chemischen Substanzen oder auch aus mechanischen Einwirkungen resultieren.
  • Ebenfalls aus Gründen der Hygiene, der Aufbewahrung und des Schutzes sind schon zahlreiche Verteil- bzw. Spendevorrichtungen erdacht worden, um längliche Gegenstände einzeln Stück für Stück zu spenden und um die Anzahl der benötigten Gegenstände genau kontrollieren zu können und jede unerwünschte Verschwendung solcher Gegenstände zu vermeiden.
  • Solche Verteilvorrichtungen müssen einfach, in der Herstellung kostengünstig und leicht bedienbar sein.
  • Stand der Technik
  • In der technischen Literatur gibt es Beschreibungen von zahlreichen Verteil- bzw. Spendevorrichtungen flacher Gegenstände, insbesondere in der Literatur der veröffentlichten Patentanmeldungen und/oder Patente.
  • In einem ersten Dokument des Stands der Technik ( US 5,505,308 ) wird eine Vorrichtung zum Speichern von feuchtigkeitsempfindlichen Testspateln beschrieben.
  • Die Speichervorrichtung scheint durch einen Behälter gebildet zu werden, der einen dehydrierenden Stoff enthält und einen Deckel umfasst, der von der Öffnung des genannten Behälters durch eine Translationsbewegung, gefolgt von einer Rotationsbewegung, entfernt werden kann.
  • Bei der Benutzung wird der Deckel von der Öffnung des Behälters durch eine Translationsbewegung entfernt, die parallel zu der Richtung verläuft, in der die Testspateln aus dem Behälter herausgezogen werden, und wird dann einer Rotation unterzogen, um den Zugriff auf die Testspateln zu ermöglichen. Die Testspateln selbst werden mittels einer Feder impulsartig aus dem Behälter hinausgedrückt, so dass der Benutzer sie ergreifen kann.
  • Diese Verteilvorrichtung weist zahlreiche technische Nachteile auf, wie zum Beispiel die Tatsache, dass mehrere Spateln gleichzeitig aus dem Behälter hinausgedrückt werden, was die Gefahr der Kontamination und/oder mechanischen Verschlechterung der bei jedem erneuten Öffnen des Behälters nicht entnommenen Testspateln erhöht. Zudem berührt der Benutzer im Moment des Ergreifens einer Testspatel mit seinen Fingern oder den Greifwerkzeugen mehrere andere Spateln, so dass die Gefahr besteht, dass die aktiven Oberflächen dieser Spateln verschlechtert oder durch äußere Pollution kontaminiert werden.
  • Diese Vorrichtung ist auch komplex und in der Herstellung relativ teuer, denn sie erfordert die Verwendung einer Einrichtung zum Herausziehen der Testspateln mittels einer Feder sowie einen Deckel mit einer komplexen Kinematik. Ein weiterer Nachteil dieses Systems besteht darin, dass man zum Öffnen generell beide Hände benötigt, was seine Handhabung relativ schwierig macht.
  • In einem anderen Dokument ( US 5,788,064 ) wird eine Testspatelnspendevorrichtung beschrieben, die ein Trocknungselement und einen Deckel umfasst, der im geschlossenen Zustand keine Feuchtigkeit durchlässt. Im Unterschied zu den anderen Vorrichtungen, insbesondere der oben erwähnten, verfügt diese nicht über eine Ausstoßeinrichtung der Testspateln, da das Verteilen bzw. Spenden durch Umkehrung des Behälters erfolgt. im Moment des Öffnens kippt der Deckel des Behälters durch Rotation um eine zur Spatelnspendeachse senkrechte Achse, so dass der Behälter partiell geöffnet wird und die Lammellen herausrutschen können. Die aus dem Behälter herausrutschenden Spateln werden abgelenkt auf einen Anschlag, gebildet durch eine der Öffnung gegenüberstehende Fläche des Deckels, um nicht hinunterzufallen.
  • Ebenso wie die in dem Patent US 5,505,308 beschriebene Vorrichtung weist auch diese Vorrichtung Nachteile auf, die mit der Tatsache verbunden sind, dass beim Öffnen des Behälters mehrere Spateln in unkontrollierter Weise gleichzeitig extrahiert werden, die, wenn sie wieder in den Behälter zurückgeschoben werden, kontaminiert sein können. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Öffnung zum Extrahieren der Spateln sehr groß ist, was die Gefahr der Kontamination der Spateln im Innern des Behälters erhöht.
  • Ein anderes Dokument (PATENT ABSTRACT OF JAPAN, Vol. 1998, Nr. 0,4) beschreibt eine Einzelstück-Spendevorrichtung für pharmazeutische Tabletten, umfassend:
    • – eine zentrale runde Öffnung, definiert durch elastische trapezförmige Teile, so angeordnet, dass sie eine kegelstumpfförmige Fläche bilden, wobei diese zentrale runde Öffnung einen Durchmesser hat, der demjenigen der zu spendenden Zusammensetzung (composé) bzw. Tabletten entspricht,
    • – flexible Zungen von rechteckiger Form, angeordnet zwischen zwei biegsamen Teilen und länger als jedes biegsame Teil, wobei die genannten flexiblen Zungen in der zentralen runden Öffnung münden und eine zweite runde Öffnung bilden, die koaxial ist mit der ersten und deren Durchmesser kleiner ist als derjenige der zu extrahierenden Zusammensetzung (composé) bzw. Tabletten.
  • Das Extrahieren der einzelnen Tabletten erfolgt, indem man den Behälter umkehrt und schüttelt, wobei die genannten Tabletten durch den Effekt der konstant geneigten gekrümmten kegelstumpfförmigen Flächen geführt werden und durch Erweiterung der durch die flexiblen Zungen gebildeten Passage austreten. Nach der Extraktion einer Tablette kehren die flexiblen Zungen zu ihrer ursprünglichen Position und Form zurück.
  • Diese Verteilungsvorrichtung ist also dazu bestimmt, Gegenstände des Typs Tabletten mit zylindrischer Hülle zu spenden und ist daher absolut ungeeignet für das Spenden von länglichen Gegenständen nach der vorliegenden Erfindung.
  • Keine der Vorrichtungen nach dem Stand der Technik liefert zufriedenstellende Resultate, denn diese Vorrichtungen ermöglichen keine Kontrolle der Anzahl der aus dem Behälter extrahierten Gegenstände oder Spateln. Außerdem ermöglichen solche Vorrichtungen nicht, Kontaminationen oder Verunreinigungen von ungewollt aus dem Behälter herausgezogenen und dann – da unbenützt – wieder in ihn hineingesteckten Spateln garantiert auszuschließen, was die Qualität der Lagerung der Spateln tangiert. Außerdem sind Verteil- oder Spendevorrichtungen nach dem Stand der Technik oft aus zahlreichen mechanischen Teilen zusammengesetzt, die sie sowohl teuer machen als auch und Herstellungs- und Handhabungsschwierigkeiten verursachen.
  • Darstellung der Erfindung
  • Die Aufgabe der Erfindung ist die Realisierung einer Verteil- oder Spendevorrichtung für längliche Gegenstände, insbesondere mit im Wesentlichen vieleckigem, kreisrundem, elliptischem Querschnitt, wie zum Beispiel Spateln (lamelles) oder steife Streifen (bandelettes rigides), die das Spenden einzelner Gegenstände Stück für Stück ermöglich, wobei die oben erwähnten Nachteile ganz oder teilweise beseitigt werden.
  • Es darf nur jeweils ein gewählter und gespendeter Gegenstand mit dem Außenumgebung des Behälters in Kontakt kommen, und die anderen Gegenstände müssen im Innern des Behälters geschützt sein.
  • Eine solche Spendevorrichtung muss angepasst sein an eine Betätigung mit einer Hand, so dass die andere, freie H and den gespendeten Gegenstand ergreifen kann.
  • Die Erfindung betrifft also zunächst eine Verteil- oder Spendevorrichtung für längliche Gegenstände, insbesondere mit im Wesentlichen vieleckigem, kreisrundem, elliptischem Querschnitt, um diese einzeln zu spenden, Stück für Stück, so wie in Anspruch 1 definiert.
  • Die Erfindung betrifft auch einen Behälter, der die zu spendenden länglichen Gegenstände enthält und in bzw. auf ein Ende von diesem die Spendevorrichtung montiert wird.
  • Eine solche Vorrichtung, verbunden mit ihrem Behälter, dient dazu, Stück für Stück gespeicherte und vor der Außenumgebung geschützte Gegenstände zu spenden.
  • Wenn ein Spende erforderlich ist, kehrt der Benutzer die Richtung der Spendevorrichtung um, so dass die gespeicherten, zu spendenden Gegenstände sich über der genannten Spendevorrichtung befinden, im Kontakt mit ihrer Vorderfläche.
  • Durch Umkehrung der Vorrichtungsrichtung, und folglich durch die Wirkung der Schwerkraft, kommen die zu spendenden Gegenstände sukzessive in Kontakt:
    • – zunächst mit den Führungsflächen beiderseits der länglichen Öffnungen, wobei jede Führungsfläche die Funktion hat, die zu spendenden Gegenstände so zu positionieren, dass eines der Enden der zu spendenden länglichen Gegenstände im Wesentlichen in eine Lage kommt die parallel ist zu der länglichen Öffnung, die sich in der Nähe der Führungsfläche befindet,
    • – dann mit der oder den länglichen Öffnung(en), die schlitzförmig sein können und die die Spendevorrichtung durchqueren.
  • Die zu spendenden Gegenstände, mobilisiert durch eine durch die Richtungsumkehr verursachte Bewegung und den Kontaktstoß zwischen den zu spendenden Gegenständen und den Führungsflächen auf der Vorderseite der Spendevorrichtung, werden gesammelt und in Richtung wenigstens einer länglichen Öffnung geführt, wobei sie längs dieser länglichen Öffnungen in Richtung Hauptspendeöffnung gleiten.
  • Die Hauptspendeöffnung kann eine vieleckige, runde oder ovale Form haben. Diese Öffnung hat Abmessungen, die auf einmal bzw. bei jedem Spendevorgang immer nur einen einzigen Gegenstand durchlassen. Wenn also die Hauptspendeöffnung rund ist, entspricht ihr Durchmesser ungefähr der Breite oder dem Durchmesser des zu spendenden Gegenstands. Folglich wird unabhängig von der Anzahl der länglichen Öffnungen, die in die Hauptspendeöffnung münden, jeweils immer nur ein einziger Gegenstand gespendet.
  • Die länglichen Öffnungen haben eine Länge wenigstens gleich der doppelten Breite der zu spendenden Gegenstände und vorzugsweise wenigstens gleich der dreifachen Breite der zu spendenden Gegenstände.
  • Die länglichen Öffnungen haben eine Breite, die ungefähr der minimalen Dicke der zu spendenden Gegenstände entspricht, so dass der Gegenstand sich in einer länglichen Öffnung positioniert, einen leichten Halt in ihr hat, aber trotzdem in Richtung Hauptspendeöffnung gleiten kann.
  • Die Funktion des Sammelns der zu spendenden Gegenstände wird folglich mittels der oder den länglichen Öffnungen realisiert, die ermöglichen, einen oder mehrere Gegenstände in Richtung Hauptspendeöffnung zu führen.
  • Die Funktion des Selektierens von zu spendenden Gegenständen erfolgt also auf Höhe der Hauptspendeöffnung. Wenn mehrere zu spendenden Gegenstände durch die längliche(n) Öffnung(en) geführt werden und gleichzeitig die Hauptspendeöffnung erreichen, kann nur ein Gegenstand selektiert und durch diese Hauptspendeöffnung hindurch gespendet werden, und die anderen Gegenstände bleiben im Innern des Behälters blockiert.
  • Generell durchquert der selektierte Gegenstand die Hauptspendeöffnung partiell, ist aber immer noch leicht eingeklemmt, so dass er nicht aus dem Behälter herausfallen kann. Ein Teil des durch diese Vorrichtung selektierten Gegenstands ragt also aus dem Behälter heraus, aus der Rückfläche der Vorrichtung, und kann von dem Benutzer ergriffen werden, der den Gegenstand dann vollständig aus dem Behälter bzw. der Vorrichtung herausziehen kann.
  • Das Spenden eines neuen bzw. weiteren Gegenstands erfolgt, indem man die Spendevorrichtung schüttelt oder wieder umdreht, so dass die Vorrichtung nach unten zeigt und die gespeicherten Gegenstände Kontakt haben mit der Vorderfläche der Vorrichtung.
  • Die Hauptspendeöffnung befindet sich an einem beliebigen Punkt der Oberfläche der Spendevorrichtung und kann den äußeren Perimeter der Vorrichtung tangieren. Jedoch ist diese Öffnung vorzugsweise koaxial in Bezug auf die Symmetrieachse der Spendevorrichtung.
  • Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Spendevorrichtung gehen aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung eines Realisierungsbeispiels hervor, wobei Bezug genommen wird auf die nachfolgenden beigefügten Zeichnungen:
  • die 1 als perspektivische Ansicht eines mit einer Spendevorrichtung ausgestatteten Spendebehälters;
  • die 2 als perspektivische Ansicht nur einer Spendevorrichtung;
  • die 3 als Draufsicht einer Spendevorrichtung,
  • die 4 als Schnittansicht gemäß der Achse A-A der Spendevorrichtung;
  • die 5 als Schnittansicht gemäß der Achse B-B der Spendevorrichtung.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Spendevorrichtung 1, die die Form einer Scheibe aufweist und sich im Innern des zylindrischen Spendebehälters 4 befindet, der die zu spendenden länglichen Gegenstände enthält. Wie vorhergehend erwähnt, sind die zu spendenden länglichen Gegenstände in diesem beschriebenen Spezialfall Testspateln für die medizinische Diagnose oder chemische Analyse.
  • Die 2 zeigt eine detaillierte perspektivische Ansicht der scheibenförmigen Spendevorrichtung 1, getrennt von ihrem Behälter.
  • Diese Vorrichtung 1 wird gebildet durch eine vorzugsweise aber nicht exklusiv runde Hauptspendeöffnung 3, in der mehrere längliche Öffnungen 2 münden, die radial um die Hauptspendeöffnung 3 herum angeordnet sind.
  • Vorzugsweise sind die länglichen Öffnungen gleichmäßig um die Symmetrieachse der Hauptspendeöffnung 3 herum verteilt und bilden zum Beispiel ein X, wenn es sich um vier längliche Öffnungen handelt, oder einen sechszackigen Stern, wenn es sich um sechs längliche Öffnungen handelt.
  • Die Zahl der in die Hauptspendeöffnung 3 mündenden länglichen Öffnungen 2 ist nicht begrenzt. Jedoch ist festgestellt worden, dass das Spenden der Gegenstände 13 verbessert wird, wenn sechs längliche Öffnungen gleichmäßig um die Symmetrieachse einer Hauptspendeöffnung 3 herum verteilt sind.
  • Im Allgemeinen weisen die vorgesehenen länglichen Öffnungen die Form eines Schlitzes auf, dessen Seiten im Wesentlichen parallel zueinander sind, so dass die längliche Öffnung eine im Wesentlichen konstante Breite hat. Die Längsseiten der Schlitze weisen einen Abstand im Wesentlichen gleich oder etwas kleiner als die Dicke des zu spendenden Gegenstands auf, so dass dieser den Schlitz nur dank einer mechanischen Kraft ganz durchquert, die man im Moment des Ergreifens des aus der Vorrichtung herausragenden Teils auf ihn ausübt.
  • Die länglichen Öffnungen 2 können auch die Form von Schlitzen haben, deren Breite in der Richtung etwas zunimmt, die vom perimetrischen Ende der länglichen Öffnung zur Hauptspendeöffnung 3 hin verläuft. Vorzugsweise umfasst der Schlitz mit zunehmender Breite zwei im Wesentlichen geradlinige Längsseiten, die zusammen einen Winkel bilden, der leicht geöffnet ist in Richtung Hauptspendeöffnung, wobei der Wert dieses Winkels im Allgemeinen zwischen 0° und 10° enthalten ist, wobei dieser Wert angepasst wird in Abhängigkeit von der Art der zu spendenden Gegenstände und den Werkstoffen und Formen der Spendevorrichtung.
  • Indem man die Vorrichtung und folglich die in ihr enthaltenen Gegenstände einer kurzen Schüttelbewegung unterzieht, erreicht man, dass einige Gegenstände unter der Wirkung ihrer kinetischen Energie in eine schlitzförmige längliche Öffnung mit zunehmender Breite rutschen. In diesem Fall – und immer noch unter der Wirkung ihrer kinetischen Energie – gleiten die Gegenstände auf natürliche Weise in Richtung der Hauptspendeöffnung, denn je mehr sich der Gegenstand der Hauptspendeöffnung nähert, desto weniger wird er durch die Seiten des Schlitzes eingeklemmt. In bestimmten Fällen bleiben die in einem solchen Schlitz steckenden Gegenstände, wenn sie nicht gespendet worden sind, an der Stelle eingeklemmt, wo der Raum zwischen den Seiten des Schlitzes im Wesentlichen gleich der Dicke des zu spendenden Gegenstands ist. Dieser Schlitz mit zunehmender Breite ist also sowohl vorteilhaft, um die Gegenstände in Richtung Hauptspendeöffnung zu lenken, als auch, um in bestimmten Fällen durch leichtes Klemmen oder Reiben die in einer der länglichen Öffnungen steckenden und noch nicht gespendeten Gegenstände festzuhalten.
  • Die länglichen Öffnungen 2 können viele Formen aufweisen und insbesondere rechteckig sein. Auch kann wenigstens eine Seite der länglichen Öffnungen gekrümmt sein oder es können auch beide Seiten symmetrisch gekrümmt sein, so dass die gekrümmten Seiten eine längliche Öffnung mit einer Verengung bilden. Es ist evident, dass zahlreiche Formen von länglichen Öffnungen benutzt werden können, um eine solche Verengung zu bilden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Die Verengung der länglichen Öffnung wird im Allgemeinen in der Mitte der Länge der Öffnung vorgesehen, so dass sie einen der zu spendenden länglichen Gegenstände leicht und lokal einklemmt.
  • Es können Zonen der Seiten der Öffnungen 2 und 3, in Kontakt mit den zu spendenden Gegenständen, Sektionen oder Protuberanzen aus elastischem Material aufweisen, um die Funktion des Einklemmens der Gegenstände in der Öffnung auf dem Wege einer elastischen Kompression dieser Gegenstände zu verbessern. Die Kontaktzonen der Seiten der länglichen Öffnungen 2 aus elastischem Material können insbesondere punktuelle Vorsprünge 7 sein, wie dargestellt in den 1 bis 3. Die Kontaktzonen der Seiten der Öffnungen aus elastischem Material können auch auf der gesamten Länge der länglichen Öffnung oder einem Teil dieser Länge oder nur auf einer oder vorzugsweise auf beiden Seiten positioniert werden.
  • Die Zonen aus elastischem Material können aus wenigstens einem natürlichen oder synthetischen Elastomer sein. Das oder die betreffenden Elastomere können vorzugsweise ausgewählt werden aus der Gruppe, die gebildet wird durch durch Elastomere des Typs natürliche Kautschuke, synthetische Kautschuke, insbesondere die Monoolefinkautschuke, zum Beispiel die Polymere des Typs Isobutylen/Isopren, Ethylen-Vinylacetat (EVA), Ethylen-Propylen (EPR), Ethylen-Propylen-Dien (EPDM), Ethylen-Acrylsäureestern (EMA-EEA), die Fluorpolymere, insbesondere die Diolefinkautschuke, davon die Polybutadiene, die Butadien-Styrol-Copolymere (SBR), die Kautschuke auf der Basis von Kondensationsprodukten, zum Beispiel die thermoplastischen Polyester- und Polyurethankautschuke, die Silicone, die Styrolkautschuke, insbesondere Styrol-Butadien-Styrol (SBS) und Styrol-Isopren-Styrol (SIS), einzeln oder als Mischung verwendet.
  • Die Spendevorrichtung 1 hat vorzugsweise die Form einer Scheibe, wie dargestellt in den Figuren, aber sie kann viele Formen haben, um sich an die verschiedenen Behältertypen anzupassen, und kann zum Beispiel oval oder quadratisch oder halbkugelförmig sein.
  • Führungsflächen 6 der zu spendenden Gegenstände 13 erstrecken sich auf der Vorderseite der Vorrichtung, das heißt der den gespeicherten Gegenständen 13 zugewandten Seite, längs der gesamten Kanten der Öffnungen 2, 3 oder eines Teils von diesen. Diese Führungsflächen 6 sind auf jeder Kante positioniert, beiderseits der länglichen Öffnungen 2, und den in dem Behälter 4 gespeicherten zu spendenden Gegenständen 13 zugewandt.
  • Die Führungsflächen 6 sind schräge Ebenen in Bezug auf die Öffnung 2, so dass sie eine Art Trichter bilden, der ermöglicht, die zu spendenden Gegenstände zu sammeln, und dessen Ausgang durch die längliche Öffnung 2 gebildet wird. Die Neigung der Führungsflächen 6 in Bezug auf die Ebene, die durch die beiden Seiten der Öffnung 2 verläuft, ist generell zwischen 20° und 60° und vorzugsweise 45° enthalten. Die Führungsflächen 6, 6' von zwei benachbarten länglichen Öffnungen 2 und 2' (dargestellt in den 3 bis 5) bilden generell einen V-Winkel mit einer scharfen Kante 15, der ermöglicht, die zu spendenden Gegenstände der einen oder anderen der benachbarten Öffnungen 2 und 2' zuzuführen.
  • Die auf jeder Seite der länglichen Öffnungen 2 positionierten Führungsflächen 6 sind vorzugsweise eben, können aber auch Flächen mit einem hohl oder erhaben gekrümmten Querschnitt sein, oder irgend eine andere Form haben, die die Funktion der Führung der Gegenstände in Richtung der genannten länglichen Öffnungen erfüllt.
  • Um die Führungsfunktion zu begünstigen, werden die Führungsflächen vorzugsweise aus steifem Material ausgebildet, das ein leichtes Gleiten der zu spendenden Gegenstände ermöglicht.
  • Die Spendevorrichtung 1 wird vorzugsweise aus einem steifen polymeren Material mittels Spritzguss hergestellt und umfasst die folgenden wichtigen erfindungsgemäßen Funktionsformen:
    • – die länglichen Öffnungen 2;
    • – die Hauptspendeöffnung 3;
    • – die Führungsflächen 6, die den zu spendenden Gegenständen 13 zugewandt sind und sich generell beiderseits jeder der länglichen Öffnungen befinden;
    • – wenn nötig die Zusammenbauelemente der Spendevorrichtung 1 mit dem Behälter 4.
  • Die zur Realisierung der Spendevorrichtung und insbesondere der Führungsflächen geeigneten Werkstoffe werden generell aber nicht exklusiv ausgewählt aus der Gruppe der thermoplastischen Polymere, die insbesondere gebildet wird durch die Polyolefine wie etwa die Polyethylene, die Polypropylene, die Ethylen/Propylen-Copolymere und ihre Mischungen, die Polyamide (PA), die Polystyrole (PS), die Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS), die Styrol-Acrylnitril-Copolymerisate (SAN), die Polymethylmethacrylate (PMMA), die Polyethylenterephthalate (PET), die Polyvinylchloride, die Polycarbonate.
  • Das Teilstück oder die Teilstücke der Spendevorrichtung, die aus elastischem Material oder elastischen Materialien sind (15), sind generell auf den Teil der Spendevorrichtung aufgegossen, der aus steifem Material ist (17), wobei der steife Teil 17 generell die Hauptstruktur der Spendevorrichtung 1 bildet. Das elastische Material wird vorzugsweise durch eine Schicht 15 gebildet, die elastische gebogene Ränder umfasst, die den Außenumfang der länglichen Löcher 2 und/oder der Hauptspendeöffnung 3 bilden.
  • Die 6 zeigt einen im Wesentlichen ebenen länglichen Gegenstand des parallelflachen Typs 13, dazu bestimmt, durch die Spendevorrichtung 1 gespendet zu werden.
  • Die zu spendenden ebenen länglichen Gegenstände sind im Wesentlichen identisch und haben die Form von parallelflachen Lamellen, von Stangen mit elliptischem Querschnitt, vieleckigem Querschnitt, kreisförmigem Querschnitt.
  • Es wurde festgestellt, dass die Qualität, die Gegenstände einzeln zu spenden, dadurch verbessert werden kann, dass man parallelflache Lamellen bzw. lamellenförmige Gegenstände verwendet, die auf wenigstens einer der beiden ebenen Flächen des Gegenstands 13 einen Höcker 16 aufweisen.
  • Es ist auch festgestellt worden, dass dieser Höcker vorzugsweise von dem Ende des Gegenstands, das zuerst in die Hauptspendeöffnung 3 eingeführt wird, einen gewissen Abstand haben muss, so dass dieser Gegenstand 13 teilweise in eine längliche Öffnung 2 hineinrutschen kann, dann in dieser Öffnung 2 mit dem Höcker 16 anschlägt und normalerweise nur durch die Hauptspendeöffnung 3 austreten kann. Der Höcker 16 des Gegenstands 13 befindet sich generell auf Höhe des ersten vorderen Drittels des zu spendenden Gegenstands, auf der der Spendevorrichtung 1 zugewandten Seite. Diese Seite ist durch den Pfeil "C" bezeichnet, der die Spenderichtung des Gegenstands angibt.
  • Um die Qualität des Spendens von Gegenständen zu verbessern, ist es vorzuziehen, diese Gegenstände in einer einzigen Richtung anzuordnen (Richtung des Pfeils "C"), um ein relativ homogenes Verhalten dieser Gegenstände beim Spenden zu begünstigen. Dazu wird der Vorrat der zu spendenden Gegenständen generell in einem Behälter 4 untergebracht, dessen Innenabmessungen ermöglichen, die relative Ausrichtung der Gegenstände 13 in Bezug auf die Spendevorrichtung 1 beizubehalten.
  • Der Behälter 4 hat die Hauptaufgabe, den Vorrat der zu spendenden Gegenstände vor Außeneinwirkungen zu schützen, zum Beispiel Feuchtigkeit, Staub, mechanische Beschädigungen wie etwa Stöße usw.
  • Dazu wird der Behälter 4 generell aus einem steifen feuchtigkeitsdichten polymeren Material hergestellt. Solche Materialien können ausgewählt werden aus der Gruppe, die gebildet wird durch thermoplastische polymere Materialien, die zu der Materialgruppe gehören, die gebildet wird durch die Polyethylene, die Polypropylene, die Ethylen/Propylen-Copolymere und ihre Mischungen, die Polyamide, die Polystyrole (PS), die Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS), die Styrol-Acrylnitril-Copolymerisate (SAN), die Polymethylmethacrylate (PMMA), die Polyethylenterephthalate (PET), die Polyvinylchloride, die Polycarbonate.
  • Wie vorhergehend erwähnt und dargestellt in der 1, wird die Spendevorrichtung 1 generell in bzw. auf einen Behälter 4 montiert, der die zu spendenden Gegenstände 13 enthält, so dass das Ganze eine Speicher- und Spendeeinheit für längliche Gegenstände darstellt, die einzeln Stück für Stück gespendet werden. Eine zusammengebaute Vorrichtung ist vorteilhaft, denn sie ermöglicht, die Spendevorrichtung 1 und den Behälter 4 separat herzustellen, so dass man mit ein und dieselben Spendevorrichtung auch mehrere unterschiedliche Behälter verwenden kann. Außerdem wird die Wiederbefüllung des Behälters mit zu spendenden Gegenständen erleichtert.
  • Mehrere Zusammenbauarten zwischen dem Behälter 4 und der Spendevorrichtung 1 sind möglich. Zum Beispiel ist ein Zusammenbau der Vorrichtung 1 mit dem Behälter 4 durch Verschraubung, Klebung, Rastung oder Presssitz möglich. Im Falle des Zusammenbaus durch Presssitz weist der Behälter 4 einen Anschlag auf, um die Vorrichtung 1 in der richtigen Position zu blockieren. Generell wird ein konischer Presssitz bevorzugt, denn er ermöglicht zugleich die Positionierung der Vorrichtung in Bezug auf den Behälter aber auch die mechanische Blockierung der zusammengebauten Teile. Zum Beispiel hat die Spendevorrichtung 1 der 4 und 5 eine kreisrunde Form und besitzt einen konischen Außenflächenteil 18 (14), der sich auf einer komplementären konischen Innenoberfläche des Behälters 4 abstützt. Der Zusammenbau der Spendevorrichtung 1 mit dem Behälter 4 wird so realisiert, dass die Spendevorrichtung 1 einen ausreichenden Abstand von den zu spendenden Gegenständen 13 hat.
  • Erfindungsgemäß, und um die Schutzfunktion für die Gegenstände gegenüber Feuchtigkeit zu erfüllen, ist es auch möglich, den Behälter 4 mit einem zu öffnenden Deckel 8 zu versehen, der an dem Behälter 4 durch ein Scharnier 9 befestigt ist, dessen Schwenkachse im Wesentlichen senkrecht ist zu der Hauptachse des Behälters 4. Der Deckel 8 kann auch durch irgend eine andere konventionelle Einrichtung an dem Behälter befestigt werden, zum Beispiel mittels eines Clips, einer Schraubverbindung, einer Rastung.
  • Ein weiterer Schutz gegenüber Feuchtigkeit kann in Form von Absorptions- oder Trocknungselementen realisiert werden, gebildet durch Trocknungszusammensetzungen, die durch Mischungen von thermoplastischen Polymeren und/oder Copolymeren und/oder Elastomeren, einzeln oder als Mischung und Trocknungsmaterialien gebildet werden. Diese Trocknungselemente können die Form von Einsätzen haben oder auf die Innenoberfläche des Behälters 4 gegossene Materialschichten sein oder in den die Behälterwände bildenden Material enthalten sein und/oder in den Deckel 8 integriert sein, der den Behälter verschließt, und/oder den Deckel 8 bilden.
  • Die Trocknungselemente können auch die Materialien sein, die den Behälter 4 oder den Deckel 8 bilden. Bezüglich der Trocknungszusammensetzungen, gebildet durch Mischungen von thermoplastischen Polymeren und/oder Copolymeren und Trocknungsmaterialien, wobei die benutzten Polymere und/oder Copolymere unter denen ausgewählt werden, die zur Herstellung der Vorrichtung und des Behälters verwendet werden, und dies einzeln oder als Mischung, eventuell in Verbindung mit wenigstens einem Elastomer, verwendet für die Realisierung der Kontaktzonen der länglichen Öffnungen 2.
  • Das Trocknungsmaterial wird generell unter den nachfolgenden Materialtypen ausgewählt.
  • Ein erster Trocknungsmaterialtyp umfasst chemische Bestandteile, die sich mit Wasser verbinden können, um Hydrate zu bilden. Solche Trocknungsmittel können sein:
    • – wasserfreie Salze, die die Tendenz haben, Wasser und Feuchtigkeit zu binden, um Hydratsalze zu bilden,
    • – wasserfreie Oxide, die mit Wasser oder Wasserdampf (Luftfeuchtigkeit) reagieren, um neue Hydratverbindungen zu bilden, zum Beispiel Calciumoxid, Magnesiumoxid usw.
  • Ein anderer Trocknungsmaterialtyp hat die Fähigkeit, die Feuchtigkeit durch einen mit der Morphologie des Materials verbundenen Kapillareffekt zu absorbieren. Solche Materialien sind hauptsächlich Siliciumdioxide, insbesondere die Siliciumdioxidgele, Tone wie etwa Montmorillonit, die Molekularsiebe, Amidon, und bestimmte synthetische Materialien wie etwa Polybutadiene und Polysilane.
  • Der Deckel 8 umfasst vorzugsweise eine Verschlussrille 11, die sich auf eine Verschlusslippe 10 des Behälters 4 setzt, um die Dichtheit der Einheit sicherzustellen, wenn der Behälter 4 durch den Deckel 8 verschlossen ist.
  • Die oben beschriebene Spendevorrichtung 1 hat die wichtige Funktion, die zu spendenden Gegenstände 13 der Hauptspendeöffnung 3 zuzuführen. Diese Zuführung erfolgt in mehreren Schritten:
    • – in einem ersten Schritt kippt oder schüttelt der Benutzer die Spendevorrichtung derart, dass die zu spendenden Gegenstände, bewegt durch die Schwerkraft, in mechanischen Kontakt mit der Spendevorrichtung kommen, die sich dann unter den zu spendenden Gegenständen befindet;
    • – die Gegenstände bewegen sich generell chaotisch und befinden sich in multiplen Positionen. Das Vorhandensein der schrägen Führungsfläche 6 an den Kanten jeder länglichen Öffnung 2 auf der Seite der gespeicherten zu spendenden Gegenstände ermöglicht, einige dieser Gegenstände in Bezug auf die jeweilige längliche Öffnung 2 zu positionieren und auszurichten;
    • – die derart längs der länglichen Öffnungen 2 positionierten und ausgerichteten Gegenstände 13 haben die Tendenz, unter der Wirkung der Schwerkraft zu gleiten. Das Gleiten erfolgt generell längs der länglichen Öffnung 2 und in Richtung der Hauptspendeöffnung 3;
    • – wenn kein in der Hauptspendeöffnung 3 kein Gegenstand steckt, setzt sich einer der längs einer der länglichen Öffnungen 2 geführten Gegenstände in die Hauptspendeöffnung 3;
    • – der derartig positionierte Gegenstand verschließt partiell die Hauptspendeöffnung 3 und verhindert so die Passage eines anderen bzw. weiteren Gegenstands;
    • – der Gegenstand, der gerade gespendet wird, bleibt generell zunächst in der Hauptspendeöffnung 3 positioniert und blockiert; diese Blockierung wird vorzugsweise akzentuiert durch das Vorhandensein von elastischen Zonen 7, angeordnet auf dem Umfang der Hauptspendeöffnung 3, die eine Reibung erzeugen, welche den Gegenstand, der gerade gespendet wird, progressiv bremst und dann anhält;
    • – der Benutzer kann dann den partiell gespendeten und jetzt auf der Außenseite der Spendevorrichtung greifbaren Gegenstand ganz herausziehen. Generell reicht die Blockierung des Gegenstands in der Hauptspendeöffnung aus, um den Gegenstand in dieser Öffnung zu immobilsieren und dem Benutzer zu ermöglichen, die Spendevorrichtung umzudrehen oder zu positionieren, um das Ergreifen des gespendeten Gegenstands zu erleichtern.
  • Alle Details der Erfindung, die in der mit den Bezugszeichen der 1 bis 6 versehenen Beschreibung erscheinen, dienen der Erläuterung, schränken dabei aber nicht die Tragweite der Erfindung ein.

Claims (27)

  1. Vorrichtung (1) zum Spenden einzelner länglicher Gegenstände (13) mit im Wesentlichen vieleckigen, kreisrunden oder elliptischen oder assoziierten bzw. ähnlichen Querschnitten, umfassend: eine Spenderhauptöffnung (3) für den Durchgang der gespendeten Gegenstände (13); und wenigstens eine weitere Öffnung (2) von länglicher Form, die mit einer ihrer Seiten in der Spenderhauptöffnung (3) mündet, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsbreite der länglichen Öffnung (2) größer als oder gleich groß wie die minimale Dicke des gespendeten Gegenstands ist; und dadurch, dass sie umfasst: Flächen (6, 6') zur Führung der gespendeten Gegenstände (13), gebildet durch schräge Ebenen, die einen Trichter bilden – wobei die genannten Führungsflächen sich auf der dem Vorrat der von der (den) längliche(n) Öffnung(en) (2) gespendeten Gegenstände zugewandten Seite der Vorrichtung befinden -, und an jeder Kante beiderseits der länglichen Öffnungen (2) so positioniert und auf die gespendeten Gegenstände (13) ausgerichtet sind, dass sie die gespendeten Gegenstände sammeln und wenigstens einer der länglichen Öffnungen (2) zuführen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie mehrere längliche Öffnungen besitzt, die in Bezug auf die Achse der Spenderhauptöffnung (3) radial angeordnet sind.
  3. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die längliche Öffnung oder länglichen Öffnungen (2) schlitzförmig sind.
  4. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die schlitzförmige längliche Öffnung oder länglichen Öffnungen (2) wenigstens eine gekrümmte Seite, zwei symmetrisch gekrümmte Seiten aufweisen, wobei die gekrümmten Seiten eine Verengung bilden.
  5. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die längliche Öffnung oder länglichen Öffnungen (2) Schlitze von im Wesentlichen konstanter Breite sind.
  6. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die längliche Öffnung oder länglichen Öffnungen (2) Schlitze sind, deren Breite in Richtung Spenderhauptöffnung (3) zunimmt.
  7. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der länglichen Öffnungen wenigstens doppelt so groß wie die Breite der gespendeten Gegenstände und vorzugsweise dreimal so groß wie die Breite der gespendeten Gegenstände ist.
  8. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spenderhauptöffnung (3) eine kreisförmige Öffnung ist, deren Durchmesser ungefähr der minimalen Breite der gespendeten Gegenstände (13) entspricht.
  9. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand von wenigstens einer der Öffnungen wenigstens einen Ansatz (7) aus elastischem Material umfasst, der dazu dient, die gespendeten Gegenständen in der Öffnung leicht festzuhalten.
  10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Material in der Materialgruppe enthalten ist, die gebildet wird durch Elastomere des Typs natürliche Kautschuke, synthetische Kautschuke, insbesondere die Monoolefinkautschuke, davon die Isobutylen/Isopren-Polymere, Ethylen-Vinylacetat (EVA), Ethylen-Propylen (EPR), Ethylen-Propylen-Dien (EPDM), Ethylen-Acrylsäureestern (EMA-EEA), die Fluorpolymere, insbesondere die Diolefinkautschuke, davon die Polybutadiene, die Butadien-Styrol-Copolymere (SBR), insbesondere die Kautschuke auf der Basis von Kondensationsprodukten, davon die thermoplastischen Polyester- und Polyurethankautschuke, die Silicone, die Styrolkautschuke, insbesondere Styrol-Butadien-Styrol (SBS) und Styrol-Isopren-Styrol (SIS), einzeln oder als Mischung verwendet.
  11. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie scheibenförmig ist.
  12. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächen zur Führung der gespendeten Gegenstände (13) aus einem steifen Material sind, das ein Gleiten der gespendeten Gegenstände ermöglicht.
  13. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die Führungsflächen bildende Material wenigstens eines der Materialien aus der Materialgruppe ist, die gebildet wird durch die Polyethylene, die Polypropylene, die Ethylen/Propylen-Copolymere und ihre Mischungen, die Polyamide, die Polystyrole (PS), die Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS), die Styrol-Acrylnitril-Copolymerisate (SAN), die Polymethylmethacrylate (PMMA), die Polyethylenterephthalate (PET), die Polyvinylchloride, die Polycarbonate.
  14. Behälter (4), der die zu spendenden Gegenstände enthält und wenigstens eine Öffnung besitzt, auf welche die Spendervorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 montiert wird.
  15. Behälter (4) zum Spenden von Gegenständen nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Spendervorrichtung (1) in den Behälter (4) montiert wird.
  16. Behälter (4) zum Spenden von Gegenständen nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Spendervorrichtung (1) mit dem Behälter zusammengebaut wird durch eine Montage des Typs konischer Einpresssitz, Clip, Schraubung, Klebung.
  17. Behälter (4) nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter dicht verschlossen wird durch einen abnehmbaren Deckel (8).
  18. Behälter (4) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (8) mit dem Behälter gelenkig verbunden ist durch ein Scharnier (9), dessen Achse im Wesentlichen senkrecht ist zur Achse des Behälters.
  19. Behälter (4) nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass er aus wenigstens einem der thermoplastischen polymeren Materialien ist, die zu der Materialgruppe gehören, die gebildet wird durch die Polyethylene, die Polypropylene, die Ethylen/Propylen-Copolymere und ihre Mischungen, die Polyamide, die Polystyrole (PS), die Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS), die Styrol-Acrylnitril-Copolymerisate (SAN), die Polymethylmethacrylate (PMMA), die Polyethylenterephthalate (PET), die Polyvinylchloride, die Polycarbonate.
  20. Behälter (4) nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass er wenigstens ein Trocknungselement umfasst.
  21. Behälter (4) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Trocknungselement aus der Gruppe gewählt wird, die gebildet wird durch in den Behälter gelegte Trocknungseinsätze, auf die Innenoberfläche des Behälters und/oder Deckels gegossene Trocknungsschichten.
  22. Behälter (4) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Trocknungselement die Wände des Behälters und/oder des Deckels bildet.
  23. Behälter (4) nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Trocknungselement aus Trocknungszusammensetzungen realisiert wird, die durch Mischungen von thermoplastischen Polymeren und/oder Copolymeren und mineralischen Trocknungsmaterialien gebildet werden.
  24. Behälter (4) nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die das Trocknungselement bildenden thermoplastischen Polymere und/oder Copolymere ausgewählt werden unter denen, die den Behälter bilden, einzeln oder als Mischung verwendet, eventuell in Verbindung mit wenigstens einem Elastomer, benutzt zur Realisierung der elastischen Kontaktzonen der länglichen Öffnungen.
  25. Behälter (4) nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Trocknungsmaterialien, die für die Zusammensetzung der Trocknungselemente verwendet werden, aus der Gruppe gewählt werden, die gebildet wird durch die mit Wasserdampf reagierenden wasserfreien Salze und Metalloxide und die Kieselgels, die Molekularsiebe, das Amidon, das Montmorillonit, die Polybutadiene und die Polysiloxane.
  26. Behälter (4) nach einem der Ansprüche 14 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass er zusammengebaut wird mit der durch einen der Ansprüche 1 bis 13 definierten Vorrichtung, um eine Einheit zum Verpacken und Spenden von länglichen Gegenständen zu bilden.
  27. Verwendung des Behälters (4) nach den Ansprüchen 14 bis 26, ausgestatte mit der Spendervorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 13 zum Spenden von länglichen Gegenständen wie Streifen (languettes), streifenförmigen "Teststrips" oder steifen Lamellen bzw. Blättchen zu Diagnose- oder Kontrollzwecken im medizinischen Bereich.
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