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TECHNISCHES GEBIET
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Diese
Erfindung bezieht sich auf elektrische Kabel und Schaltungen bzw.
Schaltkreise und insbesondere auf elektrische Kabel und flexible
Schaltungen, die Haken- und/oder Schlaufenverschlüsse beinhalten.
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HINTERGRUND
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Die
Verwendung von elektrischen Drähten, Kabeln
und Schaltkreisen ist auf der gesamten Welt vorherrschend angestiegen.
Mit diesem Anstieg bzw. Anwachsen kam das Erfordernis, kontrollierbar
die Lage bzw. Richtung von derartigen Leitern zu bearbeiten und
zu sichern, um eine elektrische Verletzung an Menschen zu vermeiden
und um die elektrischen Verbindungen zu schützen, die durch derartige Leiter ausgebildet
sind, damit sie nicht während
eines Zusammenbaus und einer Verwendung unbeabsichtigt gelöst oder
verschlissen werden.
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Beispielsweise
ist es üblich
in der Automobil- und anderen Industrien, elektrische Kabel, beispielsweise
Deckenlampenkabel auf der "nicht-sichtbaren" Oberfläche (der
Oberfläche,
die nicht für
die Fahrzeugpassagiere bzw. -insassen sichtbar ist) von Verkleidungspaneelen
bzw. -platten, beispielsweise Deckenauskleidungen bzw. Kopfleisten
zu positionieren, um Leistung für
Zubehörgeräte, beispielsweise eine
Deckenlampe zur Verfügung
zu stellen, die in der Dach- bzw.
Deckenauskleidung positioniert ist. Häufig ist es wünschenswert,
derartige elektrische Kabel an Ort und Stelle zu sichern, um Kabelanschlüsse zur
Verbindung nach einer Verkleidungsplatteninstallation anzuordnen
und um ein Rauschen und eine Kabelermüdung zu vermeiden, die mit
der Kabelbewegung während
der Lebensdauer der Anordnung bzw. des Zusammenbaus assoziiert sind.
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Bandkabel
werden häufig
innerhalb von Computern oder anderen elektrischen Vorrichtungen angewandt
bzw. eingesetzt, wo es vorteilhaft ist, die Kabel an beispielsweise
Seitenplatten bzw. -paneelen für
eine Leichtigkeit eines Zusammenbauens mit anderen internen bzw.
inneren Komponenten zu sichern, um eine Beschädigung der Kabel während eines
Zusammenbaus zu vermeiden und um eine Bewegung der Kabel während einer
Verwendung der Produkte zu reduzieren, um Verschleiß und Ermüdung zu
vermeiden.
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Elektrische
Leiterplatten und Anlagen beinhalten häufig eine große Anzahl
von elektrischen Komponenten, die für eine Kommunikation von elektrischen
Signalen miteinander verbunden sind. Derartige Verbindungen untereinander
erfordern typischerweise zuverlässige
Verbinder, die für
eine elektrische Leitfähigkeit
leitfähig
sind, welche installiert sind und durch verschiedene Mittel zusammengebaut
sind, beinhaltend beispielsweise ein Löten oder einen Stöpsel- und
Sockel-Typ-Eingriff. Diese Verfahren einer Installation und eines
Zusammenbaus erfordern häufig
eine präzise
Ausrichtung von zusammenpassenden bzw. abgestimmten Stücken, welche schwierig
zu bewegen und einzustellen sind, wenn eine neuerliche Verbindung
nach einem anfänglichen Zusammenbau
erforderlich ist. Dies würde
hilfreich sein, wenn die Befestigungseinrichtungen bzw. Verschlüsse eine
sichere, jedoch wieder lösbare
Befestigung zur Verfügung
stellen würden
und wenn sie einen schnellen und effizienten Zusammenbau erlauben
würden,
ohne daß sie
eine präzise
Aus richtung der Komponenten erfordern, die miteinander zu verbinden
sind.
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Weiterhin
ist es üblich,
elektrische Kabel innerhalb der Gehäuse von Computerhardware und Peripherieeinrichtungen
innerhalb von Anlagengehäusen
und hinter Verkleidungspaneelen bzw. Zusammenbauplatten von Automobilen
unter Verwendung von verschiedenen Streifen, Klebern und anderen
Verschluß-
bzw. Befestigungsmaterialien und Techniken zu sichern. Häufig werden
elektrische Kabel an Ort und Stelle gesichert, um Kabelanschlüsse für eine Verbindung
nach einer Verkleidungsplatteninstallation anzuordnen und um ein
Rauschen bzw. ein Geräusch
und eine Kabelermüdung
zu vermeiden, die mit einer Kabelbewegung während der Lebensdauer der Anordnung
assoziiert sind. Berührungs-
bzw. Klettverschlüsse
stellen ein geeignetes Mittel zum Sichern von Kabeln an Seitenplatten
bzw. -paneelen, beispielsweise zur Vereinfachung eines Zusammenbaus
von anderen inneren Komponenten zur Verfügung, um eine Beschädigung an
den Kabel während
eines Zusammenbaus zu vermeiden, und um eine einen Verschleiß induzierende
Bewegung der Kabel während
einer Verwendung der Produkte zu reduzieren.
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US-A-4,602,191 offenbart
eine Jacke mit programmierbaren Lichtern, in welcher Öffnungen
in dem Kleidungsstück
zur Verfügung
gestellt sind, durch welche dreifärbige, Licht emittierende Dioden (LED'S) vorragen. Die
LED's sind mit einer
flexiblen gedruckten Leiterplatte verbunden, welche an der Innenoberfläche des
Kleidungsstücks
mittels haken- und
schlaufenstapelartigem Verschlußmaterial
festgelegt ist. Spezifisch ist ein Stück aus einer Haken- und Schlaufenstapel-Art
eines Verschlußmaterials auf
die Unterseite des Kleidungsstückmaterials
gebunden bzw. gebondet und ein zusammenpassendes Stück einer
Haken- und Schlaufenstapel-Art
eines Verschlußmaterials
ist an die obere Seite der gedruckten flexiblen Leiterplatte festgelegt.
Die Lichter bzw. Lampen sind vollständig sowohl in bezug auf ihre
Farbe als auch in bezug auf ihre Aktivierung programmierbar. LED's können in
einem festgelegten Format oder in einer Matrixform zur Verfügung gestellt
werden, welche alphanumerische Anzeigen oder graphische Anzeigen
ermöglicht
bzw. erlaubt.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Die
Erfindung ist durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche definiert.
Bevorzugte Ausbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Die
Erfindung bezieht sich auf bzw. liefert ein Kabel oder eine flexible
Leiterplatte mit permanent festgelegten Befestigungs- bzw. Verschlußmitteln, die
sich entlang ihrer Länge
zum Sichern des Kabels an einer Support- bzw. Abstützoberfläche erstrecken.
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In
einem Aspekt der Erfindung stellt die Erfindung eine flexible Leiterplatte
zur Verfügung,
beinhaltend ein Substrat, das erste und zweite, gegenüberliegende
breite Oberflächen
aufweist, und eine Durchgangslochoberfläche, die sich von der ersten zu
der zweiten breiten Oberfläche
erstreckt, indem sie einen Durchtritt zwischen der ersten und zweiten breiten
Oberfläche
definiert. Das Substrat hat weiterhin ein Feld bzw. Array von Verschlußelementen,
die sich von der ersten breiten Oberfläche erstrecken, wobei die erste
breite Oberfläche
und das Feld von Befestigungs- bzw. Verschlußelementen einstückig bzw.
integral aus einem thermoplastischen Harz gebildet sind. Ein Muster
aus elektrisch leitfähigem
bzw. leitendem Material ist auf das thermoplastische Substrat aufgebracht,
wobei das Muster wenigstens einen Abschnitt der Durchgangslochoberfläche umfaßt bzw.
umgibt.
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Dieser
Aspekt der Erfindung kann eines oder mehrere der folgenden Merkmale
beinhalten. Das Muster des elektrisch leitfähigen Materials ist lediglich
auf der zweiten breiten Oberfläche
und dem wenigstens einen Abschnitt der Durchgangslochoberfläche angeordnet.
Das Muster des elektrisch leitfähigen
Materials ist lediglich auf der ersten breiten Oberfläche und
dem wenigstens einen Abschnitt der Durchgangslochoberfläche angeordnet.
Das Muster des elektrisch leitfähigen
Materials umfaßt
wenigstens einen Abschnitt des Felds von Hakenverschluß- bzw.
-befestigungselementen. Das Muster des elektrisch leitfähigen Materials
umfaßt
eine Gesamtheit der ersten oder zweiten breiten Oberflächen.
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In
einem anderen Aspekt der Erfindung beinhaltet ein elektrisches Kabel
ein streifenförmiges bzw.
Streifenform-Substrat, das erste und zweite gegenüberliegende
breite Oberflächen
und ein Feld bzw. Array von Befestigungs- bzw. Verschlußelementen
aufweist, die sich von der ersten breiten Oberfläche erstrecken. Die erste breite
Oberfläche
und das Feld von Verschlußelementen
sind einstückig
bzw. integral aus einem thermoplastischen Harz gebildet und ein
kontinuierliches leitfähiges
bzw. leitendes Material ist auf eine der ersten und zweiten breiten Oberfläche aufgebracht,
wobei sich das kontinuierliche leitfähige Material in Längsrichtung
gemeinsam mit dem streifenförmigen
Substrat erstreckt.
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In
einem anderen Aspekt der Erfindung beinhaltet ein Verfahren zum
Ausbilden eines elektrisch leitfähigen
Hakenbands ein Bereitstellen eines Substrats, das erste und zweite
gegenüberliegende
breite Oberflächen
und ein Feld bzw. Array von Befestigungselementen aufweist, die
sich von der ersten breiten Oberfläche erstrecken, wobei die erste
breite Oberfläche
und das Feld von Verschluß-
bzw. Befestigungselementen einstückig
bzw. integral aus einem thermoplastischen Harz gebildet werden;
Anwenden bzw. Aufbringen eines Sensibilisators auf einer Außenoberfläche des
Substrats; und Anwenden bzw. Aufbringen einer Lösung, umfassend ein leitfähiges bzw.
leitendes Material an der äußeren Oberfläche, wo
der Sensibilisator aufgebracht wurde, um eine chemische Reduktionsreaktion
zwischen dem leitfähigen
Material und dem Sensibilisierer bzw. Sensibilisator zu erzeugen,
wobei das leitfähige
Material an der Außenoberfläche des
Substrats anhaftet.
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Änderungen
bzw. Abwandlungen dieses Aspekts der Erfindung können eines oder mehrere der folgenden
Merkmale beinhalten. Ein Befeuchtungsagens ist bzw. wird auf Flächen des
mit dem leitfähigen
Material zu beschichteten Substrats vor einer Aufbringung bzw. Anwendung
des Sensibilisators aufgebracht. Der Sensibilisator beinhaltet ein
anodisches Material, welches auf der äußeren Oberfläche des
Substrats abgeschieden bzw. aufgebracht wird und das leitfähige Material
beinhaltet ein kathodisches Material relativ zu dem anodischen Material. Der
Sensibilisator umfaßt
Zinn und das leitfähige
Material umfaßt
Silber. Die Lösung
umfaßt
weiterhin einen Aktivator. Die Aktivatorlösung umfaßt weiterhin ein Reduktionsmittel.
Das leitfähige
Material wird auf die erste breite Oberfläche des thermoplastischen Substrats
aufgebracht. Das leitfähige
Material beschichtet wenigstens einen Abschnitt bzw. Bereich des
Felds von Befestigungs- bzw.
Verschlußelementen.
Das Verfahren beinhaltet weiterhin einen Schritt eines Maskierens
von ausgewählten
Bereichen bzw. Regionen der Oberfläche des Substrats vor dem Schritt
eines Anwendens des Sensibilisators, wodurch eine Befestigung des
leitfähigen
Materials in den ausgewählten
Bereichen verhindert wird. Das Substrat beinhaltet weiterhin eine
Durchgangslochoberfläche,
die sich zwischen der ersten und zweiten breiten Oberfläche erstreckt,
um einen Durchtritt bzw. -gang zu definieren. Das leitfähige Material
ist bzw. wird auf wenigstens einem Abschnitt der Durchgangslochoberfläche festgelegt.
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BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 illustriert
eine elektrische Kabelanordnung, die an einer typischen Autodachauskleidung gesichert
ist, die innerhalb der Kabine eines Autos positioniert ist.
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2 illustriert
die Dachauskleidung bzw. Kopfleiste von 1, wobei
das elektrische Kabel entfernt ist.
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3 ist
eine stark vergrößerte Ansicht
eines Bereichs 3 von 2.
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4 illustriert
eine Dachauskleidung ähnlich
zu jener von 2 mit einer alternativen Oberflächenbefestigung.
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5 ist
eine stark vergrößerte Ansicht
eines Bereichs 5 von 3.
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6 illustriert
die elektrische Kabelanordnung bzw. Anordnung des elektrischen Kabels
von 1 gelöst
von der Dachauskleidung.
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7 ist
eine Querschnittsansicht entlang einer Linie 7-7 von 6.
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8 ist
eine Querschnittsansicht ähnlich
zu jener von 7, welche ein alternatives elektrisches Kabel
zum Sichern der Kopfleiste von 4 illustriert.
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8A-8E illustrieren
verschiedene Schlaufenmaterial-Verschlußalternativen bzw. -Festlegungsalternativen.
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9 illustriert
ein erstes Verfahren und eine Vorrichtung zum Ausbilden von elektrischen
Kabeln mit einstückigen
bzw. integralen Verschlüssen
bzw. Befestigungseinrichtungen, wie jenen, die in 7 und 8 illustriert
sind.
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9A ist
eine vergrößerte Ansicht
des Formspalts der Vorrichtung von 9.
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10 illustriert
ein vorgeformtes elektrisches Leiterprodukt.
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10A illustriert ein vorgeformtes Schlaufenmaterial
zum Ausbilden von bestimmten Ausbildungen von elektrischen Kabeln
der vorliegenden Erfindung.
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11 ist
eine stark vergrößerte Ansicht
des das Schlaufenmaterial sichernden Bereichs des Spalts.
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11A ist eine Ansicht ähnlich zu jener von 11 mit
einer modifizierten Formwalze.
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12 ist
eine vergrößerte Ansicht
der Außenkante
eines Stapelrings.
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13 illustriert
ein zweites Verfahren und eine Vorrichtung zum Ausbilden von elektrischen
Kabeln mit einstückigen
Verschlüssen
wie jenen, die in 7 und 8 illustriert
bzw. dargestellt sind.
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14 illustriert
ein drittes Verfahren und eine Vorrichtung zum Ausbilden von elektrischen
Kabeln mit einstückigen
bzw. integralen Verschlüssen wie
jenen, die in 7 und 8 illustriert
sind.
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15 illustriert
eine elektrische Vorrichtung, die mit einem elektrischen Bandkabel
ausgestattet bzw. ausgerüstet ist,
das einstückige
bzw. integrale Verschlüsse
bzw. Befestigungseinrichtungen aufweist.
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16 illustriert
die elektrische Bandkabelanordnung von 15.
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17 illustriert
ein vorgeformtes elektrisches Leiterprodukt, das in der Ausbildung
des elektrischen Bandkabels von 16 verwendet
wird.
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18 ist
eine Querschnittsansicht des elektrischen Bandkabels entlang einer
Linie 18-18 von 16.
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18A ist eine Querschnittsansicht ähnlich zu
jener von 18, welche eine Änderung
bzw. Variation der elektrischen Bandkabelstruktur illustriert.
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19 ist
eine schematische Illustration von verschiedenen Verfahren zum Herstellen
von länglichen
elektrischen Kabeln gemäß der Erfindung.
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20 ist
eine nicht maßstäbliche diagrammartige
bzw. schematische Querschnittsansicht entlang einer Linie 20-20
von 19.
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20A ist eine nicht maßstäbliche schematische Querschnittsansicht
entlang einer Linie 20A-20A von 20.
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21 ist
eine Ansicht ähnlich
zu jener von 20, welche ein alternatives
längliches
elektrisches Kabel illustriert.
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22 ist
eine Ansicht ähnlich
zu jener von 20, welche ein Zwischenprodukt
illustriert, das nachfolgend in ein alternatives elektrisches Kabel
der vorliegenden Erfindung zu formen ist.
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22A ist eine nicht maßstäbliche schematische Querschnittsansicht
entlang einer Linie 22A-22A von 19.
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23 ist
eine schematische Darstellung bzw. Illustration eines alternativen
Verfahrens zur Herstellung eines elektrischen Kabels der vorliegenden
Erfindung.
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24 ist
eine nicht maßstäbliche schematische
Querschnittsansicht entlang einer Linie 24-24 von 23.
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25 ist
eine nicht maßstäbliche schematische
Querschnittsansicht entlang einer Linie 25-25 von 23.
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26 ist
eine schematische perspektivische Ansicht eines alternativen Verfahrens
zum Herstellen eines elektrischen Kabels der vorliegenden Erfindung.
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27 ist
eine nicht maßstäbliche schematische
Querschnittsansicht entlang einer Linie 27-27 von 26.
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28 ist
eine schematische Illustration eines Abschnitts eines Verfahrens
zum Herstellen eines alternativen elektrischen Kabels der vorliegenden
Erfindung.
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29 ist
eine nicht maßstäbliche schematische
Querschnittsansicht entlang einer Linie 29-29 von 28.
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30 ist
eine schematische Illustration eines Abschnitts eines alternativen
Verfahrens zum Herstellen eines elektrischen Kabels der vorliegenden
Erfindung.
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31 ist
eine nicht maßstäbliche schematische
Querschnittsansicht entlang einer Linie 31-31 von 30.
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32 ist
eine nicht maßstäbliche schematische
Querschnittsansicht entlang einer Linie 32-32 von 30.
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33 ist
eine vergrößerte schematische Querschnittsansicht
entlang einer Linie 33-33 von 30.
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34 ist
eine nicht maßstäbliche schematische
Querschnittsansicht ähnlich
zu jener von 29 eines alternativen elektrischen
Kabels der vorliegenden Erfindung.
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35 ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Bereichs bzw. Abschnitts eines Hakenverschlußbands,
das zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist.
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35A illustriert eine weitere vergrößerte Seitenansicht
eines einzigen Hakenverschlußelements
des Hakenverschlußbands
von 35, das eine Schicht einer leitfähigen bzw.
leitenden Beschichtung aufweist.
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36 illustriert
schematisch ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen der
Hakenart von 35 und ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Aufbringen einer leitfähigen Beschichtung auf gewählte Bereiche
bzw. Flächen
des Verschlußbands.
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37A, 37B, 37D und 37E illustrieren
ein Hakenverschlußband ähnlich zu
jenem von 35 an verschiedenen Stufen des
Verfahrens, das in 36 illustriert ist.
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37C illustriert einen Markierungsfilm zur Verwendung
in dem Verfahren, das in 36 illustriert
ist, und der auf dem Hakenverschlußband von 37D verwendet ist.
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38A illustriert ein flexibles, elektrisch leitfähiges Hakenverschlußkabel und
eine lösbare entsprechende
elektrische Komponente.
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38B ist eine vergrößerte Ansicht eines Kreises 38B von 38A.
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39A, 39B und 39C illustrieren eine Drauf-, Seiten- bzw. Bodenansicht
eines alternativen elektrisch leitfähigen Hakenverschlußkabels.
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40A und 40B illustrieren
eine Seiten- bzw. Bodenansicht eines alternativen elektrisch leitfähigen Hakenverschlußkabels
mit festgelegten elektrischen Komponenten.
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41 illustriert
eine Bodenansicht eines alternativen elektrisch leitfähigen flexiblen
Hakenverschlußschaltkreises
mit festgelegten elektrischen Komponenten.
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41A und 41B illustrieren
eine Boden- bzw. Seitenansicht eines Verstärkungs- bzw. Rückseitenfilms,
insbesondere zur Verwendung mit den Kabeln/Schaltkreisen bzw. Schaltungen
von 39A, 39B, 40A, 40B und 41.
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41C illustriert eine Seitenansicht eines laminierten
flexiblen Schaltkreisprodukts, das den Rückseitenfilm von 41A und 41B mit
einem Kabel/Schaltkreis von 39A, 39B oder 40A, 40B oder 41 kombiniert.
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41D illustriert das flexible Schaltkreisprodukt
von 41C, das lösbar an einer abstützenden
bzw. Unterstützungsoberfläche gesichert
ist.
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42 illustriert
eine Seitenansicht eines alternativen elektrisch leitfähigen Hakenverschlußbands,
das eine leitfähige,
durch einen Haken ergreifbare Schlaufenmaterialrückseite bzw. -verstärkung aufweist.
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Gleiche
Bezugssymbole in den verschiedenen Zeichnungen bezeichnen gleiche
Elemente.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
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Bezugnehmend
auf 1 ist eine Automobilkopfleiste bzw. -dachauskleidung 10 innerhalb
des Automobils 14 positioniert (wobei das Dachpaneel in 1 entfernt
gezeigt ist), so daß eine
Deckenleuchtenöffnung 12 eine
Deckenleuchte (nicht gezeigt) aufnehmen kann. Um Elektrizität zu der
Deckenleuchte bereitzustellen, während
sie außerhalb
der Sicht der Automobilinsassen aus ästhetischen und Sicherheitsgründen verbleibt,
ist bzw. wird ein flaches elektrisches Kabel 30 entlang
der "nicht sichtbaren" Oberfläche 16 der
Kopfleiste bzw. Auskleidung 10 gesichert. Bezugnehmend
nun auch auf 2 besteht die nicht sichtbare
Oberfläche 16 der
Dachauskleidung 10 aus einem Schlaufenmaterial, das fähig ist,
durch haken- oder pilzförmige
Vorsprünge
bzw. Erhebungen ergriffen zu werden, um einen Haken- und Schlaufeneingriff,
wie unten beschrieben, auszubilden. Das Schlaufenmaterial kann ein
nicht gewebtes, gewirktes oder ein anderes faseriges Material sein,
das fähig
ist, Vorsprünge
bzw. Erhebungen, wie unten beschrieben, zu ergreifen, und kann aus
dem gleichen Material bestehen wie die "sichtbare" Oberfläche der Dachauskleidung 10.
Alter nativ können kleinere
Flecke (nicht gezeigt) des Schlaufenmaterials an der nicht sichtbaren
Oberfläche 16 in
Bereichen positioniert sein, die zur Anbringung bzw. Festlegung
des Kabels 30 ausgewählt
sind. Wie in 3 illustriert, ist das Schlaufenmaterial
an der nicht sichtbaren Oberfläche 16 der
Dachauskleidung 10 eine nicht gewebte Matte von verschlungenen
Fasern, welche eine Eindringung bzw. Durchdringung und einen Eingriff
durch Vorsprünge
erlauben, um eine Befestigung zu erzielen. Geeignete Schlaufenmaterialien
sind bzw. werden weiter unten diskutiert.
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4 illustriert
eine alternative Anordnung, wobei die Dachauskleidung 10' eine nicht
sichtbare Oberfläche 16' ohne in Eingriff
bringbare bzw. ergreifbare Fasern oder Schlaufen aufweist. Die nicht
sichtbare Oberfläche 16' ist stattdessen
mit Hakenfeldern bzw. -arrays 24 entlang des gewünschten
Pfads für die
Sicherung eines elektrischen Kabels ausgestattet bzw. versehen.
Wie in 5 illustriert, bestehen die Hakenfelder 24 aus
mehreren individuellen hakenförmigen
Vorsprüngen
bzw. Erhebungen, welche integral mit der nicht sichtbaren Oberfläche 16 während einer
Herstellung der Dachauskleidung 10' ausgebildet sein bzw. werden können oder
mit einem Kleber oder auf andere Weise nach einer Ausbildung der Dachauskleidung 10' aufgebracht
werden können. Eine
geeignete Vorsprungs- bzw. Erhebungsform ist die CFM29-Hakenform
(von etwa 0,381 mm (0,015 Zoll) in der Höhe, h (7), die
in verschiedenen Produkten verfügbar
ist, die durch Velcro USA von Manchester, New Hampshire verkauft
werden. Alternative Erhebungsformen, wie beispielsweise Pilze, Palmen,
Haken mit abgeflachten Enden oder andere mit Schlaufen in Eingriff
bringbare Formen sind auch geeignet. Hakenhöhe; h (7), ist
typischerweise innerhalb des Bereichs von 0,0762 bis 0,762 mm (0,003
bis 0,03 Zoll).
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Elektrische
Kabel der Erfindung und ihre Sicherung an einem Paneel, beispielsweise
Kopfleisten bzw. Dachauskleidungen 10, 10', werden nun
beschrieben. Wie in 6 illustriert, weist das elektrische
Kabel 30 einen Kunststoffbasisstreifen 40 auf, der
zwei angebrachte bzw. festgelegte flache leitfähige Streifen 36 trägt, um elektrische
Signale zwischen elektrischen Anschlußverbindern 32 zu
liefern. Die elektrischen Verbinder 32 sind zur Verbindung
mit zusammenpassenden elektrischen Verbindern, beispielsweise einem
Deckenleuchtenverbinder und einem A-Säulen-Verbinder (nicht gezeigt)
bereitgestellt, um eine gewünschte
elektrische Schaltung zu vervollständigen. Eine sichernde Oberfläche 42 des elektrischen
Kabels 30 weist ein Feld bzw. Array von hakenförmigen Vorsprüngen bzw.
Erhebungen 34 ähnlich
jenen auf, die in 5 illustriert und oben beschrieben
sind, zum Ergreifen von Schlaufenmaterial eines zusammenpassenden
Paneels, beispielsweise Schlaufenmaterial einer nicht sichtbaren
Oberfläche 16 der
Dachauskleidung 10, wie oben beschrieben (2, 3).
Die Haken 34 sind integral aus demselben Material wie der
Kunststoffbasisstreifen 40 ausgebildet, wie dies unten
beschrieben ist. Wie in 7 illustriert, beinhaltet das
elektrische Kabel 20 auch eine Verstärkung eines Isolatormaterials 38 des elektrischen
Leiters, um die Leiter 36 zu schützen und zu isolieren. Die
Gesamtdicke t des Kabels 20, wie von distalen Enden der
Haken zu einer freigelegten breiten Oberfläche der Isolatorverstärkung bzw. -rückseite 38 gemessen,
die den Verschluß-
bzw. Befestigungselementen gegenüberliegt,
ist typischerweise viel weniger als 2,54 mm (0,10 Zoll). Tatsächlich ist
in den meisten Ausführungsformen
die Dicke t weniger als 1,27 mm (0,05 Zoll) und in einigen Ausführungsformen
weniger als 0,76 mm (0,03 Zoll).
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8 illustriert
den Querschnitt eines alternativen elektrischen Kabels
30', das zur Verwendung mit
hakentragenden Paneelen bzw. Platten, beispielsweise einer Dachauskleidung
10' (
4 und
5)
geeignet ist. Der Kunststoffbasisstreifen
40 trägt elektrische
Leiter
36, Isolationsmaterial
38 und freigelegtes
Schlaufenmaterial
44, das zum Eingriff durch Haken ähnlich jenen
geeignet ist, die in
5 illustriert und oben beschrieben
sind. In einer Ausführungsform
ist das Schlaufenmaterial
44 eine nicht gewebte bzw. Faserfließmatte von
verschlungenen Fasern ähnlich
jenen, die in
3 illustriert und oben beschrieben
sind. Geeignete Schlaufenmaterialien und Verfahren und Apparate
für ihre
Herstellung sind in der
U.S.
Patentanmeldung Nr. 09/262,159 , eingereicht am 3. März 1999,
geoffenbart, auf welche der Leser für weitere Information verwiesen
wird. Andere nicht gewebte, gewirkte oder faserige Materialien,
die fähig
sind, Vorsprünge
bzw. Erhebungen zu ergreifen, die oben beschrieben sind, sind auch
geeignet.
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Vorzugsweise
ist das nicht gewebte Schlaufenmaterial 44 sehr dünn, wie
beispielsweise weniger als etwa 1,016 mm (0,040 Zoll) dick (bevorzugter
weniger als etwa 0,508 mm (0,020 Zoll dick)), wobei Gewebefasern
in einem transversal gestreckten Zustand gehalten sind bzw. werden
und sich freistehende Schlaufenstrukturen von ihrer freigelegten
Oberfläche
erstrecken. Wie in der oben erwähnten
Patentanmeldung diskutiert, erstrecken sich die Schlaufenstrukturen
von assoziierten bzw. verbundenen Knoten in dem gestreckten bzw.
gedehnten Gewebe, welches durch ein flüssiges Bindemittel stabilisiert sein
kann, das in die Knoten eingearbeitet und ausgehärtet wird. Zwischen den Knoten
ist die dünne
Fasermatte nicht sehr dicht und ist zart bzw. dünn genug, um zu erlauben, daß Bilder
durch sie mühelos gesehen
werden. Insgesamt weist das Schlaufenmaterial ein Basisgewicht auf
(in seinem vorgeformten Zustand, enthaltend irgendein vorher aufgebrachtes Bindemittel)
von weniger als etwa 136 Gramm pro Quadratmeter (4 Unzen pro Quadratyard),
vorzugsweise weniger als etwa 68 Gramm pro Quadratmeter (2 Unzen
pro Quadratyard). Andere Details dieses Schlaufenmaterials können in
der oben erwähnten Anmeldung
gefunden werden. Für
Anwendungen, in welchen das Schlaufenmaterial teilweise durch das Harz
des Substrats durchdrungen wird, wenn das Substrat ausgebildet wird
(wie unten diskutiert), wird das genadelte bzw. Nadelschlaufenmaterial
vorzugsweise nur in einer transversalen Richtung nur etwa 22 Prozent
gestreckt, um eine ziemliche Menge an Speicher übrig zu lassen und eine totale
Durchdringung zu vermeiden.
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Einige
leichtgewichtige Wirk- bzw. Maschenwaren sind auch geeignete Schlaufenmaterialien
für bestimmte
Anwendungen. Beispiele von derartigen Maschenwaren sind Produkt
19902 von Guilford Knits in Greenville, South Carolina, welches
aus Polyesterfasern besteht und ein Basisgewicht von nur etwa 54,4
Gramm pro Quadratmeter (1,6 Unzen pro Quadratyard) aufweist. Für eine schwerere
Maschenware ist Guilford's
Produkt 20229, eine Nylonmaschenware von etwa 112,2 Gramm pro Quadratmeter
(3,3 Unzen pro Quadratyard), geeignet. Leichtgewichtige Maschenwarenprodukte
sind auch von TYBOR in Spanien und MIZARD in Italien erhältlich.
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In
einigen Fällen
wird das Schlaufenmaterial 44 teilweise direkt in Harz
des Kunststoffbasisstreifens 40 einge kapselt, wenn das
Substrat in einem kontinuierlichen Formprozeß ausgebildet wird (unten beschrieben).
In anderen Fällen
ist es an das ausgebildete Substrat entweder durch Ultraschallbinden bzw.
-bonding, Schweißen
oder Kleben gebunden bzw. gebondet.
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8A bis 8E illustrieren
verschiedene Muster eines variablen Bondens bzw. Verbindens zwischen
dem Schlaufenmaterial 44 und dem Substrat 40.
Der Einfachheit halber sind elektrische Leiter 36 (8)
nicht gezeigt. Die variablen Bonding- bzw. Verbindungsmuster entsprechen
in einigen Fällen
einer variablen Harzdurchdringung in das Gewebe des Schlaufenmaterials,
welche durch ein Verwenden verschiedener Anordnungen von Verkerbungsringen und/oder
Barrierematerialien zwischen dem Schlaufenmaterial und dem Substrat
erzielt werden kann, welche beide weiter unten diskutiert werden.
In 8A ist das Schlaufenmaterial 44 nur gänzlich durch
das Substratharz in schmalen Rand- bzw. Kantenbereichen 52 durchdrungen,
und ist weniger in seinem Zentrum durchdrungen. Beispielsweise können, wenn
das Schlaufenmaterial etwa 19,1 mm (3/4 Zoll) breit (WL)
ist, dann die vollständig
durchdrungenen Rand- bzw. Kantenbereiche 52 eine Breite
(we) von nur etwa 3,18 mm (1/8 Zoll) aufweisen.
Der Zentrumsbereich des Schlaufenmaterials ist bzw. wird weniger
durchdrungen und wölbt
sich leicht weg vom Substrat, wobei die Schlaufen zum Eingriff präsentiert
werden. Die geneigten Seiten des Zentrumsbogens können auch
helfen, die Abschälfestigkeit
der Befestigung an den Rändern
bzw. Kanten des Schlaufenmaterials zu steigern, wenn bzw. wie sie eine
kleine Komponente der Abschälkraft
in einer tangentialen oder Scherrichtung auflösen.
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Das
Muster eines variablen Bondings, das in 8B gezeigt
ist, erzeugt transversale Polster 54 eines relativ leicht
gebundenen, oder losen Schlaufenmaterials, das durch transversale
Bänder 56 von relativ
vollständiger
gebundenem (beispielsweise tiefer eingekapseltem) Schlaufenmaterial
getrennt ist. Die Höhe
bzw. Erhabenheit der Polster 54 ist zur Illustration übertrieben.
Dieses Muster steigert eine anfängliche
Abschälfestigkeit
der Befestigung, da die "freien" Polsterenden entlang
der inneren und äußeren Ränder bzw.
Kanten des Schlaufenmaterials den zusammenpassenden Verschluß- bzw.
Befestigungselementen, beispielsweise Haken, während eines Abschälens folgen,
bis sie beim Abscheren bzw. Entfernen getrennt werden.
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8C illustriert
ein Bondingmuster mit Längspolstern 58 von
relativ leicht gebundenem oder loser Schlaufenmaterial, das durch
Längsbänder 60 von
relativ vollständiger
gebondetem bzw. gebundenem (beispielsweise tiefer eingekapseltem)
Schlaufenmaterial getrennt ist. Wiederum ist die Höhe der Polster
zur Veranschaulichung bzw. Illustration übertrieben. 8D ist
eine Variation des Musters von 8C, wobei
jedes Längsband
von vollständiger gebundenem
Material in sich der Länge
nach ändernde
bzw. abwechselnde Bereiche eines leichten und schweren Bondens getrennt
ist. Die Bereiche von leichtem und schwerem Bonding sind über das Schlaufenmaterial
gestaffelt, was ein Schachbrettmuster von hochgeschlagenen bzw.
erhöhten Schlaufenkissen
erzeugt. 8E zeigt ein Bonding- bzw. Bindungsmuster
mit Randbereichen 62 von alternierender bzw. sich abwechselnder
leichter und schwerer Bindung, und einen zentralen Bereich, der nur
in isolierten Bereichen 64 verbunden ist. Die oben beschriebenen
Bondingmuster können
für verschiedene
Anwendungen, wie erforderlich, gemischt und variiert werden.
-
9 illustriert
mehrere Methoden und Apparate zum Herstellen der oben beschriebenen
elektrischen Kabel. Die Methoden bauen auf dem kontinuierlichen
Extrusions/Walzformverfahren zum Formen von Befestigungselementen
auf einer integralen bzw. einstückigen
Blattformbasis, beschrieben durch Fischer in
U.S. Patent Nr. 4,794,028 , und dem Klemmstellenlaminationsprozeß auf, der
durch Kennedy et al. in
U.S.
Patent Nr. 5,260,015 beschrieben ist. Der Leser wird auf
beide dieser Veröffentlichungen
zur weiteren Information verwiesen. Die relative Position und Größe der Walzen
und anderer Komponenten ist nicht im Maßstab. Ein Extrusionskopf
100 führt ein
kontinuierliches Band von geschmolzenem Harz
140 zu einer
Klemmstelle bzw. einem Klemmspalt
102 zwischen einer rotierenden
Formwalze
104 und einer gegenläufig rotierenden Druckwalze
106 zu
(Klemmstellenanordnung, die in
9A illustriert ist).
Die Formwalze
104 enthält
ein Feld bzw. Array von sehr kleinen, als Verschluß- bzw.
Befestigungselement geformten Formhohlräumen
134, die sich nach
innen von ihrem Umfang zum Formen der Befestigungselementvorsprünge bzw.
-erhebungen, beispielsweise
34, erstrecken (
7).
Ein Druck in der Klemmstelle
102 drückt bzw. beaufschlagt Harz in
die Befestigungselementhohlräume
und bildet das Substrat aus (Basis
40,
7,
8).
Das ausgebildete Produkt wird an der Formwalze gekühlt, bis
die verfestigten bzw. festgewordenen Befestigungselemente (beispielsweise
Haken) von ihren fixierten Hohlräumen
durch eine Abstreifwalze
108 abgestreift werden. Zusammen
mit dem geschmolzenen Harz wird ein kontinuierlicher Streifen eines
elektrischen Leiterprodukts
110 (im Querschnitt in
10 illustriert),
beinhaltend ein Isolatorband
38 mit angefügten bzw.
festgelegten elektrischen Leiterstreifen
36, in die Klemmstelle
102 zugeführt, wo
er mit Harz
140 gebunden bzw. gebondet wird und permanent
an der vorderen Fläche
bzw. Seite des Substrats
40 gesichert wird. Somit beinhaltet
das Produkt
162, das von der Formwalze
104 abgestreift
ist, sowohl Festlegungs- bzw. Befestigungselemente
34 als
auch elektrische Leiterstreifen bzw. Streifen
36 eines
elektrischen Leiters, wie dies beispielsweise in
7 illustriert
ist, die oben beschrieben ist.
-
Für höhere Produktionsraten
können
zwei oder mehrere elektrische Kabel gleichzeitig auf einer einzigen
Formwalze erzeugt werden und später
gespalten und aufgespult werden. Wiederum auf 10 bezugnehmend,
wird ein kontinuierlicher Streifen eines elektrischen Leiterprodukts 110 bereitgestellt,
der zwei (oder mehr, wenn erwünscht)
elektrische Kabelprofile aufweist, die Seite an Seite bzw. nebeneinander
verbunden sind (ein zweites Kabelprofil ist durch strichlierte Linien
in 10 angegeben bzw. angedeutet), wobei jedes Kabelprofil
die gewünschte
Anzahl und Anordnung von leitenden bzw. leitfähigen Streifen 36 trägt. Das
elektrische Leiterprodukt bzw. Produkt eines elektrischen Leiters
wird in eine Klemmstelle 102 zugeführt und geschmolzenes Harz
wird über
die gesamte Klemmstelle eingebracht, wobei Haken entlang des gesamten
Streifens einer Breite mehrerer Kabel des elektrischen Leiterprodukts 110 imprägniert bzw.
durchdrungen und ausgebildet werden. Ein vorragender Spaltkanalring 118 (9A)
(oder mehrere Ringe, wenn mehr als zwei Profile bereitgestellt werden)
am Zentrum der Formwalze (oder gemäß der Breite der einzelnen
Kabelprofile beabstandet) erzeugt einen Trenn- bzw. Spaltkanal in
dem Produkt, entlang welchem das resultierende Band durch eine Klinge
bzw. ein Messer 120 (9; entweder
stationär
oder rotierend) in zwei (oder mehr) ge trennte Läufe eines elektrischen Kabels
gespalten wird, welche gesondert aufgespult werden.
-
9 zeigt
verschiedene Variationen des oben beschriebenen Verfahrens. Beispielsweise kann,
eher als ein Einbringen des elektrischen Leiterprodukts 110 durch
den Spalt 102 und dadurch Verbinden desselben mit dem Substrat,
wenn das Substrat geformt wird, das elektrische Leiterprodukt mit dem
Substrat verbunden werden, nachdem das Substrat gebildet wurde,
wie dies durch den Lauf 110' des elektrischen
Leiterprodukts angedeutet ist, das in punktierter Kontur gezeigt
ist. In einem Fall wird die Vorderflächen-Leerlaufeinrichtung 122 erhitzt
bzw. erwärmt
und hat eine konturierte Oberfläche,
um das elektrische Leiterprodukt und das Substrat in gewünschten
Bereichen bzw. Flächen
zu verbinden, während
die geformten Haken nicht beschädigt
werden.
-
9 illustriert
auch eine Methode bzw. ein Verfahren und einen Apparat zum Herstellen
eines flachen elektrischen Kabels, das in Eingriff bringbare Schlaufen
auf einer Oberfläche
zur Kabelsicherung aufweist, wie beispielsweise das elektrische
Kabel, das in 8 illustriert ist und oben beschrieben
ist. In diesem Verfahren wird das elektrische Leiterprodukt 110 in
die Klemmstelle 102 zusammen mit extrudiertem Harz 140 zugeführt. Die
Klemmstelle 102 ist zwischen der Formwalze 104 und
Druckwalze 106 ausgebildet, aber in dieser Ausführungsform
mangelt es der Formwalze 102 an ein Element ausbildenden Formhohlräumen. Ein
kontinuierlicher Streifen von Schlaufenmaterial 144, illustriert
in 10A und beispielsweise wie oben unter Bezugnahme
auf 8 beschrieben, wird gleichzeitig in die Klemmstelle 102 zugeführt. Das
elektrische Leiterprodukt 110 und das Schlaufenmaterial 144 werden
an das Harz des Substrats durch einen Druck in der Klemmstelle bzw.
im Spalt 102 gebunden bzw. gebondet.
-
Ein
Anwenden eines gleichmäßigen Drucks über die
Klemmstelle 102 kann zu einer übermäßigen Harzdurchdringung oder "Überschwemmung" des Schlaufenmaterials 144 führen, was
die Schlaufenhöhe
verringern kann und eine nachteilige Wirkung auf die Befestigungselementleistung
aufweisen kann. In einer Ausführungsform
weist, um eine übermäßige Harzdurchdringung
zu vermeiden, die Formwalze 104 Verkerbungsringe 130 (11)
von vergrößertem Durchmesser
relativ zu (einem) zentralen Abschnitt (Abschnitten) 132 der
Formwalze 104 auf, um die Ränder bzw. Kanten des Isolatormaterials
des Leiterprodukts und das Schlaufenmaterial gegen das extrudierte
Harz zu ergreifen und örtlich
zu halten, wenn das Harz das Substrat unter dem Klemmstellendruck
ausbildet, wodurch eine schwere bzw. starke Durchdringung des Isolator-
und Schlaufenmaterials in vorbestimmten Bereichen entlang der Kabelränder sichergestellt
wird. Diese in 11 gezeigte Konfiguration erzeugt
das in 8A illustrierte Bindungsmuster,
wobei die Verkerbungsringe 130 stark gebundene bzw. gebondete
Rand- bzw. Kantenbereiche 52 entsprechend der Breite der
Formwalzen-Verkerbungsringe 130 ausbilden. Wenn mehrere
Kabelstreifen gleichzeitig auf derselben Formwalze erzeugt werden,
können
mehrere Sätze
von derartigen Verkerbungsringen verwendet werden, um das Leiterprodukt
und Schlaufenmaterial benachbart jedem Spaltring 118 stark
zu durchdringen (9A, oben beschrieben). Alternativ
oder zusätzlich
kann die Formwalze mit einem Muster oder einer Serie bzw. Reihe
von vorragenden Oberflächen
ausgestattet bzw. versehen sein, um ein Muster von stark gebundenen
Bereichen über
jedes Kabelprodukt auszu bilden. Diese stark gebondeten Bereiche
können
durch derartige Ringe oder Vorwölbungen
bzw. Erhebungen an dem Formring, dem Druckring oder einer Kombination
von beiden ausgebildet sein bzw. werden.
-
Um
eine Reihe von stark gebundenen Punkten auszubilden, die durch Bereiche
von niedrigerer Harzdurchdringung getrennt sind, weisen einige Verkerbungsringe 130 einen
konturierten bzw. profilierten Außenrand auf, wie dies in 12 gezeigt
ist. Eine Reihe von Vorwölbungen
bzw. Erhebungen 134, die sich über den nominalen bzw. Nenndurchmesser Ds des Verkerbungsrings erstrecken, veranlassen das
Harz, weiter in das Schlaufenmaterial lokal bzw. örtlich einzudringen.
In dieser Beispielkonfiguration ist Ds 253,2
mm (9,968 Zoll), die Höhe
(hs) jeder Vorwölbung 134 ist 0,356
mm (0,014 Zoll) und der innere und äußere Radius (R) an der Flanke
jeder Vorwölbung
ist 0,381 mm (0,015 Zoll). Die Vorwölbungsganghöhe bzw. -höhe (Ps)
ist 5,13 mm (0,202 Zoll) und die Länge der Abflachung zwischen
den Vorwölbungen
(wf) ist 3,302 mm (0,130 Zoll). Die Abmessungen
der Vorwölbungen
sind ausgewählt,
um ein Optimieren des maximalen Annäherungswinkels αf der
Vorwölbungsflanke
in bezug auf eine lokale Ringtangente zu versuchen. Ein steiler
Annäherungswinkel
(d.h. eine abrupte Änderung
im Ringdurchmesser) kann eine scharfe lokale Zunahme im Klemmstellendruck
und ein unerwünschtes
lokales Überschwemmen
der Vorderseite des Schlaufenmaterials mit Harz bewirken. Derartige überschwemmte
Bereiche können
lokale "Tiefenstops" an zusammenpassenden
Befestigungselementen erzeugen, was die Befestigungselementdurchdringung
in das Schlaufenmaterial verringert. Ein Annäherungswinkel von Null (d.h.
keine Vorwölbungen)
würde in
einer homogenen Harzdurchdringung unter dem Verkerbungsring resultieren,
was nicht wünschenswert sein
kann, da sich lokales bzw. örtliches
Schlaufenmaterial in einigen Anwendungen "polstert" bzw. "anhäuft" (oben diskutiert).
Der maximale Annäherungswinkel αf in der
illustrierten Ausführungsform
des Verkerbungsrings ist etwa 40 Grad. Ein seichterer bzw. flacherer Winkel
(beispielsweise von etwa 30 Grad) kann in einigen Fällen bevorzugt
sein, ebenso wie dies ein längerer
Abstand wf zwischen Vorwölbungen sein kann, um längere erhöhte Polsterbereiche
bereitzustellen.
-
11A zeigt eine Verkerbungsringkonfiguration zum
Erzeugen des Bindungsmusters, das in 8D gezeigt
ist (elektrisches Leiterprodukt 110 nicht gezeigt). Verkerbungsringe 136,
die das in 10 gezeigte Profil aufweisen,
sind zusammen mit gestaffelten Vorwölbungen gestapelt, so daß das Muster
der stark gebundenen Bereiche einem Schachbrett mit länglichen "Polstern" ähnelt, die sich nach außen zwischen
den stark gebundenen Bereichen erstrecken. Die Breite ws jedes
Rings ist etwa 0,018 Zoll.
-
In
einer anderen Ausführungsform,
die auch in 9 illustriert ist, wird eine übermäßige Harzdurchdringung
des Schlaufenmaterials 144 durch ein Bereitstellen bzw.
Vorsehen einer Barriereschicht 128 zwischen dem Harz und
dem Schlaufenmaterial vermieden. Das Barrierematerial 128 ist
in einigen Fällen
ein perforiertes Papier oder Film, das bzw. der Harz erlaubt, in
das Schlaufenmaterial in ausgewählten
Bereichen durchzutreten, aber seinen Strom in andere Bereiche be-
bzw. verhindert, wie beispielsweise zum Herstellen des Bindungsmusters
des Zentrumsbereichs bzw. der zentralen Region des Schlaufenmaterials,
das in 8E gezeigt ist. Das Barrierematerial
kann auch ein homogenes Blatt von Material sein, das eine hohe Porosität aufweist, was gleichermaßen die
Penetration des Harzes in das Schlaufenmaterial über die Breite des Barrierematerials
beschränkt.
Eher als als ein gesondertes Blatt eingebracht zu werden, wird in
einigen Fällen
das Barrierematerial auf der Oberfläche des Schlaufenmaterials 110 vorher
aufgebracht und kann in der Form eines Bindemittels sein, das in
diskreten bzw. einzelnen Bereichen des Schlaufenmaterials angeordnet
ist und beispielsweise lokal bzw. örtlich Fasern des Schlaufenmaterials
einkapselt. In vielen Fällen ist
das Barrierematerial schmäler
als das Schlaufenmaterial und entlang der Breite des Schlaufenmaterials
zentriert, um eine vollständige
Eindringung bzw. Penetration von Harz in die Ränder des Schlaufenmaterials
zu ermöglichen.
In allen Fällen,
in welchen das Barrierematerial permanent an das Substrat gebunden
bzw. gebondet wird und deshalb ein integrales Teil des Endprodukts
wird, sollte es für
seine niedrigen Materialkosten und sein Gewicht ausgewählt werden.
-
13 illustriert
ein alternatives Verfahren und eine Vorrichtung zum Ausbilden der
oben beschriebenen elektrischen Kabel. Die konturierte Oberfläche eines
Extrusionskopfs 200 (manchmal auch ein Einspritzkopf genannt)
wird benachbart einer Formwalze 104 angeordnet (Formwalze 104, welcher
neuerlich als ein Verschlußvorsprung
geformte Hohlräume
fehlen, um das Schlaufen tragende Leiterkabel von 8 herzustellen)
und ein kontinuierlicher Strom von geschmolzenem Harz wird unter
Druck in den Spalt 202 eingespritzt, der zwischen dem Kopf 200 und
der Formwalze 104 definiert ist, was den Spalt 202 füllt und
die vordere und rückwärtige Oberfläche des
Substrats ausbildet. Die Konfiguration und Konstruktion der Formwalze 104 sind
dieselben, wie dies in 8 gezeigt ist, in welcher das Glied 106 genommen
werden kann, um der benachbarte Extrusionskopf zu sein. Um das Schlaufen
tragende elektrische Kabel auszubilden, wie dies in 8-8E dargestellt
bzw. illustriert ist und oben beschrieben ist, unter Verwendung
dieses Verfahrens und der Vorrichtung, wird der Streifen 144 des Schlaufenmaterials
durch einen vorbestimmten Bereich des Spalts 202 geführt und
gegen die Oberfläche
der Formwalze 104 durch Harzdruck in dem Spalt gehalten.
In Anwendungen, wo es nicht möglich ist,
den Spalt 202 zu füllen,
ohne vollständig
das Schlaufenmaterial 144 mit Harz zu sättigen, kann ein Streifen von
Barrierematerial 128 durch den Spalt 202 zwischen
dem Kopf 200 und dem Schlaufenmaterial 110 zugeführt werden,
um eine Harzpenetration des Schlaufenmaterials entlang vorbestimmter
Bereiche bzw. Regionen zu verhindern. Barrierematerial 128 wird
in größerem Detail
oben in bezug auf 9 diskutiert. Das elektrische
Leiterprodukt 110 wird auf die Rückfläche des Substrats laminiert,
während
das geformte Produkt auf der Formwalze 104 durch Druck
zurückgehalten
wird, der durch die Druckwalze 206 zugeführt ist
bzw. wird.
-
13 illustriert
auch ein alternatives Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen
des Befestigungs- bzw. Verschlußvorsprungs,
der ein leitfähiges
Kabel trägt,
wie dies in 7 illustriert ist. In dieser
Ausbildung sind das Schlaufenmaterial 144 und das Barrierematerial 128 nicht
vorhanden und die Formwalze 104 hat festgelegte Befestigungs- bzw.
Verschlußelement-Formhohlräume, wie
dies oben in bezug auf 9 beschrieben ist. Harz allein wird
durch den Extrusionskopf 200 in den Spalt 202 zwischen
dem Extrusionskopf 200 und der Formwalze 104 zugeführt, wo
der Spaltdruck das Harz zwingt, die Formhohlräume, wie zuvor beschrieben,
zu füllen.
Das elektrische Leiterprodukt 110 wird auf die Rückfläche des
Substrats laminiert, während
das geformte Produkt auf der Formwalze 104 durch Druck gehalten
bzw. zurückgehalten
ist, der durch die Druckwalze 206 ausgeübt wird, um einen elektrischen
Kabelstreifen zu erzeugen, der vorragende Verschlußelemente
trägt.
-
In
einem alternativen Verfahren und einer Vorrichtung, die in 13 illustriert
ist, wird das elektrische Leiterprodukt 110'' (wie
dies durch strichlierte Linien angedeutet ist) direkt in den Spalt 202 zugeführt. Das
elektrische Leiterprodukt 110'' besteht
entweder aus freiliegenden oder isolierten Strängen eines elektrischen Leiters
(wie es unten unter Bezugnahme auf 14 beschrieben
ist) oder hat eine Rückseitenschicht
bzw. Verstärkung
von wenigstens ausreichender Porosität, daß Harz, das zu dem Spalt 202 eingebracht
ist bzw. wird, wenigstens teilweise durch oder um das elektrische
Leiterprodukt fließt, um
die Leiter zu isolieren und die Materialien zu binden bzw. zu bonden,
um ein einstückiges
bzw. integrales Kabelprodukt auszubilden.
-
14 illustriert
ein zusätzliches
Verfahren und einen Apparat zum Erzeugen bzw. Herstellen der oben
beschriebenen elektrischen Leiterkabel. In dieser Ausführungsform
liefert der Extruderkopf 300 Harzflüsse oder Filme 140, 141 in
eine Klemmstelle 102, die jeweils durch die Formwalze 104 (wobei
die Formwalze fixierte, ein Befestigungselement formende Hohlräume 155 aufweist,
wie dies oben unter Bezugnahme auf 9 beschrieben
ist, um ein Kabelprodukt wie beispielsweise jenes zu erzeugen, das
in 7 illustriert ist) und die Druckwalze 106 gebildet wird.
Die Anordnung der Klemmstelle 102 ist, wie dies oben unter
Bezugnahme auf 9 und 9A beschrieben
ist. Gleichzeitig mit der Harzzufuhr werden mehrere Stränge von
bloßem
leitfähigem
Material 310 durch eine Extrusionspreßform bzw. einen Extrusionsstempel
eines Extruderkopfs 300 in die Klemmstelle 102 zwischen
den getrennten Harzflüssen
oder Filmen 140, 141 zugeführt. Druck- und Temperaturbedingungen
in der Klemmstelle 102 drücken bzw. beaufschlagen den
Harzfluß oder
Film 140, um wie oben beschrieben in die formenden Hohlräume zu fließen bzw.
zu strömen,
kapseln das leitende bzw. leitfähige
Material 310 innerhalb der Harze 140, 141 ein
und binden bzw. bonden getrennte Harzflüsse oder Filme 140, 141,
um ein integrales Kabelprodukt zu erzeugen, das Leiter, die innerhalb
eines Substrats isoliert sind, und Befestigungselementvorwölbungen
bzw. -erhebungen aufweist, die sich von einer Oberfläche des
Substrats erstrecken.
-
Das
Verfahren und der Apparat, die in 14 illustriert
sind, sind auch fähig,
ein Kabelprodukt wie beispielsweise jenes zu erzeugen, das in 8 illustriert
und oben beschrieben ist. In einer derartigen Anordnung fehlt es
der Formwalze 102 an als eine Befestigungselementvorwölbung geformten Hohlräumen, und
ein Schlaufenmaterial 144 (gezeigt als strichlierte Linien
in 14), wie oben unter Bezugnahme auf 8 beschrieben,
wird direkt auf die Oberfläche
der Formwalze 102 vor dem Eintritt eines Harzflusses 140 in
die Klemmstelle 102 zugeführt. Wie oben unter Bezugnahme
auf 9 und 13 beschrieben, können Markierungs- bzw. Verkerbungsringe,
Barriereschichten, oder beide verwendet werden, um die Bereiche
und Mengen einer Durchdringung von Harz 140 in das Schlaufenmaterial 144 zu
regeln bzw. zu steuern, um die Materialien zu verbinden bzw. zu
bonden.
-
Die
Verfahren und Apparate von 9, 13 und 14 sind
auch fähig,
elektrische Kabel auszubilden, die sowohl Befestigungselementvorwölbungen
bzw. -erhebungen (beispielsweise Haken oder Pilze) als auch ein
Schlaufenbefestigungsmaterial aufweisen, das fähig ist, Vorwölbungen
zu ergreifen, um eine Befestigung auszubilden. Unter Verwendung
der oben beschriebenen Techniken, wobei die Formwalze 104 Befestigungselementvorwölbungen ausbildende
Hohlräume
aufweist und Schlaufenmaterial 144 in die Klemmstelle oder
den Spalt zugeführt wird,
während
Harz und ein elektrisches Leiterprodukt eingeführt werden, ergibt ein selbst
in Eingriff bringbares elektrisches Kabelprodukt, das beide Typen
bzw. Arten von Befestigungselementen aufweist.
-
Wie
in 15 illustriert, ist bzw. wird eine Bandkabelanordnung 330 innerhalb
eines Computergehäuses 309 gesichert,
wobei Anschlußenden 332 mit
internen Komponenten 333 und 334 verbunden sind,
um Energie bzw. Leistung oder elektrische Kommunikationssignale
dazwischen zu liefern. Bezugnehmend nun auch auf 16,
weist die Kabelanordnung 330 eine Vielzahl von Leitersträngen 336 innerhalb
eines isolierenden Substrats 338 auf, welches Verschluß- bzw.
Befestigungselemente 334 ähnlich jenen, die oben unter
Bezugnahme auf 7 beschrieben sind, auf seiner
Oberfläche
aufweist. Das Paneel 311 des Computergehäuses 309 weist zusammenpassende
Befestigungselemente, beispielsweise Schlaufen 316 auf,
wie beispielsweise jene, die oben unter Bezugnahme auf 2 und 3 beschrieben
sind. Während
eines Zusammenbaus des Computers werden die Anschlüsse 332 zuerst
jeweils mit den internen Komponenten 333, 334 verbunden.
Die Befestigungselemente 334 der Kabelanordnung 330 sind
dann einstellbar und lösbar
in Eingriff mit zusammenpassenden Befestigungselementen, beispielsweise
Schlaufen 316 am Paneel 309. Dies erlaubt einen
leichteren Eintritt oder eine Entfernung von zusätzlichen Computerkomponenten,
beispielsweise Platten 313, 314, innerhalb des
Computergehäuses 309,
und hält
das Kabellayout innerhalb des Schrankes bzw. Gehäuses organisiert.
-
Jedes(r)
der oben beispielsweise unter Bezugnahme auf 9, 13 und 14 beschriebenen
Verfahren und Apparate kann verwendet werden, um einen kontinuierlichen
Strang eines Bandkabels zur Verwendung in Bandkabelanordnungen (beispielsweise
Anordnung 330) mit angefügten bzw. festgelegten Befestigungselementen,
beispielsweise Haken 334 oder Schlaufen (nicht gezeigt)
zu erzeugen. In einem in 17 illustrierten
Beispiel ist bzw. wird das vorgeformte elektrische Leiterprodukt 410 bereitgestellt,
das mehrere leitfähige
Drähte 336 aufweist,
die an das isolierende Band 338 angefügt sind. Die Drähte 336 können von
kreisförmigem
oder abgeflachtem rechteckigem oder anderem abgeflachtem Querschnitt
einer Strang- bzw. Litzenkonstruktion sein, oder können Streifen
von leitfähigem
Material sein, das auf dem isolierenden Band 338 abgelagert
oder auf eine andere Weise angeordnet ist. In einer Ausführungsform
sind die Leiter 336 Streifen, die auf dem Verstärkungsband 338 abgelagert
sind, um eine Schaltung oder einen anderen leitfähigen Pfad auszubilden. Beispielsweise
kann irgendeines der hierin beschriebenen streifenförmigen Produkte
(insbesondere, jedoch nicht ausschließlich die Produkte, die in 40 und 41 illustriert
sind) durch eine Haken ausbildende Klemmstelle (wie oben beschrieben)
zugeführt
werden, um eine Schicht eines Haken tragenden thermoplastischen
Harzes entweder als eine elektrische Isolationsschicht unmittelbar
benachbart den Leitern oder als eine Schicht auszubilden, die integral
mit einer vorher existierenden elektrischen Isolations schicht verbunden
ist. Beispielsweise kann eine ein flexibles Kabel enthaltende Schaltung,
wie beispielsweise eingebettete Oberflächen-Montagekomponenten oder
andere elektronische Vorrichtungen, direkt durch die Klemmstelle
zugeführt
werden, um Haken auf einer Seite des Schaltungskabels auszubilden.
In einer anderen Ausführungsform
ist das Verstärkungsband 336 selbst
ein vorgeformtes Hakenband (ähnlich
der Schicht 140), wobei die Leiter 336 auf einer
Oberfläche
des Hakenbands gegenüberliegend
den Haken angeordnet sind.
-
Das
Leiterprodukt 410 zusammen mit dem Kunststoffharz 140 wird
durch eine Klemmstelle oder einen Spalt bzw. eine Lücke zugeführt, um
ein Kabel auszubilden, wobei das Harz die geformten bzw. gegossenen
Befestigungselemente 334 ausbildet und an dem Isolatorband 338 festlegt,
wodurch die mehreren leitfähigen
Drähte 336 isoliert
werden und das integrale bzw. einstückige Befestigungskabel von 18 erzeugt
wird. Alternativ werden das Schlaufenmaterial 144 (nicht
gezeigt) und das Harz gleichzeitig in die Klemmstelle eines der
oben beschriebenen Apparate zugeführt (wobei die Formwalze keine ein
Befestigungselement ausbildende Hohlräume aufweist), so daß sich das
Harz an das Isolatorband 338 bindet, um die mehreren leitfähigen Drähte 336 zu
isolieren, und wenigstens teilweise in das Schlaufenmaterial 144 eindringt,
um den kontinuierlichen Strang des leitfähigen Kabels auszubilden (wie
oben unter Bezugnahme auf 9, 13 beschrieben).
-
In
einem weiteren Beispiel, das in 18A illustriert
ist, hat das vorgeformte Bandkabel 510 mehrere Leiter 336,
die vollständig
durch Isolatormaterial 338 isoliert sind. Das vorgeformte
Bandkabel 510 wird in den Spalt 102 (9, 13, 14)
als Element 110 bzw. 310 zugeführt, und Verschlußelemente
(Verschlußvorsprünge 334 oder
Schlaufenmaterial, nicht gezeigt) werden an wenigstens einen Abschnitt
einer Oberfläche
des Bandkabels 510 gebondet. Auf diese Weise kann ein vollständig vorgeformtes
Bandkabel modifiziert werden, um daran festgelegte Verschlußelemente
darauf geformt zur Verwendung in einem Zusammenbau von elektrischen
Produkten aufzuweisen.
-
Bezugnehmend
nun auf 19 wird das kontinuierliche
elektrische Kabel 600 durch ein Zuführen von mehreren elektrisch
leitfähigen
bzw. leitenden Drähten 602 in
eine Klemmstelle 604 hergestellt, die durch eine rotierende
Formwalze 606 und eine gegenläufig rotierende Druckwalze 608 ausgebildet
ist. Die Drähte 602 sind
blank, d.h. ohne einen isolierenden Überzug, und sind seitlich voneinander beabstandet,
wenn sie in die Klemmstelle 604 eintreten. Um die seitliche
Position der Drähte
zu regeln bzw. zu steuern, wenn sie in die Klemmstelle eintreten,
sind Führungswalzen 616 mit
individuellen Rillen bzw. Nuten, eine für jeden eingeführten Draht
bereitgestellt, um die Drähte
am seitlichen Wandern zu hindern, wenn sie sich der Klemmstelle
nähern.
Außerdem
weist die Druckwalze 608 entsprechende Rillen auf, die
beim Ausrichten der Drähte 602 während des Einkapselungsprozesses
helfen, der nun zu beschreiben ist.
-
Gleichzeitig
mit den Drähten 602 wird
ein Band 610 von geschmolzenem thermoplastischem Harz zur
Klemmstelle 604 von einem Extruderkopf 612 eingeführt. Druck-
und Temperaturbedingungen in der Klemmstelle bewirken, daß das geschmolzene Harz
die Drähte
umhüllt,
und bewirken auch, daß ein Anteil
des Harzes hakenförmige
Hohlräume 614 füllt, die
in der Formwalze 606 vorgesehen bzw. bereitgestellt sind.
Wenn die gekühlte
Formwalze fortsetzt zu rotieren, bleiben das Harz und die eingekapselten bzw.
umschlossenen Drähte
dem Umfang der Formwalze benachbart, bis Abzugswalzen 618 und 620 wirken,
um das Produkt 600 von der Formwalze abzustreifen, wodurch
die nun festgewordenen bzw. verfestigten Haken 622 von
ihren jeweiligen Hohlräumen 614 herausgeholt
bzw. entnommen werden.
-
Bezugnehmend
nun auf 20 und 20A weist
das Produkt 600 einen elektrisch isolierenden Körper 632 aus
thermoplastischem Harz mit einer oberen Oberfläche 624 und einer
unteren Oberfläche 626 auf.
Mit Schlaufen in Eingriff bringbare Haken 622 erstrecken
sich von der oberen Oberfläche 624,
wobei jeder Haken eine integrale Ausdehnung bzw. Erstreckung des
thermoplastischen Harzes des isolierenden Körpers ist. Die Haken 622 weisen
einen Stielabschnitt 623 und einen mit einer Schlaufe in
Eingriff bringbaren Kopfabschnitt 625 auf, der sich nach
außen
vom Stiel erstreckt, um die obere Oberfläche 624 zu überhängen bzw.
zu überragen. Die
Bodenoberfläche 626 weist
Spitzen 628 auf, die den Drahtführungsrillen in der Druckwalze 608 entsprechen,
wobei ein Tal 630 von verringerter Dicke benachbarte Spitzen 628 trennt.
Jeder leitfähige Draht 602 ist
innerhalb einer Spitze 628 eingekapselt und von einem benachbarten
leitfähigen
Draht durch einen isolierenden thermoplastischen Harzkörper 632 getrennt.
In einem Beispiel besteht der Harzkörper 632 aus einem
flexiblen PVC-Material.
Die Position von Drähten 602 in
bezug auf die obere Oberfläche 624 und
die untere Oberfläche 626 ist
durch die relativen Positionen des Drahts und des geschmolzenen
thermoplastischen Harzes, wenn bzw. wie sie in die Klemmstelle eintreten,
und durch die Flußdynamik
des ge schmolzenen thermoplastischen Harzes innerhalb der Klemmstelle
diktiert. Wie in 19 illustriert, besteht durch
ein Einführen
der Drähte 602 über dem
Extruderkopf 612 die Tendenz für die Drähte, relativ näher zu der
oberen Oberfläche 624 des Endprodukts 600 zu
sein (wie durch Drähte 602' angegeben,
gezeigt als strichlierte Linien in 20). Dagegen
besteht, wenn die Drähte
von unterhalb des Extruderkopfs zugeführt werden (wie durch eine Drahtzufuhr 602A angegeben
bzw. angedeutet, illustriert in strichlierten Linien in 19)
die Tendenz für die
Drähte,
relativ näher
zur unteren Oberfläche 626 im
Endprodukt 600 zu sein (wie durch Drähte 602' angegeben, gezeigt als strichlierte
Linien in 20).
-
Eine
Alternative zum Regeln bzw. Steuern der vertikalen Position von
Drähten 602 innerhalb des
isolierenden Körpers 632 besteht
darin, ein unterstützendes
Substrat 633 unterhalb der Drähte bereitzustellen, wenn der
Formprozeß stattfindet.
Wie in 19 illustriert, wird das Substrat 633 (als
strichlierte Linien gezeigt) auf die mit Rillen versehene Druckwalze 608 zugeführt, so
daß es
an den Spitzen der Rillen der Walze sitzt. Das Substrat 633 kann
jegliches Material sein, das dienlich bzw. förderlich ist, um die Drähte zu unterstützen, während es
auch dem geschmolzenen thermoplastischen Harz erlaubt, durchzufließen und
das Substrat während
des Formprozesses einzukapseln. In einem Beispiel ist das Substrat 633 eine
Matte aus nicht gewebten Fasern. Die Drähte 602A werden dann
auf das Substrat bei Positionen entsprechend den Führungsrillen
der Druckwalze 608 zugeführt. Das etwas rückstellfähige Substrat 633 erlaubt
den Drähten 602A,
nur teilweise in ihre jeweiligen Führungsrillen der Druckwalze 608 einzutreten,
wodurch erlaubt wird, daß die
seitliche Position der Drähte
geregelt bzw. gesteuert wird, während
die Drähte
daran gehindert werden, den Boden der Rillen zu erreichen. Beim
Eintreten in die Klemmstelle fließt bzw. strömt das geschmolzene Harz 610 nach
oben, um die Hohlräume 614 zu
füllen,
und nach unten durch das Substrat 633, um die Rillen der
Druckwalze 608 zu füllen,
währenddessen das
Substrat verhindert, daß die
Drähte 602A in
Kontakt mit der Druckwalze 608 sinken.
-
Das
resultierende Produkt 600' (21) weist
das unterstützende
Substrat 633 unterhalb der Drähte 602 innerhalb
des isolierenden Körpers 632 eingebettet
auf.
-
In
einer alternativen Ausführungsform,
die auch in 20 illustriert ist, und weiterhin
auf 22 und 22A bezugnehmend,
sind Formhohlräume 612 von
einer Form bzw. Gestalt, die gerade nach innen vom Umfang der Formwalze 606 zu
ihrem Zentrum vorragt, d.h. die Hohlräume 612 sind geformt, um
nur Stiele auszubilden, und weisen keinen unterschnittenen Abschnitt
zum Ausbilden eines ergreifenden Kopfs eines Befestigungselements
auf. Der Rest des das Kabel ausbildenden Verfahrens schreitet wie oben
beschrieben fort, mit der Ausnahme, daß das Produkt 600' (22),
das von der Formwalze abgestreift bzw. abgezogen wird, nur integral
geformte Stiele 622' aufweist,
die von seiner oberen Oberfläche 624' vorragen. Nachfolgend
auf die Abstreiftätigkeit
wird das Kabel 600'' zwischen einer
erhitzten Rolle 634 und einer Amboßrolle 636 (gezeigt
in strichlierten Linien) durchgeführt, um ein Endprodukt 600''' zu
erzeugen (22A). Die Rollen 634, 636 sind
so angeordnet, daß die
erhitzte Rolle 634 den Spitzenabschnitt 623' jedes Stiels 622' kontaktiert und
deformiert, um einen durch eine Schlaufe ergreifbaren Kopfabschnitt 625' auszubilden,
der die obere Oberfläche 624' überragt.
-
Bezugnehmend
auf 23-25 ist eine andere Technik zum
Vermeiden von jeglichen potentiellen Problemen eines Zentrierens
und/oder vollständigen
Verkapselns der Drähte
in dem isolierenden Körper,
den isolierenden Körper
in einem zweistufigen Verfahren herzustellen. Zu Beginn wird ein Zwischenprodukt 640 (23)
durch ein Zuführen von
Drähten 602 und
eines Bands 610 aus thermoplastischem Harz in einen Spalt
gebildet, der durch zwei Druckwalzen 644 und 646 gebildet
ist. Ähnlich zur
Druckwalze 608, die oben unter Bezugnahme auf 20 beschrieben
ist, hat die untere bzw. niedrigere Druckwalze 646 Spitzen
und Täler
ausbildende Nuten bzw. Rillen auf ihrer Oberfläche, um beim lateralen bzw.
seitlichen Führen
der Drähte
zu helfen, wobei jedoch in diesem zweistufigen Verfahren die obere
Walze 644 eine ebene Umfangsoberfläche aufweist, welche die flache
obere Oberfläche 648 (24)
des Zwischenprodukts 640 ausbildet. Das Zwischenprodukt 640 wird
dann in einen zweiten Spalt 651 zugeführt, der durch eine mit Nuten
versehene bzw. gerillte untere Druckwalze 650 und eine Formwalze 652 ausgebildet
ist, die Hakenhohlräume aufweist,
wie dies oben beschrieben ist. Gleichzeitig mit dem Zwischenprodukt 640 wird
ein Band von thermoplastischem Harz 654 von dem Extruderkopf 653 zu
dem Spalt bzw. zu der Klemmstelle direkt benachbart dem Umfang der
Formwalze 652 zugeführt und
Haken 656 (25) werden in einer Weise ähnlich zu
jener ausgebildet, die oben unter Bezugnahme auf 20 beschrieben
ist. Das resultierende Endprodukt 658 hat eine mehrschichtige
bzw. -lagige Struktur, beinhaltend eine obere Haken tragende Schicht 660,
die permanent während
der Hakenformtätigkeit
an eine untere Schicht 662 gebondet ist, welche zu Beginn
als Zwischenprodukt 640 ausgebildet wurde. Drähte 602 sind
bzw. werden entweder vollständig
durch die untere Schicht 662 verkapselt oder sind bzw.
werden vollständig
durch ein sandwichförmiges
Aufnehmen zwischen der oberen und unteren Schicht 660 bzw. 662 verkapselt.
-
Bezugnehmend
nun auf 26 und 27 wird
in einem noch anderen Verfahren zum Ausbilden eines kontinuierlichen
Kabels mit integral bzw. einstückig
geformten Befestigungselementstielen, die sich von einer Oberfläche eines
einen Leiter isolierenden Körpers
erstrecken, ein Stempel bzw. Prägestempel 670 unmittelbar
stromaufwärts
der Klemmstelle 672 positioniert. Der Stempel 670 beinhaltet eine
Drahtführungsplatte 674,
die individuelle Führungsbuchsen 676 definiert,
von denen jede einen leitfähigen
Draht 678 empfängt
bzw. aufnimmt und führt.
Die Führungsbuchsen
bzw. -hülsen 676 können zylindrisch
geformt sein, um Drähte
von rundem Querschnitt aufzunehmen, oder können von rechteckigem Querschnitt
sein, um abgeflachte Leiter aufzunehmen, um relativ flache Kabel
herzustellen. Angeordnet senkrecht zur Zufuhrrichtung der Drähte ist ein
Extruder 680, welcher geschmolzenes thermoplastisches Harz
durch die Düse 681 zu
einem internen Harzflußpfad 683 einführt, der
durch den Stempel 670 definiert ist. Der Strömungs- bzw.
Flußpfad 680 lenkt
das geschmolzene Harz, um über,
unter und zwischen der Mehrzahl von Drähten 678 zu fließen bzw.
zu strömen,
bevor die Kombination 682 von Drähten und geschmolzenem Harz
durch den Schlitz 684 und in die unmittelbar benachbarte
Klemmstelle 672 gezwungen bzw. beaufschlagt wird. Sobald
das Material einmal in der Klemmstelle 672 ist, schreitet der
Formprozeß wie
oben unter Bezugnahme auf 20 beschrieben
fort, ohne eine weitere Notwendigkeit für eine seitliche oder vertikale
Drahtführung und/oder
Ausrichtung.
-
In
einer besonderen Ausführungsform,
illustriert in 28 und 29, werden
die Drähte
und das thermosplastische Harz durch eine Klemmstelle 700 zugeführt, die
durch zwei Formwalzen 702, 704 ausgebildet ist,
die sich in entgegengesetzten Richtungen drehen. Jede Formwalze 702, 704 definiert ein
Feld bzw. Array von einen Haken (oder Stiel) ausbildenden Hohlräumen 706, ähnlich den
oben beschriebenen. In der gezeigten Ausführungsform werden zwei Ströme 708, 710 von
geschmolzenem thermoplastischem Harz in die Klemmstelle 700 zugeführt, während eine
Mehrzahl von seitlich bzw. lateral beabstandeten leitfähigen Drähten 709,
in der Form von flachen leitfähigen
Streifen, wie illustriert, zur Klemmstelle 700 zwischen
den Strömen 708, 710 eingeführt wird.
Alternativ sind die Ströme 708, 710 anfänglich zwei
verfestigte thermoplastische Harzfilme. Die Temperatur- und Druckbedingungen
in der Klemmstelle zwingen das thermoplastische Harz (ob am Anfang
geschmolzen oder fest), um wenigstens teilweise die Hohlräume zu füllen, so
daß das
verfestigte Produkt 712, das von der Austritts- bzw. Ausgangsseite
der Klemmstelle abgestreift bzw. abgezogen wird, mit einer Schlaufe
in Eingriff bringbare Befestigungselemente 714 aufweist
(oder Stiele, die später,
wie oben beschrieben, nachträglich
ausgebildet werden können),
die von gegenüberliegenden breiten
Oberflächen 716, 718 des
elektrisch isolierenden Körpers 720 des
thermoplastischen Harzes vorragen.
-
Ein
noch anderes Verfahren zur Herstellung von elektrischen Kabeln der
vorliegenden Erfindung ist in 30-33 illustriert.
Das Verfahren ist ein Laminationsprozeß bzw. -verfahren, in welchem
ein vorher ausgebildetes Hakenband 730, beabstandete elektrische
Leiter 732 und ein Verstärkungsband 734 gleichzeitig
zwischen zwei Bonding- bzw. Verbin dungsrollen 736, 738 zugeführt werden.
Das voraus gebildete Hakenband 730 besteht aus einem elektrisch
isolierenden thermoplastischen Harz, wobei ein Beispiel ein Polyestermaterial
ist, wobei das Hakenband 730 eine Basis 740 aufweist,
das eine erste bzw. zweite Oberfläche 742, 744 definiert.
Haken 746 sind Vorwölbungen
des thermoplastischen Harzes der ersten Oberfläche 742 und sind geeignet
zum Ergreifen eines Schlaufenmaterials. Das Hakenband 730 wird
zwischen den Druckwalzen 736 und 738 zugeführt, wobei
seine Haken tragende erste Oberfläche 742 der Umfangsoberfläche der
ersten Druckwalze 736 unmittelbar benachbart ist. Das Verstärkungsband 734,
auch aus einem elektrisch isolierenden Material (aber nicht notwendigerweise
aus demselben Material wie das Hakenband 730), definiert eine
erste Oberfläche 748 und
eine zweite Oberfläche 750 und
wird zwischen den Walzen 736 und 738 zugeführt, wobei
seine erste Oberfläche 748 der
Umfangsoberfläche
der Druckwalze 738 unmittelbar benachbart ist.
-
Gleichzeitig
mit dem Hakenband 730 und dem Verstärkungsband 734 wird
eine Mehrzahl von flachen leitfähigen
Streifen (oder Drähten
von kreisförmigem
Querschnitt) zwischen den Druckwalzen 736, 738 in
seitlich beabstandeter Weise zugeführt. Die Leiter 732 sind
zwischen der zweiten Oberfläche 744 des
Hakenbands 730 und der zweiten Oberfläche 750 des Verstärkungsbands 734 angeordnet.
Die Druckwalze 736 weist eine Serie bzw. Reihe von vorragenden
Ringen 752 auf, die angeordnet sind, um die erste Oberfläche 742 des
Hakenbands 732 nur entlang von Bereichen bzw. Regionen 753 des
sich ausbildenden Laminats 754 zu kontaktieren, die zwischen
den voneinander beabstandeten Leitern 732 liegen. Die Walzen 736 und 738 werden
erwärmt bzw.
erhitzt und positioniert, um einen Druck in den Bereichen 753 entsprechend
jedem Ring 752 zu erzeugen, so daß ein thermisches Verbinden
bzw. Bonden entlang der kontaktierten Bereiche des Laminats 754 auftritt.
Die thermischen Bondinglinien wirken, um permanent das Hakenband 730 mit
dem Verstärkungsband 734 in
einer Weise zu verschweißen,
die die Leiter 732 voneinander elektrisch isoliert und
die Leiter zwischen dem Hakenband und dem Verstärkungsband isoliert. Das voraus
gebildete Hakenband 734 kann mit Bereichen bzw. Regionen 753 versehen sein,
die durch flache Bereiche (wie in 31 illustriert)
an der ersten Oberfläche 742 unterschieden sind,
d.h. Bereiche, denen Reihen von Haken 746 fehlen. Alternativ
kann die erste Oberfläche 742 eines
voraus gebildeten Hakenbands ein gleichförmiges Feld von Haken 746 über seine
Oberfläche
aufweisen, wobei die Haken in den Bereichen 753 anschließend in
Kontakt kommen mit den Ringen 753, wodurch die Haken durch
den angewandten bzw. aufgebrachten Druck und die Hitze bzw. Wärme geschmolzen
und/oder zerkleinert bzw. zerbrochen werden. Auf jede Weise sind
die Haken, die an der Oberfläche 742 verbleiben,
d.h. jede, die zwischen den Ringen 752 während des
Laminationsprozesses positioniert sind, ausreichend, um die notwendige Befestigungsfähigkeit
mit zusammenpassenden bzw. abgestimmten Schlaufenmaterialien bereitzustellen.
-
In
einer anderen Alternative wirkt die Druckwalze 736 als
ein Amboß (rotierend
oder stationär), während die
Druckwalze 734 bei einer Frequenz im Ultraschallbereich
vibriert wird, was bewirkt, daß das Hakenband 730 mit
dem Verstärkungsband 734 entlang
der Bereiche 753 verschweißt wird, wo die Ringe 752 das
Hakenband 730 kontaktieren.
-
Wiederum
auf 30 bezugnehmend und nun auch auf 34,
wird das elektrische Kabel 800 durch ein anderes Lamina tionsverfahren
hergestellt. Das Hakenband 730 (wie oben unter Bezugnahme auf 30 und 31 beschrieben)
wird mit einer Schicht eines elektrisch isolierenden Klebers 770 versehen
(gezeigt als strichlierte Linien in 30), der
auf seine zweite Oberfläche 744 aufgebracht wird,
wenn bzw. wie es zwischen glatten Druckwalzen 760 und 762 zugeführt wird.
Auf ähnliche
Weise ist das Verstärkungsband 734 mit
einer Schicht eines Klebers 771 (strichlierte Linien) versehen,
der auf seine zweite Oberfläche 750 aufgebracht
wird, wenn es zwischen die Walzen 736, 738 zugeführt wird.
Jedoch weisen im Gegensatz zu den oben diskutierten Verfahren in
diesem besonderen Beispiel die Walzen 736 und 738 beide
eine glattere Außenoberfläche auf,
d.h. keine Walze weist die Druckringe 752 auf, die oben
unter Bezugnahme auf 33 diskutiert wurden. Leiter 732 werden
zwischen den Walzen so eingeführt,
um zwischen dem Hakenband und dem Verstärkungsband sandwichartig eingeschlossen
zu werden. Die glatten Druckwalzen sind angeordnet, um zu bewirken,
daß der
Kleber 770 an der zweiten Oberfläche 744 des Hakenbands 730 und
der Kleber 771 an der zweiten Oberfläche 750 des Verstärkungsbands 734 einander
kontaktieren, wodurch die zwei Bänder
miteinander verbunden werden. Der Kleber kontaktiert auch die Leiter 732,
wobei er sie wenigstens teilweise umgibt und in Kombination mit dem
Hakenband und/oder dem Verstärkungsband wirkt,
um die Leiter zu umhüllen
und voneinander elektrisch zu isolieren. Es ist auch möglich, eine
der Kleberschichten 771, 772 zu eliminieren bzw.
zu beseitigen, wobei die verbleibende Kleberschicht ausreichend
ist, um das Hakenband 730 mit der Verstärkungsschicht 734 zu
verbinden bzw. an diese zu bonden, während die Leiter 734 zwischen
den Schichten umhüllt
und elektrisch isoliert werden.
-
In
noch einer anderen Alternative ist das Verstärkungsband 734 in
der Form eines zweiten Streifens des Hakenbands, ähnlich zu
oder identisch mit dem Hakenband 730, das oben beschrieben
ist, so daß das
resultierende elektrisch leitfähige
Kabel mit einer Schlaufe in Eingriff bringbare Haken aufweist, die
sich von gegenüberliegenden
freigelegten Oberflächen
erstrecken.
-
Es
sollte erwähnt
werden, daß in
den eben diskutierten, durch einen Kleber laminierenden Beispielen
die Haken 746 nicht permanent zu einem bedeutenden Ausmaß durch
ihren Durchtritt durch die glatten Druckwalzen deformiert bzw. verformt
werden. Eher sind die Haken rückstellfähig genug,
um den Drücken
zu widerstehen, die durch die nicht erhitzten Walzen aufgebracht
werden.
-
Wie
in 35 illustriert, weist das Hakenbefestigungselementband 810 Hakenbefestigungselemente 814 auf,
die sich von einer ersten 812 von zwei gegenüberliegenden
breiten Oberflächen 812, 813 von
einer Basis 816 erstrecken. Während die illustrierten Hakenbefestigungselemente 814 von 35 tatsächlich hakenförmig sind,
bezieht sich der Ausdruck "Hakenbefestigungselemente", wie er hierin verwendet
wird, generell auf Vorwölbungen
bzw. Erhebungen, die Spitzen bzw. Enden aufweisen, die zum Eingriff
mit einem komplementären
Schlaufenmaterial oder alternativ mit anderen gleichen oder ungleichen
komplementären
Vorwölbungen
geformt sind. Jedes Hakenbefestigungselement 814 weist
einen ergreifenden Kopf 818 auf, der zum lösbaren Ergreifen
eines zusammenpassenden Befestigungselementmaterials, beispielsweise
Schlaufenmaterials, fähig
ist. Beispiele von anderen geeigneten Hakenbefestigungselementformen
enthalten, sind aber nicht beschränkt auf Stiele, die pilzartige,
scheibenartige mit flachem Kopf und palmförmige Köpfe aufweisen.
-
Wiederum
ist, wie oben unter Bezugnahme auf 5 diskutiert,
ein Beispiel eines im Handel erhältlichen
Hakenbefestigungselementbands, das für eine Verwendung in der Erfindung
geeignet ist, das Hakenprodukt mit der Bezeichnung CFM-29, erhältlich von
Velcro USA, Corp. von Manchester N.H. Das CFM-29-Hakenprodukt weist
Haken von 0,38 mm (0,015 Zoll) Höhe,
einer Basisdicke von 0,0762 mm (0,003 Zoll) und eine Hakenbefestigungselementdichte
in der Größenordnung
von 1000 oder mehr Hakenbefestigungselementen pro Quadratzoll auf.
-
Das
Befestigungselementband
810 kann vorteilhafterweise kontinuierlich
und integral bzw. einstückig
aus thermoplastischem Harz, wie oben beschrieben, wiederum unter
Bezugnahme auf
US Patent Nr.
4,794,028 , erteilt am 27. Dezember 1988 an Fischer, hergestellt
werden. Kurz gesagt, wie im rechten Abschnitt von
1004 in
2 illustriert,
verwendet das Fischer-Verfahren eine Klemmstelle, die zwischen einer
Formwalze
1006 und einer Druckwalze
1008 ausgebildet
ist. Geschmolzenes thermoplastisches Harz
1000 wird in
die Klemmstelle
1004 zugeführt, während sich die Form- und Druckwalze in
entgegengesetzten Richtungen drehen, wie dies durch die Pfeile in
36 angedeutet
ist. Der Druck in der Klemmstelle zwingt extrudiertes Harz, eine
Mehrzahl von hakenbefestigungselementförmigen Hohlräumen (
1010)
zu füllen,
die in der Formwalze
1006 bereitgestellt sind. Harz im Überschuß des Hohlraumvolumens
nimmt die Form der Klemmstelle an, um das Basissubstrat auszubilden,
beispielsweise (Basis
816 von
35). Anschließend verfestigt
sich das Harz und wird von der Formwalze abgestreift bzw. abgezogen, um
das kontinuierliche Befestigungselementband
810 herzustellen.
-
Andere
Techniken zum kontinuierlichen und integralen Ausbilden eines thermoplastischen
Hakenbefestigungselementbands sind gleichermaßen für eine Verwendung mit der vorliegenden
Erfindung geeignet. Eine derartige Technik involviert die Extrusion
von thermoplastischem Harz in eine Lücke bzw. einen Spalt, die bzw.
der zwischen dem Extrusionskopf und der Formwalze ausgebildet ist,
ohne die Verwendung einer gesonderten Druckwalze. Diese Technik
wird vollständiger,
beispielsweise in
U.S. Patent
5,441,687 , erteilt am 15. August 1999 an Murasaki et al.,
beschrieben, auf welches der Leser für weitere Information verwiesen
wird.
-
In
einer anderen geeigneten Technik sind bzw. werden Stiele statt als
Hakenverschlußelement geformte
Vorsprünge
zu Beginn einstückig
bzw. integral mit einer thermoplastischen Basis geformt. Nachfolgend
werden die Oberseiten der Stiele geformt, um ein- bzw. ergreifende
Köpfe beispielsweise durch
ein Kontaktieren der Stielspitzen mit einer erhitzten Walze oder
Erhitzen der Stielspitzen zu bilden, indem sie mit einer nicht erhitzten
oder gekühlten
Walze kontaktiert werden, um Stiele auszubilden, die Köpfe aufweisen,
die fähig
sind, in komplementäre
Schlaufen oder dgl. oder anders geformte Hakenverschluß- bzw.
-befestigungselemente einzugreifen. Beispiele dieser Techniken sind
vollständiger
im
U.S. Patent Nr. 5,077,870 ,
ausgegeben am 7. Januar 1992 an Melbye et al. und
U.S. Serien Nr. 09/231,124 , hinterlegt
am 15. Januar 1999, illustriert. Der Leser wird auf beide dieser
Referenzen für
eine weitere Information verwiesen.
-
In
noch einer anderen geeigneten Technik wird eine thermoplastische
Basis extrudiert, die kontinuierliche Schienen von hakenverschlußförmigen Profilen
aufweist. Die Schienen, jedoch nicht die Basis, sind bzw. werden
nachfolgend seitlich bzw. lateral an Intervallen entlang der Länge der
Extrusion geschlitzt, um gesonderte Abschnitte der verschlußförmigen bzw.
als Befestigungselement geformten Schiene auszubilden, wobei jeder
Abschnitt von einem benachbarten Abschnitt durch einen Schlitz getrennt
ist. Die Basis wird dann permanent in Längsrichtung gedehnt, um einen
Raum zwischen benachbarten Abschnitten der verschlußförmigen Schienen auszubilden.
Das resultierende Befestigungs- bzw. Verschlußband hat Reihen von beabstandeten
individuellen Hakenverschluß-
bzw. -befestigungselementen. Eine derartige Technik ist vollständiger beispielsweise
im
U.S. Patent Nr. 4,894,060 ,
ausgegeben bzw. erteilt am 16. Januar 1990 an Nestegard, beschrieben,
auf welches der Leser für
weitere Information verwiesen wird.
-
Wie
in 35A illustriert, hat das Verschlußband 910 eine
relativ dünne
Schicht 902 aus einem elektrisch leitfähigen bzw. leitenden Material,
das auf seiner ein Hakenverschlußelement tragenden Oberfläche 912 angeordnet
bzw. festgelegt ist. Das elektrisch leitfähige Material bildet eine Schicht
von grob gleichmäßiger Dicke,
welche unmittelbar der Kontur des Verschlußbands 910 folgt.
Vorzugsweise ist das Beschichtungsmaterial hoch leitfähig, beispielsweise Silber,
wobei die dünne
Schicht des Materials einen niedrigen Widerstand gegenüber der Übertragung von
elektrischen Signalen entlang des Verschlußbands zur Verfügung stellt.
Es ist auch bevorzugt, daß die
leitfähige
Beschichtung 902 an dem Befestigungs- bzw. Verschlußband 910 in
einer Weise festgelegt ist, welche es dem Verschlußband ermöglicht bzw. erlaubt
flexibel zu bleiben. Wo die leitfähige Beschichtung Hakenverschlußelemente
umfaßt,
ist es wichtig, daß die
leitfähige
Beschichtung den Hakenverschlußelementen
ermöglicht,
soweit wie erforderlich sich zu verbiegen, um komplementäre Schlaufen oder
andere Hakenverschlußelemente
zu ergreifen und loszulassen, während
sie mit dem Verschlußband
einstückig
verbleiben.
-
Neuerlich
auf 36 bezugnehmend ist eine Technik zum Aufbringen
einer elektrisch leitfähigen Schicht 902 auf
ein Verschlußband 910 zum
Herstellen eines leitfähigen
Hakenbands, das die bevorzugten Eigenschaften aufweist, die zuvor
beschrieben sind, illustriert. Das Verfahren beinhaltet ein Reduktionsverfahren,
in welchem das leitfähige
Material mit einem zuvor aufgebrachten Sensibilisierungsmittel reagiert,
um das leitfähige
Material auf dem Verschlußband 910 festzulegen.
In einem Beispiel, das hierin als "Versilbern" bezeichnet ist und nun zu beschreiben
ist, umfaßt
das Sensibilisierungsmittel Zinn und das elektrisch leitfähige Material
umfaßt
Silber. Das Versilberungsverfahren ist eine chemische Reaktion,
welche resultiert, wenn eine Lösung
von Silbersalzen in Kontakt mit einem Reduktionsmittel gelangt.
Das Silber scheidet sich ab, wo die Oberfläche mit einem Sensibilisierungsmittel
behandelt wurde, welches die Oberfläche mit einer dünnen Schicht, beispielsweise
einer Dicke der Größenordnung
der molekularen bzw. Molekülgröße der Sensibilisierungsverbindung,
von Zinn beschichtet, auf welcher das Silber anhaftet.
-
Wie
dies in 36 illustriert ist, wird ein
geschmolzenes Harz 1000 von einem Extruderkopf 1002 in
einen Spalt 1004 extrudiert, der zwischen der Formwalze 1006 und
der Druck walze 1008 ausgebildet ist. Die Formwalze 1006 hat
eine Mehrzahl von hakenförmigen
Hohlräumen 1010,
die ausgebildet sind, um sich nach innen von der den Spalt bildenden Oberfläche zu erstrecken.
Ein Druck, der in dem Spalt erzeugt wird, beaufschlagt bzw. zwingt
das geschmolzene Harz 1000, in die Hohlräume 1010 einzudringen,
während überschüssiges Harz
in dem Spalt zwischen der Form- und Druckwalze verbleibt. Wenn sich
die Walzen drehen (in der Richtung, die durch die entsprechenden
Pfeile angedeutet ist), bleibt das Harz mit der Formwalze assoziiert,
wenn es abkühlt
und sich zu verfestigen beginnt. Das Harz in den Hohlräumen bildet
Hakenverschluß-
bzw. -befestigungselemente (beispielsweise Hakenverschlußelemente 814 von 35)
und das Harz, das mit der Umfangsoberfläche der Formwalze 1006 assoziiert
verbleibt, bildet eine Basis (beispielsweise Basis 816 von 35),
von welcher sich die Hakenverschlußelemente erstrecken. Das resultierende
Befestigungs- bzw. Verschlußband 1020 wird
von der Formwalze 1006 durch Abstreifwalzen 1022 und 1024 abgestreift,
wird dann zu der "Versilberungsstufe" geleitet, wo das
leitfähige
Material aufgebracht wird.
-
In
einigen Fällen
wird, um die Oberfläche vorzubereiten,
um leitfähig
beschichtet zu werden, ein Benetzungsmittel zuerst bei einer Station 1030 aufgebracht.
In einem Beispiel ist das thermoplastische Harz des Verschlußbands Polypropylen
und das Benetzungsagens bzw. -mittel ist ein Produkt, das als C22
bekannt ist und von Peacock Laboratories Inc. in Philadelphia, PA
erhältlich
ist. Das C22 wird mit Wasser (vorzugsweise deonisiert) in einem Verhältnis von
14 ml zu 0,4 kg (16 Unzen) vermischt und wird dann gesprüht, wie
dies durch einen Sprüher 1032 dargestellt
bzw. illustriert ist, getaucht oder auf den ge wünschten Bereich des Hakenverschlußprodukts
gewischt bzw. aufgebracht.
-
Mit
dem aufgebrachten Benetzungsagens wird das Hakenverschlußprodukt
dann zu einer Station 1040 übergeleitet, wo eine Sensibilisierungslösung aufgebracht
wird. Neuerlich unter Verwendung des Beispiels eines thermoplastischen
Polypropylenharzes ist eine geeignete Sensibilisierungslösung eine
Sensibilisierungslösung
Nr. 93 erhältlich
von Peacock Laboratories Inc. in Philadelphia, PA. Die Nr. 93 Sensibilisierungslösung wird
mit Wasser (vorzugsweise deonisiert) in einem Verhältnis von
14 ml zu 16 Unzen vermischt und wird dann, wie dies durch einen
Sprüher 1042 illustriert
ist, aufgesprüht,
getaucht oder auf die gewünschte
Fläche
des Hakenverschlußprodukts
gewischt.
-
Nachdem
der Sensibilisierungslösung
ermöglicht
wurde, auf dem Hakenverschlußprodukt auszuhärten, beispielsweise
etwa 60 Sekunden in dem Fall von der Sensibilisierlösung Nr.
93 auf Polypropylen, wird das Hakenverschlußprodukt zu einer Station 1050 gerichtet
bzw. geleitet, wo die behandelten Flächen bzw. Bereiche mit Wasser
(vorzugsweise deonisiert) gespült
werden. Ein Spülen
wird effektiv durch ein Sprühen,
wie dies durch einen Sprüher bzw.
eine Sprüheinrichtung 1052 illustriert
ist, Tauchen oder Wischen des gewünschten Bereichs mit dem Spülwasser
ausgeführt.
-
Das
Hakenverschlußprodukt
wird dann zu einer Station 1060 gerichtet, wo es mit einer
Versilberungslösung
gesättigt
wird, um die elektrisch leitfähige
Beschichtung aufzubringen. Im Fall eines Hakenverschlußprodukts
aus Polypropylen ist eine geeignete Versilberungslösung HE-300,
verfügbar
bzw. erhältlich
von Peacock Laboratories Inc. in Philadelphia, PA. Die HE-300 Versilberungslösung ist
aus drei wesentlichen bzw. Komponenten bildenden Lösungen hergestellt,
beinhaltend HE-300 Silberlösung "A", HE-300 Aktivatorlösung "B" und
HE-300 Reduktionslösung "C". Alle drei Komponenten der Versilberungslösung werden
gleichzeitig durch eine Doppeldüsen-Sprühpistole 1062 aufgebracht.
Eine erste Düse 1064 der
Sprühpistole 1062 wird
von einem Tank versorgt, enthaltend die folgende Mischung: gleiche
Mengen von HE-300 Silberlösung "A" und HE-300 Aktivatorlösung "B", die jeweils mit Wasser (vorzugsweise
deonisiert) in einem Verhältnis
von 14 ml zu 0,2 kg (8 Unzen) vermischt sind. Um eine möglicherweise
explosive Reaktion in dem Mischtank zu vermeiden, ist es bevorzugt,
jede der konzentrierten HE-300 "A" und "B" Lösungen
mit dem Wasser zu vermischen, statt die konzentrierten Lösungen direkt miteinander
zu vermischen.
-
Gleichzeitig
mit dem Sprühen
aus der ersten Düse 1024 sprüht eine
zweite Düse 1066 eine
Lösung,
die von einem Zufuhrtank zugeführt
wird, in welcher HE-300 Silberreduktionsmittel mit Wasser (vorzugsweise
deonisiert) in einem Verhältnis
von 14 ml zu 0,4 kg (16 Unzen) vermischt wurde.
-
Die
Doppeldüsen-Sprühpistole 1062 arbeitet,
um gleichzeitig gleiche Mengen der Mischungen aus beiden Sprühdüsen 1064, 1066 zu
sprühen.
Wie illustriert, sind die Düsen 1064 und 1066 zueinander derart
gerichtet, daß sich
ihre entsprechenden Ausgaben an etwa ihrem Kontaktpunkt mit dem
Hakenverschlußprodukt
vermischen. Das Ergebnis ist, daß sich die gesonderten Ströme ungefähr kombinieren, wenn
die Ströme
die Oberfläche
des Hakenverschlußprodukts
kontaktieren. Die zu beschichtende Fläche ist bzw. wird mit dem Sprühnebel bzw.
Spray aus der Doppeldüsen-Sprühpistole 1062 gesättigt, bis
sich die Oberfläche
zu einer Grau/Goldfarbe verändert.
An diesem Punkt ist die leitfähige
Beschichtung ausreichend vollständig.
-
In
einer anderen Ausbildung ist bzw. wird das geformte Hakenverschlußprodukt
durch ein Maskierungsmaterial vor dem Versilberungsverfahren abgedeckt.
Wie dies in 2 illustriert ist, kann eine
fakultative Maskierungsstation 1070 (die durch strichlierte Linien
angezeigt bzw. angedeutet ist) einen Film zur Verfügung stellen,
welcher die nachfolgende Beschichtung blockiert, die an Stationen 1030, 1040, 1050 und 1060 aufgebracht
wird. Wenn der Film gemustert ist, um einen Durchtritt der nachfolgenden Beschichtungen
in lediglich ausgewählten
Bereichen zu ermöglichen,
ist das Ergebnis ein Hakenverschlußprodukt, das eine Schicht
aus leitfähigem
Material aufweist, die auf lediglich einen Bereich entsprechend
dem Muster aufgebracht ist bzw. wird. Der Maskierungsfilm kann nachfolgend
entfernt werden, wobei er ein leitfähiges Muster zurückläßt, das
auf einer ansonsten nicht leitfähigen
Oberfläche
abgeschieden bzw. angeordnet ist.
-
In
noch einer anderen Ausbildung ist bzw. wird eine Durchstechstation 1080 zur
Verfügung
gestellt, in welcher das geformte Hakenverschlußband beispielsweise durch
Stifte 1082 durchstochen ist bzw. wird, um Durchgangslöcher auszubilden,
welche sich von einer ersten zu einer zweiten breiten Oberfläche der
Verschlußbandbasis
erstrecken. Ein nachfolgendes Versilbern des Hakenverschlußbands beschichtet
die Oberflächen,
die die Durchtritts- bzw. Durchgangslöcher definieren, mit leitfähigem Material.
Diese leitfähigen
Durchgangslochoberflächen stellen
Durchtritte für
elektrische Signale zur Verfügung,
die von einer ersten zu einer zweiten Oberfläche des Hakenverschlußbands durchzuleiten
sind.
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In
einem anderen Beispiel, das in 37A-37E illustriert ist, ist bzw. wird ein
geformtes Hakenband 1100 (37A)
zu Beginn als ein kontinuierliches Blatt aus thermoplastischem Harz 1102 zur
Verfügung
gestellt, das gegenüberliegende
erste und zweite breite Oberflächen 1101, 1103 aufweist, mit
einem Feld bzw. Array von einstückig
bzw. integral geformten Hakenverschlußelementen 1104, die sich
von der ersten breiten Oberfläche 1101 erstrecken.
Wie dies in 37B illustriert ist, ist bzw.
wird das Hakenband 1100 durchstochen, um Durchgangslöcher 1112 an
verschiedenen vorbestimmten Orten entlang des Bands zur Verfügung zu
stellen. Nachfolgend wird ein Maskierungsfilm 1120 (37C), der ein Muster von Öffnungen 1122 aufweist,
die an einer ansonsten festen bzw. durchgehenden Oberfläche 1124 ausgebildet
sind, auf das durchstochene Hakenband aufgebracht (37D). Der Ort und die Frequenz der Durchstechungen,
welche die Durchgangslöcher
des durchstochenen Hakenbands 1100 ausbilden, und das Muster
der Öffnungen 1122 auf
dem Maskierungsfilm 1120 sind so ausgewählt, daß die Aufbringung des Maskierungsfilms 1120 auf
das durchstochene Hakenband 1110 in einem maskierten Hakenband 1130 (37D) resultiert, das wenigstens ein Durchgangsloch 1112 aufweist,
das innerhalb wenigstens einer Öffnung 1122, und
in einigen Ausbildungen innerhalb jeder Öffnung 1122 angeordnet
ist. Das maskierte Hakenband 1130 wird dann mit dem leitfähigen Material
beschichtet, beispielsweise wie dies oben beschrieben ist, und die Maske
wird entfernt, um ein selektiv leitfähiges Hakenverschlußprodukt 1140 zu
erzeugen, das gewählte
Bereiche bzw. Regionen aufweist, welche elektrisch leitfähig bzw.
leitend sind. Die leitfähigen Bereiche 1142 entsprechen
den Öffnungen 1122 des
Maskierungsfilms 1120 und jeder leitfähige Bereich 1142 hat
wenigstens ein Durchgangsloch 1112, dessen definierende
Oberflächen 1144 ebenfalls
leitfähig
beschichtet sind. Die beschichten Durchgangslochoberflächen stellen
die Übertragung
von elektrischen Signalen von der das Hakenverschlußelement
tragenden Seite des Hakenbands zu der entgegengesetzten Seite zur
Verfügung.
-
Das
oben unter Bezugnahme auf 36 und 37A-37E beschriebene
Verfahren kann in vorteilhafter Weise angewandt bzw. eingesetzt
werden, um eine große
Vielzahl von elektrisch leitfähigen
Befestigungs- bzw. Verschlußprodukten
herzustellen. In einem Beispiel wird ein Hakenverschlußkabel 1200, das
sich zwischen gegenüberliegenden
Längskanten 1221 und 1223 erstreckt,
wie dies in 38A und 38B illustriert
ist, hergestellt. Das Kabel wird aus einem Substrat 1201 gebildet,
das zwei breite gegenüberliegende
Oberflächen 1204, 1206 aufweist,
wobei sich Hakenverschlußelemente 1202 von
der breiten Oberfläche 1204 erstrecken.
Die Hakenverschlußelemente 1202 und
die breite Oberfläche 1204 können einstückig bzw.
integral aus einem thermoplastischen Harz, beispielsweise Polypropylen
gebildet sein, indem das oben unter Bezugnahme auf 36 beschriebene
Verfahren angewandt wird. Kontinuierliche leitende Bänder 1208 sind
bzw. werden auf die Oberfläche 1204 aufgebracht
und erstrecken sich entlang der Länge des Kabels. Die Bänder sind
bzw. werden voneinander, beispielsweise durch ein Aufbringen von
geeigneten Maskierungsfilmstreifen auf die Kabeloberfläche 1202 ähnlich zu
dem oben unter Bezugnahme auf 36 beschriebenen
Verfahren getrennt. Ein derartiges Kabel kann in einer kontinuierlichen
bzw. durchgehenden Länge
erzeugt und nachfolgend auf eine ge wünschte Länge für seine gedachte Verwendung
geschnitten werden.
-
Das
Kabel 1200 hat elektrische Verbinder 1222 an seinen
terminalen Längsenden.
Die leitfähigen
bzw. leitenden Bänder 1208 erlauben
einen Durchtritt von elektrischen Signale zwischen den zwei Anschlußverbindern 1222,
während
Hakenverschlußelemente 1206 es
dem Kabel ermöglichen, lösbar an
einer Oberfläche
(nicht gezeigt) festgelegt bzw. gesichert zu sein, welche mit komplementärem Befestigungs- bzw. Verschlußmaterial,
beispielsweise einem Schlaufenmaterial versehen ist. Wie dies in 38A illustriert ist, ist eine ein elektrisches
Signal verarbeitende Komponente 1230, beispielsweise ein Mikrochip
oder eine Leiterplatte, die Filter, Dioden usw. aufweist, mit einem
oder mehreren Fleck(en) von komplementärem Verschlußmaterial 1232 versehen,
das lösbar
durch die Hakenverschlußelemente 1202 ergreifbar
ist. Die elektrische Komponente 1230 kann lösbar an
einer gewählten
Position entlang der Länge
des Kabels 1220 festgelegt sein, wie dies durch eine festgelegte
elektrische Komponente 1230' angedeutet
ist, die mit strichlierter Linie in einer gesicherten Position auf
dem Kabel 1220 gezeigt ist. In einigen Fällen sind
die leitfähigen
Bänder 1208 positioniert,
um einige der Hakenverschlußelemente 1202 des
Kabels 1220 zu umfassen, und wo die ein elektrisches Signal
verarbeitende Komponente 1230 mit elektrisch leitfähigem komplementärem Verschlußmaterial,
beispielsweise metallisiertem Schlaufenmaterial versehen ist, kann
ein elektrisches Signal zwischen dem Band 1208 des Kabels 1220 und
der ein elektrisches Signal verarbeitenden Komponente 1230 mittels
der lösbaren
ineinander eingreifenden komplementären Befestigungs- bzw. Verschlußelemente 1202 und 1232 übertragen
werden.
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In
dem in 39A-39C illustrierten
Beispiel hat das Kabel 1300 Hakenverschlußelemente 1302,
die integral ausgebildet sind und sich von der breiten Oberfläche 1304 erstrecken.
Diskrete Streifen 1308 von elektrisch leitfähigem Material
sind festgelegt an und erstrecken sich in kontinuierlicher Weise
entlang einer gegenüberliegenden
breiten Oberfläche 1306 des
Kabels 1300. Das Kabel 1300 kann durch das oben
unter Bezugnahme auf 36 beschriebene Verfahren hergestellt
werden, indem die extrudierte geformte thermoplastische Bahn derart manipuliert
wird, daß ihre
Oberfläche
gegenüberliegend
den Hakenverschlußelementen
dem Aufbringverfahren eines leitfähigen Materials ausgesetzt
ist. Eine Verwendung von geeignet geformten Masken erlaubt es dem
leitfähigen
Material, auf das thermoplastische Substrat als diskrete Streifen 1308 aufgebracht
zu werden.
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In
dem in 40A-40B illustrierten
Beispiel hat das Kabel 1400 diskontinuierliche Streifen 1408 von
elektrisch leitfähigem
Material, das auf einer breiten Oberfläche 1406 gegenüberliegend
der das Hakenverschlußelement
tragenden Oberfläche 1404 aufgebracht
ist. Die Diskontinuitäten 1410 können von
vorbestimmter Abmessung sein, beispielsweise durch ein geeignetes
Maskendesign, wenn das Kabel 1400 durch das in 36 illustrierte
Verfahren hergestellt wird, so daß elektrische Komponenten 1420 nachfolgend
festgelegt werden können, beispielsweise
durch Lötstellen
bzw. -verbindungen 1422, um die Diskontinuität zu überbrücken. Das
resultierende Hakenverschlußkabel 1400 wird
ein flexibler Träger
von einer oder mehreren elektrischen Komponente(n) 1420 (d.h.
das Kabel 1400 ist eine flexible Leiterplatte) und das
Kabel 1400 kann lösbar an
irgendeiner Oberfläche
gesichert sein bzw. werden, die komplementäre Schlaufen oder andere Hakenverschluß- bzw.
-festlegungselemente aufweist, welche mit den Hakenverschlüssen bzw.
-festlegungseinrichtungen 1402 in Eingriff bringbar sind.
-
Wie
dies in 41 illustriert ist, können verschiedene
andere Muster von elektrisch leitfähigen Bahnen auf der Oberfläche 1506 eines
Hakenverschlußkabels 1500 derart
ausgebildet werden, daß elektrische
Komponenten 1520 zum Bearbeiten und/oder Modifizieren von
elektrischen Signalen festgelegt werden können, welche durch das Kabel durchtreten.
Neuerlich kann das gewünschte
Muster des elektrisch leitfähigen
Materials durch Verwendung eines geeigneten Maskendesigns festgelegt werden,
um eine flexible Leiterplatte 700 auszubilden.
-
Darüber hinaus
können
die flexiblen Schaltungen 1400 und 1500 von 40A, 40B und 41 zu
Beginn durch jedes eine Schaltung bildende Verfahren ausgebildet
werden und ohne einstückige
bzw. integrale Verschlüsse
bzw. Befestigungseinrichtungen, die sich davon erstrecken. Die Schaltungen
bzw. Schaltkreise (beispielsweise leitfähige Pfade 1409, 1509)
können
auf einer freigelegten Oberfläche
eines Substrats (wie gezeigt) sein oder können innerhalb eines Substrats 1401, 1501 eingebettet, beispielsweise
elektrisch isoliert sein. Derartige flexible Schaltungen können dann
unter Verwendung von einer oder mehreren der Techniken bearbeitet werden,
die oben beschrieben sind, um ein vorgeformtes Haken- oder Schlaufenverschlußelemente tragendes
Band daran zu laminieren oder um gleichzeitig ein ein Hakenelement
tragendes Verschlußband
zu formen und daran zu laminieren. Ebenfalls kann, falls gewünscht, das
Hakenband laminiert und/oder geformt sein bzw. werden, um gleichzeitig elektrisch
einen vorab freigelegten leitfähigen
Pfad zu isolieren. Entweder vor einem Zuführen des flexiblen Schaltkreises
durch den Laminier/Formspalt oder danach kann das isolierende Material
entfernt werden (beispielsweise durch die Lochstanztechnik, die oben
beschrieben ist, oder durch jedes andere Verfahren), um Teile bzw.
Abschnitte des leitfähigen Pfads 1409, 1509 für eine elektrische
Verbindung mit anderen elektrischen Schaltungen und/oder Vorrichtungen
freizulegen.
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Indem
nun auch auf 41A, 41B und 41C bezug genommen wird, wird ein zweites Substrat 1530,
beispielsweise ein Polyesterfilm zur Verfügung gestellt. Der Film 1530 definiert
eine erste 1534 und eine zweite 1536 gegenüberliegende
breite Oberfläche
und kann ein ebenes bzw. flaches Substrat sein oder kann alternativ
einstückig
bzw. integral geformte Hakenverschlußelemente 1532 aufweisen (die
durch strichlierte Linien illustriert sind und wie oben beschrieben
hergestellt sind), die von der ersten Oberfläche 1532 vorragen.
Der Film 1530 kann auf irgendein einen leitfähigen Pfad
tragenden Substrat 1300, 1400 oder 1500 in
einer derartigen Weise laminiert sein bzw. werden, daß der leitfähige Pfad zwischen
der den leitfähigen
Pfad tragenden Oberfläche,
beispielsweise 1306, 1406, 1506 des Substrats 1300, 1400, 1500 und
der zweiten Oberfläche 1536 des
Films 1530 angeordnet ist, so daß das flexible Schaltungs-
bzw. Schaltkreisprodukt 1550 ausgebildet wird (41C). Ein Laminieren des Films 1530 über den
leitfähigen
Pfad 1308, 1409, 1509 kann durch irgendein
Verfahren durchgeführt
werden, beispielsweise traditionelle Verfahren, wie Klebstoffe 1538 (in
strichlierten Linien gezeigt), thermisches oder Ultraschallbonden
und/oder jede andere Laminiertechnik, beinhaltend jegliche oben
beschriebenen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausbildung sind bzw. werden Abschnitte 1540 des
Films 1530 entfernt, beispielsweise durch Stanzen oder
durch Stechen an gewünschten
Orten, so daß nach
einem Laminieren Abschnitte 1542 des leitfähigen Pfads 1308, 1409, 1509 beispielsweise
für (eine)
elektrische Verbindung(en) zugänglich
sind. Wenn ein Kleber in dem Laminierverfahren verwendet wird, ist
es wünschenswert,
daß der
Kleber 1538 auf die Oberfläche 1536 des Films 1530 vor
dem Entfernungsprozeß,
beispielsweise durch Stanzen und/oder Stechen aufgebracht wird,
so daß nach
dem Laminieren der Kleber nicht mit der (den) elektrischen Verbindung(en)
zu dem freigelegten Abschnitt 1540 des leitfähigen Pfads 1308, 1409, 1509 zusammenwirkt bzw.
diese beeinflußt.
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Wie
dies insbesondere in 41D illustriert ist, ist, wenn
der Film 1530 Hakenverschlußelemente 1532 aufweist,
welche sich von der ersten Oberfläche 1534 erstrecken,
und ein den leitfähigen
Pfad tragendes Substrat 1300, 1400, 1500 in
gleicher Weise Hakenverschlußelemente 1302, 1402 aufweist,
die sich von seiner freigelegten Oberfläche 1304, 1404, 1504 erstrecken,
das resultierende Laminat ein doppelseitiger hakentragender flexibler
Schaltkreis 1550. Dies ist insbesondere vorteilhaft, da
es eine flache Sicherung bzw. Festlegung des flexiblen Schaltkreises
in einem Bereich sicherstellt, der erfordert, daß der Pfad der Schaltkreissicherung
sich drastisch, beispielsweise mit einer 90° Wendung ändert. Dies wird durch beginnendes
Festlegen von Hakenverschlußelementen 1302, 1402 des
Substrats 1300, 1400, 1500 an abgestimmten
bzw. zusammenpassenden Elementen (beispielsweise freiliegenden Schlaufen) einer
unterstützenden
Oberfläche 1554 und
dann Falten des Schaltkreises über
sich selbst (wie dies bei 1552 dargestellt bzw. illustriert
ist) und Festlegen der Hakenverschlußelemente 1532 des
Films 1530 auf der abstützenden
bzw. Unterstützungsoberfläche 1554 (oder
einer anderen unterstützenden
bzw. Supportoberfläche)
erreicht.
-
In
einer Ausbildung, die in
42 illustriert ist,
hat ein Verschlußprodukt
1600 eine
erste Oberfläche
1602 mit
leitfähigen
beschichteten Hakenverschlußelementen
1604 und
eine gegenüberliegende zweite
Oberfläche
1606 mit
leitfähigem
Schlaufenmaterial
1608. Ein derartiges "Rückseite-zu-Rückseite" leitfähiges Verschlußprodukt
kann durch eine Modifikation an dem oben unter Bezugnahme auf
36 beschriebenen
Verfahren hergestellt werden. Wie dies in strichlierten Linien angedeutet
ist, wird ein leitfähiges
Schlaufenmaterial
1610 von einer Walze
1612 in
den Spalt
1004 gleichzeitig mit extrudiertem Harz
1000 eingebracht
bzw. zugeführt.
Eine Außenoberfläche des
Schlaufenmaterials kontaktiert die Druckwalze
1008 und
eine innere Oberfläche
kontaktiert das geschmolzene Harz
1000, wenn das Harz in die
hakenbildenden Hohlräume
1010 der
Formwalze
1006 gezwungen bzw. beaufschlagt wird. Der Druck in
den Spalten bewirkt, daß die
innere Oberfläche des
Schlaufenmaterials und das Harz permanent gebondet bzw. verbunden
werden, wenn die Haken geformt werden. Ein derartiges Verfahren
und Variationen davon sind vollständiger beispielsweise im
U.S. Patent Nr. 5,260,015 an
Kennedy et al., ausgegeben am 9. November 1993, beschrieben, auf
welches der Leser für
weitere Information verwiesen wird.
-
Ein
Beispiel eines leitfähigen
Schlaufenmaterials 1610, das zur Verwendung beim Herstellen
eines Rückseiten-zu-Rückseiten
leitfähigen
Verschlusses 1600 geeignet ist, ist ein Produkt, das unter
dem Markennamen HI-MEG BRAND Loop Tape verkauft wird und von Velcro
U.S.A. Corp., Manchester, NH erhältlich
ist. Die leitfähige
Natur wenigstens der äußeren Oberfläche des
Schlaufenmaterials 1610 verbleibt im wesentlichen unbeeinflußt durch
die Temperaturen des Formverfahrens, da die Druckwalze typischerweise
entweder nicht erhitzt oder gekühlt
ist. Alternativ kann das Schlaufenmaterial 1610 zu Beginn ein
nicht beschichtetes, nicht leitfähiges
Schlaufenmaterial sein, welches in den Spalt 1004 zugeführt wird,
und nachfolgend können
sowohl die Haken- als auch die Schlaufenoberfläche des resultierenden Produkts
leitfähig
in einem Nachformverfahren beschichtet werden.
-
Eine
Anzahl von Ausbildungen der Erfindung wurde beschrieben. Nichtsdestotrotz
wird es verstanden werden, daß verschiedene
Modifikationen gemacht werden können,
ohne von dem Rahmen der Erfindung abzugehen, wie sie in den Ansprüchen definiert
ist. Beispielsweise kann als eine Alternative des oben beschriebenen
Maskierungsverfahrens für ein
Herstellen eines gewünschten
Musters von elektrisch leitfähigem
Material auf einem Hakenverschlußmaterial ein Entfernungsverfahren
bzw. -prozeß angewandt
werden. Ein derartiges Entfernungsverfahren kann implementiert werden,
indem zuerst ein Hakenverschlußband
zur Verfügung
gestellt wird, das eine oder beide breite(n) Oberfläche(n) mit
einer leitfähigen
Beschichtung beschichtet aufweist, wie dies oben unter Bezugnahme
auf 2 und 3 beschrieben wurde, und nachfolgend
gewählte
Abschnitte der leitfähigen
Beschichtung entfernt werden, um ein gewünschtes leitfähiges Muster
auf dem Substrat zurückzulassen.
Eine Entfernung kann beispielsweise durch ein Bearbeiten, ein Schleifen
oder Schneiden des leitfähigen
Materials erzielt werden, um es von den gewünschten Flächen bzw. Bereichen zu entfernen.
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Selbstverständlich können elektrische
Komponenten (beispielsweise 1420 und 1520, wie
oben beschrieben) dann gelötet
werden oder anders elektrisch in gewünschten Bereichen auf dem Substrat verbunden
bzw. angeschlossen werden.
-
Weiterhin
und ziemlich bemerkenswert, können
einige der oben beschriebenen Techniken kombiniert werden, um Verschlüsse bzw.
Befestigungseinrichtungen herzustellen, die Kombinationen der verschiedenen
beschriebenen Merkmale aufweisen, wie dies für die spezielle Anwendung des
resultierenden elektrisch leitfähigen
Verschlusses gewünscht ist.
Beispielsweise können
die Schaltkreisdrucktechniken und resultierenden Produkte, die unter
Bezugnahme auf 36-41 beschrieben
sind, mit den Techniken kombiniert werden, die unter Bezugnahme auf 9, 13, 19, 23 oder 28 beschrieben
sind. Das Ergebnis ist es, ein gedrucktes oder anders abgeschiedenes
Schaltkreismuster auf einem Substrat (möglicherweise einem Substrat,
das bereits Befestigungs- bzw.
Verschlußelemente
auf einer freigelegten Oberfläche
gegenüberliegend
dem Schaltkreismuster trägt)
auszubilden, und dann Hakenverschlußelemente, beispielsweise Haken
auszubilden, während
gleichzeitig das andernfalls freigelegte Schaltkreismuster abgedeckt
und isoliert wird. Das resultierende Produkt kann beispielsweise
Haken auf einer oder beiden größeren freigelegten Oberfläche(n) aufweisen,
oder Haken auf einer freigelegten größeren bzw. Hauptoberfläche mit
Schlaufen auf der gegenüberliegenden
freigelegten Hauptoberfläche.
Auch die Durchstechtechniken, die unter Bezugnahme auf 37A-37D beschrieben sind, können angewandt
werden, um freigelegte Bereiche des ansonsten isolierten Schaltkreismusters für beispielsweise
ein Verbinden bzw. Anschließen einer
Leistungszufuhr und anderen An schlüssen und Verbindern zur Verfügung zu
stellen. Dementsprechend sind andere Ausbildungen innerhalb des
Rahmens der folgenden Ansprüche.
-
Eine
Anzahl von Ausbildungen der Erfindung wurde beschrieben. Nichtsdestotrotz
wird es verstanden werden, daß verschiedene
Modifikationen gemacht werden können,
ohne vom Rahmen der Erfindung abzuweichen, wie sie in den Ansprüchen definiert
ist. Dementsprechend sind andere Ausbildungen innerhalb des Rahmens
der nachfolgenden Ansprüche.