DE60127431T2 - Vorrichtung zur stapelung von bögen - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stapelvorrichtung für Bögen auf mindestens einem ersten und einem zweiten Stapeltisch, um mindestens einen Stapel von Bögen auf diesen zu bilden.
  • Die Veröffentlichung US 5 707 058 definiert eine Stapelvorrichtung, wobei ein Durchlauf von Bögen, der auf einem ersten Stapeltisch empfangen wird, durch einen zweiten Stapeltisch unterbrochen wird, der in den Durchlauf bewegt wird und ihn derart teilt oder unterbricht, dass der Durchlauf von Bögen durch diesen zweiten Stapeltisch empfangen wird.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, Stapelvorrichtungen des Stands der Technik derart zu verbessern, dass sie einen Hochgeschwindigkeitsdurchlauf von Bögen von einem Hochgeschwindigkeitsdrucker betätigen können. Dies wird erreicht, indem die Vorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des nachfolgenden Anspruchs 1 versehen wird.
  • Da die Vorrichtung mit den charakterisierenden Merkmalen versehen ist, kann die Stapelvorrichtung einen Hochgeschwindigkeitsdurchlauf von Bögen aus einem Hochgeschwindigkeitsdrucker betätigen und Stapel von Bögen bei hohen Geschwindigkeiten liefern.
  • Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen weiter beschrieben, in denen
  • 1 eine schematische Seitenansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung ist, die einen Teil einer Anlage zum Drucken von Bögen in einem Hochgeschwindigkeitsdrucker bildet;
  • 2 eine schematische perspektivische Ansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung und in einem Teil der Anlage der 1 ist;
  • 3 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung und in einem Teil der Anlage der 1 ist;
  • 4 eine schematische Seitenansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung und in einem Teil der Anlage der 1 ist;
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer Vakuumeinrichtung ist, die einen Teil der Anlage der 1 bildet;
  • 6 eine Draufsicht auf Teile der Vakuumeinrichtung der 5 ist;
  • 7 eine Seitenansicht der Vakuumeinrichtung der 6 ist;
  • 8 eine perspektivische Ansicht einer anderen Vakuumeinrichtung ist, die einen Teil der Anlage der 1 bildet;
  • 9 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, eines Teils der Vakuumeinrichtung der 8 ist;
  • 10 eine Draufsicht auf eine alternative Vorrichtung zur seitlichen Bewegung ist, die einen Teil der Vorrichtung gemäß der Erfindung bildet; und
  • 11-14 schematische Seitenansichten von Teilen einer Stapelvorrichtung sind, die einen Teil der Vorrichtung gemäß der Erfindung bildet, wobei verschiedene Teile der Stapelvorrichtung verschiedene Positionen aufweisen.
  • In 1 ist eine Anlage 1 zum Drucken von Bögen 2 veranschaulicht, wobei die Anlage 1 ein Abrollgestell 3 mit einer Rolle 4 aus Papier oder einem anderen geeigneten Material umfasst, das als kontinuierlich laufende Materialbahn 5 von dem Abrollgestell 3 in einen Hochgeschwindigkeitsdrucker 6, z. B. einen Laserdrucker, zum Drucken eingespeist wird. Mit dem Hochgeschwindigkeitsdrucker 6 ist ein Drucker gemeint, der die laufende Materialbahn 5 bedrucken kann, wenn die Materialbahn den Drucker mit hoher Geschwindigkeit, z. B. 2 m/s oder sogar mehr, passiert. Nach Bedrucken der Materialbahn 5 in dem Hochgeschwindigkeitsdrucker 6 wird sie dazu gebracht, zu einer Schneidvorrichtung 7 zu laufen, in der die Materialbahn 5 mittels Messern 8, die drehbar angebracht sein können, zu Bögen 2 zerschnitten wird. Von der Schneidvorrichtung 7 werden die Bögen 2 kontinuierlich einer Transportvorrichtung 9 zugeführt, die die Bögen 2 zu einer Vorrichtung 10 zur seitlichen Bewegung von diesen in entgegengesetzte seitliche Richtungen B, C relativ zu einer Haupttransportrichtung A (siehe 3) transportiert. Die seitliche Bewegung der Bögen 2 in seitliche Richtungen B, C wird ausgeführt, um die Bögen oder Stapel 2A, 2B von Bögen 2 in seitlich verschobenen Positionen relativ zueinander in einer Stapelvorrichtung 11 zu positionieren, in die die Bögen 2 von der Vorrichtung 10 zur seitlichen Bewegung transportiert werden. Im Allgemeinen sollen die seitlich bewegten oder verschobenen Stapel 2A, 2B übereinander liegen, und es kann mehr als zwei derartige Stapel 2A, 2B geben, die übereinander liegen.
  • Die Anlage 1 kann eine (nicht gezeigte) Vorrichtung des Stands der Technik umfassen, um zwei Materialbahnen 5 übereinander zu positionieren, die dazu gebracht werden, durch den Hochgeschwindigkeitsdrucker 6 zu laufen, und in der Schneidvorrichtung 7 in Zwillingsbögen zerschnitten werden, die durch die Transportvorrichtung 9 zu der Vorrichtung 10 zur seitlichen Bewegung in der die Zwillingsbögen seitlich bewegt oder verschoben werden, transportiert werden. Dann werden die Zwillingsbögen zu der Stapelvorrichtung 11 befördert, in der die besagten Zwillingsbögen gestapelt werden. Schließlich können drei oder vier Materialbahnen übereinander positioniert und auf die gleiche Weise behandelt werden.
  • Die Vorrichtung 10 zur seitlichen Bewegung beinhaltet eine Vakuumerzeugungsvorrichtung V, die mindestens ein Paar von Vakuumeinrichtungen 12, 13 oder eine andere geeignete Anzahl an Paaren von Vakuumeinrichtungen, z. B. drei Paare (siehe 3), aufweist. An jeder Vakuumeinrichtung 12 und 13 ist ein Endlosförderband 14 vorgesehen, das über Rollen 15, 16 an den entgegengesetzten Endabschnitten der Vakuumeinrichtung 12 bzw. 13 läuft (siehe 5). Die Förderbänder 14 werden in einer Transport- oder Zuführrichtung mittels einer (nicht gezeigten) Antriebsvorrichtung und mit einer Geschwindigkeit angetrieben oder betätigt, die an die Geschwindigkeit der Materialbahn 5 und der Bögen 2 angepasst ist. Die Vakuumeinrichtungen 12, 13 und ihre Förderbänder 14 sind relativ zu der Haupttransportrichtung A etwas auseinander laufend vorgesehen, und der Winkel α zwischen ihnen kann innerhalb eines Bereichs von 4-8° liegen, was bedeutet, dass der Winkel zwischen der Haupttransportrichtung A und jeder seitlichen Richtung B, C innerhalb eines Bereichs von 2-4° liegt. Der Winkel a kann jedoch innerhalb eines breiteren Bereichs liegen.
  • Jede Vakuumeinrichtung 12, 13 hat drei Vakuumöffnungen 17, 18 und 19, die in einer Reihe auf einer Linie nacheinander, in der jeweiligen seitlichen Richtung B und C gesehen, positioniert sind. Eine andere Anzahl von Vakuumöffnungen als drei ist auch möglich. Das Förderband 14 weist eine Anzahl von Vakuumlöchern 20 auf, die in einer Reihe nacheinander in Längsrichtung des Förderbands 14 positioniert sind, und diese Vakuumlöcher 20 gehen über die Vakuumöffnungen 17, 18, 19 der jeweiligen Vakuumeinrichtung 12, 13, wenn das Förderband 14 relativ zu der Vakuumeinrichtung 12, 13 bewegt wird.
  • Jede Vakuumeinrichtung 12 bzw. 13 hat ein Kanalsystem 21, das durch eine Druckluftleitung 22 mit einer Drucklufterzeugungsvorrichtung 23 verbunden ist. Das Kanalsystem 21 ist geeignet, Druckluft zu einer Ausstoßvorrichtung 24, d. h. einer Strahlpumpe, in Verbindung mit jeder Vakuumöffnung 17, 18, 19 zu leiten. Das Kanalsystem 21 beinhaltet für jede Vakuumöffnung 17, 18, 19 einen horizontalen Kanal 25, mit dem ein vertikaler Kanal 26 verbunden ist. Der Kanal 26 wandelt sich in einen horizontalen Ausstoßkanal 27, der über das untere Ende eines vertikalen Loches 28 hinaus gerichtet ist, das oben mit der jeweiligen Vakuumöffnung 17, 18, 19 in Verbindung steht. Der Ausstoßkanal 27 läuft zu einem Druckluftauslaß 29, durch den die Druckluft aus der Ausstoßvorrichtung 24 strömt.
  • Wenn die Ausstoßvorrichtung 24 aktiviert ist, wird Druckluft dazu gebracht, durch die Kanäle oder Durchgänge 25, 26 in ihren Ausstoßkanal 27 zu gehen. Da die Geschwindigkeit des Druckluftstrahls D (7) in diesem Ausstoßkanal 27 hoch ist, wird Luft von jeder Vakuumöffnung 17, 18, 19 durch das vertikale Loch 28 in diesen gesaugt, wodurch ein Vakuum, d. h. ein Unterdruck, in jeder Vakuumöffnung 17, 18, 19 und in den damit in Verbindung stehenden Vakuumlöchern 20 in dem Förderband 14 erzeugt wird.
  • Eine Vakuumsteuervorrichtung 30 ist vorgesehen, um sicherzustellen, dass es entweder ein Vakuum in der jeweiligen Vakuumöffnung 17, 18, 19 und den Vakuumlöchern 20 in dem Förderband 14 an den Vakuumöffnungen gibt, oder um das Vakuum zu unterbrechen oder zu entnehmen. Die Vakuumsteuervorrichtung 30 schließt eine Vakuumunterbrechungs- oder Vakuumentnahmevorrichtung 31 an jeder Ausstoßvorrichtung 24 ein, um Druckluft von der Drucklufterzeugungsvorrichtung 23 zu der jeweiligen Vakuumöffnung 17, 18, 19 zur schnellen und effektiven Entnahme des Vakuum darin und in den damit in Verbindung stehenden Vakuumlöchern 20 in dem Förderband 14 zuzuführen. Jede Vakuumunterbrechungs- oder Vakuumentnahmevorrichtung 31 beinhaltet ein Ventil 32, vorzugsweise ein Elektroventil, durch das Druckluft von einem Durchgangsabzweig 25a des horizontalen Kanals 25 in einen horizontalen Kanal 33 übergehen kann, der seine Öffnung 34 oben in dem vertikalen Loch 28 hat. Wenn das Ventil 32 geschlossen ist, ist die Verbindung zwischen den Kanälen oder Durchgängen 25a, 33 auch geschlossen, und die Druckluft strömt durch den vertikalen Kanal 26 zu dem Ausstoßkanal 27 mit einem Ausstoßeffekt in der Ausstoßvorrichtung 24 als Ergebnis und dadurch der Erzeugung eines Vakuums in der jeweiligen Vakuumöffnung 17, 18, 19 und folglich in Vakuumlöchern 20, in dem Förderband 14, das mit der fraglichen Vakuumöffnung in Verbindung steht. Wenn das Ventil 32 geöffnet ist, strömt Druckluft durch die Kanäle 25a, 33 zu dem vertikalen Loch 28 und unterbricht sofort das Vakuum darin und dadurch in der jeweiligen Vakuumöffnung 17, 18, 19 sowie in den Vakuumlöchern 20 in dem Förderband 14, die mit der betreffenden Vakuumöffnung in Verbindung stehen. Vorzugsweise erzeugt die Druckluft in diesem Fall einen bestimmten Zusatz- oder Überdruck in dem vertikalen Loch 28 und in der jeweiligen Vakuumöffnung 17, 18, 19 und dadurch in den mit der betreffenden Vakuumöffnung in Verbindung stehenden Vakuumlöchern 20 in dem Förderband 14. Dies ist in 7 mit einem Pfeil E markiert.
  • Das Einstellen der Ventile 32 in Vakuumerzeugungs- oder Vakuumunterbrechungspositionen wird mittels einer Vakuumsteuereinheit 35 gesteuert, die so programmiert sein kann, dass sie sicherstellt, dass ein Vakuum in einer Vakuumöffnung 17, 18, 19 vorhanden ist oder nicht.
  • Die oben beschriebene Vakuumsteuervorrichtung 30 kann derart programmiert sein, dass die Förderbänder 14 der Vakuumeinrichtungen 12, 13 abwechselnd einen oder mehrere Bögen 2 greifen oder mit ihnen in Eingriff kommen und sie in den unterschiedlichen seitlichen Richtungen B oder C transportieren oder zuführen, um in der Stapelvorrichtung 11 die Bögen 2 oder Stapel 2A, 2B von Bögen in seitlich verschobenen Positionen relativ zueinander zu positionieren. Wenn z. B. seitlich verschobene Stapel 2A, 2B von Bögen, die jeweils drei Bögen enthalten, in der Stapelvorrichtung 11 gebildet werden sollen, wird die Vakuumsteuereinheit 35 auf folgende Weise zur Steuerung der Vakuumerzeugungsvorrichtung V programmiert. Zuerst wird in den Vakuumöffnungen 17, 18, 19 der Vakuumeinrichtung 12 und dadurch in den Vakuumlöchern 20 in ihrem Förderband 14, aber nicht in den Vakuumöffnungen 17, 18, 19 der Vakuumeinrichtung 13 und dadurch auch nicht in den Vakuumlöchern 20 in ihrem Förderband 14 ein Vakuum erzeugt. Wenn der erste Bogen 2 transportiert oder der Vorrichtung 10 zur seitlichen Bewegung zugeführt wird, greift das Förderband 14 der Vakuumeinrichtung 12 aufgrund des Vakuums in seinen Vakuumlöchern 20 diesen Bogen 2 oder kommt mit ihm in Eingriff und transportiert ihn in der seitlichen Richtung B. Die folgenden zwei Bögen 2 werden auch in die seitliche Richtung B bewegt, um einen Stapel 2A zu bilden, der aus drei Bögen 2 in der Stapelvorrichtung 11 besteht. Dann wird stattdessen in den Vakuumöffnungen 17, 18, 19 der Vakuumeinrichtung 13 und dadurch in den Vakuumlöchern 20 in ihrem Förderband 14 ein Vakuum erzeugt, während die Vakuumerzeugung in den Vakuumöffnungen 17, 18, 19 der Vakuumeinrichtung 12 und dadurch in den Vakuumlöchern 20 in ihrem Förderband 14 zum Aufhören gebracht oder unterbrochen wird. Hierdurch wird der nächste Bogen 2, der der Vorrichtung 10 zur seitlichen Bewegung zugeführt wird, durch das Förderband 14 der Vakuumeinrichtung 13 in Eingriff genommen und in der seitlichen Richtung C transportiert, und dasselbe passiert mit den folgenden zwei Bögen 2, so dass ein Stapel 2B, der aus drei Bögen 2 besteht und relativ zu dem Stapel 2A seitlich bewegt ist, in der Stapelvorrichtung 11 gebildet wird. Diese abwechselnde Bewegung zur Seite wird fortgesetzt, bis eine erforderliche Anzahl von relativ zueinander seitlich bewegten Stapeln 2A, 2B in der Stapelvorrichtung 11 gebildet worden sind.
  • Die Vakuumsteuervorrichtung 30 kann so programmiert sein, dass sie die Vakuumerzeugungsvorrichtung V dazu bringt, ein Vakuum auf z. B. folgende Arten zu erzeugen sowie nicht zu erzeugen oder zu unterbrechen:
    • A) Ein Vakuum wird in der ersten Vakuumöffnung 17 in der ersten Vakuumeinrichtung 12 erzeugt und wird in mindestens einer der folgenden Vakuumöffnungen 18, 19 in der ersten Vakuumeinrichtung 12 gleichzeitig erzeugt oder wird gleichzeitig unterbrochen. Ein Vakuum wird gleichzeitig in mindestens der ersten Vakuumöffnung 17 der Vakuumöffnungen 17, 18, 19 in der zweiten Vakuumeinrichtung 13 nicht erzeugt oder wird unterbrochen.
    • B) Ein Vakuum wird in der ersten Vakuumöffnung 17 in der zweiten Vakuumeinrichtung 13 erzeugt und wird in mindestens einer der nachfolgenden Vakuumöffnungen 18, 19 in der zweiten Vakuumeinrichtung 13 gleichzeitig nicht erzeugt oder wird gleichzeitig unterbrochen. Ein Vakuum wird in mindestens der ersten Vakuumöffnung 17 der Vakuumöffnungen 17, 18, 19 der ersten Vakuumeinrichtung 12 gleichzeitig nicht erzeugt oder wird gleichzeitig unterbrochen.
    • C) Ein Vakuum wird in der ersten Vakuumöffnung 17 in der zweiten Vakuumeinrichtung 13 und in mindestens einer der nachfolgenden Vakuumöffnungen 18, 19 in der zweiten Vakuumeinrichtung 13 erzeugt. Ein Vakuum wird in den Vakuumöffnungen 17-19 in der ersten Vakuumeinrichtung 12 gleichzeitig nicht erzeugt oder wird gleichzeitig unterbrochen.
    • D und E) Ein Vakuum wird in der ersten Vakuumöffnung 17 in der ersten Vakuumeinrichtung 12 erzeugt und wird gleichzeitig in der ersten Vakuumöffnung 17 in der zweiten Vakuumeinrichtung 13 nicht erzeugt oder wird unterbrochen, während es gleichzeitig in irgendeiner oder beiden der anderen Vakuumöffnungen 18, 19 in der zweiten Vakuumeinrichtung 13 erzeugt wird, oder umgekehrt.
    • F und G) Ein Vakuum wird in allen Vakuumöffnungen 17, 18, 19 in der ersten Vakuumeinrichtung 12 erzeugt, aber wird in allen Vakuumöffnungen 17, 18, 19 in der zweiten Vakuumeinrichtung 13 gleichzeitig nicht erzeugt oder wird gleichzeitig unterbrochen, oder umgekehrt.
  • Die Vakuumsteuervorrichtung 30 kann so programmiert sein, dass sie die Vakuumerzeugungsvorrichtung V dazu bringt, ein Vakuum in einer anderen Reihenfolge abhängig von der Größe der Bögen 2 relativ zu der Länge der Förderbänder 14 und/oder der Zuführgeschwindigkeit oder in Abhängigkeit von anderen Umständen zu erzeugen bzw. nicht zu erzeugen oder zu unterbrechen.
  • Die Vakuumsteuervorrichtung 30 kann die Vakuumerzeugungsvorrichtung V auch derart steuern, dass ein Vakuum in einer Vakuumöffnung 17, 18 oder 19 erzeugt wird, wenn vordere Abschnitte eines Bogens 2 während des Transports durch das Förderband 14 über diese Vakuumöffnung 17, 18 oder 19 reichen, und derart, dass die Erzeugung des Vakuums unterbrochen wird, wenn die vorderen Abschnitte des Bogens 2 ihre Positionen über dieser Vakuumöffnung 17, 18 oder 19 verlassen. Überdies kann die Vakuumsteuervorrichtung 30 die Vakuumerzeugungsvorrichtung V derart steuern, dass ein Vakuum in einer derartigen Vakuum öffnung 19 innerhalb der Ausdehnung, in der sich hintere Abschnitte eines Bogens 2 befinden, unterbrochen oder entnommen werden, wenn vordere Abschnitte des Bogens 2 dazu gebracht werden, das Förderband 14, das den Bogen 2 transportiert, z. B. dann zu verlassen, wenn der Bogen durch das Förderband an die Stapelvorrichtung 11 übergeben wird. Diese Funktionen können alternativ durch eine besondere Form und/oder Lage der Vakuumöffnungen 17-19 erhalten werden.
  • Zwei Förderbänder 14 können so nahe beieinander liegen, dass die Bögen 2 eine derartige Größe haben können, dass sie während des Transports auf einem der Förderbänder 14 mindestens während eines Teils ihres Transports entlang des genannten Förderbands 14, sich über dem anderen Förderband 14 bewegen. Bei einer derartigen relativen Lage der Förderbänder 14 ist es wichtig, dass die Vakuumsteuervorrichtung 30 das Vakuum so steuert, dass es nur in dem Förderband 14 vorhanden ist, das die Bögen transportiert und dass ein Vakuum in dem anderen Förderband 14 nicht vorhanden ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Transport der Bögen 2 mit einem Förderband 14 nicht durch ein Vakuum in dem anderen Förderband 14 gestört wird.
  • Die Transportvorrichtung 9 der Anlage 1 beinhaltet einige, z. B. sechs Förderbänder 9a, die nebeneinander positioniert sind. Diese Förderbänder 9a erstrecken sich um eine Vakuumeinrichtung 9b, die in 8 veranschaulicht ist. Jede Vakuumeinrichtung 9b hat eine erste Vakuumöffnung 9c und eine zweite Vakuumöffnung 9d, die langgestreckt und in einer Reihe nacheinander in der Haupttransportrichtung A der Bögen 2 positioniert sind. Die erste Vakuumöffnung 9c hat geschlossene Endabschnitte 9ca und 9cb, während die zweite Vakuumöffnung 9d, in der Haupttransportrichtung A gesehen, einen vorderen Endabschnitt 9da, der geschlossen ist, jedoch einen offenen hinteren Endabschnitt 9db aufweist.
  • Die Vakuumeinrichtungen 9b bilden einen Teil einer Vakuumerzeugungsvorrichtung VA, die geeignet ist, ein Vakuum in den Vakuumöffnungen 9c, 9d und da durch in Vakuumlöchern 9e, die in den Förderbändern 9a vorgesehen sind, derart zu erzeugen, dass die zu der Transportvorrichtung 9 transportierten Bögen 2 durch die Förderbänder 9a in Eingriff genommen und zum Transport durch die Transportvorrichtung 9 in Kontakt damit gehalten werden.
  • Die dargestellte Ausführungsform der Vakuumerzeugungsvorrichtung VA beinhaltet eine Drucklufterzeugungsvorrichtung 9f, die mit einer Ausstoßvorrichtung 9g an jeder Vakuumöffnung 9c, 9d zusammenwirkt. Die Ausstoßvorrichtung 9g kann in der Vakuumeinrichtung 12 und/oder 13 positioniert sein, die vorzugsweise langgestreckt ist und um die das Förderband 9a läuft. Hierdurch befindet sich die Ausstoßvorrichtung 9g nahe bei dem Förderband 9a, was unter anderem für einen einfachen Aufbau sorgt, da es keine Notwendigkeit für lange Kanäle oder Durchgänge zwischen der Ausstoßvorrichtung 9g und dem Förderband 9a gibt. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Ausstoßvorrichtung 9g in einer Vakuumeinrichtung 12 und/oder 13 in Form eines langgestreckten Lineals einschließlich der Rollen 15, 16 vorgesehen, um die das Förderband 9a läuft. Somit ist die Drucklufterzeugungsvorrichtung 9f an jeder Vakuumöffnung 9c, 9d durch einen Kanal 9h mit einer Ausstoßvorrichtung 9g derart verbunden, dass ein Druckluftstrahl D mit hoher Geschwindigkeit in einem Ausstoßdurchgang 9k gebildet wird. Dieser Druckluftstrahl D erzeugt ein Vakuum in einem vertikalen Loch 9m, das oben mit jeder Vakuumöffnung 9c, 9d in Verbindung steht, wodurch ein Vakuum, d. h. ein Unterdruck, auch in jeder Vakuumöffnung 9c, 9d sowie in damit in Verbindung stehenden Vakuumlöchern 9e in dem Förderband 9a erzeugt wird. Die Druckluft verlässt die Ausstoßvorrichtung 9g durch einen Druckluftauslaß 9n.
  • Es kann eine Vorrichtung geben, die ein Vakuum am Anfang einer Vakuumeinrichtung 9b, in der Haupttransportrichtung A gesehen, erzeugt, während sie weniger oder kein Vakuum am Ende der Vakuumeinrichtung 9b erzeugt, so dass ein Vakuum in Vakuumlöchern 20 in einem Förderband 14, das um die Vakuumeinrichtung 9b läuft, erzeugt wird, wenn die Vakuumlöcher 20 den Anfang der Vakuumeinrichtung 9b passieren, aber weniger Vakuum oder kein Vakuum erzeugt wird, wenn die Vakuumlöcher 20 das Ende der Vakuumeinrichtung 9b passieren.
  • Da die erste Vakuumöffnung 9c geschlossene Endabschnitte 9ca, 9cb aufweist, während die zweite Vakuumöffnung 9d einen offenen Endabschnitt 9db hat, kann der Vakuumeffekt dazu gebracht werden, in der ersten Vakuumöffnung 9c größer als in der zweiten Vakuumöffnung 9d zu sein. Da der offene Endabschnitt 9db der zweiten Vakuumöffnung 9d sich an einem hinteren Ende 9ba der Vakuumeinrichtung 9b, d. h. jenem Ende befindet, das – in der Haupttransportrichtung A gesehen – sich dort befindet, wo die Bögen 2 das Förderband 9a verlassen, ist der Vakuumeffekt an dem hinteren Endabschnitt 9db der Vakuumöffnung 9d geringer als an ihrem vorderen Endabschnitt 9da. Hierdurch wird erreicht, dass der Vakuumeffekt am Anfang der Vakuumöffnung 9d am größten ist, aber zu ihrem Endabschnitt 9db hin kleiner wird oder abnimmt, und hierdurch die Bögen 2, die durch die Förderbänder 9a über die Vakuumöffnungen 9c, 9d transportiert werden, durch ein immer mehr abnehmendes Vakuum beeinflusst werden, bis sie das Förderband 9a verlassen. Dieser Effekt kann weiter verbessert werden, indem das vertikale Loch 9m der Vakuumerzeugungsvorrichtung VA an der zweiten Vakuumöffnung 9d näher bei dem ersten Endabschnitt 9da der zweiten Vakuumöffnung 9d als bei ihrem zweiten Endabschnitt 9db positioniert ist. Die Vakuumeinrichtung 9b kann selbstverständlich eine andere Anzahl von Vakuumöffnungen als zwei haben.
  • Bei der in 2 dargestellten Ausführungsform beinhaltet die Stapelvorrichtung 11 eine Bogen-Fördereinrichtung 11a zum Empfangen seitlich bewegter Bögen 2 von der Vorrichtung 10 zur seitlichen Bewegung und zum Befördern der Bögen zu einem ersten oder zweiten Stapeltisch 11b, 11c derart, dass Stapel 2A, 2B von Bögen gemäß 3 auf diesen gebildet werden. Die Stapelvorrichtung 11 beinhaltet weiterhin eine erste Hebevorrichtung 11d, die jeweils einen Stapeltisch 11b oder 11c empfangen und ihn sukzessiv senken kann, während die Stapel 2A, 2B von Bögen gebildet werden. Die erste Hebevorrichtung 11d kann den Stapeltisch 11b oder 11c zu einer Stapel-Fördereinrichtung 11e senken, die dazu geeignet ist, die Stapel 2A, 2B von dem jeweiligen Stapeltisch 11b, 11c weg zu transportieren. Die Stapel-Fördereinrichtung 11e beinhaltet eine Anzahl von Förderbändern 11f, und jeder Stapeltisch 11b, 11c hat langgestreckte Löcher 11g für die Fördereinrichtungen 11f. Die erste Hebevorrichtung 11d kann jeden Stapeltisch 11b, 11c so weit relativ zu der Stapel-Fördereinrichtung 11e senken, dass ihre Förderbänder 11f von unten nach oben durch die Löcher 11g in dem jeweiligen Stapeltisch 11b, 11c herausragen. Hierdurch positionieren sich Stapel 2A, 2B, die auf dem jeweiligen Stapeltisch 11b, 11c liegen, stattdessen selbst auf den Förderbändern 11f (siehe 14), die sie von dem Stapeltisch 11b, 11c weg führen.
  • Eine untere Transfervorrichtung 11h ist vorgesehen, um die Stapeltische 11b, 11c von der ersten Hebevorrichtung 11d zu einer zweiten Hebevorrichtung 11k zu bewegen, die dazu geeignet ist, die Stapeltische zu empfangen. Dies kann stattfinden, wenn der jeweilige Stapeltisch 11b, 11c von der Stapel-Fördereinrichtung 11e freigegeben worden ist, und kann durch die erste Hebevorrichtung 11d durchgeführt werden, die den Stapeltisch 11b, 11c etwas anhebt, bis er von der Stapel-Fördereinrichtung 11e freikommt. Die zweite Hebevorrichtung 11k ist vorgesehen, um den jeweiligen Stapeltisch 11b, 11c von seinem Zusammenwirken mit der unteren Transfervorrichtung 11h in Richtung nach oben zu einer Bereitschaftsposition BL anzuheben, in der er genau unter der Bogen-Fördereinrichtung 11a positioniert ist (siehe 11). Während dieser Bewegung ist der Stapeltisch 11b bzw. 11c auch zum Zusammenwirken mit einer oberen Transfervorrichtung 11m gebracht worden. Dies geschieht durch Versehen der oberen Transfervorrichtung 11m mit mindestens einer nach unten gerichteten Antriebsvorrichtung 11n, die durch Anheben des Stapeltisches zu seiner Bereitschaftsposition in ein Loch 11p in dem jeweiligen Stapeltisch 11b, 11c eingefügt wird.
  • Die obere Transfervorrichtung 11m ist vorgesehen, um den jeweiligen Stapeltisch 11b, 11c mit hoher Geschwindigkeit in einer Richtung parallel oder im Wesentlichen parallel zu der Richtung zu bewegen, in der die Bogen-Fördereinrichtung 11a die Bögen 2 (Pfeil R; 12) von der Bereitschaftsposition BL zu einer Empfangsposition ML (13) transportiert. Während dieser Bewegung teilt oder zerschneidet der jeweilige Stapeltisch 11b, 11c den Durchlauf AS1 und/oder AS2 von Bögen zwischen zwei Bögen 2 derart, dass das Stapeln auf einem Stapeltisch unterbrochen wird und das Stapeln auf dem Stapeltisch, der in den Durchlauf AS1 und/oder AS2 von Bögen bewegt worden ist, begonnen wird.
  • Während der Bewegung des jeweiligen Stapeltisches 11b, 11c in den Durchlauf AS1 und/oder AS2 von Bögen wird der fragliche Stapeltisch 11b, 11c zum Zusammenwirken mit der ersten Hebevorrichtung 11d gebracht. Wenn das Stapeln auf dem Stapeltisch, der in den Durchlauf AS1 und/oder AS2 von Bögen bewegt worden ist, begonnen wird, wird dieser Stapeltisch durch die erste Hebevorrichtung 11d gesenkt und wird dadurch aus dem Zusammenwirken mit der Antriebsvorrichtung 11n der oberen Transfervorrichtung 11m bewegt. Die obere Transfervorrichtung 11m kann dann zurückgesetzt werden, um einen Stapeltisch 11b zu empfangen, der durch die zweite Hebevorrichtung 11k zu einer Bereitschaftsposition BL angehoben wird.
  • In 11-14 wird der Betrieb der Stapelvorrichtung 11 ausführlicher veranschaulicht. Somit veranschaulicht 11 das Stapeln von Bögen 2 auf dem ersten Stapeltisch 11b, der in einer Empfangsposition ML positioniert ist und der schrittweise gesenkt wird. Der zweite Stapeltisch 11c ist in seiner Bereitschaftsposition BL eingestellt und wirkt mit der oberen Transfervorrichtung 11m zusammen.
  • In 12 ist gezeigt, wie der andere, zweite, Stapeltisch 11c durch die obere Transfervorrichtung 11m in Richtung eines Pfeils R bewegt wird, wodurch der zweite Stapeltisch 11c zwischen zwei Bögen 2 in dem Durchlauf AS1 und/oder AS2 von diesen bewegt oder befördert wird, welcher Durchlauf dann derart geteilt wird, dass das Stapeln von Bögen 2 auf dem ersten Stapeltisch 11b unterbrochen wird und das Stapeln von Bögen auf dem zweiten Stapeltisch 11 begonnen wird, ohne dass der Durchlauf AS1 und/oder AS2 von Bögen unterbrochen werden muss.
  • In 13 wird gezeigt, wie der erste Stapeltisch 11b mit vollendeten Stapeln 2A, 2B gesenkt wird und wie das Stapeln auf dem zweiten Stapeltisch 11c durchge führt wird. Der zweite Stapeltisch 11c ist aus dem Eingriff mit der oberen Transfervorrichtung 11m gesenkt worden, d. h. er befindet sich unter der Antriebsvorrichtung 11n.
  • In 14 wird gezeigt, wie der erste Stapeltisch 11b relativ zu der Stapel-Fördereinrichtung 11e derart gesenkt worden ist, dass die Stapel 2A, 2B von oben auf dem Förderband 11f der Stapel-Fördereinrichtung 11e platziert worden sind, um dadurch die Stapel 2A, 2B von dem ersten Stapeltisch 11b weg zu transportieren. Zusätzlich ist die obere Transfervorrichtung 11m zurückgesetzt worden, so dass sie zum Zusammenwirken mit dem ersten Stapeltisch 11b gebracht werden kann, wenn der Stapeltisch zu der Bereitschaftsposition BL angehoben wird.
  • Auf diese Weise können beide Stapeltische 11b, 11c dazu gebracht werden, die Durchläufe AS1 und AS2 von Bögen abwechselnd zu unterbrechen, so dass einer der Stapeltische 11b, 11c immer in der Empfangsposition ML zum Empfangen von Bögen 2 ist, während der andere Stapeltisch 11b, 11c in einer Bereitschaftsposition BL zur schnellen Beförderung oder Bewegung in einen Durchlauf von Bögen ist.
  • Die Hebevorrichtungen 11d, 11k und die Transfervorrichtungen 11h, 11m können Endlosbänder zur Bewegung der Stapeltische 11b, 11c einschließen, aber die Vorrichtungen können selbstverständlich auf andere Arten ausgebildet sein. Falls die obere Transfervorrichtung 11m eine Antriebsvorrichtung 11n hat, kann die Antriebsvorrichtung an dem Endlosband der Transfervorrichtung 11m positioniert sein.
  • Bei der Stapelvorrichtung 11 kann es selbstverständlich mehr als zwei Stapeltische geben, falls notwendig.
  • In 10 wird veranschaulicht, dass die Transportvorrichtung 9 Bögen 2 in mindestens zwei Durchläufen AS1 und AS2 von Bögen transportieren oder zuführen kann. Die Bögen 2 in dem Durchlauf AS1 von diesen werden zu einem ersten Paar TB1 von Förderbändern und die Bögen 2 in dem Durchlauf AS2 von diesen zu einem zweiten Paar TB2 von Förderbändern zur seitlichen Bewegung der Bögen in jedem Durchlauf AS1, AS2 von Bögen relativ zueinander transportiert und bilden dadurch zwei unterschiedliche Gruppen von Stapeln nebeneinander.
  • Die Förderbänder 14 in jedem Paar TB1, TB2 von diesen sind derart angebracht, dass ein Winkel zwischen jedem Förderband 14 und einer Mittellinie CL zwischen den Förderbändern derselbe oder im Wesentlichen derselbe ist. Die Paare TB1, TB2 von Förderbändern sind relativ zueinander derart positioniert, dass ihre Mittellinien CL – in der Haupttransportrichtung A gesehen – auseinander laufen. Der Winkel δ zwischen der Mittellinie CL und der Haupttransportrichtung A ist vorzugsweise größer als 2° und kleiner als 30°.
  • Da die Paare TB1, TB2 von Förderbändern so angebracht sind, dass ihre Mittellinien CL relativ zueinander einen Winkel δ bilden, ist es möglich, zwei Gruppen von Stapeln nebeneinander zu bilden, und falls es mehr als zwei Paare von Förderbändern gibt, können mehr als zwei Gruppen von Stapeln nebeneinander gebildet werden.
  • Durch Betätigen beider Förderbänder 14 in jedem Paar TB1, TB2 von diesen ist es möglich, mehr derartige Gruppen von Stapeln nebeneinander zu bilden, wobei jede Gruppe von Stapeln mehrere relativ zueinander seitlich verschobene Stapel 2A, 2B enthält. Durch Betätigen von nur einem Förderband 14 in mindestens einem Paar TB1 und/oder TB2 von Förderbändern können mehrere Gruppen von Stapeln nebeneinander gebildet werden, wobei die Bögen 2 innerhalb der Gruppe von Stapeln relativ zueinander nicht seitlich verschoben sind.
  • Die oben beschriebene Vorrichtung kann innerhalb des Umfangs der beigefügten Ansprüche hinsichtlich ihres Betriebs und ihres Aufbaus variieren. Als Beispiele für nicht weiter beschriebene Alternativen sollte erwähnt werden, dass die Vakuumerzeugungsvorrichtung V und/oder VA ein Vakuum auf andere Weisen als mit Druckluft bzw. mit anderen Vorrichtungen als Ausstoßvorrichtungen 24 und 9 er zeugen kann und dass die Vakuumunterbrechungs- oder Vakuumentnahmevorrichtung 31 das Vorhandensein eines Vakuums auf andere Arten als mit Druckluft unterbrechen kann und dass beim Unterbrechen oder Entnehmen eines Vakuums dies auf andere Arten als mit Druckluft ausgeführt werden kann. Außerdem kann jede Vakuumeinrichtung 12, 13 und 9b jeweils mit einer anderen Anzahl von Vakuumöffnungen 17, 18, 19 bzw. 9c, 9d als der in den Zeichnungen gezeigten Anzahl versehen werden, und die Vakuumöffnungen können vorzugsweise lang gestreckt und in einer Reihe befindlich, miteinander auf einer Linie liegend, sein. Überdies sollte erwähnt werden, dass die Vorrichtung 10 zur seitlichen Bewegung in einer anderen Position in der Anlage 1 als der gezeigten positioniert sein kann, dass sie eine andere geeignete Anzahl von Förderbändern 14 als gezeigt einschließen kann und dass sie Förderbänder 14 beinhalten kann, die stattdessen über einer Reibungsplatte angebracht sind und die Bögen auf der Reibungsplatte seitlich transportieren und bewegen. Es sollte schließlich erwähnt werden, dass die Drucklufterzeugungsvorrichtungen 23 bzw. 9f ein und dieselbe Vorrichtung sein können.
  • Außerdem können in der Anlage 1 mehr als eine Transportvorrichtung 9 sein und/oder können sich die Transportvorrichtung oder die Transportvorrichtungen 9 an anderen Stellen in der Anlage 1 befinden. Jede Transportvorrichtung 9 kann sechs oder eine andere geeignete Anzahl von Förderbändern 9a mit zugehörigen Vakuumeinrichtungen 9b einschließen.

Claims (26)

  1. Vorrichtung zur Stapelung von Bögen (2), die in mindestens einem Durchlauf (AS1, AS2) auf mindestens einem ersten (11b) und einem zweiten (11c) Stapeltisch erhalten werden, um auf diesen mindestens einen Stapel (2A, 2B) von Bögen (2) zu bilden, wobei die Vorrichtung Folgendes umfasst: – eine Bogen-Fördereinrichtung (11a), die geeignet ist, um Bögen (2) von einem Hochgeschwindigkeitsdrucker (6) zu empfangen und die Bögen zu dem ersten (11b) oder dem zweiten (11c) Stapeltisch zu befördern, dadurch gekennzeichnet, dass sie weiterhin Folgendes umfasst: – eine erste Hebevorrichtung (11d) zum Empfangen jeweils des ersten (11b) oder des zweiten (11c) Stapeltisches und Senken des Stapeltisches (11b, 11c), während die Stapel (2A, 2B) der Bögen darauf gebildet werden, wobei die erste Hebevorrichtung (11d) dazu geeignet ist, die Stapeltische (11b, 111c) zu einer Stapel-Fördereinrichtung (11e) zu senken, die dazu geeignet ist, jeden Stapel (2A, 2B) von dem jeweiligen Stapeltisch (11b, 11c) weg zu transportieren, – eine untere Transfervorrichtung (11h), die dazu geeignet ist, jeden Stapeltisch (11b, 11c) von der ersten Hebevorrichtung (11d) zu einer zweiten Hebevorrichtung (11k) zu bewegen, die dazu geeignet ist, die Stapeltische (11b, 11c) zu empfangen und den jeweiligen Stapeltisch (11b, 11c) zu einer Bereitschaftsposition (BL) unter der Bogen-Fördereinrichtung (10a) anzuheben, und – eine obere Transfervorrichtung (11m), die vorgesehen ist, um den jeweiligen Stapeltisch (11b, 11c) aus der Bereitschaftsposition (BL) zu einer Empfangsposition (ML) zu bewegen, so dass der Stapeltisch (11b, 11c) den Durchlauf (AS1, AS2) von Bögen (2) von der Bogen-Fördereinrichtung (11a) zwischen zwei Bögen (2) teilt, derart dass das Stapeln auf einem Stapeltisch (11b, 11c) unterbrochen wird und das Stapeln auf dem Stapeltisch (11b, 11c), der in den Durchlauf (AS1, AS2) von Bögen (2) bewegt worden ist, begonnen wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei – die Transfervorrichtung (11m) mindestens eine Antriebsvorrichtung (11n) zum Bewegen der Stapeltische (11b, 11c) aufweist, – die Stapeltische (11b, 11c) während der Bewegung nach oben in die Bereitschaftsposition (BL) zum Zusammenwirken mit der Antriebsvorrichtung (11n) gebracht werden und – die Stapeltische (11b, 11c) während der Bewegung nach unten, während Stapel (2A und/oder 2B) von Bögen (2) auf ihnen gebildet werden, aus dem Zusammenwirken mit der Antriebsvorrichtung (11n) gebracht werden.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei – die Transfervorrichtung (11m) mindestens ein Endlosband zum Bewegen der Stapeltische (11b, 11c) beinhaltet, – die Antriebsvorrichtung (11n) sich an dem Endlosband befindet und – jeder Stapeltisch (11b, 11c) mindestens ein Loch (11p) zum Eingriff durch die Antriebsvorrichtung (11n) aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei jeder Stapeltisch (11b, 11c) in eine solche Position relativ zu der Stapel-Fördereinrichtung (11e) absenkbar ist, dass die Förderbänder (11f), die einen Teil von ihr bilden, durch Löcher (11g) in dem jeweiligen Stapeltisch (11b, 11c) herausragen können, wodurch Stapel (2A, 2B) von Bögen (2) auf dem Stapeltisch (11b oder 11c) auf den Förderbändern (11f) liegen, um durch sie von dem Stapeltisch (11b oder 11c) weg transportiert zu werden.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner umfassend eine Transportvorrichtung (9) zum Transportieren der Bögen in mindestens einem Durchlauf (AS1, AS2), die Förderbänder (9a) und mindestens eine Vakuumeinrichtung (9b) mit mindestens einer Vakuumöffnung (9c, 9d) einschließt, die mit Vakuumlöchern (9e) in mindestens einem Förderband (9a) in Verbindung steht, wobei eine Vakuumerzeugungsvorrichtung (VA) vorgesehen ist, um ein Vakuum in der Vakuumöffnung (9c, 9d) der Vakuumeinrichtung (9b) zu erzeugen, so dass das Förderband (9a) in die Bögen (2) eingreifen und sie transportieren kann, wobei die Vakuumerzeugungsvorrichtung (VA) eine Drucklufterzeugungsvorrichtung (9f) umfasst, von der Druckluft in mindestens eine Ausstoßvorrichtung (9g) eingespeist oder ihr zugeführt wird, so dass ein Strahl (D) Druckluft darin ein Vakuum in der Vakuumöffnung (9c, 9d) in der Vakuumeinrichtung (9b) und in den Vakuumlöchern (9e) in den Förderbändern (9a) erzeugt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei jede Vakuumeinrichtung (9b) mindestens eine Vakuumöffnung (9d) aufweist, die sich in der Haupttransportrichtung (A) der Bögen (2) erstreckt, längs welcher der Vakuumeffekt am vorderen Endabschnitt (9da) größer als am hinteren Endabschnitt (9db) der Vakuumöffnung (9d) ist, so dass die durch die Förderbänder (9a) über die Vakuumöffnungen (9c, 9b) transportierten Bögen (2) durch einen Vakuumeffekt beeinflusst werden, der längs der Haupttransportrichtung (A) der Bögen (2) abnimmt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Vakuumöffnung (9d) einen geschlossenen Endabschnitt (9da) und einen offenen Endabschnitt (9db) aufweist, wobei sich der offene Endabschnitt (9db) am hinteren Ende (9ba) der Vakuumeinrichtung (9b) befindet, wo die Bögen (2) das Förderband (9a) verlassen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei ein Loch (9m), durch das die Ausstoßvorrichtung (9g) mit der Vakuumöffnung (9d) in Verbindung steht, näher an dem geschlossenen Endabschnitt (9da) als an dem offenen Endabschnitt (9db) positioniert ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, wobei die Vakuumeinrichtung (9b) mindestens zwei Vakuumöffnungen (9c, 9d) aufweist, die nacheinander positioniert sind, eine erste Vakuumöffnung (9c) zwei geschlossene Endabschnitte (9ca, 9cb) aufweist und eine zweite Vakuumöffnung (9d) einen geschlossenen Endabschnitt (9da) und einen offenen Endabschnitt (9db) aufweist, die nach dem geschlossenen Endabschnitt, in der Haupttransportrichtung (A) der Bögen gesehen, positioniert sind.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Vorrichtung (10) zur seitlichen Bewegung von Bögen (2) so vorgesehen ist, dass die Bögen (2) oder Stapel (2A, 2B) von Bögen (2) seitlich verschobene Positionen relativ zueinander in der Stapelvorrichtung (11) einnehmen, wenn sie übereinander in einer Stapelvorrichtung (11) positioniert sind, wobei die Vorrichtung (10) mindestens ein Paar Förderbänder (14) umfasst, die relativ zu einer Haupttransportrichtung (A) auseinander laufen, so dass sie Bögen (2) in verschiedene seitliche Richtungen (B, C) relativ zu der Haupttransportrichtung (A) zur Seite bewegen können, und wobei eine Greif- und Kontakthalteeinrichtung so vorgesehen ist, dass die Förderbänder (14) Bögen (2) greifen oder mit ihnen in Eingriff kommen und sie in Kontakt mit den Förderbändern (14) zum Transport durch diese halten können, wobei die Greif- und Kontakthalteeinrichtung eine Vakuumerzeugungsvorrichtung (V) ist, die zwei Vakuumeinrichtungen (12, 13) mit Vakuumöffnungen (17, 18, 19) aufweist, welche in Vakuumlöchern (20) in den Förderbändern (14) positioniert und vorgesehen sind, um ein Vakuum in den Vakuumöffnungen (17, 18, 19) und Vakuumlöchern (20) zu erzeugen, so dass die Förderbänder (14) die Bögen (2) greifen oder mit ihnen in Eingriff kommen und sie transportieren können, und eine Vorrichtung aufweist, um zu bestimmen, welches Förderband (14) der zwei Vakuumeinrichtungen (12, 13), die die Bögen (2) transportieren sollen, wodurch eine Vakuumsteuervorrichtung (30) die Vakuumerzeugungsvorrichtung (V) steuert, um abwechselnd entweder ein Vakuum in mindestens einer Vakuumöffnung (17, 18, 19) in einer der Vakuumeinrichtungen (12) oder in mindestens einer Vakuumöffnung (17, 18, 19) in der anderen Vakuumeinrichtung (13) zu erzeugen, so dass einer oder mehrere Bögen (2) durch das eine oder das andere Förderband (14) der Vakuumeinrichtung (12, 13) in Eingriff genommen und transportiert oder zugeführt wird/werden.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei jede Vakuumeinrichtung (12, 13) mindestens zwei Vakuumöffnungen (17, 18, 19) aufweist, dass eine Vakuumsteuervorrichtung (30) vorgesehen ist, um die Vakuumerzeugungsvorrichtung (V) zu steuern, um ein Vakuum in mindestens einer ersten (17) von mehreren Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in mindestens einer ersten (12) der Vakuumeinrichtungen (12, 13) zu erzeugen; um nicht gleichzeitig ein Vakuum zu erzeugen oder das Vakuum gleichzeitig in mindestens einer ersten (17) von mehreren Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in mindestens einer zweiten (13) der Vakuumeinrichtungen (12, 13) zu entnehmen, und umgekehrt.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei die Vakuumsteuervorrichtung (30) vorgesehen ist, um die Vakuumerzeugungsvorrichtung (V) zu steuern, um ein Vakuum in mindestens einer ersten (17) von mehreren Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in der ersten Vakuumeinrichtung (12) zu erzeugen; um nicht gleichzeitig ein Vakuum zu erzeugen oder um das Vakuum in mindestens einer ersten (17) von mehreren Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in der zweiten Vakuumeinrichtung (13) zu entnehmen; um gleichzeitig ein Vakuum in mindestens einer zweiten Vakuumöffnung (18, 19) in der zweiten Vakuumeinrichtung (13) zu erzeugen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei die Vakuumsteuervorrichtung (30) vorgesehen ist, um die Vakuumerzeugungsvorrichtung (V) zu steuern, um ein Vakuum in der ersten Vakuumöffnung (17) in der ersten Vakuumeinrichtung (12) zu erzeugen, und um nicht gleichzeitig ein Vakuum zu erzeugen oder gleichzeitig das Vakuum in mindestens einer anderen (18, 19) der Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in der ersten Vakuumeinrichtung (12) zu entnehmen.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, wobei die Vakuumsteuervorrichtung (30) vorgesehen ist, um die Vakuumerzeugungsvorrichtung (V) zu steuern, um nicht gleichzeitig ein Vakuum zu erzeugen oder zu unterbrechen oder das Vakuum in der ersten Vakuumöffnung (17) in der zweiten Vakuumeinrichtung (13) zu entnehmen und um gleichzeitig ein Vakuum in mindestens einer anderen (18, 19) der Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in der zweiten Vakuumeinrichtung (13) zu erzeugen.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei eine Vakuumsteuervorrichtung (30) vorgesehen ist, um die Vakuumerzeugungsvorrichtung (V) zu steuern, um ein Vakuum in allen Vakuumöffnungen (17, 18, 19), die in der ersten Vakuumeinrichtung (12) vorgesehen sind, zu erzeugen, und um nicht gleichzeitig das Vakuum in allen Vakuumöffnungen (17, 18, 19), die in der zweiten Vakuumeinrichtung (13) vorgesehen sind, zu erzeugen oder zu unterbrechen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei eine Vakuumsteuervorrichtung (30) vorgesehen ist, um die Vakuumerzeugungsvorrichtung (V) zu steuern, um einerseits ein Vakuum in einer Vakuumöffnung (17, 18 oder 19) zu erzeugen, wenn das Förderband (14) einen Bogen dahin transportiert und vordere Abschnitte des Bogens (2) sich außerhalb der Vakuumöffnung (17, 18, 19) befinden, und um andererseits das Vakuum in der Vakuumöffnung (17, 18, 19) zu unterbrechen oder zu entnehmen, wenn die vorderen Abschnitte des Bogens (2) den Bereich außerhalb der Vakuumöffnung (17, 18, 19) verlassen haben.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, wobei eine Vakuumerzeugungsvorrichtung (V) mindestens eine Drucklufterzeugungsvorrichtung (23) und mindestens eine Ausstoßvorrichtung (24) an jeder Vakuumeinrichtung (12, 13) beinhaltet, und dass Druckluft aus der Drucklufterzeugungsvorrichtung (23) der Ausstoßvorrichtung (24) zugeführt wird, so dass ein Strahl (D) Druckluft darin ein Vakuum in den Vakuumöffnungen (17, 18, 19) der Vakuumeinrichtungen (12, 13) und in den damit in Verbindung stehenden Vakuumlöchern (20) in den Förderbändern (14) erzeugt.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, wobei eine Vakuumunterbrechungs- oder Vakuumentnahmevorrichtung (31) vorgesehen ist, um den Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in der Vakuumeinrichtung (12, 13) Druckluft aus der Drucklufterzeugungsvorrichtung (23) zuzuführen, um das Vakuum in den Vakuumöffnungen (17, 18, 19) und in den mit ihnen in Verbindung stehenden Vakuumlöchern (20) in den Förderbändern (14) zu unterbrechen oder zu entnehmen.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, wobei die Vakuumunterbrechungs- oder Vakuumentnahmevorrichtung (31) Ventile aufweist, die entweder in geschlossene Positionen, um Druckluft von der Drucklufterzeugungsvorrichtung (23) zu den Ausstoßvorrichtungen (24) zu leiten, oder in offene Positionen eingestellt werden können, um Druckluft zu den Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in den Vakuumeinrichtungen (12, 13) zu leiten.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, wobei mindestens eine Vakuumunterbrechungs- oder Vakuumentnahmevorrichtung (31) vorgesehen ist, um das Vakuum in mindestens einer ersten (17) von mehreren Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in einer ersten Vakuumeinrichtung (12) nicht zu unterbrechen oder zu entnehmen, während mindestens eine Vakuumunterbrechungs- oder Vakuumentnahmevorrichtung (31) vorgesehen ist, um gleichzeitig das Vakuum in mindestens einer ersten (17) von einer Vielzahl von Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in einer zweiten Vakuumeinrichtung (13) zu unterbrechen oder zu entnehmen.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, wobei mindestens eine Vakuumunterbrechungs- oder Vakuumentnahmevorrichtung (31) vorgesehen ist, um das Vakuum in mindestens einer Vakuumöffnung (17, 18 oder 19) in einer Vakuumeinrichtung (12 oder 13) zu unterbrechen oder zu entnehmen, aber nicht das Vakuum gleichzeitig in mindestens einer anderen Vakuumöffnung (17, 18 oder 19) in derselben Vakuumeinrichtung (12, 13) zu unterbrechen oder zu entnehmen.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21, wobei die Drucklufterzeugungsvorrichtung (23) mit einer Vielzahl von Ausstoßvorrichtungen (24) an einer Vielzahl von Vakuumöffnungen (17, 18, 19) in einer Vakuumeinrichtung (12, 13) in Verbindung steht.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 22, wobei die Vakuumunterbrechungs- oder Vakuumentnahmevorrichtung (31) vorgesehen ist, um das Vakuum in einer Vakuumöffnung (19) zu unterbrechen oder zu entnehmen, wenn hintere Abschnitte eines Bogens (2) den Bereich an der Vakuumöffnung (19) passieren und vordere Abschnitte des Bodens (2) gebracht werden, um das Förderband (14) zu verlassen.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei eine Drucklufterzeugungsvorrichtung (23, 9f) vorgesehen ist, um Druckluft für Ausstoßvorrichtungen (24, 9g) in der Vorrichtung (10) zur seitlichen Bewegung von Bögen (2) sowie in der Transportvorrichtung (9) für den Transport von Bögen (2) zu erzeugen.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Schneidvorrichtung (7) zum Schneiden von Papierbahnen in Bögen (2) rotierende Messer (8) aufweist, um eine Endlospapierbahn (5) in Bögen (2) zu zerschneiden.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei eine Transportvorrichtung (9) vorgesehen ist, um Bögen (2) in mindestens zwei Durchläufen (AS1, AS2) hiervon zu transportieren, wobei Förderbänder (14) in einem ersten Paar (TB1) hiervon vorgesehen sind, um Bögen (2) in einem Durchlauf (AS1) von Bögen seitlich zu bewegen, und Förderbänder (14) in einem zweiten Paar (TB2) hiervon vorgesehen sind, um Bögen (2) in dem anderen Durchlauf (AS2) von Bögen seitlich zu bewegen, wobei die Förderbänder (14) in jedem Paar (TB1 bzw. TB2) hiervon so angebracht sind, dass ein Winkel zwischen jedem Förderband (14) und einer Mittellinie (CL) zwischen den Förderbändern derselbe oder im Wesentlichen derselbe ist, wobei die Paare (TB1, TB2) von Förderbändern relativ zueinander positioniert sind, so dass ihre Mittellinien (CL), in der Hauptbogentransportrichtung (A) gesehen, auseinander laufen, um Gruppen von nebeneinander positionierten Stapeln vorzusehen, wobei beide Förderbänder (14) wobei beide Förderbänder (14) in jedem Paar (TB1 bzw. TB2) hiervon bedienbar sind, um mit jedem Paar von Förderbändern mehrere Gruppen von Stapeln mit relativ zueinander seitlich verschobenen Stapeln (2A, 2B) von Bögen (2) zu bilden, und wobei nur ein Förderband (14) in jedem Paar (TB1 bzw. TB2) hiervon bedienbar ist, um mittels jedes Paars (TB1, TB2) von Förderbändern eine oder mehrere Gruppen von Stapeln mit relativ zu einander nicht seitlich verschobenen Bögen innerhalb jeder Gruppe von Stapeln zu bilden.
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