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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft drahtlose Kommunikationssysteme sowie
ein Verfahren und eine Vorrichtung für Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolle
in einem drahtlosen Breitband-Kommunikationssystem.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Wie
in dem gemeinsam abgetretenen US-Patent Nr. 6,016,311 mit dem Titel "An Adaptive Time
Division Duplexing Method and Apparatus for Dynamic Bandwidth Allocation
within a Wireless Communication System", das am 18. Januar 2000 ausgegeben
wurde, beschrieben ist, erleichtert ein drahtloses Kommunikationssystem
die Zweiwegekommunikation zwischen einer Vielzahl von Teilnehmerfunkstationen
oder Teilnehmergeräten
(stationär
und mobil) und einer stationären
Netzwerkinfrastruktur. Beispielhafte Kommunikationssysteme umfassen
mobile zellulare Telefonsysteme, persönliche Kommunikationssysteme
(PCS) und schnurlose Telefone. Die Hauptaufgabe dieser drahtlosen
Kommunikationssysteme besteht darin, Kommunikationskanäle auf Anforderung
zwischen der Vielzahl von Teilnehmergeräten und ihren jeweiligen Basisstationen
bereitzustellen, um einen Teilnehmergerät-Benutzer mit der stationären Netzwerkinfrastruktur
(für gewöhnlich ein Drahtleitungssystem)
zu verbinden. In den drahtlosen Systemen mit Mehrfachzugriffsschemata
wird ein Zeit-"Rahmen" als die grundlegende
Informationsübertragungseinheit
verwendet. Jeder Rahmen bzw. Frame ist in eine Vielzahl von Zeitschlitzen
unterteilt. Einige Zeitschlitze werden zu Steuerzwecken und andere
zur Informationsübertragung
verwendet. Die Teilnehmergeräte
kommunizieren typischerweise mit der Basisstation unter Verwendung
eines "Duplexbetriebs"-Verfahrens, wodurch
der Austausch von Informationen in beiden Richtungen der Verbindung
erlaubt wird.
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Übertragungen
von der Basisstation zu dem Teilnehmergerät werden für gewöhnlich als "Downlink"-Übertragungen
bezeichnet. Übertragungen
von dem Teilnehmergerät
zu der Basisstation werden für
gewöhnlich
als "Uplink"-Übertragungen
bezeichnet. In Abhängigkeit
von den Konzeptionskriterien eines bestimmten Systems haben die
drahtlosen Kommunikationssysteme des Standes der Technik typischerweise entweder
Verfahren des Zeitduplexbetriebs (TDD; time division duplexing)
oder des Frequenzduplexbetriebs (FDD; frequency division duplexing)
verwendet, um den Austausch von Informationen zwischen der Basisstation
und den Teilnehmergeräten
zu erleichtern. Sowohl das TDD- als auch das FDD-Duplexbetriebsverfahren sind
im Stand der Technik gut bekannt.
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Kürzlich wurden
drahtlose "Breitband"-Kommunikationsnetze
zum Bereitstellen der Übermittlung
verbesserter Breitbanddienste, wie zum Beispiel Sprach-, Daten-
und Videodienste, vorgeschlagen. Das drahtlose Breitband-Kommunikationssystem
erleichtert die Zweiwegekommunikation zwischen einer Vielzahl von
Basisstationen und einer Vielzahl stationärer Teilnehmerstationen oder
kundeneigenen Endgeräten
(CPEs; customer premises equipment). Ein beispielhaftes drahtloses
Breitband-Kommunikationssystem ist in dem US-Patent Nr. 6,016,311 beschrieben und
in dem Blockschaltbild von 1 gezeigt.
Wie in 1 gezeigt ist, umfasst das beispielhafte drahtlose
Breitband-Kommunikationssystem 100 eine Vielzahl von Zellen 102.
Jede Zelle 102 enthält
einen zugeordneten Zellenstandort 104, der in der Hauptsache
eine Basisstation 106 und eine aktive Strahler- bzw. Antennenanordnung 108 enthält. Jede
Zelle 102 stellt eine drahtlose Konnektivität zwischen
der Basisstation 106 der Zelle und einer Vielzahl von kundeneigenen
Endgeräten
(CPEs) 110 bereit, die an stationären Kundenstandorten 112 über den
gesamten Versorgungsbereich der Zelle 102 positioniert sind.
Die Benutzer des Systems 100 können sowohl private Kunden
als auch Geschäftskunden
sein. Die Benutzer des Systems haben folglich unterschiedliche und
variierende Verwendungs- und
Bandbreitenbedarfserfordernisse. Jede Zelle kann mehrere Hundert
oder mehr private oder Geschäfts-CPEs
versorgen.
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Das
drahtlose Breitband-Kommunikationssystem 100 der 1 liefert
echte "Bandbreite
nach Bedarf" (bandwidth-on-demand)
für die
Vielzahl von CPEs 110. Die CPEs 110 fordern Bandbreitenzuweisungen
von ihren jeweiligen Basisstationen 106 auf dem Typ und
der Dienstgüte
basierend an, die von den Kunden, die von den CPEs versorgt werden,
angefordert werden. Verschiedene Breitbanddienste weisen verschiedene Bandbreiten-
und Latenzanforderungen auf. Der Typ und die Güte der für die Kunden verfügbaren Dienste
sind veränderlich
und auswählbar.
Die Menge an Bandbreite, die für
einen gegebenen Dienst aufgebracht wird, wird von der Informationsrate
und der von diesem Dienst erforderten Dienstgüte (und auch unter Berücksichtigung der
Bandbreitenverfügbarkeit
und anderer Systemparameter) bestimmt. Kontinuierliche Datendienste
des Typs T1 erfordern zum Beispiel typischerweise eine große Menge
an Bandbreite mit gut gesteuerter Bereitstellungslatenz. Diese Dienste
erfordern, bis sie beendet werden, eine konstante Bandbreitenzuweisung
auf jedem Frame. Im Gegensatz dazu sind bestimmte Datendiensttypen,
wie zum Beispiel Internet-Protokoll-Datendienste (TCP/IP), stoßweise,
oft untätig
(was in jedem beliebigen Augenblick Null Bandbreite erfordert),
und sind, wenn sie aktiv sind, gegenüber Verzögerungsschwankungen relativ
unempfindlich.
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Aufgrund
der großen
Vielfalt der CPE-Diensterfordernisse und aufgrund der großen Anzahl
von CPEs, die von jeder einzelnen Basisstation versorgt werden,
kann der Bandbreitenzuweisungsprozess in einem drahtlosen Breitband-Kommunikationssystem,
wie zum Beispiel demjenigen, das in 1 gezeigt
ist, beschwerlich und komplex werden. Das ist insbesondere hinsichtlich
der Zuweisung von Uplink-Bandbreite wahr. Die Basisstationen haben
keine A-Priori-Informationen hinsichtlich der Bandbreite oder der
Dienstgüte,
die ein ausgewähltes
CPE zu einem bestimmten Zeitpunkt erfordern wird. Aufforderungen
zu Änderungen
der Uplink-Bandbreitenzuweisung sind daher notwendigerweise häufig und
variierend. Aufgrund dieser Flüchtigkeit
in den Uplink-Bandbreitenbedarfen müssen die zahlreichen CPEs,
die von einer ausgewählten
Basisstation versorgt werden, ihre Bandbreitenzuweisungsanforderungen
häufig
initiieren. Wenn sie unkontrolliert sind, werden sich die Bandbreitenzuweisungsanforderungen
schädlich
auf die Systemleistung auswirken. Wenn sie nicht überwacht
wird, wird die Bandbreite, die zum Berücksichtigen von CPE-Bandbreitenzuweisungsanforderungen
benötigt
wird, unverhältnismäßig hoch
im Vergleich zu der Bandbreite werden, die für die Übertragung tatsächlicher
Verkehrsdaten zugewiesen wird. Daher wird die Kommuni kationssystembandbreite,
die verfügbar
ist, um Breitbanddienste bereitzustellen, nachteilig reduziert.
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Einige
Systeme des Standes der Technik haben versucht, Bandbreitenzuweisungsbedarfe
in einem System zu lösen,
das eine gemeinsam verwendete Systemressource aufweist, indem logische
Warteschlangen verwaltet werden, die zu den verschiedenen Datenquellen
gehören,
die Zugang zu der gemeinsam genutzten Systemressource fordern. Ein
derartiges System des Standes der Technik wird von Karol et al.
im US-Patent Nr. 5,675,573, ausgegeben am 7. Oktober 1997, gelehrt.
Genauer genommen lehren Karol et al. ein Bandbreitenzuweisungssystem,
das es Paketen oder Zellen innerhalb von Verkehrsflüssen von
verschiedenen Quellen, die um Zugang zu einem gemeinsam genutzten
Verarbeitungsgefüge
konkurrieren, erlaubt, Zugang zu diesem Gefüge (Fabric) in einer Reihenfolge
zu erhalten, die hauptsächlich
auf der Grundlage einzelner garantierter Bandbreitenbedarfe, die
mit jedem Verkehrsfluss assoziiert sind, bestimmt wird. Zusätzlich erlaubt
es das von Karol et al. gelehrte System den verschiedenen Quellen,
Zugang zu dem gemeinsam genutzten Verarbeitungsgefüge in einer
Reihenfolge zu erhalten, die sekundär auf der Grundlage von Gesamtsystemkriterien
bestimmt wird, wie zum Beispiel einer Ankunftszeit oder einem Fälligkeitsdatum
von Paketen oder Zellen innerhalb der Verkehrsflüsse. Pakete oder Zellen von
Daten von jeder Datenquelle (wie zum Beispiel eine Bandbreite anfordernde
Vorrichtung) werden in getrennten logischen Puffern in Warteschlangen
gestellt, während
sie auf den Zugang zu dem Verarbeitungsgefüge warten.
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Die
Bandbreitenzuweisungstechniken, die in der
EP 1183902 (WO 0072626) beschrieben
sind, die nach dem Prioritätstag
der vorliegenden Anmeldung veröffentlicht
worden ist, verwenden Mechanismen, die als "Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolle" bezeichnet werden,
um je nach Nachfrage Bandbreitenbedürfnisse von einzelnen CPE-Verbindungen
bereitzustellen. Typischerweise arbeiten die Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolle
in Übereinstimmung
mit der nachfolgenden Beschreibung. Ein CPE sendet typischerweise
eine Bandbreitenanforderung an eine zugehörige Basisstation. Die Anforderung
identifiziert die gesamten (d.h., die ganzen) Bandbreitenbedürfnisse
der Verbindung. Die Basisstation empfängt die Bandbreitenanforderung
und bestimmt, ob ausreichend Bandbreite zur Gewäh rung der Bandbreitenanforderung
zur Verfügung
steht. Wenn ausreichend Bandbreite zur Verfügung steht, wird der Verbindung
die angeforderte Bandbreite gewährt,
anderenfalls wartet die Basisstation, dass ausreichend Bandbreite
verfügbar
wird, bevor sie die angeforderte Bandbreite gewährt. Wie in der Hauptpatentanmeldung
beschrieben ist, verbessern Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolle
die Bandbreitenzuweisungseffizienzen in drahtlosen Kommunikationssystemen
unter idealen Bedingungen.
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Aber
es ist wohlbekannt, dass Bandbreitenanforderungen (und zugehörige Gewährungen)
verloren gehen können,
d.h., nie von der zugehörigen
Basisstation empfangen werden, oder aufgrund von Rausch- und Interferenzeffekten,
die allen drahtlosen Kommunikationssystemen inhärent sind, verzögert werden
können. Wenn
Bandbreitenanforderungen während
der Übertragung
zwischen einem CPE und einer Basisstation verloren gehen oder verzögert werden,
können
Bandbreitenzuweisungseffizienzen nachteilig beeinflusst werden. Verlorene
oder verzögerte
Bandbreitenanforderungen tragen zu der Verringerung der Bandbreitenzuweisungseffizienz
in drahtlosen Kommunikationssystemen bei, indem sie bewirken, dass
die Basisstationen die Bandbreite ihren zugehörigen und entsprechenden CPEs
fehlerhaft zuweisen.
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Zum
Beispiel sei die Situation betrachtet, in der ein ausgewähltes CPE
eine Bandbreitenanforderung an seine zugehörige Basisstation sendet, wobei
die Anforderung die gesamten Bandbreitenbedarfe des ausgewählten CPE
identifiziert. Angenommen, die Bandbreitenanforderung geht während der Übertragung
aufgrund einer Interferenz in der Luftverbindung zwischen der Basisstation
und dem ausgewählten
CPE verloren. In diesem Beispiel empfängt die zugehörige Basisstation
die Gesamt-Bandbreitenbedarfe des ausgewählten CPE nie, und die Basisstation
wird deshalb niemals die Bandbreitenanforderung des CPE gewähren. Nachdem
es eine geeignete Zeitspanne gewartet hat, wird das CPE feststellen,
dass es von der Basisstation keine Bandbreitengewährung empfangen
hat. Nachteiligerweise wird das CPE nicht in der Lage sein festzustellen, ob
die Bandbreitenanforderung während
der Übertragung
verloren gegangen ist oder ob die Basisstation einfach nur nicht
genügend
Bandbreite hatte, um die Anforderung (mit der gegebenen Dienstgüte (QoS;
Quality of Service) der zugehörigen
Verbindung) gewähren
zu können.
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Das
CPE kann dann eine zweite Bandbreitenanforderung für die gleiche
Verbindung senden. Unter bestimmten Bedingungen kann eine "Wettlaufbedingung" (race condition)
auftreten, die bewirken könnte,
dass die Bandbreitenzuweisungstechnik die Zuweisung der Bandbreite
vergeuden könnte.
Wenn die Zeitsteuerung der Bandbreitenanforderungen (und der nachfolgenden
Gewährungen)
derart ist, dass das ausgewählte
CPE die zweite Bandbreitenanforderungen für die gleiche Verbindung gleichzeitig
mit der Gewährung
der Basisstation für
die erste Anforderung ausgibt, kann es sein, dass die zweite Anforderung
und die Gewährung
für die erste
Anforderung zur gleichen Zeit über
die Verbindung (Link) übertragen
werden. Das heißt,
wenn die Basisstation eine Gewährung
für die
erste Anforderung vor dem Empfang der zweiten Anforderung von dem
CPE sendet, kann es sein, dass die Basisstation auf die zweite Anforderung
antwortet und folglich eine doppelte Bandbreitenanforderung für die gleiche
Verbindung gewährt.
Dies führt
nachteiligerweise zu einer ineffizienten Zuweisung von Bandbreite.
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Ein
alternatives Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll, das das Auftreten
der oben beschriebenen "Wettlaufbedingung" verhindert, ist
das sogenannte "Protokoll
der garantierten Übermittlung". Wie wohl bekannt
ist, nutzen die Protokolle der garantierten Übermittlung Bestätigungsnachrichten,
die im Ansprechen auf Bandbreitenanforderungen gesendet werden.
In Übereinstimmung
mit dem Lösungsweg
des Protokolls der garantierten Übermittlung
sendet ein CPE seiner zugehörigen
Basisstation eine Bandbreitenanforderung, die die Gesamt-Bandbreitenbedürfnisse
einer ausgewählten
Verbindung identifiziert. Die Basisstation empfängt die Bandbreitenanforderung
und sendet eine Bestätigung
zu dem CPE, wodurch der Empfang der Bandbreitenanforderung kommuniziert
wird. Wenn das CPE keine Bestätigung
empfängt,
sendet das CPE die Bandbreitenanfrage erneut. Vorteilhafterweise
verringern die Protokolle der garantierten Übermittlung in hohem Maße die Möglichkeit,
dass die Basisstation fälschlicherweise
dem CPE eine doppelte Bandbreite zuweist (wie oben beschrieben worden
ist), und verbessert somit die Bandbreitenzuweisungseffizienzen.
Aber die Protokolle der garantierten Übermittlung benötigen nachteiligerweise
eine zusätzliche
Bandbreite, die für
die Übertragung
von Bestätigungsnachrichten
zwischen den Basisstationen und den CPEs benötigt wird. Außerdem wird
die Antwortzeit, die mit der Zuweisung von Bandbreite assoziiert
ist, reduziert, weil die CPEs warten müssen, um Bestätigungen
von ihren zugehörigen
Basisstationen zu empfangen.
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Einige
Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolle,
die als "inkrementelle
Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolle" bekannt sind, versuchen,
die oben beschriebenen Probleme, die sich auf die Datenübertragungseffizienz
beziehen, dadurch zu lösen,
dass sie an Stelle von Gesamt-Bandbreitenanforderungen
inkrementelle Bandbreitenanforderungen verwenden. Inkrementelle
Bandbreitenanforderungen identifizieren die zusätzlichen Bandbreitenbedürfnisse
einer CPE-Verbindung. Zum Beispiel kann eine Basisstation gemäß den inkrementellen
Bandbreitenanforderungsverfahren einer zugeordneten CPE-Verbindung
1000 Einheiten von Bandbreite zuweisen. Zu einem späteren Zeitpunkt
kann die CPE-Verbindung 1.500 Einheiten an Gesamtbandbreite benötigen (d.h.,
sie kann zusätzliche
500 Einheiten an Bandbreite benötigen).
In Übereinstimmung
mit dem inkrementellen Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll
wird das CPE eine inkrementelle Bandbreitenanforderung zu seiner
zugehörigen
Basisstation senden, die angeben wird, dass es zusätzlich 500
Einheiten an Bandbreite benötigt.
Beim Empfangen der inkrementellen Bandbreitenanforderung berechnet
die Basisstation die aktuellen Bandbreitenbedürfnisse der CPE-Verbindung
als 1.500 Einheiten (1000 vorher gewährte Einheiten + 500 angeforderte
Einheiten).
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Vorteilhafterweise
antworten Systeme, die die inkrementellen Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolle
verwenden, schneller und benötigen
weniger Bandbreite als diejenigen, die die Protokolle der garantierten Übermittlung
verwenden, weil von den inkrementellen Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokollen
keine Bestätigungsnachrichten
benötigt
werden. Nachteiligerweise verliert die Basisstation dann, wenn eine
inkrementelle Bandbreitenanforderung verloren geht, die Synchronisation
mit der CPE-Verbindung und
verliert dadurch die Gesamt-Bandbreitenbedürfnisse des CPE aus den Augen.
Die Synchronisation geht verloren, weil die Basisstationen typischerweise
die Gesamt-Bandbreitenbedürfnisse
berechnen, indem sie jede inkrementelle Bandbreitenanforderung zu
der vorhergehenden Gesamt-Bandbreitenbedürfnis-Schätzung addieren.
Somit werden die Basisstation und die CPE-Verbindung außer Synchronisation
bleiben, bis die CPE-Verbindung zurückgesetzt ist.
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Einige
Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolle
haben versucht, Bandbreitenzuweisungsbedarfe in einem System zu
lösen,
das eine gemeinsam genutzte Systemressource aufweist, indem sie "Null-Bandbreitenanforderungs-"(ZBR; zero bandwidth
request)-Nachrichten verwenden. Ein solches beispielhaftes Bandbreitenzuweisungssystem
ist als ein Null-Bandbreitenanforderungs-Nachrichten-Protokollsystem bekannt
und wird nun beschrieben. ZBR-Nachrichten-Protokollsysteme verwenden "Füllpakete" und das bekannte TDMA-Multiplexing-Verfahren.
In dem bekannten TDMA-Multiplexing-Verfahren
designiert eine BS einen Teil ihres Uplink-Subframe (d.h., Bandbreite)
einem zugeordneten CPE. Das zugeordnete CPE sendet Daten zu der
BS auf dem Uplink. Wenn ein CPE nicht genügend Uplink-Daten aufweist,
um seinen gesamten Abschnitt der Bandbreite auszunutzen (dh., es
ist ihm zu viel Bandbreite zugewiesen worden), sendet es Füllpakete,
um seinen unbenutzten Teil der Bandbreite "auszustopfen" oder aufzufüllen. Dann sendet das CPE eine ZBR-Nachricht
an seine zugehörige
Basisstation (BS), um eine Reduzierung der Bandbreitenzuweisung
für das
CPE anzufordern. Dann reduziert die dem CPE zugeordnete BS die Bandbreitenzuweisung
für das
CPE entsprechend.
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Nachteiligerweise
verringert die Verwendung von ZBR-Nachrichten in ZBR-Nachrichten-Protokollsystemen
die Gesamtgeschwindigkeit eines Kommunikationssystems. Basisstationen
und CPEs benötigen
eine gesteigerte Verarbeitungszeit, um ZBR-Nachrichten jeweils zu
verarbeiten und zu senden. Eine BS benötigt mehr Verarbeitungszeit,
um ZBR-Nachrichten zu verarbeiten. Dieser Nachteil wird in typischen
Kommunikationssystemen noch vergrößert, weil eine BS typischerweise
ZBR-Nachrichten von Hunderten von zugeordneten CPEs empfängt. Somit
benötigt
jede BS in dem Kommunikationssystem relativ große Beträge an Zeit, um diese ZBR-Nachrichten
zu verarbeiten.
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Ein
weiterer Nachteil von Null-Bandbreitenanforderungs-Nachrichten-Protokollsystemen
liegt darin, dass die CPEs "in
Verwirrung" geraten
können,
wenn sie entscheiden müssen,
ob sie Null-Bandbreitenanforderungen an ihre zugehörigen Basisstationen
senden sollen. Zum Beispiel weist ein CPE den folgenden Status auf:
eine CG-Verbindungsrate einer Zelle pro Sekunde und eine DAMA-Verbindung,
bei der keine Daten zur Verfügung
stehen. Wenn die BS, die zu einer CPE gehört, eine Zelle in einem Zeitintervall
von einer Sekunde zuweist, kann es sein, dass die Zelle innerhalb
der ATM-Controller-Warteschlangen
des CPE noch nicht zur Verfügung
steht. In Übereinstimmung
mit dem ZBR-Protokollsystem sollte die CPE aufgrund des Status der DAMA-Verbindung, dass "keine Daten zur Verfügung stehen", eine ZBR-Nachricht
senden. Aber das CPE weiß nicht,
ob eine CG-Zelle gesendet werden wird oder nicht, und weiß daher
nicht, ob es eine ZBR-Nachricht zu seiner zugehörigen Basisstation senden soll
oder nicht. Somit gerät
das CPE in Verwirrung und kann fälschlicherweise
eine ZBR-Nachricht senden oder fälschlicherweise
davon Abstand nehmen, eine ZBR-Nachricht zu senden.
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Es
besteht ein Bedarf nach einem Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll-Verfahren
und einer entsprechenden Vorrichtung, die effizient die Bandbreitenzuweisungsanforderungen
verarbeiten und auf diese antworten. Das Bandbreitenzuweisungsverfahren
und die Bandbreitenzuweisungsvorrichtung sollten eine willkürlich große Anzahl
an CPEs versorgen, die häufige
und variierende Bandbreitenzuweisungsanforderungen in dem Uplink
eines drahtlosen Kommunikationssystem erzeugen. Zum Beispiel kann
es in dem System, das in 1 gezeigt ist, erlaubt sein,
dass bis zu einhundert CPEs gleichzeitig aktiv sind, wobei ihre Übertragungen
in dem Uplink koordiniert werden. Außerdem kann das System etwa
eintausend CPES in dem physikalischen Kanal versorgen. Ein solches
Bandbreitenzuweisungsverfahren und eine solche Bandbreitenzuweisungsvorrichtung
sollten effizient sein im Hinblick auf den Betrag an Bandbreite,
der von den Bandbreitenanforderungs- und -gewährungsnachrichten verbraucht
wird, die zwischen der Vielzahl von Basisstationen und der Vielzahl
von CPEs ausgetauscht werden. Das heißt, die Vielzahl von Bandbreitenanforderungen,
die von dem CPE erzeugt werden, sollten einen minimalen Prozentsatz
an zur Verfügung
stehender Uplink-Bandbreite verbrauchen. Außerdem sollten das Bandbreitenzuweisungsverfahren
und die Bandbreitenzuweisungsvorrichtung auf die Bandbreitenzuweisungsanforderungen
in einer rechtzeitigen und genauen Art und Weise antworten. Das
Verfahren und die Vorrichtung sollten auf die Bedürfnisse
einer bestimmten Kommunikationsverbindung antworten. Die Bandbreitenbedarfe
können
aufgrund von mehreren Faktoren variieren, die den Diensttyp, der über den
Link bereitgestellt wird, und den Benutzertyp einschließen. Die
Bandbreite sollte Diensten mit einer hohen Priorität in einem
ausreichend kurzen Zeitrahmen zugewiesen werden, um die Dienstgüte aufrechtzuerhalten,
die von dem CPE spezifiziert ist. Das Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokollverfahren
und die entsprechende Vorrichtung sollten sich selber korrigieren,
wenn eine Bandbreitenanforderung aufgrund der Rausch- oder Interferenzeffekte
verloren geht, die in einer Luftverbindungsleitung vorhanden sind.
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QIU
X et al beschreibt in:"Dynamic
Reservation Multiple Access (DRMA): A New Multiple Access. Scheme
for Personal Communication System (PCS)" Wireless Networks, ACM, US, Band 2,
Nr. 2, 1. Juni 1996 (1996-06-01), Seiten 117-128, XP000620234 ISSN:
1022-0038, ein bekanntes dynamisches Mehrfachzugriffverfahren.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt in einer Ausführungsform ein Verfahren zum
Anfordern und Zuweisen von Bandbreite in einem drahtlosen Breitband-Kommunikationssystem
bereit, wie es in Anspruch 1 definiert ist. In einer anderen Ausführungsform
stellt die Erfindung ein System bereit, wie es im Anspruch 26 definiert ist.
In einem Ausführungsbeispiel
ist das Verfahren und die Vorrichtung ein sich selbst korrigierendes
Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll,
das effizient Bandbreite in dem drahtlosen Kommunikationssystem
zuweist. Das sich selbst korrigierende Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll
verwendet eine Kombination aus inkrementellen Bandbreitenanforderungen
und Gesamt-Bandbreitenanforderungen. Die CPEs senden primär inkrementelle
Bandbreitenanforderungen an zugehörige und entsprechende Basisstationen.
Die CPEs senden auch periodisch Gesamt-Bandbreitenanforderungen an ihre zugehörigen Basisstationen.
Indem hauptsächlich
inkrementelle Bandbreitenanforderungen benötigt werden, wird die Möglichkeit, dass
eine Basisstation fälschlicherweise
doppelte Bandbreitenzuweisungen an das gleiche CPE für die gleiche Verbindung
ausgibt, in hohem Maße
reduziert. Wettlaufbedingungen, die auftreten konnten, wenn nur
Gesamt-Bandbreitenanforderungen gesendet werden, werden eliminiert,
indem erforderlich ist, dass die CPEs die Bandbreite in einer inkrementellen
Art und Weise anfordern müssen.
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Außerdem sind,
da die CPEs periodisch Gesamt-Bandbreitenanforderungen
senden müssen
(die den aktuellen Zustand ihrer jeweiligen Verbindungswarteschlangen
ausdrücken),
das Bandbreitenzuweisungsverfahren und die Bandbreitenzuweisungsvorrichtung "selbst korrigierend". Das Bandbreitenzuweisungsverfahren
und die Bandbreitenzuweisungsvorrichtung sind selbst korrigierend,
weil alle verlorenen inkrementellen Bandbreitenanforderungen von
den Basisstationen erfasst werden, wenn die Gesamt-Bandbreitenanforderungen
von ihren jeweiligen CPEs empfangen werden. Beim Empfang und bei
der Verarbeitung der Gesamt-Bandbreitenanforderungen setzen die
Basisstationen ihre Aufzeichnungen zurück, um korrekt die aktuellen
Bandbreitenbedarfe ihrer zugeordneten CPEs zu reflektieren. Die
periodische Verwendung von Gesamt-Bandbreitenanforderungen stellt
ein selbstkorrigierendes Bandbreitenzuweisungsprotokoll bereit,
aber ohne den Bandbreiten-Overhead (z.B., Bandbreite, die benötigt wird,
um Bestätigungen
zu senden), der typischerweise mit den selbstkorrigierenden Protokollen
aus dem Stand der Technik assoziiert ist (wie etwa den Protokollen
mit garantierter Übermittlung).
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In
drahtlosen Kommunikationssystemen wird den DAMA-Diensten Bandbreite
auf einer Basis der Zuweisung nach Bedarf zugewiesen. Wenn ein CPE
zusätzliche
Bandbreite in einer DAMA-Verbindung benötigt, sendet es eine Bandbreitenanforderungsnachricht
an eine zugehörige
Basisstation. Das CPE sendet eine inkrementelle Bandbreitenanforderung
an seine zugehörige
Basisstation. Periodisch (z.B. alle fünf Bandbreitenanforderungen)
sendet das CPE eine Gesamt-Bandbreitenanforderung an seine zugehörige Basisstation.
Die Gesamt-Bandbreitenanforderung wird von der Basisstation verwendet,
um ihre Aufzeichnungen "zurückzusetzen" (oder zu aktualisieren),
um die gegenwärtigen
Bandbreitenbedarfe des CPE zu reflektieren. Auf diese Weise wird
das vorliegende Bandbreitenzuweisungsprotokoll als "selbstkorrigierend" bezeichnet. In weiteren Ausführungsbeispielen
werden vier konsekutive inkrementelle Bandbreitenanforderungen gesendet,
gefolgt von einer Gesamt-Bandbreitenanforderungs-Übertragung.
In alternativen Ausführungsbeispielen
können
alternative Muster von konsekutiven inkrementellen und Gesamt-Bandbreitenanforderungen
verwendet werden.
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In
einem Ausführungsbeispiel
verwenden das Verfahren und die Vorrichtung ein abgekürztes Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll,
um Bandbreite zuzuweisen. Dieses Ausführungsbeispiel verwendet Füllpakete,
um eine Reduktion der Bandbreitenzuweisung zu einem CPE anzufordern.
In einem Ausführungsbeispiel
informiert ein Basisstations-Modem eine Basisstations-CPU, wenn
das BS-Modem Füllpakete von
einem CPE empfängt.
Nach dem Informieren der BS-CPU kann das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren
die Bandbreitenzuweisung des zugeordneten CPE reduzieren.
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Die
hier offenbarten Ausführungsbeispiele
reduzieren den Betrag an Bandbreite, der für Bandbreitenanforderungs-
und Bandbreitenzuweisungszwecke zugewiesen werden muss. Die Möglichkeiten,
einem CPE zu erlauben, Bandbreite anzufordern, werden strikt kontrolliert
und verwenden eine Kombination aus einer Anzahl von Bandbreitenanforderungs-
und -zuweisungstechniken,
um den Bandbreitenanforderungsprozess zu steuern. Es gibt eine Anzahl
an Einrichtungen, durch die ein CPE eine Bandbreitenanforderungsnachricht
zu einer zugehörigen
Basisstation senden kann.
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Eine
solche Einrichtung verwendet eine "Abfrage"-Technik, anhand der eine Basisstation
ein oder mehrere CPEs abfragt und Bandbreite spezifisch für den Zweck
zuweist, dass es den CPEs erlaubt wird, mit einer Bandbreitenanforderung
zu antworten. Das Abfragen der CPEs durch die Basisstation kann
eine Reaktion auf das Setzen eines "Abfrage-Bits" durch ein CPE oder alternativ dazu
periodisch sein. Gemäß der vorliegenden
Erfindung können
bei einzelnen CPEs, Gruppen von CPEs oder jedem CPE in einem physikalischen Kanal
periodische Abfragen durchgeführt
werden. Beim einzelnen Abfragen eines CPE fragt die Basisstation ein
einzelnes CPE ab, indem sie Uplink-Bandbreite in einer Uplink-Subframe-Abbildung
zuweist, um es dem CPE zu erlauben, mit einer Bandbreitenanforderung
zu reagieren. In ähnlicher
Weise fragt die Basisstation beim Gruppenabfragen mehrere CPEs ab,
indem sie Uplink-Bandbreite in der Uplink-Subframe-Abbildung zuweist,
um es den CPEs zu erlauben, mit einer Bandbreitenanforderung zu
antworten. Die CPEs müssen
um die zugewiesene Bandbreite konkurrieren, wenn eine Kollision
auftritt. Die Bandbreitenzuweisungen haben nicht die Form einer
expliziten Nachricht, die den CPEs von der Basisstation kommuniziert
wird, sondern die Bandbreitenzuweisungen werden vielmehr implizit
durch Zuweisen von Bandbreite in der Uplink-Subframe-Abbildung übertragen.
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Eine
andere Einrichtung, die zum Verringern der Bandbreite, die von den
Bandbreitenanforderungsnachrichten verbraucht wird, verwendet wird,
ist die Technik der "Huckepack"-Bandbreitenanforderungen
auf der einem CPE bereits zugewiesenen Bandbreite. Gemäß dieser
Technik fordern gerade aktive CPEs Bandbreite an, indem sie zuvor
unbenutzte Abschnitte einer Uplink-Bandbreite verwenden, die dem CPE bereits
zugewiesen ist. Alternativ dazu können Bandbreitenanforderungen
auf Uplink-Bandbreite, die bereits zugewiesen und aktuell von einem
Datendienst benutzt wird, Huckepack genommen werden. Gemäß dieser
Alternative "stiehlt" das CPE Bandbreite,
die bereits für
eine Datenverbindung zugewiesen wurde, indem es Bandbreitenanforderungen
in Zeitschlitze einfügt,
die zuvor für
Daten verwendet wurden.
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Das
CPE ist für
das Verteilen der zugewiesenen Uplink-Bandbreite in einer Art verantwortlich,
die die Dienste berücksichtigt,
die von dem CPE bereitgestellt werden. Es steht dem CPE frei, die
Uplink-Bandbreite, die ihm zugewiesen wurde, in einer Art und Weise
zu verwenden, die anders als diejenige ist, die ursprünglich von
der Basisstation angefordert oder gewährt worden ist. Vorteilhafterweise
bestimmt das CPE, welchen Diensten es Bandbreite gibt und welche
Dienste auf die darauf folgenden Bandbreitenanforderungen warten müssen. Ein
Vorteil der Tatsache, dass das CPE bestimmt, wie es seine zugewiesene
Bandbreite verteilt, besteht darin, dass es die Basisstation der
Durchführung
dieser Aufgabe entledigt. Zusätzlich
wird der Kommunikations-Overhead,
der erforderlich ist, wenn die Basisstation das CPE anweist, wie
es seine zugewiesene Bandbreite verteilen soll, eliminiert. Durch
den Gebrauch einer Kombination von Bandbreitenzuweisungstechniken
nutzt das System vorteilhafterweise die Effizienzvorteile, die mit
jeder Technik verbunden sind.
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Die
Basisstations-Medienzugangskontrolle ("MAC")
weist verfügbare
Bandbreite auf einem physikalischen Kanal in dem Uplink oder dem
Downlink zu. Innerhalb der Uplink- und Downlink-Subframes weist
die Basisstations-MAC
die verfügbare
Bandbreite zwischen den verschiedenen Diensten in Abhängigkeit
von den Prioritäten
und Regeln zu, die von ihrer Dienstgüte ("QoS";
quality of service) auferlegt werden. Die Basisstations-MAC verwaltet
einen Satz von Warteschlangen für
jeden physikalischen Kanal, den sie versorgt. Innerhalb jedes Warteschlangensatzes
eines physikalischen Kanals verwaltet die Basisstation eine Warteschlange für jede QoS.
Die Warteschlangen enthalten Daten, die zum Übertragen zu den CPEs bereit
sind, die in dem physikalischen Kanal gegenwärtig sind. Den höheren MAC-Steuerschichten
der Basisstation steht es frei, alle geeigneten Fairness- oder Verkehrsformungsalgorithmen
hinsichtlich des Teilens des Zugangs unter den Verbindungen bei
der gleichen QoS zu implementieren, ohne dass sich das auf die niedrigen
MAC-Steuerschichten
der Basisstation auswirkt. Beim Bestimmen der Menge an Bandbreite,
die bei einer bestimmten QoS für ein
bestimmtes CPE zuzuweisen ist, berücksichtigt die Basisstation
die QoS, die Modulation und die Fairness-Kriterien, die verwendet werden, um
ein einzelnes CPE daran zu hindern, die ganze verfügbare Bandbreite
aufzubrauchen. Bei einem Ausführungsbeispiel
versucht die Basisstation, die Uplink-/Downlink-Bandbreitenzuweisungen
auszugleichen, indem sie ein adaptives Zeitduplexbetriebsverfahren
(ATDD) verwendet.
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Das
Verfahren zum Uplink-Bandbreitenzuweisen ist dem Downlink-Bandbreitenzuweisen
sehr ähnlich mit
der Ausnahme, dass die Datenwarteschlangen, statt von der Basisstation
verwaltet zu werden, über
jedes einzelne CPE verteilt und von diesem verwaltet werden. Statt
den Status der Warteschlange direkt zu prüfen, empfängt die Basisstation vorzugsweise
Bandbreitenanforderungen von den CPEs unter Verwendung der oben
beschriebenen Techniken.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
ein drahtloses Breitband-Kommunikationssystem, das für die Verwendung
mit der vorliegenden Erfindung ausgelegt ist.
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2 zeigt
eine TDD-Frame- und Multi-Frame-Struktur, die von dem Kommunikationssystem
der 1 zum Durchführen
der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann.
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3 zeigt
ein Beispiel eines Downlink-Subframe, der von den Basisstationen
verwendet werden kann, um Informationen zu der Vielzahl von CPEs
in der drahtlosen Kommunikation von 1 zu übertragen.
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4 zeigt
einen beispielhaften Uplink-Subframe, der für den Gebrauch mit der vorliegenden
Bandbreitenzuweisungserfindung geeignet ist.
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5 ist
ein Flussdiagramm, das die Informationsaustauschsequenz zeigt, die
beim Durchführen
der Einzelabruf-Technik der vorliegenden Erfindung verwendet wird.
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6 ist
ein Flussdiagramm, das die Einzelabruf-Technik der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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7 zeigt
eine beispielhafte Uplink-Subframe-Abbildung, die verwendet wird,
um die vorliegende Multicast/Rundsendebandbreitenzuweisungstechnik
zu erleichtern.
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8 ist
ein Flussdiagramm, das die Multicast- und Rundsendeabfragetechnik
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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9 ist
ein Flussdiagramm, das den Einsatz eines "Abfrage-Bits" zeigt, um das Abfragen eines CPE in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung zu stimulieren.
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10 zeigt
die Nachrichtensequenz, die von der vorliegenden Erfindung beim
Anfordern von Abfragen unter Verwendung des "Abfrage"-Bits benutzt wird.
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11 ist
ein Flussdiagramm, das den Bandbreitenanforderungs-Huckepackprozess
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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12 zeigt
das Verfahren zur Downlink-Bandbreitenzuweisung, das von der vorliegenden
Erfindung verwendet wird.
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13 zeigt
das Verfahren zur Uplink-Bandbreitenzuweisung, das von der vorliegenden
Erfindung verwendet wird.
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14 zeigt
ein vereinfachtes Blockdiagramm eines beispielhaften Kommunikationssystems,
das zur Verwendung mit in der vorliegenden Beschreibung offenbarten
Ausführungsbeispielen
angepasst ist.
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15a ist ein Flussdiagramm, das ein Ausführungsbeispiel
des selbstkorrigierenden Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll-Verfahrens zeigt.
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15b ist ein Flussdiagramm, das ein anderes Ausführungsbeispiel
des selbstkorrigierenden Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll-Verfahrens zeigt.
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16 zeigt
ein Flussdiagramm für
ein Ausführungsbeispiel
des abgekürzten
Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll-Verfahrens.
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Gleiche
Bezugszeichen und Bezeichnungen geben in den verschiedenen Zeichnungen
gleiche Elemente an.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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In
der vorliegenden Beschreibung sollten die gezeigten bevorzugten
Ausführungsbeispiele
und Beispiele als beispielhaft und nicht als Einschränkungen
der vorliegenden Erfindung betrachtet werden.
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Die
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung sind Verfahren und Vorrichtungen für Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolle,
die Bandbreite in einem drahtlosen Breitband-Kommunikationssystem
zuweisen. Ein sehr wichtiges Leistungskriterium eines drahtlosen
Breitband-Kommunikationssystems
und eigentlich jedes Kommunikationssystems, das zu diesem Zweck
ein physikalisches Kommunikationsmedium aufweist, das von einer
Vielzahl von Benutzern gemeinsam verwendet wird, besteht darin,
wie effizient das System das physikalische Medium nutzt. Da drahtlose
Kommunikationssysteme Kommunikationsnetze mit gemeinsam genutzten
Medien sind, müssen
der Zugriff und die Übertragung
von den Teilnehmern zum Netz gesteuert werden. Bei drahtlosen Kommunikationssystemen
steuert ein Medienzugangskontroll ("MAC")-Protokoll
typischerweise die Benutzerzugriffe auf das physikalische Medium.
Die MAC bestimmt, wann es Teilnehmern erlaubt wird, auf dem physikalischen
Medium zu übertragen.
Wenn Konkurrenzen erlaubt sind, steuert das MAC zusätzlich das
Konkurrenzverfahren und löst
Kollisionen, die auftreten.
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In
dem in 1 gezeigten System kann die MAC, die von Software
ausgeführt
wird, die in den Basisstationen 106 vorhanden ist (in einigen
Ausführungsbeispielen
kann die Software in Prozessoren sowohl in der Basisstation als
auch in der CPE ausführen),
die Übertragungszeit
für alle
CPEs 110 steuern. Die Basisstationen 106 empfangen
Anforderungen um Übertragungsrechte
und gewähren
diese Anforderungen innerhalb der verfügbaren Zeit, wobei sie Prioritäten, Diensttypen,
Dienstgüte
und andere Faktoren berücksichtigen,
die mit den CPEs 110 assoziiert sind. Wie oben in dem Hintergrund
der Erfindung beschrieben ist, sind die von den CPEs 110 bereitgestellten
Dienste TDM-Information,
wie zum Beispiel Sprachverbindungen von einer PBX. Am ande ren Ende
des Dienstespektrums können
die CPEs stoßweise
und doch verzögerungstolerante
Computerdaten für
die Kommunikation mit dem bekannten World Wide Web oder Internet
aufwärts
verbinden (uplink).
-
Die
Basisstations-MAC erstellt Abbildungen und weist Bandbreite sowohl
für die
Uplink- als auch für die
Downlink-Kommunikationsverbindungen zu. Diese Abbildungen werden
von der Basisstation entwickelt und verwaltet und werden Uplink-Subframe-Abbildungen
oder Downlink-Subframe-Abbildungen
genannt. Die MAC muss ausreichend Bandbreite zuweisen, um den Bandbreitenbedarfen
zu entsprechen, die von Diensten mit konstanter Bitrate (CBR) mit
hoher Priorität,
wie zum Beispiel T1, E1 und ähnlichen
Diensten mit konstanten Bitraten auferlegt werden. Zusätzlich muss
die MAC die restliche Systembandbreite über die Dienste mit niedrigerer
Priorität
zuweisen, wie zum Beispiel für
Internet-Protokoll (IP)-Datendienste. Die MAC verteilt Bandbreite
unter diesen Diensten mit niedrigerer Priorität unter Verwendung verschiedener
QoS-abhängiger Techniken,
wie zum Beispiel fair gewichtete Warteschlangenbildung und Round-Robin-Warteschlangenbildung.
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Der
Downlink des Kommunikationssystems, das in 1 gezeigt
ist, funktioniert auf einer Punkt-zu-Multipunkt-Basis (dh., von
der Basisstation 106 zu der Vielzahl von CPEs 110).
Wie in dem US-Patent Nr.: 6,016,311 beschrieben wird, enthält die zentrale
Basisstation 106 einen in Sektoren geteilten aktiven Strahler 108,
der gleichzeitig zu mehreren Sektoren übertragen kann. In einem Ausführungsbeispiel
des Systems 100 überträgt der aktive
Strahler 108 an sechs unabhängige Sektoren gleichzeitig.
Innerhalb eines gegebenen Frequenzkanals und Strahlersektors empfangen
alle Stationen die gleiche Übertragung.
Die Basisstation ist der einzige Sender, der in die Downlink-Richtung funktioniert,
sie überträgt daher,
ohne sich mit anderen Basisstationen koordinieren zu müssen, mit
Ausnahme des Gesamtzeitduplexbetriebs, der Zeit in Upstream- (Uplink-)
und Downstream- (Downlink-)-Übertragungsperioden
unterteilt. Die Basisstation rundsendet an alle CPEs in einem Sektor
(und einer Frequenz). Die CPEs überwachen
die Adressen in den empfangenen Nachrichten und berücksichtigen
nur diejenigen, die an sie adressiert sind.
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Die
CPEs 110 teilen den Uplink auf einer Nachfragebasis, die
von der Basisstations-MAC gesteuert wird. In Abhängigkeit von der Dienstklasse,
die von einem CPE verwendet wird, kann die Basisstation einem ausgewählten CPE
kontinuierliche Rechte zum Übertragen
auf dem Uplink zuteilen, oder das Recht zu übertragen kann von einer Basisstation
nach dem Empfang einer Anforderung von dem CPE gewährt werden.
Zusätzlich
zu einzeln adressierten Nachrichten können auch Nachrichten von der
Basisstation zu Multicast-Gruppen
(Steuernachrichten und Videoverteilung sind Beispiele für Multicast-Anwendungen) sowie
zu allen CPEs rundgesendet werden.
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Innerhalb
jedes Sektors müssen
die CPEs in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ein Übertragungsprotokoll einhalten,
das die Konkurrenz zwischen CPEs minimiert und es erlaubt, den Dienst
an die Verzögerungs- und Bandbreitenerfordernisse
jeder Benutzeranwendung anzupassen. Wie unten ausführlicher
beschrieben wird, wird dieses Übertragungsprotokoll
durch die Verwendung eines Abfragemechanismus verwirklicht, wobei
Konkurrenzvorgehensweisen als ein Backup-Mechanismus verwendet werden,
wenn ungewöhnliche
Bedingungen das Abfragen aller CPEs angesichts der gegebenen Verzögerungs-
und Reaktionszeitauflagen undurchführbar machen. Die Konkurrenzmechanismen
können
auch verwendet werden, um das einzelne Abfragen von CPEs zu vermeiden,
die während
langer Zeiträume
inaktiv sind. Die Abfragetechniken, die durch das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren
und die vorliegende erfindungsgemäße Vorrichtung bereitgestellt
werden, vereinfachen den Zugangsprozess und garantieren, dass Dienstanwendungen
die Bandbreitenzuweisung auf einer deterministischen Basis erhalten,
falls erforderlich. Im Allgemeinen sind Datendienstanwendungen relativ
verzögerungstolerant.
Im Gegensatz dazu erfordern Echtzeit-Dienstanwendungen, wie zum
Beispiel Sprach- und Videodienste, dass die Bandbreitenzuweisungen
rechtzeitig und unter Einhaltung sehr strikt gesteuerter Planungen
erfolgen.
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Frame-Abbildungen – Uplink-
und Down/ink-Subframe-Mappings
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In
einem Ausführungsbeispiel
verwalten die Basisstationen 106 Subframe-Abbildungen der
Bandbreite, die den Uplink- und Downlink-Datenübertragungssystemen zugewiesen
werden. Wie in dem US-Patent Nr.: 6,016,311 beschrieben wird, werden
der Uplink und der Downlink in einer Zeitduplexbetriebs- (oder "TDD"-)-Art gemultiplext.
Bei einem Ausführungsbeispiel
wird ein Frame als N aufeinander folgende Zeitperioden oder Zeitschlitze enthaltend
definiert (wobei N konstant bleibt). Gemäß diesem "auf einem "Frame basierenden" Ansatz konfiguriert das Kommunikationssystem
dynamisch die ersten Nt Zeitschlitze (wobei
N größer oder
gleich N1 ist) nur für Downlink-Übertragungen. Die restlichen
N2 Zeitschlitze werden dynamisch nur für Uplink-Übertragungen
konfiguriert (wobei N2 gleich N-N1 ist). Bei diesem TDD-Schema auf Frame-Basis
wird der Downlink-Subframe vorzugsweise zuerst übertragen und erhält ein Präfix mit
Informationen, die für
die Frame-Synchronisation
erforderlich sind.
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Wie
auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie wohlbekannt ist, können der
Uplink und der Downlink in einem anderen Kommunikationssystem unter
Verwendung des bekannten Frequenzduplexbetriebs- (oder "FDD"-)-Ansatzes gemultiplext
werden. FDD-Techniken sind in der Kommunikationstechnik gut bekannt
und werden deshalb hier nicht ausführlicher beschrieben. Aber
ein beispielhaftes TDD-System wird hier ausführlich beschrieben. Die vorliegende
Erfindung kann sowohl in dem beschriebenen TDD-Kommunikationsystem, als auch in einem
FDD-Kommunikationssystem verwendet werden.
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2 zeigt
eine TDD-Frame- und Multi-Frame-Struktur 200, die von einem
Kommunikationssystem (wie etwa dem in 1 gezeigten)
beim Durchführen
der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann. Wie in 2 gezeigt
ist, ist der TDD-Frame in eine Vielzahl physikalischer Schlitze
(PS) 204 unterteilt. In dem in 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel
hat der Frame eine Dauer von einer Millisekunde und umfasst 800
physikalische Schlitze. Alternativ dazu kann die vorliegende Erfindung
mit Frames verwendet werden, die eine längere oder kürzere Dauer
aufweisen und mehr oder weniger PSs umfassen. Die verfügbare Bandbreite
wird von einer Basisstation in Einheiten einer bestimmten vorausdefinierten
Anzahl von PSs zugewiesen. Eine Form digitaler Codierung, wie zum
Beispiel das bekannte Reed-Solomon-Codierungsverfahren, wird an der digitalen
Information über
eine vorausdefinierte Anzahl von Biteinheiten, die Informationselemente
(PI) genannt werden, ausgeführt.
Die Modulation kann innerhalb des Frame schwanken und bestimmt die
Anzahl von PS (und daher die Menge an Zeit), die zum Übertragen
eines ausgewählten
PI erforderlich sind.
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Wie
in dem US-Patent Nr.: 6,016,311 beschrieben ist, ist in einem Ausführungsbeispiel
des drahtlosen Breitband-Kommunikationssystems, das in 1 gezeigt
ist, das TDD-Framing adaptiv. Das heißt, die Anzahl der PSs, die
dem Downlink zugewiesen werden im Vergleich zum Uplink variiert über die
Zeit. Das vorliegende Verfahren und die vorliegende Vorrichtung
zur Bandbreitenzuweisung können
sowohl in adaptiven als auch in fixen TDD-Systemen verwendet werden, die eine
Frame- und Multi-Frame-Struktur ähnlich
der in 2 gezeigten verwenden. Wie oben beschrieben ist,
können
die hier offenbarten Ausführungsbeispiele
auch in FDD-Kommunikationssystemen
verwendet werden. Wie in 2 gezeigt ist, werden zum Unterstützen periodischer
Funktionen multiple Frames 202 zu Multi-Frames 206 gruppiert,
und multiple Multi-Frames 206 werden zu Hyper-Frames 208 gruppiert.
Bei einem Ausführungsbeispiel
umfasst jeder Multi-Frame 206 zwei
Frames 202, und jeder Hyper-Frame umfasst zweiundzwanzig
Multi-Frames 206. Andere Frame-, Multi-Frame- und Hyper-Frame-Strukturen
können
mit der vorliegenden Erfindung benutzt werden. Bei einem anderen
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung umfasst zum Beispiel jeder Multi-Frame 206 sechzehn
Frames 202, und jeder Hyper-Frame umfasst zweiunddreißig Multi-Frames 206.
Beispielhafte Downlink- und Uplink-Subframes sind jeweils in den 3 und 4 gezeigt.
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Downlink-Subframe-Abbildung
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3 zeigt
ein Beispiel eines Downlink-Subframe 300, der von den Basisstationen 106 zum Übertragen
von Information zu einer Vielzahl von CPEs 110 verwendet
werden kann. Vorzugsweise verwaltet die Basisstation eine Downlink-Subframe-Abbildung,
die die Bandbreitenzuweisung des Downlink wiedergibt. Der Downlink-Subframe 300 umfasst
vorzugsweise einen Frame-Steuer-Header 302, eine Vielzahl
von Downlink-Daten-PSs 304, die nach Modulationstyp gruppiert
sind (z.B. PS 304 Daten moduliert mit einem QAM-4-Modulationsschema,
PS 304' Daten
moduliert mit QAM-16, usw.) und eventuell getrennt durch zugehörige Modulationsübergangsspalten
(MTGs; modulation transition gaps) 306, die verwendet werden,
um unterschiedlich modulierte Daten zu trennen, und eine Sende-/Empfangsübergangsspalte 308.
In jedem ausgewählten
Downlink-Subframe können
ein beliebiger oder mehrere der unterschiedlich modulierten Datenblöcke abwesend sein.
Bei einem Ausführungsbeispiel
haben die Modulationsübergangsspalten
(MTGs) 306 eine Dauer von 0 PS. Wie in 3 gezeigt
ist, enthält
der Frame-Steuer-Header 302 eine Präambel 310, die von der
physikalischen Protokollschicht (oder PHY) zu Synchronisations-
und Entzerrungszwecken verwendet wird. Der Frame-Steuer-Header 302 enthält auch
Steuerabschnitte sowohl für
die PHY (312) als auch die MAC (314).
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Die
Downlink-Daten-PSs werden zum Übertragen
von Daten und Steuernachrichten zu den CPEs 110 verwendet.
Diese Daten sind vorzugsweise codiert (zum Beispiel unter Verwendung
eines Reed-Solomon-Codierungsschemas)
und werden mit der aktuellen Betriebsmodulation übertragen, welche das ausgewählte CPE
verwendet. Die Daten werden vorzugsweise in einer vorausdefinierten
Modulationssequenz übertragen; wie
zum Beispiel QAM-4, gefolgt von QAM-16, gefolgt von QAM-64. Die
Modulationsübergangsspalten 306 enthalten
Präambeln
und werden zum Trennen der Modulationen verwendet. Der PHY-Steuerabschnitt 312 des
Frame-Steuer-Headers 302 enthält vorzugsweise eine Rundsendenachricht,
die die Identität
des PS 304 angibt, an welchem das Modulationsschema wechselt.
Schließlich
trennt die Tx-/Rx-Übergangsspalte 308,
wie in 3 gezeigt ist, den Downlink-Subframe von dem Uplink-Subframe, was
unten ausführlicher
beschrieben wird.
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Uplink-Subframe-Abbildung
-
4 zeigt
ein Beispiel eines Uplink-Subframe 400, der für die Verwendung
mit der vorliegenden Bandbreitenzuweisungserfindung ausgelegt ist.
Gemäß dem vorliegenden
Verfahren und der vorliegenden Vorrichtung zur Bandbreitenzuweisung
verwenden die CPEs 110 (1) den Uplink-Subframe 400 zum Übertragen
von Information (inklusive Bandbreitenanforderungen) an ihre zugehörigen Basisstationen 106.
Wie in 4 gezeigt ist, gibt es drei Hauptklassen von MAC-Steuernachrichten,
die von den CPEs 110 während
des Uplink-Subframe übertragen
werden: (1) diejenigen, welche in Konkurrenzschlitzen übertragen
werden, die für die
CPE-Registrierung reserviert sind (Registrierungskonkurrenzschlitze 402);
(2), diejenigen, welche in Konkurrenzschlitzen übertragen werden, welche für Antworten
auf Multicast- und
Rundsendeabfragen für
die Bandbreitenzuweisung (Bandbreitenan forderungs-Konkurrenzschlitze 404)
reserviert sind, und (3) diejenige, welche in einer Bandbreite übertragen
werden, die einzelnen CPEs spezifisch zugewiesen ist (CPE-geplante Datenschlitze 406).
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Die
für Konkurrenzschlitze
zugewiesene Bandbreite (d.h., für
die Konkurrenzschlitze 402 und 404) wird gruppiert
und unter Verwendung eines vorausbestimmten Modulationsschemas übertragen.
Bei dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel
werden die Konkurrenzschlitze 402 und 404 zum
Beispiel unter Verwendung einer QAM-4-Modulation übertragen.
Die restliche Bandbreite wird nach CPE gruppiert. Während seiner geplanten
Bandbreite überträgt ein CPE 110 mit
einer festen Modulation, die von den Effekten der Umgebungsfaktoren
auf die Übertragung
zwischen dem CPE 110 und seiner zugehörigen Basisstation 106 bestimmt wird.
Der Downlink-Subframe 400 umfasst eine Vielzahl von CPE-Übergangsspalten
(CTGs) 408, die ähnlichen
Funktionen dienen wie die Modulationsübergangsspalten (MTGs) 306,
die oben unter Bezugnahme auf 3 beschrieben
sind. Das heißt,
dass die CTGs 408 die Übertragungen
von den verschiedenen CPEs 110 während des Uplink-Subframe trennen.
Bei einem Ausführungsbeispiel
sind die CTGs 408 2 physikalische Schlitze in Dauer. Ein übertragendes
CPE überträgt vorzugsweise
eine Präambel
zu 1 PS während
des zweiten PS der CTG 408, wodurch es der Basisstation
erlaubt wird, sich mit dem neuen CPE 110 zu synchronisieren.
Es kann passieren, dass mehrere CPEs 110 in der Registrierungskonkurrenzperiode
gleichzeitig übertragen,
was zu Kollisionen führt.
Wenn eine Kollision auftritt, antwortet die Basisstation eventuell
nicht.
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Durch
die Verwendung des Verfahrens und der Vorrichtung zur Bandbreitenzuweisung,
die hier offenbart sind, werden geplante Uplink-Verkehrsdaten bandbreitenmäßig spezifischen
CPEs 110 für
das Übertragen
von Steuernachrichten und Dienstdaten zugewiesen. Die geplanten
Daten des CPE werden innerhalb des Uplink-Subframe 400 auf
der Grundlage des Modulationsschemas, das die CPEs 110 verwenden,
angeordnet. In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung und in der Art und Weise, die unten
ausführlich
beschrieben wird, wird die Bandbreite von einem CPE 110 angefordert
und anschließend
von einer zugehörigen
Basisstation 106 gewährt.
Die ganze Bandbreite, die einem ausgewählten CPE innerhalb eines gegebenen TDD-Frame (oder alternativ,
je nach Fall innerhalb eines adaptiven TDD-Frame) zu gewiesen wird,
wird in einen benachbarten CPE-geplanten Datenblock 406 gruppiert.
Die physikalischen Schlitze, die den CTGs 408 zugewiesen
sind, sind in der Bandbreitenzuweisung für ein ausgewähltes CPE 110 in
der Uplink-Subframe-Abbildung
der Basisstation enthalten.
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Zusätzlich zu
der Bandbreite, die für
das Übertragen
verschiedener Typen von Breitbanddiensten zugewiesen wird (dh.,
die Bandbreite, die für
die geplanten Datenschlitze 406 der CPE zugewiesen wird),
und der Bandbreite, die für
CPE-Registrierungskonkurrenzschlitze zugewiesen wird, muss von der
Basisstations-MAC auch Bandbreite für Steuernachrichten, wie zum
Beispiel Anfragen um zusätzliche
Bandbreitenzuweisungen, zugewiesen werden. Wie unten ausführlicher
beschrieben wird, fordern CPEs 110 in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung Änderungen
ihrer Bandbreitenzuweisungen an, indem sie Bandbreitenanforderungen
bei ihren zugehörigen
Basisstationen 106 machen. Das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren
und die vorliegende erfindungsgemäße Vorrichtung reduzieren die
Menge an Bandbreite, die für
diese Bandbreitenzuweisungsanforderungen reserviert werden muss.
In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung werden die Gelegenheiten zum Anfordern
von Bandbreite sehr knapp gesteuert. Die vorliegende Erfindung verwendet
vorteilhafterweise eine Kombination aus einer Anzahl von Techniken,
um den Bandbreitenanforderungsprozess knapp zu steuern. Es gibt
eine Anzahl von Einrichtung, anhand derer ein CPE eine Bandbreitenanforderungsnachricht
an seine zugehörige
Basisstation übertragen
kann.
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Eine
solche Einrichtung verwendet zum Beispiel eine "Abfrage"-Technik, anhand derer eine Basisstation
ein oder mehrere CPEs abfragt und Bandbreite spezifisch für den Zweck
zuweist, dass es dem CPE oder den CPEs erlaubt wird, Bandbreitenanforderungen
zu übertragen.
Gemäß diesem
Verfahren kann das Abfragen von CPEs durch die Basisstation als
Reaktion auf das Setzen eines "Abfrage-Bits" durch das CPE in
einer Uplink-Richtung erfolgen oder periodisch erfolgen. In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung können periodische
Abfragen einzelner CPEs ("Abfragen
auf Reservierungsbasis" genannt"), bei Gruppen von
CPEs ("Multicast"-Abfrage) oder bei
jedem CPE in einem physikalischen Kanal ("Rundsende"-Abfrage") durchgeführt werden. Bei der Abfrage
auf Reservierungsbasis fragt die Basisstation ein einzelnes CPE
ab und weist dann Uplink-Bandbreite zu, um es dem CPE zu erlauben,
mit einer Bandbreitenan forderung zu antworten. In ähnlicher
Weise fragt die Basisstation bei der Multicast- und Rundsendeabfrage
mehrere CPEs ab und weist dann Uplink-Bandbreite zu, um es den CPEs zu erlauben,
mit einer Bandbreitenanforderung zu antworten. Die CPEs müssen jedoch
um die zugewiesene Bandbreite konkurrieren, wenn Kollisionen auftreten.
Vorteilhafterweise haben weder die Bandbreitenabfragen noch die
Bandbreitenzuweisungen die Form expliziter Nachrichten, die von
der Basisstation an die CPEs übertragen
werden. Die Bandbreitenabfragen umfassen vielmehr nicht verlangte
Gewährungen
von Bandbreite, die ausreicht, um Bandbreitenanforderungen zu übertragen.
Bandbreitenzuweisungen erfolgen implizit über Bandbreitenzuweisungen,
die in der Uplink-Subframe-Abbildung auftreten. Die Abfragetechniken
werden unten unter Bezugnahme auf die 4 bis 10 ausführlicher
beschrieben werden.
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Wie
in 4 gezeigt ist, kann ein Abschnitt der Uplink-Bandbreite
periodisch für
diese Bandbreitenzuweisungs- oder CPE-Verbindungsanforderungen zugewiesen
werden. Der Uplink-Subframe 400 enthält eine Vielzahl von Bandbreitenanforderungskonkurrenzschlitzen 404.
Ein CPE 110 muss zuerst registriert werden und eine Uplink-Synchronisation
mit einer Basisstation verwirklichen, bevor es eine Bandbreitenzuweisung
anfordern darf. Es besteht daher keine Notwendigkeit, in der Länge der
Bandbreitenanforderungskonkurrenzperiode Übertragungszeitungewissheiten
zuzulassen. Die Bandbreitenanforderungskonkurrenzperiode kann folglich
so klein sein wie ein einziges PI, das bei einem Ausführungsbeispiel
bei QAM-4 6 PS erfordert. Wie bei den Registrierungsanforderungen,
antwortet die Basisstation dem CPE eventuell nicht, wenn eine Kollision auftritt.
Wenn die Basisstation jedoch eine Bandbreitenanforderungsnachricht
erfolgreich von einem CPE empfängt,
antwortet sie durch Zuweisen von zusätzlicher Bandbreite zum CPE
für geplante
Daten 406 in dem Uplink-Subframe 400. Die verschiedenen
von der vorliegenden Erfindung verwendeten Abfragetechniken helfen
dabei, den Bedarf an Verwendung der Konkurrenzschlitze 404 zu
minimieren. Diese Techniken sind unten ausführlicher beschrieben.
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Eine
andere Einrichtung, die von der vorliegenden Erfindung zum Reduzieren
der von den Bandbreitenanforderungsnachrichten verbrauchten Bandbreite
benutzt wird, ist die Technik des "Huckepack"-Nehmens " ("Piggyba cking") von Bandbreitenanforderungen
auf einer Bandbreite, die einem CPE bereits zugewiesen ist. Gemäß dieser
Technik fragen aktuell aktive CPEs um Bandbreite an, indem sie zuvor
unbenutzte Abschnitte von Uplink-Bandbreite verwenden, die dem CPE
bereits zugewiesen ist. Die Notwendigkeit, die CPEs abzufragen,
wird dadurch eliminiert. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung werden Bandbreitenanforderungen auf Uplink-Bandbreite,
die zugewiesen ist und von einem Datendienst bereits aktiv genutzt
wird, Huckepack genommen. Gemäß dieser
Alternative "stiehlt" das CPE Bandbreite,
die für
eine Datenverbindung bereits zugewiesen war, indem sie in zuvor
für Daten
verwendete Zeitschlitze Bandbreitenanforderungen einfügt. Die
Details dieser Huckepack-Techniken sind weiter unten unter Bezugnahme
auf 11 ausführlicher
beschrieben.
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Sobald
einem CPE von der Basisstation Bandbreite zugewiesen wird, ist das
CPE und nicht die Basisstation für
die Verwendung der Uplink-Bandbreite in einer Art und Weise verantwortlich,
die die von dem CPE bereit gestellten Dienste berücksichtigen
kann. Es steht dem CPE frei, die Uplink-Bandbreite, die ihm zugewiesen
wurde, in einer Art und Weise zu verwenden, die anders ist als die
ursprünglich
angeforderte oder von der Basisstation gewährte. Die Dienstbedarfe, die
einem ausgewählten
CPE präsentiert
werden können, können sich
zum Beispiel ändern,
nachdem das ausgewählte
CPE Bandbreite von seiner zugehörigen
Basisstation angefordert hat. Vorteilhafterweise bestimmt das CPE,
welchen Diensten es Bandbreite gibt und welche Dienste auf darauf
folgende Bandbreitenanforderungen warten müssen. Dazu verwaltet das CPE
eine Prioritätsliste
von Diensten. Den Diensten mit höherer
Priorität
(z.B. denen, die hohe Dienstgüteansprüche haben),
wird Bandbreite vor den Diensten zugewiesen, die niedrige Priorität haben
(z.B. Datendienste des IP-Typs). Hat das CPE nicht ausreichend Bandbreite,
um seinen Dienstansprüchen
gerecht zu werden, fordert das CPE zusätzliche Bandbreitenzuweisungen
an, indem es entweder sein Abfrage-Bit setzt oder eine Bandbreitenzuweisungsanforderung
durch Huckepack sendet.
-
Ein
Vorteil der Tatsache, dass das CPE bestimmt, wie es sein zugewiesene
Bandbreite verteilt, besteht darin, dass es die Basisstation von
der Ausführung
dieser Aufgabe befreit. Zusätzlich
wird dadurch der Kommunikations-Overhead,
der erforderlich ist, damit die Basisstation das CPE anweisen kann, wie
es seine zugewiesene Bandbreite verteilen soll, eliminiert, so dass
die nutzbare Systembandbreite steigt. Zusätzlich kann das CPE auf die
variierenden Uplink-Bandbreitenzuweisungserfordernisse für hochqualitative
Servicedatendienste besser reagieren. Die CPE kann daher die Erfordernisse
dieser Typen von Dienstansprüchen
besser berücksichtigen
als die Basisstation.
-
Die
verschiedenen Techniken, die zum Verbessern der Effizienz des Prozesses
der Bandbreitenzuweisungsanforderungen verwendet werden, werden
unten in den nachfolgenden Unterabschnitten genauer beschrieben.
Obwohl diese Techniken in getrennten Unterabschnitten beschrieben
werden, verwenden das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren und die vorliegende
erfindungsgemäße Vorrichtung
alle Techniken vorteilhafterweise kombiniert, um die Bandbreite
zu verringern, die von Bandbreitenzuweisungsanforderungen verbraucht
wird.
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Daher
nutzt die vorliegende Erfindung vorteilhaft die Effizienzvorteile,
die mit jeder Bandbreitenzuweisungstechnik verbunden sind. Obwohl
zum Beispiel eine Einzelabfragetechnik bzw. Einzelabruftechnik hinsichtlich
der Fähigkeit
günstig
ist, schnelle Reaktionszeiten auf Bandbreitenzuweisungsanforderungen
bereitzustellen, ist sie relativ ineffizient, wenn es um die Menge
an Bandbreite geht, die von dem Bandbreitenzuweisungsprozess verbraucht
wird. Im Gegensatz dazu ist das Gruppenabfrageverfahren relativ
effizient, was die Bandbreite betrifft, die vom Bandbreitenzuweisungsprozess
verbraucht wird, ist jedoch hinsichtlich der Fähigkeit weniger effizient,
auf Bandbreitenzuweisungsanforderungen zu reagieren. Der Gebrauch
eines "Abfrage"-Bits ist relativ
effizient, wenn man ihn sowohl vom Standpunkt des Bandbreitenverbrauchs
als auch vom Standpunkt der Reaktionszeit her betrachtet. Außerdem verbessert
die Huckepack-Technik die Bandbreitenverbrauchseffizienz noch weiter,
indem zuvor unbenutzte Abschnitte der Bandbreite verwendet werden,
um die Bandbreitenzuweisungsanforderungen zu senden. Anders als
bei den Ansätzen
des Standes der Technik verwendet die vorliegende Erfindung vorteilhafter
alle diese Bandbreitenzuweisungstechniken in Kombination, um die
Effizienz zu maximieren.
-
Abfragen
-
In
einem Ausführungsbeispiel
des drahtlosen Breitbandsystems 100 von
-
1,
das für
den Gebrauch mit der vorliegenden Erfindung konzipiert ist, wird
einem CPE 110 ein dedizierter Verbindungsidentifikator
(ID) zugeordnet, wenn sich das CPE 110 anfänglich bei
dem System 100 registriert. Die ID wird verwendet, wenn
die Basisstation 106 Steuernachrichten mit der Vielzahl
von CPEs 110 austauscht. Wie oben beschrieben ist, sind
Schwankungen in den Bandbreitenbedarfen (dh., Steigerungen oder
Verringerungen der Bandbreitenbedarfe) für alle Dienste erforderlich,
die von dem System 100 transportiert werden, mit Ausnahme
der Dienste mit nicht verdichtbarer (uncompressible) konstanter
Bitrate oder Diensten mit kontinuierlicher Gewährung (CG). Die Bandbreitenbedarfe
der nicht verdichtbaren CG-Dienste ändern sich zwischen dem Aufbauen
der Verbindung und dem Beenden der Verbindung nicht. Die Anforderungen
verdichtbarer CG-Dienste, wie zum Beispiel kanalisierte T1-Dienste, können je
nach Verkehr steigen oder sinken.
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Im
Gegensatz dazu sind viele der Datendienste, die durch das System 100 der 1 erleichtert
werden, stoßweise
und verzögerungstolerant.
Da die Bandbreite diesen Diensten auf einer Basis der Zuweisung nach
Bedarf bereitgestellt wird, nennt man diese Dienste für gewöhnlich Demand-Assigned
Multiple Access oder "DAMA"-Dienste (Dienste
mit bedarfsgesteuertem Mehrfachzugriff). Wenn ein CPE 110 Bandbreite
für einen
DAMA-Dienst anfordern muss, sendet es eine Bandbreitenanforderungsnachricht
zu der Basisstation 106. Die Bandbreitenanforderungsnachrichten übertragen
die unmittelbaren Bandbreitenbedarfe für den DAMA-Dienst. Die Bandbreitenbedarfe
können
sich im Laufe der Zeit ändern
und tun dies typischerweise. Die Dienstgüte oder "QoS" für die DAMA-Verbindung
wird erstellt, wenn die CPE-Verbindung anfänglich mit der Basisstation
aufgebaut wird. Die Basisstation kann daher auf die QoS für jeden
DAMA-Dienst, den sie derzeit berücksichtigt,
zugreifen oder sie "nachschlagen".
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Wie
oben beschrieben ist, verfügen
die CPEs 110 in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung über
eine Anzahl verschiedener Techniken, um ihren zugehörigen Basisstationen
Bandbreitenanforderungsnachrichten zu kommunizieren. Eine solche
Technik besteht darin, als eine Reaktion auf das Abfragen durch eine
Basisstation eine Bandbreitenanforderungsnachricht zu senden. Gemäß der von
der vorliegenden Erfindung gelehrten Abfragetechnik weist die Basisstation
Bandbreite ausgewählten
CPEs spezifisch für
den Zweck zu, Bandbreitenanforderungen zu machen. Die Bandbreitenzuweisungen
können
zu einzelnen CPEs oder zu Gruppen von CPEs erfolgen. Wie unten genauer
in dem Unterabschnitt beschrieben ist, der die Gruppenabfragetechnik
beschreibt, definieren die Zuweisungen zu Gruppen von CPEs Bandbreitenanforderungskonkurrenzschlitze,
die zum Lösen
von Bandbreitenanforderungskollisionen verwendet werden. Vorteilhafterweise
werden die Bandbreitenzuweisungen nicht in der Form expliziter Nachrichten
gemacht, sondern vielmehr in der Form von Bandbreitenzuweisungserhöhungen in
der übertragenen
Abbildung, die den Uplink-Subframe 400 (4)
beschreibt. Das Abfragen wird auf einer Basis pro einzelnem CPE
durchgeführt,
die Bandbreite wird auf der Basis pro Verbindungs-ID bzw. Verbindungskennung
angefordert, und Bandbreite wird auf der Basis pro CPE zugewiesen.
Diese Konzepte werden unten ausführlicher
beschrieben.
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Abfragetechnik auf Reservierungsgrundlage
(Einzelabruf)
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Gemäß dem vorliegenden
erfindungsgemäßen Verfahren
und der vorliegenden erfindungsgemäßen Vorrichtung wird keine
explizite Nachricht übertragen,
um das ausgewählte
CPE abzufragen, wenn ein CPE einzeln abgefragt wird. Dem CPE wird
vielmehr Bandbreite in der Uplink-Subframe-Abbildung zugewiesen, die ausreicht,
um es dem CPE zu erlauben, mit der Bandbreitenanforderung zu antworten.
Spezifisch weist die Basisstation Bandbreite in dem geplanten CPE-Datenblock 406 (4)
für das
ausgewählte
CPE zu, welche ausreicht, um es dem ausgewählten CPE zu erlauben, mit
einer Bandbreitenanforderungsnachricht zu antworten. Fordert das
ausgewählte
CPE nicht mehr Bandbreite an, sendet es eine Anforderung um Null
Byte zurück. Eine
Null-Byte-Anforderung (an Stelle gar keiner Anforderung) wird in
dem Einzelabfrageprozess verwendet, denn es wird explizite Bandbreite
für eine
Antwort zugewiesen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kommen nur inaktive CPEs und aktive CPEs, die explizit
das Abfragen anfordern, für
das einzelne Abfragen in Frage. Aktive CPEs, die ihre jeweiligen "Abfrage-Bits" in dem MAC-Paket- Header nicht setzen,
werden nicht einzeln abgefragt. Diese Einschränkungen werden dem Bandbreitenanforderungsprozess
durch die vorliegende Erfindung auferlegt und sparen vorteilhafterweise
Bandbreite im Vergleich zum Abfragen aller CPEs einzeln. Bei einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung reagieren die aktiven CPEs auf das Abfragen,
indem sie das gerade in Verwendung befindliche Modulationsschema
verwenden. Inaktive CPEs können
jedoch durch die Verwendung eines QAM-4- oder ähnlichen robusten Modulationsschemas
antworten, um sicherzustellen, dass ihre Übertragung ausreichend robust
ist, um von der Basisstation sogar unter nachteiligen Umweltbedingungen
erfasst zu werden.
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Die
vorliegende Erfindung gewährleistet
vorteilhafterweise rechtzeitige Antworten auf Anforderungen nach
mehr Bandbreite für
einen Dienst mit konstanter Bitrate wie zum Beispiel ein kanalisierter
T1-Dienst, bei dem Kanäle
dynamisch hinzugefügt
oder weggelassen werden können.
Um sicherzustellen, dass die Basisstation schnell auf Anforderungen
nach mehr Bandbreite für
einen Dienst mit konstanter Bitrate reagiert, wird die Uplink-Bandbreite,
die einem Dienst mit konstanter Bitrate zugewiesen wird, der derzeit
nicht mit maximaler Rate in Betrieb ist, ausreichend breit gemacht,
um die aktuelle Rate des Dienstes und eine Bandbreitenanforderung
unterzubringen.
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Die
Informationsaustauschsequenz für
den Einzelabruf ist in dem Flussdiagramm der 5 gezeigt. Wie
in 5 gezeigt ist, weist die Basisstation vorzugsweise
mehrere Schichten von Steuermechanismen oder Protokollstapeln 502, 504 und 506 auf,
die unter anderem den Bandbreitenanforderungs- und -zuweisungsprozess
steuern. Die Basisstations-MAC ist in zwei Unterdomänen unterteilt:
(1) die Domäne
HL-MAA MAC 504 und die Domäne LL-MAA MAC 506.
Die Domäne
LL-MAA MAC erstreckt sich genau über
einen physikalischen Kanal. Jeder physikalische Kanal erfordert
eine Instanz der LL-MAA
MAC-Domäne.
Die Domäne HL-MAA
MAC überspannt
mehrere physikalische Kanäle,
typischerweise alle in dem gleichen Sektor. Eine MAC-Domäne umfasst
eine HL-MAA MAC-Domäne
und die LL-MAA MAC-Domänen, die
den physikalischen Kanälen
innerhalb der HL-MAA MAC-Domäne zugewiesen
sind.
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Wie
in 5 gezeigt ist, fragt die Basisstation einzeln
(wie durch den Steuerpfeil 508 angegeben) ein CPE ab, indem
sie ausreichend Bandbreite zuweist, damit das CPE mit einer Bandbreitenanforderungsnachricht
antworten kann. Diese Bandbreite wird in dem Uplink-Subframe 400 zugewiesen.
Wenn die CPE-MAC 510 feststellt, dass Daten für eine ausgewählte Verbindung
k zu senden sind (was typischerweise bestimmt wird, indem sie von
einer höheren
CPE-Steuerschicht 512 über
einen Steuerpfad 514 instruiert wird), gibt der CPE-MAC-Steuermechanismus
eine Bandbreitenanforderung 516 zu der Basisstations-MAC 506 aus.
Ist nicht genügend
Bandbreite für
das CPE 110 verfügbar,
wie von der LL-MAA 506 der Basisstation festgestellt wird, wird
die Bandbreitenanforderung nicht gewährt. Anderenfalls wird die
Bandbreitenanforderung gewährt,
und das wird der CPE-MAC 510 implizit von der Basisstation
mitgeteilt, indem sie dem CPE in dem Uplink-Subframe 400 zusätzliche
Bandbreite zuweist. Das ist in 5 über den
Steuerpfad 518 gezeigt. Das CPE beginnt dann mit dem Übertragen
von Daten zu der Basisstation über
den Uplink, indem es die Bandbreite verwendet, welche ihm zugewiesen
wurde.
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6 ist
ein Flussdiagramm, das die Einzelabfragetechnik (Einzelabruftechnik) 600 darstellt,
die von der vorliegenden Erfindung bereitgestellt wird. Wie in 6 gezeigt
ist, startet das Verfahren beim EntscheidungsSCHRITT 602, um zu
bestimmen, ob Bandbreite zum Zweck des einzelnen Abfragens der CPEs
verfügbar
ist. Ist zum einzelnen Abfragen der CPEs 110 keine Bandbreite
mehr verfügbar,
geht das Verfahren zu SCHRITT 604 weiter und löst ein Multicast-
oder Rundsendeabfrageverfahren aus. Dieses Multicast- und Rundsendeabfrageverfahren
ist ausführlich
in dem Unterabschnitt weiter unten beschrieben. Ist jedoch zum Zweck
des einzelnen Abfragens der CPEs ausreichend Bandbreite verfügbar, geht
das Verfahren zu einem Entscheidungs-SCHRITT 606 weiter, bei dem
festgelegt wird, ob es irgendwelche nicht abgefragte aktive CPEs
gibt, die ein "Abfrage-Bit" gesetzt haben. Ist
das der Fall, geht das Verfahren weiter zu einem Steuerpunkt 608.
Anderenfalls geht das Verfahren weiter zu einem EntscheidungsSCHRITT 610,
in welchem es bestimmt, ob es irgendwelche inaktive nicht abgefragte
CPEs gibt. Ist das der Fall, geht das Verfahren zu dem Steuerpunkt 608 über. Anderenfalls
geht das Verfahren zu einem Steuerpunkt 612 weiter.
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Das
vorliegende erfindungsgemäße Verfahren
geht von dem Steuerpunkt 608 zu SCHRITT 614 weiter,
um das ausgewählte
CPE einzeln abzufragen. Dadurch stellt das Verfahren sicher, dass
nur nicht abgefragte aktive CPEs, die mehr Bandbreite anfordern
(indem sie ihr jeweiliges "Abfrage-Bit" setzen) und inaktive CPEs
einzeln abgefragt werden. Das verringert die Bandbreite im Vergleich
zu einem Abfrageverfahren, das alle CPEs einzeln abfragen würde.
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Wie
in 6 gezeigt ist, löst die Basisstation beim SCHRITT 614 das
Abfragen des ausgewählten CPE
aus und kennzeichnet das CPE als abgefragt. Das ist in Diagrammform
in 6 in dem Textfeld 614' gezeigt. Das Textfeld 614' der 6 zeigt
die Downlink-Subframe-Abbildung 300, die oben in 3 beschrieben
ist. Der MAC-Steuerabschnitt 314 des MAC-Frame-Steuer-Headers 302 umfasst
vorzugsweise eine Uplink-Subframe-Abbildung 400'. Die Uplink-Subframe-Abbildung 400' wird an die
CPE-MAC kommuniziert, wenn die Basisstation diese Information an
das CPE über
den Uplink überträgt. Wie
in 6 gezeigt ist und als Reaktion auf das Abfragen
des SCHRITTES 614 weist die Basisstations-MAC dem ausgewählten CPE
zusätzliche
Bandbreite in dem Uplink zu (in 6 wird dieses
CPE als CPE "k" bezeichnet). Diese
erhöhte
Bandbreitenzuweisung wird dem CPE k über die Uplink-Subframe-Abbildung 400' kommuniziert.
Es ist daher keine zusätzliche
Bandbreite erforderlich, um auf das Erfordernis, das ausgewählte CPE
abzufragen, zu reagieren.
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Wie
in 6 gezeigt ist, kehrt das Verfahren dann zu dem
EntscheidungsSCHRITT 602 zurück, um zu bestimmen, ob mehr
Bandbreite für
das individuelle Abfragen der CPEs verfügbar ist. Wenn bestimmt wird (jeweils
in den EntscheidungsSCHRITTEN 606 und 610), dass
es keine aktiven CPEs gibt, die ein Abfrage-Bit gesetzt haben, und
dass keine nicht abgefragten inaktiven CPEs vorhanden sind, geht
das Verfahren weiter zu einem Entscheidungs-SCHRITT 616. In dem EntscheidungsSCHRITT 616 bestimmt
das Verfahren, ob irgendwelche einzelnen Abfragen durchgeführt wurden.
Wenn nicht, geht das Verfahren weiter zu einem Steuerpunkt 618,
und das Verfahren endet daraufhin im Endschritt 620. Wurden
jedoch einzelne Abfragen durchgeführt, geht das Verfahren weiter
zu einem SCHRITT 622, um auf die einzelnen Bandbreitenanforderungen des
CPE, das abgefragt wurde (z.B. das CPE "k")
zu warten. Wie in dem Textfeld 622' der 6 gezeigt
ist, wird diese Band breitenanforderung 430 von dem abgefragten
CPE (z.B. dem CPE "k") während des
geplanten CPE-Datenblocks 406 erzeugt, der für das ausgewählte CPE
in dem Uplink-Subframe 400 geplant ist. Bei einem Ausführungsbeispiel
enthalten alle Daten einen Header, der den Typ der Daten angibt,
die übertragen werden.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
weisen die Steuernachrichten zum Beispiel zugeordnete CPE-eigene Verbindungsidentifikatoren
auf, die ihnen zugewiesen werden, wenn sich das CPE registriert.
Der Aufbau der Steuernachrichten erlaubt es einer Basisstation zu
bestimmen, dass eine Steuernachricht eine Bandbreitenanforderung
ist.
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Wie
in 6 gezeigt ist, geht das Verfahren von SCHRITT 622 zu
einem EntscheidungsSCHRITT 624 weiter, um zu bestimmen,
ob irgendwelche Bandbreitenanforderungen empfangen wurden. Wenn
nicht, dann endet das Verfahren. Aber wenn ja, dann geht das Verfahren
weiter zu einem SCHRITT 626, bei dem ein Bandbreitenzuweisungsverfahren
initiiert wird. Wie unten ausführlicher
beschrieben wird, verwendet die Basisstation ein Bandbreitenzuweisungsverfahren,
um dem anfordernden CPE Bandbreite zuzuweisen. In einem Ausführungsbeispiel
wird auch ein selbstkorrigierendes Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll
verwendet. Einzelheiten des selbstkorrigierenden Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolls
werden unten unter Bezugnahme auf die 15a und 15b ausführlicher
beschrieben. In einem anderen Ausführungsbeispiel verwendet das
Bandbreitenzuweisungsverfahren "Füllpakete", um die Bandbreitenzuweisungseffizienz
in drahtlosen Kommunikationssystemen zu verbessern. Dieses Ausführungsbeispiel
wird unten unter Bezugnahme auf 16 ausführlicher
beschrieben. Die Bandbreitenzuweisung wird dem CPE angegeben, indem
entsprechende Änderungen
in der Uplink-Subframe-Abbildung 400' vorgenommen werden. Das Verfahren
endet dann beim SCHRITT 620.
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Abfragetechnik auf Konkurrenzbasis
(Multicast- und Rundsendeabfrage)
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Wie
oben unter Bezugnahme auf SCHRITT 604 des Einzelabrufverfahrens
der 6 beschrieben ist, kann dann, wenn nicht genügend Bandbreite
für den
Zweck des einzelnen Abfragens der CPEs vorhanden ist, die vorliegende
Erfindung verwendet werden, um die CPEs in Multicast-Gruppen abzufragen,
und eine Rundsendeabfrage kann von der Basisstation ausgegeben werden.
Auch können
einige CPEs in Multicast-Gruppen abgefragt werden, und eine Rundsendeabfrage
kann ausgegeben werden, wenn es mehr inaktive CPEs gibt als Bandbreite
vorhanden ist, um sie einzeln abzufragen.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
erfolgt das Adressieren von CPEs vorzugsweise wie folgt: Jedem CPE
ist eine alleinige permanente Adresse zugewiesen (z.B. hat das CPE
bei einem Ausführungsbeispiel
eine 48-Bit-Adresse),
die im Registrierungsprozess verwendet wird; und jedem CPE wird
auch eine grundlegende Verbindungs-ID (Verbindungskennung) gegeben
(z.B. erhält
das CPE bei einem Ausführungsbeispiel
eine grundlegende Verbindungs-ID
zu 16 Bit und während
des Registrierungsprozesses eine Steuerverbindungs-ID zu 16 Bit). Jeder
Dienst, der für
ein ausgewähltes
CPE bereitgestellt wird, erhält
ebenfalls eine Verbindungs-ID. Verbindungs-IDs werden von der Basisstations-MAC
erzeugt (speziell von der Basisstation-HL-MAA) und sind in einer
HL-MAA MAC-Domäne
einzigartig. Die grundlegende Verbindungs-ID, die zugeordnet wird,
wenn sich das CPE bei einer Basisstation registriert, wird von der
Basisstations-MAC und der CPE-MAC zum Austauschen von MAC-Steuernachrichten
zwischen dem CPE und der Basisstation verwendet. Die Steuerverbindungs-ID
(die ebenfalls während
der Registrierung zugeordnet wird) wird von der Basisstation und
dem CPE verwendet, um Steuer- und Konfigurationsinformationen zwischen
den höheren
Steuerebenen der Basisstation und des CPE auszutauschen.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
sind bestimmte Verbindungs-IDs für
Multicast-Gruppen und Rundsendenachrichten reserviert. Von allen
verfügbaren
Adressen ist ein Teil vorzugsweise für den Multicast-Gebrauch reserviert.
Bei einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird die Adresse zum Beispiel dann, wenn
die vier signifikantesten Bits der Verbindungs-ID auf logische Einsen
setzt sind (hex "Fxxxx") als für den Multicast-Gebrauch
reserviert ausgelegt. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind insgesamt
4K getrennte Multicast-Adressen verfügbar. Ein Beispiel für einen
solchen Multicast-Gebrauch
ist das Verteilen eines Videodienstes. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Verbindungs-ID, die verwendet wird, um allen Stationen eine
Rundsendung anzuzeigen, (OxFFFF) (dh., alle 16 Bits sind auf eine
logische Eins gesetzt).
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Ähnlich wie
die oben unter Bezugnahme auf die 5 und 6 beschriebene
Einzelabfragetechnik wird die Multicast-Abfragenachricht nicht explizit
von der Basisstation zu dem CPE übertragen.
Die Multicast-Abfragenachricht
wird vielmehr implizit zu dem CPE übertragen, wenn die Basisstation
in der Uplink-Subframe-Abbildung Bandbreite zuweist. Statt jedoch
die zugewiesene Bandbreite mit einer grundlegenden Verbindungs-ID
eines CPE zu verbinden, wie das getan wird, wenn eine einzelne Abfrage
durchgeführt
wird, ordnet die Basisstation die zugewiesene Bandbreite einer Multicast-
oder einer Rundsendeverbindungs-ID zu. Diese Multicast-/Rundsendebandbreitenzuweisung
ist in der Multicast-/Rundsende-Uplink-Subframe-Abbildung 400'' gezeigt, die in 7 gezeigt
ist. Es ist lehrreich, den Uplink-Subframe 400 (4),
den die Basisstation verwendet, wenn sie die CPEs einzeln abfragt,
mit dem Uplink-Subframe-Abbildung 400'' der 7 zu vergleichen. 7 zeigt
die Uplink-Subframe-Abbildung, die in dem MAC-Steuerabschnitt des
Downlink übertragen
wird.
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Wie
in 7 gezeigt ist, umfasst die verwendete Multicast-/Rundsende-Uplink-Subframe-Abbildung 400'' Registrierungskonkurrenzschlitze 402'', die die Registrierungskonkurrenzschlitze 402 der 4 abbilden.
Statt jedoch zugewiesene Bandbreite der grundlegenden Verbindungs-ID
eines ausgewählten
CPE zuzuordnen, wird die zugewiesene Bandbreite einer reservierten
Registrierungs-ID zugewiesen. Wie in 7 gezeigt
ist, umfasst die Uplink-Subframe-Abbildung 400'' vorzugsweise eine Vielzahl von
Multicast-Gruppen-Bandbreitenanforderungs-Konkurrenzschlitzen 404'' 404''' usw. Die Uplink-Subframe-Abbildung 400'' umfasst auch Rundsende-Bandbreitenanforderungs-Konkurrenzschlitze 410.
Schließlich
umfasst die Uplink-Subframe-Abbildung, die von der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, ähnlich
wie der Uplink-Subframe der 4, zum Auslösen von
Multicast- oder Rundsendeabfragen eine Vielzahl von CPE-geplanten
Datenblöcken 406'', 406''' usw., die zum
Transportieren der Uplink-Verkehrsdaten verwendet werden.
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Gemäß dem vorliegenden
erfindungsgemäßen Verfahren
und der vorliegenden erfindungsgemäßen Vorrichtung fordern CPEs,
die zu der abgefragten Gruppe gehören, wenn eine Abfrage auf
eine Multicast- oder Rundsendeverbindungs-ID gerichtet wird, Bandbreite
an, indem sie Bandbreitenanforde rungskonkurrenzschlitze verwenden
(entweder die Multicast-Konkurrenzschlitze
für die
spezifizierte Gruppe oder die Rundsende-Bandbreitenanforderungs-Konkurrenzschlitze 410),
die in der Uplink-Subframe-Abbildung 400'' zugewiesen sind. Um die Wahrscheinlichkeit
von Kollisionen zu verringern, dürfen
nur CPEs, die Bandbreite brauchen, auf die Multicast- oder Rundsendeabfragen
antworten. Anforderungen um Bandbreite mit Null Länge werden in
den Bandbreitenanforderungskonkurrenzschlitzen nicht zugelassen.
Bei einem Ausführungsbeispiel übertragen
CPEs die Bandbreitenanforderungen in den Bandbreitenanforderungskonkurrenzschlitzen
(z.B. Konkurrenzschlitze 404) unter Verwendung der QAM-4-Modulation.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
sind die Konkurrenzschlitze so bemessen, dass sie eine Präambel zu
1 PS und eine Bandbreitenanforderungsnachricht aufnehmen. Aufgrund
physikalischer Auflösungsmerkmale
erfordert die Nachricht 1 PI (oder 6 PS) mit QAM-4-Modulation. Bei
diesem Ausführungsbeispiel
passen mehrere Bandbreitenanforderungsnachrichten von dem gleichen
CPE in einen einzigen Bandbreitenanforderungskonkurrenzschlitz,
ohne die Bandbreitennutzung oder die Wahrscheinlichkeit des Auftretens
von Kollisionen zu steigern. Das erlaubt es dem gleichen CPE, in
dem gleichen Schlitz mehrere Bandbreitenanforderungen zu stellen.
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Wenn
bei der Durchführung
entweder einer Multicast- oder einer Rundsendeabfrage ein Fehler
auftritt (wie zum Beispiel das Erfassen einer ungültigen Verbindungs-ID),
sendet die Basisstation eine explizite Fehlermeldung zu dem CPE.
Antwortet die Basisstation nicht mit entweder einer Fehlermeldung
oder einer Bandbreitenzuweisung innerhalb einer vorausbestimmten
Zeitspanne, nimmt das CPE an, dass eine Kollision aufgetreten ist.
In diesem Fall verwendet das CPE einen ausgewählten vorausdefinierten Konkurrenzauflösungsprozess.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
verwendet das CPE zum Beispiel den bekannten "Slotted ALOHA"-Konkurrenzauflösungsprozess, um zurückzutreten
und eine andere Konkurrenzgelegenheit zu versuchen.
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Konkurrenzauflösungsprozess
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Konkurrenz
ist erforderlich, wenn unzureichend Zeit vorhanden ist, um alle
CPEs einzeln innerhalb eines geeigneten Intervalls abzufragen. Die
Basisstation kann Konkurrenzperioden sowohl für Multicast-Gruppen als auch
für alle
CPEs allgemein (d.h., Rundsendung) festlegen. Nachdem CPE-geplante
Daten, Steuernachrichten und Abfragen berücksichtigt wurden, weist die
Basisstation die ganze nicht verwendete Zeit in dem Upstream-Teil
des TDD-Frame der Konkurrenz zu, entweder für die Bandbreitenanforderungen
oder für Registrierungszwecke.
Typischerweise ist das Bandbreitenanforderungsintervall viele Pls
lang (zB. 1 PI = 6 PS unter Verwendung von QAM-4-Modulation). Die
CPEs müssen
ihre Anforderungen zu einer zufälligen
Zeit (an Bündelgrenzen)
innerhalb dieses Intervalls übertragen,
um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Kollisionen zu verringern.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wählt
ein CPE, das in einem Anforderungsintervall übertragen muss, vorzugsweise
zufallsmäßig ein
PI innerhalb des Intervalls aus und macht eine Anforderung in dem
zugeordneten Start-PS. Diese Randomisierung minimiert die Wahrscheinlichkeit
von Kollisionen. Eine Kollision wird angenommen, wenn von der Basisstation
keine Antwort auf die Anforderung innerhalb einer vorausbestimmten
Zeitspanne eintrifft. Antwortet die Basisstation nicht innerhalb
der vorausdefinierten Zeitspanne, wird das Kollisionsauflösungsverfahren
der vorliegenden Erfindung initiiert.
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Ein
Ausführungsbeispiel
verwendet den folgenden Auflösungsprozess:
Angenommen, der anfängliche Rücktrittparameter
(back off parameter) ist i und der abschließende Rücktrittparameter ist f.
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Bei
der ersten Kollision wartet das CPE während eines zufälligen Intervalls
zwischen Null und 2i Konkurrenzgelegenheiten
und versucht es dann wieder.
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Tritt
eine weitere Kollision auf, wird das Intervall verdoppelt, und das
CPE versucht es wieder, wobei dies wiederholt wird, bis das Intervall
2f erreicht ist.
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Verzeichnet
das CPE noch immer keinen Erfolg, wird an den Systemcontroller ein
Fehler gemeldet, und der Konkurrenzprozess wird abgebrochen. Es
können
andere Konkurrenzauflösungsmechanismen
verwendet werden, um die vorliegende Erfindung umzusetzen. Zum Beispiel
könnte
der gut bekannte Ternary-Baummechanismus verwendet werden, um Konkurrenzfälle aufzulösen.
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8 ist
ein Flussdiagramm, das das Multicast- und Rundsendeabfrageverfahren 800 der
vorliegenden Erfindung zeigt. Wie in 8 gezeigt
ist, geht das Gruppen-Abfrageverfahren 800 von einem anfänglichen SCHRITT 802 zu
einem EntscheidungsSCHRITT 804 weiter, in welchem das Verfahren
bestimmt, ob ausreichend Bandbreite für Multicast-Abfragen verfügbar ist.
Ist für
Multicast-Abfragen ausreichend Bandbreite verfügbar, geht das Verfahren weiter
zu einem SCHRITT 806, um die nächste Multicast-Gruppe in dem MAC-Steuerabschnitt 314 des
MAC-Frame-Steuer-Headers 302 abzufragen. Ist jedoch nicht
ausreichend Bandbreite verfügbar,
um ein Multicast-Abfragen durchzuführen, geht das Verfahren weiter
zu einem EntscheidungsSCHRITT 808, in dem das Verfahren
bestimmt, ob ausreichend Bandbreite verfügbar ist, um eine Rundsendeabfrage
durchzuführen.
Ist das der Fall, geht das Verfahren weiter zu einem SCHRITT 810.
Anderenfalls geht das Verfahren weiter zu einem EntscheidungsSCHRITT 812.
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Wie
in 8 gezeigt ist, wird im SCHRITT 810 eine
Rundsendeabfrage ausgelöst,
indem die Rundsendeabfrage in den MAC-Steuerabschnitt 314 des
MAC-Frame-Steuer-Header 302 gegeben wird. Ähnlich wie
bei der Einzelabruftechnik wird die Multicast-Abfragenachricht implizit
zu dem CPE übertragen,
indem in der Uplink-Subframe-Abbildung 400'' Bandbreite
zugewiesen wird. Die zugewiesene Bandbreite wird einer Multicast-
oder Rundsendeverbindungs-ID zugeordnet.
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In
dem EntscheidungsSCHRITT 812 bestimmt das Verfahren, ob
eine Rundsende- oder eine Multicast-Abfrage initiiert wurde. Ist
das der Fall, geht das Verfahren weiter zu einem SCHRITT 814,
in dem das Verfahren die entsprechenden Bandbreitenanforderungskonkurrenzschlitze überwacht
(wie z.B. von den Bandbreitenkonkurrenzschlitzbeschreibungen 404'', 404''' und den Beschreibungen
der Rundsende-Bandbreitenanforderungskonkurrenzschlitze 410 der 7 definiert).
Wurde keine Rundsende- oder Multicast-Abfrage ausgelöst, geht
das Verfahren weiter zum Steuerpunkt 816 und endet danach
in einem EndSCHRITT 818.
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Das
Verfahren geht von dem ÜberwachungsSCHRITT 814 zu
einem EntscheidungsSCHRITT 820 weiter, um zu bestimmen,
ob gültige
(dh., nicht kollidierende) Bandbreitenanforderungen erfasst wurden.
Wurden im SCHRITT 820 keine gültigen Bandbreitenanforderungen
erfasst, geht das Verfahren weiter zu dem Steuerpunkt 816 und
endet im EndSCHRITT 818. Erkennt das Verfahren jedoch gültige Bandbreitenanforderungen,
geht es von SCHRITT 820 zu SCHRITT 822 weiter.
Im SCHRITT 822 verwendet das Verfahren einen entsprechenden
Bandbreitenzuweisungsalgorithmus, um dem CPE, das Bandbreite angefordert
hat, Bandbreite zuzuweisen. Der bevorzugte Bandbreitenzuweisungsalgorithmus
wird unten unter Bezugnahme auf die 12 und 13 genauer
beschrieben. Die Bandbreite wird in der Uplink-Subframe-Abbildung 400'' wie in 8 gezeigt
zugewiesen.
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Abfrage-Bit
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Wie
oben unter Bezugnahme auf die 3 bis 8 beschrieben
ist und gemäß der vorliegenden
Erfindung setzt ein aktuell aktives CPE ein "Abfrage-Bit" oder eine "Prioritätsabfrage" in ein MAC-Paket, um der Basisstation
anzuzeigen, dass es eine Änderung
in der Bandbreitenzuweisung braucht. Bei einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung fordert ein ausgewähltes CPE eine Abfrage an,
indem es ein Abfrage-Bit ("PM"-Bit) in dem MAC-Header setzt. Gemäß der vorliegenden
Erfindung setzt ein ausgewähltes
CPE in ähnlicher
Weise ein Prioritätsabfrage-Bit
("PPM"-Bit) in dem MAC-Header,
um anzuzeigen, dass es eine vorrangige Abfrage wünscht.
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Um
die Bandbreitenbedarfe zu verringern, die mit dem einzelnen Abfragen
jedes aktiven CPE assoziiert sind, werden die aktiven CPEs einzeln
abgefragt, wenn und nur dann wenn eines der Abfrage-Bits von dem CPE
gesetzt wurde. Wenn die Basisstation eine Abfrageanforderung erfasst
(wenn das CPE sein Abfrage-Bit setzt), wird die in 9 gezeigte
Einzelabfragetechnik aktiviert, um die Anforderung zu erfüllen. Die
Vorgehensweise, anhand welcher ein CPE eine Basisstation veranlasst,
das CPE abzufragen, ist in 9 gezeigt. In
einem alternativen Ausführungsbeispiel
zeigen mehrere Pakete, bei denen das "Abfrage"-Bit gesetzt ist, an, dass das CPE Bandbreitenzuweisungsanforderungen
für mehrere
Verbindungen durchführen
muss.
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9 ist
ein Flussdiagramm, das zeigt, wie das Abfrage-Bit verwendet wird,
um das Abfragen auszulösen.
Wie in 9 gezeigt ist, bestimmt das Verfahren zuerst in
einem EntscheidungsSCHRITT 902, ob die Huckepack-Technik, die unten
ausführlicher
beschrieben wird, ausgeschöpft
worden ist. Ist das nicht der Fall, geht das Verfahren zu SCHRITT 904 weiter
und versucht zuerst, das "Huckepack" durchzuführen. Das
Verfahren geht dann zu einem SCHRITT 906 weiter, bei dem
die Verbindung mit einer ersten Verbindung gleich gesetzt wird.
Auf diese Art und Weise werden die Abfrage-Bits für jede Verbindung
innerhalb des CPE abgetastet. Das in 9 gezeigte
Verfahren geht dann zu einem EntscheidungsSCHRITT 908 weiter,
um zu bestimmen, ob irgendwelche Bandbreitenbedürfnisse existieren. Ist das
nicht der Fall, geht das Verfahren zu einem SCHRITT 916 weiter
und tastet für
die nächste
Verbindung ab. Besteht ein Bandbreitenbedürfnis, geht das Verfahren zu
einem EntscheidungsSCHRITT 910 weiter. Beim SCHRITT 910 bestimmt
das Verfahren, ob irgendwelche weiteren Pakete zur Unterbringung
des Abfrage-Bits verfügbar
sind. Ist das nicht der Fall, endet das Verfahren mit dem SCHRITT 901.
Sind jedoch Pakete verfügbar,
geht das Verfahren weiter zu einem SCHRITT 912 und setzt
ein Abfrage-Bit in ein verfügbares
Paket.
-
10 zeigt
die Nachrichtensequenz, die von der vorliegenden Erfindung beim
Anfordern von Abfragen unter Gebrauch des oben beschriebenen Abfrage-Bits
verwendet wird. Wie in 10 gezeigt ist, löst das CPE
bei einer Datenverbindung 930 eine Abfragesequenz aus,
indem es sein zugeordnetes Abfrage-Bit in den MAC-Header setzt.
Die Basisstations-MAC antwortet über
die Datennachricht 932, indem sie das ausgewählte CPE
einzeln abfragt. Diese Antwort erfolgt durch Zuweisen von Bandbreite
zu dem ausgewählten
CPE in der Uplink-Subframe-Abbildung, wie in 10 gezeigt
ist. Das ausgewählte
CPE antwortet danach mit einer Bandbreitenanforderung, wie dies
im Kommunikationspfad 934 gezeigt ist. Als Antwort auf
die Bandbreitenanforderung des CPE gewährt die Basisstation Bandbreite
und weist dem CPE in der Uplink-Subframe-Abbildung wie im Kommunikationspfad 936 gezeigt
Bandbreite zu. Das ausgewählte
CPE übertragt
dann seine Daten zu der Basisstation über eine zugeordnete Anschlussverbindung.
-
"Huckepack"-Technik
-
Wie
oben unter Bezugnahme auf das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren
und die vorliegende erfindungsgemäße Vorrichtung beschrieben
ist, können
aktuell aktive CPEs zum weiteren Verringern der Overhead-Bandbreite,
die für
den Bandbreitenzuweisungsprozess erforderlich ist, eine Bandbreitenanforderung (oder
irgendeine andere Steuernachricht) auf ihren aktuellen Übertragungen "Huckepack nehmen". Die CPEs vollziehen
dieses Huckepacknehmen der Bandbreite, indem sie nicht benutzte
Bandbreite in TC-/PHY-Paketen existierender Bandbreitenzuweisungen
benutzen. Die Vorgehensweise zum Benutzen überschüssiger Bandbreite in dieser
Art und Weise ist in 11 gezeigt.
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Wie
in 11 gezeigt ist, startet das Verfahren den Huckepackprozess
bei SCHRITT 950. Das Verfahren geht weiter zu einem Entscheidungs-SCHRITT 952,
um zu bestimmen, ob das CPE zusätzliche
Bandbreite braucht. Ist das der Fall, geht das Verfahren weiter
zu einem EntscheidungsSCHRITT 954, anderenfalls geht das
Verfahren zu einem EndSCHRITT 964 weiter, mit dem das Verfahren
endet. Im EntscheidungsSCHRITT 954 bestimmt das Verfahren,
ob irgendwelche ungenutzten Bytes in der aktuellen Zuweisung existieren.
Ist das der Fall, setzt das Verfahren mit dem Einfügen von
Bandbreitenanforderungen in die unbenutzten Bytes in SCHRITT 956 fort.
Anderenfalls geht das Verfahren weiter zu einem EntscheidungsSCHRITT 958. In
dem EntscheidungsSCHRITT 958 bestimmt das Verfahren, ob überhaupt
irgendwelche Pakete dem CPE zugewiesen sind. Findet es keine Pakete
im EntscheidungsSCHRITT 958, geht das Verfahren weiter
zu SCHRITT 960. Sind jedoch Pakete zugewiesen, geht das
Verfahren zu einem SCHRITT 962 weiter, bei dem das CPE
sein Abfrage-Bit setzt. Dann geht das Verfahren weiter zu SCHRITT 960,
in dem das CPE auf das Abfragen durch die zugeordnete Basisstation
wartet. Dann endet das Verfahren beim SCHRITT 964.
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Bandbreitenzuweisung
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Wie
oben beschrieben ist, ist die Basisstations-MAC für das Zuweisen
der verfügbaren
Bandbreite eines physikalischen Kanals in dem Uplink und dem Downlink
verantwortlich. Innerhalb der Uplink- und Downlink-Subframes weist
der Planer der Basisstations-MAC die verfügbare Bandbreite den verschiedenen
Diensten in Abhängigkeit
von ihren Prioritäten
und Regeln zu, die von ihrer Dienstgüte (QoS) auferlegt werden.
Zusätzlich
weisen die höheren
Steuerunterschichten der Basisstations-MAC über mehr als einen physikalischen Kanal
zu.
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Downlink-Bandbreitenzuweisung – Ein Ausführungsbeispiel
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Die
Downlink-Bandbreite wird wie in 12 gezeigt
zugewiesen. Die Basisstations-MAC verwaltet einen Satz von Warteschlangen
für jeden
physikalischen Kanal, den sie versorgt. Innerhalb jedes Satzes Warteschlangen
des physikalischen Kanals verwaltet die Basisstation eine Warteschlange
für jede
QoS. Die Warteschlangen enthalten Daten, die bereit sind, um zu
den CPEs gesendet zu werden, die auf dem physikalischen Kanal gegenwärtig sind.
Die höheren
Schichten des Basisstationsprotokollstapels sind für die Reihenfolge
verantwortlich, in welcher Daten in die einzelnen Warteschlangen
gegeben werden. Die höheren
Steuerschichten der Basisstation können jeden geeigneten Fairness-
oder Verkehrsformungsalgorithmus hinsichtlich des Teilens des Zugangs
unter den Verbindungen mit der gleichen QoS implementieren, ohne
dass sich dies auf die niedrigeren MAC-Steuerschichten der Basisstation
auswirkt. Sobald Daten in den Warteschlangen gegenwärtig sind,
sind die niedrigeren Steuerebenen der Basisstation (z.B. BS LL-MAA
der 5 und 10) dafür verantwortlich, die Bandbreite
auf der Grundlage der QoS zuzuweisen.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung berücksichtigt
die Basisstation beim Festlegen des Betrags an Bandbreite, der einer
bestimmten QoS für
ein bestimmtes CPE zuzuweisen ist, die QoS, die Modulation und die
Fairnesskriterien, die verwendet werden, um ein einzelnes CPE daran
zu hindern, die gesamte verfügbare
Bandbreite aufzubrauchen. Die Bandbreite wird vorzugsweise in der
Qos-Reihenfolge zugewiesen. Gibt es eine Warteschlange, die innerhalb
eines bestimmten TDD-Rahmens nicht ganz übertragen werden kann, wird
innerhalb dieser Warteschlange ein QoS-spezifischer Fairnessalgorithmus
verwendet, wie zum Beispiel das fair gewichtete Warteschlangenbilden.
Jede Verbindung erhält
einen Teil der restlichen verfügbaren
Bandbreite auf der Grundlage ihres relativen Gewichts. Die Ableitung
von Gewichten hängt
von der QoS ab. ATM-Verkehr kann zum Beispiel auf der Grundlage
vertraglicher Bandbreitenlimits oder Garantien gewichtet werden,
während
IP-Verbindungen alle ein identisches Gewicht erhalten können. Sobald
die Bandbreite zugewiesen ist, werden die Daten in einer Art und
Weise übertragen,
durch welche die Daten nach Modulationstyp sortiert werden.
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Uplink-Bandbreitenzuweisung – Ein Ausführungsbeispiel
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Das
Uplink-Bandbreitenzuweisungsverfahren ist dem Downlink-Bandbreitenzuweisungsverfahren, das
oben unter Bezugnahme auf 12 beschrieben
wurde, sehr ähnlich.
Statt jedoch von der Basisstation verwaltet zu werden. werden die
Datenwarteschlangen über
jedes einzelne CPE verteilt und von diesen verwaltet. Statt den
Status der Warteschlange direkt zu prüfen, empfängt die Basisstation vorzugsweise
Bandbreitenanforderungen von den CPEs unter Verwendung der Techniken,
die oben unter Bezugnahme auf die 3 bis 11 beschrieben
worden sind. Unter Verwendung dieser Bandbreitenanforderungen rekonstruiert
die Basisstation ein logisches Bild des Zustands der CPE-Datenwarteschlangen.
Auf der Grundlage dieser logischen Übersicht des Satzes von Warteschlangen
weist die Basisstation Uplink-Bandbreite
in der gleichen Art und Weise zu, wie sie Downlink-Bandbreite zuweist.
Diese Technik zur Uplink-Bandbreitenzuweisung ist in 13 gezeigt.
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Wie
oben beschrieben ist, wird die einem ausgewählten CPE zugewiesene Bandbreite
zu dem ausgewählten
CPE in Form von Bandbreite übertragen,
die in der Uplink-Subframe-Abbildung zugewiesen ist. Ausgehend von
einem Punkt in dem TDD weist die Uplink-Subframe-Abbildung dem ausgewählten CPE
eine bestimmte Menge an Bandbreite zu. Das ausgewählte CPE
weist diese Bandbreite dann quer durch seine Verbindungen zu. Das
erlaubt es dem CPE, die Bandbreite in einer anderen Art als angefordert
zu verwenden, wenn es Daten mit höherer Priorität empfängt, während es
auf die Bandbreitenzuweisung wartet. Wie oben beschrieben worden
ist, befinden sich die Bandbreitenzuweisungen aufgrund der dynamischen
Beschaffenheit der Bandbreitenbedarfe in ständigem Wandel. Ein ausgewähltes CPE
kann folglich nicht erbetene Änderungen für die Bandbreite
empfangen, die auf einer rahmenweisen Basis gewährt wird. Wenn das ausgewählte CPE weniger
Bandbreite für
einen Rah men bzw. Frame erhält
als notwendig ist, um alle wartenden Daten zu übertragen, muss das CPE QoS-
und Fairnessalgorithmen verwenden, um seine Warteschlangen zu bedienen. Das
CPE kann Bandbreite von Verbindungen mit niedrigerer QoS "stehlen", um eine Anforderung
um mehr Bandbreite Huckepack zu nehmen, indem es die oben beschriebene
Huckepack-Technik verwendet. TDM-Verbindungen, die nicht bereits
die maximale Bandbreite aufweisen, erhalten genug Extrabandbreite
in dem Uplink, um eine Anforderung um zusätzliche Bandbreite Huckepack
zu nehmen.
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QoS-spezifische
Fairnessalgorithmen
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Daten
zum Übertragen
in dem Uplink und dem Downlink werden vorzugsweise nach Dienstgüte- (QoS-)-Bezeichnungen
in die Warteschlangen gestellt. Die Daten werden in der Reihenfolge
einer QoS-Warteschlangenpriorität
wie oben beschrieben übertragen.
Bei dem Übertragen
von Warteschlangendaten kann es eine QoS-Warteschlange geben, für die die
Bandbreite nicht reicht, um alle Daten in der Warteschlange während des
aktuellen TDD-Frame zu übertragen.
Wenn diese Situation auftritt, wird ein QoS-spezifischer Fairnessalgorithmus
initiiert, um die faire Handhabung der Daten sicherzustellen, die
mit dieser QoS in Warteschlangen sind. Es gibt drei grundlegende
Fairnessalgorithmen, die implementiert werden können: (1) kontinuierliche Gewährung, (2)
fair gewichtete Bildung von Warteschlangen und (3) Round Robin.
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Vorzugsweise überwacht
die MAC Verbindungen nicht auf den Bandbreitengebrauch. Die Überwachung
sollte durch höhere
Steuerschichten erfolgen. Die MAC geht davon aus, dass alle anhängigen Daten den
vertraglichen Einschränkungen
entsprechen und übertragen
werden können.
Warteschlangen mit kontinuierlicher Gewährung haben den einfachsten
Fairnessalgorithmus. Alle Daten in diesen Warteschlangen müssen bei
jedem TDD-Frame gesendet werden. Eine unzureichende Bandbreite weist
auf einen Fehler in der Bereitstellung hin.
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Warteschlangenbildung
mit fairer Gewichtung
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Das
Bilden von Warteschlangen mit fairer Gewichtung erfordert, dass
allen Verbindungen mit einer gegebenen QoS ein Gewicht zugeordnet
wird, um den Prozentsatz der verfügbaren Bandbreite, für deren
Empfang sie in Frage kommen, zu bestimmen. Dieser Gewichtungswert
wird vorzugsweise von einem von drei Datenratenparameter in Abhängigkeit
von den vertraglichen Parametern der bereitgestellten Verbindung
abgeleitet. Diese drei Parameter sind: (1) anhängige Daten, (2) garantierte
Rate und (3) Durchschnittsrate.
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Echtzeit-VBR-Verbindungen
werden als DAMA-Verbindungen mit fair gewichteter Warteschlangenbildung
auf der Grundlage der anhängigen
Daten erstellt. Damit eine QoS-Warteschlange diesen Typs in einem TDD-Frame
ausreichend Bandbreite hat, um alle Daten in der Warteschlange zu übertragen,
wird für
jede Verbindung in der Warteschlange ein Gewicht bestimmt. Bei einem
Ausführungsbeispiel
entspricht dieses Gewicht dem Betrag der anhängigen Daten für die Verbindung,
ausgedrückt
als ein Prozentsatz der gesamten anhängigen Daten in der Warteschlange.
Da die Menge der anhängigen
Daten dynamisch ist, müssen
diese Gewichte für
diese Warteschlangentypen in jedem TDD-Frame bestimmt werden, in
dem unzureichend Bandbreite besteht, um alle Daten in der betroffenen
Warteschlange zu senden.
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Für DAMA-Verbindungen,
die einen Vertrag mit garantierter Rate aufweisen, werden die Gewichte
auf der Grundlage der garantierten Rate berechnet. In diesem Fall
wird das Gewicht vorzugsweise als ein Prozentsatz der gesamten garantierten
Rate aller Verbindungen mit anhängigen
Daten in der Warteschlange ausgedrückt. Da die garantierte Rate
bereitgestellt wird, brauchen die Gewichte nicht in jedem TDD-Frame,
in dem sie verwendet werden, bestimmt zu werden. Die Gewichte für eine Warteschlange
werden vielmehr nur bestimmt, wenn eine Änderung in der Bereitstellung
(dh., eine neue Verbindung, eine Änderung in den Verbindungsparametern
oder ein Verbindungsende) für
eine der Verbindungen in der Warteschlange auftritt.
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Für DAMA-Verbindungen,
die einen Vertrag mit einer Durchschnittsrate aufweisen, werden
die Gewichte vorzugsweise auf der Grundlage der Durchschnittsrate
berechnet. Das Gewicht ist die Durchschnittsrate ausgedrückt als
Prozentsatz der gesamten Durchschnittsrate aller Verbindungen mit
anhängigen
Daten in der Warteschlange. Da die Durchschnittsrate vorbestimmt
ist, brauchen die Gewichte nicht bei jedem TDD-Frame, in dem sie
verwendet werden, bestimmt zu werden. Die Gewichte für eine Warteschlange
werden vielmehr nur neu berechnet, wenn eine Änderung in der Bereitstellung
für eine
der Verbindungen in der Warteschlange auftritt.
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In
allen oben beschriebenen Fällen
kann die Granularität
der Bandbreitenzuweisungen zu grob sein, um eine perfekte gewichtete,
auf Prozentsatz basierende Zuweisung quer durch die Verbindungen
in der Warteschlange bereitzustellen. Das kann dazu führen, dass
einige Warteschlangen in einem bestimmten TDD-Frame überhaupt
keine Bandbreite erhalten. Um sicherzustellen, dass das Auftreten
dieses Zustands auf die Verbindungen in der Warteschlange fair verteilt
ist, erhält
die Verbindung, die keine Bandbreite erhalten hat, beim nächsten Mal,
wenn der Zustand unzureichender Bandbreite für die Warteschlange besteht,
den Vorrang. Bei Warteschlangen mit Gewichten, die auf garantierten
Raten oder Durchschnittsraten basieren, können einige Verbindungen nicht
ausreichend anhängige
Daten aufweisen, um die ganze Bandbreite zu nutzen, auf die sie auf
der Grundlage ihres berechneten Gewichts Anspruch haben. In diesen
Fällen
wird die nicht benutzte Bandbreite der Verbindung fair auf die Verbindungen
verteilt, die überschüssige anhängige Daten
aufweisen.
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Einige
QoS erfordern es, dass die Daten altern. Bei Warteschlangen mit
diesen QoSs gibt es eine zugeordnete Warteschlange mit einer Priorität, die um
eine Stufe höher
ist. Werden die Daten nicht durch den bereitgestellten Alterungsparameter übertragen,
werden die Daten in die höhere
QoS-Warteschlange
bewegt und erhalten vor neuen Daten in der Originalwarteschlange
ungeachtet der relativen Gewichte der Verbindungen den Vorrang.
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Round Robin
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Der
Round Robin-Fairnessalgorithmus wird für Best Effort-Verbindungen
verwendet, bei welchen alle Verbindungen das gleiche Gewicht haben.
Besteht unzureichend Bandbreite, um alle Daten in der Warteschlange
in einem bestimmten TDD-Frame zu übertragen, werden den Verbindungen
Bandbreiten in einer Round Robin-Weise zugewiesen, wobei jede Verbindung
einen Block an Bandbreite bis zu einem Warteschlangen-spezifischen
Maximum erhält.
Verbindungen, die keine Bandbreite erhalten haben, erhalten beim nächsten Mal,
wenn der Zustand der unzureichenden Bandbreite existiert, Priorität.
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Bandbreitenzuweisungsalgorithmus
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Für jeden
TDD-Frame weist die Basisstation den Downlink-Teil des TDD-Frame
zu und führt
eine Schätzung
des Uplink-Verkehrs durch, um den CPEs Uplink-Bandbreite zuzuweisen.
Die CPEs weisen die ihnen zugewiesene Bandbreite ihren anhängigen Datenverbindungen
individuell zu.
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Basisstations-Downlink
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Wie
in 2 gezeigt ist, weist die Basisstation in einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung auf der Grundlage der ATDD-Teilung (dh., dem
Prozentsatz an Bandbreite, der dem Uplink und dem Downlink zugewiesen
wird) eine bestimmte Anzahl der 800 PS in dem TDD-Frame auf, die
für Downlink-Übertragungen
verfügbar
sind. Der Bandbreitenzuweisungsalgorithmus für den Downlink geht vorzugsweise
wie folgt vor.
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Zuerst
weist die Basisstation dem PI für
die PHY-Steuerung PSs zu und ausreichend PSs für mindestens 1 PI für die MAC-Steuerung.
Die Basisstation führt
die Uplink-Bandbreitenzuweisung vorzugsweise vor der Zuweisung der
Downlink-Bandbreite durch, um die Anzahl der Pls zu bestimmen, die
für die
MAC-Steuerung zuzuweisen sind. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
werden die PHY-Steuerung und die MAC-Steuerung immer unter Verwendung
der QAM-4-Modulation gesendet.
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Für Verbindungen,
bei denen Downlink-Daten mit kontinuierlicher Gewährung anhängig sind,
bestimmt die Basisstation die Anzahl von Pls, die erforderlich ist,
um die Daten zu übertragen.
Die Anzahl wird dann in PSs als eine Funktion der Modulation umgewandelt,
die für
das CPE, das jeder Verbindung zugeordnet ist, verwendet wird. Für jede restliche
QoS oder bis die verfügbare
Bandbreite komplett zugewiesen ist, bestimmt die Basisstation, ob
genug Bandbreite besteht, um den gesamten Bedarf der QoS-Warteschlange
zu decken. Ist das der Fall, weist die Basisstation die benötigte Bandbreite
zu. Anderenfalls, wenn es nicht genug Bandbreite gibt, um die Warteschlange
zufrieden zu stellen, implementiert die Basisstation den oben beschriebenen
Warteschlangen-spezifischen Fairnessalgorithmus.
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Basisstations-Uplink
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel,
das auf dem ATDD-Teilen wie oben unter Bezugnahme auf 2 beschrieben
basiert, hat die Basisstation eine vorausbestimmte Anzahl von PSs
in dem TDD-Frame, die für
Uplink-Übertragungen
verfügbar
ist. Die Basisstation muss eine Schätzung der anhängigen Daten
und Steuernachrichten mit jeder QoS für die CPEs, die sie versorgt,
verwalten. Die Basisstation schätzt
den Datenverkehr auf der Grundlage der Bandbreitenanforderungen,
die sie von den CPEs erhalten hat, und auf der Grundlage einer Beobachtung
des tatsächlichen
Datenverkehrs. Die Basisstation schätzt den Uplink-Steuernachrichtenverkehr
auf der Grundlage der gerade benutzten Protokolle (dh., Verbindungsaufbau, "Abfrage"-Bit-Nutzung, usw.)
sowie auf der Grundlage der Abfragepolitik der Basisstation (d.h.,
einzeln, Multicast- und Rundsendeabfrage). Der Uplink-Bandbreitenzuweisungsalgorithmus
geht wie folgt vor.
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Für Verbindungen
mit anhängigen
Uplink-Daten mit kontinuierlicher Gewährung bestimmt die Basisstation
vorzugsweise die Anzahl der Pls, die zum Übertragen der Daten erforderlich
ist. Diese Anzahl wird dann in eine Anzahl von PSs umgewandelt,
wie von der Modulation bestimmt wird, die für das CPE, das jeder Verbindung
zugeordnet ist, verwendet wird. Verbindungen mit kontinuierlicher
Gewährung,
die eine aktuelle Bandbreite aufweisen, die geringer als die maximale
Bandbreite ist, erhalten immer eine Uplink-Bandbreite zugewiesen, die die kleinere
ist von: 1) ihrer maximalen Bandbreite oder 2) ihrer aktuellen Bandbreite
plus der Bandbreite, die erforderlich ist, um eine CG-Bandbreitenänderungsnachricht
zu senden.
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Für jede restliche
Qos oder bis die verfügbare
Bandbreite komplett zugewiesen ist, bestimmt die Basisstation, ob
ausreichend Bandbreite vorhanden ist, um den gesamten Bedarf der
QoS-Warteschlange zu decken und weist dann die benötigte Bandbreite
zu. Ist nicht ausreichend Bandbreite vorhanden, um die Warteschlange
zufrieden zu stellen, implementiert die Basisstation den oben beschriebenen
Warteschlangen-spezifischen Fairnessalgorithmus.
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CPE-Uplink
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Wie
oben beschrieben worden ist, wird den CPEs für jeden TDD-Frame ein Teil
des Uplink-Subframe zugewiesen, um ihre jeweiligen Daten zu übertragen.
Da sich die Bandbreitenbedarfe des CPE geändert haben können, seit
die Basisstation die Bandbreitenanforderungsinformation erhalten
hat, welche sie verwendet hat, um die Uplink-Bandbreite zuzuweisen,
sind die CPEs selbst für
das Zuweisen der ihnen zugewiesenen Bandbreiten auf der Grundlage
ihrer aktuellen Bandbreitenbedarfe verantwortlich. Das bedeutet,
dass die CPEs nicht gezwungen sind, zugewiesene Bandbreite ihren
Datenverbindungen in der gleichen Art und Weise zuzuweisen, wie
das CPE sie bei der Anforderung der Bandbreite von der Basisstation
verwendet hat. Der Bandbreitenzuweisungsalgorithmus des Uplink des
CPE geht vorzugsweise wie folgt vor.
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Für Verbindungen
mit anhängigen
Uplink-Daten mit kontinuierlicher Gewährung bestimmt das CPE die Anzahl
der Pls, die zum Übertragen
der Daten erforderlich sind. Diese Anzahl wird dann in eine PS-Anzahl
auf der Grundlage des Modulationsschemas, welches das CPE benutzt,
umgewandelt. Für
jede restliche QoS oder bis die verfügbare Bandbreite komplett zugewiesen
ist, bestimmt das CPE, ob ausreichend Bandbreite vorhanden ist,
um den ganzen Bedarf der QoS-Warteschlange zu decken. Ist dies der
Fall, weist das CPE die benötigte
Bandbreite zu. Anderenfalls, wenn die Bandbreite nicht ausreicht,
um die Warteschlange zufrieden zu stellen, implementiert das CPE
den oben beschriebenen Warteschlangen-spezifischen Fairnessalgorithmus.
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Beispielhaftes
Kommunikationssystem
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Ein
beispielhaftes Kommunikationssystem, das zur Verwendung mit den
Bandbreitenzuweisungsprotokollen ausgelegt ist, wird nun beschrieben. 14 zeigt
ein vereinfachtes Blockdiagramm eines beispielhaften Kommunikationssystems,
das für
die Verwendung mit den hier beschriebenen Ausführungsbeispielen ausgelegt
ist. Wie in 14 gezeigt ist, umfasst das
beispielhafte Kommunikationssystem 1400 eine Basisstation 1450 und
eine Vielzahl von CPEs 1410 – 1440. Obwohl nur
drei CPEs in 14 gezeigt sind, wird ein Fachmann
auf dem Gebiet der Kommunikationstechnik erkennen, dass die Basisstation 1450 typischerweise
mit Hunderten von CPEs assoziiert ist. Die Ba sisstation (BS) 1450 umfasst
ein Basisstations-Modem 1452, eine Basisstations-CPU 1454 und
eine CPU-/Modem-Schnittstelle 1456.
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Wie
in 14 gezeigt ist, kommuniziert die BS 1450 mit
der Vielzahl von CPEs 1410 – 1440 über das BS-Modem 1452.
Das BS-Modem 1452 errichtet einen Uplink und einen Downlink
mit jedem der Vielzahl von CPEs 1410 – 1440 in einer Art
und Weise, die einem Fachmann auf dem Gebiet der Kommunikationstechnik wohlbekannt
ist. Wie oben beschrieben worden ist, sendet die BS 1450 Informationen
wie etwa Bandbreitenzuweisungsnachrichten und CG- und ATM-Daten
zu der Vielzahl von CPEs 1410 – 1440 in dem Downlink.
In dem Uplink empfängt
die BS Informationen wie etwa Bandbreitenanforderungsnachrichten
und CG- und ATM-Daten von der Vielzahl von CPEs 1410 – 1440.
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In
einem Ausführungsbeispiel
verwendet das beispielhafte Kommunikationssystem 1400 "Füllpakete" und das bekannte
TDMA-Multiplexing-Verfahren.
In dem bekannten TDMA-Multiplexing-Verfahren designiert die BS 1450 einen
Teil ihres Uplink-Subframe (d.h., Bandbreite) einem zugeordneten
CPE. In Übereinstimmung
mit dem beispielhaften Kommunikationssystem 1400 sendet
das zugeordnete CPE Daten zu dem BS 1450 in dem Uplink.
Wenn ein CPE nicht genügend
Uplink-Daten aufweist, um seinen gesamten Teil der Bandbreite auszunutzen,
sendet es Füllpakete,
um den nicht benutzten Teil der Bandbreite "auszustopfen" oder aufzufüllen. In einem anderen Ausführungsbeispiel
verwendet das beispielhafte Kommunikationssystem 1400 inkrementelle
und Gesamt-Bandbreitenanforderungen, um das Risiko zu reduzieren,
dass die BS 1450 fälschlicherweise
doppelte Bandbreitenzuweisungen an das gleiche CPE für die gleiche
Verbindung ausgibt.
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Das
BS-Modem 1452 und die BS-CPU 1454 übertragen
Uplink- und Downlink-Daten über
die CPU-/Modem-Schnittstelle 1456. Beispiele für Uplink-
und Downlink-Daten umfassen Steuernachrichten, Bandbreitenanforderungsnachrichten,
Bandbreitenzuweisungsnachrichten, CG-Daten, DAMA-Daten, Füllpakete und Flag-Pakete. Ausführungsbeispiele
der Bandbreitenanforderungsprotokolle werden nun beschrieben.
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Selbstkorrigierendes Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll
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Das
selbstkorrigierende Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll
stellt einen Mechanismus zur effizienten Zuweisung von Bandbreite
bereit. Das selbstkorrigierende Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll
kann sowohl in TDD- als auch in FDD-Kommunikationssystemen verwendet
werden. Das selbstkorrigierende Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll
verwendet sowohl inkrementelle Bandbreitenanforderungen als auch
Gesamt-Bandbreitenanforderungen.
CPEs senden primär
inkrementelle Bandbreitenanforderungen, gefolgt von periodischem
Senden von Gesamt-Bandbreitenanforderungen.
Die Verwendung von inkrementellen Bandbreitenanforderungen reduziert
die Risiken, dass eine Basisstation fälschlicherweise doppelte Bandbreitenzuweisungen
an das gleiche CPE für
die gleiche Verbindung ausgibt. Wettlaufbedingungen, die auftreten
konnten, wenn nur Gesamt-Bandbreitenanforderungen
verwendet werden, werden eliminiert, indem von den CPEs verlangt
wird, die Bandbreite in einer inkrementellen Art und Weise anzufordern.
Aber die Verwendung von periodischen Gesamt-Bandbreitenanforderungen (die den aktuellen Zustand
ihrer jeweiligen Verbindungswarteschlangen ausdrücken) erlaubt es dem Bandbreitenzuweisungsverfahren
und der Bandbreitenzuweisungsvorrichtung, "selbstkorrigierend" zu sein.
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Das
Verfahren ist selbstkorrigierend, weil Fehler, die aufgrund von
verlorenen inkrementellen Bandbreitenanforderungen eingeführt worden
sind, von den Basisstationen korrigiert werden, wenn die Gesamt-Bandbreitenanforderungen
empfangen und verarbeitet werden. Beim Empfang der Gesamt-Bandbreitenanforderungen
setzen die Basisstationen ihre Aufzeichnungen zurück, um korrekt
die aktuellen Bandbreitenbedarfe ihrer zugeordneten CPEs zu reflektieren.
Die periodische Verwendung von Gesamt-Bandbreitenanforderungen stellt ein
selbstkorrigierendes Bandbreitenzuweisungsprotokoll bereit, jedoch
ohne den Bandbreiten-Overhead (z.B. Bandbreite, die zur Übertragung
von Bestätigungen
benötigt
wird), der typischerweise mit den selbstkorrigierenden Protokollen
aus dem Stand der Technik verbunden ist (wie etwa den Protokollen mit
garantierter Übermittlung).
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In
drahtlosen Kommunikationssystemen wird den DAMA-Diensten Bandbreite
auf einer Zuweisungsbasis nach Bedarf zugewiesen. Wenn ein CPE zusätzliche
Bandbreite in einer DAMA-Verbindung benötigt, sendet es eine Bandbreitenanforderungsnachricht
an seine zugehörige
Basisstation. In Abhängigkeit
von dem Modus, der von dem Kommunikationssystem verwendet wird,
sendet das CPE die Bandbreitenanforderung entweder gerichtet auf
die spezifische Verbindung oder die QoS-Klasse, zu der die Verbindung
gehört.
In einem beispielhaften Ausführungsbeispiel
wird die QoS für
die Verbindung zu dem Zeitpunkt eingerichtet, an dem die Verbindung
errichtet wird, und wird danach von der Basisstation oder dem CPE
in Abhängigkeit
von dem verwendeten Betriebsmodus mit Verweisen versehen.
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In Übereinstimmung
mit einem Ausführungsbeispiel
eines Kommunikationssystems, das für die Verwendung mit dem selbstkorrigierenden
Protokoll ausgelegt ist, sparen die CPEs Bandbreite mit der Hilfe
verschiedener Bandbreitenanforderungs-Taktgeber (z.B. den Bandbreitenanforderungs-Taktgebern "MT5" und "MT10", die ausführlicher
unten unter Bezugnahme auf die 15a und 15b beschrieben werden). Die Bandbreitenanforderungs-Taktgeber werden
in diesen Kommunikationssystemen verwendet, um zu verhindern, dass
die CPEs zu häufig
Bandbreite anfordern. Da die Bandbreitenanforderungs-Taktgeberwerte
dynamisch auf der Grundlage von bestimmten Systemcharakteristiken
variiert werden können,
werden die Bandbreitenanforderungs-Taktgeber als "dynamisch" betrachtet. Zum
Beispiel können
die Bandbreitenanforderungs-Taktgeberwerte dynamisch variiert werden,
um den aktuellen Fluss an Daten zu reflektieren, die über die
CPE-Ports empfangen werden. Die Bandbreitenanforderungs-Taktgeber
können
ihre Werte auch auf der Grundlage der Verbindungspriorität in dem
System dynamisch variieren. In Systemen, die dynamische Bandbreitenanforderungs-Taktgeber
verwenden, verwenden die CPEs typischerweise die Bandbreitenanforderungs-Taktgeber
gemäß der nachfolgenden
Beschreibung.
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Zu
Beginn eines Daten-Burst setzt das CPE die dynamischen Bandbreitenanforderungs-Taktgeber
zurück.
Während
des Daten-Burst verringert oder verkürzt das CPE die Bandbreitenanforderungs-Taktgeberwerte
(wodurch die Zeitspanne zwischen der Übertragung von aufeinander
folgenden Bandbreitenanforderungen reduziert wird) auf der Grundlage
des aktuellen Datenflusses und der Verbindungspriorität des CPE.
Die CPEs verhindern, dass Bandbreitenanforderungen zu häufig gesendet
werden, indem sie die Bandbreitenanforde rungs-Taktgeberwerte kontrollieren.
Genauer gesagt gewährleisten
die CPEs, dass die Bandbreitenanforderungs-Taktgeberwerte niemals
unter einen vorbestimmtem Schwellenwert absinken, wodurch gewährleistet wird,
dass die Bandbreitenanforderungen nicht zu häufig übertragen werden. Ein Durchschnittsfachmann
auf dem Gebiet der Kommunikationstechnik wird erkennen, dass auch "statische" Taktgeber verwendet
werden können,
um die vorliegende Erfindung zu praktizieren. Anders als die oben
beschriebenen dynamischen Taktgeber werden die statischen Taktgeber
nicht dynamisch auf der Grundlage bestimmter Systemcharakteristiken geändert. Deshalb
werden die Fachleute auf dem Gebiet erkennen, dass die Verwendung
von dynamischen Bandbreitenanforderungs-Taktgebern nicht als eine
Beschränkung
gedacht ist, da auch statische Taktgeber verwendet werden können.
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In Übereinstimmung
mit einem Ausführungsbeispiel
weist das CPE eine Option zur Übertragung
einer Nachricht auf, die entweder die gesamten unmittelbaren Bedarfe
der DAMA-Verbindung/QoS (d.h., die gesamten Bandbreitenbedarfe)
oder die inkrementellen unmittelbaren Bedarfe der DAMA-Verbindung/QoS
(d.h., die inkrementellen Bandbreitenbedarfe) enthält. Das
CPE sendet primär
eine inkrementelle Bandbreitenanforderung, aber periodisch (z.B.
jede fünfte
Anforderung) eine Gesamt-Bandbreitenanforderung. Die inkrementellen Bandbreitenanforderungen
spezifizieren die erhöhten
oder verringerten Bandbreitenbedarfe für das CPE (d.h., den Betrag,
um den sich die Bandbreitenbedarfe geändert haben, seit die jüngste Bandbreitenanforderung
gestellt worden ist). Die Gesamt-Bandbreitenanforderungen spezifizieren
die gesamten unmittelbaren Bandbreitenbedarfe der DAMA-Verbindung/
QoS. Die Gesamt-Bandbreitenanforderung
wird von den Basisstationen dazu verwendet, ihre Aufzeichnungen
zurückzusetzen,
um die aktuellen Gesamt-Bandbreitenbedarfe eines zugeordneten CPE
zu reflektieren. In einem Ausführungsbeispiel
werden vier aufeinander folgende inkrementelle Bandbreitenanforderungen
gesendet. Auf diese inkrementellen Bandbreitenanforderungen folgt
eine Gesamt-Bandbreitenanforderung.
Das Verfahren des selbstkorrigierenden Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolls
wird nun ausführlicher
unter Bezugnahme auf die 15a und 15b beschrieben.
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15a ist ein Flussdiagramm, das ein Ausführungsbeispiel
des selbstkorrigierenden Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolls 1500 zeigt.
Wie in 15a gezeigt ist, beginnt das
Verfahren bei einem SCHRITT 1510, bei dem das CPE auf die
Ankunft von Daten wartet, für
die noch keine Bandbreite angefordert ist. Wenn die Daten ankommen,
geht das Verfahren weiter zu einem EntscheidungsSCHRITT 1520,
um zu bestimmen, ob ein Taktgeber (der in 15a als
der "MT10 Taktgeber" bezeichnet wird)
abgelaufen ist. Der MT10 Taktgeber ist vorzugsweise ein dynamischer
Bandbreitenanforderungs-Taktgeber, wie er oben beschrieben worden
ist. Der MT10 Taktgeber ist mit der Verbindung/QoS assoziiert. Der
Wert des MT10 Taktgebers wird dazu verwendet, die Anzahl an Frames
(Rahmen) zu bestimmen, die das Verfahren zwischen dem Senden von
Gesamt-Bandbreitenanforderungen wartet (mit anderen Worten, der
MT10 bestimmt die Taktgeberperiode zwischen der periodischen Übertragung
von Gesamt-Bandbreitenanforderungen). Der MT10 Taktgeber kann unterschiedliche
Werte für
jede QoS aufweisen, die von dem System verwendet wird. Der MT10
Taktgeber kann in Abhängigkeit
von dem aktuellen Datenfluss und der Verbindungspriorität dynamisch
auf unterschiedliche Werte aktualisiert werden. Alle Bandbreitenanforderungen,
die vor dem Ablaufen des MT10 Taktgebers gesendet werden, sind definitionsgemäß inkrementelle
Bandbreitenanforderungen. In einem Ausführungsbeispiel ist die Anzahl
an Frames zwischen dem Senden von Gesamt-Bandbreitenanforderungen
abhängig
von der QoS. In einem beispielhaften Ausführungsbeispiel ist die MT10
Taktgeberdauer gleich 30 Frames (für "Echtzeit-VBR"-Verbindungen oder "rt-VBR"). In einem anderen beispielhaften Ausführungsbeispiel
ist die MT10 Taktgeberdauer gleich 100 Frames (für "Nicht-Echtzeit-VBR"-Verbindungen oder "nrt-VBR").
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 15a geht
das Verfahren dann, wenn beim SCHRITT 1520 festgestellt
wird, dass der MT10 Taktgeber abgelaufen ist, weiter zu einem SCHRITT 1524,
bei dem das Verfahren eine Gesamt-Bandbreitenanforderung aufbaut. Wenn
der MT10 Taktgeber beim SCHRITT 1520 nicht abgelaufen ist,
geht das Verfahren weiter zu einem Entscheidungs-SCHRITT 1532, bei dem das Verfahren
bestimmt, ob ein zweiter Taktgeber, der in 15 als
ein "MT5 Taktgeber" bezeichnet wird,
abgelaufen ist. Ähnlich
wie beim MT10 (Gesamt-Bandbreitenanforderungs-Taktgeber), der oben
beschrieben worden ist, ist auch der MT5 Taktgeber vorzugsweise
ein dynamischer Bandbreitenanforderungs-Taktgeber. Der MT5 Taktgeber ist
auch mit der Verbindung/QoS assoziiert. Der MT5 Taktgeber wird dazu
verwendet, die An zahl an Frames zu bestimmen, die das Verfahren
auf eine Antwort auf eine Bandbreitenanforderung warten wird. Wie
oben beschrieben worden ist, können
Bandbreitenanforderungen entweder unter Verwendung eines "Huckepack"-Verfahrens oder über einzelne
Abfragen übertragen
werden. Der MT5 Taktgeber misst die Zeitdauer (in Frames), die das
Verfahren auf eine Antwort auf eine dieser Bandbreitenanforderungen
wartet. Der MT5 Taktgeber kann unterschiedliche Werte verwenden,
die mit unterschiedlichen Dienstgüten (QoS) assoziiert sind,
die von dem System verwendet werden (mit anderen Worten, die Dauer
des MT5 Taktgebers ist QoS-abhängig).
Die Taktgeberwerte des MT5 Taktgebers können dynamisch auf der Grundlage
des aktuellen Datenflusses und der Verbindungspriorität variiert
werden. In einem Ausführungsbeispiel
wartet das Verfahren für
die Dauer von 10 Rahmen (für
rt-VBR). Alternativ dazu wartet das Verfahren für die Dauer von 20 Rahmen (für nrt-VBR).
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In
einem Ausführungsbeispiel
beträgt
der Zeitraum, der von dem MT5 Taktgeber gezählt wird, weniger als der Zeitraum,
der von dem MT10 Taktgeber für
die gleiche QoS gezählt
wird. Wenn beim EntscheidungsSCHRITT 1532 festgestellt
wird, dass der MT5 Taktgeber nicht abgelaufen ist, geht das Verfahren
zurück
zu SCHRITT 1520, um zu bestimmen, ob der MT10 Taktgeber
abgelaufen ist. Aber wenn beim SCHRITT 1532 bestimmt wird,
dass der MT5 Taktgeber abgelaufen ist, geht das Verfahren weiter
zu einem SCHRITT 1522, bei dem das Verfahren eine inkrementelle
Bandbreitenanforderung aufbaut. Das Format, das bei dem Aufbau der
inkrementellen und Gesamt-Bandbreitenanforderungen
verwendet wird, ist unten ausführlicher
unter Bezugnahme auf Tabelle 1 beschrieben.
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Wie
in 15a gezeigt ist, geht das Verfahren weiter zu
einem SCHRITT 1526, bei dem die Bandbreitenanforderung,
die bei dem SCHRITT 1522 (inkrementelle Bandbreitenanforderung)
oder bei dem SCHRITT 1524 (Gesamt-Bandbreitenanforderung)
aufgebaut worden ist, zu einer ausgewählten Basisstation gesendet wird.
Wie in der Notation des SCHRITTES 1526 angegeben ist, kann
der Mechanismus, der verwendet wird, um die Bandbreitenanforderung
zu senden, variieren. Die Fachleute auf dem Gebiet der Kommunikationssystemkonstruktion
werden erkennen, dass verschiedene Verfahren zum Senden von Bandbreitenanforderungsnachrichten
verwendet werden können.
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Das
Verfahren geht weiter zu einem Steuerpunkt (d.h., angegeben in 15a durch einen SCHRITT 1538), bei dem
das Verfahren zu dem SCHRITT 1510 zurückkehrt, um auf die Ankunft
von Daten zu warten, für
die noch keine Bandbreite angefordert worden ist.
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In
einem Ausführungsbeispiel
sind die Einheiten an angeforderter Bandbreite, die in den Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsnachrichten
angegeben sind, die "natürlichen" Einheiten des Systems.
In einem Paketsystem mit variabler Länge werden die "natürlichen" Einheiten in Bytes
gemessen, und deshalb wird die Bandbreite unter Verwendung von Bytes
als der Einheit der Bandbreitenmessung angefordert. In einem System
mit fester Paketlänge
werden die "natürlichen" Einheiten des Systems
in Paketen gemessen, und die Bandbreite wird deshalb unter Verwendung
von Paketen als der Einheit der Bandbreitenmessung angefordert.
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15b ist ein Flussdiagramm, das ein alternatives
Ausführungsbeispiel
des selbstkorrigierenden Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolls
1500' der vorliegenden
Erfindung zeigt. Wie in 15b gezeigt
ist, beginnt das Verfahren bei einem SCHRITT 1510', bei dem das
CPE auf die Ankunft von Daten wartet, für die noch keine Bandbreite
angefordert worden ist. Wenn die Daten ankommen, geht das Verfahren
weiter zu einem EntscheidungsSCHRITT 1520', um zu bestimmen, ob ein Taktgeber
(der in 15b als der "MT10 Taktgeber" bezeichnet wird) abgelaufen ist. Der
MT10 Taktgeber in der 15b ist
im Wesentlichen dem MT10 Taktgeber ähnlich, der oben im Hinblick
auf 15a beschrieben worden ist und
wird deshalb hier nicht mehr ausführlich beschrieben werden.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 15b geht
das Verfahren dann, wenn bei dem SCHRITT 1520' festgestellt
wird, dass der MT10 Taktgeber abgelaufen ist, weiter zu einem SCHRITT 1524,
bei dem das Verfahren eine Gesamt-Bandbreitenanforderung aufbaut.
Wenn bei dem SCHRITT 1520' festgestellt
wird, dass der MT10 Taktgeber noch nicht abgelaufen ist, geht das
Verfahren weiter zu einem SCHRITT 1522', bei dem das Verfahren eine inkrementelle
Bandbreitenanforderung aufbaut. Das Format, das beim Aufbau der
inkrementellen und Gesamt-Bandbreitenanforderungen verwendet wird,
wird unten unter Bezugnahme auf Tabelle 1 ausführlicher beschrieben werden.
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Das
Verfahren geht dann weiter zu einem SCHRITT 1526', bei dem die
Bandbreitenanforderung, die beim SCHRITT 1522' (inkrementelle
Bandbreitenanforderung) oder beim SCHRITT 1524' (Gesamt-Bandbreitenanforderung)
aufgebaut worden ist, zu einer ausgewählten Basisstation gesendet
wird. Der Mechanismus, der dazu verwendet wird, die Bandbreitenanforderung
zu senden, kann variieren. Die Fachleute auf dem Gebiet der Kommunikationssystemkonstruktion
werden erkennen, dass verschiedene Verfahren zur Übertragung von
Bandbreitenanforderungsnachrichten verwendet werden können.
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Das
Verfahren geht weiter zu einem SCHRITT 1528, bei dem das
Verfahren darauf wartet, eine Uplink-Subframe-Abbildung zu empfangen,
die angibt, dass eine Bandbreitengewährung bereitgestellt worden ist.
Das Verfahren geht dann weiter zu einem EntscheidungsSCHRITT 1530,
um zu bestimmen, ob die Bandbreitengewährung für den Zweck entweder des Sendens
von Daten oder des Wartens auf eine angemessene Gewährung geeignet
ist. Wenn die Gewährung
geeignet war, geht das Verfahren weiter zu einem SCHRITT 1534.
Anderenfalls geht das Verfahren zu einem EntscheidungsSCHRITT 1532'. Bei dem EntscheidungsSCHRITT 1532' bestimmt das
Verfahren, ob ein zweiter Taktgeber, der in 15b als
ein "MT5 Taktgeber" bezeichnet wird,
abgelaufen ist. Der MT5 Taktgeber in 15b ist
im Wesentlichen dem MT5 Taktgeber ähnlich, der oben unter Bezugnahme
auf 15a beschrieben worden ist und
wird deshalb hier nicht ausführlicher beschrieben.
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In
einem Ausführungsbeispiel
wartet das Verfahren für
die Dauer von 10 Frames (für
rt-VBR). Alternativ dazu wartet das Verfahren für die Dauer von 20 Frames (für nrt-VBR).
In einem Ausführungsbeispiel
ist der Zeitraum, der von dem MT5 Taktgeber gezählt wird, kleiner als der Zeitraum,
der von dem MT10 Taktgeber für die
gleiche QoS gezählt
wird. Wenn bei dem Entscheidungs-SCHRITT 1532' festgestellt
wird, dass der MT5 Taktgeber abgelaufen ist, kehrt das Verfahren
zu dem EntscheidungsSCHRITT 1520' zurück, um festzustellen, ob der
MT10 Taktgeber abgelaufen ist. Anderenfalls geht das Verfahren zu
dem SCHRITT 1528 zurück,
um auf den Empfang einer Uplink-Abbildung zu warten. Wenn bei dem
EntscheidungsSCHRITT 1530 bestimmt worden ist, dass die
Bandbreitengewährung
geeignet ist, geht das Verfahren weiter zu dem SCHRITT 1534.
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Wie
in 15b gezeigt ist, sendet das CPE bei dem SCHRITT 1534 Daten
quer durch die Verbindung und geht zu einem EntscheidungsSCHRITT 1536,
um zu bestimmen, ob die Bandbreitengewährung die Bandbreitenanforderung
vollständig
zufrieden gestellt hat. Wenn die Gewährung die Bandbreitenanforderung
vollständig
zufrieden gestellt hat, geht das Verfahren zu einem Steuerpunkt
(d.h., angegeben in 15b durch einen SCHRITT 1538'), bei dem das
Verfahren zu dem SCHRITT 1510' zurückkehrt. Anderenfalls kehrt
das Verfahren zu dem SCHRITT 1528 zurück, bei dem das Verfahren auf
den Empfang einer Uplink-Subframe-Abbildung wartet, die eine Bandbreitengewährung von
der Basisstation enthält.
Wie oben unter Bezugnahme auf 15a beschrieben
worden ist, sind in einem Ausführungsbeispiel
die Einheiten der Bandbreite, die in den Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsnachrichten
angegeben sind, die "natürlichen" Einheiten des Systems.
In einem System mit variabler Paketlänge werden die "natürlichen" Einheiten in Bytes
gemessen, und deshalb wird die Bandbreite unter Verwendung von Bytes
als der Einheit der Bandbreitenmessung angefordert. In einem System
mit fester Paketlänge
werden die "natürlichen" Einheiten des Systems
in Paketen gemessen, und die Bandbreite wird deshalb unter Verwendung
von Paketen als der Einheit der Bandbreitenmessung angefordert.
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In
einem Ausführungsbeispiel
werden Bandbreitenanforderungen von dem CPE zu der Basisstation vorzugsweise
unter Verwendung des nachfolgenden 5-Byte-Formats (das unten in
Tabelle 1 zusammengefasst ist) durchgeführt. In einem Ausführungsbeispiel
umfasst die Bandbreitenanforderung vier Felder: Ein Feld "Kennung Nachrichtenart", ein Feld "Verbindungskennung" (Verbindungs-ID)
oder "QoS", ein Feld "Anforderungsart" und ein Feld "Angeforderte Menge". Das Feld Kennung
Nachrichtenart weist eine Länge
von einem Byte auf und enthält
einen hexadezimalen Wert von "0xB0". Das Feld Verbindungskennung
(oder QoS) weist eine Länge
von zwei Bytes auf und enthält
die Verbindungskennung (Verbindungs-ID) oder QoS der Verbindung,
die angefordert wird. Die Inhalte des Feldes Verbindungskennung
oder QoS hängen
von dem Feld Bandbreitenanforderungsbereich einer MAC-Steuernachricht
ab. Das Feld Anforderungsart weist eine Länge von einem Bit auf und enthält Informationen,
die angeben, ob eine Bandbreitenanforderung eine inkrementelle oder eine
Gesamt-Bandbreitenanforderung ist. Das Feld Anforderungsart ist
auf eine logi sche Eins gesetzt, um anzugeben, dass die Bandbreitenanforderung
eine inkrementelle Anforderung ist. Das Feld Anforderungsart ist auf
eine logische Null gesetzt, um anzugeben, dass die Bandbreitenanforderung
eine Gesamt-Bandbreitenanforderung
ist. In einem Ausführungsbeispiel
ist das Feld Angeforderte Menge fünfzehn Bits lang und enthält entweder
(1) die Menge an Bandbreite (gemessen in den natürlichen Einheiten des Systems),
die pro Frame für
CG-Verbindungen angefordert ist, oder (2) die Menge an inkrementeller/gesamter
Bandbreite (gemessen in den natürlichen
Einheiten des Systems), die für
DAMA-Verbindungen angefordert ist. Wie oben unter Bezugnahme auf
15b beschrieben ist, werden die Bandbreiteneinheiten
für DAMA-Verbindungen in Bytes
in Kommunikationssystemen mit variabler Paketlänge und in Paketen in Kommunikationssystemen
mit Paketen fester Länge
gemessen.
Tabelle
1 – Beispielhaftes
Bandbreitenanforderungsformat
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Abgekürztes Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokollsystem
-
In
Ausführungsbeispielen,
die ein abgekürztes
Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokollsystem
verwenden, benutzen die Systeme Füllpakete, um eine Reduktion
der Bandbreitenzuweisung für
ein CPE anzufordern. Dieses Ausführungsbeispiel
ist "abgekürzt", weil es keine Null-Bandbreitenanforderungs-Nachrichten
benötigt.
Das abgekürzte
Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokollsystem
wird nun ausführlich beschrieben.
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16 zeigt
ein Flussdiagramm für
das abgekürzte
Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokollsystem.
Das abgekürzte
Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokollverfahren 1600 umfasst
einen BS-Modem-Abschnitt
und einen BS-CPU-Abschnitt. Der BS-Modem-Abschnitt umfasst die SCHRITTE 1610 – 1630 und
der BS-CPU-Abschnitt umfasst den SCHRITT 1640. In Übereinstimmung
mit einem Ausführungsbeispiel
werden die Schritte innerhalb des BS-Modem-Abschnitts (z.B. SCHRITT 1610)
von dem BS-Modem 1452 durchgeführt. In ähnlicher Weise werden die Schritte
innerhalb des BS-CPU-Abschnitts
von der BS-CPU 1454 durchgeführt. Ein Fachmann auf dem Gebiet
der Kommunikationstechnik wird erkennen, dass die Schritte des vorliegenden
erfindungsgemäßen Verfahrens
auch in anderen Konfigurationen durchgeführt werden können.
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Zum
Beispiel kann das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren den SCHRITT 1610 in
dem BS-Modem und die SCHRITTE 1620 – 1640 in der BS-CPU durchführen.
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Unter
Bezugnahme auf 16 beginnt das Verfahren bei
einem SCHRITT 1810, bei dem das BS-Modem ein Paket von
einem CPE erhält.
Das Verfahren geht dann weiter zu einem EntscheidungsSCHRITT 1620,
bei dem das Verfahren bestimmt, ob das Paket, das in dem SCHRITT 1610 erhalten
worden ist, ein Füllpaket
ist. Wenn dies der Fall ist, dann geht das Verfahren weiter zu einem
SCHRITT 1630, bei dem das BS-Modem die BS-CPU von dem Füllpaket
und seinem zugeordneten CPE informiert, anderenfalls kehrt das Verfahren
zurück
zu dem SCHRITT 1610. In einem Ausführungsbeispiel des SCHRITTES 1630 umfasst
die Benachrichtigung, die von dem BS-Modem zu der BS-CPU gesendet
wird, ein Flag-Paket, das Daten umfasst, die ein zugeordnetes CPE
identifizieren, das das Füllpaket
gesendet hat. Ein Fachmann auf dem Gebiet der Kommunikationstechnik
wird erkennen, dass andere Einrichtungen zum Informieren der BS-CPU
verwendet werden können.
Zum Beispiel kann eine gemeinsame Speichereinrichtung verwendet
werden.
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In Übereinstimmung
mit dem SCHRITT 1630 des vorliegenden Verfahrens identifiziert
ein BS-Modem ein CPE, das ein Füllpaket
gesendet hat, aus dem Übertragungsabschnitt
des Uplink-Subframe. Ein Fachmann auf dem Ge biet der Kommunikationstechnik
wird andere Verfahren zur Identifikation von CPEs erkennen. Das
BS-Modem kann CPEs bei jedem Uplink-Subframe oder Uplink-Scheduling-Intervall
identifizieren. Nach dem SCHRITT 1630 geht das Verfahren
weiter zu SCHRITT 1640.
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Wie
in 16 gezeigt ist, umfasst der BS-CPU-Abschnitt den
SCHRITT 1640, bei dem die BS-CPU bemerkt, dass das zugeordnete
CPE in dem Kommunikationssystem aktiv ist und zu viel Bandbreite
hat. In Übereinstimmung
mit einem Ausführungsbeispiel
kann die BS-CPU die Bandbreitenzuweisung für das zugeordnete CPE reduzieren.
Die BS-CPU setzt die gesamte angeforderte Bandbreite für das zugeordnete
CPE zurück.
Ein Fachmann auf dem Gebiet der Kommunikationstechnik wird erkennen,
dass andere Verfahren zur Reduzierung der CPE-Bandbreitenzuweisung
mit diesem Ausführungsbeispiel
verwendet werden können. Dieses
Ausführungsbeispiel
benötigt
keine Null-Bandbreitenanforderungs-Nachrichten.
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Zusammenfassung
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Zusammenfassend
umfassen das Verfahren und die Vorrichtung zum Zuweisen von Bandbreite
leistungsstarke, hocheffiziente Einrichtungen zum Zuweisen von Bandbreite
in einem drahtlosen Breitband-Kommunikationssystem.
Ausführungsbeispiele
verwenden ein Protokoll oder eine Kombination aus Protokollen, zum
Beispiel eine inkrementelle/Gesamt-Bandbreitenanforderungs-Technik oder
eine "Füllpaket"-Technik zusammen
mit Einzel- und Gruppen-Abfragetechniken, das Abfragen auf Konkurrenzbasis,
die Huckepack-Technik und CPE-initiierte Techniken, um effizient
Bandbreite in einem Kommunikationssystem zuzuweisen. Vorteilhafterweise
kann die Bandbreite, die normalerweise für das Senden von Bestätigungen
in Reaktion auf Bandbreitenanforderungen verwendet wird, für andere
Zwecke wie zum Beispiel das Senden von Daten verwendet werden.
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In
einem Ausführungsbeispiel
wird die Bandbreitenzuweisungssynchronisierung zwischen den CPEs und
den Basisstationen dadurch aufrechterhalten, dass periodisch Gesamt-Bandbreitenanforderungen
gesendet werden. Die Gesamt-Bandbreitenanforderungen werden dazu
verwendet, die Basisstationen zurückzusetzen, um die unmittelbaren
gesamten Bandbreitenbedarfe ihrer zu gehörigen und entsprechenden CPEs
zu reflektieren. Die Gesamt-Bandbreitenanforderungen
erlauben es dadurch dem vorliegenden Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll, "selbstkorrigierend" zu sein. Jeder Verlust
der Synchronisation, der zwischen den Basisstationen und ihren zugeordneten
CPEs aufgrund eines Verlustes der inkrementellen Bandbreitenanforderungen
auftritt, wird berichtigt, wenn die Gesamt-Bandbreitenanforderungen von den Basisstationen empfangen
und verarbeitet werden. Vorteilhafterweise erlauben es die Gesamt-Bandbreitenanforderungen dem
vorliegenden Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll, selbstkorrigierend
zu sein, ohne dass ein Bedarf nach einer garantierten Übermittlung
von Bandbreitenanforderungen besteht (dh., ohne den Bandbreiten-Overhead,
der normalerweise mit der Verwendung von Bandbreitenanforderungs-Bestätigungsnachrichten
verbunden ist).
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
verwendet das Protokoll ein abgekürztes Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokoll,
um Bandbreite zuzuweisen. Das abgekürzte Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokollsystem
verwendet Füllpakete,
um eine Reduktion der Bandbreitenzuweisung für ein CPE anzufordern. In einem
Ausführungsbeispiel
informiert ein Basisstations-Modem eine Basisstations-CPU, wenn
das BS-Modem Füllpakete
von einem CPE empfängt.
Nach dem Informieren der BS-CPU
kann das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren die Bandbreitenzuweisung
für das
zugeordnete CPE reduzieren.
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Es
sind nun eine Reihe von Ausführungsbeispielen
beschrieben worden. Nichtsdestotrotz wird es klar sein, dass verschiedene
Modifikationen vorgenommen werden können. Zum Beispiel können das
Verfahren und die Vorrichtung in jedem Typ von Kommunikationssystem
verwendet werden. Ihr Gebrauch ist nicht auf ein drahtloses Kommunikationssystem
beschränkt.
Ein solches Beispiel ist die Verwendung der Erfindung in einem Satellitenkommunikationssystem.
Bei einem solchen Kommunikationssystem ersetzt der Satellit die oben
beschriebenen Basisstationen. Ferner befinden sich die CPEs nicht
mehr in festgelegten Entfernungen von den Satelliten. Es ist daher
schwieriger, DAMA-Dienste für
die CPEs zu planen. Alternativ dazu kann die vorliegende Erfindung
in einem verdrahteten Kommunikationssystem verwendet werden. Der
einzige Unterschied zwischen dem verdrahteten System und dem drahtlo sen
System, das oben beschrieben worden ist, besteht darin, dass die
Kanalcharakteristiken zwischen den beiden unterschiedlich sind.
Die Bandbreitenzuweisungen ändern
sich jedoch nicht zwischen den zwei Systemtypen.
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Obwohl
Ausführungsbeispiele
des selbstkorrigierenden Bandbreitenanforderungs-/-gewährungsprotokolls,
das oben beschrieben worden ist, ein Muster von vier zu eins von
inkrementellen Bandbreitenanforderungen zu Gesamt-Bandbreitenanforderungen
verwendet (dh., vier inkrementelle Bandbreitenanforderungen werden
gesendet, gefolgt von einer Gesamt-Bandbreitenanforderungen), können auch
alternative Muster von inkrementellen/Gesamt-Bandbreitenanforderungen
verwendet werden. Zum Beispiel werden in einem alternativen Ausführungsbeispiel
drei inkrementelle Bandbreitenanforderungen gefolgt von einer Gesamt-Bandbreitenanforderung
gesendet. Eine andere Alternative verwendet ein Sendemuster von
3 zu 2 für
die inkrementellen/Gesamt-Bandbreitenanforderungen. Die Erfindung
ist daher nicht als durch das spezifisch dargestellte Ausführungsbeispiel
eingeschränkt
zu betrachten.