DE60116558T2 - Damenbinde mit steifen Seitenklappen - Google Patents

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft wegwerfbare absorbierende Erzeugnisse zum Absorbieren von Körperflüssigkeiten und insbesondere Damenbinden, die so ausgelegt sind, daß sie gegen den Dammbereich des Körpers getragen werden und an ihrem Platz im Zwickelbereich der Unterwäsche gehalten werden, wenn sie von der Benutzerin getragen werden. Bei einem bestimmten nicht beschränkenden Beispiel des erfinderischen Prinzips ist die Damenbinde mit einem Paar steifer Klappen versehen, die den Längsseiten der Damenbinde zugeordnet sind und bewirken, daß sich die Seiten nach oben biegen, wenn sie während des Einlegens der Damenbinde in die Unterwäsche der Trägerin davon wegbewegt werden. Die nach oben gebogenen Seiten bilden aufragende Barrieren, die verhindern, daß Körperausscheidungen, die auf die Damenbinde gelangen, hinter den Seiten der Damenbinde auslaufen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Damenbinden mit Seitenklappen sind aus dem Stand der Technik wohlbekannt. Zum Beispiel offenbart die EP 0 314 535 A1 ein hygienisches oder ähnliches Tuch mit fluidundurchlässigen Seitenklappen. Die Seitenklappen sind an dem Tuch befestigt, und das Tuch kann an der Unterwäsche eines Benutzers befestigt werden, indem die Klappen an der Außenseite der Unterwäsche gesichert werden. Weiterhin sind die Seitenklappen so gestaltet, daß sie einen einstückigen Teil der kleinen Schutztasche bilden, in die das Hygienetuch vor dem Verwenden eingepackt ist.
  • Damenbinden werden wahrscheinlich versagen, wenn Körperausscheidungen auf die Binde mit einer höheren Rate aufgegeben werden, als die, mit der die Binde sie aufnehmen kann. Wenn ein solches Versagen auftritt, laufen die Körperausscheidungen üblicherweise an den Seiten der Damenbinde aus und verschmutzen die Unterwäsche.
  • Im Stand der Technik sind verschiedene Ansätze gemacht worden, um diesem Problem zu begegnen. Zum Beispiel offenbart die EP 0 940 133 A2 eine gattungsbildende Damenbinde mit Klappen mit Zonen unterschiedlicher Steifigkeit. Diese Damenbinde hat ein längliches zentrales absorbierendes Element mit gegenüberliegenden Längsseitenkanten und einem Paar sich seitlich erstreckender Seitenklappen, die entlang einer Verbindunglinie an den Längsseitenkanten befestigt sind. Das absorbierende Element weist eine Deckschicht, eine absorbierende Schicht und eine Sperrschicht auf. Die Deckschicht und die Sperrschicht erstrecken sich durch einen flexiblen Bereich benachbart der Verbindungslinie zu einem versteiften Bereich, der die Seitenklappen bildet. Um zu verhindern, daß sich Körperausscheidungen auf der Deckschicht sammeln und hinter die Seitenkanten der Damenbinde auslaufen, ist eine zusätzliche Überführungsschicht unter der Deckschicht angeordnet.
  • Weiterhin sind unterschiedliche Ansätze gemacht worden, um eine aufragende Barriere an einer Längsseite einer Damenbinde aufzubauen.
  • Die US 4 608 047 offenbart eine Befestigungseinrichtung für eine Damenbinde. Die Damenbinde weist ein zentrales absorbierendes Element mit Klappen auf, die sich von jeder seiner Längsseitenkanten erstrecken. Die Klappen erstrecken sich über eine ausreichende Länge, so daß ermöglicht wird, daß die Klappen über dem äußeren Zwickelbereich der Unterwäsche liegen, wobei die Klappen ausreichend drapiert sind, um so zu ermöglichen, daß sich jede um den Zwickelbereich irgendeiner unendlichen Anzahl von Linien faltet, die im wesentlichen parallel zu der Verbindungslinie zwischen dem absorbierenden Element und jeder Klappe liegen, um sich an variierende Breiten des Zwickelbereiches anzupassen. Es ist beabsichtigt, daß ein absorbierendes Element in der Mitte der Damenbinde eine dreischichtige Anordnung mit einer elatischen Schicht und einer absorbierenden Schicht auf einem absorbierenden Material aufweist, abgedeckt mit einem fluiddurchlässigen Deckmaterial. An den Außenseiten der Damenbinde ist eine Barriere gebildet, die aus dem flüssigkeitsdurchlässigen Deckmaterial und dem absorbierenden Material besteht.
  • Weiterhin offenbart die EP 0 968 696 A2 einen absorbierenden Gegenstand mit doppelseitigen Stulpen. Bei dem absorbierenden Gegenstand erstreckt sich ein Paar Seitenflansche von einem proximalen Bereich benachbart einer absorbierenden Struktur zu einem distalen Bereich nahe einer der Seiten des Gegenstandes. Jeder Seitenflansch hat ein Basiselement, eine äußere Zone, die anschließend an den Außenumfang angeordnet ist, und eine innere Zone, die zwischen der äußeren Zone und der absorbierenden Struktur angeordnet ist. Es gibt ein elastisch verlängerbares Element mit einer Breite, die ausreichend ist, wenigstens die innere Zo ne und einen Teil der äußeren Zone zu überspannen, einer Dicke und einer Länge. Jedes elastisch verlängerbare Element ist auf das Deckmaterial laminiert, um ein Stulpenlaminat zu bilden. Jedes Stulpenlaminat ist an dem Basiselement des Seitenflansches in der äußeren Zone befestigt, jedoch bleibt jedes in der inneren Zone an der Basisschicht unbefestigt. Somit wird wenigstens ein Bereich jedes Stulpenlaminats weg von dem Basiselement jedes Seitenflansches in der Nähe der inneren Zone gebogen, wenn das elastisch verlängerbare Element in einem entspannten Zustand ist.
  • Weiterhin offenbart die FR-A-2 756 728 einen absorbierenden Gegenstand mit einer Einrichtung zum Aufhalten und Führen eines Fluides. Der absorbierende Gegenstand weist eine fluiddurchlässige Schicht und eine flüssigkeitsundurchlässige Schicht mit einem absorbierenden Element, das zwischen den beiden Schichten angeordnet ist, auf. An jeder Längsseite des absorbierenden Gegenstandes erstreckt sich eine Klappe von dem absorbierenden Gegenstand. Die Klappen sind teilweise zur Oberseite des absorbierenden Gegenstandes gefaltet und sind mit der fluiddurchlässigen Schicht durch Verbindungslinien befestigt. Auf diese Weise wird ein Fluidführungskanal aufgebaut, ebenso wie eine Barrierenwand, um ein Auslaufen von Körperausscheidungen über die Seiten zu verhindern.
  • Ein zusätzlicher entsprechender Ansatz, dieses Problem zu lösen, ist in der internationalen Patentanmeldung PCT/SE91/00735 beschrieben, angemeldet am 31. Oktober 1991 und veröffentlicht am 14. Mai 1992, welche eine Lehre für eine Damenbinde mit Seitenklappen gibt, die bei der Verwendung über die Kanten des Zwickelbereiches der Unterwäsche gefaltet werden. Ein Bereich jeder Seitenklappe ist in einer gegenüberstehenden Lage mit der Flanschdichtung der Damenbinde verbunden, die das absorbierende System umgibt. Wenn die Binde getragen wird, werden Seitenklappen von den Seiten des zentralen absorbierenden Kissens herausgezogen, was bewirkt, daß sich die Flanschabdichtung zu einer aufragenden Barriere anhebt. In der Praxis jedoch wird diese aufragende Barriere nicht immer erzeugt. Wenn beispielsweise die Breite des zentralen absorbierenden Kissens nicht wesentlich geringer ist als die Breite der Unterwäsche des Benutzers, wird es nicht möglich sein, daß die Klappen in einer Ausrichtung nach Außen in bezug auf das absorbierende Kissen gezogen und gehalten werden. Wenn die Klappen nicht in dieser Position gehalten werden, wird keine aufragende Barriere gebildet.
  • Bei diesem Hintergrund besteht ein Bedürfnis in der Industrie, eine Damenbinde zur Verfügung zu stellen, die eine verringerte Wahrscheinlichkeit des Versagens an den Seiten bietet.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine Damenbinde zur Verfügung gestellt, wie sie im angefügten Anspruch 1 und in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 9 definiert ist.
  • Ein Vorteil dieser Damenbinde ist die Ausbildung einer aufragenden Barriere auf dem Hauptkörper, die den seitlichen Fluß der Körperausscheidungen verhindert und daher die Wahrscheinlichkeit eines Versagens verringern kann. Die aufragende Barriere ergibt sich aus der Verlagerung der Klappe nach außen, was normalerweise bewirkt wird, wenn die Damenbinde in die Unterwäsche des Trägers eingelegt wird. Die Längsseite des Hauptkörpers wird in der nach oben ausgerichteten Position während der Verwendung der Damenbinde gehalten, da verhindert wird, daß sich die Klappe durch die Unterwäsche zurück zur flüssigkeitsdurchlässigen Schicht, die der Unterwäsche zugewandt ist, bewegt.
  • Als Option wird der Hauptkörper so hergestellt, daß die Längsseite eine Spannkraft hat, die ausreichend ist, die Klappe in den mechanischen Eingriff mit dem Zwickelbereich der Unterwäsche zu zwingen, wenn die Kraft, die die Verlagerung nach außen der Klappe aus der ersten Position in die zweite Position bewirkt, nicht mehr wirkt.
  • Eine weitere Option besteht darin, die Damenbinde mit einem Paar steifer Klappen zu versehen, wobei jede Klappe einer jeweiligen Längsseite zugeordnet ist. Die aufragenden Barrieren auf dem Hauptkörper werden gebildet, wenn die Klappen auseinanderbewegt werden, um die Damenbinde auf dem Zwickelbereich der Unterwäsche einzurichten, und sie werden während der Verwendung der Damenbinde in dieser Position gehalten.
  • Bei einem speziellen nicht beschränkenden Beispiel der Implementierung ist der Hauptkörper im allgemeinen rechtwinklig mit im wesentlichen abgerundeten Enden. Wenn der Hauptkörper eine solche Ausbildung hat, sind die Querseiten die kürzeren gegenüberstehenden Seiten und werden im allgemeinen eine gekrümmte Form haben. Die Längsseiten sind die längeren gegenüberstehenden Seiten und werden im allgemeinen gekrümmt sein, typischerweise nach innen gekrümmt. Es sollte jedoch verstanden werden, daß die Form solcher Seiten für die Erfindung nicht wesentlich ist, und somit können die Quer- oder die Längsseiten entweder gekrümmt oder gerade sein.
  • Der Hauptkörper hat einen Laminataufbau und hat wenigstens drei funktionale Schichten, nämlich: die fluiddurchlässige, dem Körper zugewandte Schicht, die absorbierende Schicht und eine fluidundurchlässige, der Unterwäsche zugewandte Schicht. Die fluiddurchlässige, dem Körper zugewandte Schicht wird üblicherweise als „Deckschicht" bezeichnet. Die Deckschicht ist fluiddurchlässig und wird somit ermöglichen, daß die Körperausscheidungen, die auf den Hauptkörper aufgelassen werden, durch ihn hindurch und in die Schichten darunter laufen.
  • Die absorbierende Schicht liegt unter der Deckschicht und wird oftmals als ein „absorbierendes System" bezeichnet. Die absorbierende Schicht kann eine einzige Schicht oder eine Verbundschicht, welche mehrere Schichten oder zusätzliche Strukturen kombiniert, aufweisen; der Hauptzweck aller ist es, Körperausscheidungen zu absorbieren und zurückzuhalten. Viele verschiedene absorbierende Systeme sind in der Technik bekannt.
  • Unterhalb des absorbierenden Systems befindet sich die flüssigkeitsundurchlässige, der Unterwäsche zugewandte Schicht, auch „Sperrschicht" genannt. Der Hauptzweck der Sperrschicht ist zu verhindern, daß Ausscheidungen, die in der Damenbinde absorbiert sind, aus der Damenbinde auf der gegenüberliegenden Seite austreten, an der sie absorbiert worden sind. Die Sperrschicht ist somit für Flüssigkeit undurchlässig, könnte jedoch für Gase durchlässig gemacht werden, um Atmungsfähigkeit bereitzustellen.
  • Die Deckschicht und die Sperrschicht sind miteinander um den Außenumfang der Damenbinde verbunden, um eine Flanschdichtung zu bilden, welche das absorbierende System einschließt und somit eine strukturell integrierte Damenbinde bildet. Andere herkömmliche Verfahren zum Kleben oder Vereinigen der verschiedenen Komponenten des Gegenstandes miteinander, so wie Klebmittel zwischen den Komponenten, liegen alle auch innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung.
  • Die Damenbinde hat ein Paar Klappen wobei jede Klappe an einer jeweiligen gegenüberliegenden Längsseite des Hauptkörpers befestigt ist. Jede Klappe hat einen proximalen Endbereich und einen distalen Endbereich. Der proximale Endbereich ist der Bereich der Klappe, der körperlich an dem Hauptkörper befestigt ist, während der distale Endbereich der gegenüberliegende Endbereich der Klappe ist, der von dem Hauptkörper entfernt ist. Jede Klappe ist an einem Bereich der Flanschdichtung befestigt, welcher eine jeweilige Längsseite des Hauptkörpers bildet. Genauer ist die Oberfläche der Klappe, welche der Sperrschicht zugewandt ist, in einer direkten Lage an der unteren Fläche der Flanschabdichtung befestigt (die Fläche der Flanschabdichtung, die zur Unterwäsche des Trägers gerichtet ist).
  • Jede Klappe ist aus einem Material gebildet, das ausreichend starr ist, so daß, wenn die Klappen auseinanderbewegt werden, damit die Damenbinde auf dem Zwickelbereich der Unterwäsche aufgelegt wird, sie die Flanschabdichtung anheben werden, um ein Paar gegenüberstehender aufragender Barrieren zu bilden. Die Steifigkeit oder Starrheit der Klappen ist ausreichend zu bewirken, daß sich die Flanschdichtung nach oben faltet, wenn die Klappen auseinanderbewegt werden. Im allgemeinen sollten die Klappen um so steifer sein, je fester die Flanschabdichtung ist. Bei einem besonderen Beispiel sind die Klappen aus einem Schaummaterial gebildet. Als Alternative können die Klappen aus einem Material gebildet werden, das an sich nicht starr ist, dem jedoch Starrheit durch spezielle Behandlungen oder durch Zusatz spezifischer Strukturen aufgegeben worden ist. Eine spezielle Behandlung, um Starrheit aufzugeben oder zu verbessern, ist das Prägen. Prägen hat die Wirkung des Verdichtens des Materials und macht es somit weniger faltbar. Als Alternative können bestimmte Strukturen, so wie zusätzliche Schichten an Material, hinzugefügt werden, um den Ansatz zu verstärken.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Eine genaue Beschreibung von Beispielen, mit denen die vorliegende Erfindung implementiert wird, wird hiernach mit Bezug auf die folgenden Zeichnungen zur Verfügung gestellt, wobei:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Damenbinde von unten ist, aufgebaut gemäß einem bestimmten Beispiel der Implementation der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Damenbinde von oben ist, die in 1 gezeigt ist, wobei die steifen Klappen der Damenbinden in eine Position auseinanderbewegt gezeigt sind, die das Einlegen der Damenbinde in den Zwickelbereich der Unterwäsche ermöglicht;
  • 3 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 3-3 in 1 ist, wobei die Querschnittsveranschaulichung in bezug auf die Ausrichtung der Damenbinde in 1 umgedreht ist;
  • 4 eine fragmentarische Querschnittsansicht ähnlich der Veranschaulichung, die in 3 gezeigt ist, ist, mit der Ausnahme, daß nur ein Bereich der Damenbinde gezeigt wird, wobei die Damenbinde eine steife Klappe hat, die als nach außen an verlagert gezeigt ist, um zu bewirken, daß sich die Flanschabdichtung der Damenbinde nach oben biegt;
  • 5 eine Draufsicht auf eine Damenbinde von unten ist, die gemäß einer Variante aufgebaut ist;
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer Damenbinde von unten ist, die nach einer weiteren Variante aufgebaut ist; und
  • 7 eine Querschnittsansicht einer Damenbinde gemäß einer Variante ist.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht einer Prüfapparatur zum Messen der Anhebefähigkeit eines Ansatzes.
  • In den Zeichnungen sind Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft veranschaulicht. Es soll ausdrücklich verstanden werden, daß die Beschreibung und Zeichnungen nur zum Zwecke der Veranschaulichung und als eine Hilfe beim Verständnis gedacht sind und nicht so beabsichtigt sind, daß sie eine Definition der Grenzen der Erfindung darstellen.
  • GENAUE BESCHREIBUNG
  • Mit Bezug auf 1 ist ein Beispiel der Implementation eines absorbierenden Hygienegegenstandes der vorliegenden Erfindung dargestellt, nämlich eine entsorgbare Damenbinde 10. Die Damenbinde 10 weist einen Hauptkörper 12 auf. Der Hauptkörper 12 hat zwei im allgemeinen gegenüberliegende Längsseiten 14, 16 und eine imaginäre Längsmittellinie 18, die in der Mitte der Binde 10 läuft, im allgemeinen mit gleichen Abständen von den Längsseiten 14, 16 und somit den Hauptkörper 12 in zwei identische Hälften aufteilend. Die Längsseiten 14, 16 sind konkav gekrümmt.
  • Der Hauptkörper 12 hat auch zwei im allgemeinen gegenüberliegende Querscheiten 20, 22, die konvex gekrümt sind. Eine imaginäre Quer-Mittellinie 24 läuft über die Binde 10 senkrecht zu der Längsmittellinie 18 und schneidet somit den Hauptkörper 12 in zwei identische Hälften.
  • Mit Bezug auf die 1 und 3 ist die Damenbinde 10 eine Laminatstruktur, und der Hauptkörper 10 hat eine Deckschicht 26, die dem Körper eines Trägers zugewandt sein wird, wenn die Binde 10 eingesetzt wird; eine Sperrschicht 28, die der Umgebung zugewandt sein wird (d.h. weg von dem Körper des Trägers und in fast allen Fällen zur Unterwäsche des Trägers), wenn die Damenbinde 10 im Einsatz ist; und ein schichtartiges absorbierendes System 30 dazwischen. Das absorbierende System 30 weist eine erste absorbierende Schicht, im allgemeinen „Übertragungsschicht" 32 genannt, auf, die unmittelbar unterhalb der Deckschicht 26 angeordnet ist, und eine zweite absorbierende Schicht, die üblicherweise „absorbierender Kern" 34 genannt wird, der sich zwischen der ersten absorbierenden Schicht 32 und der Sperrschicht 38 befindet.
  • Die Deckschicht 26 und die Sperrschicht 28 sind entlang ihren Randbereichen verbunden, um einen Einschluß oder eine Flanschdichtung 40 zu bilden, welche das absorbierende System 30 eingefangen hält. Die Verbindung kann mittels Klebmitteln, Wärmeverbund, Ultraschallverbinden, Hochfrequenzsiegeln, mechanische Krimpverbindung und dergleichen und Kombinationen dieser hergestellt werden.
  • Bei dem Implementationsbeispiel, das in den Zeichnungen dargestellt ist, führt die Flanschdichtung 40 kontinuierlich um das absorbierende System 30. Optional kann die Flanschdichtung 40 diskontinuierlich sein, mit anderen Worten bleiben die Deckschicht 26 und die Sperrschicht 28 an den Umfangsflächen der Damenbinde aneinander unbefestigt.
  • Der Hauptkörper 12 ist mit einem Paar Klappen 36, 38 versehen, die an den jeweiligen Längsseiten 14, 16 befestigt sind. Die Klappen können entweder direkt an den Seiten des Hauptkörpers befestigt sein oder können durch eine oder mehrere zwischengeschaltete Komponenten befestigt sein.
  • Jedes der aufbauenden Elemente der Damenbinde 10 wird in weiteren Einzelheiten hiernach beschrieben werden.
  • Deckschicht
  • Die Deckschicht 26 kann ein relativ niedrig dichtes, voluminöses, hochspeicherndes ungewebtes Lagenmaterial sein. Die Deckschicht 26 kann aus nur einem Typ Faser bestehen, so wie Polyester oder Polypropylen, oder sie kann aus zweikomponentigen oder konjugierten Fasern mit einer Komponente mit niedrigem Schmelzpunkt und einer Komponente mit hohem Schmelzpunkt zusammengesetzt sein. Die Fasern können aus einer Vielfalt natürlicher und synthetischer Materialien ausgewählt sein, so wie Nylon, Polyester, Rayon (in Kombination mit anderen Fasern), Baumwolle, Acrylfaser und dergleichen und Kombinationen dieser. Ein Beispiel ist die ungewebte Deckschicht von Damenbinden, die von Johnson & Johnson Inc., Montreal, Kanada, unter der Handelsmarke Stayfree Ultra-Thin Cottony Dry Cover verkauft wird.
  • Zweikomponentenfasern können aus einem Polyesterkern und einer Polyethylenhülle gebildet werden. Der Einsatz geeigneter zweikomponentiger Materialien führt zu einem schmelzbaren Vlies. Beispiele solcher schmelzbarer Vlies sind in dem US-Patent 4 555 432 beschrieben, das am 28. November 1985 an Mays ausgegeben worden ist. Das Verwenden eines schmelzbaren Vlieses erhöht die Einfachheit, mit der die Deckschicht an der darunterliegenden ersten absorbierenden Schicht und/oder der Sperrschicht angebracht werden kann.
  • Obwohl die einzelnen Fasern, die die Deckschicht 16 aufmachen, nicht besonders hydrophil sein müssen, hat die Deckschicht 26 bevorzugt einen hohen Grad an Näßbarkeit. Das Deckmaterial sollte auch eine große Anzahl relativ großer Poren enthalten. Dies daher, da die Deckschicht 26 dafür gedacht ist, Körperflüssigkeit schnell aufzunehmen und sie weg von dem Körper und dem Punkt der Ablagerung zu transportieren. Vorteilhaft sollten die Fasern, aus welchen die Deckschicht 26 gebildet ist, ihre physikalischen Eigenschaften nicht verlieren, wenn sie eingenäßt werden, mit anderen Worten sollten sie nicht zusammenbrechen oder ihre Spannraft verlieren, wenn sie Wasser oder Körperflüssigkeit ausgesetzt sind. Die Deckschicht 26 kann behandelt sein, um zu ermöglichen, daß Fluid leicht durchläuft. Die Deckschicht 26 wirkt auch so, daß Fluid schnell zu den anderen Schichten des absorbierenden Systems 30 übertragen wird. Somit ist die Deckschicht 26 vorteilhaft meßbar, hydrophil und porös. Wenn sie aus synthetischen hydrophoben Fasern aufgebaut ist, so wie Polypropylen oder zweikomponenten Fasern, kann die Deckschicht 26 mit einem oberflächenaktiven Mittel behandelt werden, um den gewünschten Grad der Näßbarkeit aufzugeben.
  • Als Alternative kann die Deckschicht 26 auch aus polymerem Film mit großen Poren hergestellt sein. Wegen einer solchen hohen Porosität erreicht der Film die Funktion des schnellen Überführens von Körperflüssigkeit in die inneren Schichten des absorbierenden Systems. Gelochte koextrudierte Filme wie diejenigen, die im US-Patent 4 690 679 beschrieben sind und bei Damenbinden verfügbar sind, die von Johnson & Johnson Inc., Montreal, Kanada, erhältlich sind, können als Deckschichten bei der vorliegenden Erfindung zweckmäßig sein.
  • Die Deckschicht 26 kann mit dem absorbierenden System 30 verprägt sein, um beim Fördern des Fluidtransports zu helfen, indem die Deckschicht an die nächste Schicht angeschmolzen wird. Ein solches Anschmelzen kann lokal bewirkt werden, an einer Vielzahl von Stellen, oder über die gesamte Kontaktfläche der Deckschicht 26 mit dem absorbierenden System 30. Als Alternative kann die Deckschicht 26 an dem absorbierenden System 30 mit anderen Mitteln befestigt werden, so wie mit Klebmittel.
  • Absorbierendes System – Erste absorbierende Schicht (Überführungsschicht) Benachbart der Deckschicht 26 auf ihrer inneren Seite und angebunden an die Deckschicht 26 ist die erste absorbierende Schicht 32, die einen Teil des absorbierenden Systems 30 bildet. Die erste absorbierende Schicht 32 bildet die Einrichtung zum Aufnehmen von Körperflüssigkeit von der Deckschicht 26 und Halten derselben, bis eine darunterliegende zweite absorbierende Schicht eine Gelegenheit hat, das Fluid zu absorbieren.
  • Die erste absorbierende Schicht 32 ist bevorzugt dichter als und hat einen größeren Anteil kleinerer Poren als die Deckschicht 26. Diese Eigenschaften erlauben es, daß die erste absorbierende Schicht 32 Körperflüssigkeit enthält und sie weg von der Außenseite der Deckschicht 26 hält, so daß verhindert wird, daß die Flüssigkeit die Deckschicht 26 und ihre Oberfläche erneut benäßt. Jedoch ist die erste absorbierende Schicht 32 bevorzugt nicht so dicht, daß sie den Durchlaß von Flüssigkeit durch sie und in die darunterliegende zweite absorbierende Schicht 34 verhindert. Diese Typen absorbierender Schichten sind üblicherweise als Fluidübertragungsschichten oder – erfassungsschichten bekannt.
  • Die erste absorbierende Schicht 32 kann aus faserigen Materialien zusammengesetzt sein, so wie Holzstoff, Polyester, Rayon, flexibler Schaum oder dergleichen oder Kombinationen davon. Die erste absorbierende Schicht 32 kann auch thermoplastische Fasern zum Zwecke des Stabilisierens der Schicht und des Haltens ihrer strukturellen Integrität aufweisen. Die erste absorbierende Schicht 32 kann mit oberflächenaktiven Mitteln auf einer oder beiden Seiten behandelt werden, um ihre Näßbarkeit zu vergrößern, obwohl im allgemeinen die erste absorbierende Schicht 32 relativ hydrophil ist und keine Behandlung erfordern wird. Die erste absorbierende Schicht 32 ist bevorzugt auf beiden Seiten mit den benachbarten Schichten verbunden, d.h. der Deckschicht 26 und einer darunterliegenden zweiten absorbierenden Schicht 34. Ein Beispiel einer geeigneten ersten absorbierenden Schicht ist ein durch Luft gebundener Zellstoff, der von BUCKEYE, Memphis, Tennessee unter der Bezeichnung VIZORB 3008 verkauft wird.
  • Absorbierendes System – zweite Absorbierende Schicht (absorbierender Kern)
  • Unmittelbar benachbart zu und angebunden an die erste absorbierende Schicht 32 ist die zweite absorbierende Schicht 34.
  • Bei einem nicht beschränkenden Beispiel der Implementation ist die zweite absorbierende Schicht 34 ein Verschnitt oder eine Mischung aus zellulosischen Fasern und Superabsorber, der in und unter den Fasern des Zellstoffes angeordnet ist. Die zweite absorbierende Schicht 34 kann irgendein superabsorbierendes Polymer (SAP) enthalten; SAPs sind in der Technik wohlbekannt. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung bezieht sich der Ausdruck „superabsorbierendes Polymer" (oder „SAP") auf Materialien, die in der Lage sind, wenigstens ungefähr das Zehnfache ihres Gewichtes an Körperflüssigkeiten unter einem Druck von 0.034 bar (0.5 psi) zu absorbieren und zu halten. Die superabsorbierenden Polymerteilchen der Erfindung können anorganische oder organische vernetzte hydrophile Polymere sein, so wie Polyvinylalkohole, Polyethylenoxide, vernetzte Stärken, Guargummi, Xanthangummi und dergleichen. Die Teilchen können in der Form von Pulver, Körnern, Körnchen oder Fasern vorliegen. Superabsorbierende Polymerteilchen, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden könnten, sind vernetzte Polyacrylate, so wie das Produkt, das von Sumitomo Seika Chemicals Co., Ltd., Osaka, Japan, unter der Bezeichnung SA60N Typ II* angeboten wird, und das Produkt, das von der Chemdal International, Inc., Palatine, Illinois, unter der Bezeichnung 2100A* angeboten wird.
  • Bei einem bestimmten und nicht beschränkenden Beispiel der Implementation ist die zellulosische Faser zum Einsatz in der zweiten absorbierenden Schicht 34 Holzstoff.
  • Wegen weiterer Einzelheiten über die Struktur und das Aufbauverfahren der zweiten absorbierenden Schicht 34 ist der Leser eingeladen, sich auf das US-Patent 5 866 226 zu beziehen, das am 2. Februar 1999 an Tan u.a. erteilt worden ist.
  • Als Alternative kann die zweite absorbierende Schicht 34 andere absorbierende Materialien umfassen, so wie Torfmoos.
  • Sperrschicht
  • Unter dem absorbierenden System 30 liegt die Sperrschicht 28, welche ein flüssigkeitsundurchlässiges Füllmaterial aufweist, um zu verhindern, daß Flüssigkeit, die in dem absorbierenden System 30 eingefangen ist, aus der Damenbinde 10 austritt und die Unterwäsche des Trägers verschmutzt. Die Sperrschicht 28 ist vorzugsweise aus polymerem Film hergestellt, so wie Polyethylen oder Polyethylen/Ethylvinylacetat (EVA), die beide billig und leicht verfügbar sind. Der polymere Film ist in der Lage, vollständig den Durchlaß von Flüssigkeit oder Gas zu blockieren, die aus dem absorbierenden System 300 austreten können. In einer Variante können atemfähige Filme, die den Durchgang von Gas erlauben, während sie Flüssigkeiten sperren, eingesetzt werden. Ein geeignetes Beispiel ist eine Kombination Polyethylen/Ethylvinylacetat (EVA)-Film, die von der Edison Plastics Company in den Vereinigten Staaten unter der Handelsbezeichnung XP-1167B verkauft wird.
  • Klappen
  • Die Damenbinde hat Klappen 36, 38, die sich seitlich von den Längsseiten des Hauptkörpers erstrecken und so ausgelegt sind, daß sie über die Kante eines Zwickelbereiches der Unterwäsche eines Benutzers gefaltet werden können. 3 zeigt die Art und Weise des Befestigens der Klappen 36, 38 an dem Hauptkörper 12 der Damenbinde 10. Jede Klappe hat einen proximalen Endbereich 70 und einen distalen Endbereich 72. Der proximate Endbereich 70 ist die Fläche der Klappe 36, 38, die benachbart der entsprechenden Längsseite 14, 16 der Damenbinde 10 liegt. Der distale Endbereich 72 ist der Bereich der Klappe 36, 38, der entfernt von der Längsseite 14, 16 liegt, der die Klappe 36, 38 jeweils zugewiesen ist. Zusätzlich hat jede Klappe 36, 38 auch eine Außenfläche 76 und eine Innenfläche 74. Die Innenfläche 74 ist die Seite der Klappe 36, 38, die der Sperrschicht 28 zugewandt ist, wenn die Klappe 36, 38 in einer Position so wie der ist, die in 3 gezeigt ist, mit anderen Worten benachbart liegend oder gegen die Sperrschicht 28 ruhend. Die Außenfläche 76 ist die Seite der Klappe 36, 38, die weg von der Sperrschicht 38 weist, wenn die Klappe 36, 38 an der Sperrschicht 28 ruht.
  • Jede Klappe 36, 38 ist an einer entsprechenden Längsseite 14, 16 des Hauptkörpers 12 in einer einseitig gelagerten Anordnung angebracht, und wenigstens ein Bereich der Klappe besitzt ausreichend Festigkeit, um so zu bewirken, daß die Längsseite 14, 16 sich nicht nach oben faltet, wenn die Klappe 36, 38 aus einer Position, so wie der, die in 3 gezeigt ist, in eine Position, wie in 4 gezeigt, verlagert wird. In der Position, die in 3 gezeigt ist, erlangt die Klappe 36, 38 eine mehr spitzwinklige Beziehung in bezug auf die Sperrschicht 28 als in der Position, die in 4 gezeigt ist.
  • 2 veranschaulicht die Konfiguration, die von dem Hauptkörper 12 erreicht wird, wenn beide Klappen 36, 38 auseinanderbewegt sind, um den Zwickelbereich der Unterwäsche zwischen sich einzuschließen. Wegen der nach außen einseitig gelagerten schwenkartigen Versetzung jeder Klappe 36, 38 falten sich die Längsseiten 14, 16 nach oben, wie oben diskutiert. Das Auseinanderbewegen der Klappen 36, 38, in 2 gezeigt, ist etwas übertrieben. In der Praxis wird es nicht erforderlich sein, die Klappen 36, 38 so weit zu bewegen, daß der Zwickelbereich der Unterwäsche freigelegt wird. Wenn die Damenbinde 10 in der Unterwäsche eingelegt ist, werden die Klappen 36, 38 freigegeben. Wegen der Spannkraft der Längsseiten 14, 16 des Hauptkörpers 12 haben die Klappen 36, 38 eine Tendenz, wenigstens teilweise in ihre ursprüngliche Position zurückzukehren und an dem Zwickelbereich der Unterwäsche anzuliegen.
  • Die Position der Klappen 36, 38, wenn sie an dem Zwickelbereich der Unterwäsche ruhen, entspricht im allgemeinen der Position der Klappen 36, 38, wie es in 4 für die Klappe 38 gezeigt ist. In dieser Position der Klappen 36, 38 entstehen zwei vorteilhafte Merkmale. Erstens wird jede Längsseite 14, 16 angehoben und bildet eine aufragende Barriere auf dem Hauptkörper 12, der den seitlichen Fluß von Körperausscheidungen verhindert und daher die Wahrscheinlichkeit von Ausfällen verringern kann. Zweitens werden die Klappen 36, 38 ge gen den Zwickelbereich der Unterwäsche gezwungen und umgreifen die Unterwäsche somit, was die Wirkung hat, die Damenbinde 10 an der Unterwäsche zu stabilisieren.
  • Drei Hauptfaktoren legen das Ausmaß fest, in dem diese beiden vorteilhaften Merkmale sich selbst manifestieren, nämlich: die Starrheit der Klappen 36, 38, die Starrheit der Längsseiten 14, 16 und die Art der physikalischen Zuweisung zwischen den Klappen 36, 38 und den Längsseiten 14, 16.
  • Im Hinblick auf den ersten Faktor besitzt wenigstens ein Bereich jeder Klappe 36, 38 eine Festigkeit oder eine Steifigkeit, die ausreichend ist, so daß, wenn sie nach außen verlagert wird, eine solche Verlagerung bewirkt, daß die Längsseite 14, 16, die physikalisch der Klappe 36, 38 zugeordnet ist, sich nach oben faltet. Eine ausreichende Starrheit kann erhalten werden, indem ein Material zum Herstellen der Klappe 36, 38 benutzt wird, das in sich starr ist oder indem das Material konditioniert wird, um seine Starrheit zu verbessern. Bei einem bestimmten Implementierungsbeispiel sind die Klappen 36, 38 aus Polymerschaummaterial hergestellt. Polymerschaum ist in einem weiten Bereich von Dichten und Dicken von Voltek In Lawrence, MA, USA, kommerziell erhältlich. Das Konditionieren eines Materials, um es starrer zu machen, ist in der Technik im allgemeinen bekannt, und viele Möglichkeiten liegen vor. Eine Möglichkeit besteht darin, ein Basismaterial mit einem anderen Material zu laminieren, um eine geschichtete Struktur zu bilden, die starrer ist als das Basismaterial. Eine weitere Möglichkeit ist es, das Material zu komprimieren, um es zu verdichten, was üblicherweise zu einer starreren Struktur führt. Noch eine weitere Möglichkeit ist es, das Basismaterial zu verprägen, um ein Muster lokalisierter Verdichtungsflächen zu erzeugen, welches zusätzliche Starrheit aufgibt. Diese Möglichkeit ist in 5 veranschaulicht. Die Klappen 36, 38 sind aus Polymerschaummaterial hergestellt, das lokal bei 100 verprägt worden ist, um den Klappen 36, 38 zusätzliche Starrheit zu geben.
  • Eine weitere Möglichkeit, die Starrheit der Klappen 36, 38 zu vergrößern, besteht drarin, das Material der Klappe 36, 38 mit einer Flüssigkeit zu imprägnieren, so wie irgendeinem geeigneten Bindemittel, das das Basismaterial starrer macht, wenn es aushärtet.
  • Im Hinblick auf den zweiten Faktor, das heißt, die Starrheit der Längsseite 14, 16, wird, wenn die Längsseite sehr weich ist und auf Biegedruck leicht nachgibt, eine Klappe 36, 38 mit geringerer Steifigkeit benötigt werden, um das Ausbilden einer aufragenden Barriere zu bewir ken. Gleichzeitig wird die Klappe 36, 38 gegen die Unterwäsche mit weniger Intensität gezwungen, als wenn die Längsseite 14, 16 eine starke Spannkraft zeigt. Die Starrheit der Längsseiten 14, 16 hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich: der Anzahl der Schichten, welche die Seiten 14, 16 bilden, die Starrheit der einzelnen Schichten, die Art und Weise, in der die einzelnen Schichten miteinander verbunden ist, unter anderem.
  • Im Hinblick auf den dritten Faktor, das heißt die Art der physikalischen Zuweisung zwischen den Klappen 36, 38 und den Längsseiten 14, 16, können die folgenden Beobachtungen getroffen werden. Unterschiedliche Möglichkeiten liegen vor, um die Klappe 36, 38 physikalisch der entsprechenden Längsseite 14, 16 zuzuordnen, so daß, wenn die Klappe 36, 38 nach außen verlagert wird, ihre Längsseite 14, 16 nach oben gefaltet wird. Eine solche Möglichkeit ist, es direkt die Klappe 36, 38 an die Längsseite 14, 16 zu binden. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Klappe 36, 38 durch eine zwischengeschaltete Komponente zu befestigen. Bei der ersten Möglichkeit wird die Innenfläche 74 des proximalen Endbereiches der Klappe 36, 38 an die Flanschdichtung 40 gebunden. Die Verbindung kann durch Klebmittel, Heißbinden, Ultraschallbinden, Hochfrequenzsiegeln, mechanisches Krimpen und dergleichen und Kombinationen aus diesen hergestellt werden.
  • Die Oberfläche der Bindung zwischen der Klappe 36, 38 und der Längsseite 14, 16 entlang der Flanschdichtung 40 beeinflußt, in welchem Ausmaß die Längsseite 14, 16 sich nach oben falten wird, wenn die Klappe 36, 38 nach außen verlagert wird. Insbesondere sollte die Breite der Bindefläche (die Breite wird entlang einer imaginären Linie gemessen, die quer zur Längsseite 14, 16 ist), ausreichend sein, um die Bildung einer aufragenden Barriere hervorzurufen. Bei einem spezifischen und nicht beschränkenden Implementierungsbeispiel entspricht die Breite der Bindefläche im allgemeinen der Breite der Flanschdichtung 40.
  • Eine mögliche Variante bei der ersten Möglichkeit ist in 7 veranschaulicht, welche die Damenbinde 10 im Querschnitt zeigt. In der Figur werden alle die Komponenten der Damenbinde 10, die identisch oder ähnlich den zuvor veranschaulichten und beschriebenen Komponenten sind, mit denselben Bezugszeichen bezeichnet. Bei dieser Variante sind die Klappen 20 auch den Längsseiten 14, 16 in einer einseitig befestigten Anordnung zugeordnet, jedoch ist der proximate Endbereich jeder Klappe 200 über die Deckschicht 26 derart gefaltet, daß der proximate Endbereich 208 eine Schleife bildet, die die jeweilige Längsseite 14, 16 aufnimmt. Genauer wird die Innenfläche 204 jeder Klappe 200 zunächst an der Sperrschicht 28 am Ort 210 befestigt, dann nach oben gefaltet, so daß sie über der Deckschicht 26 liegt, und mit der Deckschicht 26 am Ort 212 verbunden. Diese Realisierung bietet den Nutzen einer stärkeren Befestigung zwischen den Klappen 200 und den Längsseiten 14, 16.
  • Der mit der Technik vertraute Leser wird erkennen, daß durch Variieren der drei früher diskutierten Faktoren das Verhalten der Damenbinde 10 geändert werden kann, um an bestimmte Anwendungen angepaßt zu werden.
  • Mit Bezug zurück auf 1 werden die Klappen 36, 38 mit dem Hauptkörper 12 mit ihren jeweiligen distalen Endbereichen 72 verbunden, die aneinander durch eine abreißbare Verbindung gehalten werden. Dies ermöglicht es, daß die Damenbinde 10 auf die Unterwäsche gelegt wird, ohne die Klappen zu benutzen, wenn der Benutzer es so wünscht. Als Alternative, indem die proximalen Endbereich 72 von einander getrennt werden, werden die Klappen 36, 38 wirksam. In der Praxis können die Klappen 36, 38 als einen einzige Einheit hergestellt werden, die über ihre Mitte einen Schwächungslinie 102 haben, die es ermöglicht, die Einheit in zwei identische Hälften zu trennen. Die Schwächungslinie 102 kann eine Perforationslinie oder irgendeine andere physikalische Behandlung von Materialien sein, die eine lokale brüchige Fläche erzeugt, die reißen wird, wenn auseinandergezogen wird.
  • Um das Komfortpotential der Damenbinde 10 zu vergrößern, können die Klappen 36, 38 mit bestimmten Materialien oder Behandlungen versehen werden, die so gestaltet sind, daß die Möglichkeit der Irritation der Haut in der Fläche, wo die Klappen 36, 38 die Oberschenkel des Trägers berühren, verringert wird. Eine Möglichkeit ist es, die Außenfläche 76 der Klappen 36, 38 mit einem Material zu laminieren, das weich und irritationsfrei ist. Ein solches Beispiel ist ein Gespinst. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Außenfläche 76 so zu behandeln, daß sie eine irritationsfreie Fläche zeigt. Eine solche Behandlung kann gestaltet werden, um eine sehr glatte Fläche zu erzeugen oder eine Fläche, die weich und anschmiegsam ist. Gleichzeitig kann eine unterschiedliche Behandlung auf der Innenfläche 74 vorgesehen werden, um die Fläche rauher zu machen, um so das Rutschen zwischen der Klappe 36, 38 und der Unterwäsche zu verringern. Es ist innerhalb der Möglichkeiten eines Fachmanns, das Behandlungsverfahren auszuwählen, um die gewünschten Oberflächenendbearbeitungen zu erzeugen, die oben beschrieben sind.
  • Eine weitere mögliche Verfeinerung, die in Betracht gezogen werden kann, ist es, auf der Innenfläche 74 eine Freigabebeschichtung aufzubringen, so wie eine Silikonbeschichtung, um das zufällige Verbinden zwischen der Klappe 36, 38 und dem Positionierklebmittel des Hauptkörpers 12 zu verhindern. Das Positionierklebmittel wird unten diskutiert.
  • Klebmittel
  • Mit Bezug zurück auf 1 ist die Sperrschicht 28 mit einer Fläche aus Klebmittelmaterial 25 versehen, um die Damenbinde 10 auf der Unterwäsche des Trägers zu halten. Die Fläche aus Klebmittelmaterial 25 ist rechtwinklig und erstreckt sich über den Hauptteil der Länge des Hauptkörpers 10. Freigabepapier 104 deckt das Klebmittelmaterial 25 ab. Ein geeignetes Klebmittel ist die Zusammensetzung, die mit HL-1491 XZP bezeichnet ist, kommerziell erhältlich bei H.B. Fuller Kanada, Toronto, Ontario, Kanada. Das Freigabepapier hat einen herkömmlichen Aufbau (silikonbeschichteter naß abgelegter Kraft-Zellstoff) und geeignete Papiere sind bei Tekkote Corporation (Leonia, New Jersey, USA) erhältlich und tragen die Bezeichnung FRASER 30#/61629.
  • Bei dem Implementierungsbeispiel der Erfindung, das in 1 veranschaulicht ist, laufen das Klebmittelmaterial 25 und das Freigabepapier 104 unter den Klappen 36, 38. Bei einer möglichen Variante, die in 6 gezeigt ist, sind die Klappen 36, 38 kürzer, so daß ein Raum zwischen ihren distalen Endbereichen 72 definiert ist. Eine Zone aus Klebmittelmaterial 22 erstreckt sich in dem Raum. Der Vorteil dieser Form der Implementierung liegt darin, daß es geringes Risiko gibt, daß zufällig die Klappen 36, 38 an der Zone aus Klebmittelmaterial 22 anhaften. Zusätzlich zu dieser Zone Klebmittelmaterial 22 ist die Damenbinde 10 mit zwei zusätzlichen Zonen aus Klebmittelmaterial 52 und 54 nahe den querliegenden Endbereichen 20 und 22 des Hauptkörpers 12 versehen. Die Zonen aus Klebmittelmaterial 22, 52 und 54 sind von Freigabepapieren abgedeckt, die in den Zeichnungen nicht gezeigt sind.
  • Testprozeduren
  • 8 veranschaulicht eine Testeinrichtung, um die Anhebefähigkeit der Klappe 36, 38 zu messen. Der Testaufbau umfaßt einen geeigneten Träger (nicht gezeigt), um die Damenbinde 10 in einer vertikalen Position zu halten. Eine gewinkelte Sonde 42 rutscht unter die Klappe 36 und die Abmessungen A wird notiert. A ist die Länge der Klappe 36 (gemessen entlang der Mittellinie 18), auf der Fläche, auf der sie im Kontakt mit dem horizontalen Segment der Sonde 42 ist. Um die Abmessung A richtig zu bewerten, sollte das horizontale Segment der Sonde 42 so nahe wie möglich an die Sperrschicht 28 gebracht werden, ohne zu viel gegen die Sperrschicht zu reiben. Das Ziel ist es, zu vermeiden, daß Reibung zwischen dem horizontalen Segment der Sonde 42 und der Sperrschicht 28 die Testergebnisse beträchtlich beeinflußt. Zusätzlich wird das horizontale Segment der Sonde 42 vertikal so nahe wie möglich an den Ort gebracht, wo die Klappe 36 an dem Hauptkörper 12 befestigt ist.
  • Die Sonde 42 wird dann mit einer konstanten Geschwindigkeit vertikal verlagert, und die Kraft an unterschiedlichen vertikalen Positionen der Sonde 42 wird aufgezeichnet. Die Bewegung wird angehalten, wenn das horizontale Segment der Sonde 42 den distalen Endbereich 72 erreicht hat. Der Spitzenkraftwert wird herausgezogen und durch die Abmessungen A dividiert, um ein Ergebnis zu erhalten, das in Gramm pro Zentimeter ausgedrückt wird. Die Prüfung wird insgesamt zehnmal durchgeführt und die Ergebnisse gemittelt, um die Anhebefähigkeit für die Klappe 36 zu erhalten.
  • Obwohl verschieden Ausführungsformen veranschaulicht worden sind, geschah dies zum Zwecke des Beschreibens, jedoch nicht begrenzend, der Erfindung. Verschiedene Modifikationen werden den Fachleuten deutlich und liegen im Umfang dieser Erfindung, die genauer durch die angehängten Ansprüche definiert ist.

Claims (9)

  1. Damenbinde (10), mit i) einem Hauptkörper (12) mit einer imaginären Längsmittellinie (18) und einer imaginären Quermittellinie (24), einem Paar gegenüberliegenden elastischer Längsseiten (14, 16) und einem Paar gegenüberliegender Querseiten (20, 22), wobei der Hauptkörper (12) umfaßt: ii) eine flüssigkeitsdurchlässige, dem Körper zugewandte Schicht (26); iii) eine absorbierende Schicht (30) unterhalb der flüssigkeitsdurchlässigen, dem Körper zugewandten Schicht (26); iv) eine flüssigkeitsundurchlässige, der Unterwäsche zugewandte Schicht (28) unterhalb der absorbierenden Schicht (30), dadurch gekennzeichnet, daß die Damenbinde (10) weiter aufweist v) wenigstens eine Klappe (36, 38, 200), die an jeder Längsseite (14, 16) des Hauptkörpers (12) an einer Flächenbindung befestigt ist, wobei die Klappe (36, 38, 200) einen proximalen Endbereich (70, 208) und einen distalen Endbereich (72, 206) hat, wobei der proximale Endbereich (70, 208) die Fläche der Klappe (36, 38, 200) ist, die benachbart der entsprechenden Längsseite (14, 16) liegt und die physikalisch mit dem Hauptkörper befestigt ist, während der distale Endbereich (72, 206) der gegenüberliegende Endbereich der Klappe (36, 38, 200) ist, und wobei jede Klappe (36, 38, 200) weiter eine Innenfläche (74, 204) umfaßt, die in Richtung auf den Hauptkörper (12) ausgerichtet ist und eine Außenfläche (76, 202), die weg von dem Hauptkörper (12) gerichtet ist, wobei ein Bereich der Innenfläche (74, 204) benachbart dem proximalen Endbereich (70, 208) an der jeweiligen Längsseite (14, 16) des Hauptkörpers (12) befestigt ist, wobei die Klappe (36, 38, 200) eine Steifigkeit hat, die ausreichend ist zu bewirken, daß sich die Längsseite nach oben faltet, wenn die Klappe einer Kraft ausgesetzt wird, welche das Verlagern der Klappe nach außen in einer einseitig befestigten schwenkbaren Weise aus einer ersten Position in eine zweite Position bewirkt, wobei in der ersten Position, wenn sie an der flüssigkeitsundurchlässigen, der Unterwäsche zugewandten Schicht (28) ruht, die Klappe eine mehr spitzwinklige Beziehung zu der flüssigkeitsundurchlässigen, der Unterwäsche zugewandten Schicht einnimmt als in der zweiten Position, wenn die Klappen (36, 38, 200) voneinander getrennt sind.
  2. Damenbinde (10) wie in Anspruch 1 definiert, bei der jede Klappe an einem Bereich einer Flanschdichtung befestigt ist, die eine Breite hat und die eine jeweilige Längsseite des Hauptkörpers bildet und bei der die Fläche der Klappe (36, 38, 200), die der flüssigkeitsundurchlässigen, der Unterwäsche zugewandten Schicht (28) zugewandt ist, in einer flächigen Beziehung zur Fläche der Flanschdichtung befestigt ist, die zur Unterwäsche des Trägers gerichtet ist und bei der wenigstens ein Bereich jeder Klappe aus einem Material aufgebaut ist, das ausreichend starr ist, so daß die Klappen die Flanschdichtung anheben, um ein Paar gegenüberliegender aufragender Barrieren zu bilden, wenn die Damenbinde auf dem Zwickelbereich der Unterwäsche angeordnet ist.
  3. Damenbinde (10), wie in Anspruch 1 oder 2 definiert, bei der die Innenfläche (74, 204) an der flüssigkeitsundurchlässigen, der Unterwäsche zugewandten Schicht (28) befestigt ist.
  4. Damenbinde (10), wie in einem der vorangehenden Ansprüche definiert, bei der die Innenfläche (74, 204) an der flüssigkeitsundurchlässigen, der Unterwäsche zugewandten Schicht (28) durch Klebmittelbinden, Heißbinden, Ultraschallbinden, Hochfrequenzbinden, mechanisches Krimpen oder Kombinationen dieser befestigt ist.
  5. Damenbinde (10), wie in einem der vorangehenden Ansprüche definiert, bei der der proximale Endbereich (208) eine Schleife bildet, der die jeweilige Längsseite (14, 16) des Hauptkörpers (12) bildet.
  6. Damenbinde (10), wie in Anspruch 5 definiert, bei der die Schleife an der jeweiligen Längsseite (14, 16) des Hauptkörpers (12) an zwei beabstandeten Orten (210, 212) gehalten wird.
  7. Damenbinde (10), wie in Anspruch 6 definiert, bei der die Schleife an der dem Körper zugewandten Fläche (26) und an der flüssigkeitsundurchlässigen, der Unterwäsche zugewandten Schicht (28) gehalten wird.
  8. Damenbinde (10), wie in einem der vorangehenden Ansprüche definiert, bei der die distalen Endbereiche (72) der Klappen (36, 38) aneinander durch eine aufbrechbare Verbindung gehalten werden, bevor die Klappen wirksam werden.
  9. Damenbinde (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, bei der die Breite der Bindefläche der Breite der Flanschdichtung entspricht.
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