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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf implantierbare
medizinische Vorrichtungen (IMDs). Genauer bezieht sich die Erfindung
auf ein Informationsnetz zum Lenken und Handhaben des Datenauslesens
aus einer Patientenvorrichtung und von Befehlsaktualisierungen für die Vorrichtung
aus der Ferne. Genauer, aber nicht ausschließlich, ermöglicht die Erfindung das Überwachen
und das Warnen sowie die Selbstkonfiguration der Bandbreite oder
der Datenübertragung
zwischen einer IMD und einer externen entfernten Vorrichtung. Die
gesammelten Daten können
von einem Kliniker erforderlichenfalls für eine geeignete therapeutische
Echtzeit-Aktion überprüft werden
oder zum Vergleich der Patientenhistorie und für eine andere künftige Verwendung
archiviert werden.
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Bei
der herkömmlichen
Bereitstellung beliebiger medizinischer Dienste, einschließlich routinemäßiger Überprüfungen und
der Überwachung, muss
ein Patient in den Räumen
eines Dienstanbieters oder in einer anderen klinischen Einrichtung
physisch präsent
sein. In Notfallsituationen können
Mitarbeiter eines Gesundheitsfürsorgeanbieters
zum Aufenthaltsort eines Patienten fahren, üblicherweise, um eine Stabilisierung
während
des Transports zu einer klinischen Einrichtung, z. B. einer Notaufnahmestation,
vorzunehmen. Bei einigen Verabreichungen von Behandlungen erfordert
die bei zahlreichen medizinischen Prozeduren akzeptierte Vorgehensweise
selbstverständlich
die physische Nähe
von medizinischen Dienstanbietern und Patienten. Jedoch erfordert
der physikalische Transport von Patienten zu klinischen Einrichtungen
eine logistische Planung, etwa hinsichtlich des Transports, der
Termine und der Handhabung von Absagen und anderer Planungskomplikationen.
Als eine Folge derartiger logistischer Komplikationen können die
Mitwirkung des Patienten und die klinische Effizienz beeinträchtigt sein.
In bestimmten Situationen können
Verzögerungen
infolge des Patiententransports oder der Planung zu begleitenden
Verzögerungen
beim Erkennen medizinischer Zustände
einschließlich
lebensbedrohlicher Situationen führen.
Es ist daher wünschenswert,
Situationen möglichst
zu vermeiden, bei denen der physikalische Transport eines Patienten
in eine klinische Einrichtung erforderlich ist. Es kann auch wünschenswert
sein, das Ausmaß zu
minimieren, in dem ein Patient oder eine Patienteninformation zu
einem bestimmten Zeitpunkt, d. h. während eines Termins bzw. einer
Zusammenkunft, von einem Kliniker beurteilt werden muss.
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Mit
dem Implantieren einer IMD, beispielsweise eines Herzschrittmachers,
hat die klinische Beteiligung in Bezug auf die IMD üblicherweise
erst begonnen. Die IMD kann gewöhnlich
nicht einfach implantiert und dann vergessen werden, sondern muss überwacht
werden, damit optimale Ergebnisse erzielt werden, und kann in Reaktion
auf oder in Erwartung von Änderungen
im Zustand des Patienten oder anderer Umgebungsbedingungen oder
auf Grund von Gegebenheiten innerhalb der Vorrichtung eine Anpassung
bestimmter Parameter oder Einstellungen oder sogar einen Ersatz
erfordern. IMDs können auch
Logikvorrichtungen wie etwa digitale Steuereinheiten enthalten,
bei denen es nötig
sein kann, sie Firmware- oder Software-Upgrades oder -Modifikationen
zu unterziehen. Außerdem
können
zu Zwecken der Behandlung oder der Forschung Informationen über die
IMD gesammelt werden. Beispielsweise sind viele IMDs in der Lage,
intern bestimmte Statusinformationen oder andere Daten hinsichtlich
ihres Betriebs zu speichern.
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Da
der Betrieb der IMD und die Physiologie des Patienten vorzugsweise überwacht
werden, um das Erzielen des gewünschten
Ergebnisses beim Patienten zu unterstützen, ist es wünschenswert,
wenn von einer IMD gesammelte Daten aus der Ferne und auf sichere
Weise betrachtet werden. Ähnlich
ist es auch wünschenswert,
dass die in einer IMD installierten Befehle in Reaktion auf physiologische
Informationen über
den Patienten aus der Ferne modifiziert oder eventuell auch ergänzt werden
können.
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Falls
eine Änderung,
eine Modifikation oder eine Neuprogrammierung der IMDs angezeigt
ist, ist es wünschenswert,
dass der Befehl so bald wie möglich
in die IMDs implementiert werden kann, sodass eine kontinuierlichere Überwachung
sichergestellt wird, damit für
eine effiziente Therapie und klinische Versorgung Änderungen
in den IMDs proaktiv bewirkt werden. Dieses Szenario kann mit der
bestehenden Praxis kontrastieren, auf ein nachteiliges Ereignis
beim Patienten zu reagieren oder den Patienten den Umständen oder
den Kosten häufiger
persönlicher
Begegnungen mit einem Kliniker auszusetzen, beispielsweise nach
einer unerwarteten Therapie durch die Vorrichtung, oder ein anderes Überwachen
der Vorrichtungsfunktion zu bewirken, z. B. spontane Therapien durch
die Vorrichtung. Beispielsweise kann ein implantierter Kardioverter
bzw. Defibrillator dem Wirtspatienten eine Kardioversions- oder Defibrillations-Therapie
verabreichen. Nach einer derartigen Therapie ist es üblicherweise
wünschenswert,
die Parameter z. B. einer Arrhythmie, in deren Folge eine Therapie
verabreicht wurde, oder der verabreichten Therapie zu bestimmen.
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Trotz
der Beschränkungen
von IMDs hinsichtlich der Verarbeitungsleistung sind IMDs beim kontinuierlichen Überwachen
physiologischer Systeme in einer einzigartigen Position. Es können Daten mit
hoher Auflösung
gesammelt werden, aber implantierbare Vorrichtungen sind zum Speichern
und Verarbeiten großer
Mengen komplexer physiologischer Daten schlecht geeignet. Im Gegensatz
dazu sind in der nicht implantierbaren ("externen") Welt Rechenleistung und Datenspeicherungskapazität (Prozessorfähigkeit,
Speicher und angemessene Stromversorgung) reichlich verfügbar. Die
Rechnerindustrie folgt immer noch dem Moore'schen Gesetz (nach dem die Transistordichte
sich alle 18 Monate verdoppelt), indem sie jedes Jahr höher entwickelte Rechenvorrichtungen
bereitstellt, wobei ein Teil dieser Verbesserungen auf die Rechnerleistung
der IMDs entfällt.
Jedoch erlegen häufiges
Upgrading und Ersetzen von IMDs durch leistungsfähigere Modelle einem Patienten
zusätzliche
Belastungen auf, und dem Patienten oder dem Gesundheitsfürsorgesystem
werden zusätzliche
Kosten aufgebürdet.
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Verfahren
klinischer Dienste nach dem Stand der Technik, insbesondere IMD-Überwachung und
-Einstellung, sind allgemein auf Prozeduren im Krankenhaus oder
auf andere Szenarien beschränkt, die
den Transport des Patienten zu einer klinischen Einrichtung mit
sich bringen. Wenn beispielsweise ein Arzt die Leistungsparameter
einer IMD in einem Patienten überprüfen muss,
ist es wahrscheinlich, dass der Patient die Klinik aufsuchen muss.
Ferner muss der Patient auf unbestimmte Zeit im Krankenhaus bleiben,
wenn der medizinische Zustand des Patienten mit einer IMD eine kontinuierliche Überwachung
oder Einstellung der Vorrichtung rechtfertigt. Ein derartiger kontinuierlicher
Behandlungsplan wirft sowohl wirtschaftliche als auch soziale Probleme
auf. Nach dem Stand der Technik werden, da der Anteil der Bevölkerung
mit IMDs zunimmt, wesentlich mehr Krankenhäuser und Kliniken sowie begleitende
Kliniker und Servicepersonal benötigt,
um eine Versorgung der Patienten im Krankenhaus bereitzustellen, wodurch
die Kosten der Gesundheitsfürsorge höhergeschraubt
werden. Zusätzlich
werden die Patienten durch die Notwendigkeit, entweder im Krankenhaus zu
bleiben oder die Klinik sehr häufig
auszusuchen, übermäßigen Einschränkungen
und Unannehmlichkeiten ausgesetzt.
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Eine
weitere Bedingung bei der Vorgehensweise nach dem Stand der Technik
erfordert, dass ein Patient ein Klinikzentrum zum gelegentlichen Auslesen
von Daten aus der implantierten Vorrichtung aufsucht, damit der
Betrieb der Vorrichtung bewertet und die Patientenhistorie sowohl
für klinische als
auch für
wissenschaftliche Zwecke erfasst wird. Derartige Daten werden erlangt,
während
sich der Patient in einem Krankenhaus bzw. einer Klinik aufhält, damit
der Download der gespeicherten Daten aus der IMD vorgenommen werden
kann. Je nach der Häufigkeit
der Datensammlung kann dieses Verfahren solchen Patienten große Schwierigkeiten
und Unannehmlichkeiten bereiten, die in ländlichen Gebieten wohnen oder
eine eingeschränkte
Beweglichkeit haben. Ähnlich
muss der Patient, falls sich die Notwendigkeit eines Upgrades der
Software einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung ergibt,
die Klinik oder das Krankenhaus aufsuchen, um das Upgrade installieren
zu lassen.
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Ferner
ist es eine typische medizinische Vorgehensweise, eine genaue Aufzeichnung
vergangener und gegenwärtiger
Prozeduren zu führen,
die sich auf eine Aufwärtsverbindung
mit einer IMD beziehen, beispielsweise mit einem IMD-Programmierer,
d. h. einem Computer, der in der Lage ist, Änderungen an der Firmware oder
der Software einer IMD vorzunehmen. Üblicherweise ist es erwünscht, dass der
Bericht die Identifizierung sämtlicher
medizinischer Vorrichtungen enthält,
die an irgendeiner interaktiven Prozedur beteiligt sind. Genauer
gesagt, können
sämtliche
peripheren und wichtigen Vorrichtungen, die bei der Abwärtsverbindung
zur IMD verwendet werden, in den Bericht einbezogen werden. Derzeit
werden Berichte über
derartige Prozeduren von Hand erstellt, wobei eine Bedienungsperson
oder eine medizinische Fachkraft erforderlich ist, um während jeder
Prozedur Daten von Hand einzugeben. Eine der Einschränkungen
derartiger manueller Berichtsprozeduren liegt in der Möglichkeit
von menschlichen Fehlern beim Dateneintrag oder des absichtlichen
Verfälschens
von Daten, sodass eine Nachprüfung
der Daten nahezulegen ist, um die Genauigkeit zu verifizieren. Im
Allgemeinen kann der Einsatz menschlicher Kliniker und Techniker
zum Untersuchen von Daten und zum Implementieren von Änderungen
in der Vorrichtungstherapie zu ineffizienten Abläufen oder zu Fehlern führen, auch
wenn keine Absicht besteht, Unheil anzurichten oder unangebrachte
Tätigkeiten
vorzunehmen.
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Eine
wiederum weitere Bedingung nach dem Stand der Technik bezieht sich
auf die Schnittstelle zwischen einer Bedienungsperson und einem
Programmierersystem. Um einen Patienten bei der Handhabung einer
eingesetzten medizinischen Vorrichtung zu unterstützen, können Kliniker
wie etwa Schrittmacher-Kliniker bereitgestellt werden, um wünschenswerte Änderungen
im Behandlungsablauf vorzunehmen, der von einer IMD ausgeführt wird.
Im Allgemein sollte ein für
die medizinische Vorrichtung zuständiger Manager/Techniker hinsichtlich
der klinischen und betriebstechnischen Aspekte des Programmierers
geschult sein. Gemäß derzeitigen
Praktiken kann ein Techniker, damit er eine Programmierer-IMD-Prozedur
erfolgreich durchführen
kann, einen Kursus oder eine Schulungssitzung besuchen, der bzw.
die von einer Klinik, einem Krankenhaus oder dem Hersteller finanziert
wird. Ferner hält
sich die Bedienungsperson im Idealfall auf dem Laufenden, was neue
Entwicklungen und neue Verfahren bei Handhabung, Wartung und Upgrade
der IMD anbelangt. Dementsprechend ist es wünschenswert, dass Bedienungspersonen
an Programmierern, IMDs und verwandten medizinischen Vorrichtungen regelmäßig Schulungen
oder Informationen über
die IMDs erhalten, mit denen sie arbeiten. Diese Informationen werden
vorzugsweise allgemein verteilt, da IMDs, Programmierervorrichtungen
und verwandte medizinische Vorrichtungen weltweit verbreitet sind. Außerdem hat
die Anzahl von Menschen mit implantierten medizinischen Vorrichtungen
im Laufe der letzten wenigen Jahre zugenommen, einhergehend mit
einer Aufstockung des Bedienungspersonals. Der Gesamteffekt dieses
Phänomens
ist eine weit verteilte und große
Gesamtheit von Bedienungspersonen. Daher ist es wünschenswert, über ein
hoch-effizientes Kommunikationssystem zu verfügen, das die Datenkommunikation
sowohl zwischen den IMDs und medizinischen Instrumenten, wie etwa
Programmierern, als auch zwischen Bedienungspersonen und Einheiten,
wie etwa Herstellern, die IMD-Aktualisierungen sowie Schulungen
bereitstellen, verbessert. Jedoch kann es trotz aller erzielbaren
Verbesserungen in der klinischen Kommunikation und der Schulung
wünschenswert
sein, die Handhabung, die Wartung und das Upgrade der Vorrichtung
möglichst weitgehend
zu automatisieren, um sicherzustellen, dass Vorrichtungsbefehle
und Daten der Situation entsprechen.
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Eine
weitere Einschränkung
gemäß dem Stand
der Technik bezieht sich auf das Management mehrerer medizinischer
Vorrichtungen in einem einzigen Patienten. Fortschritte in der modernen
Therapie und Behandlung von Patienten ermöglichten es, eine Anzahl von
Vorrichtungen in einen Patienten zu implantieren. Beispielsweise
können
in einen einzigen Patienten IMDs wie etwa ein Defibrillator oder
ein Schrittmacher, ein neuronales Implantat, eine Arzneimittelpumpe,
ein separater physiologischer Monitor und verschiedene andere IMDs
implantiert werden. Um den jeweiligen Betrieb erfolgreich zu handhaben und
das Verhalten jeder Vorrichtung in einem Patienten mit mehreren Implantaten
zu bewerten, kann eine häufige
Aktualisierung und Überwachung
der Vorrichtungen erforderlich sein.
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Eine
Bestätigung
und ein routinemäßiges Verfolgen
des Funktionierens der grundlegenden Vorrichtung nach therapeutischen
Ereignissen erfolgten in der Vergangenheit unter Verwendung telephonischer
Mittel. Jedoch sahen frühere
Verfahren zur Kommunikation mit medizinischen Vorrichtungen aus der
Ferne keine Aktualisierung von Software und Firmware oder keine
Möglichkeit
der Schulung von Bedienungspersonen vor. Außerdem erforderten frühere Verfahren
zur Kommunikation mit entfernten Vorrichtungen die Mitwirkung von
klinischem Personal bei der Interpretation von Daten und beim Vorschreiben
von Behandlungsabläufen
oder Therapien. Es ist wünschenswert,
Informationen aus der Ferne zu und von implantierbaren medizinischen
Vorrichtungen zu übermitteln
und auch eine Authentisierung der Zielvorrichtung sowie eine Bestätigung der
Datenintegrität
nach der Übertragung
von Patientendaten vorzusehen. Außerdem ist es wünschenswert, das
Ausmaß zu
begrenzen, in dem eine Beteiligung von Menschen und insbesondere
von Klinikern erforderlich ist, um die Kommunikation zwischen einer IMD
und einem entfernten Betriebsmittel zu bewirken.
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Ferner
kann es bevorzugt sein, über
eine betriebsfähige
Kommunikation zwischen den verschiedenen Implantaten zu verfügen, um
eine koordinierte klinische Therapie für den Patienten bereitzustellen. Dadurch
besteht ein Erfordernis, die IMDs und den Programmierer in regelmäßiger, wenn
nicht kontinuierlicher Weise zu überwachen,
um eine optimale Versorgung des Patienten sicherzustellen. Bei Abwesenheit
anderer Alternativen belastet dies den Patienten sehr, wenn ein
Krankenhaus oder eine Klinik das einzige Zentrum ist, in dem die
notwendigen Upgrades, Nachbehandlungen, Auswertungen und Anpassungen
der IMDs ausgeführt
werden können. Selbst
wenn dies durchführbar
ist, erfordert die Situation die Einrichtung von mehreren Dienstleistungsbereichen
oder Klinikzentren, um die weltweit steigende Anzahl an Patienten
mit mehreren Implantaten zu unterstützen.
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In Übereinstimmung
mit einem Aspekt schafft die Erfindung ein computergestütztes Verfahren
zum Kommunizieren bzw. Austauschen von Echtzeitdaten in einer oder
mehreren IMDs, die in einen oder in mehrere Patienten eingesetzt
sind, wobei die IMDs Firmware oder Software besitzen und wobei das
Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
Austauschen von Echtzeit-Bandbreitenvalidierungsdaten-Signalen
zwischen einer Anwenderschnittstelle und einer IMD und einer oder
mehreren anderen an ein Netz angeschlossenen Komponenten; und
nach
der Verifikation einer angemessenen Bandbreite für eine beabsichtigte Kommunikationssitzung Übertragen
von für
die IMD zugänglichen
Echtzeitdaten, die von wenigstens einer der IMDs gesammelt werden, über eine
Netzkommunikationsverbindung an eine externe Vorrichtung, die in
Echtzeit mit einem Rechenbetriebsmittel außerhalb irgendeines Patienten
kommunizieren kann.
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In Übereinstimmung
mit einem weiteren Aspekt schafft die vorliegende Erfindung ein
computergestütztes
Informationsnetzsystem, das eine oder mehrere IMDs, die in einen
oder in mehrere Patienten eingesetzt sind, mit einem Computer über ein
Datenkommunikationsnetz verbindet, wobei das Netz enthält:
einen
ersten Computer, auf den über
das Netz zugegriffen werden kann, wobei der erste Computer Patientendaten
speichern kann, die von einer IMD aufgezeichnet werden;
wenigstens
eine Netzschnittstelle, die für
eine drahtlose Kommunikation mit wenigstens einer in einen Patienten
eingesetzten IMD geeignet ist, wobei die Netzschnittstelle für eine Echtzeitkommunikation
mit dem Netz geeignet ist; und
einen Bandbreitenmonitor für eine Echtzeitüberwachung
der verfügbaren
Bandbreite während
der Echtzeit-Kommunikationssitzung zwischen der IMD und der Netzschnittstelle.
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Dadurch
stellt die vorliegende Erfindung einem Kliniker oder einer anderen
Person oder einer Vorrichtung ein Verfahren und ein System bereit,
um vor und während
einer Echtzeit-Datenkommunikation eine Kommunikationsverbindungs-Bandbreite
zu verifizieren, wodurch die Informationssicherheit und die Zuverlässigkeit
des umfassenden Systems zum Handhaben der IMDs stark gesteigert
werden. Beispielsweise kann ein beteiligter Arzt dieses Systemmerkmal
als ein Konsultationssystem zum Untersuchen des Patienten aus der
Ferne oder für
einen therapeutischen Eingriff verwenden.
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Eine
technikgestütztes
Gesundheitsfürsorgesystem,
das die technischen und sozialen Aspekte der Patientenversorgung
und der Therapie vollständig
integriert, verbindet vorzugsweise den Kunden einwandfrei mit Versorgungsanbietern,
unabhängig von
der trennenden Entfernung oder vom Aufenthaltsort der Beteiligten.
Dementsprechend ist es wünschenswert, über eine
Programmierereinheit zu verfügen,
die mit einer zentralisierten Datenquelle und -ablage verbunden
ist. Sie kann beispielsweise als eine entfernte Abfragevorrichtung
oder ein entferntes Datenzentrum bezeichnet werden. Dieses entfernte
Datenzentrum bietet vorzugsweise Zugriff auf ein Expertensystem,
das das Downloaden von Upgrade-Daten oder anderen Informationen
zu einer lokalen, d. h. einer IMD-Umgebung ermöglicht. Ferner ist es bei einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung möglich,
die Sammlung von diagnosti schen/physiologischen Daten mit hoher
Auflösung
zu ermöglichen
und Informationen zwischen den IMDs und einem entfernten Datenzentrum
zu übertragen, um
eine Therapie und eine klinische Versorgung auf Echtzeitbasis zu
verabreichen. Ferner ermöglicht
das von der vorliegenden Erfindung beabsichtigte Datensystem ein
effizientes System für
die Speicherung, Sammlung und Verarbeitung von Daten, um Änderungen
in Steuerungsalgorithmen der IMDs und zugehöriger medizinischer Einheiten
zu bewirken, damit Therapie und klinische Versorgung in Echtzeit
gefördert
werden.
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Die
weltweit zunehmende Verbreitung von Patienten mit mehreren implantierten
medizinischen Vorrichtungen machte es unbedingt erforderlich, entfernte
Dienste für
die IMDs und die rechtzeitige klinische Versorgung des Patienten
bereitzustellen. Die Verwendung von Programmierern und zugehörigen Vorrichtungen
zur Kommunikation mit den IMDs und zum Vorsehen verschiedener entfernter
Dienste wurde zu einem wichtigen Aspekt der Patientenversorgung.
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Die
vorliegende Erfindung schafft einen grundlegendes System und Verfahren
zum Bereitstellen einer effizienten Therapie und klinischen Versorgung
für den
Patienten.
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Bei
einer repräsentativen
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung können
eine oder mehrere IMDs, wie etwa ein Schrittmacher, ein Defibrillator, eine
Arzneimittelpumpe, ein neurologischer Stimulator oder ein Recorder
für physiologische
Signale, in einen Patienten eingesetzt sein. Diese IMD kann mit einem
Hochfrequenzsender oder -empfänger
oder mit einer alternativen drahtlosen Kommunikations-Telemetrietechnik
oder mit Medien ausgestattet sein, die das menschliche Gewebe passieren
können.
Die IMD kann beispielsweise eine Übertragungsvorrichtung enthalten,
die durch menschliches Gewebe übertragen
kann, wie etwa Hochfrequenztelemetrie, akustische Telemetrie oder
ein Übertragungsverfahren,
das das Gewebe des Patienten als ein Übertragungsmedium nutzt. Alternativ
kann eine IMD auf eine Weise eingesetzt sein, durch die eine Sende-
oder Empfangsvorrichtung außerhalb
des Patienten sichtbar ist, jedoch direkt oder über Leitungen mit der IMD verbunden
ist. Ein externe Vorrichtung, die allgemein als eine IMD-Netzschnittstelle (IMDNI)
bezeichnet werden kann, kann außerhalb des
Patienten angeordnet sein, wobei die IMDNI mit einem Hochfrequenz-
oder einem anderen Kommunikationsmittel ausgestattet ist, das mit
den Kommunikationsmedien der IMD oder des IMD-Senders/Empfängers kompatibel
ist, die sich außerhalb der
IMD und zudem außerhalb
des Patienten befinden können.
Bei einer veranschaulichenden Ausführungsform des Erfindungsgegenstands
enthält
die IMDNI einen Hochfrequenz-Sender/Empfänger oder eine ähnliche
Hochfrequenz-Telemetrievorrichtung. Zwischen dem IMD-Sender/Empfänger und
der externen IMDNI kann eine Kommunikation bewirkt werden, z. B. über Hochfrequenz.
Die IMDNI ist über drahtlose
oder physikalische Kommunikationsmedien, z. B. über ein Modem und eine Durchwahlverbindung,
mit einem Datennetz, einem LAN, einem WAN, einem drahtlosen oder
einem Infrarot-Netz verbunden. Bei einer alternativen Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands kann die IMDNI eine direkte Verbindung
oder eine getunnelte Verbindung direkt zum zentralisierten Rechenbetriebsmittel
haben. Bei einer wiederum weiteren alternativen Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands kann das System als ein Datennetz implementiert
sein, das den IMDNI-Zugriff auf das Rechenzentrum von vielen Orten aus
erlaubt, wobei beispielsweise eine IMDNI vorgesehen sein kann, die
tragbar ist.
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Unter
Ausnutzen der Rechenleistung externer Rechenvorrichtungen kann die Überwachung
eines langfristigen Verlaufs einer Krankheit (z. B. Herzinsuffizienz,
Blut hochdruck, Diabetes) verbessert werden. Außerdem können Therapien mit einer feineren
Struktur und verbesserten Ergebnissen angepasst werden, wobei die
Notwendigkeit eines menschlichen Eingreifens und die Gelegenheit
für Fehler
des Klinikers verringert werden.
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Zusätzlich zu
einer verbesserten Modellierung physiologischer Systeme kann die
Menge an Historiedaten, insbesondere an patientenspezifischen Historiedaten,
die als Eingabe für
Steuerungssysteme dienen, praktisch unbegrenzt sein, wenn sie außerhalb
des Patienten gespeichert werden. Außerdem kann ein gründlicherer
Vergleich zwischen Patienten mit ähnlichen Krankheiten vorgenommen
werden, wenn Daten und Therapieausrichtung zentralisiert sind, wobei
zu erwarten ist, dass dies zu einem Gewinn für die Gesamtheit des medizinischen
Wissens und für
die Behandlungswirksamkeit führt.
Daten aus anderen medizinischen Systemen, entweder implantierten
oder externen, wie etwa etiologischen Datenbanken, können in
das Steuerungssystem leicht integriert werden. Andere anonyme Patientenerfahrungen
oder Behandlungsdaten können
in den Bereich einer IMD des betreffenden Patienten schneller integriert
werden, als es bei bestehenden Systemen des Programmierens oder
Upgradings von IMD möglich
ist. Außerdem
können
historische Behandlungsparameter des betreffenden Patienten und entsprechende
Ergebnisse beim Erstellen der IMD-Programmierung und bei anderen
Behandlungsentscheidungen verwendet werden.
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Die
vorliegende Erfindung schafft IMDs mit einem Zugriff auf eine praktisch
unbegrenzte Rechenleistung als Teil ihrer Datensammlung und der Rechenprozesse
für die
Therapie. Bei einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung kann die IMD von einer externen Rechenvorrichtung als
ein Datensammlungsagent bzw. -mittel und als ein Agent bzw. Mittel
verwendet werden, um an einem Behandlungsablauf Änderungen auf der Grundlage
eines komplexen dynamischen oder stochastischen physiologischen
Modells auszuführen.
Anstatt die Verarbeitungsleistung der IMDs kontinuierlich zu steigern,
sieht die vorliegende Erfindung eine Verbindung mit einer externen
Rechenleistung vor, deren Upgrade leichter auszuführen ist.
Außerdem
können Steuerungssystem-Algorithmen
auf der Grundlage aktueller Kenntnisse über physiologische Systeme unter
Verwendung eines zentralisierten leistungsfähigen Prozessors leichter aktualisiert
werden, als wenn die Firmware oder Software von Tausenden eingesetzter
IMDs einzeln aktualisiert wird.
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Wenn
in einen einzigen Patienten mehrere IMDs eingesetzt sind, können die
Daten und die Therapie aus diesen IMDs leichter und effizienter
manipuliert werden, sodass die Effizienz der Behandlung und die
Annehmlichkeit für
den Patienten und den Kliniker weiter verbessert werden und in einigen
Fällen
die Beteiligung des Klinikers vernünftig eingeschränkt wird.
Zusätzlich
können
von einer gewaltigen Anzahl betreffender IMDs Daten mit hoher Auflösung und
feiner Struktur gesammelt und gespeichert werden. Es kann erwartet
werden, dass sich diese fein strukturierten Patientendaten beim
Definieren und Modifizieren eines Behandlungsablaufs eines einzelnen
Patienten, wie er durch eine IMD ausgeführt wird, als wertvoll erweisen.
Außerdem
können diese
Daten mit hoher Auflösung
in großem
Maßstab analysiert
werden, wodurch sich Gelegenheiten für eine Verbesserung bestehender
physiologischer Modelle bieten. Diese Daten können beispielsweise dazu dienen,
genutzte physiologische Modelle zu überprüfen, oder können auf der Grundlage zahlreicher
Patientenergebnisse eine Verfeinerung dieser Modelle nahelegen.
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Diese
Verfeinerung von Therapie und diagnostischen Algorithmen oder Modellen
kann auch in Verbindung mit exter nen medizinischen Vorrichtungen
weiter verfeinert werden. In Übereinstimmung mit
der vorliegenden Erfindung werden Management und Manipulation von
IMDs effizienter, sicherer und wirksamer. Beispielsweise ermöglicht eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung die Verwendung komplexer Steuerungssysteme,
um die Therapie mit implantierbaren medizinischen Vorrichtungen zu
handhaben. Außerdem
ermöglicht
die Erfindung die Manipulation des Datensammelns und der Therapiefunktionen
der IMDs, insbesondere der Funktionen mehrerer in einen Patienten
implantierter IMDs. Außerdem
ermöglicht
eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eine zentralisierte Therapievorschrift
und schafft die Möglichkeit,
Krankheitszustände,
diagnostische Daten und Therapievorschriften bei mehreren Patienten
fein strukturiert zu vergleichen. Die Fähigkeit, Steuerungssystemsoftware
und Hardware an einer zentralen Stelle zu aktualisieren, wird ebenfalls
bereitgestellt, wie auch die Möglichkeit,
ein Upgrade der Firmware oder der Software in verteilt eingesetzten
IMDs von einer zentralen Stelle aus vorzunehmen.
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Ein
Kommunikationssystem in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung schafft die Möglichkeit, dass Hochleistungsrechensysteme
mit implantierten medizinischen Vorrichtungen interagieren, und
schafft dadurch die Möglichkeit,
in implantierten medizinischen Vorrichtungen komplexe Steuerungsalgorithmen
und Modelle zu verwenden. Außerdem
können,
sogar bei einer relativ einfachen Modellierung oder bei stochastischen
Modellen, relativ große
Mengen an Historiedaten von einer einzigen oder von mehreren medizinischen
Vorrichtungen für prädiktive
Zwecke, zum Bewerten einer alternativen Therapie und von IMD-Befehlsvorschriften
verwendet werden. Die vorliegende Erfindung schafft ein System,
das eine externe Kommunikationsvorrichtung und ein Datennetz als
einen 'Datenbus' zum Erhöhen der
Verarbeitungsleistung eingesetzter IMDs einrichtet, während die
Unannehmlichkeit für
den Wirtspatienten und den Kliniker minimiert wird.
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Die
vorliegende Erfindung kann zum Teil durch Bereitstellen einer IMDNI-Vorrichtung
ausgeführt
werden, die eine selbstständige
Vorrichtung oder eine Vorrichtung einer Computerperiphere ist und
eine IMD oder einfach telemetrisch von einer IMD empfangene Daten
mit einem Netz oder einer anderen Datenkommunikationsverbindung
verbinden kann. Während
die Schnittstelle zwischen einer Computerdatenverbindung und einer
implantierten medizinischen Vorrichtung hierin allgemein als eine "Netzschnittstelle" oder Ähnliches
bezeichnet wird, ist dem Fachmann auf dem Gebiet klar, dass die Schnittstelle
als eine Schnittstelle zu einer Vielfalt von Datenkommunikationssystemen
dienen kann, darunter nicht nur Netze, sondern auch, ohne Einschränkung, Durchwahlverbindungen,
Standleitungen, direkte Satellitenübertragungsstrecken und andere
nicht netzgebundene Datenkommunikationsverbindungen.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands präsentiert
sich ein Wirtspatient, d. h. ein Patient, der eine in ihn implantierte
IMD hat, einer IMD-Netzschnittstellenvorrichtung
oder IMDNI. Diese IMDNI hat vorzugsweise die Fähigkeit der Kommunikation mit
der IMD über
drahtlose Mittel, wie etwa durch Funkübertragungen. Bei einer Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands kann die IMDNI beispielsweise in der Wohnung
des Patienten eingesetzt werden oder kann für die Verwendung durch mehrere
Patienten in einer Behandlungseinrichtung wie etwa einem Krankenhaus,
einem Pflegeheim oder einem Ambulanzversorgungszentrum verfügbar sein.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung können
Daten mithilfe einer Fernabfragevorrichtung durch eine IMDNI in
einer Notaufnahmestation abgefragt und dann in ein Infor mationsnetz
hochgeladen werden, mit dem eine Fernabfragevorrichtung verbunden
ist. Dieses Informationsnetz kann gemäß irgendeinem Netzprotokoll,
beispielsweise TCP/IP über
Internet, ausgelegt sein. Das Hochladen zu einem zentralen Abfragecomputer
kann auch über
eine Durchwahlverbindung oder eine Standleitung durchgeführt werden.
Nach dem Hochladen der Daten kann eine medizinische Fachkraft oder
ein anderer Kliniker vor der Tatsache gewarnt werden, dass die Daten
hochgeladen wurden. Dieser Kliniker kann sich die Daten dann ansehen.
Ein Patient kann auch seine Vorrichtung zuhause abfragen und die
Daten an eine medizinische Fachkraft oder einen Kliniker zur späteren Ansicht
hochladen. Verschiedene Szenarien in Übereinstimmung mit der Erfindung
können für einen
Wirtspatienten oder für
einen Kliniker eine zweckmäßige Überwachung
der IMD-Funktion bereitstellen. Beispielsweise kann ein Patient
eine Überprüfung seiner
IMD mittels einer Vorrichtungsüberprüfung vornehmen,
etwa mit einem Bewegungs- oder Belastungstest in einer eher natürlichen
oder realen Lebenssituation, wobei zuverlässigere oder genauere Ergebnisse
erzielt werden als bei einer klinischen Auswertung und eine höhere Annehmlichkeit für den Patienten
hinzukommt sowie die Notwendigkeit vermindert wird, dass ein Kliniker
oder eine andere Fachkraft seine bzw. ihre Aufmerksamkeit darauf richtet.
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Bei
dieser Ausführungsform
der Erfindung kann ein Wirtspatient beispielsweise eine Durchwahlverbindung
zu einer Fernabfragevorrichtung aufbauen, nachdem er am Nachmittag
in der Nachbarschaft spazieren gegangen oder auf einem Laufband
in der Wohnung gelaufen ist. Zusätzlich
zur Auswertung der Vorrichtungsfunktion während Routinesituationen kann
in Übereinstimmung
mit dieser Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung einem Wirtspatienten ein Zuhause-Überwachungsgerät bereitgestellt werden,
das es dem Patienten erlaubt, Daten zu senden, d. h. eine Fern abfrage
vorzunehmen, wenn er beispielsweise den subjektiven Eindruck hat,
dass die Daten symptomatisch sind. Beispielsweise kann ein Wirtspatient
mit einer Kardioverter-Defibrillator-IMD eine Fernabfrage vornehmen,
wenn er glaubt, dass er das Auftreten einer Arrhythmie erlitten hat.
Die aus der Fernabfrage resultierenden Daten können dann aus der Ferne für eine Auswertung durch
einen Experten für
Schrittmachersysteme zugänglich
gemacht werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstands
werden IMD-Funktionsdaten und physiologische Daten des Wirtspatienten
nahezu unverzüglich
einem Kliniker zugänglich
gemacht, der in der Lage ist, die Funktion der Vorrichtung, physiologische
Ereignisse oder Daten oder die durch die Ziel-IMD verabreichte Therapie
zu bewerten.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Fernabfragevorrichtung der vorliegenden Erfindung als eine
Softwareanwendung implementiert, die auf einem Server oder einem
zentralen Computer ausgeführt
werden kann, der über
ein Netz oder eine direkte Verbindung über die IMDNI-Vorrichtung zugänglich ist.
Bei einer alternativen Ausführungsform kann
die IMDNI als ein Software-Client implementiert sein, der auf einem
Computer ausgeführt
werden kann, der vom Abfragevorrichtungs-Server entfernt ist. Vorzugsweise
ist das Programm oder die Vorrichtung für die Fernabfrage in der Lage,
autonom und dynamisch das Modell einer IMD zu bestimmen, beispielsweise
hinsichtlich des Herstellers, des Typs und der Modellnummer, aber
auch der bestimmten Seriennummer einer bestimmten Vorrichtung. Wenn sich
eine IMD innerhalb des Kommunikationsbereichs einer IMDNI befindet,
ist die Fernabfragevorrichtung der vorliegenden Erfindung vorzugsweise auch
in der Lage, eine eingesetzte IMD zu konfigurieren oder die IMDNI
anzuweisen, Daten aus der IMD auszulesen.
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Bei
einer Ausführungsform
kann eine Interaktion zwischen einer eingesetzten IMD und der Fernabfragevorrichtung
innerhalb einer einzigen Sitzung stattfinden. Diese Sitzung kann
eine Abfrage einer oder mehrerer IMDs umfassen, die in einen einzigen
Patienten eingesetzt ist bzw. sind. Bei einer repräsentativen
Ausführungsform
kann eine Sitzung in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung gemäß dem folgenden Szenario ablaufen.
Um eine Abfragesitzung zu beginnen, präsentiert sich ein Wirtspatient üblicherweise
einer IMDNI. Beispielsweise kann sich der Patient in die Nähe der IMDNI
innerhalb eines Bereichs der Telemetriekapazitäten der IMDNI begeben. Dies
kann bei einem Zuhause-Monitor (IHM) zuhause geschehen, aber auch
in einer medizinischen Einrichtung wie etwa einer Notaufnahmestation,
einer Nachbehandlungsklinik oder einem Operationssaal. Beim Beginnen
einer Sitzung wird vorzugsweise die Ziel-IMD für einen optimalen Betrieb der
Fernabfrage konfiguriert. Die IMDNI kann beispielsweise so programmiert
sein, dass sie an die Ziel-IMD einen Befehl "Magnet deaktivieren", "Therapie
wiederaufnehmen" oder
einen anderen Befehl ausgibt, um in eine Betriebsart zu gelangen,
die mit dem Abfrageprozess vereinbar ist. Entweder vor oder nach
dem Aufbauen einer Telemetrie- oder
einer anderen Kommunikationsverbindung mit der Ziel-IMD stellt der IMDNI-Operator
eine Kommunikationsverbindung zwischen der IMDNI und dem Fernabfragecomputer
her. Dieser IMDNI-Operator kann eine Bedienungsperson oder ein Techniker
sein, ist jedoch vorzugsweise ein automatisiertes Modul der IMDNI-Firmware
oder -Software oder kann als eine Softwareanwendung auf einem Universalrechner
implementiert sein, der mit der IMDNI verbunden ist. Alternativ
kann der Fernabfragecomputer einen Menschen oder eine automatisierte
IMDNI durch die Schritte des Einrichtens einer Telemetrieschnittstelle zwischen
der IMD und der IMDNI führen,
wobei die IMDNI ihrerseits die Fernabfragevorrichtung benachrichtigt,
wenn eine Telemetrieverbin dung aufgebaut wurde. Die Kommunikation
mit dem Fernabfrage-Server kann über
eine Netzverbindung wie etwa ein LAN oder ein WAN abgewickelt werden.
Bei dieser Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, bei der die IMDNI vorzugsweise von einem
Operator bedient wird, kann der Operator der Wirtspatient der Ziel-IMD
oder ein Bediensteter in einer klinischen Einrichtung sein. In beiden
Fällen
kann der Operator die IMDNI mit einer geeigneten Netzverbindung
verbinden, wenn noch keine Netzverbindung aktiv ist. Beispielsweise
kann auf diese Weise eine Durchwahlverbindung aufgebaut werden,
indem die IMDNI physikalisch mit einer Telephonanschlussbuchse wie etwa
einer analogen RJ-11-Buchse verbunden wird. Zu irgendeinem Zeitpunkt
schaltet der Operator die IMDNI ein und veranlasst das IMDNI-System,
eine vorkonfigurierte Telephonnummer zu wählen. Alternativ können auch
andere, eher kontinuierliche Typen von Netzverbindungen aufgebaut
werden.
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Nun
werden bevorzugte Ausführungsformen,
lediglich beispielhaft, mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
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1 veranschaulicht
eine Darstellung der allgemeinen Netzstruktur eines Systems, das
den Erfindungsgegenstand verkörpert.
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2 veranschaulicht
eine Realisierung des Systems von 1, wobei
bestimmte Hardwarekomponenten verwendet werden.
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3 veranschaulicht
eine alternative Realisierung des in 1 veranschaulichten
Systems mit zusätzlichen
Hardwarevorrichtungen.
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4 ist
eine Darstellung der Struktur einer Ausführungsform des Erfindungsgegenstands,
die die innere Struktur der Vorrichtung zeigt.
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5 ist
ein Ablaufplan einer Ausführungsform
einer Bandbreitenüberwachung
und eines Warnprozesses.
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1 veranschaulicht
eine Ansicht der allgemeinen Struktur eines Fernabfragesystems in Übereinstimmung
mit einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Es ist ein IMD-Abruf- und Abfragesystem 110 vorgesehen.
Die IMD 112 wurde beispielsweise in einen Patienten eingesetzt,
beispielsweise in einen Patienten an einem von der Fernabfragevorrichtung
entfernten Ort, die mit einem Informationsnetz 114 verbunden
ist oder sich in diesem befindet. Die IMD 112 kann eine
von einer Anzahl bestehender oder zu entwickelnder IMDs sein, beispielsweise
ein Schrittmacher, ein Defibrillator, eine Arzneimittelpumpe, ein
neurologischer Stimulator, ein Recorder für physiologische Signale, ein
Sauerstoffsensor oder Ähnliches.
Es ist eine Vorrichtung außerhalb
des Patienten vorgesehen, die als eine IMD-Netzschnittstelle oder
IMDNI 116 bezeichnet werden kann. Diese IMDNI 116 kann
z. B. über
Hochfrequenz mit der IMD 112 kommunizieren, wie oben besprochen.
Die IMDNI 116 kann auch mit einem Datennetz 114 über Modem,
LAN, WAN, drahtlose oder infrarote Mittel gemäß Netzverbindungen 119 und 120 kommunizieren.
Dieses Datennetz 114 ist vorzugsweise in der Lage, über ein
Computernetz oder eine andere geeignete Datenkommunikationsverbindung
mit einem zentralen Computer innerhalb des Informationsnetzes 114 zu
kommunizieren. Obwohl in 1 eine einzige IMD 112 veranschaulicht
ist, ermöglicht
der Erfindungsgegenstand eine Verwendung mit mehreren in einen einzigen
Patienten eingesetzten IMDs, von denen jede separate Übertragungen
ausführt
und von der IMDNI 116 separate Befehle empfängt. Bei
einer alternativen Ausführungsform des Erfindungsgegenstands
sind mehrere in einen einzigen Patienten eingesetzte IMDs sämtlich mit
einer einzigen Telemetrievorrichtung verbunden, die in einen Patienten
implantiert ist. Diese Telemetrievorrichtung kann von einer der
in einen Patienten eingesetzten IMDs getrennt oder in ihr eingebaut
sein.
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Um
auf die in 1 veranschaulichte Ausführungsform
einer einzelnen IMD zurückzukommen: Die
IMD 112 ist ausgestattet oder verbunden mit einer Sende-
und Empfangsvorrichtung wie etwa einer Hochfrequenz-Telemetrievorrichtung,
die vorzugsweise ebenfalls in einen Patienten implantiert ist. Das Rechenzentrum
oder der zentrale Computer des Informationsnetzes 114 hat
vorzugsweise eine ausreichende Rechenleistung und Speicherfähigkeit,
um mithilfe komplexer Steuerungssysteme große Mengen physiologischer Daten
zu sammeln und zu verarbeiten. Der Patient befindet sich in der
Nähe der
IMDNI 116 oder begibt sich dorthin. Die IMDNI 116 kann beispielsweise
in der Wohnung eines Patienten, ggf. neben dem Bett, platziert sein
oder kann in einem Gemeindezentrum, einem Klinikbüro, einem
Pflegeheim oder einer anderen Versorgungseinrichtung platziert sein.
Die IMDNI 116 kann auch in einer tragbaren Vorrichtung
enthalten sein, die vom Patienten getragen werden kann, während er
sich außerhalb der
Wohnung aufhält
oder auf Reisen ist. Wie die IMD 112 enthält die IMDNI 116 einen
Kommunikationsmedien-Sender/Empfänger
oder ist mit ihm verbunden, der mit dem Typ kompatibel ist, der
in der IMD 112 eingebaut oder mit dieser verbunden ist.
Bei einer veranschaulichenden Ausführungsform des Erfindungsgegenstands
enthält
die IMDNI 116 einen Hochfrequenz-Sender/Empfänger oder
eine ähnliche Hochfrequenz-Telemetrievorrichtung,
um eine Hochfrequenzübertragungsstrecke 118 zu
bilden.
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1 veranschaulicht
außerdem
Authentisierungs- bzw. Autorisierungsmittel für Anwender und Instrument oder
ein Untersystem 131, das allgemein als Authentisierungssystem 131 bezeichnet wird
und als ein optionales Merkmal an einer oder mehreren Stellen oder
Zeitpunkten im Datenübertragungsprozess
implementiert ist. Das Authentisierungssystem 131 wird
weiter unten näher
besprochen.
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2 veranschaulicht
eine Realisierung des Systems von 1, wobei
bestimmte Hardwarekomponenten verwendet werden. Wie gezeigt, umfasst das
Informationsnetz 114 einen Fernabfragecomputer 220.
Die Fernabfragevorrichtung 220 besitzt hinsichtlich der
Prozessorgeschwindigkeit, des verfügbaren RAM und anderer Datenspeichervorrichtungen vorzugsweise
eine deutlich höhere
Rechenleistung, als sie mit einer IMD 112 möglich ist.
Der Fernabfragecomputer 220 ist im Vergleich zu solchen
Prozessoren groß ausgelegt,
die für
den Einbau in eine IMD 112 verfügbar sind. Beispielsweise können einige handelsübliche Personalcomputer
eine ausreichende Rechenleistung haben, um als Server zu arbeiten, der
in der Lage ist, zahlreiche Diagnose-, Programmierungs- und Datenspeicherungsaufgaben
der IMD 112 auszuführen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands ist die Fernabfragevorrichtung 220 jedoch
ein Großrechner,
ein Multiprozessor-Supercomputer oder eine Multiprozessor-Workstation
wie etwa eines Typs, der bei Silicon Graphics Inc./SGI of Mountain
View, Kalifornien, erhältlich
ist. Derartige Rechenvorrichtungen mit relativ hoher Leistung sind
für Berechnungen
besser geeignet, die nichtlineare Systeme und Modelle wie jene einbeziehen,
die entwickelt werden, um physiologische Systeme zu modellieren.
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Ohne
Rücksicht
auf die verwendete Rechenvorrichtung ist in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung die Rechenvorrichtung als ein Server konfiguriert, der
in der Lage ist, mit der IMDNI 116 direkt oder indirekt
zu kommunizieren. Der Computer 220 hat, entweder innerhalb
des Computers oder mit dem Computer verbunden, vorzugsweise ausreichend
Speicher zur Speicherung großer
Mengen von Historiedaten des Patienten, beispielsweise aus einer
IMD 112 eines bestimmten Patienten in Kommunikation mit
dem Computer 220, und/oder von betreffenden Daten aus relevanten
physiologischen Studien oder von Kohortengruppen mit ähnlichen
medizinischen Bedingungen und/oder eingesetzten IMDs. Beispielsweise
ist, wie in 2 veranschaulicht, der Fernabfragecomputer 220 mit
einem Datenspeicherelement 222 verbunden oder enthält dieses.
Das Datenspeicherelement 222 kann irgendein geeignetes Mittel
zur Datenspeicherung enthalten, darunter, jedoch nicht darauf beschränkt, eine
Festplatte oder einen anderen lesbaren/beschreibbaren magnetischen oder
optischen Speicher. Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstands
besitzt das Datenspeicherelement 222 eine redundante Anordnung
von Platten wie etwa ein System einer redundanten Anordnung preiswerter
Platten (RAID).
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Die
Sicherheit und die Integrität
der Patienteninformationen und des Betriebs der IMD-Schnittstelle
werden vorzugsweise aus wenigstens den folgenden Gründen streng
geschützt
und gesteuert: Zum Einen werden physiologische Patientendaten, die
von einer eingesetzten IMD
112 erfasst werden, über die
IMDNI
116 an den Computer
116 zu Zwecken der Analyse
dieser Daten übertragen,
und Behandlungsabläufe
und/oder IMD-
112-Befehle, Firmware oder Software können auf
der Grundlage dieser Informationen geändert werden. Dementsprechend wird
die Integrität übertragener
Daten und Befehle vorzugsweise aufrecht erhalten, um nachteilige
Patientenergebnisse oder solche Patientenergebnisse zu vermeiden,
die aus dem Erfindungsgegenstand keinen vollen Vorteil ziehen. Zusätzlich werden
Patienteninformationen, die mit einem identifizierbaren Individuum
verknüpft
sein können, üblicherweise
als vertraulich angesehen. Dementsprechend ist vorzugsweise eine
Verschlüsselung
oder eine Tunnelung vorgesehen, um die Patientenvertraulichkeit
sicherzustellen, insbesondere wenn Übertragungen zwischen der IMDNI
116 und
dem Computer
220 über
andere Medien als eine Standleitung bzw. eine Durchwahlverbindung
stattfinden, wie etwa mit paketbasierter Netztechnologie über ein öffentliches Netz
oder ein Verbundnetz. Wenn die Übertragungen beispielsweise
mittels TCP/IP über
das Internet geleitet werden, wird vorzugsweise eine Verschlüsselung
verwendet. Beispiele für
Verschlüsselungs-, Passwort-
und Authentisierungs-Schemata können allgemein
jene umfassen, die in den
US-Patenten
mit den Nummern 4.218.738 ,
4.326.098 ,
4.993.068 ,
5.048.085 ,
5.148.481 ,
5.348.008 ,
5.508.912 und
5.730.720 enthalten sind. Obwohl für Verschlüsselung,
Passwort und Authentisierung bekannte Systeme nützlich sein können, sind
sie nicht einzig auf die Anforderungen des IMD-Schnittstellensystems
angepasst, die in dieser und in zugehörigen Anmeldungen offenbart
werden. Die Zuverlässigkeit
eines Echtzeit-Kommunikationsflusses kann auch bei bestimmtem Kommunikationssitzungen
erforderlich sein, bei denen ein Programmierer oder ein medizinischer Dienstanbieter
das IMD-Patienten-Feedback verwendet, um eine Änderung in der IMD vorzunehmen oder
um eine diagnostische Auswertung durchzuführen, während sowohl die IMD als auch
der Patient überwacht
werden.
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Als
ein Zusatz und eine Alternative zu den oben erwähnten Sicherheitssystemen kann
ein herstellerspezifisches Datenaustauschformat bzw. eine herstellerspezifische
Schnittstelle, das bzw. die geheimgehalten wird, bei der Kommunikation
zwischen der IMD 112 und dem Computer 220 verwendet
werden. Jedoch werden auch bei sicheren Standleitungen oder bei
einem geheimen Datenformat vorzugs weise digitale Signaturen verwendet,
um eine Verfälschung
von Daten zu entdecken. Außerdem
können in Übereinstimmung
mit dem Erfindungsgegenstand zusätzliche
Implementierungen von Sicherheitssystemen verwendet werden, darunter
token-basierte und biometrische Sicherheitsvorrichtungen und Verfahren
zum Erkennen unveränderlicher
physischer Merkmale von Personen, die versuchen, auf die Patientendaten
zuzugreifen, damit der angehende Anwender des Systems authentisiert
und damit sichergestellt wird, dass das abgefragte oder anderweitig verwendete
Instrument korrekt ist. Dies ist insbesondere wichtig bei verteilten
Systemen und bei Systemen, die einen Zugriff auf mehrere IMDs, IMDNIs oder
andere Komponenten ermöglichen,
oder bei Systemen mit mehreren Kategorien von Anwendern mit unterschiedlichen
Autorisierungen. Außerdem
ermöglichen
solche Systeme, wie sie hierin betrachtet werden, eine Einteilung
von Anwendern in Kategorien, wobei es Spezialisten erlaubt wird,
die überprüften Instrumente
zu verwenden, um IMDs abzufragen und zu programmieren, während Nicht-Spezialisten nur
in der Lage sind, derartige IMDs oder zugehörige Systemkomponenten oder
Datenbanken abzufragen. Diese Verwendung der IMD- und instrumentenbezogenen Authentisierung
fördert
die systematischen Effizienzen und die Patientenmitwirkung auf eine
Art und Weise, die zuvor nicht erfahren oder vollständig betrachtet
wurde. Tatsächlich
wird die Anwenderschnittstelle auch durch die Implementierung eines an
Optionen reichen Authentisierungssystems 131 erweitert.
Beispielsweise kann eine Ausführungsform der
Identifizierung die Systemparameter automatisch auf eine Vorliebe
eines autorisierten Anwenders hinsichtlich Bildschirmanzeigen, Datenhervorhebung, Filterung,
Aufgabenzuweisungen, Arbeitsablauf-Schemata, Feedback- oder Berichtsalgorithmen und Ähnliches
anpassen. Maßnahmen
wie die zuvor erwähnten
können
dazu dienen, die IMDNI 116 und die IMD 112 wie
auch eine andere Systemstruktur oder Komponenten sowie Personen
zu authentisieren, die auf Patientendaten zugreifen, darunter ein Wirtspatient,
Außendienstpersonal,
technisches Kundendienstpersonal, Datensammler, Datenmanager, medizinische
Dienstleister und andere autorisierte Anwender. Andere Beispiele
der Verwendung umfassen eine Anwender-Authentisierung für einen
Programmierer, eine Erweiterungsschaltung oder andere empfindliche
oder gesteuerte Aspekte eines Datensystems einer medizinischen Vorrichtung,
darunter Berichte und Systemkonfigurationen.
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Sicherheit
kann auch so bewirkt werden, wie es in der anhängigen Anmeldung unter dem
Titel "Application
Proxy for Telecommunications Enabled Remote Device Access Instruments", eingereicht am
6. Dezember 2000, Aktenzeichen des Anwalts P8745.00 (die eine entsprechende
europäische Patentanmeldung Nr. 00984493.7 hat),
genau beschrieben ist.
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Dementsprechend
verwendet eine Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands digitale Signaturen und eine Verschlüsselung
der Patienteninformationen und der IMD-112-Befehle, die in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung übertragen werden.
Die Verschlüsselung
von Patienteninformationen dient dazu, die Patientenvertraulichkeit
zu schützen.
Jede Übertragung
von Patientendaten hat vorzugsweise eine digitale Signatur, die
mit den Übertragungs-Nutzinformationen
abgeglichen werden kann, um sicherzustellen, dass die Patientendaten
und die IMD-112-Befehle
während
der Übertragung
nicht verfälscht
wurden. Beispiele für
Schemata zur Verschlüsselung
bzw. zur digitalen Signatur, die sich für eine angemessene Verschlüsselung
von Patienteninformationen und für
digitale Signaturen als ausreichend erweisen sollten, umfassen PGP,
das RSA-Infrastrukturschema mit öffentlichem
Schlüssel oder
andere auf Primzahlen beruhende Verschlüsse lungs-Signaturschemata auf
einem Kunden- oder einem höheren
Niveau. Biometrische Daten, die dazu dienen, Personen zu authentisieren
und zu überprüfen, die
auf die Daten zugreifen, können
umfassen: Netzhaut-Scans, Iris-Scans,
Fingerabdruck-Scans, Venenmuster-Scans, Stimmabdrucke und andere Spracherkennungsverfahren
und -merkmale, Gesichtsgeometrie/Gesichtserkennung gemäß Gesichtsknotenpunkten
oder Handgeometrie-Scans. Diese Authentisierungsverfahren können primären Anwendern
sowie sekundären
Anwendern zugewiesen werden, wie etwa für zugelassenes Personal des technischen
Kundendienstes, um einen Vorrang für die Instrumentenwartung oder
für Notfallsituationen zu
erzielen. Zusätzlich
zu verschiedenen Verfahren der Biometrie und der Verschlüsselung
können
Instrument- oder IMD-bezogene Authentisierungsmechanismen eine Überprüfung unter
Verwendung folgender Merkmale umfassen: zugelassener Seriennummern,
festgelegter oder zuvor geladener Datensignaturen im Speicher des
Instruments oder der IMD, der Übereinstimmung
im Widerstand oder in einem anderen elektrischen oder digitalen
Merkmal, der Lasterkennung oder einer Datenmitteilung, die durch
einen oder mehrere vorgegebene Algorithmen anhand des Datums, eines
Ereignisses, einer Seriennummer oder eines anderen Phänomens erzeugt wird.
Die Verwendung eines oder mehrerer vertrauenswürdiger Systeme innerhalb eines
Systems medizinischer Vorrichtungen, wie etwa in einem IMD-Abruf- und -Abfragesystem 110,
ermöglicht
große
Vorteile, die zuvor nicht erzielt wurden. Beispielsweise können entfernt
befindliche Komponenten die Verwendung drahtloser elektronischer Übertragungen von
Instrumenten-Seriennummern oder von ähnlichen Daten optimieren,
die eine Überprüfung von IMD-Daten
und eindeutigen biometrischen Daten des Patienten, eventuell sämtlich innerhalb
eines bestimmten Zeitrahmens, erfordern, um bestimmte Typen von
Aktualisierungsdaten-Transaktionen zu ermöglichen. Bestimmte Vorrichtungen
sind visuellen Scanner-Authenti sierungsmitteln wesentlich förderlicher
als Systeme, die auf der Übereinstimmung
von Daten oder auf Schlüsseln
beruhen (verschlüsselungsbasierte
Systeme), und diese können
daher zu redundanten Authentisierungssystem-Mitteln kombiniert und
optimiert werden, um die Sicherheits-, Zuverlässigkeits- und Verhaltensziele
von zu IMD gehörigen
Systemen zu erreichen. Diese Verfahren des Authentisierungssystems 131 können vertikal
verwendet werden, d. h. in einem IMD-IMDNI-Netz, wie auch horizontal
zwischen IMDNIs oder anderen entsprechenden Ebenen der Vorrichtung
oder der Systemkomponenten. Tatsächlich
beabsichtigt diese Erfindung die Verwendung von historischen oder
aktuellen biologischen Daten des Patienten als einem weiteren Authentisierungshilfsmittel
bei der eindeutigen Identifizierung eines Patienten oder einer IMD. Ein
Zugriff auf derartige eindeutige Daten des Patienten, d. h. auf
visuell nicht erhältliche
Daten, wird von den Erfindern als eine drastische Verbesserung gegenüber jedem
bekannten Authentisierungssystem sowie als auf dem Gebiet der IMDs
von besonders hoher Wichtigkeit angesehen. Selbstverständlich ermöglicht dies
wiederum verbesserte Algorithmen oder Vorlagen, um, soweit erforderlich,
bekannte Authentisierungsverfahren mit den hierin identifizierten zu
kombinieren, um eine neue Klasse von sicheren Schnittstellen und
Netzsicherheitssystemen mit begleitenden Vorteilen zu schaffen.
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Zusätzlich zu
den oben erwähnten
Sicherheitsimplementierungen integriert eine bevorzugte Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands einen Firewall und/oder eine Proxy-Server-Technik, wie
in 2 bei den Firewalls 226 und 228 gezeigt
ist. Derartige Sicherheitsmaßnahmen
schützen
nicht nur die im Datenspeicherelement 222 gespeicherten
Patientendaten vor einem Zugriff durch nicht autorisierte Personen,
sondern schützen
auch die IMDNI 116 und die IMD 112 vor unvorschriftsmäßigem Betrachten und/oder
vor unvorschriftsmäßiger Befehlseingabe durch
unachtsame oder bedenkenlose Personen, die Zugriff auf das Datennetz 230 haben
können.
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Zusätzlich zur
Kommunikation mit der IMD 112, wie sie oben besprochen
wurde, kann die IMDNI 116 mit einer peripheren physiologischen
Datensammlungsvorrichtung 232 kommunizieren, die sich beispielsweise
außerhalb
des Wirtspatienten mit der implantierten IMD 112 befinden
kann. Die IMDNI 116 kann auch, wie in 3 detailliert
gezeigt ist, mit zusätzlichen
Vorrichtungen kommunizieren, wie etwa mit einem zentralen Informationsnetz 114 über eine Anzahl
von Netzschemata oder -verbindungen im Hinblick auf irgendeine der
OSI-Schichten. Das Netz ist allgemein mit der Netzwolke 230 veranschaulicht. Die
Kommunikation kann beispielsweise über eine TCP/IP-Verbindung
ausgeführt
werden, insbesondere über
eine, die das Internet verwendet, wie auch über eine PSTN-, DSL-, ISDN-,
Kabelmodem-, LAN-, WAN-, MAN- oder Durchwahl-Verbindung, eine Standleitung oder eine
hierfür
vorgesehene Terminalverbindung mit einem Großrechner. Verschiedene Personen 118 einschließlich Klinikern
oder des Patienten mit der installierten IMD 112, können vom
Informationsnetz 114 aus auf die Patientendaten zugreifen,
wie hierin beschrieben ist. Dies vermindert die Notwendigkeit von
Klinikbesuchen durch den Patienten.
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Übertragungen
zwischen einer IMD 112 und der IMDNI 116 oder
zwischen einem peripheren physiologischen Datensammler 232 oder
anderen peripheren Vorrichtungen werden vorzugsweise ebenfalls vor Übertragungsfehlern
geschützt,
wobei ähnliche
Verschlüsselungs-,
Authentisierungs- und Überprüfungsverfahren
wie die oben besprochenen und/oder drahtlose Kommunikationsverbesserungs-Verfahren
wie etwa eine drahtlose Modulation oder ein anderes geeignetes Breitfrequenzspektrum-Verfahren
verwendet werden. Optio nal wird die Verschlüsselung und/oder die Authentisierung
durchgehend ausgeführt,
d. h. unter Abdecken der gesamten Übertragung von der IMD 112 zum
Computer 220 oder vom Computer 220 zur IMD 112,
anstatt dass zwischen der IMD 112 und der IMDNI 116 ein
Verschlüsselungs-/Überprüfungs-Schema und zwischen der
IMDNI 116 und dem Computer 220 ein abweichendes
Schema ausgeführt
wird. Als eine Alternative oder zusätzlich zu dem oben erwähnten Authentisierungsschema
können
Hochfrequenzpulscodierung, Spread-Spectrum, Direktsequenz, Pulsdauermodulation,
Frequenzsprung, ein hybrides Spread-Spectrum-Verfahren oder andere
drahtlose Modulationsverfahren genutzt werden, um die Störung zwischen
der IMD 112 und einer anderen IMD oder anderen drahtlosen
Vorrichtungen zu verringern, und sie können verwendet werden, um allgemein
eine verbesserte Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit für die Übertragungen
zwischen der IMD 112 und der IMDNI 116 zu erzielen,
damit ein Übersprechen
oder eine Verwechslung zwischen einander nahen IMDs und/oder IMDNIs
vermieden werden. Beispielsweise kann eine Funkcodierung implementiert
werden, um Übertragungsfehler
oder eine Vorrichtungsverwechslung zwischen benachbarten IMD-112-Patienten
zu vermeiden, die eine Vorrichtung verwenden, die Aspekte der vorliegenden
Erfindung in einer geführten
Versorgungseinrichtung implementiert.
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Vorzugsweise
wird ein Datennetz bereitgestellt, das es der externen Kommunikationsvorrichtung
oder der IMDNI 116 ermöglicht,
auf das Rechenzentrum 220 von einem von vielen möglichen
Orten aus zuzugreifen. Dies bietet eine Tragbarkeit bei der Handhabung
der IMDNI 116 und eine Erweiterung der Lebensführungsoptionen
des Patienten.
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Nach
dem Aufbau einer Netzverbindung oder einer Durchwahlverbindung wird
eine Kommunikationsverbindung aufgebaut, über die die IMDNI 116 eine
Verbindung mit dem Fernabfragecomputer 220 einrichten kann.
Die anfängliche
Kommunikation kann sich auf eine Authentisierung der IMDNI 116 konzentrieren.
Dies umfasst vorzugsweise eine Verifizierung, dass die IMDNI 116 zum
Abfragen von IMDs zugelassen ist, d. h. dass ein Verifizierungsprozess
festgestellt hat, dass die Software- und die Hardware-Versionen aktuell
sind und dass die Authentisierungsinformationen eine bestimmte bekannte
IMDNI 116 eindeutig identifizieren.
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Ferner
kann, was die Schritte in einer repräsentativen Ausführungsform
der Erfindung betrifft, in der die IMDNI von einem Operator überwacht
wird, die Fernabfragevorrichtung 220 den IMDNI-Operator, wie
etwa einen menschlicher Anwender, anschließend anweisen, wie die Telemetrieschnittstelle 118 zwischen
der IMDNI 116 und der IMD 112 zu konfigurieren
ist. Dies ist üblicherweise
spezifisch für
den Typ der abgefragten IMD 112 und kann beispielsweise
das Anbringen eines Programmierungskopfs oder Lesekopfs in der Nähe der IMD 112 oder
einfach das Platzieren des Patienten und der IMDNI 116 nahe beieinander
umfassen. Die IMDNI 116 kann dann dem Fernabfragecomputer 220 mitteilen,
dass eine Telemetrieverbindung aufgebaut wurde.
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Nach
dem Einrichten einer Telemetrieschnittstelle wählt die Fernabfragevorrichtung 220 vorzugsweise
eine geeignete Vorrichtungsagent-Softwareanwendung oder ein -Modul
aus, um die bestimmte Vorrichtung 112 abzufragen. Auf diese
Softwareanwendung kann beispielsweise von einem separaten Vorrichtungsagent-Software-Server 224 oder
direkt durch den Fernabfragecomputer 220 vom Datenspeicher 222 zugegriffen
werden.
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Bei
einer repräsentativen
Ausführungsform der
Erfindung wird ein Vorrichtungsagent-Softwaremodul ausgewählt, um eine
Schnittstelle mit einem bestimmten Typ oder Modell der IMD 112 zu
schaffen. Bei einer Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands, bei der die IMDNI 116 so konfiguriert
ist, dass sie eine ihr zur Fernabfrage präsentierte IMD 112 dynamisch
identifiziert, geht vorzugsweise ein anfängliches IMD-112-Identifizierungsstadium
der Auswahl des Vorrichtungsagent-Moduls voraus. Bei einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die für die Verwendung mit einer
Zuhause-Überwachungsvorrichtung
konfiguriert oder angepasst ist, wird die IMDNI vorzugsweise zuvor
so konfiguriert, dass sie nur mit der bzw. den bestimmten Vorrichtung(en)
arbeitet, die in einem individuellen Wirtspatienten im Haus implantiert
ist bzw. sind.
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Nach
der Ausführung
des anwendbaren Softwaremoduls, beispielsweise des Vorrichtungsagenten,
der der IMD 112 entspricht, die der IMDNI 116 präsentiert
wird, kann der Fernabfragecomputer 220 bestimmte zugehörige Daten
aus der IMD 112 auslesen, darunter im IMD-112-Speicher
gespeicherte physiologische Daten bezüglich des Wirtspatienten, der
restlichen gespeicherten Energie, der Menge des restlichen Arzneimittels
in der Vorrichtung oder von Informationen über Hardware-, Software- oder Firmware-Version oder andere
Informationen über den
Status der Vorrichtung.
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Nach
dem Abschluss des Datenauslesevorgangs kann die Fernabfragevorrichtung 220 den
Abschluss des Vorgangs der IMDNI 116 signalisieren. Vorzugsweise
schließt
die Fernabfragevorrichtung 220 dann die Verbindung mit
der IMDNI 116, beispielsweise nach einer Trennungsanforderung
an die IMDNI 116, z. B. als Teil der Ausführung einer
symmetrischen Freigabe, um einen möglichen Datenverlust zu vermeiden.
Die IMDNI 116 kann dann die Telemetrie oder eine andere
drahtlose Verbindung mit der IMD 112 beenden. Dies kann
die Erteilung von Befehlen an einen menschli chen IMDNI-Operator umfassen,
um ggf. den Abschluss auf eine bestimmte Weise zu bewirken, beispielsweise
durch Entfernen der IMDNI 116 aus der Nähe zum Wirtspatienten. Vorzugsweise
beendet die IMDNI 116 eine Kommunikation mit der IMD 112 erst
dann, wenn die Verbindung mit der Fernabfragevorrichtung 220 freigegeben
wurde.
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3 veranschaulicht
eine alternative Realisierung des in 1 veranschaulichten
Systems mit zusätzlichen
Hardwarevorrichtungen. Wie in 3 detaillierter
gezeigt ist, können
von der Fernabfragevorrichtung 220 Benachrichtigungen oder
Bestätigungen
erzeugt werden, sobald die Daten aus der IMDNI 116 gesammelt
sind. Diese Benachrichtigungen können
in gewünschten
Fällen
entfernten Datenvorrichtungen 310 verfügbar gemacht werden, wie etwa
einem entfernten Computer 312, einem Faxgerät 314,
einem Mobil- bzw. Zellentelephon 316 oder einer anderen
Datenvorrichtung, die von oder für
Personen oder Einheiten betrieben werden können, die am Betrieb der Ziel-IMD 112 oder
an Daten des Wirtspatienten interessiert sind. Die Daten können auch
einem entfernten Personalcomputer 318 in der Wohnung des
Patienten zugeführt
werden. Vorzugsweise können
diese Benachrichtigungen von relevanten Daten begleitet sein und
sind nur für
Vorrichtungen oder Personen bestimmt, die korrekt authentifiziert
sind, sodass sie die Erlaubnis haben, die Patientendaten zu betrachten.
Außerdem
sind diese Daten, insbesondere wenn sie einem entfernten Computer 312 oder 318 zugeführt werden,
vorzugsweise verschlüsselt
oder mit einer digitalen Signatur versehen, damit ihre Vertraulichkeit
gewahrt und die Datenintegrität
bestätigt
ist. Für
die Übertragung
der Daten der Zielvorrichtung und des Wirtspatienten an einen entfernten
Computer können
verschiedene Verfahren der Datenkommunikation geeignet sein, darunter
SMTP-E-Mail, UDP, FTP oder TCP/IP. Beispielsweise können bei
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung korrekt authentifizierte Beteiligte über das
TCP/IP-Protokoll mithilfe eines Web-Browsers auf die Patienten-
oder Vorrichtungsdaten zugreifen, wobei sich die Daten auf einem
Server wie etwa der Fernabfragevorrichtung befinden. Außerdem ist
es vorzuziehen, dass die Bestätigung, dass
die Daten durch die Fernabfragevorrichtung 220 erfolgreich
ausgelesen wurden oder an einen bestimmten entfernten Anwender wie
etwa einen Arzt, der entfernte Computer 310 verwendet, übertragen wurden,
zum Ort der Sammlung übertragen
und auf der IMDNI 116 oder auf einem Computer oder einer anderen
Datenvorrichtung wie etwa einem Heimcomputer 318 des Patienten
angezeigt wird. Eine Bestätigung,
dass ein entfernter Kliniker, beispielsweise ein Kliniker, der sich
irgendwo anders als am Ort des Sammelpunkts der IMDNI-Daten oder
entfernt von der Fernabfragevorrichtung 220 aufhält, über einen entfernten
Computer 310 auf die Daten zugegriffen hat, kann zum Ort
der Sammlung 116 oder zu einem anderen Ort oder zur Vorrichtung 310 oder 318 übertragen
werden. Diese Bestätigung
kann beispielsweise durch eine Antwort-E-Mail von einem Kliniker
veranlasst werden, der von der Fernabfragevorrichtung 220 eine
SMTP-Mitteilung empfangen hat, die angibt, dass die Daten empfangen
oder überprüft wurden.
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Die
vorliegende Erfindung lässt
verschiedene Anwendungen zur Einnahmen-Erzeugung oder zur Behandlungsverwaltung
oder Geschäftsanwendungen
zu. Beispielsweise kann vor einem Zusammentreffen mit einem Kliniker
unter Verwendung des oben skizzierten Systems eine dem Zusammentreffen
vorausgehende Abfrage veranlasst werden, ob der Kliniker die Daten
des betreffenden Wirtspatienten oder der Zielvorrichtung vor einem
persönlichen Zusammentreffen
mit dem Wirtspatienten überprüft und analysiert
hat. Außerdem
kann eine Abfrage einer Zielvorrichtung zu einer bestimmten vorgeschriebenen
Zeit nach einem persönlichen Zusammentreffen
oder einem anderen Ereignis durch eine IMDNI 116 vorgesehen
und automatisch zur Ausführung eingeplant
werden. Die IMDNI 116 kann beispielsweise so programmiert
sein, dass sie zu einer bestimmten Zeit oder in einem bestimmten
Zeitintervall eine Telemetrie oder eine andere Datenkommunikation
mit einer Zielvorrichtung 112 abruft oder anderweitig zu
einzurichten versucht; das Gelingen des Versuchs hängt ggf.
davon ab, dass sich der Wirtspatient zur vorgeschriebenen Zeit in
der Nähe
der IMDNI 116 aufhält,
oder davon, dass der Anschluss der IMDNI 116 physikalisch
oder anderweitig mit einem Datenkommunikationsmittel wie etwa einer
drahtlosen Verbindung oder einer physikalischen Verbindung wie etwa
einer RJ-11-Telephonanschlussbuchse verbunden ist. Die vorliegende
Erfindung ermöglicht
außerdem
die gleichzeitige oder nachfolgende Ausnutzung symptomatischer Ereignisse,
die von einem Wirtspatienten erlebt werden, wobei Analyse und Ergebnisse
der Abfrage berücksichtigt
werden. Bei jedem Ereignis werden durch die vorliegende Erfindung
eine zweckmäßigere und/oder
häufigere Überwachung
des Patienten und eine Analyse vorgesehen, sodass die Abhängigkeit
von persönlichen Begegnungen
oder von Besuchen des Wirtspatienten in der Klinik weniger ausgeprägt ist.
Bei einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann das hierin beschriebene Fernabfragesystem
einem Wirtspatienten oder einem Kliniker oder einer klinischen Einheit
im Abonnement oder für
eine Gebühr pro
Nutzung oder pro Datenzugriff bereitgestellt werden.
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Im
Betrieb sammelt die eingesetzte IMD 112 physiologische
Daten des Wirtspatienten mittels elektrischer, mechanischer oder
chemischer Sensoren, je nach dem Typ der im Wirtspatienten eingesetzten
IMD 112. Ein Teil dieser Daten kann am Ort verwendet, d.
h. innerhalb der IMD 112 selbst verarbeitet und analysiert
werden, um die Therapie oder Behandlung auf einer 'Echtzeit'-Basis zu modifizieren.
Außerdem
kann die IMDNI 116 auf Daten aus einem IMD-Programmierer 320,
einer Schnittstelle 322 einer medizinischen Einheit oder
einem Heimmonitor 324 zugreifen und sie speichern. Ohne
Rücksicht darauf,
ob die physiologischen Daten des Wirtspatienten dazu dienen, die
Therapie auf dieser selbstständigen
Basis zu modifizieren, werden die Patientendaten bis zu einem solchen
Zeitpunkt, zu dem die Vorrichtung durch die Fernabfragevorrichtung 220 IMDNI 116 abgerufen
oder "abgefragt" wird, in der IMD 112 vorzugsweise
gepuffert, in eine Warteschlange gestellt oder einem Spool-Prozess
unterzogen. Während
dieser Transaktion kann die IMDNI 116 auch vom Rechenzentrum 220 empfangene
Befehle an die IMD 112 weitergeben.
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Die
IMDNI 116 kann das Rechenzentrum oder die zentrale Fernabfragevorrichtung 116 kontaktieren
und die von der IMD 112 zur IMDNI 116 hochgeladenen
physiologischen Daten übertragen.
Der bzw. die leistungsfähige(n)
Computer im Rechenzentrum 116 kann bzw. können die
Daten speichern und/oder verarbeiten, wobei sie sie eventuell mit
Historiedaten des gleichen Typs aus der gleichen Vorrichtung oder
eventuell mit Daten aus anderen implantierten und medizinischen
Vorrichtungen kombinieren. Die physiologischen Daten können beispielsweise
mit anonymen Daten aus anderen demographischen oder klinischen Gruppen
kombiniert werden, die aus Personen bestehen, die Daten haben können, die
für den
Wirtspatienten 114 relevant oder verallgemeinerbar sind.
Beispielsweise können
Vergleiche der gesammelten Daten mit Daten von anderen Patienten
mit ähnlichen
Krankheitszuständen
angestellt werden, und es können
Therapielösungen aufgestellt
und verglichen werden.
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Das
Rechenzentrum kann dann Befehle bezüglich Modifikationen an der
Therapie und der Datensammlung zur IMDNI 116 übertragen.
Bei der nächsten
Gelegenheit zur Kommunikation überträgt die IMDNI 116 die
Befehle zur IMD 112 und kann auch einen zusätzlichen
Satz von Daten sammeln, die in der IMD 112 gepuffert sind.
Diese Gelegenheit zur Kommunikation zwischen der IMDNI 116 und
der IMD 112 besteht ggf. nicht unmittelbar. Beispielsweise
kann sich die IMD 112 in einem Wirtspatienten vorübergehend
von der IMDNI 116 entfernt befinden, wenn der Wirtspatient
seine Wohnung oder eine klinische Einrichtung verlassen hat, in
der die IMDNI 116 aufbewahrt wird. Eine alternative Behinderung der
Kommunikation der IMDNI 116 mit der IMD 112 kann
eine Umgebung sein, die den zwischen der IMD 112 und der
IMDNI 116 eingesetzten Kommunikationsmedien abträglich ist.
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Daten
können
auch im zentralen Rechenzentrum 220 oder in der IMDNI 116 aufbewahrt
werden, beispielsweise wenn die IMDNI 116 vom Wirtspatienten 114 als
eine tragbare Vorrichtung mitgeführt
wird und eine analoge Verbindung zu einem Modem oder eine geeignete
Netzverbindung ggf. nicht verfügbar
ist.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands arbeitet das Kommunikationssystem 110 asynchron,
wobei die Möglichkeit
von Unterbrechungen der kontinuierlichen und der in Echtzeit ablaufenden
Kommunikation und/oder der Verarbeitung in den Teilsystemen (IMD 112,
IMDNI 116 und Fernabfragevorrichtung 220) gegeben
ist. Jedoch sind auch alternative Ausführungsformen der Erfindung
möglich,
darunter eine synchrone "Echtzeit"-Steuerung der Ziel-IMD 112.
Diese alternative "Echtzeit"-Ausführungsform
des Systems 110 kann nach der Einrichtung von weiter verbreiteten
und robusteren Kommunikationssystemen oder Verbindungen verbessert
werden.
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Jedoch
kann die Übertragungsstrecke,
wie einzusehen ist, während
einer Kommunikation aus der Ferne mit einer IMD durch verschiedene
Ursachen unterbrochen oder verschlechtert sein. Dies kann, abhängig von
der Verlusttoleranz der übertragenen
Daten, entweder unannehmbar sein oder überhaupt kein Problem darstellen.
Beispielsweise können
manche medizinischen Daten, die von der IMD übertragen werden, von dem Typ
sein, bei dem eine konstante Bitrate mit wenigen Redundanzen und
eine geringere Toleranz für
den Verlust von Datenbits oder Datenpaketen notwendig sind. Dieser Typ
von Daten kann eine andere Dienstgarantie erfordern als andere Arten
von Daten, wie etwa ein geringeres Ausmaß an garantierter maximaler
Verzögerung
oder einen geringeren Datenverlust.
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Dementsprechend
kann es ratsam sein, die Baudrate zu überwachen, wenn auf eine IMD
als Teil einer Echtzeitkommunikationssitzung aus der Ferne (z. B.
einschließlich
Punkt-zu-Punkt und Mehrfachzugriff) zugegriffen wird. Dieses Merkmal
kann es dann ermöglichen,
dass ein Detektions- oder Frühwarnmechanismus
vorhanden ist, um den Anwender vor jeglicher Schwierigkeit hinsichtlich
der Systemkapazität zu
warnen. Tatsächlich
kann es bei wenigstens einer Ausführungsform wünschenswert
sein, ein Merkmal zu implementieren, das bei einer anfänglichen
Verbindung bestimmt, ob die Baudrate oder die Bandbreite der Kommunikationsverbindung
ein akzeptables Ausmaß hat,
damit die erwartete Datenübertragung
durchgeführt
werden kann. Es können
verschiedene Verfahren des Stauungsmanagements eingesetzt werden,
wobei eine bekannte Zeitplanungstheorie und bekannte Prinzipien
genutzt werden. Daher ist es möglich,
die Kommunikationssitzung fortzusetzen, wenn ein vorgeschriebener Schwellenwert,
Parameter/Algorithmen der Dienstqualität (z. B. Spitzenzellrate, anhaltende
Zellrate, minimale Zellrate, Zellvariations-Verzögerungstoleranz, Zellverlustverhältnis, Zell verzögerungsvariation,
Zelltransferverzögerung,
Zellfehlerverhältnis, Verhältnis der
Zellblöcke
mit schwerwiegendem Fehler, Zell-Fehleinfügungsverhältnis usw.) oder die Sicherheitsmarge
für die
Baudrate akzeptabel sind. Wenn nicht, dann kann durch einen bzw.
eine der verschiedenen Warnmechanismen, Eingabeaufforderungen oder
der automatischen Sequenzen eine Beendigung vorgeschlagen werden.
Eine neue Verbindung kann entweder automatisch oder mittels Steuerung
durch einen Anwender oder eine Logiksequenz initiiert werden. Obwohl
es bei Punkt-zu-Punkt-Kommunikationsverbindungen
nicht normal ist, dass sie nach dem Aufbau einer Verbindung schlechter
werden, kann dieses Merkmal die Baudrate weiterhin überwachen
und eine geeignete Aktion ausführen,
wenn eine Änderung
bemerkt wird, die innerhalb eines Schwellenwerts liegt oder sich ihm
nähert.
Soweit erforderlich, können
Manager eines System entscheiden, ob eine harte oder eine weiche
Echtzeitkommunikation auf eine dynamische Weise oder ein voreingestellter
Pegel mit dynamischen Antwortkapazitäten während Sitzungen benötigt wird.
Obwohl beispielsweise IMD-basierte Echtzeitdaten zum Intakthalten
recht wichtig sind, kann es für
das Erfindungsmerkmal möglich
sein, verschiedene Verkehrsstau- Steuermechanismen zu aktivieren, die
ihrerseits eine Netzpriorisierung oder -zuweisung zulassen können, bis
die Baudratenanforderung für die
bestimmte Anwendung im Gefahrenfalle verringert wird. Dies kann
besonders nützlich
sein, wenn die Transaktion beinhaltet, dass das Echtzeit-IMD-(Patienten-)Feedback
analysiert wird, um eine therapeutische Aktion oder eine Anweisung
zu bestimmen, die eine Kommunikationsintegrität während der gesamten Sitzung
erfordert.
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Wenn
unterschiedliche Daten übertragen werden,
können
unterschiedliche Baudraten erforderlich sein. Dieses Merkmal der
Erfindung gleicht auch derartige Änderungen in der Datenlast
aus und überwacht
derartige Änderungen, wobei
es bei bestimmten Ausführungsformen
in der Lage sein kann, ein bevorstehendes Einsetzen derartiger Änderungen
vorherzusehen, um die Kommunikationsverbindung dynamisch zeitlich
anzupassen, damit sichere und zuverlässige Datenübertragungen sichergestellt werden.
Beispielsweise kann der Anwender oder der Programmierer zu bestimmten
Zeiten wünschen,
bei dem Patienten mit der IMD ein Sprache-über-Daten-Merkmal zu nutzen,
um eine gleichzeitige Echtzeitbeteiligung des Patienten sicherzustellen,
während
mit einer IMD Kontakt besteht, Änderungen
an ihr vorgenommen oder Informationen aus ihr ausgelesen werden.
Alternativ können
bestimmte neuronale oder kardiale Wellenformen beispielsweise eine
robustere Baudratenfähigkeit
erfordern, als sie möglich ist.
Je nach den Umständen
kann es sehr ratsam sein, die Datenübertragung nicht zu initiieren,
wenn nur eine instabile Kommunikationsverbindung verfügbar ist.
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Zu
anderen Zeiten kann das System anfangs auf eine asynchrone Weise
arbeiten, wobei eine präzise
Zeitabstimmung von Datenübertragung
und Therapieänderungen
nicht so kritisch ist. Wenn das Vorrichtungsinstrument und die Netzkommunikation verbreiteter
werden und auf eine bestimmte Hardware (z. B. HF-Kopf, Netzkabel)
weniger angewiesen sind, kann die Steuerungsschleife stärker zeitabhängig werden.
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4 ist
eine Darstellung der Struktur einer Ausführungsform des Erfindungsgegenstands,
die den inneren Aufbau der Vorrichtung zeigt. Wie in 4 veranschaulicht
ist, bewirkt die IMD 112 die Sammlung physiologischer Daten
mit hoher Auflösung;
und sie sorgt für
deren vorübergehende
Speicherung oder Pufferung, beispielsweise in der Speichervorrichtung 410.
Diese Speichervorrichtung ist vorzugsweise ein RAM-Modul eines Typs,
der zum Einsetzen in IMDs geeignet ist. Vor dem Speichern in der Speichervorrichtung 410 komprimiert
der IMD-Prozessor 412 vorzugsweise die vom physiologischen
Sensor 414 gesammelten physiologischen Daten. Zusätzlich zum
Behandeln des Empfangs und der Speicherung physiologischer Daten
bewirkt der IMD-Prozessor 412 mittels der Behandlungsverabreichungs-Vorrichtung 416 vorzugsweise
auch die Ausführung
der IMD-112-Therapie. Beispielsweise kann der Prozessor 412,
abhängig
vom Typ der IMD 112, in der der Erfindungsgegenstand implementiert ist,
das Ausmaß bzw.
die Menge von elektrischen Stimuli bzw. Arzneimitteln steuern, die
von der Behandlungsverabreichungs-Vorrichtung 416 zugeführt werden.
Diese Steuerung kann auf Befehlen beruhen, die von der Fernabfragevorrichtung 220 ausgehen. 4 veranschaulicht
außerdem
detaillierter den Aufbau der IMDNI 116 von 1.
Wie in 4 gezeigt ist, enthält die IMDNI 116 einen
Sender/Empfänger 420,
einen Prozessor 422, eine Speichervorrichtung 424 und
eine Kommunikationsvorrichtung 426. Die Kommunikationsvorrichtung 426 kann
beispielsweise eine Modem- oder eine Netzschnittstellen-Karte sein.
In 4 ist zu erkennen, dass die IMDNI 116 Strukturkomponenten ähnlich denen
enthält,
die in einem Computer zu finden sind, und bei einer alternativen
Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands kann das Kommunikationssystem 110 von 1-4 mit
der IMDNI 116 eingesetzt werden, die als Computer mit einer
peripheren Vorrichtung implementiert ist, die mit der IMD 112 kommunizieren kann.
Beispielsweise kann die IMDNI zusammen mit einer peripheren Vorrichtung
am Patientencomputer 318 von 3 implementiert
sein. Wie in 4 gezeigt ist, kann die Kommunikation
zwischen der IMDNI 116 und der Fernabfragevorrichtung 220 entweder über ein
Netz 230, wie etwa ein LAN oder das Internet, ausgeführt werden,
oder die Kommunikation kann über
eine Durchwahlverbindung oder eine Standleitung oder über eine
Terminalverbindung zu einem Großrechner
ausgeführt
werden. Diese möglichen
Implementierungen sind allgemein durch die Kommunikationsverbindung 430 angedeutet. Üblicherweise
können
diese Verbindungen als Alternativen angesehen werden, oder es können beide
Kommunikationsverbindungen, d. h. eine relativ direkte Verbindung 430 und
eine Verbindung über
das Netz 230, implementiert sein, um für die Verbindung, die als das
primäre
Kommunikationsverfahren dient, ein Reserve-Kommunikationssystem
bereitzustellen.
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Bei
einer in 4 veranschaulichten bevorzugten
Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands erzeugt die Fernabfragevorrichtung 220 eine Befehlsdatei
für die
IMDNI 116 und/oder für
die IMD 112. Diese Datei kann im Wesentlichen aus Befehlen für die IMD 112 bestehen,
die an eine IMDNI 116 angeschlossen ist. Die Fernabfragevorrichtung 220 kann
dann mit der IMDNI 116 Kontakt aufnehmen, um eine Übertragung
zu initiieren. Dieses Verfahren der Kontaktaufnahme entspricht vorzugsweise
dem Verfahren der Kommunikation der IMDNI 116 mit den zentralen
Computer 220, obwohl ein alternatives Verfahren insbesondere
dann verwendet werden kann, wenn sich ein erstes bevorzugtes Verfahren
als erfolglos erweist. Wenn die Kommunikation mit der IMDNI 116 möglich ist,
können
an die IMDNI 116 geeignete Befehle oder Informationen für die unmittelbare
oder spätere
Kommunikation mit der IMD 112 weitergeleitet werden.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung hauptsächlich
mit einer einzigen IMD 112 beschrieben wurde, die mit einer
einzigen IMDNI 116 und einem einzigen zentralen Computer 220 in
Verbindung steht, sind alternative Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
möglich.
Beispielsweise können
mehrere IMDs 112, jeweils mit einem separaten Code oder
einer separaten Nummer zur Identifizierung, eine einzige IMDNI 116 verwenden.
Diese mehreren IMDs 112, die eine IMDNI 116 gemeinsam
nutzen, können
in einen einzigen Patienten eingesetzt sein, oder die mehreren IMDs 112,
die eine IMDNI 116 gemeinsam nutzen, können in zwei oder mehreren
einzelnen Patienten eingesetzt sein, wobei jeder Patient einen sinnvollen
Zugriff direkt auf die IMDNI 116 oder auf eine Kommunikationsanlage
hat, die Informationen an die IMDNI 116 senden oder von
ihr empfangen kann. Während
bei einer veranschaulichenden Ausführungsform mehrere IMDNIs 116 einen
einzigen Computer 220 gemeinsam nutzen, können alternative
Ausführungsformen,
zusätzlich
zu oder anstatt einer Fernabfragevorrichtung 220, eine
einzige IMDNI 116 aufweisen, die mit verteilten oder parallelen Computern 220 kommuniziert.
Außerdem
beruht ein Befehlsablauf für
eine Ziel-IMD 112 ggf. nicht allein auf Gesichtspunkten
zur Behandlung, die aus Patientendaten oder aus einer prädiktiven
Modellierung hervorgehen. Außerdem
kann ein Befehlsablauf Firmware- oder Software-Upgrades für die Ziel-IMD 112 enthalten,
die für
sämtliche
Wirtspatienten mit einem bestimmten Modell oder Typ einer IMD 112 allgemein
vorgeschrieben werden.
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Nach
dem Aufbau des Kontakts zwischen der IMDNI 116 und der
IMD 112 kann ein Befehlsablauf weitergegeben oder allgemein
zur IMDNI 116 übertragen
werden. Die IMDNI 116 oder eine Entsprechung kann dann
die Ergebnisse der Verarbeitung oder des Befehls, die bzw. der von
der Fernabfragevorrichtung 220 ausgeführt wurde, speichern, wie es
beispielsweise vom Vorrichtungsagent-Server 224 vorgeschrieben
wird. Der vom zentralen Computer 116 vorgeschriebene IMD-112-Befehlsablauf kann
in der IMDNI 116 unbegrenzt lange oder für eine festgelegte
Zeitperiode vor dem Verfall gespeichert werden. Bei der nächsten Gelegenheit
zur Kommunikation zwischen der IMDNI 116 und der IMD 112 stellt die
IMDNI 116 eine neue Therapieprogrammierung sowie, wenn
erforderlich, neue Befehle zur Datensammlung bereit. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands ruft die IMDNI 116, wenn von
der IMDNI 116 ein Befehlsablauf zur Kommunikation mit der
Ziel-IMD 112 empfangen wurde, periodisch die IMD 112 auf,
um zu versuchen, eine Kommunikationsverbindung wie etwa eine drahtlose
Verbindung aufzubauen. Bei einer alternativen Ausführungsform
des Erfindungsgegenstands kann die IMDNI 116 ein Anzeigemerkmal
aufweisen, das beispielsweise eine LCD-Anzeige oder eine einfache
Anzeigeleuchte sein kann, die anzeigt, dass ein Befehlsablauf zum
Weiterleiten vom zentralen Computer 220 empfangen wurde.
Ein menschlicher Anwender, z. B. der Wirtspatient der IMD 112,
kann beispielsweise einen Knopf drücken oder auf andere Weise
den Kommunikationsprozess zwischen der IMDNI 116 und der
Ziel-IMD 112 initiieren. Obwohl die IMDNI 116 hauptsächlich als
selbstständige
oder einzelne Einheit dargestellt ist, ist es klar, dass die IMDNI 116 auch
als ein peripherer Sender/Empfänger
implementiert sein kann, der mit der IMD 112 drahtlos kommunizieren
kann und auch in Kommunikation mit einem Computer wie dem Patienten-Heimcomputer 318 stehen
kann, wie etwa mit einem Personalcomputer wie einem Laptop oder
einem tragbaren Computer. Der Computer 318 kann auch ein
Terminal eines entfernten Computers 220 sein. Es ist klar,
dass dann, wenn die IMDNI 116 als ein Peripheriegerät und Terminal
implementiert ist, einige der Komponenten der IMDNI 116,
wie etwa ihre Speicherkomponente, in einem zentralen Computer 220 oder
einer Speichervorrichtung 222 implementiert sein können anstatt
in dem Terminal, das die IMDNI 116 implementiert. Beispielsweise
können
die Funktionen der IMDNI 116 von 2 in Software
implementiert sein, die sich in einem Leitwegcomputer 318 befindet.
Kommunikationsschnittstellen des Computers 318 können, wenn
er mit der IMDNI 116 verbunden ist, ein Modem, eine Netzkarte,
eine direkte Verbindung oder eine Terminalverbindung umfassen. Bei
dieser Ausführungsform
werden die gesamte Datenkommunikation, die Sicherheits- und Kommunikations-Authentisierung
sowie die Integritätsbestätigung, wie
sie oben in Bezug auf die IMDNI 116 besprochen wurden,
vorzugsweise im lokalen Computer 318 ausgeführt. Die
Kommunikation zwischen der IMDNI 116 und dem zentralen
Computer 220 kann über
das Netz 230 oder über
eine direkte Verbindung durchgeführt
werden. Wenn die IMDNI 116 auf einem Computer, wie etwa
einem PC 318 von 3, mit einer
peripheren Sender/Empfänger-Vorrichtung
der IMDNI 116 implementiert ist, kann auf dem PC-Monitor
eine geeignete Pop-up-Meldung eine anstehende IMD-112-Anweisung
oder -Anforderung anzeigen, oder ein Anzeigemittel auf einer Anzeige
der peripheren Sender/Empfänger-Vorrichtung 116 kann
wie oben einen anstehenden Befehl anzeigen.
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Wenn
ein IMD-112-Befehlsablauf vor dem Aufbau des Kontakts mit
der Ziel-IMD 112 abgelaufen ist, kann die IMDNI 116 eine
Fehlermeldung senden, die mittels eines geeigneten Codes die IMD 112 und/oder
den Befehlsablauf identifiziert. Nach dem Empfang eines Fehlers
bei der Übertragung
eines Befehlsablaufs kann der zentrale Computer 220 auf Grund
entsprechender Programmierung eine geeignete Aktualisierung eines
Befehlsablaufs ausführen, oder
es kann, beispielsweise mittels Sprachtelephonie oder durch direkten
Kontakt mit mobilem Klinikpersonal, eine Fehlermeldung an entfernte
Vorrichtungen 310, an eine Bedienungsperson oder an einen
Kliniker ausgegeben werden, damit ein direktes Eingreifen erfolgen
kann.
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5 ist
ein Ablaufplan einer Ausführungsform
einer Echtzeit-Bandbreitenüberwachung
und eines Steuerungsmerkmals oder Teilsystems der Erfindung. Schritt 512 stellt
eine Initiierung eines Kommunikationssignals aus einer entfernten
Quelle an eine IMD dar. Schritt 514 stellt eine Bestimmung
der Bandbreite oder der Baudrate der Kommunikationsverbindung dar,
und Schritt 516 stellt eine Verbindung zur IMD und Schritt 518 eine
Abfrage der IMD dar. Im Schritt 520 wird ein Vergleich
durchgeführt,
um zu bestimmen, ob eine ausreichende Bandbreite für die Anforderung
der IMD-Datenübertragung
und für
die Kapazität
des Kommunikationssystems oder der Übertragungsstrecke vorliegt.
Wenn die Bandbreite ausreichend ist, dann wird, wie oben anhand
mehrerer unterschiedlicher Ausführungsformen
beschrieben wurde, der Weg 532 zugelassen, und die Datenübertragung
kann dann im Schritt 534 beginnen. Die Bandbreitenüberwachung
von Echtzeitsitzungen wird durch eine doppeltgerichtete Feedback-Datenführung angezeigt,
wie es zwischen den Schritten 514 und 534 gezeigt
ist. Dann wird im Schritt 520, wenn die Bandbreite nicht
ausreichend ist oder wenn anhand des Typs oder der Menge der erwarteten
Daten erwartet wird, dass sie nicht ausreicht, der Weg 540 zugelassen,
was zu keiner Datenübertragung 544 und
zur Signalbeendigung 550 oder zum erneuten Beginn im Schritt 512 führt. Optionale
Verkehrsstau-Steuerungsmerkmale zum Anpassen des Netzes oder anderer Übertragungsmöglichkeiten
sind als ein Anpassungsvorlagen-Schritt 568 gezeigt, der an
verschiedenen Prozesspunkten aktivierbar sein kann, wie es durch
Kreuzungen der Ablauflinien mit den Vorlagenlinien gezeigt ist.
Derartige optionale Verkehrsstau-Steuerungsmerkmale sind beschaffen, wie
oben beschrieben wurde, und sind im Zusammenhang mit dem Netzmanagement
allgemein bekannt.