DE60025010T2 - Chirurgisches system zur befestigung von gewebe - Google Patents

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    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/56Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor
    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws, setting implements or the like
    • A61B17/88Osteosynthesis instruments; Methods or means for implanting or extracting internal or external fixation devices
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    • A61B17/68Internal fixation devices, including fasteners and spinal fixators, even if a part thereof projects from the skin

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein chirurgische Ausrüstungen und Systeme zur Gewebebefestigung und insbesondere bioabsorbierbare Befestigungselemente, zu denen Ausstattungen zur Befestigung von Körpergewebe gehören, die biokompatible, bioabsorbierbare (resorbierbare) Polymerplatten oder Verbundplatten und Befestigungselemente zur Befestigung der Platten am Körpergewebe zur Gewebebefestigung und ein Installationsinstrument umfassen, das Befestigungselemente nacheinander in Durchgangslöcher (Löcher), die durch die Platte hindurchgehen, und in das darunterliegende Körpergewebe schießt (schlägt).
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • In herkömmlichen orthopädischen und traumatologischen sowie kraniomaxillofazialen Befestigungssystemen zur Erleichterung der Heilung von Knochenfrakturen (Osteosynthese) oder zur Heilung von Weichteilgewebe an Knochen werden typischerweise metallische Teile, zum Beispiel Platten, Schrauben, Stäbe und dergleichen, verwendet, die aus biokompatiblen, korrosionsbeständigen Metallen wie Titan und rostfreiem Stahl hergestellt sind. Typische Metallplatten sind zum Beispiel beschrieben in dem Buch von F. Séquin und R. Texhammar, AO/ASIF Instrumentation, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, 1981, Seiten 21–22, 55–79, 107–108, 117–122. Obgleich derartige Systeme allgemein für ihre Verwendungszwecke wirkungsvoll sind, besitzen sie eine Reihe inhärenter Nachteile. So wurde zum Beispiel über Metallfreisetzung an umgebendes Gewebe berichtet (vergleiche z. B. L.-E. Moberg et al., Int. J. Oral. Maxillofac. Surg. 18 (1989) Seiten 311–314). Weitere Nachteile, über die berichtet wurde, sind die Belastungsabschirmung (z. B. P. Paavolainen et al., Clin. Orthop. Rel. Res. 136 (1978) 287–193) und die Wachstumshemmung bei jungen Individuen (z. B. K. Lin et al., Plast. Reconstr. Surg. 87 (1991) 229–235). Bei Kleinkindern und Jugendlichen besteht das Risiko, dass Metallplatten und Schrauben als Folge des Wachstums der Schädelknochen in den Schädelknochen und darunter einsinken, was für das Gehirn bedrohlich ist (J. Fearon et al., Plast. Reconstr. Surg. 4 (1995) 634–637). Es wird daher allgemein empfohlen, nichtfunktionelle Implantate zu entfernen, zumindest bei Individuen im Wachstum (vergleiche z. B. C. Lindqvist, Brit. J. Oral Maxillofac. Surg. 33 (1995) Seiten 69–70).
  • Insbesondere bei der maxillofazialen Chirurgie und der kranialen Chirurgie sind metallische Miniplatten populär (vergleiche z. B. W. Muhlbauer et al., Clin. Plat. Surg. 14 (1987) 101–111; A. Sadove und B. Eppleg, Ann. Plast. Surg. 27 (1991) 36–43; R. Suuronen, Biodegradable Self-reinforced Polylactide Plates and Screws in the Fixation of Osteotomies in the Mandible, Doctoral Thesis, Helsinki University, Helsinki, 1992, Seite 16; vergleiche ferner die in den obigen Literaturreferenzen angegebenen Literaturzitate). Miniplatten sind kleine, dünne, schmale Platten, die Löcher zur Schraubbefestigung aufweisen. Sie werden typischerweise senkrecht über der Fraktur am Knochen angeordnet, um die Knochenmasse auf beiden Seiten der Fraktur aneinander zu befestigen. Typische Geometrien von Miniplatten sind zum Beispiel in dem Patent US 5 290 281 in den 6A6F beschrieben.
  • Der Hauptvorteil von Metallplatten, Schrauben, etc. (wie etwa Platten oder Schrauben aus Titan, rostfreiem Stahl und Cobalt-Chrom-Molybdän) besteht darin, dass sie Festigkeit und Zähigkeit besitzen. Duktile Metallplatten können bei Raumtemperatur in einem Operationsraum mit der Hand oder mit speziellen Instrumenten zu einer Form verformt oder geformt (gebogen) werden, die der Oberflächentopographie des zu fixierenden Knochens entspricht, sodass die Platte bündig auf der Knochenoberfläche, auf der die Platte anzubringen ist, befestigt werden kann.
  • Wegen der Nachteile von Metallplatten wurden bioabsorbierbare Platten zur Befestigung von Frakturen entwickelt. So wurden längliche, mit sechs Löchern versehene Platten von Eitenmüller et al. für orthopädische Untersuchungen an Tieren entwickelt (European Congress on Biomaterials, Abstracts, Istituto Rizzoli, Bologna, 1986, Seite 94). Allerdings brachen einige der Platten bei Tierversuchen zur Frakturfixierung aufgrund unzureichender Festigkeit.
  • Ein besonderer Vorteil bioabsorbierbarer Platten besteht darin, dass sie mit Öffnungen zur Einführung chirurgischer Befestigungselemente (wie Schrauben) durch die Platten hindurch versehen werden können, wobei es auch möglich ist, während einer Operation nach Belieben des Chirurgen zusätzliche Befestigungsöffnungen, die durch die Platten hindurchgehen, zu erzeugen, wie in dem europäischen Patent EP 0 449 867 B1 beschrieben ist.
  • Der Hauptnachteil der meisten herkömmlichen bioabsorbierbaren Platten liegt allerdings darin, dass sie lediglich bei erhöhten Temperaturen über der Glasübergangstemperatur (Tg) des bioabsorbierbaren Polymers permanent und sicher deformiert (gebogen) werden können, wie zum Beispiel in EP 0 449 867 B1 und den Patenten US 5 569 250 und US 5 607 427 beschrieben wurde.
  • Unterhalb der entsprechenden Glasübergangstemperaturen der bioabsorbierbaren Polymeren, aus denen sie hergestellt sind, sind die meisten herkömmlichen bioabsorbierbaren Platten brüchig und brechen bei Verformung leicht. Lediglich bei Temperaturen oberhalb der Glasübergangstemperatur Tg des bioabsorbierbaren Polymers, aus dem eine gegebene Platte hergestellt ist, besitzt die Molekülstruktur der meisten herkömmlichen Platten genügend Beweglichkeit, dass eine Formgebung und ein Biegen der Platte ohne Bruchrisiko möglich ist.
  • Da die Wärmeleitfähigkeit der meisten Polymermaterialien allgemein gering ist, sind die Erwärmung und die Abkühlung von bioabsorbierbaren Platten langsame Prozesse. Daher ist die klinische Verwendung derartiger herkömmlicher Platten mühsam, langsam und kompliziert, insbesondere, wenn der Chirurg die Platte mehrmals verformen muss, damit sie exakt auf die Form des zu fixierenden Knochens passt.
  • K. Bessho et al., J. Oral. Maxillofac. Surg. 55 (1997) 941–945, beschreiben eine bioabsorbierbare Miniplatte und ein Schraubensystem aus Poly-L-lactid zur Osteosynthese in der oralen und maxillofazialen Chirurgie. Die Platten nach dieser Veröffentlichung müssen ebenfalls durch Eintauchen in eine heiße, sterilisierte physiologische Kochsalzlösung oder durch Anwendung von Heißluft erhitzt werden, bis sie plastisch werden, und nur dann können solche Platten an die Oberfläche des zu reparierenden Knochens angepasst werden.
  • EP 0 449 867 B1 beschreibt eine Platte zur Fixierung einer Knochenfraktur, zur Osteotomie, zur Arthrodese, etc., wobei die Platte zur Befestigung am Knochen mit mindestens einer Befestigungsvorrichtung, wie etwa einer Schraube, einem Stab, einer Klammer oder einer anderen entsprechenden Vorrichtung vorgesehen ist. Die Platten nach dieser Druckschrift umfassen mindestens zwei im Wesentlichen übereinander angeordnete Platten, um so einen Mehrschichtplattenaufbau zu erzielen, sodass die Einzelplatten des Mehrschichtplattenaufbaus biegsam sind, um die Form des Mehrschichtplattenaufbaus so ändern zu können, dass er im Wesentlichen die Form der Knochenoberfläche unter den Operationsbedingungen annimmt. Diese Formänderung erfolgt durch äußere Kraft, zum Beispiel mit der Hand und/oder mit einem Biegeinstrument, das an dem Mehrschichtplattenaufbau angreift, wodurch jede Einzelplatte ihre eigene Position in Bezug auf die anderen Einzelplatten durch differentielle Bewegung längs der Oberflächen der sich überdeckenden Platten annimmt.
  • Obgleich es möglich ist, die obige Mehrschichtplatte ohne Erwärmen der Einzelplatten an die gekrümmte Knochenoberfläche anzupassen, ist die klinische Verwendung solcher Mehrschichtplatten mühsam, weil die Einzelplatten vor der Befestigung leicht gegenseitig verrutschen. Hinzu kommt, dass die Dicke des Mehrschichtplattensystems leicht für kraniomaxillofaziale Anwendungen zu dick wird, was zu kosmetischen Störungen und erhöhten Risiken von Fremdkörperreaktionen führt.
  • Zur Vermeidung der oben erwähnten Nachteile der herkömmlichen Vorrichtungen beschreibt die US-Patentanmeldung Serial No. 09/036 259 feste und zähe, uniaxial und/oder biaxial orientierte und/oder selbstverstärkte bioabsorbierbare Platten, die bei Raumtemperatur, wie etwa unter Operationssaalbedingungen, vor der Implantation in einen Patienten verformbar sind. Die in dieser Anmeldung beschriebenen Platten behalten ihre durch Verformen (Biegen oder Formgebung) erzeugte Form so gut bei Körpertemperatur unter Gewebebedingungen (zum Beispiel bei Implantation auf dem Knochen eines Patienten) bei, dass sie die fixierten Knochenfragmente in der erwünschten Position halten, um die Heilung der Knochenfraktur zu erleichtern. Wenn solche Platten chirurgisch verwendet werden, kann der Chirurg die Platte unter Operationsbedingungen leicht biegen (und zurückbiegen), ohne dass die langsame mühsame Prozedur des Erwärmens, Biegens und Abkühlens herkömmlicher Platten erforderlich ist.
  • Obgleich die klinische Verwendung der in der US-Patentanmeldung Serial No. 09/036 259 beschriebenen bioabsorbierbaren Platten die Operationsdauer im Vergleich zur klinischen Verwendung herkömmlicher bioabsorbierbarer Platten signifikant verringert, ist die Befestigung von Platten auf Gewebe oder Knochen nach wie vor ein langsames und mühsames Verfahren. Bei herkömmlichen Befestigungstechniken werden hauptsächlich Schrauben oder schraubenartige Befestigungselemente zur Plattenbefestigung verwendet. Das Eindrehen von Schrauben oder schraubenartigen Befestigungselementen in Bohrlöcher ist jedoch ein langsamer Vorgang. So können zum Beispiel bei einer maxillokraniofazialen Operation mehr als zehn Schrauben zur Befestigung der Platte verwendet werden, und die vollständige Durchführung einer solchen Operation kann Stunden erfordern. Auf der anderen Seite ist die manuelle Verwendung anderer Typen von Befestigungselementen, wie von Spreizbolzen (Stiften), Dübeln oder Nieten, ebenfalls ein langsamer und risikoreicher Prozess. So kann zum Beispiel das manuelle Einschlagen von Befestigungselementen, wie sie in den Patenten US 5 261 914 oder US 5 607 427 beschrieben sind, leicht zu stark erfolgen, sodass der Kopf des Befestigungselements und/oder die Platte und/oder das oder die darunterliegenden Gewebe beschädigt werden.
  • Zweikomponentige Befestigungselemente, wie Spreizbolzen oder Dübel (wie sie etwa in H. Pihlajamäki et al.: A biodegradable expansion plug for the fixation of fractures of the medial malleolus, Ann. Chir. Gyn. 83: 47–52, 1994, beschrieben sind) oder Befestigungselemente vom Blindniet-Typ können kompliziert und bei der Anwendung risikobehaftet sein, da die starke Spreizung eines Teil eines solchen Befestigungselements eine übermäßige Kompression des umgebenden Knochens verursachen kann, was zu einer Knochennekrose führt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein chirurgisches System zur Gewebebefestigung angegeben, das eine bioabsorbierbare Platte und ein bioabsorbierbares Befestigungselement zur Befestigung der Platte am darunterliegenden Körpergewebe sowie ein Installationswerkzeug umfasst, das die Befestigungselemente nacheinander durch Bohrlöcher, die durch die Platte hindurchgehen, und in das darunterliegende Körpergewebe einschießt. Die Ausrüstung aus Platte und Befestigungselementen eignet sich besonders zur Fixierung von Knochenfrakturen oder abgetrennten Knochen oder zur Befestigung eines Bands, einer Sehne oder von Bindegewebe auf einem Knochen oder in einem Bohrloch in einem Knochen, um eine schnelle und günstige Heilung der behandelten Knochen und/oder Gewebe zu fördern.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wirkt das Installationsinstrument als Teil eines chirurgischen Systems mit einer oder mehreren speziell ausgebildeten Platten zusammen, die aus einem bioabsorbierbaren Polymermaterial oder Verbundmaterial hergestellt sind, wobei die Platten durch einen Chirurgen über mehrere Befestigungselemente an einem Knochen, einem Knorpel, einer Sehne, an Bindegewebe oder anderem Körpergewebe, wo eine Reparatur stattfinden soll, befestigt werden können. Weitere Einzelheiten, Gegenstände und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachstehenden Beschreibung gegenwärtig bevorzugter Ausführungsformen und gegenwärtig bevorzugter Verfahren zur Durchführung der Erfindung hervor.
  • Die Erfindung gibt ein chirurgisches System zur Gewebefixierung gemäß den Merkmalen von Anspruch 1 an. Bevorzugt wird ein chirurgisches System zur Gewebebefestigung angegeben, das eine bioabsorbierbare Platte, bioabsorbierbare Befestigungselemente und ein Installationsinstrument umfasst, das die Befestigungselemente nacheinander in durch die Platte hindurchgehende Bohrlöcher und gegebenenfalls auch in Bohrlöcher im darunterliegenden Körpergewebe mit einem einzigen Schlag oder mit mehreren aufeinanderfolgenden Schlägen einschießt, ohne dass während der Installation ein Drehen des Befestigungselements um seine Längsachse erforderlich ist.
  • Bevorzugt wird ein chirurgisches System zur Gewebebefestigung angegeben, das eine bioabsorbierbare Platte, bioabsorbierbare Befestigungselemente und ein Installationsinstrument umfasst, das die Befestigungselemente nacheinander präzise in Bohrlöcher in den Platten einschießt, sodass die untere Oberfläche des Kopfes des Befestigungselements exakt mit der oberen Oberfläche der Platte (oder einer Senkfläche im oberen Teil des Bohrlochs in der Platte) zusammenpasst.
  • Vorzugsweise ist eine gekrümmte Kanüle zur Anbringung an das obige Befestigungsinstrument vorgesehen, das die Anbringung der Befestigungselemente auf Knochen in Bereichen, die für eine gerade, geradlinige Instrumentation nicht zugänglich sind, erlaubt, wie zum Beispiel am hinteren Kiefer oder in subkutanen Bereichen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen näher erläutert, die in den beigefügten Zeichnungen, jedoch lediglich beispielhaft, dargestellt sind.
  • 1 ist eine schematische Darstellung eines typischen Befestigungselements zur Befestigung einer Befestigungsplatte für Körpergewebe an darunterliegendem Körpergewebe, wie aus den perspektivischen Darstellungen aus unterschiedlichen Richtungen hervorgeht.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht zur Erläuterung einer bioabsorbierbaren Befestigungsplatte (zur Osteosynthese) in Kombination mit einem zur Befestigung dienenden Befestigungselement, das sich in einer relativ überhöhten Position innerhalb einer Installationskanüle eines Installationsinstruments zur Einführung des Befestigungselements in einer Öffnung einer Befestigungsplatte für das Befestigungselement befindet.
  • 3 ist eine Querschnittsdarstellung eines Befestigungssystems (Platte + Befestigungselement) gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei ein Befestigungselement in ein Bohrloch in einer Platte und ein Bohrloch im darunterliegenden Knochengewebe eingesetzt ist.
  • 4 ist eine schematische Darstellung eines Befestigungselements, das mit einer gebogenen Kanüle in einem Bereich, der nicht direkt zugänglich ist, in ein Bohrloch eingesetzt wird.
  • Die 5A und 5B zeigen Querschnitte von Befestigungselementen mit unterschiedlichen Geometrien der Vorsprünge.
  • Die 6A, 6B und 6C zeigen schematisch im Querschnitt das elastische Biegen einer Rippe eines Befestigungselements bei der Einführung in ein Bohrloch.
  • Die 7A und 7B zeigen eine Oberfläche eines Befestigungselementkörpers mit einer Rippe, in der in Längsrichtung verlaufende Einschnitte vorgesehen sind, und zwar in Seitenansicht (7A) und in Draufsicht (7B) auf den Schaft und die Rippe.
  • 8 zeigt typische Geometrien des Kopfes des Befestigungselements in Ansicht von der Oberseite des Befestigungselements in Richtung seiner Längsachse.
  • 9 zeigt schematisch die Spitze eine Kanüle, deren Durchmesser durch Aufspaltung und Zusammenpressen der aufgespaltenen Teile verringert wurde.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Das oder die Befestigungselemente und die Platte(n) werden aus einem bioabsorbierbaren Polymer, einer bioabsorbierbaren Polymerlegierung oder einem bioabsorbierbaren Verbundmaterial hergestellt, das fest und zäh ist und seine Festigkeit in vivo einige Wochen oder Monate beibehält.
  • 1 zeigt ein typisches Befestigungselement 1, das einen proximalen Kopf 2 und einen Schaft 3 aufweist, aus dem ein oder mehrere Vorsprünge 4 herausstehen. Typische Vorsprünge sind Rippen, die zumindest teilweise um den Schaft 3 herum reichen, Gewinde, pyramidenartige oder halbkugelförmige Papillen, Stacheln, Schuppen, etc. Die Geometrie der Vorsprünge 4 ist so, dass sie ein leichtes Gleiten des Befestigungselements in das Bohrloch in der Platte 6 in 2 und in den Knochen 7 in 2 oder in ein wahlweise vorgesehenes Bohrloch im Knochen 10 in 3 erlaubt, wobei das Befestigungselement in wirksamer Weise an seiner Stelle arretiert wird, wodurch verhindert wird, dass es sich nach der Installation zurückbewegt. Schließlich umfasst das Befestigungselement nach 1 eine distale Spitze 5, die konisch mit einem scharfen oder stumpfen oder gerundeten Ende 5a versehen sein kann, um seine Installation in das Bohrloch in der Platte (und wahlweise in das Bohrloch im Knochen) zu erleichtern.
  • Die vorliegend bevorzugten bioabsorbierbaren Polymermaterialien oder Verbundmaterialien, aus denen die Befestigungsplatten bestehen (deren Zusammensetzungen später mit mehr Details beschrieben werden), können unter Operationssaalbedingungen oder bei erhöhter Temperatur, typischerweise bei Temperaturen im Bereich von etwa 15 bis 120 °C, gebogen oder geformt werden.
  • Für die Platte eignen sich eine Reihe von Geometrien, wie sie in der US-Patentanmeldung Serial No. 09/036 259 beschrieben sind. Die Platte besitzt wünschenswerterweise eine Dicke von weniger als etwa 2 mm und kann mehrere voneinander beabstandete Durchgangslöcher aufweisen, die zur Aufnahme von Befestigungselementen ausgebildet sind. Die Befestigungselemente können ebenfalls aus einem beliebigen geeigneten biokompatiblen und bioabsorbierbaren Polymermaterial oder Verbundmaterial der Klassen, die zur Herstellung der Platten verwendet werden, oder aus anderen akzeptablen Materialien ähnlicher Eigenschaften und Charakteristika hergestellt sein. Solche Materialien wurden in weitem Umfang im Stand der Technik beschrieben, zum Beispiel in der US-Patentanmeldung Serial No. 09/036 259.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht, die ein Befestigungselement 1 zeigt, das zur Befestigung der Platte 6 an einem darunterliegenden Körpergewebe, wie etwa einem Knochen 7, während einer chirurgischen Operation verwendet wird. Wie oben angegeben, kann das Befestigungselement 1 aus einem beliebigen geeigneten bioabsorbierbaren und biokompatiblen Polymermaterial oder Verbundmaterial bestehen; das Material muss aber unter Materialien mit ausreichender Festigkeit und Zähigkeit und Härte ausgewählt werden, wodurch der Kopf 2, der Schaft 3 und die Vorsprünge 4 sowie die Spitze 5 des Befestigungselement (vergleiche 1) beim Aufbringen von Druck auf den Kopf 2 des Befestigungselements nicht brechen, wenn die Befestigungsplatte 6 für Körpergewebe an darunterliegendem Körpergewebe 7 befestigt wird. Ein solcher Druck wird durch Einschießen des Befestigungselements 1 mit dem Installationsinstrument 8, dessen Kanüle 8a und dessen Kolben oder Werkzeug 8b in 2 dargestellt sind, in ein Durchgangsloch 9 in der Platte und in ein wahlweise vorgesehenes Bohrloch 10 in 3 in Gewebe 7 unter der Platte aufgebracht. In der perspektivischen Darstellung von 2 ist ein Befestigungselement 1 in einer relativ erhöhten Position innerhalb einer Installationskanüle 8a (deren Querschnitt das Befestigungselement 1 innerhalb der Kanüle zeigt) eines Installationsinstruments 8 (in dieser Figur nicht vollständig dargestellt) positioniert. Das Befestigungselement 1 kann durch schnelles Drücken mit dem Kolben 8b in das Bohrloch (die Bohrung) 9 in der Platte 6 eingedrückt (eingeschossen) werden.
  • 3 zeigt eine Querschnittsansicht eines Befestigungselements 1, nachdem es in ein Bohrloch 9 in der Platte 6 und ferner in ein Bohrloch 10 im Knochen 7 eingeschossen wurde. Der Kopf 2 des Befestigungselements 1 kann wahlweise eine Ausnehmung oder Vertiefung 11 zur Aufnahme eines Werkzeugs aufweisen, deren Querschnitt zylindrisch oder eckig sein kann. Die Ausnehmung oder Vertiefung 11 ist zur Aufnahme der Spitze des Kolbens (des Werkzeugs) 8b und zur Befestigung der Spitze des Werkzeugs innerhalb der Ausnehmung oder Vertiefung durch Reibungshaftung ausgebildet. Es ist auch möglich, dass der Kopf des Befestigungselements 1 weich ist und keine Reibungshaftung zwischen dem Kopf 2 und der Spitze des Kolbens 8b vorliegt.
  • Obwohl der zur Aufnahme eines Werkzeugs dienende Abschnitt des Kopfes des Befestigungselements eine beliebige herkömmliche Buchsenform aufweisen kann, ist es bevorzugt, wenn der Kopf eine Form besitzt, die so ausgebildet ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Herausrutschens der Spitze des Einschießwerkzeugs während der Installation des Befestigungselements minimiert wird. Darüber hinaus ist die Unterseite des Kopfes 2 des Befestigungselements günstigerweise so konisch ausgebildet, dass er mit der Form des Sitzes 12 in 3 für den Kopf eines Befestigungselements übereinstimmt (formangepasst ist), der an den oberen Enden von Durchgangsbohrungen 9 der Platte 6 ausgebildet ist, wodurch die Höhe des Profils der Platte mit den Befestigungselementen minimiert wird. Es ist bevorzugt, wenn das distale Ende 5 des Abschnitts des Schaftes 3 (mit den Vorsprüngen 4) des Befestigungselements 1 allgemein in Form einer Spitze 5a ausgebildet ist, wie dargestellt ist, um die Führung und das Einführen des Befestigungselements sowohl in die entsprechende Durchgangsbohrung 9 als auch das vorgebildete Aufnahmeloch 10 zu erleichtern, das in dem zu reparierenden darunterliegenden Körpergewebe 7 vorgesehen sein kann.
  • Der maximale Außendurchmesser D1 zwischen den Vorsprüngen (vergleiche die 5A5B) des Befestigungselements 1 der vorliegenden Erfindung beträgt wünschenswerterweise weniger als etwa 3,0 mm. Tatsächlich beträgt der Außendurchmesser gemäß den vorliegend bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung typischerweise etwa 2,0 mm oder weniger für normale Einsatzerfordernisse in der Chirurgie und bis zu etwa 2,5 mm für Notfallerfordernisse, und der entsprechende nominale Durchmesser der Bohrung der Durchgangsbohrungen 9 und 10 beträgt bevorzugt etwa 1,8 bis 1,9 mm oder weniger. Wegen der sehr kleinen Durchmesser der Befestigungselemente 1 eignen sie sich besonders gut zur Befestigung von kleinen und/oder nicht gewichtsbelasteten Knochen oder anderen Körpergeweben.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung besitzen die Vorsprünge (zum Beispiel Schuppen, Rippen oder Gewinde) am Befestigungselement einen solchen Aufbau, dass sie während des Einführens des Befestigungselements mindestens teilweise elastisch verformbar sind. 5A und 5B zeigen schematisch im Querschnitt derartige Vorsprünge (wie etwa waagrechte Rippen), die sich beim Einführen elastisch verformen (biegen) können. Wie in den 6A bis 6C dargestellt ist, können sich die Vorsprünge vorübergehend innerhalb des Bohrlochs in der Platte und im kompakten Knochen unter der Platte verbiegen, wenn der maximale äußere Durchmesser D1 des Befestigungselements (D1 = maximaler Abstand zwischen Vorsprüngen auf gegenüberliegenden Seiten des Befestigungselements) größer ist als der Durchmesser D2 des Bohrlochs in der Platte 6 und in dem darunterliegenden kompakten Knochen 7 (vergleiche 6A), wobei sich die Vorsprünge auf fast ihre ursprüngliche Weite wieder aufweiten, wenn sie in das Weichteilgewebe oder den leeren Raum 13 unterhalb des kompakten Knochens hineingeglitten sind. In einem solchen Fall ist die Befestigung des Befestigungselements besonders fest, weil die aufgeweiteten Vorsprünge in wirksamer Weise verhindern, dass das Befestigungselement wieder aus dem Bohrloch herausrutscht.
  • Gemäß den 7A und 7B ist der Vorsprung (Rippe) 4 auf der Oberfläche des Schafts 3 des Befestigungselements in verschiedene Teile aufgespalten, die in Längsrichtung verlaufende Schlitze 4a aufweisen. Derartige separate Rippenteile verbiegen sich leichter elastisch als eine intakte Rippe beim Einführen des Befestigungselements.
  • Der Kopf des Befestigungselements kann ebenfalls verschiedene Geometrien aufweisen. Die 8A bis 8E zeigen unterschiedliche Typen von Köpfen von Befestigungselementen in Ansicht von oben. 8A zeigt einen gerundeten Kopf. 8B zeigt einen solchen Kopf, der mit einer quadratischen Ausnehmung 14 zur Aufnahme eines Werkzeugs versehen ist. 8C zeigt einen flachen Kopf mit einer nutartigen Ausnehmung 15. 8D zeigt einen kreuzförmigen Kopf, 8E einen dreieckigen Kopf. Es ist klar, dass die Form des Kopfes des Befestigungselements nicht auf die hier ausdrücklich beschriebenen Formen beschränkt ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann das Befestigungselement der Erfindung als Rohr ausgebildet sein, was bedeutet, dass im Inneren des Befestigungselements ein Längsloch vorgesehen ist, das durch das Befestigungselement hindurchgeht.
  • Ein solches als Rohr ausgebildetes Befestigungselement kann längs eines metallischen Führungsdrahtes in das Gewebe eingedrückt werden. Der Führungsdraht kann die Installationsoperation in bestimmten Fällen erleichtern; so können zum Beispiel ein oder mehrere Führungsdrähte dazu verwendet werden, die Platte und/oder beschädigtes Gewebe vor der Installation des Befestigungselements an der richtigen Stelle zu halten.
  • Das Installationsinstrument kann ein beliebiges Instrument sein, welches das Befestigungselement durch eine Kanüle mit Hilfe eines Kolbens durch das Bohrloch in einer Platte in das darunterliegende Körpergewebe eintreibt (schlägt oder schießt). Solche Instrumente sind zum Beispiel in den US-Patentanmeldungen Serial No. 08/887 130 und Serial No. 08/979 872 beschrieben. Dementsprechend besitzt das Installationsinstrument einen Kanal, wie etwa eine Kanüle, die leicht in den Patienten eingeführt werden kann und durch die hindurch das Befestigungselement in den Patienten gebracht wird. Dieser Kanal ist mit einem Sitz zum Halten eines Befestigungselements und einer Eindrückvorrichtung für ein Befestigungselement, wie etwa einem Kolben in der Weise koordiniert, dass die Eindrückvorrichtung befähigt ist, ein Befestigungselement von seinem Sitz durch den Kanal hindurch und in den Patienten zu drücken. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung stimmt die Form des Kanals relativ genau mit der Querschnittsform des Befestigungselements überein, sodass der Chirurg den Winkel und den Ort, an dem das Befestigungselement in den Patienten eintritt, noch genauer einstellen kann. Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform kann die Eindrückvorrichtung so ausgelegt sein, dass sie das Befestigungselement von seinem Sitz und durch den Kanal hindurchdrückt, bis das distale Ende des Befestigungselements mit dem Bohrloch der Platte am Ende des Kanals in Kontakt kommt. Es kann vorgesehen sein, dass die Eindrückvorrichtung dann schnell beschleunigt, wodurch das Befestigungselement in das Bohrloch der Platte und in das zu behandelnde Gewebe eingeführt wird. Ein Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, dass es weniger wahrscheinlich ist, dass sich das Befestigungselement im Kanal verklemmt, während es langsam durch ihn hindurchgedrückt wird. Außerdem unterliegen der Kanal, der Kolben und das Befestigungselement einem geringeren Verschleiß, was zur Gewährleistung einer guten Funktion des Instruments während einer Operation beiträgt.
  • Der Sitz zum Halten von Befestigungselementen ist befähigt, ein Magazin zu halten, das ein oder mehrere Befestigungselemente enthält. Beim Einführen in den Sitz kann das Magazin so positioniert werden, dass ein Befestigungselement mit der Eindrückvorrichtung ausgerichtet ist und der Kanal zum Patienten führt. Wenn ein Befestigungselement in den Patienten eingeführt wurde, kann das Magazin manuell so positioniert werden, dass ein weiteres Befestigungselement in die Einführungsposition verschoben wird. Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann das Magazin eine Einrichtung, wie eine Feder, zur automatischen Bewegung eines Befestigungselements in die Position zur Einführung aufweisen, wenn ein erstes Befestigungselement eingeführt wurde.
  • Das Magazin kann während einer Operation leicht vom sitz entfernt werden, sodass es durch ein Magazin ersetzt werden kann, das ein oder mehrere Befestigungselemente enthält, ohne dass der Kanal vom Patienten entfernt werden muss. Alternativ kann das gleiche Magazin entfernt, wieder mit einem oder mehreren zusätzlichen Befestigungselementen befüllt und wieder in den Sitz eingeführt werden, ohne dass der Kanal vom Patienten entfernt werden muss.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Teil des Magazins zugänglich, wenn das Magazin so positioniert ist, dass es die Einführung eines Befestigungselements in den Patienten erlaubt, sodass die Einführung eines oder mehrerer zusätzlicher Befestigungselemente in das Magazin ermöglicht wird. In dieser Weise können zusätzliche Befestigungselemente in das Magazin gegeben werden, ohne dass es von der Vorrichtung abgenommen werden muss oder der Kanal der Vorrichtung vom Patienten entfernt werden muss.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Kanal oder die Kanüle des Instruments vom Rest der Vorrichtung leicht entfernbar. Dies ermöglicht es, dass das gleiche Instrument während einer Operation in Abhängigkeit vom Ort und Zustand der zu befestigenden Platte und vom zu behandelnden Gewebe mit unterschiedlich geformten Kanälen verwendet wird. So könnte zum Beispiel der Chirurg während der gleichen Operation Befestigungselemente durch einen geradlinigen Kanal (Kanüle) hindurch einsetzen, dann den geraden Kanal durch eine gekrümmte Leitung leicht ersetzen und die Operation fortsetzen, ohne dass eine vollständig neue Vorrichtung gebraucht würde.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die Vorrichtung einen Sicherheitsmechanismus auf, der dazu beiträgt, den Chirurgen daran zu hindern, das Befestigungselement unbeabsichtigt in den Patienten einzuschießen, bis der richtige Zeitpunkt vorliegt. Dieser Mechanismus wirkt mit dem Einschießmechanismus so zusammen, dass die Einrichtung zum Eintreiben des Befestigungselements in den Patienten erst betätigt werden kann, wenn sowohl die Auslöseeinrichtung als auch der Sicherheitsmechanismus gleichzeitig betätigt werden.
  • 4 zeigt eine Installationsvorrichtung 8 mit einer gebogenen Kanüle 8c, in der sich ein Befestigungselement 1 befindet, das mit einem biegsamen Kolben 8d in einen Gewebebereich eingeschossen werden kann, zu dem kein direkter Zugang ermöglicht werden kann.
  • Ein besonderes Augenmerk muss auf die Beziehung zwischen dem Befestigungselement und der Kanüle und dem Kolben des Installationsinstruments gerichtet werden. Das Befestigungselement muss im Inneren der Kanüle leicht gleiten, sollte jedoch auch nicht aufgrund seines Eigengewichts aus dem Ende der Kanüle herausfallen können. Das Befestigungselement sollte befähigt sein, sich nur dann vollständig aus der Kanüle herauszubewegen, wenn es der Kolben in das Bohrloch in der Platte und in das Körpergewebe hineindrückt (hineinschlägt). Ein solches Verhalten wird zum Beispiel erzielt, wenn der Kopf des Befestigungselements eine Ausnehmung aufweist (wie zum Beispiel in 3 und in den 8B und 8C dargestellt ist), in welche die Spitze des Kolbens eingedrückt werden kann. Wenn die Geometrie der Ausnehmung und die Geometrie der Spitze des Kolbens in geeigneter Weise ausgebildet sind, kann eine gute Reibungshaftung zwischen dem Befestigungselement und dem Kolben erzielt werden.
  • Eine weitere Option besteht darin, die Abmessungen des Kopfes des Befestigungselements und/oder der Vorsprünge in Bezug auf die Innendurchmesser der Kanüle so auszubilden, dass eine erhebliche Reibung zwischen dem Kopf des Befestigungselements und/oder den Vorsprüngen und der Innenoberfläche der Kanüle vorliegt, sodass das Befestigungselement nur dann in der Kanüle gleitet, wenn es mit Hilfe des Kolbens nach vorwärts gedrückt wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Durchmesser des distalen Endes der Kanüle des Instruments kleiner als der Durchmesser an ihrem proximalen Ende. In einem solchen Fall gleitet das Befestigungselement leicht innerhalb der Kanüle, kann jedoch nicht ohne einen wesentlichen Druck des Kolbens vollständig aus der Kanüle herausgleiten. 9 zeigt eine solche Ausführungsform, bei welcher der distale Teil der Kanüle aufgespalten wurde, zum Beispiel durch Aussägen zur Herstellung von Schlitzen 16, welche den distalen Teil der Kanüle in zwei oder mehr (in diesem Fall vier) Teile aufteilen. Diese Teile wurden leicht so gebogen, dass der Innendurchmesser des distalen Teils der Kanüle kleiner ist als der Durchmesser der übrigen Teile der Kanüle. Das Befestigungselement kann leicht bis zum Ende (zur Spitze) der Kanüle geschoben werden, jedoch verhindert das verengte Ende der Kanüle ein vorzeitiges Herausfallen des Befestigungselements aus der Kanüle. Die Spitze des Befestigungselements, die aus der Kanüle herausragen kann, kann dann leicht in das Bohrloch in der Platte eingesetzt werden, bis dann der Stoß des Kolbens das Befestigungselement vollständig aus der Kanüle heraus- und in das Bohrloch hineindrückt.
  • Die zur Fixierung dienenden Befestigungselemente und/oder Platten können nach bekannten Verfahren aus bekannten Materialien hergestellt werden, zum Beispiel aus thermoplastischen bioabsorbierbaren (resorbierbaren oder biologisch abbaubaren) Polymeren, Copolymeren, Polymerlegierungen oder Verbundmaterialien, zum Beispiel aus Poly-α-hydroxysäuren und anderen aliphatischen bioabsorbierbaren Polyestern, Polyanhydriden, Polyorthoestern, Polyorganophosphazenen, Tyrosin-Polymeren und anderen bioabsorbierbaren Polymeren, die in zahlreichen Veröffentlichungen offenbart sind, zum Beispiel in S. Vainionpää et al., Prog. Polym. Sci. 14 (1989) 679–716, dem Patent FI 952884, dem Patent FI 955547 und WO 90/04982, EP 0 449 867 B1 , dem Patent US 5 569 250 und in S.I. Ertel et al., J. Biomed. Mater. Res. 29 (1995 1337–1348, sowie in den in den oben erwähnten Veröffentlichungen angegebenen Zitaten von Veröffentlichungen.
  • Implantate (Platten und/oder Befestigungselemente) können aus biologisch abbaubaren Polymeren unter Verwendung eines Polymers oder einer Polymerlegierung hergestellt werden. Die Implantate können ferner durch Verstärkung des Materials mit aus einem bioabsorbierbaren Polymer oder einer bioabsorbierbaren Polymerlegierung hergestellten Fasern oder mit biologisch abbaubaren Glasfasern, wie zum Beispiel β-Tricalciumphosphat-Fasern, bioaktiven Glasfasern oder CaM-Fasern (wie zum Beispiel in EP 146 398 beschrieben) verstärkt werden. Ferner können auch keramische Pulver als Additive (Füllstoffe) in Implantaten verwendet werden, um die Knochenneubildung zu fördern.
  • Implantate können ferner auch aus Schichten aufgebaute Teile aufweisen, die zum Beispiel (a) eine biegsame äußere Schicht als Oberflächenschicht zur Verbesserung der Zähigkeit und/oder als Schicht mit Wirkung als Hydrolysebarriere und (b) eine steife innere Schicht umfassen. Es ist klar, dass die Materialien und Implantate der Erfindung auch verschiedene Zusätze enthalten können, um die Verarbeitbarkeit des Materials zu erleichtern (zum Beispiel Stabilisatoren, Antioxidationsmittel oder Weichmacher), oder um seine Eigenschaften zu verändern (zum Beispiel Weichmacher oder keramische Pulvermaterialien oder biostabile Fasern, wie Kohlenstofffasern) oder die Verarbeitung zu erleichtern (zum Beispiel Farbstoffe).
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform enthält das Implantat ein oder mehrere bioaktive Mittel, wie Antibiotika, chemotherapeutische Mittel, Mittel zur Aktivierung der Wundheilung, einen oder mehrere Wachstumsfaktoren, Knochenmorphogenese-Protein(e), Antikoagulantien (wie zum Beispiel Heparin), etc. Solche bioaktiven Implantate sind bei der klinischen Anwendung besonders vorteilhaft, da sie zusätzlich zu ihrer mechanischen Wirkung auch biochemische, medizinische und andere Wirkungen aufweisen, welche die Gewebeheilung und/oder Geweberegeneration erleichtern.
  • Da die in Betracht gezogenen Platten schnell und bei Raumtemperatur in situ geformt (gebogen oder verdrillt, etc.) werden können, und zwar entweder manuell oder mit speziellen Biegewerkzeugen (wie Pinzetten), können die Platten in wirksamer Weise virtuell an das zu reparierende darunterliegende Körpergewebe angepasst werden, einschließlich geschädigten Gewebes mit kleinen Krümmungsradien, wie etwa kraniale und faziale Knochen, sogar von Kleinkindern. Danach kann die Platte schnell und sicher mit Befestigungselementen unter Verwendung des Installationssystems am Knochen befestigt werden. Als Ergebnis wird das Körpergewebe an den einander gegenüberliegenden Seiten des Trennungsbruchs oder der Fraktur schnell und wirksam gegen Relativbewegung festgelegt, wodurch eine schnelle, feste und nicht entstellende Konsolidierung und/oder Heilung des Körpergewebes erzielt wird.
  • Da gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform die Prozeduren der Formgebung der Platte und der Befestigungselemente bei Raumtemperatur erfolgen, besteht kein Risiko einer erwärmungsbedingten Schädigung von biologischem Gewebe in unmittelbarer Nachbarschaft des behandelten Bereichs, auch bei ziemlich tiefen biologischen Schnitten, während ein solches Risiko der Realität entspricht, wenn herkömmliche Platten verwendet werden, die in situ und durch Anwendung von Wärme geformt werden.
  • Da die gesamte Operation der Gewebefixierung unter Verwendung des Systems erheblich schneller als bei Verwendung von herkömmlichen Systemen erfolgt, werden überraschende Vorteile erzielt: Eine kürzere Operationsdauer führt zu geringeren Risiken von Operationskomplikationen und Infektionen für den Patienten und zu beträchtlichen wirtschaftlichen Einsparungen und/oder zu erhöhter Effizienz der Operationssaaleinrichtungen.
  • Die oben allgemein beschriebenen Prinzipien der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden unter Bezug auf das nachstehende spezielle Beispiel erläutert, das den Umfang der vorliegenden Erfindung nicht einschränken soll.
  • BEISPIEL 1
  • Eine Seite eines frischen Kiefers eines Schweinekadavers wurde durch Entfernen des Weichgewebes von der Testoberfläche des Knochens präpariert. Dann wurde eine bioresorbierbare Knochenfixierungsplatte mit vier bioabsorbierbaren eingängigen Schrauben oder Befestigungselementen der Erfindung am Knochen befestigt.
  • Die Befestigungsplatten, die Schrauben und die Befestigungselemente bestanden aus selbstverstärktem 70L/30DL PLA (Ziehverhältnis 3,5 bis 5,5) (Hersteller des Polymers Boehringer Ingelheim Pharma KG, BU Fine Chemicals, PM Resomer, D-55216 Ingelheim, Deutschland, Tel. +49-(0)6132-77 2633, Fax +49(0)6132-77 4330, Mw = intrinsische Viskosität 5,5 bis 7,0 dl/g).
  • Die Platten wurden nach dem in PCT/EP 99/01438 beschriebenen Verfahren hergestellt; die Schrauben und Dübel waren gemäß PCT/FI 96/00511 hergestellt. Die Dübelgeometrie war wie die von 1 der vorliegenden Erfindung. Die Hauptabmessungen der mit 6 Löchern versehenen Fixierungsplatte waren 5,5 × 39 × 1,2 mm. Die Schrauben besaßen einen Durchmesser von 2,0 mm und eine Länge von 6 mm. Der Dübel besaß ebenfalls einen Durchmesser von 2,0 mm und eine Länge von 6 mm.
  • Plattenfixierung mit Schrauben:
  • Die Fixierungsplatte wurde auf den Knochen aufgelegt. Mit einer elektrischen Bohrmaschine wurde ein Schraubenloch von 1,5 mm Durchmesser durch das Schraubenloch der Platte hindurch in den Knochen gebohrt. In das Bohrloch wurde dann mit einem Gewindeschneidinstrument von 2,0 mm Durchmesser ein Gewinde geschnitten. Die Schraube wurde durch das Schraubenloch der Platte hindurchgesteckt und mit einem Handschraubenzieher in das mit Gewinde versehene Schraubloch eingeschraubt. Diese Prozedur wurde dann mit 4 Schrauben wiederholt, wobei die innersten 2 Schraublöcher der 6-löchrigen Platte intakt gelassen wurden. Dieser Raum wurde für ein Ausziehtestgerät freigelassen.
  • Plattenfixierung mit Dübeln:
  • Eine Fixierungsplatte wurde wie oben auf den Knochen aufgelegt. Ein Loch von 2,0 mm Durchmesser für den Dübel wurde mit der elektrischen Bohrmaschine durch das Schraubenloch der Platte hindurch in den Knochen gebohrt. Durch das Loch der Platte hindurch wurde mit dem Dübeleinführungsinstrument ein Dübel in das Bohrloch eingeschossen. Diese Prozedur wurde für 4 Dübel wiederholt, wobei die innersten beiden Löcher der 6-löchrigen Platte intakt gelassen wurden. Dieser Raum wurde für ein Ausziehtestgerät freigelassen.
  • Die für jede der obigen Fixierungen aufgewandte Gesamtzeit wurde mit einer Stoppuhr gemessen. Die Stoppuhr wurde vor dem Bohren des ersten Bohrlochs gestartet und gestoppt, wenn alle vier Schrauben oder Dübel eingesetzt waren. Für beide Fixierverfahren wurden fünf parallele Tests durchgeführt, und eine Hilfskraft reichte dem operierenden Chirurgen die Instrumente und Implantate.
  • Ergebnisse
  • Die zum Einsetzen und Befestigen von 4 Schrauben in der obigen Platte aufgewandte Gesamtzeit variierte von 124 bis 178 Sekunden bei einem Mittelwert von 156 Sekunden. Die zum Einsetzen und Befestigen von 4 Dübeln in der obigen Platte aufgewandte Gesamtzeit variierte von 58 bis 102 Sekunden bei einem Mittelwert von 76 Sekunden. Dieser Test zeigte, dass die Zeit zur Befestigung nach dem Verfahren der vorliegenden Erfindung lediglich etwa 50 % der Zeit zur Befestigung unter Anwendung des herkömmlichen Verfahrens betrug.

Claims (7)

  1. Chirurgisches System zur Gewebebefestigung, das umfasst: (A) eine bioabsorbierbare Platte (6) mit einer oberseitigen Oberfläche und einer unterseitigen Oberfläche und einem oder mehreren Löchern (9), die sich durch die Platte (6) hindurch von der oberseitigen Oberfläche zur unterseitigen Oberfläche erstrecken, (B) bioabsorbierbare Befestigungselemente (1), die so ausgebildet sind, dass sie durch die Löcher (9) der Platte (6) hindurch in ein Körpergewebe (7) oder in ein darin vorgesehenes Bohrloch (10) eingeführt werden können, um die Platte (6) an darunterliegendem Körpergewebe (7) zu befestigen, wobei das Befestigungselement (1) aufweist: – einen proximalen Kopf (2), – einen Schaft (3), – einen oder mehrere Vorsprünge (4), die aus dem Schaft (3) herausstehen und eine Geometrie besitzen, die ein leichtes Gleiten des Befestigungselements (1) in das Loch (9) in der Platte (6) und in das Körpergewebe (7) oder in ein darin vorgesehenes Bohrloch (10) erlaubt, und – ein distales Ende (5), und (C) eine Eindrückvorrichtung (8) zur Ausübung von Druck auf den Kopf (2) des Befestigungselements (1), um das Befestigungselement (1) in das Körpergewebe (7) oder in ein darin vorgesehenes Bohrloch (10) einzudrücken, dadurch gekennzeichnet, dass – die Platte (6) – bei Raumtemperatur verformbar ist und – Löcher (9) aufweist, die eine unter der oberseitigen Oberfläche der Platte (6) liegende kegelige Senkfläche besitzen, die einen Sitz (12) für den Kopf des Befestigungselements bildet, – das Befestigungselement (1) aufweist: – einen Kopf (2) mit einer konischen Kontur, die an die Form des Sitzes (12) für den Kopf des Befestigungselements der Löcher (9) der Platte (6) angepasst ist, und – ein distales Ende (5), das eine konische Spitze (5a) besitzt, und – die Eindrückvorrichtung ein Installationsinstrument (8) ist, das aufweist: – ein Rohr wie etwa eine Kanüle (8a, 8c) zur Einführung in den Körper des Patienten, das so ausgebildet ist, dass ein Befestigungselement (1) im Inneren des Rohrs positioniert werden kann, und das einen axial ausgerichteten Sitz aufweist und – einen Kolben (8b) zum Eindrücken eines Befestigungselements (1) durch das Rohr in den Körper eines Patienten.
  2. System nach Anspruch (1), dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (2) des Befestigungselements (1) eine Ausnehmung oder Vertiefung (11) aufweist, die so ausgebildet ist, dass sie die Spitze des Kolbens (8b) darin aufnimmt und festhält.
  3. System nach Anspruch (1) oder (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Kanüle (8a) des Installationsinstruments (8) gekrümmt ist.
  4. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (4) des Befestigungselements (1) elastisch verformbar sind, so dass sie sich beim Einsetzen des Befestigungselements (1) in die Löcher (9) der Platte (6) biegen können, und ferner nach dem Einsetzen des Befestigungselements (1) nahezu in ihre ursprüngliche Position zurückkehren können.
  5. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement 1 mit Rillen versehen ist und ein Längsloch aufweist, das durch das Befestigungselement hindurchgeht.
  6. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der distale Teil der Kanüle (8a) des Installationsinstruments (8) mit Schlitzen (16) versehen ist, die das distale Ende in zwei oder mehr Teile unterteilen, die leicht so gebogen sind, dass der Innendurchmesser des distalen Teils der Kanüle (8a) kleiner ist als der Innendurchmesser der übrigen Teile der Kanüle (8a), wodurch ein vorzeitiges Herausfallen des Befestigungselements (1) aus der Kanüle (8a) verhindert wird.
  7. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (6) bioaktive Mittel enthält, wie etwa Antibiotika, chemotherapeutische Mittel, Mittel zur Aktivierung der Wundheilung, einen oder mehrere Wachstumsfaktoren, ein oder mehrere Knochenmorphogenese-Proteine und Antikoagulantien.
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