DE60013405T2 - Verfahren zum einbringen und aufziehen eines schützenden films an einer handlaufsoberfläche einer fahrtreppe oder eines fahrstegs - Google Patents

Verfahren zum einbringen und aufziehen eines schützenden films an einer handlaufsoberfläche einer fahrtreppe oder eines fahrstegs Download PDF

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft Handläufe für Rolltreppen und Rollbänder, und insbesondere das Anbringen eines Schutzfilms, der gegebenenfalls Werbe- oder anderes sichtbares Material umfassen kann, an der Oberfläche eines solchen Handlaufs.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Werbetreibende suchen permanent neue Möglichkeiten bzw. Plätze für ihre Werbungen. Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass verschiedene Formen von Massentransportmitteln und dergleichen gute Gelegenheiten für Werbung bieten. Per definitionem bieten Massentransportmittel ein großes Publikum, und gut angebrachte Werbung in geringer Menge kann von zahlreichen Personen gesehen werden. Die Benützung von Massentransportmitteln nimmt üblicherweise viel Zeit in Anspruch, und so verfügen Benützer solcher Transportsysteme oft über sehr viel Zeit, um Werbungen zu betrachten und zu lesen, was solche Werbeflächen für Unternehmen umso attraktiver macht. All diese Punkte wurden in der Vergangenheit erkannt, und Werbetreibende suchten nach verschiedenen Plätzen für ihre Werbungen.
  • Rolltreppen und Rollbänder sind ein gewöhnlicher Bestandteil von zahlreichen Massentransportsystemen und sind auch an zahlreichen anderen Plätzen mit einer hohen Frequenz an Passanten zu finden, z.B. in großen Bürogebäuden, Einkaufszentren, großen Geschäften und dergleichen. Während die Aufenthaltsdauer auf einer Rolltreppe im Vergleich zu einer U-Bahnfahrt doch relativ kurz ist, stellt die Benützung solcher Rolltreppen dennoch eine Möglichkeit dar, potentielle Konsumenten über Werbung anzusprechen. Darüber hinaus ist es für einen Rolltreppenbenutzer nicht wirklich möglich, etwas anderes während des Rolltreppenfahrens zu tun, wie beispielsweise ein Buch oder eine Zeitung zu lesen.
  • Werbetreibende erkannten dies bereits vor langer Zeit, und auf stark frequentierten Rolltreppen ist es nur üblich, verschiedene Werbetafeln zu finden. So findet man häufig herkömmliche Posterwerbungen entlang der Wände von Rolltreppenschächten. Darüber hinaus versuchten nun Werbetreibende, kleinere, posterartige Werbungen auf kleineren Tafeln oben auf die die Geländer trennenden Leisten von auf- und abfahrenden Rolltreppen anzubringen. Üblicherweise würden Werbungen auf beiden Seiten angebracht werden, um die Werbung für sowohl aufwärts als auch abwärts fahrende Benutzer der Rolltreppen sichtbar zu machen.
  • Einfallsreiche Werbetreibende suchten nach anderen Möglichkeiten, an Rolltreppen Werbungen anzubringen. So fiel anderen ein, Werbungen eventuell an den Handläufen anzubringen. Dies ist eine interessante Möglichkeit, da ein Rolltreppenhandlauf, eine sonst ungenützte Oberfläche darstellt. Wie dies beim Angreifen eines Gegenstands üblich ist, wird ein Rolltreppenbenutzer instinktiv zuerst auf den Handlauf blicken, um zu wissen, wo er hinzugreifen hat. Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr viel höher, dass der Handlauf zumindest kurz von jedem Benutzer oder Rolltreppenfahrer betrachtet wird, als dass er dies nicht wird. Aus diesem Grund sind Handläufe für einfache Werbung, z.B. für Firmenzeichen bekannter Unternehmen und andere Werbungsarten, ein interessantes Medium.
  • So offenbart die veröffentlichte japanische Patentanmeldung 57-130.883 einen Vorschlag zur Bereitstellung einzelner Abziehbilder oder Aufkleber, die in regelmäßigen Abständen an einem Rolltreppenhandlauf angebracht werden sollen. Diese Aufkleber umfassen eine gewisse Art Klebstoff und einen ersten Film sowie Druckerfarbe, die auf die Rückseite des ersten Films aufgetragen wird.
  • Der Nachteil dieses Vorschlags liegt darin, dass er erfordert, jeden dieser Aufkleber oder jedes dieser Abziehbilder einzeln, also getrennt voneinander, am Handlauf anzubringen. Dies ist schwierig, zeitaufwändig und erfordert sorgfältige Verarbeitung, um sicherzustellen, dass sie genau und gleichförmig entlang des Handlaufs angebracht werden. Weiters würde jeder einzelne Aufkleber eine Anzahl an Ecken aufweisen, an denen die Aufkleber erfasst und abgezogen werden können. So würden die Vorder- und Hinterkante Ecken aufweisen, die von den Elementen des Handlaufantriebsmechanismus leicht erfasst werden könnten. Es muss nicht erwähnt werden, dass das unabsichtliche Entfernen eines selbsthaftenden Aufklebers durch den Antriebsmechanismus, wodurch der Aufkleber anschließend auch im Antriebsmechanismus hängenbleibt, absolut nicht wünschenswert ist. Darüber hinaus würden diese Kanten, wie auch die Seitenkanten des Abziehbildes, für den Benutzer leicht sichtbar sein, und es wird angenommen, dass zahlreiche Rolltreppenbenutzer oder -fahrer entweder absichtlich oder unabsichtlich versuchen würden, an diesen Kanten bzw. Ecken zu ziehen und sie abzuheben. Dies würde entweder dazu führen, dass die Aufkleber entweder abgezogen werden oder wiederum durch die abstehenden Kanten leichter in den Antriebsmechanismen ungewollt hängenbleiben.
  • Ein alternativer Vorschlag dazu kann im kanadischen Patent 1.304.035 und dem entsprechenden US-Patent 5.020.256 (Andrew. B. French) gefunden werden. Diese Patentanmeldung schlägt eine relativ komplexe Konstruktion vor, die einen umfassenden Neuentwurf der Struktur eines Rolltreppenhandlaufs erfordern würde. Sie schlägt einen Handlauf vor, der mit einer Art Spalt oder dergleichen und einer transparenten Abdeckung versehen ist. Das Werbematerial wird dann zwischen der transparenten Abdeckung und dem Hauptkörper des Handlaufs angebracht werden. Dies würde theoretisch manchen der Nachteile des japanischen Vorschlags Abhilfe schaffen. Leider erfüllt dieser Vorschlag jedoch keine der Strukturanforderungen an einen Rolltreppenhandlauf. Ein Handlauf erfährt bedeutende Spannung und Dehnung, und es ist nicht möglich, einfach grundlegende Abschnitte des Handlaufquerschnitts zu entfernen, ohne diese Erfordernisse hinsichtlich der Struktur zu berücksichtigen.
  • Eine transparente Abdeckung beispielsweise kann je nach Antriebsmechanismus wesentliche Zug- und/oder Druckbeanspruchung erfahren, und dieser Punkt wird in dem zuvor erwähnten Vorschlag nicht in Betracht gezogen. Folglich muss in diesem Vorschlag jeder Rolltreppenhandlauf durch einen gemäß dieser Erfindung ersetzt werden, sofern Werbung angebracht werden soll.
  • Das französische Patent 2.728.377 offenbart einen Vinylfilm zur Verwendung bei Kassenlaufbändern in Geschäften. Der Vinylfilm umfasst Werbung, um diese dem Konsumenten zu präsentieren, wenn dieser an der Kasse vorbeikommt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Eine weitere Überlegung ist, dass es in vielen Situationen wünschenswert sein könnte, einfach eine Art an Schutzabdeckung auf einen Handlauf anzubringen, und diesem Erfordernis wird keiner der Vorschläge nach dem Stand der Technik, die zuvor genannt wurden, gerecht. Erstens können einige Rolltreppenhandläufe nach einer gewissen Betriebszeit ein mattes, abgenutztes Erscheinungsbild aufweisen. Weiters können sie auf unbeabsichtigte Weise verschiedene Abdrücke oder Verfärbungen an der Oberfläche entweder aufgrund des Antriebsmechanismus oder des Umgangs der Benutzer damit aufweisen. Bei manchen Gelegenheiten, z.B. in Luxushotels, an Erholungsorten und dergleichen, ist es wünschenswert, dass Rolltreppenhandläufe ein ansprechendes Erscheinungsbild aufweisen. Das Nachbehandeln der Oberfläche eines Handlaufs ist nicht leicht umsetzbar. Daher ist es wünschenswert, einen Weg zu finden, eine Art von Film auf Rolltreppenhandläufe anzubringen, der dem Handlauf ein neues Erscheinungsbild oder eine neue Oberfläche verleiht.
  • Demgemäß ist es wünschenswert, einen Film bereitzustellen, der vor Ort leicht auf einen Rolltreppenhandlauf angebracht werden kann. Solch ein Film sollte dem Handlauf sowohl ein neues Erscheinungsbild verleihen können als auch als Fläche für Werbungen oder Logos dienen.
  • Vorzugsweise sollte das Anbringen des Films leicht und unkompliziert vonstatten gehen und den normalen Betrieb der Rolltreppe so kurz wie möglich unterbrechen. Dies sollte ohne Abnahme oder zwischenzeitliche Ersetzung der Handläufe möglich sein.
  • Weiters erkannten die Erfinder, dass diese Abdeckung so weit wie möglich einstückig sein sollte, um so wenig Kanten wie möglich aufzuweisen usw., die wie erwähnt zu unbeabsichtigtem Entfernen oder Verhängen des Films im Antriebsmechanismus führen können. Die Filme sollten auch daher so beschaffen sein, um die Gelegenheiten für Benutzer gering zu halten, die Oberflächenausführung oder – abdeckung abzuziehen.
  • Die Erfindung beruht auf dem Konzept, einen Film für die Oberfläche von Handläufen bereitzustellen, der sowohl einstückig als auch wieder abnehmbar ist.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein flexibler Film zum Anbringen an einem Handlauf bereitgestellt. Der Handlauf kann ein sich bewegender Handlauf, wie er an Rollbändern und -treppen vorkommt, oder ein stationärer Handlauf sein, wie er in Treppenhäusern zu finden ist. Dieser Film umfasst eine erste Filmschicht mit einer ersten Kleberschicht an der Unterseite der ersten Schicht und ist gekennzeichnet dadurch, dass der Film eine zweite Kleberschicht umfassen kann, durch die die zweite Schicht auf der ersten Filmschicht haftet. Der Film ist länglich, d.h. im Wesentlichen einstückig und mit einer gleichförmigen Breite, die für das Anbringen an einem Handlauf angepasst ist. Dieser Film kann eine Schicht mit Gedrucktem auf der Oberseite der ersten Schicht einschließen. Eine Ablösefolieschicht mit derselben Breite wie der Film kann gegebenenfalls beinhaltet sein, um die erste Kleberschicht zu schützen. Die erste und die zweite Schicht umfassen vorzugsweise Polyurethan mit einer Dicke von 0,076 mm (3 mil), und die Kleberschichten umfassen einen acrylbasierten Kleber mit einer Dicke von 0,025 mm (1 mil).
  • Gemäß diesem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein länglicher Handlauf in Kombination mit einem flexiblen Film, der an diesem Handlauf haftet, bereitgestellt, wobei der Film Folgendes umfasst: eine erste Filmschicht und eine erste Kleberschicht zwischen der ersten Filmschicht und dem Handlauf, durch die die erste Filmschicht am Handlauf haftet, worin der Film eine dem Handlauf entsprechende Breite aufweist, im Wesentlichen ununterbrochen entlang Länge des Handlaufs verläuft, sich um zumindest einen Abschnitt der Schultern des Handlaufs erstreckt und Gedrucktes umfasst, und worin die erste Kleberschicht das Entfernen des flexiblen Films ermöglicht und der Film die Dimensionen des Handlaufs nicht bedeutend verändert, wobei der längliche Handlauf mit oder ohne Film eingesetzt werden kann und der flexible Film gegen einen anderen flexiblen Film ausgetauscht werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung kann eine Vorrichtung zum Anbringen eines Klebefilms auf einen sich bewegenden Handlauf umfassen, wobei diese Vorrichtung Folgendes umfasst: Montagemittel zum Montieren der Vorrichtung auf einem Geländer; ein erstes Spindelmittel zum Montieren einer ersten Filmrolle; und ein Druckmittel zum Ausüben von Druck auf den Film, damit der Film an einem Handlauf haftet, wobei der Handlauf im Gebrauch an dieser Vorrichtung vorbei bewegt werden kann, sodass der Film von der ersten Rolle durch Mittel zum Ausüben von Druck abgewickelt wird und der Film somit am Handlauf haftet.
  • Es ist möglich, dass der eingesetzte Kleber keine Ablösefolie erfordert und dass der Film auf dieselbe Weise abgewickelt werden kann wie zahlreiche, im Handel erhältliche Klebebänder. Im Falle, dass die Beschaffenheit des Klebers eine Ablösefolie erfordert, kann die Vorrichtung ein zweites Spindelmittel und eine zweite Rolle zur Aufnahme der Ablösefolie umfassen, die während des Betriebs angeordnet werden, sowie ein Antriebsmittel zwischen dem ersten und dem zweiten Spindelmittel. Das Abwickeln eines Films von der ersten Spindel führt dann dazu, dass das Antriebsmittel die zweite Spindel antreibt, die die vom Film abgetrennte und somit von der Rolle entfernte Ablösefolie aufnimmt. Das Antriebsmittel kann ein Getriebe umfassen. Das Getriebe kann solch ein Geschwindigkeitsverhältnis zwischen der ersten und der zweiten Spindel einschließen, dass das zweite Spindelmittel schneller als erforderlich angetrieben wird, um die Ablösefolie aufzunehmen. Die Vorrichtung umfasst weiters Kupplungsmittel an zumindest einem der zwei Spindelmittel, um sicherzustellen, dass die Spannung nicht zu groß wird und die Ablösefolie nicht einreißt, sodass eine gleichförmige Spannung an der Ablösefolie aufrechterhalten werden kann.
  • Die Vorrichtung kann ein längs ausgerichtetes Glied als Hauptkörper zur eigentlichen Durchführung des Anbringens des Films einschließen, und die erste und zweite Spindel können an einem Schwenkarm befestigt sein, der schwenkbar am längs ausgerichteten Glied angebracht ist. Eine Hauptrolle kann im Druckmittel beinhaltet und relativ zum Hauptkörper drehbar montiert sein. Die Hauptrolle kann mittels einer Feder gegenüber der Oberseite des Rolltreppenhandlaufs vorgespannt sein.
  • Das Justierungsmittel kann Drehgelenks- und bewegliche Verbindungen umfassen.
  • Das Druckmittel kann einen Druckmechanismus mit einer Vielzahl an Rollenpaaren beinhalten, die symmetrisch um die Mittellinie des Druckmittels, die einer Mittellinie eines Handlaufs entspricht, montiert sind. Die Rollen können sich vom vorderen Ende des Druckmechanismus (wobei das vordere Ende mit der Vorwärtsbewegung des Handlaufs übereinstimmt) bis zum hinteren Ende des Rollenmittels erstrecken. Das Rollenpaar am hinteren Ende des Rollenmittels wird anschließend an die Mittellinie der Vorrichtung montiert, und die nachfolgenden Rollenpaare werden nacheinander in gewisser Entfernung angebracht. Wenn sich nun der bewegende Handlauf durch den Druckmechanismus durch bewegt, wird die äußere Oberfläche des Handlaufs nach und nach mit dem Film umwickelt.
  • Die vorliegende Erfindung kann ein Verfahren zum Anbringen eines flexiblen Films an einem Handlauf einschließen, wobei dieses Verfahren folgende Schritte umfasst:
    • (1) Bereitstellen eines Films, umfassend eine erste Filmschicht und eine erste Kleberschicht an der Unterseite der Filmschicht, wobei der Film im Allgemeinen länglich ist und eine der Breite des Handlaufs entsprechende Breite aufweist;
    • (2) Ausrichten und Anhaften eines ersten Endes des Films an einer Oberfläche des Handlaufs;
    • (3) Bewegen des Handlaufs relativ zum Film, um den Film kontinuierlich und nach und nach am Handlauf anhaften zu lassen; und
    • (4) Sicherstellen, dass die gesamte Breite des Films gleichförmig und glatt an der Oberfläche des Handlaufs haftet.
  • Das Verfahren kann das Bereitstellen des Films auf einer Rolle und das Montieren der Rolle auf einer an den Handlauf anschließenden Spindel umfassen. Eine Rolle kann weiters an der Oberfläche des Handlaufs angebracht werden, um den Film gegen den Handlauf zu pressen. Das Verfahren kann weiters das schrittweise Umwickeln der Lippen des Handlaufs mit dem Film mittels Rollenpaare umfassen, die in bestimmter Entfernung um die Außenseite des Handlaufs montiert sind. Das Verfahren kann weiters den Einsatz einer Vorrichtung, wie zuvor beschrieben, einbinden.
  • Der Film weist eine dem Handlauf entsprechenden Breite auf, d.h., dass die Breite des Films in Anlehnung an die Breite des Handlaufs ausgewählt wird, wobei seine tatsächliche Breite wesentlich geringer sein kann als die des Handlaufs, sodass der Film nur einen Teil des Handlaufs abdeckt.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Um die vorliegende Erfindung verständlicher darzustellen und um klarer zu zeigen, wie sie umgesetzt werden kann, wird nun auf die beiliegenden Zeichnungen als Beispiele verwiesen, die die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen und in denen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zum Anbringen eines Films auf einen Rolltreppenhandlauf ist;
  • die 2a und 2b Seitenansichten der Vorrichtung aus 1 in unterschiedlichen Positionen sind;
  • die 3a und 3b Längsansichten eines Handlaufs sind, die unterschiedliche Montageanordnungen zeigen;
  • 4 eine perspektivische Ansicht ist, die die Vorrichtung im Gebrauch auf einem Geländer einer Rolltreppe nach 3a zeigt;
  • 5 eine perspektivische Ansicht ist, die eine Detailansicht der Bewegung des Films und einer Ablösefolie zeigt, in der man das Anbringen des Films auf einem Rolltreppenhandlauf erkennt;
  • die 6a und 6b Detailansichten einer Spindel zum Montieren einer Rolle für den Film oder die Ablösefolie sind;
  • die 7a, 7b und 7c schematische Ansichten sind, die Laufbahnen des Films und der Ablösefolie und das Umwickeln des Handlaufs mit dem Film zeigen;
  • die 8a und 8b Querschnittsansichten eines Druckmechanismus sind, die seine Betriebsweise darstellen;
  • die 9a9f weitere Querschnittsansichten eines Druckmechanismus sind, die das Anbringen von Druckrollen darstellen;
  • 10 eine Seitenansicht des Druckmechanismus ist, die Details einer Hälfte des muldenförmigen Druckmechanismus zeigt;
  • die 11a11f Ansichten sind, die Details des Anbringens der Rollen des Druckmechanismus in Abständen zeigen;
  • 12 eine Querschnittsansicht eines Films gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 13 eine perspektivische Ansicht eines Mechanismus zum Ausrichten der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung ist;
  • 14 eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zum Entfernen eines Films von einem Handlauf ist, worin die Vorrichtung im Gebrauch an einem Handlauf gezeigt wird;
  • die 15a, 15b und 15c eine perspektivische Ansicht von der anderen Seite, eine Seitenansicht und eine perspektivische Ansicht ähnlich 14 eines Teils der Vorrichtung zum Entfernen eines Films aus 14 sind, wobei alle in vergrößertem Maßstab abgebildet sind;
  • 16 eine Schnittansicht der Vorrichtung aus 14 und 15 ist; und
  • die 17a17d Draufsichten von Beispielen für Perforationsmuster für einen Film für einen Handlauf sind.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • In den 1 und 3a wird eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Vorrichtung 10 umfasst ein Hauptträgerglied 12 mit röhrenförmigem, quadratischem Querschnitt. Das Trägerglied 12 weist an seinem unteren Ende eine umgekehrte T-Form auf und umfasst zwei sich nach unten erstreckende Abschnitte 14 unterschiedlicher Länge. Am unteren Ende eines jeden Abschnitts 14 ist ein Saugnapf 16 angebracht. Sofern erforderlich, kann das Trägerglied 12 seitlich versetzt werden (3a, 3b), um die Vorrichtung in der relativ zu einem Handlauf erwünschten Position anzubringen.
  • Am oberen Ende des Trägerglieds 12 ist eine schwenkbare Verbindung 18 angebracht, die eine Verbindung zum ersten Querträger 19 bereitstellt. Die drehbare Verbindung 18 schließt auf bekannte Weise sich überlappende Flansche, die an den Gliedern 12, 19 fixiert sind, sowie eine Mutter und eine Schraube ein, die so einzurichten sind, dass die Flansche aneinander befestigt werden können.
  • Auf den ersten Querträger 19 ist ein bewegliches Drehgelenk 20 angebracht, das eine Halterung umfasst, die entlang des ersten Querträgers 19 beweglich ist. Ein Gewindeschraubenglied 21 ermöglicht es, dass diese Halterung in Verbindung mit dem Querträger 19 befestigt werden kann.
  • Das untere Ende der Halterung des Drehgelenks 20 umfasst eine zweite schwenkbare Verbindung 22 zu einem zweiten Querträger 23. Ähnlich den zuvor beschriebenen Elementen kann diese drehbare Verbindung 22 mittels einer Schrauben-Mutter-Anordnung fixiert oder gesichert werden. Ein sich nach unten erstreckendes Glied 24 erstreckt sich von einem Ende des zweiten Querträgers 23 aus.
  • Die gesamte Anordnung der Glieder 12, 19, 23 und 24, die schwenkbaren Verbindungen 18 und 22 und das bewegliche Drehgelenk 20 dienen dazu, für die erwünschte Bewegungsfreiheit des unteren Endes des sich nach unten erstreckenden Glieds 24 in vertikaler wie auch horizontaler Richtung, d.h. in der Ebene der 3a und 3b, zu sorgen. Da der tatsächliche Applikator der vorliegenden Erfindung (der nachstehend im Detail beschrieben wird) am unteren Ende des Glieds 24 angebracht ist, kann er relativ zu einem Handlauf in einer erwünschten Position eingerichtet werden. So ermöglichen die Schwenk-Verbindungen 18, 22, dass die vertikale Position eingerichtet wird, und diese Einstellung führt notwendigerweise zu einer bestimmten seitlichen oder horizontalen Bewegung des unteren Endes des sich nach unten erstreckenden Glieds 24. Das bewegliche Gelenk entlang des Querträgers 19 ermöglicht es, dass die horizontale Position eingestellt wird.
  • Die 1 und 3a zeigen eine Montageanordnung, in der sich die freien Enden der Querträger 19, 23 in entgegengesetzte Richtungen ausdehnen. In einer anderen Montageanordnung sind die vertikal ausgerichteten Glieder 12, 24 nahe aneinander angeordnet, wobei sich die freien Enden des Querträgers in derselben Richtung von den Gliedern 12, 24 weg erstrecken.
  • Im Allgemeinen wird die Vorrichtung stets an der inneren Oberfläche eines Geländers 198 montiert, und oft weist das Geländer keine erreichbare äußere Oberfläche auf. So sind beide Anordnungen aus den 3a und 3b für die zwei Handläufe an beiden Seiten einer Rolltreppe oder eines Rollbandes erforderlich.
  • Das untere Ende des sich nach unten erstreckenden Glieds 24 ist mit einem sich längs erstreckenden Glied 32 (welches relativ zum Rolltreppenhandlauf als sich längs erstreckend beschrieben wird, was anhand der nachstehenden Beschreibung leichter verständlich sein wird) verbunden, das einen Hauptkörper des tatsächlichen Applikators zum Anbringen des Films bildet.
  • Ein hinteres Ende des Glieds 32 ist an eine L-förmige Halterung 34 fixiert. Querträger 36, 37 erstrecken sich weiters senkrecht, ausgehend von dem sich längs erstreckenden Glied, von der Mitte und dem vorderen Ende dieses Glieds aus. Ein Vorsprung 38 ist an dem sich längs erstreckenden Glied 32 angebracht und erstreckt sich ausgehend von dem diesem Glied 32 nach oben zwischen den Querträgern 36 und 37.
  • Die L-förmige Halterung 34 umfasst ein horizontales Element 40. Eine Hinterrolle 41 ist an zwei Vorsprüngen 41a, die sich nach unten von den hinteren Enden des horizontalen Elements 40 erstrecken, angebracht. Ein kleiner Rahmen 42, umfassend ein Paar paralleler, beabstandeter Seitenglieder und einen verbindenden Querträger, ist schwenkbar auf zwei kleinen Vorsprüngen 44 angebracht, die nach unten und vorne vom vorderen Ende des Elements 40 vorspringen. Eine Rolle 46 ist drehbar zwischen den freien Enden der Seitenglieder des Rahmens 42 angebracht.
  • Die 1, 2a und 2b zeigen, wie zum Vorspannen des Rahmens 42 und also der Rolle 46 nach unten ein Federmechanismus 47 bereitgestellt ist, der an ein vertikales Element 50 des L-förmigen Rahmens 34 angebracht ist. Der Federmechanismus 48 umfasst eine Schraubenfeder 48a (1), einen Kolben 52 und untere und obere Scheiben 49a und 49b. Der Kolben 52 ist an seinem unteren Ende beweglich mit einem seitlichen Vorsprung des Rahmens 42 verbunden. Die Unterseite der Schraubenfeder grenzt an die untere Scheibe 49b an, während das obere Ende der Feder 48a an der oberen Scheibe 49a anstößt. Die untere Scheibe 49b ist fest am Kolben 52 befestigt, während die obere Scheibe 49a beweglich am Kolben angebracht ist. Die obere Scheibe 49a ist ebenfalls beweglich mit einem vertikal ausgerichteten Kurbelglied 54 verbunden. Das Kurbelglied 54 ist über eine Kurbelwelle (nicht dargestellt) mit einem horizontal ausgerichteten Griff 56 an der gegenüberliegenden Seite des vertikalen Elements 50 verbunden, wobei die Kurbelwelle in einer Bohrung des Elements 50 drehbar montiert ist. Ist der Griff 56 horizontal und nach hinten zeigend ausgerichtet (wie in 2b), zeigt das Kurbelglied 54 nach unten, wodurch es die Feder 48a komprimiert. Die Kompression der Feder 48a spannt den Rahmen 42 nach unten. Der Griff 56 wird durch eine Sperrklinke 58 in Position gehalten. Wird die Sperrklinke freigegeben und dreht sich der Griff 56 in eine nach vorne zeigende, horizontale Stellung, so zeigt das Kurbelglied 54 nach oben und löst so die Kompression der Feder (wie in 2a dargestellt). Die Sperrklinke 58 ist drehbar in einer Öffnung im vertikalen Element 50 angebracht, sodass sie vom Griff 56 entfernt werden kann, um den Griff freizugeben.
  • Ein Schwenkarm 60 ist schwenkbar am Vorsprung 38 montiert und umfasst ein Abstandshalterelement 62, um den Schwenkarm aus nachstehend erklärten Gründen beabstandet vom sich längs erstreckenden Glied 32 zu halten. Der Schwenkarm 60 kann zwei getrennte Glieder 60a und 60b umfassen, die über ein Gelenk 61 fixierbar miteinander verbunden sind. Der Schwenkarm 60 kann in einer horizontalen Stellung, wie in 2a dargestellt, mittels einer einfachen Verriegelung 63 fixiert werden. Die Verriegelung 63 ist ein einfaches, L-förmiges Glied, von dem ein Ende drehbar auf das sich längs erstreckende Glied 32 angebracht ist. Das andere Ende stößt am unteren Abschnitt des Schwenkarms an und verhindert so, dass der Arm von der Vorrichtung fällt. Der Schwenkarm 60 kann durch Drehen der Verriegelung 63 vom Schwenkarm weg freigegeben werden.
  • Die erste und zweite Spindel 64, 66 werden drehbar auf den Schwenkarm 60 montiert; Details zur Spindel 66 werden nachstehend in Bezug auf die 6a, 6b gegeben.
  • Die erste Spindel 64 ist an einem Antriebszahnrad 68 fixiert, während die zweite Spindel an einem Abtriebszahnrad 70 angebracht ist. Ein Zwischenzahnrad 72 ist beweglich am Schwenkarm so montiert, dass es sowohl in das Antriebszahnrad als auch in die angetriebenen Zahnräder 68, 70 eingreift. Das Antriebszahnrad 68 ist wesentlich größer als das Abtriebszahnrad 70, um sicherzustellen, dass die zweite Spindel 66 schneller angetrieben wird als die erste Spindel 64.
  • Die Anordnung der Spindeln 64, 66 und der Rolle 46 dient dem Zweck, einen Kleberfilm an der Oberfläche des Handlaufs anzubringen. Um sicherzustellen, dass der Film gleichförmig um die Seitenkanten und zumindest teilweise an der Unterseite eines Handlaufs angebracht wird, ist ein Druckmechanismus 90 bereitgestellt. Der Druckmechanismus umfasst ein muldenförmiges Element 92 mit einer ersten und einer zweiten Hälfte 92a, 92b. Jede dieser Elementshälften 92a, 92b schließt Elemente 94 ein, die sich ergänzen, um zusammen Schlitze oder Hülsen mit geringer Tiefe zu bilden. Ausgehend von jedem der Querträger 36, 37 erstreckt sich nach unten hin ein Trägerglied 96, das als Querschnitt eine umgekehrte T-Form und so Kantenabschnitte aufweist, die in die aus den Elementen 94 gebildeten Hülsen eingreifen. Dies ordnet die muldenförmigen Elementhälften 92a, 92b so an, dass sie zwar eine Seitwärtsbewegung durchführen können, ihre Bewegungsfreiheit jedoch trotzdem eingeschränkt ist.
  • Aus den 1, 8a und 8b ist am besten ersichtlich, wie ein über dem Zentrum angeordneter Mechanismus 100 einen ersten Arm 101 und einen zweiten Arm 102 umfasst, die schwenkbar an den muldenförmigen Elementhälften 92a bzw. 92b angebracht sind. Der zweite Arm bildet einen stumpfen Winkel und ist aus zwei im Allgemeinen parallel verlaufenden Seitengliedern gebildet. Das freie Ende 104 des zweiten Arms 102 stellt einen Betätigungsgriff bereit. Der erste Arm 101 ist schwenkbar an den zweiten Arm 102 angebracht, wobei er damit im Allgemeinen einen stumpfen Winkel einschließt. Wird das Griffende 104 auf bekannte Weise angehoben und in Richtung des sich längs erstreckenden Glieds 32 gedreht, führt dies zu einem Weggleiten der muldenförmigen Elemente 92a, 92b entlang des Gliedes in umgekehrter T-Form 96 (8b). Wird das Griffende 104 in die in 8a dargestellte Position umgelegt, so werden die muldenförmigen Hälften 92a, 92b in die gezeigte Stellung zusammengezogen. Der erste Arm 101 schließt eine aus einer Mutter 105 und einer Schraube 105a bestehenden Anordnung ein, die in den 8a und 8b dargestellt ist. Die Mutter 105 wird eingesetzt, um den ersten Arm 101 zu verkürzen. Das Verkürzen des ersten Arms 101 führt dazu, dass die Elemente 92a und 92b in der geschlossenen Stellung näher zusammenrücken. Dies ermöglicht das Einstellen der Breite der Mulde 92 für Handläufe unterschiedlicher Ausmaße.
  • In den 1, 9a9f, 10 und 11a11f wird dargestellt, wie eine Reihe von Rollen 110, 111, 112, 113, 114 und 115 drehbar auf einen Rollenmontagemechanismus innerhalb jeder der beiden Elementhälften 92a, 92b angebracht werden. Die Rollen 110115 sind so angebracht, dass die Rollen 110 relativ nahe der Mittellinie der Vorrichtung und der Mittellinie des Handlaufs sind. Die Rollen 110 sind in Richtung der Rückseite der Elementhälften 92a und 92b an der Position 110a (10) angebracht. Die anderen Rollen 111, 112, 113, 114 und 115 sind stufenweise weiter von der Mittellinie entfernt und stufenweise näher zur Vorderseite des Mechanismus hin an den Positionen 111a, 112a, 113a, 114a bzw. 115a angebracht, um den Handlauf schrittweise mit einem Film zu umspannen. Die Rollen 110 bis 113, die im Allgemeinen als 210 am Rollenmontagemechanismus 212 (11a, 11d) dargestellt sind, werden auf einen Rahmen 214 montiert. Der Rahmen 214 umfasst zwei Seitenglieder 216 und drei Querglieder 218, 220 und 222. Die Rolle 210 ist auf dem Querglied 218 drehbar angebracht. Der Rahmen 214 ist drehbar auf zwei Zapfen 224 angebracht, die sich von der Grundfläche 226 des Rollenmechanismus aus erstrecken. Eine Schraubenfeder 228 ist am Querglied 222 angebracht. Ein Ende der Feder wird gegen die Grundfläche 226 und das andere Ende gegen das Querglied 220 gepresst. Die Feder 228 spannt so den Rahmen 214 und die Rolle 210 nach innen gegen den Handlauf 200 vor. Die Grundfläche 226 ist auf eine entsprechende muldenförmige Hälfte 92a, 92b angebracht.
  • Nun wird hauptsächlich auf die 11b, 11c, 11e und 11f Bezug genommen. Hierin sind die Rollen 114 und 115 mit einigen Ausnahmen ähnlich innerhalb des Rollenmontagemechanismus angebracht. Erstens weisen die Rollen 114 und 115 einen geringeren Durchmesser als die Rollen 110113 auf. Weiters sind die Rollen 114 und 115 seitlich von der Feder 228 mittels Abstandshalterelementen 230 beabstandet. Beide dieser Unterschiede bewirken, dass die Rollen den Film gegen die Schulter des Handlaufs pressen können, sofern der Abstand eingeschränkt ist.
  • Aus den 2, 9e, 9f und 10 ist am besten ersichtlich, wie die muldenförmigen Elementhälften 92a, 92b eine nach vorne gerichtete Verlängerung 116 umfassen. Auf jeder dieser Verlängerungen 116 sind Halterungen 118 und 119 angebracht. Die Rollen 114 sind drehbar auf den ersten Halterungen 118 und die Rollen 115 sind drehbar auf die zweiten Halterungen 119 montiert.
  • Nun wird auf die 6a und 6b verwiesen, die Details eines Kupplungsmechanismus für die Spindel 66 und eines Reibungs-Montagemechanismus für beide Spindeln 64, 66 zeigen. Jede dieser Spindeln 64, 66 beinhalten einen drehbar angebrachten Spindelkörper 120, die jeweils mit einem zugehörigen Zahnrad 68, 70 verbunden sind. Es umfasst jedoch nur eine Spindel 66 den Kupplungsmechanismus.
  • Der Spindelkörper 120 der Spindel 66 umfasst ein inneres röhrenförmiges Lager 122, das auf einer Achse 124 angebracht ist. Diese Achse 124 weist einen vergrößerten Achsenkopf 126 auf. Eine Schraubenfeder 128 ist zwischen dem vergrößerten Achsenkopf 126 und einer Beilagscheibe 130, die an das Ende des Lagers 122 angrenzt, angebracht. Die Schraubenfeder 128 drückt den Spindelkörper 120 gegen das an der Achse 124 angebrachte Zahnrad 70.
  • Die Achse 124 erstreckt sich durch ein Lagerloch 134 im Schwenkarm 60, und an jeder Seite des Schwenkarms 60 sind Beilagscheiben 136 vorgesehen. Die Beilagscheiben 136 sind entweder an der Achse 124 befestigt oder in diese integriert.
  • innerhalb des Spindelkörpers 120 befindet sich ein Hebel 138, der ein vorstehendes Hebelende oder einen Betätigungsabschnitt 140 einschließt. Der Hebel 138 ist drehbar an 142 angebracht, und eine Feder 144 spannt den Hebel radial nach außen vor. Vorsprünge am Lager 146 erstrecken sich radial aus den Öffnungen des röhrenförmigen Spindelkörpers 120 hinaus.
  • Demgemäß wird bei Gebrauch, wie in 6a dargestellt, zum Montieren einer Rolle 150 zur Aufnahme der Ablösefolie vom Film das Hebelende 140 radial nach innen gedrückt, um die Vorsprünge 146 radial nach innen zu bringen. Dies ermöglicht es, die Rolle 150 auf die Spindel 66 aufgleiten zu lassen. Ist die Rolle 150 in Position, so kann der Hebel 138 wieder losgelassen werden. Anschließend wirkt die Feder 144 auf die Lagervorsprünge 146 ein und drückt sie gegen die Innenseite der Rolle 150, wodurch die Hülse sicher angebracht werden kann. Das Drehmoment kann dann zwischen der Hülse 150 und dem Spindelkörper 120 übertragen werden.
  • Die Anordnung der Feder 128 und der damit verbundenen Elemente der Spindel 66 dient als Kupplung, um die Drehmomentübertragung zwischen dem röhrenförmigen Spindelkörper 120 und der Achse 124 einzuschränken. Insbesondere variiert das erforderliche Geschwindigkeitsverhältnis zwischen den zwei Spindeln 64,66 proportional zu den unterschiedlichen Größen der Rollen auf den zwei Spindeln. Es ist unmöglich, permanent ein absolut exaktes Verhältnis aufrechtzuerhalten. Demgemäß ist solch ein Verhältnis zwischen den Antriebszahnrädern und den Abtriebszahnrädern 68, 70 notwendig, das sicherstellt, dass zumindest die zweite Spindel 66 bei allen tatsächlichen Größen der Rollen auf den Spindeln 66 (wobei die tatsächliche Größe der Durchmesser der Rolle zu jedem Zeitpunkt inklusive des auf ihr aufgewickelten Materials ist) mit einer geringfügig schnelleren Geschwindigkeit als erforderlich angetrieben wird. Jede übermäßige Geschwindigkeit wird dann wirksam durch den Kupplungsmechanismus in der Spindel 66 abgeleitet. Bei Verwendung führt dies zur Aufrechterhaltung eines konstanten Drehmoments, das dazu neigt, die Ablösefolie aufzuwickeln.
  • Nun wird auf die 4, 5, 7, 8, 12 und 13 verwiesen, in denen eine bevorzugte Filmkonfiguration und ein bevorzugtes Verfahren zum Einsatz der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung beschrieben wird.
  • In 12 wird ein Querschnitt eines Films gemäß der vorliegenden Erfindung schematisch dargestellt. Dieser Querschnitt ist quer zur Längsrichtung des Handlaufs dargestellt. Dieser Film wird mit dem Bezugszeichen 160 bezeichnet und umfasst eine erste Filmschicht 162 mit einer ersten Kleberschicht 164 an der Unterseite des Films. Um den Film bis zu seiner Anbringung zu schützen und um das Aufwickeln des Films auf eine Hülse 150 zu ermöglichen, wird eine Ablösefolie 166 auf bekannte Weise bereitgestellt.
  • An der Oberseite der ersten Schicht 162 werden mit der Nummer 168 bezeichnete Drucksachen bzw. Gedrucktes bereitgestellt. Dieses Gedruckte können Texte, Logos, Bilder usw. sein, und es wird erwartet, dass sie häufig wiederholte Muster aufweisen werden. Schematisch dargestellt weist dieses Gedruckte eine zu vernachlässigende Dicke auf, sodass sie die Dicke der anderen Schichten nicht signifikant beeinflussen. Dieses Gedruckte 168 wird direkt auf die Oberfläche der ersten Filmschicht 162 aufgedruckt.
  • Anschließend an das Auftragen des Gedruckten 168 wird eine zweite Filmschicht 170 mit einer jeweiligen zweiten Kleberschicht 172 auf der Oberseite der ersten Schicht angebracht, sodass das Gedruckte 168 zwischen den zwei Filmschichten 162, 170 eingeschlossen werden. Dies dient dem Schutz des Gedruckten.
  • Jede Filmschicht 162, 170 ist vorzugsweise ein Polyurethanfilm mit einer Dicke von 0,076 mm (3 mil). Der Film ist vorzugsweise ein farbloser, flexibler Hochglanzfilm, der mit einem farblosen, druckempfindlichen Acrylkleber beschichtet ist. Diese Filme werden mit einer Ablöseschicht versehen. So kann nach Bedrucken der Oberseite der ersten Filmschicht 162 die zweite Filmschicht 170 mit dem mit ihr verbundenen Kleber 172 nach Ablösen der Ablöseschicht oder -folie auf die Oberseite der ersten Filmschicht 162 aufgetragen werden, um den in 8 dargestellten, kombinierten Film 160 zu bilden.
  • Die Breite des Films, wie er geliefert wird, beträgt üblicherweise einige Fuß. Für den vorliegenden Zweck würde er zu den jeweiligen Handläufen entsprechenden Breiten zugeschnitten werden.
  • Während im Allgemeinen die erste und die zweite Filmschicht 162, 170 beide farblos sein würden, kann es für manche Anwendungen wünschenswert sein, die zweite Filmschicht 170 zu färben. So könnte die zweite Schicht 170 eine kräftige, gleichförmige Farbe aufweisen, um als geeigneter Hintergrund für Werbematerial oder für das Logo eines Herstellers zu dienen, und diese Farbe könnte im Einklang mit einer typischen Farbe des bestimmten Produkts oder Herstellers stehen. Darüber hinaus könnte die erste Filmschicht 162, sofern erwünscht, auch eine gewisse Tönung aufweisen.
  • Ein anderer Aspekt der Erfindung ist die Verwendung eines Films einfach als Schutz für einen Handlauf einer Rolltreppe oder eines Rollbandes. Zu diesem Zweck könnte der Film 160 nur einschichtig sein. Für solche Anwendungen könnten also die zweite Filmschicht 170 und die entsprechende Kleberschicht 172 weggelassen werden. Der Vollständigkeit wegen wird erwähnt, dass es bei solchen Anwendungen denkbar ist, dass gewisse Drucksachen trotzdem auf der Oberseite der ersten Filmschicht 162 bereitgestellt werden könnten, dass dieses Gedruckte dann jedoch nicht geschützt werden und so während des Durchlaufens des Handlaufantriebsmechanismus unter übermäßiger Abnutzung, Entstehung von Abdrücken usw. leiden würden.
  • Nun wird Bezug genommen auf 13, die einen Anordnungsmechanismus 180 zeigt, der im Wesentlichen einen fünfgliedrigen, schwenkbaren Parallelogramm-Mechanismus umfasst. Der Mechanismus 180 umfasst ein Paar Seitenelemente 182, das drehbar an ein Paar Querelemente 184 gebunden ist. Ein Zentralelement 186 erstreckt sich der Länge nach parallel zu den Seitenelementen 182 und ist drehbar an die Querelemente 184 gelagert. Zugfedern 188 können hierbei weggelassen werden. Werden die Federn 188 weggelassen, so muss die Einheit ganz einfach mit der Hand gehalten werden und dadurch für die erforderliche Schließspannung gesorgt werden, um den zwischen dem Zentralelement 188 und den Enden der Querelemente 184 angebrachten Mechanismus zu zentrieren. Die Zugfedern 188 wirken hierbei, um die Seitenelemente 182 zusammen vorzuspannen, wobei sie dazu neigen, das durch die Elemente 182, 184 gebildete Parallelogramm zusammenfallen zu lassen.
  • Auf dem Zentralelement 186 ist eine Lichtquelle 190, hierin ein Laser, angebracht. Der Laser 190 ist in einer Halterung 192, die schwenkbar auf dem Zentralelement 186 montiert ist, angebracht.
  • Schwenkbare Verbindungen zwischen den Elementen 182, 184 werden durch Gelenkszapfen gebildet, wovon einer als 194 angegeben ist. Jeder Gelenkszapfen 194 unter dem jeweiligen Seitenelement 182 ist mit einem zylindrischen Ring 196 versehen.
  • Nun wird eine Beschreibung der Verwendung der Ausrüstung der vorliegenden Erfindung gegeben. Bevor ein Film an einem Handlauf angebracht wird, muss der Handlauf zuerst sorgfältig vorbereitet werden. Die meisten Handläufe sammeln nach einer gewissen Betriebszeit eine Schmutz- und Fettschicht an, die einen Klebefilm am guten Haften hindert.
  • Demgemäß wird der Handlauf zuerst mit einem Lösungsmittel gewaschen, vorzugsweise mit einer EH-101-Lösungsmischung, um die gesamte Schmutz- und Fettschicht zu entfernen. Die EN-101-Lösungsmischung ist aus Ethylacetat, Naphtha, Toluol und Benzol zusammengesetzt. Bei diesem Reinigungsschritt sollten Gummihandschuhe getragen und geeignete Applikatoren verwenden werden.
  • Der Handlauf wird dann auf Rillen oder Mängel untersucht, die das Anbringen erschweren könnten. Sind tiefe Rillen vorhanden, so kann es eventuell notwendig sein, den Handlauf zu ersetzen, bevor der Film aufgetragen wird.
  • Jegliche tiefreichende Flecken oder Abdrücke können mit einem Scheuerkissen und der EN-101-Lösungsmischung entfernt werden.
  • Am Handlauf wird zuerst der zu erreichende Abschnitt gereinigt, wobei beide Handläufe einer Rolltreppe oder eines Rollbands gleichzeitig gereinigt werden können. Jeder gereinigte Abschnitt wird dann mit einer Markierung versehen. Der Antriebsmechanismus der Rolltreppe wird dann in Betrieb genommen, um die Rolltreppe und den dazugehörigen Handlauf in Gang zu setzen und bis zum Ende der markierten und gereinigten Abschnitte weiterlaufen zu lassen, um die anderen, nicht gereinigten Abschnitte der Handläufe zugänglich zu machen; dieses Verfahren wird wiederholt, bis die gesamte Länge beider Handläufe einer Rolltreppe gereinigt ist.
  • Sobald der Handlauf einmal gereinigt ist, wird er mit einem Versiegelüngsmittel beschichtet, um die Klebebindung zwischen dem Film und dem Handlauf leicht zu verringern. Dies gewährleistet, dass der aufgebrauchte Film schnell abgelöst werden kann. Ein entsprechendes Versiegelungsmittel wird aufgebracht wie spezifiziert, im Allgemeinen als ein dünner Film. Ein Versiegelungsmittel-Film wird auf gleichmäßigen, Glanz poliert. Wiederum können die Handläufe auf beiden Seiten einer Rolltreppe gleichzeitig behandelt werden. Die Handläufe werden mit einer Markierung versehen, um die Bereiche anzuzeigen, die versiegelt worden sind und dann vorwärts getrieben unter Verwendung des Rolltreppen-Antriebs-Mechanismus. Dies wird wiederholt bis beide Handläufe behandelt und versiegelt sind.
  • Um einen Film für eine Rolltreppe bereitzustellen, werden zwei angepasste Filmrollen, eine pro Handlauf, bereitgestellt. Die Handläufe werden getrennt mit dem Film überzogen. Theoretisch kann es möglich sein, beide Filme gleichzeitig aufzutragen, doch üblicherweise ist dies nicht gut umzusetzen. Es wurde herausgefunden, dass das Anbringen des Films sorgsam überwacht werden muss, und gegebenenfalls sind auch Anpassungen und dergleichen erforderlich. Zwei Filme gleichzeitig zu überwachen, würde schwierig sein.
  • Für eine Rolltreppe werden zur Montage zwei angepasste Filmrollen, eine pro Handlauf, bereitgestellt; der Handlauf ist als 200 und sein Geländer als 198 in den Zeichnungen angegeben, während die Filmrollen mit 174 bezeichnet sind. Zuerst sollte kontrolliert werden, ob die richtigen Rollen 174 für die bestimmte Stelle oder Rolltreppe vorhanden sind. Die Wicklungsanordnung der Rollen sollte überprüft werden. Üblicherweise sollte das meiste Werbematerial in einer Richtung zu lesen bzw. betrachten sein und sollte in der für jede Auf- und Abwärtsrolltreppe passenden Ausrichtung angebracht werden.
  • Die Vorrichtung 10 wird dann, wie in den 3 und 4 dargestellt, auf dem Geländer 198 montiert, wobei lediglich das Trägerglied 12 fixiert wird, d.h. dass hierbei das Querträger und die damit verbundenen Komponenten entfernt werden. Die Vorrich tung 10 wird bei nach unten führenden Rolltreppen vorzugsweise am oberen Ende der Rolltreppe und bei nach oben führenden Rolltreppen vorzugsweise am unteren Ende montiert. Bei Installationen, bei denen Hindernisse diese Art von Montage verhindern, ist es zulässig, die Vorrichtung 10 an einer anderen Stelle als an den Enden, in einem geraden, geneigten Abschnitt des Handlaufs anzubringen.
  • Die Vakuumnäpfe 16 werden auf bekannte Weise aufgepumpt, um sie sicher am Geländer anzubringen. Ist das Trägerglied 12 sicher montiert, so wird die übrige Vorrichtung oder der übrige Applikator durch Aufgleiten des Drehgelenks 20 auf den ersten Querträger 19 gemäß den 3a oder 3b, wie erforderlich, ebenfalls montiert.
  • Der Schwenkarm wird mit dem Sperrmechanismus 63 in die eingefahrene Position gebracht. Eine Filmrolle 174 wird anschließend auf der ersten Spindel 64 angebracht. Diese wird, wie in den 6a und 6b und wie zuvor detailliert beschrieben, montiert.
  • Die Vorrichtung 10 wird am Geländer 198 mit dem muldenförmigen Druckmechanismus 90 in der offenen Anordnung (8b) montiert. Der Druckmechanismus 90 wird dann geschlossen. Es werden die Schwenkverbindungen 18, 22 und das bewegliche Drehgelenk 20 wie erforderlich gelockert, wodurch die horizontale und vertikale Position der Vorrichtung eingerichtet werden kann. Die Hinterrolle 41 und die Rollen 110115 dienen dazu, sicherzustellen, dass die Vorrichtung relativ zum Handlauf korrekt eingerichtet ist. Sofern erforderlich, wird die Mutter- und Schraubenanordnung 105, 105a eingerichtet. Ist die Vorrichtung korrekt eingerichtet, so können die Drehverbindungen 18, 22 und das bewegliche Drehgelenk 20 blockiert werden. Eine letzte Winkeleinstellung wird mittels einer Libelle erreicht.
  • Anordnung und Abstände sollten nun überprüft werden. Die Anordnung kann mittels eines in 15 dargestellten Mechanismus überprüft werden. Zu diesem Zweck wird die Mittellinie der Ablösefolie 166 gemessen und mit einem Lineal und einem Kugelschreiber markiert, oder die Ablösefolie kann mit einer vorgedruckten Mittellinie bereitgestellt werden. Zuerst werden die Seitenelemente 182 des Anordnungsmechanismus 180 ergriffen und seitwärts verschoben, und der Mechanismus 180 wird auf den Handlauf 200 aufgepasst. Die Seitenelemente 182 werden dann losgelassen, sodass die Federn 188 den Mechanismus 180 in eine Position bringen, in der er dicht an die Seiten des Handlaufs 200 anstößt. Dadurch wird der Laser 190 automatisch auf die Mitte des Handlaufs ausgerichtet. Die Winkelstellung des Lasers 190 kann, sofern erwünscht, eingestellt werden.
  • Die Position des Laserstrahls zur Mittellinienmarkierung gibt an, ob die Rolle 174 korrekt ausgerichtet ist. Sofern notwendig, kann die Rollenposition durch Niederdrücken des Spindelhebels 140, um die Spindelspannung und die bewegliche Rolle 174 loszulassen, bis die Markierung und der Laser auf einer Linie liegen angepasst werden. Die Laserführung wird dann vom Handlauf entfernt.
  • Der Schwenkarm 60 wird mittels eines Sperrmechanismus 63 in einer Position fixiert, und der Druckmechanismus 90 wird geöffnet. Die Rolle 46 wird in eingefahrener Position, wie in 2a dargestellt, durch Drehen des Griffs 56 in eine nach vorne gerichtete Stellung platziert. Dies führt dazu, dass das Kurbelglied 54 nach oben zeigt und die Rolle 46 über den Handlauf gehoben wird. Ist die Rolle 174 in ihrer Position, wird das Ende 160a des Films um die eingefahrene Rolle 46 gelegt und händisch durch den offenen Druckmechanismus 90 gezogen und entlang der Länge des Handlaufs ausgerichtet. Das Ende des Films wird um die Seiten des Handlaufs gewickelt, nachdem eine entsprechende Länge der Ablösefolie 166 abgezogen wurde. Zu diesem Zeitpunkt kann es beim Haften des Films noch zu Falten und Blasenbildung kommen. Der Druckmechanismus 90 wird dann geschlossen und die Ablösefolie 166, die vom Film 190 abgezogen wurde, wird um die und über der Rolle 174 ausgerichtet und durch ein Band an einer Aufnahmerolle 178 fixiert. Die Rolle 178 wird auf der Spindel 66 montiert. Die Kurbel wird aus der Sperrklinke 58 freigegeben und um 180° gedreht, und das Kurbelglied 54 zeigt nun in Abwärtsrichtung in Bezug auf die Kurbelachse, und die Rolle 46 wird durch die Feder nach unten gepresst, bis sie in Kontakt mit dem Handläuf 200 (2b) kömmt. Der Schwenkarm 60 wird nun freigegeben, sodass die Rolle 174 an die Rolle 46 stößt und gegen sie läuft. Das Gewicht des Schwenkarms vergrößert die Kraft, die während des Auftragens auf den Film ausgeübt wird.
  • Ist der Film 160 erst mal in Kontakt mit dem Handlauf 200, so kann dieser ein kurzes Stück nach vorne bewegt werden, um einen Ansatz der Laufrichtung zu fixieren und die zentrierte Ausrichtung des Films sicherzustellen. Die Kanten des Films sollten glatt und symmetrisch auf den Handlaufschultern aufliegen. Ist dies nicht der Fall, kann die Position der Rolle 174 nachgestellt werden.
  • Der vorderste Abschnitt des Films 160, der an das Ende 160a angrenzt, wird händisch um den Handlauf 200 gewickelt, sodass die in 7c dargestellte Anordnung erhalten wird, wodurch sichergestellt wird, dass keine Luftblasen unter dem Film entstehen oder zurückbleiben. Der Druckmechanismus 90 wird dann geschlossen, und die Rolltreppe wird vorwärts bewegt, um ein Teststück von etwa fünf Fuß ablaufen zu lassen, um sicherzustellen, dass keine Luftblasen oder Falten gebildet werden. Der durch die Rolle 46 ausgeübte Druck kann durch Drehen einer Mutter (nicht dargestellt) unter der Feder 48a am Kolben 52 eingestellt werden. Der Rollendruck innerhalb des Druckmechanismus 90 wird durch Drehen der Mutter 105a eingestellt, die die Distanz zwischen den beiden Hälften des Druckmechanismus verändert.
  • Kann festgestellt werden, dass die Vorrichtung korrekt zentriert und mit den notwendigen Abständen eingerichtet ist und dass der Film 160 gleichförmig ohne Falten, Luftblasen, usw. aufgetragen wird, so kann die Rolltreppe in Betrieb genommen werden, um den Film um die gesamte Länge des Handlaufs zu legen.
  • Es muss auf den Moment geachtet werden, in dem das Ende 160a des Films zurück in Richtung der Vorrichtung 10 kommt. Das Ende 160a, das mit der Hand niedergedrückt wurde, läuft unter der Rolle 41 durch, die dazu dient, sicherzustellen, dass der Film korrekt auf den Handlauf aufgepresst wurde. Kommt das Ende 160a zum Mechanismus zurück, so lässt man einen Abschnitt des Films das Ende 160a um etwa 30,5 cm (12 Zoll) überlappen.
  • Nun wird der Schwenkarm 60 angehoben, und der auf die Rolle 46 ausgeübte Druck wird durch Einrasten des Griffs 56 nachgelassen. Der Druckmechanismus 90 wird geöffnet. Der Film wird geschnitten. Die Gewindeschraube 21 wird gelockert, um das Zurückbewegen des oberen Teils der Vorrichtung 10 vom Trägerglied 12 zu ermöglichen. Das Trägerglied 12 mit den Vakuumnäpfen 16 wird dann getrennt davon entfernt.
  • Eine Überlappungsspleißung wird dann durch Aufziehen von 7,6 bis 10,2 cm (3 bis 4 Zoll) des überschüssigen Films hergestellt. Diese wird sauber in einem 90°-Winkel abgeschnitten. Anschließend wird sie mit der Hand geglättet, wodurch sichergestellt wird, dass keine Luftblasen oder Falten vorhanden sind.
  • Es gilt anzumerken, dass diese Spleißverbindung so beschaffen ist, dass die natürliche Einwirkung der Rollen und anderer Antriebselemente auf den Handlauf die Verbindung viel eher glattstreichen, und nicht das Ende des Films abziehen werden.
  • Natürlich kann ein Film nur eine bestimmte Zeit an einer Rolltreppe angebracht bleiben, wenn dieser Film 160 Werbematerial trägt. Kosten für Werbungen auf Rolltreppenhandläufen werden also auf Grundlage der Dauer der Werbeschaltung berechnet werden.
  • Ist eine bestimmte Dauer für einen Werbetreibenden verstrichen und besteht der Wunsch, den Film zu ersetzen, so kann der angebrachte Film entfernt werden. Um dies zu tun, muss die Rolltreppe in solch einer Position angehalten werden, dass die Filmverspleißung an einem Handlauf zugänglich ist (da damit gerechnet wird, dass jeder Handlauf separat abgezogen werden muss). Das Ende des Films wird abgezogen, um das zuletzt angebrachte Ende freizulegen. Dieses Ende kann dann selbst abgezogen werden. Löst sich der Film korrekt ab, so kann die Rolltreppe in Gang gesetzt und der Streifen kontinuierlich vom oberen oder unteren Ende der Rolltreppe ausgehend abgezogen werden.
  • Hinterlässt der Film 160 Spuren auf dem Handlauf 200, so wird bevorzugt, langsamer vorzugehen und den Handlauf 200 sorgsam abzuziehen, um die für die Reinigung erforderliche Zeit gering zu halten. Hierbei wird bevorzugt, die Rolltreppe in ausgeschaltetem Zustand zu belassen und den Film in einem geringeren Winkel vom Lippenabschnitt hin zur Oberseite des Handlaufs in kleinen Schritten abzuziehen und dabei gleichzeitig den Kleber zu entfernen.
  • Jegliche Spuren an verbleibendem Kleber sollten entfernt werden. Um den Kleber zu entfernen, sollten EH-101-Lösungsmischung, Aceton, Oil Flo, Liftoff oder andere geeignete Lösungsmittel eingesetzt werden, wobei hierbei wiederum die Anweisungen des Herstellers befolgt werden müssen.
  • Sogar ein Handlauf mit einem bereits davor angebrachten Film sollte, wie zuvor beschrieben, gewaschen und versiegelt werden.
  • Nun wird auf die 14, 15 und 16 verwiesen, die eine im Allgemeinen mit 210 bezeichnete Vorrichtung zum Ablösen oder Entfernen eines Films von einem Handlauf zeigen. Hierin ist ein Geländer 212 eines Rollbands oder dergleichen mit einem als 214 angegebenen Handlauf als Beispiel im Querschnitt dargestellt.
  • Die Vorrichtung 210 weist ein Paar Saugnäpfe 216 auf, die den Saugnäpfen 16 der zuvor erläuterten Ausführungsform entsprechen. Ein Trägerarm 218, der sich von den Saugnäpfen 216 erstreckt und dem Trägerglied 12 entspricht, wird bereitgestellt. Ein längliches Glied 220 umfasst einen sich nach unten erstreckenden Endabschnitt 222 mit durchgehender L-Form.
  • Schwenkbar auf den sich nach unten erstreckenden Abschnitt 222 ist ein Bügel 224 montiert. Ein Stift 226 erstreckt sich zwischen den Seitenarmen 228 des Bügels 224, und eine Antriebstrommel oder ein Antriebszylinder 230 ist auf die Achse 226 drehbar montiert. Ein erstes Antriebsrad 232 ist fest an der Achse 226 angebracht. Eine erste Kupplungsscheibe 234 ist mit einer Druckplatte 236 verbunden, die wiederum so auf die Achse 226 montiert ist, dass sie sich gleitend bewegen kann, und die Innenverzahnungen oder dergleichen aufweist, die diese Platte zum Rotieren um die Achse 226 bringen sollen. Eine zweite Kupplungsscheibe 235 wird an der Antriebstrommel 230 festgemacht. Eine Feder 38 wird bereitgestellt, um die zwei Kupplungsscheiben 234, 236 aneinander zu pressen und um zwischen einem Arm 228 und der Druckplatte 236 zu wirken.
  • Folglich wird bei Betrieb, wenn die Antriebstrommel 230 in Rotation versetzt wird, wie nachstehend noch beschrieben wird, der Antrieb über die zwei Kupplungsscheiben 234, 236 auf die Achse 226 übertragen. Diese treibt wiederum das erste Antriebsrad 232 an.
  • Ein Schwenkarm 240 wird frei und drehbar auf die Achse 226 montiert. Ein Zwischenrad 242 wird drehbar in der Mitte des Dreharms 240 angebracht. Eine weitere Achse 244 wird drehbar auf das andere Ende des Schwenkarms 240 montiert.
  • Ein zweites Antriebsrad 246 und eine damit verbundene erste Spindel 247 werden miteinander verbunden und an der Achse 244 fixiert.
  • Um den notwendigen Druck aufrechtzuerhalten, werden Teleskopwellen mit Vorspannfedern (248, 249) bereitgestellt. Die Welle 248 ist drehbar mit dem sich längs erstreckenden Glied 220 und mit einem Seitenarm des Bügels 224 verbunden. Die zweite Teleskopwelle 249 ist schwenkbar zwischen dem sich längs erstreckenden Glied 220 und dem Schwenkarm 240 angebracht, um eine (nachstehend beschriebene) Aufnahmerolle zu halten, die gegen den Handlauf gepresst wird.
  • Bei Gebrauch würde die Vorrichtung 210, wie in 14 dargestellt, mit der Antriebsrolle 230 gegen das obere Ende des Handlaufs 214 gepresst, durch geeignetes Einrichten der Vakuumnäpfe 216 und des Trägerarms 218 montiert werden. Eine Aufnahmerolle 250 wird so auf die Spindel 247 montiert, dass das Drehmoment oder der Antrieb zwischen diesen Elementen übertragen wird. Der Handlauf würde dann in Pfeilrichtung 252 angetrieben werden, was zu einer Rotationsbewegung der Trommel 230 führt. Die Antriebsräder 232 und 246 sind so bemessen, dass sich die Oberfläche der Aufnahmerolle 250 schneller als der Handlauf 214 bewegt. Es gilt anzumerken, dass, wie nachstehend im Detail beschrieben, der Film kontinuierlich auf die Rolle 250 aufgewickelt wird, sodass diese Oberflächen- oder Umfangsgeschwindigkeit angehoben wird, um eine konstante Winkelgeschwindigkeit beizubehalten. Der aus den Kupplungsscheiben 234, 235 gebildete Kupplungsmechanismus dient dazu, diesen Geschwindigkeitsunterschied wie auch in der zuvor beschriebenen Vorrichtung auszugleichen und so ein konstantes Drehmoment an der Aufnahmerolle 250 zu erhalten.
  • Ist am Handlauf ein Film 254 vorhanden, so wird, wie dargestellt, ein freies Ende 256 des Films zuerst händisch vom Handlauf abgezogen und ausreichend lang um die Rolle 250 gewickelt, um daran fest zu halten.
  • Da der Handlauf 214 in die Richtung 252 angetrieben wird, entfernt folglich der Mechanismus der Vorrichtung 210 kontinuierlich den Film 254 und wickelt ihn auf die Rolle 250 auf. Dies wird fortgesetzt, bis der Film über seine gesamte Länge hinweg entfernt wurde. Hiernach kann die Vorrichtung 210 eingesetzt werden, um den Film an der gegenüberliegenden Seite des Rollbandes oder der Rolltreppe auf bekannte Weise zu entfernen. Es ist selbstverständlich, dass zu diesem Zweck ein Trägerarm 218 angeordnet wird, um es möglich zu machen, die Vorrichtung auf beiden Seiten von Rolltreppen und Rollbändern zu montieren.
  • Es wurde herausgefunden, dass für einen 12,7 cm (5 Zoll) breiten Film die erforderliche Abziehfestigkeit oder -belastung 155 Newton (35 Pfund) beträgt. Dies ist eine beträchtliche Belastung, und in manchen Fällen könnte dies zu einem Durchrutschen des Handlaufantriebsmechanismus führen, insbesondere, wenn er mit sehr geringen Spannungsniveaus eingerichtet wurde. In solchen Fällen ist vorgesehen, dass die Antriebstrommel 230 mit einer eigenen Stromquelle, z.B. einem elektrischen Motor ausgestattet wird, um sicherzustellen, dass sowohl die Vorrichtung 210 als auch der Handlauf während des Entfernens des Films korrekt angetrieben werden. Als Alternative dazu kann die Antriebstrommel 230 auch ausgelassen werden und ein getrennter Antrieb direkt mit der Spindel 248 verbunden werden.
  • Es wird auch in Betracht gezogen, dass die Vorrichtung 210 in die Vorrichtung 10 integriert wird. Zu diesem Zweck könnten das Trägerglied 12 und der Trägerarm 218 in einem Stück sein, und eine passende Anzahl an Saugnäpfen 16, 216 könnte vorgesehen werden. Für eine kombinierte Vorrichtung können zwei Saugnäpfe ausreichend sein, es könnte jedoch auch wünschenswert sein, mehr als zwei bereitzustellen.
  • Weiters können das sich längs erstreckende Glied 32 der Vorrichtung 10 und das sich längs erstreckende Glied 220 der Abzieh- oder Entfernungsvorrichtung 210 in einem Stück vorhanden sein, wodurch eine integrierte Vorrichtung oder ein integriertes Gerät bereitgestellt würde. Solch eine kombinierte Vorrichtung würde gleichzeitiges Abziehen oder Entfernen eines Films und Anbringen eines neuen Films als Ersatz des älteren ermöglichen. Natürlich ist dies nur in Fällen annehmbar, in denen nach Abziehen des Films der Handlauf ausreichend sauber ist und keine unerwünschten Kleberspuren und dergleichen aufweist.
  • Es wird angenommen, dass bei solch kombinierten Vorrichtungen die Gefahr unerwünschten Anhaltens des Handlaufs noch größer ist, da die erforderliche Belastung, um einen vorhandenen Film zu entfernen und einen neuen Film anzubringen, auch höher ist. Zu diesem Zweck könnte es also noch wünschenswerter sein, eine Form eines eigenen Antriebs von einem elektrischen Motor oder dergleichen ausgehend bereitzustellen, um das gesamte System anzutreiben.
  • Nun wird auf die 17a17d verwiesen, die Beispiele von Perforationsmustern zur Einbindung in den Film der vorliegenden Erfindung zeigen. Es wird vorgeschlagen, einen Film mit relativ starker Haftung bereitzustellen; wie jedoch noch erklärt wird, wird angenommen, dass dies zu Problemen führen könnte, und aus diesem Grund werden Perforationen vorgesehen. Funktioniert die Klebeschicht wie erwünscht, so stellt dies sicher, dass der Film in seiner Position bleibt und nicht so leicht entfernt werden kann oder im Antriebsmechanismus hängen bleibt. Nichtsdestoweniger muss auch erkannt werden, dass aus zahlreichen Gründen die Kante oder das Ende oder auch andere Abschnitte des Films aus dem einen oder anderen Grund abgelöst werden.
  • In diesem Zusammenhang ist es verständlich, dass der hier vorgeschlagene Film der vorliegenden Erfindung eine ausreichende Festigkeit aufweist und eine tatsächliche Reißfestigkeit von 1.110 Newton (250 Pfund) über eine Breite von 12,7 cm (5 Zoll) aufweist. Löst sich eine Kante des Films ab, so würde sie sich mit Teilen des Antriebs- oder Führungsmechanismus des Handlaufs verhängen. So könnte sich beispielsweise ein Ende des Films um eine Führungsrolle wickeln, und der Film würde nach und nach über seine gesamte Länge abgezogen und um die Rolle gewickelt werden; wahrscheinlich würde der Mechanismus blockieren, bevor die gesamte Länge des Films entfernt wurde. Jedenfalls ist solch ein Vorgang äußerst unerwünscht und würde ein wesentliches Wartungsproblem darstellen. Hierbei gilt es anzumerken, dass die vorliegende Erfindung darauf abzielt, auch von sehr niedrig ausgebildetem Personal umgesetzt werden zu können, oder zumindest von Personal, das keine genaue Kenntnisse bezüglich einer Rolltreppe oder eines Handlaufantriebsmechanismus haben muss. Solch ein Personal würde nicht die notwendige Fachkenntnis haben, um mit einer komplizierten Verhängung des Films in einem Teil des Antriebs- oder Führungsmechanismus fachgerecht umzugehen.
  • Um dieses Problem zu umgehen, wird vorgeschlagen, den Film mittels Perforationen zu schwächen. Zweck dieser Schwächung ist, dass es, sofern sich irgendeine Kante ablöst und so an einem Teil des Antriebsmechanismus usw. anhaftet, möglich ist, einen geringen Abschnitt des Films vom Handlauf abzulösen, indem der Film an den Linien oder Perforationen durchtrennt wird. Dies sollte sicherstellen, dass ein geringer Abschnitt des Films abgelöst wird, wobei der Betrieb des Handlaufs nicht unterbrochen werden muss. Wird bei einer Untersuchung oder beim Ersetzen des Films festgestellt, dass ein oder mehrere Abschnitte des Films fehlen und wird angenommen, dass diese Abschnitte in nicht einsichtigen Teilen des Antriebsmechanismus haften geblieben sind, so kann dies für eine spätere Untersuchung eines qualifizierten Wartungsteams aufgezeichnet werden.
  • Wie bereits erwähnt liegt die Abziehfestigkeit eines 12,7 cm (5 Zoll) breiten Films bei etwa 155 Newton (35 Pfund). Im Sinne der Erfindung werden Perforationen vorgesehen, um die Filmfestigkeit auf etwa 200 Newton (45 Pfund) herabzusetzen. Dies lässt einen geeigneten Spielraum, um zu ermöglichen, dass sich der Film vom Handlauf ablöst, während gleichzeitig der Film von einer anfänglichen Festigkeit von 1.110 Newton (250 Pfund) signifikant geschwächt wird. Dies verhindert, dass irgendein Teil des Antriebs- oder Führungsmechanismus übermäßig und auf unerwünschte Weise belastet wird.
  • Nun wird auf die 17a und 17b verwiesen, die alternative Perforationsmuster im Detail darstellen. Es ist selbstverständlich, dass jegliche geeignete Perforationsanordnung vorgesehen werden kann. Es ist jedoch möglich, dass die Anordnung der Perforationen gemäß dem Werbematerial, das auf den Film aufgetragen wird, und sogar als in das Werbematerial integrierter Bestandteil ausgebildet wird; im Übrigen sollten die Perforationslinien für den normalen Benutzer so weit wie möglich nicht sichtbar sein.
  • In allen 17a17d wird ein einfacher Schnitt eines Handlaufs angegeben, in dem die Längsachse des Handlaufs vertikal verläuft. Selbstverständlich kann das Perforationsmuster in geeigneten Abständen wiederholt werden, beispielsweise alle 30,5 cm (12 Zoll).
  • In 17a wird zuerst ein Film mit dem Bezugszeichen 260 gezeigt, der mit einer diagonalen Perforationslinie 262 versehen ist. Weiters sind in 17a Seitenränder 264 ersichtlich. Diese Ränder sind ursprünglich vorgesehen, um nicht perforierte Zonen an der Kante des Films bereitzustellen, da angenommen wird, dass dies notwendig sei, um eine ausreichende Filmfestigkeit aufrechtzuerhalten. Es wurde jedoch herausgefunden, dass genau das Gegenteil der Fall ist; es ist notwendig, signifikante Perforationen über die gesamte Breite des Films zu haben, um die Filmfestigkeit auf ein geeignetes Niveau zu bringen. Aus diesem Grund wird erwägt, dass nicht perforierte Seitenränder eher nicht bereitgestellt werden.
  • Die Länge der Schlitze und der Abstand zwischen den Schlitzen können unterschiedlich ausfallen; die folgende Tabelle gibt einige Dimensionen als Beispiele an:
    Schlitzlänge (mm/Zoll) Schlitzabstand (mm/Zoll)
    1,3/0,05 5,1/0,2
    1,3/0,05 10,2/0,4
    1,3/0,05 20,3/0,8
    0,6/0,025 20,3/0,8
  • 17b zeigt eine geringfügig abgeänderte Variante von 17a. Hierin sind die Schlitze längs ausgerichtet, obwohl die Linie, entlang derer die Schlitze oder Perforationen angeordnet sind, wieder diagonal in einem 45°-Winkel verläuft. Die Schlitze sind hierin 5,1 mm (0,2 Zoll) lang und 5,1 mm (0,2 Zoll) beabstandet.
  • Eine weitere Variante wird in 17c dargestellt. Hierin ist eine Perforationslinie bereitgestellt, die unterschiedliche Liniensegmente umfasst, die alle in einem 45°-Winkel zur Längsachse des Handlaufs verlaufen, ihre Richtung jedoch ändern.
  • Schlitzlänge und Schlitzabstände könnten in dieser Anordnung gemäß der obigen Tabelle gewählt werden.
  • 17c zeigt ebenfalls eine andere Variante, die mit all den Anordnungen an Perforationslinien eingesetzt werden kann, nämlich das Bereitstellen von zwei Reihen sich längs erstreckender Perforationen 270, die Seitenränder definieren. Hierin sind die Seitenränder mit einer Breite von 1,6 mm (0,0625 Zoll) relativ schmal, diese Seitenränder könnten jedoch unterschiedliche Dimensionen aufweisen und könnten signifikant breiter sein, beispielsweise 6,35 mm (0,25 Zoll) oder breiter. Insbesondere könnten die Seitenränder so dimensioniert sein, dass ein Abschnitt des Films, der bei Betrieb nur die obere Oberfläche des Handlaufs abdeckt, durch diese sich längs erstreckenden Perforationen 270 von dem Filmabschnitt, der sich um den unteren Teil der Lippen des Handlaufs wickelt, getrennt wird.
  • 17d schließlich zeigt eine einfach Version von Perforationen. Hierin sind die Perforationen in einer geraden Linie 272, die sich rechtwinkelig über den Film erstreckt, angeordnet. Schlitzlängen und Schlitzabstände können wiederum der obigen Tabelle entnommen werden. Sich längs erstreckende Perforationen 270 können gegebenenfalls in diese Variante eingeschlossen werden.
  • Es gilt anzumerken, dass die Filme idealerweise aus zwei Schichten Polyurethan mit einer Dicke von 0,076 mm (3 mil) gebildet werden. Es wird hierbei vorweggenommen, dass die untere Schicht des Films eine Dicke von 0,053 mm (2 mil) und die obere Schicht eine Dicke von 0,076 mm (3 mil) haben könnte und es auch denkbar wäre, dass beide Schichten eine Dicke von 0,053 mm (2 mil) aufweisen könnten. Dies reduziert die allgemeine Reißfestigkeit des Films und reduziert somit gleichzeitig die Anzahl an erforderlichen Perforationen, um die Reißfestigkeit des Films aus Sicherheitsgründen auf einen vernünftigen Wert zu reduzieren.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines flexiblen Films zum Anbringen an einem Handlauf, um zur Reinigung zu dienen. Hierbei wird also nicht die Verwendung des Films als Werbeträger erwägt, sondern es wird beabsichtigt, die Filmoberfläche mit einer Beschichtung zu versehen, die zur Reinigung der nicht zugänglichen und abgeschlossenen Mechanismen einer Rolltreppe oder eines Rollbands durch Durchlaufen eben dieser Mechanismen beiträgt. Es ist verständlich, dass es zu diesem Zweck nicht erforderlich ist, dass der Film zwei Schichten aufweist. In 12 könnten die Schichten 168 und 170, und gegebenenfalls 172, ausgelassen werden, d.h. in einer Minimalausführung dieses Aspekts der Erfindung sind lediglich eine Schicht 162 (mit anderen Eigenschaften als jene zuvor beschriebenen Schichten, wie nachstehend erläutert wird), eine Kleberschicht 164 und eine Ablösefolie 166 erforderlich.
  • In einer Ausführungsform könnte solch ein Vorschlag beispielsweise eine Kleberschicht an der Oberfläche der Oberseite des Films einschließen, d.h. ähnlich der Schicht 172, jedoch mit ausgewählten Klebeeigenschaften, die dafür sorgen sollte, Staub, Schmutz, Fussel und dergleichen aus dem Inneren des Rolltreppenmechanismus aufzunehmen und zu entfernen. Zu diesem Zweck würde der Film am Handlauf wie zuvor beschrieben angebracht und der Handlauf würde für eine erwünschte Dauer in Betrieb genommen werden. Der Film würde dann mitsamt den gesamten Staub- und Schmutzpartikeln und dergleichen, die am Film haften blieben, entfernt werden. Andere Varianten werden ebenfalls erwägt. Beispielsweise könnte der Film mit einer durchlässigen oder absorptionsfähigen Struktur ausgestattet sein, die Öle, Fette und dergleichen von den Oberflächen innerhalb des Handlaufmechanismus aufnimmt; dies könnte entweder durch Integrieren dieser Eigenschaft in die eine Schicht 162 oder durch Bereitstellen einer zusätzlichen Schicht, die durch eine Kleberschicht 172 auf dem Film 162 haftet, bereitgestellt werden. Selbstverständlich geht mit diesem Vorschlag die Schwierigkeit einher, dass der Antriebsmechanismus zahlreicher Rolltreppen eine starke Andrucksbelastung auf den Handlauf ausübt, die natürlich dazu neigen würde, die absorbierten Öle, Fette und andere Flüssigkeit wieder aus der Schicht auszudrücken. Zahlreiche Rolltreppen arbeiten beispielsweise unter Einsatz eines sogenannten Linearantriebs, der durch seine eigene Beschaffenheit eine hohe Andrucksbelastung erfordert, um für einen angemessenen Antrieb zu sorgen.
  • Für solche Installationen wird in Erwägung gezogen, dass eine absorbierende Schicht in Form eines offenen, durchlässigen absorbierenden Materials vorliegen könnte, das mit sich längs erstreckenden Rippen oder dergleichen aus relativ hartem Material versehen ist. Diese Rippen würden mit dem absorbierenden Material bündig sein, würden jedoch dazu dienen, die Andrucksbelastung der Rollen aufzunehmen und abzuleiten, um übermäßige Kompression des durchlässigen Materials zu vermeiden und dadurch dafür zu sorgen, dass absorbierte Flüssigkeiten und dergleichen nicht neuerlich aus dem Material ausgepresst werden.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein vielschichtiger Film bereitgestellt werden könnte. Ein Grund- oder Hauptfilm könnte beispielsweise mit Kleberschichten auf beiden Seiten bereitgestellt werden, sodass er an einer. Seite am Rolltreppenhandlauf haftet. Die Kleberschicht an der anderen Seite könnte anfänglich an eine Schicht aus absorbierendem Material gebunden werden. Solch ein Film würde zuerst laufen gelassen, damit die absorbierende Schicht Öle und andere Flüssigkeiten usw. aufnimmt. Nach einer ausreichenden Zeitspanne würde nur diese absorbierende Schicht entfernt werden, sodass der Film selbst am Handlauf haften bleibt und eine Kleberschicht an seiner Oberfläche aufweist. Der Film selbst würde dann durch den Antriebsmechanismus durchlaufen, sodass die oberste Schicht an Klebermaterial Schmutz, Staub und dergleichen aufnimmt. Der Film würde dann von der Rolltreppe abgezogen werden, um den gesammelten Schmutz, Staub usw. zu entfernen.
  • Der vorliegend bevorzugte Klebefilm klebt nur auf Hypalon-Kautschukhandläufen korrekt. Hypalon ist ein chlorsulfonierter Kautschuk, hergestellt von DuPont, der verbesserte UV-Eigenschaften aufweist und einfärbbar ist. Es ist ein teureres Material, wird jedoch üblicherweise ausgewählt, wenn färbige Handläufe erforderlich sind.
  • Die meisten Handläufe werden aus SBR (Styrolbutadienkautschuk) hergestellt, da dieser Kautschuk ausreichend gute Eigenschaften für die meisten Anwendungsgebiete aufweist und billiger ist. SBR kann nur schwarz sein. Ein Klebefilm wird anfänglich daran haften, wird sich jedoch innerhalb weniger Tage, wenn nicht sogar Stunden, ablösen, da SBR eine oxidationshemmende Komponente enthält, die sich aus dem Kautschuk herauslöst.
  • Daher wird für den vorliegend bevorzugten Klebefilm an den meisten Rolltreppenstellen vor Anbringen des Films der Handlauf durch Hypalon ersetzt oder qualitativ verbessert werden müssen. Es kann eventuell möglich sein, einen geeigneten Kleber zu finden, der ausreichend an SBR-Handläufen haftet.
  • Selbstverständlich sind zahlreiche Abänderungen innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung, wie sie durch die folgenden Patentansprüche definiert ist, möglich, auch wenn hierin bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beschrieben wurden.
  • Insbesondere wie weit sich der Film 160 um den Handlauf wickelt kann unterschiedlich eingestellt werden und wird von den einzelnen Handlaufprofilen und – installationen abhängen. Ein umfassendes Umwickeln der Handlauflippen durch den Film ist von Vorteil, da dadurch die Filmkanten außer Reichweite des Benutzers kommen und von Personen nicht leicht zu fassen sind, die aus beliebigen Gründen den Film abzuziehen versuchen. Andererseits kann sich der Film beim Umlaufen der Endrollen und dergleichen leichter aufwölben, wenn er die gesamten Handlauflippen umfasst. Demgemäß wird angenommen, dass üblicherweise ein gewisser Kompromiss zwischen diesen zwei Parametern getroffen werden muss.
  • Im Allgemeinen kann der hierin beschriebene Film an stationären Handläufen angebracht und auch in gewöhnlichen Stiegenhäusern verwendet werden.

Claims (30)

  1. Kombination aus einem länglichen Handlauf und einem auf dem Handlauf haftenden flexiblen Film, wobei der Film Folgendes umfasst: eine erste Filmschicht (162) und eine erste Kleberschicht (164) zwischen der ersten Filmschicht (162) und dem Handlauf (200), die die erste Filmschicht (162) mit dem Handlauf (200) verklebt, worin der Film eine dem Handlauf (200) entsprechende Breite aufweist, im Wesentlichen kontinuierlich entlang der Länge des Handlaufs verläuft, sich um zumindest einen Abschnitt der Schultern des Handlaufs erstreckt und Gedrucktes auf der Oberseite oder Unterseite der ersten Filmschicht beinhaltet, und worin die erste Kleberschicht das Entfernen des flexiblen Films ermöglicht und der Film die Abmessungen des Handlaufs nicht wesentlich verändert, wodurch der längliche Handlauf im Gebrauch mit oder ohne dem Film verwendet werden kann und der flexible Film durch einen anderen flexiblen Film ausgetauscht werden kann.
  2. Kombination aus einem Handlauf und einem Film nach Anspruch 1, worin sich der Film um die Schultern des Handlaufs erstreckt, um die Lippen des Handlaufs zu bedecken.
  3. Kombination aus einem Handlauf (200) und einem Film nach Anspruch 1 oder 2, worin der Film eine zweite Filmschicht (170) und eine zweite Kleberschicht (172) einschließt, durch die die zweite Filmschicht auf der ersten Filmschicht (162) haftet.
  4. Kombination aus einem Handlauf und einem Film nach Anspruch 3, die Drucksachen (168) auf Oberseite der ersten Filmschicht (162) sowie zwischen der ersten Filmschicht (162) und der zweiten Kleberschicht (172) beinhaltet.
  5. Kombination aus einem Handlauf und einem Film nach Anspruch 4, worin die Drucksache (168) ein sich in regelmäßigen Intervallen entlang der Länge des Films wiederholendes Muster umfasst.
  6. Kombination aus einem Handlauf und einem Film nach einem der Ansprüche 1 bis 5, worin die erste Filmschicht einen aus einem Farbkörper und ein sich wiederholendes Muster aufweist.
  7. Kombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin jede Schicht (162), (170) des Films Polyurethan mit einer ungefähren Dicke von 0,076 mm (3 mil) umfasst.
  8. Kombination aus einem Handlauf und einem Film nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin der Handlauf (200) eine kontinuierliche Handlaufschleife umfasst, die im Gebrauch bei einer Rolltreppe oder einem Rollband angetrieben werden soll, und worin der Film Endabschnitte einschließt, die einander überlappen, um eine Spleißverbindung auszubilden.
  9. Kombination aus einem Handlauf und einem Film nach Anspruch 8, worin sich der Film um die Außenseite des Handlaufs erstreckt und die Lippen des Handlaufs teilweise bedeckt.
  10. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 7, worin der Handlauf (200) einen fixen, stationären Handlauf umfasst.
  11. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 10, die in regelmäßigen Abständen Mittel zum Schwächen des Films beinhaltet, um ein Reißen des Films und das Entfernen eines Abschnitts des Films in einer Notfallsituation zu erleichtern.
  12. Kombination nach Anspruch 11, worin die Mittel zum Schwächen des Films Perforationslinien (262), (266), (268), (270), (272) umfassen.
  13. Kombination nach Anspruch 12, worin sich die Perforationen in einem schrägen Winkel (262), (266), (268) über den Film erstrecken.
  14. Kombination nach Anspruch 13, die ein Paar sich in Längsrichtung erstreckender seitlicher Perforationslinien (270) und sich in regelmäßigen Abständen zwischen den längsgerichteten Perforationslinien erstreckende quergerichtete Perforationslinien einschließt.
  15. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 9, weiters umfassend eine Vorrichtung zum Auftragen des Films auf einen sich bewegenden Handlauf, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Montagemittel zum Montieren der Vorrichtung auf einem Geländer (198), ein erstes Spindelmittel (64) zum Montieren einer ersten Filmrolle (174) und ein Druckmittel zum Ausüben von Druck auf den Film, damit der Film an einem Handlauf haftet, umfasst, wodurch der Handlauf im Gebrauch an der Vorrichtung vorbei bewegt werden kann, so dass der Film von der ersten Rolle (174) durch Mittel zum Ausüben von Druck abgewickelt wird, was den Film am Handlauf haften lässt.
  16. Kombination nach Anspruch 15, worin das Druckmittel zumindest eine Rolle (46) umfasst.
  17. Kombination nach Anspruch 15 oder 16, welche die Anpassungsmittel (12), (18), (19), (22), (23), (24) zum Einstellen der Position des ersten Spindelmittels relativ zum Montagemittel beinhaltet.
  18. Kombination nach einem der Ansprüche 15, 16 oder 17, die ein zweites Spindelmittel (66), auf dem im Gebrauch eine zweite Rolle (150) zum Aufnehmen einer Ablösefolie (166) befestigt ist, und ein Antriebsmittel (64) zwischen dem ersten und dem zweiten Spindelmittel beinhaltet, wobei ein Abwickeln des Films von einer Rolle (174) auf dem ersten Spindelmittel (64) das erste Spindelmittel (64) zum Antreiben des zweiten Spindelmittels (66) veranlässt, wodurch das zweite Spindelmittel (66) eine Ablösefolie (166) aufnimmt, die vom Film, der die erste Rolle (174) verlässt, getrennt ist.
  19. Kombination nach Anspruch 18, worin das Antriebsmittel ein Getriebe umfasst, das ein Geschwindigkeitsverhältnis zwischen den ersten und zweiten Spindeln (64) und (66) einschließt, so dass das zweite Spindelmittel immer mit einer schnelleren Geschwindigkeit angetrieben wird als zum Aufwickeln der Ablösefolie (166) notwendig ist, und worin die Vorrichtung Kupplungsmittel in zumindest einem des ersten und des zweiten Spindelmittels (64) bzw. (66) beinhaltet, um Geschwindigkeitsunterschiede auszugleichen.
  20. Kombination nach Anspruch 15, 16, 17, 18 oder 19 worin die Vorrichtung einen Hauptkörper (32) einschließt, der an den Montagemitteln befestigt ist, worin das erste und das zweite Spindelmittel (64) bzw. (66) drehbar an einem Schwenkarm (60) befestigt sind, der wiederum drehbar am Hauptkörper (32) angebracht ist, und worin das Druckmittel eine Hauptrolle (46) einschließt, die relativ zum Hauptkörper (32) drehbar montiert ist.
  21. Kombination nach Anspruch 20, worin das Druckmittel einen Druckmechanismus (90) mit einer Vielzahl an Rollenpaaren (110), (111), (112), (113) beinhaltet, die symmetrisch um die Mittellinie des Druckmechanismus (90), die einer Mittellinie eines Handlaufs (200) entspricht, montiert sind, wobei sich die Rollenpaare (110), (111), (112), (113) von einem hinteren Ende des Druckmechanismus zu einem vorderen Ende davon erstrecken, wobei das hintere und das vordere Ende mit der Bewegungsrichtung eines Handlaufs übereinstimmen, worin ein hinteres Paar Rollen (110) angrenzend an die Mittellinie des Mechanismus (90) montiert sind und jedes nachfolgende Rollenpaar in Richtung des vorderen Endes des Druckmechanismus immer weiter entfernt angebracht ist, wodurch der Film schrittweise von der Mittellinie eines Handlaufs (200) um die Außenfläche der Lippen eines Handlaufs gewickelt wird, wenn der Handlauf durch den Druckmechanismus (90) läuft, und worin der Druckmechanismus (90) vor der Hauptrolle (46) angeordnet ist.
  22. Kombination nach Anspruch 21, worin der Druckmechanismus ein im Allgemeinen rinnenförmiges Element (92) mit einem Paar an rinnenförmigen Elementhälften (92a), (92b), die symmetrisch um die Mittellinie der Vorrichtung angeordnet sind, umfasst, und worin die Vorrichtung einen Mechanismus (100) zum Öffnen des rinnenförmigen Elements (92), um die Hälften (92a), (92b) seitlich zu verschieben, damit sie auf einem Handlauf (200) montiert werden können, sowie zum Schließen des rinnenförmigen Elements (92) beinhaltet, um das rinnenförmige Element (92) um einen Handlauf mit den Rollen (110), (111), (112), (113), die an eine Handlaufoberfläche anstoßen, anzuordnen.
  23. Kombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiters einschließend eine Entfernungsvorrichtung zum Entfernen eines haftenden Films von einem sich bewegenden Handlauf (214), dadurch gekennzeichnet, dass die Entfernungsvorrichtung Folgendes umfasst: Montagemittel zum Montieren der Entfernungsvorrichtung auf einem Geländer (198); ein erstes Spindelmittel (247) zum Montieren einer Aufwickelrolle (250); einen Antriebszylinder (230), der drehbar an der Entfernungsvorrichtung befestigt ist; Mittel, um den Antriebszylinder (230) gegen einen Handlauf (200) zu drücken, um ein Antriebseingangssignal aufzunehmen, wenn der Handlauf in Bewegung ist; Übertragungsmittel zum Verbinden des Antriebszylinders mit dem ersten Spindelmittel (247), um die Aufwickelrolle (250), die auf dem ersten Spindelmittel (247) montiert ist, anzutreiben, um einen Film von einem Handlauf (214) aufzuwickeln.
  24. Kombination nach Anspruch 23, worin das Übertragungsmittel ein Getriebe (246), (242), (232) zwischen dem Zylinder und dem ersten Spindelmittel umfasst.
  25. Kombination nach Anspruch 24, worin das Getriebe so dimensioniert ist, dass es den ersten Antriebszylinder (230) mit einer höheren Umfangsgeschwindigkeit als der Geschwindigkeit eines Handlaufs (214) antreibt, und worin das Übertragungsmittel eine Kupplung (234), (236) einschließt, die einen Schlupf zulässt und ein im Wesentlichen konstantes Drehmoment auf der Aufwickelrolle (250) aufrechterhält.
  26. Kombination nach Anspruch 23, 24 oder 25, worin die Antriebstrommel (230) relativ zu einem Haupthalterungselement (220) der Vorrichtung beweglich montiert ist, und worin das Übertragungsmittel und die erste Spindel (247) auf einem Schwenkarm (228) montiert sind, der in Bezug auf den Antriebszylinder (230) schwenkbar befestigt ist, wobei der Antriebszylinder (230) im Gebrauch gegen die Oberfläche eines Handlaufs (214) gedrückt wird und die Aufwickelrolle (250) auf der ersten Spindel (247) auf der Oberfläche eines Handlaufs (214) aufliegt.
  27. Verfahren zum Aufbringen eines flexiblen Films auf einem sich bewegenden Handlauf (200), wobei das Verfahren Folgendes umfasst: (1) das Bereitstellen eines Films, umfassend eine erste Filmschicht (162) und eine erste Kleberschicht (164) auf der Unterseite davon, wobei der Film im Allgemeinen länglich ist und eine der Breite des Handlaufs (200) entsprechende Breite aufweist; (2) das Ausrichten und Aufkleben eines ersten Endes des Films auf einer Oberfläche des Handlaufs (200), dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren (3) das Antreiben des Handlaufs (200) relativ zum Film, so dass der Film kontinuierlich und schrittweise an einem Handlauf haftet, und (4) das Sicherstellen, dass die gesamte Breite des Films einheitlich und glatt auf der Oberfläche des Handlaufs (200) haftet, einschließt.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, das das Bereitstellen eines Films mit einer ausreichenden Breite, um um die Außenkante eines Handlaufs gewickelt zu werden, einschließt, wobei das Verfahren das schrittweise Wickeln des Films um die Lippen eines Handlaufs durch eine Vielzahl von Rollenpaaren (110), (111), (112), (113) umfasst, wobei die Rollenpaare nacheinander mit immer größeren Abständen um die Außenseite eines Handlaufs montiert sind.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, das Folgendes einschließt: (a) das Bereitstellen des Films mit einer Ablösefolie (166); (b) das Bereitstellen einer zweiten Rolle (150) zum Aufnehmen der Ablösefolie (166); und (c) das Aufwickeln der Ablösefolie (166) auf der zweiten Rolle (150), wenn der Film auf einem Handlauf (200) aufgebracht wird und sich die Folie vom Film löst.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 27, 28 oder 29, das zudem das Entfernen des Klebefilms vom Handlauf (214) einschließt, wobei der Handlauf (214) für eine Bewegung relativ zu einem Geländer (198) montiert ist, dadurch gekennzeichnet dass das Verfahren weiters Folgendes umfasst: (1) das Montieren einer Vorrichtung auf dem Geländer (212), einschließlich eines Antriebszylinders (230) und einer Spindel (247) für eine Aufwickelrolle (250); (2) das Montieren der Aufwickelrolle (250) auf der Spindel (247) und das Drücken des Antriebszylinders (230) gegen die Oberfläche eines Handlaufs (214); (3) das manuelle Lösen eines Endabschnitts des Klebefilms und das In-Eingriff-Bringen des Endabschnitts mit der Aufwickelrolle (250); (4) das Antreiben eines Handlaufs (214), wodurch Antrieb auf den Antriebszylinder (230) übertragen wird, was wiederum ein Drehen der Aufwickelrolle (250) verursacht, um den Klebefilm aufzuwickeln; (5) das Stoppen eines Handlaufs (214), nachdem der gesamte Klebefilm von einem Handlauf (214) entfernt worden ist, und das Entfernen der Rolle (250) mit dem aufgewickelten Klebefilm aus der Vorrichtung.
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