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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Diese
Erfindung betrifft Handläufe
für Rolltreppen
und Rollbänder,
und insbesondere das Anbringen eines Schutzfilms, der gegebenenfalls
Werbe- oder anderes sichtbares Material umfassen kann, an der Oberfläche eines
solchen Handlaufs.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Werbetreibende
suchen permanent neue Möglichkeiten
bzw. Plätze
für ihre
Werbungen. Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass verschiedene Formen
von Massentransportmitteln und dergleichen gute Gelegenheiten für Werbung
bieten. Per definitionem bieten Massentransportmittel ein großes Publikum,
und gut angebrachte Werbung in geringer Menge kann von zahlreichen
Personen gesehen werden. Die Benützung
von Massentransportmitteln nimmt üblicherweise viel Zeit in Anspruch,
und so verfügen
Benützer
solcher Transportsysteme oft über
sehr viel Zeit, um Werbungen zu betrachten und zu lesen, was solche
Werbeflächen
für Unternehmen
umso attraktiver macht. All diese Punkte wurden in der Vergangenheit
erkannt, und Werbetreibende suchten nach verschiedenen Plätzen für ihre Werbungen.
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Rolltreppen
und Rollbänder
sind ein gewöhnlicher
Bestandteil von zahlreichen Massentransportsystemen und sind auch
an zahlreichen anderen Plätzen
mit einer hohen Frequenz an Passanten zu finden, z.B. in großen Bürogebäuden, Einkaufszentren,
großen
Geschäften
und dergleichen. Während
die Aufenthaltsdauer auf einer Rolltreppe im Vergleich zu einer
U-Bahnfahrt doch relativ kurz ist, stellt die Benützung solcher
Rolltreppen dennoch eine Möglichkeit
dar, potentielle Konsumenten über
Werbung anzusprechen. Darüber
hinaus ist es für
einen Rolltreppenbenutzer nicht wirklich möglich, etwas anderes während des
Rolltreppenfahrens zu tun, wie beispielsweise ein Buch oder eine
Zeitung zu lesen.
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Werbetreibende
erkannten dies bereits vor langer Zeit, und auf stark frequentierten
Rolltreppen ist es nur üblich,
verschiedene Werbetafeln zu finden. So findet man häufig herkömmliche
Posterwerbungen entlang der Wände
von Rolltreppenschächten.
Darüber
hinaus versuchten nun Werbetreibende, kleinere, posterartige Werbungen
auf kleineren Tafeln oben auf die die Geländer trennenden Leisten von
auf- und abfahrenden Rolltreppen anzubringen. Üblicherweise würden Werbungen
auf beiden Seiten angebracht werden, um die Werbung für sowohl
aufwärts
als auch abwärts
fahrende Benutzer der Rolltreppen sichtbar zu machen.
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Einfallsreiche
Werbetreibende suchten nach anderen Möglichkeiten, an Rolltreppen
Werbungen anzubringen. So fiel anderen ein, Werbungen eventuell
an den Handläufen
anzubringen. Dies ist eine interessante Möglichkeit, da ein Rolltreppenhandlauf,
eine sonst ungenützte
Oberfläche
darstellt. Wie dies beim Angreifen eines Gegenstands üblich ist,
wird ein Rolltreppenbenutzer instinktiv zuerst auf den Handlauf
blicken, um zu wissen, wo er hinzugreifen hat. Die Wahrscheinlichkeit
ist also sehr viel höher,
dass der Handlauf zumindest kurz von jedem Benutzer oder Rolltreppenfahrer
betrachtet wird, als dass er dies nicht wird. Aus diesem Grund sind
Handläufe
für einfache
Werbung, z.B. für
Firmenzeichen bekannter Unternehmen und andere Werbungsarten, ein
interessantes Medium.
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So
offenbart die veröffentlichte
japanische Patentanmeldung 57-130.883 einen Vorschlag zur Bereitstellung
einzelner Abziehbilder oder Aufkleber, die in regelmäßigen Abständen an
einem Rolltreppenhandlauf angebracht werden sollen. Diese Aufkleber
umfassen eine gewisse Art Klebstoff und einen ersten Film sowie Druckerfarbe,
die auf die Rückseite
des ersten Films aufgetragen wird.
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Der
Nachteil dieses Vorschlags liegt darin, dass er erfordert, jeden
dieser Aufkleber oder jedes dieser Abziehbilder einzeln, also getrennt
voneinander, am Handlauf anzubringen. Dies ist schwierig, zeitaufwändig und
erfordert sorgfältige
Verarbeitung, um sicherzustellen, dass sie genau und gleichförmig entlang
des Handlaufs angebracht werden. Weiters würde jeder einzelne Aufkleber
eine Anzahl an Ecken aufweisen, an denen die Aufkleber erfasst und
abgezogen werden können.
So würden
die Vorder- und Hinterkante Ecken aufweisen, die von den Elementen
des Handlaufantriebsmechanismus leicht erfasst werden könnten. Es
muss nicht erwähnt
werden, dass das unabsichtliche Entfernen eines selbsthaftenden
Aufklebers durch den Antriebsmechanismus, wodurch der Aufkleber
anschließend
auch im Antriebsmechanismus hängenbleibt,
absolut nicht wünschenswert
ist. Darüber
hinaus würden
diese Kanten, wie auch die Seitenkanten des Abziehbildes, für den Benutzer
leicht sichtbar sein, und es wird angenommen, dass zahlreiche Rolltreppenbenutzer
oder -fahrer entweder absichtlich oder unabsichtlich versuchen würden, an
diesen Kanten bzw. Ecken zu ziehen und sie abzuheben. Dies würde entweder
dazu führen,
dass die Aufkleber entweder abgezogen werden oder wiederum durch
die abstehenden Kanten leichter in den Antriebsmechanismen ungewollt
hängenbleiben.
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Ein
alternativer Vorschlag dazu kann im kanadischen Patent 1.304.035
und dem entsprechenden US-Patent 5.020.256 (Andrew. B. French) gefunden
werden. Diese Patentanmeldung schlägt eine relativ komplexe Konstruktion
vor, die einen umfassenden Neuentwurf der Struktur eines Rolltreppenhandlaufs
erfordern würde.
Sie schlägt
einen Handlauf vor, der mit einer Art Spalt oder dergleichen und
einer transparenten Abdeckung versehen ist. Das Werbematerial wird
dann zwischen der transparenten Abdeckung und dem Hauptkörper des
Handlaufs angebracht werden. Dies würde theoretisch manchen der
Nachteile des japanischen Vorschlags Abhilfe schaffen. Leider erfüllt dieser
Vorschlag jedoch keine der Strukturanforderungen an einen Rolltreppenhandlauf.
Ein Handlauf erfährt
bedeutende Spannung und Dehnung, und es ist nicht möglich, einfach grundlegende
Abschnitte des Handlaufquerschnitts zu entfernen, ohne diese Erfordernisse
hinsichtlich der Struktur zu berücksichtigen.
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Eine
transparente Abdeckung beispielsweise kann je nach Antriebsmechanismus
wesentliche Zug- und/oder Druckbeanspruchung erfahren, und dieser
Punkt wird in dem zuvor erwähnten
Vorschlag nicht in Betracht gezogen. Folglich muss in diesem Vorschlag
jeder Rolltreppenhandlauf durch einen gemäß dieser Erfindung ersetzt
werden, sofern Werbung angebracht werden soll.
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Das
französische
Patent 2.728.377 offenbart einen Vinylfilm zur Verwendung bei Kassenlaufbändern in
Geschäften.
Der Vinylfilm umfasst Werbung, um diese dem Konsumenten zu präsentieren,
wenn dieser an der Kasse vorbeikommt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Eine
weitere Überlegung
ist, dass es in vielen Situationen wünschenswert sein könnte, einfach
eine Art an Schutzabdeckung auf einen Handlauf anzubringen, und
diesem Erfordernis wird keiner der Vorschläge nach dem Stand der Technik,
die zuvor genannt wurden, gerecht. Erstens können einige Rolltreppenhandläufe nach
einer gewissen Betriebszeit ein mattes, abgenutztes Erscheinungsbild
aufweisen. Weiters können
sie auf unbeabsichtigte Weise verschiedene Abdrücke oder Verfärbungen
an der Oberfläche
entweder aufgrund des Antriebsmechanismus oder des Umgangs der Benutzer
damit aufweisen. Bei manchen Gelegenheiten, z.B. in Luxushotels,
an Erholungsorten und dergleichen, ist es wünschenswert, dass Rolltreppenhandläufe ein
ansprechendes Erscheinungsbild aufweisen. Das Nachbehandeln der
Oberfläche
eines Handlaufs ist nicht leicht umsetzbar. Daher ist es wünschenswert,
einen Weg zu finden, eine Art von Film auf Rolltreppenhandläufe anzubringen,
der dem Handlauf ein neues Erscheinungsbild oder eine neue Oberfläche verleiht.
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Demgemäß ist es
wünschenswert,
einen Film bereitzustellen, der vor Ort leicht auf einen Rolltreppenhandlauf
angebracht werden kann. Solch ein Film sollte dem Handlauf sowohl
ein neues Erscheinungsbild verleihen können als auch als Fläche für Werbungen
oder Logos dienen.
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Vorzugsweise
sollte das Anbringen des Films leicht und unkompliziert vonstatten
gehen und den normalen Betrieb der Rolltreppe so kurz wie möglich unterbrechen.
Dies sollte ohne Abnahme oder zwischenzeitliche Ersetzung der Handläufe möglich sein.
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Weiters
erkannten die Erfinder, dass diese Abdeckung so weit wie möglich einstückig sein
sollte, um so wenig Kanten wie möglich
aufzuweisen usw., die wie erwähnt
zu unbeabsichtigtem Entfernen oder Verhängen des Films im Antriebsmechanismus
führen
können.
Die Filme sollten auch daher so beschaffen sein, um die Gelegenheiten
für Benutzer
gering zu halten, die Oberflächenausführung oder – abdeckung
abzuziehen.
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Die
Erfindung beruht auf dem Konzept, einen Film für die Oberfläche von
Handläufen
bereitzustellen, der sowohl einstückig als auch wieder abnehmbar
ist.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein flexibler Film
zum Anbringen an einem Handlauf bereitgestellt. Der Handlauf kann
ein sich bewegender Handlauf, wie er an Rollbändern und -treppen vorkommt,
oder ein stationärer
Handlauf sein, wie er in Treppenhäusern zu finden ist. Dieser
Film umfasst eine erste Filmschicht mit einer ersten Kleberschicht
an der Unterseite der ersten Schicht und ist gekennzeichnet dadurch,
dass der Film eine zweite Kleberschicht umfassen kann, durch die
die zweite Schicht auf der ersten Filmschicht haftet. Der Film ist
länglich,
d.h. im Wesentlichen einstückig
und mit einer gleichförmigen Breite,
die für
das Anbringen an einem Handlauf angepasst ist. Dieser Film kann
eine Schicht mit Gedrucktem auf der Oberseite der ersten Schicht
einschließen.
Eine Ablösefolieschicht
mit derselben Breite wie der Film kann gegebenenfalls beinhaltet
sein, um die erste Kleberschicht zu schützen. Die erste und die zweite
Schicht umfassen vorzugsweise Polyurethan mit einer Dicke von 0,076
mm (3 mil), und die Kleberschichten umfassen einen acrylbasierten
Kleber mit einer Dicke von 0,025 mm (1 mil).
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Gemäß diesem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein länglicher
Handlauf in Kombination mit einem flexiblen Film, der an diesem
Handlauf haftet, bereitgestellt, wobei der Film Folgendes umfasst:
eine erste Filmschicht und eine erste Kleberschicht zwischen der
ersten Filmschicht und dem Handlauf, durch die die erste Filmschicht
am Handlauf haftet, worin der Film eine dem Handlauf entsprechende
Breite aufweist, im Wesentlichen ununterbrochen entlang Länge des
Handlaufs verläuft,
sich um zumindest einen Abschnitt der Schultern des Handlaufs erstreckt
und Gedrucktes umfasst, und worin die erste Kleberschicht das Entfernen des
flexiblen Films ermöglicht
und der Film die Dimensionen des Handlaufs nicht bedeutend verändert, wobei der
längliche
Handlauf mit oder ohne Film eingesetzt werden kann und der flexible
Film gegen einen anderen flexiblen Film ausgetauscht werden kann.
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Die
vorliegende Erfindung kann eine Vorrichtung zum Anbringen eines
Klebefilms auf einen sich bewegenden Handlauf umfassen, wobei diese
Vorrichtung Folgendes umfasst: Montagemittel zum Montieren der Vorrichtung
auf einem Geländer;
ein erstes Spindelmittel zum Montieren einer ersten Filmrolle; und
ein Druckmittel zum Ausüben
von Druck auf den Film, damit der Film an einem Handlauf haftet,
wobei der Handlauf im Gebrauch an dieser Vorrichtung vorbei bewegt
werden kann, sodass der Film von der ersten Rolle durch Mittel zum
Ausüben
von Druck abgewickelt wird und der Film somit am Handlauf haftet.
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Es
ist möglich,
dass der eingesetzte Kleber keine Ablösefolie erfordert und dass
der Film auf dieselbe Weise abgewickelt werden kann wie zahlreiche,
im Handel erhältliche
Klebebänder.
Im Falle, dass die Beschaffenheit des Klebers eine Ablösefolie
erfordert, kann die Vorrichtung ein zweites Spindelmittel und eine zweite
Rolle zur Aufnahme der Ablösefolie
umfassen, die während
des Betriebs angeordnet werden, sowie ein Antriebsmittel zwischen
dem ersten und dem zweiten Spindelmittel. Das Abwickeln eines Films
von der ersten Spindel führt
dann dazu, dass das Antriebsmittel die zweite Spindel antreibt,
die die vom Film abgetrennte und somit von der Rolle entfernte Ablösefolie
aufnimmt. Das Antriebsmittel kann ein Getriebe umfassen. Das Getriebe
kann solch ein Geschwindigkeitsverhältnis zwischen der ersten und
der zweiten Spindel einschließen, dass
das zweite Spindelmittel schneller als erforderlich angetrieben
wird, um die Ablösefolie
aufzunehmen. Die Vorrichtung umfasst weiters Kupplungsmittel an
zumindest einem der zwei Spindelmittel, um sicherzustellen, dass
die Spannung nicht zu groß wird
und die Ablösefolie
nicht einreißt,
sodass eine gleichförmige
Spannung an der Ablösefolie
aufrechterhalten werden kann.
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Die
Vorrichtung kann ein längs
ausgerichtetes Glied als Hauptkörper
zur eigentlichen Durchführung des
Anbringens des Films einschließen,
und die erste und zweite Spindel können an einem Schwenkarm befestigt
sein, der schwenkbar am längs
ausgerichteten Glied angebracht ist. Eine Hauptrolle kann im Druckmittel beinhaltet
und relativ zum Hauptkörper
drehbar montiert sein. Die Hauptrolle kann mittels einer Feder gegenüber der
Oberseite des Rolltreppenhandlaufs vorgespannt sein.
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Das
Justierungsmittel kann Drehgelenks- und bewegliche Verbindungen
umfassen.
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Das
Druckmittel kann einen Druckmechanismus mit einer Vielzahl an Rollenpaaren
beinhalten, die symmetrisch um die Mittellinie des Druckmittels,
die einer Mittellinie eines Handlaufs entspricht, montiert sind. Die
Rollen können
sich vom vorderen Ende des Druckmechanismus (wobei das vordere Ende
mit der Vorwärtsbewegung
des Handlaufs übereinstimmt)
bis zum hinteren Ende des Rollenmittels erstrecken. Das Rollenpaar
am hinteren Ende des Rollenmittels wird anschließend an die Mittellinie der
Vorrichtung montiert, und die nachfolgenden Rollenpaare werden nacheinander
in gewisser Entfernung angebracht. Wenn sich nun der bewegende Handlauf
durch den Druckmechanismus durch bewegt, wird die äußere Oberfläche des
Handlaufs nach und nach mit dem Film umwickelt.
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Die
vorliegende Erfindung kann ein Verfahren zum Anbringen eines flexiblen
Films an einem Handlauf einschließen, wobei dieses Verfahren
folgende Schritte umfasst:
- (1) Bereitstellen
eines Films, umfassend eine erste Filmschicht und eine erste Kleberschicht
an der Unterseite der Filmschicht, wobei der Film im Allgemeinen
länglich
ist und eine der Breite des Handlaufs entsprechende Breite aufweist;
- (2) Ausrichten und Anhaften eines ersten Endes des Films an
einer Oberfläche
des Handlaufs;
- (3) Bewegen des Handlaufs relativ zum Film, um den Film kontinuierlich
und nach und nach am Handlauf anhaften zu lassen; und
- (4) Sicherstellen, dass die gesamte Breite des Films gleichförmig und
glatt an der Oberfläche
des Handlaufs haftet.
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Das
Verfahren kann das Bereitstellen des Films auf einer Rolle und das
Montieren der Rolle auf einer an den Handlauf anschließenden Spindel
umfassen. Eine Rolle kann weiters an der Oberfläche des Handlaufs angebracht
werden, um den Film gegen den Handlauf zu pressen. Das Verfahren
kann weiters das schrittweise Umwickeln der Lippen des Handlaufs
mit dem Film mittels Rollenpaare umfassen, die in bestimmter Entfernung
um die Außenseite
des Handlaufs montiert sind. Das Verfahren kann weiters den Einsatz
einer Vorrichtung, wie zuvor beschrieben, einbinden.
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Der
Film weist eine dem Handlauf entsprechenden Breite auf, d.h., dass
die Breite des Films in Anlehnung an die Breite des Handlaufs ausgewählt wird,
wobei seine tatsächliche
Breite wesentlich geringer sein kann als die des Handlaufs, sodass
der Film nur einen Teil des Handlaufs abdeckt.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Um
die vorliegende Erfindung verständlicher
darzustellen und um klarer zu zeigen, wie sie umgesetzt werden kann,
wird nun auf die beiliegenden Zeichnungen als Beispiele verwiesen,
die die bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigen und in denen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
zum Anbringen eines Films auf einen Rolltreppenhandlauf ist;
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die 2a und 2b Seitenansichten
der Vorrichtung aus 1 in unterschiedlichen Positionen sind;
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die 3a und 3b Längsansichten
eines Handlaufs sind, die unterschiedliche Montageanordnungen zeigen;
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4 eine
perspektivische Ansicht ist, die die Vorrichtung im Gebrauch auf
einem Geländer
einer Rolltreppe nach 3a zeigt;
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5 eine
perspektivische Ansicht ist, die eine Detailansicht der Bewegung
des Films und einer Ablösefolie
zeigt, in der man das Anbringen des Films auf einem Rolltreppenhandlauf
erkennt;
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die 6a und 6b Detailansichten
einer Spindel zum Montieren einer Rolle für den Film oder die Ablösefolie
sind;
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die 7a, 7b und 7c schematische
Ansichten sind, die Laufbahnen des Films und der Ablösefolie
und das Umwickeln des Handlaufs mit dem Film zeigen;
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die 8a und 8b Querschnittsansichten
eines Druckmechanismus sind, die seine Betriebsweise darstellen;
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die 9a–9f weitere
Querschnittsansichten eines Druckmechanismus sind, die das Anbringen von
Druckrollen darstellen;
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10 eine
Seitenansicht des Druckmechanismus ist, die Details einer Hälfte des
muldenförmigen Druckmechanismus
zeigt;
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die 11a–11f Ansichten sind, die Details des Anbringens
der Rollen des Druckmechanismus in Abständen zeigen;
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12 eine
Querschnittsansicht eines Films gemäß der vorliegenden Erfindung
ist;
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13 eine
perspektivische Ansicht eines Mechanismus zum Ausrichten der Vorrichtung
der vorliegenden Erfindung ist;
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14 eine
perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zum Entfernen eines Films
von einem Handlauf ist, worin die Vorrichtung im Gebrauch an einem
Handlauf gezeigt wird;
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die 15a, 15b und 15c eine perspektivische Ansicht von der anderen
Seite, eine Seitenansicht und eine perspektivische Ansicht ähnlich 14 eines
Teils der Vorrichtung zum Entfernen eines Films aus 14 sind,
wobei alle in vergrößertem Maßstab abgebildet
sind;
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16 eine
Schnittansicht der Vorrichtung aus 14 und 15 ist;
und
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die 17a–17d Draufsichten von Beispielen für Perforationsmuster
für einen
Film für
einen Handlauf sind.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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In
den 1 und 3a wird eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet.
Die Vorrichtung 10 umfasst ein Hauptträgerglied 12 mit röhrenförmigem, quadratischem
Querschnitt. Das Trägerglied 12 weist
an seinem unteren Ende eine umgekehrte T-Form auf und umfasst zwei
sich nach unten erstreckende Abschnitte 14 unterschiedlicher
Länge.
Am unteren Ende eines jeden Abschnitts 14 ist ein Saugnapf 16 angebracht.
Sofern erforderlich, kann das Trägerglied 12 seitlich versetzt
werden (3a, 3b), um
die Vorrichtung in der relativ zu einem Handlauf erwünschten
Position anzubringen.
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Am
oberen Ende des Trägerglieds 12 ist
eine schwenkbare Verbindung 18 angebracht, die eine Verbindung
zum ersten Querträger 19 bereitstellt.
Die drehbare Verbindung 18 schließt auf bekannte Weise sich überlappende
Flansche, die an den Gliedern 12, 19 fixiert sind,
sowie eine Mutter und eine Schraube ein, die so einzurichten sind,
dass die Flansche aneinander befestigt werden können.
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Auf
den ersten Querträger 19 ist
ein bewegliches Drehgelenk 20 angebracht, das eine Halterung
umfasst, die entlang des ersten Querträgers 19 beweglich
ist. Ein Gewindeschraubenglied 21 ermöglicht es, dass diese Halterung
in Verbindung mit dem Querträger 19 befestigt
werden kann.
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Das
untere Ende der Halterung des Drehgelenks 20 umfasst eine
zweite schwenkbare Verbindung 22 zu einem zweiten Querträger 23. Ähnlich den
zuvor beschriebenen Elementen kann diese drehbare Verbindung 22 mittels
einer Schrauben-Mutter-Anordnung
fixiert oder gesichert werden. Ein sich nach unten erstreckendes
Glied 24 erstreckt sich von einem Ende des zweiten Querträgers 23 aus.
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Die
gesamte Anordnung der Glieder 12, 19, 23 und 24,
die schwenkbaren Verbindungen 18 und 22 und das
bewegliche Drehgelenk 20 dienen dazu, für die erwünschte Bewegungsfreiheit des
unteren Endes des sich nach unten erstreckenden Glieds 24 in
vertikaler wie auch horizontaler Richtung, d.h. in der Ebene der 3a und 3b,
zu sorgen. Da der tatsächliche
Applikator der vorliegenden Erfindung (der nachstehend im Detail
beschrieben wird) am unteren Ende des Glieds 24 angebracht
ist, kann er relativ zu einem Handlauf in einer erwünschten
Position eingerichtet werden. So ermöglichen die Schwenk-Verbindungen 18, 22,
dass die vertikale Position eingerichtet wird, und diese Einstellung
führt notwendigerweise
zu einer bestimmten seitlichen oder horizontalen Bewegung des unteren
Endes des sich nach unten erstreckenden Glieds 24. Das
bewegliche Gelenk entlang des Querträgers 19 ermöglicht es,
dass die horizontale Position eingestellt wird.
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Die 1 und 3a zeigen
eine Montageanordnung, in der sich die freien Enden der Querträger 19, 23 in
entgegengesetzte Richtungen ausdehnen. In einer anderen Montageanordnung
sind die vertikal ausgerichteten Glieder 12, 24 nahe
aneinander angeordnet, wobei sich die freien Enden des Querträgers in
derselben Richtung von den Gliedern 12, 24 weg
erstrecken.
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Im
Allgemeinen wird die Vorrichtung stets an der inneren Oberfläche eines
Geländers 198 montiert, und
oft weist das Geländer
keine erreichbare äußere Oberfläche auf.
So sind beide Anordnungen aus den 3a und 3b für die zwei
Handläufe
an beiden Seiten einer Rolltreppe oder eines Rollbandes erforderlich.
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Das
untere Ende des sich nach unten erstreckenden Glieds 24 ist
mit einem sich längs
erstreckenden Glied 32 (welches relativ zum Rolltreppenhandlauf
als sich längs
erstreckend beschrieben wird, was anhand der nachstehenden Beschreibung
leichter verständlich
sein wird) verbunden, das einen Hauptkörper des tatsächlichen
Applikators zum Anbringen des Films bildet.
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Ein
hinteres Ende des Glieds 32 ist an eine L-förmige Halterung 34 fixiert.
Querträger 36, 37 erstrecken sich
weiters senkrecht, ausgehend von dem sich längs erstreckenden Glied, von
der Mitte und dem vorderen Ende dieses Glieds aus. Ein Vorsprung 38 ist
an dem sich längs
erstreckenden Glied 32 angebracht und erstreckt sich ausgehend
von dem diesem Glied 32 nach oben zwischen den Querträgern 36 und 37.
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Die
L-förmige
Halterung 34 umfasst ein horizontales Element 40.
Eine Hinterrolle 41 ist an zwei Vorsprüngen 41a, die sich
nach unten von den hinteren Enden des horizontalen Elements 40 erstrecken,
angebracht. Ein kleiner Rahmen 42, umfassend ein Paar paralleler,
beabstandeter Seitenglieder und einen verbindenden Querträger, ist
schwenkbar auf zwei kleinen Vorsprüngen 44 angebracht,
die nach unten und vorne vom vorderen Ende des Elements 40 vorspringen.
Eine Rolle 46 ist drehbar zwischen den freien Enden der Seitenglieder
des Rahmens 42 angebracht.
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Die 1, 2a und 2b zeigen,
wie zum Vorspannen des Rahmens 42 und also der Rolle 46 nach
unten ein Federmechanismus 47 bereitgestellt ist, der an
ein vertikales Element 50 des L-förmigen Rahmens 34 angebracht
ist. Der Federmechanismus 48 umfasst eine Schraubenfeder 48a (1),
einen Kolben 52 und untere und obere Scheiben 49a und 49b.
Der Kolben 52 ist an seinem unteren Ende beweglich mit einem
seitlichen Vorsprung des Rahmens 42 verbunden. Die Unterseite
der Schraubenfeder grenzt an die untere Scheibe 49b an,
während
das obere Ende der Feder 48a an der oberen Scheibe 49a anstößt. Die
untere Scheibe 49b ist fest am Kolben 52 befestigt,
während
die obere Scheibe 49a beweglich am Kolben angebracht ist.
Die obere Scheibe 49a ist ebenfalls beweglich mit einem
vertikal ausgerichteten Kurbelglied 54 verbunden. Das Kurbelglied 54 ist über eine
Kurbelwelle (nicht dargestellt) mit einem horizontal ausgerichteten
Griff 56 an der gegenüberliegenden
Seite des vertikalen Elements 50 verbunden, wobei die Kurbelwelle
in einer Bohrung des Elements 50 drehbar montiert ist.
Ist der Griff 56 horizontal und nach hinten zeigend ausgerichtet
(wie in 2b), zeigt das Kurbelglied 54 nach
unten, wodurch es die Feder 48a komprimiert. Die Kompression
der Feder 48a spannt den Rahmen 42 nach unten.
Der Griff 56 wird durch eine Sperrklinke 58 in
Position gehalten. Wird die Sperrklinke freigegeben und dreht sich
der Griff 56 in eine nach vorne zeigende, horizontale Stellung, so
zeigt das Kurbelglied 54 nach oben und löst so die
Kompression der Feder (wie in 2a dargestellt).
Die Sperrklinke 58 ist drehbar in einer Öffnung im
vertikalen Element 50 angebracht, sodass sie vom Griff 56 entfernt
werden kann, um den Griff freizugeben.
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Ein
Schwenkarm 60 ist schwenkbar am Vorsprung 38 montiert
und umfasst ein Abstandshalterelement 62, um den Schwenkarm
aus nachstehend erklärten
Gründen
beabstandet vom sich längs
erstreckenden Glied 32 zu halten. Der Schwenkarm 60 kann
zwei getrennte Glieder 60a und 60b umfassen, die über ein
Gelenk 61 fixierbar miteinander verbunden sind. Der Schwenkarm 60 kann
in einer horizontalen Stellung, wie in 2a dargestellt,
mittels einer einfachen Verriegelung 63 fixiert werden.
Die Verriegelung 63 ist ein einfaches, L-förmiges Glied,
von dem ein Ende drehbar auf das sich längs erstreckende Glied 32 angebracht
ist. Das andere Ende stößt am unteren
Abschnitt des Schwenkarms an und verhindert so, dass der Arm von
der Vorrichtung fällt.
Der Schwenkarm 60 kann durch Drehen der Verriegelung 63 vom
Schwenkarm weg freigegeben werden.
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Die
erste und zweite Spindel 64, 66 werden drehbar
auf den Schwenkarm 60 montiert; Details zur Spindel 66 werden
nachstehend in Bezug auf die 6a, 6b gegeben.
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Die
erste Spindel 64 ist an einem Antriebszahnrad 68 fixiert,
während
die zweite Spindel an einem Abtriebszahnrad 70 angebracht
ist. Ein Zwischenzahnrad 72 ist beweglich am Schwenkarm
so montiert, dass es sowohl in das Antriebszahnrad als auch in die
angetriebenen Zahnräder 68, 70 eingreift.
Das Antriebszahnrad 68 ist wesentlich größer als
das Abtriebszahnrad 70, um sicherzustellen, dass die zweite
Spindel 66 schneller angetrieben wird als die erste Spindel 64.
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Die
Anordnung der Spindeln 64, 66 und der Rolle 46 dient
dem Zweck, einen Kleberfilm an der Oberfläche des Handlaufs anzubringen.
Um sicherzustellen, dass der Film gleichförmig um die Seitenkanten und zumindest
teilweise an der Unterseite eines Handlaufs angebracht wird, ist
ein Druckmechanismus 90 bereitgestellt. Der Druckmechanismus
umfasst ein muldenförmiges
Element 92 mit einer ersten und einer zweiten Hälfte 92a, 92b.
Jede dieser Elementshälften 92a, 92b schließt Elemente 94 ein,
die sich ergänzen,
um zusammen Schlitze oder Hülsen
mit geringer Tiefe zu bilden. Ausgehend von jedem der Querträger 36, 37 erstreckt
sich nach unten hin ein Trägerglied 96,
das als Querschnitt eine umgekehrte T-Form und so Kantenabschnitte
aufweist, die in die aus den Elementen 94 gebildeten Hülsen eingreifen.
Dies ordnet die muldenförmigen
Elementhälften 92a, 92b so
an, dass sie zwar eine Seitwärtsbewegung
durchführen
können,
ihre Bewegungsfreiheit jedoch trotzdem eingeschränkt ist.
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Aus
den 1, 8a und 8b ist
am besten ersichtlich, wie ein über
dem Zentrum angeordneter Mechanismus 100 einen ersten Arm 101 und
einen zweiten Arm 102 umfasst, die schwenkbar an den muldenförmigen Elementhälften 92a bzw. 92b angebracht
sind. Der zweite Arm bildet einen stumpfen Winkel und ist aus zwei
im Allgemeinen parallel verlaufenden Seitengliedern gebildet. Das
freie Ende 104 des zweiten Arms 102 stellt einen
Betätigungsgriff
bereit. Der erste Arm 101 ist schwenkbar an den zweiten
Arm 102 angebracht, wobei er damit im Allgemeinen einen
stumpfen Winkel einschließt.
Wird das Griffende 104 auf bekannte Weise angehoben und
in Richtung des sich längs
erstreckenden Glieds 32 gedreht, führt dies zu einem Weggleiten der
muldenförmigen
Elemente 92a, 92b entlang des Gliedes in umgekehrter
T-Form 96 (8b). Wird das Griffende 104 in
die in 8a dargestellte Position umgelegt,
so werden die muldenförmigen
Hälften 92a, 92b in
die gezeigte Stellung zusammengezogen. Der erste Arm 101 schließt eine
aus einer Mutter 105 und einer Schraube 105a bestehenden
Anordnung ein, die in den 8a und 8b dargestellt
ist. Die Mutter 105 wird eingesetzt, um den ersten Arm 101 zu
verkürzen.
Das Verkürzen
des ersten Arms 101 führt
dazu, dass die Elemente 92a und 92b in der geschlossenen
Stellung näher
zusammenrücken.
Dies ermöglicht
das Einstellen der Breite der Mulde 92 für Handläufe unterschiedlicher
Ausmaße.
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In
den 1, 9a–9f, 10 und 11a–11f wird dargestellt, wie eine Reihe von Rollen 110, 111, 112, 113, 114 und 115 drehbar
auf einen Rollenmontagemechanismus innerhalb jeder der beiden Elementhälften 92a, 92b angebracht
werden. Die Rollen 110–115 sind
so angebracht, dass die Rollen 110 relativ nahe der Mittellinie
der Vorrichtung und der Mittellinie des Handlaufs sind. Die Rollen 110 sind
in Richtung der Rückseite
der Elementhälften 92a und 92b an
der Position 110a (10) angebracht.
Die anderen Rollen 111, 112, 113, 114 und 115 sind
stufenweise weiter von der Mittellinie entfernt und stufenweise
näher zur
Vorderseite des Mechanismus hin an den Positionen 111a, 112a, 113a, 114a bzw. 115a angebracht,
um den Handlauf schrittweise mit einem Film zu umspannen. Die Rollen 110 bis 113,
die im Allgemeinen als 210 am Rollenmontagemechanismus 212 (11a, 11d)
dargestellt sind, werden auf einen Rahmen 214 montiert.
Der Rahmen 214 umfasst zwei Seitenglieder 216 und
drei Querglieder 218, 220 und 222. Die
Rolle 210 ist auf dem Querglied 218 drehbar angebracht.
Der Rahmen 214 ist drehbar auf zwei Zapfen 224 angebracht,
die sich von der Grundfläche 226 des
Rollenmechanismus aus erstrecken. Eine Schraubenfeder 228 ist
am Querglied 222 angebracht. Ein Ende der Feder wird gegen
die Grundfläche 226 und
das andere Ende gegen das Querglied 220 gepresst. Die Feder 228 spannt
so den Rahmen 214 und die Rolle 210 nach innen
gegen den Handlauf 200 vor. Die Grundfläche 226 ist auf eine
entsprechende muldenförmige
Hälfte 92a, 92b angebracht.
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Nun
wird hauptsächlich
auf die 11b, 11c, 11e und 11f Bezug
genommen. Hierin sind die Rollen 114 und 115 mit
einigen Ausnahmen ähnlich
innerhalb des Rollenmontagemechanismus angebracht. Erstens weisen
die Rollen 114 und 115 einen geringeren Durchmesser
als die Rollen 110–113 auf.
Weiters sind die Rollen 114 und 115 seitlich von
der Feder 228 mittels Abstandshalterelementen 230 beabstandet. Beide
dieser Unterschiede bewirken, dass die Rollen den Film gegen die
Schulter des Handlaufs pressen können,
sofern der Abstand eingeschränkt
ist.
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Aus
den 2, 9e, 9f und 10 ist
am besten ersichtlich, wie die muldenförmigen Elementhälften 92a, 92b eine
nach vorne gerichtete Verlängerung 116 umfassen.
Auf jeder dieser Verlängerungen 116 sind
Halterungen 118 und 119 angebracht. Die Rollen 114 sind
drehbar auf den ersten Halterungen 118 und die Rollen 115 sind
drehbar auf die zweiten Halterungen 119 montiert.
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Nun
wird auf die 6a und 6b verwiesen,
die Details eines Kupplungsmechanismus für die Spindel 66 und
eines Reibungs-Montagemechanismus für beide Spindeln 64, 66 zeigen.
Jede dieser Spindeln 64, 66 beinhalten einen drehbar
angebrachten Spindelkörper 120,
die jeweils mit einem zugehörigen
Zahnrad 68, 70 verbunden sind. Es umfasst jedoch
nur eine Spindel 66 den Kupplungsmechanismus.
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Der
Spindelkörper 120 der
Spindel 66 umfasst ein inneres röhrenförmiges Lager 122,
das auf einer Achse 124 angebracht ist. Diese Achse 124 weist
einen vergrößerten Achsenkopf 126 auf.
Eine Schraubenfeder 128 ist zwischen dem vergrößerten Achsenkopf 126 und
einer Beilagscheibe 130, die an das Ende des Lagers 122 angrenzt,
angebracht. Die Schraubenfeder 128 drückt den Spindelkörper 120 gegen
das an der Achse 124 angebrachte Zahnrad 70.
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Die
Achse 124 erstreckt sich durch ein Lagerloch 134 im
Schwenkarm 60, und an jeder Seite des Schwenkarms 60 sind
Beilagscheiben 136 vorgesehen. Die Beilagscheiben 136 sind
entweder an der Achse 124 befestigt oder in diese integriert.
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innerhalb
des Spindelkörpers 120 befindet
sich ein Hebel 138, der ein vorstehendes Hebelende oder einen
Betätigungsabschnitt 140 einschließt. Der
Hebel 138 ist drehbar an 142 angebracht, und eine
Feder 144 spannt den Hebel radial nach außen vor.
Vorsprünge
am Lager 146 erstrecken sich radial aus den Öffnungen des
röhrenförmigen Spindelkörpers 120 hinaus.
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Demgemäß wird bei
Gebrauch, wie in 6a dargestellt, zum Montieren
einer Rolle 150 zur Aufnahme der Ablösefolie vom Film das Hebelende 140 radial
nach innen gedrückt,
um die Vorsprünge 146 radial nach
innen zu bringen. Dies ermöglicht
es, die Rolle 150 auf die Spindel 66 aufgleiten
zu lassen. Ist die Rolle 150 in Position, so kann der Hebel 138 wieder
losgelassen werden. Anschließend
wirkt die Feder 144 auf die Lagervorsprünge 146 ein und drückt sie
gegen die Innenseite der Rolle 150, wodurch die Hülse sicher
angebracht werden kann. Das Drehmoment kann dann zwischen der Hülse 150 und
dem Spindelkörper 120 übertragen
werden.
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Die
Anordnung der Feder 128 und der damit verbundenen Elemente
der Spindel 66 dient als Kupplung, um die Drehmomentübertragung
zwischen dem röhrenförmigen Spindelkörper 120 und
der Achse 124 einzuschränken.
Insbesondere variiert das erforderliche Geschwindigkeitsverhältnis zwischen
den zwei Spindeln 64,66 proportional zu den unterschiedlichen
Größen der
Rollen auf den zwei Spindeln. Es ist unmöglich, permanent ein absolut
exaktes Verhältnis
aufrechtzuerhalten. Demgemäß ist solch
ein Verhältnis
zwischen den Antriebszahnrädern
und den Abtriebszahnrädern 68, 70 notwendig,
das sicherstellt, dass zumindest die zweite Spindel 66 bei
allen tatsächlichen
Größen der
Rollen auf den Spindeln 66 (wobei die tatsächliche
Größe der Durchmesser
der Rolle zu jedem Zeitpunkt inklusive des auf ihr aufgewickelten
Materials ist) mit einer geringfügig
schnelleren Geschwindigkeit als erforderlich angetrieben wird. Jede übermäßige Geschwindigkeit wird
dann wirksam durch den Kupplungsmechanismus in der Spindel 66 abgeleitet.
Bei Verwendung führt
dies zur Aufrechterhaltung eines konstanten Drehmoments, das dazu
neigt, die Ablösefolie
aufzuwickeln.
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Nun
wird auf die 4, 5, 7, 8, 12 und 13 verwiesen,
in denen eine bevorzugte Filmkonfiguration und ein bevorzugtes Verfahren
zum Einsatz der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung beschrieben
wird.
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In 12 wird
ein Querschnitt eines Films gemäß der vorliegenden
Erfindung schematisch dargestellt. Dieser Querschnitt ist quer zur
Längsrichtung
des Handlaufs dargestellt. Dieser Film wird mit dem Bezugszeichen 160 bezeichnet
und umfasst eine erste Filmschicht 162 mit einer ersten
Kleberschicht 164 an der Unterseite des Films. Um den Film
bis zu seiner Anbringung zu schützen
und um das Aufwickeln des Films auf eine Hülse 150 zu ermöglichen,
wird eine Ablösefolie 166 auf
bekannte Weise bereitgestellt.
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An
der Oberseite der ersten Schicht 162 werden mit der Nummer 168 bezeichnete
Drucksachen bzw. Gedrucktes bereitgestellt. Dieses Gedruckte können Texte,
Logos, Bilder usw. sein, und es wird erwartet, dass sie häufig wiederholte
Muster aufweisen werden. Schematisch dargestellt weist dieses Gedruckte
eine zu vernachlässigende
Dicke auf, sodass sie die Dicke der anderen Schichten nicht signifikant
beeinflussen. Dieses Gedruckte 168 wird direkt auf die
Oberfläche
der ersten Filmschicht 162 aufgedruckt.
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Anschließend an
das Auftragen des Gedruckten 168 wird eine zweite Filmschicht 170 mit
einer jeweiligen zweiten Kleberschicht 172 auf der Oberseite
der ersten Schicht angebracht, sodass das Gedruckte 168 zwischen
den zwei Filmschichten 162, 170 eingeschlossen
werden. Dies dient dem Schutz des Gedruckten.
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Jede
Filmschicht 162, 170 ist vorzugsweise ein Polyurethanfilm
mit einer Dicke von 0,076 mm (3 mil). Der Film ist vorzugsweise
ein farbloser, flexibler Hochglanzfilm, der mit einem farblosen,
druckempfindlichen Acrylkleber beschichtet ist. Diese Filme werden
mit einer Ablöseschicht
versehen. So kann nach Bedrucken der Oberseite der ersten Filmschicht 162 die
zweite Filmschicht 170 mit dem mit ihr verbundenen Kleber 172 nach
Ablösen
der Ablöseschicht
oder -folie auf die Oberseite der ersten Filmschicht 162 aufgetragen
werden, um den in 8 dargestellten, kombinierten
Film 160 zu bilden.
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Die
Breite des Films, wie er geliefert wird, beträgt üblicherweise einige Fuß. Für den vorliegenden Zweck
würde er
zu den jeweiligen Handläufen
entsprechenden Breiten zugeschnitten werden.
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Während im
Allgemeinen die erste und die zweite Filmschicht 162, 170 beide
farblos sein würden, kann
es für
manche Anwendungen wünschenswert
sein, die zweite Filmschicht 170 zu färben. So könnte die zweite Schicht 170 eine
kräftige,
gleichförmige
Farbe aufweisen, um als geeigneter Hintergrund für Werbematerial oder für das Logo
eines Herstellers zu dienen, und diese Farbe könnte im Einklang mit einer
typischen Farbe des bestimmten Produkts oder Herstellers stehen.
Darüber
hinaus könnte
die erste Filmschicht 162, sofern erwünscht, auch eine gewisse Tönung aufweisen.
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Ein
anderer Aspekt der Erfindung ist die Verwendung eines Films einfach
als Schutz für
einen Handlauf einer Rolltreppe oder eines Rollbandes. Zu diesem
Zweck könnte
der Film 160 nur einschichtig sein. Für solche Anwendungen könnten also
die zweite Filmschicht 170 und die entsprechende Kleberschicht 172 weggelassen
werden. Der Vollständigkeit
wegen wird erwähnt,
dass es bei solchen Anwendungen denkbar ist, dass gewisse Drucksachen
trotzdem auf der Oberseite der ersten Filmschicht 162 bereitgestellt
werden könnten,
dass dieses Gedruckte dann jedoch nicht geschützt werden und so während des
Durchlaufens des Handlaufantriebsmechanismus unter übermäßiger Abnutzung,
Entstehung von Abdrücken
usw. leiden würden.
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Nun
wird Bezug genommen auf 13, die
einen Anordnungsmechanismus 180 zeigt, der im Wesentlichen
einen fünfgliedrigen,
schwenkbaren Parallelogramm-Mechanismus
umfasst. Der Mechanismus 180 umfasst ein Paar Seitenelemente 182,
das drehbar an ein Paar Querelemente 184 gebunden ist.
Ein Zentralelement 186 erstreckt sich der Länge nach
parallel zu den Seitenelementen 182 und ist drehbar an
die Querelemente 184 gelagert. Zugfedern 188 können hierbei
weggelassen werden. Werden die Federn 188 weggelassen,
so muss die Einheit ganz einfach mit der Hand gehalten werden und
dadurch für
die erforderliche Schließspannung
gesorgt werden, um den zwischen dem Zentralelement 188 und
den Enden der Querelemente 184 angebrachten Mechanismus
zu zentrieren. Die Zugfedern 188 wirken hierbei, um die
Seitenelemente 182 zusammen vorzuspannen, wobei sie dazu
neigen, das durch die Elemente 182, 184 gebildete
Parallelogramm zusammenfallen zu lassen.
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Auf
dem Zentralelement 186 ist eine Lichtquelle 190,
hierin ein Laser, angebracht. Der Laser 190 ist in einer
Halterung 192, die schwenkbar auf dem Zentralelement 186 montiert
ist, angebracht.
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Schwenkbare
Verbindungen zwischen den Elementen 182, 184 werden
durch Gelenkszapfen gebildet, wovon einer als 194 angegeben
ist. Jeder Gelenkszapfen 194 unter dem jeweiligen Seitenelement 182 ist mit
einem zylindrischen Ring 196 versehen.
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Nun
wird eine Beschreibung der Verwendung der Ausrüstung der vorliegenden Erfindung
gegeben. Bevor ein Film an einem Handlauf angebracht wird, muss
der Handlauf zuerst sorgfältig
vorbereitet werden. Die meisten Handläufe sammeln nach einer gewissen
Betriebszeit eine Schmutz- und Fettschicht an, die einen Klebefilm
am guten Haften hindert.
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Demgemäß wird der
Handlauf zuerst mit einem Lösungsmittel
gewaschen, vorzugsweise mit einer EH-101-Lösungsmischung, um die gesamte
Schmutz- und Fettschicht zu entfernen. Die EN-101-Lösungsmischung
ist aus Ethylacetat, Naphtha, Toluol und Benzol zusammengesetzt.
Bei diesem Reinigungsschritt sollten Gummihandschuhe getragen und
geeignete Applikatoren verwenden werden.
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Der
Handlauf wird dann auf Rillen oder Mängel untersucht, die das Anbringen
erschweren könnten. Sind
tiefe Rillen vorhanden, so kann es eventuell notwendig sein, den
Handlauf zu ersetzen, bevor der Film aufgetragen wird.
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Jegliche
tiefreichende Flecken oder Abdrücke
können
mit einem Scheuerkissen und der EN-101-Lösungsmischung entfernt werden.
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Am
Handlauf wird zuerst der zu erreichende Abschnitt gereinigt, wobei
beide Handläufe
einer Rolltreppe oder eines Rollbands gleichzeitig gereinigt werden
können.
Jeder gereinigte Abschnitt wird dann mit einer Markierung versehen.
Der Antriebsmechanismus der Rolltreppe wird dann in Betrieb genommen,
um die Rolltreppe und den dazugehörigen Handlauf in Gang zu setzen
und bis zum Ende der markierten und gereinigten Abschnitte weiterlaufen
zu lassen, um die anderen, nicht gereinigten Abschnitte der Handläufe zugänglich zu machen;
dieses Verfahren wird wiederholt, bis die gesamte Länge beider
Handläufe
einer Rolltreppe gereinigt ist.
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Sobald
der Handlauf einmal gereinigt ist, wird er mit einem Versiegelüngsmittel
beschichtet, um die Klebebindung zwischen dem Film und dem Handlauf
leicht zu verringern. Dies gewährleistet,
dass der aufgebrauchte Film schnell abgelöst werden kann. Ein entsprechendes
Versiegelungsmittel wird aufgebracht wie spezifiziert, im Allgemeinen
als ein dünner
Film. Ein Versiegelungsmittel-Film wird auf gleichmäßigen, Glanz poliert.
Wiederum können
die Handläufe
auf beiden Seiten einer Rolltreppe gleichzeitig behandelt werden.
Die Handläufe
werden mit einer Markierung versehen, um die Bereiche anzuzeigen,
die versiegelt worden sind und dann vorwärts getrieben unter Verwendung
des Rolltreppen-Antriebs-Mechanismus. Dies wird wiederholt bis beide
Handläufe
behandelt und versiegelt sind.
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Um
einen Film für
eine Rolltreppe bereitzustellen, werden zwei angepasste Filmrollen,
eine pro Handlauf, bereitgestellt. Die Handläufe werden getrennt mit dem
Film überzogen.
Theoretisch kann es möglich
sein, beide Filme gleichzeitig aufzutragen, doch üblicherweise
ist dies nicht gut umzusetzen. Es wurde herausgefunden, dass das
Anbringen des Films sorgsam überwacht
werden muss, und gegebenenfalls sind auch Anpassungen und dergleichen
erforderlich. Zwei Filme gleichzeitig zu überwachen, würde schwierig
sein.
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Für eine Rolltreppe
werden zur Montage zwei angepasste Filmrollen, eine pro Handlauf,
bereitgestellt; der Handlauf ist als 200 und sein Geländer als 198 in
den Zeichnungen angegeben, während
die Filmrollen mit 174 bezeichnet sind. Zuerst sollte kontrolliert
werden, ob die richtigen Rollen 174 für die bestimmte Stelle oder
Rolltreppe vorhanden sind. Die Wicklungsanordnung der Rollen sollte überprüft werden. Üblicherweise sollte
das meiste Werbematerial in einer Richtung zu lesen bzw. betrachten
sein und sollte in der für
jede Auf- und Abwärtsrolltreppe
passenden Ausrichtung angebracht werden.
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Die
Vorrichtung 10 wird dann, wie in den 3 und 4 dargestellt,
auf dem Geländer 198 montiert, wobei
lediglich das Trägerglied 12 fixiert
wird, d.h. dass hierbei das Querträger und die damit verbundenen Komponenten
entfernt werden. Die Vorrich tung 10 wird bei nach unten
führenden
Rolltreppen vorzugsweise am oberen Ende der Rolltreppe und bei nach
oben führenden
Rolltreppen vorzugsweise am unteren Ende montiert. Bei Installationen,
bei denen Hindernisse diese Art von Montage verhindern, ist es zulässig, die
Vorrichtung 10 an einer anderen Stelle als an den Enden,
in einem geraden, geneigten Abschnitt des Handlaufs anzubringen.
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Die
Vakuumnäpfe 16 werden
auf bekannte Weise aufgepumpt, um sie sicher am Geländer anzubringen.
Ist das Trägerglied 12 sicher
montiert, so wird die übrige
Vorrichtung oder der übrige
Applikator durch Aufgleiten des Drehgelenks 20 auf den
ersten Querträger 19 gemäß den 3a oder 3b,
wie erforderlich, ebenfalls montiert.
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Der
Schwenkarm wird mit dem Sperrmechanismus 63 in die eingefahrene
Position gebracht. Eine Filmrolle 174 wird anschließend auf
der ersten Spindel 64 angebracht. Diese wird, wie in den 6a und 6b und
wie zuvor detailliert beschrieben, montiert.
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Die
Vorrichtung 10 wird am Geländer 198 mit dem muldenförmigen Druckmechanismus 90 in
der offenen Anordnung (8b) montiert. Der Druckmechanismus 90 wird
dann geschlossen. Es werden die Schwenkverbindungen 18, 22 und
das bewegliche Drehgelenk 20 wie erforderlich gelockert,
wodurch die horizontale und vertikale Position der Vorrichtung eingerichtet
werden kann. Die Hinterrolle 41 und die Rollen 110–115 dienen
dazu, sicherzustellen, dass die Vorrichtung relativ zum Handlauf
korrekt eingerichtet ist. Sofern erforderlich, wird die Mutter-
und Schraubenanordnung 105, 105a eingerichtet.
Ist die Vorrichtung korrekt eingerichtet, so können die Drehverbindungen 18, 22 und
das bewegliche Drehgelenk 20 blockiert werden. Eine letzte
Winkeleinstellung wird mittels einer Libelle erreicht.
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Anordnung
und Abstände
sollten nun überprüft werden.
Die Anordnung kann mittels eines in 15 dargestellten
Mechanismus überprüft werden.
Zu diesem Zweck wird die Mittellinie der Ablösefolie 166 gemessen
und mit einem Lineal und einem Kugelschreiber markiert, oder die
Ablösefolie
kann mit einer vorgedruckten Mittellinie bereitgestellt werden.
Zuerst werden die Seitenelemente 182 des Anordnungsmechanismus 180 ergriffen
und seitwärts
verschoben, und der Mechanismus 180 wird auf den Handlauf 200 aufgepasst.
Die Seitenelemente 182 werden dann losgelassen, sodass
die Federn 188 den Mechanismus 180 in eine Position bringen,
in der er dicht an die Seiten des Handlaufs 200 anstößt. Dadurch
wird der Laser 190 automatisch auf die Mitte des Handlaufs
ausgerichtet. Die Winkelstellung des Lasers 190 kann, sofern
erwünscht,
eingestellt werden.
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Die
Position des Laserstrahls zur Mittellinienmarkierung gibt an, ob
die Rolle 174 korrekt ausgerichtet ist. Sofern notwendig,
kann die Rollenposition durch Niederdrücken des Spindelhebels 140,
um die Spindelspannung und die bewegliche Rolle 174 loszulassen,
bis die Markierung und der Laser auf einer Linie liegen angepasst
werden. Die Laserführung
wird dann vom Handlauf entfernt.
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Der
Schwenkarm 60 wird mittels eines Sperrmechanismus 63 in
einer Position fixiert, und der Druckmechanismus 90 wird
geöffnet.
Die Rolle 46 wird in eingefahrener Position, wie in 2a dargestellt,
durch Drehen des Griffs 56 in eine nach vorne gerichtete
Stellung platziert. Dies führt
dazu, dass das Kurbelglied 54 nach oben zeigt und die Rolle 46 über den
Handlauf gehoben wird. Ist die Rolle 174 in ihrer Position,
wird das Ende 160a des Films um die eingefahrene Rolle 46 gelegt
und händisch
durch den offenen Druckmechanismus 90 gezogen und entlang
der Länge
des Handlaufs ausgerichtet. Das Ende des Films wird um die Seiten des
Handlaufs gewickelt, nachdem eine entsprechende Länge der
Ablösefolie 166 abgezogen
wurde. Zu diesem Zeitpunkt kann es beim Haften des Films noch zu
Falten und Blasenbildung kommen. Der Druckmechanismus 90 wird
dann geschlossen und die Ablösefolie 166,
die vom Film 190 abgezogen wurde, wird um die und über der
Rolle 174 ausgerichtet und durch ein Band an einer Aufnahmerolle 178 fixiert.
Die Rolle 178 wird auf der Spindel 66 montiert.
Die Kurbel wird aus der Sperrklinke 58 freigegeben und
um 180° gedreht,
und das Kurbelglied 54 zeigt nun in Abwärtsrichtung in Bezug auf die
Kurbelachse, und die Rolle 46 wird durch die Feder nach unten
gepresst, bis sie in Kontakt mit dem Handläuf 200 (2b)
kömmt.
Der Schwenkarm 60 wird nun freigegeben, sodass die Rolle 174 an
die Rolle 46 stößt und gegen
sie läuft.
Das Gewicht des Schwenkarms vergrößert die Kraft, die während des
Auftragens auf den Film ausgeübt
wird.
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Ist
der Film 160 erst mal in Kontakt mit dem Handlauf 200,
so kann dieser ein kurzes Stück
nach vorne bewegt werden, um einen Ansatz der Laufrichtung zu fixieren
und die zentrierte Ausrichtung des Films sicherzustellen. Die Kanten
des Films sollten glatt und symmetrisch auf den Handlaufschultern
aufliegen. Ist dies nicht der Fall, kann die Position der Rolle 174 nachgestellt
werden.
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Der
vorderste Abschnitt des Films 160, der an das Ende 160a angrenzt,
wird händisch
um den Handlauf 200 gewickelt, sodass die in 7c dargestellte
Anordnung erhalten wird, wodurch sichergestellt wird, dass keine
Luftblasen unter dem Film entstehen oder zurückbleiben. Der Druckmechanismus 90 wird
dann geschlossen, und die Rolltreppe wird vorwärts bewegt, um ein Teststück von etwa
fünf Fuß ablaufen
zu lassen, um sicherzustellen, dass keine Luftblasen oder Falten
gebildet werden. Der durch die Rolle 46 ausgeübte Druck
kann durch Drehen einer Mutter (nicht dargestellt) unter der Feder 48a am
Kolben 52 eingestellt werden. Der Rollendruck innerhalb
des Druckmechanismus 90 wird durch Drehen der Mutter 105a eingestellt,
die die Distanz zwischen den beiden Hälften des Druckmechanismus
verändert.
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Kann
festgestellt werden, dass die Vorrichtung korrekt zentriert und
mit den notwendigen Abständen eingerichtet
ist und dass der Film 160 gleichförmig ohne Falten, Luftblasen,
usw. aufgetragen wird, so kann die Rolltreppe in Betrieb genommen
werden, um den Film um die gesamte Länge des Handlaufs zu legen.
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Es
muss auf den Moment geachtet werden, in dem das Ende 160a des
Films zurück
in Richtung der Vorrichtung 10 kommt. Das Ende 160a,
das mit der Hand niedergedrückt
wurde, läuft
unter der Rolle 41 durch, die dazu dient, sicherzustellen,
dass der Film korrekt auf den Handlauf aufgepresst wurde. Kommt
das Ende 160a zum Mechanismus zurück, so lässt man einen Abschnitt des
Films das Ende 160a um etwa 30,5 cm (12 Zoll) überlappen.
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Nun
wird der Schwenkarm 60 angehoben, und der auf die Rolle 46 ausgeübte Druck
wird durch Einrasten des Griffs 56 nachgelassen. Der Druckmechanismus 90 wird
geöffnet.
Der Film wird geschnitten. Die Gewindeschraube 21 wird
gelockert, um das Zurückbewegen
des oberen Teils der Vorrichtung 10 vom Trägerglied 12 zu ermöglichen.
Das Trägerglied 12 mit
den Vakuumnäpfen 16 wird
dann getrennt davon entfernt.
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Eine Überlappungsspleißung wird
dann durch Aufziehen von 7,6 bis 10,2 cm (3 bis 4 Zoll) des überschüssigen Films
hergestellt. Diese wird sauber in einem 90°-Winkel abgeschnitten. Anschließend wird
sie mit der Hand geglättet,
wodurch sichergestellt wird, dass keine Luftblasen oder Falten vorhanden
sind.
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Es
gilt anzumerken, dass diese Spleißverbindung so beschaffen ist,
dass die natürliche
Einwirkung der Rollen und anderer Antriebselemente auf den Handlauf
die Verbindung viel eher glattstreichen, und nicht das Ende des
Films abziehen werden.
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Natürlich kann
ein Film nur eine bestimmte Zeit an einer Rolltreppe angebracht
bleiben, wenn dieser Film 160 Werbematerial trägt. Kosten
für Werbungen
auf Rolltreppenhandläufen
werden also auf Grundlage der Dauer der Werbeschaltung berechnet
werden.
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Ist
eine bestimmte Dauer für
einen Werbetreibenden verstrichen und besteht der Wunsch, den Film
zu ersetzen, so kann der angebrachte Film entfernt werden. Um dies
zu tun, muss die Rolltreppe in solch einer Position angehalten werden,
dass die Filmverspleißung
an einem Handlauf zugänglich
ist (da damit gerechnet wird, dass jeder Handlauf separat abgezogen
werden muss). Das Ende des Films wird abgezogen, um das zuletzt
angebrachte Ende freizulegen. Dieses Ende kann dann selbst abgezogen
werden. Löst
sich der Film korrekt ab, so kann die Rolltreppe in Gang gesetzt
und der Streifen kontinuierlich vom oberen oder unteren Ende der
Rolltreppe ausgehend abgezogen werden.
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Hinterlässt der
Film 160 Spuren auf dem Handlauf 200, so wird
bevorzugt, langsamer vorzugehen und den Handlauf 200 sorgsam
abzuziehen, um die für
die Reinigung erforderliche Zeit gering zu halten. Hierbei wird
bevorzugt, die Rolltreppe in ausgeschaltetem Zustand zu belassen
und den Film in einem geringeren Winkel vom Lippenabschnitt hin
zur Oberseite des Handlaufs in kleinen Schritten abzuziehen und
dabei gleichzeitig den Kleber zu entfernen.
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Jegliche
Spuren an verbleibendem Kleber sollten entfernt werden. Um den Kleber
zu entfernen, sollten EH-101-Lösungsmischung,
Aceton, Oil Flo, Liftoff oder andere geeignete Lösungsmittel eingesetzt werden, wobei
hierbei wiederum die Anweisungen des Herstellers befolgt werden
müssen.
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Sogar
ein Handlauf mit einem bereits davor angebrachten Film sollte, wie
zuvor beschrieben, gewaschen und versiegelt werden.
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Nun
wird auf die 14, 15 und 16 verwiesen,
die eine im Allgemeinen mit 210 bezeichnete Vorrichtung
zum Ablösen
oder Entfernen eines Films von einem Handlauf zeigen. Hierin ist
ein Geländer 212 eines
Rollbands oder dergleichen mit einem als 214 angegebenen
Handlauf als Beispiel im Querschnitt dargestellt.
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Die
Vorrichtung 210 weist ein Paar Saugnäpfe 216 auf, die den
Saugnäpfen 16 der
zuvor erläuterten Ausführungsform
entsprechen. Ein Trägerarm 218,
der sich von den Saugnäpfen 216 erstreckt
und dem Trägerglied 12 entspricht,
wird bereitgestellt. Ein längliches
Glied 220 umfasst einen sich nach unten erstreckenden Endabschnitt 222 mit
durchgehender L-Form.
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Schwenkbar
auf den sich nach unten erstreckenden Abschnitt 222 ist
ein Bügel 224 montiert.
Ein Stift 226 erstreckt sich zwischen den Seitenarmen 228 des
Bügels 224,
und eine Antriebstrommel oder ein Antriebszylinder 230 ist
auf die Achse 226 drehbar montiert. Ein erstes Antriebsrad 232 ist
fest an der Achse 226 angebracht. Eine erste Kupplungsscheibe 234 ist
mit einer Druckplatte 236 verbunden, die wiederum so auf die
Achse 226 montiert ist, dass sie sich gleitend bewegen
kann, und die Innenverzahnungen oder dergleichen aufweist, die diese
Platte zum Rotieren um die Achse 226 bringen sollen. Eine
zweite Kupplungsscheibe 235 wird an der Antriebstrommel 230 festgemacht.
Eine Feder 38 wird bereitgestellt, um die zwei Kupplungsscheiben 234, 236 aneinander
zu pressen und um zwischen einem Arm 228 und der Druckplatte 236 zu
wirken.
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Folglich
wird bei Betrieb, wenn die Antriebstrommel 230 in Rotation
versetzt wird, wie nachstehend noch beschrieben wird, der Antrieb über die
zwei Kupplungsscheiben 234, 236 auf die Achse 226 übertragen. Diese
treibt wiederum das erste Antriebsrad 232 an.
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Ein
Schwenkarm 240 wird frei und drehbar auf die Achse 226 montiert.
Ein Zwischenrad 242 wird drehbar in der Mitte des Dreharms 240 angebracht.
Eine weitere Achse 244 wird drehbar auf das andere Ende
des Schwenkarms 240 montiert.
-
Ein
zweites Antriebsrad 246 und eine damit verbundene erste
Spindel 247 werden miteinander verbunden und an der Achse 244 fixiert.
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Um
den notwendigen Druck aufrechtzuerhalten, werden Teleskopwellen
mit Vorspannfedern (248, 249) bereitgestellt.
Die Welle 248 ist drehbar mit dem sich längs erstreckenden
Glied 220 und mit einem Seitenarm des Bügels 224 verbunden.
Die zweite Teleskopwelle 249 ist schwenkbar zwischen dem
sich längs
erstreckenden Glied 220 und dem Schwenkarm 240 angebracht,
um eine (nachstehend beschriebene) Aufnahmerolle zu halten, die
gegen den Handlauf gepresst wird.
-
Bei
Gebrauch würde
die Vorrichtung 210, wie in 14 dargestellt,
mit der Antriebsrolle 230 gegen das obere Ende des Handlaufs 214 gepresst,
durch geeignetes Einrichten der Vakuumnäpfe 216 und des Trägerarms 218 montiert
werden. Eine Aufnahmerolle 250 wird so auf die Spindel 247 montiert,
dass das Drehmoment oder der Antrieb zwischen diesen Elementen übertragen
wird. Der Handlauf würde
dann in Pfeilrichtung 252 angetrieben werden, was zu einer
Rotationsbewegung der Trommel 230 führt. Die Antriebsräder 232 und 246 sind
so bemessen, dass sich die Oberfläche der Aufnahmerolle 250 schneller
als der Handlauf 214 bewegt. Es gilt anzumerken, dass,
wie nachstehend im Detail beschrieben, der Film kontinuierlich auf
die Rolle 250 aufgewickelt wird, sodass diese Oberflächen- oder
Umfangsgeschwindigkeit angehoben wird, um eine konstante Winkelgeschwindigkeit
beizubehalten. Der aus den Kupplungsscheiben 234, 235 gebildete
Kupplungsmechanismus dient dazu, diesen Geschwindigkeitsunterschied
wie auch in der zuvor beschriebenen Vorrichtung auszugleichen und
so ein konstantes Drehmoment an der Aufnahmerolle 250 zu
erhalten.
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Ist
am Handlauf ein Film 254 vorhanden, so wird, wie dargestellt,
ein freies Ende 256 des Films zuerst händisch vom Handlauf abgezogen
und ausreichend lang um die Rolle 250 gewickelt, um daran
fest zu halten.
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Da
der Handlauf 214 in die Richtung 252 angetrieben
wird, entfernt folglich der Mechanismus der Vorrichtung 210 kontinuierlich
den Film 254 und wickelt ihn auf die Rolle 250 auf.
Dies wird fortgesetzt, bis der Film über seine gesamte Länge hinweg
entfernt wurde. Hiernach kann die Vorrichtung 210 eingesetzt
werden, um den Film an der gegenüberliegenden
Seite des Rollbandes oder der Rolltreppe auf bekannte Weise zu entfernen.
Es ist selbstverständlich,
dass zu diesem Zweck ein Trägerarm 218 angeordnet
wird, um es möglich
zu machen, die Vorrichtung auf beiden Seiten von Rolltreppen und
Rollbändern
zu montieren.
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Es
wurde herausgefunden, dass für
einen 12,7 cm (5 Zoll) breiten Film die erforderliche Abziehfestigkeit
oder -belastung 155 Newton (35 Pfund) beträgt. Dies ist eine beträchtliche
Belastung, und in manchen Fällen
könnte
dies zu einem Durchrutschen des Handlaufantriebsmechanismus führen, insbesondere,
wenn er mit sehr geringen Spannungsniveaus eingerichtet wurde. In
solchen Fällen
ist vorgesehen, dass die Antriebstrommel 230 mit einer
eigenen Stromquelle, z.B. einem elektrischen Motor ausgestattet
wird, um sicherzustellen, dass sowohl die Vorrichtung 210 als
auch der Handlauf während
des Entfernens des Films korrekt angetrieben werden. Als Alternative
dazu kann die Antriebstrommel 230 auch ausgelassen werden
und ein getrennter Antrieb direkt mit der Spindel 248 verbunden
werden.
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Es
wird auch in Betracht gezogen, dass die Vorrichtung 210 in
die Vorrichtung 10 integriert wird. Zu diesem Zweck könnten das
Trägerglied 12 und
der Trägerarm 218 in
einem Stück
sein, und eine passende Anzahl an Saugnäpfen 16, 216 könnte vorgesehen
werden. Für
eine kombinierte Vorrichtung können
zwei Saugnäpfe
ausreichend sein, es könnte
jedoch auch wünschenswert
sein, mehr als zwei bereitzustellen.
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Weiters
können
das sich längs
erstreckende Glied 32 der Vorrichtung 10 und das
sich längs
erstreckende Glied 220 der Abzieh- oder Entfernungsvorrichtung 210 in
einem Stück
vorhanden sein, wodurch eine integrierte Vorrichtung oder ein integriertes
Gerät bereitgestellt
würde.
Solch eine kombinierte Vorrichtung würde gleichzeitiges Abziehen
oder Entfernen eines Films und Anbringen eines neuen Films als Ersatz
des älteren ermöglichen.
Natürlich
ist dies nur in Fällen
annehmbar, in denen nach Abziehen des Films der Handlauf ausreichend
sauber ist und keine unerwünschten
Kleberspuren und dergleichen aufweist.
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Es
wird angenommen, dass bei solch kombinierten Vorrichtungen die Gefahr
unerwünschten
Anhaltens des Handlaufs noch größer ist,
da die erforderliche Belastung, um einen vorhandenen Film zu entfernen und
einen neuen Film anzubringen, auch höher ist. Zu diesem Zweck könnte es
also noch wünschenswerter sein,
eine Form eines eigenen Antriebs von einem elektrischen Motor oder
dergleichen ausgehend bereitzustellen, um das gesamte System anzutreiben.
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Nun
wird auf die 17a–17d verwiesen,
die Beispiele von Perforationsmustern zur Einbindung in den Film
der vorliegenden Erfindung zeigen. Es wird vorgeschlagen, einen
Film mit relativ starker Haftung bereitzustellen; wie jedoch noch
erklärt
wird, wird angenommen, dass dies zu Problemen führen könnte, und aus diesem Grund
werden Perforationen vorgesehen. Funktioniert die Klebeschicht wie
erwünscht,
so stellt dies sicher, dass der Film in seiner Position bleibt und
nicht so leicht entfernt werden kann oder im Antriebsmechanismus
hängen
bleibt. Nichtsdestoweniger muss auch erkannt werden, dass aus zahlreichen
Gründen die
Kante oder das Ende oder auch andere Abschnitte des Films aus dem
einen oder anderen Grund abgelöst werden.
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In
diesem Zusammenhang ist es verständlich,
dass der hier vorgeschlagene Film der vorliegenden Erfindung eine
ausreichende Festigkeit aufweist und eine tatsächliche Reißfestigkeit von 1.110 Newton
(250 Pfund) über
eine Breite von 12,7 cm (5 Zoll) aufweist. Löst sich eine Kante des Films
ab, so würde
sie sich mit Teilen des Antriebs- oder Führungsmechanismus des Handlaufs
verhängen.
So könnte
sich beispielsweise ein Ende des Films um eine Führungsrolle wickeln, und der
Film würde
nach und nach über
seine gesamte Länge abgezogen
und um die Rolle gewickelt werden; wahrscheinlich würde der
Mechanismus blockieren, bevor die gesamte Länge des Films entfernt wurde.
Jedenfalls ist solch ein Vorgang äußerst unerwünscht und würde ein wesentliches Wartungsproblem
darstellen. Hierbei gilt es anzumerken, dass die vorliegende Erfindung
darauf abzielt, auch von sehr niedrig ausgebildetem Personal umgesetzt
werden zu können,
oder zumindest von Personal, das keine genaue Kenntnisse bezüglich einer
Rolltreppe oder eines Handlaufantriebsmechanismus haben muss. Solch
ein Personal würde
nicht die notwendige Fachkenntnis haben, um mit einer komplizierten
Verhängung
des Films in einem Teil des Antriebs- oder Führungsmechanismus fachgerecht
umzugehen.
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Um
dieses Problem zu umgehen, wird vorgeschlagen, den Film mittels
Perforationen zu schwächen. Zweck
dieser Schwächung
ist, dass es, sofern sich irgendeine Kante ablöst und so an einem Teil des
Antriebsmechanismus usw. anhaftet, möglich ist, einen geringen Abschnitt
des Films vom Handlauf abzulösen,
indem der Film an den Linien oder Perforationen durchtrennt wird.
Dies sollte sicherstellen, dass ein geringer Abschnitt des Films
abgelöst
wird, wobei der Betrieb des Handlaufs nicht unterbrochen werden
muss. Wird bei einer Untersuchung oder beim Ersetzen des Films festgestellt,
dass ein oder mehrere Abschnitte des Films fehlen und wird angenommen,
dass diese Abschnitte in nicht einsichtigen Teilen des Antriebsmechanismus haften
geblieben sind, so kann dies für
eine spätere
Untersuchung eines qualifizierten Wartungsteams aufgezeichnet werden.
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Wie
bereits erwähnt
liegt die Abziehfestigkeit eines 12,7 cm (5 Zoll) breiten Films
bei etwa 155 Newton (35 Pfund). Im Sinne der Erfindung werden Perforationen
vorgesehen, um die Filmfestigkeit auf etwa 200 Newton (45 Pfund)
herabzusetzen. Dies lässt
einen geeigneten Spielraum, um zu ermöglichen, dass sich der Film vom
Handlauf ablöst,
während
gleichzeitig der Film von einer anfänglichen Festigkeit von 1.110
Newton (250 Pfund) signifikant geschwächt wird. Dies verhindert,
dass irgendein Teil des Antriebs- oder Führungsmechanismus übermäßig und
auf unerwünschte
Weise belastet wird.
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Nun
wird auf die 17a und 17b verwiesen,
die alternative Perforationsmuster im Detail darstellen. Es ist
selbstverständlich,
dass jegliche geeignete Perforationsanordnung vorgesehen werden
kann. Es ist jedoch möglich,
dass die Anordnung der Perforationen gemäß dem Werbematerial, das auf
den Film aufgetragen wird, und sogar als in das Werbematerial integrierter
Bestandteil ausgebildet wird; im Übrigen sollten die Perforationslinien
für den
normalen Benutzer so weit wie möglich
nicht sichtbar sein.
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In
allen 17a–17d wird
ein einfacher Schnitt eines Handlaufs angegeben, in dem die Längsachse
des Handlaufs vertikal verläuft.
Selbstverständlich
kann das Perforationsmuster in geeigneten Abständen wiederholt werden, beispielsweise
alle 30,5 cm (12 Zoll).
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In 17a wird zuerst ein Film mit dem Bezugszeichen 260 gezeigt,
der mit einer diagonalen Perforationslinie 262 versehen
ist. Weiters sind in 17a Seitenränder 264 ersichtlich.
Diese Ränder
sind ursprünglich
vorgesehen, um nicht perforierte Zonen an der Kante des Films bereitzustellen,
da angenommen wird, dass dies notwendig sei, um eine ausreichende
Filmfestigkeit aufrechtzuerhalten. Es wurde jedoch herausgefunden,
dass genau das Gegenteil der Fall ist; es ist notwendig, signifikante
Perforationen über
die gesamte Breite des Films zu haben, um die Filmfestigkeit auf
ein geeignetes Niveau zu bringen. Aus diesem Grund wird erwägt, dass
nicht perforierte Seitenränder
eher nicht bereitgestellt werden.
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Die
Länge der
Schlitze und der Abstand zwischen den Schlitzen können unterschiedlich
ausfallen; die folgende Tabelle gibt einige Dimensionen als Beispiele
an:
Schlitzlänge (mm/Zoll) | Schlitzabstand
(mm/Zoll) |
1,3/0,05 | 5,1/0,2 |
1,3/0,05 | 10,2/0,4 |
1,3/0,05 | 20,3/0,8 |
0,6/0,025 | 20,3/0,8 |
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17b zeigt eine geringfügig abgeänderte Variante von 17a. Hierin sind die Schlitze längs ausgerichtet,
obwohl die Linie, entlang derer die Schlitze oder Perforationen
angeordnet sind, wieder diagonal in einem 45°-Winkel verläuft. Die Schlitze sind hierin
5,1 mm (0,2 Zoll) lang und 5,1 mm (0,2 Zoll) beabstandet.
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Eine
weitere Variante wird in 17c dargestellt.
Hierin ist eine Perforationslinie bereitgestellt, die unterschiedliche
Liniensegmente umfasst, die alle in einem 45°-Winkel zur Längsachse des Handlaufs verlaufen, ihre
Richtung jedoch ändern.
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Schlitzlänge und
Schlitzabstände
könnten
in dieser Anordnung gemäß der obigen
Tabelle gewählt werden.
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17c zeigt ebenfalls eine andere Variante, die
mit all den Anordnungen an Perforationslinien eingesetzt werden
kann, nämlich
das Bereitstellen von zwei Reihen sich längs erstreckender Perforationen 270, die
Seitenränder
definieren. Hierin sind die Seitenränder mit einer Breite von 1,6
mm (0,0625 Zoll) relativ schmal, diese Seitenränder könnten jedoch unterschiedliche
Dimensionen aufweisen und könnten
signifikant breiter sein, beispielsweise 6,35 mm (0,25 Zoll) oder
breiter. Insbesondere könnten
die Seitenränder
so dimensioniert sein, dass ein Abschnitt des Films, der bei Betrieb
nur die obere Oberfläche
des Handlaufs abdeckt, durch diese sich längs erstreckenden Perforationen 270 von
dem Filmabschnitt, der sich um den unteren Teil der Lippen des Handlaufs
wickelt, getrennt wird.
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17d schließlich
zeigt eine einfach Version von Perforationen. Hierin sind die Perforationen
in einer geraden Linie 272, die sich rechtwinkelig über den
Film erstreckt, angeordnet. Schlitzlängen und Schlitzabstände können wiederum
der obigen Tabelle entnommen werden. Sich längs erstreckende Perforationen 270 können gegebenenfalls
in diese Variante eingeschlossen werden.
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Es
gilt anzumerken, dass die Filme idealerweise aus zwei Schichten
Polyurethan mit einer Dicke von 0,076 mm (3 mil) gebildet werden.
Es wird hierbei vorweggenommen, dass die untere Schicht des Films
eine Dicke von 0,053 mm (2 mil) und die obere Schicht eine Dicke
von 0,076 mm (3 mil) haben könnte
und es auch denkbar wäre,
dass beide Schichten eine Dicke von 0,053 mm (2 mil) aufweisen könnten. Dies
reduziert die allgemeine Reißfestigkeit
des Films und reduziert somit gleichzeitig die Anzahl an erforderlichen
Perforationen, um die Reißfestigkeit
des Films aus Sicherheitsgründen
auf einen vernünftigen
Wert zu reduzieren.
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Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
eines flexiblen Films zum Anbringen an einem Handlauf, um zur Reinigung
zu dienen. Hierbei wird also nicht die Verwendung des Films als Werbeträger erwägt, sondern
es wird beabsichtigt, die Filmoberfläche mit einer Beschichtung
zu versehen, die zur Reinigung der nicht zugänglichen und abgeschlossenen
Mechanismen einer Rolltreppe oder eines Rollbands durch Durchlaufen
eben dieser Mechanismen beiträgt.
Es ist verständlich,
dass es zu diesem Zweck nicht erforderlich ist, dass der Film zwei
Schichten aufweist. In 12 könnten die Schichten 168 und 170,
und gegebenenfalls 172, ausgelassen werden, d.h. in einer
Minimalausführung
dieses Aspekts der Erfindung sind lediglich eine Schicht 162 (mit
anderen Eigenschaften als jene zuvor beschriebenen Schichten, wie
nachstehend erläutert
wird), eine Kleberschicht 164 und eine Ablösefolie 166 erforderlich.
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In
einer Ausführungsform
könnte
solch ein Vorschlag beispielsweise eine Kleberschicht an der Oberfläche der
Oberseite des Films einschließen,
d.h. ähnlich
der Schicht 172, jedoch mit ausgewählten Klebeeigenschaften, die
dafür sorgen
sollte, Staub, Schmutz, Fussel und dergleichen aus dem Inneren des
Rolltreppenmechanismus aufzunehmen und zu entfernen. Zu diesem Zweck
würde der
Film am Handlauf wie zuvor beschrieben angebracht und der Handlauf
würde für eine erwünschte Dauer
in Betrieb genommen werden. Der Film würde dann mitsamt den gesamten
Staub- und Schmutzpartikeln und dergleichen, die am Film haften blieben,
entfernt werden. Andere Varianten werden ebenfalls erwägt. Beispielsweise
könnte
der Film mit einer durchlässigen
oder absorptionsfähigen
Struktur ausgestattet sein, die Öle,
Fette und dergleichen von den Oberflächen innerhalb des Handlaufmechanismus
aufnimmt; dies könnte
entweder durch Integrieren dieser Eigenschaft in die eine Schicht 162 oder
durch Bereitstellen einer zusätzlichen
Schicht, die durch eine Kleberschicht 172 auf dem Film 162 haftet,
bereitgestellt werden. Selbstverständlich geht mit diesem Vorschlag
die Schwierigkeit einher, dass der Antriebsmechanismus zahlreicher
Rolltreppen eine starke Andrucksbelastung auf den Handlauf ausübt, die
natürlich
dazu neigen würde,
die absorbierten Öle,
Fette und andere Flüssigkeit wieder
aus der Schicht auszudrücken.
Zahlreiche Rolltreppen arbeiten beispielsweise unter Einsatz eines
sogenannten Linearantriebs, der durch seine eigene Beschaffenheit
eine hohe Andrucksbelastung erfordert, um für einen angemessenen Antrieb
zu sorgen.
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Für solche
Installationen wird in Erwägung
gezogen, dass eine absorbierende Schicht in Form eines offenen,
durchlässigen
absorbierenden Materials vorliegen könnte, das mit sich längs erstreckenden
Rippen oder dergleichen aus relativ hartem Material versehen ist.
Diese Rippen würden
mit dem absorbierenden Material bündig sein, würden jedoch
dazu dienen, die Andrucksbelastung der Rollen aufzunehmen und abzuleiten,
um übermäßige Kompression
des durchlässigen
Materials zu vermeiden und dadurch dafür zu sorgen, dass absorbierte
Flüssigkeiten
und dergleichen nicht neuerlich aus dem Material ausgepresst werden.
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Eine
weitere Möglichkeit
ist, dass ein vielschichtiger Film bereitgestellt werden könnte. Ein
Grund- oder Hauptfilm könnte
beispielsweise mit Kleberschichten auf beiden Seiten bereitgestellt
werden, sodass er an einer. Seite am Rolltreppenhandlauf haftet.
Die Kleberschicht an der anderen Seite könnte anfänglich an eine Schicht aus
absorbierendem Material gebunden werden. Solch ein Film würde zuerst
laufen gelassen, damit die absorbierende Schicht Öle und andere
Flüssigkeiten
usw. aufnimmt. Nach einer ausreichenden Zeitspanne würde nur
diese absorbierende Schicht entfernt werden, sodass der Film selbst
am Handlauf haften bleibt und eine Kleberschicht an seiner Oberfläche aufweist.
Der Film selbst würde
dann durch den Antriebsmechanismus durchlaufen, sodass die oberste
Schicht an Klebermaterial Schmutz, Staub und dergleichen aufnimmt. Der
Film würde
dann von der Rolltreppe abgezogen werden, um den gesammelten Schmutz,
Staub usw. zu entfernen.
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Der
vorliegend bevorzugte Klebefilm klebt nur auf Hypalon-Kautschukhandläufen korrekt.
Hypalon ist ein chlorsulfonierter Kautschuk, hergestellt von DuPont,
der verbesserte UV-Eigenschaften aufweist und einfärbbar ist.
Es ist ein teureres Material, wird jedoch üblicherweise ausgewählt, wenn
färbige
Handläufe
erforderlich sind.
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Die
meisten Handläufe
werden aus SBR (Styrolbutadienkautschuk) hergestellt, da dieser
Kautschuk ausreichend gute Eigenschaften für die meisten Anwendungsgebiete
aufweist und billiger ist. SBR kann nur schwarz sein. Ein Klebefilm
wird anfänglich
daran haften, wird sich jedoch innerhalb weniger Tage, wenn nicht sogar
Stunden, ablösen,
da SBR eine oxidationshemmende Komponente enthält, die sich aus dem Kautschuk herauslöst.
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Daher
wird für
den vorliegend bevorzugten Klebefilm an den meisten Rolltreppenstellen
vor Anbringen des Films der Handlauf durch Hypalon ersetzt oder
qualitativ verbessert werden müssen.
Es kann eventuell möglich
sein, einen geeigneten Kleber zu finden, der ausreichend an SBR-Handläufen haftet.
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Selbstverständlich sind
zahlreiche Abänderungen
innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung, wie sie durch die folgenden
Patentansprüche
definiert ist, möglich,
auch wenn hierin bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung beschrieben wurden.
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Insbesondere
wie weit sich der Film 160 um den Handlauf wickelt kann
unterschiedlich eingestellt werden und wird von den einzelnen Handlaufprofilen
und – installationen
abhängen.
Ein umfassendes Umwickeln der Handlauflippen durch den Film ist
von Vorteil, da dadurch die Filmkanten außer Reichweite des Benutzers kommen
und von Personen nicht leicht zu fassen sind, die aus beliebigen
Gründen
den Film abzuziehen versuchen. Andererseits kann sich der Film beim
Umlaufen der Endrollen und dergleichen leichter aufwölben, wenn
er die gesamten Handlauflippen umfasst. Demgemäß wird angenommen, dass üblicherweise
ein gewisser Kompromiss zwischen diesen zwei Parametern getroffen
werden muss.
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Im
Allgemeinen kann der hierin beschriebene Film an stationären Handläufen angebracht
und auch in gewöhnlichen
Stiegenhäusern
verwendet werden.