DE60009643T2 - Resonanzetikett - Google Patents

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Takeshi Kohza-gun Matsumoto
Gary Thomas Sewell Mazoki
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Resonanzetiketten, die zum Verhindern von Ladendiebstahl und ähnlichem verwendet werden. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung Resonanzetiketten, die wegen ihrer geringen Größe an kleinformatigen Produkten angebracht werden können.
  • Ein Überwachungssystem, das sich zusammensetzt aus einer Kombination aus einem Etikett, das mit einer Welle einer Hochfrequenz schwingt, sowie sendenden und empfangenden Antennen, wurde bisher in Ladengeschäften, Bibliotheken usw. zum Zweck des Verhinderns von Ladendiebstahl verwendet. Das Resonanzetikett weist eine Struktur auf, bei der eine Wendel und eine Platte mit einer elektrisch leitenden Metallfolie auf einer Seite eines isolierenden Films ausgebildet werden, eine weitere Platte auf der anderen Seite davon ausgebildet wird, und eine LC-Schaltung als ein Ganzes gebildet wird und mit einer Welle einer bestimmten Hochfrequenz schwingt. Wenn ein Produkt, an dem dieses Etikett angebracht ist, einen überwachten Bereich ohne ausgeführte Unterdrückung durchquert, schwingt es mit der Hochfrequenzwelle, die von der sendenden Antenne ausgesendet wird, und die empfangende Antenne erfaßt diese Resonanz zum Auslösen eines Alarms. Als die Resonanzfrequenz wird im Allgemeinen eine Frequenz von 5 bis 15 MHz aus Gründen einer einfachen Unterscheidung von verschiedenen Geräuschfrequenzen angepaßt.
  • Die herkömmlichen Resonanzetiketten liegen in der Form eines Rechtecks mit den Maßen 32 mm × 35 mm selbst im kleinsten Format vor und sind beachtlich groß, und daher war es schwierig, ein solches Etikett an kleinformatigen Kosmetika, wie beispielsweise an Lippenstiften, an Schmuck und ähnlichem anzubringen. Der Grund dafür ist, daß ein Schaltkreis, der mit einer Welle von 5 bis 15 MHz schwingt und eine ausreichende Zunahme Verstärkung und für den Markt erwünschte Abmessungen aufweist, bisher nicht ausgebildet werden konnte.
  • Andererseits offenbart EP 142380A2 ein Resonanzetikett, in dem ein Schaltkreis auf jeder Seite ausgebildet wurde. Dieses Etikett weist im Wesentlichen die gleichen Muster auf beiden Seiten eines dielektrischen Films auf, wobei die Muster, die in einer Wendel ausgebildet wurden, einander, von der gleichen Richtung aus gesehen, entgegengesetzt gewunden sind und annähernd übereinander angeordnet sind. Wenn die Schaltkreise auf beiden Seiten auf solche Weise ausgebildet sind, verdoppelt sich nicht nur die Anzahl der Spiralwindungen, sondern es wird auch ein Kondensator ausgebildet zwischen den gewendelten Abschnitten auf den Vorder- und Rückseiten des Films, wobei die gewendelten Abschnitte übereinander angeordnet sind. Daher besteht keine Notwendigkeit, einen getrennten Kondensatorabschnitt auszubilden. Jedoch können auch bei diesem Etikett dessen Abmessungen nicht weiter als bis auf eine bestimmte Größe reduziert werden. Insbesondere kann die bloße Ausbildung der Schaltkreise auf beiden Seiten kein kleinerformatiges Resonanzetikett bereitstellen, das eine ausreichende Resonanzeigenschaft aufweist.
  • US-A-4583099 offenbart ein Resonanzetikett, das entgegengesetzt gewundene spiralförmige Leitpfade auf gegenüberliegenden Seiten einer isolierenden dünnen Folienbahn mit einem hohen Überlappungsgrad aufweist. Die Pfade laufen zur Mitte der Folienbahn hin spitz zu. Ein Pfad weist einen schmelzbaren Abschnitt auf, um eine Änderung der Resonanzeigenschaften zu ermöglichen.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein kleinformatiges Resonanzetikett bereitzustellen, das in einem Meldesystem verwendet wird, das zum Verhindern von Ladendiebstahl und ähnlichem dient, wobei insbesondere eine Welle einer Hochfrequenz eingesetzt wird, insbesondere ein Resonanzetikett in der Form eines Rechtecks (einschließlich eines Quadrats), dessen Abmessungen maximal 25 mm × 28 mm betragen, vorzugsweise maximal 23 mm × 26 mm.
  • Die gegenwärtigen Erfinder haben eine umfassende Untersuchung hinsichtlich der Miniaturisierung von Resonanzetiketten durchgeführt. Als Ergebnis wurde herausgefunden, daß, wenn ein gewendelten Schaltkreis auf jeder Seite eines isolierenden Films ausgebildet wird, die Dicke des isolierenden Films und die Proportion eines Öffnungsabschnitts, der sich in der Mitte jedes gewendelten Schaltkreises befindet, die Resonanzeigenschaften des sich daraus ergebenden Resonanzetiketts in hohem Maße beeinflussen, was letztendlich zur Vollendung der vorliegenden Erfindung führte.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird damit ein Resonanzetikett bereitgestellt, wie in Anspruch 1 dargelegt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird auch eine Vorrichtung zum Erfassen von Produkten bereitgestellt, die ein Paar Antennen, die eine Welle einer Hochfrequenz aussenden und empfangen, und das Resonanzetikett der Erfindung umfaßt.
  • Die oben genannten und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung und den Ansprüchen im Anhang im Zusammenhang mit den folgenden begleitenden Zeichnungen deutlich hervor:
  • 1 zeigt ein Resonanzetikett gemäß der vorliegenden Erfindung, gesehen von seiner einen Seite;
  • 2 zeigt ein Schaltkreismuster auf einer Seite des Resonanzetiketts, das in 1 gezeigt ist;
  • 3 zeigt ein Schaltkreismuster auf der anderen Seite des Resonanzetiketts, das in 2 gezeigt ist;
  • 4 stellt schematisch einen Abschnitt des Resonanzetiketts gemäß der vorliegenden Erfindung dar;
  • 5 zeigt einen Teil des Resonanzetiketts gemäß der vorliegenden Erfindung, an dem ein dielektrische Durchschlag verursacht wird;
  • 6 zeigt ein Spektrum, das durch Bestimmen der Resonanzeigenschaft des Resonanzetiketts mittels eines Netzwerk-Analysators oder Spektrum-Analysators erhalten wird;
  • 7 zeigt ein beispielhaftes Resonanzetikett, das nicht zu der vorliegenden Erfindung gehört, gesehen von seiner einen Seite;
  • 8 zeigt ein Schaltkreismuster auf einer Seite des Resonanzetiketts, das in 7 gezeigt ist;
  • 9 zeigt ein Schaltkreismuster auf der anderen Seite des Resonanzetiketts, das in 7 gezeigt ist.
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden im Detail beschrieben.
  • Das großartigste Merkmal der Resonanzetiketten gemäß der vorliegenden Erfindung liegt in ihrem Format. Wie oben beschrieben, betrug die kleinste Größe bei den herkömmlichen Resonanzetiketten 32 mm × 35 mm (1120 mm2). In der vorliegenden Erfindung können Resonanzetiketten bereitgestellt werden, die mit maximal 700 mm2 kleiner als das sind. Vorzugsweise können auch Resonanzetiketten, die in der Form eines Rechtecks (einschließlich eines Quadrats) vorliegen, mit maximal 25 mm × 28 mm in ihren Außenabmessungen, bevorzugter mit maximal 23 mm × 26 mm bereitgestellt werden.
  • Die Resonanzetiketten gemäß der vorliegenden Erfindung werden jeweils durch Ausbilden von Schaltkreisen auf beiden Seiten eines isolierenden Films ausgebildet, der eine Dicke von etwa 10 bis 30 μm aufweist. Als isolierender Film wird beispielsweise ein Film aus einem Polyolefin verwendet, wie beispielsweise Polyethylen, Polypropylen oder Ionomer, Polystyrol, Polyester, ein Ethylen-Methacrylsäure-Copolymer oder ähnliches. Von diesen wird Polyethylen hinsichtlich der dielektrischen Konstante, dem dielektrischen Verlust und der Verarbeitbarkeit bevorzugt.
  • In den Schaltkreisen wird ein Metall verwendet, das eine hervorragende elektrische Leitfähigkeit aufweist, beispielsweise eine Kupferfolie oder eine Aluminiumfolie. Die Aluminiumfolie wird aus wirtschaftlichen Gründen und ähnlichem bevorzugt. Die Dicke der Metallfolie beträgt vorzugsweise 30 bis 80 μm, bevorzugter 50 bis 60 μm aus Gründen der Leistungsfähigkeit des sich daraus ergebenden Etiketts, der Verarbeitbarkeit, Wirtschaftlichkeit usw.
  • In den Resonanzetiketten gemäß der vorliegenden Erfindung sind gewendelte Schaltkreise jeweils auf beiden Seiten des isolierenden Films mit einem Zwischenraum in der Mitte des isolierenden Films ausgebildet. Beispiele der Schaltkreismuster sind in 1 bis 3 dargestellt. 2 und 3 zeigen Muster, die jeweils an den Vorder- und Rückseiten des isolierenden Films ausgebildet sind. 1 zeigt ein Resonanzetikett, in dem, von der Vorderseite aus gesehen, solche Muster auf beiden Seiten ausgebildet sind. In 1 bis 3 sind die Wendeln aus linearen Abschnitten 11 und gekrümmten Abschnitten 12 ausgebildet, um die linearen Abschnitte untereinander zu verbinden. In jeder Wendel ist ein dreieckiger Plattenabschnitt 13 an der äußersten Peripherie ausgebildet, und ein rechtwinkliger Plattenabschnitt 14 ist am innersten Ende ausgebildet. Abschnitte, die in 1 ausgeschwärzt sind, sind Abschnitte 15 des Schaltkreises auf der gegenüberliegenden Seite, die durch den isolierenden Film gesehen werden von Nicht-Schaltkreis-Abschnitten auf der Vorderseite aus, während Abschnitte 16 Nicht-Schaltkreis-Abschnitte auf der Rückseite sind, die durch die Schaltkreisabschnitte auf der Vorderseite verdeckt werden. Die Anzahl der Windungen jeder Wendel beträgt 2 bis 12, vorzugsweise 5 bis 10.
  • Die auf beiden Seiten ausgebildeten Wendeln sind elektrisch miteinander verbunden in der unmittelbaren Nähe von Enden der jeweiligen Schaltkreise, beispielsweise an den rechtwinkligen Plattenabschnitten 14. Die Windungsrichtungen beider Schaltkreise müssen, von der gleichen Richtung zum Etikett hin gesehen, einander entgegengesetzt sein, damit induzierter Strom in einem elektromagnetischen Feld nicht an den Vorder- und den Rückseiten gegeneinander versetzt wird. Beide Schaltkreise sind annähernd übereinander angeordnet, mit Ausnahme von Abschnitten, die nicht übereinander angeordnet werden können, weil die Windungsrichtungen der Wendeln, gesehen aus einer zu dem isolierenden Film senkrechten Richtung, einander entgegengesetzt verlaufen, ausgenommen die äußersten Peripherien, wodurch ein Kondensator ausgebildet wird, der eine LC-Schaltung als ein Ganzes bildet. Insbesondere, wenn die Windungsrichtungen der Wendeln einander entgegengesetzt verlaufen, treten Abschnitte 15, 16, die durch die Muster auf beiden Seiten nicht übereinander angeordnet sind, auf jeden Fall an Stellen auf, an denen sich der Durchmesser einer Wendel ändert und ähnliches. Daher werden beide Muster so ausgebildet, daß sie, so weit wie möglich, an den anderen Abschnitten davon übereinander angeordnet sind. Damit kann die Kapazität größer gemacht werden, um die Miniaturisierung eines Etiketts zu erreichen.
  • In der Mitte von beiden gewendelten Schaltkreisen wird kein Schaltkreis ausgebildet. Dementsprechend ist ein geschlossener flacher Abschnitt 21, der von den innersten Peripherien der Wendeln umgeben wird, die auf beiden Seiten des isolierenden Films ausgebildet sind, und der keine Metallfolie auf beiden Seiten aufweist, in der Mitte des Etiketts vorhanden, wie in 1 dargestellt. Dieser Abschnitt wird hier im Folgenden als der Öffnungsabschnitt bezeichnet. Die Proportion (die im Folgenden als "prozentuale Öffnung" bezeichnet wird) des Öffnungsabschnitts auf jeder Seite des Etiketts, die von der Gesamtfläche von jeder Seite des Etiketts eingenommen wird, muß mindestens 16% betragen. Wenn die prozentuale Öffnung geringer ist als 16%, kann keine ausreichende Leistung erzielt werden in einem Resonanzetikett mit Abmessungen von maximal 700 mm2. Die prozentuale Öffnung beträgt vorzugsweise 16 bis 50%, bevorzugter 19 bis 50%.
  • In der vorliegenden Erfindung sind die meisten der Schaltkreise, die auf beiden Seiten ausgebildet sind, übereinander angeordnet, und die Breiten der Abschnitte der beiden Schaltkreise, die einander entsprechen, sind annähernd gleich, mit Ausnahme der äußersten Peripherien. Abschnitte, die nicht übereinander angeordnet werden können, jedenfalls in Teilen der äußersten Peripherien der Wendeln, oder weil die Windungsrichtungen der Wendeln einander entgegengesetzt verlaufen, und Abschnitte, die nicht übereinander angeordnet sind aufgrund einer Ausrichtungsabweichung, wenn die Muster ausgebildet werden, sind jedoch vorhanden. Daher beträgt die Gesamtfläche der übereinander angeordneten Abschnitte der Schaltkreise auf den Vorder- und Rückseiten vorzugsweise wenigstens 72% der Gesamtfläche der Schaltkreise auf beiden Seiten. Eine mittlere Abweichung zwischen den Mustern in den Abschnitten, in denen die Schaltkreismuster auf beiden Seiten übereinander angeordnet sind, mit Ausnahme der äußersten Peripherien, beträgt, gesehen aus einer zu dem dünnen Film senkrechten Richtung, vorzugsweise maximal 0,15 mm. 4 stellt schematisch einen Abschnitt des Resonanzetiketts dar. Die Bezugszeichen 1 und 2 geben jeweils einen Metallfolien-Schaltkreis und einen isolierenden Film an. Die Abweichung zwischen den Mustern, die in 4 gezeigt wird, ist "b", und die mittlere Abweichung bedeutet einen arithmetischen Mittelwert einer Abweichung in einer Längsrichtung und eine Abweichung in einer Querrichtung. Bisher waren nur 0,10 mm für die mittlere Abweichung zwischen den Mustern zulässig. Wenn die mittlere Abweichung diesen Grenzwert überschreitet, kann keine ausreichende Signalstärke erzielt werden. In der vorliegenden Erfindung kann eine ausreichende Signalstärke auch dann erzielt werden, wenn die mittlere Abweichung 0,15 mm beträgt, indem die prozentuale Öffnung in dem oben beschriebenen Bereich so kontrolliert wird, daß die Breite der zulässigen Mustergenauigkeit verbreitert werden kann.
  • Ein Leitungsabstand in den gewendelten Schaltkreisen auf den Vorder- und Rückseiten beträgt vorzugsweise maximal 400 μm. Der Leitungsabstand in den gewendelten Schaltkreisen an den Vorder- und Rückseiten, wie er hier verwendet wird, ist "a", wie in 4 gezeigt, und nicht ein Leitungsabstand in dem Schaltkreis auf einer Seite. Wenn der Leitungsabstand größer als 400 μm ist, ist es nicht mehr möglich, eine ausreichende Leistung in einem Resonanzetikett mit Abmessungen von maximal 700 mm2 zu erzielen, insbesondere einem rechteckigen Resonanzetikett mit Abmessungen von maximal 23 mm × 26 mm. Der Leitungsabstand beträgt vorzugsweise 150 bis 250 μm.
  • In Teilen der Abschnitte, wo die Schaltkreise auf beiden Seiten übereinander angeordnet sind, wird ein dünnwandiger Abschnitt ausgebildet, wobei die Dicke seines entsprechenden isolierenden Filmabschnitts dünner als die seines restlichen Abschnitts ist, um so einen elektrischen Durchschlag zu erfahren, wenn Spannung daran angelegt wird. Beispielsweise wird ein vertiefter Abschnitt 4 in einem Teil des dreieckigen Plattenabschnitts bereitgestellt, der ein Teil des in 5 dargestellten Schaltkreises ist. Der Umfang des vertieften Teils 4 kann ein wenig vorspringend sein. Eine vorgegebene Spannung wird an diesen dünnwandigen Abschnitt nach dem Kauf eines Produkts angelegt, wobei ein dielektrischer Durchschlag verursacht wird, damit es nicht mit einer Welle einer vorgegebenen Hochfrequenz schwingt.
  • In den Resonanzetiketten gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine LC-Schaltung so ausgebildet, daß sie mit einer Welle der vorgegebenen gewünschten Hochfrequenz schwingt. Dazu werden die Dicke des isolierenden Films, der von dem Öffnungsabschnitt eingenommene Anteil, die Anzahl der Windungen in jeder Wendel, die Breite jedes Schaltkreises und der Grad der Anordnung von Schaltkreisen übereinander auf beiden Seiten innerhalb der oben beschriebenen jeweiligen Bereiche festgelegt. Als eine Resonanzfrequenz werden sehr häufig eine Frequenz von 8,2 MHz und eine Frequenz von 13,56 MHz jeweils für die EAS (Electric Article Surveillance/elektronische Diebstahlsicherung) und beim RFID (Radio Frequency Identification/Erkennung mittels Hochfrequenzfunk-Chip) verwendet. Wenn ein Produkt, an dem ein Etikett angebracht ist, in sich eine Eigenkapazität aufweist, wird die Frequenzeigenschaft des Etiketts so festgelegt, daß sie zur vorgegebenen Resonanzfrequenz durch Wechselwirkung zwischen dem Produkt und dem Etikett wird.
  • Ein beispielhafter Herstellungsprozeß des Resonanzetiketts gemäß der vorliegenden Erfindung wird im Folgenden beschrieben.
  • Das Resonanzetikett gemäß der vorliegenden Erfindung kann durch einen Ätzprozeß hergestellt werden.
  • Eine elektrisch leitende Metallfolie, wie beispielsweise eine Aluminiumfolie, wird zunächst auf beiden Seiten eines isolierenden Films beschichtet, um auf beiden Metallfolien des sich daraus ergebenden Laminatfilms mit einer Ätzabdeckschicht ein gewünschtes Muster auszubilden. Das Aufdrucken der Ätzabdeckschicht kann unter Verwendung eines Drucksystems erfolgen, wie beispielsweise Siebdruck, Rotationshochdruck, Flexodruck, Offsetdruck, Fotodruck oder Tiefdruck. Die Metallfolien werden geätzt, um auf beiden Seiten Metallfolien-Schaltkreise auszubilden. Die Schaltkreise auf beiden Seiten werden anschließend elektrisch miteinander verbunden mittels eines allgemein bekannten Verfahrens, wie beispielsweise Schmelzklebers durch Kaltschweißen, Hochfrequenzschweißen, Ultraschallschweißen oder ähnliches. Danach wird ein dünnwandiger Abschnitt durch ein an sich bekanntes Verfahren ausgebildet.
  • Die Resonanzetiketten gemäß der vorliegenden Erfindung zeichnen sich dadurch aus, daß die Amplitude bei einem Spitzenwert nach der Resonanz so hoch wie wenigstens 7,5 dB (mindestens GST 0,14V) ist, obwohl sie kleinformatig sind, so daß die Signalstärke hoch ist. Die Resonanzetiketten gemäß der vorliegenden Erfindung zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie nur mit einer Welle der vorgegebenen Resonanz-Hochfrequenz schwingen und kaum mit Wellen von anderen Geräuschfrequenzen schwingen, obwohl sie eine kleine Größe aufweisen; sie sind vom so genannten Löschtyp, so dass es möglich ist, dass sie keine festgelegte Resonanzfrequenz aufweisen, indem eine bestimmte Spannung daran angelegt wird, die Leistung durch eine Abweichung der Anordnung der Muster übereinander kaum abfällt und die Dicke der Metallfolien reduziert werden kann.
  • Die Resonanzetiketten gemäß der vorliegenden Erfindung werden verwendet, indem sie an Produkten angebracht werden. Wenn ein Produkt mit einem angebrachten Resonanzetikett, das keiner Behandlung für einen dielektrischen Durchschlag unterzogen worden ist, zwischen einem Paar von Antennen hindurchgeführt wird, die am Ausgang eines Geschäfts oder ähnlichem installiert sind, und die jeweils eine Welle der vorgegebenen Hochfrequenz aussenden und empfangen, erfaßt der empfangende Teil eine Hochfrequenzwelle, die mit der Hochfrequenzwelle schwingt, die vom sendenden Teil zum Auslösen eines Alarms ausgesendet wird. Das Aussenden und Empfangen der Hochfrequenzwelle kann entweder durch unterschiedliche linke und rechte Antennen oder über dieselben Antennen erfolgen. Wenn das Aussenden und Empfangen von den unterschiedlichen Antennen ausgeführt wird, kann die Empfindlichkeit in einigen Fällen schwächer werden, wenn das Produkt an einer Position hindurchgeführt wird, die weiter von der aussendenden Antenne entfernt ist, d.h. sich an einer näher zur empfangenden Antenne befindlichen Stelle befindet. Wenn das Aussenden und Empfangen von einem Paar derselben Antennen ausgeführt wird, beträgt eine Entfernung von der linken und rechten aussendenden Hälfte die Hälfte des größten Abstands zwischen den Antennen, so daß sich die Empfindlichkeit verbessert. In diesem Fall werden das Aussenden und Empfangen abwechselnd in einem äußerst kurzen Zyklus durch dieselben Antennen vorgenommen.
  • Die vorliegende Erfindung wird hier anhand der folgenden Beispiele beschrieben. Im Übrigen wurde die Größe einer Amplitude in jedem Resonanzetikett-Beispiel in Übereinstimmung mit dem folgenden Verfahren bewertet.
  • Ein Etikett-Musterstück wurde in einer Messspule (Helmholtz-Spule), die sich aus einer Sendevorrichtung und einer Empfangsvorrichtung zusammensetzt, so eingerichtet, dass es nicht aus der Spule herausragt, um die Stärke eines Signals von dem Etikett als eine Amplitude mittels eine Netzwerk-Analysators oder Spektrums-Analysators zu messen, wodurch ein Spektrum erhalten wird, wie es in 6 dargestellt ist. Die Größe der Amplitude wird durch I1 – I2 (dB) oder GST ausgedrückt. GST ist ein Wert, den man erhält, wenn die Stärke eines von der Empfangsvorrichtung empfangenen Signals unter Verwendung eines Vielfachmessgeräts in einen Spannungswert (V) umgewandelt wird.
  • Beispiel 1
  • Die in 2 und 3 dargestellten Muster wurden jeweils mit Siebdruck mit einer Ätzabdeckschicht auf beiden Seiten eines Laminatfilms aufgedruckt, der durch Beschichten einer Aluminiumfolie erhalten wurde, die eine Dicke von 50 μm zu beiden Seiten eines Polyethylen-Films besitzt, der eine Dicke von 20 μm aufweist. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Ausrichtung so vorgenommen, daß die Schaltkreismuster auf beiden Seiten einander so weit wie möglich entsprachen. Die Aluminiumfolien auf beiden Seiten wurden mit Eisen(III)-Chlorid geätzt, um die jeweiligen Schaltkreise auszubilden. Ein Teil der Plattenabschnitte, die sich an den innersten Enden der Schaltkreise befinden, wurde von beiden Seiten her zusammengedrückt, wodurch der Polyethylenfilm teilweise zerstört wurde und gleichzeitig die Aluminiumfolien auf beiden Seiten miteinander in Eingriff gebracht wurden, um die beiden Schaltkreise elektrisch miteinander zu verbinden. Der so behandelte Laminatfilm wurde schließlich in ein vorgegebenes Format geschnitten, um ein rechtwinkliges Resonanzetikett mit den Abmessungen 23 mm × 26 mm zu erhalten. Die Elemente und Leistung dieses Etiketts sind in Tabelle 1 aufgeführt.
  • Vergleichsbeispiel 1
  • Die in 8 und 9 dargestellten Muster wurden jeweils mit Siebdruck mit einer Ätzabdeckschicht auf beiden Seiten eines Laminatfilms aufgedruckt, der durch Beschichten einer Aluminiumfolie erhalten wurde, die eine Dicke von 50 μm zu beiden Seiten eines Polyethylen-Films besitzt, der eine Dicke von 20 μm aufweist. 7 zeigt die so erhaltenen Muster von der Vorderseite aus gesehen. Danach wurde der so behandelte Laminatfilm in der gleichen Weise behandelt wie in Beispiel 1, wodurch ein rechtwinkliges Resonanzetikett mit den Abmessungen 23 mm × 26 mm erhalten wurde. Die Elemente und Leistung dieses Etiketts sind in Tabelle 1 aufgeführt.
  • Tabelle 1
    Figure 00120001
  • Das praktische Ausmaß einer Amplitude beträgt wenigstens 7,6 dB. Es ist daher klar, daß die Amplitude des Etiketts gemäß dem Beispiel 1 8,1 dB beträgt, und somit weist das Etikett eine ausreichende Anwendbarkeit auf. Andererseits betrug die Amplitude des Etiketts gemäß dem Vergleichsbeispiel 1 6,3 dB, und daher war das Etikett als Überwachungsetikett unzureichend.
  • Beispiel 2 und 3 und Vergleichsbeispiel 2
  • Es wurden rechtwinklige Resonanzetiketten mit den Abmessungen 23 mm × 26 mm in ähnlicher Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, mit Ausnahme dessen, daß die Elemente, wie in Tabelle 2 dargestellt, jeweils geändert wurden, wodurch ihre Leistung in der gleichen Weise wie in Beispiel 1 ermittelt wurde. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 aufgeführt.
  • Aus Tabelle 2 geht hervor, daß, wenn die prozentuale Öffnung wenigstens 16% beträgt, eine hervorragende Leistung erzielt wird.
  • Tabelle 2
    Figure 00130001
  • Wie oben beschrieben, weisen die Resonanzetiketten gemäß der vorliegenden Erfindung, obwohl sie im Vergleich mit den herkömmlichen Etiketten eine geringe Größe aufweisen, eine große Amplitude auf, wenn sie mit einer Welle einer Hochfrequenz schwingen, so daß sie eine hervorragende Empfindlichkeit aufweisen. Dementsprechend leicht lassen sie sich an verschiedenen Produkten anbringen und sind insbesondere geeignet für die Verwendung als Überwachungsetiketten für kleinformatige Produkte, wie beispielsweise Kosmetika und Schmuck.

Claims (20)

  1. Resonanzetikett, das einen isolierenden dünnen Film und gewendelte Schaltkreise (11, 12) aus Metallfolie umfasst, die jeweils auf einander gegenüberliegenden Seiten des isolierenden dünnen Films ausgebildet sind, worin die gewendelten Schaltkreise in einer elektrisch verbundenen Beziehung zueinander mit einem Zwischenraum in der Mitte des isolierenden dünnen Films ausgebildet sind, wobei die gewendelten Schaltkreise jeweils Windungen in-aus der selben Richtung gesehen-einander entgegengesetzten Richtungen aufweisen und annähernd übereinander liegen, mit Ausnahme von Abschnitten, die nicht übereinander liegen können, weil ihre Windungsrichtungen einander entgegengesetzt sind, mit Ausnahme der äußersten Peripherien, in einer Richtung senkrecht zum dünnen Film gesehen, wodurch ein Kondensator gebildet wird, um eine LC-Schaltung zu bilden, wobei die Breiten der Abschnitte der Schaltungen, die einander entsprechen, mit Ausnahme der äußersten Peripherien annähernd gleich sind, dadurch gekennzeichnet, dass der isolierende dünne Film eine Dicke von 10 bis 30 μm aufweist und die Fläche eines Abschnitts (21) einer jeden Seite des dünnen Films, wobei der Abschnitt (21) von den innersten Peripherien beider Wendeln umgeben ist und keine Metallfolie auf beiden Seiten aufweist, zumindest 16 % der Gesamtfläche der einen Seite des Etiketts ausmacht, wobei ein dünnwandiger Abschnitt vorhanden ist, wo die Dicke seines entsprechenden isolierenden Filmabschnitts dünner ist als jene seines restlichen Abschnitts, und teilweise aus den Abschnitten gebildet ist, wo beide Schaltkreise übereinander gelegt sind, so dass bei der Verwendung das Resonanzetikett mit einer Welle der vorbestimmten Hochfrequenz schwingt, und einen dielektrischen Durchschlag am dünnwandigen Teil erfährt, wenn an das Etikett die vorgeschriebene Spannung oder eine höhere Spannung angelegt wird, wodurch verhindert werden kann, dass das Resonanzetikett mit der Hochfrequenzwelle schwingt, und das Resonanzetikett eine Fläche von maximal 700 mm2 aufweist.
  2. Resonanzetikett nach Anspruch 1, das in Form eines Rechtecks (einschließlich eines Quadrats) mit maximalen Außenabmessungen von 25 mm × 28 mm vorliegt.
  3. Resonanzetikett nach Anspruch 1 oder 2, worin die Gesamtfläche der übereinander gelegten Abschnitte beider gewendelter Schaltungsmuster zumindest 72 der Gesamtfläche der Schaltungen auf den beiden Seiten ausmacht.
  4. Resonanzetikett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, worin die mittlere Abweichung zwischen den übereinander gelegten Abschnitten beider gewendelter Schaltungsmuster maximal 0,15 mm beträgt.
  5. Resonanzetikett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, worin ein Zeilenabstand in den beiden gewendelten Schaltungsmustern maximal 400 μm beträgt.
  6. Resonanzetikett nach einem der Ansprüche 1 bis 5, worin die Fläche des Abschnitts (21) einer jeden Seite des dünnen Films, wobei der Abschnitt von den innersten Peripherien beider Wendeln umgeben ist und keine Metallfolie auf beiden Seiten aufweist, 16 bis 50 % der Gesamtfläche der einen Seite des Etiketts ausmacht.
  7. Resonanzetikett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, worin die Dicke der Metallfolie 30 bis 80 μm beträgt.
  8. Resonanzetikett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, worin die vorbestimmte Resonanzfrequenz 5 bis 15 MHz beträgt.
  9. Resonanzetikett nach Anspruch 8, worin die vorbestimmte Resonanzfrequenz 8,2 MHz beträgt.
  10. Resonanzetikett nach Anspruch 8, worin die vorbestimmte Resonanzfrequenz 13,56 MHz beträgt.
  11. Resonanzetikett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, worin die Anfangsfrequenz des Etiketts so bestimmt ist, dass es durch seine Wechselwirkung mit der Eigenkapazität eines Produktes mit der vorbestimmten Resonanzfrequenz schwingt, wenn das Etikett am Produkt befestigt ist.
  12. Resonanzetikett nach Anspruch 2, worin die Außenabmessungen maximal 23 mm × 26 mm betragen.
  13. Resonanzetikett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, worin die Anzahl an Windungen der gewendelten Schaltkreise 2 bis 12 beträgt.
  14. Resonanzetikett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, worin die Schaltkreise an ihren innersten Enden elektrisch miteinander verbunden sind.
  15. Resonanzetikett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, worin beide Schaltkreise jeweils einen dreieckigen Plattenabschnitt (13) an einem Teil ihrer äußersten Peripherie aufweisen.
  16. Resonanzetikett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, worin die Wendeln jeweils eine rechteckige Platte (14) an ihrem innersten Ende aufweisen und an ihren Plattenabschnitten (14) elektrisch miteinander verbunden sind.
  17. Resonanzetikett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, worin die gewendelten Schaltkreise jeweils aus linearen Abschnitten (11) und gekrümmten Abschnitten (12) bestehen, die die linearen Abschnitte miteinander verbinden.
  18. Vorrichtung zum Detektieren von Produkten, umfassend ein Paar Antennen, die jeweils eine Welle mit einer Hochfrequenz aussenden bzw. empfangen, sowie ein Resonanzetikett nach einem der vorangegangenen Ansprüche.
  19. Detektionsvorrichtung nach Anspruch 18, worin die Übertragung und der Empfang der Hochfrequenzwelle durch getrennte Sende- und Empfangsantennen erfolgen.
  20. Detektionsvorrichtung nach Anspruch 18, worin die Übertragung und der Empfang der Hochfrequenzwelle durch die selben Antennen erfolgt.
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