DE4438620A1 - Gelenkprothese und Vorrichtung zum Einbringen einer Bohrung in mindestens einen Gelenkkopf - Google Patents

Gelenkprothese und Vorrichtung zum Einbringen einer Bohrung in mindestens einen Gelenkkopf

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DE4438620A1
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    • A61F2/30907Nets or sleeves applied to surface of prostheses or in cement
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    • A61F2220/0025Connections or couplings between prosthetic parts, e.g. between modular parts; Connecting elements
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    • A61F2220/00Fixations or connections for prostheses classified in groups A61F2/00 - A61F2/26 or A61F2/82 or A61F9/00 or A61F11/00 or subgroups thereof
    • A61F2220/0025Connections or couplings between prosthetic parts, e.g. between modular parts; Connecting elements
    • A61F2220/0033Connections or couplings between prosthetic parts, e.g. between modular parts; Connecting elements made by longitudinally pushing a protrusion into a complementary-shaped recess, e.g. held by friction fit
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    • A61F2230/00Geometry of prostheses classified in groups A61F2/00 - A61F2/26 or A61F2/82 or A61F9/00 or A61F11/00 or subgroups thereof
    • A61F2230/0002Two-dimensional shapes, e.g. cross-sections
    • A61F2230/0004Rounded shapes, e.g. with rounded corners
    • A61F2230/0006Rounded shapes, e.g. with rounded corners circular
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    • A61F2230/0002Two-dimensional shapes, e.g. cross-sections
    • A61F2230/0017Angular shapes
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    • A61F2230/00Geometry of prostheses classified in groups A61F2/00 - A61F2/26 or A61F2/82 or A61F9/00 or A61F11/00 or subgroups thereof
    • A61F2230/0063Three-dimensional shapes
    • A61F2230/0091Three-dimensional shapes helically-coiled or spirally-coiled, i.e. having a 2-D spiral cross-section

Description

Die Erfindung betrifft eine Gelenkprothese, insbesondere für den mit einer Pfanne zusam­ menwirkenden Gelenkkopf eines Hüftgelenks, sowie eine chirurgische Vorrichtung zum Ein­ bringen einer Bohrung in mindestens einen Gelenkkopf.
Eine Gelenkprothese mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 ist aus DE 35 38 346 A1 bekannt. Bei der bekannten Prothese ist die Kappe auf ihrer von der Pfanne ab­ gewandten Unterseite von einer Basis abgeschlossen, mit welcher die Kappe auf einer Aufla­ gefläche aufliegt, die zu diesem Zweck an dem Hüftkopf angefräst ist. Die Fixierung der Kappe auf dem Hüftkopf erfolgt mittels Knochenzement, der auf die angefräste Auflagefläche aufgetragen wird. Bei dem kappenseitigen Teleskopelement der bekannten Prothese handelt es sich um einen Bolzen, der frei verschiebbar in einer Hülse längsgeführt ist, die ihrerseits mit einem Halteteil in Form einer Laschenplatte fest verbunden ist. Der Halt der Kappe auf dem Knochensystem wird ausschließlich durch den Knochenzement bewirkt. Lockert sich diese Zementverbindung im Laufe der Zeit, verliert die Kappe ihren Halt.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Gelenkprothese zu schaffen, die einfach, rasch und exakt implantiert werden kann, die, wenn überhaupt, nur eine ver­ gleichsweise geringfügige Bearbeitung des Gelenkkopfes, z. B. den Abtrag von krankhaftem Knorpelgewebe, erfordert und die gegen Lockern auch im Langzeiteinsatz zuverlässig ge­ schützt ist.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 auf überraschend einfache Weise gelöst.
Durch die Nutzung der Kappeninnenfläche als Anlagefläche für den Gelenkkopf kann auf das Anfräsen einer Auflagefläche verzichtet werden. Gelenkkopfversorgende Gefäße bleiben er­ halten. Durch sparsame Abtragung des kranken Knorpels bleibt die Kopfcorticalis erhalten, was eine feste Auflagefläche des Kopfes für die Kappe bietet. Die erfindungsgemäß vorgese­ hene Hemmvorrichtung sorgt für eine sichere Verankerung der Kappe mit Bezug auf das Knochensystem, ohne daß es eines Aufzementierens der Kappe bedarf. Insbesondere ist ein Abheben der Kappe von dem Gelenkkopf ausgeschlossen, während eine selbsttätige Verkür­ zung der Teleskopanordnung unter dem Einfluß von auf die Kappe einwirkenden Druckkräf­ ten beziehungsweise von zusätzlichen Zugkräften einer gegebenenfalls vorgesehenen Feder ohne weiteres möglich ist.
Der Begriff "Kappe" soll vorliegend auch ein Kappensegment umfassen.
Bei der aus der DE 35 38 346 A1 bekannten Gelenkprothese bilden die Kappe, die Tele­ skopanordnung und das Halteteil - bis auf die längsverstellbare Führung des Bolzens in der Hülse - ein statisches System, das eine Versteifung des Femurkopfes und des Oberschenkel­ halses mit Bezug auf den Femurschaft bewirkt. Die bekannte Prothese schließt infolgedessen biomechanische Bewegungen des Femurkopfes und des Oberschenkelhalses gegenüber dem Femurschaft aus. Die Folge davon ist zwangsläufig ein nicht unbeträchtlicher Knochenabbau des Oberschenkelknochens im Bereich des Femurkopfes und des Oberschenkelhalses. Dem kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung durch die Merkmale des Anspruchs 2 wir­ kungsvoll begegnet werden. Die flexible und/oder gelenkige Ausbildung der Verbindung er­ möglicht einen Ausgleich von Zug- und/oder Druckbewegungen des Gelenkkopfes und Hal­ ses. Biomechanische Bewegungen des Gelenkkopfes und Knochenhalses gegenüber dem Schaft werden mindestens teilweise zugelassen. Zug-, Druck- und Scherkräfte können somit z. B. über den Oberschenkelknochen weitergeleitet bzw. in diesen eingeleitet werden, wodurch eine Knochenerhaltung, ein Knochenaufbau und sogar eine Knochenneubildung erreichbar sind. Es empfiehlt sich, die Flexibilität und Gelenkigkeit der Prothese so zu wählen, daß die Flexibilität und Gelenkigkeit der Prothese nur derart bemessen bzw. begrenzt sind, daß eine eventuelle Bruchgefahr des Oberschenkelkopfes und Knochenhalses im Bereich der Prothese ausgeschlossen ist.
Vorteilhafte weitere Ausgestaltungen der Gelenkprothese ergeben sich aus den Unteransprü­ chen 3 bis 37 und 45 bis 56. So werden durch das Anlenken oder federelastische Abstützen des halteteilseitigen Teleskopelements an dem Halteteil bzw. der Befestigungsplatte (Ansprüche 8 bis 11) die natürlichen biomechanischen Bewegungen in dem Knochensystem, d. h. insbesondere die Bewegungen des Femurkopfes gegenüber dem Oberschenkelhals und des Oberschenkelhalses gegenüber dem Femurschaft, unterstützt. Außerdem gestaltet sich da­ durch die Montage bzw. Festlegung der Prothese für den Operateur besonders einfach. Das Sperrelement gemäß den Ansprüchen 12 und 13 erlaubt es beispielsweise, bei Befund einer Fraktur im Oberschenkel nahe dem Femurkopf diesen Bereich zunächst für einige Zeit ruhig­ zustellen.
Ein Biegeelement kann optional grundsätzlich im Bereich des kappenseitigen und/oder des halteteilseitigen Teleskopelements vorgesehen sein. Durch das Anordnen des Biegeelements entsprechend Anspruch 15 wird zum einen sichergestellt, daß die Kappe im Bereich des Fe­ murkopfes keinen Kippkräften und damit möglichen Momenten ausgesetzt ist, die nach kür­ zester Zeit eine Relativbewegung zwischen der Kappe und dem Femurkopf zur Folge haben könnten. Zum anderen aber ist gewährleistet, daß die Kappe und ihre Verankerungsvorrich­ tung kein gegenüber Zug- und/oder Druckbewegungen innerhalb des Hüftkopfes unempfind­ liches statisches System, sondern ein dynamisches System bilden, das auf solche Zug­ und/oder Druckbewegungen innerhalb des Oberschenkelknochens reagieren kann. Die ver­ drehsichere Ausbildung des Biegeelements (Ansprüche 16 und 17) wirkt einer Lockerung und auch einer Relativbewegung der Kappe gegenüber dem Femurkopf entgegen. Eine zwei- oder mehrteilige Ausbildung mindestens eines der Teleskopelemente (Anspruch 19) erlaubt es, die Prothese ohne Schwierigkeit, auch noch während des operativen Eingriffs, an örtliche Gege­ benenheiten oder spezielle Beschaffenheiten individuell und zugleich besonders vielseitig an­ zupassen. Außerdem ist die Herstellung besonders einfach möglich.
Eine fakultative Drehsicherung gemäß Anspruch 34 wirkt zusätzlich einer möglichen Rotation der Kappe gegenüber dem Femurkopf entgegen. Zur Drehsicherung können unter anderem ein oder mehrere spitze Vorsprünge, Dorne oder dergleichen an der Innenfläche der Kappe vorge­ sehen sein. Es ist aber auch möglich, für eine Drehsicherung durch eine exzentrische Anord­ nung des kappenseitigen Teleskopelements (Anspruch 37) oder Stiels zu sorgen. Das Merk­ mal des Anspruchs 48 wirkt Schmerzen entgegen, die möglicherweise bei bestimmten Bewe­ gungen infolge von Kippkräften auftreten. Eine Ausbildung der Kappe gemäß Anspruch 50 schafft die Möglichkeit, die Oberfläche des Femurkopfes mit Gelenkflüssigkeit in Kontakt gelangen zu lassen. Gleichzeitig ist ein Abrieb zwischen den Außenflächen von Kappe und Pfanne herabgesetzt. Eine gemäß Anspruch 51 aufgebaute Kappe erlaubt es, die Kappe an die jeweilige Größe und/oder Form des Hüftkopfs genau anzupassen, um eine nahezu spielfreie Anlage der Kappe an dem Femurkopf zu erhalten. Durch die Kappenausgestaltung gemäß An­ spruch 54 läßt sich die Reibung zwischen Hüftkopf und Pfanne vermindern. Die Kappe mit abgeflachtem Pol (Anspruch 55) ist für einen eventuellen Einsatz der Prothese ohne künstli­ che Pfanne vorgesehen, wodurch eine eventuelle Protrusio Acetabuli vermieden wird.
Konstruktiv vereinfachte Gelenkprothesen sind Gegenstand der Ansprüche 38 und 41.
Die Erfindung betrifft ferner eine chirurgische Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Pa­ tentanspruchs 57. Eine solche Vorrichtung ist gleichfalls aus der DE 35 38 346 AI bekannt. Bei der bekannten Vorrichtung ist als Auflageelement ein winklig gebogenes Stahlband vor­ gesehen, das schiebelehrenartig gegen den Femurkopf angelegt wird. Die Handhabung der bekannten Vorrichtung ist für den Operateur umständlich, da eine Vielzahl von Handgriffen erforderlich ist. So ist das Auflageelement mittels einer zusätzlichen Bohrung und einer Halte­ schraube nach Anlegen am Hüftkopf im Bereich der Kopfgrube zu sichern, um ein Ab- bzw. Verrutschen nach der Positionierung und anschließenden Justierung am Femurkopf zu verhin­ dern. Darüberhinaus ist die als Bohrhülse verwendete Aufnahmebuchse für den Bohrer mittels einer an dem Oberschenkelschaft anzulegenden Winkelschablone auszurichten. Gleichwohl erlaubt es die bekannte Vorrichtung nicht, ohne Berücksichtigung der Peripherie des Kopfes eine vorbestimmte, genau definierte, gegenüber dem Hüftkopf zentrische oder vorbestimmt exzentrische Bohrung durch den Femurkopf hindurch auszubilden. Die Lage der Bohrung wird dort nämlich ausschließlich durch die vom Geschick des Operateurs abhängige Positio­ nierung und Justierung der Kopfauflage und das anschließende Einbringen der zusätzlichen Bohrung für die Halteschraube bestimmt.
Der Erfindung liegt daher ferner die Aufgabe zugrunde, eine chirurgische Vorrichtung zu schaffen, die nicht nur einfach zu handhaben ist, sondern die es auch erlaubt, eine genau vor­ her festgelegte, achsengerechte, zum Gelenkkopf zentrische oder exzentrische Bohrung weit­ gehend unabhängig von der Geschicklichkeit des Operateurs auszubilden.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 57 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Handhabbarkeit dadurch entscheidend erleich­ tert, daß für eine genaue Positionierung und Justierung des Gelenkkopfes gegenüber der Mit­ tellängsachse des Bohrers nur die Aufnahmeeinrichtung über den Gelenkkopf gestülpt zu werden braucht. Weil die Aufnahmeeinrichtung zur wenigstens teilweisen Aufnahme des Ge­ lenkkopfes ausgebildet ist, wird für eine gegenseitige selbsttätige Zwangsausrichtung von Aufnahmeeinrichtung und Gelenkkopf gesorgt. Auf das zusätzliche Einbringen einer Halte­ schraube kann verzichtet werden.
Bevorzugte weitere Ausgestaltungen der Vorrichtung nach der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 58 bis 92.
Insbesondere kann das Aufnahmeelement entsprechend den Ansprüchen 58 bis 60 gestaltet sein. Drei Auflager des Aufnahmeelements reichen für eine definierte Ausrichtung gegenüber dem Gelenkkopf aus. Ein Aufnahmeelement in Form eines Flächenbandes, beispielsweise nach Art eines Ringkörpers, ist besonders einfach herzustellen. Außerdem bildet ein solches Flächenband eine Aussparung im etwa stirnseitigen Bereich der von dem Bohrer abgewandten Außenfläche des Gelenkkopfes, die für eine zusätzliche Kontrolle der Positionierung und Ju­ stierung der Vorrichtung genutzt werden kann. Durch diese Aussparung hindurch bleibt näm­ lich ein Teil der von dem Bohrer abgewandten Außenfläche des Gelenkkopfes sichtbar. Auf diese Weise kann z. B. die Vorrichtung für einen operativen Einsatz zur Einbringung einer Bohrung in den Femur auf dem Femurkopf derart genau positioniert werden, daß die Kopf­ grube von dem Flächenband mittig umgeben ist.
Die Merkmale der Ansprüche 61 und 81 erlauben eine einfache und exakte Anpassung der Aufnahmeeinrichtung bzw. des Aufnahmeelements an unterschiedliche Gelenkkopfgrößen und -formen unter Beibehaltung ein und derselben Vorrichtung. Dabei kann der betreffende Einsatz mittels einer Rast-, Schnapp- oder dergleichen -einrichtung oder einer entsprechenden Schraubeinrichtung von der Halteeinrichtung unverlierbar und zugleich jederzeit lösbar auf­ genommen sein.
Die Merkmale der Ansprüche 62 und 86 erlauben es, die Vorrichtung mit Bezug auf das Kno­ chensystem einfach, exakt und sicher festzulegen, während die Bohrung ausgeführt wird. Mit den Merkmalen der Ansprüche 63 und 64 wird gewährleistet, daß die Fixierung der Vorrich­ tung mit Bezug auf das Knochensystem letzteres weitestgehend unversehrt läßt. Die Zentrier­ buchse gemäß Anspruch 69 trägt erheblich zu der Genauigkeit bei, mit welcher die Bohrung mittels der Vorrichtung nach der Erfindung ausgebildet werden kann. Bei Verwendung der Zentrierbuchse hat die Zwischenhülse einen größeren Innendurchmesser als der Durchmesser des Führungskanals der Zentrierbuchse, um einen metallischen Kontakt zwischen dem Bohrer und der Innenwandung der Zwischenhülse zu vermeiden, der andernfalls zu Wärme- und Metallspanentwicklung und zu Einschleppung der feinen Metallspäne in das Knochensystem führen würde. Es können mehrere Zentrierbuchsen mit unterschiedlichem Innendurchmesser vorgesehen sein, aus denen je nach dem Außendurchmesser des im Einzelfall verwendeten Instruments ausgewählt werden kann. Die Merkmale der Ansprüche 73 bis 79 gewährleisten eine besonders vielseitige Verwendungsmöglichkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen naher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische auseinandergezogene Seitenansicht einer erfindungsgemäß aus­ gebildeten Prothese;
Fig. 2 bis 5 Ansichten ähnlich Fig. 2 für abgewandelte Ausführungsformen der Prothese nach der Erfindung;
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung eines Steckelements mit daran angebrachter Kappe;
Fig. 7 einen Schnitt durch eine Kappe mit exzentrisch angeordnetem kappenseitigem Tele­ skopelement;
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung einer abgewandelten Ausführungsform der Rast­ vorrichtung der Teleskopanordnung;
Fig. 9 teilweise im Schnitt und teilweise in perspektivischer Darstellung ein Ausführungs­ beispiel eines zweiteiligen Steckelements;
Fig. 10 eine perspektivische, auseinandergezogene Ansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Prothese;
Fig. 11 bis 13 perspektivische Darstellungen von verschiedenen Kappenausbildungen;
Fig. 14 eine perspektivische Darstellung eines Kappeneinsatzes;
Fig. 15 im Schnitt eine zweiteilig ausgebildete Kappe;
Fig. 16 eine teils geschnittene, teils perspektivische Ansicht einer vereinfachten Ausfüh­ rungsform der Prothese;
Fig. 17 und 18a perspektivische Darstellungen von zwei weiteren abgewandelten Aus­ führungsformen der Prothese nach der Erfindung;
Fig. 18b eine perspektivische Teildarstellung der Teleskopanordnung, bei welcher die Tele­ skopelemente über ein Kerbverzahnung in gegenseitigem Eingriff stehen;
Fig. 19 eine perspektivische, teilweise aufgebrochene Ansicht einer chirurgischen Vorrich­ tung zur Einbringung einer Bohrung;
Fig. 20 eine auseinandergezogene Schnittdarstellung eines Teils der Vorrichtung nach Fig. 19 in Verbindung mit zwei unterschiedlichen Ausfürungsformen des Bohrers;
Fig. 21 eine perspektivische, auseinandergezogene Ansicht von Teilen der Vorrichtung nach den Fig. 19 und 20;
Fig. 22 einen Querschnitt entlang der Linie XXII-XXII der Fig. 21;
Fig. 23 eine Teildarstellung der Vorrichtung mit einer abgewandelten Ausführungsform des Rohrstutzens;
Fig. 24 bis 27 abgewandelte Ausführungsformen der Aufnahmeeinrichtung;
Fig. 28 eine weiter abgewandelte Ausgestaltung der Aufnahmeeinrichtung in Verbindung mit einer Justiervorrichtung und einem Einsatz für das Aufnahmeelement;
Fig. 29 eine Teilansicht einer abgewandelten Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung;
Fig. 30 eine Draufsicht auf den die Aufnahmeeinrichtung tragenden Teil gemäß Fig. 29;
Fig. 31 eine Ansicht ähnlich Fig. 29 für eine weiter abgewandelte Ausführungsform der Vorrichtung;
Fig. 32 eine Vorrichtung ähnlich den Fig. 19 und 20, bei welcher an Stelle einer Aufnah­ meeinrichtung ein Fühler vorgesehen ist;
Fig. 33 und 34 eine Teilansicht der Vorrichtung mit abgewandelter Ausführungsform des Rohrstutzens sowie eine in den Rohrstutzen gemäß Fig. 33 einschraubbare Auf­ nahmebuchse;
Fig. 35 eine abgewandelte Ausführungsform der Aufnahmebuchse, die zur Aufnahme eines Kirschnerdrahtes bestimmt ist;
Fig. 36 eine perspektivische Darstellung eines in Verbindung mit dem Kirschnerdraht nach Fig. 35 verwendbaren Bohrers;
Fig. 37 eine perspektivische Ansicht eines meißel- oder hobelförmigen Instruments;
Fig. 38 eine auseinandergezogene, teils geschnittene Ansicht einer weiter abgewandelten Ausführungsform der Vorrichtung;
Fig. 39 eine auseinandergezogene Schnittdarstellung von Teilen einer weiteren Ausfüh­ rungsform der Vorrichtung;
Fig. 40 eine auseinandergezogene, teils perspektivische, teils geschnittene Darstellung einer vereinfachten Ausführungsform der Vorrichtung sowie
Fig. 41 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der Vorrichtung zum Einbrin­ gen der Bohrung von der Gelenkkopfseite aus.
Die in Fig. 1 veranschaulichte Prothese 10 für einen Hüftgelenkkopf weist eine Kappe 11 auf, deren Außen- und Innenfläche 12 bzw. 13 jeweils mindestens näherungsweise kugelkappen­ förmig ausgebildet sind. Der Begriff "näherungsweise kugelkappenförmig" soll dabei insbe­ sondere auch den sowohl in Fig. 1 als auch in anderen Figuren dargestellten Fall einschließen, daß der Umriß halbkugelig oder mehr als halbkugelig ist, oder daß sich an eine Halbkugel­ form ein insbesondere zylindrischer oder sich konisch erweiternder Abschnitt anschließt. Im implanierten Zustand der Prothese 10 wirkt die Außenfläche 12 der Kappe 11 mit einer (nicht dargestellten) Pfanne zusammen, während die Kappeninnenfläche 13 auf dem präparierten Femurkopf bzw. dessen Knorpel drehgesichert wenigstens teilweise aufliegt. Dabei wird die Kappe 11 über eine Verankerungsvorrichtung 14 auf dem Femurkopf gehalten und mit Bezug auf den Femurschaft verankert. Zu der Verankerungsvorrichtung 14 gehören eine Tele­ skopanordnung 15 und ein Halteteil, das im veranschaulichten Ausführungsbeispiel als Be­ festigungsplatte 16 ausgebildet ist.
Die Teleskopanordnung 15 weist ein kappenseitiges Teleskopelement und ein halteseitiges Teleskopelement auf. Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist das kappenseitige Tele­ skopelement ein Steckelement 17, während es sich bei dem halteteilseitigen Teleskopelement um ein Aufnahmeelement 18 handelt. Bei implantierter Prothese 10 stehen das Steckelement 17 und das Aufnahmeelement 18 in Teleskopeingriff miteinander, wobei die Länge der Tele­ skopanordnung 15 so bemessen ist, daß sie sich durch eine durchgehende Bohrung in dem Femurkopf, dem Oberschenkelhals und dem Femurschaft hindurcherstreckt. Das Aufnahme­ element 18 ist mit der Befestigungsplatte 16 über ein Drehgelenk 19 verbunden. Das Drehge­ lenk 19 weist eine von einem Quersteg 20 der Befestigungsplatte 16 bestimmte Drehachse auf, die im wesentlichen senkrecht zu der Längserstreckung der Teleskopanordnung 15 und im wesentlichen senkrecht zu der Längserstreckung der Befestigungsplatte 16 verläuft. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist zur Bildung des Drehgelenks 19 das halteteilseitige Ende des Aufnahmeelements 18 mit einer den Quersteg 20 mindestens teilweise umgreifen­ den Gelenkbuchse 21 versehen. Das Aufnahmeelement 18 ist an der Befestigungsplatte 16 über eine Blattfeder 22 federelastisch abgestützt. Die Blattfeder 22 legt sich einerseits an die Außenfläche der Befestigungsplatte 16 und andererseits gegen die Unterseite des Aufnahmee­ lements 18 an, und sie wird mittels einer Schraube 23 gehalten, die durch Öffnungen 24 und 25 der Blattfeder 22 bzw. der Befestigungsplatte 16 hindurchgreift und in den Femurschaft eingeschraubt wird. Weitere Öffnungen in der Befestigungsplatte 16 zur Aufnahme von Be­ festigungsschrauben sind bei 26 angedeutet.
In die Verankerungsvorrichtung 14 ist eine richtungsabhängig wirkende Hemmvorrichtung integriert, bei welcher es sich im Falle des Ausführungsbeispiels der Fig. 1 um eine selbsttätig richtungsabhängig wirksam gemachte Kupplungseinrichtung in Form einer Rast- oder Schnappeinrichtung handelt. Insbesondere weist die Kupplungseinrichtung 30 eine V-förmig gebogene Feder 31 auf, die in zwei einander gegenüberliegenden, nach außen in entgegenge­ setzten Richtungen vorstehenden Rastvorsprüngen 32 endet. Die Feder 31 ist in einen Schlitz 33 am freien Ende des Steckelements 17 eingelegt. An den Schlitz 33 schließen sich in Rich­ tung der Kappe 11 zu beiden Seiten des Steckelements 17 Abflachungen 34 an, gegen die sich die Feder 31 mit ihren Schenkeln 33 abstützen kann. Die Feder 31 ist in dem Schlitz 33 mit­ tels einer Schraube 35 gesichert, die in eine Gewinde-Längsbohrung 36 des Steckelements 17 eingeschraubt wird. Die Rastvorsprünge 32 legen sich gegen einander diametral gegenüber­ liegende Anlageflächen 37 an der Innenseite des Aufnahmeelements 18 an. Diese Anlageflä­ chen 37 sind mit einer Mehrzahl von Rastausnehmungen in Form eines sägezahnartigen Pro­ fils oder dergleichen versehen. Die Schraube 35 läßt sich auch bei zusammengebauter Pro­ these mittels eines Werkzeuges, insbesondere Schraubendrehers, lösen oder verstellen, das, bzw. der von dem halteteilseitigen Ende des Aufnahmeelements 18 durch dessen Innenraum hindurch eingeführt wird. Bei Anziehen der Schraube 35 wird Druck auf das halteteilseitige Ende der Feder 31 ausgeübt, und die Rastvorsprünge 32 werden radial nach außen vorge­ spannt. Wird auf die Kappe 11 eine Kraft in der von der Pfanne wegweisenden Richtung, das heißt in Richtung auf die Befestigungsplatte 16, ausgeübt, weichen die Rastvorsprünge 32 nach innen aus, so daß das Steckelement 17 sich weiter auf die Befestigungsplatte 16 zubewe­ gen kann. Dadurch läßt sich bei der Implantation auf einfachste Weise diejenige Länge der Teleskopanordnung 15 einstellen, bei welcher die Kappeninnenfläche 13 an dem Gelenkkopf fest anliegt. Die Kupplungseinrichtung 30 sorgt aber auch für eine selbsttätige Längennach­ stellung der Teleskopanordnung 15, falls es bei dem betreffenden Patienten langfristig zu ei­ nem Schwund von Knochengewebe kommen sollte.
Wirkt dagegen auf die Prothese 10 eine Kraft ein, welche die Kappe 11 in der auf die Pfanne zuweisenden Richtung, d. h. weg von der Befestigungsplatte 16, zu verstellen sucht, stützen sich die Rastvorsprünge 32 in der betreffenden Rastausnehmung des Profils der Anlagefläche 37 ab. Eine ungewollte Vergrößerung der Längsabmessung der Teleskopanordnung 15 wird dadurch wirkungsvoll verhindert. Durch Lösen der Schraube 35 kann der Operateur jedoch die Kupplungseinrichtung 30 im Bedarfsfall ohne weiteres lösen und die Teleskopanordnung auseinanderziehen, wobei bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 und 2 die Rastvor­ sprünge in dem Aufnahmeelement zurückbleiben.
Die Teleskopanordnung 15 ist ferner mit einem Biegeelement 40 versehen, das bei dem Aus­ führungsbeispiel gemäß Fig. 1 in das Steckelement 17 integriert ist. Das Biegeelement ist in einem Abstand von der Innenfläche 13 der Kappe 11 angeordnet, der dem etwa ein- bis drei­ fachen, insbesondere dem ungefähr eineinhalbfachen, des Innenradius der Kappe 11 ent­ spricht. Das Biegeelement 40 läßt, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit dem Drehgelenk 19, die natürlichen biomechanischen Bewegungen des Femurkopfes und des Halses min­ destens teilweise zu. Anstelle des Biegeelements kann auch ein Gelenk vorgesehen sein. Das Biegeelement 40 oder ein entsprechendes Gelenk sind verdrehsicher, das heißt so ausgebildet, daß das Steckelement 17 in sich torsionssteif bleibt. Zusätzlich haben zweckmäßig das Steckelement 17 und das Aufnahmeelement 18 über mindestens einen Teil ihrer Längsabmes­ sung einen profilierten, insbesondere eckigen oder elliptischen, Querschnitt. Im veranschau­ lichten Ausführungsbeispiel weist das Steckelement 17 in einem dem Aufnahmeelement 18 zugewendeten Bereich einen sechseckigen Außenumfang auf, während das Aufnahmeelement 18 mit einem komplementären sechseckigen Innenumfang versehen ist. Durch die drehfeste Verbindung von Steckelement 17 und Aufnahmeelement 18 und die verdrehsichere Ausbil­ dung des Biegeelements 40 wird vermieden, daß sich die Kappe 11 nach dem operativen Ein­ setzen der Prothese 10 auf dem Femurkopf drehen und so bei häufiger Belastung lockern kann. Eine solche Lockerung würde dem Patienten Schmerzen bereiten und eine erneute Ope­ ration notwendig machen.
Das Biegeelement 40 oder ein entsprechendes Gelenk können unter anderem als torsionsfeste, insbesondere gehärtete, Feder, beispielsweise in Form einer Schraubenfeder oder einer Drill­ welle ausgebildet sein. Ebenso ist eine Ausgestaltung des Biegeelements 40 oder des Gelenks als torsionsfestes Federgelenk oder als elastischer Einsatz denkbar. Ein entsprechender Ein­ satz kann beispielsweise als Kunststoffmanschette ausgebildet sein, die auf ihrem Außenum­ fang profiliert, z. B. mit einer Rändelung versehen, ist. Der Einsatz kann auch als Drahtge­ flecht ausgeformt sein. Das Biegeelement 40 kann mit dem kappenseitigen Teleskopelement 17 aber auch einstückig verbunden sein, beispielsweise kann für diesen Zweck in das Stecke­ lement 17 eine Spiralnut oder ähnliches eingebracht sein. Wenigstens im Bereich 41 der Kappe 11 weist das kappenseitige Teleskopelement 17 einen kreisrunden Querschnitt auf, um eine gegenüber kantigen Ausführungen mögliche Schmerzquelle ganz oder mindestens weit­ gehend auszuräumen. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 erstreckt sich das kappen­ seitige Teleskopelement 17 im wesentlichen zentrisch von der Innenfläche 13 der Kappe 11 weg.
Bei der abgewandelten Ausführungsform der Prothese gemäß Fig. 2 ist zusätzlich eine Zugfe­ der 42 vorgesehen, welche das kappenseitige Teleskopelement 17 in der von der Pfanne weg­ weisenden Richtung, das heißt in Richtung auf die Befestigungsplatte 16, vorspannt. Die Zug­ feder 42 sitzt innerhalb des hülsenförmigen Aufnahmeelements 18, und ihr kappenseitiges Ende 43 ist mit dem kappenseitigen Teleskopelement 17 über die Schraube 35 verbunden. Das andere Ende der Zugfeder 42 steht mit dem halteteilseitigen Teleskopelement 18 und/oder der Befestigungsplatte 16 in Verbindung. Beispielsweise ist das halteteilseitige Ende 44 der Feder 42 an dem äußeren Rand des Aufnahmeelements angehängt. Statt dessen könnte die Feder auch in den Quersteg 20 eingehängt sein. Anstelle der aus Draht gebogenen Feder 31 ist eine Feder 31′ vorgesehen, die aus blattförmigem Federwerkstoff gefertigt ist. Die Feder 31′ weist eine ringförmige Basis 45 auf, von der Federarme 46 abgebogen sind, welche mit ih­ ren freien Enden die Rastvorsprünge 32 bilden.
Um während der Implantation ein unerwünschtes Vorragen der Rastvorsprünge 32 zu verhin­ dern, bis die Rastvorsprünge 32 mit den zugehörigen Anlageflächen 37 in Eingriff kommen, kann ein Ring 47 vorgesehen sein. Der Ring 47 ist auf das Steckelement 17 aufgeschoben und hält zunächst die Rastvorsprünge 32 zurück. Beim Eintauchen des Steckelements 17 in das Aufnahmeelement 18 stößt der Ring 47 am freien Ende des Aufnahmeelements 18 an, und er wird dabei entlang dem Steckelement 17 in Richtung auf die Kappe 11 unter Freigabe der Rastvorsprünge 32 verschoben.
Im übrigen ist bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 eine Kappe vorgesehen, deren Rand schiefwinklig zu der Kappenlängsachse verläuft, während in Fig. 1 eine Kappe dargestellt ist, deren Basisebene senkrecht zu der Mittellängsachse der Kappe gerichtet ist. Es versteht sich, daß bedarfsweise mit der einen oder der anderen Kappenform gearbeitet werden kann.
In Fig. 3 ist eine Ausführungsform der Prothese veranschaulicht, die weitgehend derjenigen nach Fig. 2 entspricht, wobei jedoch die fakultativ vorgesehene Blattfeder 22 weggelassen ist und die Feder 42 gemäß Fig. 2 in Funktionsstellung dargestellt ist.
Das in Fig. 4 dargestellte Ausführungsbeispiel der Prothese unterscheidet sich von den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen insbesondere dadurch, daß das halteteilseitige Tele­ skopelement als Steckelement 17′ ausgebildet ist, während das zugehörige Aufnahmeelement 18′ mit der Kappe 11 verbunden ist. Entsprechend den zuvor erläuterten Ausführungsbeispie­ len weist das kappenseitige Teleskopelement 18′ wenigstens im Kappenbereich 41 einen kreisrunden Querschnitt auf. Auch hier ist das Biegeelement 40 in einem Abstand von der In­ nenfläche 13 der Kappe angeordnet, der dem etwa ein- bis dreifachen des Kappeninnenradius entspricht. Um die Schraube 35 bedarfsweise anziehen und lösen zu können, ist die Kappe 11 mit einer Durchgangsbohrung 48 versehen, die mit dem Längskanal 49 des Aufnahmeele­ ments 18′ ausgerichtet ist. Die Kappe 11 trägt bei diesem Ausführungsbeispiel ein Drehsiche­ rungselement 50, das, wie veranschaulicht, als wenigstens ein spitzer Vorsprung, Dorn oder dergleichen ausgebildet sein kann, der von der Innenfläche 13 der Kappe 11 ausgehend etwa parallel und exzentrisch zu der Teleskopanordnung verläuft. Es versteht sich, daß das Drehsi­ cherungselement 50 unterschiedlichste Abmessungen und Formen aufweisen kann.
Das Drehgelenk 19 weist bei diesem Ausführungsbeispiel einen Gelenkbolzen 51 auf, der in zwei seitlichen Ösen 52, 52′ der Befestigungsplatte 16 gehalten ist und eine Gelenkbohrung 53 am halteteilseitigen Ende des Steckelements 17′ durchgreift. Der Gelenkbolzen 51 trägt an seinem einen Ende ein Außengewinde 54, das mit einem entsprechenden Innengewinde der einen Öse 52′ zusammenwirkt.
Fig. 5 zeigt ein weiter abgewandeltes Ausführungsbeispiel der Prothese, bei dem die Rastvor­ sprünge 32 am freien Ende von Federarmen 55 vorgesehen sind, die an einem Steckelement 117 angebracht, beispielsweise mit diesem verschweißt oder verlötet sind oder die mit einem Teil des Steckelements 117 in einstückiger Verbindung stehen, beispielsweise aus diesem herausgestanzt und -gebogen sind. Entsprechend den zuvor erläuterten Ausführungsbeispielen wird die - in diesem Fall als Imbusschraube dargestellte - Schraube 35′ in ein Innengewinde an dem dem Aufnahmeelement 18 zugewendeten Ende des Steckelements 117 eingeschraubt, um die Federarme 55 nach außen vorzuspannen. Die Schraube 35′ läßt sich mittels eines Werkzeuges 56 verstellen, das durch den Längskanal des Aufnahmeelements 18 hindurchge­ steckt werden kann. Im implantierten Zustand nimmt die Schraube 35′ eine Stellung ein, in welcher sich die Rastvorsprünge 32 in Ausnehmungen einlegen, die von den vorzugsweise sägezahnartig ausgebildeten Anlageflächen 37 des Aufnahmeelements gebildet werden. Er­ weist es sich als notwendig, die Teleskopanordnung auseinanderzuziehen, wird die Schraube 35′ herausgedreht, und die Federarme 55 kehren in eine Ausgangsstellung zurück, in der sie außer Eingriff mit den Anlageflächen 37 sind. Bei dieser Ausführungsform ist das Aufnah­ meelement 18 mit einem Längsschlitz 38 versehen, der es erlaubt, für eine im wesentlichen spielfreie Anpassung der Querschnittsinnenabmessungen des Aufnahmeelements an die Quer­ schnittsaußenabmessungen des Steckelements 117 zu sorgen.
Entsprechend Fig. 6 kann der Teil 57 des Steckelements 17, der einen profilierten, im gezeig­ ten Ausführungsbeispiel sechseckigen, Querschnitt aufweist, relativ kurz sein und das Stecke­ lement 17 im übrigen mit kreisrundem Querschnitt ausgestaltet sein. Wesentlich ist nur, daß der Teil 57 mit unrundem Querschnitt von ausreichender Länge ist, um im Zusammenwirken mit dem komplementären Aufnahmeelement eine gegenseitige Drehung der die Teleskopan­ ordnung bildenden Elemente zu verhindern.
Fig. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei welchem das kappenseitige Teleskopelement, z. B. das Steckelement 17, sich in einem vorbestimmten Abstand von der Mittelachse der Kappe - übereinstimmend mit dem Exzentrizitätsgrad der weiter unten beschriebenen Bohrvorrichtung - parallel zu dieser Achse erstreckt. Eine solche Anordnung kann allein oder zusätzlich zu den erläuterten Maßnahmen für eine Drehsicherung sorgen, die ein Drehen der Kappe 11 gegen­ über dem Gelenkkopf verhindert.
Fig. 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Teleskopanordnung, bei welchem an einen profilier­ ten, beispielsweise sechseckigen Teil 57 des Steckelements 17′′ ein Abschnitt 58 anschließt, der ein sägezahnartig ausgebildetes Außenprofil hat. Aus der Wand des Aufnahmeelements 18′′ ist eine Federzunge 59 ausgestanzt und nach innen abgebogen. Dabei bildet das freie Ende der Federzunge 59 den Rastvorsprung 32, der im zusammengebauten Zustand mit einer der Rastausnehmungen des Abschnitts 58 in Sperreingriff kommt.
Gegebenenfalls können das Steckelement und/oder das Aufnahmeelement der Teleskopanord­ nung auch ihrerseits aus zwei oder mehr in Längsrichtung der Teleskopanordnung hinterein­ ander liegenden Teilen bestehen, die ineinander drehfest einsteckbar oder einschraubbar und gegen selbsttätiges Lösen gesichert sind.
Fig. 9 zeigt als Beispiel ein zweiteiliges Steckelement 17′′′ aus zwei Teleskopteilen 60 und 61. Die beiden Teleskopteile 60, 61 sind mit komplementären profilierten, im veranschaulichten Ausführungsbeispiel sechseckförmigen Querschnitten versehen, die beim Zusammenstecken der Teleskopteile 60 und 61 für eine drehfeste Verbindung sorgen. Die beiden Teile 60, 61 des Steckelements 17′′′ sind mittels einer Rast- oder Schnappeinrichtung 62 zueinander festlegbar. Diese Einrichtung kann in vielfältiger Weise aufgebaut sein, z. B. in der gleichen Weise wie die Kupplungseinrichtung 30 zum gegenseitigen Verbinden von Steckelement 17 und Auf­ nahmeelement 18. Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 9 sind eine oder mehrere, zweckmäßig sägezahnartige Rastvorsprünge oder -nasen 63 vorgesehen, der bzw. die sich von dem Tele­ skopteil 61 radial nach außen erstrecken, um in eine oder mehrere entsprechende Ausneh­ mungen 64 des Teleskopteils 60 einzugreifen. Eine an dem Teleskopteil 61 stirnseitig befe­ stigte und in Längsrichtung des Steckelements 17 wirkende Feder 65 stützt sich am Bohr­ grund 66 des Teleskopteils 60 ab, um nach dem gegenseitigen Wirkeingriff der Rastvor­ sprünge bzw. -nasen 63 und Ausnehmungen 64 für eine spielfreie, sichere Halterung der bei­ den ineinander gesteckten Teile 60, 61 zu sorgen.
Bei der weiter abgewandelten Ausführungsform der Prothese gemäß Fig. 10 wird die rich­ tungsabhängig wirkende Hemmvorrichtung, die eine Verstellung der Kappe 11 gegenüber dem Halteteil 16 in der auf die Befestigungsplatte 16 zuweisenden Richtung erlaubt und in der von der Befestigungsplatte 16 wegweisenden Richtung erschwert, von einer Federvor­ spanneinrichtung gebildet, zu der eine Vorspannfeder 67 gehört. Das Steckelement 117′ weist bei dieser Ausführungsform ein mit der Kappe 11 verbundenes Teil 68 und ein dazu im we­ sentlich gleichachsig angeordnetes Teil 69 auf, die miteinander lösbar verbunden sind. Im veranschaulichten Ausführungsbeispiel wird das Teil 69 von einer Schraube gebildet, die in eine Innengewindebohrung 70 des Teils 68 eingeschraubt ist. Das Teil 69 weist eine Außen­ schulter 71 auf, gegen welche sich die Vorspannfeder 67 mit ihrem in Fig. 10 rechten Ende abstützt. Das andere, in Fig. 10 linke Ende der als Druckfeder ausgebildeten Vorspannfeder 67 liegt im montierten Zustand an einer Innenschulter 72 des Aufnahmeelements 118 an. Die von der Vorspannfeder 67 ausgeübte Kraft zieht das Steckelement 117′ zusammen mit der Kappe 11 in Richtung auf die Befestigungsplatte 16. Ebenso wie bei den zuvor beschriebenen Aus­ fürungsformen paßt sich auf diese Weise die Teleskopanordnung in ihrer Länge selbsttätig den natürlichen Gegebenheiten am Implantationsort auch dann an, wenn es nach der Implan­ tation zu Knochenresorption oder dergleichen kommt.
Das Aufnahmeelement 118 trägt an seinem der Befestigungsplatte 16 zugewendeten Ende ei­ nen Gelenkbolzen 74, der in eine Gelenkbohrung 75 einer Gelenkplatte 76 drehbar eingesetzt ist. Der Gelenkbolzen 74 und die Gelenkbohrung 75 bilden zusammen ein Drehgelenk 77, dessen Drehachse im wesentlichen senkrecht zu der Längserstreckung der Teleskopanordnung und im wesentlichen parallel zu der Längserstreckung der Befestigungsplatte 16 verläuft. Der Gelenkbolzen 51 erstreckt sich im zusammenmontierten Zustand durch eine weitere Gelenk­ bohrung 78 der Gelenkplatte 76, wobei die Achse der Gelenkbohrung 78 senkrecht zu der Längsachse der Teleskopanordnung steht.
Die bei den erläuterten Ausführungsbeispielen vorgesehene gelenkige Verbindung zwischen Teleskopanordnung und Befestigungsplatte stellt sicher, daß die Prothese nach der Operation in den Oberschenkelknochen dynamisch bleibt, so daß Zug-, Druck- und Scherkräfte auf na­ hezu natürliche Art von der Prothese weitergeleitet bzw. in den Femurkopf und -hals eingelei­ tet werden können. Die gelenkige Anbindung der Teleskopanordnung hat ferner den Vorteil einer wesentlich vereinfachten Handhabung der Prothese während des operativen Eingriffs, insbesondere bei deren Befestigung an der Oberfläche des lateralen Oberschenkelknochens. So ist eine flächige Anlage der Befestigungsplatte 16 an der Oberfläche des lateralen Ober­ schenkelknochens unabhängig von dem Winkel zwischen den Mittellängsachsen des Ober­ schenkelknochens und der die Teleskopanordnung aufnehmenden Bohrung möglich.
Die in Fig. 11 dargestellte Kappe 11′ ist in ihrem Polbereich 80 abgeplattet. Dadurch läßt sich je nach der Beschaffenheit der natürlichen Gelenkpfanne eine gegebenenfalls nicht zu einer Protrusio Acetabuli führende Kappenprothese ohne künstliche Pfanne implantieren.
Wie aus Fig. 12 folgt, liegt der Rand 81 der Kappe 11 mindestens zu einem größeren Teil in einer Ebene, die derart schiefwinklig zu der Längsachse der Prothese bzw. der Teleskopan­ ordnung steht, daß der Gelenkkopf von der Kappe im implantierten Zustand mindestens nahe­ rungsweise gleichmäßig überdeckt wird. Dabei ist zu erkennen, daß sich an einen mindestens näherungsweise halbkugeligen Teil 82 der Kappe ein mehr oder weniger zylindrischer Kap­ penteil 83 anschließt.
Fig. 13 zeigt eine siebförmig ausgebildete Kappe 111, die mit einer Vielzahl von durchgehen­ den Ausnehmungen oder Bohrungen 84 versehen ist, um durch eine Verkleinerung der Kon­ taktflächen mechanischen Abrieb und Wärmeentwicklung zwischen Kappe und Pfanne zu re­ duzieren. Über die Bohrungen 84 erfolgt eine besonders wirkungsvolle Versorgung des Fe­ murkopfes mit Gelenkflüssigkeit. Die Bohrungen 84 sind zur Verminderung eines Abriebs der Pfanne an der Kappenaußenfläche 12 entgratet oder trichterförmig ausgebildet.
Fig. 14 zeigt einen Einsatz 86, der als Innenteil der Kappe 11 gegebenenfalls in die Kappe einsetzbar ist und dessen Innenfläche 87 als Anlagefläche der Form des präparierten oder un­ präparierten Gelenkkopfes mindestens näherungsweise angepaßt ist. Der Einsatz 86 wird aus einer Gruppe von Einsätzen unterschiedlicher Wandstärke und/oder unterschiedlicher Form zur Anpassung des Innendurchmessers und der Innenform der Kappe an den Durchmesser und die Form des jeweiligen Gelenkkopfs ausgewählt und eingesetzt. Auf diese Weise kann eine mindestens nahezu spielfreie Anlage der Kappe an dem Femurkopf sichergestellt werden. Der Einsatz 86 ist mit einer zentralen Öffnung 88 versehen, durch die sich im zusammengebauten Zustand das kappenseitige Teleskopelement hindurcherstreckt. Der Einsatz 86 kann bei­ spielsweise aus Polyethylen gefertigt sein.
Entsprechend Fig. 15 kann die Kappe, z. B. die Kappe 11, zusätzlich zweiteilig ausgebildet sein, wobei ein schalenförmiges Oberteil 89 mit seiner Innenfläche auf der Außenfläche eines schalenförmigen Unterteils 90 aufliegt. Gegebenenfalls sind Oberteil 89 und Unterteil 90 über eine Lageranordnung 91 gegenseitig abgestützt. Die Lageranordnung 91 kann beispielsweise ein Nadellager in kegelförmiger Anstellung umfassen.
Die Prothese 10 gemäß Fig. 16 ist in vereinfachter Ausführung ohne Teleskopanordnung aus­ gebildet. Sie weist eine Hemmvorrichtung 93 auf, die eine gegenseitige Verstellung zwischen der Kappe 11 und der Befestigungsplatte 16 in der von der Befestigungsplatte 16 wegweisen­ den Richtung im Vergleich zu einer Verstellung in der auf die Befestigungsplatte 16 zuwei­ senden Richtung erschwert. Zu der Hemmvorrichtung 93 gehört mindestens ein federelasti­ sches Zugelement 94, das mit seinem in Fig. 16 rechten Ende in eine Öse 95 der Befesti­ gungsplatte 16 eingehängt wird. Das andere, in Fig. 16 linke Ende des Zugelements 94 steht mit einem Stiel 96 in Eingriff, der sich von der Innenfläche 13 der Kappe 11 weg erstreckt. Bei der Implantation kann das Zugelement mittels eines Werkzeuges an einer Öse 92 gefaßt und zum Einhangen in die Öse 95 gespannt werden. Zur Drehsicherung trägt die Kappe 13 mindestens ein Drehsicherungselement 50.
Die Fig. 17 und 18 zeigen weiter abgewandelte Ausführungsformen der Gelenkprothese, denen gemeinsam ist, daß der von der Kappe 11 abstehende Stiel selbst als Verankerungsele­ ment ausgebildet ist. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 17 ist ein Stiel 97 vorgesehen, der einen mit der Kappe 11 verbundenen zylindrischen Abschnitt 98 und einen daran anschlie­ ßenden, im wesentlichen korkenzieherförmigen Abschnitt 99 aufweist. Der Stiel 97 ist zen­ trisch mit Bezug auf die Kappe 11 angeordnet, und er ist mit seinem korkenzieherartigen Ab­ schnitt 99 in die Bohrung und Knochengewebe einschraubbar, wobei der Stiel 97 in einer Bohrung geführt ist, die in den Gelenkkopf und daran anschließende Knochenteile einge­ bracht ist. Die Kappe 11 ist mit mindestens einer exzentrischen Ausnehmung 100 versehen, durch die hindurch ein Drehsicherungselement 101 von außen in den Gelenkkopf einbringbar ist. Das Drehsicherungselement 101 kann unter anderem als Dorn ausgebildet sein, das durch die Ausnehmung 100 hindurch eingeschlagen wird. Das Drehsicherungselement 101 kann aber auch mit einem Außengewindeabschnitt versehen sein, der mit einem Innengewinde der Ausnehmung 100 zusammenwirkt, um das Drehsicherungselement einzuschrauben. Vorzugs­ weise ist die Anordnung so getroffen, daß das Drehsicherungselement 101 in der Kappe 11 versenkt wird.
Bei der weiter abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 18a ist ein Stiel 102 vorgesehen, der über mindestens einen Teil seiner Längsabmessung als Hülse mit gitterartiger Wand aus­ gebildet ist. In das Gitter kann nach der Implantation Knochengewebe einwachsen. Der Stiel 102 kann aber auch mindestens teilweise als Bolzen mit durchgehend poröser Struktur oder mindestens poröser Oberflächenstruktur ausgebildet sein. Während der Stiel 102 in Fig. 18 zentrisch mit Bezug auf die Kappe 11 dargestellt ist, versteht es sich, daß statt dessen zur Drehsicherung auch eine exzentrische Anordnung in Frage kommt.
Drehsicherungselemente 50 erstrecken sich ausgehend von der Innenfläche der Kappe parallel zu dem Stiel 102. Es versteht sich, daß statt dessen auch eines oder mehrere der Drehsiche­ rungselemente 101 gemäß Fig. 17 verwendet werden können oder umgekehrt bei der Prothese nach Fig. 17 mindestens eines der Drehsicherungselemente 50 vorhanden ist.
Die verschiedenen Teile der Gelenkprothese können grundsätzlich aus beliebigem zweckent­ sprechendem Werkstoff gefertigt sein, insbesondere nichtrostendem Metall, wie Edelstahl, Titan, Chrom, oder dergleichen, und/oder Legierungen der vorstehend genannten Metalle und/oder Kunststoff, wie insbesondere Polyethylen, und/oder keramischen Werkstoffen, oder aus Kombinationen solcher Werkstoffe.
Die Anlageflächen für den oder die Rastvorsprünge können gegebenenfalls auch unprofiliert ausgebildet und/oder von einem Überzug gebildet sein, in den sich der Rastvorsprung einkral­ len kann. Im Falle der Prothesen gemäß den Fig. 1 bis 16 kann zusätzlich eine nicht dar­ gestellte Hülse vorgesehen sein, die in die Bohrung einsetzbar ist und die im implantierten Zustand die Teleskopanordnung bzw. das Zugelement und/oder den Stiel über mindestens ei­ nen Teil ihrer Längsabmessung umschließt. Eine solche Hülse aus Kunststoff kann einen Kontakt von Metallteilen der Prothese mit natürlichem Gewebe verhindern. Statt dessen oder zusätzlich können metallische Teile der Prothese auch mit einem nichtmetallischen Überzug, insbesondere Kunststoffüberzug, versehen sein. Eine starre Hülse, z. B. Metallhülse, kann be­ nutzt werden, um im Bedarfsfall das Biegeelement 40 zu versteifen. Eine entsprechende Ver­ steifung kann gegebenenfalls aber beispielsweise auch dadurch erreicht werden, daß ein Auf­ nahmeelement vorgesehen wird, das ausreichend lang ist, um sich über ein im Steckelement der Teleskopanordnung angeordnetes Biegeelement hinwegzuerstrecken. Bei den veranschau­ lichten Ausführungsbeispielen ist durch entsprechende Querschnittsform der Teleskopele­ mente für eine drehfeste gegenseitige Verbindung dieser Elemente gesorgt. Die Teleskopele­ mente können grundsätzlich aber auch einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, insbeson­ dere dann, wenn auf geeignete andere Weise einem Verdrehen der Kappe auf dem Gelenkkopf vorgebeugt ist, z. B. durch exzentrische Anordnung des kappenseitigen Teleskopelements, durch Verwendung mindestens eines Drehsicherungsdorns, oder dergleichen.
Fig. 19 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer chirurgischen Vorrichtung 120 zum Einbringen einer genau vorher festgelegten, achsengerechten, zu dem bei 121 angedeuteten Femurkopf zentrischen Bohrung 122 von der Femurschaftseite aus, d. h. durch den Oberschenkelbein- oder Femurschaft 123, den Oberschenkelhals 124 und den Femurkopf 121. Die Vorrichtung 120 weist eine Aufnahmeeinrichtung 125 mit einem kugelkappenförmig ausgebildeten Auf­ nahmeelement 126 auf, das zur wenigstens teilweisen Aufnahme des Femurkopfes 121 aus­ gebildet ist. Dabei kann das Aufnahmeelement 126 in der bei Fig. 19 angedeuteten Weise über den Femurkopf 121 geschoben werden, und die Innenform des Aufnahmeelements 126 ist an die Außenform des Femurkopfes derart angepaßt, daß die Innenfläche 127 des Aufnah­ meelements 126 mit wenigstens einem Teil der Außenfläche des Femurkopfes zur Anlage bringbar ist. Das Aufnahmeelement 126 ist über Haltestege 128 mit einem seitlichen Träger 129 verbunden, der an seinem von der Aufnahmeeinrichtung 125 abgewandten Ende mit ei­ nem Handgriff 130 oder dergleichen ausgestattet ist.
Die Haltestege 128 sind so gebogen, daß nach Überstülpen des Aufnahmeelements 126 über den Femurkopf 121 der zuvor aus der Pfanne des Hüftgelenks dislozierte Femurkopf reposi­ tioniert werden kann.
Mit dem seitlichen Träger 129 ist ferner eine Aufnahmebuchse 131 zur Aufnahme eines Boh­ rers 132 oder eines anderen Instruments verbunden. Bei der veranschaulichten Ausführungs­ form ist die Aufnahmebuchse 131 durch einen an dem Träger 129 befestigten Rohrstutzen 133 gesteckt. Dem Rohrstutzen 133 ist eine Schelle 134 zugeordnet, die durch Betätigen einer Schraube 135 wahlweise gelöst oder festgezogen werden kann. Das Aufnahmeelement 126 ist der Mittellängsachse der Aufnahmebuchse 131 zentrisch zugeordnet. Nach Lösen der Schraube 135 kann die Aufnahmebuchse 13 1 gegenüber der Aufnahmeeinrichtung 125 län­ genverstellt werden. Dabei läßt sich beispielsweise der Axialabstand zwischen dem vorderen Ende der Aufnahmebuchse 131 und dem Lotpunkt 136 der Mittellängsachse des Aufnahmee­ lements 126 auf dessen Innenfläche 127 an einer Skala 137 ablesen, die auf der Außenfläche der Aufnahmebuchse 13 1 vorgesehen ist und die zur Abstandsanzeige mit der Hinterkante 138 des Rohrstutzens 133 zusammenwirkt. Durch Anziehen der Schraube 135 und damit der Schelle 134 läßt sich die Aufnahmebuchse 131 mit Bezug auf den Träger 129 und das Auf­ nahmeelement 126 arretieren. Wie aus den Fig. 19 und 20 hervorgeht, ist in Radialrichtung zwischen der Aufnahmebuchse 131 und dem Bohrer 132 eine Zwischenhülse 140 koaxial zu diesen angeordnet. Die Zwischenhülse 140 steht über die Aufnahmebuchse 131 beidseitig axial über. An dem der Aufnahmeeinrichtung 125 zugewandten Ende trägt die Zwischenhülse 140 einen Dornenkranz 141 oder dergleichen. An Stelle des Dornenkranzes 141 können an der Zwischenhülse 140 auch anders geformte spitz zulaufende Vorsprünge oder dergleichen vor­ gesehen sein.
Um den Femurkopf 121 in der Aufnahmeeinrichtung 125 fest einspannen zu können und somit während des Einbringens der Bohrung 122 die Vorrichtung 120 und den Femurschaft mit Femurkopf relativ zueinander festzulegen, ist die Zwischenhülse 140 in der Aufnahme­ buchse 131 drehgesichert längsverschieblich gelagert. Zur Drehsicherung ist bei der veran­ schaulichten Ausführungsform ein Nut-Feder-System vorgesehen, zu dem eine von der In­ nenfläche der Aufnahmebuchse 131 nach innen radial abstehende Feder 142 gehört, die in ei­ nem Schlitz oder einer Nut 143 der Zwischenhülse 140 in Längsrichtung verschiebbar geführt ist. Die Zwischenhülse 140 trägt an ihrem von dem Dornenkranz 141 abliegenden Ende ein Außengewinde 144, das mit einem Innengewinde 145 einer Verstellbuchse 146 in Gewinde­ eingriff steht. Die Verstellbuchse 146 weist an dem von der Aufnahmeeinrichtung 125 abge­ wandten Ende ein Betätigungsteil 147 auf, das im veranschaulichten Ausführungsbeispiel als Hülsenabschnitt mit sechseckigem Querschnitt ausgebildet ist.
Im zusammengebauten Zustand legt sich die Verstellbuchse 146 mit ihrer dem Dornenkranz 141 zugewendeten Stirnfläche 148 gegen die von der Aufnahmeeinrichtung 125 abgewendete Stirnfläche 149 der Aufnahmebuchse 131 an. Die Verstellbuchse 146 wird in dieser Lage von einer Befestigungshülse 150 gehalten, die über ein Innengewinde 15 1 auf einen Außengewin­ deabschnitt 152 an dem von der Aufnahmeeinrichtung 125 abgewendeten Ende der Aufnah­ mebuchse 131 aufgeschraubt ist. Die Befestigungshülse 150 weist einen inneren Anschlag, insbesondere in Form einer Innenschulter 153, auf, der sich gegen einen äußeren Anschlag, im veranschaulichten Beispiel in Gestalt einer Außenschulter 154, der Verstellbuchse 146 anlegt. Auf diese Weise wird die Verstellbuchse 146 drehbar, aber gegen eine axiale Verstellung ge­ genüber der Aufnahmebuchse 131 und der Befestigungshülse 150 gesichert gehalten. Die Be­ festigungshülse 150 läßt sich mit Bezug auf die Aufnahmebuchse 131 arretieren, indem ihr der Aufnahmeeinrichtung 125 zugewendetes Ende 155 durch Anziehen der Gewinde 151, 152 gegen einen Steg 156 gepreßt wird, der von der Außenseite der Aufnahmebuchse 131 vorragt und den Außengewindeabschnitt 152 in Richtung auf die Aufnahmeeinrichtung 125 begrenzt. Der Steg 156 kann dabei in der in Fig. 19 angedeuteten Weise am Umfang mit Abflachungen versehen sein, um die Aufnahmebuchse 131 mittels eines Werkzeugs beim Festziehen der Be­ festigungshülse 150 sicher halten zu können.
Mit der Befestigungshülse 150 ist eine Zentrierbuchse 158 lösbar verbunden. Bei dem Aus­ führungsbeispiel gemäß den Fig. 19 und 20 ist die Zentrierbuchse 158 für diesen Zweck im Bereich einer Axialnut 159 mit einem Innengewinde 160 versehen, das mit einem Außenge­ winde 161 der Befestigungshülse 150 zusammenwirkt. Die Zentrierbuchse 158 hat eine Längsbohrung 162 mit einem Innendurchmesser, der dem Außendurchmesser eines Schafts 163 des Bohrers 132 oder eines anderen Instruments derart angepaßt ist, daß Letzteres weitge­ hend spielfrei aufgenommen wird. Auf diese Weise wird eine exakte Führung des Bohrers 132 beim Eindringen in das Knochensystem erreicht.
Der in Fig. 20 dargestellte Bohrer 132 weist eine Zentrierbohrspitze 165 auf, an die sich eine Schneide 166 anschließt. Ein in Längsrichtung zwischen der Schneide 166 und dem Schaft 163 liegender Abschnitt 167 des Bohrers 132 hat einen kleineren Durchmesser als die Schneide 166. Dadurch wird während des Bohrens die Erzeugung von Reibungswärme klein gehalten. Außerdem nimmt der zwischen der Umfangsfläche des Abschnitts 167 und der In­ nenwand der Zwischenhülse 140 verbleibende Ringraum Bohrmehl auf, das beim Ausbilden der Bohrung 122 anfällt. Auf den Schaft 163 des Bohrers kann ein Anschlag 168 aufgesetzt werden, der mittels einer Schraube 169 mit Bezug auf den Bohrer 132 fixiert wird. Der Boh­ rerschaft 163 tragt eine Längenskalierung 170. Durch entsprechendes Einstellen des An­ schlags 168 gegenüber der Längenskalierung 170 läßt sich die Bohrtiefe einstellen, z. B. der­ art, daß dann, wenn der Anschlag 168 an der Zentrierbuchse 158 anstößt, die Zentrierbohr­ spitze 165 kurz vor dem Lotpunkt 136 steht.
Anhand von vor dem chirurgischen Eingriff hergestellten Röntgenaufnahmen kann die Vor­ richtung 120 unter Nutzung der Längenskalierungen 137 und 170 voreingestellt werden. Da­ bei wird durch Lösen und Wiederanziehen von Schelle 134 und Schraube 135 die Aufnahme­ buchse 131 in einen geeigneten Abstand von dem Aufnahmeelement 126 gebracht, während die Bohrtiefe durch Verstellen des Anschlags 168 entlang dem Bohrerschaft 163 eingestellt wird. Die Zwischenhülse 140 ist in der Aufnahmebuchse 131 zurückgeschoben und ragt aus dem der Aufnahmeeinrichtung 125 zugewandten Ende der Aufnahmebuchse 131 nicht oder nur wenig vor. Dann wird das Aufnahmeelement 126 auf den präparierten oder gegebenen­ falls unpräparierten Femurkopf 121 in der in Fig. 19 angedeuteten Weise aufgesetzt, wodurch die Mittellängsachse 171 der Aufnahmebuchse 131 und damit auch die Bohrerlängsachse ge­ genüber dem Femurkopf 121 selbsttätig zentrisch ausgerichtet werden. Dann wird mittels ei­ nes zweckentsprechenden Werkzeugs, beispielsweise eines in das Betätigungsteil 147 einge­ steckten Imbusschlüssels, die Verstellbuchse 146 gedreht, um durch den Eingriff zwischen den Gewinden 144 und 145 die Zwischenhülse 140 in Richtung auf das Aufnahmeelement 126 zu verschieben, bis der Dornenkranz 141 in festem Eingriff mit dem Femurschaft 123 steht. Die Gewinde 144, 145 sind zweckmäßig als linksgängige Gewinde ausgebildet. Die Vorrichtung 120 wird auf diese Weise am Knochensystem sicher befestigt. Jetzt wird die Zentrierbuchse 158 an die Befestigungshülse 150 angeschraubt, und der Bohrer wird mit ein­ gestellter Bohrtiefe so weit vorangeschoben, bis seine Spitze Knochenkontakt hat. Dann wird der Bohrer 132 mittels einer zweckentsprechenden Antriebsquelle, beispielsweise eines pneumatischen Antriebes, in Drehung versetzt und in Richtung auf das Aufnahmeelement 126 vorgetrieben, bis der Anschlag 168 an der Zentrierbuchse 158 anschlägt. Dabei wird der Boh­ rer durch das Zusammenwirken zwischen dem Bohrerschaft 163 und der Zentrierbuchse 158 genau geführt, während aufgrund des Abschnitts 167 mit reduziertem Durchmesser die Ent­ wicklung von Reibungswarme im Bohrkanal kleingehalten wird. Die Zentrierbuchse 158 läßt sich bei Verwendung eines Werkzeuges mit anderem Außendurchmesser gegen eine Zentrier­ buchse mit entsprechend angepaßtem Bohrungsdurchmesser auswechseln. Ein solcher Wech­ sel wird durch Griffe oder Ansätze 172 an der Zentrierbuchse erleichtert (Fig. 20).
In Fig. 20 ist bei 132′ ein abgewandelter Bohrer veranschaulicht, der an seiner Spitze ein ko­ nisch zulaufendes Schneideteil 174 aufweist, an das ein kurzes Schraubengewindeteil an­ schließt, auf das ein Hauptschneideteil 176 folgt. An das Hauptschneideteil 176 schließt wie­ derum ein Abschnitt 167 von verringertem Durchmesser an. Das Schraubengewindeteil 175 sorgt für einen Vortrieb des Bohrers 132′ entlang dem 22395 00070 552 001000280000000200012000285912228400040 0002004438620 00004 22276 Bohrkanal, so daß der Antrieb des Boh­ rers im wesentlichen nur für eine Drehantriebskraft zu sorgen braucht.
In Fig. 21 sind der Rohrstutzen 133, die Schelle 134 und die Schraube 135 auseinandergezo­ gen dargestellt. Im zusammenmontierten Zustand durchgreift die Schraube 135 miteinander­ ausgerichtete Bohrungen 177 und 178 des Trägers 129 bzw. der Schelle 134, und sie ist in eine Mutter 179 eingeschraubt, die an einem Schenkel 180 der Schelle 134 befestigt ist. Um die auf die Aufnahmebuchse 131 wirkende Klemmkraft zu übertragen, ist in dem Rohrstutzen 133 auf einander diametral gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Federzunge 181 ausgebil­ det. Statt dessen oder zusätzlich kann der Rohrstutzen 133 beispielsweise auch mit einem durchgehenden Längsschlitz 182 versehen sein, wie dies in Fig. 23 gezeigt ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 24 wird das Aufnahmeelement 126 von einem Flächen­ band 184 gebildet, dessen Innenform gleichfalls an die Außenform des Femurkopfes 121 so angepaßt ist, daß seine Innenfläche an wenigstens einem Teil der Außenfläche des präparier­ ten oder unpräparierten Femurkopfes zur Anlage gebracht werden kann. Die Breite des Flä­ chenbandes 184 kann in weiten Grenzen variiert werden. Es muß lediglich gewährleistet sein, daß durch das Zusammenwirken zwischen der Innenfläche des Flächenbandes 184 und der Außenfläche des Femurkopfes eine exakte Ausrichtung der Mittellängsachse der Aufnahme­ buchse 131 in Relation zu der Peripherie des Gelenkkopfes und eine entsprechende Positio­ nierung der Vorrichtung 120 gegenüber dem Knochensystem erfolgen.
Bei der weiter abgewandelten Ausführungsform der Aufnahmeeinrichtung 125 gemäß Fig. 25 ist an dem Träger 129 eine beispielsweise ringförmige Halteeinrichtung 185 angebracht, die mit dem Aufnahmeelement 126 lösbar verbunden werden kann. Das Aufnahmeelement 126 ist in Fig. 25 als Kappe dargestellt. Statt dessen kann beispielsweise auch ein Flächenband ent­ sprechend dem Flächenband 184 nach Fig. 24 vorgesehen sein. Das Aufnahmeelement 126 kann in verschiedenen Größen entsprechend verschieden großen Femurköpfen vorgesehen sein und mit radial nach außen stehenden Vorsprüngen 186 oder beispielsweise einem Ring­ bund an einer Haltefläche 187 der Halteeinrichtung 185 zur Anlage gebracht werden. Das Aufnahmeelement 126 kann über nicht näher dargestellte Befestigungseinrichtungen in der Halteeinrichtung 185 lösbar fixiert werden. Als Befestigungseinrichtung eignet sich bei­ spielsweise eine Rast-, Schnapp- oder dergleichen -einrichtung oder eine Schraubverbindung zwischen der Außenfläche 188 des Aufnahmeelements 126 und der Innenumfangsfläche und/oder der Haltefläche 187 der Halteeinrichtung 185.
Die in den Fig. 26 und 27 dargestellten Ausführungsformen des Aufnahmeelements 126 weisen einen Innenraum mit sechseckigem Querschnitt auf, wobei das Aufnahmeelement 126 in Fig. 26 als Hülse und in Fig. 27 als Kappe ausgebildet ist. Ein solches Aufnahmeelement wird sich an drei oder mehr Stellen seiner Innenfläche 127 und/oder Stirnfläche 191 gegen den betreffenden Gelenkkopf anlegen, beispielsweise an drei oder mehr Stellen der Stirnfläche 191, die entsprechend Fig. 26 Auflager 192 darstellen, welche in diesem Fall in einer Ebene angeordnet sind. Es versteht sich, daß das Aufnahmeelement 126 auch von einem anders ge­ stalteten, z. B. drei-, vier- oder sonstigen vieleckigen Körper gebildet sein kann. Eine genaue Positionierung und Justierung des Gelenkkopfes gegenüber der Mittellängsachse der Aufnah­ mebuchse 131 ist durch wenigstens drei Auflager 192 des Aufnahmeelements 126 gewährlei­ stet, die mit der Peripherie des Gelenkkopfes zusammenwirken. Auch Hohlzylinder, Hohlke­ gel und anders geformte Körper sind als Aufnahmeelement grundsätzlich geeignet, sofern sie den Gelenkkopf mindestens teilweise aufnehmen und sich gegen dessen Außenfläche bzw. Peripherie an mindestens drei trigonal angeordneten Stellen anlegen können.
Fig. 28 zeigt eine weitere Ausgestaltung der Aufnahmeeinrichtung 125, bei welcher als Teil des Aufnahmeelements 126 und/oder der Aufnahmeeinrichtung 125 ein Einsatz 194 vorgese­ hen ist, der aus einer Gruppe von Einsätzen unterschiedlicher Wandstärke und/oder Innenform zur Anpassung des Innendurchmessers und/oder der Innenform des Aufnahmeelements an den jeweiligen Durchmesser und/oder die Außenform des Gelenkkopfes ausgewählt und in einen trägerfesten Teil 195 des Aufnahmeelements lösbar und austauschbar eingesetzt wird. Um den Austausch zu erleichtern, kann der Einsatz 194 mit abstehenden Nasen 196 versehen sein. Ein solcher Einsatz kann mit besonderem Vorteil auch bei allen anderen Ausführungsformen der erläuterten Vorrichtung verwendet werden.
Gegebenenfalls kann das Aufnahmeelement 126, wie ebenfalls in Fig. 28 angedeutet ist, an seiner Innenseite ein oder mehrere Drehsicherungselemente 197, beispielsweise in Form von Dornen oder dergleichen, tragen. Auch kann eine Justiervorrichtung 198 zum Einstellen des Abstandes des Trägers 129 von der Mittellängsachse 171 der Aufnahmebuchse 131 vorgese­ hen sein. Bei der in Fig. 28 dargestellten Ausführungsform weist eine solche Justiervorrich­ tung eine in den Träger 129 integrierte Innengewindebuchse 199 auf, deren Achse im wesent­ lichen senkrecht zu der Längsmittelachse des Aufnahmeelements 126 steht. In die Innenge­ windebuchse 199 ist eine Justierschraube 200 einschraubbar, die mit einer Skalierung 201 versehen sein kann.
Entsprechend den Fig. 29 bis 31 können ein die Aufnahmeeinrichtung 125 tragender Teil 203 und/oder ein den Handgriff 130 aufweisender Teil 204 des Trägers 129 mit dem restli­ chen Teil der Vorrichtung lösbar verbunden sein. Für diesen Zweck weist der Träger 129 bei­ spielsweise einen den Rohrstutzen 133 tragenden Abschnitt 205 auf, der mit einem Steckan­ satz 206 in eine Aufnahme 207 des Trägerteils 204 einsteckbar ist, wobei der Steckansatz 206 und die Aufnahme 207 eine komplementäre polygonale, z. B. quadratische, Außenform bzw. Innenform haben. Der Steckansatz 206 und die Aufnahme 207 sind mit Bohrungen 208 bzw. 209 versehen, die nach dem Zusammenstecken miteinander fluchten und in die ein Splint 210, eine Halteschraube oder dergleichen einsteckbar bzw. einschraubbar ist. Das Trägerteil 203 ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 29 und 30 mit einem eine durchgehende Boh­ rung 211 aufweisenden Kopf 212 versehen, der zwischen zwei parallel in Abstand voneinan­ der angeordnete Haltenasen 213 des Abschnittes 205 eingelegt und dort mittels einer Flügel­ schraube 214 fixiert werden kann. Die Flügelschraube 214 erstreckt sich im zusammengebau­ ten Zustand durch eine der Bohrung 211 entsprechende Bohrung in der einen der Haltenasen 213, und sie ist in eine entsprechende Gewindebohrung 215 der anderen Haltenase 213 einge­ schraubt. Die Breite des Kopfes 212 kann im wesentlichen gleich der Breite des von den Hal­ tenasen 213 begrenzten, der Aufnahme des Kopfes 212 dienenden Spalts 216 gewählt sein. Der Kopf 212 kann aber auch schmaler als der Spalt 216 gehalten sein, und in den Spalt 216 kann auf der einen oder der anderen Seite des Kopfes 212 zusätzlich eine Distanzscheibe 217 eingesteckt und gleichfalls von der Schraube 214 gehalten sein. Im letztgenannten Fall wird je nach dem, auf welcher Seite des Kopfs 212 die Distanzscheibe 217 eingelegt wird, die Zen­ tralachse der Aufnahmeeinrichtung 125 in einem vorbestimmten Abstand parallel zu der Mit­ tellängsachse der Aufnahmebuchse 131 auf der einen oder der anderen Seite dieser Mittel­ längsachse angeordnet. Es kann auf diese Weise einfach für eine genau vordefinierte Exzen­ trizität zwischen der Zentralachse der Aufnahmeeinrichtung und der Mittellängsachse der Aufnahmebuchse 131 gesorgt werden.
Fig. 31 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform des Trägerabschnittes, die mit 205′ be­ zeichnet ist und an Stelle des Steckansatzes 206 einen Außengewinde tragenden Ansatz 218 trägt, mit welchem der den Handgriff 130 aufweisende Teil 204 des Trägers 129 verschraubt werden kann. Der Abschnitt 205′ trägt an seiner in Fig. 31 oben liegenden Seite eine hülsen­ förmige Aufnahme 219, in welche das von der Aufnahmeeinrichtung 125 abliegende Ende 220 des Trägerteils 203 eingesteckt werden kann. Zur gegenseitigen Fixierung von Trägerteil 203 und Abschnitt 205′ kann wiederum eine Flügelschraube 214 vorgesehen sein, die durch entsprechende Öffnungen der Aufnahme 219 und des Endes 220 gesteckt und in eine in Fig. 31 nicht veranschaulichte Gewindebohrung des Abschnitts 205′ eingeschraubt wird. Hat das Ende 220 des Trägerteils 203 eine Stärke entsprechend der Höhenabmessung der Aufnahme 219, liegt die Zentralachse der Aufnahmeeinrichtung 125 gleichachsig zu der Mittellängs­ achse 171 der Aufnahmebuchse 131. Wird die Stärke des Endes 220 jedoch kleiner als die Höhenabmessung der Aufnahme 219 gehalten, kann ähnlich wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 29 eine Distanzscheibe 221 zusammen mit dem Ende 220 auf dessen einer oder anderer Seite in die Aufnahme 219 eingesteckt werden, um für eine genau vordefinierte ge­ genseitige Versetzung zwischen der Zentralachse der Aufnahmeeinrichtung und der Längsmittelachse der Aufnahmebuchse zu sorgen.
Der Träger 129 kann gemäß der abgewandelten Ausführungsform der Fig. 32 auch mit einem Fühler 223 lösbar oder, wie dargestellt, einstückig verbunden sein. Der Fühler 223 kann als Kondylenfühler oder dergleichen ausgebildet sein.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 33 ist der mit dem Träger 129 verbun­ dene Rohrstutzen 133 mit einem Innengewinde 224 versehen. In die Gewindebohrung des Rohrstutzens 133 kann eine in Fig. 34 dargestellte Aufnahmebuchse 131′ mit einem Außen­ gewinde 225 eingeschraubt werden, wobei die Aufnahmebuchse 131′ zur bequemen Betäti­ gung an dem von der Aufnahmeeinrichtung 125 abliegenden Ende flügelschraubenförmige Ansätze 226 trägt. Bei dieser Ausführungsform kann die Zwischenhülse 140 weggelassen werden. Durch entsprechend weites Einschrauben kann die Aufnahmebuchse 131′ selbst zur Anlage an dem Knochensystem gebracht werden, um die Vorrichtung 120 mit Bezug auf das Knochensystem festzulegen. Wegen des Wegfalls der Zwischenhülse 140 können auch die Verstellbuchse 146 und die Befestigungshülse 150 weggelassen werden. Wird der Durchmes­ ser der Längsbohrung 227 dem Werkzeugdurchmesser angepaßt, kann des weiteren auch die Zentrierbuchse 158 entfallen.
Fig. 35 zeigt eine Aufnahmebuchse 131′′ der vorstehend anhand der Fig. 34 erläuterten Art mit einer Längsbohrung 227, deren Durchmesser einem Kirschnerdraht 228 angepaßt ist. Un­ ter Verwendung der Aufnahmebuchse 131′′ der Fig. 35 kann dabei mittels der Vorrichtung 120 zunächst der Kirschnerdraht 228 achsengerecht in das Knochensystem eingeschossen werden. Die Vorrichtung 120 kann dann von dem in dem Knochensystem verbleibenden Kirschnerdraht 228 abgezogen werden, und ein in Fig. 36 dargestellter Hohlbohrer 229 mit einer dem Außendurchmesser des Drahtes 228 angepaßten Innenlängsbohrung 230 kann ge­ führt durch den Kirschnerdraht 228 in das Knochensystem eingetrieben werden.
Fig. 37 zeigt ein meißel- oder hobelförmiges Instrument 232 mit einem Führungsbolzen 233, der nach Einbringen der Bohrung 122 in das von dem Gelenkkopf abgewendete Ende dieser Bohrung eingesteckt werden kann. Das Instrument 232 ist ferner mit einer Schneide 234 ver­ sehen. Mittels der Schneide 234 kann das von dem Gelenkkopf abliegende Ende der Bohrung 122 bearbeitet werden, indem auf das Ende 235 des Instruments 232 geschlagen wird. Insbe­ sondere kann so ein Bett zum Einbringen der Blattfeder 22 oder einer an Stelle einer solchen Feder verwendeten Winkelplatte genau und einfach ausgebildet werden.
Fig. 38 zeigt eine weiter abgewandelte Ausführungsform der chirurgischen Vorrichtung, bei welcher der die Aufnahmeeinrichtung 125 und die Aufnahmebuchse 131 untereinander ver­ bindende seitliche Träger 129 mit Bezug auf die Aufnahmebuchse 131 dreh- und längenver­ stellbar, jedoch in der eingestellten Drehlage drehgesichert ist. Für diesen Zweck weist ein mit der Aufnahmebuchse 131 fest verbundener Trägerabschnitt 237 eine Kerbzahnnabe 238 auf, die mit einer Kerbzahnwelle 239 an dem von dem Aufnahmeelement 126 abgewandten Ende des Trägers 129 zusammenwirkt. Die Kerbzahnnabe 238 ist Teil einer Buchse 240, die eine Kammer 241 zur Aufnahme einer Druckfeder 242 bildet. Die Druckfeder 242 stützt sich mit ihrem einen Ende an der Stirnfläche der Kerbzahnwelle 239 und mit ihrem anderen Ende an einem Boden 243 der Buchse 240 ab. Eine Stellschraube 244 erstreckt sich im zusammen­ montierten Zustand durch eine Mittelöffnung 245 des Bodens 243, die Druckfeder 242 und die Kerbzahnnabe 238 hindurch in eine Gewindebohrung 246, die koaxial zu der Längsachse der Kerbzahnwelle 239 verläuft. Bei Anziehen der Stellschraube 244 wird die Aufnahmeein­ richtung 125 entgegen der Kraft der Feder 242 in Richtung auf die Aufnahmebuchse 131 ge­ zogen. Wird die Stellschraube 244 in der entgegengesetzten Richtung gedreht, erfolgt unter dem Einfluß der Feder 242 ein Verstellen der Aufnahmeeinrichtung 125 weg von der Auf­ nahmebuchse 131. Nach Lösen der Stellschraube 244 kann die Kerbzahnwelle 239 auch ganz aus der Kerbzahnnabe 238 herausgezogen und in einer anderen Drehstellung mit Bezug auf die Kerbzahnnabe wieder in diese eingesetzt werden, um für eine gegenseitige Versetzung der Zentralachse des Aufnahmeelements 126 und der Längsmittelachse der Aufnahmebuchse 131 zu sorgen. Diejenige Winkelausrichtung der Kerbzahnwelle 239 mit Bezug auf die Kerbzahnnabe 238, in welcher die Zentralachse des Aufnahmeelements 126 mit der Längsmit­ telachse der Aufnahmebuchse 131 ausgerichtet ist, kann zweckmäßig durch Markierungen 247 und 248 an der Außenseite der Kerbzahnnabe 238 bzw. der Kerbzahnwelle 239 kenntlich gemacht sein. Im veranschaulichten Ausführungsbeispiel trägt die Kerbzahnwelle 239 ferner eine Längenskalierung 249.
Fig. 39 zeigt eine Ausführungsform der chirurgischen Vorrichtung, bei welcher eine Buchse 251 die Funktion sowohl der Verstellbuchse 146 als auch der Zentrierbuchse 158 der Ausfüh­ rungsform gemäß den Fig. 19 und 20 übernimmt. Die Buchse 251 weist einen Außengewin­ deabschnitt 252 und einen Betätigungsteil 253 auf. Der Durchmesser einer Längsmittelboh­ rung der Buchse 251 ist dem Außendurchmesser des zu verwendenden Werkzeugs (insbesondere Bohrer oder Draht) angepaßt, um für eine weitgehend spielfreie Führung zu sorgen. Die Zwischenhülse 140′ weist in diesem Fall nicht das Außengewinde 144 auf, son­ dern sie trägt an ihrem von dem Dornenkranz 141 abgewandten Ende am Außenumfang einen Ringanschlag 255. Im zusammengebauten Zustand legt sich der Ringanschlag 255 gegen das eine Ende einer Druckfeder 256 an, die in die Aufnahmebuchse 131 eingesetzt ist und den an den Ringanschlag 255 angrenzenden Teil der Zwischenhülse 140 umgreift. Dabei legt sich das andere Ende der Druckfeder 256 gegen einen Ringanschlag 257 am Innenumfang der Auf­ nahmebuchse 131 an. Der Außengewindeabschnitt 252 der Buchse 251 wirkt mit einem In­ nengewindeabschnitt 258 der Aufnahmebuchse 131 zusammen. Durch entsprechend weites Einschrauben der Buchse 251 in die Aufnahmebuchse 131 läßt sich der Dornenkranz 141 der Zwischenhülse 140 in Eingriff mit dem Knochensystem bringen, und die Vorrichtung in der oben erläuterten Weise zu fixieren.
Die in Fig. 40 veranschaulichte Vorrichtung entspricht hinsichtlich der einstellbaren Verbin­ dung von Aufnahmeeinrichtung 125 und Aufnahmebuchse 131 der Ausführungsform gemäß Fig. 38. Die Aufnahmebuchse 131 ist in diesem Fall jedoch selbst mit dem Dornenkranz 141 versehen, und die Fixierung der Vorrichtung am Knochensystem erfolgt durch Betätigen der Stellschraube 244′, wobei die Feder 242 entfällt, aber die Stellschraube 244′ zur Längenver­ stellung zwischen Aufnahmebuchse und Aufnahmeelement dient. Die Zentrierbuchse 158 kann auf einen Gewindeabschnitt 259 der Aufnahmebuchse 131 aufgeschraubt werden. Der Innendurchmesser der Aufnahmebuchse 131 kann aber auch selbst dem Außendurchmesser des zu verwendenden Werkzeugs angepaßt sein. Bei einer solchen Ausgestaltung kann auch die Zentrierbuchse entfallen.
In Fig. 41 ist eine weiter abgewandelte Ausführungsform der chirurgischen Vorrichtung ver­ anschaulicht, bei welcher das Aufnahmeelement 126 eine Aufnahmebuchse 262 aufweist. Die Aufnahmebuchse 262 steht in Richtung der Längsmittelachse des Aufnahmeelements 126 von der Seite des Aufnahmeelements ab, die von einem Halteelement 263 abgewendet ist. Das Aufnahmeelement 126 und das Halteelement 263 sind über einen seitlichen Träger 264 mit­ einander verbunden, dessen mittlerer Teil zugleich als Handgriff benutzt werden kann. Das Halteelement 263 weist bei der dargestellten Ausführungsform eine Fixierschraube 265 auf, die in eine Gewindebuchse 266 des Trägers 264 eingeschraubt ist. Die Aufnahmebuchse 262 führt ein Werkzeug, beispielsweise in Form des Bohrers 132, wobei in diesem Fall die Boh­ rung von der Gelenkkopfseite aus eingebracht wird.
Es versteht sich, daß zahlreiche weitere Abwandlungen möglich sind. Beispielsweise können auch bei den Ausführungsbeispielen der Fig. 38, 40 und 41 Drehsicherungselemente 197 an der Innenseite des Aufnahmeelements 126 vorgesehen sein. Der Schaft des Bohrers und die Innenfläche des Führungsteils der Zentrierbuchse bzw. der Aufnahmebuchse können jeweils mit einem Schraubengewinde versehen sein, wobei durch den gegenseitigen Eingriff dieser Gewinde dafür gesorgt wird, daß eine Drehung des Bohrers selbsttätig zu einer Längsverstel­ lung desselben führt. Des weiteren kann die Aufnahmebuchse an dem Träger über eine ein­ stellbare Führungsbolzen- und Hülseneinrichtung angebracht sein.
Was die Prothese anbelangt, kann das Biegeelement 40 dem kappenseitigen oder dem halte­ teilseitigen Teleskopelement zugeordnet sein. Es können auch mehrere Biegeelemente vor­ handen sein. Auf die Gelenkverbindung zwischen der Teleskopanordnung und der Befesti­ gungsplatte kann gegebenenfalls verzichtet werden, oder es können Mittel vorgesehen sein, um eine vorhandene Gelenkverbindung temporär zu versteifen, beispielsweise während der Heilungsperiode nach Oberschenkelhalsfrakturen oder bei Osteoporöse. Für eine solche Ver­ steifung kann beispielsweise dadurch gesorgt werden, daß an die Befestigungsplatte 16 eine Sperrplatte angesetzt wird, die ein Steckelement trägt, das in das halteteilseitige Ende der Te­ leskopanordnung einsteckbar ist.

Claims (97)

1. Gelenkprothese, insbesondere für den mit einer Pfanne zusammenwirkenden Gelenk­ kopf eines Hüftgelenks,
  • - mit einer Kappe, die eine Anlagefläche zur Anlage der Kappe an dem Gelenkkopf und eine mindestens näherungsweise kugelkappenförmige Außenfläche aufweist,
  • - mit einer Teleskopanordnung, die ein mit der Kappe verbundenes und von der Kappe vorragendes kappenseitiges Teleskopelement und ein damit in Teleskopein­ griff stehendes halteteilseitiges Teleskopelement aufweist und die so bemessen und angeordnet ist, daß sie sich im implantierten Zustand durch eine Bohrung in dem Gelenkkopf und daran anschließende Knochenbereiche hindurcherstreckt, sowie
  • - mit einem Halteteil, das mit dem halteteilseitigen Teleskopelement in Verbindung steht und das zur Befestigung an einer dem Gelenkkopf gegenüberliegenden Kno­ chenfläche ausgebildet ist,
wobei das kappenseitige Teleskopelement gegenüber dem halteteilseitigen Teleskope­ lement in der von der Pfanne wegweisenden Richtung verschiebbar geführt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Anlagefläche von einer der Form des präparierten oder unpräparierten Gelenk­ kopfes mindesten näherungsweise angepaßten Innenfläche (13) der Kappe (11, 11′, 11′′, 111) gebildet ist, und
  • - eine richtungsabhängig wirkende Hemmvorrichtung (30, 42, 67) vorgesehen ist, die eine Verstellung der Kappe gegenüber dem Halteteil (16) in der von der Pfanne wegweisenden Richtung erlaubt und in der auf die Pfanne zuweisenden Richtung verhindert oder mindestens im Vergleich zu einer Verstellung in der von der Pfanne wegweisenden Richtung erschwert.
2. Gelenkprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopanordnung (15) derart flexibel und/oder gelenkig ausgebildet und/oder die Teleskopanordnung mit der Kappe (11, 11′, 11′′, 111) und/oder dem Halteteil (16) derart flexibel und/oder ge­ lenkig verbunden ist, daß die Gelenkprothese im implantierten Zustand die biomechani­ schen Bewegungen des Gelenkkopfes und Knochenhalses gegenüber dem Schaft des betreffenden Knochens mindestens teilweise zuläßt.
3. Gelenkprothese nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das kappensei­ tige Teleskopelement ein Steckelement (17, 17′′, 17′′′, 117, 117′′) ist und das halte­ teilseitige Teleskopelement als Aufnahmeelement (18, 18′′, 118) ausgebildet ist.
4. Gelenkprothese nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das halteteilsei­ tige Teleskopelement ein Steckelement (17′) ist und das kappenseitige Teleskopelement als Aufnahmeelement (18′) ausgebildet ist.
5. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenfläche (13) der Kappe (11, 11′, 11′′, 111) mindestens näherungsweise ku­ gelkappenförmig ausgebildet ist.
6. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Halteteil eine Befestigungsplatte (16) vorgesehen ist, die mit dem von der Kappe (11, 11′, 11′′, 111) abgewandten Ende des halteteilseitigen Teleskopelements (17′, 18, 18′′, 118) verbunden ist.
7. Gelenkprothese nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das halteteilseitige Tele­ skopelement (17′, 18, 18′′, 118) mit der Befestigungsplatte (16) beweglich verbunden ist.
8. Gelenkprothese nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das halteteilseitige Tele­ skopelement (17′, 18, 18′′, 118) an der Befestigungsplatte (16) angelenkt ist.
9. Gelenkprothese nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das halteteilseitige Tele­ skopelement (17′, 18, 18′′, 118) mit der Befestigungsplatte (16) über ein Drehgelenk (19) verbunden ist, dessen Drehachse im wesentlichen senkrecht zu der Längser­ streckung der Teleskopanordnung (15) und im wesentlichen senkrecht zu der Längser­ streckung der Befestigungsplatte angeordnet ist.
10. Gelenkprothese nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das halteteilsei­ tige Teleskopelement (118) mit der Befestigungsplatte (16) über ein Drehgelenk (77) verbunden ist, dessen Drehachse im wesentlichen senkrecht zu der Längserstreckung der Teleskopanordnung (15) und im wesentlichen parallel zu der Längserstreckung der Be­ festigungsplatte angeordnet ist.
11. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das halteteilseitige Teleskopelement (17′, 18, 18′′, 118) an dem Halteteil (16) fe­ derelastisch abgestützt ist.
12. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 7 bis 11, gekennzeichnet durch ein Sperrelement zum wahlweisen temporären Versteifen der beweglichen Verbindung zwi­ schen dem halteteilseitigen Teleskopelement (17′, 18, 18′′, 118) und der Befestigungs­ platte (16).
13. Gelenkprothese nach Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß zum fe­ derelastischen Abstützen des halteteilseitigen Teleskopelements (17′, 18, 18′′, 118) eine sich an das halteteilseitige Teleskopelement und an die Befestigungsplatte (16) anle­ gende Blattfeder (22) vorgesehen ist, und daß das Sperrelement als Winkelplatte aus­ gebildet ist, die bedarfsweise gegen die Blattfeder austauschbar ist.
14. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopanordnung (15) mindestens ein die biomechanischen Bewegungen des Gelenkkopfes mindestens teilweise zulassendes Biegeelement (40) aufweist.
15. Gelenkprothese nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Biegeelement (40) in einem Abstand von der Innenfläche (13) der Kappe (11, 11′, 11′′, 111) angeordnet ist, der dem etwa ein- bis dreifachen, insbesondere dem ungefähr eineinhalbfachen, des In­ nenradius der Kappe entspricht.
16. Gelenkprothese nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Biegeele­ ment (40) verdrehsicher ausgebildet ist.
17. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Biegeelement (40) als torsionsfeste Feder, biegsame Welle, Geflechtwelle, Federgelenk, Einsatz oder dergleichen ausgebildet ist.
18. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Biegeelement (40) mit dem kappenseitigen Teleskopelement (17, 17′′, 17′′′,18′, 117, 117′) einstückig verbunden ist.
19. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der beiden Teleskopelemente (17′′′) aus zwei oder mehr in Längs­ richtung der Teleskopanordnung im wesentlichen hintereinander liegenden Teilen (60, 61) besteht, die ineinander drehfest einsteckbar oder einschraubbar und gegen selbsttäti­ ges Lösen sicherbar sind.
20. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hemmvorrichtung als selbsttätig richtungsabhängig wirksam gemachte Kupp­ lungseinrichtung (30), insbesondere Rast- oder Schnappeinrichtung, ausgebildet ist.
21. Gelenkprothese nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungseinrich­ tung (30) mindestens einen vorstehenden Rastvorsprung (32, 63) an einem der Tele­ skopelemente (17, 17′, 18′′, 117) oder einem deren Teile (61) aufweist, der derart ge­ formt und/oder mit Federkraft beaufschlagt ist, daß er bei einer versuchten Verstellung des kappenseitigen Teleskopelements bzw. -teils gegenüber dem halteteilseitigen Tele­ skopelement bzw. -teil in der auf die Pfanne zuweisenden Richtung mit einer Anlageflä­ che (37, 58) des anderen Teleskopelements bzw. -teils (17′′ 18, 18′, 60) in Sperreingriff kommt, eine Verstellung des kappenseitigen Teleskopelements bzw. -teils gegenüber dem halteteilseitigen Teleskopelement bzw. -teil in von der Pfanne wegweisender Richtung jedoch zuläßt.
22. Gelenkprothese nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastvorsprung (32, 63) von mindestens einer radial nach außen oder innen wirkenden Feder (31, 31′, 55, 59) gebildet ist, die mit Bezug auf das eine Teleskopelement oder -teil (17, 17′, 17′′′, 18, 18′′, 117) festgelegt ist.
23. Gelenkprothese nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastvorsprung (32) von mindestens einer radial nach außen oder innen wirkenden Feder (55, 59) gebildet ist, die mit dem einen Teleskopelement oder -teil (117, 18′′) einstückig verbunden ist.
24. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 21 bis 23, gekennzeichnet durch einen über den Rastvorsprung (32) schiebbaren Ring (47), der den Rastvorsprung zunächst zurück­ hält und erst dann selbsttätig freigibt, wenn die beiden Teleskopelemente bzw. -teile in­ einandergeschoben werden.
25. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (37, 58) des anderen Teleskopelements bzw. -teils (17′′, 18, 18′, 60) min­ destens eine Rastausnehmung (64), insbesondere eine Mehrzahl von Rastausnehmungen in Form eines sägezahnartigen Profils oder dergleichen, aufweist.
26. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche des anderen Teleskopelements bzw. -teils unprofiliert ausgebildet und/oder von einem Überzug gebildet ist, in den sich der Rastvorsprung einkrallen kann.
27. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Federvorspanneinrichtung (42, 67), welche das kappenseitige Teleskopelement (17, 117′) in der von der Pfanne wegweisenden Richtung vorspannt.
28. Gelenkprothese nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Federvorspannein­ richtung mindestens eine Zugfeder (42) aufweist, die einerseits mit dem kappenseitigen Teleskopelement (17) und andererseits mit dem halteteilseitigen Teleskopelement (18) und/oder dem Halteteil (16) verbunden ist.
29. Gelenkprothese nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Federvor­ spanneinrichtung (67) zugleich die richtungsabhängig wirkende Hemmvorrichtung bil­ det.
30. Gelenkprothese nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß das als Steckelement ausgebildete Teleskopelement (117′) eine Außenschulter (71) und das als Aufmahmee­ lement ausgebildete Teleskopelement (118) eine Innenschulter (72) aufweist und eine Vorspannfeder (67) zwischen den beiden Schultern sitzt.
31. Gelenkprothese nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das als Steckelement ausgebildete Teleskopelement (117′) von zwei im wesentlichen gleichachsig angeordne­ ten und miteinander lösbar verbundenen, insbesondere miteinander verschraubten, Tei­ len (68, 69) gebildet ist, von denen das eine (68) mit der Kappe (11) verbunden ist und das andere (69) die Außenschulter (71) trägt.
32. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Anordnung (35, 35′, 69), die es erlaubt, die Hemmvorrichtung zur Demontage der Pro­ these unwirksam zu machen.
33. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich das kappenseitige Teleskopelement (17, 17′′′, 18′, 117, 117′) im wesentlichen zentrisch von der Innenfläche (13) der Kappe (11, 11′, 11′′, 111) wegerstreckt.
34. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch min­ destens eine Drehsicherung zum Verhindern einer Drehung der Kappe (11, 11′, 11′′, 111) gegenüber dem Gelenkkopf.
35. Gelenkprothese nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teleskope­ lemente (17, 18; 17′, 18′; 17′′, 18′′; 18, 117; 117′, 118) in drehfester gegenseitiger Ver­ bindung stehen.
36. Gelenkprothese nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der beiden Teleskopelemente (17, 18; 17′, 18′; 17′′, 18′′; 18, 117; 117′, 118) so profiliert ist, daß für die drehfeste gegenseitige Verbindung gesorgt ist.
37. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß das kappenseitige Teleskopelement (17) in einem vorbestimmten Abstand von der Mit­ telachse bzw. der Peripherie der Kappe (11) exzentrisch angeordnet ist.
38. Gelenkprothese, insbesondere für den mit einer Pfanne zusammenwirkenden Femurkopf eines Hüftgelenks,
  • - mit einer Kappe, die eine Anlagefläche zur Anlage der Kappe an dem Gelenkkopf und mindestens eine näherungsweise kugelkappenförmige Außenfläche aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Anlagefläche von einer der Form des präparierten oder unpräparierten Gelenk­ kopfes mindestens näherungsweise angepaßten Innenfläche (13) der Kappe (11) gebildet ist;
  • - mindestens ein zur Befestigung an einer dem Gelenkkopf gegenüberliegenden Knochenfläche ausgebildetes Halteteil vorgesehen ist; und
  • - mindestens eine Hemmvorrichtung (93) vorgesehen ist, die eine gegenseitige Ver­ stellung zwischen der Kappe und dem Halteteil (16) in der auf die Pfanne zuwei­ senden Richtung im Vergleich zu einer Verstellung in der von der Pfanne wegwei­ senden Richtung erschwert, wobei die Hemmvorrichtung mindestens ein, insbe­ sondere federelastisches, Zugelement (94) aufweist, das sich im implantierten Zu­ stand durch eine Bohrung in dem Gelenkkopf und daran anschließenden Knochen­ teilen hindurcherstreckt, und wobei das Zugelement einerseits mit der Kappe und andererseits mit dem Halteteil verbunden ist und die Kappe in der von der Pfanne wegweisenden Richtung vorspannt.
39. Gelenkprothese nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß sich von der Innenflä­ che der Kappe (11) mindestens ein Stiel (96) wegerstreckt und das Zugelement (94) an dem von der Kappeninnenfläche (13) abliegenden Ende des Stieles angreift.
40. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Hülse, die in die Bohrung einsetzbar ist und die im implantierten Zustand die Tele­ skopanordnung bzw. das Zugelement und/oder den Stiel über mindestens einen Teil ih­ rer Längsabmessung umschließt.
41. Gelenkprothese, insbesondere für den mit einer Pfanne zusammenwirkenden Gelenk­ kopf eines Hüftgelenks,
  • - mit einer Kappe, die eine Anlagefläche zur Anlage der Kappe an dem Gelenkkopf und eine mindestens näherungsweise kugelkappenförmige Außenfläche aufweist, sowie
  • - mit einem Stiel, der von der Kappe vorragt und in eine Bohrung einsteckbar ist, die durch den Gelenkkopf und daran anschließende Knochenteile hindurchreicht,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Anlagefläche von einer der Form des präparierten oder unpräparierten Gelenk­ kopfes mindestens näherungsweise angepaßten Innenfläche (13) der Kappe (11) gebildet ist; und
  • - der mindestens eine Stiel (97, 102) als Verankerungselement zum Verankern in dem Gelenkkopf und/oder daran anschließenden Knochenteilen ausgebildet ist.
42. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 38 bis 41, gekennzeichnet durch mindestens eine Drehsicherung (50; 100, 101) zum Verhindern einer Drehung der Kappe (11) ge­ genüber dem Gelenkkopf.
43. Gelenkprothese nach Anspruch 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, daß das Veranke­ rungselement einen in die Bohrung und/oder in Knochengewebe einschraubbaren, im wesentlichen korkenzieherförmigen Abschnitt (99) aufweist.
44. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 41 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Stiel (102) über mindestens einen Teil seiner Längsabmessung als Hülse mit gitterartiger Wand oder als mindestens teilweise poröser Bolzen ausgebildet ist.
45. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 34 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (11) an ihrer Innenfläche mindestens ein Drehsicherungselement (50; 100, 101) zum Verhindern einer Drehung der Kappe gegenüber dem Gelenkkopf trägt.
46. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 34 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe mit mindestens einer exzentrisch angeordneten Bohrung (100) versehen ist, in die ein zum Eindringen in den Gelenkkopf bestimmtes Drehsicherungselement (101) von außen einbringbar und versenkbar ist.
47. Gelenkprothese nach einem der Ansprüche 39 bis 42 und 44 bis 46, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Stiel (96, 102) zentrisch oder in einem vorbestimmten Abstand von der Mittelachse bzw. der Peripherie der Kappe (11) exzentrisch angeordnet ist.
48. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopanordnung oder der Stiel wenigstens im Bereich der Kappe außenseitig einen kreisrunden Querschnitt aufweist.
49. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (81) der Kappe (11′′) mindestens zu einem größeren Teil in einer Ebene liegt, die derart schiefwinklig zu der Längsachse der Prothese steht, daß der Gelenkkopf von der Kappe im implantierten Zustand mindestens näherungsweise gleichmäßig über­ deckt wird.
50. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (111) mit Ausnehmungen (84) versehen ist, die vorzugsweise an der Au­ ßenfläche der Kappe entgratet oder trichterförmig ausgebildet sind.
51. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch min­ destens einen als Innenteil der Kappe in die Kappe einsetzbaren Einsatz (86), dessen In­ nenfläche als Anlagefläche der Form des präparierten oder unpräparierten Gelenkkopfes mindestens näherungsweise angepaßt ist und der aus einer Gruppe von Einsätzen unter­ schiedlicher Wandstärke und/oder Form zur Anpassung des Innendurchmessers und/oder der Innenform der Kappe an den Durchmesser und/oder die Außenform des jeweiligen Gelenkkopfes ausgewählt und eingesetzt wird.
52. Gelenkprothese nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (86) mit einer zentrischen und/oder einer exzentrischen Aussparung (88) zum Durchstecken des kappenseitigen Teleskopelements bzw. des Stiels und eventuell eines Drehsicherungse­ lements versehen ist.
53. Gelenkprothese nach Ansprüchen 40 und 51 oder 52, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz und die sich über mindestens einen Teil der Längsabmessung der Teleskopan­ ordnung bzw. des Stiels erstreckende Hülse miteinander fest verbunden sind.
54. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Teil der Kappe ein Kappenoberteil (89) ist, das auf einem Kappenunterteil (90) drehbar gelagert ist.
55. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Pol und/oder Unterpol (80) der Kappe (11′) abgeflacht ist.
56. Gelenkprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Abdeckung und/oder Polsterung des Halteteils an der von der Knochenanlagefläche ab­ gewendeten Seite.
57. Chirurgische Vorrichtung zum Einbringen einer Bohrung in mindestens einen Gelenk­ kopf, insbesondere einen Femurkopf, mit einer Aufnahmebuchse zur Aufnahme eines Instruments und mit mindestens einem mit der Aufnahmebuchse verbundenen Auflageelement zur Anlage an dem Gelenkkopf, dadurch gekennzeichnet, daß zum Einbringen einer genau vorher festgelegten, achsengerechten, zum Gelenkkopf zentrischen oder exzentrischen Bohrung in einen Oberarm- bzw. Oberschenkel­ beinschaft, -hals und -kopf oder umgekehrt Kopf und gegebenenfalls Hals und gege­ benenfalls Schaft das Auflageelement als Aufnahmeeinrichtung (125) zur wenigstens teilweisen Aufnahme des Gelenkkopfes ausgebildet und der Mittellängsachse (171) der Aufnahmebuchse (131, 131′, 131′′, 262) je nach Einstellung oder Herstellung der Vor­ richtung zentrisch oder exzentrisch zugeordnet ist, um die Mittellängsachse der Auf­ nahmebuchse in Relation zur Peripherie des Gelenkkopfes zu bringen und zusätzlich eine Positionierung der Vorrichtung gegenüber dem Knochensystem zu bewirken.
58. Vorrichtung nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (125) mindestens ein Aufnahmeelement (126) umfaßt, das wenigstens drei, insbesondere in einer Ebene liegende, Auflager (192) aufweist, die mit der Außenfläche bzw. der Peripherie des Gelenkkopfes zur Anlage bringbar sind.
59. Vorrichtung nach Anspruch 57 oder 58, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme­ einrichtung (125) mindestens ein Aufnahmeelement (126) umfaßt, dessen Innenform an die Außenform des Gelenkkopfes derart angepaßt ist, daß die Innenfläche/n des Aufnahmeelements mit wenigstens einem Teil der Außenfläche des Gelenkkopfes zur Anlage bringbar ist/sind.
60. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 59, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeelement (126) als Flächenband (184) oder kugelzonenförmige Kappe bzw. Kappenzonen oder als über den Gelenkkopf schiebbarer Ring ausgebildet und an die Form des Gelenkkopfes derart angepaßt ist, daß die Innenfläche/n (117) des Aufnah­ meelements mit wenigstens einem Teil der Außenfläche des Gelenkkopfes zur Anlage bringbar ist/sind.
61. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 60, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (125) mindestens eine mit der Aufnahmebuchse (131, 131′, 131′′, 262) verbundene Halteeinrichtung (185) umfaßt, in die das Aufnahmeelement (126) ein­ setzbar oder einschraubbar ist.
62. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 61, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zwischenhülse (140, 140′) zwischen der Aufnahmebuchse (131) und dem Instrument (132, 132′, 228) angeordnet ist, die mit wenigstens einem der Aufnahmeeinrichtung (125) zugewandten, in Bohrrichtung weisenden spitzförmigen Vorsprung, insbesondere einem Dornenkranz (141) oder dergleichen, versehen ist.
63. Vorrichtung nach Anspruch 62, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenhülse (140) in der Aufnahmebuchse (131) drehgesichert längsverschieblich gelagert ist.
64. Vorrichtung nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenhülse (140) und die Aufnahmebuchse (131) mittels eines Nut-Feder-Systems (142, 143) zueinander drehfest gehalten sind.
65. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 62 bis 64, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenhülse (140) nach Verschiebung in der Aufnahmebuchse (131) zur Vermeidung einer selbsttätigen Verstellung der Zwischenhülse arretierbar ist.
66. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 62 bis 65, gekennzeichnet durch eine Verstell­ buchse (146), die mit einem Ringanschlag, insbesondere einer Schulter (154) am Au­ ßenumfang, sowie mit einem Betätigungsteil (147) an ihrem von der Aufnahmeeinrich­ tung (125) abgewandten Ende versehen ist und die über ein Innengewinde (145) mit ei­ nem Außengewinde (144) der Zwischenhülse (140) derart in Wirkverbindung steht, daß durch Drehen der Verstellbuchse (146) eine relative Längsverschiebung der Zwischen­ hülse in axialer Richtung gegenüber der Aufnahmebuchse (131) erfolgt.
67. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 66, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmebuchse (131, 131′, 131′′, 262) und, falls vorhanden, die Zwischenhülse (140, 140′) jeweils einen dem Durchmesser des Instruments angepaßten Innendurchmesser aufweisen.
68. Vorrichtung nach Anspruch 66, dadurch gekennzeichnet, daß zur Sicherung der Ver­ stellbuchse (146) gegen axiale Bewegung die Verstellbuchse in Axialrichtung einerseits an der Aufnahmebuchse (131) und andererseits an einem inneren Anschlag, insbeson­ dere einer Schulter (153), einer mit der Aufnahmebuchse lösbar verbundenen, insbeson­ dere angeschraubten und arretierten, Befestigungshülse (150) anliegt.
69. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 68, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zentrierbuchse (158) zur Zentrierung des aufzunehmenden Instruments im Bereich des von der Aufnahmeeinrichtung (125) abgewandten Endes der Aufnahmebuchse (131, 262), insbesondere an der Befestigungshülse (150), lösbar angebracht, insbesondere an­ geschraubt, ist.
70. Vorrichtung nach Anspruch 69, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierbuchse (158) einen Innendurchmesser aufweist, der etwa dem Außendurchinesser des Instruments, insbesondere dem Außendurchmesser des Schafts (163) des Bohrers (132, 132′) bzw. dem Außendurchmesser des Drahtes (228), zu dessen weitgehend spielfreier Aufnahme entspricht.
71. Vorrichtung nach Ansprüchen 69 oder 70, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwen­ dung einer Zentrierbuchse (158) die die Zentrierbuchse aufnehmende Buchse oder gegebenenfalls vorhandene, in der Aufnahmebuchse gelagerte Zwischenhülse jeweils einen größeren Innendurchmesser als der Führungskanaldurchmesser der Zentrierbuchse hat.
72. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 71, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (125) und die Aufnahmebuchse (131, 131′, 131′′) zueinander län­ genverstellbar sind.
73. Vorrichtung nach Anspruch 72, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (125) und die Aufnahmebuchse (131) über einen seitlichen Träger (129) oder derglei­ chen miteinander verbunden sind und die Aufnahmebuchse längs verschieblich und ar­ retierbar (134) in einem an dem Träger (129) befestigten Rohrstutzen (133) aufgenom­ men ist.
74. Vorrichtung nach Anspruch 72 oder 73, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme­ einrichtung (125) und die Aufnahmebuchse (131) über einen drehgesicherten, jedoch dreh- und längenverstellbaren seitlichen Träger (129) miteinander verbunden sind.
75. Vorrichtung nach Anspruch 74, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (125) und die Aufnahmebuchse (131) über eine Kombination aus Kerbzahnwelle (239) und Kerbzahnnabe (238) miteinander in Verbindung stehen.
76. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 73 bis 75, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (129) an seinem von der Aufnahmeeinrichtung (125) abgewandten Ende mit ei­ nem Handgriff (130) oder dergleichen ausgestattet ist.
77. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 73 bis 76, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Aufnahmeeinrichtung (125) tragender Teil (203) und/oder ein den Handgriff (130) auf­ weisender Teil des Trägers (129) mit dem restlichen Teil der Vorrichtung lösbar ver­ bunden sind.
78. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 77, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (125) und die Aufnahmebuchse (131) zueinander höhen- und/oder seitenverstellbar und/oder drehbar sind.
79. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 78, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung so hergestellt oder so einstellbar ist, daß die Zentralachse der Aufnahmeein­ richtung (125) bzw. des Aufnahmeelements (126) mit der Mittellängsachse der Auf­ nahmebuchse (121) ausgerichtet ist oder mit einem vorbestimmten Abstand entspre­ chend dem Abstand des kappenseitigen Teleskopelements von der Zentralachse der Kappe parallel zu dieser verläuft.
80. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 73 bis 79, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmebuchse (131) über eine einstellbare Führungsbolzen- und Hülseneinrichtung (239, 240) an dem Träger (129) angebracht ist.
81. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 80, dadurch gekennzeichnet, daß zur Einstellung der Bohrtiefe des Bohrers (132, 132′) dem Bohrer und/oder der Aufnahme­ buchse (131, 131′) und/oder dem Träger (129) und/oder der einstellbaren Führungsbol­ zen- und Hülseneinrichtung (239, 240) an dem Träger eine Längsskalierung (137, 170, 249) zur Feststellung des Abstandes zwischen der Aufnahmebuchse und dem Lotpunkt (136) der Längsmittelachse der Aufnahmebuchse mit der Innenfläche (127) des Auf­ nahmeelements (126) bzw. mit der Außenfläche des Gelenkkopfes zugeordnet ist.
82. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 61 bis 81, dadurch gekennzeichnet, daß als Teil des Aufnahmeelements (126) und/oder der Aufnahmeeinrichtung (125) ein Einsatz (194 bzw. 126) vorgesehen ist, der aus einer Gruppe von Einsätzen unterschiedlicher Wand­ stärke und/oder Innenform zur eventuellen Anpassung des Innendurchmessers und/oder der Innenform des Aufnahmeelements an den jeweiligen Durchmesser und/oder die Form des Gelenkkopfes auswählbar und einsetzbar ist.
83. Vorrichtung nach Anspruch 82, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeelement (126) mindestens eine Aufnahmebuchse (262) aufweist, die in Richtung der Längsachse zentrisch und/oder exzentrisch von der Seite des Aufnahmeelements absteht, die von einem Halteelement (265) abgewendet ist.
84. Vorrichtung nach Anspruch 83, dadurch gekennzeichnet, daß als Halteelement eine Fi­ xierschraube (265) vorgesehen ist, die in eine Gewindebuchse (266) eines Trägers (264) eingeschraubt ist, der an seinem einen Ende das Aufnahmeelement (126) trägt.
85. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 84, dadurch gekennzeichnet, daß als In­ strument ein Bohrer (132, 132′), eine Hülse, ein Draht (228) oder dergleichen vorgese­ hen ist.
86. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 85, gekennzeichnet durch eine Justier­ vorrichtung (198) zum Einstellen des Abstandes des Trägers (129) von der Mittellängs­ achse (171) der Aufnahmebuchse (131).
87. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 73 bis 86, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmebuchse (131′) in den Rohrstutzen (133) zur Befestigung der Vorrichtung am Knochensystem in Richtung der Längsachse einschraubbar ist, wobei als Instrument ein Bohrer (132, 132′, 229) oder Draht (228) vorgesehen ist.
88. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 65, dadurch gekennzeichnet, daß eine als Zentrier- und Verstellbuchse dienende Buchse (251) mit einem Außengewindeabschnitt (252) und einem Betätigungsteil (253) vorgesehen ist, daß die Zwischenhülse (140′) ei­ nen Ringanschlag (255) am Außenumfang und die Aufnahmebuchse (131) einen Ringanschlag (257) und ein Gewinde (258) am Innenumfang aufweisen, sowie daß zwi­ schen den beiden Anschlägen (255, 257) eine Druckfeder (256) angeordnet ist, in wel­ che die Zwischenhülse eingeführt ist.
89. Vorrichtung nach Anspruch 69 oder 70, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft des Bohrers und der Innenumfang eines Führungsteils der Zentrierbuchse jeweils ein Schraubengewinde aufweisen.
90. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 73 bis 89, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (125) mit dem seitlichen Träger (129) so verbunden ist, daß nach der Aufnahme des Gelenkkopfes die Verbindung eine Reposition des Gelenkkopfes mit Bezug auf die Pfanne ermöglicht.
91. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 90′ dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (163) des Bohrers (132, 132′) mit einem Anschlag (168) oder dergleichen zur Festlegung der Bohrtiefe versehen ist.
92. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 91, dadurch gekennzeichnet, daß der Bohrer (132′) an der Spitze ein konisch zulaufendes Schneideteil (174), ein daran an­ schließendes kurzes Schraubengewindeteil (175) oder Schraubengewindeschneideteil und ein daran anschließendes Hauptschneideteil (176) aufweist, und daß der Mittel­ schaft (167) des Bohrers einen geringeren Durchmesser als das Hauptschneideteil hat.
93. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 57 bis 92, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit einem Führungsbolzen (233) versehenes meißel- oder hobelförmiges Instrument (232) zur eventuellen Anpassung des unteren/äußeren Teils der Bohrung für die Einbringung der Blattfeder (22) oder Winkelplatte vorgesehen ist.
94. Chirurgische Bohrlehre zum Einbringen einer transcondylären Bohrung, mit einer Hül­ senanordnung zum Führen eines Werkzeuges, einem an die eine Seite des zu durchboh­ renden Knochens anlegbaren Halteelement und eines an die andere Seite des zu durch­ bohrenden Knochens anlegbaren Widerlager, wobei das Halteelement und das Widerla­ ger in Richtung der Längsachse der Hülsenanordnung gegeneinander verstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsenanordnung eine Aufnahmebuchse (131), eine das Halteelement bildende, in Richtung der Längsachse der Hülsenanordnung mit Be­ zug auf die Aufnahmebuchse verschiebbare, aber gegen Drehung gesicherte Zwischen­ hülse (140) und eine mit der Zwischenhülse in Gewindeeingriff stehende, drehbar gela­ gerte, aber gegen eine Bewegung in axialer Richtung gegenüber der Aufnahmebuchse gesicherte Verstellbuchse (146) aufweist, und daß die Verstellbuchse mit einem Betäti­ gungsteil (147) versehen ist, das ein Drehen der Verstellbuchse und damit ein axiales Verschieben der Zwischenhülse gegenüber der Aufnahmebuchse erlaubt.
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