DE4227383A1 - Drehbare elektrische verbindungsanordnung - Google Patents
Drehbare elektrische verbindungsanordnungInfo
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- H01R35/025—Flexible line connectors without frictional contact members having a flexible conductor wound around a rotation axis
Description
Die Erfindung betrifft eine drehbare elektrische Verbindungsanordnung
mit einem Flachkabel.
Bei einer solchen Verbindungsanordnung verwendet man ein Flachkabel,
das flexibel und bandförmig ausgebildet und zu einer Spule aufgewickelt
ist. Diese Spule befindet sich in einem Ringraum, der definiert wird
durch ein drehbares Gehäuseteil und ein feststehendes Gehäuseteil, wobei
es naturgemäß nur auf die relative Verdrehung zwischen beiden Gehäuseteilen
ankommt, d. h. es können sich im Bedarfsfall auch beide Gehäuseteile drehen.
An beiden Enden des Flachkabels befindet sich je ein Anschlußteil, und
das eine davon ist mit dem einen Gehäuseteil verbunden, das andere mit
dem anderen. Drehen sich die Gehäuseteile relativ zueinander, so wird
das Flachkabel entweder abgewickelt oder aufgewickelt, ohne daß die elektrische
Verbindung durch seine Leitungen (es hat mehrere elektrische Leitungen,
die gegeneinander isoliert sind) durch diese Verdrehung beeinflußt wird.
Ein Blick auf Fig. 2 zeigt das Prinzip.
Bei einer solchen drehbaren Verbindungsanordnung werden die Anschlußteile
des Flachkabels jeweils in ein Verbindungsgehäuse am betreffenden Gehäuseteil
eingeführt und dort durch Befestigungskomponenten fixiert, die am betreffenden
Gehäuseteil befestigt sind. Die drehbare Verbindungsanordnung ermöglicht
dann eine relative Drehung zwischen ihren Gehäuseteilen, indem die Windungen
des Flachkabels in der beschriebenen Weise entweder loser oder enger
werden. Hierbei treten verschiedene Arten von Spannungen auf, nämlich
Zugspannungen und Druckspannungen, und diese wirken auf die Anschlußteile,
wenn das aufgewickelte Flachkabel im Betrieb auf- oder abgewickelt wird.
Deshalb ist es notwendig, die Anschlußteile des Flachkabels sicher an
ihrem zugeordneten Gehäuseteil zu befestigen. Üblicherweise verwendet
man hierzu Befestigungskomponenten, und diese werden am zugeordneten
Gehäuse z. B. durch Nieten befestigt, oder dadurch, daß man die Befestigungskomponenten
mit entsprechenden Eingriffshaken versieht, mittels deren sie am entsprechenden
Gehäuseteil befestigt werden.
Verwendet man zur Befestigung Nieten, so nimmt die Zahl der Arbeitsschritte
bei der Montage derartiger Verbindungsanordnungen zu, und es ergeben
sich hohe Montagekosten.
Verwendet man zur Montage die beschriebenen Eingriffshaken, so ist der
Einbau einfach, und man merkt auch - durch das Klicken, wenn die Haken
in das Gehäuseteil eingreifen -, ob die Teile im Eingriff sind. Jedoch
können beim Gebrauch der Verbindungsanordnung die Eingriffshaken außer
Eingriff kommen, so daß eine solche Anordnung nicht notwendig als sicher
angesehen werden kann.
Ferner wird eine solche Verbindungsanordnung normalerweise mit Komponenten
versehen, welche die Aufgabe haben, das Flachkabel in der Nähe der Anschlußteile
gegen Verdrehung zu sichern. Man bezeichnet sie auch als Endabstützungen,
und ihre Aufgabe ist es, ein Abknicken zu verhindern, das dann auftreten
kann, wenn sich das Flachkabel dadurch verdrehen will, daß es entweder
fast vollständig aufgewickelt oder fast vollständig abgewickelt ist.
Mit anderen Worten: Der Drehwinkel einer solchen Verdrehanordnung ist
naturgemäß begrenzt auf eine bestimmte Zahl von Umdrehungen, und wenn
man in die Endbereiche kommt, wird das Flachkabel besonders beansprucht
und muß deshalb gegen Verdrehung gesichert werden.
Aus diesem Grunde benötigen die bekannten drehbaren Verbindungsanordnungen
zwei Arten von Komponenten, nämlich solche Verdrehsicherungen für das
Flachkabel, und Befestigungskomponenten zur Befestigung der Anschlußteile
des Flachkabels. Dadurch ergeben sich viele Teile, und daraus Probleme
bei der Logistik und der Montage.
Eine Aufgabe der Erfindung wird deshalb darin gesehen, eine neue drehbare
elektrische Verbindungsanordnung bereitzustellen.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch die im Anspruch 1
angegebenen Maßnahmen. Dadurch, daß die Befestigungskomponente mehrere
Funktionen erfüllt, nämlich die Führung durch den Fortsatz, die Befestigung
durch den mindestens einen Haken, und die Verdrehsicherung durch die
Verdrehsicherungskomponente, erhält man in einem einzigen Teil mehrere
Funktionen und vereinfacht dadurch die Herstellung des Teils, die Montage
und die Lagerhaltung. Das Anschlußteil am Ende des Flachkabels läßt sich
höchst einfach befestigen durch Eingriff zwischen dem Eingriffsabschnitt
und dem Gegenstück am Verbindungsgehäuse. Die Befestigungskomponente
wird mittels des mindestens einen Hakens am Gehäuseteil befestigt, und
der Fortsatz der Befestigungskomponente bewirkt eine zusätzliche Verbesserung
der Befestigung des Anschlußteils am Gehäuse.
Ist das Anschlußteil nicht sicher in das Verbindungsgehäuse eingeführt,
so kann die Befestigungskomponente nicht am zugeordneten Gehäuseteil
befestigt werden. Das dient als zusätzliche Sicherung und Kontrolle für
die richtige Montagestellung des Anschlußteils, denn wenn diese nicht
erreicht ist, kann auch die Befestigungskomponente nicht in ihre richtige
Montagestellung kommen.
Eine sehr vorteilhafte und bevorzugte Weiterbildung der Erfindung ist
Gegenstand des Patentanspruchs 3. Gerade die einstückige Ausführung,
bevorzugt als Spritzteil aus einem geeigneten Kunststoff, bietet große
Vorteile, denn die Zahl der Teile wird hierdurch reduziert, was die Lagerhaltung
etc. vereinfacht.
Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den im folgenden beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten,
in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung zu verstehenden Ausführungs
beispielen, sowie aus den übrigen Unteransprüchen. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Teil einer drehbaren Verbindungs
anordnung, wobei hier ein erstes Ausführungsbeispiel für die
Befestigung des Anschlußteils des Flachkabels dargestellt
ist,
Fig. 2 eine auseinandergezogene, raumbildliche Darstellung, welche
die Bestandteile der drehbaren Verbindungsanordnung gemäß
Fig. 1 zeigt,
Fig. 3 eine raumbildliche Darstellung einer bei der Verbindungsanordnung
verwendeten Befestigungskomponente,
Fig. 4 einen Schnitt analog dem oberen Teil der Fig. 1, welcher Schnitt
eine Abwandlung einer erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung
zeigt, und
Fig. 5 einen Längsschnitt analog Fig. 1, welcher ein drittes Ausführungs
beispiel der Erfindung zeigt.
Wie in Fig. 2 dargestellt, weist eine drehbare Verbindungsanordnung 1
eine Grundplatte 2 auf, ferner ein Flachkabel 3, welches in der dargestellten
Weise zu einer Spule aufgewickelt ist, eine Befestigungskomponente 4,
ein inneres zylindrisches Gehäuseteil 5, und ein äußeres zylindrisches
Gehäuseteil 6. Die Teile sind in dieser Reihenfolge von unten nach oben
dargestellt. Das Flachkabel 3 befindet sich in einem Ringraum R (Fig.
1), welcher gebildet wird von der Grundplatte 2 und den Gehäuseteilen
5 und 6, so daß die Windungen des aufgewickelten Flachkabels 3 bei Benutzung
entweder loser oder enger werden können. Die Grundplatte 2 und das äußere
zylindrische Gehäuseteil 6 bilden ein stationäres Gehäuseteil, während
das innere zylindrische Gehäuseteil 5 ein drehbares Gehäuseteil bildet.
Das innere und das äußere Ende des aufgewickelten Flachkabels 3 ist jeweils
mit einem Anschlußteil 3a bzw. 3b versehen. An diesen Anschlußteilen
3a, 3b sind die (nicht dargestellten) Leiter des Flachkabels 3 mit äußeren
elektrischen Leitungen 7 verbunden, wobei die Verbindungsanordnungen
mit einem elektrisch isolierenden Kunststoff umspritzt sind. In der dargestellten
Weise erstrecken sich von diesen Anschlußteilen 3a bzw. 3b mehrere elektrische
Drähte 7 weg. Die Anschlußteile 3a und 3b sind auch mit konkaven Abschnitten
(Ausnehmungen) 3c bzw. 3d (die letztere Ausnehmung ist nicht dargestellt)
versehen, welche nach der Montage in Eingriff stehen mit Sperrhaken 5h
bzw. 6h (der letztere Sperrhaken ist nicht dargestellt) in entsprechenden
Verbindungsgehäusen 5c bzw. 6c.
Wie Fig. 3 zeigt, ist die Befestigungskomponente 4 als Kunststoff-Formstück
ausgebildet. Sie hat eine Endabstützung 4a, die mit einem hakenartigen
Vorsprung 4k (Fig. 1 und 5) versehen ist, ferner einen Montageabschnitt
4b und einen Sicherungs-Fortsatz 4c. Alle diese Teile sind einstückig
ausgebildet, und die Endabstützung 4a ist mit einem Einsetzteil 4d versehen.
In einen Längsschlitz dieses Teiles wird, wie z. B. in Fig. 5 dargestellt,
das Flachkabel eingesetzt.
Die Endabstützung 4a ist eine Verdrehsicherung, welche verhindern
soll, daß sich das innere Ende bzw. das äußere Ende des Flachkabels
3 verdreht und dadurch abknickt, wenn das Loserwerden bzw. das Engerwerden
der Windungen des Flachkabels 3 in seine Endbereiche kommt.
Der Montageabschnitt 4b ist als etwa bogenförmige Platte ausgebildet
und entspricht etwa der Form des inneren zylindrischen Gehäuseteils
5, wobei sich von beiden Enden dieser Platte Eingriffshaken 4e, 4e
wegerstrecken, wie in Fig. 3 dargestellt. Der Sicherungs-Fortsatz
4c wird in einen Spalt 5f (Fig. 1) des Verbindungsgehäuses 5c eingeführt,
um die Befestigungskomponente 4 zu sichern, welche im inneren zylindrischen
Gehäuseteil 5 eingebaut ist. Die Lücke auf der Seite des Verbindungsgehäuses
6c, in welche der Sicherungs-Fortsatz 4c eingesetzt ist, ist nicht
dargestellt.
Beim Einbau der Befestigungskomponente 4 an einem der Gehäuseteile
wird der Einsetzabschnitt 4d in eine Einsetzlücke 5g (Fig. 1) eingesetzt,
wobei der Haken 4k hinter einer Schulter 5p des Gehäuseteils 5 eingreift.
Hierbei wird der Einsatzabschnitt 4d auch über das Flachkabel 3 geschoben,
wie sich das aus der Zeichnung ergibt, insbesondere aus Fig. 5.
Die Eingriffshaken 4e greifen jeweils in entsprechende, nicht dargestellte
Ausnehmungen der Verbindungsgehäuse 5c bzw. 6c ein, welch letztere
am inneren zylindrischen Gehäuseteil 5 bzw. am äußeren zylindrischen
Gehäuseteil 6 vorgesehen sind, und die Befestigungskomponente 4 wird
am Verbindungsgehäuse 5c oder am Verbindungsgehäuse 6c (Fig. 2) befestigt.
Wie in Fig. 2 dargestellt, hat das innere zylindrische Gehäuseteil
5 ein mit ihm einstückig verbundenes Teil in Form eines oberen Flansches
5b, welcher an der Oberseite eines inneren zylindrischen Wellenteils
5a angeordnet ist und welcher sich in radialer Richtung nach außen
erstreckt. Das Verbindungsgehäuse 5c ist als integraler Teil des oberen
Flansches 5b ausgebildet. Wie Fig. 1 zeigt, ist das Verbindungsgehäuse
5c durch eine Trennplatte 5d unterteilt in einen Einsetzabschnitt 5e
und den bereits beschriebenen Spalt 5f. Das Anschlußteil 3a des Flachkabels
3 wird in den Einsetzabschnitt 5e eingesetzt, während der Sicherungs-
Fortsatz 4c der Befestigungskomponente in den Spalt 5f eingesetzt wird.
Ferner ist der innere zylindrische Wellenteil 5a mit dem Einsetzspalt
5g versehen, in welchen der Einsetzabschnitt 4d der Befestigungskomponente
4 eingesetzt
wird. Auf der dem Einsetzabschnitt 5e zugewandten Seite der Trennplatte
5d ist ein Sperrhaken 5h vorgesehen, welcher in die Formhöhlung 3c des
Anschlußteils 3a in der dargestellten Weise eingreift.
Das äußere zylindrische Gehäuseteil 6 hat an seiner Oberseite einen radial
nach innen ragenden Flanschabschnitt 6b, wie in Fig. 1 und 5 im Schnitt
dargestellt. Gemäß Fig. 2 ist an einer Seite des äußeren zylindrischen
Gehäuseteils 6 das Verbindungsgehäuse 6c nach außen ragend vorgesehen.
Gemäß Fig. 1 wird die Spitze des Flansches 6b in Anlage gebracht gegen
die Spitze des oberen Flansches 5b, um das äußere zylindrische Gehäuseteil
6 am inneren zylindrischen Gehäuseteil 5 zu montieren.
In der so ausgebildeten drehbaren elektrischen Verbindungsanordnung ist
in besonders bevorzugter Weise eine Befestigungsanordnung vorgesehen,
mit der die Anschlußteile 3a, 3b des Flachkabels 3 an dem Gehäuseteil
5 bzw. 6 befestigt werden. Z.B. wird das Anschlußteil 3a in der nachfolgend
beschriebenen Weise am Verbindungsgehäuse 5c des inneren zylindrischen
Gehäuseteils 5 befestigt.
Als erstes wird das Anschlußteil 3a am inneren Ende des Flachkabels 3
von unten in das Verbindungsgehäuse 5c des inneren zylindrischen Gehäuseteils
5 eingeführt, und die dort vorgesehenen elektrischen Anschlußdrähte 7
werden durch das Verbindungsgehäuse 5c nach oben gezogen. Zu diesem Zeitpunkt
wird das Anschlußteil 3a nach oben geschoben, bis der Eingriffshaken
5h des Verbindungsgehäuses 5c mit der entsprechenden Formhöhlung 3c des
Anschlußteils 3a in Eingriff kommt. Wird letzteres nicht genügend nach
oben geschoben, so ragt sein unterer Abschnitt aus dem Verbindungsgehäuse
5c heraus und verhindert dadurch den Einbau der Befestigungskomponente
4.
Anschließend wird, wie in Fig. 1 dargestellt, der Einsetzabschnitt 4d
in den Einsetzspalt 5g eingesetzt, und ebenso wird der Sicherungs-Fortsatz
4c von unten in den Spalt 5f des oberen Flansches 5b eingeführt, und
die Eingriffshaken 4e, 4e werden mit den entsprechenden Ausnehmungen
des Verbindungsgehäuses 5c durch Einrasten in Eingriff gebracht, um die
Befestigungskomponente 4 am Verbindungsgehäuse 5c zu montieren.
Auf diese Weise steht der Eingriffshaken 5h des Verbindungsgehäuses
5c in Verbindung mit der entsprechenden Formhöhlung 3c, und
die Befestigungskomponente 4 ist ebenfalls unterhalb des Verbindungsgehäuses
5c eingebaut. Deshalb kann das Verbindungsteil 3a nicht aus
dem Verbindungsgehäuse 5c herausgezogen werden, selbst wenn
beim Betrieb der drehbaren Verbindungsanordnung die Windungen
des Flachkabels 3 entsprechend enger oder loser werden. Ferner
ist die Befestigungskomponente 4 am Verbindungsgehäuse 5c mittels
der Eingriffshaken 4e, 4e eingebaut, und der Sicherungs-Fortsatz
4c ist in den Spalt 5f eingesetzt. Folglicherweise ist es nicht
möglich, daß die Befestigungskomponente 4 lose wird, selbst
wenn äußere Kräfte auf sie wirken, so daß ihr montierter Zustand
ein sehr stabiler ist.
Auch erzeugt das Anschlußteil 3a ein klickendes Geräusch, wenn
der Eingriffshaken 5h des Verbindungsgehäuses 5c zum Eingriff
in die Formhöhlung 3c kommt. Dadurch weiß man, daß das Anschlußteil
3a richtig in das Verbindungsgehäuse 5c eingesetzt worden ist.
Ist das Anschlußteil 3a nicht richtig in das Verbindungsgehäuse
5c eingesetzt worden, so verhindert es, daß die Eingriffshaken
4e zum Eingriff mit dem Verbindungsgehäuse 5c kommen, oder daß
der Sicherungs-Fortsatz 4c in den Spalt 5f eingeführt wird,
so daß die Montage der Befestigungskomponente 4 am inneren zylindrischen
Gehäuseteil 5 verhindert wird. Hierdurch erfolgt automatisch
eine Prüfung darauf, ob das Anschlußteil 3a richtig in das Verbindungsgehäuse
5c eingesetzt worden ist, denn wenn dies nicht der Fall ist,
kann die Befestigungskomponente 4 nicht am inneren zylindrischen
Gehäuseteil 5 montiert werden. Dies verhindert eine fehlerhafte
Montage des Anschlußteils 3a.
Das Anschlußteil 3b kann am Verbindungsgehäuse 6c (Fig. 2) des
äußeren zylindrischen Gehäuseteils 6 in der gleichen Weise befestigt
werden, wie das vorstehend für das Anschlußteil 3a ausführlich
beschrieben wurde. Eine gesonderte Beschreibung kann deshalb
hierfür entfallen.
Die Befestigungsanordnung für das Anschlußteil des Flachkabels
3 gemäß der vorliegenden Erfindung ist nicht auf die beschriebene
Ausführungsform beschränkt, sondern kann abgewandelt werden,
z. B. gemäß Fig. 4.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist ein Anschlußteil 10 an
einem Ende des Flachkabels 3 mit einem Eingriffshaken 10a versehen.
Ferner hat dieses Anschlußteil 10 eine Einsetznut 10b, in welche
der Sicherungs-Fortsatz 4c der Befestigungskomponente 4 in der
dargestellten Weise eingeführt wird, und das Verbindungsgehäuse
5c ist mit einer Eingriffsausnehmung 5j versehen, in welche der
Eingriffshaken 10a in der dargestellten Weise eingreift. Auch
hier sind elektrische Leitungen 7 im Anschlußteil 10 mit den
(nicht dargestellten) elektrischen Leitern des Flachkabels 3
verbunden und erstrecken sich in der dargestellten Weise vom
Anschlußteil 10 nach oben.
Das Anschlußteil 10 des Flachkabels 3 wird von der Unterseite
des Verbindungsgehäuses 5c her eingesetzt, die elektrischen Anschlußleitungen
7 werden nach oben herausgezogen, und dann wird die Befestigungskomponente
4 von unten her am Befestigungsgehäuse 5c montiert. - Wie Fig.
4 zeigt, ist hier die linke Wand des Befestigungsgehäuses 5c
mit einem Anschlag 5t versehen, damit das Anschlußteil 10 nicht
nach oben aus dem Befestigungsgehäuse 5c herausgezogen werden
kann.
Wird auf diese Weise das Anschlußteil 10 von unten her in das
Befestigungsgehäuse 5c eingeführt, so kommt schließlich der Eingriffshaken
10a des Anschlußteils 10 in Eingriff mit der Eingriffsausnehmung
5j des Verbindungsgehäuses 5c und verstärkt dadurch den Widerstand
gegen einen etwaigen nach unten wirkenden Zug auf das Anschlußteil
10. Bei der Befestigungskomponente 4 kommen die Eingriffshaken
4e in Eingriff mit dem erwähnten Teil des Befestigungsgehäuses
5c, und der Sicherungs-Fortsatz 4c wird in die Einsetznut 10b
eingesetzt und befestigt so die Befestigungskomponente sicher
am inneren zylindrischen Gehäuseteil 5, in der gleichen Weise,
wie bereits oben beschrieben.
Fig. 5 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Befestigungsanordnung im Verbindungsgehäuse 5c am inneren zylindrischen
Gehäuseteil 5. Bei dieser Ausführungsform ist die drehbare Verbindungsanordnung
etwas anders aufgebaut als bei Fig. 1, hat aber grundsätzlich
den gleichen Aufbau. Aus diesem Grund werden gleiche oder gleichwirkende
Teile mit denselben Bezugszeichen bezeichnet wie in Fig. 1 und
gewöhnlich nicht nochmals beschrieben.
Am Flachkabel 3 ist hier im mittleren Abschnitt des Anschlußteils
11 eine Quernut 11a vorgesehen, wie in Fig. 5 dargestellt. Von
der Mitte dieser Quernut 11a erstreckt sich nach unten in der
dargestellten Weise eine Längsnut 11b. Auch hier erstrecken
sich elektrische Anschlußleitungen 7 vom Anschlußteil 11 nach
oben, und diese sind mit den (nicht dargestellten) elektrischen
Leitungen des Flachkabels 3 elektrisch verbunden.
Das Verbindungsgehäuse 5c ist mit einem länglichen, konvexen
Eingriffsteil 51 versehen, welches sich in vertikaler Richtung
am unteren Abschnitt der Trennplatte 5d erstreckt und an seinem
unteren Ende mit einem Sperrhaken 5k versehen ist. Eine Eingriffsöffnung
5m ist neben dem konvexen länglichen Eingriffsteil 5l angeordnet
und mit dem Spalt 5f verbunden. Zum Eingriff in die Quernut
11a dient ein Vorsprung 5n der Trennwand 5d.
Ferner ist an der Befestigungskomponente 4 ein Eingriffshaken
4f, der mit der Unterseite der Eingriffsöffnung 5m in Eingriff
steht, am Ende des Sicherungs-Fortsatzes 4c vorgesehen.
Das Anschlußteil 11 des Flachkabels 3 wird von unten in das
Verbindungsgehäuse 5c eingesetzt; die elektrischen Anschlußleitungen
7 werden oben herausgezogen, und die Befestigungskomponente
4 wird von unten her im Verbindungsgehäuse 5c eingebaut.
Auf diese Weise steht bei der drehbaren Verbindungsanordnung
1 gemäß Fig. 5 die Eingriffs-Längsnut des Anschlußteils 11 in
Eingriff mit dem länglichen konvexen Eingriffsteil 5l, und der
Eingriffshaken 4f steht in Eingriff mit der Unterseite der Eingriffsöffnung
5m, wodurch das Anschlußteil 11 sicher mit dem Verbindungsgehäuse
5c verbunden wird.
Vorstehend wurden drei Ausführungsbeispiele der Erfindung im
einzelnen beschrieben, aber für den Fachmann ist es klar, daß
im Rahmen der Erfindung weitere Abwandlungen und Modifikationen
ohne weiteres möglich sind.
Claims (6)
1. Drehbare elektrische Verbindungsanordnung mit einem Flachkabel (3),
welches mehrere parallel zueinander angeordnete und gegeneinander
isolierte elektrische Leiter aufweist und in Form einer Spule in einem
Ringraum (R) angeordnet ist, der durch ein drehbares Gehäuseteil (5)
und ein feststehendes Gehäuseteil (2, 6) definiert ist, welche Gehäuseteile
relativ zueinander verdrehbar sind,
mit einem an mindestens einem Gehäuseteil (5) vorgesehenen Verbindungsgehäuse
(5c, 5d) zur Aufnahme eines an einem Ende des Flachkabels (3) vorgesehenen
Anschlußteils (3a, 3b; 10; 11),
welch letzteres einen Eingriffsabschnitt (3c; 10a; 11a; 11b) aufweist,
der mit einem entsprechenden Gegenstück (5h; 5j; 5n, 5l) des Verbindungs
gehäuses (5c) in Eingriff steht,
und mit einer Befestigungskomponente (4) zur Befestigung des Anschlußteils
(3a, 3b; 10; 11) am zugeordneten Gehäuseteil (5), welche mit einem
Fortsatz (4c) zum Eingriff in eine entsprechende Ausnehmung (5f) des
betreffenden Gehäuseteils (5) oder in eine Ausnehmung (10b) des Anschlußteils
(10), mindestens einem Eingriffshaken (4e; 4f; 4k) zum Eingriff in
dieses Gehäuseteil (5) und einer Verdrehsicherungskomponente (4a)
versehen ist, welch letztere eine Sicherung gegen Verdrehung des Flachkabels
(3) in der Nähe des Anschlußteils (3a, 3b) bildet.
2. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Eingriffsabschnitt am Anschlußteil (3a; 11) des Flachkabels (3)
als Formhöhlung (3c; 11a, 11b) ausgebildet ist, welche mit einem am
Verbindungsgehäuse (5c) vorgesehenen Eingriffshaken (5h; 5n, 5l) in
Eingriff steht, oder umgekehrt.
3. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungskomponente (4) ein im Ringraum (R) angeordnetes
Basisteil (4b) aufweist, mit dem der Fortsatz (4c), der mindestens
eine Eingriffshaken (4e) und die Verdrehsicherungskomponente (4a),
bevorzugt in einstückiger Weise, verbunden sind.
4. Verbindungsanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das am Flachkabel (3) vorgesehene Anschlußteil
als Kunststoff-Formstück (3a, 3b) ausgebildet ist, in welchem die
elektrischen Leiter des Flachkabels (3) mit äußeren Anschlußleitungen
(7) verbunden sind.
5. Verbindungsanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungskomponente (4) einen Eingriffs
haken (4f) am Ende des Fortsatzes (4c) aufweist, welcher im montierten
Zustand in eine entsprechende Ausnehmung (5m) des Verbindungsgehäuses
(5c, 5d) eingreift (Fig. 5).
6. Verbindungsanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß im Führungsgehäuse (5c, 5d) ein federnd
ausgebildeter Haken (5l, 5k) vorgesehen ist, welcher nach dem Einführen
des Anschlußteils (11) an diesem einrastet und dieses gegen Herausziehen
sichert (Fig. 5).
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