DE4008340C2 - - Google Patents

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DE4008340C2
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Reiner 6236 Eschborn De Waldschmitt
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Videor Technical E Hartig 6074 Roedermark De GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft ein Schutzgehäuse für optische Geräte nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein derartiges Schutzgehäuse ist durch die Firmendruck­ schrift "VIDEO-Security" der Anmelderin, Ausgabe 3/89, Seiten 8/9 bekannt. Schutzgehäuse dieser Art werden nach dem Anbringen vor Ort mittels einer Wandkonsole, einer Deckenaufhängung oder dergleichen mit den dafür vorgesehenen optischen Geräten und den zugehörigen elektrischen Einrichtungen bestückt. Bei Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie für den Fall einer nachträglichen Umrüstung müssen gegebenenfalls die elektrischen Anschlüsse gelöst oder gar die Leitungen ausgetauscht werden.
Bei dem bekannten Schutzgehäuse verlaufen die elektrischen Leitungen von der Befestigungsstelle einer Wandkonsole unmittelbar zur Gehäuserückwand und von hier durch eine wetterfeste Leitungsdurchführung in das Innere des Schutzgehäuses. Wegen der erforderlichen Schwenkbarkeit und Neigbarkeit des Wetterschutzgehäuses (das Lager bildet eine Art kardanischer Aufhängung) müssen die Leitungen eine ausreichende Länge haben, um die erforderlichen Bewegungen im Bereich der Rückwand des Schutzgehäuses zuzulassen. Eine derartige "offene" Leitungsverlegung sieht nicht nur unschön aus, die frei zugänglichen Leitungen bieten auch eine prädestinierte Angriffsstelle für Sabotageakte.
Der Gehäusemantel kann dabei als Abschnitt eines stranggepreßten Rohres aus Leichtmetall hergestellt sein und beliebige Querschnittsformen aufweisen, beispielsweise quadratisch, rechteckig, achteckig oder rund. Frontwand und Rückwand sind bevorzugt als Gußteile aus Leichtmetall ausgebildet, und in der Frontwand ist ein Fenster angeordnet. Frontwand und Rückwand sind bevorzugt unter Zwischenlage von Dichtungen mit dem Gehäusemantel witterungsdicht verschraubt.
Durch das DE-GM 86 00 747 ist ein Strangprofil für ein Schutzgehäuse bekannt, das mit entsprechenden Zubehörteilen und nach entsprechender Vorbereitung für ein Schutzgehäuse nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 verwendet werden kann. Es werden jedoch keinerlei Ausführungen über eine geschützte Verlegung der elektrischen Leitungen gemacht.
Durch die GB 20 75 114 A ist ein turmartiges, dreiteiliges, beschußsicheres Gehäuse der Gattung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bekannt, bei dem das untere Gehäuse als Konsole und zur verdeckten Leitungsführung ausgebildet ist, das mittlere Gehäuse Antriebsmittel zur ferngesteuerten Ausführung einer Neigebewegung um eine waagerechte Achse und einer Schwenkbewegung im eine senkrechte Achse aufweist und das obere Gehäuse eine Videokamera umschließt. Das elektrische Kabel ist auf mäanderförmig gewundenen Wegen durch sämtliche Gelenkstellen geführt, die im Bereich des mittleren Gehäuses ein Kardangelenk bilden, und tritt schließlich über eine seitliche Kabelabdeckung mit U-förmig angeordneten Wandelementen und eine seitliche Bohrung in das obere Kameragehäuse ein. Dadurch ist es unmöglich, Kamera und Kameragehäuse ohne Trennung der elektrischen Anschlüsse und teilweises Herausziehen des Kabels aus dem Kameragehäuse durch eine relative Teleskopbewegung voneinander zu lösen, wie dies bei dem zuerst genannten Stand der Technik möglich ist. Auch eine Steckverbindung zwischen Kabel und Eintrittsstelle in das Kameragehäuse ist nicht offenbart.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schutzge­ häuse der eingangs beschriebenen Gattung anzugeben, bei dem eine verdeckte Verlegung der Leitungen möglich ist, ohne daß ein übertriebener Aufwand beim Herstellen oder Lösen der Anschlüsse zu treiben ist.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei dem eingangs angegebenen Schutzgehäuse erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung von Schutzgehäuse, Steckverbindung und Leitungsgehäuse wird unter Ausnutzung von Oberflächenteilen des Gehäusemantels bzw. des Gehäuseträgers und gegebenenfalls der Gehäuserückwand ein Leitungskanal gebildet, wobei der lösbare Steckverbindungsteil und das den Leitungskanal umschließende Leitungsgehäuse relativ rasch mit dem Schutzgehäuse verbunden und von diesem wieder getrennt werden kann, jedoch nicht innerhalb einer so kurzen Zeitspanne, wie dies zum Abschneiden der Leitungen erforderlich wäre.
Durch die erfindungsgemäße bauliche Vereinigung des Leitungsgehäuses mit dem Schutzgehäuse entsteht ein ansprechender optischer Gesamteindruck mit einer geschlossenen Außenfläche der Gesamtanordnung, so daß auch die ansonsten mögliche Schmutzansammlung auf ein Minimum reduziert wird.
Dadurch, daß die Leitung(en) über das Lager geführt ist (sind), ist eine Verlegung auf kürzestem Wege möglich. Ferner braucht bei einem Steckeranschluß und beim Abbau des Gehäuses vom Lager der Stecker nicht von der Leitung getrennt werden, da die Leitung an dieser Stelle nicht durch eine enge Öffnung gezogen werden muß.
Es ist dabei zwecks Herstellung einer Zugänglichkeit der Anschlußstelle von der Rückseite des Gehäuses her beson­ ders vorteilhaft, ein Leitungsgehäuse vorzusehen, das zunächst unter Bildung eines ersten Abschnitts des Leitungskanals zwischen Gehäuseträger und Leitungsgehäuse parallel zur Oberfläche des Gehäusemantels verläuft, anschließend in einem Winkel um die hintere Unterkante der Rückwand herumgeführt ist und unter Bildung eines zweiten Abschnitts des Leitungskanals die in der Rückwand liegende Anschlußstelle übergreift.
Es ist dabei weiterhin besonders vorteilhaft, wenn das Leitungsgehäuse eine senkrechte Mittenebene aufweist, die durch die Gehäuseachse verläuft, und wenn das Leitungsgehäuse in bezug auf Querschnitte, die senkrecht zu dieser Mittenebene verlaufen, auf mindestens drei Umfangsseiten durch U-förmig zueinander angeordnete Wandelemente geschlossen ist, von denen zwei die Schenkel bilden, deren freien Enden dem Gehäusemantel zugekehrt sind, und von denen das dritte Wandelement das Joch des "U" bildet.
Es ist bei einer entsprechenden Ausbildung der Gehäuse­ rückwand von wiederum besonderem Vorteil, wenn das das Joch bildende Wandelement in einer Schnittebene, die mit der Mittenebene zusammenfällt, V-förmig ausgebildet ist und einen Bodenteil und einen Rückwandteil bildet, wobei der zwischen Bodenteil und Rückwandteil liegende Schei­ telbereich abgerundet ausgebildet ist.
Bei der gegebenen Lage der Anschlußstelle läßt sich eine besonders kompakte Raumform des Leitungsgehäuses dann erzielen, wenn
  • a) die Rückwand des Gehäuses auf ihrer dem Gehäusemantel abgekehrten Seite eine Verschlußwand besitzt, die in einer vertikalen Schnittebene unter Bildung einer nach außen geöffneten prismatischen Ausnehmung mit waagrechter Achse V-förmig abgewinkelt ausgebildet ist, wobei der Öffnungswinkel des "V" 90 Grad beträgt und beide Schenkel des "V" unter einem spitzen Winkel zur Gehäuseachse A-A verlaufen,
  • b) in dem den oberen Schenkel des "V" bildenden Wand­ element ein erster Steckverbindungsteil vorgesehen ist,
  • c) ein zweiter Steckverbindungsteil, der mit dem ersten Steckverbindungsteil eine Kupplung bildet, in einem Steckergehäuse angeordnet ist, das von außen abge­ dichtet an das obere Wandelement der prismatischen Ausnehmung in der Rückwand angesetzt ist, und wenn
  • d) der Rückwandteil des Leitungsgehäuses mit dem Stec­ kergehäuse verbunden ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegen­ standes ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen; ihre Einzelheiten werden im Zusammenhang mit der Detailbe­ schreibung noch näher erläutert.
Zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes werden nachfolgend anhand der Fig. 1 bis 19 näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels mit einem teilweisen vertikalen Axialschnitt durch den hinteren Teil des Schutzgehäuses, das auf einer Wandkonsole befestigt ist,
Fig. 2 einen Teilausschnitt von Fig. 1 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die unbestückte Rückwand in Richtung der Achse A-A in Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt durch das Steckergehäuse entlang der Achse IV-IV in Fig. 5,
Fig. 5 einen Schnitt durch das Steckergehäuse entlang der Linie V-V in Fig. 7,
Fig. 6 eine Draufsicht auf das Steckergehäuse in Richtung des Pfeils VI in Fig. 7,
Fig. 7 eine Draufsicht auf das Steckergehäuse in Richtung des Pfeils VII in Fig. 4,
Fig. 8 einen Teilausschnitt aus Fig. 5 innerhalb des Kreises VIII in vergrößertem Maßstab,
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht des Leitungsgehäuses,
Fig. 10 einen Teilschnitt durch den Gegenstand von Fig. 2 entlang der radialen Ebene X-X,
Fig. 11 eine Unteransicht des oberen Lagerbocks,
Fig. 12 eine Seitenansicht des Lagerbocks nach Fig. 11,
Fig. 13 einen Schnitt durch den Lagerbock nach Fig. 12 entlang der Linie XIII-XIII,
Fig. 14 eine Draufsicht auf den Lagerbock nach den Fig. 11 bis 13,
Fig. 15 eine Draufsicht auf die Rückseite des vollständig montierten Schutzgehäuses in Rich­ tung der Achse A-A in Fig. 2,
Fig. 16 einen teilweisen axialen Vertikalschnitt durch den hinteren Teil eines zweiten Ausführungsbei­ spiels analog Fig. 2, jedoch mit einer im wesentlichen ebenen Außenseite der Rückwand,
Fig. 17 eine Draufsicht auf das mit einem Steckergehäuse und einem zweiten Steckverbindungsteil baulich vereinte Leitungsgehäuse nach Fig. 16,
Fig. 18 eine Außenansicht der Gehäuse-Rückwand nach Fig. 16, und
Fig. 19 eine Unteransicht der Rückwand nach den Fig. 16 und 18 nach Abnahme des Leitungsgehäuses und mit freiliegendem ersten Steckverbindungsteil.
In Fig. 1 ist ein Wetterschutzgehäuse 1 für Video-Kameras gezeigt, das einen rohrförmigen Gehäusemantel 2 aufweist, der aus einem Abschnitt eines auf dem Umfang geschlossenen Leichtmetall-Strangprofils besteht. Der Querschnitt ist in seinem unteren Bereich in Fig. 10 dargestellt und wird im Zusammenhang damit noch näher erläutert.
Der Gehäusemantel 2 ist vorn und hinten durch eine Front­ wand 3 und eine Rückwand 4 dicht verschlossen. Zum Schutzgehäuse gehört ferner ein Schutzdach 5, das den Gehäusemantel 2 auf seiner Oberseite 6 und von oben auf dem größten Teil seiner beiden Seitenwände 7 unter Belassung eines Luftspalts 8 umgibt (Fig. 15). Die Länge des Schutzdaches 5 ist dabei so gewählt, daß es sowohl über die Vorderseite der Frontwand 3 als auch über die Rückseite der Rückwand 4 übersteht (Fig. 1).
Zum Schutzgehäuse 1 gehört ferner ein Gehäuseträger 9, der anhand von Fig. 10 noch näher erläutert werden wird. Der Gehäuseträger 9 ist als Schiene über die Länge des Gehäu­ semantels 2 durchgehend starr mit der Rückwand 4 verbunden und knapp unterhalb der Unterseite 10 des Gehäusemantels 2 angeordnet.
Gemäß Fig. 1 ist das Schutzgehäuse auf einem Lager 12 befestigt, das aus zwei Lagerböcken 13 und 14 besteht, die durch eine Neigeachse 15 miteinander verbunden sind. Der Gehäuseträger 9 besitzt einen mittigen Längsschlitz 16 und ist dadurch in Richtung der Gehäuseachse A-A auf dem oberen Lagerbock 13 verschiebbar. Die Festlegung erfolgt über nicht dargestellte Spannschrauben und wird in der Weise getroffen, daß sich die Neigeachse 15 möglichst genau unter dem Schwerpunkt des vollständig bestückten Schutzgehäuses befindet.
Der untere Lagerbock 14 ist um eine senkrechte Schwenk­ achse "S" drehbar an einer Wandkonsole 17 befestigt, die mit einer Wand 18 verschraubt ist.
Die erforderlichen elektrischen Leitungen verlaufen in der Wandkonsole 17 sowie in Hohlräumen in den Lagerböcken 13 und 14 und - ausgehend vom Lager 12 unterhalb des Gehäu­ seträgers 9 (Fig. 10) und unterhalb der Unterseite der Rückwand 4.
In der Rückwand 4 ist eine Anschlußstelle 11 vorgesehen, auf die nachfolgend im Zusammenhang mit Fig. 2 noch näher eingegangen wird. Ausgehend vom Lager 12 ist bis zur Anschlußstelle 11 ein Leitungsgehäuse 20 vorgesehen, das zunächst unter Bildung eines ersten Abschnitts 21a eines Leitungskanals 21 zwischen dem Gehäuseträger 9 und dem Leitungsgehäuse 20 parallel zur Oberfläche des Gehäuse­ mantels 2 verläuft. Anschließend ist das Leitungsgehäuse in einem Winkel um die hintere Unterkante 22 der Rückwand 4 herumgeführt und übergreift unter Bildung eines zweiten Abschnitts 21b des Leitungskanals 21 die in der Rückwand 4 liegende Anschlußstelle 11. Dies geschieht in der Weise, daß die elektrischen Leitungen 23a, 23b und 23c, ausgehend vom Lager 12 bis zur Anschlußstelle 11 innerhalb des Leitungsgehäuses 20 geführt sind (siehe auch Fig. 10).
Wie deutlicher aus Fig. 2 in Verbindung mit Fig. 9 hervorgeht, besitzt das Leitungsgehäuse 20 eine senkrechte Mittenebene, die durch die Gehäuseachse A-A verläuft, also mit der Schnittebene in Fig. 2 zusammenfällt. In bezug auf Querschnitte, die senkrecht zu dieser Mittenebene verlaufen, ist das Gehäuse 20 auf mindestens drei Um­ fangsseiten durch U-förmig zueinander angeordnete Wand­ elemente 20a, 20b und 20c geschlossen. Die beiden Wand­ elemente 20a und 20c bilden die Schenkel des "U", deren freie Enden dem Gehäusemantel 2 und der Rückwand 4 zuge­ kehrt sind. Das dritte Wandelement 20b bildet das Joch des "U". Wegen des räumlichen Verlaufs der Unterseiten von Gehäusemantel 2 und Rückwand 4 und der Rückseite der Rückwand ist die Länge der Schenkel unterschiedlich und abgestuft, wie dies aus Fig. 9 hervorgeht.
Aus den Fig. 1, 2 und 9 ist deutlicher zu entnehmen, daß das das Joch bildende Wandelement 20b in einer Schnittebene, die mit der besagten Mittenebene zusammen­ fällt, V-förmig ausgebildet ist und einen Bodenteil 24 und einen Rückwandteil 25 bildet, wobei der zwischen Bodenteil und Rückwandteil liegende Scheitelbereich 26 abgerundet ausgebildet ist.
Die die Schenkel bildenden Wandelemente 20a und 20c sind entlang ihrer oberen, parallelen Kanten 27 im Bereich des Gehäusemantels 2 mit ersten Rücksprüngen 28 für den Eingriff von Längsrippen 29 versehen, die an der Unter­ seite 10 des Gehäusemantels 2 angeordnet sind (siehe auch Fig. 10).
Die die Schenkel bildenden Wandelemente 20a und 20c sind an den im Bereich des Gehäusemantels 2 liegenden freien Enden des Leitungsgehäuses 20 mit zweiten Rücksprüngen 30 versehen, die zum Einschieben in entsprechende komplemen­ täre Rücksprünge des oberen Lagerbocks 13 dienen. Dieses Zusammenwirken zwischen dem Leitungsgehäuse 20 und dem oberen Lagerbock 13 ist Fig. 1 zu entnehmen, auf Einzel­ heiten bei der Gestaltung des Lagerbocks wird im Zusam­ menhang mit den Fig. 11 bis 14 noch näher eingegangen.
Die Beschaffenheit der Anschlußstelle 11 wird im Zusam­ menhang mit Fig. 2 nachfolgend näher erläutert:
Die Rückwand besitzt auf ihrer dem Gehäusemantel 2 abge­ kehrten Seite eine Verschlußwand 31, die in einer verti­ kalen Schnittebene durch die Achse A-A eine nach außen geöffnete prismatische Ausnehmung 32 bildet (Fig. 3), deren Achse waagrecht verläuft. Die prismatische Ausnehmung wird von einem oberen Wandelement 33 und von einem unteren Wandelement 34 begrenzt, die unter einem Winkel von 90 Grad zueinander angeordnet sind und beide unter einem spitzen Winkel zur Gehäuseachse A-A verlaufen. Die Wandelemente 33 und 34 bilden die Schenkel eines "V", und die Scheitellinie 35 dieses "V" verläuft waagrecht (Fig. 3).
Das obere Wandelement 33 besitzt eine rechteckige Ausnehmung 36, in der ein erster Steckverbindungsteil 37 (Vaterteil) angeordnet ist. Ein zweiter Steckverbindungs­ teil 38 ist in einem Steckergehäuse 39 befestigt, das anhand der Fig. 4 bis 7 noch näher erläutert wird. Die beiden Steckverbindungsteile 37 und 38 bilden miteinander eine Kupplung. Die Steckrichtung verläuft senkrecht zu einer zwischen den Steckverbindungsteilen 37 und 38 befindlichen, nicht näher bezeichneten Trennfuge bzw. senkrecht zum oberen Wandelement 33.
Wie aus den Fig. 1, 2 und 15 hervorgeht, ist das Steckergehäuse 39 von außen abgedichtet auf die Rückwand 4 aufgesetzt, und zwar mit dem oberen Wandelement 33 der prismatischen Ausnehmung 32 unter Zwischenschaltung einer nicht dargestellten Dichtung verschraubt. Ferner ist das Rückwandteil 25 des Leitungsgehäuses 20 mit dem Stecker­ gehäuse 39 verbunden, und zwar über eine Schwalben­ schwanzverbindung 40, die gleichfalls nachstehend noch näher erläutert wird.
Wie sich aus den Fig. 2 und 3 ergibt, besitzt die Rückwand 4 auf der dem Gehäusemantel 2 abgekehrten Seite in ihrem oberen Bereich und an den Seiten einen vorsprin­ genden, zur Gehäuseachse A-A parallelen Rand 41 und eine zur Steckrichtung der Steckverbindung parallel und zum oberen Wandelement 33 der prismatischen Ausnehmung 32 senkrecht verlaufende und bis zum Rand 41 reichende Auflagefläche 42.
Das Steckergehäuse 39 besitzt auf der dem Steckverbin­ dungsteil 38 abgekehrten Seite eine parallel zu der besagten Steckrichtung verlaufende Abdeckplatte 43, die kongruent auf der Auflagefläche 42 aufliegt. Ferner ist die Abdeckplatte 43 auf ihrer Außenseite 43a mit Mitteln zum Befestigen des Rückwandteils 25 des Leitungsgehäuses 20 versehen, nämlich mit einer Schwalbenschwanzführung 40a. Die Schwalbenschwanzführung 40a dient zum Einschieben eines zungenförmigen Fortsatzes 25a des Rückwandteils 25, wobei die Einschubrichtung der Schwalbenschwanzführung 40a in der Mittenebene des Leitungsgehäuses 20 verläuft. Dieses Zusammenwirken ist besonders deutlich der Fig. 15 zu entnehmen.
Es versteht sich, daß das Steckergehäuse 39 nur dann mit der Rückwand 4 verschraubt werden kann, wenn es aus der in Fig. 4 gezeigten Stellung um eine senkrechte Achse um 180 Grad in die Stellung gemäß Fig. 6 gedreht wurde. Diese Stellung ist auch in Fig. 15 dargestellt.
Gemäß den Fig. 4 bis 7 besitzt das Steckergehäuse 39 innen einen Hohlraum 44 für die Leitungsführung. Drei dieser Adern 45 sind in Fig. 2 angedeutet. Vom oberen Steckverbindungsteil 37 führen Adern 45a, von denen nur drei dargestellt sind, zu einem Elektronikbauteil 45b, das beispielhaft ein Netzgerät ist.
Das Steckergehäuse 39 besitzt weiterhin auf seiner Ober­ seite beiderseits des Hohlraums 44 Schulterflächen 46 mit Gewindebohrungen 47 für die Auflage und Befestigung des zugehörigen Steckverbindungsteils 38 (Fig. 2). Ferner besitzt das Steckergehäuse 39 eine die obere Mündung des Hohlraums 44 umgebende Dichtfläche 48 für die Verbindung mit dem gegenüberliegenden Wandelement 33 der prisma­ tischen Ausnehmung 32. In dieser Dichtfläche 48 ist eine auf dem Umfang geschlossene (rechteckige) Dichtungsnut 49 angeordnet (Fig. 7).
Auf seiner Unterseite besitzt das Steckergehäuse 39 eine Gewindebohrung 50 für das Einschrauben einer Stopfbuchs­ verschraubung 51, die in Fig. 2 gezeigt ist. Die Gewin­ debohrung 50 ist auf einem Teil ihrer Länge von einem nach unten gerichteten, nicht näher bezeichneten Kragen, umgeben. Weiterhin ist auf der gleichen Unterseite außer­ halb des besagten Kragens eine ebene Anschlagfläche 52 für zwei Stirnkanten 53 des Leitungsgehäuses 20 angeordnet (siehe auch Fig. 9). An seinen beiden Außenseiten ist das Steckergehäuse 39 mit zwei zur Steckrichtung parallel verlaufenden Schraubkanälen 54 für die Schraubverbindung mit dem der Dichtfläche 48 gegenüberliegenden Wandelement 33 versehen. Die zugehörigen Gewindebohrungen 55 sind in Fig. 3 dargestellt. Die in Fig. 3 gezeigten Schraubka­ näle 56 dienen zum Verschrauben der Rückwand 4 mit dem Gehäusemantel 2, was hier jedoch nicht weiter von Bedeu­ tung ist.
Wie aus den Fig. 8 und 9 noch näher hervorgeht, ist das obere Ende des zungenförmigen Fortsatzes 25a des Rück­ wandteils 25 über Rastelemente 25b mit der Schwalben­ schwanzführung 40a verbunden. Diese besitzt an der ent­ sprechenden Stelle komplementäre Rastnasen 40b.
Fig. 10 ist noch zu entnehmen, in welcher Weise das Leitungsgehäuse 20 an die Unterseite 10 des Gehäusemantels 2 angesetzt ist. Zwischen dem Gehäuseträger 9 und den L-förmigen Längsrippen 29 befindet sich auf jeder Seite des Gehäuseträgers 9 ein parallelwandiger Spalt, in den das Leitungsgehäuse 20 mit den Stellen eingesetzt ist, an denen sich die ersten Rücksprünge 28 befinden. Die oberen verjüngten Schenkelenden stoßen alsdann mit ihren Längs­ kanten 27 an die untere Begrenzungsfläche des Gehäuseman­ tels 2 zwischen den Längsrippen 29 an, so daß ein seit­ liches Verschieben unmöglich ist. Durch eine nicht ge­ zeigte Zugschraube kann das Leitungsgehäuse 20 gegen den Gehäusemantel 2 verspannt werden.
Einzelheiten des oberen Lagerbocks 13 werden anhand der Fig. 11 bis 14 wie folgt erläutert: Der obere Lagerbock 13 ist in bezug auf eine durch die Neigeachse 15 gelegte Symmetrieebene U-förmig ausgebildet und besitzt eine oben liegende, das Joch des "U" bildende Flanschplatte 57 für die Auflage des Gehäuseträgers 9 und zwei seitliche, zueinander parallele Schenkel 58 mit Bohrungen 59 für die Neigeachse. Durch die gestrichelten Linien in den Fig. 12, 13 und 14 ist deutlich gemacht, daß die unterhalb der Flanschplatte 57 liegenden Ränder auf der Innenseite mit Rücksprüngen 60, 61 und 62 für das Einsetzen der komplementären Rücksprünge 30 am freien Ende des Boden­ teils 24 des Leitungsgehäuses 20 versehen sind. Dadurch greift das Leitungsgehäuse 20 mit seinem unteren freien Ende formschlüssig in den Lagerbock 13 ein, so daß auch an dieser Stelle eine weitgehende Abdichtung erfolgt. Der Lagerbock 13 wird durch Schrauben mit dem Gehäuseträger 9 verspannt, die durch die Bohrungen 63 hindurchgeführt werden. Diese Schrauben sind in gelöstem Zustand in dem Längsschlitz 16 (Fig. 10) verschiebbar. Langlöcher 64 in der Flanschplatte 57 dienen beispielsweise dazu, hier nicht gezeigte Leitungen in Hohlräume des Gehäuseträgers 9 hineinzuführen, wenn sich ein Bedarf hierfür ergibt. In diesem Falle müßte aber ein Steckverbindungsteil von der zugehörigen Leitung abmontiert werden, wenn das Schutzge­ häuse mit dem Gehäuseträger an die Leitung angeschlossen oder von dieser getrennt werden soll.
In den Fig. 16 bis 19 ist ein zweites Ausführungsbei­ spiel der Erfindung beschrieben; für übereinstimmende oder analoge Bauteile wurden gleiche Bezugszeichen verwendet. Für unterschiedliche Bauteile wurde zu den Bezugszeichen die Zahl 100 addiert.
Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von demjenigen gemäß den Fig. 1 bis 15 im wesentlichen dadurch, daß die Steckrichtung der Steckverbindung senkrecht zur Gehäuseachse A-A verläuft. Dadurch kann die Verschlußwand 131 der Rückwand 104 - abgesehen von den Kühlrippen 131a - eben ausgebildet werden. Im unteren Bereich dieser Rückwand 104 befindet sich eine Ausnehmung 136, deren Hauptebene gleichfalls senkrecht zur Achse A-A verläuft. Diese Ausnehmung mündet in die untere ebene Begrenzungsfläche der Rückwand 104. Im Bereich der Mündung der Ausnehmung 136 befindet sich ein erstes Steckverbindungsteil 37, dessen Leitungen bzw. Adern nur angedeutet sind. An die Unterseite von Gehäusemantel 2 und Rückwand 104 ist ein Leitungsgehäuse 12 angesetzt, das einen im wesentlichen geradlinigen Leitungskanal 121 umschließt. Der hintere Teil des Leitungsgehäuses 120 ist als Steckergehäuse 139 ausgebildet und mit diesem einstückig geformt. Das Steckergehäuse 139 ist nach oben hin durch ein Wandelement 65 begrenzt, in dem sich eine Ausnehmung 66 befindet, in die ein zweites Steckverbindungsteil 38 eingesetzt ist. Die Befestigung erfolgt dabei mittels der Schrauben 67 auf Schulterflächen 146. Die Ausnehmung 66 ist von einer auf dem Umfang geschlossenen Dichtungsnut 149 umgeben, in die eine hier nicht näher bezeichnete Profildichtung einge­ setzt ist. Mittels Schrauben und entsprechender Schraub­ kanäle 154 ist das Leitungsgehäuse 20 gegen die Unterseite der Rückwand 104 verschraubt. Die Trennfuge zwischen dieser Unterseite und dem Steckergehäuse 139 verläuft, wie aus Fig. 16 ersichtlich, parallel zur Achse A-A.
Das Leitungsgehäuse 120 setzt sich rechts vom Steckerge­ häuse 139 durch ein Bodenteil 144 und zwei im rechten Winkel davon abstehende Seitenwände 120a und 120b fort, die zusammen einen U-förmigen Querschnitt darstellen, bei dem der Bodenteil 124 das Joch bildet. In diesem Bereich ist das Leitungsgehäuse 120 in Analogie zu demjenigen Leitungsgehäuse 20 ausgebildet, das in Fig. 9 gezeigt ist. Die Analogie gilt auch für den Eingriff des dem Steckergehäuse 139 abgekehrten Endes in den oberen Lagerbock 13 des Lagers 12, so daß bezüglich dieser Details auf eine Wiederholung verzichtet werden kann. Es versteht sich noch, daß das hintere Ende des Leitungsge­ häuses 120 bzw. des Steckergehäuses 139 mit der Ver­ schlußwand 131 fluchtet, und zwar auch hinsichtlich der Kühlrippen 131a. Von dem Steckergehäuse 120 sind in diesem Zusammenhang nur noch die oberen Kanten 127 und die Rücksprünge 128 erwähnenswert, die den Eingriff in die Längsrippen 29 bzw. den Lagerbock 13 ermöglichen.
In Fig. 16 sind noch eine Befestigungsfläche 68 für ein elektronisches Bauteil (z. B. Netzgerät), ein Anschluß­ flansch 69 für die Befestigung eines hier nicht gezeigten Geräteträgers und eine Steckverbindung 70 für die starre Verbindung der Rückwand 104 mit dem Gehäuseträger 9 dargestellt.
Fig. 18 zeigt den geschlossenen Eindruck der gesamten Gehäuserückseite. Aus Fig. 19 geht noch hervor, in welcher Weise das erste Steckverbindungsteil 37 in die Ausnehmung 136 eingesetzt ist. Gewindebohrungen 71 dienen zum Einschrauben der in den Schraubkanälen 154 geführten Zugschrauben. Schraublöcher 72 dienen zum Einschrauben der Befestigungsschrauben für den Gehäuseträger 9. Die die Ausnehmung 136 umgebende Dichtfläche 148 dient zur Auflage der in der Dichtungsnut 149 gehaltenen Profildichtung.
Um das Leitungsgehäuse 120 aus der in Fig. 16 gezeigten Position nach unten abnehmen zu können, muß natürlich das gesamte Schutzgehäuse um das Lager 12 nach Lösen der Klemmverschraubung an der Neigeachse 15 um ein geringes Maß nach oben geschwenkt werden. Dies ist bei dem Ausfüh­ rungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 15 wegen der Zugäng­ lichkeit der Anschlußstelle 11 von der Rückseite her nicht erforderlich. Bei entsprechender Schrägstellung des Schutzgehäuses ist es aber auch gegebenenfalls möglich, das Leitungsgehäuse 120 nach unten abzunehmen, ohne die Klemmverbindung im Bereich des Lagers 12 zu lösen.

Claims (12)

1. Schutzgehäuse für optische Geräte, insbesondere Wetter­ schutzgehäuse für Video-Kameras von Überwachungsanlagen, mit einem Gehäusemantel (2) mit einer Gehäuselängsachse A-A, mit je einer am jeweiligen Ende des Gehäusemantels angeordneten Frontwand (3) und Rückwand (4, 104), mit einem an der Unterseite des Gehäusemantels befindlichen Gehäuseträger (9) für die Befestigung des Schutzgehäuses (1) auf einem ortsfesten Lager (12) und mit mindestens einer elektrischen Leitung (23a, 23b, 23c), die bis zu dem ortsfesten Lager (12) und von dort bis zu einer Ein­ trittsstelle in das Schutzgehäuse durch ein angesetztes Leitungsgehäuse (20, 120) mit U-förmig angeordneten Wandelementen verdeckt geführt ist, dadurch gekennzeichnet,
  • a) daß sich in der Rückwand (4) eine Anschlußstelle (11) mit Steckverbindungsteilen (37, 38) befindet,
  • b) daß das Leitungsgehäuse (20, 120) vom Lager (12) ausgehend bis zur Anschlußstelle (11) durchgehend in Achsrichtung des Schutzgehäuses verläuft und unter Einschluß eines Teils des gleichfalls in Achsrichtung verlaufenden Gehäuseträgers (9) mittels der U-förmig zueinander angeordneten Wandelemente des Leitungsgehäuses auf die Unterseite des Schutzgehäuses (1) aufgesetzt ist und dadurch auf dessen Unterseite in Verbindung mit Wandelementen des Schutzgehäuses einen geschlossenen Leitungskanal (21, 121) bildet, in dem die mindestens eine, im lösbaren Steckverbindungsteil (38) endende elektrische Leitung (23a, 23b, 23c) untergebracht ist, und
  • c) daß das Leitungsgehäuse (20, 120) mindestens das lösbare Steckverbindungsteil (38) der Anschlußstelle (11) übergreift.
2. Schutzgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitungsgehäuse (20) zunächst unter Bildung eines ersten Abschnitts (21a) des Leitungskanals (21) zwischen Gehäuseträger (9) und Leitungsgehäuse (20) parallel zur Oberfläche des Gehäusemantels (2) verläuft, anschließend in einem Winkel um die hintere Unterkante (22) der Rückwand (4) herumgeführt ist und unter Bildung eines zweiten Abschnitts (21b) des Leitungskanals (21) das leitungsseitige Steckverbindungsteil (38) der Anschlußstelle (11) übergreift.
3. Schutzgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Leitungsgehäuse (20, 120) eine senk­ rechte Mittenebene aufweist, die durch die Gehäuse­ achse A-A verläuft.
4. Schutzgehäuse nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein das Joch bildende Wandelement (20b) des Leitungsgehäuses (20) in einer Schnittebene, die mit der Mittenebene zusammenfällt, V-förmig ausgebildet ist und einen Bodenteil (24) und einen Rückwandteil (25) bildet, wobei der zwischen Bodenteil und Rückwandteil lie­ gende Scheitelbereich (26) abgerundet ausgebildet ist.
5. Schutzgehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die die Schenkel bildenden Wandelemente (20a, 20c; 120a, 120c) des Leitungsgehäuses (20) entlang ihrer oberen Kanten (27; 127) im Bereich des Gehäusemantels (2) mit ersten Rücksprüngen (28; 128) für den Eingriff von am Gehäusemantel (2) befindlichen Längsrippen (29) versehen sind.
6. Schutzgehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die die Schenkel bildenden Wandelemente (20a, 20c; 120a, 120b) an dem im Bereich des Gehäu­ semantels liegenden freien Ende des Leitungsgehäuses (20, 120) zweite Rücksprünge (30) für das Übergreifen durch einen Teil des Lagers (12) aufweisen.
7. Schutzgehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß
  • a) die Rückwand (4) auf ihrer dem Gehäusemantel (2) abgekehrten Seite eine Verschlußwand (31) besitzt, die in einer vertikalen Schnittebene unter Bildung einer nach außen geöffneten prismatischen Ausnehmung (32) mit waagrechter Achse V-förmig abgewinkelt ausgebildet ist, wobei der Öffnungswinkel des "V" 90 Grad beträgt und beide Schenkel des "V" unter einem spitzen Winkel zur Gehäuseachse A-A verlaufen,
  • b) in dem den oberen Schenkel des "V" bildenden Wandelement (33) ein erster Steckverbindungsteil (37) vorgesehen ist,
  • c) das zweite Steckverbindungsteil (38), das mit dem ersten Steckverbindungsteil (37) eine Kupplung bildet, in einem Steckergehäuse (39) angeordnet ist, das von außen abgedichtet an das obere Wandelement (33) der prismatischen Ausnehmung (32) in der Rückwand (4) angesetzt ist, und daß
  • d) der Rückwandteil (25) des Leitungsgehäuses (20) mit dem Steckergehäuse (39) verbunden ist.
8. Schutzgehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß
  • a) die Rückwand (4) auf der dem Gehäusemantel (2) abgekehrten Seite in ihrem oberen Bereich einen vorspringenden, zur Gehäuseachse A-A parallelen Rand (41) und eine zur Steckrichtung parallel und zum oberen Wandelement (33) der prisma­ tischen Ausnehmung (32) senkrecht verlaufende und bis zum Rand (41) reichende Auflagefläche (42) aufweist,
  • b) das Steckergehäuse (39) auf der dem Steckver­ bindungsteil (38) abgekehrten Seite mit einer parallel zur Steckrichtung verlaufenden Abdeck­ platte (43) versehen ist, die kongruent auf der Auflagefläche (42) aufliegt, und daß
  • c) die Abdeckplatte (43) auf ihrer Außenseite (43a) mit Mitteln zum Befestigen des Rückwandteils (25) des Leitungsgehäuses (20) versehen ist.
9. Schutzgehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, daß die Mittel zum Befestigen des Rückwandteils (25) des Leitungsgehäuses (20) aus einer Schwalben­ schwanzführung (40a) zum Einschieben eines zungenförmigen Fortsatzes (25a) des Rückwandteils bestehen, wobei die Einschubrichtung der Schwalbenschwanzführung (40a) in der Mittenebene des Leitungsgehäuses (20) verläuft.
10. Schutzgehäuse nach den Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Lager (12) einen oberen Lagerbock (13) besitzt, der in einer durch die Neigeachse (15) gelegte Symmetrieebene U-förmig ausgebildet ist und eine oben liegende, das Joch des "U" bildende Flanschplatte (57) für die Auflage des Gehäuseträgers (9) und zwei seitliche, zueinander parallele Schenkel (58) mit Bohrungen (59) für die Neigeachse (15) aufweist, und daß die unterhalb der Flanschplatte liegenden Ränder auf der Innenseite mit Rücksprüngen (60, 61, 62) für das Einsetzen der komplementären Rücksprünge (30) am freien Ende des Bodenteils (24) des Leitungsgehäuses (20) versehen sind.
11. Schutzgehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß das Steckergehäuse (39)
  • a) innen einen Hohlraum (44) für die Leitungsfüh­ rung, auf seiner Oberseite beiderseits des Hohlraums Schulterflächen (46) mit Gewindeboh­ rungen (47) für die Auflage und Befestigung des zugehörigen Steckverbindungsteils (38) und eine die obere Mündung des Hohlraums umgebende Dichtfläche (48) für die Verbindung mit dem gegenüberliegenden Wandelement (33) der prisma­ tischen Ausnehmung (32) aufweist,
  • b) auf seiner Unterseite eine Gewindebohrung (50) für das Einschrauben einer Stopfbuchsverschraubung (51) und eine ebene Anschlagfläche (52) für zwei Stirnkanten (53) des Leitungsgehäuses (20) besitzt und
  • c) an seinen beiden Außenseiten zur Steckrichtung parallel verlaufende Schraubkanäle (54) für die Schraubverbindung mit dem gegenüberliegenden Wandelement (33) enthält.
12. Schutzgehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß das obere Ende des zungenförmigen Fortsatzes (25a) des Rückwandteils (25) über Rastelemente (25b) mit der Schwalbenschwanzführung (40a) verbunden ist.
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