DE3942157C2 - Sicherheitsskibindung zum Halten des vorderen Endes eines auf dem Ski montierten Schuhs - Google Patents

Sicherheitsskibindung zum Halten des vorderen Endes eines auf dem Ski montierten Schuhs

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheitsskibindung zum Halten des vorderen Endes eines auf dem Ski montierten Schuhs.
Die Sicherheitsbindungen oder Vorderbacken dieser Art weisen im allgemeinen ein auf dem Ski befestigtes Gehäuse auf, welches in seinem hinteren Teil einen beweglichen Haltebacken trägt, welcher einstückig ausgebildet ist oder aus zwei unabhängigen seitlichen Halteflügeln besteht, welche jeweils an dem Gehäuse unter Zwischenschaltung von individuellen Achsen angelenkt sind. Das Gehäuse des Vorderbackens besteht aus zwei am vorderen Ende ineinan­ der eingepaßten Teilen, d. h. einem unteren Teil oder einer Fußplatte, welche am Ski befestigt ist, und einem oberen beweglichen Teil, welches den Halte­ backen trägt. Das Gehäuse enthält ebenfalls eine Energieaufnahmeeinrichtung des Haltebackens, welche aus einer Energieaufnahmefeder und einer Kraft­ übertragungsvorrichtung besteht. Das obere Teil des Gehäuses, welches den Haltebacken trägt, ist während eines Rückwärtssturzes nach oben vertikal bewegbar, was unter Zwischenschaltung einer bekannten Kompensationsvor­ richtung für Rückwärtsstürze eine Erleichterung der seitlichen Auslösung, d. h. eine Verringerung der seitlichen Schwellwertkraft, welche durch den Schuh auf den einen der seitlichen Halteflügel ausgeübt wird und von welchem ab die Bindung auslöst, verursachen kann. Die Bewegung des oberen Teils des Gehäuses nach oben kann im Grenzfall zur Freigabe des Schuhs führen, wenn die Winkelbewegungsbahn des oberen Teils des Gehäuses nach oben ausreichend ist. Bei den Vorderbacken dieser Art ist das Gelenk zwischen dem oberen Teil des Gehäuses, welches vertikal bewegbar ist, und der auf dem Ski befestigten unteren Fußplatte mit Hilfe einer horizontalen querverlaufenden Achse, welche die beiden Elemente vollständig durchquert, oder durch zwei querverlaufende und koaxiale Halbachsen verwirklicht, welche jeweils die Verbindung zwischen den seitlichen benachbarten Flächen des oberen Teils des Gehäuses und denjenigen der Fußplatte bilden. Ein Vorderbacken dieser Art ist z. B. in der DE-OS 36 12 697 beschrieben. Bei einem solchen Vorderbacken hat die Gelenkachse des oberen Teils des Gehäuses an der Fußplatte einen relativ kleinen Durchmesser, wohingegen die Kräfte, welche diese Achse überträgt, relativ groß sind. Diese Kräfte rühren von dem Stoß des Hinterbackens her, welchem sich die von der Biegung des Skis herrührenden Kräfte addieren, während des Skifahrens, wobei die Summe dieser Kräfte 200 daN erreichen kann. Hierdurch erzeugt eine Achse kleinen Durchmessers zwischen ihrer äußeren Fläche und ihrer Lagerfläche sehr hohe Kontaktdrücke, welche eine schnelle Abnutzung verursachen, welche ihrerseits ein Spiel und eine weniger gute Funktionsweise der Bindung mitsichbringt. Darüber hinaus kann sich ein Verziehen der Achse oder eine Fehlausrichtung von zwei querverlaufenden gegenüberliegenden Halbachsen ergeben, welche von den erhöhten Belastungen unter den Benutzungsbe­ dingungen der Bindung herrühren.
Die vorliegende Erfindung ist darauf gerichtet, diese Unzulänglichkeiten zu beseitigen und ein Gelenk zwischen dem oberen beweglichen Teil des Gehäu­ ses des Vorderbackens und der Fußplatte zu schaffen, welches durch sehr einfache Einrichtungen verwirklicht ist und eine große Kontaktfläche und demzufolge eine Reduzierung des Kontaktdruckes gewährleistet und dies ohne Rückgriff auf eine materialisierte Achse kleinen Durchmessers.
Hierzu ist die Sicherheitsskibindung zum Halten des vorderen Endes eines auf dem Ski montierten Schuhs mit einem Gehäuse, welches in seinem hinteren Teil einen beweglichen Haltebacken trägt und welches ebenfalls eine Energie­ aufnahmeeinrichtung dieses Haltebackens enthält, welche aus einer Energie­ aufnahmefeder und einer Kraftübertragungsvorrichtung besteht, wobei das Gehäuse aus zwei zueinander um eine horizontale und querverlaufende, am vorderen Ende des Gehäuses angeordnete Achse bewegbaren Teilen besteht, d. h. einem oberen bewegbaren Teil, welches den Haltebacken trägt, und einem unteren Teil oder einer Fußplatte, welche auf dem Ski befestigt ist, wobei das obere und untere Teil des Gehäuses am vorderen Ende ineinander einge­ paßt sind und in diesem Bereich seitliche und vertikale benachbarte Flächen aufweisen, erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen benachbarten Flächen des oberen und unteren Teils des Gehäuses vorsprin­ gende und hohlförmige Elemente mit komplementären Formen aufweisen, welche jeweils ineinandergreifen unter Ausbildung einer fiktiven horizonta­ len und querverlaufenden Gelenkachse zwischen den beiden Teilen des Gehäuses.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Sicherheitsskibindung sind in den Unteransprüchen beansprucht.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungs­ beispielen in Verbindung mit der Zeichnung. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Vorderbackens gemäß der Erfindung, dessen zwei Teile getrennt und in relativer Position im Hinblick auf ihren Zusammenbau gezeigt sind,
Fig. 2 eine Schnittansicht längs der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht längs der Linie III-III der Fig. 1,
Fig. 4 eine Vorderansicht der Fußplatte des Gehäuses,
Fig. 5 eine Draufsicht des oberen beweglichen Teils des Gehäuses,
Fig. 6 eine Seitenansicht des vorderen Teils einer seitlichen inneren Fläche des oberen beweglichen Teils des Gehäuses,
Fig. 7 und 8 Seitenansichten von zwei Teilen des Gehäuses jeweils zu Beginn des Eingreifens des oberen Teils in die Fußplatte und nach Drehung bis zur endgültigen Zusammenbauposition, und
Fig. 9 eine Schnittansicht längs der Linie IX-IX der Fig. 8.
Der in den Fig. 1 bis 9 dargestellte Vorderbacken ist zum Halten des vorde­ ren Endes eines Schuhs auf einem Ski bestimmt. Dieser Vorderbacken weist ein Gehäuse auf, welches aus zwei Teilen besteht, d. h. einem oberen beweg­ lichen Teil 1 und einem unteren Teil oder einer Fußplatte 2, welche auf dem Ski durch geeignete Einrichtungen z. B. durch Schrauben befestigt ist. Das obere bewegliche Teil besteht aus einem geformten bzw. spritzgegossenen Element, welches am hinteren Ende einen Haltebacken 3 trägt, welcher einstückig ausgebildet sein kann oder unabhängige bewegliche seitliche Halteflügel aufweist. Dieser Haltebacken 3 wird vorgespannt bzw. belastet, wenn der Vorderbacken montiert wird, wie dies in Fig. 8 gezeigt ist, mit Hilfe einer nicht dargestellten, in der Fußplatte 2 angeordneten Energieauf­ nahmeeinrichtung.
Das obere bewegliche Teil 1 ist am vorderen Ende der Fußplatte 2 um eine fiktive querverlaufende Achse A, welche nicht materialisiert ist, angelenkt, d. h. die Achse wird nicht von einem zylindrischen Schaft kleinen Durchmes­ sers gebildet wie bei den bisher bekannten Vorderbacken. Die Anlenkung zwischen den beiden Teilen 1 und 2 wird durch gegenseitiges Ineinandergrei­ fen von vorspringenden und hohlförmigen Elementen verwirklicht, welche auf den seitlichen benachbarten Wänden der beiden Teile 1, 2 vorgesehen sind. Wie dies aus Fig. 5 hervorgeht, weist das obere bewegliche Teil 1 des Gehäuses des Vorderbackens am vorderen Ende eine Längsaussparung 4 auf, welche in der vorderen Stirnseite des oberen Teils 1 mündet und welche somit in dem geformten bzw. spritzgegossenen Element, welches das obere Teil 1 bildet, zwei seitliche parallele Schenkel 5 begrenzt. Jeder der seit­ lichen Schenkel 5 wird durch eine seitliche innere Fläche 5a begrenzt, welche eine Längsseite bzw. Längsfläche der zentralen Aussparung 4 bildet. In diese zentrale Aussparung 4 greift bei der Montage des Vorderbackens eng die Fußplatte 2 ein, welche ebenfalls aus einem geformten bzw. spritzge­ gossenen Element besteht und in ihren vorderen Teil zwei seitliche vertikale Wände 7 aufweist. Um das gepreßte Ineinandergreifen zu gewährleisten, ist der Abstand zwischen den äußeren Fläche 7a der seitlichen vertikalen Wände 7 der Fußplatte 2 (Fig. 4) gleich dem Abstand zwischen den seitlichen inneren Flächen 5a der Schenkel 5 des oberen beweglichen Teils 1 (Fig. 5).
Um die Anlenkung des oberen beweglichen Teils 1 an der Fußplatte 2 zu verwirklichen, ist auf der äußeren Fläche 7a jeder seitlichen Wand 7 der Fußplatte 2 ein Vorsprung 8 in Form eines Kreissektors und eine bogenförm­ ige Rippe 9 vorgesehen, welche hinter und unter dem Vorsprung 8 angeordnet ist. Der Vorsprung 8 in Form eines Kreissektors und die bogenförmige Rippe 9 sind beide um einen Punkt A zentriert, durch welchen die fiktive querver­ laufende Gelenkachse der beiden Teile 1, 2 des Gehäuses des Vorderbackens verläuft, wenn der Vorderbacken zusammengebaut ist. Der Vorsprung 8 in Form eines Kreissektors weist in Seitenansicht gesehen (Fig. 1) eine obere geradlinige Seite AB auf, welche von unten nach oben und vorn nach hinten im Verhältnis zur Horizontalen geneigt ist, eine untere Seite BC in Form eines Kreisbogens mit dem Mittelpunkt A, welcher sich über einen Winkel von ungefähr 120° nach unten und nach vorn erstreckt, und eine vordere Seite AB, welche von oben nach unten und von hinten nach vorn geneigt ist unter Ausbildung eines Winkels von ungefüähr 20° im Verhältnis zur Vertika­ len. Die Rippe 9 weist eine obere, d. h. zum Vorsprung 8 hin orientierte Fläche auf, welche aus einem Kreisbogen DE besteht, welcher um den Punkt A zentriert ist und welcher sich über einen Winkel geringfügig kleiner als 90° erstreckt. Der Beginn D des Bogens DE ist im wesentlichen auf der Horizontalen der Gelenkachse A, nach hinten versetzt, angeordnet, während das Ende E des Bogens DE ein wenig hinter der vertikalen Ebene angeorndet ist, welche durch die fiktive Gelenkachse A verläuft. Der Bogen DE ist nach vorn über einen geradlinigen Teil EF verlängert, welcher sich nach unten er­ streckt. Man erkennt, daß der obere Vorsprung 8 und die untere Rippe 9 untereinander eine Kehle bzw. einen Hals 11 mit einer Breite b in Form eines ringförmigen Segmentes begrenzen, welches um die fiktive Gelenkachse A zentriert ist.
Jeder seitliche Schenkel 5 des oberen beweglichen Teils 1 weist seinerseits auf dem vorderen Teil seiner seitlichen inneren Fläche 5a hohlförmige und vorspringende Elemente auf, welche Formen haben, die zu den Formen der Elemente komplementär sind, welche auf der äußeren Fläche 7a der seitlichen Wand 7 der Fußplatte 2 vorgesehen sind. Wie man insbesondere gut aus Fig. 6 erkennt, weist jede seitliche innere Fläche 5a in der Nähe der vorderen Stirnseite 1a eine bogenförmige Rippe 12 auf in Form eines ringförmigen Segmentes, welche sich nach unten zwischen einem hohlförmigen vorderen und oberen Teil 13 und dem Rest der seitlichen inneren Fläche 5a erstreckt. Diese bogenförmige Rippe 12 ist mit einer oberen geradlinigen Rippe 14 verbunden, welche der Oberseite 15 des beweglichen Teils 1 folgt, welche von oben nach unten und von hinten nach vorn geneigt ist. Der vordere Hohlraum 13 hat eine Kreissektorform und er ist durch einen oberen Rand A'B' und einen unteren Rand B'C' in Form eines um den Punkt A' zentrier­ ten Kreisbogens begrenzt, wobei dieser Rand nach vorn bis zur Stirnseite 1a verlängert ist, in welcher der Hohlraum 13 mündet. Der Radius des Bogens B'C' ist gleich demjenigen des Bogens BC des Vorsprungs 8, welcher auf der Fußplatte 2 vorgesehen ist, und der Mittelpunkt A' des Kreissektors A'B'C' welcher den Hohlraum 13 bildet, ist derart plaziert, daß er mit dem Mittel­ punkt A des Kreissektors ABC, welcher den Vorsprung 8 bildet, zusammen­ fällt, wenn die beiden Teile 1, 2 des Vorderbackens zusammengebaut sind, wie dies in Fig. 8 dargestellt ist. Die Rippe 12 in Form eines ringförmigen Segmentes ist durch einen oberen Rand, welcher mit dem unteren bogen­ förmigen Rand B'C' des Hohlraums 13 zusammenfällt, und durch einen unteren bogenförmigen Rand D'E', welcher um den Punkt A' zentriert ist und einen Radius gleich dem Radius des Bogens DE aufweist, welcher den oberen Rand der kreisförmigen Rippe 9 der Fußplatte 12 bildet, begrenzt. Die Breite der bogenförmigen Rippe 12 ist gleich der Breite b des auf der Fußplatte 2 geformten Halses 11.
Die oberen Endflächen, welche den Vorsprung 8 und den Hohlraum 13 begrenzen und jeweils durch diese Seiten AB und A'B' verlaufen, können sich senkrecht zu den äußeren Flächen 7a der seitlichen Wände 7 der Fußplatte 2 und zu den inneren Flächen 5a des oberen Teils 1 erstrecken. Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform, wie sie in der Zeichnung dargestellt ist, können sie im Verhältnis zu diesen Flächen um einen Winkel kleiner als 90° geneigt sein, derart, daß sie Schwalbenschwanzverbindungen bilden. Insbeson­ dere weist der Vorsprung 8 im Querschnitt, wie dieser in Fig. 3 dargestellt ist, eine rechtwinklige Trapezform auf mit einer Höhe c entsprechend der Dicke des Vorsprungs 8, welche gleich der Tiefe des Hohlraums 13 des oberen Teils 1 ist. Der Vorsprung 8 weist eine obere Fläche 8a auf, aus­ gehend von der oberen Seite AB, welche nach unten geneigt ist und mit der äußeren Fläche 7a der seitlichen Wand 7 einen spitzen Winkel bildet. Daher ist die Größe des Vorsprungs an dem Ort, an welchem er an der äußeren Fläche 7a der seitlichen Wand 7 angesetzt ist, kleiner als die Größe der die Seite AB enthaltenden Fläche. In gleicher Weise ist der Hohlraum 13 in Kreissektorform durch eine obere Fläche 13a begrenzt, welche nach unten geneigt ist, derart, daß die Größe des Hohlraums 13 am Boden des Hohlraums größer ist als am dem Ort seiner zwischen den beiden Rippen 12 und 14 begrenzten Öffnung.
Um das obere Teil 1 und das untere Teil 2 des Gehäuses des Vorderbackens zusammenzufügen, wird das obere Teil 1 über der Fußplatte 2 positioniert, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist, derart, daß seine Längsachse im wesent­ lichen senkrecht zu derjenigen der Fußplatte 2 ist. Anschließend wird das obere Teil 1 derart abgesenkt, daß das vordere Ende dieses Teils mit dem vorderen Ende der Fußplatte 2 in Eingriff kommt, wie dies in Fig. 7 darge­ stellt ist. Der Vorsprung 8 befindet sich nunmehr im Eingriff mit dem Hohlraum 13, während der untere Endteil der Rippe 12 in den oberen Endteil des Halses 11 der Fußplatte 2 eingreift. Anschließend wird das obere Teil 1 im Verhältnis zur Fußplatte 2 im Uhrzeigersinn verschwenkt, um es in seine endgültige Verbindungs- bzw. Montageposition zu bringen, welche in Fig. 8 dargestellt ist, in welcher die Längsachse des oberen Teils 1 im wesentlichen parallel zu derjenigen der Fußplatte 2 ist. Im Verlauf dieser Bewegung dreht sich das obere Teil 1 um den Vorsprung 8, welcher in gewisser Weise einen Zapfen bildet, und die Rippe 12 des oberen Teils 1 greift progressiv in den kreisförmigen Hals 11 ein, welcher die gleiche Breite und den gleichen Krümmungsradius wie die Rippe 12 aufweist. Durch diese Handhabung wird die Verriegelung zwischen den vorspringenden und hohlförmigen Elementen mit komplementären Formen, welche auf den beiden Teilen 1, 2 vorgesehen sind, verwirklicht. Diese Handhabung erlaubt es, ebenfalls die Ankupplung bzw. Verbindung zwischen dem oder den beweglichen Elementen des Halte­ backens 3, welche vom oberen Teil 1 getragen werden, und dem Kraftüber­ tragungsorgan zu verwirklichen, welches Teil der Energieaufnahmeeinrichtung ist, welche in der Fußplatte 2 angeorndet ist.
Um das obere Teil 1 und die Fußplatte 2 des Gehäuses untrennbar zu machen, wird ihre Verbindung mit Hilfe einer Höheneinstellschraube 19 gewährleistet, welche eine nach vorn offene, im oberen Teil 1 des Gehäuses ausgebildete Kerbe 16 vertikal durchquert und in einer mit Innengewinde versehenen vertikalen Bohrung 17 eingeschraubt wird, welche in einer vertikalen, mit der Fußplatte 2 verbundenen Buchse 18 ausgebildet ist. Die Schraube 19 weist einen oberen Kopf 19a und einen unteren Kragen 19b auf, welche jeweils oberhalb und unterhalb der Kerbe 16 eingreifen. Hierdurch erlaubt die Schraube 19, welche vertikal und seitlich gehalten ist, wenn sie in der Bohrung 16 eingeschraubt ist, indem sie mehr oder weniger einge­ schraubt wird, den Neigungswinkel des oberen Teils 1 im Verhältnis zur Fußplatte 2 zu verändern und demzufolge die Höhe des Haltebackens 3 im Verhältnis zu dieser Fußplatte.
In der Endposition, wie sie in Fig. 8 dargestellt ist, befinden sich die beiden Teile 1, 2 des Gehäuses untereinander am vorderen Ende verbunden als Folge der gegenseitigen Verriegelung der hohlförmigen und vorspringenden Elemen­ te, welche auf den beiden Teilen 1, 2 vorgesehen sind, und am hinteren Ende durch die Höheneinstellschraube 19. Die einzige nunmehr erlaubte Bewegung für das obere Teil 1 ist eine Drehbewegung um die horizontale und querver­ laufende fiktive Achse, welche durch die zusammenfallenden Mittelpunkte A, A' der Vorsprünge 8 und der Hohlräume 13 in Form von Kreissektoren verläuft. Für alle anderen Bewegungen liegt eine feste Gesamtheit zwischen den beiden Teilen 1, 2 des Gehäuses vor.
Die Demontage der beiden Teile 1, 2 wird durch umgekehrte Operationen bewirkt, nach Abheben bzw. Beseitigen der Höheneinstellschraube 19.
Obwohl in der vorhergehenden Beschreibung angemerkt worden ist, daß die seitliche Wand 7 der Fußplatte auf ihrer äußeren seitlichen Fläche 7a einen oberen Vorsprung 8 in Form eines Kreissektors und eine untere bogenförmige Rippe 9, welche zwischen sich einen Hals 11 begrenzen, trägt und daß jeder seitliche Schenkel 5 des oberen beweglichen Teils 1 auf seiner inneren Fläche 5a einen oberen Hohlraum 13 und eine untere bogenförmige Rippe 12 aufweist, ist klar, daß die umgekehrte Anordnung gewählt werden kann, d. h. daß man am vorderen Ende jeder inneren Fläche 5a des oberen Teils 1 einen oberen Vorsprung in Form eines Kreissektors analog dem Vorsprung 8 und eine untere bogenförmige Rippe entsprechend der Rippe 9 vorsehen kann, welche untereinander einen Hals in Form eines ringförmigen Segmentes entsprechend dem Hals 11 begrenzen, und daß man korrelativ auf der äußeren gegenüberliegenden Fläche 7a der Fußplatte 2 einen Hohlraum entsprechend dem Hohlraum 13 und eine bogenförmige Rippe entsprechend der bogenförmi­ gen Rippe 12 vorsehen kann.
In der vorhergehenden Beschreibung ist der Fall geschildert, in welchem das untere Teil oder die Fußplatte 2 am vorderen Ende zwischen zwei Schenkel 5 des oberen beweglichen Teils 1 eingreift. Die vorliegende Erfin­ dung kann ebenfalls auf einen umgekehrt montierten Vorderbacken angewen­ det werden, d. h. bei dem das obere bewegliche Teil 1 zwischen zwei seitliche und vertikale Schenkel des unteren Teils 2 eingreift. In diesem Falle sind die vorspringenden und hohlförmigen Elemente, deren gegenseitiges Ineinander­ greifen die Verwirklichung der fiktiven Gelenkachse A gewährleistet, auf den äußeren Flächen der seitlichen Wände des oberen Teils 1 und auf den inneren Flächen der seitlichen Schenkel des unteren Teils 2 vorgesehen.

Claims (6)

1. Sicherheitsskibindung zum Halten des vorderen Endes eines auf dem Ski montierten Schuhs mit einem Gehäuse, welches in seinem hinteren Teil einen beweglichen Haltebacken (3) trägt und welches ebenfalls eine Energieaufnahmeeinrichtung dieses Haltebackens enthält, welche aus einer Energieaufnahmefeder und einer Kraftübertragungsvorrichtung besteht, wobei das Gehäuse aus zwei zueinander um eine horizontale und querver­ laufende, am vorderen Ende des Gehäuses angeordnete Achse (A) beweg­ baren Teilen (1, 2) besteht, d. h. einem oberen bewegbaren Teil (1), welches den Haltebacken (3) trägt, und einem unteren Teil oder einer Fußplatte (2), welche auf dem Ski befestigt ist, wobei das obere und das untere Teil (1, 2) des Gehäuses am vorderen Ende ineinander eingepaßt sind und in diesem Bereich seitliche und vertikale benachbarte Flächen (5a, 7a) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen benachbarten Flächen (5a, 7a) des oberen und des unteren Teils (1, 2) des Gehäuses vorspringende und hohlförmige Elemente (8, 11, 12, 13) mit komplementären Formen aufweisen, welche jeweils ineinan­ dergreifen unter Ausbildung einer fiktiven horizontalen und querver­ laufenden Gelenkachse (A) zwischen den beiden Teilen (1, 2) des Ge­ häuses.
2. Sicherheitsskibindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorspringenden und hohlförmigen Elemente auf einem (2) der Teile des Gehäuses einen oberen Vorsprung (8) in Kreissektorform, zentriert um die fiktive Gelenkachse (A), und eine untere bogenförmige Rippe (9) in Form eines ringförmigen Segmentes mit einem Krümmungsradius größer als demjenigen des Vorsprungs (8) in Kreissektorform und zentriert um die fiktive Gelenkachse (A) aufweisen, derart, daß sie untereinander einen Hals (11) in ringförmiger Segmentform bilden, zentriert um die fiktive Gelenkachse (A), und auf dem anderen Teil (1) des Gehäuses eine untere bogenförmige Rippe (12) in ringförmiger Segmentform mit gleicher Größe und gleichem Krümmungsradius wie der Hals (11), wobei diese bogenförmige Rippe (12) um die fiktive Gelenkachse (A) zentriert ist, und einen oberen Hohlraum (13) in Kreissektorform identisch zu dem Vorsprung (8), welcher in seinem unteren Teil durch die bogenförmige Rippe (12) begrenzt und um die fiktive Gelenkachse (A) zentriert ist.
3. Sicherheitsskibindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Endflächen, welche den Vorsprung (8) und den Hohlraum (13) in Kreissektorform begrenzen, sich senkrecht zu den Flächen der seitlichen Wände (7, 5) des unteren Teils (2) und des oberen Teils (1) des Gehäuses erstrecken.
4. Sicherheitsskibindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Endflächen, welche den Vorsprung (8) und den Hohlraum (13) in Kreissektorform begrenzen, im Verhältnis zu den Flächen der seitlichen Wände (7, 5) des unteren Teils (2) und des oberen Teils (1) des Gehäuses geneigt sind entsprechend einem Winkel kleiner als 90°, derart, daß sie Schwalbenschwanzverbindungen bilden.
5. Sicherheitsskibindung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der obere Vorsprung (8) in Kreissektorform, in Seiten­ ansicht gesehen, eine geradlinige obere Seite (AB), geneigt von unten nach oben und von vorn nach hinten im Verhältnis zur Horizontalen, eine untere Seite (BC) in Form eines Kreisbogens mit einem Gelenk­ achsenmittelpunkt (A), welcher sich über einen Winkel von ungefähr 120° nach unten und nach vorn erstreckt, und eine vordere Seite (AC) auf­ weist, welche von oben nach unten und von hinten nach vorn geneigt ist unter Bildung eines Winkels von ungefähr 20° im Verhältnis zur Vertika­ len, und daß die untere Rippe (9) eine obere, d. h. zum Vorsprung (8) orientierte Fläche aufweist, welche durch einen Kreisbogen (DE) gebildet wird, welcher um einem Gelenkachsenpunkt (A) zentriert ist und welcher sich über einen Winkel ein wenig kleiner als 90° erstreckt, wobei der Beginn (D) des Bogens (DE) im wesentlichen auf der Horizontalen der fiktiven Gelenkachse (A), nach hinten versetzt, angeordnet ist, während das Ende (E) des Bogens (DE) ein wenig hinter der vertikalen Ebene angeordnet ist, welche durch die fiktive Gelenkachse (A) verläuft.
6. Sicherheitsskibindung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der obere Hohlraum (13) in Kreissektorform durch einen oberen Rand (A'B') und einen unteren Rand (B'C') in Kreisbogen­ form, zentriert um einen Gelenkachsenpunkt (A'), begrenzt ist, welcher sich bis zur Stirnseite (1a) verlängert, in welcher der Hohlraum (13) mündet, wobei der Krümmungsradius des Bogens (B'C') gleich demjenigen des Bogens (BC) des Vorsprungs (8) und der Mittelpunkt (A') des Kreis­ sektors (A'B'C'), welcher den Hohlraum (13) bildet, derart angeordnet ist, daß er mit dem Mittelpunkt (A) des Kreissektors (ABC) zusammenfällt, welcher den Vorsprung (8) bildet, wenn die beiden Teile (1, 2) des Gehäuses zusammengebaut sind, und daß die Rippe (12) in ringförmiger Segmentform durch einen oberen Rand, welcher mit dem unteren bogen­ förmigen Rand (B'C') des Hohlraums (13) zusammenfällt, und durch einen unteren bogenförmigen Rand (D'E'), zentriert um einen Gelenk­ achsenpunkt (A') und mit einem Krümmungsradius gleich dem Krüm­ mungsradius des Bogens (DE), welcher den oberen Rand der kreisförmigen Rippe (9) bildet, begrenzt ist.
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