DE3942157A1 - Sicherheitsskibindung zum halten des vorderen endes eines auf dem ski montierten schuhs - Google Patents
Sicherheitsskibindung zum halten des vorderen endes eines auf dem ski montierten schuhsInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheitsskibindung zum Halten des
vorderen Endes eines auf dem Ski montierten Schuhs.
Die Sicherheitsbindungen oder Vorderbacken dieser Art weisen im allgemeinen
ein auf dem Ski befestigtes Gehäuse auf, welches in seinem hinteren Teil
einen beweglichen Haltebacken trägt, welcher einstückig ausgebildet ist oder
aus zwei unabhängigen seitlichen Halteflügeln besteht, welche jeweils an dem
Gehäuse unter Zwischenschaltung von individuellen Achsen angelenkt sind.
Das Gehäuse des Vorderbackens besteht aus zwei am vorderen Ende ineinander
eingepaßten Teilen, d. h. einem unteren Teil oder einer Fußplatte, welche
am Ski befestigt ist, und einem oberen beweglichen Teil, welches den Halte
backen trägt. Das Gehäuse enthält ebenfalls eine Energieaufnahmeeinrichtung
des Haltebackens, welche aus einer Energieaufnahmefeder und einer Kraft
übertragungsvorrichtung besteht. Das obere Teil des Gehäuses, welches den
Haltebacken trägt, ist während eines Rückwärtssturzes nach oben vertikal
bewegbar, was unter Zwischenschaltung einer bekannten Kompensationsvor
richtung für Rückwärtsstürze eine Erleichterung der seitlichen Auslösung,
d. h. eine Verringerung der seitlichen Schwellwertkraft, welche durch den
Schuh auf den einen der seitlichen Halteflügel ausgeübt wird und von
welchem ab die Bindung auslöst, verursachen kann. Die Bewegung des oberen
Teils des Gehäuses nach oben kann im Grenzfall zur Freigabe des Schuhs
führen, wenn die Winkelbewegungsbahn des oberen Teils des Gehäuses nach
oben ausreichend ist. Bei den Vorderbacken dieser Art ist das Gelenk
zwischen dem oberen Teil des Gehäuses, welches vertikal bewegbar ist, und
der auf dem Ski befestigten unteren Fußplatte mit Hilfe einer horizontalen
querverlaufenden Achse, welche die beiden Elemente vollständig durchquert,
oder durch zwei querverlaufende und koaxiale Halbachsen verwirklicht,
welche jeweils die Verbindung zwischen den seitlichen benachbarten Flächen
des oberen Teils des Gehäuses und denjenigen der Fußplatte bilden. Ein
Vorderbacken dieser Art ist z. B. in der DE-OS 36 12 697 beschrieben. Bei
einem solchen Vorderbacken hat die Gelenkachse des oberen Teils des
Gehäuses an der Fußplatte einen relativ kleinen Durchmesser, wohingegen die
Kräfte, welche die Achse überträgt, relativ groß sind. Diese Kräfte rühren
von dem Stoß des Hinterbackens her, welchem sich die von der Biegung des
Skis herrührenden Kräfte addieren, während des Skifahrens, wobei die Summe
dieser Kräfte 200 daN erreichen kann. Hierdurch erzeugt eine Achse kleinen
Durchmessers zwischen ihrer äußeren Fläche und ihrer Lagerfläche sehr
hohe Kontaktdrücke, welche eine schnelle Abnutzung verursachen, welche
ihrerseits ein Spiel und eine weniger gute Funktionsweise der Bindung
mit sich bringt. Darüber hinaus kann sich ein Verziehen der Achse oder eine
Fehlausrichtung von zwei querverlaufenden gegenüberliegenden Halbachsen
ergeben, welche von den erhöhten Belastungen unter den Benutzungs
bedingungen der Bindung herrühren.
Die vorliegende Erfindung ist darauf gerichtet, diese Unzulänglichkeiten zu
beseitigen und ein Gelenk zwischen dem oberen beweglichen Teil des Gehäuses
des Vorderbackens und der Fußplatte zu schaffen, welches durch sehr
einfache Einrichtungen verwirklicht ist und eine große Kontaktfläche und
demzufolge eine Reduzierung des Kontaktdruckes gewährleistet und dies ohne
Rückgriff auf eine materialisierte Achse kleinen Durchmessers.
Hierzu ist die Sicherheitsskibindung zum Halten des vorderen Endes eines auf
dem Ski montierten Schuhs mit einem Gehäuse, welches in seinem hinteren
Teil einen beweglichen Haltebacken trägt und welches ebenfalls eine Energie
aufnahmeeinrichtung dieses Haltebackens enthält, welche aus einer Energie
aufnahmefeder und einer Kraftübertragungsvorrichtung besteht, wobei das
Gehäuse aus zwei zueinander um eine horizontale und querverlaufende, am
vorderen Ende des Gehäuses angeordnete Achse bewegbaren Teilen besteht,
d. h. einem oberen bewegbaren Teil, welches den Haltebacken trägt, und einem
unteren Teil oder einer Fußplatte, welche auf dem Ski befestigt ist, wobei
das obere und untere Teil des Gehäuses am vorderen Ende ineinander einge
paßt sind und in diesem Bereich seitliche und vertikale benachbarte Flächen
aufweisen, erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen
benachbarten Flächen des oberen und unteren Teils des Gehäuses vorspringende
und hohlförmige Elemente mit komplementären Formen aufweisen,
welche jeweils ineinandergreifen unter Ausbildung einer fiktiven horizontalen
und querverlaufenden Gelenkachse zwischen den beiden Teilen des
Gehäuses.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Sicherheitsskibindung
sind in den Unteransprüchen beansprucht.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungs
beispielen in Verbindung mit der Zeichnung. Darin zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Vorderbackens gemäß der Erfindung, dessen
zwei Teile getrennt und in relativer Position im Hinblick auf ihren
Zusammenbau gezeigt sind,
Fig. 2 eine Schnittansicht längs der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht längs der Linie III-III der Fig. 1,
Fig. 4 eine Vorderansicht der Fußplatte des Gehäuses,
Fig. 5 eine Draufsicht des oberen beweglichen Teils des Gehäuses,
Fig. 6 eine Seitenansicht des vorderen Teils einer seitlichen inneren Fläche
des oberen beweglichen Teils des Gehäuses,
Fig. 7 und 8 Seitenansichten von zwei Teilen des Gehäuses jeweils zu Beginn des
Eingreifens des oberen Teils in die Fußplatte und nach Drehung bis
zur endgültigen Zusammenbauposition, und
Fig. 9 eine Schnittansicht längs der Linie IX-IX der Fig. 8.
Der in den Fig. 1 bis 9 dargestellte Vorderbacken ist zum Halten des vorderen
Endes eines Schuhs auf einem Ski bestimmt. Dieser Vorderbacken weist
ein Gehäuse auf, welches aus zwei Teilen besteht, d. h. einem oberen beweg
lichen Teil 1 und einem unteren Teil oder einer Fußplatte 2, welche auf dem
Ski durch geeignete Einrichtungen z. B. durch Schrauben befestigt ist. Das
obere bewegliche Teil besteht aus einem geformten bzw. spritzgegossenen
Element, welches am hinteren Ende einen Haltebacken 3 trägt, welcher
einstückig ausgebildet sein kann oder unabhängige bewegliche seitliche
Halteflügel aufweist. Dieser Haltebacken 3 wird vorgespannt bzw. belastet,
wenn der Vorderbacken montiert wird, wie dies in Fig. 8 gezeigt ist, mit
Hilfe einer nicht dargestellten, in der Fußplatte 2 angeordneten Energie
aufnahmeeinrichtung.
Das obere bewegliche Teil 1 ist am vorderen Ende der Fußplatte 2 um eine
fiktive querverlaufende Achse A, welche nicht materialisiert ist, angelenkt,
d. h. die Achse wird nicht von einem zylindrischen Schaft kleinen Durchmessers
gebildet wie bei den bisher bekannten Vorderbacken. Die Anlenkung
zwischen den beiden Teilen 1 und 2 wird durch gegenseitiges Ineinander
greifen von vorspringenden und hohlförmigen Elementen verwirklicht, welche auf
den seitlichen benachbarten Wänden der beiden Teile 1, 2 vorgesehen sind.
Wie dies aus Fig. 5 hervorgeht, weist das obere bewegliche Teil 1 des
Gehäuses des Vorderbackens am vorderen Ende eine Längsaussparung 4 auf,
welche in der vorderen Stirnseite des oberen Teils 1 mündet und welche
somit in dem geformten bzw. spritzgegossenen Element, welches das obere
Teil 1 bildet, zwei seitliche parallele Schenkel 5 begrenzt. Jeder der seit
lichen Schenkel 5 wird durch eine seitliche innere Fläche 5 a begrenzt,
welche eine Längsseite bzw. Längsfläche der zentralen Aussparung 4 bildet.
In diese zentrale Aussparung 4 greift bei der Montage des Vorderbackens eng
die Fußplatte 2 ein, welche ebenfalls aus einem geformten bzw. spritz
gegossenen Element besteht und in ihren vorderen Teil zwei seitliche vertikale
Wände 7 aufweist. Um das gepreßte Ineinandergreifen zu gewährleisten, ist
der Abstand zwischen der äußeren Fläche 7 a der seitlichen vertikalen Wände
7 der Fußplatte 2 (Fig. 4) gleich dem Abstand zwischen den seitlichen
inneren Flächen 5 a der Schenkel 5 des oberen beweglichen Teils 1 (Fig. 5).
Um die Anlenkung des oberen beweglichen Teils 1 an der Fußplatte 2 zu
verwirklichen, ist auf der äußeren Fläche 7 a jeder seitlichen Wand 7 der
Fußplatte 2 ein Vorsprung 8 in Form eines Kreissektors und eine bogenförm
ige Rippe 9 vorgesehen, welche hinter und unter dem Vorsprung 8 angeordnet
ist. Der Vorsprung 8 in Form eines Kreissektors und die bogenförmige Rippe
9 sind beide um einen Punkt A zentriert, durch welchen die fiktive querver
laufende Gelenkachse der beiden Teile 1, 2 des Gehäuses des Vorderbackens
verläuft, wenn der Vorderbacken zusammengebaut ist. Der Vorsprung 8 in
Form eines Kreissektors weist in Seitenansicht gesehen (Fig. 1) eine obere
geradlinige Seite AB auf, welche von unten nach oben und vorn nach hinten
im Verhältnis zur Horizontalen geneigt ist, eine untere Seite BC in Form
eines Kreisbogens mit dem Mittelpunkt A, welcher sich über einen Winkel
von ungefähr 120° nach unten und nach vorn erstreckt, und eine vordere
Seite AB, welche von oben nach unten und von hinten nach vorn geneigt ist
unter Ausbildung eines Winkels von ungefähr 20° im Verhältnis zur Vertikalen.
Die Rippe 9 weist eine obere, d. h. zum Vorsprung 8 hin orientierte
Fläche auf, welche aus einem Kreisbogen DE besteht, welcher um den Punkt
A zentriert ist und welcher sich über einen Winkel geringfügig kleiner als
90° erstreckt. Der Beginn D des Bogens DE ist im wesentlichen auf der
Horizontalen der Gelenkachse A, nach hinten versetzt, angeordnet, während
das Ende E des Bogens DE ein wenig hinter der vertikalen Ebene angeordnet
ist, welche durch die fiktive Gelenkachse A verläuft. Der Bogen DE ist nach
vorn über einen geradlinigen Teil EF verlängert, welcher sich nach unten er
streckt. Man erkennt, daß der obere Vorsprung 8 und die untere Rippe 9
untereinander eine Kehle bzw. einen Hals 11 mit einer Breite b in Form
eines ringförmigen Segments begrenzen, welches um die fiktive Gelenkachse
A zentriert ist.
Jeder seitliche Schenkel 5 des oberen beweglichen Teils 1 weist seinerseits
auf dem vorderen Teil seiner seitlichen inneren Fläche 5 a hohlförmige und
vorspringende Elemente auf, welche Formen haben, die zu den Formen der
Elemente komplementär sind, welche auf der äußeren Fläche 7 a der seitlichen
Wand 7 der Fußplatte 2 vorgesehen sind. Wie man insbesondere gut aus Fig. 6
erkennt, weist jede seitliche innere Fläche 5 a in der Nähe der vorderen
Stirnseite 1 a eine bogenförmige Rippe 12 auf in Form eines ringförmigen
Segmentes, welche sich nach unten zwischen einem hohlförmigen vorderen
und oberen Teil 13 und dem Rest der seitlichen inneren Fläche 5 a erstreckt.
Diese bogenförmige Rippe 12 ist mit einer oberen geradlinigen Rippe 14
verbunden, welche die Oberseite 15 des beweglichen Teils 1 folgt, welche
von oben nach unten und von hinten nach vorn geneigt ist. Der vordere
Hohlraum 13 hat eine Kreissektorform und er ist durch einen oberen Rand
A′B′ und einen unteren Rand B′C′ in Form eines um den Punkt A′ zentrierten
Kreisbogens begrenzt, wobei dieser Rand nach vorn bis zur Stirnseite 1 a
verlängert ist, in welcher der Hohlraum 13 mündet. Der Radius des Bogens
B′C′ ist gleich demjenigen des Bogens BC des Vorsprungs 8, welcher auf der
Fußplatte 2 vorgesehen ist, und der Mittelpunkt A′ des Kreissektors A′B′C′
welcher den Hohlraum 13 bildet, ist derart plaziert, daß er mit dem Mittel
punkt A des Kreissektors ABC, welcher den Vorsprung 8 bildet, zusammenfällt,
wenn die beiden Teile 1, 2 des Vorderbackens zusammengebaut sind,
wie dies in Fig. 8 dargestellt ist. Die Rippe 12 in Form eines ringförmigen
Segmentes ist durch einen oberen Rand, welcher mit dem unteren bogen
förmigen Rand B′C′ des Hohlraums 13 zusammenfällt, und durch einen
unteren bogenförmigen Rand D′E′, welcher um den Punkt A′ zentriert ist und
einen Radius gleich dem Radius des Bogens DE aufweist, welcher den oberen
Rand der kreisförmigen Rippe 9 der Fußplatte 12 bildet, begrenzt. Die Breite
der bogenförmigen Rippe 12 ist gleich der Breite b des auf der Fußplatte 2
geformten Halses 11.
Die oberen Endflächen, welche den Vorsprung 8 und den Hohlraum 13
begrenzen und jeweils durch diese Seiten AB und A′B′ verlaufen, können sich
senkrecht zu den äußeren Flächen 7 a der seitlichen Wände 7 der Fußplatte 2
und zu den inneren Flächen 5 a des oberen Teils 1 erstrecken. Gemäß einer
abgewandelten Ausführungsform, wie sie in der Zeichnung dargestellt ist,
können sie im Verhältnis zu diesen Flächen um einen Winkel kleiner als 90°
geneigt sein, derart, daß sie Schwalbenschwanzverbindungen bilden. Insbesondere
weist der Vorsprung 8 im Querschnitt, wie dieser in Fig. 3 dargestellt
ist, eine rechtwinklige Trapezform auf mit einer Höhe c entsprechend der
Dicke des Vorsprungs 8, welche gleich der Tiefe des Hohlraums 13 des
oberen Teils 1 ist. Der Vorsprung 8 weist eine obere Fläche 8 a auf, aus
gehend von der oberen Seite AB, welche nach unten geneigt ist und mit der
äußeren Fläche 7 a der seitlichen Wand 7 einen spitzen Winkel bildet. Daher
ist die Größe des Vorsprungs an dem Ort, an welchem er an der äußeren
Fläche 7 a der seitlichen Wand 7 angesetzt ist, kleiner als die Größe der die
Seite AB enthaltenden Fläche. In gleicher Weise ist der Hohlraum 13 in
Kreissektorform durch eine obere Fläche 13 a begrenzt, welche nach unten
geneigt ist, derart, daß die Größe des Hohlraums 13 am Boden des Hohlraums
größer ist als am dem Ort seiner zwischen den beiden Rippen 12 und 14
begrenzten Öffnung.
Um das obere Teil 1 und das untere Teil 2 des Gehäuses des Vorderbackens
zusammenzufügen, wird das obere Teil 1 über der Fußplatte 2 positioniert,
wie dies in Fig. 1 dargestellt ist, derart, daß seine Längsachse im wesentlichen
senkrecht zu derjenigen der Fußplatte 2 ist. Anschließend wird das
obere Teil 1 derart abgesenkt, daß das vordere Ende dieses Teils mit dem
vorderen Ende der Fußplatte 2 in Eingriff kommt, wie dies in Fig. 7 darge
stellt ist. Der Vorsprung 8 befindet sich nunmehr im Eingriff mit dem
Hohlraum 13, während der untere Endteil der Rippe 12 in den oberen Endteil
des Halses 11 der Fußplatte 2 eingreift. Anschließend wird das obere Teil 1
im Verhältnis zur Fußplatte 2 im Uhrzeigersinn verschwenkt, um es in seine
endgültige Verbindungs- bzw. Montageposition zu bringen, welche in Fig. 8
dargestellt ist, in welcher die Längsachse des oberen Teils 1 im wesentlichen
parallel zu derjenigen der Fußplatte 2 ist. Im Verlauf dieser Bewegung dreht
sich das obere Teil 1 um den Vorsprung 8, welcher in gewisser Weise einen
Zapfen bildet, und die Rippe 12 des oberen Teils 1 greift progressiv in den
kreisförmigen Hals 11 ein, welcher die gleiche Breite und den gleichen
Krümmungsradius wie die Rippe 12 aufweist. Durch diese Handhabung wird
die Verriegelung zwischen den vorspringenden und hohlförmigen Elementen
mit komplementären Formen, welche auf den beiden Teilen 1, 2 vorgesehen
sind, verwirklicht. Diese Handhabung erlaubt es, ebenfalls die Ankupplung
bzw. Verbindung zwischen dem oder den beweglichen Elementen des Halte
backens 3, welche vom oberen Teil 1 getragen werden, und dem Kraftüber
tragungsorgan zu verwirklichen, welches Teil der Energieaufnahmeeinrichtung
ist, welche in der Fußplatte 2 angeordnet ist.
Um das obere Teil 1 und die Fußplatte 2 des Gehäuses untrennbar zu
machen, wird ihre Verbindung mit Hilfe einer Höheneinstellschraube 19
gewährleistet, welche eine nach vorn offene, im oberen Teil 1 des Gehäuses
ausgebildete Kerbe 16 vertikal durchquert und in einer mit Innengewinde
versehenen vertikalen Bohrung 17 eingeschraubt wird, welche in einer
vertikalen, mit der Fußplatte 2 verbundenen Buchse 18 ausgebildet ist. Die
Schraube 19 weist einen oberen Kopf 19 a und einen unteren Kragen 19 b auf,
welche jeweils oberhalb und unterhalb der Kerbe 16 eingreifen. Hierdurch
erlaubt die Schraube 19, welche vertikal und seitlich gehalten ist, wenn sie
in der Bohrung 16 eingeschraubt ist, indem sie mehr oder weniger einge
schraubt wird, den Neigungswinkel des oberen Teils 1 im Verhältnis zur
Fußplatte 2 zu verändern und demzufolge die Höhe des Haltebackens 3 im
Verhältnis zu dieser Fußplatte.
In der Endposition, wie sie in Fig. 8 dargestellt ist, befinden sich die beiden
Teile 1, 2 des Gehäuses untereinander am vorderen Ende verbunden als Folge
der gegenseitigen Verriegelung der hohlförmigen und vorspringenden Elemente,
welche auf den beiden Teilen 1, 2 vorgesehen sind, und am hinteren Ende
durch die Höheneinstellschraube 19. Die einzige nunmehr erlaubte Bewegung
für das obere Teil 1 ist eine Drehbewegung um die horizontale und querver
laufende fiktive Achse, welche durch die zusammenfallenden Mittelpunkte A,
A′ der Vorsprünge 8 und der Hohlräume 13 in Form eines Kreissektoren
verläuft. Für alle anderen Bewegungen liegt eine feste Gesamtheit zwischen
den beiden Teilen 1, 2 des Gehäuses vor.
Die Demontage der beiden Teile 1, 2 wird durch umgekehrte Operationen
bewirkt, nach Abheben bzw. Beseitigen der Höheneinstellschraube 19.
Obwohl in der vorhergehenden Beschreibung angemerkt worden ist, daß die
seitliche Wand 7 der Fußplatte auf ihrer äußeren seitlichen Fläche 7 a einen
oberen Vorsprung 8 in Form eines Kreissektors und eine untere bogenförmige
Rippe 9, welche zwischen sich einen Hals 11 begrenzen, trägt und daß jeder
seitliche Schenkel 5 des oberen beweglichen Teils 1 auf seiner inneren
Fläche 5 a einen oberen Hohlraum 13 und eine untere bogenförmige Rippe 12
aufweist, ist klar, daß die umgekehrte Anordnung gewählt werden kann, d. h.
daß man am vorderen Ende jeder inneren Fläche 5 a des oberen Teils 1 einen
oberen Vorsprung in Form eines Kreissektors analog dem Vorsprung 8 und
eine untere bogenförmige Rippe entsprechend der Rippe 9 vorsehen kann,
welche untereinander einen Hals in Form eines ringförmigen Segmentes
entsprechend dem Hals 11 begrenzen, und daß man korrelativ auf der äußeren
gegenüberliegenden Fläche 7 a der Fußplatte 2 einen Hohlraum entsprechend
dem Hohlraum 13 und eine bogenförmige Rippe entsprechend der bogenförmigen
Rippe 12 vorsehen kann.
In der vorhergehenden Beschreibung ist der Fall geschildert, in welchem
das untere Teil oder die Fußplatte 2 am vorderen Ende zwischen zwei
Schenkel 5 des oberen beweglichen Teils 1 eingreift. Die vorliegende Erfin
dung kann ebenfalls auf einen umgekehrt montierten Vorderbacken angewendet
werden, d. h. bei dem das obere bewegliche Teil 1 zwischen zwei seitliche
und vertikale Schenkel des unteren Teils 2 eingreift. In diesem Falle sind die
vorspringenden und hohlförmigen Elemente, deren gegenseitiges Ineinander
greifen die Verwirklichung der fiktiven Gelenkachse A gewährleistet, auf den
äußeren Flächen der seitlichen Wände des oberen Teils 1 und auf den inneren
Flächen der seitlichen Schenkel des unteren Teils 2 vorgesehen.
Claims (6)
1. Sicherheitsskibindung zum Halten des vorderen Endes eines auf dem Ski
montierten Schuhs mit einem Gehäuse, welches in seinem hinteren Teil
einen beweglichen Haltebacken (3) trägt und welches ebenfalls eine
Energieaufnahmeeinrichtung dieses Haltebackens enthält, welche aus einer
Energieaufnahmefeder und einer Kraftübertragungsvorrichtung besteht,
wobei das Gehäuse aus zwei zueinander um eine horizontale und querver
laufende, am vorderen Ende des Gehäuses angeordnete Achse (A) beweg
baren Teilen (1, 2) besteht, d. h. einem oberen bewegbaren Teil (1),
welches den Haltebacken (3) trägt, und einem unteren Teil oder einer
Fußplatte (2), welche auf dem Ski befestigt ist, wobei das obere und das
untere Teil (1, 2) des Gehäuses am vorderen Ende ineinander eingepaßt
sind und in diesem Bereich seitliche und vertikale benachbarte Flächen
(5 a, 7 a) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die
seitlichen benachbarten Flächen (5 a, 7 a) des oberen und des unteren
Teils (1, 2) des Gehäuses vorspringende und hohlförmige Elemente (8, 11,
12, 13) mit komplementären Formen aufweisen, welche jeweils ineinander
greifen unter Ausbildung einer fiktiven horizontalen und querver
laufenden Gelenkachse (A) zwischen den beiden Teilen (1, 2) des
Gehäuses.
2. Sicherheitsskibindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
vorspringenden und hohlförmigen Elemente auf einem (2) der Teile des
Gehäuses einen oberen Vorsprung (8) in Kreissektorform, zentriert um
die fiktive Gelenkachse (A), und eine untere bogenförmige Rippe (9) in
Form eines ringförmigen Segmentes mit einem Krümmungsradius größer
als demjenigen des Vorsprungs (8) in Kreissektorform und zentriert um
die fiktive Gelenkachse (A) aufweisen, derart, daß sie untereinander
einen Hals (11) in ringförmiger Segmentform bilden, zentriert um die
fiktive Gelenkachse (A), und auf dem anderen Teil (1) des Gehäuses eine
untere bogenförmige Rippe (12) in ringförmiger Segmentform mit gleicher
Größe und gleichem Krümmungsradius wie der Hals (11), wobei diese
bogenförmige Rippe (12) um die fiktive Gelenkachse (A) zentriert ist,
und einen oberen Hohlraum (13) in Kreissektorform identisch zu dem
Vorsprung (8), welcher in seinem unteren Teil durch die bogenförmige
Rippe (12) begrenzt und um die fiktive Gelenkachse (A) zentriert ist.
3. Sicherheitsskibindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
oberen Endflächen, welche den Vorsprung (8) und den Hohlraum (13) in
Kreissektorform begrenzen, sich senkrecht zu den Flächen der seitlichen
Wände (7, 5) des unteren Teils (2) und des oberen Teils (1) des Gehäuses
erstrecken.
4. Sicherheitsskibindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
oberen Endflächen, welche den Vorsprung (8) und den Hohlraum (13) in
Kreissektorform begrenzen, im Verhältnis zu den Flächen der seitlichen
Wände (7, 5) des unteren Teils (2) und des oberen Teils (1) des Gehäuses
geneigt sind entsprechend einem Winkel kleiner als 90°, derart, daß sie
Schwalbenschwanzverbindungen bilden.
5. Sicherheitsskibindung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß der obere Vorsprung (8) in Kreissektorform, in Seiten
ansicht gesehen, eine geradlinige obere Seite (AB), geneigt von unten
nach oben und von vorn nach hinten im Verhältnis zur Horizontalen,
eine untere Seite (BC) in Form eines Kreisbogens mit einem Gelenk
achsenmittelpunkt (A), welcher sich über einen Winkel von ungefähr 120°
nach unten und nach vorn erstreckt, und eine vordere Seite (AC) auf
weist, welche von oben nach unten und von hinten nach vorn geneigt ist
unter Bildung eines Winkels von ungefähr 20° im Verhältnis zur Vertikalen,
und daß die untere Rippe (9) eine obere, d. h. zum Vorsprung (8)
orientierte Fläche aufweist, welche durch einen Kreisbogen (DE) gebildet
wird, welche um einen Gelenkachsenpunkt (A) zentriert ist und welcher
sich über einen Winkel ein wenig kleiner als 90° erstreckt, wobei der
Beginn (D) des Bogens (DE) im wesentlichen auf der Horizontalen der
fiktiven Gelenkachse (A), nach hinten versetzt, angeordnet ist, während
das Ende (E) des Bogens (DE) ein wenig hinter der vertikalen Ebene
angeordnet ist, welche durch die fiktive Gelenkachse (A) verläuft.
6. Sicherheitsskibindung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß der obere Hohlraum (13) in Kreissektorform durch
einen oberen Rand (A′B′) und einen unteren Rand (B′C′) in Kreisbogen
form, zentriert um einen Gelenkachsenpunkt (A′), begrenzt ist, welcher
sich bis zur Stirnseite (1 a) verlängert, in welcher der Hohlraum (13)
mündet, wobei der Krümmungsradius des Bogens (B′C′) gleich demjenigen
des Bogens (BC) des Vorsprungs (8) und der Mittelpunkt (A′) des Kreis
sektors (A′B′C′), welcher den Hohlraum (13) bildet, derart angeordnet ist,
daß er mit dem Mittelpunkt (A) des Kreissektors (ABC) zusammenfällt,
welcher den Vorsprung (8) bildet, wenn die beiden Teile (1, 2) des
Gehäuses zusammengebaut sind, und daß die Rippe (12) in ringförmiger
Segmentform durch einen oberen Rand, welcher mit dem unteren bogen
förmigen Rand (B′C′) des Hohlraums (13) zusammenfällt, und durch
einen unteren bogenförmigen Rand (D′E′), zentriert um einen Gelenk
achsenpunkt (A′) und mit einem Krümmungsradius gleich dem Krümmungs
radius des Bogens (DE), welcher den oberen Rand der kreisförmigen
Rippe (9) bildet, begrenzt ist.
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