DE3937576A1 - Montagevorrichtung fuer fahrzeugzubehoerteile - Google Patents
Montagevorrichtung fuer fahrzeugzubehoerteileInfo
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- B60R1/02—Rear-view mirror arrangements
- B60R1/04—Rear-view mirror arrangements mounted inside vehicle
Description
Die Erfindung betrifft Montagevorrichtungen zur
Befestigung von Fahrzeugzubehörteilen in Fahrzeugen und
insbesondere eine Montagevorrichtung zum Befestigen
eines Rückspiegels oder eines anderen Fahrzeugzubehör
teils an einer Oberfläche, wie z.B. der Innenseite
einer Fahrzeugwindschutzscheibe.
Konventionelle, an der Windschutzscheibe angeordnete
Rückspiegelträgervorrichtungen weisen typischerweise
ein Basiselement auf, welches auf die Innenseite der
Windschutzscheibenoberfläche aufgeklebt wird, so wie
ein Tragelement, das in der Industrie als "Kanal-
Gehäuse" bekannt ist und auf das Basiselement auf
steckbar ist. Das Tragelement weist gewöhnlich einen
Arm, ein Kugelgelenk oder andere Strukturen auf zum
Aufhängen einer Rückspiegelanordnung im Fahrzeuginnen
raum zur Benutzung durch den Fahrzeugführer. Alternativ
kann die Montagevorrichtung andere Fahrzeugzubehör
teile tragen, wie z.B. Abblendlichtschalter oder andere
Gegenstände, die von Personen im Fahrzeuginnenraum
bedient werden.
Typischerweise wird das Haltelement in einer
konventionellen Montagevorrichtung durch eine Fest
stellschraube am Basiselement gesichert, welche während
der Fahrzeugherstellung festgezogen wird, um die
Vorrichtung sicher am Basiselement auf der Windschutz
scheibe zu halten. Die Verwendung einer solchen Fest
stellschraube hat jedoch zahlreiche Fertigungs- und
Halteprobleme in derartigen Vorrichtungen geschaffen.
Z.B. ist es schwierig, konsistente Schraubengewinde
zu erhalten, da die Feststellschrauben typischerweise
als Niedrigpreisgebrauchsgegenstände mit niedrigen
Toleranzen eingekauft werden. Die Inkonsistenz derartiger
Gewinde kann daraus resultieren, daß die Schraube falsch
in das Gewinde eingeschraubt ist, wodurch ein in Fahr
zeugen benutzter automatischer Schraubendreher ver
anlaßt wird, bei einem vorbestimmten Drehmoment vor
zeitig zu stoppen, obwohl das Tragelement noch nicht
fest mit dem Basiselement verbunden ist.
Alternativ können die Schrauben so locker sitzen, daß
sie kein Drehmoment übertragen. Ebenso ist die Fest
stellschraube oft überdreht, und zwar wegen der ungenauen
Bemaßung der Gewindeaufnahme für die Feststellschraube
oder wegen der Weichheit der Gewinde der Schraube selbst.
Daraus folgt, daß das Halteelement nur lose mit dem
Basiselement verbunden ist, was die Empfindung
schlechter Qualität des Rückspiegels oder anderer
Zubehörteile schafft, welche dem Käufer des Fahrzeugs
sofort auffällt. Hinzu kommt, daß die Lockerheit des
Tragelements für den Rückspiegel ein verschwommenes und
schlechtes Bild auf der Spiegeloberfläche bewirkt.
Hinzu kommt weiter, daß, sollte die Feststellschraube
zu weit in ihre Montageöffnung eingeschraubt sein,
vor dem Überstreifen des Tragelementes über das Basis
element ein Zusammenbau unmöglich ist, bis die Schraube
zurückgedreht ist, was einen Zeitverlust und
signifikante Verzögerungen in der Massenproduktion mit
sich bringt.
In dem Fall, daß die Feststellschraube im Tragelement
vorschriftsmäßig gegen das Basiselement angezogen ist,
übt sie typischerweise eine Kraft von ungefähr 42 Newton
auf die Schraubenspitze aus. Daraus erfolgt einerseits
ein guter Sitz des Tragelements am Basiselement, es kann
aber ebenso auch zu einer Beschädigung, einem Bruch oder
anderen Störungen des Tragelements führen, wodurch der
Rückspiegel herunterfallen kann, insbesondere wenn das
Fahrzeug auf schlechten Straßen großen Vibrationen
unterworfen ist. Hinzu kommt, daß, da viele der Trag
elemente aus Zink hergestellt sind, die durch die
Feststellschraube erzeugte große Kraft im Laufe der Zeit
eine Verschiebung zwischen den Vorrichtungsteilen
bewirken kann und infolge von Wärmeeinfluß eine
Lockerung der Verbindung. Das wiederum führt zu einem
losen Sitz, dem Anschein schlechter Qualität und zu
Sichtproblemen.
In der Vergangenheit sind Versuche gemacht worden,
Montagevorrichtungen ohne Feststellschrauben
herzustellen, was jedoch wenig befriedigende
Resultate gebracht hat. Beispielsweise wird auf die
US-PS 42 54 931 und 46 32 348 verwiesen, die beide
Federelemente aufweisen, die die Feststellschrauben
ersetzen sollen. In derartigen Vorrichtungen waren die
Federn im allgemeinen unzureichend, um einen festen Sitz
über die gesamte Lebensdauer der Vorrichtung zu ge
währleisten. Auf- und niedergehende Schüttelbewegungen
bzw. seitliche Bewegungen werden immer noch
beobachtet, was zu Vibrationen und verschwommenen
Bildern führt.
Bei anderen Versuchen wurden Federn oder andere
federnde Teile mit Feststellschrauben kombiniert, so z.B.
in der US-PS 32 98 894. Derartige Vorrichtungen
schließen weder die in der Benutzung der
Feststellschrauben liegenden Probleme aus, noch haben
sie die vertikalen und seitlichen Bewegungen und
Vibrationen ausgeschaltet, wie man sie in vorbekannten
federvorgespannten Montagevorrichtungen antrifft.
Demgemäß wurde die folgende Erfindung entworfen in dem
Bestreben, die oben genannten und andere Probleme zu
lösen und eine sichere, stabilere Rückspiel- und/oder
Fahrzeugzubehörteilmontagevorrichtung zu schaffen, bei
der keine Feststellschraube benötigt wird.
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugzubehör
teilmontagevorrichtung zur sicheren und stabilen Be
festigung eines Rückspiegels oder eines anderen Fahr
zeugzubehörteils auf einer Fahrzeugwindschutzscheibe
oder anderen Fahrzeugoberflächen, ohne daß eine
einstellbare Befestigungsschraube benötigt wird.
In einer Ausführungsform weist die Montagevorrichtung
ein Basiselement zur Anbringung an einer Träger
fläche im Fahrzeug auf, sowie ein Tragelement zum
Halten eines Fahrzeugzubehörteils, welches ein Aufnahme
element zur gleitenden Aufnahme des Basiselements auf
weist, mit einer ersten Fläche des Basiselements, welche
einer ersten Oberfläche des Trägerelements
gegenübersteht, sowie ein Halteelement auf der ersten
Oberfläche des Tragelementes für den Eingriff und das
Festhalten des Basiselements auf dem Tragelement. Auf
der ersten Oberfläche des Basiselements sind
Rippenelemente zur Aufnahme der Halteelemente
vorgesehen, wobei die Rippenelemente gegenüber dem Trag
element eine halteelementaufnehmende Oberfläche
aufweisen, für den Eingriff und die Halterung eines
Haltearms an jedem Punkt entlang der Oberfläche. Die
Halteelemente weisen einen ersten federnden Haltearm
auf, der mit der den Halter aufnehmenden Oberfläche der
Rippenelemente geklammert in Eingriff gebracht wird, und
zwar in einer Klammerposition, die erreicht wird, wenn
die Aufnahmeelemente fest und eng in das Basiselement
eingreifen. Ein zweiter federnder Haltearm greift in das
Basiselement ein in einer Position, die von der
Klammerposition räumlich entfernt ist, um den ersten
Haltearm gegen die den Halter aufnehmenden Oberfläche zu
pressen, wobei das Tragelement stabil auf dem
Basiselement gehalten wird, bis der erste Haltearm
wieder frei ist.
Vorzugsweise weisen die Rippenelemente ein Rippenpaar
auf, wobei die Rippen unter einem Winkel zueinander
abstehen, so daß sie in Form eines umgekehrten V ange
ordnet sind und von einer Position an einem Ende des
Basiselementes divergieren. Das erlaubt dem ersten
Haltearm in verschiedenen Stellungen entlang der Rippen
bei verschiedenen longitudinalen Anordnungspositionen
in Eingriff zu gelangen, wodurch automatisch
Unterschiede in den hergestellten Dimensionen des
Basiselements und des Trägerelementes ausgeglichen
werden. Das Halteelement ist vorteilhafterweise ein
Federclip, der über einen Montagezapfen auf dem
Trägerelement geschoben wird und eine Basis aufweist,
von der der erste und der zweite Federarm nach oben
vorsteht. Der erste Federarm verjüngt sich vorteil
hafterweise von der Basis zu einer scharfen freien
Endkante, welche die den Halter aufnehmende Oberfläche
der Rippen sicher umklammert. Der zweite Federarm weist
vorteilhafterweise eine gerundete Oberfläche zum
Eingriff in das Basiselement auf.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das
Basiselement einstückig aus einem gesinterten Metall
ausgeführt und weist eine relative Härte auf, die
geringer ist als die des Federclips.
In anderen Ausführungsformen der Erfindung weist das
Basiselement und das Trägerelement räumlich voneinander
getrennte Paare von miteinander zusammenwirkenden
Oberflächen für die gleitende Montage des Trägerelements
auf das Basiselement auf. Eines der Paare der
miteinander zusammenwirkenden Oberflächen weist dabei
ein räumlich voneinander getrenntes Paar von erhabenen
Kontaktbereichen auf, welche zwischen den miteinander
zusammenwirkenden Oberflächen vorstehen. Das andere Paar
der miteinander zusammenwirkenden Oberflächen weist
mindestens eine erhabene Kontaktzone auf, die zwischen
ihnen vorsteht. Diese erhabenen Zonen bewirken einen
festen Kontakt zwischen den miteinander
zusammenwirkenden Oberflächen, um die Montage zu
stabilisieren und eine Bewegung und/oder Vibration
zwischen dem Basiselement und dem Trägerelement zu
verhindern.
Vorzugsweise sind die erhabenen Kontaktzonen auf den
Seitenflächen des Basiselements vorgesehen und in einer
Dreiecksanordnung positioniert. Auch die Seitenflächen des
Basiselements sind vorzugsweise gegeneinander geneigt
und konvergieren zum äußeren Ende des Basiselements, um
so eine doppelte Verjüngung zum Halten des
Trägerelements auf dem Basiselement zu bilden.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist
das Basiselement eine vordere Fläche auf, welche
gleitend mit einer entgegengesetzten Oberfläche des
Trägerelements in Eingriff kommt, wobei die vordere
Oberfläche wenigstens drei räumlich voneinander ge
trennte Gleitkontaktflächen mit einer freien Fläche da
zwischen aufweist. Die Gleitkontaktflächen bewirken einen
festen Eingriff zwischen dem Basis- und dem Träger
element und steigern den einheitlichen, stabilen Kontakt
zwischen den miteinander zusammenwirkenden Oberflächen,
wobei die Schwierigkeiten differierender Herstellungs
dimensionen eliminiert werden, die sich durch Verziehen
des Basiselements bei der Herstellung ergeben.
Vorteilhafterweise werden die Gleitkontaktflächen neben
den divergierenden Rippen angeordnet, die mit dem
Federclip am Trägerelement in Eingriff kommen.
Die vorliegende Erfindung weist daher eine Vielzahl von
Vorteilen auf, die in vorbekannten Montagevorrichtungen
nicht beobachtet werden können, weder mit noch ohne
Feststellschraube. Die Erfindung bietet eine feste, enge
und sichere Halterung für ein Rückspiegel- oder Zubehör
montagetragelement am Basiselement ohne eine relative
Wackel- oder Seitenbewegung und/oder Vibrationen
zwischen dem Basiselement und dem Trägerelement. Eine
derartig feste und enge Verbindung wird die während der
gesamten Lebenszeit der Anordnung beibehalten, und zwar
ohne die Verwendung einer Feststellschraube, auch wenn
das Basis- und das Trägerelement mit variierenden
Toleranzen und einem Passungsbereich hergestellt werden.
Der feste, enge, vibrationsfreie Halt zwischen den
Vorrichtungsteilen schließt die Notwendigkeit einer
extrem strammen Verspannung des einen Teils mit dem
andern aus, wodurch ein Versagen durch Bruch des
Trägerelements vermieden wird, während verschwommene
Bilder im Rückspiegel ausgeschlossen sind. Hinzu kommt,
daß die vorliegende Erfindung Zeit spart und
Verzögerungen in der Herstellung vermeidet,
Beanstandungsraten der Montagevorrichtungen verringert
und Kundenbeanstandungen für das fertige Produkt in
signifikanter Weise reduziert.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnungen
dargestellt und näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine seitliche Schnittansicht der erfindungs
gemäßen Montagevorrichtung, welche eine Tag-/
Nacht-Rückspiegelanordnung an der Innenfläche
einer Fahrzeugwindschutzscheibe trägt,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Rückseite des
Basiselements der Montagevorrichtung nach
Anspruch 1,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Vorderseite des
Basiselements aus den Fig. 1 und 2,
Fig. 4 eine Draufsicht der Rückseite des Basiselements
aus den Fig. 2 und 3,
Fig. 5 eine Draufsicht der Vorderseite des Basiselements
gemäß den Fig. 2 bis 4,
Fig. 6 eine Seitenansicht des Basiselements gemäß den
Fig. 2 bis 5,
Fig. 7 eine Schnittansicht des Basiselements entlang
der Linie VII-VII aus Fig. 4,
Fig. 8 eine vergrößerte abgebrochene Schnittansicht
einer Seite des Basiselements gemäß den Fig.
2 bis 7,
Fig. 9 eine Draufsicht von der Rückseite des Träger
elements der Montagevorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 10 eine Schnittdarstellung des Trägerelements
entlang der Linie X-X aus Fig. 9,
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht des Federclips,
wie er in der Montagevorrichtung nach Fig. 1
verwendet wird,
Fig. 12 eine Draufsicht des Federclips gemäß Fig. 11,
Fig. 13 eine Vorderansicht des Federclips gemäß den
Fig. 11 und 12,
Fig. 14 eine vergrößerte seitliche Schnittdarstellung
der Montagevorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 15 eine perspektivische Ansicht von der Rückseite
einer alternativen Ausführungsform des Basis
elements gemäß der vorliegenden Erfindung,
Fig. 16 eine perspektivische Ansicht von der Vorder
seite des Basiselements gemäß Fig. 15,
Fig. 17 eine Draufsicht der Rückseite des Basiselements
gemäß den Fig. 15 und 16,
Fig. 18 eine Draufsicht der Vorderseite der Frontfläche
des Basiselements gemäß den Fig. 15 bis 17,
Fig. 19 eine Seitenansicht des Basiselements gemäß den
Fig. 15 bis 18,
Fig. 20 eine abgebrochene Schnittansicht eines Teils des
Basiselements entlang der Linie XX-XX gemäß
Fig. 17,
Fig. 21 eine Draufsicht von der Rückseite einer alter
nativen Ausführungsform eines Trägerelements,
welches in Verbindung mit dem Basiselement
gemäß den Fig. 15 bis 20 benutzt wird,
Fig. 22 eine Vorderansicht des Trägerelements gemäß
Fig. 21,
Fig. 23 eine vergrößerte, seitliche Schnittansicht einer
Montagevorrichtung, welche das Basiselement und
das Trägerelement gemäß den Fig. 15 bis 22 auf
weist,
Fig. 24 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungs
form eines Werkzeugs zum Lösen und Zerlegen der
Montagevorrichtung der vorliegenden Erfindung,
Fig. 25 eine perspektivische Ansicht einer alternativen
Form des Werzeugs zum Lösen der
Montagevorrichtung gemäß der vorliegenden Er
findung.
In Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform (10) der
Zubehörteilemontagevorrichtung für Fahrzeuge
dargestellt. Vorzugsweise ist die Vorrichtung (10) an
der Innenfläche einer Fahrzeugwindschutzscheibe (W)
angebracht, so daß die Vorrichtung unter einem nach oben
geneigten Winkel, wie in Fig. 1 dargestellt, gehalten
wird. Die Vorrichtung weist ein länglicheses
(Fig. 14, 23) eines konventionellen Metall-/Glasklebers,
wie z.B. Polyvinylbutyral, auf das Glas der Wind
schutzscheibe geklebt ist. Ein Trägerelement oder
"Kanalgehäuse" (75) wird über das Basiselement geschoben
und weist ein nach außen vorstehendes Kugelelement (77)
auf, welches einen Rückspiegelmontagearm (12) und eine
Rückspiegelanordnung (20) verstellbar und freitragend
Benutzung durch den Fahrzeugführer vorstehen. Obwohl
nicht Teil der vorliegenden Erfindung, weist eine
typische Rückspiegelanordnung (20) und Montagearm (12)
ein im Gesenk bearbeitetes, einstückiges Rohrelement
(14) auf mit Kunststoffkugelpfannen (15, 16), welche
durch eine Kompressionsfeder (18) nach außen gegen die
Enden des Rohres (14) und das Kugelelement (77) und ein
zweites Kugelelement (22) gedrückt werden, wobei das
Kugelelement (22) von der Rückseite der Rückspiegelan
ordnung (20) vorsteht. Das Kugelelement (22) steht von
einem Schwenkbetätigungselement (24) ab, welches inner
halb des Rückspiegelgehäuses (25) auf Schwenkachsen (26)
verdrehbar montiert ist. Das Gehäuse (25) weist ein
prismatisches Spiegelelement (27) mit nichtparallelen
Front- und Rückseiten auf. Ein Schwenkhebel (28),
welcher auf einem unteren Satz von Schwenkachsen (29)
gehalten ist und einstückig mit der unteren Kante des
Verschwenkorgans (24) verbunden ist, kann vorwärts und
rückwärts bewegt werden, um das Gehäuse (25) und das
Prisma (27) zwischen einer Tag- und einer Nachtposition
um die Achsen (26) zu verschwenken. In der Tagposition
wird im wesentlichen alles Licht, das von der Rückseite
in das Fahrzeug eindringt, in die Augen des Fahrzeug
führers reflektiert, während in der Nachtposition
lediglich ein signifikant reduzierter Betrag des Lichts
auf diese Weise reflektiert wird, wodurch eine Blendung
reduziert wird und die Nachtsicht des Fahrers verbessert
wird. Selbstverständlich verbessert die vibrationsfreie
Halterung der Rückspiegelanordnung (20) auf dem
Montagearm (12) durch die Montagevorrichtung (10) stark
die Tag- oder Nachtsicht des Fahrers über das Spiegel
element (27), da ein Verwackeln ausgeschlossen ist.
Wie in den Fig. 2 bis 8 dargestellt, weist das Basis
element (30) einen länglichen Körper (32) auf, der
vorzugsweise aus einem gesinterten rostfreien Stahl
besteht, obwohl andere Metalle, Kunststoffe oder andere
Materialien und andere Formprozesse ebenfalls benutzt
werden können. Der Körper (32) weist vordere und hintere
Oberflächen (34, 36) auf, sowie gerundete Ober- und
Unterseiten (38, 40) und konvergierende, geneigte, sich
gegenüberstehende Seitenflächen (42, 44). Die rück
seitge Oberfläche (34) ist im wesentlichen eben und
dafür vorgesehen, mittels eines konventionellen Metall-/
Glasklebers auf die innere Oberfläche einer Glaswind
schutzscheibe in einem Fahrzeug aufgeklebt zu werden.
Wie am besten in den Fig. 2 und 6 bis 8 zu sehen, ist
ein Paar von nach außen vorstehenden Halteflanschen (46,
48) neben den geneigten, konvergierenden Seitenflächen
(42, 44) vorgesehen. Die Halteflansche (46, 48) er
strecken sich im wesentlichen parallel zur vorderen und
rückwärtigen Oberfläche (34, 36) und sind zusammen
mit den Seitenflächen (42, 44) so ausgestaltet, daß sie
in Verbindungseingriff mit weiteren Halteflanschen (85,
87) gebracht werden können, welche auf dem Trägerelement
(75) vorgesehen sind, wie weiter unten erklärt wird, um
das Trägerelement und jeden hierdurch gehaltenen Rück
spiegel oder andere Fahrzeugzubehörteile auf der Basis
(30) halten, wenn es an der Windschutzscheibe (W)
angebracht ist.
Wie ebenfalls in den Fig. 2, 7 und 8 dargestellt, sind
die Seitenflächen (42, 44) gegeneinander geneigt, sowie
gegen die rückwärtige Oberfläche (34), um das Träger
element (75) hierauf zu halten. Diese Seitenflächen
konvergieren ebenso zum oberen Ende (38) des
Basiselements (30), so daß ein doppeltverjüngtes
Befestigungsarrangement für das Trägerelement auf dem
Basiselement vorgesehen ist, wie es detailierter unten
erklärt wird. Desgleichen konvergieren die Ränder der
Flansche (46, 48) ebenfalls gegen das obere Ende des
Basiselementes, jedoch nicht so weit wie die
Seitenflächen (42, 44). Das obere Ende (38) des Basis
elements ist ebenfalls nach außen, und zwar weg von der
rückwärtigen Oberfläche (34) (Fig. 6 und 14) geneigt,
obwohl ein derartig geneigtes Ende nicht mit dem
Trägerelement (75) in Eingriff gelangt.
Um einen festen stabilen Kontakt zwischen dem Basis
element (30) und dem Trägerelement (75) zu
gewährleisten, und zwar unabhängig von den hergestellten
Abmessungen dieser Teile, sind erhabene Kontaktflächen
(50, 52) in räumlich voneinander getrennten Positionen
neben der Ober- und Unterseite des Basiselements auf der
Seitenfläche (42) vorgesehen, während eine einzelne
erhabene Kontaktfläche (54) auf der Seitenfläche (44)
(Fig. 2 und 6 bis 8) vorgesehen ist. Die Kontaktflächen
(50, 52 und 54) weisen eine Dreieckanordnung auf, wobei
die Fläche (54) zwischen den longitudinalen Stellungen
der Flächen (50, 52) angeordnet ist.
Vorzugsweise sind die Flächen (50, 52 und 54) um 0,18 mm
über die im wesentlichen ebene Oberfläche der Seiten (42,
44) erhaben, so daß sie den Hauptkontakt mit den
Halteflanschen (85, 87) bilden. Somit sind Präzisions-
Herstellungstoleranzen für das Basiselement (30) und das
Trägerelement (75) unnötig, da die in Dreiecksform
angeordneten Kontaktoberflächen (50, 52 und 54) einen
sicheren und festen Eingriff mit den Halteflanschen
gewährleisten, unabhängig von den Herstellungs
variationen in den Seitenflächen (42, 44) oder den
Flanschen (85, 87). Obwohl lediglich eine einzige
Kontaktfläche (54) auf der Seite (44) dargestellt ist,
ist es ebenso möglich, ein Paar von Kontaktflächen
auf dieser Seitenfläche vorzusehen, welche vorzugsweise
räumlich voneinander getrennt entlang dieser Seite, wie
die Flächen (50, 52) angeordnet würden. Alternativ
könnte die Fläche (54) so vergrößert werden, daß seine
totale Fläche äquivalent zur Gesamtfläche der Flächen
(50 und 52) zusammen ist, oder wenn möglich sogar noch
größer.
Wie am besten aus den Fig. 3 und 5 zu sehen, weist die
vordere Oberfläche (36) des Basiselementes (30) ein Paar
von erhabenen, geradlinigen Rippen (56, 58) auf, die in
der Form eines umgekehrten V angeordnet sind und von
einem Ort in der Nähe des oberen Endes (38) der
Oberfläche (36) voneinander divergieren, wenn sie sich
nach unten zum unteren Ende (40) erstrecken. Jede Rippe
weist eine im allgemeinen ebene Oberkantenfläche (57,
59) auf, die im wesentlichen koplanar mit der Ober
flächenkante der jedenfalls anderen Rippe sind, sowie
nach außen konvergierende Seitenflächen (61 a, 61 b und
63 a, 63 b), die der Rippe im Schnitt eine sich
verjüngende Form geben (Fig. 8), was die Entnahme aus
der Metallpresse oder der Formmaschine während
der Herstellung des Basiselementes (30) er
leichtert. Obwohl die Rippen (56, 58) eine andere
Querschnittsform haben könnten, wie z.B. quadratisch,
rechteckig, gekrümmt oder kreisförmig, sollten die
Oberflächen (57, 59) der Rippen eine genügend große
Fläche zum festen Eingriff und Halt mit der Kante eines
Federclips (110) haben, wie weiter unten erklärt wird.
Die Rippen (56, 58) liegen in einem Bereich (60), der
unter die Ebene der Oberflächen (57, 59) ausgenommen ist,
wobei sich der Bereich zwischen den Rippen und jeder
ihrer Seiten erstreckt. Zusätzlich sind trotzdem
erhabene Gleitkontaktflächen (62, 64) auf jeder Seite
der divergierenden Rippen vorgesehen, und zwar in der
Nachbarschaft des oberen Endes (38) des Basiselementes
(30), während eine einzelne, ununterbrochen erhabene
Gleitkontaktfläche (66) unterhalb der Enden der Rippen
(56, 58) am unteren Ende der Oberfläche (36) des
Basiselementes (30) vorgesehen ist. Der ausgesparte
Bereich (60) erstreckt sich zwischen diesen drei
räumlich voneinander getrennten Gleitkontaktflächen.
Derartige Flächen gewährleisten einen einheitlichen,
festen Kontakt zwischen der vorderen Oberfläche (36)
des Basiselementes (30) und den miteinander zusammen
wirkenden Oberflächen des Trägerelementes (75) und
vermeiden die Probleme, die bei dem Versuch auftreten,
den Kontakt über die gesamte Länge der vorderen Ober
fläche (36) mit den Verbindungsflächen des
Trägerelementes beizubehalten, wobei auch Probleme im
Hinblick auf ein Verziehen des Sintermetallbasiselements
während der Herstellung ausgeschaltet werden.
Wie in den Fig. 3, 5 und 7 dargestellt, kann auf der
vorderen Oberfläche (36) ungefähr auf 2/3 des Abstandes
entlang der Länge des Basiselements (30) eine konische
Aussparung (68) vorgesehen sein, was erlaubt, daß dieses
Basiselement an ältere, konventionellere Trägerelemente,
die den Gebrauch einer Feststellschraube erfordern,
angeschlossen werden können. Trotzdem ist die Aussparung
(68) für das gute Funktionieren der vorliegenden
Erfindung unnötig.
Wie aus den Fig. 1 und 9 bis 14 hervorgeht, ist das
Trägerelement oder Kanalgehäuse (75) vorzugsweise aus
Zink oder einem anderen relativ weichem Gußmetall ge
formt, obwohl andere Materialien einschließlich Kunst
stoffe und andere Formverfahren ebenso benutzt werden
können. Das Trägerelement (75) weist einen
langgestreckten, nach außen vorstehenden, abgerundeten
Körper (79) mit einer inneren Aussparung (80) darin auf.
Der Körper (79) erstreckt sich nach außen auf jeder
Seite von einer vorderen Oberfläche (82), um sich in
Längsrichtung erstreckende, L-geformte Halteflansche
oder Beine (84, 86) entlang gegenüberliegender Seiten
einzuschließen. Das Kugelelement (77) erstreckt sich
nach außen auf einem Zapfen (78), und zwar auf einem
Anschluß an das obere Ende (96) des Körpers (79) auf der
vorderen Oberfläche (82). Die vordere Oberfläche (82)
endet am unteren Ende (83).
Die Halteflansche (84, 86) konvergieren zueinander vom
unteren Ende (83) des Trägerelements gegen das obere
Ende (96) und weisen sich nach innen erstreckende
Flansche (85, 87) auf, welche Aussparungen (88, 90)
definieren, die in ihrer Form mit den Seiten des
Basiselements (30) korrespondieren, die durch die
Seitenflächen (42, 44) und die Flansche (46, 48)
definiert sind. Die Flansche (85, 87) weisen innere
Oberflächen (92, 94) auf, die mit den geneigten und
konvergierenden Verjüngungen der Seitenflächen (42, 44)
auf dem Basiselement (30) korrespondieren. Die Flansche
(84, 86) erstrecken sich nach oben und krümmen sich um
das obere Ende des Trägerelementes herum, um eine obere
Wand (96) zu bilden. Eine Aussparung oder Ausschnitt
(98) in der oberen Wand (96) ist für den Gebrauch in
einigen Anwendungen des Trägerelementes vorgesehen,
bei denen eine Verdrahtung von der inneren Aussparung
(80) durch die obere Wand hindurchreichen muß. Trotzdem
hat die Aussparung (98) in der vorliegenden Erfindung
keinerlei Anwendung.
Unterhalb der Halteflansche (85, 87) sind Gleitkontakt
flächen (89, 91) angeordnet, die sich ein wenig über die
Oberflächen (93, 95) neben der Kante der inneren
Aussparung (80) erheben. Die Gleitkontaktflächen (89,
91) sind so ausgestaltet, daß sie erhabene Gleitkontakt
flächen (62, 64, 66) auf der vorderen Oberfläche (36)
des Basiselementes (30) aufnehmen und gleitend in
Eingriff gebracht werden können. Ein mit dem Körper
(79) des Trägerelementes (75) einteiliger Zapfen (100)
erstreckt sich einwärts in die innere Aussparung (80),
und zwar zum Montieren des Federclips (110), um das
Trägerelement (75) auf dem Basiselement (30), wie weiter
unten erklärt, zu halten. Die Gleitkontaktflächen (89,
91) erstrecken sich ebenfalls in einem leichten
longitudinalen Winkel zu den Oberflächen (93, 95), um
einen Zugangsraum (S) (Fig. 14) zur Einführung eines
Werkzeugs zu bieten (Fig. 24, 25), um in Eingriff mit
dem Federclip (110) zu gelangen, wenn die Entfernung
des Trägerelementes (75) vom Basiselement (30) gewünscht
wird, wie es ebenso detailierter weiter unten erklärt
wird.
Wie in den Fig. 11 bis 13 dargestellt, ist der Federclip
(110) so ausgestaltet, daß er über die zylindrischen
Seitenflächen des Zapfens (100) geschoben werden und
reibschlüssig mit diesem in Eingriff gebracht werden
kann, und zwar vor der Montage des Trägerelements (75)
auf dem Basiselement (30). Vorzugsweise ist der
Federclip (110) aus Federstahl oder einem anderen
federnden Material hergestellt und weist im wesentlichen
eine ebene Basis (112), einen ersten federartigen Haltearm
(114), der von einem Rand der Basis (112) unter einem
Winkel R von ungefähr 100 Grad zur Basis (112) (Fig. 1)
sich erstreckt, sowie einen zweiten federartigen
Haltearm (116) auf, der vom Rand der Basis (112)
gegenüber dem Haltearm (114) nach oben abgebogen ist,
der aber etwas schmaler als der Arm (114) ausgebildet
ist, um das Einführen eines Werkzeugs um ihn herum zu
erlauben. Kurze Versteifungsflansche (118, 120)
erstrecken sich entlang der beiden Haltekanten der Basis
(112) , um eine Verstärkung für den Federclip zu bieten.
Der Haltearm (114) hat eine sich verjüngende
Konfiguration, die an seiner freien Endkante (123)
schmaler ist als die Basis (112). Die Endkante (122)
ist ebenfalls geradlinieg und mit einer sehr scharfen
Ecke zwischen ihrer Endfläche und der Innenfläche des
Arms versehen, um einen schneidenden, klammernden
Eingriff mit den Halteflächen (57, 59) der Rippen (56,
58) zu gewährleisten, wie es weiter unten erklärt wird.
Der zweite Haltearm (116) hat jedoch eine abgerundete
obere Oberfläche, die so ausgebildet ist, daß sie leicht
über den unteren Teil der Vorderfläche (36) des
Basiselements (30) auf der Gleitkontaktfläche (66)
gleiten kann. Die relative Härte des Basiselements (30)
und des Federelements (120) ist sorgfältig ausgewählt,
so daß das Federelement exakt die Oberflächen (57, 59)
der Rippen (56, 58) greift und mit diesen in Eingriff
kommt. Vorzugsweise hat das Basiselement (30) eine Härte
von ungefähr Rockwell B 75 während der Federclip (110)
eine Härte zwischen etwa 40 und 50 auf der Rockwell C
Skala aufweist. Eine bevorzugte Ausführungsform des
Federclips (10) kann von Tinnerman Engineerd Fasteners
Division of Eaten Corporation in Southfield,
Michigan bezogen werden.
Wie aus den Fig. 1 und 14 hervorgeht, wird das
Trägerelement (75) mit dem darin montierten Federclip
(110) über das Basiselement (30) geschoben, nachdem
das Basiselement (30) auf die innere Fläche der
Windschutzscheibe (W) aufgeklebt ist. Das untere Ende
(83) des Trägerelementes (75) ist mit dem oberen Ende
(38) des Basiselementes (30) ausgefluchtet, so daß die
Flansche (46, 48) in den Enden der flanschaufnehmenden
Öffnungen (88, 90) im Trägerelement aufgenommen werden
können. Das Trägerelement (75) mit einem beliebigen
Rückspiegel oder einem anderen Zubehörteil daran, wird
dann nach unten in Richtung des Pfeiles (B) (Fig. 1)
geschoben, wobei die Gleitkontaktflächen (62, 64, 66)
in Eingriff mit den Oberflächen (89, 91) gelangen, bis
die erhabenen Kontaktflächen (50, 52 und 54) entlang der
sich gegenüberliegenden Seitenflächen (42, 44) fest mit
den geneigten Oberflächen (92, 94) an den inneren
Rändern der Flansche (85, 87) in Eingriff gelangen. Zur
selben Zeit rutscht die abgerundete Oberfläche des
zweiten Haltearms (116) nach oben und über das Ende (38)
des Basiselements (30) und abwärts entlang der Basis zur
Fläche (66). Dann rutscht die scharfe Ecke am Ende (122)
des ersten Haltearms (114) des Federclips (110) nach
oben und über das Ende (38) des Basiselements (30) und
gleitet entlang der Haltereingriffsflächen (57, 59) der
Rippen (56, 58). Der zweite Haltearm (116) zwingt das
Trägerelement (75) vom Basiselement (30) weg, und zwar
an einem Ort, der von dem Ort räumlich getrennt ist, an
dem der erste Haltearm (114) in Kontakt mit den Rippen
(56, 58) gelangt. Dieses verhindert ein longitudinales
Rütteln des Trägerelements auf dem Basiselement (30),
preßt die Kontaktflächen (50, 52 und 54) eng gegen die
Oberflächen (92, 94) und den ersten Haltearm (114) gegen
die Oberflächen (57, 59) der Rippen). Beide Arme (114,
116) sind leicht gebogen, wenn sie mit dem Basiselement
(30) in Eingriff gelangen (Fig. 14). Der erste Haltearm
erstreckt sich in einem Winkel zur Ebene der Oberflächen
(57, 59) der Rippen (56, 58) und dadurch greift er und
klammert er in die Oberflächen der Rippen, um einem
Zurückziehen des Trägerelements in der umgekehrten
Richtung Widerstand zu leisten und dieses zu verhindern,
bis es mit einem der in den Raum (S) Werkzeug gelöst
wird, wie es später beschrieben wird. Es ist klar, daß
wegen der variierenden Toleranzen und Abmessungen in
verschiedenen Teilen während der Herstellung des
Basiselementes (30) und des Trägerelementes (35) der
Raum zwischen den Flanschen (85, 87) und den Oberflächen
(89, 91) von Trägerelement zu Trägerelement etwas
variiert. In gleicher Weise variieren die Abstände und
die Positionen der Seitenflächen (42, 44) und der
erhabenen Kontaktflächen (50, 52 und 54). Jedoch gleitet
das Trägerelement (75) beim Zusammenbau über das Basis
element (30) auf den Flächen (62, 64 und 66) soweit wie
es notwendig ist, um einen festen und stabilen Kontakt
der Flächen (50, 52 und 54) mit den Flächen (92, 94) auf
den Halteflanschen (85, 87) des Trägerelementes zu
erreichen. Die räumlich voneinander getrennten Haltearme
des Federclips (110) gewährleisten ein gutes Klammern
und Zurückhalten des Trägerelementes auf dem
Basiselement, unabhängig davon, wo das Basiselement in
den Halteflanschen des Trägerelementes zur Ruhe kommt.
Das ist so, weil die freie Endkante (122) des Arms (114)
simultan um die benachbarten Oberflächen (57, 59) der
Rippen (56, 58) irgendwo entlang ihrer Länge eingreifen,
dabei einen guten Haltekontakt beibehalten. Somit ist es
im Gegensatz zu vorbekannten Vorrichtungen nicht nötig,
daß das Basiselement (30) um eine genau festgelegte
Länge in das Trägerelement (75) eingeführt wird, da ein
gutes Zurückhalten in jedem Fall erreicht wird,
unabhängig davon, wo das Basiselement (30) im
Trägerelement zur Ruhe kommt, und zwar unabhängig von
Herstellungstoleranzen. Die Rippen (56, 58) divergieren,
so daß verschiedene Teile der Endkante (122) mit den
Flächen (57, 59) in jeder longitudinalen Position des
Basiselements (30) im Trägerelement (75) in Eingriff
kommt. Somit, wenn die Vorrichtung auseinander gebaut
ist, wobei das Basiselement (30) an einer anderen Stelle
im Trägerelement (75) stoppt, gelangen immer frische
Teile der Kante (122) mit den Rippenflächen (57, 59) für
ein enges und festes Zurückhalten in Eingriff.
Eine alternative Ausführungsform (130) der Montage
vorrichtung ist in den Fig. 15 bis 23 dargestellt.
Die Montagevorrichtung (130) weist ein modifiziertes
Basiselement (132) auf, welches etwas kürzer
als das Basiselement (30) ist, aber im wesentlichen die
gleichen Merkmale aufweist. So weist das Basiselement
(132) vordere und hintere Flächen (134, 136), obere und
untere Endflächen (138, 140) und sich gegenüberliegende
Seitenflächen (142, 144) auf. Die rückwärtige Oberfläche
(134) ist so ausgestaltet, daß sie an die innere Fläche
der Windschutzscheibe (W) angeklebt werden kann. Die
sich gegenüberliegenden Seitenflächen (142, 144) sind
gegeneinander geneigt und konvergieren gegen das obere
Ende (138) und weisen in Dreiecksform angeordnete,
erhabene Kontaktflächen (150, 152 und 154) auf. Ebenso
weist die vordere Oberfläche (136) divergierende Rippen
(156, 158) auf, die im Querschnitt verjüngt ausgebildet
sind und ebene obere Flächen (157, 159) wie im
Basiselement (30) haben, sowie räumlich voneinander
getrennte Gleitkontaktflächen (162, 164 und 166), wie im
Basiselement (30).
Das Trägerelement (175) der Vorrichtung (130) ist etwas
verschieden vom Trägerelement (75) in der Vorrichtung
(10). Wie in den Fig. 21 bis 23 dargestellt, weist das
Trägerelement (175), welches vorzugsweise aus Zink oder
einem anderen Gußmetall oder anderen Materialien, wie
z.B. Kunststoff gegossen ist, ein Kugelelement (170)
auf, welches nach außen vom Körper (179) auf dem Zapfen
(178) als Träger für einen Rückspiegeltragarm oder ein
anderes Fahrzeugzubehörteil absteht. Wie das Träger
element (75) weist das modifizierte Trägerelement (175)
eine nach hinten gerichtete innere Aussparung (180) und
eine vordere Oberfläche (182) auf. Der Körper (179) er
streckt sich nach Rückwärts, um Seitenwände (184, 186),
sowie eine gekrümmte Wand (188) am oberen Ende zu
definieren. Innere Flächen (190, 192) der Seitenwände
(184, 186) sind gegeneinander nach innen geneigt und
konvergieren ebenso zusammen gegen die obere Wand (188),
so daß die innere Aussparung in ihrem Umriß mit den
Basisseiten (142, 144) korrespondiert und eine doppelte
Verjüngung für ein sicheres Zurückhalten des
Basiselements aufweist. Untere Flächen (194, 196)
unmittelbar neben den Seitenwänden (190, 192) sind so
ausgebildet, daß sie in gleitenden Eingriff mit Gleit
kontaktflächen (162, 164 und 166) kommen und diese
aufnehmen, und sie weisen einen geringen Abstand
oberhalb der inneren Fläche (198) auf, um einen
Zugangsraum (S) (Fig. 23) zur Aufnahme eines Werkzeugs
zu bieten, um den Federclip (110) zu entfernen, wenn die
Demontage des Trägerelements und des Rückspiegels vom
Basiselement (132) gewünscht wird.
Wie am besten in Fig. 23 zu sehen, weist die innere Aus
sparung (180) ebenfalls einen integralen Montagezapfen
(200) auf, welcher den Federclip (110) zum Eingriff mit den
Rippen (156, 158) auf der vorderen Fläche (136) des
Basiselementes (132) aufnimmt, wenn er darüber geschoben
wird. Wie in der Ausführungsform (10) gleitet das
Basiselement (132) in die Trägerflächen (190, 192 und
194, 196) soweit wie möglich, wobei der Federarm (114)
mit den Rippenflächen (157, 159) in einer vorbestimmten
Stellung, an der das Basiselement im Trägerelement
stoppt, in Eingriff gelangt. Zur selben Zeit gelangt der
federnde Haltearm (116) in Eingriff mit einer
Zentralfläche der Gleitkontaktfläche (166), um das
Trägerelement (175) mit dem Basiselement (132) über die
Kontaktflächen (150, 152 und 154) in engen Eingriff zu
bringen, und den Federarm in engen Kontakt mit den
Rippen zu zwingen, um sowohl eine longitudinale als auch
eine seitliche Rüttelbewegung und/oder Vibration zu
verhindern.
Wie in der Ausführungsform (10) erlauben die
unterschiedlichen Härten von Federclip (110) und
Basiselement (132) einen guten Griff durch die scharfe
Ecke der freien Endkante (122) des Federclips (110) auf
den Rippen (156, 158). Trotzdem ist der Druck, der durch
die Federarme (114, 116) auf die Basiselemente (30 oder
132) (ungefähr 4,6 Newton in den bevorzugten
Ausführungsformen (10 und 130)) nicht ausreichend, um
die Trägerelemente zu zerbrechen, er reicht aber aus, um
ein signifikantes Verrutschen über lange Zeiträume zu
verhindern, was ein Lockern der Vorrichtung mit sich
bringen würde. Somit ist mit jedem der
Ausführungsbeispiele (10 oder 130) eine sichere,
einheitliche Montagevorrichtung gewährleistet.
Wie in den Fig. 24 und 25 dargestellt, können
alternative Typen von Demontagewerkzeugen bei den
Montagevorrichtungen verwendet werden, um den Federclip
zu entfernen und ein Abziehen des Trägerelementes (75
bzw. 175) vom Basiselement (30 oder 132) zu erlauben.
Eine erste Ausführungsform (210) eines derartigen
Werkzeugs ist in Fig. 24 dargestellt und weist einen
Handgriff (212) mit z.B. schwanenhalsähnlicher
Konfiguration auf, um die Einführung des Werkzeugs an
der Windschutzscheibe (W) zu erleichtern. Mit einem
Bolzen befestigt oder auf andere Art und Weise
gesichert am Ende (210) des Handgriffs (212) oder
einstückig mit diesem geformt, ist ein Löseelement
(216), welches parallele Zinken (218, 220) aufweist,
welche einen Raum (222) zwischen sich definieren. Die
Zinken (218, 220) sind so ausgebildet, daß sie in den
Raum (S) zwischen den Basiselementen (30 bzw. 132) und
den inneren Flächen (93, 95 oder 198) der Trägerelemente
(75 bzw. 175) gleiten können, um sich an jede Seite des
Haltearms (116) anzulehnen und gegen die Oberfläche des
Haltearms (114) zu drücken, um ihn von den Rippen des
Basiselements wegzuzwingen. Die Länge der Zinken (218,
220) ist größer als der Abstand vom Haltearm (114) zu
den unteren Enden (83, 183) der Trägerelemente, um genug
Raum zu lassen, den Haltearm weg vom Basiselement zu
drücken. Die Endfläche (224) des Raums (222) begrenzt
die Länge, auf die die Zinken (218, 220) in den Raum (S)
eingeführt werden können. Wenn das Werkzeug eingeführt
ist und gegen den Haltearm drückt, wird der Kontakt
zwischen der scharfen Kante des Haltearms und den
Basiselementen - Rippen gelöst und das Trägerelement (75
bzw. 175) kann nach oben und vom Basiselement gleiten.
Eine alternative Ausführungsform (230) eines derartigen
Werkzeugs ist in Fig. 25 dargestellt und weist einen
Handgriff (212) mit einem Löseelement (232) auf, welches
mit einem Bolzen am Ende (214) des Handgriffs befestigt
ist. Das Löseelement (232) weist parallele Zinken (234,
236) auf, welche einen Raum (238) definieren, der etwas
breiter als die Breite des Federarms (116) auf den
Federclip (110) ist. Das Werkzeug weist darüber hinaus
einen Anschlag (240) auf, der sich nach unten vom Ende des
Raumes (238) neben dem Handgriffsende (214) erstreckt,
als Kontakt mit den Endflächen (83 bzw. 183) eines der
Trägerelemente (75 bzw. 175), wenn die Zinken (234, 236)
in den Raum (S) eingeführt und vorwärts bewegt werden,
um den Arm (114) vom Basiselement zu lösen.
Obwohl verschiedene Formen der Erfindung dargestellt und
beschrieben worden sind, liegen für den Fachmann auch
andere Formen nahe. Somit ist klar, daß die
Ausführungsformen, die in den Zeichnungen dargestellt
sind und oben beschrieben worden sind, lediglich
Illustrationszwecken dienen und den Umfang der
Erfindung, wie in den folgenden Ansprüchen definiert
ist, nicht einschränken.
Claims (37)
1. Montagevorrichtung für Fahrzeugzubehörteile
zur Halterung eines Rückspiegels oder eines
anderen Fahrzeugzubehörteils, gekennzeichnet
durch ein Basiselement (30, 132) zur An
bringung an einer Trägerfläche (W) in einem
Fahrzeug;
ein Trägerelement (75, 175) zur Halterung eines Fahrzeugzubehörteils, mit Aufnahme elementen zur gleitenden Aufnahme des Basiselements, wobei eine erste Oberfläche des Basiselements gegenüber einer ersten Oberfläche des Trägerelements angeordnet ist sowie Halteelemente auf der ersten Oberfläche des Trägerelements für den Eingriff und Halt des Basiselements auf dem Trägerelement;
Rippenelemente auf der ersten Oberfläche des Basiselements für den Eingriff mit den Halte elementen, wobei die Rippenelemente eine halteraufnehmende Oberfläche aufweisen, welche dem Trägerelement gegenüber liegt, zum Eingriff und Halten der Halteelemente überall entlang der Oberfläche;
wobei die Halteelemente einen ersten federnden Haltearm zum Eingriff und Klammern mit der Halteraufnahmeoberfläche der Rippen elemente in einer bestimmten Klammer position, wenn die Aufnahmeelemente fest und eng mit dem Basiselement in Eingriff stehen, sowie einen zweiten federnden Haltearm auf weisen, der mit dem Basiselement in einer Position in Eingriff gelangt, welche räum lich von der Klammerposition getrennt ist, um den ersten Haltearm gegen die Halteraufnahme fläche zu pressen, wodurch das Träger element stabil auf dem Basiselement ge halten wird, bis der erste Haltearm ge löst ist.
ein Trägerelement (75, 175) zur Halterung eines Fahrzeugzubehörteils, mit Aufnahme elementen zur gleitenden Aufnahme des Basiselements, wobei eine erste Oberfläche des Basiselements gegenüber einer ersten Oberfläche des Trägerelements angeordnet ist sowie Halteelemente auf der ersten Oberfläche des Trägerelements für den Eingriff und Halt des Basiselements auf dem Trägerelement;
Rippenelemente auf der ersten Oberfläche des Basiselements für den Eingriff mit den Halte elementen, wobei die Rippenelemente eine halteraufnehmende Oberfläche aufweisen, welche dem Trägerelement gegenüber liegt, zum Eingriff und Halten der Halteelemente überall entlang der Oberfläche;
wobei die Halteelemente einen ersten federnden Haltearm zum Eingriff und Klammern mit der Halteraufnahmeoberfläche der Rippen elemente in einer bestimmten Klammer position, wenn die Aufnahmeelemente fest und eng mit dem Basiselement in Eingriff stehen, sowie einen zweiten federnden Haltearm auf weisen, der mit dem Basiselement in einer Position in Eingriff gelangt, welche räum lich von der Klammerposition getrennt ist, um den ersten Haltearm gegen die Halteraufnahme fläche zu pressen, wodurch das Träger element stabil auf dem Basiselement ge halten wird, bis der erste Haltearm ge löst ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Rippenelemente ein
Paar von Rippen aufweisen, von denen jede
Halteraufnahmeflächen aufweist, wobei die
Rippen sich unter einem Winkel zueinander
erstrecken und für einen simultanen Eingriff
durch Teile des ersten Haltearms ausge
staltet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Rippen geradlinig
sind und in einem umgekehrten V ange
ordnet sind, so daß sie von einer Position
an einem Ende des Basiselements zueinander
divergieren.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Halteraufnahme
flächen auf den Rippen jeweils im wesent
lichen eben sind und im wesentlichen in
der gleichen Ebene liegen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Basiselement obere
und untere Enden aufweist, daß die Rippen
elemente mindestens eine Rippe ausweisen,
die sich im wesentlichen longitudinal
von dem oberen Ende zu dem unteren Ende
erstreckt, wobei das Basiselement
longitudinal gleitend auf den Aufnahme
elementen aufgenommen wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Rippenelemente auf
der ersten Oberfläche des Basiselements
bezüglich des ersten federnden Haltearms
so angeordnet sind, daß jeweils ein ver
schiedener Teil des ersten federnden
Haltearms mit den Rippenelementen an
jeder Stelle des Trägerelementes auf dem
Basiselement in Eingriff gelangt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Halteelemente einen
Federclip aufweisen, welcher auf der ersten
Oberfläche des Trägerelementes angeordnet
ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Aufnahmeelemente
ein räumlich voneinander getrenntes Paar
von Flanschen aufweisen, wobei ein Flansch
sich entlang jeder Längsseite des Träger
elements erstreckt, wobei die erste Ober
fläche des Trägerelements zwischen dem
Flansch eine Aussparung aufweist, so daß
das Basiselement in dieser Aussparung
aufgenommen wird.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die erste Oberfläche des
Trägerelements einen Montagezapfen auf
weist, wobei der Federclip eine Öffnung
zwischen dem ersten und dem zweiten Feder
arm aufweist und den Zapfen dort aufnimmt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Federclip eine
Basis aufweist, von der sich der erste
und der zweite Federarm nach oben er
streckt, wobei die Basis ein Paar von
räumlich voneinander getrennten Seiten
flanschen aufweist, die sich im wesent
lichen quer zu den Federarmen erstrecken,
wobei der erste Federarm sich von der
Basis zu einer scharfen freien Endkante
verjüngt, zum Eingriff in die Halte
aufnahmefläche der Rippenelemente und der
zweite Federarm eine abgerundete Ober
fläche für den Eingriff mit dem Basis
element aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Basiselement ein
stückig ausgebildet ist und die Rippen
elemente eine relative Härte aufweisen,
die kleiner ist als die der Halteelemente.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Basiselement aus
einem gesinterten Metall geformt ist und
eine Härte von etwa Rockwell B 75 auf
weist, und daß der Federclip aus Federstahl
gefertigt ist und eine Härte von etwa
Rockwell C 40 bis Rockwell C 50 aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Aufnahmeelemente ein
Paar von räumlich voneinander getrennten
Flanschen aufweisen, daß das Basiselement
räumlich voneinander getrennte Oberflächen
zur gleitenden Verbindung mit den jeweils
entsprechenden Flanschen besitzt, um sich
gegenüberstehende Sätze von Verbindungs
flächen zu bilden, wobei ein Satz der
Verbindungsflächen ein räumlich voneinander
getrenntes Paar von erhabenen Kontaktflächen
aufweist, die sich zwischen ihnen erstrecken,
der andere Satz von Verbindungsflächen
mindestens eine erhabene Kontaktfläche auf
weist, und die erhabenen Kontaktflächen
die Montage von Basis- und Trägerelement
stabilisiert und eine relative Bewegung
und/oder Vibration zwischen ihnen
verhindert.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß die eine erhabene Kontakt
fläche auf dem zweiten Satz von Verbindungs
flächen longitudinal zwischen den Positionen
des Paars von erhabenen Kontaktflächen auf
dem ersten Satz angeordnet ist, wobei die
Kontaktflächen dreieckförmig angeordnet
sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß die beiden Sätze von
Verbindungsflächen gegeneinander geneigt
sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch ge
kennzeichnet, daß die räumlich voneinander
getrennten Flächen und Flansche sich
longitudinal entlang den Seiten des Basis
elements und des Trägerelements erstrecken,
wobei das Basiselement sich verjüngt mit den
Seitenflächen, welche gegen das obere Ende
des Basiselements konvergieren, daß die
Flansche gegen das obere Ende des Träger
elementes konvergieren, so daß die sich
gegenüber stehenden Sätze von Verbindungs
flächen gegeneinander konvergieren, wenn
sich die Sätze gegen das obere Ende der
Vorrichtung erstrecken.
17. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß die erhabenen Kontakt
flächen auf sich gegenüber liegenden
Seitenflächen des Basiselements gebildet
sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß die erste Oberfläche des
Basiselements mindestens drei räumlich von
einander getrennte Gleitkontaktflächen und
eine freie Fläche dazwischen aufweist, wobei
die Gleitkontaktflächen einen festen
Eingriff mit der ersten Oberfläche des
Trägerelements gewährleistet und somit einen
einheitlichen, engen Kontakt des
Basiselements und der Aufnahmelemente er
laubt, wobei eine Bewegung und/oder
Vibration zwischen dem Basiselement und
dem Trägerelement verhindert wird.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die erste Oberfläche des
Basiselements mindestens drei räumlich
voneinander getrennte Gleitkontaktflächen
und eine freie Fläche dazwischen aufweist,
wobei die Gleitkontaktflächen einen festen
Eingriff mit der ersten Oberfläche des
Trägerelements gewährleistet, und somit
einen einheitlichen, engen Kontakt des
Basiselements und der Aufnahmeelemente er
lauben, wodurch eine Bewegung und/oder
Vibration zwischen dem Basis- und dem
Trägerelement verhindert wird.
20. Montagevorrichtung für Fahrzeugzubehör
teile zur Halterung eines Rückspiegels oder
eines anderen Zubehörteils auf einer Träger
fläche, gekennzeichnet durch
ein Basiselement, welches so ausgestaltet
ist, daß es auf einer Trägeroberfläche be
festigt werden kann und ein Zubehörträger
element, welches auf das Basiselement auf
schiebbar ist, wobei sowohl das Basiselement
als auch das Trägerelement vordere, rück
seitige, obere, untere und sich gegenüber
stehende Seitenflächen aufweist, wobei die
Seitenflächen des Basiselements und des
Trägerelements miteinander zusammenwirkende
Elemente zur gleitenden Montage des Träger
elementes auf dem Basiselement aufweist, so
daß die vordere Fläche des Basiselements
einer nach hinten weisenden Oberfläche des
Trägerelementes gegenüber steht, wobei die
vordere Fläche des Basiselements ein Paar
von nach oben stehenden, divergierenden
Rippen aufweist und die nach rückwärts
weisende Fläche des Trägerelementes ein
Federelement aufweist, mit einem ersten
federnden Arm, mit einer scharfen Kante zum
simultanen Eingriff mit den divergierenden
Rippen und mit einem zweiten federnden Arm
zum Eingriff mit einem Teil der vorderen
Fläche des Basiselements in einer Position,
die räumlich vom ersten Arm getrennt ist,
um das Trägerelement auf dem Basiselement zu
stabilisieren, wobei, wenn das Trägerelement
auf das Basiselement aufgeschoben ist, der
erste und der zweite Arm die miteinander
zusammmenwirkenden Mittel eng gegeneinander
pressen, während die scharfe Kante des
ersten Arms in Eingriff mit den
divergierenden Rippen gelangt, um eine
gleitende Rückbewegung des Trägerelementes
von dem Basiselement zu verhindern, bis der
erste Arm gelöst ist.
21. Montagevorrichtung für Fahrzeugzubehörteile
zur Halterung eines Rückspiegels oder eines
anderen Fahrzeugzubehörteils, gekennzeichnet
durch
ein Basiselement zur Anbringung auf einer Trägeroberfläche in einem Fahrzeug;
ein Trägerelement, welches am Basiselement befestigt ist zur Halterung eines Fahrzeug zubehörteils, wobei das Basis- und das Trägerelement ein räumlich voneinander ge trenntes Paar von miteinander zusammen wirkenden Flächen zur gleitenden Montage des Trägerelements auf dem Basiselement aufweisen, wobei eines der Paare der mit einander zusammenwirkenden Oberflächen ein räumlich voneinander getrenntes Paar von erhabenen Kontaktflächen aufweist, die sich zwischen den miteinander zusammenwirkenden Oberflächen erstrecken und das andere der beiden Paare von miteinander zusammen wirkenden Oberflächen mindestens eine er habene Kontaktfläche aufweist, die sich dazwischen erstreckt, wobei die erhabenen Kontaktflächen einen festen Kontakt zwischen den miteinander zusammenwirkenden Flächen gewährleistet, um die Montage zu stabilisieren und eine Bewegung und/oder Vibration zwischen Basis- und Trägerelement zu verhindern;
und Federelemente auf einem der Basis- und Trägerelemente zum Eingriff mit dem jeweils anderen Element und zum Halten des Träger elements auf dem Basiselement.
ein Basiselement zur Anbringung auf einer Trägeroberfläche in einem Fahrzeug;
ein Trägerelement, welches am Basiselement befestigt ist zur Halterung eines Fahrzeug zubehörteils, wobei das Basis- und das Trägerelement ein räumlich voneinander ge trenntes Paar von miteinander zusammen wirkenden Flächen zur gleitenden Montage des Trägerelements auf dem Basiselement aufweisen, wobei eines der Paare der mit einander zusammenwirkenden Oberflächen ein räumlich voneinander getrenntes Paar von erhabenen Kontaktflächen aufweist, die sich zwischen den miteinander zusammenwirkenden Oberflächen erstrecken und das andere der beiden Paare von miteinander zusammen wirkenden Oberflächen mindestens eine er habene Kontaktfläche aufweist, die sich dazwischen erstreckt, wobei die erhabenen Kontaktflächen einen festen Kontakt zwischen den miteinander zusammenwirkenden Flächen gewährleistet, um die Montage zu stabilisieren und eine Bewegung und/oder Vibration zwischen Basis- und Trägerelement zu verhindern;
und Federelemente auf einem der Basis- und Trägerelemente zum Eingriff mit dem jeweils anderen Element und zum Halten des Träger elements auf dem Basiselement.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch ge
kennzeichnet, daß die eine erhabene Kontakt
fläche auf dem anderen Paar der miteinander
zusammenwirkenden Oberflächen longitudinal
zwischen den Positionen des Paars von er
habenen Kontaktflächen auf dem anderen Paar
der miteinander zusammenwirkenden Ober
flächen angeordnet ist, wobei die erhabenen
Kontaktflächen dreieckförmig angeordnet
sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch ge
kennzeichnet, daß das räumlich voneinander
getrennte Paar von miteinander zusammen
wirkenden Oberflächen Seitenflächen auf dem
Basiselement und Flansche auf dem Träger
element aufweist, wobei die Seitenflächen
und Flansche jeweils zueinander geneigt sind
und gegen das obere Ende der Vorrichtung
konvergieren, um eine doppelte Verjüngung
auf der Vorrichtung zu bilden.
24. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Basiselement eine
vordere Fläche aufweist, die gleitend in
Eingriff mit einer gegenüberliegenden
Fläche auf dem Trägerelement bringbar ist,
wobei die vordere Oberfläche mindestens drei
räumlich voneinander getrennte
Gleitkontaktflächen aufweist, sowie eine
freie Fläche dazwischen, und die
Gleitkontaktflächen einen festen Eingriff
zwischen dem Basis- und dem Trägerelement
gewährleisten, und einen einheitlichen,
stabilen Kontakt zwischen den miteinander
zusammenwirkenden Oberflächen erlauben.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Basiselement Rippen
elemente auf der vorderen Oberfläche auf
weist, zum Eingriff mit den Federelementen,
wobei die Rippenelemente eine Halteraufnahme
fläche aufweist, die dem Trägerelement
gegenüberliegt, daß die Federelemente einen
ersten federnden Haltearm aufweisen, der in
klammernden Eingriff mit der Halteraufnahme
fläche der Rippenelemente bringbar ist, und
zwar in einer festgelegten Klammerposition,
wenn die miteinander zusammenwirkenden
Oberflächen fest miteinander in Eingriff
stehen, sowie einen zweiten federnden Halte
arm, der mit dem Basiselement in einer
Position in Eingriff steht, die räumlich
von der Klammerposition getrennt ist, um den
ersten Haltearm gegen die Halteraufnahme
fläche preßt, wobei das Trägerelement stabil
auf dem Basiselement gehalten ist, bis der
erste Haltearm gelöst ist.
26. Montagevorrichtung für Fahrzeugzubehörteile
zur Halterung eines Rückspiegels oder eines
anderen Fahrzeugzubehörteils, gekennzeichnet
durch
ein Basiselement zur Anbringung an einer Trägerfläche in einem Fahrzeug;
ein Trägerelement, welches auf das Basis element montiert ist, zum Tragen eines Fahrzeugzubehörteils, wobei das Basis- und Trägerelement miteinander zusammenwirkende Oberflächen zur gleitenden Montage des Trägerelementes auf dem Basiselement auf weisen, wobei das Basiselement eine vordere Oberfläche aufweist, die in gleitenden Eingriff mit einer gegenüberliegenden Oberfläche des Trägerelementes bringbar ist, wobei die vordere Oberfläche mindestens drei räumlich voneinander getrennte Gleitkontakt flächen und eine freie Fläche dazwischen aufweist, wobei die Gleitkontaktflächen einen sicheren Eingriff zwischen dem Basis- und dem Trägerelement gewährleisten, und einen einheitlichen, stabilen Kontakt zwischen den miteinander zusammenwirkenden Oberflächen erlauben,
und Halteelemente auf einem der Basis- bzw. Trägerelemente zum Eingriff mit dem jeweils anderen Element und zum Halten des Träger elements auf dem Basiselement, wobei das jeweils andere der Basis- bzw. Trägerelemente Rippenelemente zum Eingriff in die Halteelemente aufweist, wobei die Rippenelemente Halteaufnahmeflächen auf weisen, die den Halteelementen gegenüber liegen.
ein Basiselement zur Anbringung an einer Trägerfläche in einem Fahrzeug;
ein Trägerelement, welches auf das Basis element montiert ist, zum Tragen eines Fahrzeugzubehörteils, wobei das Basis- und Trägerelement miteinander zusammenwirkende Oberflächen zur gleitenden Montage des Trägerelementes auf dem Basiselement auf weisen, wobei das Basiselement eine vordere Oberfläche aufweist, die in gleitenden Eingriff mit einer gegenüberliegenden Oberfläche des Trägerelementes bringbar ist, wobei die vordere Oberfläche mindestens drei räumlich voneinander getrennte Gleitkontakt flächen und eine freie Fläche dazwischen aufweist, wobei die Gleitkontaktflächen einen sicheren Eingriff zwischen dem Basis- und dem Trägerelement gewährleisten, und einen einheitlichen, stabilen Kontakt zwischen den miteinander zusammenwirkenden Oberflächen erlauben,
und Halteelemente auf einem der Basis- bzw. Trägerelemente zum Eingriff mit dem jeweils anderen Element und zum Halten des Träger elements auf dem Basiselement, wobei das jeweils andere der Basis- bzw. Trägerelemente Rippenelemente zum Eingriff in die Halteelemente aufweist, wobei die Rippenelemente Halteaufnahmeflächen auf weisen, die den Halteelementen gegenüber liegen.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Halteelemente einen
ersten federnden Haltearm aufweisen, welcher
in klammerndem Eingriff mit der Halteauf
nahmefläche der Rippenelemente steht, und
zwar in einer bestimmten Klammerposition,
wenn das Trägerelement in festem und engem
Eingriff mit dem Basiselement steht, sowie
einen zweiten federnden Haltearm, welcher
mit dem Basiselement in Eingriff steht, und
zwar in einer Position, die räumlich von der
Klammerposition getrennt ist, um den ersten
Haltearm gegen die Halteraufnahmefläche zu
pressen, wobei das Trägerelement stabil auf
dem Basiselement gehalten ist, bis der erste
Haltearm gelöst ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Halteelement ein
Federclip mit einer größeren Härte als die
Rippenelemente ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Trägerelement ein
Paar von räumlich voneinander getrennten
Flanschen aufweist, daß das Basiselement
räumlich voneinander getrennte Flächen zur
gleitenden Verbindung mit den räumlich von
einander getrennten Flanschen aufweist, um
sich gegenüberliegende Sätze von
Verbindungsflächen zu erzeugen, wobei ein
Satz der Verbindungsflächen ein räumlich
voneinander getrenntes Paar von erhabenen
Kontaktflächen aufweist, die sich da
zwischen erstrecken und der andere Satz
von Verbindungsflächen mindestens eine
erhabene Kontaktfläche dazwischen aufweist,
wobei die erhabenen Kontaktflächen die
Montage des Basis- und des Trägerelementes
stabilisieren und eine relative Bewegung
und/oder Vibration zwischen ihnen
verhindern.
30. Basiselement zum Tragen eines Rückspiegels
oder eines anderen Fahrzeugzubehörteils,
gekennzeichnet durch
einen Körper mit einer vorderen, einer rückseitigen, einer oberen, einer unteren und sich gegenüber liegenden Seitenflächen,
wobei die rückseitige Oberfläche so ausge staltet ist, daß sie an einer Trägerfläche im Fahrzeug befestigt werden kann, und die vordere Oberfläche mindestens eine erhabene Rippe aufweist, welche sich im allgemeinen longitudinal in einer Richtung vom oberen Ende zum unteren Ende erstreckt und zum Eingriff mit einem Halter an einem Zubehör teileträgerelement dient, wobei eine der sich gegenüberliegenden Seitenflächen ein Paar von erhabenen Kontaktflächen zum Ein griff mit einer Verbindungsfläche im Trägerelement aufweist, und die andere der sich gegenüberliegenden Seitenflächen mindestens eine erhabene Kontaktfläche zum Eingriff mit einer anderen Verbindungsfläche am Trägerelement aufweist.
einen Körper mit einer vorderen, einer rückseitigen, einer oberen, einer unteren und sich gegenüber liegenden Seitenflächen,
wobei die rückseitige Oberfläche so ausge staltet ist, daß sie an einer Trägerfläche im Fahrzeug befestigt werden kann, und die vordere Oberfläche mindestens eine erhabene Rippe aufweist, welche sich im allgemeinen longitudinal in einer Richtung vom oberen Ende zum unteren Ende erstreckt und zum Eingriff mit einem Halter an einem Zubehör teileträgerelement dient, wobei eine der sich gegenüberliegenden Seitenflächen ein Paar von erhabenen Kontaktflächen zum Ein griff mit einer Verbindungsfläche im Trägerelement aufweist, und die andere der sich gegenüberliegenden Seitenflächen mindestens eine erhabene Kontaktfläche zum Eingriff mit einer anderen Verbindungsfläche am Trägerelement aufweist.
31. Basiselement nach Anspruch 30, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Rippe eine im
allgemeinen flache Oberfläche zum Eingriff
durch den Halter auf dem Trägerelement auf
weist.
32. Basiselement nach Anspruch 31, dadurch ge
kennzeichnet, daß es eine zweite erhabene
Rippe aufweist und sich die beiden Rippen
unter einem Winkel gegeneinander erstrecken
und für einen simultanen Eingriff durch
Teile des Halters am Trägerelement ausge
bildet sind.
33. Basiselement nach Anspruch 32, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Rippen geradlinig
und in einem umgekehrten V angeordnet sind,
so daß sie von einem Ort gegeneinander
divergieren, der unmittelbar neben dem
oberen Ende des Körpers liegt.
34. Basiselement nach Anspruch 30, dadurch ge
kennzeichnet, daß die eine erhabene Kontakt
fläche auf der anderen Seitenfläche
longitudinal zwischen den Stellungen des
Paars von erhabenen Kontaktflächen auf der
einen Seitenfläche angeordnet ist, wobei
die erhabenen Kontaktflächen dreieckförmig
angeordnet sind.
35. Basiselement nach Anspruch 34, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Seitenflächen entlang
ihrer Längen gegeneinander geneigt sind, so
daß der Abstand zwischen den beiden Seiten
flächen an der rückseitigen Fläche des
Körpers am geringsten ist.
36. Basiselement nach Anspruch 35, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Körper sich verjüngt,
wobei die Seitenflächen gegeneinander
konvergieren, wenn sie sich gegen das obere
Ende des Körpers erstrecken.
37. Basiselement nach Anspruch 30, dadurch ge
kennzeichnet, daß die vordere Fläche
mindestens drei räumlich voneinander ge
trennte Gleitkontaktflächen und eine freie
Fläche dazwischen aufweist, wobei die
Gleitkontaktflächen so ausgestaltet sind,
daß sie einen festen Eingriff mit den
Verbindungsflächen auf dem Trägerelement
gewährleisten und einen einheitlichen,
stabilen Kontakt der erhabenen Kontakt
flächen auf den Seitenflächen und den
damit verbundenen Oberflächen am Träger
element erlauben.
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