DE3834545A1 - Flexibles schliessorgan, insbesondere herzklappe, und verfahren zur herstellung desselben - Google Patents

Flexibles schliessorgan, insbesondere herzklappe, und verfahren zur herstellung desselben

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von flexiblen Schließorganen, insbesondere Herzklappen, die ein Gehäuse und mindestens ein im Gehäuse angeordnetes und damit verbundenes flexibles segelförmiges Schließelement aufweisen, das zwischen einer offenen und einer geschlossenen quasistabilen Endlage hin- und herbewegbar ist, wobei es seine Krümmung ändert, bei dem man das Schließelement formt und gleichzeitig an das Gehäuse anformt oder ein vorgeformtes Schließelement mit dem Gehäuse verbindet, insbesondere an dieses anformt.
Ein Verfahren der vorstehend beschriebenen Art ist bekannt (Nahtlose Integration von Polyurethan-Taschenklappen-Segeln in verschiedene Klappenringgeometrien von M. Herold, B. Reck aus Forschungsbericht 1983-84, Helmholtz Institut, RWTH Aachen, S. 85-89). Das in dieser Veröffentlichung beschriebene Verfahren dient zur Herstellung einer dreisegligen Herzklappe, wobei man ein vorgefertigtes Klappengehäuse auf einer Tauchform befestigt, welche Formflächen für die zu formenden Schließelemente, d. h. Segel, der Herzklappe aufweist. Diese Formflächen weisen eine zweidimensionale Krümmung auf und geben die Form der Schließelemente im geschlossenen Zustand der Herzklappe wieder. Die Tauchform wird dann mit dem aufgeschobenen Klappengehäuse in eine Polyurethanlösung eingetaucht, wodurch sich auf den Formflächen dünne Lagen aus Polyurethan ausbilden, die die Schließelemente der Klappe bilden. Diese Schließelemente werden gleichzeitig an das Klappengehäuse angeformt. Die Tauchform wird dann aus dem entsprechenden Tauchbad entfernt. Je nach der gewünschten Dicke der Schließelemente kann der Tauchvorgang mehrere Male wiederholt werden. Schließlich werden die trockenen, aber noch miteinander verbundenen Segel getrennt. Anschließend kann die Klappe durch einfaches Abziehen von der Tauchform entformt werden.
Wie vorstehend erwähnt, werden bei diesem bekannten Verfahren die Schließelemente im "geschlossenen Zustand" der Klappe hergestellt, d. h. die Formflächen sind so gekrümmt ausgebildet, daß die sich auf den Formflächen ausbildende flexible Polyurethanlage eine Form besitzt, die die einzelnen Schließelemente im geschlossenen Zustand der Klappe einnehmen. Bei dieser Form handelt es sich in der Regel um eine Teilkugelform, jedenfalls um ein zweifach gekrümmtes Gebilde. Eine derartige Form mit zweidimensionaler Krümmung hat man insbesondere aus Gründen einer besseren Spannungsverteilung über das Schließelement im geschlossenen Zustand desselben gewählt. Bekanntlich stellt hierfür die Kugel ein besonders geeignetes Gebilde dar.
Eine solche vorgeprägte Kugelform der Schließelemente hat jedoch den Nachteil, daß relativ hohe Beuldrücke erforderlich sind, um die nach innen gewölbte Kugelform beim Öffnen der Klappe in eine nach außen gewölbte Kugelform zu überführen. Bei dieser Segelbewegung ist ferner die Gefahr groß, daß Faltungen des Materials innerhalb des Schließelementes auftreten. Diese Faltungen bewirken lokal sehr hohe Biege- Wechsel-Beanspruchungen, die zum frühzeitigen Verschleiß führen. Zudem sind diese Faltungen und die sich daraus ergebende ungenügende Strömungsführung Ursache für das Auslösen von Thrombosierungs- und Hämolysereaktionen aufgrund der auftretenden erhöhten Schubspannungen. Es wird ferner angenommen, daß auch die Neigung zur Kalzifizierung hierdurch erhöht wird.
Wie erwähnt, sind bei den durch das eingangs beschriebene Verfahren hergestellten Herzklappen, die im geschlossenen Zustand hergestellt werden und bei denen entsprechende Vorkrümmungen in die Schließelemente eingebaut werden, sehr hohe, dreidimensionale Verspannkräfte (Beuldrücke) erforderlich, um die Schließelemente von ihrer zur Strömung hin gesehenen konvexen Form (geschlossener Zustand) in die konkave Form (geöffneter Zustand) zu überführen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der angegebenen Art zu schaffen, mit dem ein Schließorgan hergestellt werden kann, das sich durch ein besonders gutes Öffnungs- und Schließverhalten ohne störende Faltenbildung auszeichnet und bei dem besonders niedrige Drücke ausreichen, um die Schließelemente vom geschlossenen in den geöffneten Zustand und umgekehrt zu überführen.
Erfindungsgemäß soll ferner ein Verfahren zur Verfügung gestellt werden, mit dem ein Schließorgan hergestellt werden kann, das der menschlichen Aortenklappe besonders ähnlich ist und das sich somit in besonders günstiger Weise zur Implantation im menschlichen Herzen eignet. Ein solches Schließorgan soll eine besonders gute Hämodynamik und Dauerfestigkeit aufweisen.
Die vorstehend genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß bei dem eingangs beschriebenen Verfahren dadurch gelöst, daß man das Gehäuse radial aufweitet, das Schließelement als im wesentlichen ebenes Flächenelement formt und im aufgeweiteten Zustand des Gehäuses gleichzeitig an dieses anformt oder mit dem aufgeweiteten Gehäuse verbindet, insbesondere an dieses anformt, wobei man das Gehäuse derart aufweitet, daß die sich hierdurch ergebende, gegenüber dem nicht aufgeweiteten Zustand vergrößerte Oberfläche des Schließelementes im Normalzustand des Gehäuses die Einnahme der beiden quasistabilen Endlagen durch das Schließelement ermöglicht.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird somit im Gegensatz zum Stand der Technik das Schließelement nicht im geschlossenen Zustand geformt, sondern in einem zwischen dem geschlossenen und offenen Zustand befindlichen mittleren Zustand, wobei das Schließelement als im wesentlichen ebenes Flächenelement ausgebildet wird. Um zu erreichen, daß dieses ebene Flächenelement sowohl die offene als auch die geschlossene Stellung einnehmen kann, wird es im radial aufgeweiteten Zustand des Gehäuses des Schließorganes geformt und an das Gehäuse angeformt bzw. für den Fall, daß es getrennt vom Gehäuse hergestellt wird, so geformt, daß es an die aufgeweitete Gehäuseform angepaßt ist, wonach es dann mit dem aufgeweiteten Gehäuse verbunden bzw. an dieses angeformt wird. Auf diese Weise erhält das Schließelement eine vergrößerte Oberfläche, die im Normalzustand des Gehäuses zu einer Wölbung des Schließelementes radial nach innen oder außen führt. Diese sich durch die spezielle Art der Formung ergebende überschüssige Oberfläche des Schließelementes wird dabei so bemessen, daß das Schließelement im Normalzustand des Gehäuses die beiden quasistabilen Endlagen im offenen und geschlossenen Zustand einnehmen kann.
Eine Alternative zu dem vorstehend genannten Verfahren ist im Patentanspruch 2 wiedergegeben.
Erfindungsgemäß ist man bestrebt, das Schließelement als im wesentlichen ebenes Flächenelement zu formen, wobei jedoch auch ein in Strömungsrichtung geringfügig einfach gekrümmtes Flächenelement zweckmäßig ist. Diese Ausbildung des Schließelementes wird durch die Formung in einem quasi-mittleren Zustand zwischen dem offenen und geschlossenen Zustand erreicht. Wie erwähnt, wird das Maß für die Aufweitung bzw. Aufspreizung des Gehäuses und damit der Vergrößerung der Oberfläche des Schließelementes durch die beiden Endlagen desselben bestimmt.
Durch das vorstehend beschriebene Herstellverfahren wird erreicht, daß das Schließelement ohne Aufbringung von großen Beuldrücken aus seiner geschlossenen in seine offene Stellung unter Änderung seiner Krümmung überführbar ist. Der Übergang zwischen beiden Endstellungen geschieht dabei faltenlos mit minimalen Rollspannungen durch eine quasi zweidimensionale Rollbewegung. In der offenen Stellung nutzt das Schließelement zudem die begleitenden Strömungskräfte für einen günstigen Schließvorgang und reduziert dadurch die Schließvolumina. Die Segelkinematik entspricht so in hervorragender Weise der von natürlichen Herzklappen.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren können die bei bisher üblichen Segelgeometrien aufgeprägten Form-Memory-Effekte, die entscheidend zum Druckverlust und zur Membranfaltenbildung beitragen, ausgeschaltet werden. Dadurch werden zum einen die Dauerfestigkeit erhöht und zum anderen die Energieverluste reduziert. Der Durchgang durch diese Mittellage (den Herstellzustand) bei jeder Herzaktion ist sowohl für den Öffnungs- als auch für den Schließvorgang energetisch und strömungstechnisch günstig bei besonders geringer Belastung des Segelmaterials.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens macht man sich das bekannte Tauchverfahren zunutze. Hierbei formt man das Schließelement im möglichst ebenen Zustand durch ein Tauchverfahren mit mindestens einem Tauchvorgang, wobei hierdurch gleichzeitig das Schließelement an das dann radial aufgeweitete Gehäuse angeformt wird.
In Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens weitet man das Gehäuse in Strömungsrichtung auf, wobei man vorzugsweise die Aufweitung unter einem Öffnungswinkel von 2-20° vornimmt.
Zur Durchführung der Aufweitung des Gehäuses macht man sich die bereits bei dem bekannten Tauchverfahren verwendete Tauchform in der Form eines Dornes zunutze. Wie erwähnt, wurde bei dem bekannten Verfahren das Gehäuse auf den Dorn aufgeschoben und daran arretiert, wonach der Formvorgang des Schließelementes durchgeführt wurde. Erfindungsgemäß wird nunmehr ein Dorn eingesetzt, der eine radiale Aufweitung des Gehäuses, insbesondere eine konische Aufweitung desselben in Strömungsrichtung, bewirkt. Desweiteren unterscheidet sich dieser Dorn von dem bei dem bekannten Verfahren eingesetzten Dorn dadurch, daß der Dorn eine im wesentlichen ebene Formfläche, ggf. eine in Strömungsrichtung geringfügig gekrümmte Formfläche, aufweist.
Bei einer speziellen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens stellt man ein drei Schließelemente aufweisendes Schließorgan (Herzklappe) durch Aufweiten eines drei Pfosten besitzenden Gehäuses und Anformen bzw. Verbinden der Schließelemente (Segel) an das bzw. mit dem Gehäuse her. Hierbei wird das Gehäuse auf die sich in Strömungsrichtung konisch erweiternde Tauchform (Dorn) aufgeschoben, wobei die Pfosten des Gehäuses radial aufgespreizt werden. Entsprechend der gewünschten Endschichtdicke der Segel wird der so vorbereitete Dorn ein- oder mehrmals in eine entsprechende Kunststofflösung, insbesondere Polyurethan, eingetaucht, herausgezogen und anschließend getrocknet. Nach dem eigentlichen Formgebungsprozeß der drei Schließelemente wird die hergestellte Klappe entsprechend dem Linienzug der freien Segelenden mittels eines geeigneten Verfahrens geschnitten und vom Dorn entformt. Das Gehäuse dieser so gefertigten Herzklappe verformt sich anschließend mit den entsprechenden Segeln in deren offenen (systolischen) Zustand. In diesem Zustand besitzt das Gehäuse eine kreiszylindrische Form, an die sich das Schließelement anpaßt, d. h. den Teil einer Zylindermantelfläche bildet.
Als bevorzugtes Herstellungsmaterial für die Schließelemente kommen geeignete blut- und gewebeverträgliche Kunststoffe, insbesondere Polyurethan, zur Anwendung.
Das auf diese Weise mit dem Schließelement versehene Gehäuse kann anschließend mit einem geeigneten Nahtring versehen werden, der eine Befestigung am entsprechenden Gewebe ermöglicht.
Bei einer speziellen Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei der man einen möglichst glatten Übergang zwischen Gehäuse und Schließelement erzielen will, geht man so vor, daß man den Dorn bzw. die Tauchform zuerst durch Tauchen mit mindestens einer ersten Materialschicht überzieht, dann das Gehäuse auf die Tauchform aufschiebt und entsprechend aufweitet und schließlich durch Tauchen mindestens eine zweite Materialschicht aufbringt. Man kann dann die entsprechende Schicht umstülpen und in einer Außenrille mit dem Gehäuse verkleben bzw. verschweißen. Der darüber gesetzte Nahtring verdeckt die entsprechende Verbindungsstelle.
Es versteht sich, daß das vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Verfahren nicht allein zur Herstellung von Herzklappen geeignet ist. Es können hiermit vielmehr auch andere Schließorgane (Ventile), beispielsweise für Blutpumpen, hergestellt werden. Wie erwähnt, werden für die Herstellung vorzugsweise Kunststoffe eingesetzt; es ist jedoch auch eine Herstellung mit durch Züchtung gewonnenem biologischen Gewebe möglich. Auch die Zahl der Schließelemente kann variabel sein; so ist das Verfahren insbesondere zur Herstellung von Schließorganen mit einem, zwei und drei Schließelementen geeignet. Dies schließt jedoch nicht aus, daß auch Organe mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Schließelementen hergestellt werden können.
Die erfindungsgemäß hergestellten Schließorgane besitzen den weiteren Vorteil, daß sie sehr gut schließen und sehr weit öffnen, d. h. im geöffneten Zustand allenfalls eine geringe Strömungsbeeinflussung bewirken. So bewirkt beispielsweise bei einer Klappe mit zylindrischem Gehäuse die Strömung eine Öffnung des Schließelementes nahezu in die vollständige Zylinderstellung, so daß sich im Bereich des geöffneten Schließelementes laminare Strömungsverhältnisse ohne Turbulenzen ausbilden. Durch die vorgegebene zweidimensionale Krümmung, die durch das eingangs beschriebene Verfahren nach dem Stand der Technik hergestellt wird, können diese Verhältnisse nicht erreicht werden.
Als bevorzugte Materialstärke für das Schließelement gelangt ein Bereich von 50-800 µm, insbesondere 100-300 µm, zur Anwendung, wobei bei biologischem Material 600-800 µm bevorzugt werden.
Das vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Verfahren läßt sich neben dem erwähnten Tauchverfahren auch durch andere Kunststoffverarbeitungsverfahren verwirklichen, beispielsweise durch Pressen, Spritzpressen, Spritzgießen, Thermoformen und elektrostatisches Beflocken. Das erwähnte Tauchverfahren wird jedoch bevorzugt verwendet, da es die Formung des Schließelementes und dessen Anformung an das Gehäuse in einem Arbeitsschritt ermöglicht. Bei getrennter Herstellung des Schließelementes kann die Verbindung desselben mit dem Gehäuse durch ein thermisches Verfahren oder ein Klebeverfahren erfolgen. Das getrennt hergestellte Schließelement besitzt hierbei beispielsweise die Form einer ebenen Folie.
Die Schließelemente (Segel) können auch integriert mit sogenannten Bulben (Sinus valsalvae) ähnlich der natürlichen Aortenklappen gefertigt werden. Dabei kann eine solche Bulbenklappe in künstliche Blutpumpen oder als Conduit-Klappenimplantat zum Ersatz geschädigter Aortenklappen eingesetzt werden. Der Conduit kann dabei nur die Form eines zylindrischen Schlauches annehmen. Die Segel können auch direkt in eine künstliche Blutpumpe ohne Bulben integriert werden.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Schließorgan, insbesondere eine künstliche Herzklappe, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 22. Derartige Herzklappen sind bekannt (s. hierzu die eingangs genannte Veröffentlichung). Sie setzen sich aus zwei Hauptelementen zusammen, den drei jeweils um 120° gegeneinander versetzten flexiblen Schließelementen (Segelmembranen) und dem Gehäuse zur Aufnahme dieser Schließelemente (Segelmembranen). Wenn das Schließorgan als künstliche Herzklappe ausgebildet ist, wovon bei der nachfolgenden Beschreibung ausgegangen wird, so besitzt es desweiteren einen Nahtring, der zur Befestigung der Herzklappe im Gewebe des natürlichen Herzens erforderlich ist. Die flexiblen Schließelemente können hierbei den gesamten Durchflußquerschnitt des Gehäuses vollkommen verschließen, wobei sich die Schließelemente aneinander abstützen. Damit ermöglicht die Herzklappe den Blutstrom durch das Herz in nur einer Richtung.
Die Problematik von derartigen Schließorganen, die im geschlossenen Zustand der Schließelemente hergestellt werden, und zwar derart, daß in die Schließelemente eine entsprechende Krümmung bereits bei der Formung eingeprägt wird, wurde bereits eingangs geschildert. Es treten während der Bewegung der Schließelemente aus dem geschlossenen in den offenen Zustand und umgekehrt Faltungen des Materials im Schließelement (Membran) auf, die lokal sehr hohe Biege- Wechsel-Beanspruchungen bewirken, die zum frühzeitigen Verschleiß führen. Desweiteren sind relativ hohe Beuldrücke erforderlich, um die Schließelemente die gewünschte Schnappbewegung durchführen zu lassen.
Erfindungsgemäß soll ein Schließorgan geschaffen werden, bei dem bei der Bewegung der Schließelemente besonders geringe Faltungen des Materials auftreten und die die entsprechende Bewegung bei besonders niedrigen Beuldrücken ausführen. Das erfindungsgemäß ausgebildete Schließorgan soll daher ein besonders gutes Öffnungs- und Schließverhalten ohne störende Faltenbildung, ähnlich der menschlichen Aortenklappe, aufweisen und sich somit in besonders guter Weise zur Implantation im menschlichen Herzen eignen. Sowohl die Hämodynamik als auch die Dauerfestigkeit sollen verbessert werden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Schließorgan der angegebenen Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 22 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Schließelemente geschieht der Übergang derselben zwischen den beiden quasi-stabilen Endstellungen (bei der Herzklappe Diastole und Systole) durch eine zweidimensionale Rollbewegung, die ohne Faltenbildung und mit minimalen erforderlichen Beuldrücken abläuft. Wenn das Schließorgan als künstliche Herzklappe ausgebildet ist, wird hierdurch in besonders exakter Weise die Funktionsweise der natürlichen Aortenklappe simuliert.
In der offenen Stellung formen sich die drei Schließelemente nahezu zylindrisch mit Einwölbungen an den jeweiligen Pfosten des Gehäuses aus. Diese offene, quasi-stabile Stellung, in der die gesamte Oberfläche des Schließelementes von beiden Seiten zugänglich ist (eindimensional gekrümmt) eignet sich besonders zur Durchführung einer Oberflächenmodifikation, um die Biokompatibilität zu erhöhen. Darüberhinaus garantiert die erfindungsgemäße Konstruktion eine weiche, ungestörte Strömungsführung in der offenen Stellung und vermeidet damit durch Wirbel erzeugte blutschädigende hohe Schubspannungen. In dieser Lage, in der wie erwähnt, keine eingeprägte Kugelform etc. vorhanden ist, können sich die entspannten Schließelemente der Strömung anpassen, dabei einen minimalen Strömungswiderstand erzeugen und die physiologische Strömung der natürlichen Herzklappe simulieren.
In der anderen quasi-stabilen Stellung verschließen die Schließelemente den Durchflußquerschnitt des Schließorgans nahezu völlständig. Die verbleibende Öffnungsfläche weist im Schnitt die Form eines wellenförmigen, dreistrahligen Sterns auf. Die Schließelemente legen sich hierbei aufgrund des auftretenden Druckgradienten flächenhaft eng bzw. dicht aneinander. Es entstehen Überlappungsbereiche, die dann den Durchflußquerschnitt vollständig verschließen.
Die vorhandenen Gehäusepfosten, die die einzelnen Taschen begrenzen, neigen sich dabei leicht zur Mitte des Schließorgans hin, um so die Kräfteübertragung auf die Schließelemente zu dämpfen. Die Schließelemente weisen hierbei die Form eines Teiles der Mantelfläche eines zur Achse des Schließorganes geneigten Zylinders aus. Genauer gesagt, besitzen die Schließelemente in dieser Stellung im Bereich ihrer Verbindungslinien mit dem Gehäuse noch einen zylindrischen Abschnitt, der sich zur Mitte des Schließelementes hin kontinuierlich in die vorstehend beschriebene Zylindermantelteilfläche umwölbt. Dabei erfolgt ein stetiger Übergang von der zunächst zylindrischen Form des Schließelementes auf eine zur Klappenmitte hin dreiecksförmige Segeloberkante. Durch diese Formgebung erzielt man ein besonders günstiges Stütz-Tragesystem zum Auffangen der während der Diastole wirksamen Druckdifferenz über der Herzklappe. Das Gehäuse des erfindungsgemäßen Schließorganes besitzt vorzugsweise eine Form, die sich aus dem Schnitt eines rohrförmigen Kreiszylinders (Gehäuse) mit einem unter einem bestimmten Winkel zur Schließorganachse angestellten weiteren Kreiszylinder ergibt. In entsprechender Weise ergibt sich die Form der Verbindungslinien zwischen den Schließelementen und dem Gehäuse.
Das Gehäuse weist demnach drei Taschen auf, die durch sich nach oben verengende Pfosten begrenzt werden.
Das erfindungsgemäß ausgebildete Schließorgan wird bevorzugt nach dem eingangs beschriebenen Verfahren hergestellt.
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Schließorganes gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine zur Praktizierung des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendete Tauchform, auf der sich ein Gehäuse im aufgeweiteten Zustand befindet;
Fig. 2 eine erfindungsgemäß ausgebildete Dreisegel-Herzklappe im geschlossenen Zustand;
Fig. 3 die Herzklappe der Fig. 2 im geöffneten Zustand;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Herzklappe im geschlossenen Zustand; und
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Herzklappe im geöffneten Zustand.
Die in Fig. 1 dargestellte Tauchform (Dorn) 1 besteht aus einem zylindrischen Abschnitt 2, einem konischen Abschnitt 3, der in der Draufsicht dreiecksförmig ausgebildet ist, wie bei 8 gezeigt. Die Tauchform besteht vorzugsweise aus Edelstahl, auf dem die auszubildenden Schließelemente geformt werden können. Im Bereich des konischen Abschnitts 3 befinden sich drei Formflächen 5, die im wesentlichen eben sind (zum oberen Ende der Tauchform hin leicht gekrümmt sind).
Zur Herstellung einer künstlichen Dreisegel-Herzklappe wird ein vorgefertigtes, im wesentlichen zylindrisches Klappengehäuse 4, das drei Taschen zur Aufnahme der entsprechenden Schließelemente aufweist, vom zylindrischen Ende der Tauchform her auf diese aufgeschoben. Das Gehäuse wird dabei soweit aufgeschoben, bis es auf den konischen Abschnitt 3 zu sitzen kommt und dabei radial aufgeweitet wird. Die Grenze zwischen dem konischen Abschnitt 3 und dem zylindrischen Abschnitt 2 liegt dabei etwa am tiefsten Punkt der Gehäusetaschen.
Das Gehäuse wird dann so justiert, daß seine Pfosten 6 auf den entsprechenden Lagerflächen (zwischen den Formflächen) des konischen Abschnitts zu liegen kommen. In diesem Zustand wird die Tauchform ein oder mehrere Male in ein entsprechendes Bad einer Kunststofflösung eingetaucht, wobei sich auf den Formflächen 5 eine flexible Kunststoffolie ausbildet, die sich an den Verbindungslinien 7 an das Gehäuse anformt. Nach Beendigung des Tauchvorganges und einem entsprechenden Trocknungsvorgang werden die auf den Formflächen 5 ausgebildeten Schließelemente zurecht geschnitten, wonach die fertige Herzklappe von der Tauchform entfernt wird. Die Klappe kann dann mit einem entsprechenden Nahtring versehen werden, der in der hierzu vorgesehenen Nut 20 befestigt wird.
Eine Dreisegel-Herzklappe, die vorzugsweise nach dem in Verbindung mit Fig. 1 beschriebenen Verfahren hergestellt worden ist, ist in den Fig. 2 bis 4 dargestellt. Fig. 2 zeigt die aus einem Nahtring 14, dreisegelförmigen flexiblen Schließelementen 12 und einem Gehäuse 11 bestehende Herzklappe 10 im geschlossenen Zustand der Schließelemente, während Fig. 3 die Herzklappe im offenen Zustand der Schließelemente zeigt. Das Gehäuse 11 der Herzklappe entspricht im wesentlichen dem in Verbindung mit Fig. 1 beschriebenen Gehäuse. Die drei Schließelemente sind an den Verbindungslinien 15 an das Gehäuse angeformt. Wie man bei den in Fig. 2 dargestellten Schließelementen erkennen kann, besitzen diese im geschlossenen Zustand im wesentlichen die Form eines Teiles der Mantelfläche einer zur Achse des Schließorganes geneigten Kreiszylinders, wobei sich diese Teile im druckbelasteten Zustand zur Mitte des Schließorganes hin kontinuierlich in eine verjüngende Rotationsform wandelt. In diesem geschlossenen Zustand legen sich die drei Schließelemente mit ihren Oberkanten aneinander (wie bei 21 gezeigt), so daß auf diese Weise der entsprechende Durchflußquerschnitt verschlossen wird.
Wie man Fig. 3 entnehmen kann, besitzen im geöffneten Zustand der Schließelemente 12 diese im wesentlichen die Form einer Zylindermantelteilfläche, d. h. die Schließelemente setzen die durch die Pfosten 13 des Gehäuses vorgegebene Zylinderkrümmung fort. Die Schließelemente bilden daher in diesem Zustand nahezu eine Fortsetzung des Gehäuses, durch die die drei Gehäusetaschen ausgefüllt werden.
Fig. 4 zeigt die Herzklappe der Fig. 2 und 3 im geschlossenen Zustand der Schließelemente. Diese legen sich im geschlossenen Zustand mit ihren Oberkanten aneinander an (bei 21), wobei die Oberkante eines Schließelementes dabei die Form der beiden Schenkel eines Dreiecks einnimmt. Fig. 5 zeigt die Herzklappe im geöffneten Zustand in der Draufsicht.

Claims (27)

1. Verfahren zum Herstellen von flexiblen Schließorganen, insbesondere künstlichen Herzklappen, die ein Gehäuse und mindestens ein im Gehäuse angeordnetes und damit verbundenes flexibles segelförmiges Schließelement aufweisen, das zwischen einer offenen und einer geschlossenen quasistabilen Endlage hin- und herbewegbar ist, wobei es seine Krümmung ändert, bei dem man das Schließelement formt und gleichzeitig an das Gehäuse anformt oder ein vorgeformtes Schließelement mit dem Gehäuse verbindet, insbesondere an dieses anformt, dadurch gekennzeichnet, daß man das Gehäuse radial aufweitet, das Schließelement als im wesentlichen ebenes Flächenelement formt und im aufgeweiteten Zustand des Gehäuses gleichzeitig an dieses anformt oder mit dem aufgeweiteten Gehäuse verbindet, insbesondere an dieses anformt, wobei man das Gehäuse derart aufweitet, daß die sich hierdurch ergebende, gegenüber dem nicht aufgeweiteten Zustand vergrößerte Oberfläche des Schließelementes im Normalzustand des Gehäuses die Einnahme der beiden quasistabilen Endlagen durch das Schließelement ermöglicht.
2. Verfahren zum Herstellen von flexiblen Schließorganen, insbesondere künstlichen Herzklappen, die ein Gehäuse und mindestens ein im Gehäuse angeordnetes und damit verbundenes flexibles segelförmiges Schließorgan aufweisen, das zwischen einer offenen und einer geschlossenen quasistabilen Endlage hin- und herbewegbar ist, wobei es seine Krümmung ändert, bei dem man das Schließelement formt und gleichzeitig an das Gehäuse anformt oder ein vorgeformtes Schließelement mit dem Gehäuse verbindet, insbesondere an dieses anformt, dadurch gekennzeichnet, daß man ein sich radial erweiterndes Gehäuse herstellt, das Schließelement als im wesentlichen ebenes Flächenelement formt und gleichzeitig mit der Herstellung des Gehäuses dieses anformt oder bei getrennter Herstellung mit dem Gehäuse verbindet, insbesondere an dieses anformt, und daß man das Gehäuse durch Aufbringung äußerer Kräfte auf dem Herstellungszustand in einen Zustand verformt, in dem sich eine gegenüber dem nicht erweiterten Zustand vergrößerte Oberfläche des Schließelementes ergibt, die die Einnahme der beiden quasistabilen Endlagen durch das Schließelement ermöglicht.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man das Schließelement entsprechend einer Minimalfläche formt, bei der die mittlere Krümmung an jedem Punkt der Oberfläche gleich Null ist.
4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß man das Schließelement als in Strömungsrichtung geringfügig einfach gekrümmtes Flächenelement formt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß man das Schließelement durch ein Tauchverfahren mit mindestens einem Tauchvorgang formt und gleichzeitig an das Gehäuse anformt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man das Gehäuse in Strömungsrichtung aufweitet, insbesondere konisch aufweitet.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß man mit einem Öffnungswinkel von 2-20° aufweitet.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß man das Gehäuse mit Hilfe eines Dornes radial aufweitet, der mit einer im wesentlichen ebenen Formfläche für das Schließelement versehen ist.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß man mit einem Dorn aufweitet, der mit einer in Strömungsrichtung geringfügig gekrümmten Formfläche für das Schließelement versehen ist.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß man das Gehäuse mit einem sich in Strömungsrichtung erweiternden Dorn, insbesondere konisch erweiternden Dorn, aufweitet.
11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß man das Schließelement aus hochflexiblem biokompatiblen Kunststoff, insbesondere Polyurethan, herstellt.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß man den Dorn durch Tauchen mit mindestens einer ersten Materialschicht überzieht, dann das Gehäuse aufschiebt und aufweitet und dann durch Tauchen mindestens eine zweite Materialschicht auf die Formfläche aufbringt.
13. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß man ein drei Schließelemente aufweisendes Schließorgan durch Aufweiten eines Dreipfosten besitzenden Gehäuses und Anformen bzw. Verbinden der Schließelemente an das bzw. mit dem Gehäuse herstellt oder ein solches Schließorgan durch Herstellen eines sich erweiternden Gehäuses und Aufbringung äußerer Kräfte fertigt.
14. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man ein fertig hergestelltes Schließelement nachträglich mit Hilfe eines thermischen Verfahrens oder eines Klebeverfahrens mit dem Gehäuse verbindet.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10 und 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß man das Schließelement aus einem biologischen Gewebe, beispielsweise Pericardium, Fascia Lata, Duramater oder in vivo bzw. ex vivo gezüchtetem Materialgewebe, herstellt.
16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß man zur Herstellung des Schließelementes eine Formfläche verwendet, bei der das Schließelement abweichend von der mittleren Lage durch geringe Vorkrümmungen in seine geschlossene bzw. offene Position verschoben wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß man die Vorkrümmung derart bemißt, daß die mittlere Krümmung H der Fläche des Schließelementes und des freien Endes desselben im Verhältnis zum Klappeninnendurchmesser d i zwischen -0,6<Hd i/2<0,6 liegt, wobei der Kurvenzug des freien Schließelementrandes insbesondere zwischen -0,3 und +0,3 liegt.
18. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließelement integriert mit Bulben ähnlich der natürlichen Aortenklappe gefertigt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließorgan als Conduit-Klappenimplantat gefertigt wird, wobei der Conduit mit Bulben versehen ist oder nur die Form eines zylindrischen Schlauches annimmt.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließelement direkt in eine künstliche Blutpumpe ohne Bulben integriert wird.
21. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es zum Herstellen von ein-, zwei- und mehrflügeligen Herzklappen eingesetzt wird.
22. Schließorgan, insbesondere künstliche Herzklappe, mit einem zylindrischen Gehäuse mit drei Taschen zur Aufnahme von drei jeweils um 120° gegeneinander versetzt angeordneten flexiblen segelförmigen Schließelementen, die mit dem Gehäuse entlang Verbindungslinien verbunden sind und sich bei einer entsprechenden Anströmung durch eine Schnappbewegung aus einer quasistabilen Endlage im geschlossenen Zustand mit radial nach innen gerichteter Krümmung in eine solche im offenen Zustand mit radial nach außen gerichteter Krümmung bewegen und zurückbewegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließelemente (12) im offenen Zustand in Anpassung an das zylindrische Gehäuse (11) im wesentlichen einfach gekrümmt sind und die Form einer Zylindermantelteilfläche besitzen und im geschlossenen Zustand im wesentlichen die Form eines Teiles der Mantelfläche eines zur Achse des Schließorganes geneigten Zylinders einnehmen.
23. Schließorgan nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil der Mantelfläche im druckbelasteten geschlossenen Zustand sich zur Mitte des Schließorgans hin kontinuierlich in eine verjüngende Rotationsform wandelt und dadurch stetig von einer zylindrischen Form auf eine Dreiecksform am freien Rand (16) des Schließelementes (12) übergeht.
24. Schließorgan nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schließelemente (12) im geschlossenen Zustand flächig aneinander abstützen.
25. Schließorgan nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (11) eine Form besitzt, die sich aus dem Schnitt eines rohrförmigen Kreiszylinders (Gehäuse) mit einem Kreiszylinder, einem hyperbolischen oder parabolischen Zylinder, einem Rotationsellipsoid, Hyperboloid, elliptischen Paraboloid, einem exponentiell oder polynomisch gekrümmten Zylinder oder einer Kugel ergibt.
26. Schließorgan nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungslinien zwischen dem Gehäuse und den Schließelementen nicht auf dem Innendurchmesser, sondern auf dem Außendurchmesser oder zwischen diesen Durchmessern des Gehäuses liegen.
27. Schließorgan nach einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse bereits im Herstellzustand eine in Strömungsrichtung radiale Aufweitung, beispielsweise in der Form eines Kegels, aufweist.
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