DE3833733C2 - - Google Patents

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DE3833733C2
DE3833733C2 DE3833733A DE3833733A DE3833733C2 DE 3833733 C2 DE3833733 C2 DE 3833733C2 DE 3833733 A DE3833733 A DE 3833733A DE 3833733 A DE3833733 A DE 3833733A DE 3833733 C2 DE3833733 C2 DE 3833733C2
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Wilhelm Dipl.-Phys. Dr. 8000 Muenchen De Nitsch
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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03DAPPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03D3/00Liquid processing apparatus involving immersion; Washing apparatus involving immersion
    • G03D3/08Liquid processing apparatus involving immersion; Washing apparatus involving immersion having progressive mechanical movement of exposed material
    • G03D3/13Liquid processing apparatus involving immersion; Washing apparatus involving immersion having progressive mechanical movement of exposed material for long films or prints in the shape of strips, e.g. fed by roller assembly
    • G03D3/132Liquid processing apparatus involving immersion; Washing apparatus involving immersion having progressive mechanical movement of exposed material for long films or prints in the shape of strips, e.g. fed by roller assembly fed by roller assembly

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 3.
Bei dem heutigen Entwicklungsverfahren für fotografische Halbtonaufzeichnungsmaterialien, insbesondere Farbmaterialien, ist wenigstens im Entwicklungsbau eine genaue Verweilzeit T einzuhalten. Sowohl Über- als auch Unterschreitungen dieser Zeit T führen zu unbefriedigenden Entwicklungsergebnissen. Diese Forderung der genauen Verweilzeit wird üblicherweise dadurch erfüllt, daß die Eintauchlänge der Fotomaterialien in die Behandlungsbäder durch einen starren Maschinenaufbau mit konstantem Flüssigkeitsspiegel konstant gehalten wird, genauso wie die Durchlaufgeschwindigkeit. Diese beiden Komponenten ergeben dann eine konstante Verweilzeit. Die Entwicklungsmaschinen werden wegen der auf diese Weise vorgegebenen konstanten Einlauf- und Auslaufgeschwindigkeiten in der Regel als alleinstehende Einheiten gefahren, denen das Fotomaterial in Bandform aus einer lichtdicht gesicherten Rollenkassette zugeführt und auf einer Aufwickelvorrichtung aufgewickelt wird. Dieses Verfahren ist mit verhältnismäßig langen Wartezeiten verbunden, da für die Bearbeitung einer solchen Rolle ein Vielfaches der Zeit erforderlich ist, die die Durchlaufzeit durch die ganze Maschine beträgt. Diese Wartezeiten ergeben sich für jede Bearbeitungsstufe von neuem, d. h., beim normalen Durchlauf eines fotografischen Films durch ein Entwicklungslabor werden die Filme zunächst in einer Klebemaschine, einem sogenannten Splicer, automatisch aus den Kassetten entnommen und zu einem langen Band zusammengefügt, das in lichtdichten Filmkassetten aufgespult wird. Diese Kassetten gehen dann zur Entwicklungsmaschine, wo der Filmanfang an ein Vorlaufband oder an das Ende des Inhaltes der vorangehenden Kassette angehängt und nacheinander durch die Entwicklungsmaschine gezogen und auf eine Aufwickelspule aufgerollt wird. Diese Rolle geht dann im Fall von Filmen, die keine den Bildfeldern eindeutig zugeordneten Perforationslöcher haben, zu einem sogenannten Kerbgerät, das in räumlicher Zuordnung zu den Bildfeldkanten Kerben am Filmrand anbring, die zur Positionierung der Filme in der Kopierstation und einem Schneidegerät benutzt werden. Die so gekerbten und durchkopierten Filme werden am Ende des Kopiergerätes wiederum zu einer Rolle aufgewickelt, die mit dem zugehörigen Papierbildband nach dessen Entwicklung einer Schneideinrichtung zugeführt wird, bei der Filmstreifenabschnitte und Bilder gestapelt in einer Spezialtasche verpackt werden. Die Wartezeiten für die ab- bzw. aufzuwickelnden Rollen von Film und Papier nehmen dabei ein Vielfaches der Zeit in Anspruch, die für die reinen Bearbeitungsvorgänge erforderlich ist. Es bietet sich deshalb an, sowohl aus Rationalisierungsgründen als auch zur Beschleunigung des Durchlaufs möglichst viele Maschinen direkt miteinander zu verknüpfen, um Aufwickelvorgänge und damit verbundene Wartezeiten soweit wie möglich zu vermeiden.
Bei der eingangs geschilderten notwendigen Einhaltung von Verweilzeiten in den Behandlungsbädern ist eine Verbindung von fotografischen Entwicklungsmaschinen mit anderen, eventuell nicht gleichförmig arbeitenden Maschinen sehr schwierig. Eine hierfür denkbare Lösung gemäß der DE-OS 36 23 084 ist es, zwischen die verschiedenartigen Maschinen große variable Speicher einzuschalten, die fotografisches Material auf Vorrat bereithalten, so daß für eine in der Größenordnung der Störzeiten vorgeschalteter Maschinen liegende Zeitdauer fotografisches Material in die Entwickelungsmaschine eingespeist werden kann. Solche Speicher sind jedoch technisch aufwendig, insbesondere, da sie das Auftreffen von Licht auf das nicht entwickelte fotografische Material selbst in geringsten Dosen verhindern müssen; sie verlängern außerdem dieDurchlaufzeit durch die Maschinenkombination. Das Einkleben von sogenanntem Zwischenlaufband, das gleiche Breitenabmessungen wie der fotografische Schichtträger hat und nur als Einführungshilfe für einen nachfolgenden Schichtträgeranfang dient, ist trotz des niedrigeren Preises gegenüber Film aufwendig und nimmt beim Durchlauf Maschinenzeiten in Anspruch.
Schließlich ist aus der DE-PS 23 53 601 eine fotografische Durchlauf-Entwicklungsmaschine bekannt, bei der sowohl der Einlauf in die als auch der Auslauf aus der Behandlungsstation geregelt sind mit der Zielsetzung, einen zunächst auf dem kürzesten Wege zwischen den beiden Antriebselementen durchgeschobenen Bandanfang festzuhalten und dann eine Schlaufe variabler Länge in der Behandlungsflüssigkeit aufzubauen, so daß diese gerade für die vorgeschriebene Verweilzeit T in der Behandlungsflüssigkeit verbleibt.
Schließlich ist aus der SU-PS 5 93 181 eine fotografische Entwicklungsvorrichtung bekannt, bei der für wechselnde Einlaufgeschwindigkeiten über eine Steuerung der Eintauchlänge die Verweilzeit T konstant gehalten wird. Die Regelung der Eintauchlänge erfolgt über eine mechanische Verschiebung der unteren Umlenkrollen im zeitkritischen Behandlungsbad in Abhängigkeit von der Einlaufgeschwindigkeit. Vor allem für rasche Änderungen der Einlaufgeschwindigkeit bietet die offenbarte Einrichtung keine hinreichend genaue Lösung.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Verbindung verschiedenartiger Maschinen mit verschiedenen Arbeitsgeschwindigkeiten oder der Gefahr von Störungen mit Entwicklungsmaschinen zu ermöglichen, ohne daß für eine kontinuierliche Weiterverarbeitung des fotografischen Materials zwischen den einzelnen Gerätegruppen umfangreiche mechanische Speichereinrichtungen oder Zwischenlaufbänder großer Länge erforderlich werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 3.
Durch das Weiterlaufen der Entwicklungsmaschine unter Verkürzung der Eintauchlänge L in den zeitkritischen Behandlungsstationen kann der Betrieb nachfolgender Gerätegruppen ununterbrochen weitergehen, auch wenn bei der vor der Entwicklungsmaschine liegenden Gerätegruppe eine Störung auftritt oder eine Leistungsanpassung erforderlich ist; wenn jedoch das wertvolle, unersetzliche Kundenmaterial in den zeitkritischen Stationen der Entwicklungsmaschine sich der minimalen Schlaufenlänge nähert, so kann durch Zwischenschalten eines verhältnismäßig kurzen Stückes von Zwischenlaufband dieser zeitkritische Bereich der Entwicklungsmaschine von Entwicklungsgut ganz freigemacht werden und dann die Maschine für eine gewisse Zeit abgeschaltet werden. In den nicht zeitkritischen Bereichen wie Wässerung und Trocknung kann der Film einige Zeit stehen, ohne Schaden zu nehmen.
Das beanspruchte Steuerungsprinzip läßt sich mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand durch einen Rechner verwirklichen, der zum einen die Informationen über die Einlaufgeschwindigkeit Vin(t) speichert, zum anderen die Geschwindigkeit für die auslaufseitigen Förderelemente genau nach den gespeicherten Werten für die Einlaufgeschwindigkeit, jedoch mit der Zeitverzögerung T, vorgibt.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus dem Anspruch 2 sowie eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens im Anspruch 3 und den nachgeordneten Ansprüchen 4 bis 8.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 die Verknüpfung eines Splicers mit einer Filmentwicklungsmaschine schematisch in einer Seitenansicht.
Fig. 2 ein Prinzipschaltbild zur Steuerung der Einrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Entwicklungsvorrichtung,
Fig. 4 Geschwindigkeitsdiagramme für die Entwicklungseinrichtungen nach den Fig. 1 und 3, sowie
Fig. 5 die Verknüpfung einer Rollenkopiermaschine mit einer Papierentwicklungsmaschine, wiederum in einer schematischen Seitenansicht.
In Fig. 1 ist mit 1 ein sogenannter Splicer bezeichnet, der Kleinbild- oder 135-Filme aus ihren Filmpatronen entnimmt, die Filmspulen erfaßt, den Filmanfang von dem Wickel auf der Spule abhebt und einer Klebeeinrichtung zuführt, hinter der der Film in eine Filmentwicklungsmaschine 2 überführt wird.
Der Splicer 1 entspricht in seinem Aufbau der in der DE-PS 34 37 068 beschriebenen Einrichtung. Im folgenden sei er in den wesentlichen Teilen kurz erläutert. Nach dem Herausstoßen des seitlichen Deckels der Patrone wird die Spule 3 mit dem Filmwickel in einer nicht dargestellten drehbaren Aufnahme erfaßt und von einer zweigeteilten Spulenhalterung mit einer oberen Halbschale 4a und einer unteren Halbschale 4b umfaßt, die im geschlossenen Zustand in einen Filmkanal ausmündet. Im Bereich einer Aussparung der beiden die Spule 3 umschließenden Halbschalen 4a, 4b gegenüber dem Kanalanfang ist ein Spulenantrieb 5 anschwenkbar, der den Filmwickel auf der Spule 3 in eine solche Rotation versetzt, daß der Filmanfang auf der Spule durch die vorspringende Kante der oberen Halbschale 4a von dem Filmwickel abgehoben und in den von den beiden Halbschalenverlängerungen gebildeten Kanal hineingeführt wird. Die beiden Halbschalen werden durch entsprechende pneumatische Betätigungsorgane jeweils in die benötigte Stellung gebracht. In Richtung des Filmtransportes längs einer geraden Filmbahn sind angeordnet eine erste Schneideinrichtung 8, ein pneumatisch betätigter Auswerfer 9, eine Filmantriebs- und Längenmeßeinrichtung 11, ein Restauswerfer 12, eine zweite Schneideinrichtung 13 und eine Lichtschranke 14. Danach folgt eine Heißsiegeleinrichtung 17, eine zweite Lichtschranke 18 und eine Bremse 19, bevor der Film durch einen zweiten Filmantrieb 20 in einem variablen Filmspeicher 21 eingeführt wird. Unterhalb der Spulenhalterung 4a, 4b ist ein Spulenschacht 6 für die auszuwerfenden leeren Spulen vorgesehen sowie unter dem Filmantrieb 11 ein Antriebsmotor 7, der über entsprechende Riemenverbindungen auch den anschwenkbaren Spulenantrieb 5 und den zweiten Filmantrieb 20 antreibt. Vor dem ersten Filmantrieb 11 mündet eine Führungseinrichtung für eine sogenanntes Zwischenlaufband, das durch eine Vorschubeinrichtung 10 auf entsprechenden Befehl anstelle eines Filmes der Heißsiegeleinrichtung 17 zugeführt werden kann.
Die Heißsiegeleinrichtung 17 enthält eine Vorratsrolle für Heißsiegelband sowie einen Antrieb 15 für dieses Band, das jeweils schrittweise der Heißsiegelstation 17 zugeführt wird. An dieser ist auch eine Schneideinrichtung vorgesehen, während das Vorhandensein des Bandes durch eine Lichtschranke 16 kontrolliert wird. Der Stempel der Heißsiegelvorrichtung 17 ist zugleich beheizt und wird mit einem genau vorgegebenen Druck nach unten geführt, so daß zwei stumpf aneinanderstoßende Filmenden durch den Streifen des Heißsiegelbandes überdeckt und durch die Wärmebehandlung miteinander verbunden werden. Der Filmspeicher 21 besteht aus einem Satz paralleler, gerätefester, oberer Rollen 21c und einem zweiten Satz ebenfalls paralleler unterer Rollen 21d, die auf einem Schwenkarm 21e befestigt sind. Dieser Schwenkarm kann eine Stellung nahe den oberen gestellfesten Rollen einnehmen und eine extreme untere Stellung, in der er über eine Steuerkurve einen Tastschalter 21b für die Maximalfüllung betätigt. Ein weiterer Füllstandsanzeigeschalter 21a wird betätigt, wenn die Füllung des Speichers 21 den minimalen Wert erreicht. Eine Umlenkrolle 23 schließlich fördert das Filmband 22 zum Einlauf der Filmentwicklungsmaschine 2, die aus einem ersten Behälter 29 für Entwicklungsflüssigkeit, einem zweiten Behälter 30 für Bleichfixierbad und einem dritten Behälter 31 für Wasser besteht. An diese drei Behälter schließt sich dann ein Trockenschrank 32 üblicher Bauart an. Von diesen Behandlungsbehältern 29, 30, 31ist zeitkritisch besonders der Entwicklungsbehälter 29, d. h., die Verweilzeit T des Filmes in der Flüssigkeit muß genau der vorgegebenen Prozeßzeit entsprechen. Auch die Verweilzeit in der Behandlungsflüssigkeit des zweiten Behälters 30, dem Bleichfixierbad, ist fest vorgegeben, wenn auch hier eine größere Toleranz zulässig ist. Die Verweilzeit im dritten Behälter mit Wasser muß dagegen nur einen bestimmten Mindestwert erreichen, um eine ausreichende Wässerung sicherzustellen. Dagegen kann die Verweilzeit im Wasser durchaus ein Vielfaches der vorgeschriebenen Mindestzeit erreichen, ohne daß dabei das fotografische Material Schaden nimmt. In dem anschließenden Trockenschrank gelten ähnliche Verhältnisse: Auf jeden Fall muß die vollständige Trocknung sichergestellt werden. Darüber hinaus kann die Trocknungszeit länger sein, wenn auch eine gewisse Gefahr der Übertrocknung besteht. In Fällen längeren Filmstillstandes im Trockenschrank ist es deshalb zweckmäßig, die Trocknungstemperatur abzusenken.
In dem ersten Behandlungstank ist ein einlaufseitiges Walzenpaar 24a, 24b mit einem eigenen Antriebsmotor vorgesehen, der in dem Schaltbild nach Fig. 2 das Bezugszeichen 38 aufweist. Auf der Welle des Motors 38 ist ein Tachogenerator 38a angeordnet, der ein Signal über die Umfangsgeschwindigkeit der einlaufseitigen Walzen 24a, b an einen Rechner 40 liefert. Am Ausgang des Behälters 29 ist ein auslaufseitiges Walzenpaar 25a, 25b angeordnet, das von einem Motor 39 mit einem Tachogenerator 39a angetrieben ist. Zwischen diesen beiden gerätefest angeordneten Walzenpaaren liegt eine größere Anzahl von oberen Umlenkrollen 26, die gerätefest sind und eine um 1 größere Anzahl von unteren Umlenkrollen 27, die auf einem beweglichen Träger 28 angeordnet sind. Dieser Träger stützt sich seitlich ab auf entsprechenden Führungsflächen oder -schienen innerhalb des Tanks 29 und ist durch wenigstens zwei Tragseile 34 mit entsprechenden Aufwickeltrommeln 35 verbunden. Diese Aufwickeltrommeln tragen je eine mehrgängige Schnecke, die mit je einem Schneckenrad zusammenwirken, welche auf einer gemeinsamen Welle 36 als Drehverbindung sitzen. Damit ist eine Parallelführung des Trägers 28 sichergestellt. Die Untersetzung durch das Schneckengetriebe ist so bemessen, daß der gesamte Verschiebewerg des Trägers 28 zu höchstens einer Umdrehung der Drehverbindung 36 führt. Auf dieser sitzt das Stellglied eines Potentiometers 37, das als Höhenanzeige ein Signal über den jeweiligen Inhalt an fotografischem Material innerhalb dieses Behandlungsbehälters liefert.
Bei einer anderen Ausführungsform ist es zweckmäßig, die jeweilige Höhenlage des Trägers über einen Stellmotor zu bestimmen. In diesem Fall ist ein Untersetzungsgetriebe wegen seiner Selbsthemmungseigenschaften nicht verwendbar, so daß anstelle von Schnecke und Schneckenrad ein Kegelradgetriebe vorzusehen ist, so daß ein entsprechender Stellmotor 41 den Träger 28 zu sich parallel auf- und abbewegen kann. In diesem Fall kann der Höhenanzeiger 37 nicht unmittelbar auf der Drehverbindung 36 sitzen, sondern kann nur über ein entsprechendes Untersetzungsgetriebe angeschlossen sein.
An der Einlaufseite des darauffolgenden Behandlungsbehälters 30 ist kein Einlaufwalzenpaar vorgesehen entsprechend dem Paar 24a, 24b, da das auslaufseitige Walzenpaar 25a, 25b auch die Einlaufgeschwindigkeit für den nächstfolgenden Behandlungsbehälter vorgibt. Die erste Walze fungiert deshalb nur als Umlenkwalze. Im übrigen ist der Aufbau mit oberen und unteren Umlenkwalzen, verschiebbarem Träger 28, Höhenanzeige, Stellmotor usw. dieselbe wie in dem Behälter 29, so daß sie nicht nochmals dargestellt ist. Auch in dem Wässerungstank 31 kann für die unteren Umlenkwalzen ein verschiebbarer Träger 28 vorgesehen sein, um auch die dort enthaltene Filmlänge für den Ausgleich von Geschwindigkeitsschwankungen der voranliegenden Baugruppen zu nutzen, insbesondere, wenn anstelle einer Aufwickelrolle 33 gemäß Fig. 5 an den Trockenschrank 32 unmittelbar sich die weitere Verarbeitung des Films anschließt.
Das Schaltbild gemäß Fig. 2 für die Steuerung der Maschinenkombination nach Fig. 1 weist außer dem Rechner 40 einen Eingang 40a für Störmeldungen von dem Splicer 1, einen weiteren Eingang 40b für ein Signal über das Erreichen der minimalen Speicherfüllung des Speichers 21 und einen Eingang 40c für die Höhenanzeige im Behälter 29 auf. Die Ausgänge 40d gehen zu dem Stellmotor 41 für die Höhenverstellung des Trägers 28 und die Ausgänge 40f und 40g zu den Motoren 38 und 39 für das einlauf- und auslaufseitige Walzenpaar.
Die Wirkungsweise der beschriebenen Einrichtung ist nun wie folgt:
Eine Spule 3 mit einem Filmwickel wird in die Halterung 4 eingelegt, die beiden Halbschalen geschlossen. Durch den angeschwenkten Antrieb 5 wird der Filmanfang vorgeschoben bis zum Antrieb 11 und bis zur Erfassung durch die Lichtschranke 14. Dies führt zum Stillsetzen des Transports und zum Betätigen der ersten Schneidvorrichtung 13.
Nach dem Schneidvorgang wird der nunmehr beschnittene Filmanfang um den Abstand zwischen der Schneidvorrichtung 13 und der Mitte der Heißsiegelvorrichtung 17 transportiert, d. h., bis der Anfang des neuen Films stumpf an dem Ende des vorangehenden Films anstößt. Daraufhin wird die Heißsiegelvorrichtung 17 in Tätigkeit gesetzt, d. h., das abgeschnittene Heißsiegelbandstück auf die Stoßstelle gedrückt und erhitzt. Danach wird durch die Filmantriebe der Film von der Spule 3 abgewickelt und in den Speicher 21 eingeführt, aus dem mit konstanter Geschwindigkeit Film in die Entwicklungsvorrichtung einläuft.
Spätestens mit dem Ansteigen des Zugs im Film wegen des an der Spule festgeklemmten Endes öffnet sich die Halterung 4a, 4b und die Spule 3 rückt vor bis nahe der Trenneinrichtung 8, die den Filmrest an der Spule vom Filmende trennt. Die Spule wird damit freigegeben und kann durch den Schacht 6 in einen Auffangbehälter fallen. Das Filmende wird transportiert bis zur Erfassung durch die Lichtschranke 14 und dann noch um den Abstand zwischen der Lichtschranke 14 und der Mitte der Heißsiegeleinrichtung 17, d. h., bis das Filmende in der Position ist, in dem es mit dem nächstfolgenden Filmanfang verbunden werden kann. Die Bremse 19 hält dabei eventuelle Zugbeanspruchungen vom Speicher von dem zu klebenden Filmende fern. Damit kann der nächste Film abgespult und der Heißsiegeleinrichtung zugeführt werden.
Die Weiterleitung des Films in die Entwicklungsmaschine 2 erfolgt durch das einlaufseitige Walzenpaar 24a, b mittels des Motors 38 mit einer Geschwindigkeit, die der mittleren Arbeitsgeschwindigkeit der Klebeeinrichtung in Metern pro Minute entspricht. Da jedoch die Spulvorgänge durch die Filmtransporte 11 und 20 sehr schnell verlaufen im Gegensatz zu dem Erfassen des Filmanfangs auf der Spule 3 und dem Stillstand für den Heißsiegelvorgang, ist die Vorgabe von Film in den Speicher 21 sehr ungleichmäßig. Der Speicher 21 ist so dimensioniert, daß er nicht nur die Schwankungen innerhalb des Arbeitsablaufes bei einem Film, sondern mehrere Filmlängen aufnehmen kann.
An dem Splicer können nämlich auch Stillstände auftreten, z. B., wenn nicht näher beschriebene, bekannte Etektor-Einrichtungen einen Perforationsschaden festgestellt haben oder einen verkehrt herum aufgewickelten Film. Bei Perforations-Schäden kann dies durch einen Eingriff der Bedienungsperson durch eine entsprechende lichtdichte Einrichtung unmittelbar repariert werden oder der Film in einen lichtdichten Behälter gegeben und entnommen werden. Beides sind Vorgänge, die einen manuellen Eingriff der Bedienungsperson erfordern und zu einem Stillstand führen, der deutlich länger als die normale Bearbeitungszeit eines Filmes ist. Diese Stillstandszeiten können auch nicht durch einen angemessenen dimensionierten Speicher 21 aufgefangen werden. Ein Signal über eine solche nur durch manuellen Eingriff zu behebende Störung bzw. zu beseitigenden schadhaften Film muß deshalb unmittelbar zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit beim Abbau des Inhalts des Speichers 21 führen. Der Rechner 40 gibt deshalb z. B. gemäß dem Kurvenzug 51 in Fig. 4a dem Motor 38 für das einlaufseitige Walzenpaar den Befehl, die Einlaufgeschwindigkeit zu reduzieren, etwa zu halbieren (VRed1 oder VRed2). Nach kurzer Arbeitszeit der Bedienungsperson an diesem Störfall zeigt sich dann, daß auch diese Reduzierung nicht ausreicht, um während der Entleerung des Speichers 21 den Störfall zu beheben. Wird hier z. B. durch Eingriff der Bedienungsperson die Geschwindigkeit weiter reduziert, z. B. auf VRed3 gemäß Fig. 4a, so verkürzt sich bei gleichbleibender Geschwindigkeit der auslaufseitigen Walzen 25a, b der Schlaufeninhalt innerhalb des Tanks 29; dies wird realisiert durch Anheben des Trägers 28 mit den unteren Umlenkwalzen 27. Diese Verkürzung der Schlaufe kann nun bei richtiger Steuerung der Auslaufgeschwindigkeit Vout gerade den Einfluß der reduzierten Einlaufgeschwindigkeit Vin kompensieren.
Es läßt sich mathematisch nachweisen, daß jedes Flächenelement des fotografischen Materials 22 genau für die vorgeschriebene Verweilzeit T in dem Behandlungsbad verbleibt, wenn der Geschwindigkeitsverlauf der einlaufseitigen Förderwalzen Vin(t) gemäß dem Kurvenzug 51 in Fig. 4a für die auslaufseitigen Förderwalzen gemäß dem Kurvenzug 52 in Fig. 4b wiederholt wird, jedoch mit einem Zeitversatz genau von der Größe der geforderten Verweilzeit T.
Dies gilt auch, wenn nach Beseitigung der Störung Vin wieder auf den Maximalwert angehoben wird und mit Verzögerung T auch Vout.
Ausgehend von einem stationären Zustand mit der maximalen Geschwindigkeit für beide Walzenpaare 24a, b und 25a, b ergibt sich aus den jeweiligen Reduzierungen der Einlaufgeschwindigkeiten eine Verkürzung der Eintauchlänge L entsprechend dem Kurvenzug in Fig. 4c. Die Eintauchlänge L im Behälter 29 läßt sich dabei berechnen nach der Formel
Die zu einer bestimmten Geschwindigkeitskonstellation gehörende Höhenlage des Trägers 28 ergibt sich automatisch aus den unterschiedlichen Ein- und Auslaufgeschwindigkeiten. Da jedoch zu befürchten ist, daß über längere Zeiträume die Fördergeschwindigkeiten nicht genau mit den Umfangsgeschwindigkeiten der Walzen übereinstimmen, d. h. Schlupf auftritt, können sich Fehler der Transportgeschwindigkeiten zu einem Fehler des Tankinhalts und damit der Verweilzeit aufsummieren. Um dies zu vermeiden, kann die Lage der unteren Umlenkwalzen 27 z. B. durch den Stellmotor 41 vorgegeben werden, dessen Steuerung durch den Rechner 40 aufgrund der angegebenen Formel und unter Auswertung des Verlaufes der Einlaufgeschwindigkeit Vin(t) innerhalb der gerade zurückliegenden Zeitperioden T erfolgt.
Eine solche Integralbildung erfordert einen gewissen Rechenaufwand, und eine kontinuierliche Sollvorgabe für die Lage der unteren Umlenkrollen 27 bzw. für den Schlaufeninhalt ist auch verhältnismäßig aufwendig. Eine vereinfachte Höhenkontrolle ist auch möglich, wenn nur eine geringe Anzahl verschiedener Einlaufgeschwindigkeiten in Anpassung an die Betriebzustände der vorangehenden Maschine festgelegt werden und zu jeder dieser Geschwindigkeiten im stationären Zustand, d. h., bei mehr als einer Zeit T nach dem Umschaltvorgang die zugehörige Lage der unteren Umlenkrollen vorgegeben wird.
Korrekturen in der Schlaufenlänge entsprechend der vorgegebenen Lage der unteren Umlenkrollen können entweder durch rechnergesteuerte Korrekturen in der Auszugsgeschwindigkeit Vout(t) hergestellt werden oder bei einem starren Aufbau mit an Stangen angebrachten, verschiebbaren unteren Umlenkrollen durch Einschalten einer Friktion im Antrieb der auslaufseitigen Walzen 25a, b, die die Zugspannung im Film auf einen Wert deutlich unterhalb der Reißgrenze begrenzt.
Eine Steuerung analog zu der für den Behälter 29 ist für den Behälter 30 vorgesehen. Als einlaufseitiges Walzenpaar fungiert hier jedoch das Walzenpaar 25a, b im Behälter 29. Im übrigen laufen die Vorgänge in gleicher Weise wie im Zusammenhang mit den Vorgängen im Behälter 29 beschrieben ab. Ein Rechner 40′ registriert den Geschwindigkeitsverlauf der Walzen 25a, b und steuert die auslaufseitigen Walzen 25a′, b′ analog, jedoch mit einem Zeitverzug von T.
Für den Wässerungstank 31, der üblicherweise die doppelte Länge wie jeder der Tanks 29 und 30 aufweist, kann in gleicher Weise eine Höhenverstelleinrichtung und eine Steuerung nach Schaltbild gemäß Fig. 2 vorgesehen sein, wenn dies von den Puffereigenschaften her wünschenswert ist. Vom Prozeß her ist es wegen der zulässigen längeren Wässerungszeit nicht notwendig.
Sowohl für den Wässerungstank 31 als für den Trockenschrank 32 kann die Auslegung so sein, daß gegenüber der für die Wässerung und die Trocknung erforderlichen jeweiligen Mindestlänge hinaus eine Reservekapazität vorgesehen sein kann, die normalerweise nicht genutzt ist. Auf diese Weise kann - ausgehend von der bei maximaler Geschwindigkeit mindestens erforderlichen Mindestschlaufenlänge - bei einer Störung von nachgeschalteten Einheiten, z. B. einer Rollenkopiermaschine, der Durchlauf durch die Entwicklungsmaschine innerhalb der vorgeschriebenen Verweilzeiten für eine gewisse Zeit sichergestellt werden.
Eine Ausführungsform für Entwicklungsbehälter und Bleichfixierbehälter ist in Fig. 3 dargestellt. Bei diesem Entwicklungstank sind keine unteren Umlenkelemente vorhanden; vielmehr bildet das zu behandelnde fotografische Material 22 eine freie Schlaufe. Zwischen dem einlaufseitigen Walzenpaar 24a, b und dem auslaufseitigen Walzenpaar 25a, b erstrecken sich Führungselemente 42 und 43, die ein freies Vorschieben des Bandanfangs ermöglichen. In Durchlaufrichtung hinter dem auslaufseitigen Walzenpaar 25a, b ist eine Lichtschranke 45 vorgesehen, die im nichtaktinischen Bereich arbeitet und ein Signal abgibt, wenn der Filmanfang in diesen Bereich einläuft. Im unteren Bereich des Behandlungstanks 29′′ sind übereinander mehrere Lichtschranken 48, 49 und 50 angeordnet, die durch entsprechende Linsensysteme und zumindest lichtdurchlässige Bereiche der Tanks jeweils den unteren Rand einer Filmschlaufe erfassen können. Unter einer Ansaugöffnung befindet sich eine Pumpe 46, die über entsprechende Rohrleitungen Behandlungsflüssigkeit sowohl von der Seite auf den zu behandelnden Film richtet als auch von oben durch eine düsenartige Öffnung in der oberen Filmführungsfläche 43.
Der Einfädelvorgang verläuft folgendermaßen: Der Filmanfang wird durch die nacheinander wirksam werdenden Walzenpaare 24a, b und 25a, b durch die Führungen geschoben bis zum Einlaufen in die Lichtschranke 45. Diese bewirkt das Wegklappen des unteren Führungselements 42 in die gestrichelt gezeichnete Lage und gleichzeitig das Anhalten des auslaufseitigen Walzenpaares 25a, b. Das einlaufseitige Paar fördert den Film jedoch weiter, so daß sich - unterstützt durch die von oben anströmende Flüssigkeit - eine Schlaufe bildet. Je nach der vorgesehenen Schlaufengröße schaltet die Lichtschranke 48, 49 oder 50 den Weiterlauf des auslaufseitigen Walzenpaares 25a, b, so daß sich der Einfädelvorgang in dem zweiten Behälter 30′′ wiederholen kann.
Die Lage der Lichtschranken 48, 49 und 50 entspricht jeweils einer der Transportgeschwindigkeiten gemäß Fig. 4a oder b, so daß im stationären Zustand evtl. bei einer Reduzierung der Einlaufgeschwindigkeit von der der Lichtschranke 50 entsprechenden Maximalgeschwindigkeit auf den der Lichtschranke 48 entsprechenden Wert zunächst keine Steuerung durch diese Lichtschranke erfolgt, sondern das Verstreichen der Zeit T abgewartet wird. Danach muß durch die nunmehr wieder gleichen Geschwindigkeiten der Walzen 24a und b bzw. 25a und b eine stationäre Schlaufenlänge erreicht sein, die durch die Lichtschranke 48 überwacht werden kann.
In Fig. 5 ist eine weitere Möglichkeit der Maschinenkombination schematisch dargestellt. An dem Ende des Trockenschrankes 32 der Filmentwicklungsmaschine gemäß Fig. 1 ist eine erste Maschine 54 zur Anbringung von Kerben entsprechend der Position von kopierfähigen Vorlagen vorgesehen, die geradlinig von dem aus dem Trockenschrank kommenden Film durchlaufen wird. Diese Einrichtung enthält eine fotoelektrische Abtasteinrichtung 55 und eine Kerbstanze 56. Unmittelbar daran anschließend ist eine Rollenkopiermaschine 57 bekannter Bauart dargestellt, die eine Schleifenziehereinrichtung zum Puffern von Transportschwankungen aufweist sowie eine Einstelleinrichtung, eine Abtasteinrichtung, eine Schlaufe zur Aufnahme von Filmen und eine Belichtungseinrichtung. Hinter der Belichtungseinrichtung ist nach einer Schlaufe eine Filmaufwickeleinrichtung dargestellt. Am linken unteren Ende der Rollenkopiermaschine befindet sich eine Vorratskassette für Kopiermaterial großer Länge. An dem entsprechenden Platz auf der rechten Seite ist ein Speicher variabler Länge, der Ungleichmäßigkeiten im Papierlauf in geringer Menge ausgleichen kann. An diesen Speicher 58 schließt sich eine ebenfalls im Lichtdichten verlaufende Führung für das Papiermaterial 59 an, die zu einem einlaufseitigen Walzenpaar 24a′, b′ einer Papierentwicklungsmaschine 2′ führt, die in ihrem grundsätzlichen Aufbau mit der Maschine nach Fig. 1 übereinstimmt. Sie hat jedoch breitere Walzen in Anpassung an das zu entwickelnde Papiermaterial und enthält ebenfalls einen Entwicklungstank 29′, ein Bleichfixierbad 30′, eine Wässerungseinrichtung 31′ und einen Trockenschrank 32′. Das Zusammenwirken der Rollenkopiermaschine mit der nachfolgenden Entwicklungseinrichtung ist in gleicher Weise gesteuert wie bei der Einrichtung nach den Fig. 1 und 2, wobei die Störgröße vor allem durch den Wechsel von Papierkassetten hervorgerufen wird.
Schließlich ist noch eine weitere Verknüpfung von Maschinen denkbar, nämlich mit einer Endbearbeitungsmaschine, in der das Papierbildband nach der Entwicklungsmaschine 2′ pro Auftrag in Bilderstapel geschnitten wird, die zugehörigen Filme in Streifen gleicher Länge geschnitten werden und diese beiden Stapel gemeinsam in eine geeignete Verpackungstasche eingeführt werden. Auch hierbei treten Probleme der zeitweise ungleichen Ein- und Auslaufgeschwindigkeit auf, so daß der Inhalt der Papierentwicklungsmaschine nach den beschriebenen Regelungsprinzipien als Puffer zwischen den einzelnen Einheiten dienen kann, ohne daß dadurch die vorgeschriebenen Verweilzeiten in Gefahr geraten würden.

Claims (8)

1. Verfahren zur Koppelung von verschiedenartigen Maschinen zur Verarbeitung von bandförmigen, lichtempfindlichen fotografischen Materialien, von welchen Maschinen eine eine Entwicklungsmaschine ist, in der wenigstens in einer zeitkritischen Behandlungsstation eine vorgeschriebene Verweilzeit T des fotografischen Materials einzuhalten ist und bei einer Änderung der Einlaufgeschwindigkeit Vin des fotografischen Materials in die zeitkritische Behandlungsstation die Länge des fotografischen Materials in dieser Station, d. h. die Eintauchlänge L im Sinne einer Kompensation des Einflusses der Änderung der Einlaufgeschwindigkeit Vin so verändert wird, daß für jedes Flächenelement des zu behandelnden fotografischen Materials (22, 59) sich die Verweilzeit mit der vorgeschriebenen Dauer T in wenigstens dieser einen Behandlungsstation (29, 29′) ergibt, dadurch gekennzeichnet, daß zur Konstanthaltung der Verweilzeit T die Auslaufgeschwindigkeit Vout(t) so gesteuert wird, daß sie in ihrem zeitlichen Verlauf gerade dem zeitlichen Verlauf der Einlaufgeschwindigkeit Vin(t) entspricht, aber mit einem zeitlichen Versatz Δt, der gerade mit der vorgeschriebenen Verweilzeit T übereinstimmt und daß die Eintauchlänge L jeweils die sich aus dem Verlauf der Geschwindigkeiten Vin und Vout ergebende Länge annimmt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß den Betriebszuständen der vorgeschalteten Maschine (1, 57) angepaßte, abgestufte Ein- und Auslaufgeschwindigkeiten Vin bzw. Vout verwendet werden und zumindest die im stationären Zustand zugehörige Eintauchlänge L überwacht und/oder geregelt wird.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, wobei an der Entwicklungsmaschine (2, 2′) zumindest in der zeitkritischen Behandlungsstation (29, 29′; 30, 30′) ein einlaufseitiges Walzenpaar (24a, 24b; 24a′, 24b′) in seiner Transportgeschwindigkeit und Eintauchlänge L in dieser Station veränderbar sind, wobei zur Erfassung der als Störgröße auftretenden Änderung der Einlaufgeschwindigkeit Vin eine Meßeinrichtung (38a) für die jeweilige Einlaufgeschwindigkeit Vin und zur Erfassung der jeweiligen Eintauchlänge L eine Meßeinrichtung (40c) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (38a) mit einer Recheneinrichtung (40) verbunden ist, welche die erforderliche Eintauchlänge L(t) nach der Formel berechnet und die so berechnete Eintauchlänge (L) durch rechnergesteuerte Korrekturen der Auszugsgeschwindigkeit Vout(t) mittels des auslaufseitigen Walzenpaares (25a, 25b) und dessen Motors (39) mit Meßeinrichtung (39a) herstellt und daß die Meßeinrichtung (39a) ebenfalls mit der Recheneinrichtung verbunden ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Behandlungsbehälter Mittel zur Bildung einer freien Schlaufe von bandförmigem, lichtempfindlichem, fotografischem Material vorgesehen sind, insbesondere ein zwischen dem einlaufseitigen (24a, 24b) und dem auslaufseitigen (25a, 25b) Walzenpaar nach unten gerichteter Strom von Behandlungsflüssigkeit (47) sowie mehrere, in verschiedenen Höhen angebrachte, die jeweilige Gesamtlänge der Schlaufe kontrollierende und regelnde, im nichtaktinischen Bereich arbeitende Lichtschranken (48, 49, 50) vorgesehen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur Selbsteinfädelung zwischen den Walzenpaaren teilweise abklappbare Führungsmittel (42, 43) für den Bandanfang und hinter dem auslaufseitigen Walzenpaar (25a, 25b) ein Fühler (45) für den Bandanfang vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die der Entwicklungsmaschine (2) vorgeschaltete Behandlungsmaschine ein automatischer Splicer (1) ist mit einem Filmspeicher (21) variabler Speicherlänge und daß Störsignale (40a) des Splicers (1) unmittelbar eine Reduzierung der Geschwindigkeit des einlaufseitigen Walzenpaares (24a, b) der Entwicklungsmaschine (2) und das Unterschreiten einer minimalen Füllung des Speichers (21) das Einkleben eines Zwischenlaufbandes bewirken.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Entwicklungsmaschine (2) eine Rollenkopiermaschine (57) nachgeschaltet ist, daß ein der Entwicklungsmaschine (2) nachgeschalteter Trockner (32) in seiner aufnehmbaren Materiallänge variabel ist und über den Trocknungsbedarf hinaus zusätzliche Aufnahmekapazität aufweist, die so bemessen ist, daß durch Papierwechsel verursachte Betriebsunterbrechungen der Rollenkopiermaschine (57) innerhalb des Filmtrockners (32) auffangbar sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rollenkopermaschine (57) eine Papierentwicklungsmaschine (2′) nachgeschaltet ist, die im Falle kurzzeitiger, durch Materialnachschub bedingter Stillstände die Geschwindigkeit des Einlaufwalzenpaares (24a′, 24b′) und die Eintauchlänge L reduziert und für den Fall längerer Kopierstörungen den Papierlauf mit reduzierter Geschwindigkeit fortsetzt und nach Einlauf einer der kürzesten Materiallänge in den zeitkritischen Behandlungsstationen wie Entwicklung und Bleichfixierbad (29′, 30′) entsprechenden Länge nicht belichteten Materials (59) oder eines Zwischenlaufbandes durch das einlaufseitige Walzenpaar (24a′, 24b′) der Entwicklungsmaschine (2′) dieses Walzenpaar stillsetzt.
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