DE3806761A1 - Desoxidator-paket - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Paket eines Desoxidators und
insbesondere ein Paket, welches einen Desoxidator für die
Langzeithaltbarmachung von Waren wie Lebensmitteln, Kleidungsstücken
und Arzneimitteln enthält.
In den letzten Jahren wurde zur Lagerung und Konservierung
verschiedener Waren, wie Lebensmitteln, Kleidungsstücken
und Arzneimitteln, eine Methode weiterhin benützt, die
darin besteht, solche Waren in einem abgeschlossenen System
zusammen mit einem Desoxidator, welcher Sauerstoff aus dem
abgeschlossenen System entfernt, aufzubewahren.
Üblicherweise ist der Desoxidator bei einem solchen
abgeschlossenen System in einem kleinen Sack oder Paket mit
einer gasdurchlässigen Wand enthalten. Dabei wird bevorzugt,
daß das Material des Pakets eine Einstellung der Gas- bzw.
Sauerstoffdurchlässigkeit auf einen gewünschten Wert
ermöglicht.
Zur Erfüllung solcher Anforderungen wurden bislang die
verschiedensten Paketmaterialien vorgeschlagen. Beispielsweise
beschreibt das japanische Gebrauchsmuster Nr. 44-20879
ein Schichtverbundmaterial, das aus einem Papier mit großer
Gasdurchlässigkeit und einer Polyethylenfolie mit einer
Vielzahl winziger Poren aufgebaut ist, wobei das Papier und
die Polyethylenfolie durch Heißverbindung miteinander
verbunden sind. Andererseits beschreibt das japanische Patent
Nr. 60-37791 ein Schichtverbundmaterial, welches aus zwei
Kunststoffolien mit winzigen Poren aufgebaut ist, die mit
einer Zwischenlage aus wasserfestem Papier übereinander
liegen.
Die bekannten Materialien, die miteinander durch Wärme
und Druck verbundene Kunststoffolien und Papierbahnen
verwenden, haben alle den gleichen Nachteil, daß die winzigen
Poren der Kunststoffolie durch die Wärme und den Druck, die
bei der Verbindung angewandt werden, aufgefüllt oder verformt
werden, mit dem Ergebnis, daß die Gasdurchlässigkeit des
Sacks großen Streuungen unterliegt. Ein weiteres Problem
besteht darin, daß die Schichtverbundmaterialien nur wenig
widerstandsfähig sind gegenüber Kräften, die im Sinne einer
Lösung des Schichtverbunds aus Kunststoffolie und Papierbahn
wirken.
Demgemäß ist es Aufgabe der Erfindung, ein aus einem
Schichtverbundmaterial hergestelltes Desoxidator-Paket zu
schaffen, welches, wenn überhaupt, nur eine geringe Streuung
hinsichtlich der Gasdurchlässigkeit zeigt und eine verbesserte
Festigkeit gegenüber Delaminierungskräften aufweist.
Um einen solchen technischen Gegenstand zu erzielen,
wurden seitens der Erfinder intensive Studien durchgeführt,
die sie zu dem Schluß führten, daß ein Desoxidator-Paket,
welches eine einfache Einstellung der Gasdurchlässigkeit
ermöglicht und welches hohe Festigkeit gegenüber Delaminierungskräften
hat, dadurch erreicht werden kann, daß man als
das Sackmaterial eine Verbundfolie verwendet, die aus einer
gasdurchlässigen Lage und einer damit verbundenen dünnen
Kunststoffolie besteht, wobei die Kunststoffolie nach dem
Verbinden so mit einem Laserstrahl bestrahlt wird, daß nur
die Kunststoffolie perforiert wird.
Demgemäß schafft also die Erfindung ein Desoxidator-
Paket mit einem Paketkörper und einem im Paketkörper
enthaltenen Desoxidator, wobei wenigstens ein Teil des
Paketkörpers aus einer Verbundfolie aufgebaut ist, welche
eine gasdurchlässige Lage und eine mit der gasdurchlässigen
Lage laminierte und mit ihr verbundene und eine Vielzahl
feiner Poren aufweisende Kunststoffolie umfaßt, wobei die
Poren dadurch ausgebildet sind, daß die mit der gasdurchlässigen
Lage bereits verbundene Kunststoffolie einer Bestrahlung
mit einem Laserstrahl unterworfen wird.
Die gasdurchlässige Lage bzw. Schicht bildet einen
wesentlichen Teil des Materials des Pakets gemäß der
Erfindung und soll eine Barriere bilden, welche verhindert,
daß der den Paketinhalt bildende Desoxidator herausleckt, und
verhindert außerdem ein Mischen des Desoxidators mit dem
Inhalt einer gesiegelten Packung, etwa Lebensmitteln. Die
gasdurchlässige Lage hat eine eigene Gasdurchlässigkeit.
Papier, ungewebter Stoff usw. kann geeigneterweiser für die
gasdurchlässige Bahn bzw. Lage verwendet werden. Beispiele
für geeignet verwendete Papiere sind holzfreies Papier,
mittelholzfreies Papier, erst- und mittelklassiges Holzschilffpapier,
Tiefdruckpapier, Kunstdruckpapier, gestrichenes
Papier, reinweißes maschinenglattes Papier, Kraftpapier,
Japanpapier, Karton, Papier mit synthetischer Pulpe,
ölabweisend behandeltes Papier, wasserabweisend behandeltes
Papier, usw. Der nicht-gewebte Stoff kann vom Trockentyp,
Naßtyp oder Spinnvliestyp sein, wobei allerdings Papier
bevorzugt verwendet wird. Wenn Papier oder ein nicht-gewebter
Stoff als die gasdurchlässige Lage verwendet wird, sollte das
Gewicht eines solchen Papiers oder nicht-gewebten Stoffes
vorzugsweise im Bereich zwischen 10 und 400 g/m², vorzugsweise
zwischen 20 und 200 g/m² liegen.
Die einen wesentlichen Bestandteil des Materials des
Pakets gemäß der Erfindung bildende Kunststoffolie bzw. -film
soll als eine Barriere dienen, welche eine wechselseitige
Berührung oder ein Mischen von Inhalt der gesiegelten
Packung, beispielsweise Lebensmitteln, und Desoxidator des
Pakets verhindert, und soll außerdem die Heißsiegelbarkeit
des Paketmaterials liefern. Die Kunststoffolie kann eine
einschichtige Folie etwa aus Polyethylen, Ethylen-Vinylazetat-
Copolymer oder Ethylen-Acrylsäureester-Copolymer, oder
eine zusammengesetzte bzw. geschichtete Kunststoffolie aus
einer Folie mit einem niedrigen Erweichungspunkt und einer
Folie mit einem hohen Erweichungspunkt sein. Beispiele für
eine in der zusammengesetzten Kunststoffolie verwendete Folie
mit niedrigem Erweichtungspunkt sind Folien aus Polyethylen,
Ethylen-Vinylazetat-Copolymer und Ethylen-Acrylsäureester-
Copolymer. Beispiele für eine Folie mit hohem Erweichungspunkt
sind eine Folie aus Polyolefin, wie etwa Polypropylen,
eine Folie aus Polyamid, wie etwa Nylon, und eine Folie aus
Polyester, wie etwa Polyethylenterephthalat.
Die in der Erfindung verwendete Kunststoffolie hat aus
praktischen Erwägungen vorzugsweise eine Dicke von nicht mehr
als 300 µm. Besonders bevorzugt liegt die Dicke im Bereich
zwischen 15 und 100 µm. Die in der Erfindung verwendete
Kunststoffolie kann einen anorganischen oder organischen
Zusatz enthalten, damit ein hoher Absorptionswirkungsgrad
für den Laserstrahl, mit dem die Kunststoffolie bestrahlt
wird, erreicht wird.
Der aus der gasdurchlässigen Bahn und der Kunststoffolie,
wie oben spezifiziert, zusammengesetzte und
verbundene Schichtaufbau wird im folgenden als "Verbundfolie"
bezeichnet werden. Gemäß der Erfindung ist wenigstens ein
Teil des Desoxidator-Pakets aus dieser Verbundfolie aufgebaut.
Verschiedene Schichtstoffherstellungsverfahren können
zur Ausbildung der Verbundfolie herangezogen werden,
beispielsweise ein Extrusionsbeschichtungsverfahren, ein
Naßkaschierverfahren oder ein Trockenkaschierverfahren, wobei
das Extrusionsbeschichtungsverfahren bevorzugt verwendet
wird.
Wenn eine geschichtete oder Verbundkunststoffolie als
die Kunststoffolie im Material des Pakets gemäß der Erfindung
verwendet wird, wird bevorzugt, daß die Verbindung zwischen
der Verbundkunststoffolie und der gasdurchlässigen Lage so
durchgeführt wird, daß die Oberfläche der Verbundkunststoffolie,
die den niedrigeren Erweichungspunkt hat, die
gasdurchlässige Lage bzw. Bahn berührt.
Die Kunststoffolienoberfläche der aus der Kunststoffolie
und der gasdurchlässigen Lage zusammengesetzten Verbundfolie
wird dann so mit einem Laserstrahl bestrahlt, daß nur die
Kunststoffolie durch die durch den Laserstrahl erzeugte Wärme
perforiert wird.
Die Bestrahlung mit dem Laserstrahl erfolgt also zum
Zwecke der Perforierung der Kunststoffolienschicht, d. h. zum
Zwecke der Ausbildung eine Vielzahl winziger bzw. sehr
kleiner Poren allein in der Kunststoffolienschicht der
Verbundfolie.
Die Bestrahlung mit der Laserstrahlung erfolgt beispielsweise,
indem ein CO₂-Laserstrahl mit einer Leistungsdichte
zwischen 1 · 10-2 und 1 · 10⁸ W/cm² auf die Kunststoffolienoberfläche
der Verbundfolie durch einen Schlitz
einer bestimmten Größe für eine bestimmte Zeit, die typischerweise
1 · 10-7 bis 1 · 10-3 s beträgt, gerichtet wird,
wodurch der bestrahlte winzige Fleck die Laserenergie
absorbiert und Wärme erzeugt wird, durch welche die Kunststoffolienschicht
schmilzt und damit perforiert wird.
Beispiele für bei der Herstellung des Desoxidator-Pakets
geeignet verwendete Laserstrahlung sind solche eines CO₂-
Lasers, eines Neody :YAG-Laser, eines Neodym : Glas-Lasers,
eines Rubin-Lasers und eines Alexandrit-Lasers, wobei der
CO₂-Laser bevorzugt verwendet wird.
Die Leistungsdichte des Lasers liegt üblicherweise im
Bereich zwischen 1 · 10-2 und 1 · 10⁸ W/cm², wobei sie
bevorzugt im Bereich zwischen 1 · 10-1 und 1 · 10⁴ W/cm²
liegt. Die Bestrahlungszeit beträgt vorzugsweise 1 · 10-7 bis
1 · 10-3 s, vorzugsweise 1 · 10-6 bis 1 · 10-4 s.
Die Größe und Anzahl der Poren werden so gewählt, daß
die Gasdurchlässigkeit des Paketmaterials, ausgedrückt in
Gurley-Gasdurchlässigkeit, im Bereich zwischen 1 und
50 000 s/100 ml in², vorzugsweise zwischen 1 und
5000 s/100 ml in², liegt. Faktischer wird bevorzugt, daß die
Porengröße und -anzahl so gewählt werden, daß sie nicht
größer als 10 mm und nicht kleiner als 1000 Poren/m²,
vorzugsweise nicht größer als 1 mm und nicht kleiner als
1000 Poren/m² sind. Die Porosität der Kunststoffolie,
ausgedrückt als Gesamtporenfläche pro Einheitsfläche, ist
nicht kleiner als 0,08%, vorzugsweise nicht kleiner als
0,2%.
Gemäß der Erfindung kann die Verbundfolie aus drei oder
mehr Schichten zusammengesetzt sein, beispielsweise einem
Paar von Kunststoffolien bzw. -filmen, die auf beiden Seiten
einer gasdurchlässigen Lage aufgeschichtet sind. Wenn, wie
erwähnt, die Verbundfolie drei Schichten aufweist, können die
Kunststoffolien aus dem gleichen Material wie oben sein. Es
wird jedoch bevorzugt, daß die innere Kunststoffolie einen
Erweichungspunkt hat, der tiefer liegt als derjenige der
äußeren Kunststoffolie. Der Ausdruck "innere Kunststoffolie"
meint die Kunststoffolie, welche dem Inneren des Desoxidator-
Pakets zugekehrt ist, während der Ausdruck "äußere Kunststoffolie"
dahingehend verwendet wird, daß er die Kunststoffolie
meint, welche dem Äußeren des Desoxidator-Pakets
zugekehrt ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Desoxidator-Pakets, welche Kunststoffolien auf beiden
Seiten der gasdurchlässigen Lage verwendet, besteht die
innere Folie, welche die heißsiegelbare Oberfläche des
Paketmaterials bildet, aus einer der oben erwähnten einschichtigen
Kunststoffolien, während die äußere Folie durch
die oben erwähnte Verbund- bzw. geschichtete Kunststoffolie
gebildet sein kann.
Die Verbundfolie, welche mit den beiden Seiten der
gasdurchlässigen Lage verbundene zwei Kunststoffolien
aufweist, kann nach irgendeinem der oben erwähnten Schichtstoffherstellungsverfahren
ausgebildet werden. Auch die
Perforation durch Einstrahlung von Laserstrahlung kann in der
gleichen Weise wie oben erläutert erfolgen. In diesem Fall
kann der Laserstrahl auf beide Seiten der Verbundfolie,
unabhängig oder gleichzeitig, angewandt werden, um so die
Poren in beiden Kunststoffolien auszubilden.
Das erfindungsgemäße Desoxidator-Paket hat also einen
Paketkörper, bei welchem wenigstens ein Teil aus einer
Verbundfolie mit einer Kunststoffolienschicht besteht,
welche eine Vielfachheit von darin durch Bestrahlung mit
einem Laserstrahl ausgebildeten Poren aufweist.
Dieses Desoxidator-Paket kann auf verschiedene Weisen
ausgeführt sein, wie beispielsmäßig unten gezeigt wird.
- (1) Als Desoxidator-Paket mit einem Paketkörper, welcher aus einem Paketmaterial gebildet ist, das eine Verbundfolie aufweist, die sich aus einer einschichtigen Kunststoffolie und einer gasdurchlässigen Lage aufbaut, die schichtweise gefügt und miteinander verbunden sind, wobei nur die Kunststoffolie der Verbundfolie so mit einem Laserstrahl bestrahlt worden ist, daß eine Vielfachheit von Poren darin ausgebildet werden, wobei die Verbundfolie so gefaltet ist, daß die Kunststoffolie mit dem Desoxidierungsmittel zwischen den beiden Hälften der gefalteten Verbundfolie angeordnet innen liegt, wobei die vom Faltrand verschiedenen Ränder der gefalteten Folie heißgesiegelt sind.
- (2) Als Desoxidator-Paket mit einem Paketkörper, der durch ein Paketmaterial mit einer Verbundfolie gebildet ist, die sich aus einer gasdurchlässigen Lage, einer einschichtigen Kunststoffolie auf der einen Seite der gasdurchlässigen Lage und einer geschichteten Kunststoffolie auf der anderen Seite der gasdurchlässigen Lage so, daß die Oberfläche mit dem niedrigeren Erweichungspunkt mit der gasdurchlässigen Lage in Berührung ist, zusammensetzt, wobei die einschichtige Kunststoffolie, die gasdurchlässige Lage und die geschichtete Kunststoffolie schichtenweise gefügt und miteinander verbunden sind, und nur die einschichtige Kunststoffolie und die geschichtete Kunststoffolie der Verbundfolie mit einem Laserstrahl so bestrahlt worden sind, daß die Vielfachheit von Poren darin ausgebildet werden, wobei die Verbundfolie so gefaltet ist, daß die einschichtige Kunststoffolie mit dem Desoxidierungsmittel zwischen den beiden Hälften der gefalteten Verbundfolie aneordnet innen liegt, wobei die von der Faltkante verschiedenen Kanten der gefalteten Folie heißgesiegelt sind.
- (3) Als vierseitig gesiegeltes Desoxidator-Paket, bei welchem wenigstens ein Teil durch das oben unter Punkt (1) angegebene Paketmaterial gebildet ist.
- (4) Ein vierseitig gesiegeltes Desoxidator-Paket, bei welchem wenigstens ein Teil durch das oben unter Punkt (2) angegebene Paketmaterial gebildet ist.
Das Desoxidator-Paket gemäß der Erfindung hat üblicherweise
rechteckige Form, wobei es sich aber nicht ausschließlich
um diese Form handelt.
Zahlreiche Materialien, die in der Lage sind, Sauerstoff
zu absorbieren, können als Desoxidator im Desoxidator-Paket
gemäß der Erfindung verwendet werden. Beispiele für solche
Desoxidatoren sind Materialien, welche Eisen(II)-Salze wie
Eisen(II)-Sulfat, Sulfit, Hydrogensulfit, Dithionit,
Hydrochinon, Catechol, Resorcin, Pyrogallol, Gallussäure,
Rongalit, Ascorbinsäure und/oder ihre Salze, Isoascorbinsäure
und/oder ihre Salze, Sorbose, Glucose, Lignin, Dibutylhydroxytulol
und Buthylhydroxyanisol enthalten. Der Desoxidator
kann auch ein pulverisiertes Mittel, welches ein
pulverisiertes Metall, etwa Eisen, enthält, sein.
Ein Material, welches Ascorbinsäure und/oder ihre Salze
enthält, ein Material, welches Isoascorbinsäure und/oder ihre
Salze enthält, und ein Material, welches pulverisiertes
Metall enthält, werden bevorzugt verwendet, wobei darunter
das Material, welches pulverisiertes Metall enthält, am
meisten bevorzugt ist. Die Erfindung schließt jedoch nicht
andere Arten von Desoxidatoren, wie etwa einen Kohlendioxid
erzeugenden desoxidierenden Stoff und einen Kohlendioxid
absorbierenden desoxidierenden Stoff, aus.
Das Desoxidator-Paket gemäß der Erfindung ermöglicht
eine freie Einstellung der Gasdurchlässigkeit des Paketmaterials
und vermindert deutlich die Streuung der Gasdurchlässigkeit
zwischen verschiedenen Paketen.
Im folgenden werden Ausführungsformen der Erfindung in
Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen beschrieben. Auf
dieser ist
Fig. 1 eine Schnittansicht, welche ein Desoxidator-Paket
gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt, und
Fig. 2 eine Schnittansicht, welche ein Desoxidator-Paket
gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt.
Gemäß Fig. 1 weist eine erste Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Desoxidator-Pakets einen Paketkörper aus
einer Verbundfolie 10 auf, welche sich aus einer einschichtigen
Kunststoffolie 12 und einer gasdurchlässigen Lage 14
zusammensetzt, die schichtenweise gefügt und miteinander
verbunden sind. Die Verbundfolie 10 ist einer Bestrahlung mit
einem Laserstrahl nur auf ihrer durch die Kunststoffolie bzw.
den -film 12 gegebenen Oberfläche unterworfen worden, so daß
feine Poren 32 in der Kunststoffolienschicht ausgebildet
worden sind. Zwei auf diese Weise hergestellte Verbundfolien
10 werden so übereinandergelegt, daß die Kunststoffolien
beider Verbundfolien einander zugekehrt sind, wobei eine
Desoxidatormasse 50 dazwischen angeordnet ist. Dann werden
beide Verbundfolien an den Rändern um die Desoxidatormasse 50
herum heißverbunden und damit das Innere gegenüber dem
Äußeren abgeschlossen, womit ein einen Desoxidator enthaltendes
Paket gewonnen ist.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Desoxidator-Pakets. Diese Ausführungsform weist einen
Paketkörper aus einer Verbundfolie 10′ auf, welche sich aus
einer gasdurchlässigen Lage 14, einer einschichtigen
Kunststoffolie 12 auf der einen Seite der gasdurchlässigen
Lage 14 und einer geschichteten Kunststoffolie 20 auf der
anderen Seite der gasdurchlässigen Lage 14 zusammensetzt,
wobei die einschichtige Kunststoffolie 12, die gasdurchlässige
Lage 14 und die geschichtete Kunststoffolie 20 geeignet
schichtenweise gefügt und miteinander verbunden werden. Die
geschichtete Kunststoffolie 20 ist aus einer Kunststoffolie
16 mit einem verhältnismäßig niedrigen Erweichungspunkt und
einer Kunststoffolie 18 mit einem verhältnismäßig hohen
Schmelzpunkt gebildet. Die geschichtete Folie 20 ist mit der
gasdurchlässigen Lage 14 an der durch die Kunststoffolie 16
mit dem verhältnismäßig niedrigen Erweichungspunkt gegebenen
Oberfläche verbunden. Die Verbundfolie ist einer Bestrahlung
mit einem Laserstrahl auf ihren beiden Seiten unterworfen
worden, so daß feine Poren 32 und 34 sowohl in der einschichtigen
Kunststoffolie 12 als auch in der geschichteten
Kunststoffolie 20 ausgebildet werden.
Zwei so hergestellte Verbundfolien 10′ werden übereinander
so angeordnet, daß die einschichtigen Kunststoffolien 12
beider Verbundfolien einander zugekehrt sind, wobei eine
Desoxidatormasse 50 dazwischen angeordnet ist. Die beiden
Verbundfolien werden dann an ihren Umfangsrändern 60
heißverbunden, womit das Innere des Pakets heißgesiegelt ist.
Die Vorteile der Erfindung sind an der folgenden
Beschreibung von Beispielen zu erkennen.
Eine Verbundfolie wurde durch schichtenweises Fügen,
über Extrusion, einer Bahn bzw. Lage aus reinweißem maschinenglattem
Papier mit einer Flächenmasse von 60 g/m² und
einer Folie aus Weichpolyethylen mit einem Schmelzpunkt von
105°C und einer Dicke von 30 µm hergestellt. Die durch die
Polyethylenfolie gegebene Oberfläche der Verbundfolie wurde
mit einem CO₂-Laserstrahl einer Leistungsdichte von 10 W/cm²
über eine Zeitdauer von 1 · 10-5 s bestrahlt, so daß feine
Poren nur in der Kunststoffolie der Verbundfolie ausgebildet
wurden. Die so behandelte Verbundfolie, als Material des
Paketkörpers, wurde einem Test unterworfen, bei welchem die
Gasdurchlässigkeit als Gurley-Durchlässigkeit gemäß dem
Meßverfahren nach Japanese Industrial Standards (JIS) P-8117
gemessen wurde.
Das so hergestellte Paketkörpermaterial wurde zu einem
rechteckigen Stück mit 40 mm Breite und 80 mm Länge geschnitten,
das Stück in seinem Mittelabschnitt gefaltet, so daß
zwei Hälften der Folie übereinanderliegen, und zwar so, daß
die Polyethylenfolie innen, mit dem Desoxidator dazwischen
angeordnet, zu liegen kommt. Der Desoxidator war ein Mittel,
das hauptsächlich aus pulverisiertem Eisen bestand und eine
Sauerstoffabsorptionsfähigkeit von 600 ml hatte. Danach
wurden die Umfangsränder der beiden übereinanderliegenden
Hälften des Paketkörpermaterials durch 1-Sekundenheißpressen
bei 180°C heißgesiegelt. Eine Anzahl von so hergestellten
Paketen mit einer Vielfalt von Kombinationen aus Porengröße
und -anzahl wurde einem Test zur Überprüfung der Desoxidierungszeit
unterworfen. Die Desoxidierungszeit wurde gemessen,
indem die Desoxidator-Pakete in einem Sack aus einem
Verbundmaterial aus KON (gezogenes Nylon, beschichtet mit
Polyvinylidenchlorid, 15 µm dick) und PE (Polyethylen, 40 µm
dick) (im folgenden bezeichnet als KON/PE-Sack) zusammen mit
0,5 l Luft angeordnet wurden, wobei der KON/PE-Sack bei 25°C
gehalten wurde, und die Zeit gemessen wurde, bis die
Sauerstoffkonzentration in dem KON-PE-Sack auf 0,1%
herunterkommt. Das Meßverfahren zur Messung der Desoxidationszeit
wird auch bei den folgenden Beispielen und
Vergleichsbeispielen angewandt.
Das Meßergebnis ist in der folgenden Tabelle 1 wiedergegeben.
Das Paketkörpermaterial wurde hergestellt, indem durch
Erwärmen und Pressen bei 100°C und 49,05 N/cm² (5 kp/cm²) ein
reinweißes maschinenglattes Papier (Flächenmasse 60 g/m²)
und eine Folie aus Weichpolyethylen (Schmelzpunkt 105°C,
Dicke 35 µm), die mit Nadeln perforiert war, miteinander
verbunden wurden. Mit diesem Paketkörpermaterial wurden
Pakete hergestellt und einem Test unterworfen, der unter den
gleichen Bedingungen wie bei den Beispielen 1 bis 5 durchgeführt
wurde. Die Testergebnisse für die Vergleichsbeispiele 1
und 2 sind in der Tabelle 1 zusammen mit den Testergebnissen
für die Beispiele 1 bis 5 wiedergegeben. Zur Auswertung der
Streuungstendenzen bei der Gurley-Gasdurchlässigkeit des
Paketkörpermaterials und der Desoxidierungszeit des Desoxidator-
Pakets wurden 10 Paketproben für jedes der Beispiele und
Vergleichsbeispiele verwendet.
Eine Verbundfolie aus Weichpolyethylenfolie/reinweißem
maschinenglattem Papier/geschichteter Kunststoffolie wurde
hergestellt, indem eine Weichpolyethylenfolie mit einem
Schmelzpunkt von 105°C und einer Dicke von 35 µm auf die eine
Seite einer Lage bzw. Bahn aus reinweißem maschinenglattem
Papier mit einer Flächenmasse von 60 g/m² aufgeschichtete und
ebenso eine geschichtete Kunststoffolie auf die andere Seite
des reinweißen maschinenglatten Papiers aufgeschichtet
wurde. Die geschichtete Kunststoffolie war aus einer
Polyethylenterephthalat-Folie (15 µm) und einer Weichpolyethylenfolie
(Schmelzpunkt 105°C, Dicke 20 µm) zusammengesetzt
und war so gelegt, daß die Polyethylenfolie das
reinweiße maschinenglatte Papier berührt. Die durch die
Polyethylenfolie gegebene Oberfläche der Verbundfolie wurde
mit einem CO₂-Laserstrahl einer Leistungsdichte von 10 W/cm²
über eine Zeitdauer von 1 · 10-5 s bestrahlt, während die
durch die Polyethylenterephthalat-Folie gegebene Oberfläche
der Verbundfolie mit einem CO₂-Laserstrahl einer Leistungsdichte
von 30 W/cm² über eine Zeitdauer von 1 · 10-5 s
bestrahlt wurde, so daß feine Poren nur in den beiden
Kunststoffolien der Verbundfolie gebildet wurden. Die so
behandelte Verbundfolie, als Material des Paketkörpers,
wurde einem Test unterworfen, bei welchem die Gasdurchlässigkeit
als Gurley-Durchlässigkeit gemessen wurde. Außerdem
wurde ein Test zur Prüfung der Festigkeit gegenüber einer
Delamination der geschichteten Kunststoffolie vom reinweißen
maschinenglatten Papier durchgeführt. Die Messung der
Delaminationsfestigkeit erfolgte, indem ein Streifen aus dem
Paketkörpermaterial einer Breite von 15 mm hergestellt wurde,
die geschichtete Kunststoffolie von der Papierschicht
teilweise abgeschiefert wurde, die teilweise abgeschieferte
Kunststoffolie und die Papierschicht auseinandergezogen
wurden und die Last gemessen wurde, die für eine vollständige
Trennung der beiden Schichten erforderlich war. Diese Methode
der Messung der Delaminationsfestigkeit wurde auch bei den
folgenden Beispielen und Vergleichsbeispielen angewandt.
Das so hergestellte Paketkörpermaterial wurde zu einem
rechteckigen Stück einer Breite von 40 mm und einer Länge von
80 mm geschnitten, um das Stück im Mittelabschnitt so
gefaltet, daß die beiden Folienhälften aufeinander liegen,
und daß die Polyethylenfolie, mit dazwischen angeordnetem
Desoxidator, nach innen zu liegen kommt. Der Desoxidator war
ein Mittel, das hauptsächlich aus pulverisiertem Eisen
bestand und eine Sauerstoffabsorptionsfähigkeit von 600 ml
hatte. Die Umfangsränder der beiden übereinanderliegenden
Hälften des Paketkörpermaterials wurden durch 1-Sekundenheißpressen
bei 200°C heißgesiegelt. Eine Anzahl von so hergestellten
Paketen mit einer Vielfalt vom Kombinationen aus
Porengröße und -anzahl wurde einem Test zur Prüfung der
Desoxidierungszeit unterworfen.
Das Ergebnis des Tests ist in der folgenden Tabelle 2
wiedergegeben.
Das Paketkörpermaterial wurde hergesellt, indem durch
Wärme und Druck bei 100°C und 49,05 N/cm² (5 kp/cm²) ein
reinweißes maschinenglattes Papier (Flächenmasse 60 g/m²),
eine Weichpolyethylenfolie (Schmelzpunkt 105°C, Dicke 35 µm),
welche auf der einen Seite des reinweißen maschinenglatten
Papiers angeordnet und mit Nadeln perforiert war, und eine
geschichtete Kunststoffolie aus einer Polyethylenterephthalatfolie
(15 µm) und einer Weichpolyethylenfolie
(Schmelzpunkt 105°C, Dicke 20 µm), welche auf der anderen
Seite des reinweißen maschinenglatten Papiers so angeordnet
war, daß die Weichpolyethylenfolie die Papierschicht berührt,
und welche mit Nadeln perforiert war, miteinander verbunden
wurden. Aus diesem Paketkörpermaterial wurden Pakete hergestellt
und einem Test unterworfen, der unter den gleichen
Bedingungen wie bei den Beispielen 6 bis 10 durchgeführt
wurde. Die Ergebnisse der Tests für die Vergleichsbeispiele 3
und 4 sind in der Tabelle 2 zusammen mit den Ergebnissen der
Tests für die Beispiele 6 bis 10 wiedergegeben. Zur Auswertung
der Tendenzen der Streuung der Gurley-Gasdurchlässigkeit
des Paketkörpermaterials und der Desoxidierungszeit des
Desoxidator-Pakets wurden 10 Paketproben für jedes der
Beispiele und Vergleichsbeispiele verwendet.
Aus der vorstehenden Beschreibung wird deutlich, daß das
Desoxidierungsmittel-Paket gemäß der Erfindung einen
Paketkörper aus einer Verbundfolie hat, die sich aus einer
gasdurchlässigen Lage und einer auf wenigstens einer Seite
der gasdurchlässigen Lage ausgebildeten Kunststoffolie
zusammensetzt, wobei die durch die Kunststoffolie gegebene
Oberfläche der Verbundfolie einer Bestrahlung mit einem
Laserstrahl so unterworfen worden ist, daß eine Vielzahl von
feinen Poren nur in der Kunststoffolienschicht der Verbundfolie
vorgesehen wird. Infolgedessen sind Form und Größe der
Pore vergleichförmigt, so daß jede Tendenz zu einer Streuung
von Porengröße und -form unterdrückt ist. Außerdem wird ein
hohener Delaminationswiderstand zwischen der Kunststoffolienschicht
und der gasdurchlässigen Lage entwickelt. Damit
überwindet die Erfindung die Probleme des bekannten Desoxidator-
Pakets aus einem Paketmaterial, das beispielsweise mit
Nadeln perforiert worden ist.
Claims (13)
1. Desoxidator-Paket mit einem Paketkörper und einem in
dem Paketkörper enthaltenen Desoxidator (50) dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Teil des
Paketkörpers aus einer Verbundfolie (10, 10′) besteht, welche
eine gasdurchlässige Lage (14) und eine auf die gasdurchlässige
Lage (14) geschichtete und mit ihr verbundene Kunststoffolie
(12, 20) umfaßt, die eine Vielzahl von feinen
Poren (32, 34) aufweist, die ausgebildet sind, indem die
bereits mit der gasdurchlässigen Lage (14) verbundene Kunststoffolie
(12, 20) einer Bestrahlung mit einem Laserstrahl
unterworfen wird.
2. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die gasdurchlässige Lage (14)
aus einem Material, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus
Papier und nicht-gewebtem Stoff, besteht.
3. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die gasdurchlässige
Lage (14) aus einem Stück Papier besteht.
4. Desoxidator-Paket nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Material
eine Flächenmasse zwischen 10 und 400 g/m² hat.
5. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie
(12) nur mit der einen Seite der gasdurchlässigen Lage
(14) verbunden ist.
6. Desoxidator-Paket nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie
(12) des Paketkörpers der Innenseite des Pakets
zugekehrt ist.
7. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie
(12) eine einschichtige Kunststoffolie aus einem
Material, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Polyethylen,
einem Ethylen-Vinylazetat-Copolymer und einem
Ethylen-Acrylsäureester-Copolymer, ist.
8. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie
(20) eine geschichtete Kunststoffolie ist, welche sich
aus einer Kunststoffolie (16) mit einem verhältnismäßig
niedrigen Erweichungspunkt und einer Kunststoffolie (18) mit
einem verhältnismäßig hohen Erweichungspunkt zusammensetzt.
9. Desoxidator-Paket nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die geschichtete
Kunststoffolie (20) mit der gasdurchlässigen Lage (14)
an der durch die Kunststoffolie (16) mit dem verhältnismäßig
niedrigen Erweichungspunkt gegebenen Oberfläche verbunden
ist.
10. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie
(12, 20) auf jeder Seite der gasdurchlässigen Lage
(14) vorgesehen ist.
11. Desoxidator-Paket nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die dem Inneren
des Pakets zugekehrte Kunststoffolie (12) einen niedrigeren
Erweichungspunkt hat als die Kunststoffolie (20), welcher dem
Äußeren des Pakets zugekehrt ist.
12. Desoxidator-Paket nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die dem Inneren
des Pakets zugekehrte Kunststoffolie (12) aus einem Material,
ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Polyethylen, einem
Ethylen-Vinylazetat-Copolymer und einem Ethylen-Acrylsäureester-
Copolymer, besteht, während die dem Äußeren des Pakets
zugekehrte Kunststoffolie (20) eine geschichtete Kunststoffolie
aus einer Kunststoffolie (16) mit einem verhältnismäßig
niedrigen Erweichungspunkt und einer Kunststoffolie
(18) mit einem verhältnismäßig hohen Erweichungspunkt ist.
13. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Laserstrahl
eine Leistungsdichte zwischen 1 · 10-2 und 1 · 10⁸ W/cm² hat
und die Einstrahlungszeit des Laserstrahls zwischen 1 · 10-7
und 1 · 10-3 s liegt.
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