DE3806761A1 - Desoxidator-paket - Google Patents

Desoxidator-paket

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DE3806761A1
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Yoshiaki Inoue
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Mitsubishi Gas Chemical Co Inc
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Mitsubishi Gas Chemical Co Inc
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Description

Die Erfindung betrifft ein Paket eines Desoxidators und insbesondere ein Paket, welches einen Desoxidator für die Langzeithaltbarmachung von Waren wie Lebensmitteln, Kleidungsstücken und Arzneimitteln enthält.
In den letzten Jahren wurde zur Lagerung und Konservierung verschiedener Waren, wie Lebensmitteln, Kleidungsstücken und Arzneimitteln, eine Methode weiterhin benützt, die darin besteht, solche Waren in einem abgeschlossenen System zusammen mit einem Desoxidator, welcher Sauerstoff aus dem abgeschlossenen System entfernt, aufzubewahren.
Üblicherweise ist der Desoxidator bei einem solchen abgeschlossenen System in einem kleinen Sack oder Paket mit einer gasdurchlässigen Wand enthalten. Dabei wird bevorzugt, daß das Material des Pakets eine Einstellung der Gas- bzw. Sauerstoffdurchlässigkeit auf einen gewünschten Wert ermöglicht.
Zur Erfüllung solcher Anforderungen wurden bislang die verschiedensten Paketmaterialien vorgeschlagen. Beispielsweise beschreibt das japanische Gebrauchsmuster Nr. 44-20879 ein Schichtverbundmaterial, das aus einem Papier mit großer Gasdurchlässigkeit und einer Polyethylenfolie mit einer Vielzahl winziger Poren aufgebaut ist, wobei das Papier und die Polyethylenfolie durch Heißverbindung miteinander verbunden sind. Andererseits beschreibt das japanische Patent Nr. 60-37791 ein Schichtverbundmaterial, welches aus zwei Kunststoffolien mit winzigen Poren aufgebaut ist, die mit einer Zwischenlage aus wasserfestem Papier übereinander liegen.
Die bekannten Materialien, die miteinander durch Wärme und Druck verbundene Kunststoffolien und Papierbahnen verwenden, haben alle den gleichen Nachteil, daß die winzigen Poren der Kunststoffolie durch die Wärme und den Druck, die bei der Verbindung angewandt werden, aufgefüllt oder verformt werden, mit dem Ergebnis, daß die Gasdurchlässigkeit des Sacks großen Streuungen unterliegt. Ein weiteres Problem besteht darin, daß die Schichtverbundmaterialien nur wenig widerstandsfähig sind gegenüber Kräften, die im Sinne einer Lösung des Schichtverbunds aus Kunststoffolie und Papierbahn wirken.
Demgemäß ist es Aufgabe der Erfindung, ein aus einem Schichtverbundmaterial hergestelltes Desoxidator-Paket zu schaffen, welches, wenn überhaupt, nur eine geringe Streuung hinsichtlich der Gasdurchlässigkeit zeigt und eine verbesserte Festigkeit gegenüber Delaminierungskräften aufweist.
Um einen solchen technischen Gegenstand zu erzielen, wurden seitens der Erfinder intensive Studien durchgeführt, die sie zu dem Schluß führten, daß ein Desoxidator-Paket, welches eine einfache Einstellung der Gasdurchlässigkeit ermöglicht und welches hohe Festigkeit gegenüber Delaminierungskräften hat, dadurch erreicht werden kann, daß man als das Sackmaterial eine Verbundfolie verwendet, die aus einer gasdurchlässigen Lage und einer damit verbundenen dünnen Kunststoffolie besteht, wobei die Kunststoffolie nach dem Verbinden so mit einem Laserstrahl bestrahlt wird, daß nur die Kunststoffolie perforiert wird.
Demgemäß schafft also die Erfindung ein Desoxidator- Paket mit einem Paketkörper und einem im Paketkörper enthaltenen Desoxidator, wobei wenigstens ein Teil des Paketkörpers aus einer Verbundfolie aufgebaut ist, welche eine gasdurchlässige Lage und eine mit der gasdurchlässigen Lage laminierte und mit ihr verbundene und eine Vielzahl feiner Poren aufweisende Kunststoffolie umfaßt, wobei die Poren dadurch ausgebildet sind, daß die mit der gasdurchlässigen Lage bereits verbundene Kunststoffolie einer Bestrahlung mit einem Laserstrahl unterworfen wird.
Die gasdurchlässige Lage bzw. Schicht bildet einen wesentlichen Teil des Materials des Pakets gemäß der Erfindung und soll eine Barriere bilden, welche verhindert, daß der den Paketinhalt bildende Desoxidator herausleckt, und verhindert außerdem ein Mischen des Desoxidators mit dem Inhalt einer gesiegelten Packung, etwa Lebensmitteln. Die gasdurchlässige Lage hat eine eigene Gasdurchlässigkeit. Papier, ungewebter Stoff usw. kann geeigneterweiser für die gasdurchlässige Bahn bzw. Lage verwendet werden. Beispiele für geeignet verwendete Papiere sind holzfreies Papier, mittelholzfreies Papier, erst- und mittelklassiges Holzschilffpapier, Tiefdruckpapier, Kunstdruckpapier, gestrichenes Papier, reinweißes maschinenglattes Papier, Kraftpapier, Japanpapier, Karton, Papier mit synthetischer Pulpe, ölabweisend behandeltes Papier, wasserabweisend behandeltes Papier, usw. Der nicht-gewebte Stoff kann vom Trockentyp, Naßtyp oder Spinnvliestyp sein, wobei allerdings Papier bevorzugt verwendet wird. Wenn Papier oder ein nicht-gewebter Stoff als die gasdurchlässige Lage verwendet wird, sollte das Gewicht eines solchen Papiers oder nicht-gewebten Stoffes vorzugsweise im Bereich zwischen 10 und 400 g/m², vorzugsweise zwischen 20 und 200 g/m² liegen.
Die einen wesentlichen Bestandteil des Materials des Pakets gemäß der Erfindung bildende Kunststoffolie bzw. -film soll als eine Barriere dienen, welche eine wechselseitige Berührung oder ein Mischen von Inhalt der gesiegelten Packung, beispielsweise Lebensmitteln, und Desoxidator des Pakets verhindert, und soll außerdem die Heißsiegelbarkeit des Paketmaterials liefern. Die Kunststoffolie kann eine einschichtige Folie etwa aus Polyethylen, Ethylen-Vinylazetat- Copolymer oder Ethylen-Acrylsäureester-Copolymer, oder eine zusammengesetzte bzw. geschichtete Kunststoffolie aus einer Folie mit einem niedrigen Erweichungspunkt und einer Folie mit einem hohen Erweichungspunkt sein. Beispiele für eine in der zusammengesetzten Kunststoffolie verwendete Folie mit niedrigem Erweichtungspunkt sind Folien aus Polyethylen, Ethylen-Vinylazetat-Copolymer und Ethylen-Acrylsäureester- Copolymer. Beispiele für eine Folie mit hohem Erweichungspunkt sind eine Folie aus Polyolefin, wie etwa Polypropylen, eine Folie aus Polyamid, wie etwa Nylon, und eine Folie aus Polyester, wie etwa Polyethylenterephthalat.
Die in der Erfindung verwendete Kunststoffolie hat aus praktischen Erwägungen vorzugsweise eine Dicke von nicht mehr als 300 µm. Besonders bevorzugt liegt die Dicke im Bereich zwischen 15 und 100 µm. Die in der Erfindung verwendete Kunststoffolie kann einen anorganischen oder organischen Zusatz enthalten, damit ein hoher Absorptionswirkungsgrad für den Laserstrahl, mit dem die Kunststoffolie bestrahlt wird, erreicht wird.
Der aus der gasdurchlässigen Bahn und der Kunststoffolie, wie oben spezifiziert, zusammengesetzte und verbundene Schichtaufbau wird im folgenden als "Verbundfolie" bezeichnet werden. Gemäß der Erfindung ist wenigstens ein Teil des Desoxidator-Pakets aus dieser Verbundfolie aufgebaut.
Verschiedene Schichtstoffherstellungsverfahren können zur Ausbildung der Verbundfolie herangezogen werden, beispielsweise ein Extrusionsbeschichtungsverfahren, ein Naßkaschierverfahren oder ein Trockenkaschierverfahren, wobei das Extrusionsbeschichtungsverfahren bevorzugt verwendet wird.
Wenn eine geschichtete oder Verbundkunststoffolie als die Kunststoffolie im Material des Pakets gemäß der Erfindung verwendet wird, wird bevorzugt, daß die Verbindung zwischen der Verbundkunststoffolie und der gasdurchlässigen Lage so durchgeführt wird, daß die Oberfläche der Verbundkunststoffolie, die den niedrigeren Erweichungspunkt hat, die gasdurchlässige Lage bzw. Bahn berührt.
Die Kunststoffolienoberfläche der aus der Kunststoffolie und der gasdurchlässigen Lage zusammengesetzten Verbundfolie wird dann so mit einem Laserstrahl bestrahlt, daß nur die Kunststoffolie durch die durch den Laserstrahl erzeugte Wärme perforiert wird.
Die Bestrahlung mit dem Laserstrahl erfolgt also zum Zwecke der Perforierung der Kunststoffolienschicht, d. h. zum Zwecke der Ausbildung eine Vielzahl winziger bzw. sehr kleiner Poren allein in der Kunststoffolienschicht der Verbundfolie.
Die Bestrahlung mit der Laserstrahlung erfolgt beispielsweise, indem ein CO₂-Laserstrahl mit einer Leistungsdichte zwischen 1 · 10-2 und 1 · 10⁸ W/cm² auf die Kunststoffolienoberfläche der Verbundfolie durch einen Schlitz einer bestimmten Größe für eine bestimmte Zeit, die typischerweise 1 · 10-7 bis 1 · 10-3 s beträgt, gerichtet wird, wodurch der bestrahlte winzige Fleck die Laserenergie absorbiert und Wärme erzeugt wird, durch welche die Kunststoffolienschicht schmilzt und damit perforiert wird.
Beispiele für bei der Herstellung des Desoxidator-Pakets geeignet verwendete Laserstrahlung sind solche eines CO₂- Lasers, eines Neody :YAG-Laser, eines Neodym : Glas-Lasers, eines Rubin-Lasers und eines Alexandrit-Lasers, wobei der CO₂-Laser bevorzugt verwendet wird.
Die Leistungsdichte des Lasers liegt üblicherweise im Bereich zwischen 1 · 10-2 und 1 · 10⁸ W/cm², wobei sie bevorzugt im Bereich zwischen 1 · 10-1 und 1 · 10⁴ W/cm² liegt. Die Bestrahlungszeit beträgt vorzugsweise 1 · 10-7 bis 1 · 10-3 s, vorzugsweise 1 · 10-6 bis 1 · 10-4 s.
Die Größe und Anzahl der Poren werden so gewählt, daß die Gasdurchlässigkeit des Paketmaterials, ausgedrückt in Gurley-Gasdurchlässigkeit, im Bereich zwischen 1 und 50 000 s/100 ml in², vorzugsweise zwischen 1 und 5000 s/100 ml in², liegt. Faktischer wird bevorzugt, daß die Porengröße und -anzahl so gewählt werden, daß sie nicht größer als 10 mm und nicht kleiner als 1000 Poren/m², vorzugsweise nicht größer als 1 mm und nicht kleiner als 1000 Poren/m² sind. Die Porosität der Kunststoffolie, ausgedrückt als Gesamtporenfläche pro Einheitsfläche, ist nicht kleiner als 0,08%, vorzugsweise nicht kleiner als 0,2%.
Gemäß der Erfindung kann die Verbundfolie aus drei oder mehr Schichten zusammengesetzt sein, beispielsweise einem Paar von Kunststoffolien bzw. -filmen, die auf beiden Seiten einer gasdurchlässigen Lage aufgeschichtet sind. Wenn, wie erwähnt, die Verbundfolie drei Schichten aufweist, können die Kunststoffolien aus dem gleichen Material wie oben sein. Es wird jedoch bevorzugt, daß die innere Kunststoffolie einen Erweichungspunkt hat, der tiefer liegt als derjenige der äußeren Kunststoffolie. Der Ausdruck "innere Kunststoffolie" meint die Kunststoffolie, welche dem Inneren des Desoxidator- Pakets zugekehrt ist, während der Ausdruck "äußere Kunststoffolie" dahingehend verwendet wird, daß er die Kunststoffolie meint, welche dem Äußeren des Desoxidator-Pakets zugekehrt ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Desoxidator-Pakets, welche Kunststoffolien auf beiden Seiten der gasdurchlässigen Lage verwendet, besteht die innere Folie, welche die heißsiegelbare Oberfläche des Paketmaterials bildet, aus einer der oben erwähnten einschichtigen Kunststoffolien, während die äußere Folie durch die oben erwähnte Verbund- bzw. geschichtete Kunststoffolie gebildet sein kann.
Die Verbundfolie, welche mit den beiden Seiten der gasdurchlässigen Lage verbundene zwei Kunststoffolien aufweist, kann nach irgendeinem der oben erwähnten Schichtstoffherstellungsverfahren ausgebildet werden. Auch die Perforation durch Einstrahlung von Laserstrahlung kann in der gleichen Weise wie oben erläutert erfolgen. In diesem Fall kann der Laserstrahl auf beide Seiten der Verbundfolie, unabhängig oder gleichzeitig, angewandt werden, um so die Poren in beiden Kunststoffolien auszubilden.
Das erfindungsgemäße Desoxidator-Paket hat also einen Paketkörper, bei welchem wenigstens ein Teil aus einer Verbundfolie mit einer Kunststoffolienschicht besteht, welche eine Vielfachheit von darin durch Bestrahlung mit einem Laserstrahl ausgebildeten Poren aufweist.
Dieses Desoxidator-Paket kann auf verschiedene Weisen ausgeführt sein, wie beispielsmäßig unten gezeigt wird.
  • (1) Als Desoxidator-Paket mit einem Paketkörper, welcher aus einem Paketmaterial gebildet ist, das eine Verbundfolie aufweist, die sich aus einer einschichtigen Kunststoffolie und einer gasdurchlässigen Lage aufbaut, die schichtweise gefügt und miteinander verbunden sind, wobei nur die Kunststoffolie der Verbundfolie so mit einem Laserstrahl bestrahlt worden ist, daß eine Vielfachheit von Poren darin ausgebildet werden, wobei die Verbundfolie so gefaltet ist, daß die Kunststoffolie mit dem Desoxidierungsmittel zwischen den beiden Hälften der gefalteten Verbundfolie angeordnet innen liegt, wobei die vom Faltrand verschiedenen Ränder der gefalteten Folie heißgesiegelt sind.
  • (2) Als Desoxidator-Paket mit einem Paketkörper, der durch ein Paketmaterial mit einer Verbundfolie gebildet ist, die sich aus einer gasdurchlässigen Lage, einer einschichtigen Kunststoffolie auf der einen Seite der gasdurchlässigen Lage und einer geschichteten Kunststoffolie auf der anderen Seite der gasdurchlässigen Lage so, daß die Oberfläche mit dem niedrigeren Erweichungspunkt mit der gasdurchlässigen Lage in Berührung ist, zusammensetzt, wobei die einschichtige Kunststoffolie, die gasdurchlässige Lage und die geschichtete Kunststoffolie schichtenweise gefügt und miteinander verbunden sind, und nur die einschichtige Kunststoffolie und die geschichtete Kunststoffolie der Verbundfolie mit einem Laserstrahl so bestrahlt worden sind, daß die Vielfachheit von Poren darin ausgebildet werden, wobei die Verbundfolie so gefaltet ist, daß die einschichtige Kunststoffolie mit dem Desoxidierungsmittel zwischen den beiden Hälften der gefalteten Verbundfolie aneordnet innen liegt, wobei die von der Faltkante verschiedenen Kanten der gefalteten Folie heißgesiegelt sind.
  • (3) Als vierseitig gesiegeltes Desoxidator-Paket, bei welchem wenigstens ein Teil durch das oben unter Punkt (1) angegebene Paketmaterial gebildet ist.
  • (4) Ein vierseitig gesiegeltes Desoxidator-Paket, bei welchem wenigstens ein Teil durch das oben unter Punkt (2) angegebene Paketmaterial gebildet ist.
Das Desoxidator-Paket gemäß der Erfindung hat üblicherweise rechteckige Form, wobei es sich aber nicht ausschließlich um diese Form handelt.
Zahlreiche Materialien, die in der Lage sind, Sauerstoff zu absorbieren, können als Desoxidator im Desoxidator-Paket gemäß der Erfindung verwendet werden. Beispiele für solche Desoxidatoren sind Materialien, welche Eisen(II)-Salze wie Eisen(II)-Sulfat, Sulfit, Hydrogensulfit, Dithionit, Hydrochinon, Catechol, Resorcin, Pyrogallol, Gallussäure, Rongalit, Ascorbinsäure und/oder ihre Salze, Isoascorbinsäure und/oder ihre Salze, Sorbose, Glucose, Lignin, Dibutylhydroxytulol und Buthylhydroxyanisol enthalten. Der Desoxidator kann auch ein pulverisiertes Mittel, welches ein pulverisiertes Metall, etwa Eisen, enthält, sein.
Ein Material, welches Ascorbinsäure und/oder ihre Salze enthält, ein Material, welches Isoascorbinsäure und/oder ihre Salze enthält, und ein Material, welches pulverisiertes Metall enthält, werden bevorzugt verwendet, wobei darunter das Material, welches pulverisiertes Metall enthält, am meisten bevorzugt ist. Die Erfindung schließt jedoch nicht andere Arten von Desoxidatoren, wie etwa einen Kohlendioxid erzeugenden desoxidierenden Stoff und einen Kohlendioxid absorbierenden desoxidierenden Stoff, aus.
Das Desoxidator-Paket gemäß der Erfindung ermöglicht eine freie Einstellung der Gasdurchlässigkeit des Paketmaterials und vermindert deutlich die Streuung der Gasdurchlässigkeit zwischen verschiedenen Paketen.
Im folgenden werden Ausführungsformen der Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen beschrieben. Auf dieser ist
Fig. 1 eine Schnittansicht, welche ein Desoxidator-Paket gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt, und
Fig. 2 eine Schnittansicht, welche ein Desoxidator-Paket gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt.
Gemäß Fig. 1 weist eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Desoxidator-Pakets einen Paketkörper aus einer Verbundfolie 10 auf, welche sich aus einer einschichtigen Kunststoffolie 12 und einer gasdurchlässigen Lage 14 zusammensetzt, die schichtenweise gefügt und miteinander verbunden sind. Die Verbundfolie 10 ist einer Bestrahlung mit einem Laserstrahl nur auf ihrer durch die Kunststoffolie bzw. den -film 12 gegebenen Oberfläche unterworfen worden, so daß feine Poren 32 in der Kunststoffolienschicht ausgebildet worden sind. Zwei auf diese Weise hergestellte Verbundfolien 10 werden so übereinandergelegt, daß die Kunststoffolien beider Verbundfolien einander zugekehrt sind, wobei eine Desoxidatormasse 50 dazwischen angeordnet ist. Dann werden beide Verbundfolien an den Rändern um die Desoxidatormasse 50 herum heißverbunden und damit das Innere gegenüber dem Äußeren abgeschlossen, womit ein einen Desoxidator enthaltendes Paket gewonnen ist.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Desoxidator-Pakets. Diese Ausführungsform weist einen Paketkörper aus einer Verbundfolie 10′ auf, welche sich aus einer gasdurchlässigen Lage 14, einer einschichtigen Kunststoffolie 12 auf der einen Seite der gasdurchlässigen Lage 14 und einer geschichteten Kunststoffolie 20 auf der anderen Seite der gasdurchlässigen Lage 14 zusammensetzt, wobei die einschichtige Kunststoffolie 12, die gasdurchlässige Lage 14 und die geschichtete Kunststoffolie 20 geeignet schichtenweise gefügt und miteinander verbunden werden. Die geschichtete Kunststoffolie 20 ist aus einer Kunststoffolie 16 mit einem verhältnismäßig niedrigen Erweichungspunkt und einer Kunststoffolie 18 mit einem verhältnismäßig hohen Schmelzpunkt gebildet. Die geschichtete Folie 20 ist mit der gasdurchlässigen Lage 14 an der durch die Kunststoffolie 16 mit dem verhältnismäßig niedrigen Erweichungspunkt gegebenen Oberfläche verbunden. Die Verbundfolie ist einer Bestrahlung mit einem Laserstrahl auf ihren beiden Seiten unterworfen worden, so daß feine Poren 32 und 34 sowohl in der einschichtigen Kunststoffolie 12 als auch in der geschichteten Kunststoffolie 20 ausgebildet werden.
Zwei so hergestellte Verbundfolien 10′ werden übereinander so angeordnet, daß die einschichtigen Kunststoffolien 12 beider Verbundfolien einander zugekehrt sind, wobei eine Desoxidatormasse 50 dazwischen angeordnet ist. Die beiden Verbundfolien werden dann an ihren Umfangsrändern 60 heißverbunden, womit das Innere des Pakets heißgesiegelt ist.
Die Vorteile der Erfindung sind an der folgenden Beschreibung von Beispielen zu erkennen.
Beispiele 1 bis 5
Eine Verbundfolie wurde durch schichtenweises Fügen, über Extrusion, einer Bahn bzw. Lage aus reinweißem maschinenglattem Papier mit einer Flächenmasse von 60 g/m² und einer Folie aus Weichpolyethylen mit einem Schmelzpunkt von 105°C und einer Dicke von 30 µm hergestellt. Die durch die Polyethylenfolie gegebene Oberfläche der Verbundfolie wurde mit einem CO₂-Laserstrahl einer Leistungsdichte von 10 W/cm² über eine Zeitdauer von 1 · 10-5 s bestrahlt, so daß feine Poren nur in der Kunststoffolie der Verbundfolie ausgebildet wurden. Die so behandelte Verbundfolie, als Material des Paketkörpers, wurde einem Test unterworfen, bei welchem die Gasdurchlässigkeit als Gurley-Durchlässigkeit gemäß dem Meßverfahren nach Japanese Industrial Standards (JIS) P-8117 gemessen wurde.
Das so hergestellte Paketkörpermaterial wurde zu einem rechteckigen Stück mit 40 mm Breite und 80 mm Länge geschnitten, das Stück in seinem Mittelabschnitt gefaltet, so daß zwei Hälften der Folie übereinanderliegen, und zwar so, daß die Polyethylenfolie innen, mit dem Desoxidator dazwischen angeordnet, zu liegen kommt. Der Desoxidator war ein Mittel, das hauptsächlich aus pulverisiertem Eisen bestand und eine Sauerstoffabsorptionsfähigkeit von 600 ml hatte. Danach wurden die Umfangsränder der beiden übereinanderliegenden Hälften des Paketkörpermaterials durch 1-Sekundenheißpressen bei 180°C heißgesiegelt. Eine Anzahl von so hergestellten Paketen mit einer Vielfalt von Kombinationen aus Porengröße und -anzahl wurde einem Test zur Überprüfung der Desoxidierungszeit unterworfen. Die Desoxidierungszeit wurde gemessen, indem die Desoxidator-Pakete in einem Sack aus einem Verbundmaterial aus KON (gezogenes Nylon, beschichtet mit Polyvinylidenchlorid, 15 µm dick) und PE (Polyethylen, 40 µm dick) (im folgenden bezeichnet als KON/PE-Sack) zusammen mit 0,5 l Luft angeordnet wurden, wobei der KON/PE-Sack bei 25°C gehalten wurde, und die Zeit gemessen wurde, bis die Sauerstoffkonzentration in dem KON-PE-Sack auf 0,1% herunterkommt. Das Meßverfahren zur Messung der Desoxidationszeit wird auch bei den folgenden Beispielen und Vergleichsbeispielen angewandt.
Das Meßergebnis ist in der folgenden Tabelle 1 wiedergegeben.
Vergleichsbeispiele 1 und 2
Das Paketkörpermaterial wurde hergestellt, indem durch Erwärmen und Pressen bei 100°C und 49,05 N/cm² (5 kp/cm²) ein reinweißes maschinenglattes Papier (Flächenmasse 60 g/m²) und eine Folie aus Weichpolyethylen (Schmelzpunkt 105°C, Dicke 35 µm), die mit Nadeln perforiert war, miteinander verbunden wurden. Mit diesem Paketkörpermaterial wurden Pakete hergestellt und einem Test unterworfen, der unter den gleichen Bedingungen wie bei den Beispielen 1 bis 5 durchgeführt wurde. Die Testergebnisse für die Vergleichsbeispiele 1 und 2 sind in der Tabelle 1 zusammen mit den Testergebnissen für die Beispiele 1 bis 5 wiedergegeben. Zur Auswertung der Streuungstendenzen bei der Gurley-Gasdurchlässigkeit des Paketkörpermaterials und der Desoxidierungszeit des Desoxidator- Pakets wurden 10 Paketproben für jedes der Beispiele und Vergleichsbeispiele verwendet.
Tabelle 1
Beispiele 6 bis 10
Eine Verbundfolie aus Weichpolyethylenfolie/reinweißem maschinenglattem Papier/geschichteter Kunststoffolie wurde hergestellt, indem eine Weichpolyethylenfolie mit einem Schmelzpunkt von 105°C und einer Dicke von 35 µm auf die eine Seite einer Lage bzw. Bahn aus reinweißem maschinenglattem Papier mit einer Flächenmasse von 60 g/m² aufgeschichtete und ebenso eine geschichtete Kunststoffolie auf die andere Seite des reinweißen maschinenglatten Papiers aufgeschichtet wurde. Die geschichtete Kunststoffolie war aus einer Polyethylenterephthalat-Folie (15 µm) und einer Weichpolyethylenfolie (Schmelzpunkt 105°C, Dicke 20 µm) zusammengesetzt und war so gelegt, daß die Polyethylenfolie das reinweiße maschinenglatte Papier berührt. Die durch die Polyethylenfolie gegebene Oberfläche der Verbundfolie wurde mit einem CO₂-Laserstrahl einer Leistungsdichte von 10 W/cm² über eine Zeitdauer von 1 · 10-5 s bestrahlt, während die durch die Polyethylenterephthalat-Folie gegebene Oberfläche der Verbundfolie mit einem CO₂-Laserstrahl einer Leistungsdichte von 30 W/cm² über eine Zeitdauer von 1 · 10-5 s bestrahlt wurde, so daß feine Poren nur in den beiden Kunststoffolien der Verbundfolie gebildet wurden. Die so behandelte Verbundfolie, als Material des Paketkörpers, wurde einem Test unterworfen, bei welchem die Gasdurchlässigkeit als Gurley-Durchlässigkeit gemessen wurde. Außerdem wurde ein Test zur Prüfung der Festigkeit gegenüber einer Delamination der geschichteten Kunststoffolie vom reinweißen maschinenglatten Papier durchgeführt. Die Messung der Delaminationsfestigkeit erfolgte, indem ein Streifen aus dem Paketkörpermaterial einer Breite von 15 mm hergestellt wurde, die geschichtete Kunststoffolie von der Papierschicht teilweise abgeschiefert wurde, die teilweise abgeschieferte Kunststoffolie und die Papierschicht auseinandergezogen wurden und die Last gemessen wurde, die für eine vollständige Trennung der beiden Schichten erforderlich war. Diese Methode der Messung der Delaminationsfestigkeit wurde auch bei den folgenden Beispielen und Vergleichsbeispielen angewandt.
Das so hergestellte Paketkörpermaterial wurde zu einem rechteckigen Stück einer Breite von 40 mm und einer Länge von 80 mm geschnitten, um das Stück im Mittelabschnitt so gefaltet, daß die beiden Folienhälften aufeinander liegen, und daß die Polyethylenfolie, mit dazwischen angeordnetem Desoxidator, nach innen zu liegen kommt. Der Desoxidator war ein Mittel, das hauptsächlich aus pulverisiertem Eisen bestand und eine Sauerstoffabsorptionsfähigkeit von 600 ml hatte. Die Umfangsränder der beiden übereinanderliegenden Hälften des Paketkörpermaterials wurden durch 1-Sekundenheißpressen bei 200°C heißgesiegelt. Eine Anzahl von so hergestellten Paketen mit einer Vielfalt vom Kombinationen aus Porengröße und -anzahl wurde einem Test zur Prüfung der Desoxidierungszeit unterworfen.
Das Ergebnis des Tests ist in der folgenden Tabelle 2 wiedergegeben.
Vergleichsbeispiele 3 und 4
Das Paketkörpermaterial wurde hergesellt, indem durch Wärme und Druck bei 100°C und 49,05 N/cm² (5 kp/cm²) ein reinweißes maschinenglattes Papier (Flächenmasse 60 g/m²), eine Weichpolyethylenfolie (Schmelzpunkt 105°C, Dicke 35 µm), welche auf der einen Seite des reinweißen maschinenglatten Papiers angeordnet und mit Nadeln perforiert war, und eine geschichtete Kunststoffolie aus einer Polyethylenterephthalatfolie (15 µm) und einer Weichpolyethylenfolie (Schmelzpunkt 105°C, Dicke 20 µm), welche auf der anderen Seite des reinweißen maschinenglatten Papiers so angeordnet war, daß die Weichpolyethylenfolie die Papierschicht berührt, und welche mit Nadeln perforiert war, miteinander verbunden wurden. Aus diesem Paketkörpermaterial wurden Pakete hergestellt und einem Test unterworfen, der unter den gleichen Bedingungen wie bei den Beispielen 6 bis 10 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Tests für die Vergleichsbeispiele 3 und 4 sind in der Tabelle 2 zusammen mit den Ergebnissen der Tests für die Beispiele 6 bis 10 wiedergegeben. Zur Auswertung der Tendenzen der Streuung der Gurley-Gasdurchlässigkeit des Paketkörpermaterials und der Desoxidierungszeit des Desoxidator-Pakets wurden 10 Paketproben für jedes der Beispiele und Vergleichsbeispiele verwendet.
Tabelle 2
Aus der vorstehenden Beschreibung wird deutlich, daß das Desoxidierungsmittel-Paket gemäß der Erfindung einen Paketkörper aus einer Verbundfolie hat, die sich aus einer gasdurchlässigen Lage und einer auf wenigstens einer Seite der gasdurchlässigen Lage ausgebildeten Kunststoffolie zusammensetzt, wobei die durch die Kunststoffolie gegebene Oberfläche der Verbundfolie einer Bestrahlung mit einem Laserstrahl so unterworfen worden ist, daß eine Vielzahl von feinen Poren nur in der Kunststoffolienschicht der Verbundfolie vorgesehen wird. Infolgedessen sind Form und Größe der Pore vergleichförmigt, so daß jede Tendenz zu einer Streuung von Porengröße und -form unterdrückt ist. Außerdem wird ein hohener Delaminationswiderstand zwischen der Kunststoffolienschicht und der gasdurchlässigen Lage entwickelt. Damit überwindet die Erfindung die Probleme des bekannten Desoxidator- Pakets aus einem Paketmaterial, das beispielsweise mit Nadeln perforiert worden ist.

Claims (13)

1. Desoxidator-Paket mit einem Paketkörper und einem in dem Paketkörper enthaltenen Desoxidator (50) dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil des Paketkörpers aus einer Verbundfolie (10, 10′) besteht, welche eine gasdurchlässige Lage (14) und eine auf die gasdurchlässige Lage (14) geschichtete und mit ihr verbundene Kunststoffolie (12, 20) umfaßt, die eine Vielzahl von feinen Poren (32, 34) aufweist, die ausgebildet sind, indem die bereits mit der gasdurchlässigen Lage (14) verbundene Kunststoffolie (12, 20) einer Bestrahlung mit einem Laserstrahl unterworfen wird.
2. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gasdurchlässige Lage (14) aus einem Material, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Papier und nicht-gewebtem Stoff, besteht.
3. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gasdurchlässige Lage (14) aus einem Stück Papier besteht.
4. Desoxidator-Paket nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Material eine Flächenmasse zwischen 10 und 400 g/m² hat.
5. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie (12) nur mit der einen Seite der gasdurchlässigen Lage (14) verbunden ist.
6. Desoxidator-Paket nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie (12) des Paketkörpers der Innenseite des Pakets zugekehrt ist.
7. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie (12) eine einschichtige Kunststoffolie aus einem Material, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Polyethylen, einem Ethylen-Vinylazetat-Copolymer und einem Ethylen-Acrylsäureester-Copolymer, ist.
8. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie (20) eine geschichtete Kunststoffolie ist, welche sich aus einer Kunststoffolie (16) mit einem verhältnismäßig niedrigen Erweichungspunkt und einer Kunststoffolie (18) mit einem verhältnismäßig hohen Erweichungspunkt zusammensetzt.
9. Desoxidator-Paket nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die geschichtete Kunststoffolie (20) mit der gasdurchlässigen Lage (14) an der durch die Kunststoffolie (16) mit dem verhältnismäßig niedrigen Erweichungspunkt gegebenen Oberfläche verbunden ist.
10. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie (12, 20) auf jeder Seite der gasdurchlässigen Lage (14) vorgesehen ist.
11. Desoxidator-Paket nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Inneren des Pakets zugekehrte Kunststoffolie (12) einen niedrigeren Erweichungspunkt hat als die Kunststoffolie (20), welcher dem Äußeren des Pakets zugekehrt ist.
12. Desoxidator-Paket nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Inneren des Pakets zugekehrte Kunststoffolie (12) aus einem Material, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Polyethylen, einem Ethylen-Vinylazetat-Copolymer und einem Ethylen-Acrylsäureester- Copolymer, besteht, während die dem Äußeren des Pakets zugekehrte Kunststoffolie (20) eine geschichtete Kunststoffolie aus einer Kunststoffolie (16) mit einem verhältnismäßig niedrigen Erweichungspunkt und einer Kunststoffolie (18) mit einem verhältnismäßig hohen Erweichungspunkt ist.
13. Desoxidator-Paket nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Laserstrahl eine Leistungsdichte zwischen 1 · 10-2 und 1 · 10⁸ W/cm² hat und die Einstrahlungszeit des Laserstrahls zwischen 1 · 10-7 und 1 · 10-3 s liegt.
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