DE3727562C2 - Vorrichtung zur Verkehrsüberwachung - Google Patents

Vorrichtung zur Verkehrsüberwachung

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    • G08G1/01Detecting movement of traffic to be counted or controlled
    • G08G1/017Detecting movement of traffic to be counted or controlled identifying vehicles
    • G08G1/0175Detecting movement of traffic to be counted or controlled identifying vehicles by photographing vehicles, e.g. when violating traffic rules

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verkehrsüberwa­ chung, enthaltend
  • a) einen auf durchfahrende Fahrzeuge ansprechenden Sensor,
  • b) mit dem Sensor verbundene Mittel zur Feststellung einer Übertretung von Verkehrsregeln durch das durch­ fahrende Fahrzeug,
  • c) Mittel zur Erzeugung von Zeitinformationen in Verbin­ dung mit den durchfahrenden Fahrzeugen,
  • d) eine Bildaufnahmeeinrichtung, die von den Mitteln zur Feststellung der Übertretung von Verkehrsregeln ange­ steuert ist, zur Aufnahme eines Bildes des die Ver­ kehrsregeln übertretenden, durchfahrenden Fahrzeugs und der zugehörigen Zeitinformation, und
  • e) einen elektronischen Speicher.
Eine solche Einrichtung ist aus der DE-OS 34 22 764 bekannt. Das darin beschriebene Aufzeichnungssystem enthält einen Sen­ sor in Form von Lichtschranken und die Mittel zur Feststellung einer Übertretung von Verkehrsregeln bestehend aus einem Geschwindigkeitsmeßgerät, in das die zulässige Höchstge­ schwindigkeit als Referenzwert eingegeben ist. Die Mittel zur Erzeugung von Zeitinformationen werden von einer Datum- und Tageszeitanzeige gebildet. Die Bildaufnahmeeinrichtung enthält eine Videokamera zur Aufnahme des durchfahrenden Fahrzeugs und eine Nebenkamera zur Aufnahme des Geschwindigkeitsmeßwertes und des Datums mit der Tageszeit. Die Bildinformationen aus den beiden Kameras werden einer Speichereinheit zugeführt, aus der sie zum Ausdruck abgerufen werden können. Die Anordnung ist so getroffen, daß die Aufnahme bzw. Aufzeichnung nur dann erfolgt, wenn eine Überschreitung der zulässigen Höchstge­ schwindigkeit gemessen wurde.
Bei einer weiteren bekannten Vorrichtung (DE-OS 33 27 706) sind zwei optisch-elektronische Detektoren vorgesehen, die je­ weils am Anfang und am Ende einer Meßstrecke angeordnet sind; sie sprechen auf durchfahrende Fahrzeuge an und deren charak­ teristische Merkmale (Form, Farbe, Größe, Kennzeichen). Diese Daten werden einer Datenverarbeitungsanlage zugeführt und darin auf zugehörigen Datenträgern einschließlich des Durch­ fahrzeitpunktes abgespeichert. Die Datenverarbeitungsanlage ermittelt diejenigen Fahrzeuge, welche die Meßstrecke in unzu­ lässig hoher Geschwindigkeit durchfahren; bei der Auswertung werden die Daten aller zulässig schnell fahrenden Fahrzeuge gelöscht. Nur die Daten der die Verkehrsregel übertretenden Fahrzeuge bleiben gespeichert. Von den gespeicherten Daten wird dann ein Protokoll ausgedruckt, wobei Datums- und Tages­ zeitangaben von der Datenverarbeitungsanlage geliefert werden.
Es sind auch Vorrichtungen zur automatischen photographischen Überwachung von Ampelkreuzungen bekannt (DE-PS 6 83 658, US-PS 2 871 088 AT-PS 225 077, DE-AS 10 78 797, DE-PS 23 65 331, Aufsatz in DE- "Polizei, Technik, Verkehr" Heft 8 (1965), S. 269- 272). Ein Fühler wie eine in der Fahrbahn verlegte Induk­ tionsschleife gibt ein Signal, wenn ein Fahrzeug in die Kreu­ zung einfährt. Ein weiteres Signal wird von der Ampel während der Sperrphase geliefert. Bei Einfahrt in die Kreuzung während der Sperrphase wird das Fahrzeug mit seinem Kennzeichen mindestens einmal photographiert; dadurch werden das Fahrzeug identifiziert und die Übertretung festgehalten.
Eine weitere Einrichtung dieser Art (DE-AS 11 72 066) enthält vor der Ampel eine von überfahrenden Fahrzeugen betätigte Sig­ nalschwelle. Eine mit der Signalschwelle verbundene Relais­ steuerung enthält eine Auslösevorrichtung für eine photogra­ phische Kamera zur Aufnahme von verkehrsübertretenden Fahrzeugen, sowie einen von der Ampelsteuerung unabhängigen Zähler für alle von der Signalschwelle erzeugten Impulse und einen von der Ampelsteuerung abhängigen Zähler für die photographierten Verkehrsübertretungen während der Rotphase der Ampel.
Eine Einrichtung dieser Art ist auch in der FR-OS 2 547 263 beschrieben. Darin werden Signale, welche die Ampelstellung, die Durchfahrt eines Fahrzeuges und die Uhrzeit angeben, sowie ein Startsignal für einen Papier- oder Magnetdrucker auf einen Mikroprozessor gegeben. Ein erster Ausgang des Mikroprozessors führt zu einem Streifenregistriergerät, ein zweiter zu einer photographischen Kamera und ein dritter zu einem Rechner.
Es ist weiterhin bekannt, die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges zu messen und bei Überschreitung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine photographische Aufnahme auszulösen, durch welche das Fahrzeug mit seinem Kennzeichen festgehalten wird.
Die schon erwähnte AT-PS 225 077, sowie die US-PS- 3 165 373 beschreibt in einem Ausführungsbeispiel eine Verkehrsüberwachungsanlage mit zwei in festem Abstand voneinander in der Fahrbahn angeordneten Fühlern. Eine Kamera wird ausgelöst und das Fahrzeug photographiert, wenn der Zeitabstand zwischen dem Überfahren der beiden Fühler einen vorgegebenen Wert unterschreitet. Eine ähnliche Anordnung ist durch die AT-PS 246 617 bekannt.
Es ist weiterhin bekannt, zwei Aufnahmen in festen Zeitabständen auszulösen, wenn durch die zwei in der Fahrbahn angeordneten Fühler und die von deren Signalen beaufschlagte Auswerteschaltung eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit signalisiert wird. Aus den Positionen des Fahrzeuges auf den beiden Aufnahmen kann ein weiterer Meßwert für die Geschwindigkeit gewonnen werden.
Anstelle der photographischen Kamera können auch Videokameras, allgemein elektronische Kameras (JP-OS-52 51884) verwendet werden, wobei die Aufnahme zusammen mit den zugehörigen Daten wie gemessene Geschwindigkeit, Datum und Uhrzeit elektronisch gespeichert und die so gespeicherten Daten zur Wiedergabe auf einem Bildschirm, durch Ausdruck oder dergleichen aus dem Speicher abgerufen werden.
Die US-PS 4 173 010 beschreibt die Verwendung einer Filmkamera zur Verkehrsüberwachung in deren Gesichtsfeld, wobei die Filmkamera nur bei überhöhter Geschwindigkeit des Fahrzeugs ausgelöst wird und die Anzahl der Filmbilder ein Maß für die Geschwindigkeit ist. Die Geschwindigkeit wird zunächst durch zwei Fühler erfaßt, die in einem vorgegebenen Abstand voneinander angeordnet sind. In einem an die Fühler angeschlossenen Modul befinden sich unter anderem ein Zähler zur Zählung der Geschwindigkeitsüber­ tretungen und ein Verkehrszähler.
Es ist weiter bekannt, die Geschwindigkeit eines zu überwachenden Fahrzeugs mittels eines Doppler-Radars zu bestimmen. Eine solche Geschwindigkeits-Überwachungsanlage ist beispielsweise in der US-PS 2 683 071, der CH-PS 414 210 oder der CH-PS 470 674 beschrieben. Bei üblichen photographischen Geschwindigkeits-Überwachungsanlagen mit Doppler-Radar wird die gemessene Geschwindigkeit angezeigt. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstge­ schwindigkeit durch das zu überwachende Fahrzeug wird das Fahrzeug photographiert und die Anzeige der gemessenen Geschwindigkeit in die Aufnahme eingespiegelt (z. B. DD-PS 66 974).
In der EP-OS 0 067 905 ist eine Einrichtung dieser Art beschrieben, die auch auf die Länge der durchfahrenden Fahrzeuge anspricht und beispielsweise zwischen Personenwagen und Lastwagen und den jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unterscheidet.
Praktisch alle der vorerwähnten Vorrichtungen für die Verkehrsüberwachung enthalten Einrichtungen zur Erzeugung von Zeitinformationen, also eine Uhr zur Anzeige der Uhrzeit und einen Datumsgeber, der das Datum anzeigt. Diese Zeitinformationen werden zusammen mit der Aufnahme des zu überwachenden Fahrzeuges registriert, üblicherweise in die Aufnahme eingespiegelt (DD-PS 66 974).
Es ist weiterhin aus der DE-OS 33 06 040 bekannt, mittels eines Doppler-Radars eine Folge von Geschwindigkeitsmeß­ werten zu erzeugen, während ein zu überwachendes Fahrzeug durch den Radarstrahl hindurchfährt. Diese Geschwindig­ keitsmeßwerte werden in einem Speicher klassiert abgespeichert, derart, daß ein Histogramm erhalten wird, also eine Häufigkeitsverteilung dieser Geschwindigkeits­ meßwerte. Aus einem solchen Histogramm können Schlüsse auf Überholvorgänge oder dergleichen gezogen werden. Es ist auch möglich, aus dem Histogramm auf die Art des durchfahrenden Fahrzeugs zu schließen, also darauf, ob es sich um einen PKW oder einen LKW handelt.
Es ist weiterhin aus dem Urheberschein 767 810 bekannt, die Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit einer Induktions­ schleife durch Frequenzänderungen des die Induktions­ schleife beaufschlagenden Oszillators zu messen und Mittelwerte der Geschwindigkeit von Fahrzeuggruppen zu bestimmen.
Durch die FR-OS 2 549 625 ist ferner eine Einrichtung mit einer Induktionsschleife bekannt, die es ermöglicht, eine Verkehrszählung durchzuführen und gleichzeitig die Achszahl, den Achsabstand und die Achslast von Fahrzeugen zu ermitteln.
Die GB-PS 1 494 945 schließlich beschreibt eine registrierende Zählvorrichtung zur Verkehrszählung mit bis zu vier Fahrzeugdetektoren. Darin sind die Detektoren an Zähler angeschlossen, und die Zählresultate werden am Ende der Zählperiode auf einen zugehörigen Speicher übertragen; für die verschiedenen Zähler werden unterschiedliche Zählperioden vorgegeben. Die Speicherinhalte können an einem Zentralrechner zu statistischen Zwecken ausgewertet werden.
Offenbarung der Erfindung
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß in Verkehrsüberwachungsanlagen der vorstehend erwähnten Art eine Vielzahl von Informationen über das Verkehrsgeschehen gewissermaßen als "Abfallprodukte" anfallen, die für die Verkehrsplanung und die Verkehrsstatistik und gegebenen­ falls auch für die Beurteilung einer einzelnen registrier­ ten Übertretung interessant sind, die aber bei den bekann­ ten Anlagen nicht erfaßt werden. Diese Informationen sind besonders deshalb interessant, als solche Verkehrsüber­ wachungsanlagen üblicherweise an Brennpunkten des Verkehrs eingesetzt werden, wo statistische Unterlagen über Verkehrsdichte, zeitliche Verteilung des Verkehrs und Häufigkeit von Übertretungen der Verkehrsregeln für die Verkehrsplanung und Steuerung von besonderer Bedeutung sind.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, solche in Vorrichtungen zur Verkehrsüberwachung anfallenden Zusatzin­ formationen nutzbar zu machen.
Der Erfindung liegt weiter die Aufgabe zugrunde, die Aus­ wertung der festgestellten Übertretungen mittels elektronischer Datenverarbeitung zu erleichtern.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
  • f) die Bildaufnahmeeinrichtung eine photographische Bild­ aufnahmeeinrichtung mit einem Auslöser ist, der von den Mitteln zur Feststellung der Übertretung von Verkehrsre­ geln angesteuert ist, und
  • g) der elektronische Speicher mit dem Sensor und den Mit­ teln zur Erzeugung der Zeitinformationen verbunden ist und zur bleibenden Speicherung der Sensorsignale und der zuge­ hörigen Zeitinformationen aller durchfahrenden Fahrzeuge unabhängig von der Übertretung von Verkehrsregeln vor­ gesehen ist.
Es können somit nicht nur die Fahrzeuge erfaßt werden, die eine Verkehrsregel übertreten und photographiert werden, sondern alle die Vorrichtung passierenden Fahrzeuge. Es lassen sich so die Fahrezeugdichte und mit Hilfe der Zeitinforma­ tionen die zeitliche Verteilung der Fahrzeugdichte, die Anzahl der Übertretungen in Beziehung zur Fahrzeugdichte, die zeitli­ che Verteilung der Übertretungen ermitteln und bei Vorliegen eines Histogramms Unterscheidung das Auftreten von Pkw und Lkw statistisch auswerten.
Aus den so ermittelten und ausgewerteten Daten können auch Schlüsse auf die Verkehrssituation zum Zeitpunkt der Übertre­ tung gezogen werden, zum Beispiel, ob zur Zeit der überhöhten Geschwindigkeit des überwachten und erfaßten Fahrzeugs starker Verkehr herrschte oder die Straße leer war.
Die elektronisch gespeicherten Daten der festgestellten Übertretungen können aber auch benutzt werden, um mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung z. B. die formularmäßige Aufarbeitung (Schreiben einer Anzeige) der Registrierung vorzunehmen. Es brauchen dann nur die gespeicherten Daten (z. B. Datum, Uhrzeit, Ort und Geschwindigkeit) durch eine Zahl gekennzeichnet werden, die auch auf der Aufnahme erscheint. Der auswertende Beamte braucht lediglich in ein nach dem Speicher durch einen Rechner ausgefülltes oder geschriebenes Formular das in der Aufnahme erkennbare Kraftfahrzeugkennzeichen einzutragen. Dadurch kann eine erhebliche Entlastung der Polizei von routinemäßiger Schreibarbeit erreicht werden.
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 ist eine schematisch-perspektivische Darstellung einer ampelgeregelten Kreuzung mit einer Vorrichtung zur photographischen Überwachung dieser Kreuzung.
Fig. 2 ist ein Blockdiagramm einer Vorrichtung zur Überwachung einer ampelgeregelten Kreuzung mit einem Speicher zur Registrierung der erfaßten Vorgänge.
Fig. 3 ist eine schematische Darstellung einer mit Doppler-Radar arbeitenden Geschwindigkeitsüberwa­ chungsvorrichtung.
Fig. 4 ist ein Blockdiagramm der Geschwindigkeitsüber­ wachungsvorrichtung.
Fig. 1 ist eine schematisch-perspektivische Darstellung einer Kreuzung 10, die durch eine Ampel geregelt ist. Die übrigen Ampeln der Kreuzung sind zur Vereinfachung der Darstellung nicht gezeigt. In der Fahrbahndecke einer in die Kreuzung einmündenden Straße 14 ist kurz vor der Einmündung in die Kreuzung 10 ein Fühler 16 in Form einer Induktionsschleife eingelassen. Der Fühler 16 spricht an, wenn ein Fahrzeug 40 darüberfährt.
Eine Vorrichtung 10 zur photographischen Überwachung der Kreuzung 10 ist in einem Gehäuse 20 angeordnet, das auf einer Säule 22 in kurzem Abstand vor der Kreuzung 10 angeordnet ist. Die Vorrichtung 18 enthält eine Signalverarbeitungseinheit 24, eine von der Signalverarbeitungseinheit gesteuerte photogra­ phische Kamera 26 und ein Blitzlichtgerät 28. Die Signalverar­ beitungseinheit 24 erhält ein Fühlersignal von dem Fühler 16 über eine Leitung 30, sowie ein Sperrphasensignal von der Ampel 12 über eine Leitung 32, wenn die Ampel auf Sperrphase umschaltet.
Wie aus dem Blockschaltbild von Fig. 2 hervorgeht, enthält die Ampel 12 einen Geber 34, der das Sperrphasensignal liefert. Die Signalverarbeitungseinheit 24 liefert ein Auslösesignal an einen Kameraauslöser 36, wenn während der Sperrphase ein Fühlersignal erscheint. Der Kameraauslöser 36 löst dann die Kamera 26 aus. Die Kamera macht dann eine Aufnahme der Kreuzung 10 mit der Ampel 12 auf Sperrphase und dem Fahrzeug 40 (Fig. 1), welches das Fühlersignal ausgelöst hat. Weiterhin sind eine Uhr 42 und ein Datumsgeber 44 vorgesehen. Diese bilden Mittel 46 zu Erzeugung von Zeitinformationen. Die Anzeigen von Uhr 42 und Datumsgeber 44 werden in die Aufnahme eingespiegelt oder sonstwie auf dem Film registriert.
Üblicherweise werden bei Ansprechen des Fühlers 16 während der Sperrphase wenigstens zwei Aufnahmen ausgelöst. Es sind Vorkehrungen getroffen, um eine zusätzliche Auslösung zwischen diesen Aufnahmen und während des Filmtransports durch ein weiteres Fahrzeug zu verhindern. Es sind weiter­ hin Vorkehrungen getroffen, um ein solches Fahrzeug, das zwischen diesen beiden Aufnahmen ebenfalls in die Kreuzung einfährt, auch noch zu erfassen. Diese Maßnahmen sind bekannt und daher nicht näher dargestellt.
Bei einer solchen Vorrichtung zur Überwachung einer ampel­ geregelten Kreuzung ist nun ein Speicher 48 vorgesehen. In diesem Speicher sind die von der Vorrichtung erfaßten Vorgänge zur späteren Auswertung für statistische Zwecke speicherbar.
Über eine Leitung 50 sind die Fühlersignale von dem Fühler 16 aufschaltbar. Diese liefern die Gesamtzahl aller in die Kreuzung eingefahrenen Fahrzeuge, gleichgültig ob diese bei Sperrphase in die Kreuzung eingefahren und dabei photographiert worden sind oder nicht. Diese Information geht bei üblichen Vorrichtungen dieser Art verloren. Der Speicher 48 erhält weiter über eine Leitung 52 die Signale von der Signalverarbeitungseinheit 24, durch welche der Kameraauslöser 36 angesteuert wird. Diese Signale liefern die Anzahl der erfaßten Übertretungen. Schließlich erhält der Speicher 48 noch Zeitinformationen von der Uhr 42 über eine Datenleitung 54 und von dem Datumsgeber 44 über eine Datenleitung 56.
Der Speicher kann Teil eines Mikroprozessors sein, in welchem eine Klassierung der Informationen erfolgt, so daß etwa die Anzahl der in vorgegebenen Zeitintervallen er­ haltenen Ereignisse (Impulse auf den Leitungen 50 bzw. 52) zusammen mit der zugehörigen Zeitinformation (Uhrzeit und Datum) abgespeichert werden.
Die so beim Betrieb der Vorrichtung erhaltenen Infor­ mationen können später statistisch ausgewertet werden. Es kann beispielsweise die Verkehrsdichte in der Straße 14 in Abhängigkeit von der Zeit festgestellt werden. Es kann festgestellt werden, wie das Verhältnis der Anzahl der Übertretungen zur Gesamtzahl der durchgefahrenen Fahrzeuge ist und ob dieses Verhältnis sich mit der Zeit oder mit der Fahrzeugdichte ändert. Es kann auch festgestellt werden, welchen Einfluß Einstellungen der Ampel, also beispielsweise eine Verlängerung der "Gelbphase" auf die absolute oder relative Anzahl der registrierten Übertre­ tungen hat. Die gespeicherten Daten verschiedener, an Verkehrsbrennpunkten einer Stadt angeordneter Vorrich­ tungen der vorliegenden Art liefern eine laufende Über­ sicht über das Verkehrsgeschehen in der Stadt und damit Unterlagen für die Verkehrsplanung. Das alles wird unter Verwendung sowieso vorhandener Bauteile mit einem relativ geringen zusätzlichen Aufwand erreicht.
Fig. 3 zeigt schematisch eine mit Doppler - Radar arbei­ tende Geschwindigkeits-Überwachungsvorrichtung. Die Vorrichtung 58 ist seitlich von einer Straße 60 ange­ ordnet. Mit 62 ist ein zu überwachendes Fahrzeug bezeich­ net. Die Vorrichtung 58 enthält eine Radarantenne 64 die eine "Radarkeule" 66 aussendet, die gestrichelt einge­ zeichnet ist. Die "Radarkeule" stellt die ausgesandte Strahlungsenergie pro Raumwinkel in Abhängigkeit vom Winkel dar. Weiterhin enthält die Vorrichtung 58 eine photographische Kamera 68, die ein Gesichtsfeld 70 erfaßt. Die Signale der Radarantenne 64 sind auf eine Meß- und Auswerteschaltung 72 geschaltet. Die Meß- und Auswerte­ schaltung liefert Geschwindigkeitsmeßwerte, wenn das Fahrzeug 62 durch die Radarkeule hindurchfährt. Bei Über­ schreiten einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird die Kamera 68 ausgelöst. Die Auslösung erfolgt dabei in einem Zeitpunkt, in welchem sich das Fahrzeug 62 im wesentlichen in der Mitte des Gesichtsfeldes 70 der Kamera 68 befindet.
Informationen, die von der Meß- und Auswerteschaltung geliefert werden, wozu auch die Anzahl der durchfahrenden Fahrzeuge (gleichgültig ob zu schnell oder nicht) gehört, werden in einem Speicher 74 für die spätere statistische Verarbeitung gespeichert.
In Fig. 4 ist die Vorrichtung 58 schematisch als Block­ schaltbild dargestellt. Ein Dopplerradar 76, das die Radarantenne und die zugehörige Sende- und Empfangsein­ richtung und eine Auswerteschaltung umfaßt, liefert Ge­ schwindigkeitsmeßwerte. Die Geschwindigkeitsmeßwerte werden zu einem Histogramm verarbeitet, also einer Ver­ teilung der Häufigkeiten von Geschwindigkeitsmeßwerten auf verschiedene Geschwindigkeitsklassen. Aus diesem Histo­ gramm können Überholvorgänge o. dgl. erkannt werden, die zu falschen Meßwerten führen könnten, so daß so gewonnene Meßwerte unterdrückt werden und nicht zu einer Auslösung der Kamera führen. Es kann auch erkannt werden, ob das erfaßte Fahrzeug ein PKW oder ein LKW ist. Und es ergibt sich aus dem Histogramm ein Meßwert für die Geschwindig­ keit des überwachten Fahrzeugs 62. In Fig. 4 ist die Auswertung "PKW/LKW" durch einen Block 80 symbolisiert. Die Bestimmung der Geschwindigkeit aus dem Histogramm ist durch einen Block 82 dargestellt. Die Auswertung PKW/LKW steuert jeweils einen Vergleicher 84 oder 86 an. Auf die Vergleicher ist der Meßwert der Geschwindigkeit des Fahr­ zeugs 62 von Block 82 aufgeschaltet und wird in jedem der Vergleicher mit einem für die betreffende Fahrzeugart vorgegebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit z. B. von 120 bzw. 80 km/h verglichen. Je nach Fahrzeugart wird bei einem Meßwert von mehr als 120 km/h oder einem Meßwert von mehr als 80 km/h ein Auslösesignal auf einen Kamera­ auslöser 88 gegeben. Der Kameraauslöser 88 löst dann die Kamera 68 aus. In die dann gemachte Aufnahme wird gleich­ zeitig die Uhrzeit von einer Uhr 90 und das Datum von einem Datumsgeber eingespiegelt.
Diese Technik ist an sich bekannt und daher hier nicht im einzelnen beschrieben.
Die verschiedenen bei dieser Vorrichtung anfallenden Informationen werden auf den Speicher 74 gegeben. Im einzelnen erhält der Speicher 74 die Uhrzeit von der Uhr 90 über eine Datenleitung 94 und das Datum von dem Datums­ geber 92 über eine Datenleitung 96. Weiterhin erhält der Speicher 74 den Meßwert der Geschwindigkeit von Block 82 über eine Datenleitung 98. Der Speicher 74 erhält ferner Impulse von der Auswertung "PKW/LKW" 80 je nachdem, ob ein PKW oder ein LKW festgestellt wird über Leitung 100 bzw. 102. Schließlich erhält der Speicher 74 Impulse von den Vergleichern 84 und 86 über Leitung 104 bzw. Leitung 106, wenn ein Fahrzeug die für seine Fahrzeugart vorgegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat und ein Auslöseimpuls auf den Kameraauslöser gegeben wird.
In dem Speicher 74 kann auch hier eine Summierung der Ereignisse und eine Klassierung nach Geschwindigkeit und/oder Zeit erfolgen. Auch bei dieser Vorrichtung fallen die Informationen auch über nicht-photographierte Fahr­ zeuge als "Abfallprodukt" an und können mit relativ geringem Aufwand erfaßt und statistisch ausgewertet werden. Natürlich ist es nicht erforderlich, alle hier angegebenen Informationen zu speichern, wenn nicht alle diese Informationen ausgewertet werden sollen.
Die statistische Auswertung kann auch für die Beurteilung einer einzelnen, erfaßten Übertretung von Bedeutung sein. So kann eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwin­ digkeit mehr oder weniger schwerwiegend sein je nachdem ob zu der betreffenden Zeit starker Verkehr herrschte oder die Straße fast leer war.
Schließlich kann die elektronische Speicherung der mit einer erfaßten Übertretung der Verkehrsregeln verbundenen Daten benutzt werden, die Polizei bei der Aufarbeitung der festgestellten Übertretungen zu entlasten. Es können näm­ lich die in dem elektronischen Speicher gespeicherten Daten benutzt werden, um mittels eines Rechners Formulare für eine Anzeige oder einen Bußgeldbescheid ausgefüllt oder erstellt werden. Diese Formulare enthalten dann aus dem Speicher Datum, Uhrzeit, Ort und Art der Übertretung. Die Polizei braucht aus der photographischen Aufnahme nur noch das Fahrzeugkennzeichen in ein solches Formular ein­ zutragen.
Diese Routinearbeit bei der Auswertung der Aufnahmen ist sehr zeitaufwendig und stellt häufig den begrenzenden Faktor beim Einsatz von automatisch arbeitenden Vorrich­ tungen zur Verkehrsüberwachung dar: Es hat keinen Sinn, mehr Übertretungen festzustellen und Aufnahmen zu machen, als nachher mit dem zur Verfügung stehenden Personal auf­ gearbeitet werden kann.

Claims (5)

1. Vorrichtung zur Verkehrsüberwachung, enthaltend
  • a) einen auf durchfahrende Fahrzeuge (40; 62) ansprechen­ den Sensor (16; 64; 76),
  • b) mit dem Sensor (16; 64; 76) verbundene Mittel (24; 84, 86) zur Feststellung einer Übertretung von Verkehrsregeln durch das durchfahrende Fahrzeug (40; 62),
  • c) Mittel (46; 90, 92) zur Erzeugung von Zeitinformationen in Verbindung mit den durchfahrenden Fahrzeugen (40; 62),
  • d) eine Bildaufnahmeeinrichtung (26; 68), die von den Mitteln (24; 84, 86) zur Feststellung der Übertretung von Verkehrsregeln angesteuert ist, zur Aufnahme eines Bildes des die Verkehrsregeln übertretenden, durchfahrenden Fahrzeugs (40; 62) und der zugehörigen Zeitinformation, und
  • e) einen elektronischen Speicher (48; 74), dadurch gekennzeichnet, daß
  • f) die Bildaufnahmeeinrichtung (26; 68) eine photographi­ sche Bildaufnahmeeinrichtung mit einem Auslöser (36; 88) ist, der von den Mitteln (24; 84, 86) zur Feststel­ lung der Übertretung von Verkehrsregeln angesteuert ist, und
  • g) der elektronische Speicher (48; 74) mit dem Sensor (16; 64; 76) und den Mitteln (46; 90, 92) zur Erzeugung der Zeitinformationen verbunden ist und zur bleibenden Speicherung der Sensorsignale und der zugehörigen Zeitinformationen aller durchfahrenden Fahrzeuge unabhängig von der Übertretung von Verkehrsregeln vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß
  • a) die Mittel (84, 86) zur Feststellung der Übertretung von Verkehrsregeln eine Geschwindigkeitsmeßvorrich­ tung (82) zur Messung der Geschwindigkeit der durch­ fahrenden Fahrzeuge (62) aufweisen und
  • b) in dem Speicher (74) die gemessenen Geschwindigkeiten speicherbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß
  • a) die Mittel (84, 86) zur Feststellung der Übertretung von Verkehrsregeln eine Einrichtung (80) zur Fest­ stellung der Fahrzeugart (Pkw, Lkw) enthalten und
  • b) in dem Speicher (74) die Art der durchfahrenden Fahr­ zeuge (62) zahlenmäßig speicherbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (24) zur Feststellung der Übertretung von Ver­ kehrsregeln eine Ampelüberwachungsanlage bilden.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (76) der Geschwindigkeitsmeßvorrichtung ein Doppler-Radar-Sensor ist.
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