DE3709714C2 - - Google Patents

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    • E04C2/44Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the purpose
    • E04C2/52Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the purpose with special adaptations for auxiliary purposes, e.g. serving for locating conduits
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    • E04F15/024Sectional false floors, e.g. computer floors
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    • H02G3/28Installations of cables, lines, or separate protective tubing therefor in conduits or ducts pre-established in walls, ceilings or floors
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Description

Die Erfindung betrifft eine Bodenplatte gemäß den oberbegrifflichen Merkmalen von Patentanspruch 1.
Eine derartige Bodenplatte ist aus der WO 86/01 244 bekannt, wobei diese einen auf einem Unterboden errichteten Doppelboden darstellt und die Kabel auf dem Unterboden verlegt werden. Hierbei sind die Kabelkanäle fest vorgegeben, so daß eine Änderung der Kabelverlegung kaum möglich ist.
Weiterhin beschreibt die JP 1 12 954/1985 den Aufbau eines Doppelbodens, der aus einer Vielzahl von Bodenplatten besteht, die mit Hilfe mehrerer fest auf einem Unterboden angeordneter Abstandselemente, wie z. B. Blöcke oder Sockel, über dem Unterboden gelagert werden. Die verschiedenartigen Kabel, wie z. B. Stromzuführungsleitungen, die Signalleitungen und die Kommunikationsleitungen, werden in den zwischen dem Unterboden und der Bodenplatte ausgebildeten Raum gelegt und können an den gewünschten Stellen zur Herstellung einer elektrischen Verbindung mit den Einrichtungen oder Computern über die Bodenplatten herausgezogen werden.
Bei der vorstehend erwähnten Bodenstruktur ist außerdem sehr viel Geschick und Arbeit erforderlich, um die Höhe der auf dem Unterboden befestigten Abstandselemente so einstellen zu können, daß die Bodenplatten eine ebene Fläche bilden.
Es ist somit Aufgabe der Erfindung, eine Bodenplatte vorzuschlagen, mit deren Hilfe der Kabelverlegevorgang leicht und produktiv ausgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Gemäß der Erfindung kann ein zusätzlicher Raum durch selektives Entfernen der auf einer flachen Platte befestigten Blöcke gebildet werden. Dieser zusätzliche Raum steht mit den Kabelverlegeräumen in Verbindung und kann zur Aufnahme von Kabelverlegeeinrichtungen oder elektrischen Einrichtungen verwendet werden. Der zusätzliche Raum, der somit die elektrischen Einrichtungen aufnimmt, kann mit einem Abdeckelement abgedeckt werden.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung werden mehrere Arten von modularen Bodenplatten mit unterschiedlichen Typen von Kabelverlegeräumen ausgebildet, wobei diese modularen Bodenplatten wahlweise entsprechend der Anforderung an die Kabelverlegung, z. B. entsprechend dem Volumen der zu verlegenden Kabel, installiert werden.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung kann an der Kreuzungsstelle der Kabelverlegeräume ein Abstandselement vorgesehen werden, um die sich kreuzenden Kabel voneinander zu trennen.
Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung weist jeder Block eine Halteeinrichtung zum Halten eines flachen Trennplattenelements an wenigstens einer Zwischenposition längs der Höhe der Blöcke auf, wodurch der Kabelverlegeraum in mehrere Nebenräume oder Lagen unterteilt wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeipiele näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der Bodenplatte in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 die in Fig. 1 gezeigte Bodenplatte in perspektivischer, auseinandergezogener Darstellung,
Fig. 3 eine Schnittansicht entlang der strichpunktierten Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 und 5 alternative Ausführungsbeispiele der Bodenplatte in der Fig. 3 ähnlichen Schnittansichten,
Fig. 6 und 7 schematische Draufsichten, die ein Beispiel für die am Verlegeort ausgelegten Bodenplatten wiedergeben,
Fig. 8 eine teilweise geschnittene, perspektivische Ansicht, die ein Beispiel für die am Verlegeort ausgelegten Bodenplatten zeigt,
Fig. 9 und 10 perspektivische Ansichten in auseinandergezogener Darstellung, die ein Beispiel einer Bodenplatte wiedergeben, bei dem diese mit einer elektrischen Einrichtung betrieblich verbunden ist,
Fig. 11 ein alternatives Ausführungsbeispiel der Bodenplatte in teilweise geschnittener, perspektivischer Ansicht,
Fig. 12 und 14 eine Modifikation einer Abdeckplatte, die bei der Bodenplatte Verwendung findet, in perspektivischen Ansichten,
Fig. 13 einen Teil einer Bodenplatte gemäß einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel in perspektivischer, auseinandergezogener Darstellung und
Fig. 15 ein anderes alternatives Ausführungsbeispiel der Bodenplatte schematisch in Draufsicht.
Wie aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich, weist ein spezielles Ausführungsbeispiel der Bodenplatte 10 im Grunde eine im wesentlichen quadratische oder rechteckige flache Tafel (12) mit geringer Dicke, eine Vielzahl von Blöcken (14), die jeweils eine im wesentlichen kubische Form aufweisen und an einer der Hauptflächen der Tafel befestigt sind, und eine Abdeckplatte (18) auf, die dem Abdecken von Kabelverlegekanälen (16a und 16b) dient, die zwischen Gruppen dieser Blöcke (14) ausgebildet werden.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel weist jeder Block (14) im großen und ganzen eine parallelepipedische Form auf und besteht aus einem festen Material, wie z. B. hartem Kunststoffmaterial oder einem durch Zumischen von Sägespänen, Schaum oder Perlit in Mörtel oder Zement hergestellten Leichtbeton. Die Blöcke können auch die Form einer Säule, wie dies in Fig. 11 gezeigt ist, oder die Form eines rechteckigen Pfeilers oder Prismas, wie dies in Fig. 13 gezeigt ist, haben.
Die Tafel (12) kann z. B. die Form eines Rechtecks von 40 cm/60 cm mit geringer Dicke aufweisen und aus irgendeinem geeigneten, flexiblen Material, wie z. B. normalem oder hartem Kunstharz, Gummi, Stahl oder Aluminium, hergestellt sein. Die Tafel (12) wird als Substrat verwendet, auf dem die vielen Blöcke fest gelagert werden, und zwar derart, daß die Tafel (12) flexibel genug bleibt, um sich an die natürlichen Unebenheiten der Fußbodenoberfläche des Gebäudes anpassen zu können. Entsprechend dem vorliegenden Ausführungsbeispiel werden viele solcher Platten (12) mit gleicher Form als Module oder Einheiten hergestellt und auf dem Fußboden Seite an Seite ausgelegt, um den auf Dauer festen Boden bzw. Unterboden des Gebäudes, der irgendein beliebiges Oberflächenmaß aufweist, abzudecken. Es ist zu bemerken, daß die Tafel als länglicher Tafelstreifen mit vorgeschriebener Breite oder als Dielung ausgebildet werden kann, die die gleiche Form wie der Gebäudeboden aufweist. Die Bodenplatte (10) kann am Gehäuseboden mit Hilfe eines Klebers oder eines doppelseitigen Klebebandes dauerhaft befestigt werden, der oder das an den Unterseiten der Blöcke (14) und/oder der Tafel (12) aufgebracht wird. Die Bodenplatte (10) kann auch lösbar am Gebäudeboden befestigt werden, indem vorübergehende Befestigungen, wie z. B. druckempfindliche Kleber oder Oberflächenbefestigungen, verwendet werden.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind, wie dargestellt, die Blöcke (14) in vier Blockgruppen (14a, 14b, 14c und 14d) an den vier Ecken der quadratischen Platte (12) angeordnet, wobei jede Blockgruppe (14a bis 14d) aus mehreren Blöcken (14) besteht. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind in jedem dieser Abschnitte neun Blöcke (14) in einem Rechteckmuster angeordnet. Falls ein Abschnitt einen kleineren Flächenbereich oder ein kleineres Flächenmaß aufweist, kann dieser lediglich aus einem einzigen Block bestehen, der die gleiche Form wie der Abschnitt hat, d. h. er besteht in diesem Fall nicht aus mehreren Blöcken.
Diese Blockgruppen bzw. Abschnitte von Blöcken sind voneinander durch in Kreuzform angeordnete Kabelverlegekanäle (16a und 16b) getrennt, die jeweils eine vorbestimmte Breite a bzw. b aufweisen. Diejenigen Blöcke, die die Kabelverlegekanäle (16a und 16b) ausbilden, nämlich sechs Blöcke (14A) der neun Blöcke (14) eines Abschnitts, die den Kanälen (16A bis 16C) beim vorliegenden Ausführungsbeispiel gegenüberliegen, sind jeweils auf einer Seite oder an beiden Seiten, die eine Ecke bilden, mit einer Stufe oder Schulter (26) ausgebildet. Die Stufen (26) dienen der Abstützung einer Kante (28) der Abdeckplatte (18). Mit Ausnahme einer Stufe (26a) des Blocks (14B), die später beschrieben wird, ist die Höhe der Stufen bezüglich der Oberfläche der Tafel (12) so gewählt, daß die Oberfläche der Abdeckplatte (18), wenn diese auf die Stufe (26) aufgesetzt ist, etwa parallel bzw. in gleicher Höhe mit der Oberfläche des Blocks (14) verläuft.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, werden die Blöcke (14) relativ zueinander derart angeordnet, daß ein kleiner Spalt oder Zwischenraum S zwischen den benachbarten Blöcken (14) ausgebildet wird. Der Zwischenraum S kann im Seitenaufriß etwa rechteckig, wie in Fig. 3 gezeigt, oder V-förmig, wie in den Fig. 4 und 5 gezeigt, sein. Im letzteren Fall ist der Block (14) in Form eines Pyramidenstumpfes ausgebildet. Infolge des Zwischenraums S liegen die benachbarten Blöcke selbst dann nicht gegeneinander an, falls die Tafel (12) infolge von natürlichen Unebenheiten des Gebäudebodens gebogen wird; d. h. die Tafel (12) kann sich selbst frei an diese Unebenheiten anpassen.
Die Blöcke (14) können z. B. an der Oberfläche der Tafel (12) mittels eines Klebers befestigt und somit von dieser Oberfläche gehalten werden, wie dies in Fig. 3 verdeutlicht ist. Diese Blöcke (14) können ebenso mit einer Schicht (22) aus dem gleichen Material wie die Tafel (12) abgedeckt werden. Die Abdeckschicht (22) wird mit mehreren Vertiefungen, die die gleiche Form und Aufteilung wie die Blöcke (14) aufweisen, preßgeformt, so daß die Blöcke in diesen Vertiefungen satt aufgenommen werden und an der Schicht (22) mit einem Kleber befestigt werden können. Werden die Blöcke (14) aus Mörtel geformt, so können die Blöcke fertiggestellt werden, indem der Mörtel in diese Vertiefungen eingegossen wird. In diesem Fall sind somit die gesamten Oberflächen der Blöcke (14) mit Hilfe der Tafel (12) und der Schicht (22) abgedeckt.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, kann in alternativer Weise die Tafel (12) weggelassen werden, falls die Blöcke (14) mit Hilfe der einstückig gegossenen Abdeckschicht (22) verbunden und zusammengehalten werden. In diesem Fall werden die oberen und seitlichen Flächen der Blöcke (14) mit Hilfe der Abdeckschicht (22) abgedeckt, so daß die Blöcke (14) durch die Abdeckschicht (22) flexibel miteinander verbunden sind.
Die Kabelverlegungskanäle (16a, 16b) werden mit der Abdeckplatte (18) abgedeckt, deren Außenmaß das der Tafel (12) nicht überschreitet. Die Abdeckplatte (18) ist ferner kreuzförmig ausgebildet und geringfügig größer als die Kabelverlegungskanäle (16a und 16b). Die Abdeckplatte (18) ist aus einem geeigneten robusten Material, wie z. B. Stahl, Aluminium oder hartem Kunststoffmaterial, hergestellt, da sie auf die obere Öffnung der Kabelverlegungskanäle (16a und 16b) zur Abstützung verschiedener, auf dem Doppelboden aufgestellte Einheiten mit großen Abmessungen, die in der Zeichnung nicht dargestellt sind, gelegt werden.
Die Abdeckplatte (18) kann die Größe der Bodenplatte (10), d. h. etwa die gleiche Größe wie die Tafel (12) aufweisen. Fig. 11 verdeutlicht ein derartiges Ausführungsbeispiel. Ebenso kann beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 die Abdeckplatte (18), die die gleiche Form und Größe wie die Bodenplatte (10) hat, in vorteilhafter Weise auf die Bodenplatte gelegt werden. Alternativ können mehrere Bodenplatten (10) mit einer einzigen Abdeckplatte abgedeckt werden. Ebenso kann, wie aus Fig. 13 ersichtlich, die einzelne quadratische Bodenplatte (10) mit einer Vielzahl von Abdeckplatten (18) abgedeckt werden, die jeweils eine rechteckige Form und eine kleinere Abmessung als die quadratische Bodenplatte haben. Alternativ können auch nur die Kabelverlegungskanäle (16a und 16b), die in einer einzigen Bodenplatte eingeschlossen sind, mit einer einzigen Abdeckplatte (18) abgedeckt werden, wie dies aus den Fig. 1 und 12 ersichtlich ist. In einem derartigen Fall kann die Abdeckplatte (18) die Form eines Kreuzes, eines parallelen Kreuzes oder eines Gitters aufweisen, um somit an die Form der Kabelverlegungskanäle (16a und 16b) angepaßt zu sein. In einer weiteren alternativen Ausführung kann der obere Teil der Öffnung der Kabelverlegungskanäle einer einzigen Bodenplatte (10) mit mehreren Abdeckplatten abgedeckt sein.
Bei Kabelverlegungskanälen, die in Form eines parallelen Kreuzes ausgebildet sind, können z. B. vier kreuzförmige Abdeckplatten in vorteilhafter Weise verwendet werden, um den oberen Teil der Öffnung der Kabelverlegungskanäle getrennt abzudecken. Werden die Kabelverlegungskanäle von drei senkrechten Kanälen und zwei horizontalen Kanälen gebildet, die senkrecht zueinander angeordnet sind, so werden vorteilhafterweise sechs kreuzförmige Abdeckplatten verwendet. Werden die Kabelverlegungskanäle in ähnlicher Weise von drei horizontalen und drei senkrechten Kanälen gebildet, die in einer Gitterstruktur angeordnet sind, so werden neun kreuzförmige Abdeckplatten verwendet. Die Abdeckplatten in Form von parallelen Kreuzen oder die Abdeckplatten in Form eines Kreuzes können auch kombiniert werden, um mit der Gesamtform der Kabelverlegungskanäle übereinzustimmen. Falls die Bodenplatte eine rechteckige Gesamtform aufweist und die Kabelverlegungskanäle in Form eines Gitters oder der parallelen Kreuze ausgebildet sind, sollten zwei verschiedene Typen von kreuzförmigen Abdeckplatten verwendet werden, die hinsichtlich der kreuzförmigen Arme unterschiedliche Längen aufweisen, und zwar in Abhängigkeit vom Verlegeabstand oder dem Verlegeintervall der Kabelverlegekanäle.
Die Oberfläche der Abdeckplatte (18) kann mit einer Schicht (20) aus einem stoßabsorbierenden Material überzogen werden. Die Schicht (20) verbessert das Gehgefühl und die Anpassung der Abdeckplatte (18) an die daraufliegende Dielung, falls vorhanden, und an die Blöcke (14). Die Schicht (20) kann auf die Oberfläche der Abdeckplatte (18) durch Beschichtung mit einem Kunstharz oder durch Ablagerung von kurzen Fasern aus Kunstharz infolge elektrostatischer Implantation aufgebracht werden.
Wird die Schicht (20) in Form von elektrostatisch implantierten Kurzfasern auf der Abdeckplatte (18) aufgebracht, so kann eine Oberschicht (48), die auf die gesamte Struktur der Bodenplatte (10) einschließlich der Abdeckplatte (18) aufgelegt wird, gut auf der implantierten Faserschicht (20) befestigt werden, wodurch die Oberschicht (48) im Reibeingriff mit der Schicht (20) steht und somit eine genaue Positionierung der Oberschicht (48) auf dieser Schicht (20) möglich ist. Dies wiederum verhindert, daß sich die Oberschicht (48) infolge des durch das Gehen bzw. Schreiten hervorgerufenen Stoßes horizontal verschiebt. Wird die Oberschicht (48) auf diese Weise geeignet gehalten, kann auf irgendwelche Befestigungselemente, die gewöhnlich zum Befestigen der Oberschicht (48) verwendet werden, verzichtet werden, so daß die Oberschicht (48) kostensparend verlegt werden kann.
Die Bodenplatte (10) wird auf den Unterboden des Gehäuses ausgelegt. Anschließend werden die Kabel (50) in die Kabelverlegungskanäle (16a und 16b), wie erforderlich, eingelegt und mit der Abdeckplatte (18) abgedeckt, die letztlich mit der Oberschicht (48) abgedeckt wird. Die Kabel (50) können an irgendeinem Zwischenpunkt mit Hilfe eines Kabelauslasses (34) abgezweigt werden, Fig. 2, während die Verbindung zwischen einem Auslaß (60) und einer elektrischen Komponente mit Hilfe eines Kabelverlegungs-Installationsteils (56) hergestellt werden kann, wie dies aus Fig. 9 ersichtlich ist.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Abdeckplatte (18) kreuzförmig ausgebildet. Die Abdeckplatte (18) kann z. B. eine kreisförmige Öffnung (24) in einem ihrer Arme aufweisen, um das Kabel (50) (Fig. 8) über die Kabelverlegungskanäle (16a oder 16b) herauszuziehen. Die Abdeckplatte (18) mit der Öffnung (24) kann auf die Oberseite der Kabelverlegungskanäle (16a und 16b) gelegt werden und die Kabel (50), die z. B. in dem Kabelverlegungskanal (16a) eingelegt sind, können über die Öffnung (24) nach außen geführt werden.
Wird der Kabelauslaß (34), wie z. B. ein Hoch- oder Niederspannungsauslaß, in der Öffnung (24) befestigt, so kann unter die Öffnung (24) eine Strebe oder ein Sockel (30) in Form eines umgekehrten U gesetzt werden. Zu diesem Zweck weisen die Stufen bzw. Schultern (26a) der beiden der Öffnung zugeordneten Blöcke (14B) eine geringere Höhe als die Stufe (26) auf, so daß, wenn der Sockel (30) auf die Stufe (26a) gesetzt und die Abdeckplatte (18) auf den Sockel (30) gelegt wird, die Oberfläche (20) der Abdeckplatte (18) im wesentlichen mit den Oberflächen der Blöcke (14) auf gleicher Höhe liegt.
Der Sockel (30) weist eine zentrale kreisförmige Gewindebohrung (32) auf, mit der ein mit einem Außengewinde versehener Zapfen (36) über die in der Abdeckplatte (18) vorgesehene Öffnung (24) in Eingriff steht. Der Kabelauslaß (34) steht über die Abdeckplatte (18) mit dem Sockel (30) in Eingriff und ist so ausgelegt, daß das Kabel durch eine Kabelherausziehöffnung (38) nach außen gezogen werden kann. Die Kabelherausziehöffnung (38) kann durch Drehen des Kabelauslasses (34) um den Zapfen (36) in die gewünschte Richtung ausgerichtet werden. Obwohl auf die Abdeckplatte (18) die Oberschicht (48), wie z. B. ein Teppich oder ein Kunststofffliesenboden, ausgelegt wird, kann der Zapfen (36) des Kabelauslasses (34) in Schraubeingriff mit der Gewindebohrung (32) des Sockels über die in der Abdeckplatte (18) vorgesehene Öffnung (24) und eine in der Oberschicht (48) vorgesehene Öffnung kommen, um den Kabelauslaß (34) an der Bodenplatte (10) zu befestigen.
Die Oberfläche (52) des Sockels (30) kann mit dem gleichen stoßabsorbierenden Material wie die Schicht (20) der Abdeckplatte (18) überzogen werden, um den sonst von der Abdeckplatte (18) auf den Sockel (30) ausgeübten Stoß zu dämpfen.
Der Sockel (30) mit der Gewindebohrung (32) kann eine gewünschte Form aufweisen, die von der Form eines umgekehrten U abweicht. Beispielsweise kann der Sockel (30) eine flache Platte darstellen, die mit der Gewindebohrung (32) versehen und durch die Stufe (26a) des Blocks (14) derart abgestützt wird, daß die Gewindebohrung mit der in der Abdeckplatte (18) vorgesehenen Öffnung (24) fluchtet. Alternativ kann der in Form der flachen Platte ausgeführte Sockel an der Unterseite der Abdeckplatte derart angeklebt oder angeschweißt werden, daß seine Gewindebohrung (32) mit der in der Abdeckplatte (18) vorgesehenen Öffnung (24) fluchtet.
Da jedes Paar Blöcke (14B), die jeweils die Stufe (26a) mit geringerer Höhe aufweisen, derart vorgesehen ist, daß es mit der Kabelherausziehöffnung (38) der Kabelverlegungskanäle (16a und 16b) übereinstimmt, kann die Abdeckplatte (18), die nur eine Öffnung (24) aufweist, verwendet und in Abhängigkeit von der gewünschten Kabelherausziehposition manuell um Schritte von 90° gedreht werden, so daß das Kabel an einer dieser vier Positionen herausgezogen werden kann. Auf diese Weise kann die Position des Kabelauslasses (34) und die Ausrichtung der Kabelherausziehöffnung (34) nach Wunsch sehr gut geändert werden, um mit Änderungen der Herauszieh- oder Abzweigposition der Kabel (50) fertig zu werden. Es ist zu bemerken, daß mehrere Öffnungen (24) zum Herausziehen der Kabel (50) in der Abdeckplatte (18) vorgesehen sein können.
Die Abdeckplatte (18) ist so ausgestaltet, daß sie das Gewicht der verschiedenen Einrichtungen oder das Körpergewicht der Bedienungspersonen tragen kann. Andererseits sollte die Platte (18) vorzugsweise zur Anpassung an Unebenheiten der Oberfläche der Blöcke (14) leicht verformt werden können, die durch zufällige Inundationen des Gebäudebodens hervorgerufen werden, auf dem die Bodenplatte aufgebracht ist. Zu diesem Zweck ist die Abdeckplatte (18) des vorliegenden Ausführungsbeispiels an der Schulter ihrer kreuzförmigen Arme mit Schlitzen (40) ausgestattet, so daß die Abdeckplatte (18) an den Schlitzen (40) leicht verformt werden kann, um sich an die Oberflächenunebenheiten der Blöcke (14) anpassen zu können, die durch Biegung der Tafel (12) infolge der Inundationen des Gebäudeunterbodens hervorgerufen werden. Infolge dieser Schlitze (40) ist die Abdeckplatte (18) flexibel genug, um sich an die Inundationen des Gebäudebodens ohne Verringerung der Traglast-Eigenschaften anpassen zu können, und zwar selbst, wenn die Abdeckplatte eine geringere Dicke aufweist. Die Form, die Anzahl und die Anordnung der Schlitze (40) kann entsprechend den Fig. 12 und 13 gewählt sein, d. h. die in Fig. 1 gezeigten Schlitze (40) stellen keine Einschränkungen dar. Mit anderen Worten, die Breite, die Länge, die Form und die Anzahl wie auch die Position der Schlitze (40) kann als eine Funktion der Form und der Dicke der Abdeckplatte (18) bestimmt werden. Diese Schlitze (40) können ebenso zur Sichtkontrolle der Arten und des gegenwärtigen Zustands der in den Kabelverlegungskanälen (16a und 16b) aufgenommenen Kabel (50) verwendet werden, ohne daß dazu die Abdeckplatte (18) entfernt werden müßte.
Wird die Bodenplatte (10) als Ganzes mit einer einzigen Abdeckplatte oder mehreren Split-Abdeckplatten abgedeckt, so können die Abdeckplatte oder die Abdeckplatten durch einfaches Verlegen in Stellung gehalten werden. Fig. 8 zeigt ein solches Beispiel.
In alternativer Weise wird bei der in Fig. 11 gezeigten Bodenplatte (10), die z. B. eine große Anzahl an Blöcken (14) aufweist, die in Form von Säulen ausgebildet und in einer geordneten Gruppe auf der Tafel (12) angeordnet sind, eine Abdeckplatte (18) verwendet, die eine gleich große Anzahl an kreisförmigen, sich mit den oberen Endteilen (42) der Säulen (14) deckenden Öffnungen (44) aufweist. Bei einem derartigen Fall wird die Abdeckplatte (18) dadurch abgestützt, daß ihre kreisförmigen Öffnungen (44) mit den oberen Endteilen der Säulen (14) in Eingriff gebracht werden, so daß die Abdeckplatte (18) dann auf den am Außenumfang der Säulen (14) ausgebildeten Stufen (26) ruht. Die Höhe jeder Stufe (26) von der Oberfläche der Tafel (12) ist so gewählt, daß die Oberfläche (20) der Abdeckplatte (18) im wesentlichen mit der Oberfläche der oberen Endteile (42) der Blöcke bzw. Säulen (14) fluchtet, falls die Abdeckplatte (18) auf den Stufen (26) ruht.
Bei der in Fig. 13 gezeigten Bodenplatte (10), bei der z. B. eine große Anzahl an prismatischen Blöcken (14) auf der Tafel (12) angeordnet ist, findet eine Abdeckplatte (18) Verwendung, die eine Anzahl an Einschnitten (46) aufweist, die sich mit den oberen Endteilen (42) der Prismas oder quadratischen Pfeiler (14) decken. In diesem Fall wird die Abdeckplatte (18) dadurch abgestützt, daß die Einschnitte (46) mit den oberen Endteilen (42) der Prismas (14) in Eingriff kommen, so daß die Abdeckplatte (18) dann auf den längs des Umfangs dieser Prismas (14) ausgebildeten Stufen (26) ruht. Die Höhe der Stufe (26) von der Oberfläche der Tafel (12) ist so gewählt, daß die Oberfläche (20) der Abdeckplatte (18) im wesentlichen mit der Oberfläche der Endteile (42) der Blöcke fluchtet, falls die Abdeckplatte (18) auf den Stufen (26) ruht.
Die Einkomponenten- oder Mehrkomponentenabdeckplatte (18), die lediglich den oberen geöffneten Teil der Kabelverlegungskanäle abdeckt, kann durch die an den den Kabelverlegungskanälen (16a und 16b) zugewandten Seiten der Blöcke (14A) ausgebildeten Stufen (26) abgefangen und abgestützt werden, wie dies z. B. in Fig. 2 gezeigt ist.
Die Abdeckplatte (18) muß jedoch nicht die Form einer ebenen Platte haben, wie dies vorstehend beschrieben wurde, sondern deren Kanten (28) können nach unten gebogen sein, so daß diese im senkrechten Schnitt die Form eines Kanals oder eines umgekehrten U aufweist. Bei einem derartigen Fall wird die Abdeckplatte (18) derart abgestützt, daß die beiden Schenkel des umgekehrten U auf der Oberfläche der Tafel (12) am Boden der Kabelkanäle (16a und 16b) ruhen und somit die Oberfläche (20) der Abdeckplatte (18) mit der oberen Fläche der Blöcke (14) fluchtet. Somit besteht keine Notwendigkeit, die Stufen (26) an den den Kabelverlegungskanälen (16a und 16b) gegenüberliegenden Blöcken (14A) vorzusehen. In Fig. 6 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem eine Anzahl von Bodenplatten (10), die jeweils die kreuzförmigen Kabelverlegungskanäle (16a und 16b) aufweisen, auf dem Gebäudeboden ausgelegt ist. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Bodenplatten (10) vom gleichen Typ, so daß infolge der kreuzförmigen Kabelverlegungskanäle (16a und 16b) der einzelnen Bodenplatten insgesamt Kabelverlegungskanäle in Form eines Gitters ausgebildet werden. Die Kabel (50) können in die Kabelverlegungskanäle so eingelegt werden, daß die gleichen Kabeltypen in den gleichen Kabelverlegungskanälen aufgenommen werden können. Auf diese Weise kann eine gemischte Kabelverlegung unterschiedlicher Kabeltypen verhindert werden, was in einem verbesserten bzw. sicheren Betrieb der angeschlossenen Geräte resultiert. Diejenigen Abschnitte der Tafel (12), die den Bodenflächen der Kabelverlegungskanäle (16a und 16b) entsprechen und gemäß dem geplanten Verlauf der Kabelverbindungen verwendet werden sollen, können mit Kennzeichnungen in Form eines Farbbandes oder einer Farbe versehen werden, die auf die Kabelarten und den Verlauf der Kabel (50) hinweisen. Auf diese Weise kann der Kabelverlauf visuell überprüft werden, so daß die Produktivität der Kabelverlegung und der nachfolgenden Wartungsvorgänge verbessert werden kann.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, kann ein brückenförmiges Abstandselement (80) an einer Kreuzungsstelle der kreuzförmigen Kabelverlegungskanäle (16a und 16b) vorgesehen werden. Das Abstandselement (80) kann eine Größe aufweisen, so daß es mit dem Bereich der Kreuzungsstelle der Kanäle (16a und 16b) übereinstimmt, und kann so gestaltet sein, daß die in einem Kanal, z. B. in dem Kanal (16a), aufgenommenen Kabel und die in dem anderen Kanal (16b) aufgenommenen Kabel über bzw. unter dem Abstandselement (80) verlaufen. Dies führt zu einer Trennung zweier Kabel unterschiedlicher Art oder Verwendung, wie z. B. der Stromzuführungskabel und Kommunikationskabel, um einen Kreuzungskontakt der Kabel zu verhindern, wodurch die Stromzuführungsleitung nicht störend auf das Kommunikationskabel einwirken kann.
Das Abstandselement (80) kann z. B. aus hartem Kunstharz oder Metall, wie beispielsweise Stahl oder Aluminium, hergestellt sein. Falls ein Bedarf besteht, kann das Abstandselement (80) mit einer Schicht eines elektrisch isolierenden oder stoßabsorbierenden Materials abgedeckt werden. Dies führt zu einer Verbesserung der elektrischen Sicherheit und einer Minimierung einer Geräuschinduzierung infolge des auf der Bodenplatte (10) laufenden Personals.
Fig. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem eine Bodenplatte (10a), die gitterförmige Kabelverlegungskanäle (16c) mit relativ enger Kanalbreite aufweist, und eine andere Bodenplatte (10b) Verwendung finden, die ähnliche gitterförmige Kabelverlegungskanäle (16a und 16b) mit größerer Kanalbreite aufweist, wobei in der Mitte nur eine Blockgruppe (14d) und an den Ecken jeweils ein Block (14) vorgesehen sind. Diese Bodenplatten (10a und 10b) werden so auf dem Unterboden des Gebäudes ausgelegt, daß die Kabelkanäle (16a, 16b und 16c) untereinander in Verbindung stehen. Die Bodenplatte (10b) mit der größeren Kanalbreite wird in einer Zone mit einem höheren Kabelvolumen pro Flächeneinheit angeordnet, z. B. in der Nähe einer elektrischen Verteilung (54), wie z. B. einer Stromverteilertafel, wo die Verbindungsstellen der Kabel (50) konzentriert sind oder eine größere Anzahl an Kabel abgezweigt wird, während die Bodenplatte (10b) mit einer geringeren Kanalbreite in den anderen Zonen angeordnet wird, in denen das Kabelvolumen pro Flächeneinheit geringer ist. Obwohl in einem derartigen Fall Sprünge im Hinblick auf die Anzahl, den Abstand und die Breite der Kabelverlegungskanäle (16a bis 16c) abhängig von der Verteilung der Bodenplatten (10a und 10b) auftreten, können spezielle Bodenplatten entsprechend den Gegebenheiten ausgewählt werden, um zusammenhängende Kabelverlegungskanäle vorsehen zu können. Auf diese Weise können mehrere Arten von Bodenplatten zur Verfügung gestellt und wahlweise abhängig vom Kabelvolumen angeordnet werden, um den tatsächlichen Kabelverlegebedingungen gerecht zu werden.
Fig. 8 zeigt die Anordnung der Bodenplatten in der Nähe einer elektrischen Anlage (54), bei der die Kabelkonzentration höher ist, z. B. in der Nähe einer Schalt- bzw. Verteilertafel. Da das Kabelvolumen pro Flächeneinheit bzw. die Kabelkonzentrationsdichte in der Nähe der elektrischen Anlage (54) hoch ist, werden in der Nähe der Anlage (54) rechteckige Bodenplatten (10c) angeordnet, die eine große Kanalbreite und einen kreuzförmigen Kabelkanal (16d) aufweisen. Da der die Anlage (54) umgebende Bereich eine geringere Kabeldichte hat, werden dort Bodenplatten (10d) angeordnet, die eine geringere Kanalbreite und einen Kabelkanal (16e) in Form eines parallelen Kreuzes aufweisen. Die Bodenplatte (10d) hat eine quadratische Form, die sich von der rechteckigen Form der Bodenplatte (10c) unterscheidet. Die quadratische Bodenplatte (10e) mit der geringeren Kanalbreite und den Kabelverlegungskanälen (16f) in Form paralleler Kreuze werden in dem Bereich verlegt, der die Bodenplatten (10d) umgibt und in dem die Kabeldichte noch geringer ist. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel werden jedoch quadratische Bodenplatten (10f) mit breiteren Kabelverlegungskanälen (16g) in Bereichen angeordnet, in denen die Kabeldichte höher ist, und zwar ungeachtet eines größeren Abstands derselben von der elektrischen Anlage (54). Durch Verlegen der Bodenplatten (10c, 10d, 10e und 10f) mit unterschiedlichen Kanalbreiten in Abhängigkeit der Kabelverlegebedingungen, wie z. B. des Kabelvolumens oder -dichte, kann der Kabelverlege- oder Kabelverbindungsvorgang ohne irgendeine Unbequemlichkeit trotz Kabelkonzentration oder Kabelabzweigung durchgeführt werden. Die Bodenplatten (10) können auch bei irgendwelchen Situationen gemäß dem Kabelvolumen Verwendung finden.
Nebenbei bemerkt, auf die an der Tafel (12) befestigten Blöcke (14) kann bei Bedarf verzichtet werden. Wie aus Fig. 9 ersichtlich, kann beispielsweise das quadratische Kabelverlegungs-Installationsteil (56) in einem quadratischen Raum (58) aufgenommen werden, den man durch Beseitigung mehrerer Blöcke (14) in der Nähe des Zentrums einer Blockgruppe, z. B. der Blockgruppe (14a), erhält. Das Installationsteil (56) kann z. B. einen Auslaß (60) für eine Netzleitung und einen Auslaß (62) für eine Kommunikations- oder Signalleitung aufweisen. Da zumindest an einer Seite des Installationsteils (56), an der das Kabel (50) eingeführt werden soll, eine Kabeleinlaßöffnung (64) ausgebildet ist, wird der Block (14), der der Einlaßöffnung (64) auf der Seite des Installationsteils (56) gegenüberliegt, entfernt. Daraufhin wird das Kabel (50) über einen sich ergebenden Kanal (68) und die Einlaßöffnung (64) in das Installationsteil (56) eingeführt. Mehrere dem Kreuzungspunkt der Kabelkanäle (16a und 16b) gegenüberliegende Blöcke (14) können entfernt und das Installationsteil (56) in den sich dadurch ergebenden quadratischen Raum (58) eingesetzt werden. Vorzugsweise weist das Installationsteil (56) eine lösbare, türartige Abdeckung (66) auf, wobei die Oberfläche der Abdeckung (66) etwa mit der oberen Fläche der Blöcke nach Schließen des Deckels (66) fluchtet oder von dieser absteht.
Eine kleine elektrische Einrichtung (70), wie z. B. ein optischer Schmelzeinsatz oder ein A/D-Wandler kann in einen zusätzlichen Raum (72) aufgenommen werden, der durch Entfernen eines Blocks (14) gebildet wird, der z. B. dem Kabelverlegungskanal (16a) gegenüberliegt. Die Leitungen (74) der Einrichtung (70) können auf eine Öffnung (68) hingerichtet sein, um mit dem Kabel (50) verbunden zu werden. Weist die Einrichtung (70) eine geringere Höhe als der Block (14) auf, so kann ein Abdeckelement (76) auf diese Einrichtung (70) gesetzt werden. Das Abdeckelement (70) hat ebenfalls die Form eines Kanals oder die eines umgekehrten U, dessen Schenkel (28) so festgelegt sind, daß das Abdeckelement (70) die gleiche Höhe wie die Blöcke (14) aufweist. Das Abdeckelement (76) dient nicht nur dem Schutz der Einrichtung (70), sondern auch zur Verbesserung der Festigkeit der Blöcke (14), die den zusätzlichen Raum (72) ausbilden.
Die Einrichtung (70) kann an jenen Teilen der Tafel (12), die am Boden des zusätzlichen Raums (72) freiliegen, durch Befestigungen, wie z. B. Schrauben oder mit Hilfe eines Klebers oder eines doppelseitigen Klebebands, befestigt werden. Auf diese Art und Weise kann bzw. können das Kabelverlegungs-Installationsteil (56) oder elektrische Bauelemente an irgendeiner gewünschten Stelle, z. B. an einem Zwischenpunkt des Kabels (50) durch Entfernen der Blöcke (14) nach Bedarf installiert werden, so daß der Kabelverlegungsvorgang leichter vonstatten geht. Der Raum (58) oder (72), der durch Entfernen der Blöcke (14) erhalten wurde, kann nicht nur als Befestigungsort für das Installationsteil (56) oder Einrichtungen (70) Verwendung finden, sondern auch als Aufwickel- oder Aufbewahrungsbereich für ein überlanges Kabel dienen.
Die Oberflächen der elektrischen Einrichtung (70) und der Abdeckung (66) des Installationsteils (56) können auch mit einer Schicht aus elektrostatisch implantierten Fasern, wie im Falle der Abdeckplatte (18), abgedeckt sein, wodurch eine horizontale Verschiebung der Oberschicht (48) verhindert als auch eine Dämpfung des Stoßes beim Gehen erzielt wird.
Fig. 11 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem der Kabelverlegungsraum für die Kabel (50) in einem unteren Raum bzw. eine untere Lage (86) und einen oberen Raum bzw. obere Lage (88) unterteilt ist. Im einzelnen weist jeder Block (14) im allgemeinen die Form einer Säule auf und ein Kabelverlegungsraum mit vorbestimmter Breite c oder d wird zwischen zwei benachbarten säulenförmigen Blöcken (14) ausgebildet. Jeder Block (14) weist eine am Außenumfang ausgebildete Stufe (26b) bei einer mittleren Höhe und eine andere am Außenumfang ausgebildete Stufe (26) in der Nähe des oberen Endteils (42) auf. Auf diese Art und Weise hat der Block (14) drei verschiedene Durchmesser, wobei diese Durchmesser vom Boden zur Oberseite des Blockes (14) hin kleiner werden. Die Abdeckplatte (18) weist eine Anzahl von kreisförmigen Öffnungen (44) auf, die sich mit den Blöcken (14) decken, wobei jede Öffnung (44) einen derartigen Durchmesser hat, daß die Abdeckplatte (18) durch die Stufen (26) der oberen Endteile (42) der Blöcke (14) abgestützt wird, wodurch die Abdeckplatte (18) auf der Höhe dieser Stufen (26) gelagert wird, falls die Öffnungen (44) der Platte mit den oberen Endteilen (42) der Blöcke (14) in Eingriff stehen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel kann eine Anzahl von Trennplatten (84) mit Eckeinschnitten (82) in Form von Viertelkreisen, die genau zu den Blöcken (14) passen, so angeordnet werden, daß die Trennplatten (84) mit den Ecken auf den mittleren Stufen (26) abgestützt werden können, wobei die Eckeinschnitte (82) einen solchen Durchmesser aufweisen, daß die Platten (84) auf diese Weise durch die mittleren Stufen (26b) abgestützt werden können. Dadurch können obere und untere Räume (86 und 88) zur Aufnahme der Kabel (50) ausgebildet werden. Beispielsweise kann die Trennplatte (84) aus dem gleichen Material wie die Abdeckplatte bestehen. Die Trennplatte (84) kann auch in vorteilhafter Weise mit Kabelherausziehöffnungen und/oder Schlitzen zur Verbesserung ihrer Flexibilität wie im Falle der Abdeckplatte (18) versehen werden. Die säulenförmigen Blöcke (14) können auch mit einer zusätzlichen Stufe oder Stufen versehen werden, um drei oder mehr getrennte Räume zur Aufnahme der Kabel oder Leitungen zu schaffen.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Trennplatte (84) eine Größe auf, die etwa dem Rechteck entspricht, das durch die vier säulenartigen Blöcke (14) gebildet wird. Alternativ kann die Trennplatte in Form einer ebenen Platte mit etwa der gleichen Größe wie die Bodenplatte ausgebildet sein, die kreisförmige, den Einschnitten (82) entsprechende Öffnungen aufweist, die genau mit den säulenartigen Blöcken übereinstimmen. Die Trennplatten (84) können lediglich in Bereichen mit einer hohen Kabeldichte vorgesehen werden. Die Trennplatte (84) kann auch dazu verwendet werden, um einen Ort zum Aufbewahren elektrischer Einrichtungen oder der aufgewickelten Überlänge eines Kabels vorzusehen.
Die Kabelverlegungskanäle (16a bis 16c) können statt der Kreuz- oder Gitterform eine andere Form aufweisen. Zum Beispiel können in einer Bodenplatte (10) senkrecht zueinander eine bestimmte Anzahl an längs verlaufenden Reihen von Kabelverlegungskanälen und eine andere Anzahl an senkrecht verlaufenden Reihen von Kabelverlegungskanälen, die sich von der Anzahl der längs verlaufenden Reihen unterscheidet, angeordnet werden. Wie aus Fig. 15 ersichtlich, können pro längs verlaufende Reihe zwei senkrecht verlaufende Reihen vorgesehen werden. Alternativ kann die Bodenplatte (10) mit schräg verlaufenden Kabelverlegungskanälen, wie z. B. in Form der Buchstaben X oder Y versehen sein.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist ersichtlich, daß die Kabelverlegungskanäle mit bestimmten gewünschten Kabelaufnahmekapazitäten auf einfache Weise mit dem gewünschten Layout durch Auslegen der modularen Bodenplatten auf dem Unterboden des Gehäuses ausgebildet werden können. Die Kabel können an Ort und Stelle durch die obere Öffnung der Kabelverlegungskanäle in diese eingelegt werden, so daß der Verlege- und Abzweigvorgang einfach durchgeführt werden kann. Die Abdeckplatte kann lösbar von oben befestigt werden, so daß irgendwelche Änderungen oder ein zusätzliches Verlegen von Kabeln, was eine Erweiterung oder eine Neuverteilung von Geräten nach der anfänglichen Kabelverteilung mit sich bringt, oder eine Überprüfung des Kabelverlegungszustands leicht durchgeführt werden können.

Claims (19)

1. Bodenplatte zum Verlegen auf dem Boden eines Gebäudes und zum Einlegen von Kabel, mit
  • - einer Vielzahl von Blöcken (14) aus festem Material,
  • - einer Halteeinrichtung (12, 22) aus flexiblem Material zum Halten der Blöcke (14), wobei die Blöcke (14) eine Vielzahl von Blockgruppen (14a bis 14d) bilden und zwischen benachbarten Blockgruppen (14a bis 14d) ein Kabelverlegungsraum (16a bis 16g) ausgebildet ist, und
  • - ein Abdeckelement (18), das wenigstens an einem Teil der Blöcke (14) abgestützt ist und wenigstens eine obere Öffnung des Kabelverlegungsraums zur Bildung einer im wesentlichen ebenen Oberfläche der Bodenplatte (10) abdeckt,
dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Blöcke (14) einzeln lösbar von der Halteeinrichtung (12, 22) gehalten sind, wobei ein zusätzlicher mit dem Kabelverlegungsraum (16a bis 16g) in Verbindung stehender Raum (58, 68) durch selektives Entfernen einzelner Blöcke (14) herstellbar ist.
2. Bodenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (18) eine Öffnung (24) aufweist, durch die ein Kabel (50) vom Kabelverlegungsraum herausgezogen werden kann.
3. Bodenplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß der Kabelverlegungsraum (16a bis 16g) im Grundriß in einer im allgemeinen symmetrischen Kreuzform ausgebildet ist,
  • - daß das Abdeckelement (18) im Grundriß eine im allgemeinen symmetrische Kreuzform aufweist, die im wesentlichen der Form des Kabelverlegungsraums (16a bis 16g) entspricht, und
  • - daß die Öffnung (24) zum Herausziehen des Kabels (50) in einem Arm der Kreuzform des Abdeckelements (18) ausgebildet ist.
4. Bodenplatte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Halteelement (30), das mit einer an der Öffnung (24) zum Herausziehen des Kabels (50) befestigten Kabelherauszieheinrichtung (34) in Eingriff steht, zum Halten der Kabelherauszieheinrichtung (34) an dem Abdeckelement (18) vorgesehen ist.
5. Bodenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß der Kabelverlegungsraum (16a bis 16g) wenigstens einen sich in einer ersten Richtung erstreckenden Kabelverlegungskanal (16a, 16d) und wenigstens einen sich in einer zweiten Richtung erstreckenden Kabelverlegungskanal (16b, 16e) aufweist, wobei die zweite Richtung die erste Richtung schneidet, und
  • - daß das Abdeckelement (18) einen ebenen Aufbau aufweist und zumindest eine obere Öffnung der Kabelverlegungskanäle (16a, 16b, 16d, 16e) abdeckt.
6. Abdeckplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest auf einer Grundfläche des Abdeckelements (18) eine Schicht aus stoßabsorbierendem Material (20) ausgebildet ist.
7. Abdeckplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht aus stoßabsorbierendem Material (20) eine Schicht aus elektrostatisch implantierten Fasern aufweist.
8. Abdeckplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß diese Halteeinrichtung (12, 22) aus einem flexiblen ebenen Plattenelement (12) besteht und
  • - daß die Blöcke auf einer Grundfläche des Platten­ elements (12) gehalten sind.
9. Abdeckplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (12, 22) aus einer Schicht aus flexiblem Material (22) besteht, die die Blöcke (14) von oben abdeckt und hält.
10. Abdeckplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (12, 22)
  • - ein flexibles, ebenes Plattenelement (12) zum Halten der Blöcke (14) auf einer Grundfläche des Plattenelements (12) und
  • - eine Schicht aus flexiblem Material (22) zum Abdecken und Halten der Blöcke (14) von oben aufweist.
11. Bodenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen benachbarten Blöcken (14) ein Spalt (S) ausgebildet ist.
12. Bodenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein zusätzliches Abdeckelement (76) vorgesehen ist, das eine obere Öffnung des zusätzlichen Raums (58, 68) überdeckt.
13. Bodenplatte nach Anspruch 5 und einem der Ansprüche 1 bis 4 bzw. 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abstandselement (80) vorgesehen ist, das an der Schnittstelle der sich schneidenden Kabelverlegungskanäle (16a bis 16g) angeordnet ist und die Kabel (50) trennt, die sich gegenseitig an der Schnittstelle schneiden.
14. Bodenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß eine ebene Platte (84) mit herausgeschnittenen Teilen (82) zur Aufnahme der Blöcke (14) vorgesehen ist und
  • - daß die Blöcke (14) Einrichtungen (26b) zum Abstützen der Platte (84) mit Hilfe der herausgeschnittenen Teile (82) an zumindest einer Position, die zwischen den oberen und unteren Enden der Blöcke (14) liegt, aufweisen, wodurch der Kabelverlegungsraum (16a bis 16g) infolge der ebenen Platte (84) in Schichten (86, 88) unterteilt ist.
15. Bodenplatte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Größe der ebenen Platte (84) im wesentlichen der Größe des Abdeckelements (18) entspricht und
  • - daß die herausgeschnittenen Teile (82) Öffnungen ausbilden, die der Querschnittsform der Blöcke (14) entsprechen.
16. Bodenplatte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß jeder Block (14) aus einer Säule (14, Fig. 11) besteht, wobei die Säulen (14) mit Hilfe der Halteeinrichtung (12, 22) in einer Gruppierung gehalten werden und
  • - daß die ebene Platte (84) im wesentlichen die gleiche Größe wie das Rechteck aufweist, das durch vier gegenseitig benachbarte Blöcke, die in der Gruppierung angeordnet sind, gebildet wird, wobei die herausgeschnittenen Teile (82) Einkerbungen bilden, die jeweils teilweise den zugehörigen Block der vier Blöcke (14) aufnehmen.
17. Bodenplatte wenigstens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelverlegungsräume (16a bis 16g) untereinander in Verbindung stehen.
18. Bodenplatte nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die nebeneinander ausgelegten Bodenplatten (10) unterschiedlich ausgebildet sind und die Kabelverlegungsräume (16a bis 16g) der verschiedenen Typen von modularen Bodenplatten (10) sich in bezug auf mindestens die Form, die Größe, die Anzahl oder die Position unterscheiden.
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