DE3703549C2 - Langgestreckte Gestelle und zugehörige Teile zum lösbaren Befestigen von zu galvanisierenden Leiterplatten - Google Patents

Langgestreckte Gestelle und zugehörige Teile zum lösbaren Befestigen von zu galvanisierenden Leiterplatten

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    • C25ELECTROLYTIC OR ELECTROPHORETIC PROCESSES; APPARATUS THEREFOR
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    • H05K3/24Reinforcing the conductive pattern
    • H05K3/241Reinforcing the conductive pattern characterised by the electroplating method; means therefor, e.g. baths or apparatus

Description

Die Erfindung betrifft zunächst langgestreckte Gestelle gemäß dem Oberbegriff des An­ spruches 1.
Hierzu sind (siehe DE-OS 31 16 897) Haltemittel in Form von Knebelschrauben bekannt, die von Hand angezogen und gegen die Plattenränder gepreßt werden mußten. Eine solche Handarbeit ist sehr umständlich. Sofern sich an diesen Halterungen vom vorhergehen­ den Bad Säurereste befinden, müssen die Arbeitskräfte Schutzhandschuhe tragen. Da diese Halterungen nicht nur die Funktion des Haltens haben sollen, sondern auch zugleich den der Galvanisierung dienenden Strom auf die Leiterplatten übertragen müssen, besteht der weitere Nachteil, daß die Stromübergangskontakte von den Spitzen der Knebelschrauben zu den Platten relativ klein sind. Dadurch entsteht an diesen Übergangsstellen ein sehr störender Spannungsabfall (hierbei ist zu berücksichtigen, daß in galvanischen Anlagen mit Nieder­ spannung von 6 V gearbeitet wird).
Eine Vorrichtung zum Halten von Leiterplatten zum Zwecke des Galvanisierens ist auch in der DE 36 03 062 C2 beschrieben. Hier werden die Leiterplatten zwar klemmend gehalten, zusätzlich zur Klemmung sind aber Trageinrichtungen erforderlich, über welche die Leiter­ platten mit an ihren Längsseitenrändern angebrachten Öffnungen geschoben werden. Die Notwendigkeit des Anbringens dieser Öffnungen ist sehr nachteilig, da sie einen größeren nicht nutzbaren Rand der Leiterplatte und einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bei ihrer Her­ stellung bedingt.
Andererseits sind diese Öffnungen an den Leiterplatten auch deshalb erforderlich, weil bei der beschriebenen Vorrichtung die Leiterplatten nicht zwischen zwei Gestellen gehalten sind. Eine Klemmung allein würde bei dieser einseitigen Halterung der Leiterplatten nicht aus­ reichen, um sie zuverlässig während aller Behandlungsvorgänge an der Vorrichtung zu fixieren.
Auch für eine automatische Be- und Entladung der Vorrichtung ist die beschriebene Lösung nachteilig, da sie an mehreren Stellen hohe Präzision mit entsprechend hohen Kosten bedingt. So müssen die Vorrichtungen, insbesondere hinsichtlich der Anbringung der Trageinrichtungen sehr genau gefertigt sein, damit ein zuverlässiges Zusammenwirken mit einer automatischen Be- und Entladeeinrichtung, die ihrerseits auch wieder sehr exakt arbeiten muß, gewährleistet ist. Auch die zulässigen Toleranzen für die Öffnungen in den Leiterplattenrändern sind sehr klein.
In der US 43 78 281 ist eine Vorrichtung zur klemmenden Halterung von flachen Gegen­ ständen, wie Leiterplatten, beschrieben. Dabei halten die dort beschriebenen Klemmhalterun­ gen die Leiterplatten aber nicht in sich federnd fest, sondern drücken gegen die Leiter­ plattenränder, was bei dünnen Platten zu Verformungen führt. Ferner ist das Anbringen der Leiterplatten und das Wieder-Abnehmen bei dieser Lösung sehr schwierig. Eine weitere, in der US 45 34 843 beschriebene Klemmhalterung betrifft eine andere Aufgabenstellung als die vorliegende Erfindung.
Die Aufgabe der Erfindung besteht gegenüber dem Stand der Technik darin, ein schnell und in der Bedienung vereinfachtes Befestigen bzw. Abnehmen von Leiterplatten an bzw. von den Gestellen zu erreichen. Dabei ist primär an Leiterplatten für gedruckte Schaltungen für die Elektronik gedacht.
Die Lösung dieser Aufgabe wird, ausgehend vom Oberbegriff des Anspruchs 1, zunächst in den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruches 1 gesehen. Hiermit sind die maschinell, z. B. von Greifern, zu erfassenden Leiterplatten von diesen in die Klemmhalterungen einschiebbar, wobei Teile des Gestells nicht hindernd im Wege stehen. Ebenso leicht und maschinell, d. h. ohne Handarbeit, sind die Leiterplatten nach dem Galvanisieren von den Gestellen abnehmbar. Die Stromübergangskontakte von den Klemmhalterungen zu den Leiterplatten können eine genügend große Fläche erhalten. Während man bei der erläuterten vorbekannten Anordnung mit Knebelschrauben bemüht sein mußte, die Zahl der Schrauben nicht zu groß werden zu lassen, da dies zuviel Handarbeit erfordert hätte, muß man sich jedoch aus diesem Grund beim Gegenstand der Erfindung in der Zahl der federnden Klemmhalterungen nicht beschränken und kann daher die hiervon insgesamt gebildete Kontaktfläche genügend groß machen. Das Beschicken der Gestelle mit den Leiterplatten kann aber auch von Hand erfolgen. Auch dabei wird gegenüber dem erläuterten Stand der Technik eine wesentliche Bedienungsvereinfachung erreicht, da das umständliche und zeitraubende Anziehen und Lösen der Knebelschrauben in Fortfall kommt. Außerdem kann es bei der Knebelschraubenbefestigung durch Nachlässigkeit des Personals geschehen, daß die Schrauben nicht genügend fest angezogen werden. Auch dieser Nachteil ist mit der Erfindung vermieden. Die im Anspruch 1 angegebene Erstreckung der Klemmhalterung in den Raum zwischen den Gestellen begünstigt den, Galvanisiervorgang. Die Merkmale des Anspruches 2 erlauben ein einfaches Einschieben der Leiterplatten in der Gestell-Längs­ richtung, z. B. von unten her, wobei die Formgebung der Klemmhalterungen dies erleichtert (siehe insbesondere Anspruch 3). Bei Vorhandensein mehrerer Gestelle brauchen diese zum Einschieben der Leiterplatten nicht horizontal verschoben zu werden. Die Merkmale der Unteransprüche 4 bis 11 betreffen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Klemmhalterun­ gen und der zugehörigen Gestelle.
Die Ansprüche 12 bis 21 betreffen eine alternative Ausführungsform der Erfindung, wobei die Klemmhalterung aus einem festen Widerlager und diesem gegenüberliegender Feder gebildet wird, die in eine und aus einer Klemmlage bewegt werden können. Ansprüche 8 und 18 betreffen spezielle Ausgestaltungen der Federn.
Die Ansprüche 11 und 21 befassen sich mit einer für die Stromzuführung beim Galvanisier­ vorgang vorteilhaften Ausbildung der Gestelle.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den Einzelheiten der Ansprüche sowie der nachstehenden Beschreibung und der zugehörigen Zeichnung von erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen zu entnehmen. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 schematisch in der Frontalansicht zwei Gestelle mit zwei einge­ schobenen Leiterplatten,
Fig. 2, 3 in zwei Seitenansichten eine Ausführungsform der Erfindung in einem gegenüber Fig. 1 vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung in einem Schnitt gemäß der Linie IV-IV in Fig. 1, jedoch mit einer anderen Ausbildung der Klemmhalterung,
Fig. 5 eine Ansicht auf Fig. 4 gemäß dem Pfeil V, wobei Fig. 4 und 5 etwa im Maßstab der Fig. 2 und 3 gehalten sind,
Fig. 6 in einem Maßstab etwa gemäß Fig. 1 ein weiteres Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung in der Frontalansicht.
Fig. 7-9 im wieder vergrößerten Maßstab und in verschiedenen Ansich­ ten Teile der Einzelheit Z,
Fig. 10-12 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Klemmhalterung nach der Erfindung im vergrößerten Maßstab, z. T. in Ansichten, z. T. im Schnitt,
Fig. 13 in ebenfalls vergrößertem Maßstab einen Schnitt durch ein Ausführungsbeispiel der Gestelle,
Fig. 14 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, ebenfalls in der Frontalansicht und im Maßstab etwa der Fig. 1 und 6,
Fig. 15 im vergrößerten Maßstab einen Schnitt gemäß der Linie XVII-XVII in Fig. 14,
Fig. 16 in einem Teilausschnitt die Vorderansicht zu Fig. 17,
Fig. 17 einen Schnitt gemäß der Linie XIX-XIX in Fig. 14.
In den verschiedenen Ausführungsbeispielen sind die stangenartigen Gestelle jeweils mit 1 und die von ihnen gehaltenen Leiterplatten mit 2 beziffert. Im Beispiel der Fig. 1-3 sind an den Gestellen 1 Paare zusammengehörender Federn 3 vorgesehen, die in diesem Beispiel leicht abgewinkelt sind und damit an der Stelle 4 die dazwischen eingeschobene Leiterplatte 2 mit federnder Klemmkraft an ihrem Seitenlängsrand 2′ halten (dies ist nur schematisch der Fig. 1 zu entnehmen). Die entsprechende Lage der Leiterplatte ist, unter Auseinanderdrücken der Federn 3, dabei in Fig. 3 strichpunktiert dargestellt. Es ist ersichtlich, daß die Formgebung der Federn 3 so ist, daß die Leiterplatten entweder in Pfeilrichtung 5 oder auch in Pfeilrichtung 6, d. h. parallel zu den Gestellen 1, zwischen die Federnpaare geschoben bzw. wieder herausgezo­ gen werden können. Die Federn sind mit den Enden 3′ in Löcher 7 des Tragstabs 45 des jeweiligen Gestelles 1 eingesteckt und dort gehalten. Der Galvanisierstrom wird über die Tragstäbe 45 und die Federn 3 den Leiterplatten 2 zugeführt. Dieses Einstecken der Leiterplatten zwischen die Federn wird durch von den Federn gebildete trichterförmige Einstecköffnungen 8 erleichtert. Insbesondere Fig. 1 und 2 zeigen, daß sich die Federn 3 von den Tragstäben 45 her frei erstrecken, so daß die Tragstäbe 45 selber nicht das Einschieben der Leiterplatten 2 behindern. Die jeweiligen Federn ragen dabei in den Raum zwischen beiden Gestellen 1 hinein, so daß eine gleichmäßige Galvanisierung erfolgt.
Fig. 1 und 6 zeigen ferner, daß in einem Gestell mehrere Leiterplatten übereinander angeordnet werden können und daß auch in waagerechter Richtung mehrere Leiter­ platten 2 vorgesehen sein können, da die Gestelle an jeder Seite eine Reihe von überein­ ander angeordneten Klemmhalterungen aufweisen können (siehe das in Fig. 1 links darge­ stellte Gestell).
Bei den an den Enden des Warenträgers 1′ angeordneten Gestellen 1 brauchen die Klemmhalterungen natürlich nur auf den nach innen gerichteten Seiten der Gestelle 1 angebracht zu sein.
Die Gestelle und Federn können aus Titan bestehen. Auch wäre die Verwendung von Edelstahl möglich. Dies gilt auch für die übrigen Ausführungsbeispiele. An dieser Stelle sei bemerkt, daß bei einem der Ausführungsbeispiele beschriebene Merkmale sinngemäß auch bei anderen Ausführungsbeispielen verwendet werden bzw. mit dort vorgesehenen Merkma­ len kombiniert werden können.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 4 und 5 zeigt zunächst eine Formgebung des Querschnittes des Tragstabs 45 des Gestells 1, die auch bei den übrigen Ausführungsbeispielen mit Vorteil vorgesehen ist. Diese Formgebung ist in Richtung der Erstreckung der in diesem Beispiel mit 9 bezifferten Federn langgestreckt, z. B. in Form eines Rhombus, dessen lange Achse 10 in der Richtung der Federn und in der Richtung der Leiterplattenebene verläuft. Die Leiterplatte 2 ist wieder strichpunktiert angedeutet (sie hält in dieser Lage die Federn 9 auseinandergedrückt). Hierdurch wird eine vorteilhafte, relativ geringe Abschirmung der sich feldlinienartig ausbreitenden Galvanisierströme in bezug auf die Leiterplatte 2 erreicht. Eine zu starke Abschirmung, wie sie z. B. durch eine im Querschnitt quadratische Form des Gestelles gegeben wäre, hätte zur Folge, daß an den Rändern der Leiterplatten zu wenig Galvanikmaterial aufgetragen wird. Die Querschnittsverstärkung des Tragstabs 45 in der Mitte dient der Erhöhung ihrer mechanischen Festigkeit und der besseren Stromleitung.
Die Federn 9 sind in diesem Ausführungsbeispiel mit ihren beiden Enden 9′, 9′′ in entsprechenden Löchern 11 des Tragstabs 45 gehalten, und zwar bevorzugt unter einer in Federlängsrichtung wirkenden Vorspannung, wodurch besondere Maßnahmen, wie Schwei­ ßungen zum Halt der Federn, unnötig sind (siehe Fig. 5). Fig. 5 zeigt ferner einen Ab­ stand a zwischen den sich gegenüberliegenden Federn, wodurch die Leiterplatten von jeder Seite her in Pfeilrichtung 12 leicht einschiebbar sind. Die Federn 9 besitzen nach innen bzw. zueinander hin gerichtete Auswölbungen 13, die bevorzugt (siehe ebenfalls Fig. 5) zueinander versetzt sind und die eingeschobenen Leiterplatten zwischen sich klemmend halten.
Die Leiterplatten können an ihren Seitenlängsrändern 2′ eine oder mehrere Öffnungen, bevorzugt in Form von Langlöchern, aufweisen, die in der Klemmhaltelage der Platten über ein Tragelement des jeweiligen Gestelles greifen und damit zusätzlich zur Klemmhalterung durch die Federn einen Halt bzw. Sicherung der Leiterplatte 2 in ihrer Galvanisierposition darstellen. Ausführungsbeispiele eines solchen zusätzlichen Haltes sind in den Fig. 6-9 dargestellt und nachstehend beschrieben.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 6-9 zeigt Leiterplatten 2, an deren Längsseitenrändern 2′ eine Reihe von Langlöchern 14 vorgesehen sind. Fig. 6 zeigt hierzu, daß ein Gestell 1 an jeder Seite Leiterplatten 2 halten kann (wie es auch schon anhand der Fig. 1 erläutert wurde).
In diesem Ausführungsbeispiel sind jeweils zwei zusammenwirkende Federn 15, 16 vorgesehen, von denen die jeweilige, S-förmig gebogene Feder 16 die Funktion des Tragelementes übernimmt. Sie ist mit ihrem Ende 16′ in einem Loch 18 des Tragstabs 45 gehalten. Auch die Feder 15 ist mit Ihrem Ende 15′ in ein entsprechendes Loch 18 eingesteckt. Die Höhe h des S-förmigen Teiles der Feder 16 ist etwas kleiner bemessen als die Länge der Öffnungen 14. Somit kann eine in Fig. 7 angedeutete Leiterplatte 2 mit der jeweiligen Öffnung 14 in Pfeilrichtung 19 über den S-förmigen Teil gesteckt werden (zugleich auch über die S-förmigen Teile der darüber oder darunter befindlichen Federanord­ nungen). Danach wird die Leiterplatte 2 in Richtung des Pfeiles 20 etwas nach unten bewegt, bis sie die strichpunktierte Lage gemäß Fig. 7 einnimmt, in der sie mit der Oberka­ ne 14′ eines Schlitzes auf dem Haltearm 16′′ der Feder 16 aufliegt.
In den Teildarstellungen gemäß Fig. 7-9 stellt Fig. 9 einen Schnitt der Länge IX-IX in Fig. 6 dar, der außerdem eine Variante in der Querschnittgestaltung des Gestelles 1 zeigt (dieser Querschnitt ist nicht so langgestreckt wie im Ausführungsbeispiel der Fig. 4). Fig. 8 ist eine Ansicht auf Fig. 9 gemäß dem Pfeil VIII und Fig. 7 eine Ansicht auf Fig. 8 gemäß dem Pfeil VII. Auch hier sind also die Federn 15, 16 vom Tragstab 45 her nach innen in Richtung zum gegenüberliegenden Gestell gelegen (in Fig. 6 sind die Federn nicht gekennzeichnet).
Das Beispiel der Fig. 14-17 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, bei der die Klemmhalterung durch ein festes Widerlager 36 und diesem gegenüberliegende Feder 37 gebildet wird, wobei die Feder aus einer und in eine Klemmlage für die Leiterplatte 2 bewegt werden kann. Durch Drehen der in Fig. 17 linken Schwenkwelle 24 im Gegen­ uhrzeigersinn und der in Fig. 17 rechten Schwenkwelle 24 im Uhrzeigersinn werden die Federn 37 aus der Klemmlage gebracht und die Leiterplatten 2 können abgenommen bzw. neue Platten in die Galvanisierposition eingebracht werden. Durch Drehen der linken Schwenkwelle 24 im Uhrzeigersinn und der rechten Schwenkwelle 24 im Gegenuhrzeiger­ sinn wird die Klemmlage wieder hergestellt. Dieses Ausführungsbeispiel der Erfindung eignet sich besonders zur automatisierten Einbringung der Leiterplatten in die Klemmlage und Wiederherausnehmen der Leiterplatten, da die Bewegung der Leiterplatten maschinell gekoppelt werden kann mit einer entsprechend synchron dazu erfolgenden Drehung der Schwenkwellen 24 wie vorstehend beschrieben.
In Ausführungsbeispielen nach Fig. 6 bis 9 und 14 bis 17 müssen die Leiterplatten nicht von unten oder oben her in Längsrichtung der Gestelle zwischen Klemmfedern geschoben werden, sondern können vielmehr frontal in einer quer zu ihrer Plattenebene verlaufenden Richtung aufgebracht und abgenommen werden. Dies ist dann erforderlich, wenn kein Platz zum Einschieben der Leiterplatten von oben oder von unten her besteht. Es ist nicht nur bequemer, sondern in der Regel auch schneller als das Einstecken in Längsrichtung der Gestelle. Auch in diesen Ausführungsbeispielen sind die Gestelle so zu formen, daß nachtei­ lige Abschirmungen des zu galvanisierenden Gutes vom Galvanisierstrom nicht eintreten.
Die oben bereits erwähnte und bevorzugte Ausführungsform eines Gestelles 1 mit zwei Schwenkwellen ist nachstehend anhand der Fig. 14 bis 17 näher beschrieben. Hiermit soll zunächst eine möglichst günstige Feldverteilung, d. h. Verlauf der Stromlinien im Galvani­ sierbad, erreicht und damit vermieden werden, daß der Tragstab 45 und die Schwenkwellen 24 von den Leiterplatten 2 zuviel an Feldlinien beim Galvanisiervorgang abschirmen, was eine ungenügende Galvanisierung der Ränder der Leiterplatten 2 zur Folge hätte. Zu diesem Zweck sind die Schwenkwellen 24 auf einander entgegengesetzten Seiten des Tragstabs 45 angeordnet, so daß die Mittellängsachsen 23 der Schwenkwellen 24 mit der Mittellängsachse 45′ des Tragstabs 45 in etwa fluchten und in einer Ebene liegen.
Die Schwenkwellen 24 verlaufen parallel zum Tragstab 45. Hierdurch erhält man eine sehr langgestreckte galvanisiergerechte Ausführung des Gesamtquerschnitts des Gestells 1 (siehe auch die entsprechenden Ausführungen zu Fig. 4).
Insbesondere Fig. 15 zeigt, daß in Konsequenz des Vorstehenden in der Klemmhalterung der hier strichpunktiert dargestellten Leiterplatten 2 diese mit den Mittellängsachsen 23 der Schwenkwellen 24 und bevorzugt auch mit der Mittellängsachse 45′ des Tragstabs 45 fluchten. Der Zusammenhalt des Tragstabs 45 und der beiden Schwenkwellen 24 kann in einer konstruktiv vorteilhaften und einfachen Ausführung mit Hilfe von Trag- und Füh­ rungsplatten 33 erfolgen. Der Tragstab 45 durchsetzt je eine Bohrung dieser Platten 33 und ist daran starr befestigt, z. B. mittels einer Schweißung 34. In weiteren, je ein Drehlager 35 bildenden Bohrungen der Platten 33 sind die Schwenkwellen 24 drehbar gelagert, im übrigen aber davon in ihrer Position gehalten. Je nach der Länge des Gestells ist eine entsprechende Anzahl von Trag- und Führungsplatten 33 in Abständen voneinander an den Gestellen befestigt.
Eine weitere bevorzugte Ausführung der Erfindung besteht darin, daß die Trag- und Füh­ rungsplatten 33 zugleich stromführend sind (dies geschieht aufgrund ihrer starren und zugleich leitenden Verbindung mit dem Tragstab 45) und ferner in der dargestellten Klemm­ lage Widerlager 36 für die zu galvanisierenden Leiterplatten 2 sind. Der elektrische Gegenkontakt der Stromübertragung wird von Federn 37 gebildet, die etwa U-förmig mit einem Steg 38 und abgewinkelten Schenkeln 39 ausgebildet sind. Die Schenkel 39 sind fest, zumindest auf Drehmitnahme fest in den Schwenkwellen 24 oberhalb und unterhalb der zugehörigen Trag- und Führungsplatte 33 angebracht. Die Schenkel 39 sind ferner so abgewinkelt, daß ihre den Steg 38 tragenden Enden 39′ zum Widerlager 36 hin gerichtet sind, so daß eine einwandfreie Klemmhalterung der Leiterplatten 2 erreicht wird (siehe insbesondere Fig. 15). Die Stege 38 verlaufen etwa in Längsrichtung der Schwenk­ wellen 24.
Fig. 17 zeigt in der Draufsicht die Anordnung mit Tragstab 45 und den beiden Schwenk­ wellen 24. Sobald beim Beschickungsvorgang mit den plattenförmigen Gegenständen ein mit dem Pfeil 40 angedeuteter Stößel einer Beschickungsvorrichtung in dieser Pfeilrichtung auf eine Angriffsstelle, hier in Form einer Rolle 41, trifft, bewegt diese jeweils über einen Hebel 42, 44 die jeweils am betreffenden Hebel angebrachte Schwenkwelle 24 so, daß sich diese um ihre Längsachse 23 verschwenkt. Damit wird die bereits erläuterte zu­ gehörige Feder 37 vom Widerlager 36 so weit abgehoben, daß die plattenförmigen Gegenstände von der Beschickungsvorrichtung gegen das Widerlager gelegt werden können. Fährt die Beschickungsvorrichtung wieder zurück, so nehmen die Teile unter Wirkung von in Fig. 14 dargestellten Rückholfedern 43 wieder die Haltelage gemäß Fig. 15 ein, in der die Federn 37 die Leiterplatten 2 festhalten. Der Vorteil der vorstehend erläuterten Anordnung besteht darin, daß das Schwenken der Wellen 24 nicht durch Ziehen mit einem hierfür erforderlichen Hintergreifen der Anordnung durch irgendwelche Betätigungsmittel erfolgt, sofern daß dies vielmehr durch Drücken von vorn, d. h. von der Aufgabenseite her, erfolgt, von der her die Beschickungsvorrichtung die Leiterplatten an den Gestellen anbringt. Die Beschickungsvorrichtung hat also sowohl diese Anbring- bzw. Abhebefunktion als auch zugleich mit ihren Betätigungen die Funktion, die Wellen 24 für das Einlegen bzw. für das Klemmen der Leiterplatten 2 entsprechend zu verschwenken. Die Stößel oder dergleichen 40 bleiben auf der Vorderseite, hintergreifen also die Wellen 24 nicht.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 10 bis 12 zeigt in der Seitenansicht (Fig. 10) , Stirn­ ansicht (Fig. 11) und Schnitt (Fig. 12), daß die Federn 32 auch als Flachfedern, d. h. aus flachem Stahlband, hergestellt sein können. Dies ergibt vorteilhafterweise einen Linienkon­ takt und damit eine größere Kontaktfläche als bei Federn aus im Querschnitt rundem Federdraht, die nur einen Punktkontakt ermöglichen. Wie oben bereits erwähnt, kann auch dieser Gedanke der Erfindung bei den anderen Ausführungsbeispielen sinngemäß, d. h. unter Übernahme der dort beschriebenen Federgestaltungen und Anbringung usw., vorgesehen sein.
Insbesondere beim Arbeiten mit hohen Stromdichten zur schnellen Abscheidung empfiehlt sich eine Ausgestaltung der Gestelle und der Tragmittel für die Federn gemäß Fig. 13. Hier besteht das jeweilige Gestell 1 aus einem Tagstab 45 mit einer Kupferseele 27 und einer Ummantelung 28 aus Titan. Ferner sind aus Titan bestehende Tragarme 29 für die Federn 30, 31 vorgesehen. Die Leiterplatten sind mit 2 angedeutet. Nachteilige Spannungs­ abfälle werden mit dieser Anordnung vermieden.
Grundsätzlich gilt bei allen Ausführungsbeispielen, daß Leiterplatten 2 von den erfindungs­ gemäßen Gestellen sowohl übereinander als auch nebeneinander in einem galvanischen Bad gehalten werden können. Wie z. B. Fig. 1 zeigt, können die Gestelle 1 in üblicher Weise oberseitig durch einen Gestellträger 1′ miteinander verbunden sein.
Alle Gestellausführungen nach der Erfindung können nach dem Entfernen der Leiterplatten im Säurebad gereinigt (gestrippt) werden. Alle Gestelle können leicht mit einem nicht­ leitenden säurebeständigen Überzug isoliert werden, so daß unerwünschte galvanische Niederschläge unterbleiben. Lediglich die Kontaktspitzen der Federn und der Stromüber­ tragung dienende Lagerungen bleiben blank. Das Strippen (Reinigen im Säurebad) be­ schränkt sich dann auf diese Stellen.

Claims (21)

1. Langgestreckte Gestelle und zugehörige Teile zum lösbaren Befestigen von Leiter­ platten für die nachfolgende Galvanisierung mit Mitteln, um die Leiterplatten an ihren beiden, einander gegenüberliegenden Längsseitenrändern zu halten, wobei die Haltemittel auch der Stromzuführung dienen, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander parallele und im Abstand angeordnete Gestelle eine Anzahl jeweils in sich federnder Klemmhalterungen in Form von zwei zusammenwirkenden, einander gegenüberliegenden Federn (3, 9, 15, 16, 30, 31, 32) aufweisen und daß diese Klemmhalterungen von jedem Tragstab (45) des Gestells (1) her frei in den Raum zwischen diesen beiden Gestellen ragen.
2. Gestelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen und/oder die Klemmhalterungen so ausgebildet sind, daß die Leiterplatten mit ihren Längs­ seitenrändern in Gestell-Längsrichtung zwischen die Klemmhalterungen geschoben und so auch wieder aus diesen entnommen werden.
3. Gestelle nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (3, 9, 15, 16, 30, 31, 32) der Klemmhalterung jeweils eine sich entgegen der Einschubrich­ tung der jeweiligen Leiterplatte (2) erweiternde, etwa trichterförmige Einschuböff­ nung (8) bilden.
4. Gestelle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das der jeweiligen trichter­ förmigen Öffnung abgewandte Federende (3′, 15, 16′) in einem Loch (7, 18) im Tragstab (45) des Gestells (1) gehalten ist.
5. Gestelle nach einem der Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (9) mit beiden Enden (9′, 9′′) in Löchern (11) des Tragstabs (45) vom Gestell (1) gehalten sind und daß die Federn in einem Abstand (a), zwischen sich eine Ein­ schuböffnung bildend, angeordnet sind, wobei die Federn zueinander hin ge­ richtete Auswölbungen (13) oder Vorsprünge aufweisen, welche in der Haltelage die die Leiterplatten (2) klemmend erfassen.
6. Gestelle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswölbungen (13) oder Vorsprünge beider zusammengehöriger Federn (9) in der Längsrichtung zueinander versetzt sind, so daß in der Klemmlage nicht zwei Auswölbungen (13) oder Vor­ sprünge zweier Federn einander gegenüberliegen.
7. Gestelle nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (9) mit Vorspannung in den Löchern (11) gehalten sind.
8. Gestelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (32) aus einem Flachband gebildet sind.
9. Gestelle nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Quer­ schnitt des die Federn (3, 9, 15, 16, 30, 31, 32) haltenden Tragstabs (45) in Längs­ richtung der Federn und damit in der Ebene der zwischen den Federn gehaltenen Leiterplatte langgestreckt ist.
10. Gestelle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Trag­ stabes (45) etwa rhombisch ist, wobei die lange Achse (10) des Rhombus in Längs­ richtung der Federn und damit in Richtung der Leiterplattenebene verläuft.
11. Gestelle nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragstäbe (45) aus einem aus Kupfer bestehenden Kern (27) mit einer Titan-Umhül­ lung (28) bestehen.
12. Langgestreckte Gestelle und zugehörige Teile zum lösbaren Befestigen von Leiter­ platten für die nachfolgende Galvanisierung mit Mitteln, um die Leiterplatten an ihren beiden, einander gegenüberliegenden Längsseitenrändern zu halten, wobei die Haltemittel auch der Stromzuführung dienen, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander parallele und im Abstand angeordnete Gestelle jeweils eine Anzahl von Klemmhalterungen in Form von festen Widerlagern (36) und diesen gegenüberliegende Federn (37) besitzen, wobei die Federn (37) an Schwenkwellen (24) befestigt sind und durch Drehung der Schwenkwellen aus einer bzw. in eine Klemmlage gebracht werden und wobei die Schwenkwellen auf einander entgegengesetzten Seiten des Tragstabes (45) des langgestreckten Gestells (1) angeordnet sind und die Mittellängsachsen (23) der Schwenkwellen etwa mit der Mittellängsachse (45′) des Tragstabes fluchtend in einer gemeinsamen Ebene liegen.
13. Gestelle nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkwellen (24) und der Tragstab (45) mit den klemmend gehaltenen Leiterplatten (2) fluchten.
14. Gestelle nach einem der Ansprüche 12 und 13, gekennzeichnet durch Trag- und Führungsplatten (33), die in Abständen voneinander am Tragstab (45) befestigt und als Drehlager (35) für die Schwenkwellen (24) ausgebildet sind.
15. Gestelle nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Trag- und Führungs­ platten (33) zugleich als leitend am Tragstab (45) angebrachte, stromführende Wider­ lager (36) für die Leiterplatten (2) ausgebildet sind.
16. Gestelle nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die beweglichen Federn (37) etwa U-förmig gebogen und mit ihren Schenkein (39) in den Schwenkwellen (24) derart befestigt sind, daß ihre Stege (38) in Längsrichtung der Schwenkwellen (24) verlaufen und in der Klemmlage an den Leiterplatten (2) anlie­ gend diese gegen das jeweilige Widerlager (36) der Trag- und Führungsplatte (33) drücken.
17. Gestelle nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der aus den Schwenkwellen (24) herausragende Teil der Schenkel (39) der Federn (37) in Richtung zum Widerlager (36) der Trag- und Führungsplatte (33) eine Abwinkelung (39′) aufweist und daß diese Abwinkelungen den jeweiligen Steg (38) halten.
18. Gestelle nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (37) aus einem Flachband gebildet sind.
19. Gestelle nach einem der Ansprüche 12 bis 18, gekennzeichnet durch zwei Betäti­ gungshebel (42, 44), die jeweils an einer der Schwenkwellen (24) angebracht und so abgewinkelt sind, daß sie zu der der jeweiligen Schwenkwelle gegenüberliegenden Seite des Gestells geführt sind und bis in die Bewegungsbahn eines Druckstößels (40) einer Beschickungseinrichtung an der Vorder- oder Frontseite der Gestelle reichen.
20. Gestelle nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß mit einer gesteuerten Vorrichtung zum Anbringen und Abnehmen der Leiterplatten (2) an oder vom Gestell (1) eine maschinelle Betätigung des Bringens der Federn (37) in die oder aus der Klemmlage gekoppelt ist.
21. Gestelle nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragstäbe (45) aus einem aus Kupfer bestehenden Kern mit einer Titan-Umhüllung bestehen.
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