DE3640646A1 - Diagnostisches system - Google Patents
Diagnostisches systemInfo
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- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04L—TRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
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- G06F11/2205—Detection or location of defective computer hardware by testing during standby operation or during idle time, e.g. start-up testing using arrangements specific to the hardware being tested
Description
Die Erfindung bezieht sich im weitesten Sinne auf das
Gebiet der Digitalrechner und speziell auf ein
diagnostisches Untersystem innerhalb eines
Rechnersystems, das eine Vielzahl von Prozessormodulen
enthält.
Mit der Einführung von austauschbaren Schaltungskarten
mit hochdichter Computerlogik und Vielfachfunktionen ist
der Wunsch erwachsen, fehlerhafte austauschbare Elemente
ermitteln zu können, um die Zeit zu verkürzen, die zur
Reparatur eines Systems benötigt wird, wenn ein Ausfall
auftritt. In typischen Systemen, die gegenwärtig
hergestellt werden, sind verschiedene
Fehlerzustandsdetektoren über das gesamte System
verteilt angeordnet. Wenn ein detektierbarer Fehler
auftritt, wird eine Verriegelungsschaltung gesetzt und
eine Fehleranzeige kann zur Systemkonsole übertragen
werden, um die Bedienperson über den Fehler zu
unterrichten. Alternativ kann der ermittelte
Fehlerzustand in einem Systemfehlerlog gespeichert
werden, das später durch einen Servicefachmann
analysiert wird, um zu ermitteln, welches Teil
ausgetauscht werden muß. Typischerweise wird das
Systemfehlerlog in einem nicht-flüchtigen Speicher
gespeichert, beispielsweise auf einer Magnetplatte oder
einem Magnetband.
Andere Computersysteme verwenden einen getrennten
Diagnoseprozessor, der in der Lage ist, eine Vielzahl
von Funktionen auszuführen, u.a. das Laden und
Durchführen von Diagnoseprogrammen beim Versuch, die
fehlerhafte Hardware in einem austauschbaren Modul zu
isolieren. Der Diagnoseprozessor kann auch ein Fehlerlog
über das gesamte System erstellen und einen Selbsttest
der CPU ausführen, wenn das System in Betrieb gesetzt
wird. Der Diagnoseprozessor kann auch in der Lage sein,
Diagnoseprogramme in den Computer von einer Floppydisk
oder dgl. zu laden und jene Diagnoseprogramme
auszuführen und die Ergebnisse zu analysieren, um ein
fehlerhaftes Modul zu ermitteln.
Obgleich diese Anordnungen den Benutzer in die Lage
versetzen, fehlerhafte Module zu ermitteln und zu
identifizieren, haben sie doch ihre Schwachstellen.
Beispielsweise ist solche Diagnosehardware so gestaltet,
daß sie für Diagnosezwecke brauchbar ist. Als solche
wird Platz auf Druckschaltkarten von solcher Hardware
nur für Diagnosezwecke beansprucht, wodurch der für den
produktiven Computerbetrieb zur Verfügung stehende
Hardwareplatz vermindert wird. Solche speziell
gestaltete Diagnosehardware vergrößert auch die Kosten
des Computersystems. Wenn sie bei der Lokalisierung von
fehlerhaften, austauschbaren Modulen wirksam ist, dann
kann solche Diagnosehardware die Systemkosten über die
Lebensdauer des Systems vermindern, indem die
Wartungskosten herabgesetzt werden.
Ein zentralisiertes Diagnoseverfahren, wie oben
beschrieben, hat andere Probleme. Ein solches System
benötigt gewöhnlich eine große Zahl von
Verbindungsleitungen oder eine extensive Hardware, um
auf weniger Leitungen im Multiplexbetrieb arbeiten zu
können. Ein solches System vergrößert die
Wahrscheinlichkeit eines Verbindungsfehlers und
vermindert außerdem den für die
Systemverbindungsleitungen verfügbaren Raum. Ein
weiterer Nachteil besteht darin, daß das Programm für
den zentralen Diagnoseprozessor geändert werden muß,
wenn ein weiteres Element dem Prozessor hinzugefügt
wird.
Im Hinblick auf die obigen Probleme, die mit
Diagnosehardware in Rechnersystemen verbunden sind,
liegt dieser Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Diagnosevermögen anzugeben, das kostenwirksamer ist, als
dies bislang erreicht werden konnte. Das Diagnosesystem
sollte dabei Elemente des Rechners verwenden, dabei aber
die Möglichkeit bewahren, Modulausfälle zu lokalisieren.
Außerdem sollte das Diagnosesystem weitestgehend immun
gegen Stromausfälle innerhalb des Computersystems selbst
sein.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene
Erfindung gelöst. Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand weiterer Ansprüche.
Gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet das
Diagnosesystem nach der vorliegenden Erfindung zur
Lösung der vorgenannten Aufgaben den Mikroprozessor
innerhalb des Stromversorgungsmoduls, um die
Diagnosefunktion aller an Ort und Stelle austauschbarer
Modulen, die von ihm mit Strom versorgt werden, zu
steuern. Eine gewisse zusätzliche Diagnosehardware ist
auf jedem austauschbaren Modul angeordnet, die im
normalen Betrieb für Funktionen des Moduls verwendet
werden können und bei einem Unterbrechungsbetrieb für
Diagnosefunktionen verwendet wird. Die Diagnosehardware
in dem Stromversorgungsmodul dient dazu, die
Diagnosetestdaten von allen Funktionsmodulen zu sammeln,
die von dem Stromversorgungsmodul mit Strom versorgt
werden, und die Daten werden zu dem
Stromversorgungsmodul über eine Diagnosedatenleitung
übertragen.
Wenn eine Mehrzahl von Stromversorgungsmodulen in dem
System vorhanden sind, dann hat jedes einen
Mikroprozessor für die Steuerung. Ein jeder solcher
Mikroprozessor ist mit den austauschbaren Modulen und
den darin enthaltenen Diagnoseschaltungen verbunden.
Außerdem ist ein Datenbus zwischen den Prozessoren in
den Stromversorgungsmodulen angeordnet, so daß einer
dieser Mikroprozessoren ein
Master-Diagnosemikroprozessor werden kann, um alle
Diagnosemeldungen aus dem System zu verarbeiten.
Die Erfindung, ihre Merkmale und Vorteile werden
nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein Blockschaltbild des Systems nach der vor
liegenden Erfindung;
Fig. 2 die Schaltung für jede der Diagnosesystem
steuerungen in Fig. 1, und
Fig. 3 den Diagnosehardwareteil einer jeden Einheit,
die mit einer Diagnosesystemsteuerung in Fig. 1
verbunden ist.
In Fig. 1 ist ein Blockschaltbild des Diagnosesystems
nach der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das
Rechnersystem ist mit einer Mehrzahl von
Stromversorgungsmodulen 10, 12, 14 versehen, die jeweils
über einen Hauptschalter 16 mit dem elektrischen
Stromnetz 18 verbunden sind. Jedes Stromversorgungsmodul
10, 12, 14 ist in einem Gehäuseabteil (nicht
dargestellt) angeordnet und dient dazu, die
elektronische Schaltung innerhalb dieses Abteils mit
Strom zu versorgen. Beispielsweise liefert das
Stromversorgungsmodul 10 elektrischen Strom zu einer
Mehrzahl von Baugruppen, beispielsweise der Einheit 1-1
(20), der Einheit 1-2 (22) und der Einheit 1-M (24),
wobei M eine ganze Zahl ist. Andere Einheiten im selben
Gehäuseabteil können ebenfalls von dem
Stromversorgungsmodul 10 versorgt werden.
Die Einheiten 20, 22, 24 usw. können gedruckte
Schaltungskarten sein, die eine Vielzahl von
integrierten Schaltkreisen tragen. Jede Karte mit
Schaltungen darauf kann beispielsweise einen
Einkartenrechner, einen Hochgeschwindigkeitsspeicher,
eine Eingabe/Ausgabe-Steuerungseinrichtung und dgl.
aufweisen. Das System kann mehr als eine Einheit eines
bestimmten Typs aufweisen, die mit einem einzelnen
Stromversorgungsmodul verbunden ist und kann auch
weitere Einheiten desselben Typs enthalten, die mit
anderen Stromversorgungsmodulen verbunden sind.
Jede Einheit ist mit ihrer eigenen spezifischen
Diagnosehardware und mit einem eigenen Diagnoseprogramm
versehen, das gewöhnlich in einem Nur-Lese-Speicher
(ROM) gespeichert ist. Die Diagnosehardware für jede
Einheit wird durch eine Diagnosesystemsteuerung
betätigt, die in dem Stromversorgungsmodul angeordnet
ist, das die Einheit betreibt. Die Diagnosehardware und
die Software für die betreffende Einheit ist so
gestaltet, daß sie speziell die elektronische Schaltung
der Einheit testet, um zu ermitteln, ob sie korrekt
arbeitet, und um ggf. Fehler zu ermitteln.
Jeder Fehler, der beim Ablauf einer Diagnose in einer
Einheit festgestellt wird, wird auf Anforderung von der
Diagnosehardware über eine Verbindungsleitung,
beispielsweise die Leitung 32, zwischen der
Diagnosehardware in einer Einheit und der damit
verbundenen Diagnosesystemsteuerung übertragen, die in
dem Stromversorgungsmodul 10 enthalten ist, wie
beispielsweise vorliegend die Diagnosesystemsteuerung
(DSC) 30. Die Verbindungsleitung 32 stellt eine
Verbindung zwischen der Steuerung 30 und jeder der
Diagnosehardwaresektionen innerhalb jeder der Einheiten
20, 22, 24 her, die von dem Stromversorgungsmodul 10
betrieben werden. Die Verbindungsleitung (Bus) 32
enthält eine Übertragungsleitung (T) von der DSC 30 zu
jeder der Diagnosehardwaresektionen in den Einheiten 20,
22, 24, die dazu verwendet wird, Daten von der DSC zu
den Einheiten zu übertragen. Mit den Diagnosesektionen
in den Einheiten 20, 22 und 24 ist eine Empfangsleitung
(R) verbunden, die dazu verwendet wird, Daten von jeder
der Einheiten zu der DSC zu übertragen.
Der Aufbau der Verbindungsleitung 32 ist bezüglich der
vorliegenden Erfindung im einzelnen nicht kritisch. Der
Fachmann kennt die Vorteile der Verwendung eines Bus mit
wenigen Leitungen, obgleich auch eine Vielfachleitung
verwendet werden kann. Die vorliegende Erfindung
verwendet einen Bus, der dem RS-449-Standard entspricht,
obgleich die Prinzipien der vorliegenden Erfindung nicht
auf die Verwendung dieser Standardübertragungsleitung
beschränkt sind. Die Verbindung zwischen der DSC 30 und
den mit ihnen verbundenen Einheiten über den
Verbindungsbus 32 erfolgt auf einer
Mutter/Tochter-Basis. Die DSC initiiert alle
Verbindungen und die angesprochene Einheit antwortet.
Die Mutter an der Verbindungsleitung 32 (DSC) löst die
Aktivität durch eine Abfragefolge aus. Während der
Abfrage sendet die DSC eine Anfrage, die eine
Einheitenidentifikationszahl, einen Funktionskode und
ein Paritätsbit enthält, über die Leitung 32. Die
ausgewählte Einheit kann auf die Anfrage antworten,
indem sie eine Mitteilung an die DSC sendet oder, wenn
keine Mitteilung auszusenden ist, die Einheit bestätigt
mit einem Echo die Anfrage, die im Rahmen der Abfrage
empfangen worden ist. Wenn die Einheit eine unzulässige,
eine nicht verständliche oder gar keine Antwort sendet,
entsteht an der DSC eine Aus-Zeit und die Tatsache, daß
keine geeignete Antwort empfangen worden ist, wird in
das Fehlerlog eingetragen. Wenn eine Einheit antwortet
und die Mitteilung einen Übertragungsfehler enthält,
dann fragt die DSC diese Einheit mit dem Funktionskode
für nochmalige Aussendung erneut ab, was zur Folge hat,
daß die Einheit ihre Mitteilung erneut aussendet.
Das in Fig. 1 dargestellte System enthält außerdem eine
zweite Übertragungsverbindung 34 zwischen der DSC 46,
die in dem Stromversorgungsmodul 12 enthalten ist, und
Einheiten 2-1, 2-2 und 2-n, die mit den Bezugszeichen
40, 42 und 44 versehen sind, wobei n eine ganze Zahl
zwischen 1 und 22 in der bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist. Die Verbindungsleitung 34 ist
vorzugsweise eine RS-449-Standardverbindungsleitung der
oben schon allgemein beschriebenen Art. Wie schon früher
erwähnt, hat jede Einheit 40, 42 und 44 eine
Hardwaresektion, die in einer üblichen Weise so
gestaltet ist, daß sie die elektronischen Schaltungen
der Einheit prüft und ggf. ermittelte Prüffehler über
die Verbindungsleitung 34 an die DSC 46 übermittelt.
Auf gleiche Weise ist die DSC 50, die in dem
Stromversorgungsmodul 15 enthalten ist, über eine dritte
Verbindungsleitung 52 mit der Diagnosehardware 54, 56
und 58 verbunden, die jeweils in den Einheiten 3-1, 3-2
und 3-p mit den Bezugszeichen 60, 62 und 64 enthalten
ist, wobei p eine ganze Zahl zwischen 1 und 22 in der
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist. Die
Verbindungsleitung 52 ist von gleichem Aufbau, wie die
Leitungen 32 und 34, obgleich, wie schon früher erwähnt,
sie ggf. auch eine andere Gestaltung aufweisen kann.
Das System nach Fig. 1 hat auch eine Steuerleitung 68,
die dazu verwendet wird, Nachrichten zwischen den DSCs
30, 46 und 50 zu übertragen. Wenn das System zum ersten
Mal eingeschaltet wird, dann führt jede DSC 30, 46 und
50 eine Selbstprüfung durch, um zu ermitteln, ob sie
richtig arbeitet. Sobald die Selbstprüfung abgeschlossen
ist, beobachtet jede DSC 30, 46 und 50 die
Konsolenverbindungsleitung 80. Zu diesem Zeitpunkt ist
keine DSC 30, 46 oder 50 eine Mutter-DSC.
Wenn die Bedienperson einen Wagenrücklauf an der Konsole
66 eingibt, dann wird der Wagenrücklauf über die Leitung
70 zu jeder DSC 30, 46 und 50 übertragen und jede DSC
versucht, die Baud-Geschwindigkeit der Übertragung zu
ermitteln. Gleichzeitig wird ein Taktgeber bei jeder DSC
gestartet, wobei die Taktzeit eine Zahl ist, die auf die
DSC-Zahl bezogen ist. Beispielsweise kann die Taktzeit
für die DSC 30 10 Millisekunden betragen, für die DSC 46
kann sie 20 Millisekunden betragen und für die DSC 50
kann sie 30 Millisekunden betragen. Die erste DSC an der
Steuerleitung 68, deren Taktzeit vorüber ist, erklärt
sich selbst als Mutter. Die Mutter-DSC beginnt dann die
Abfrage auf der Steuerleitung 68. Aktivität auf der
Steuerleitung 68 bewirkt, daß die anderen DSCs das
Abwärtszählen ihrer Zähler abbrechen und daß die
abgefragte DSC auf die Abfrage durch die Mutter-DSC
antwortet. Wenn die Aktivität auf der Steuerleitung 68
mehr als 10 Millisekunden aufhört, dann startet jede DSC
ihren Taktgeber bei dem gleichen Wert, als wenn der
Strom eingeschaltet worden wäre, und der erste, der eine
Aus-Zeit hat, übernimmt die Steuerung der Steuerleitung
68. Eine Übernahmemitteilung wird an die Mutter-DSC
gesandt, sofern diese noch in der Lage ist, Mitteilungen
auf der Steuerleitung 68 zu "hören". Die
Übernahmemitteilung bewirkt, daß die alte Mutter-DSC
eine Tochter-Steuerung wird, wenn sie in der Lage ist,
anschließend zu arbeiten.
Jede DSC in der bevorzugten Ausführungsform besteht aus
den in Fig. 2 dargestellten Schaltungen. Der Fachmann
erkennt, daß die Schaltungen Beispiele von im Handel
erhältlichen Schaltungen sind und daß andere
Schaltkreistypen ebenfalls verwendet werden könnten. Die
wichtigste Schaltung einer jeden DSC ist der
6803-Mikroprozessor 100. Der Mikroprozessor 100 ist mit
einer Verriegelungsschaltung 102 verbunden, die einen
Teil der Adresse speichert, die von dem Mikroprozessor
100 erzeugt wird. Die in der Verriegelungsschaltung 102
gespeicherte Adresse wird mit den augenblicklichen
Adreßbitpositionen 8-15 kombiniert, um eine
16-Bit-Adresse auf der Leitung 106 zu bilden. Die
Adreßleitung 106 stellt eine Verbindung zwischen einem
EPROM 108, einem RAM 109, einem Konsolenausgang 110 und
einem Steuerbusausgang 112 her. Der EPROM 108 und der
RAM 109 werden in üblicher Weise dazu verwendet, den
Betrieb des Mikroprozessors 100 zu steuern. Der
Konsolenausgang 110 bewirkt, daß die Schaltungen den
Mikroprozessor 100 mit der Systemkonsole 66 über die
Leitung 70 verbinden. Der Steuerleitungsausgang 112
bewirkt, daß die Schaltungen den Mikroprozesssor 100 mit
der Steuerleitung 68 verbinden.
Ein Mehrpegel-Prioritätsunterbrechungskodierer 114 ist
mit der Leitung 116 und dem Steuerleitungsausgang 112
verbunden. Die Funktion dieses Kodierers besteht darin,
auf Unterbrechungen anzusprechen, die von dem
Steuerleitungsausgang 112 empfangen werden, und er
liefert zu einem geeigneten Zeitpunkt ein
Unterbrechungsanforderungssignal über die Leitung 119 zu
dem Unterbrechungseingangsanschluß, der mit IRQ 1
bezeichnet ist. Der Prioritätsunterbrechungskodierer 114
analysiert alle anhängigen Unterbrechungsanforderungen
und gibt entsprechend der vom Designer jeder möglichen
anhängigen Anforderung zugeordneten Priorität das
Unterbrechungsanforderungssignal ab. Wenn der
Mikroprozessor 100 auf das
Unterbrechungsanforderungssignal anspricht, bewirkt er,
daß der Kodierer 114 Daten auf die Datenleitung 116
gibt, die dann von dem Mikroprozessor 100 interpretiert
werden, um zu ermitteln, welche Unterbrechung vermutlich
zu behandeln ist. Sobald diese Ermittlung ausgeführt
ist, übernimmt der Mikrokode im EPROM 108 die Steuerung
und führt die Unterbrechung aus.
Mit den Leitungen 106 und 116 ist eine
Uhr/Kalender-Kombination 118 verbunden, die dazu
verwendet wird, Zeit und Datum für Fehlermeldungen
anzugeben. Wenn der Mikroprozessor 100 eine
Unterbrechung verarbeitet, dann wird die
Uhr/Kalender-Kombination 118 abgelesen, so daß die
laufenden Zeitdaten mit den erzeugten Datenmeldungen
vereinigt werden können. Auf diese Weise kann beim Lesen
der Meldung durch den Systemoperator an der Konsole oder
beim Lesen der Meldung aus einem permanenten Fehlerlog
das Datum mit ungefährer Zeitangabe zur Kenntnis
genommen werden. Solche Information kann bei der Wartung
des Systems nützlich sein.
Die Schaltung enthält auch eine Verbindung zu der mit
130 dargestellten Nachrichtenleitung. Diese Leitung 130
kann aus zwei Drahtpaaren (T und -T) und (R und -R)
bestehen. Die mit T und -T bezeichneten Leitungen sind
für Daten bestimmt, die von dem Mikroprozessor 100 über
die Leitung 130 zu den Einheiten übertragen werden. Die
mit R und -R bezeichneten Leitungen sind zum Empfang von
Daten von den Einheiten, die mit der DSC verbunden sind,
bestimmt. Das für diese Leitung ausgewählte Protokoll
ist das RS-422-Protokoll, und ein
RS-422-Treiber/Empfänger-Modul 120 ist zwischen die
Leitungen bei 130 und den Mikroprozessor 100 geschaltet.
Das Modul 120 ist über eine Leitung 122 mit dem Anschluß
23 verbunden, der der serielle Nachrichteneingang am
Mikroprozessor 100 ist. Ein serieller Ausgang vom
Mikroprozessor läuft über die Leitungen TXD und RTS zu
einer ODER-Schaltung 122 und dann zum Modul 120, das die
Signale an die Leitungen T und -T weitergibt
(Sendeleitungen von der DSC).
Wie bereits hervorgehoben, enthält jede der Einheiten,
wie beispielsweise die Einheit 1-1 einen Abschnitt auf
einem steckbaren Modul, der Diagnosehardware enthält,
wie in Fig. 1 dargestellt. Dieser Diagnoseabschnitt
enthält eine Verbindung zu einer Nachrichtenleitung, die
es ermöglicht, daß die Diagnosehardware über diese
Leitung 32 mit einer der DSCs in Verbindung tritt, die
in dem Stromversorgungsmodul enthalten ist, das die
Einheit betreibt.
Ein Teil der typischen Diagnosehardware und speziell
jener Teil, der sich auf die Verbindung zwischen der
Diagnosehardware in einer Einheit und der DSC bezieht,
ist in Fig. 3 dargestellt. In dieser Figur sind die
Leitungen +T und -T mit entsprechenden Leitungen in der
Schaltung von Fig. 2 verbunden und stellen eine
Einrichtung für die Diagnosehardware in einer Einheit
dar, um Daten über eine serielle Nachrichtenleitung von
einer DSC aufzunehmen. Die Datenübertragung über diese
Leitung erfolgt in einem Standard-RS-422-Format.
Signale, die von der DSC durch die Diagnosehardware in
einer Einheit empfangen werden, werden innerhalb des
Moduls 200 kombiniert, um ein Dateneingangssignal auf
der Leitung 202 zu erzeugen, die mit dem
Eingangsanschluß 23 eines Mikroprozessors 204 verbunden
ist, der in der bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ein üblicher 6803-Mikroprozessor ist.
Wenn der Mikroprozessor 204 Daten enthält, die an die
damit verbundene DSC zu übertragen sind, dann werden die
Daten über die Leitung 222 zu dem Modul 200 übertragen,
das Signale auf den mit +R und -R bezeichneten
Ausgangsleitungen erzeugt. Diese Leitungen verbinden die
von dem Diagnosehardwareteil ausgesandten Daten, wie
Fig. 1 zeigt, mit dem Empfangseingang der DSC.
Der Aufbau nach Fig. 3 enthält weiterhin eine
Adreßpufferverriegelungsschaltung 206, die von dem
Mikroprozessor 204 über die Leitung 208 gesteuert wird
und dazu eingerichtet ist, acht Datenbits zu speichern,
die von dem Mikroprozessor 204 über die mit A 0-7
bezeichneten Leitungen empfangen werden. Wenn die Daten
in der Verriegelungsschaltung 206 gespeichert werden,
dann enthält sie acht Datenbits aus einer
16-Bit-Adresse, die auf die 16-Bit-Leitung 210 gegeben
werden, wenn zum EPROM 212, RAM 214 oder Treiber 216,
der mit der Leitung 210 verbunden ist, vom
Mikroprozessor 204 zugegriffen wird. Die übrigen acht
Bits auf der Leitung 210 werden direkt vom
Mikroprozessor über die mit A 8-15 bezeichnete Leitung
zur Verfügung gestellt. Dementsprechend erlaubt es die
Anordnung nach Fig. 3 dem Mikroprozessor 204, eine
16-Bit-Adresse auf der Leitung 210 zu erzeugen und
dadurch eine Möglichkeit zu bieten, direkt ungefähr
65.000 adressierbare Stellen von der Leitung 210 zu
adressieren, von denen nicht alle in der dargestellten
Ausführungsform brauchbar sind.
Der Teil der Diagnosehardware, der in Fig. 3 dargestellt
ist, enthält auch eine Datenleitung 220, die zwischen
die Datenleitungsanschlüsse 30-37 des Mikrocomputers 204
und die Verriegelungsschaltung 206, den EPROM 210, den
RAM 214 und die Treiberschaltung 216 geschaltet ist.
Diese Datenleitung 220 ist bidirektional, so daß Daten
entweder zu oder von dem Mikroprozessor 204 übertragen
werden können.
Die Schaltung nach Fig. 3 enthält eine
Schlitznummeridentifikationseinrichtung 226 zur Angabe
der Schlitznummer, bei der die Einheit, die diese
betreffende Diagnosehardware enthält, angeordnet ist.
Die Schlitznummerneinrichtung 226 kann eine Mehrzahl von
mechanisch einstellbaren Schaltern, Überbrückungsdrähten
oder andere geeignete Einrichtungen enthalten, um eine
bestimmte Ortsidentifikationsnummer zu erzeugen, die
dann einer Treiberschaltung 216 mitgeteilt wird. Diese
spezielle, einzigartige Identifikationsnummer wird von
dem Mikroprozessor 204 dazu verwendet, zu bestimmen, ob
Abfragesignale, die über die Nachrichtenleitung
empfangen werden, zu der speziellen Diagnosehardware auf
einer speziellen Einheit gerichtet werden. Diese
Identität wird durch die Tatsache geschaffen, daß das
Nachrichtenprotokoll, das auf der Nachrichtenleitung
abfragt, einen Datenabschnitt enthält, der die
Schlitznummer angibt, zu der Daten übertragen werden.
Der Mikroprozessor in jedem Diagnosehardwareabschnitt
ermittelt diese Identifikationsnummer und vergleicht sie
mit der Einstellung in seiner speziellen
Schlitznummernwähleinrichtung 226. Wenn Identität
auftritt, dann weiß der zugehörige Mikroprozessor 204,
daß das Abfragesignal, das auf der Nachrichtenleitung
übertragen wird, für diesen speziellen Mikroprozessor
und die zugehörige Diagnosehardware und nicht für andere
Diagnosehardware oder andere Einheiten, die mit der
Nachrichtenleitung verbunden sind, bestimmt ist. In
ähnlicher Weise verwendet der Mikroprozessor 204 die von
der Schlitznummernwähleinrichtung 226 gelieferten Daten
zur Erzeugung einer einzigartigen Zahl, die an die DSC
übertragen wird, die mit der Nachrichtenleitung
verbunden ist, um anzuzeigen, daß die zu der DSC
übertragenen Daten von einer speziellen Diagnosehardware
auf einer genau bezeichneten Einheitenkarte kommen.
Im Betrieb arbeitet das System, das in den Fig. 1 bis 3
dargestellt ist, auf folgende Weise. Wenn das System zum
ersten Mal eingeschaltet wird, dann wird der
Mikroprozessor 100, der in jeder der
Stromversorgungsmodule enthalten ist, dazu verwendet,
die verschiedenen Funktionen innerhalb des
Stromversorgungsmoduls zu steuern. An einem gewissen
Punkt entweder als Teil des Einschaltvorgangs oder
alternativ in Abhängigkeit von einem Signal von der
Signalkonsole beginnt jede DSC eine Abwärtszählfolge, in
der ein Zähler auf einen Anfangswert gesetzt wird,
der eine Funktion der DSC-Nummer ist, und anschließend
wird abwärtsgezählt. Der Zählwert wird typischerweise an
einer gegebenen Stelle in dem RAM 109 für die spezielle
DSC gespeichert, und der Zählwert wird durch den
Mikroprozessor 100 vermindert. Wenn die Zählung auf 0
geht, dann versucht die DSC, die System-Mutter-DSC zu
werden, die mit der Steuerleitung 68 verbunden ist. Dies
wird durch Ausführung des Systemmuttersteuerprogramms
erreicht, das in dem EPROM 108 enthalten ist.
Jede DSC hat die Möglichkeit, die Mutter-DSC des Systems
zu werden. Diese Mutter-DSC führt das
Systemsteuerprogramm aus, das in dem EPROM 108 enthalten
ist, der mit dem Mikroprozessor 100 dieser speziellen
DSC verbunden ist. Die Funktion des
Muttersteuerprogramms besteht darin, den Betrieb aller
anderen DSCs und aller Diagnosehardware in den damit
verbundenen Einheiten zu überwachen. Sobald die
Mutter-DSC ermittelt worden ist, beginnt sie, auf der
Steuerleitung 68 abzufragen, die die anderen damit
verbundenen DSCs davon informiert, daß eine
Mutter-Steuereinheit bestimmt worden ist. Die Mutter-DSC
muß auf der Steuerleitung 68 mit einer gewissen
Minimumgeschwindigkeit die Abfrage fortsetzen, weil
sonst die anderen DSCs entscheiden, daß die Mutter
irgendwie ausgefallen ist, und sonst ein
Abwärtszählzyklus beginnt, der darauf gerichtet ist,
eine andere Systemmutter zu bestimmen.
Die Mutter-DSC fragt auf der Steuerleitung 68 auf
folgende Weise ab. Ein Abfrage-Byte oder ein
Mitteilungskopf wird ausgesendet, das ein Paritätsbit,
zwei Funktionskodebits und fünf Identifikationskodebits
enthält, die die DSC angeben, an die die Mitteilung
gerichtet ist. Wenn der Funktionskode angibt, daß eine
Mitteilung übertragen wird, dann wird das Anfangsbyte
von Daten von einer Mehrzahl von Bytes gefolgt, die ein
vorbestimmtes Format haben, so daß sie sogleich von der
empfangenden DSC interpretierbar sind. Eine typische
Mitteilung kann beispielsweise die empfangende DSC
anweisen, eine vollständige Diagnose an allen Einheiten
auszuführen, die mit ihr verbunden sind. Anschließend
würde die Mutter-DSC periodisch von der empfangenden DSC
eine Meldung verlangen, ob alle Diagnosevorgänge
abgeschlossen worden sind. Sobald dies der Fall ist,
würde dann die Mutter-DSC in Antwort auf eine solche
Anfrage in Kenntnis gesetzt werden und anschließend
würde die Mutter die empfangende DSC anweisen, die
Ergebnisse der an allen mit ihr verbundenen Einheiten
ausgeführten Untersuchungen zu übertragen. Diese
Diagnoseergebnisse könnten dann durch die Mutter-DSC in
dem RAM gespeichert werden, der mit ihr verbunden ist,
oder sie könnten zur Systemkonsole 66 übertragen werden,
um den Systemoperator über den Zustand der
verschiedenen, mit ihr verbundenen Einheiten zu
unterrichten.
Es sollte angemerkt werden, daß der Mikroprozessor
innerhalb jeder DSC für andere Zwecke als für die
Diagnosesystemsteuerung verwendet wird. Wie bereits
angemerkt wird während des Einschaltvorgangs der
Mikroprozessor dazu verwendet, das Stromversorgungsmodul
zu steuern. Während des normalen Betriebs dient der
Mikroprozessor auch dazu, den Betrieb des
Stromversorgungsmoduls zu überwachen, und wenn nötig
kann er auch dazu verwendet werden, das Kühlsystem
innerhalb des Abteils zu überwachen, in welchem das
Stromversorgungsmodul enthalten ist. Diese Funktionen
sind jedoch nicht so wesentlich, daß sie alle mögliche
Prozessorzeit innerhalb des Mikroprozessors in einer
typischen DSC beanspruchen. Dementsprechend ist die von
der vorliegenden Erfindung angegebene Lösung, wonach die
Diagnosesystemsteuerungsfunktion demselben
Mikroprozessor zugewiesen ist, der zur Steuerung der
Stromversorgungsmodule verwendet wird, zur Verbesserung
der Nützlichkeit des Gesamtsystems vorgesehen, weil der
innerhalb des Stromversorgungsmoduls enthaltene
Mikroprozessor vollständiger ausgenutzt wird.
Die Mutter-DSC in jeder der Tochter-DSCs an der
Steuerleitung 68 dient außerdem dazu, die
Diagnosehardware in jeder damit verbundenen Einheit über
die zugehörige Nachrichtenleitung zu überwachen und zu
steuern. Diese Tätigkeit ist bereits früher
ausführlicher erläutert worden und braucht nicht
nochmals beschrieben zu werden. Es genügt jedoch zu
sagen, daß man von der Mutter-DSC erwarten kann, daß sie
nahezu vollkommen zwischen der Steuerung des Betriebs
der Tochter-DSCs auf der Steuerleitung 68 und dem
Betrieb der Diagnosehardware in den mit ihr verbundenen
Einheiten ausgenutzt wird. Der ausgewählte
Mikroprozessor in der Mutter-DSC muß dementsprechend so
ausgewählt sein, daß er in der Lage ist, den gewünschten
Grad an Verarbeitungskapazität für einen Aufbau zu
bewältigen, der die Maximalanzahl möglicher Einheiten
aufweist, die mit ihm verbunden sind, und auch die
maximale Anzahl von Tochter-DSCs enthält, die über die
Steuerleitung 68 angeschlossen sind.
Obgleich die vorangehende Beschreibung unter besonderer
Hervorhebung eines speziellen Mikroprozessors in jeder
der DSCs und der Diagnosehardwareabschnitte der
Einheiten gegeben worden ist, sei doch vom Fachmann
erkannt, daß andere Mikroprozessoren für dieselbe
Funktion ebenfalls verwendet werden können. Es sei
weiterhin vom Fachmann erkannt, daß der spezielle Aufbau
der Speicher mit wahlfreiem Zugriff und der
Nur-Lese-Speicher, die mit den Mikroprozessoren
verbunden sind, für Mikroprozessoranwendungen ganz
typisch ist, daß jedoch die Gestaltung dieser Elemente
unterschiedlich sein kann, wenn ein grundsätzlich
andersartiger Mikroprozessor verwendet werden sollte.
Solche notwendigen Änderungen des Aufbaus kann jedoch
der Fachmann ausführen, ohne daß er vom Gedanken der
vorliegenden Erfindung, wie er von den Patentansprüchen
umrissen ist, abweichen muß.
Claims (6)
1. Diagnostisches System zum Ermitteln und Anzeigen von
Fehlern in einem Rechnersystem, das eine Vielzahl
austauschbarer Logikmodule enthält, gekennzeichnet durch
die Kombination folgender Elemente:
eine Steuerleitung (68), mehrere Nachrichtenleitungen (32, 34, 52), eine Mehrzahl von Diagnosesystemsteuerern (30, 46, 50), die jeweils enthalten einen Mikroprozessor (100), einen Nur-Lese-Speicher (108), einen Speicher mit wahlfreiem Zugriff (109), eine Einrichtung (120) zur Verbindung des Mikroprozessors (100) mit der Steuerleitung (68) und eine Einrichtung (120) zur Verbindung des Mikroprozessors (100) mit nur einer der Nachrichtenleitungen (32, 34, 52), sowie die weiteren Kombinationsmerkmale: eine Einrichtung zum Bestimmen eines der Diagnosesystemsteuerer (30, 46, 50) als den Mutter-Systemsteuerer an der Steuerleitung (68), wobei der Mutter-Systemsteuerer dazu eingerichtet ist, die Nachrichtenübertragung auf der Steuerleitung (68) zu steuern, eine Mehrzahl von Funktionseinheiten (20, 22, 24; 40, 42, 44; 60, 62, 64), die jeweils mit jeder der Nachrichtenleitungen (32, 34, 52) verbunden sind und wobei jede Funktionseinheit Diagnosetestschaltungen enthält einschließlich eines Mikroprozessors zum Testen der Funktionseinheit und einer Einrichtung zur Verbindung mit einer angeschlossenen Nachrichtenleitung (32, 34, 52) in Abhängigkeit von Abfragesignalen darin, und wobei jeder Diagnosesystemsteuerer (30, 46, 50) eine Einrichtung zum Erzeugen von Abfragesignalen auf der angeschlossenen Nachrichtenleitung (32, 34, 52) aufweist.
eine Steuerleitung (68), mehrere Nachrichtenleitungen (32, 34, 52), eine Mehrzahl von Diagnosesystemsteuerern (30, 46, 50), die jeweils enthalten einen Mikroprozessor (100), einen Nur-Lese-Speicher (108), einen Speicher mit wahlfreiem Zugriff (109), eine Einrichtung (120) zur Verbindung des Mikroprozessors (100) mit der Steuerleitung (68) und eine Einrichtung (120) zur Verbindung des Mikroprozessors (100) mit nur einer der Nachrichtenleitungen (32, 34, 52), sowie die weiteren Kombinationsmerkmale: eine Einrichtung zum Bestimmen eines der Diagnosesystemsteuerer (30, 46, 50) als den Mutter-Systemsteuerer an der Steuerleitung (68), wobei der Mutter-Systemsteuerer dazu eingerichtet ist, die Nachrichtenübertragung auf der Steuerleitung (68) zu steuern, eine Mehrzahl von Funktionseinheiten (20, 22, 24; 40, 42, 44; 60, 62, 64), die jeweils mit jeder der Nachrichtenleitungen (32, 34, 52) verbunden sind und wobei jede Funktionseinheit Diagnosetestschaltungen enthält einschließlich eines Mikroprozessors zum Testen der Funktionseinheit und einer Einrichtung zur Verbindung mit einer angeschlossenen Nachrichtenleitung (32, 34, 52) in Abhängigkeit von Abfragesignalen darin, und wobei jeder Diagnosesystemsteuerer (30, 46, 50) eine Einrichtung zum Erzeugen von Abfragesignalen auf der angeschlossenen Nachrichtenleitung (32, 34, 52) aufweist.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Diagnosesystemsteuerer (30, 46, 50) in einem
Stromversorgungsmodul (10, 12, 14) angeordnet ist und
der Mikroprozessor darin dazu verwendet wird, das
Stromversorgungsmodul (10, 12, 14) zusätzlich zur
Ausführung der Diagnosefunktionen zu steuern.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Diagnosesystemsteuerer (30,
46, 50) eine Einrichtung zum Antworten auf
Abfragesignale auf der Steuerleitung (68) von dem
Mutterdiagnosesystemsteuerer enthält, wobei das
Abfragesignal einen Identifikationsabschnitt enthält,
der einzig denjenigen Diagnosesystemsteuerer
identifiziert, der antworten soll.
4. System nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Diagnosesystemsteuerer (30, 46,
50) eine Einrichtung aufweist, die versucht, ihn selbst
zum Muttersystemdiagnosesteuerer zu machen im Falle, daß
keine Nachrichten auf der Steuerleitung (68) für eine
vorbestimmte Zeitdauer erscheinen.
5. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
es außerdem eine Systemkonsole enthält, die über eine
Konsolenleitung mit jedem der Diagnosesysteme verbunden
ist und den Mutterdiagnosesystemsteuerer steuert,
enthaltend eine Einrichtung zum Empfang von Nachrichten
auf der Konsolenleitung, um es dem Konsolenoperator zu
ermöglichen, das Diagnosesystem zu steuern und Daten zu
empfangen, die den Systemzustand angeben.
6. Diagnostisches System für einen
Multiprozessor-Rechner, enthaltend in Kombination:
eine Steuerleitung;
eine Mehrzahl von Diagnosesystemsteuerern, die jeweils mit der Steuerleitung verbunden sind, wobei jeder Diagnosesystemsteuerer einen Abwärtszähler aufweist, der auf einen bestimmten Wert einstellbar ist, der von den Werten aller anderen Diagnosesystemsteuerer abweicht und mit den anderen im wesentlichen gleichzeitig in Betrieb gesetzt wird, wobei der Diagnosesystemsteuerer, bei welchem der Abwärtszähler als erster den Wert Null erreicht, der Mutterdiagnosesystemsteuerer wird;
wobei jeder Diagnosesystemsteuerer auf einzigartige Signale auf der Steuerleitung von dem Mutterdiagnosesystemsteuerer anspricht, um Antwortsignale auf der Steuerleitung an den Mutterdiagnosesystemsteuerer zu übertragen;
eine Nachrichtenleitung (32, 34, 52), die mit jedem der Diagnosesystemsteuerer verbunden ist;
mehrere Prozessoreinheiten (20, 22, 24; 40, 42, 44; 60, 62, 64), die jeweils mit der Nachrichtenleitung (32, 34, 52) verbunden sind, wobei jede Prozessoreinheit Diagnosehardware enthält, die durch ein erstes einzigartiges Signal auf der Nachrichtenleitung (32, 34, 52) betätigt wird, um Diagnosetests an der Hardware in der Prozessoreinheit auszuführen und die Diagnosetestsignale in Abhängigkeit vom Empfang eines zweiten einzigartigen Signals auf die Nachrichtenleitung zu geben;
wobei jeder Diagnosesystemsteuerer eine Einrichtung zur Erzeugung der ersten und der zweiten einzigartigen Signale auf der Steuerleitung enthält; und
wobei der Mutterdiagnosesystemsteuerer dazu eingerichtet ist, die Einrichtung zur Erzeugung der ersten und zweiten einzigartigen Signale auf jeder der Steuerleitungen zu betätigen.
eine Steuerleitung;
eine Mehrzahl von Diagnosesystemsteuerern, die jeweils mit der Steuerleitung verbunden sind, wobei jeder Diagnosesystemsteuerer einen Abwärtszähler aufweist, der auf einen bestimmten Wert einstellbar ist, der von den Werten aller anderen Diagnosesystemsteuerer abweicht und mit den anderen im wesentlichen gleichzeitig in Betrieb gesetzt wird, wobei der Diagnosesystemsteuerer, bei welchem der Abwärtszähler als erster den Wert Null erreicht, der Mutterdiagnosesystemsteuerer wird;
wobei jeder Diagnosesystemsteuerer auf einzigartige Signale auf der Steuerleitung von dem Mutterdiagnosesystemsteuerer anspricht, um Antwortsignale auf der Steuerleitung an den Mutterdiagnosesystemsteuerer zu übertragen;
eine Nachrichtenleitung (32, 34, 52), die mit jedem der Diagnosesystemsteuerer verbunden ist;
mehrere Prozessoreinheiten (20, 22, 24; 40, 42, 44; 60, 62, 64), die jeweils mit der Nachrichtenleitung (32, 34, 52) verbunden sind, wobei jede Prozessoreinheit Diagnosehardware enthält, die durch ein erstes einzigartiges Signal auf der Nachrichtenleitung (32, 34, 52) betätigt wird, um Diagnosetests an der Hardware in der Prozessoreinheit auszuführen und die Diagnosetestsignale in Abhängigkeit vom Empfang eines zweiten einzigartigen Signals auf die Nachrichtenleitung zu geben;
wobei jeder Diagnosesystemsteuerer eine Einrichtung zur Erzeugung der ersten und der zweiten einzigartigen Signale auf der Steuerleitung enthält; und
wobei der Mutterdiagnosesystemsteuerer dazu eingerichtet ist, die Einrichtung zur Erzeugung der ersten und zweiten einzigartigen Signale auf jeder der Steuerleitungen zu betätigen.
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