DE3630203C2 - - Google Patents

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DE3630203C2
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Peter Dipl.-Phys. 8301 Furth De Neumann
Kurt Prof.Dr.Med.Dr.Med.Vet.H.C. 2300 Kiel De Semm
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/32Surgical cutting instruments
    • A61B17/320016Endoscopic cutting instruments, e.g. arthroscopes, resectoscopes
    • A61B17/32002Endoscopic cutting instruments, e.g. arthroscopes, resectoscopes with continuously rotating, oscillating or reciprocating cutting instruments
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B10/00Other methods or instruments for diagnosis, e.g. instruments for taking a cell sample, for biopsy, for vaccination diagnosis; Sex determination; Ovulation-period determination; Throat striking implements
    • A61B10/02Instruments for taking cell samples or for biopsy
    • A61B10/04Endoscopic instruments

Description

Die Erfindung betrifft eine chirurgische Gewebestanze gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine derartige Gewebestanze, die auch als Resektionsinstrument bezeichnet werden kann, ist beispielsweise aus der US-PS 45 90 935 bekannt. Diese bekannte, vorgenannte Gewebestanze ist für den Einsatz bei Augenoperationen bestimmt, so daß man bei der Konzeption des Gerätes davon ausgehen konnte, gallertartiges Material abtrennen und absaugen zu müssen. Aufgrund dieser Ausrichtung kann dieses bekannte Gerät beim Absaugen mit einem ständigen Unterdruck arbeiten. Die Auslegung des Gerätes mit einem ständigen Absaugdruck kann daher bei geschlossener Schneidöffnung distalseitig vom abzusaugenden Material einen noch größeren Unterdruck entstehen lassen, wodurch gegebenenfalls sogar das Material nicht abgesaugt werden kann. Zum anderen besteht bei geöffneter Schneidöffnung die Gefahr, daß weiteres Material ungewollt in das Absaugrohr eingesaugt wird.
Eine weitere, ganz analog aufgebaute Gewebestanze ist auch in der US-PS 45 77 629 beschrieben. Auch bei dieser Gewebestanze sind die vorgenannten Nachteile vorhanden, wobei es zur Überwindung derartiger Nachteile aus der US-PS 40 99 529 bekannt ist, proximalseitig von der Schneidöffnung Ausströmöffnungen für eine in das Auge einzuführende Ausgleichslösung vorzusehen. Diese Ausgleichslösung ersetzt sozusagen das aus dem Auge entfernte Material, um den Innendruck im Auge aufrechterhalten zu können.
Aus der intraabdominellen, pelviskopischen oder endoskopischen Chirurgie sind bisher Gewebestanzen nur mit Handbetätigung bekannt, die keinen Absaugeffekt kennen. Beispielsweise wird hierzu auf Prof. Semm: "Operationslehre für endoskopische Abdominal-Chirurgie", F. K. Schattauer Verlag, Stuttgart, 1984, Seite 103, hingewiesen. Bei der Entfernung gerade größerer Gewebevolumen war die Betätigung dieser letztgenannten Gewebestanze relativ ermüdend, wobei darüber hinaus auch wiederholt die Gewebestanze aus einer Trokarhülse für das Entleeren des abgetrennten Gewebes herausgezogen werden mußte.
Unter Berücksichtigung dieser vorgenannten Nachteile liegt daher der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Gewebestanze so weiterzubilden, daß damit eine Verkürzung der Eingriffszeit bei der Entfernung auch großvolumiger Gewebebereiche erzielt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Gewebestanze erfindungsgemäß durch im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Ein der Erfindung zugrunde liegender wesentlicher Gedanke kann darin gesehen werden, zusätzlich zur eigentlichen Schneidöffnung distalseitig eine weitere Lufteintrittsöffnung vorzusehen. Aufgrund des Vorhandenseins dieser Lufteintrittsöffnung erreicht man beim zyklischen Ablauf des Öffnens des Schneidbereichs mit anschließendem Schließen desselben und nachfolgendem Absaugen mittels Unterdruckimpuls, daß distalseitig vom abgetrennten und im Innenrohr befindlichen Gewebematerial kein höherer Unterdruck entsteht als der saugseitige Unterdruck. Diese Maßnahme gestattet daher ein abruptes Absaugen des sezierten Gewebematerials. Aufgrund dieser Maßnahmen eignet sich die Gewebestanze hervorragend für den Einsatz bei abdominellen Chirurgieeingriffen, bei denen mit einem geringfügigen Überdruck im Abdomen gearbeitet wird, da durch den äußerst raschen Absaugeffekt der Überdruck im Abdomen nicht zusammenbricht.
Mit Hilfe der vorausgehend beanspruchten Gewebestanze kann daher eine beliebige Anzahl auch großvolumiger Gewebebereiche aus dem Körper entfernt werden, ohne daß die Gewebestanze zu diesem Zweck z. B. aus dem Abdomen entfernt werden müßte. Die Operationszeit gerade bei großvolumigeren Eingriffen kann daher beträchtlich verkürzt werden. Die Abstimmung der Durchmesser des Außenrohres und des beweglichen Innenrohres derart, daß ein luftdichtes Ineinandergreifen beider Rohre erfolgt, und die vorhandene Lufteintrittsöffnung bewirken, daß der außerhalb der Gewebestanze, z. B. im Abdomen herrschende Überdruck, zur Erzielung einer optimalen Saugwirkung auf die sezierten Gewebeteile einwirken kann.
Besonders vorteilhaft ist es, die Schlauchleitung mit einem Gewebe-Auffangbehälter zu verbinden, der mit Hilfe einer Steuerung schlagartig unter Unterdruck gesetzt werden kann.
Weiterhin erweist es sich als zweckmäßig, der Absaug-Schlauchleitung ein Gleitmittel zuzuführen, womit ein Austrocknen der Schlauchleitung und die Erhöhung des Reibungskoeffizienten für das Absaugen der abgetrennten Gewebebereiche verhindert wird.
Die Versorgung mit Gleitmittel wird dadurch besonders einfach, daß die weitere Schlauchleitung mit einem Gleitmittel-Vorratsbehälter in der Weise in Verbindung steht, daß bei der Beaufschlagung der Schlauchverbindung mit Unterdruck Gleitmittel in die Schlauchverbindung gesaugt wird. Als Gleitmittel eignet sich beispielsweise eine physiologische Salzlösung.
Des weiteren kann bevorzugt vorgesehen sein, daß der Schalter zur Betätigung der Antriebseinheit als Fußschalter ausgebildet ist. Dies gestattet dem Operateur, beide Hände bei der Führung und Handhabung des Operationsinstrumentes an der Operationsstelle einzusetzen.
Als sehr zuverlässig erweist es sich, daß das biegsame Übertragungsmittel aus einer biegsamen Welle besteht, die in einer biegsamen Führungshülle angeordnet ist.
Die Erfindung gestattet es, nachdem die Gewebestanze in die gewünschte Lage gebracht wurde, durch eine mühelose Betätigung des Schalters selbsttätig den Schervorgang und das Absaugen des abgetrennten Gewebeteils auszulösen, ohne daß für diesen Vorgang die Aufmerksamkeit des Operateurs abgelenkt wird.
Diese Vorrichtung zur Erzeugung des Unterdrucks besteht geeigneterweise darin, eine vom Steuergerät angesteuerte Vakuumpumpe mit einem Vakuum-Vorratsbehälter zu verbinden, welcher über ein vom Steuergerät angesteuertes Ventil mit dem Gewebe-Auffangbehälter mittels eines Sensors zu überwachen und vom Steuergerät auswerten zu lassen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels weiter beschrieben:
Fig. 1 zeigt schematisch einen Längsschnitt durch den als Operationsinstrument dienenden Teil einer Gewebe­ stanze.
Fig. 2 zeigt schematisch weitere Funktionseinheiten der Gewebestanze.
In Fig. 1 ist im Längsschnitt das Operationsinstrument 10 der Gewebestanze gezeigt. Es besteht aus einem feststehenden Außenrohr 11, welches vom Operateur gehalten und geführt wird und aus einem im Außenrohr 11 längsverschieblich angeordneten Innenrohr 12, welches das bewegliche Teil des Operationsinstrumentes darstellt. An seinem vorderen Ende 13 ist das Innenrohr 12 mit einem seitlich offenen Hohlraum 16 versehen, der von einer in Richtung auf das Außenrohr 11 gerichteten Schneide 14 begrenzt wird. Der Schneide 14 gegenüber ist in Verlängerung des Außenrohres 11 ein Schneide-Gegenstück 15 angeordnet. Wird die Schnei­ de 14 durch eine Bewegung des Innenrohres 12 am Schneide- Gegenstück 15 vorbeigeführt, so wirken beide Teile wie eine Stanze oder wie eine Schere.
Das hintere Ende 17 des Innenrohres 12 ist aus dem Außen­ rohr 11 herausgeführt und in dem hier gezeigten Beispiel mit einer Riffelung 18 zum Aufsetzen eines Saugschlauches 25 versehen. Statt der Riffelung 18 kann das hintere Ende 17 des Innenrohres 12 auch mit einer anderen Einrichtung ver­ sehen sein, die zum Anschluß eines Schlauches geeignet ist.
Um das bewegliche Teil, d.h. das Innenrohr 12, des Ope­ rationsinstrumentes 10 zu betätigen, ist auf dem Innen­ rohr ein Ring 19 angebracht, der mit einem Mitnehmer 20 versehen ist. Der Mitnehmer 20 ist über ein Langloch 21 aus dem Außenrohr 11 herausgeführt und mit einem Seilzug 22, bestehend aus einer beweglichen Welle 23 und einer be­ weglichen Führungshülse 24, verbunden. Die Führungshülse 24 ist auf einem Gehäuseteil 37 abgestützt, welches auch das Langloch 21 nach außen abdeckt, ohne eine Längsbewe­ gung des Mitnehmers 20 im Langloch 21 zu behindern. Eine Längsbewegung der Welle 23 wird über den Mitnehmer 20 und den Ring 19 auf das Innenrohr 12 übertragen.
Die Fig. 1 veranschaulicht die Grundposition des Opera­ tionsinstrumentes, in welcher der vordere Teil 13 des Innenrohrs 12 aus dem Außenrohr 11 ausgefahren ist, so daß sich die Schneide 14 und das Schneide-Gegenstück 15 in einem vorgegebenen Abstand gegenüberliegen. Wird das Operationsinstrument in dieser Position mit dem Hohlraum 16 an ein Gewebe gebracht und anschließend der Seilzug 22 be­ tätigt, so wird das Innenrohr 12 in das Außenrohr 11 hineingezogen, wobei durch die Scherwirkung der Schneide 14 und des Schneide-Gegenstückes 15 das betreffende Gewe­ be abgeschert wird. Gleichzeitig wird durch die Verschie­ bung des Innenrohres 12 der Hohlraum 16 durch das Schnei­ de-Gegenstück bzw. durch das Außenrohr 11 bedeckt und dicht verschlossen.
Anhand der Fig. 2 wird im folgenden beschrieben, wie in dieser Position des Innenrohres 12 mit Hilfe eines schlag­ artig einsetzenden Unterdruckes, mit welchem das Innenrohr 12 über den Saugschlauch 25 abgesaugt wird, ein abgetrenn­ tes Gewebeteil aus dem Operationsinstrument 10 entfernt wird.
Damit die Saugwirkung einsetzen kann, ist an der Stirnsei­ te des vorderen Endes 13 des Innenrohres 12 eine Luftein­ tritts-Öffnung 38 angebracht.
In Fig. 2 ist das Operationsinstrument 10 rein schematisch in seiner Grundposition wiedergegeben. Über den Seilzug 22, den Saugschlauch 25 sowie über einen Zuführschlauch 26 ist das Operationsinstrument 10 frei beweglich mit Steuer-, Betätigungs-, Versorgungs- und Entsorgungseinrich­ tungen verbunden, welche ortsfest angeordnet sein können. Falls es wünschenswert erscheint, ist es selbstverständ­ lich auch möglich, diese Einrichtungen auf einem Träger anzuordnen, der im Bedarfsfall in die zweckmäßigste Lage gebracht werden kann.
Der Seilzug 22 ist über ein Getriebe (nicht dargestellt) mit einer Antriebseinheit 27 verbunden, die auch als Elektromotor ausgebildet werden kann. Die Steuerung aller Bewegungsvorgänge erfolgt über eine Steuereinheit 28, die mit pneumatischen, elektro-pneumatischen, elektro-hydrau­ lischen oder elektronischen Steuermitteln versehen sein kann. An die Steuereinheit 28 sind ferner eine Vakuum­ pumpe 29, ein Magnetventil 30, ein Vakuumsensor 31 sowie ein Fußschalter 32 angeschlossen.
Mit der Vakuumpumpe 29 wird ein Vakuum-Vorratsbehälter 33 beaufschlagt, der über eine vom Magnetventil 30 gesteuer­ te Vakuumleitung 34 mit einem Gewebe-Auffangbehälter 35 in Verbindung steht. Der Druck des Gewebe-Auffangbehäl­ ters 35 wird über den Vakuumsensor 31 von der Steuerein­ heit 28 überwacht. Ferner mündet in den Gewebe-Auffangbe­ hälter 35 der Saugschlauch 25.
Der Zuführschlauch 26 stellt die Verbindung zwischen einem Behälter 36 für Gleitflüssigkeit und dem operations­ instrumentenseitigen Ende des Absaugkanals, der vom Innen­ rohr 12 und dem Schlauchteil 25 gebildet wird, dar. Die instrumentenseitige Mündung des Zuführschlauches 26 ist in Fig. 1 nicht detailliert veranschaulicht. Aus der im folgenden noch beschriebenen Funktion des Zu­ führschlauches 26 läßt sich jedoch ohne weiteres entneh­ men, daß der Zuführschlauch 26 bevorzugt vor dem Anschluß des Schlauchstückes 25 am Innenrohr 12 angeschlossen wird.
Im folgenden wird anhand der Fig. 1 und 2 die Funktion der Gewebestanze im einzelnen beschrieben. Wenn die Steuerein­ heit 28 eingeschaltet wird, wird das Operationsinstrument 10 in die in Fig. 1 dargestellte Grundposition gefahren. Diese Grundposition wird auch beim Loslassen des Schalters 32 oder bei einer Störung angefahren. Wird nun der Fuß­ schalter 32 betätigt, so schließt das Operationsinstrument und schert dabei, soweit man es an eine Gewebemasse hält, eine gewisse Gewebemenge ab. Sobald sich das Operations­ instrument in seiner "geschlossenen" Position befindet, d.h. wenn der Hohlraum 16 abgedeckt ist, setzt die Absaug­ phase ein. Dabei wird von der Steuereinheit 28 das Magnet­ ventil 30 angesteuert, so daß an dem Gewebe-Auffangbehäl­ ter 35 über den Vakuum-Vorratsbehälter 33 schlagartig ein Unterdruck angelegt wird. Dieser bewirkt, daß das sich im Hohlraum 16 befindende Gewebeteil über den Saugschlauch 25 in den Gewebe-Auffangbehälter 35 abgesaugt wird. Gleichzeitig wird über den Zuführschlauch 26 Gleitmittel aus dem Behälter 36 angesaugt, und dem Saugschlauch 25 zugeführt, damit der Gewebetransportschlauch nicht aus­ trocknet und das Gewebe bis zum Gewebe-Auffangbehälter 35 gleitet, ohne anzukleben. Unter diesen Umständen kann der Saugschlauch 25 bis zu 2 m lang sein. Durch eine entspre­ chende Querschnittsbemessung des Zuführschlauches 26 kann eine Dosierung des Gleitmittels erfolgen. Eine Mengen­ steuerung kann auch durch ein Druckventil 39 am Behälter 36 erfolgen.
Mit Hilfe des am Gewebe-Auffangbehälter 35 angeschlossenen Vakuumsensors 31 kann kontrolliert werden, ob das Gewebe­ teil im Auffangbehälter angelangt ist, da das Gewebeteil im Saugschlauch 25 als Pfropfen wirkt, der den Saug­ schlauch 25 solange verschließt, wie er sich im Saug­ schlauch 25 befindet. Sobald ein entsprechender Druckan­ stieg im Gewebe-Auffangbehälter 35 registriert wird, gilt der Absaugvorgang als abgeschlossen und das Opera­ tionsinstrument 10 wird von der Steuereinrichtung 28 wie­ der in die Grundstellung gebracht. Dabei ist immer die Öffnungsgeschwindigkeit des Operationsinstrumentes 10 we­ sentlich größer als die Schließgeschwindigkeit.
Bei einer Dauerbetätigung des Fußschalters 32 wiederholt sich der Zyklus des Operationsinstrumentes 10 "Öffnen- Schließen-Absaugen". Wird der Schalter nicht mehr betätigt, so fährt das Operationsinstrument in seine Grundstellung und wird nicht mehr bewegt.
In der beschriebenen Weise kann während einer endoskopi­ schen Operation auf leichte Art und Weise Gewebe beliebi­ gen Volumens abgetragen werden. Dieses Gewebe wird stück­ chenweise in den Gewebe-Auffangbehälter transportiert und damit aus dem Körperinneren entfernt, wobei das Operations­ instrument ständig in dem Körperinneren verbleiben kann. Die körperliche Betätigung des Operateurs beschränkt sich auf die Führung des Operationsinstrumentes 10 und auf die Betätigung des Schalters 32. Der Operationsvorgang kann - ebenso wie bei einem bekannten Hand-Morcellator - auf bekannte Weise unter direkter Sichtüberwachung ausgeführt werden.
Die beschriebene Gewebestanze kann dadurch variiert wer­ den, daß anstelle des Fußschalters 32 ein Handschalter vorhanden ist. Anstelle eines Elektromotors ist es auch möglich, die Antriebseinheit 27 pneumatisch, elektro­ pneumatisch oder hydraulisch-pneumatisch auszuführen. Die vom Seilzug 22 ausgeführte Kraftübertragung auf das Operationsinstrument 10 ist gleichermaßen über eine hyd­ raulisch oder pneumatisch wirkende Einrichtung herzustel­ len.

Claims (5)

1. Chirurgische Gewebestanze
mit einem Handgriff und einer daran angeordneten Schneideinrichtung mit einem Außenrohr und mit einem koaxialen, relativ hierzu axial verschiebbaren Innenrohr, wobei der Rand einer distalen Öffnung im Innenrohr mit dem Rand des Außenrohres einen Schneidbereich zum Abtrennen von Gewebeteilen bildet, und
mit einer Betätigungsvorrichtung für das Innenrohr, wobei das Innenrohr das Außenrohr vollständig durchsetzt und an seinem proximalen Ende axial über einen Absaugschlauch mit einer Einrichtung zur Erzeugung eines Unterdrucks zum Absaugen abgetrennter Gewebeteile in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungsvorrichtung eine über einen Schalter (32) ansteuerbare Antriebseinheit (27) und ein Kraftübertragungsmittel (22) zwischen der Antriebseinheit (27) und dem Innenrohr (12) aufweist,
daß weiterhin im Innenrohr (12) eine distalseitige Lufteintrittsöffnung (38) vorhanden ist, und
daß eine vom Schalter (32) betätigbare, mit der Antriebseinheit (27) sowie der Einrichtung (29, 33, 35) zur Erzeugung des Unterdrucks in Verbindung stehende Steuereinheit (28) vorhanden ist, die nach Betätigung des Schalters (32) ein Öffnen des Schneidbereichs mit anschließendem Schließen desselben und nachfolgendem Absaugen des abgetrennten Gewebes mittels eines Unterdruckimpulses zyklisch steuert.
2. Gewebestanze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gewebeteil-Auffangbehälter (35) der Einrichtung (29, 33, 35) zur Erzeugung des Unterdrucks vorgeschaltet ist.
3. Gewebestanze nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Unterdruck-Beaufschlagung aus einem Gleitmittel-Vorratsbehälter (36) ein Gleitmittel in den Absaugschlauch (25) gesaugt wird.
4. Gewebestanze nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter (32) als Fußschalter ausgebildet ist.
5. Gewebestanze nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zur Erzeugung des Unterdrucks eine von der Steuereinheit (28) angesteuerte und mit einem Vakuum-Vorratsbehälter (33) in Verbindung stehende Vakuumpumpe (29) aufweist,
daß der Vakuum-Vorratsbehälter (33) über ein von der Steuereinheit (28) angesteuertes Ventil mit dem Gewebe-Auffangbehälter (35) verbunden ist, und
daß der Unterdruck des Gewebe-Auffangbehälters (35) mittels eines Vakuumsensors (31) überwacht wird.
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