DE3630203A1 - Gewebestanze - Google Patents

Gewebestanze

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Description

Die Erfindung betrifft eine Gewebestanze zum Entfernen von Gewebeteilen aus dem menschlichen oder tierischen Körper, mit einem feststehenden Außenrohr, mit einem an der Öffnung des Außenrohres beweglich angeordneten, eine Schneide aufweisenden Teil zum Abtrennen eines Gewebe­ teiles und zum Verbringen des abgetrennten Gewebeteiles in das Rohrinnere und mit einer Betätigungsvorrichtung für das bewegliche Teil.
Derartige Gewebestanzen, die auch als Gewebemorcellator bezeichnet werden können, werden im Bereich der intra­ abdominellen, pelviskopischen oder endoskopischen Chirur­ gie zum Entfernen von Gewebeteilen eingesetzt. Dabei kann es sich beispielsweise um Tumore, Myome oder auch um Or­ gane handeln. Die Gewebestanze wird mit Hilfe einer Trokar­ hülse in den Bauchraum eingeführt, wo unter Sicht­ kontrolle möglichst schonend das betreffende Gewebe abge­ schnitten wird.
Die bekannten Gewebestanzen werden über einen Handhebel be­ tätigt, der an dem als Führungsrohr dienenden Außenrohr angebracht ist, Im Ruhezustand befindet sich das mit der Schneide versehene Teil unter Federbelastung in einem vorgegebenen Abstand von der Öff­ nung des Führungsrohres, die ebenfalls mit einer Schneide versehen ist. Somit kann die Gewebestanze in eine Position gebracht werden, in welcher das abzutrennende Gewebeteil zwischen den beiden Stanzen angeordnet ist. Anschließend drückt der Operateur den Handhebel entgegen der Federkraft zusammen, wobei durch die dabei hervorgerufene Scher­ wirkung das Gewebeteil abgetrennt und gleichzeitig in das Innere des Führungsrohres geschoben wird. Dieser Vorgang kann solange wiederholt werden, bis ein im In­ neren des Führungsrohres vorgesehener Aufnahmeraum mit Gewebeteilen gefüllt ist. Dann muß die Gewebestanze vollständig aus dem Körperinneren zurückgezogen und ent­ leert werden.
Derartige handbetriebene Gewebestanzen haben den Nachteil, daß die Betätigung relativ viel Kraft erfordert, die zu einer Ermüdung des Operateurs führt. Aus verschiedenen Gründen ist eine derartige Gewebestanze so konstruiert, daß nur jeweils kleine Gewebeteile abgetrennt werden kön­ nen. Daher muß der Operateur bei einem größeren zu entfernenden Ge­ webevolumen sehr häufig die ermüdende Handbewegung zur Betätigung der Gewebestanze vornehmen. Darüber hinaus ist auch das wiederholte Entfernen der Gewebestanze aus der Trokarhülse zum Entleeren nach­ teilig. Dieser Vorgang muß jeweils nach fünf Stanzvorgängen erfolgen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gewebestanze der ein­ gangs genannten Art anzugeben, welche die häufigen Entleerungsvor­ gänge vermeidet und der Ermüdung des Operateurs entgegenwirkt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Betätigungs­ vorrichtung aus einer separaten, über einen Schalter an­ steuerbaren Antriebseinheit und aus einem biegsamen Kraft­ übertragungsmittel zwischen der Antriebseinheit und dem beweglichen Teil besteht.
Der Erfindung liegt also der Gedanke zugrunde, das Ope­ rationsinstrument und die Betätigungseinrichtung separat auszuführen und darüber hinaus einen energetischen Antrieb vorzusehen. Das hat einerseits den Vorteil, daß das Ope­ rationsinstrument an sich leichter handhabbar ist, und daß dem Operateur die kraftraubende und ermüdende Betäti­ gung abgenommen wird. Es ist lediglich ein Schalter zu be­ tätigen, welcher die Schneidbewegung des Operationsinstru­ mentes auslöst. Durch das biegsame Kraftübertragungsmittel ist praktisch eine beliebige Zuordnung zwischen der An­ triebseinheit und dem Operationsinstrument gewährleistet.
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß der Aufnahmeraum über eine Schlauchleitung mit einem Unterdruck zur Entleerung des Aufnahmeraums beaufschlagbar ist. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß eine beliebige Anzahl von Gewebestücken entfernt werden kann, ohne daß die Gewebestanze zu diesem Zweck aus dem Bauchraum ent­ fernt werden muß. Auf diese Weise kann die Operationszeit beträchtlich verkürzt werden.
Es kann besonders vorteilhaft sein, daß die Schlauchleitung mit einem Gewebe-Auffangbehälter verbunden ist, der mit Hilfe einer Steuerung schlagartig unter Unterdruck gesetzt werden kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung be­ steht darin, daß das Rohr und das bewegliche Teil sich im geschlossenen Zustand der Gewebestanze luftdicht ineinan­ der fügen und daß am freien Ende des beweglichen Teils eine Lufteintrittsöffnung vorhanden ist. Diese Lufteintritts­ öffnung und die übrige Abdichtung bewirken, daß der außer­ halb der Gewebestanze herrschende Überdruck zur Erzielung einer optimalen Saugwirkung auf das Gewebeteil einwirken kann.
Für den Transport der Gewebeteile erweist es sich als vor­ teilhaft, daß über eine weitere Schlauchleitung ein Gleit­ mittel zugeführt wird. Das Gleitmittel kann verhindern, daß die Schlauchleitung austrocknet und die Reibung erhöht wird.
Die Versorgung mit Gleitmittel wird dadurch besonders ein­ fach, daß die weitere Schlauchleitung mit einem Gleit­ mittel-Vorratsbehälter in der Weise in Verbindung steht, daß bei der Beaufschlagung der Schlauchverbindung mit Unterdruck Gleitmittel in die Schlauchverbindung gesaugt wird. Als Gleitmittel eignet sich beispielsweise eine physio­ logische Salzlösung.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht wei­ terhin darin, daß die Antriebseinheit aus einem Elektro­ motor besteht. Des weiteren kann bevorzugt vorgesehen sein, daß der Schalter zur Betätigung der Antriebseinheit als Fußschalter ausgebildet ist. Dies gestattet dem Opera­ teur, beide Hände bei der Führung und Handhabung des Ope­ rationsinstrumentes an der Operationsstelle einzusetzen.
Als sehr zuverlässig erweist es sich, daß das biegsame Übertragungsmittel aus einer biegsamen Welle besteht, die in einer biegsamen Führungshülle angeordnet ist.
Die Erfindung wird ferner in der Weise vorteilhaft weiter­ gebildet, daß eine Steueranordnung vorhanden ist, welche zumindest mit der Antriebseinheit sowie einer Vorrichtung zur Erzeugung des Unterdrucks in Verbindung steht, und daß die Steuereinrichtung nach einer Auslösung des Fußschal­ ters zuerst die Antriebseinheit zur Betätigung des beweg­ lichen Teils der Gewebestanze und anschließend die Vor­ richtung zur Erzeugung des Unterdrucks ansteuert. Nachdem also das Operationsinstrument in die gewünschte Lage ge­ bracht wurde, kann durch eine mühelose Betätigung des Schalters selbsttätig der Schervorgang und das Absaugen des abgetrennten Gewebeteils ausgelöst werden, ohne daß für diesen Vorgang die Aufmerksamkeit des Operateurs abge­ lenkt wird.
Die Vorrichtung zur Erzeugung des Unterdrucks besteht be­ vorzugt darin, daß eine vom Steuergerät angesteuerte Vakuumpumpe mit einem Vakuum-Vorratsbehälter in Verbindung steht, welcher über ein vom Steuergerät ange­ steuertes Ventil mit dem Gewebe-Auffangbehälter verbunden ist, und daß der Druck des Gewebe-Auffangbehälters mittels eines Sensors überwacht und vom Steuergerät ausgewertet wird.
Das bewegliche Teil der Gewebestanze besteht aus einem gleitbar im Außenrohr gelagerten Innenrohr, welches das Außenrohr vollständig durchsetzt, welches an seinem vor­ deren Ende mit der Schneide und an seinem rückwärtigen En­ de mit einem Schlauchanschluß versehen ist, und welches mit dem Kraftübertragungsmittel verbunden ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels weiter beschrieben.
Fig. 1 zeigt schematisch einen Längsschnitt durch den als Operationsinstrument dienenden Teil einer Gewebe­ stanze.
Fig. 2 zeigt schematisch weitere Funktionseinheiten der Gewebestanze.
In Fig. 1 ist im Längsschnitt das Operationsinstrument 10 der Gewebestanze gezeigt. Es besteht aus einem feststehen­ den Außenrohr 11, welches vom Operateur gehalten und ge­ führt wird und aus einem im Außenrohr 11 längsverschieb­ lich angeordneten Innenrohr 12, welches das bewegliche Teil des Operationsinstrumentes darstellt. An seinem vor­ deren Ende 13 ist das Innenrohr 12 mit einem seitlich offenen Hohlraum 16 versehen, der von einer in Richtung auf das Außenrohr 11 gerichteten Schneide 14 begrenzt wird. Der Schneide 14 gegenüber ist in Verlängerung des Außenrohres 11 ein Schneide-Gegenstück 15 angeordnet. Wird die Schnei­ de 14 durch eine Bewegung des Innenrohres 12 am Schneide- Gegenstück 15 vorbeigeführt, so wirken beide Teile wie eine Stanze oder wie eine Schere.
Das hintere Ende 17 des Innenrohres 12 ist aus dem Außen­ rohr 11 herausgeführt und in dem hier gezeigten Beispiel mit einer Riffelung 18 zum Aufsetzen eines Saugschlauches 25 versehen. Statt der Riffelung 18 kann das hintere Ende 17 des Innenrohres 12 auch mit einer anderen Einrichtung ver­ sehen sein, die zum Anschluß eines Schlauches geeignet ist.
Um das bewegliche Teil, d.h. das Innenrohr 12, des Ope­ rationsinstrumentes 10 zu betätigen, ist auf dem Innen­ rohr ein Ring 19 angebracht, der mit einem Mitnehmer 20 versehen ist. Der Mitnehmer 20 ist über ein Langloch 21 aus dem Außenrohr 11 herausgeführt und mit einem Seilzug 22, bestehend aus einer beweglichen Welle 23 und einer be­ weglichen Führungshülse 24, verbunden. Die Führungshülse 24 ist auf einem Gehäuseteil 37 abgestützt, welches auch das Langloch 21 nach außen abdeckt, ohne eine Längsbewe­ gung des Mitnehmers 20 im Langloch 21 zu behindern. Eine Längsbewegung der Welle 23 wird über den Mitnehmer 20 und den Ring 19 auf das Innenrohr 12 übertragen.
Die Fig. 1 veranschaulicht die Grundposition des Opera­ tionsinstrumentes, in welcher der vordere Teil 13 des Innenrohrs 12 aus dem Außenrohr 11 ausgefahren ist, so daß sich die Schneide 14 und das Schneide-Gegenstück 15 in einem vorgegebenen Abstand gegenüberliegen. Wird das Operationsinstrument in dieser Position mit dem Hohlraum 16 an ein Gewebe gebracht und anschließend der Seilzug 22 be­ tätigt, so wird das Innenrohr 12 in das Außenrohr 11 hineingezogen, wobei durch die Scherwirkung der Schneide 14 und des Schneide-Gegenstückes 15 das betreffende Gewe­ be abgeschert wird. Gleichzeitig wird durch die Verschie­ bung des Innenrohres 12 der Hohlraum 16 durch das Schnei­ de-Gegenstück bzw. durch das Außenrohr 11 bedeckt und dicht verschlossen.
Anhand der Fig. 2 wird im folgenden beschrieben, wie in dieser Position des Innenrohres 12 mit Hilfe eines schlag­ artig einsetzenden Unterdruckes, mit welchem das Innenrohr 12 über den Saugschlauch 25 abgesaugt wird, ein abgetrenn­ tes Gewebeteil aus dem Operationsinstrument 10 entfernt wird.
Damit die Saugwirkung einsetzen kann, ist an der Stirnsei­ te des vorderen Endes 13 des Innenrohres 12 eine Luftein­ tritts-Öffnung 38 angebracht.
In Fig. 2 ist das Operationsinstrument 10 rein schematisch in seiner Grundposition wiedergegeben. Über den Seilzug 22, den Saugschlauch 25 sowie über einen Zuführschlauch 26 ist das Operationsinstrument 10 frei beweglich mit Steuer-, Betätigungs-, Versorgungs- und Entsorgungseinrich­ tungen verbunden, welche ortsfest angeordnet sein können. Falls es wünschenswert erscheint, ist es selbstverständ­ lich auch möglich, diese Einrichtungen auf einem Träger anzuordnen, der im Bedarfsfall in die zweckmäßigste Lage gebracht werden kann.
Der Seilzug 22 ist über ein Getriebe (nicht dargestellt) mit einer Antriebseinheit 27 verbunden, die bevorzugt als Elektromotor ausgebildet werden kann. Die Steuerung aller Bewegungsvorgänge erfolgt über eine Steuereinheit 28, die mit pneumatischen, elektro-pneumatischen, elektro-hydrau­ lischen oder elektronischen Steuermitteln versehen sein kann. An die Steuereinheit 28 sind ferner eine Vakuum­ pumpe 29, ein Magnetventil 30, ein Vakuumsensor 31 sowie ein Fußschalter 32 angeschlossen.
Mit der Vakuumpumpe 29 wird ein Vakuum-Vorratsbehälter 33 beaufschlagt, der über eine vom Magnetventil 30 gesteuer­ te Vakuumleitung 34 mit einem Gewebe-Auffangbehälter 35 in Verbindung steht. Der Druck des Gewebe-Auffangbehäl­ ters 35 wird über den Vakuumsensor 31 von der Steuerein­ heit 28 überwacht. Ferner mündet in den Gewebe-Auffangbe­ hälter 35 der Saugschlauch 25.
Der Zuführschlauch 26 stellt die Verbindung zwischen einem Behälter 36 für Gleitflüssigkeit und dem operations­ instrumentenseitigen Ende des Absaugkanals, der vom Innen­ rohr 12 und dem Schlauchteil 25 gebildet wird, dar. Die instrumentenseitige Mündung des Zuführschlauches 26 ist in Fig. 1 nicht detailliert veranschaulicht. Aus der im folgenden noch beschriebenen Funktion des Zu­ führschlauches 26 läßt sich jedoch ohne weiteres entneh­ men, daß der Zuführschlauch 26 bevorzugt vor dem Anschluß des Schlauchstückes 25 am Innenrohr 12 angeschlossen wird.
Im folgenden wird anhand der Fig. 1 und 2 die Funktion der Gewebestanze im einzelnen beschrieben. Wenn die Steuerein­ heit 28 eingeschaltet wird, wird das Operationsinstrument 10 in die in Fig. 1 dargestellte Grundposition gefahren. Diese Grundposition wird auch beim Loslassen des Schalters 32 oder bei einer Störung angefahren. Wird nun der Fuß­ schalter 32 betätigt, so schließt das Operationsinstrument und schert dabei, soweit man es an eine Gewebemasse hält eine gewisse Gewebemenge ab. Sobald sich das Operations­ instrument in seiner "geschlossenen" Position befindet, d.h. wenn der Hohlraum 16 abgedeckt ist, setzt die Absaug­ phase ein. Dabei wird von der Steuereinheit 28 das Magnet­ ventil 30 angesteuert, so daß an dem Gewebe-Auffangbehäl­ ter 35 über den Vakuum-Vorratsbehälter 33 schlagartig ein Unterdruck angelegt wird. Dieser bewirkt, daß das sich im Hohlraum 16 befindende Gewebeteil über den Saugschlauch 25 in den Gewebe-Auffangbehälter 35 abgesaugt wird. Gleichzeitig wird über den Zuführschlauch 26 Gleitmittel aus dem Behälter 36 angesaugt, und dem Saugschlauch 25 zugeführt, damit der Gewebetransportschlauch nicht aus­ trocknet und das Gewebe bis zum Gewebe-Auffangbehälter 35 gleitet, ohne anzukleben. Unter diesen Umständen kann der Saugschlauch 25 bis zu 2 m lang sein. Durch eine entspre­ chende Querschnittsbemessung des Zuführschlauches 26 kann eine Dosierung des Gleitmittels erfolgen. Eine Mengen­ steuerung kann auch durch ein Druckventil 39 am Behälter 36 erfolgen.
Mit Hilfe des am Gewebe-Auffangbehälter 35 angeschlossenen Vakuumsensors 31 kann kontrolliert werden, ob das Gewebe­ teil im Auffangbehälter angelangt ist, da das Gewebeteil im Saugschlauch 25 als Pfropfen wirkt, der den Saug­ schlauch 25 solange verschließt, wie er sich im Saug­ schlauch 25 befindet. Sobald ein entsprechender Druckan­ stieg im Gewebe-Auffangbehälter 35 registriert wird, gilt der Absaugvorgang als abgeschlossen und das Opera­ tionsinstrument 10 wird von der Steuereinrichtung 28 wie­ der in die Grundstellung gebracht. Dabei ist immer die Öffnungsgeschwindigkeit des Operationsinstrumentes 10 we­ sentlich größer als die Schließgeschwindigkeit.
Bei einer Dauerbetätigung des Fußschalters 32 wiederholt sich der Zyklus des Operationsinstrumentes 10 "Öffnen- Schließen-Absaugen". Wird der Schalter nicht mehr betätigt so fährt das Operationsinstrument in seine Grundstellung und wird nicht mehr bewegt.
In der beschriebenen Weise kann während einer endoskopi­ schen Operation auf leichte Art und Weise Gewebe beliebi­ gen Volumens abgetragen werden. Dieses Gewebe wird stück­ chenweise in dem Gewebe-Auffangbehälter transportiert und damit aus dem Körperinneren entfernt, wobei das Operations­ instrument ständig in dem Körperinneren verbleiben kann. Die körperliche Betätigung des Operateurs beschränkt sich auf die Führung des Operationsinstrumentes 10 und auf die Betätigung des Schalters 32. Der Operationsvorgang kann - ebenso wie bei einem bekannten Hand-Morcellator - auf bekannte Weise unter direkter Sichtüberwachung ausgeführt werden.
Die beschriebene Gewebestanze kann dadurch variiert wer­ den, daß anstelle des Fußschalters 32 ein Handschalter vorhanden ist. Anstelle eines Elektromotors ist es auch möglich, die Antriebseinheit 27 pneumatisch, elektro­ pneumatisch oder hydraulisch-pneumatisch auszuführen. Die vom Seilzug 22 ausgeführte Kraftübertragung auf das Operationsinstrument 10 ist gleichermaßen über eine hyd­ raulisch oder pneumatisch wirkende Einrichtung herzustel­ len.

Claims (12)

1. Gewebestanze zum Entfernen von Gewebeteilen aus dem menschlichen oder tierischen Körper, mit einem fest­ stehenden Außenrohr, mit einem an der Öffnung des Außenrohres beweglich angeordneten, eine Schneide aufweisenden Teil zum Abtrennen eines Gewebeteils und zum Verbringen des abgetrennten Gewebeteils in das Innenrohrinnere und mit einer Betätigungsvor­ richtung für das bewegliche Teil, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung aus einer separaten, über einen Schalter (32) ansteuerbaren Antriebseinheit (27) und aus einem biegsamen Kraftübertragungsmittel zwischen der Antriebseinheit (27) und dem beweglichen Teil besteht.
2. Gewebestanze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewebeteil-Aufnahmeraum über einen Saug­ schlauch (25) mit einem Unterdruck zur Entleerung des Aufnahmeraums beaufschlagbar ist.
3. Gewebestanze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Absaugschlauch (25) mit einem Gewebe-Auffang­ behälter (35) verbunden ist, der mit Hilfe einer Steuereinheit (28) schlagartig unter Unterdruck ge­ setzt werden kann.
4. Gewebestanze nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Außenrohr (11) und das bewegliche Teil sich im geschlossenen Zustand der Gewebestanze luftdicht ineinander fügen und daß am freien Ende des beweg­ lichen Teils eine Lufteintrittsöffnung (38) vorhan­ den ist.
5. Gewebestanze nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß über eine Zuführleitung (26) ein Gleitmittel zu­ geführt wird.
6. Gewebestanze nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuführschlauch (26) mit einem Gleitmittel- Vorratsbehälter (36) in der Weise in Verbindung steht, daß bei einer Beaufschlagung des Saugschlau­ ches (25) mit Unterdruck Gleitmittel in den Saug­ schlauch (25) gesaugt wird.
7. Gewebestanze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (27) aus einem Elektromotor besteht.
8. Gewebestanze nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter zur Betätigung der Antriebseinheit (27) als Fußschalter (32) ausgebildet ist.
9. Gewebestanze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das biegsame Kraftübertragungsmittel aus einer biegsamen Welle (23) besteht, die in einer biegsamen Führungshülle (24) angeordnet ist.
10. Gewebestanze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (28) zumindest mit der Antriebs­ einheit (27) sowie einer Vorrichtung zur Erzeugung des Unterdrucks in Verbindung steht, und daß die Steuereinheit (28) nach einer Auslösung des Schalters zuerst die Antriebseinheit (27) zur Betätigung des beweglichen Teils der Gewebestanze und anschließend die Vorrichtung zur Erzeugung des Unterdrucks an­ steuert.
11. Gewebestanze nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur Erzeugung des Unterdrucks aus einer von der Steuereinheit (28) angesteuerten und mit einem Vakuum-Vorratsbehälter (33) in Verbindung stehenden Vakuumpumpe (29) besteht, daß der Vakuum- Vorratsbehälter (33) über ein von der Steuereinheit (28) angesteuertes Ventil mit dem Gewebe-Auffangbe­ hälter (35) verbunden ist, und daß der Druck des Gewebe-Auffangbehälters (35) mittels eines Vakuum­ sensors (31) überwacht und von der Steuereinheit (28) ausgewertet wird.
12. Gewebestanze nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Teil aus einem gleitbar im Außen­ rohr (11) gelagerten Innenrohr (12) besteht, welches das Außenrohr (11) vollständig durchsetzt, welches an seinem vorderen Ende (13) mit der Schneide (14) und an seinem rückwärtigen Ende (17) mit einem Schlauch­ anschluß versehen ist, und welches mit dem Kraft­ übertragungsmittel verbunden ist.
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