DE3545875A1 - Vorrichtung zum fotogrammetrischen erfassen des menschlichen kopfes - Google Patents

Vorrichtung zum fotogrammetrischen erfassen des menschlichen kopfes

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    • G03B15/00Special procedures for taking photographs; Apparatus therefor

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum fotogrammetrischen Erfassen des menschlichen Kopfes gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
Eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Patentanspruch 1 ist bekannt (SPIE Vol. 166 Appli­ cations of Human Biostereometrices [NATO] [1978], Seiten 235 bis 243). Mittels dieser bekannten Vorrich­ tung kann die Vorderseite des Kopfes eines Menschen, d.h. im wesentlichen sein Gesicht, seine Schläfenbe­ reiche und die Ohren, fotografisch aufgenommen werden, während ein geeignetes Musterbild auf das Gesicht pro­ jiziert wird. Dabei werden gleichzeitig zwei Aufnah­ men aus verschiedenen Richtungen gemacht, deren Aus­ wertung es ermöglicht, die Geometrie des aufgenommenen Bereichs des Kopfes dreidimensional zu erfassen. Die bekannte Vorrichtung dient dazu, durchschnittliche Verläufe von Nasenprofilen und durchschnittliche Ab­ stände wie beispielsweise durchschnittliche Augenab­ stände, durchschnittliche Abstände der Nasenwurzel von der Ohrwurzel in Seitenansicht, durchschnittliche Ohrwurzelabstände und dergleichen zu messen, um auf­ grund dieser Daten die Abmessungen von Brillenfassun­ gen festzulegen.
Voraussetzung für eine genaue fotogrammetrische Mes­ sung der vorstehend beschriebenen Art ist, daß sich das Objekt, d.h. die Vorderseite des Kopfes, relativ zur Kameraeinrichtung und zum Projektor in einer be­ stimmten, bekannten Objektebene und somit Objektent­ fernung befindet. Im bekannten Fall wird dies dadurch erreicht, daß die Kameraeinrichtung und der Projektor auf die Objektebene ausgerichtet und die Objektent­ fernung eingestellt werden und daß die Person, deren Kopf vermessen werden soll, so ausgerichtet werden muß, daß ihr Gesicht sich möglichst genau in der Objektebene befindet. Dieser Vorgang erfordert Koopera­ tionsbereitschaft von seiten der Person und außerdem verhältnismaßig viel Zeit. Darüber hinaus ist festge­ stellt worden, daß durch das Ausrichten des Kopfes bisweilen eine angespannte und unnatürliche Haltung eingenommen wird, die sich wiederum im Ausdruck des Gesichtes wiederspiegelt und möglicherweise zu Verzer­ rungen des Gesichtes führt, die einer genauen Messung entgegenstehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungs­ gemäße Vorrichtung derart auszubilden, daß sie foto­ grammetrische Messungen mit möglichst geringen Anstren­ gungen für die Person, deren Kopf ausgemessen werden soll, und die Bedienperson der Vorrichtung ermöglicht. Insbesondere sollen einerseits eine schnelle Durchführ­ barkeit der Messung und andererseits ein entspannter, natürlicher Gesichtsausdruck erreicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil von Patentanspruch 1.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ein Geräte­ träger vorgesehen, der sowohl die Kameraeinrichtung als auch den Projektor trägt und zusammen mit diesen eine im folgenden auch als optischer Kopf bezeichnete Einheit bildet. Dieser optische Kopf ist relativ zum vorrichtungsfesten Unterbau in senkrechter Richtung und außerdem zumindest in einer Richtung horizontal verfahrbar, wobei diese eine Richtung im wesentlichen mit der optischen Achse der Kameraeinrichtung zusam­ menfällt. Die erfindungsgemäße Ausbildung ermöglicht es, bei der Fotogrammetrie in der Weise vorzugehen, daß die Person, deren Kopf ausgemessen werden soll, auf einer Sitzgelegenheit Platz nimmt und dann eine bequeme Sitzhaltung mit im wesentlichen aufrechtem Oberkörper und gerader Kopfhaltung einnimmt. Bei die­ ser Positionierung der Person braucht nicht darauf geachtet zu werden, daß ihr Gesicht in einer bestimm­ ten Ebene liegt; vielmehr soll und kann die Person eine bequeme und entspannte Haltung einnehmen, wobei sich die Ebene und der Ort im Raum, in bzw. an dem sich der vordere Bereich des Kopfes der Person befin­ det, nach den individuellen Eigenschaften der Person richten. Nachdem die Person die vorstehend beschriebene Haltung eingenommen hat, wird dann der optische Kopf aufgrund der erfindungsgemäß gegebenen Bewegbarkeit in eine solche Höhe und in einen solchen Abstand vom Gesicht gefahren, daß der vordere Bereich des Kopfes bzw. das Gesicht sich in der an der Kameraeinrichtung und dem Projektor eingestellten Objektebene und dem Sehfeld der Kameraeinrichtung befindet. Wenn der opti­ sche Kopf diese Position erreicht hat, kann die zumindest eine fotogrammetrische Aufnahme ausgeführt werden. Von der Person, deren Kopf vermessen werden soll, wird dabei nicht mehr verlangt, als daß sie sich bequem aufrecht hinsetzt. Die Bedienperson braucht den opti­ schen Kopf lediglich in genannter Weise zu verfahren und weder selbst das Gesicht manuell auszurichten, noch die Person durch Anweisungen dazu zu bringen, ihren Kopf in eine bestimmte, vorgegebene Position zu bewegen.
Die Kameraeinrichtung ist vorzugsweise in der Lage, gleichzeitig aus zwei verschiedenen Richtungen zwei Aufnahmen zu machen, was beispielsweise mit zwei Kameras möglich ist, deren Sehfelder sich zumindest überlappen. Jede dieser beiden Kameras hat eine eigene optische Achse; als optische Achse der Kameraeinrichtung kann in die­ sem Fall beispielsweise eine in der Mitte zwischen den optischen Achsen der beiden Kameras verlaufende Achse angesehen werden. Die für die erfindungsgemäße Vorrichtung wesentliche Bewegbarkeit in der einen Hori­ zontalrichtung ist gegeben, wenn der optische Kopf der Vorrichtung zum zu messenden menschlichen Kopf und von diesem weg bewegbar ist, während sich der menschliche Kopf im Sehfeld der Kameraeinrichtung be­ findet. Die Bewegbarkeit in der einen Horizontalrich­ tung ist auch dann gegeben, wenn der Bewegung in der Horizontalrichtung eine Querkomponente überlagert ist, d.h. gleichzeitig beispielsweise eine Abwärts- oder Aufwärtsbewegung stattfindet. Entsprechendes gilt für die Bewegung des optischen Kopfes in senkrechter Rich­ tung; diese ist auch dann gegeben, wenn der Bewegung in senkrechter Richtung gleichzeitig eine Querkompo­ nente überlagert ist, d.h. beispielsweise gleichzei­ tig eine Bewegung nach vorn (zum menschlichen Kopf) oder nach hinten erfolgt.
In vorteilhafter Ausbildung der Erfindung kann vorge­ sehen sein, daß der Geräteträger in einer zweiten Horizontalrichtung bewegbar ist, die im wesentlichen senkrecht zur ersten Horizontalrichtung verläuft. Dies erleichtert es, durch Bewegen des optischen Kopfes das Gesicht auch dann in das vorgegebene Sehfeld und die vorgegebene Objektebene der Kameraeinrichtung zu bringen, wenn die Person deutlich seitlich geneigt auf der Sitzgelegenheit sitzt.
In weiterer vorteilhafter Ausbildung der Erfindung sind elektromotorische Antriebseinrichtungen für die Bewegungen des Geräteträgers bzw. optischen Kopfes in den ihm möglichen Bewegungsrichtungen vorgesehen.
Zusätzlich zur vorstehend erläuterten Bewegbarkeit des Geräteträgers bzw. optischen Kopfes kann vorge­ sehen sein, daß das vom Projektor projizierte Musterbild bei ruhendem optischen Kopf feineinstellbar ist, was durch Schwenken des Projektors und Drehen eines Dia­ positivs im Projektor erreicht sein kann, das die Vor­ lage für das Musterbild trägt. Durch diese Ausbildung ist es auf einfache Weise möglich, das Musterbild in eine bestimmte räumliche Zuordnung zu bestimmten Merk­ malen des Gesichts zu bringen, was die Auswertung der beiden Aufnahmen erleichtert.
In weiterer vorteilhafter Ausbildung der Vorrichtung kann vorgesehen sein, daß am Geräteträger eine Haube mit zwei Seitenwänden, einer Bodenwand, einer oberen Wand und einer Frontwand befestigt ist, wobei die Front­ wand mit einer Öffnung für den Kopf versehen ist und vom Geräteträger annähernd denjenigen Abstand hat, den während der Messung der Kopf vom Geräteträger hat, und wobei die Haube den Raum zwischen der Kameraeinrichtung und dem Projektor einerseits sowie der Frontwand anderer­ seits abdunkelt. Durch eine solche Haube ist der Beein­ flussung der Messungen durch Störlicht vorgebeugt. Darüber hinaus sind in der Haube vorzugsweise eine Entfernungsmeßeinrichtung, eine Augenhöhlenbeleuch­ tungseinrichtung und ein Kalibrierobjekt angeordnet. Die Entfernungsmeßeinrichtung, die vorzugsweise durch zwei Lichtschranken gebildet ist, mißt den Zustand, daß der zu messende Kopf den Sollabstand von der Kame­ raeinrichtung hat, d.h. sich in der vorgegebenen, be­ stimmten Objektebene befindet, auf die die Kameraein­ richtung und der Projektor eingestellt sind. Die Augen­ höhlenbeleuchtungseinrichtung hat sich als zweckmä­ ßig erwiesen, um einer zu starken Abschattung der Augenhöhlen und einer dadurch bedingten Kontrastarmut der Aufnahmen im Bereich der Augenhöhlen vorzubeugen. Von besonderem Vorteil ist schließlich das Kalibrier­ objekt, das vorzugsweise zwischen einer Ruhestellung und einer Kalibrierstellung bewegbar ist und durch die Anordnung in der Haube mittelbar fest mit dem Geräte­ träger bzw. dem optischen Kopf verbunden ist. Dies gewährleistet einerseits, daß das Kalibrierobjekt im Bedarfsfall jederzeit zu Kalibrierzwecken zur Verfügung steht und andererseits in seiner Kalibrierstellung eine in hohem Maße reproduzierbare Position bezüglich der Kameraeinrichtung einnimmt.
Die vorstehend beschriebene Vorrichtung eignet sich insbesondere dazu, den menschlichen Kopf im Bereich der Nase, der Augenhöhlen, der Brauen, der Jochbeine, der Schläfen und der Ohren auszumessen, um auf diese Weise individuelle, genaue Daten für die Anfertigung einer Brille zu gewinnen. Wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung zu diesem Zweck eingesetzt wird, ist von Vorteil, wenn zugleich mit der Ausmessung des Gesich­ tes im vorstehend genannten Bereich die Bereiche zwi­ schen den beiden Ohren und dem Schädel des Kopfes hin­ reichend durch Messung erfaßt werden. In vorteilhafter Ausbildung der Erfindung können daher zwei Ohrtaster, die jeweils an den Bereich zwischen einem der Ohren und dem Schädel des Kopfes anlegbar sind und mit Marken versehen sind, die bei angelegtem Ohrtaster zugleich mit der Vorderseite des Kopfes sichtbar sind, und eine Parallelführungseinrichtung für jeden der Ohrtaster vorgesehen sein, die eine Parallelverschiebung des jeweiligen Ohrtasters in senkrechter Richtung in der ersten Horizontalrichtung ermöglicht. Dabei sind in weiterer vorteilhafter Ausbildung der Erfindung die beiden Parallelführungseinrichtungen der Ohrtaster ebenfalls in der Haube angeordnet und an dieser be­ festigt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der fol­ genden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der Vor­ richtung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht wesentlicher Teile der Vorrich­ tung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 in Fig. 2 ähnliche Ansicht eine zweite Ausführungsform der Vor­ richtung;
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Schlit­ ten der Ausführungsform gemäß Fig. 3;
Fig. 5 eine Seitenansicht des Schlit­ tens gemäß Fig. 4 von links in Fig. 4;
Fig. 6 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt gemäß A-B in Fig. 8 durch einen optischen Kopf und eine fest mit diesem verbundene Kammereinheit der Ausführungs­ form gemäß den Fig. 1 und 2;
Fig. 7 eine Schnittdarstellung gemäß C-D in Fig. 6;
Fig. 8 eine verkleinerte Draufsicht zu Fig. 6, wobei obere Wände der Kammereinheit und des opti­ schen Kopfes gemäß Fig. 6 ab­ genommen sind;
Fig. 9 eine Vorderansicht eines mensch­ lichen Kopfes während einer Messung bei Betrachtung ent­ lang der optischen Achse eines Projektors der Vorrichtung;
Fig. 10 eine Draufsicht auf wesentli­ che Teile einer dritten Aus­ führungsform der Vorrichtung;
Fig. 11 eine Seitenansicht der Ausfüh­ rungsform gemäß Fig. 10; und
Fig. 12 eine Seitenansicht der dritten Ausführungsform der Vorrich­ tung von rechts in Fig. 11.
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche bzw. entsprechende Teile und Elemente.
Die in den Fig. 1, 2, 6, 7 und 8 dargestellte erste Ausführungsform der Vorrichtung umfaßt einen kasten­ förmigen Unterbau 2, der auf einem Tisch 4 steht. Vor dem Unterbau 2 und dem Tisch 4 ist eine Sitzgelegen­ heit 6 in Form eines hochlehnigen Stuhles angeordnet, auf dem die Person Platz nehmen kann, deren Kopf 8 fotogrammetrisch erfaßt werden soll. Die Sitzgelegen­ heit 6 trägt am oberen Ende ihrer Rückenlehne eine einstellbare Kopfstütze 10.
Oberhalb des vorrichtungsfesten Unterbaus 2 sind ein optischer Kopf 12 sowie eine Kammereinheit 14 ange­ ordnet. Der optische Kopf 12 und die Kammereinheit 14 sind fest miteinander verbunden und gemeinsam rela­ tiv zum Unterbau 2 in senkrechter Richtung und in einer Horizontalrichtung bewegbar, wie dies durch den Doppelpfeil X für die senkrechte Richtung und durch den Doppelpfeil Y für die Horizontalrichtung in den Fig. 1 und 2 angedeutet ist. Im folgenden werden zu­ nächst unter Bezugnahme auf die Fig. 6 bis 8 der opti­ sche Kopf 12 und die Kammereinheit 14 ausführlicher erläutert.
Der optische Kopf 12 umfaßt mehrere optische Geräte sowie einen Geräteträger 16, der die optischen Geräte trägt. Bei den optischen Geräten handelt es sich um eine untere, als Videokamera ausgebildete Kamera 18, eine obere, als Videokamera ausgebildete Kamera 20, einen Projektor 22, ein Beobachtungsobjekt 24 und eine diesem zugeordnete Linsenanordnung 26. Der Geräteträ­ ger 16 umfaßt beim dargestellten Ausführungsbeispiel ein selbsttragendes, steifes Gehäuse mit einer in Fig. 6 rechten Vorderwand 28, einer oberen Wand 30 sowie weiteren, in den Figuren nicht bezeichneten Wänden und mit Halterungen für die optischen Geräte. Bei die­ sen Halterungen handelt es sich um eine erste Halte­ rung 32, die auf nicht dargestellte Weise mit dem übri­ gen Geräteträger 16 verbunden ist und an der die unte­ re Kamera 18 lösbar und austauschbar befestigt ist. Ferner gehört zu den Halterungen eine zweite Halte­ rung 34, an der die obere Kamera 20 lösbar und aus­ tauschbar befestigt ist. Die zweite Halterung 34 ist am übrigen Geräteträger 16 derart angebracht, daß diese Halterung und somit die von ihr getragene obere Kamera 20 sowohl in der Zeichenebene von Fig. 6 um eine Lagerstelle 36 schwenkbar ist, als auch um eine in der Zeichenebene von Fig. 6 senkrecht zur optischen Achse der oberen Kamera 20 verlaufende Achse drehbar ist. Diese Schwenkbarkeit und Drehbarkeit dient dazu, die optische Achse der oberen Kamera 20 derart auszurichten, daß sich das Sehfeld der oberen Kamera 20 mit dem Sehfeld der unteren Kamera 18 im gewünschten und erforderlichen Ausmaß überdeckt. Bei richtiger Einstellung der oberen Kamera 20 wird die zweite Halterung 34 in ihrer Lage fixiert.
Bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel bilden die beiden Kameras 18 und 20 die Kameraeinrichtung der Vorrichtung. Obwohl als Kameras auf Film aufneh­ mende Kameras in Frage kommen, sind Videokameras vor­ zuziehen, und zwar insbesondere digitale Kameras, die eine Real-Time-Verarbeitung und -Bearbeitung ermög­ lichen. In Frage kommen hier Videokameras in CCD-Schal­ tungstechnik, CID-Schaltungstechnik und CMOS-Schal­ tungstechnik. Digitale Videokameras haben sich insbe­ sondere im Hinblick auf die Genauigkeit der fotogram­ metrischen Auswertung der Kamerasignale als überlegen erwiesen.
Obwohl bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel zwei Kameras die Kameraeinrichtung bilden, kann die Kameraeinrichtung auch aus lediglich einer Kamera oder drei Kameras bestehen. Im Falle von drei Kameras, die drei Aufnahmen machen, ist auch dann noch ein bestimm­ ter Objektpunkt erkennbar und identifizierbar, wenn dieser lediglich in zwei der Aufnahmen erkennbar ist, in der dritten jedoch nicht. Wenn die Kameraeinrichtung lediglich eine Kamera umfaßt, so kann diese Kamera mit einer Vorrichtung versehen sein, die in der Bild­ ebene der Kamera gleichzeitig zwei Bilder des Objek­ tes erzeugt, und zwar zwei Bilder, die sich durch un­ terschiedliche Beobachtungsrichtungen unterscheiden. Eine solche Vorrichtung kann beispielsweise durch eine Spiegelanordnung gebildet sein. Schließlich ist es auch möglich, mit lediglich einer Kamera zu arbeiten und lediglich eine Aufnahme zu machen, wobei dann die rechnerische fotogrammetrische Auswertung aufwendiger wird, jedoch nicht unmöglich ist.
Zu den Halterungen des Geräteträgers 16 gehört ferner eine dritte Halterung 38, an der der Projektor 22 lösbar und austauschbar befestigt ist. Der Projektor 22 weist ein Objektiv 40 auf und trägt ein Diapositiv 42, das seinerseits die Vorlage für ein mittels des Projektors 22 zu projizierendes Musterbild 44 trägt, das schematisch in Fig. 9 dargestellt ist und bei­ spielsweise das Bild eines Rechteckgitters ist. An der Halterung 38 für den Projektor 22 ist ein Stellantrieb 46 angebracht, mit­ tels dessen auf nicht näher dargestellte Weise das Diapositiv 42 im Projektor 22 um dessen optische Achse gedreht werden kann, so daß auf diese Weise auch das Musterbild 44 um eine zur Zeichen­ ebene von Fig. 9 senkrechte Achse gedreht werden kann.
Die Halterung 38 für den Projektor 22 ist um eine in der Zeichenebene von Fig. 6 liegende und durch die Hauptebene des Objektivs 40 verlaufende Achse 48 schwenkbar. Diese Schwenkung wird mittels eines zwei­ ten Stellantriebs 50 bewirkt, der an der Halterung 38 auf lediglich schematisch dargestellte Weise an­ greift. Durch Schwenken des Projektors 22 mittels des Stellantriebs 50 kann das vom Projektor 22 projizierte Musterbild 44 seitwärts verlagert werden, d.h. nach rechts bzw. links in Fig. 9.
In einer gewissen Entfernung vom optischen Kopf 12 befindet sich eine Meßebene 52, die in Fig. 6 strich­ punktiert angedeutet ist. In dieser Meßebene 52 soll sich das zu untersuchende Meßobjekt, nämlich der vor­ dere Bereich des Kopfes 8 befinden, damit das Meß­ objekt im Schärfetiefenbereich der beiden Kameras 18 und 20 sowie des Projektors 22 angeordnet ist. Auf diese Meßebene 52 sind dementsprechend sowohl das Objektiv 40 des Projektors 22 als auch die Objektive 54 und 56 der Kamera 18 bzw. 20 fokussiert. Ferner soll das Meßobjekt in der Meßebene 52 eine bestimmte Lage einnehmen, damit es sich etwa mittig in den Seh­ feldern der beiden Kameras 18 und 20 befindet. Diese Lage des Meßobjektes in der Meßebene 52 wird als Meß­ stellung bezeichnet. Die optischen Achsen der beiden Objektive 56 und 54 sind nun derart ausgerichtet, daß das in der Meßstellung befindliche Meßobjekt mittels der beiden Kameras 18 und 20 aus voneinander abweichen­ den Richtungen scharf aufnehmbar ist. Der Fokussier­ zustand der beiden Kameras 18 und 20 sowie des Pro­ jektors 22 und die Ausrichtung der beiden Kameras 18 und 20 werden im Betrieb nicht geändert, so daß durch die eingestellten Fokussierzustände und Ausrichtungen die Lage der Meßebene 52 und die erforderliche Meß­ stellung des Kopfes 8 relativ zum optischen Kopf 12 festliegen. Eine der Besonderheiten der hier beschriebenen Vor­ richtung ist nun, daß nicht der Kopf 8 aktiv in die Meßstellung bewegt wird, sondern der optische Kopf 12 - zusammen mit den mit ihm fest verbundenen Ele­ menten - in senkrechter Richtung und horizontal ver­ schoben wird, bis der Kopf 8 die Meßstellung einnimmt. Die Horizontalverschiebung findet dabei in der Zei­ chenebene von Fig. 6 statt, in der auch die optischen Achsen der beiden Kameras 18 und 20 liegen.
Wie die Fig. 6 und 7 erkennen lassen, weist die ebene Vorderwand 28 des Geräteträgers 16 drei Öffnungen 58, 60 und 62 auf, die in der Mitte der Vorderwand 28 senk­ recht übereinander angeordnet sind. Hinter der Öff­ nung 58 ist das Objektiv 56 der oberen Kamera 20 ange­ ordnet, hinter der Öffnung 60 ist das Objektiv 40 des Projektors 22 angeordnet, und hinter der Öffnung 62 ist das Objektiv 54 der unteren Kamera 18 angeordnet. Die Öffnungen 58, 60 und 62 sind derart dimen­ sioniert, daß sie das Sehfeld der beiden Kameras und des Projektors jeweils nicht beeinträchtigen.
In der Mitte zwischen den beiden Öffnungen 60 und 62 weist die Frontwand 28 eine weitere Öffnung auf, in der die Linsenanordnung 26 befestigt ist. Die Linsen­ anordnung 26 und das Beobachtungsobjekt 24 sind derart im optischen Kopf 12 angeordnet und ausgebildet, daß dann, wenn der Kopf 8 seine Meßstellung einnimmt, die Person das Beobachtungsobjekt 24 mittels der Lin­ senanordnung 26 im Unendlichen oder in einer zumin­ dest so großen Entfernung sieht, daß eine Nahpunkt­ fixierung der Augen der Person vermieden ist.
Fest verbunden mit dem optischen Kopf 12 ist die Kam­ mereinheit 14. Zu dieser gehört eine Haube, die durch eine obere Wand 14, die sich an die obere Wand 30 des Geräteträgers 16 anschließt, eine in Fig. 6 rechts angeordnete Frontwand, zwei Seitenwände 68 und 70 sowie durch eine Bodenwand 72 gebildet ist. In der Front­ wand ist eine große Öffnung 74 ausgebildet, die eine solche Größe hat, daß bei in Meßstellung befindlichem Kopf 10 alle Bereiche desselben, die mittels der Kameras 18 und 20 aufgenommen werden sollen, für diese sichtbar sind. Die auf vorstehend beschriebene Weise ausgebildete Haube umschließt eine Kammer 77 und dun­ kelt den Raum zwischen der Vorderwand 28 des Geräte­ trägers 16 sowie der Frontwand 66 bzw. dem Meßobjekt ab, damit die Messungen nicht durch Störlicht beein­ flußt werden. Die Frontwand 66 befindet sich dicht bei der Meßebene 52 und trägt einen die Öffnung 74 umschließenden Randwulst 76 aus weichem Kunststoff­ material, der jeglicher Verletzung des Kopfes 8 vor­ beugen soll, wenn es unbeabsichtigt zu einer Berüh­ rung zwischen dem Kopf und der Kammereinheit 14 kommen sollte.
Innerhalb der Kammer 77 sind an der Vorderwand 28 des Geräteträgers 16 beiderseits der Linsenanordnung 26 Lampen 88 angeordnet, die dazu dienen, den in Meßstel­ lung befindlichen Kopf von vorne zu beleuchten, so daß sie gemeinsam eine Beleuchtungseinrichtung bilden. Außer dieser Beleuchtungseinrichtung weist die Vorrich­ tung eine Augenhöhlenbeleuchtungseinrichtung auf. Diese umfaßt beim dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Lichtquellen 82, die unterhalb eines Zwischenbo­ dens 80 der Kammereinheit 14 angeordnet sind. Jede der beiden Lichtquellen 82 sendet einen nach rechts in Fig. 6 gerichteten Lichtstrahl aus, der auf einen Spiegel 84 trifft, der den Lichtstrahl nach schräg oben umlenkt und durch eine Öffnung 86 im Zwischenboden 80 auf die Augenhöhlen des in Meßstellung befindlichen Kopfes richtet. Beim beschriebenen Ausführungsbeispiel sind für jede der beiden Augenhöhlen jeweils eine Lichtquelle 82, ein Spiegel 84 und eine Öffnung 86 vorgesehen. Durch Beleuchten der Augenhöhlen mittels der vorstehend beschriebenen Augenhöhlenbeleuchtungs­ einrichtung kann bei bestimmten Messungen bzw. Auf­ nahmen einer störenden Abschattung der Augenhöhlen vorgebeugt werden.
Die Vorrichtung ist ferner mit einer Entfernungsmeß­ einrichtung versehen, die dazu dient, festzustellen, ob das Meßobjekt den erforderlichen Abstand vom opti­ schen Kopf 12 hat, d.h. ob das Meßobjekt seine Meß­ stellung erreicht hat. Beim dargestellten Ausführungs­ beispiel umfaßt diese Entfernungsmeßeinrichtung zwei Lichtschranken mit je einem optoelektronischen Empfän­ ger und einem zugeordneten Sender, wobei die beiden Lichtschranken im wesentlichen horizontal quer zu den optischen Achsen der Kameras 18 und 20 verlaufen. Von den vorstehend genannten optoelektronischen Empfän­ gern und Sendern ist lediglich ein Empfänger 88 in Fig. 6 erkennbar, der im Randwulst 76 angeordnet ist und somit von der Haube der Kammereinheit 14 getra­ gen wird. Rechts vom Empfänger 88 ist ein weiterer Empfänger im Randwulst 76 angeordnet, wobei jedoch dieser weitere Empfänger in Fig. 6 vom Kopf 8 , d.h. von der Nasenwurzel des Kopfes, verdeckt ist. Diesen beiden Empfängern liegen senkrecht zur Zeichenebene von Fig. 6 zwei zugeordnete Sender gegenüber, die eben­ falls im Randwulst 76 angeordnet sind und somit von der Haube der Kammereinheit 14 getragen werden. Jedes Paar aus einem optoelektronischen Empfänger und einem Sender bildet eine Lichtschranke, wobei die Orte der Lichtschranken derart festgelegt sind, daß dann, wenn eine der beiden Lichtschranken vom Meßobjekt unter­ brochen ist, die andere jedoch nicht, das Meßobjekt seine Meßstellung einnimmt. Nicht dargestellt in den Figuren sind die elektrischen Anschlüsse sowie die Auswertschaltung der beschriebenen Entfernungsmeßein­ richtung.
Innerhalb der Kammer 77 ist ein Kalibrierobjekt 90 ange­ ordnet, das eine bestimmte, bekannte Form hat und dazu benutzt wird, die für die Kalibrierung der gesamten Vor­ richtung erforderlichen Angaben zu gewinnen. Da das fotogrammetrische Meßverfahren jedoch nicht Gegenstand der Erfindung ist, wird das eigentliche Kalibrieren hier nicht weiter erläutert.
Das Kalibrierobjekt 90 ist an einem U-förmigen Bügel 92 befestigt, der zwei Schenkel 94 aufweist, die mit ihren freien Enden schwenkbar an den Seitenwänden 68 und 70 der Haube gelagert sind. Das Kalibrierobjekt 90 ist zwischen einer in Fig. 6 dargestellten Ruhestel­ lung, in der es die freie Sicht der beiden Kameras 18 und 20 sowie des Projektors 22 auf das Meßobjekt nicht behindert, und einer Kalibrierstellung bewegbar, in der das Meßobjekt 90 in der Meßebene 52 angeordnet ist. Für genaue Positionierung des Kalibrierobjektes 90 sorgen Anschläge 96 an der Frontwand 66 der Haube. Sowohl in seiner Ruhestellung als auch in seiner Kali­ brierstellung steht das Kalibrierobjekt 90 unter Feder­ spannung, die von einer Feder 98 auf den Bügel 92 auf­ gebracht wird.
Das Kalibrierobjekt 90 weist mehrere ebene Flächen auf, die voneinander unterschiedliche Ausrichtungen im Raum haben und mit Kalibriermarken versehen sind. Eine der ebenen Fläche des Kalibrierobjektes 90 ist in dessen Kalibrierstellung der Kameraeinrichtung zugewandt und während des Kalibirierens vorzugsweise genau senk­ recht (d.h. zum Erdmittelpunkt) ausgerichtet, so daß durch das Kalibrierobjekt in seiner Kalibrierstellung eine von der Vorrichtung unabhängige, absolute Ausrich­ tung des Kalibrierobjektes im Raum vorgegeben wird.
Obwohl beim beschriebenen Ausführungsbeispiel das Kalibrierobjekt vorzugsweise ständig mittelbar oder unmittelbar am optischen Kopf 12 angebracht ist, kann es auch von diesem lösbar sein, beispielsweise ledig­ lich zum Zweck der Kalibrierung am optischen Kopf 12 bzw. der Kammereinheit 14 eingehängt werden und an­ sonsten vom Geräteträger 16 getrennt sein.
In Fig. 6 ist ein Ohrtaster 100 erkennbar, und zwar der Ohrtaster für das linke Ohr der Person. Dieser Ohrtaster weist einen im wesentlichen horizontal ver­ laufenden Abschnitt 148 sowie an dessen in Fig. 6 rech­ tem Ende einen sichelförmig gekrümmten Abschnitt 102 auf, der aus einem weichen, bandförmigen Material be­ steht und ungefähr dem Verlauf des Bereichs zwischen dem Ohr und dem Schädel eines Menschen nachgeformt ist. Dieser weiche Abschnitt 102 ist an seinem oberen Ende mit dem waagerechten Abschnitt 148 des Ohrtasters 100 fest verbunden und wird an seinem unteren Ende von einem steiferen, ebenfalls sichelförmigen Abschnitt 104 gehalten, der nicht in Kontakt mit dem Ohr oder dem Schädel stehen soll. Der vorstehend beschriebene Ohrtaster 100 ist gelenkig mit einer Parallelführungs­ einrichtung 106 verbunden, die beim dargestellten Aus­ führungsbeispiel aus zwei miteinander gekoppelten Pa­ rallelogrammführungen 112 und 150 besteht, wobei ein Ende der Parallelführungseinrichtung 106 mittels eines Blocks 108 an der Seitenwand 70 befestigt ist. Die obere Parallelogrammführung 150 umfaßt zwei parallel zueinander verlaufende Streben 152, die mit ihren obe­ ren Enden am Block 108 schwenkbar angelenkt sind. Die beiden unteren Enden der Streben 152 sind gelenkig mit einer Platte 154 verbunden, wobei die vier Anlenk­ punkte der beiden Streben 152 an den Ecken eines Paral­ lelogramms angeordnet sind. Auch die untere Parallelo­ grammführung 112 umfaßt zwei Streben 156, die paral­ lel zueinander verlaufen und die einerseits mit ihren einen Enden schwenkbar an der Platte 154 angelenkt sind und andererseits mit ihren anderen Enden gelen­ kig mit dem Ohrtaster 100 verbunden sind, wobei auch die vier Anlenkpunkte der Streben 156 an den Ecken eines Parallelogramms liegen. In Anbetracht dessen, daß der Ohrtaster im wesentlichen horizontal aus der Kammereinheit 14 heraus- und in diese hineinbewegbar sein soll, ist die obere Parallelogrammführung 150 vorzugsweise derart angeordnet, daß die Streben 152 im wesentlichen senkrecht verlaufen, während sie ein Rechteck bilden, wogegen die Streben 156 der unteren Parallelogrammführung 112 vorzugsweise dann ein Recht­ eck bilden, wenn sie im wesentlichen horizontal ver­ laufen. Ein Ohrtaster 100 und eine Parallelführungs­ einrichtung 106, wie sie vorstehend für das linke Ohr beschrieben sind, sind auch für das rechte Ohr vor­ gesehen, wie Fig. 7 erkennen läßt, wobei die beiden Ohrtaster und die beiden Parallelführungseinrichtungen symmetrisch zueinander ausgebildet sind. Jede Paral­ lelführungseinrichtung 106 ist mit einer Feder 110 versehen, die den jeweiligen Ohrtaster 100 nach links in Fig. 6 zu ziehen versucht. Die Parallelführungs­ einrichtung 106 ermöglicht es, daß der jeweilige Ohr­ taster 100 parallel zu sich selbst nach oben und unten sowie vorne und hinten, d.h. nach links und rechts in Fig. 6, verschoben wird und auf diese Weise in Kon­ takt mit der Rille zwischen der Ohrmuschel und dem Schädel steht. jeder Ohrtaster ist mit drei lediglich in Fig. 9 dargestellten Marken versehen, die für die beiden Kameras 18 und 20 sichtbar sind und bei an die Ohren des die Meßstellung einnehmenden Kopfes ange­ legten Ohrtastern 100 ungefähr in der Meßebene 52 ange­ ordnet sind. Die Marken 114 werden zusammen mit dem auf das Gesicht projizierten Musterbild von den beiden Kameras 18 und 20, die zusammen die Kameraeinrichtung der Vorrichtung bilden, aufgenommen und ermöglichen es, Lage und Ausrichtung des Ohrtasters 100 im Raum und somit des Übergangsbereichs zwischen Ohr und Schä­ del anhand der Aufnahmen zu bestimmen. Die Gelenke der unteren Parallelogrammführung 112 der Parallelführungs­ einrichtung 106 sind vorzugsweise als Kugelgelenke ausgebildet, damit der Ohrtaster in gewissen Grenzen auch eine Drehung um die Längsachse seines geraden, horizontal verlaufenden Abschnitts ausführen kann.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die Parallelführungseinrichtungen 106 der beiden Ohrtaster 100 an der Kammereinheit 14 und somit mit­ telbar am Geräteträger 16 des optischen Kopfes 12 an­ gebracht. Die beiden Parallelführungseinrichtungen können jedoch auch an der Sitzgelegenheit 6 bzw. vor­ zugsweise an deren Kopfstütze 10 angebracht sein, wobei dann die Ohrtaster 100 von hinten an die Ohren ange­ legt und angedrückt werden, statt daß die Ohrtaster von ihren Parallelführungseinrichtungen 106 nach vorne gezogen werden, wie dies beim dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel der Fall ist.
Wie sich aus der vorstehenden Beschreibung ergibt, sind der optische Kopf 12 und die Kammereinheit 14 gemeinsam relativ zum vorrichtungsfesten Unterbau 2 in senkrechter Richtung und in der durch die optischen Achsen der Kameras 18 und 20 definierten Horizontal­ richtung bewegbar. Zu diesem Zweck befindet sich im Unterbau 2 ein nicht dargestellter Schlitten, der in der genannten Horizontalrichtung verfahrbar ist und dem eine ebenfalls nicht dargestellte elektromotorische Antriebseinrichtung zugeordnet ist. In der Oberseite des Unterbaus 2 ist ein Schlitz 116 ausgebildet, in dessen Richtung und unterhalb desselben der nicht dar­ gestellte Schlitten verfahren wird. Der freie Bereich des Schlitzes 116 ist durch eine Jalousie 118 abge­ deckt. Der nicht dargestellte Schlitten trägt eine Führungseinrichtung zum Führen des Geräteträgers 16 am Schlitten bei seiner senkrechten Bewegung. Von die­ ser Führungseinrichtung sind lediglich in Fig. 8 zwei senkrechte Führungsstangen 120 erkennbar, die am nicht dargestellten Schlitten befestigt sind und durch Füh­ rungsbuchsen 122 verlaufen, die am Geräteträger 16 befestigt sind, und zwar im Bereich von zwei diagonal gegenüberliegenden Kanten des quaderförmigen Geräte­ trägers. Parallel zu den beiden übrigen Kanten ver­ laufen zwei Antriebsspindeln 124, die drehbar im nicht dargestellten Schlitten gelagert und axial an diesem abgestützt sind. Die beiden Antriebsspindeln 124 stehen in Eingriff mit jeweils einer Mutter 126, die am Gerä­ teträger 16 befestigt ist. Den beiden Antriebsspindeln ist eine nicht dargestellte elektromotorische Antriebs­ einrichtung zugeordnet, mit deren Hilfe die Antriebs­ spindeln gedreht werden können, um auf diese Weise den optischen Kopf 12 zusammen mit der Kammereinheit 14 aufwärts oder abwärts zu verfahren. Die Führungs­ stangen 120 und die Antriebsspindeln 124 sind unter­ halb des optischen Kopfes 12 von einer teleskopischen Abdeckung 128 umschlossen.
Vorstehend nicht erläutert und nicht dargestellt sind die elektrischen Anschlüsse und Steuervorrichtungen der Kameras 18 und 20, des Projektors 22, der Licht­ schranken, der verschiedenen elektromotorischen An­ triebsvorrichtungen sowie der Stellantriebe 46 und 50, da diese elektrischen Anschlüsse und Steuervor­ richtungen zum Verständnis der Erfindung nicht notwen­ dig sind.
Die vorstehend beschriebene Vorrichtung arbeitet in folgender Weise. Eine Person, deren Gesicht vermes­ sen werden soll, nimmt auf der Sitzgelegenheit 6 Platz und wird aufgefordert, eine bequeme, aufrechte Sitz­ position einzunehmen und dabei den Kopf im wesentli­ chen gerade zu halten und geradeaus nach vorne, d.h. in die Öffnung 74 zu blicken. Nachdem die Person be­ stätigt hat, daß sie diese Position eingenommen hat, wird die Kopfstütze 10 von hinten an den Kopf 8 ange­ legt, um es der Person zu erleichtern, den Kopf 8 in der eingenommenen Stellung zu halten. Danach werden dann mittels einer nicht dargestellten Steuervorrich­ tung die elektromotorischen Stellantriebe für die Horizontalbewegung und Vertikalbewegung des optischen Kopfes 12 derart betätigt, daß der optische Kopf 12 horizontal und/oder vertikal verfahren wird, bis der Kopf 8 seine Meßstellung einnimmt. Zu einem Zeitpunkt, zu dem der Abstand des Kopfes 8 vom optischen Kopf 12 noch größer als in der Meßstellung ist, ist bereits auf einer nicht dargestellten Bildschirmanordnung, auf der die von den beiden Kameras 18 und 20 aufgenom­ menen Bilder wiedergegeben werden, ein pfeilförmiges Mar­ kenbild 130 zu erkennen, dessen Vorlage sich auf dem Diapositiv 42 vorzugsweise derart befindet, daß es auf der optischen Achse des Objektivs 40 des Projektors 22 liegt. Der optische Kopf 12 wird dann in eine solche Höhe gefah­ ren, daß das Markenbild 130 in Höhe der Nasenwurzel auf den Nasenrücken projiziert ist, wie dies in Fig. 9 gezeigt ist. Zu diesem Zeitpunkt oder bereits vorher werden die beiden Ohrtaster 100 aus der Kammer 77, in der sie bis dahin abgelegt waren, soweit herausge­ zogen, daß die weichen Abschnitte 102 von hinten in die Rille zwischen den Ohrmuscheln und dem Schädel mit geringem Druck gelegt werden können. Danach wird dann der optische Kopf 12 weiter auf das Meßobjekt bzw. Gesicht zugefahren, bis dieses seine Meßstellung einnimmt. Wenn die Meßstellung erreicht ist, spricht die Entfernungsmeßeinrichtung in Form der beiden Licht­ schranken an, woraufhin entweder manuell oder automa­ tisch die Vorwärtsbewegung des optischen Kopfes 12 zusammen mit der Kammereinheit 14 beendet wird. Falls dies notwendig sein sollte, erfolgt danach noch eine Korrektur der Vertikalposition des optischen Kopfes 12, bis das Markenbild 130 die vorstehend erläuterte, gewünschte Höhe hat. Mittels des Stellantriebes 50 wird danach der Projektor 22 um die Achse 48 ge­ schwenkt, bis das Markenbild 130 mittig auf dem Nasen­ rücken liegt, sofern dies nicht schon vorher der Fall war. Schließlich wird das Diapositiv 42 gedreht, bis eine Bezugslinie 132 des Musterbildes 44 eine ge­ wünschte Sollage hat, beispielsweise den außeren Iris­ rand beider Augen berührt, wie dies in Fig. 9 gezeigt ist. Wenn dann schließlich der in Fig. 9 gezeigte Zu­ stand erreicht ist, können mittels der aus den Kameras 18 und 20 bestehenden Kameraeinrichtung gleichzeitig die zwei Aufnahmen gemacht werden, die dann einer foto­ grammetrischen Auswertung unterworfen werden. Ohne aufprojiziertes Musterbild 44 und aufprojiziertes Markenbild sowie bei abgenommenen Ohrtastern 100 und eingeschalteten Lampen 78 kann außerdem beispiels­ weise mittels der Kamera 18 eine weitere Aufnahme des Gesichtes gemacht werden, die ein Vergleichsbild lie­ fern soll.
Nachdem die gewünschten Aufnahmen gemacht worden sind, werden dann der optische Kopf 12 und die Kammereinheit 14 vom Kopf 8 weggefahren und ggf. in eine Ruhestel­ lung bezüglich des Unterbaus 2 gebracht.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel erfolgt die Querpositionierung durch Schwenken des Projektors um die Achse 48. Es versteht sich, daß diese Querpositionierung allein oder zusätzlich auch dadurch bewirkt werden könnte, daß der optische Kopf 12 zusam­ men mit der Kammereinheit 14 in einer zweiten Hori­ zontalrichtung relativ zum vorrichtungsfesten Unterbau 2 verfahren wird, die senkrecht zur ersten Horizontal­ richtung verläuft. Bei vorstehend beschriebenem Aus­ führungsbeispiel erfolgt die vertikale Positionierung ausschließlich durch Verfahren des optischen Kopfes 12 in senkrechter Richtung. Alternativ konnte zusätz­ lich vorgesehen sein, daß durch entsprechende Bewe­ gung des Projektors 22 bzw. des Diapositivs 42 das Musterbild 44 und das Markenbild 130 in Fig. 9 in senkrechter Richtung verlagert werden. Schließlich ist es auch möglich, den gesamten Projektor 22 um die optische Achse seines Objektivs 40 zu drehen, statt das Diapositiv 42 im Projektor 22 zu drehen.
Die in den Fig. 3, 4 und 5 dargestellte zweite Aus­ führungsform der Vorrichtung unterscheidet sich hin­ sichtlich der Ausbildung des optischen Kopfes 12 und der Kammereinheit 14 nicht von der vorstehend be­ schriebenen Ausführungsform, weswegen die diesbezüg­ lichen Erläuterungen nicht erneut gegeben werden. Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 3 bis 5 sind am plattenförmigen Unterbau 2 zwei senkrechte Säulen 132 und 134 befestigt, die an ihren oberen Enden durch ein Joch 136 miteinander verbunden sind. An den Säulen 132 und 134 ist senkrecht verfahrbar ein Schlitten 138 geführt, der bei seiner senkrechten Bewegung mit­ tels einer nicht dargestellten elektromotorischen An­ triebsvorrichtung angetrieben wird. Der Schlitten 138 trägt den optischen Kopf 12 derart, daß der Geräte­ träger 16 des optischen Kopfes 12 am Schlitten 138 in der ersten Horizontalrichtung verfahrbar ist, wobei diese Bewegung mittels einer nicht dargestellten elek­ tromotorischen Antriebseinrichtung bewirkt wird.
Die in den Fig. 10, 11 und 12 dargestellte dritte Aus­ führungsform unterscheidet sich von der ersten Ausfüh­ rungsform im wesentlichen durch das Fehlen der Kam­ mereinheit 14 der ersten Ausführungsform. Der opti­ sche Kopf 12 der dritten Ausführungsform hat die glei­ che Ausbildung wie die optischen Köpfe der ersten und zweiten Ausführungsformen, weswegen er nicht erneut erläutert wird. Der optische Kopf 12 der dritten Aus­ führungsform kann entweder wie bei der ersten oder wie bei der zweiten Ausführungsform mit dem Unterbau verbunden und von diesem getragen sein. Der Unterbau und die den optischen Kopf 12 mit dem Unterbau ver­ bindenden Einrichtungen sind für die dritte Ausfüh­ rungsform nicht dargestellt. Die Parallelführungsein­ richtungen der Ohrtaster sind bei der dritten Ausfüh­ rungsform an der in den Fig. 10, 11 und 12 nicht dar­ gestellten Sitzgelegenheit angebracht.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 10 bis 12 sind auf der oberen Wand 30 des Geräteträgers 16 ein Arm 140 sowie ein zweiter Arm 142 befestigt. Wie die Fig. 10 und 12 zeigen, sind die beiden Arme 140 und 142 symmetrisch zur Längsmittelebene des optischen Kopfes 12 ausgebildet. Jeder der beiden Arme hat einen unmit­ telbar am Geräteträger befestigten, geraden Abschnitt 144, wobei an den beiden geraden Abschnitten 144 der Bügel 92 mit dem Kalibrierobjekt 90 schwenkbar gela­ gert ist. Nach unten und etwas nach außen gekrümmt verläuft jeder Arm 140 vom Abschnitt 144 aus bis zu den Orten der Sender bzw. Empfänger der die Entfer­ nungsmeßeinrichtung bildenden Lichtschranken, wobei in Fig. 11 außer dem Empfänger 88 auch der neben diesem angeordnete Empfänger 89 erkennbar ist, weil er in Fig. 11 nicht durch den Kopf 8 abgedeckt ist. Im Arm 142 befinden sich an den den Empfängern 88 und 89 entspre­ chenden Orten die zugeordneten Sender.
Die beiden Arme 140 und 142 verlaufen unterhalb der Sender bzw. Empfänger der Lichtschranken bogenförmig in Richtung zum optischen Kopf 12 und weisen schließ­ lich ein freies Ende auf. Nahe den freien Enden sind in den Armen 140 und 142 die Elemente der Augenhöhlenbe­ leuchtungseinrichtung angeordnet, von der in Fig. 10 lediglich die Öffnungen 86 erkennbar sind.
Die Ausführungsform gemäß den Fig. 10 bis 12 hat den Vorteil, daß die Person, deren Kopf vermessen werden soll, nicht durch die verhältnismäßig große Kammer­ einheit 14 mit der dunklen Öffnung 74 der ersten Aus­ führungsform irritiert wird, während der optische Kopf 12 und die Kammereinheit 14 vorbewegt werden. Die Aus­ führungsform gemäß den Fig. 10 bis 12 eignet sich be­ sonders dann, wenn durch die Beleuchtungsverhältnisse in dem Raum, in dem die Vorrichtung aufgestellt ist, dafür gesorgt ist, daß die Fotogrammetrie durch Stör­ licht nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus kann für diese Ausführungsform eine gestrichelt dargestellte Abdeckung 146 vorgesehen sein, die ungefähr die Form der Haube der ersten Ausführungsform hat und ebenfalls ihr Inneres abdunkelt. Die Abdeckung 146 ist auf ein­ fache Weise aufsetzbar und abnehmbar und kommt dann zur Anwendung, wenn die vorstehend genannte Forderung hinsichtlich der Störlichtbeeinflussung nicht erfüllt ist.
Die Arbeitsweise der zweiten und dritten Ausführungs­ form der Vorrichtung stimmt mit der Arbeitsweise der ersten Ausführungsform überein, weswegen sie nicht erneut erläutert wird.
Es versteht sich, daß zahlreiche Abwandlungen der vor­ stehend beschriebenen Ausführungsbeispiele möglich sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Die Vorrichtung zum fotogrammetrischen Erfassen des menschlichen Kopfes, insbesondere des mittleren Ge­ sichtsbereichs mit den Augenhöhlen, der Nase, den Jochbeinen und den Brauen, umfaßt einen Projektor zum Projizieren eines Musterbildes auf das Gesicht und zwei Kameras, die gleichzeitig aus verschiedenen Rich­ tungen zwei Aufnahmen des Gesichts bzw. Kopfes mit dem darauf projizierten Musterbild machen können. Die beiden Kameras und der Projektor werden von einem Geräteträger getragen, der relativ zu einem vorrich­ tungsfesten Unterbau in senkrechter Richtung und in zumindest einer Horizontalrichtung bewegbar ist. Diese zumindest eine Richtung fällt im wesentlichen mit den optischen Achsen der Kameras zusammen. Die Vorrich­ tung erleichtert es, den Projektor und die Kameras einerseits sowie den Kopf andererseits in die für die Aufnahmen erforderliche Relativstellung zueinander zu bringen.

Claims (28)

1. Vorrichtung zum fotogrammetrischen Erfassen des menschlichen Kopfes, mit einem Projektor zum Proji­ zieren eines Musterbildes und einer Kameraeinrichtung, die zumindest eine Aufnahme des Kopfes mit dem darauf projizierten Mu­ sterbild aufnehmen kann, gekennzeichnet durch einen vorrichtungsfesten Unterbau (2) und einen Geräteträ­ ger (16), der sowohl die Kameraeinrichtung (18, 20) als auch den Projektor (22) trägt und relativ zum vor­ richtungsfesten Unterbau in senkrechter Richtung (X) und in einer Horizontalrichtung (Y) bewegbar ist, die im wesentlichen mit der optischen Achse der Kamera­ einrichtung zusammenfällt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Geräteträger (16) in einer zweiten Hori­ zontalrichtung bewegbar ist, die im wesentlichen senk­ recht zur ersten Horizontalrichtung (Y) verläuft.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeich­ net durch einen Schlitten, der in der ersten Horizon­ talrichtung verfahrbar am Unterbau (2) geführt ist und den Geräteträger (16) trägt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch zumindest eine Antriebsspindel (124), die im wesentlichen senkrecht verlaufend axial am Schlitten abgestützt ist und in Eingriff mit einer am Geräteträ­ ger (16) festen Mutter (126) steht, und eine Führungs­ einrichtung (120, 122) zum Führen des Geräteträgers am Schlitten bei seiner senkrechten Bewegung.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine am Unterbau (2) feste senkrechte Säule (132) und einen an der Säule senkrecht bewegbar geführten Schlitten (138), der den Geräteträger (16) derart trägt, daß er am Schlitten in der ersten Horizontal­ richtung verfahrbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch elektromotorische Antriebsein­ richtungen für die Bewegungen des Geräteträgers (16) in den ihm möglichen Bewegungsrichtungen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine Halterung (38) für den Pro­ jektor (22) im Geräteträger (16), die eine Schwenkung des Projektors in der Weise ermöglicht, daß dabei das projizierte Musterbild (44) horizontal verlagert wird, und einen Stellantrieb (50) zum Schwenken der Halte­ rung.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, mit einem in den Projektor eingesetzten Diapositiv, dadurch gekennzeichnet, daß das Diapositiv (42) im Projektor (22) um dessen optische Achse drehbar ist und daß ein Stellantrieb (46) zum Drehen des Diaposi­ tivs vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Kameraeinrich­ tung (18, 20) gleichzeitig aus verschiedenen Richtun­ gen zwei Aufnahmen des Kopfes mit dem darauf proji­ zierten Musterbild aufnehmbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß die Kameraeinrichtung eine Kamera aufweist, die mit einer Vorrichtung versehen ist, die die den zwei Aufnahmen zugeordneten Bilder in zwei verschie­ denen Bereichen der Bildebene der Kamera erzeugt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net daß die Kameraeinrichtung zwei Kameras (18, 20) umfaßt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die eine Kamera (20) oberhalb und die andere Kamera (18) unterhalb des Projektors (22) ange­ ordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß jede Kamera (18, 20) als Videokamera ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jede Kamera (18, 20) eine digitale Video­ kamera ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch ein vom Geräteträger (16) getra­ genes Beobachtungsobjekt (24) und eine dem Beobach­ tungsobjekt zugeordnete Linsenanordnung (26), die das Beobachtungsobjekt in großer Entfernung erscheinen läßt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch eine Entfernungsmeßeinrichtung (88, 89) zur Messung der Entfernung des Kopfes von der Kameraeinrichtung (18, 20) und dem Projektor (22).
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Entfernungsmeßeinrichtung zwei Licht­ schranken mit je einem optoelektronischen Empfänger (88, 89) und einem zugeordneten Sender umfaßt, wobei die beiden Lichtschranken im wesentlichen horizontal quer zur optischen Achse der Kameraeinrichtung (18, 20) verlaufen.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, gekennzeichnet durch eine am Geräteträger (16) ange­ ordnete Beleuchtungseinrichtung (78) zur Beleuchtung des Kopfes im wesentlichen von vorn.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch eine Augenhöhlenbeleuchtungsein­ richtung (82, 84, 86), die zwei nach schräg oben ge­ richtete Beleuchtungslichtstrahlen aussendet.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch ein Kalibrierobjekt (90), das in eine Kalibrierstellung und eine Ruhestellung be­ wegbar ist, wobei das Kalibrierobjekt in seiner Kali­ brierstellung im wesentlichen die Position des Kopfes während der Messung einnimmt und in seiner Ruhestel­ lung außerhalb des Sehfeldes der Kameraeinrichtung (18, 20) angeordnet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Kalibrierobjekt (90) am Geräteträger (16) gelagert ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch zwei Ohrtaster (100), die jeweils an den Bereich zwischen einem der Ohren und dem Schädel des Kopfes anlegbar sind und mit Marken (114) verse­ hen sind, die bei angelegtem Ohrtaster zugleich mit der Vorderseite des Kopfes sichtbar sind, und eine Parallelführungseinrichtung (106) für jeden der Ohr­ taster, die eine Parallelverschiebung des jeweiligen Ohrtasters in senkrechter Richtung und in der ersten Horizontalrichtung ermöglicht.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, mit einer Sitzge­ legenheit für die Person, deren Kopf fotogrammetrisch erfaßt werden soll, dadurch gekennzeichnet, daß die Parallelführungseinrichtungen an der Sitzgelegenheit (6) angebracht sind.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, gekennzeichnet durch eine am Geräteträger (16) befe­ stigte Haube mit zwei Seitenwänden (68, 70), einer Bodenwand (72), einer oberen Wand (64) und einer Front­ wand (66), wobei die Frontwand mit einer Öffnung (74) für den Kopf versehen ist und vom Geräteträger unge­ fähr denjenigen Abstand hat, den während der Messung der Kopf vom Geräteträger hat, und wobei die Haube den Raum zwischen der Kameraeinrichtung (18, 20) und dem Projektor (22) einerseits sowie der Frontwand (66) andererseits nach außen abdunkelt.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24 in Verbindung mit einem der Ansprüche 16 und 17 sowie in Verbindung mit den Ansprüchen 19, 21 und 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Entfernungsmeßeinrichtung (88, 89), die Augen­ höhlenbeleuchtungseinrichtung (82, 84, 86), das Kali­ brierobjekt (90) und die zwei Parallelführungseinrich­ tungen (106) der Ohrtaster (100) an bzw. in der Haube (64, 66, 68, 70, 72) angeordnet sind.
26. Vorrichtung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch zumindest einen am Geräteträger (16) befestig­ ten Arm (140, 142), der sich bis zu den Orten der zwei Sender und zwei Empfänger (88, 89) erstreckt und die Sender und Empfänger trägt.
27. Vorrichtung nach den Ansprüchen 19 und 26, da­ durch gekennzeichnet, daß der zumindest eine Arm (140, 142) ferner die Augenhöhlenbeleuchtungseinrichtung (86) trägt.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26 oder 27, gekenn­ zeichnet durch eine lösbar auf den zumindest einen Arm (140, 142) und den Geräteträger (16) aufsetzbare Abdeckung (146), die den Raum zwischen der Kameraein­ richtung (18, 20) und dem Projektor (22) einerseits sowie der Entfernungsmeßeinrichtung (88, 89) anderer­ seits abdunkelt.
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