DE3511381A1 - Fluessigkeitsstrahl-schreibkopf - Google Patents

Fluessigkeitsstrahl-schreibkopf

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Description

Flüssigkeitsstrahl-Schreibkopf
Die Erfindung bezieht sich auf einen Flüssigkeitsstrahl-Schreibkopf und insbesondere auf einen Flüssigkeitsstrahl-Schreibkopf - vor allem einen Tintenstrahl-Schreibkopf, der im folgenden auch als solcher bezeichnet wird -, bei dem die aus einer gehärteten dünnen Schicht (einem Film) aus lichtempfindlichem Harz gebildeten Wände der Strömungskanäle und/oder eine Flüssigkeits- bzw. Tintenkammer umgebenden Wände an der Oberfläche eines Substrats ausgestaltet sind, auf welchem Energieerzeugungselemente für einen Tintenausstoß ausgestaltet sind, und bei dem an seiner Oberseite eine Deckplatte angeordnet ist.
Ein Tintenstrahl-Schreibkopf für Tintenstrah !schreibgeräte ist im allgemeinen mit winzigen Ausstoßöffnungen (Düsenöffnungen) , mit Tintenkanälen und mit in einem Teil dieser
ntAD ORIGINAL
Dresdner Bank (Muncheni KIo. 3939 844
Bayer. Voreinsbank (München) KIn MB 941
tt (MuM in". Mr. «-' ·1 i-e
Kanäle befindlichen Energieerzeugungselementen für einen Tintenausstoß ausgestattet.
Zur Herstellung eines solchen herkömmlichen Schreibkopfes ist beispielsweise ein Verfahren bekannt, wonach sehr kleine Nuten oder Rinnen in einem Träger aus Glas oder Metall durch einen Schneid- oder Ätzvorgang ausgebildet werden und dann der die Nuten aufweisende Träger mit einer geeigneten Platte zur Bildung der Tintenkanäle verbunden wird.
Jedoch ist bei einem nach diesem Verfahren hergestellten Kopf die Rauhigkeit der Innenwandflächen der durch einen Schneidvorgang ausgebildeten Tintenkanäle sehr groß, oder es wird in den Tintenkanälen auf Grund einer Verschiedenheit in der Atzgeschwindigke.it bzw. im Ausmaß des Ätzens eine Verziehung oder Verwindung hervorgerufen, weshalb es schwierig ist, Tintenkanäle mit einem konstanten Kanaloder Strömungswiderstand zu erhalten, woraus leicht Unregelmäßigkeiten in bezug auf den Tintenausstoßkennwert des Schreibkopfes bei seinem Gebrauch entstehen. Auch kann während des Schneidvorgangs sehr leicht ein Bruch oder ein Glätten des Trägers auftreten, so daß der Produktionsausstoß gering ist. Andererseits sind für die Durchführung des Ätzvorgangs eine Reihe von Herstellungsschritten erforderlich, was erhöhte Fertigungskosten zum Ergebnis hat.
Ferner ist ein den herkömmlichen Verfahren gemeinsamer Nachteil darin zu sehen, daß, wenn eine mit Strömungskanälen versehene Nutenplatte mit einer Platte verklebt werden soll, die mit Antriebselementen, wie elektro-mechanischenWandlerelementen (z.B. piezoelektrische Elemente) oder elektro-therrn ischen Wandlerelementen (z.B. Wärmeerzeugerelemente) als Energieerzeugungselemente für einen Tintenausstoß, die eine auf die Tinte einwirkende Ener-
gie erzeugen, um die Tinte aus den Düsenöffnungen auszustoßen und fliegende Tröpfchen zu bilden, ausgestattet ist, diese Platten miteinander auszurichten, was für eine Massenproduktion ungeeignet ist.
Für einen Tintenstrahl-Schreibkopf, mit dem die oben genannten Nachteile zu überwinden sind, wurde beispielsweise durch die JP-Patent-Offenlegungsschrift 43 876/1982 eine Konstruktion vorgeschlagen, wonach die Wände der Strömungskanäle aus einer aushärtenden dünnen Schicht (Film) eines lichtempfindlichen Harzes auf einem Substrat, an dem Tintenausstoßenergieerzeugungselemente angeordnet sind, ausgebildet und dann die Kanäle durch eine aufgesetzte Deckplatte abgeschlossen werden.
Dieser unter Verwendung eines lichtempfindlichen Harzes gefertigte Tintenstrahl-Schreibkopf ist hervorragend, soweit die Lösung der den herkömmlichen Köpfen anhaftenden Nachteile, wie niedrige Genauigkeit in der Oberflächengüte der Kanäle, komplizierte Fertigungsschritte und geringer Produktionsausstoß, betroffen ist.
Zur Erläuterung des Standes der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, wird auf die beigefügten Zeichnungen (Fig. 1 und 2) Bezug genommen, und zwar zeigen die
Fig. 1 und 2 auseinandergezogene, perspektivische Darstellungen von zwei Ausführungen für den Aufbau von Tintenstrahl-Schreibköpfen nach dem Stand der Technik.
Die in Fig. 1 und 2 gezeigten Schreibköpfe 10 haben ein Substrat (Träger) 1 aus Glas, Keramik, Kunststoff oder Metall, auf dem eine Mehrzahl (im Beispiel sind es neun) von Tintenausstoßenergieerzeugungselementen 1 angeordnet
ist, die entweder Wärmeerzeuger- oder piezoelektrische Elemente sein können. Mit den Elementen ist eine (nicht gezeigte) Verdrahtung zur Signalzufuhr verbunden. Im Fall von Wärmeerzeugungselementen wird die in den Strömungskanälen 3, in denen einzelne Elemente 2 vorgesehen sind, nahe diesen Elementen befindliche Flüssigkeit abrupt erhitzt, so daß die Energie zum Ausstoßender Tinte erzeugt wird und die Tinte aus den am Ende der Kanäle 3 ausgebildeten Ausstoßöffnungen 4 ausgespritzt wird. Im Fall von piezoelektrischen Elementen als Energieerzeugungselemente 2 wird die Energie für den Ausstoß der Tinte durch eine mechanische Vibration dieser Elemente 2 erzeugt, wodurch der Tintenausstoß bewerkstelligt wird.
Mit den einzelnen Strömungskanälen 3 steht eine Flüssigkeits- oder Tintenkammer in Verbindung, um die sich eine umgebende Wand 6B zieht, während zwischen den Kanälen 3 Kanalwände 6A liegen. Die umgebende Wand 6B und die Kanalwände 6A können aus einer dünnen, lichtempfindlichen, härtenden Harzschicht mit Hilfe der Photolithographie, d.h. Photogravüre,gebildet sein.
An dem Substrat 1 mit den Kanälen 3 sowie der Tintenkammer 5, die auf diese Weise ausgebildet wurden, wird eine Deckplatte 7 angebracht, die im allgemeinen aus Glas, Keramik, Kunststoff oder Metall besteht,wobei beispielsweise an der verbindenden Fläche der Deckplatte 7 eine Schicht 8 aus lichtempfindlichem Harz ausgestaltet wird.
Diese Schicht 8 kann durch Aufbringen von flüssigem, lichtempfindlichen Harz auf die Platte 7 mit Hilfe eines Spin-(Dral1-)Beschichtungsverfahrens oder durch Laminieren von trockenen Filmen aus lichtempfindlichem Harz erzeugt werden. In der Deckplatte 7 sind Tintenzufuhroffnungen 9 vorhanden. Der Schreibkopf 10 wird schließlich durch Ver-
binden der mit der Harzschicht 8 sowie den Zufuhröffnungen
versehenen Deckplatte 7 mit den oberen Flächen der umgebenden Wand 6B und der Kanalwände 6A fertiggestellt.
Die in Fig. 1 und 2 gezeigten Beispiele sind einander gleichartig mit Ausnahme eines Teils 6C der umgebenden Wand 6B und der Kanalwände 6A. Der Flüssigkeitsausstoßvorgang bei dem auf diese Weise gefertigten Schreibkopf 10 ist allgemein bekannt und braucht deshalb nicht erläutert zu werden.
Bei dem herkömmlichen, unter Verwendung von lichtempfindlichem Harz gefertigten Sch'reibkopf ist es jedoch, wenn die aus einer härtenden Schicht eines lichtempfindlichen Harzes gebildeten Kanalwände 6A und die umgebende Wand 6B für die an die Kanalwände anschließende Tintenkammer mit der Deckplatte mit einer härtenden Schicht durch Kleben fest verbunden werden, schwierig gewesen, über die gesamte Verbindungsfläche diese Teile miteinander in innige Berührung zu bringen, und deshalb wurden die im folgenden erläuterten Vorgehensweisen insbesondere ergriffen.
1. Auf die Verbindungsfläche der aus Glas, Keramik, Metall oder Kunststoff gefertigten Deckplatte wurde im Spin-Beschichtungsverfahren gleichförmig ein Epoxy- oder ein Akryl-Klebemittel in einer Stärke von 3 - aufgetragen, worauf die Verbindung mit der oberen Fläche der Wand aus der lichtempfindlichen Harzschicht hergestellt wird,
so daß das Klebemittel aushärtet.
2. Die Verbindungsfläche der Deckplatte wurde im Spin-Verfahren mit dem Klebemittel beschichtet, worauf dieses vorbereitend erhitzt wurde, um es in die B-Stufe zu bringen. Anschließend wurde die Deckplatte mit den oberen Flächen der aus der gehärteten, lichtempfindlichen Harzschicht ge-
bildeten Wände verbunden, wobei das Klebemtitel im wesentlichen ausgehärtet wurde.
3. Die aus einem thermoplastischen Harzmaterial, wie Akrylharz, ABS-Harz oder Polyäthylen gebildete Deckplatte wurde direkt thermisch mit der oberen Fläche der aus der gehärteten, lichtempfindlichen Harzschicht bestehenden Wände verschmolzen.
4. Es wurde eine lichtempfindliche Harzschicht auf der Verbindungsfläche der Deckplatte zum Haften gebracht. Die Deckplatte wurde mit der oberen Fläche der Wände aus der lichtempfindlichen Harzschicht unter Einstrahlen von Licht verbunden, womit das Aushärten bewirkt wurde.
Bei jeder der oben beschriebenen Vorgehensweisen können jedoch an der Verbindungsfläche zwischen den Wänden aus der lichtempfindlichen, gehärteten Harzschicht und der Deckplatte Blasen zurückbleiben. Wenn die beiden verbundenen Bauteile stark gegeneinander gepreßt werden, um sie miteinander in innige Anlage zu bringen, so wird jedoch auch das an der Verbindungsfläche der Deckplatte befindliche Klebemittel und lichtempfindliche Harz zum Hineinragen in die Strömungskanäle 4 gebracht, die damit verstopft werden, was ein Problem in bezug auf die Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit dieser Verbindungsfläche entstehen läßt.
Selbst wenn der Haftvorgang vollkommen ausgeführt wurde, so wurden jedoch Spannungen und Verziehungen durch den Unterschied in der Haftfestigkeit, der sich aus dem Unterschied im Haftflächenbereich ergibt, hervorgerufen, was manchmal zum Auftreten eines Abschälens oder Abhebens der Deckplatte und/oder zur Zerstörung des Schreibkopfes führte.
Die Erfindung wurde im Hinblick auf die oben herausgestellten Nachteile konzipiert, und es ist ihre Aufgabe, einen Flüssigkeitsstrahl-Schreibkopf zu schaffen, der von Mängeln frei und in hohem Maß zuverlässig sowie betriebssicher ist, wobei die innige Anlage und Befestigung der StrömungskanaWände aus einer gehärteten, lichtempfindlichen, filmartigen Harzschicht auf der Oberfläche eines Substrats sowie einer damit verbundenen, eine Flüssigkeitskammer umgebenden Wand an einer Deckplatte, die mit der oberen Fläche dieser Wände zusammengefügt wird, in einem guten Zustand über die gesamte verbundene Fläche erreicht wird.
Ein Ziel der Erfindung liegt auch darin, einen Tintenstrahl-Schreibkopf zu schaffen, bei dem Wandteile zwischen einem Substrat und einer parallel dazu angeordneten, das Substrat überdeckenden Deckplatte aus einem härtenden Film eines lichtempfindlichen Harzes wie auch Flüssigkeitsströmungskanäle und eine damit in Verbindung stehende Flüssigkeitskammer von den Wandteilen gebildet werden, wobei die maximale Breite der Wandteile das Doppelte oder weniger als das Doppelte der minimalen Breite dieser Wandteile ist.
Der Erfindungsgegenstand wird anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 3 eine auseinandergezogene, perspektivische Darstellung für den Aufbau eines Tintenstrahl-Schreibkopfes j gemäß der Erfindung;
Fig. 4 eine schematische Ansicht, die ein Beispiel für den fehlerhaften Zustand gibt, der an der Verbindungsfläche eines Tintenstrahl-Schreibkopfes nach dem j Stand der Technik auftritt. !
Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform kommen die oben beschriebenen Klebevorgänge, die Vorgänge zum Anbringen einer lichtempfindlichen Harzschicht an der Verbindungsfläche der Deckplatte, deren Verbinden mit der oberen Fläche der aus einer gehärteten, lichtempfindlichen Harzschicht gebildeten Wandteile und das sensibilisierende Härten zur Anwendung. Das Substrat 1 besteht aus Glas oder Keramik. Eine gewünschte Anzahl von Energieerzeugungselementen 2 für den Tintenausstoß wird auf dem Substrat 1 angebracht; an die Elemente 2 wird ein (nicht gezeigtes) Verdrahtungsteil für die Signalzufuhr angeschlossen.
Die Wandteile 6A, 6B und 6C sind aus einer härtenden, licht empfindlichen, dünnen Harzschicht gebildet, wobei die Wandteile 6C Stützwände sind, die mit der Tinte nicht unmittelbar in Berührung sind, jedoch im Hinblick auf das Anbringen der Deckplatte 7 an notwendigen Stellen vorgesehen werden. Die diese Wandteile 6A, 6B, 6C bildenden lichtempfindlichen Harzschichten können nach einem bekannten photolithographischen Verfahren gefertigt werden.
Bei der gezeigten Ausführungsform sind die Wandbreiten LA, LB und LC der Wandteile 6A, 6B und 6C einander im wesentlichen gleich, wehrend im Fall der Fig. 1 die Breite LA der Kanalwände 6A und die Breite LB der die Tintenkammer 5 umgebenden Wände 6B im wesentlichen einander gleich sind, die Breite LC der Wandteile 6C an der Ecke zwischen einer Kanalwand 6A und einer umgebenden Wand 6B aber erheblich größer ist.
Auch bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist die Breite der Kanalwände 6A unterschiedlich zur Breite LB der umgebenden Wand 6B, wobei die Breite LB größer ist als die Breite LA.
Im Gegensatz hierzu sind diese Wandbreiten bei dem Gegenstand der Erfindung im wesentlichen zueinander gleich, wodurch es möglich ist, einen Mangel an der Verbindungsfläche, auf den noch näher eingegangen werden wird, zu beseitigen.
Die Deckplatte 7 (Fig. 3) besteht aus Glas oder Keramik und ist mit einer Schicht 8 eines lichtempfindlichen Harzes versehen. Zur Verbindung der die Harzschicht 8 aufweisenden Deckplatte 7 mit den oberen Flächen der Wandteile 6A, 6B und 6C kann ein Verfahren, wie es im Zusammenhang mit dem Stand der Technik erläutert wurde, zur Anwendung kommen.
Im Hinblick auf die Tatsache, daß die Wandbreiten betreffende Bedingungen in hohem Maß das Auftreten des oben angedeuteten Nachteils oder Mangels an der Verbindungsfläche beeinflussen, wurden seitens des Erfinders Klebeversuche unter Veränderung der Breiten der einzelnen aus dem erwähnten lichtempfindlichen, härtenden und filmartigen Harz gebildeten Wände bei der Verbindung der Deckplatte mit dem Substrat durchgeführt.
Die Verklebebedingungen und das Ergebnis der Zustandsprüfung nach dem Verkleben sind in der Tabelle am Ende der Beschreibung aufgeführt.
Die Prüfung nach dem Kleben wurde durch Betrachten von der Oberfläche der Deckplatte 7 her mit einem metallurgischen Mikroskop ausgeführt. Es wurden die Stellen, an denen Mängel, z.B. Restluft, vorhanden waren, gezählt. Die Fig. 4 zeigt schematisch einen nahe dem Eckteil 6C von Fig. 1 aufgetretenen Mangel, d.h. die schraffierten Bereiche in Fig. 4 stellen solche dar, an denen keine innige Berührung wegen vorhandener Rest-luft erreicht wurde.
BAD OrtiGiNAL
Wie aus der Tabelle deutlich wird, trat bei den Beispielen, bei denen das Abmessungsverhältnis zwischen dem schmälsten und dem breitesten Teil der Kanalwände, der umgebenden Wand und der Stützwand, die aus dem gehärteten, lichtempfindlichen Harz gebildet sind, drei oder größer ist, d.h. die Versuche Nr. 1, 2, 6, 7 und 8, eine Anzahl von Mangeln auf, während bei den Beispielen, bei denen dieses Abmessungs verhältnis zwei oder geringer ist, d.h. die Versuche Nr. 3, 4, 5, 9, 10 und 11, die Anzahl der Mängel stark vermindert ist. Insbesondere ist bei den Beispielen, bei denen das Abmessungsverhältnis eins ist, d.h. die Versuche Nr. 4 und 10, und bei den Beispielen, bei denen das Abmessungsverhältnis LA/LB zwei ist, d.h. die Versuche Nr. 5 und 11, die Anzahl der Mängel bemerkenswert gering, so daß man sagen kann, daß d Le Zuverlässigkeit an der verbundenen Fläche sehr hoch ist.
Als Klebeverfahren wurde vorher der Fall genannt, wonach eine lichtempfindliche Harzschicht an der Verbindungsfläche der Deckplatte 7 angebracht und die Platte mit der oberen Fläche der oben beschriebenen Wände aus gehärtetem, lichtempfindlichen Harz verbunden und anschließend Licht zur Einwirkung gebracht wird, um das Härten auszuführen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf ein mit diesem Klebeverfahren erzeugtes Produkt beschränkt, sondern es kann selbstverständlich ein Erzeugnis auch nach dem folgenden Verfahren gefertigt werden:
1. Auf die Verbindungsfläche der Deckplatte wird im Spin-Beschichtungsverfahren ein Epoxy- oder Akryl-Klebemittel mit einer Stärke von 3 - 4 ja aufgebracht, die Deckplatte wird mit den oberen Flächen der Wände aus lichtempfindlichem, gehärteten Harz verbunden und das Klebemittel wird ausgehärtet.
2. Das unter Punkt 1- genannte Klebemittel wird im Spin-Beschichtungsverfahren aufgebracht, es wird vorbereitend erhitzt und in eine sog. B-Stufe überführt, die Platte wird mit den oberen Flächen der aus lichtempfindlichem Harz gebildeten Wände verbunden und das Klebemittel wird ausgehärtet.
3. Die aus einem thermoplastischen Harz, wie Akrylharz, ABS-Harz oder Polyäthylen bestehende Deckplatte wird unmittelbar mit den oberen Flächen der Wände aus lichtempfindlichem Harz unter Wärmeeinwirkung verschmolzen.
Wenn eine gehärtete Filmschicht aus lichtempfindlichem Harz als Deckplatte zur Anwendung kommt, so kann auch ein lichtempfindlicher Harzfilm mit einer Wand aus einer lichtempfindlichen, härt-enden Harzschicht in einfacher Weise verklebt werden, worauf das lichtempfindliche Harz durch Licht ausgehärtet werden kann.
Wird ein lichtempfindlicher Harzfilm für die Verbindung der Deckplatte verwendet, so ist es ferner erwünscht, lichtempfindliche Harzfilme an den einander gegenüberliegenden Flächen der Deckplatte vorzusehen, und zwar deshalb, weil die aus dem Härten der lichtempfindlichen Harzfilme rührende Kontraktionskraft od. dgl. ausgeglichen wird, was es möglich macht, eine zuverlässigere Verbindung zu erreichen.
Selbstverständlich kann das Härten des lichtempfindlichen Harzes nicht nur durch Anwendung von Lichtenergie bewerkstelligt werden, sondern auch durch Anwendung von Wärmeenergie zusammen mit Lichtenergie.
Wie beschrieben wurde, werden gemäß der Erfindung Strömungskanäle und/oder eine mit diesen in Verbindung stehende Flüssigkeitskammer zwischen Wandteilen, die aus
einer gehärteten Filmschicht eines lichtempfindlichen Harzes gefertigt sind, gebildet, wobei an den Wandteilen ein Substrat und eine Deckplatte vorhanden sind. Die maximale Breite der Wandteile des Tintenstrahl-Schreibkopfes, der als unitärer Schreibkopf gefertigt werden kann, beträgt das Doppelte oder weniger als das Doppelte der minimalen Wandbreite, weshalb bei einem Verbinden der Deckplatte mit den oberen Flächen der substratseitigen Wandteile das Auftreten von Mangeln, wie zurückbleibende Blasen, unterdrückt werden kann, um das Aufrechterhalten eines guten Haft- oder Klebezustands zu gewährleisten, so daß im Ergebnis ein in hohem Maß zuverlässiger und betriebssicherer Schreibkopf gescha-ffen wird.
Ferner wird gemäß der Erfindung nicht nur das Abschälen oder Abheben der Deckplatte, sondern auch ein Verziehen des Schreibkopfes, das aus dem Unterschied im Haftflächenbereich resultiert, ausgeschaltet, so daß also ein betriebssicherer Schreibkopf mit ausgezeichneten Aufzeichnungskennwerten erhalten wird.
BAD Cft!<s!NAL
Tabelle
Klebebedingungen
(10 Muster für jede Bedingung)
LB LC Klebe andere Prüfungsergebnis der Klebezustände
(Mittelwert von 10 Mustern)
reil 3b Teil 3c - L18 1 Gesamtzahl der
Mängel
Nr. Breite jeder Wand aus gehärtetem,
lichtempfindlichen Harz
500 (Jl) 1000(JW) druck Bedingungen Zahl der Mängel an
Verbindungsbere ichen
72 60 O O
i·... _,. . LA 300 - 1,0 bar Teil 3a 41 - O O 132
! 1 100(JA) 200 200 ti eine O 2 i 2 O 41
2 ti 100 100 Il Glasplatte
mit einer
O 1 1 4
ti 50 50 11 Stärke von
0,7 mm
O O O 2
4 Il 500 1000 '- wurde als
Deckplatte
O 95 , 82 O
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Il 300 . - Il verwendet O 70 177
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Claims (8)

Patentansprüche
1. Flüssigkeitsstrahl-Schreibkocf, in dem zwischen eir.er. strat und einer dieses überdeckenden Deckplatte unter wendung einer gehärteten Filmschicht eines lichtereri. chen Harzes Wandteile ausgebildet sowie Flüssigkei*s= mungskanäle und/oder eine mit diesen Kanälen ir. Verhi: dung stehende Flüssigkeitskammer durch die Wandtei.e abgegrenzt sind, dadurch gekennzeichnet, da."i die rraxi· male Breite der Wandteile [Sk, 63, SC) das Zv.-eifacr.e weniger als das Zweifache der minimalen Breite der W; teile beträgt.
2. Schreibkopf nach Anspruch 1, dadurch gekenr.zc-.chneL, da.' die Deckplatte (7) aus einer gehärteten Filmschicht eir.t lichtempfindlichen Harzes gebildet ist.
BAD
Ofesaner Ban« A'.-cKeri i !3 Ϊ939Μ-:
Bay« VefeinsbirK .«Au-v.-·«*· <>j tea W
3. Schreibkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckplatte (7) aus einem unter Glas, keramischen Werkstoffen, Metallen und Kunststoffen ausgewählten Material gebildet ist.
4. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ausstoßenergie erzeugende Elemente (2) zum Ausstoßen einer Flüssigkeit aus mit den Flüssigkeitsstromungskanälen (3) in Verbindung stehenden Ausstoßöffnungen (4) und zum Bilden von fliegenden Tröpfchen vorhanden sind.
5. Schreibkopf nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausstoßenergieerzeugungselemente elektro-thermische Wandlerelemente sind.
6. Schreibkopf nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausstoßenergieerzeugungselemente elektro-mechanische Wandlerelemente sind.
7. Schreibkopf nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein lichtempfindlicher, härtender Harzfilm (8) zwischen der Deckplatte (7) und den Wandteilen (6A, 6B, 6C) vorgesehen ist.
8. Schreibkopf nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Klebemittelschicht zwischen der Deckplatte und
den Wandteilen vorgesehen ist.
DE19853511381 1984-03-31 1985-03-28 Flüssigkeitsstrahl-Schreibkopf Expired - Lifetime DE3511381C2 (de)

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