DE3422868C2 - - Google Patents
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- G01R31/2832—Specific tests of electronic circuits not provided for elsewhere
- G01R31/2834—Automated test systems [ATE]; using microprocessors or computers
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- G—PHYSICS
- G01—MEASURING; TESTING
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Fehlerdiagnose wenigstens einer an einer elektronischen
Regeleinheit angeschlossenen Eingangs- oder Ausgangseinheit
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei im Rahmen der vorliegenden Erfindung in Betracht
kommenden Eingangseinheiten handelt es sich um Elemente, wie
beispielsweise Sensoren zur Erfassung einer Vielzahl von
Parametern, welche die Funktion eines geregelten Objektes
angeben und welche durch eine an die Sensoren angekoppelte
elektronische Regeleinheit verarbeitet werden. Entsprechend
handelt es sich bei den Ausgangseinheiten um Aktoren, welche
durch als Ausgangssignale der elektronischen Regeleinheit
erzeugte Regelsignale geregelt werden. Die Ausgangssignale
werden dabei auf der Basis beispielsweise von durch die
vorgenannten Sensoren gelieferten Parameterwerte erzeugt.
Ist das geregelte Objekt beispielsweise ein elektronisches
Regelsystem zur Regelung des Betriebs einer Verbrennungs
kraftmaschine, so handelt es sich bei den Eingangseinheiten
beispielsweise um verschiedene Sensoren zur Erfassung einer
Vielzahl von Maschinenbetriebsparametern, wie beispielsweise
der Maschinendrehzahl, dem Ansaugrohrdruck, der Maschinen
temperatur und der Drosselklappenöffnung. Beispielsweise für
Ausgangseinheiten sind ein Kraftstoffeinspritzventil, ein
Zusatzluftmengen-Regelventil als Nebenschluß für eine
Drosselklappe, ein Luft/Kraftstoff-Verhältnis-Regelventil
sowie verschiedene andere Regelelemente vorhanden.
Ausgangssignale der Eingangselemente der vorgenannten Art
werden durch die elektronische Regeleinheit verarbeitet,
wobei die Ausgangseinheit durch ein Regelausgangssignal der
elektronischen Regeleinheit betätigt wird, das mit den
Ergebnissen der Verarbeitung übereinstimmt, wodurch die
Funktion des geregelten Objektes geregelt wird. Eine
richtige Regelung ist nicht durchführbar, wenn eine Ein
gangs- oder Ausgangseinheit eine Fehlfunktion hervorruft. Um
eine Situation zu vermeiden, in der die elektronische
Regeleinheit aufgrund einer Fehlfunktion in einer Eingangs-
oder Ausgangseinheit falsch arbeitet, kommt in bekannter
Weise ein Verfahren zur Anwendung, bei dem eine Fehlfunktion
in der Eingangs- oder Ausgangseinheit erfaßt wird und bei
Erfassung einer Fehlfunktion entweder ein Alarmsignal
erzeugt oder eine Kompensation des Fehlers durchgeführt
wird.
Für eine Vielzahl von Anwendungsfällen kommt dabei ein
Verfahren zur Anwendung, wie es in der JP-OS 54-141926
beschrieben ist. Dabei wird ein den Betriebszustand der
Eingangs- oder Ausgangseinheit anzeigendes Signal erzeugt,
der Pegel dieses Signals überwacht und eine Entscheidung
getroffen, daß die Eingangs- oder Ausgangseinheit falsch
arbeitet, wenn das Signal eine obere oder eine untere Grenze eines
Normalpegels übersteigt bzw. unterschreitet. In einem Speicher, der beispiels
weise durch einen Speicher mit wahlfreiem Zugriff gebildet
wird, wird eine Information gespeichert, die ein Maß für
eine Fehlfunktion ist, um festzulegen, ob eine vorgegebene
Alarmwirkung oder eine vorgegebene Fehlerkompensationswir
kung durchzuführen ist, wenn die Fehlfunktion erfaßt ist.
Bei einem derartigen Verfahren zur Erfassung einer Fehlfunk
tion, bei dem diese lediglich auf der Basis einer einzigen
Unterscheidung bestimmt und die als Maß für diese darstellen
de Information in einem Speicher gesperrt wird, können
Fälle auftreten, in denen eine Fehlerinformation lediglich
aufgrund des zufälligen Auftretens eines externen Rauschens
in den Speicher eingeschrieben wird, selbst wenn in der
Eingangs- und Ausgangseinheit keine Fehlfunktion auftritt.
Wird eine derartige fehlerhafte Information in den Speicher
eingeschrieben, so kann eine genaue Festlegung nicht
erfolgen, ob eine Eingangs- oder Ausgangseinheit fehlerhaft
arbeitet. Die elektronische Regeleinheit kann daher in der
Weise fehlerhaft arbeiten, daß die Alarmfunktion oder die
Fehlerkompensationsfunktion bei einer auftretenden Fehlfunk
tion nicht realisiert wird, oder daß eine unnötige Fehler
kompensationsfunktion realisiert wird, wenn eine Fehlfunk
tion tatsächlich nicht vorhanden ist.
Aus der DE-OS 31 46 566 ist ein Verfahren zur Erfassung von
Fehlfunktionen durch Fehlerdiagnosen der gattungsgemäßen Art
beschrieben, das bei Haushaltsgeräten angewendet wird. Wenn
eine Fehlfunktion festgestellt wird, wird ein Fehlersignal
erzeugt, das angezeigt oder so lange in einer Speicher
schaltung abgespeichert wird, bis es durch eine Diagnosemaß
nahme abgefragt wird. Irgendwelche Maßnahmen zum Verhindern
einer zufälligen Fehlfunktionsanzeige durch Rauschen oder
dgl. und einer entsprechenden fehlerhaften Diagnoseinforma
tion sind dabei nicht vorhanden. Außerdem wird dieses
Problem fehlerhafter Fehlfunktionsanzeigen auch nicht in
Betracht gezogen.
Aus der DE-AS 23 57 104 ist ein Verfahren zur Erfassung von
Fehlfunktionen durch Fehlerdiagnosen bekannt, das bei
Überwachung der Sollstellungen eines Stellgliedes angewendet
wird, um sicher festzustellen, ob die durch den zuletzt
gegebenen Stellbefehl eingenommene Lage auch tatsächlich
beibehalten oder unbefohlen wieder verlassen worden ist. Mit
dem bekannten Verfahren soll der Nachteil verzögerter
Endlagenfehlermeldungen behoben werden. Zu diesem Zweck ist
eine Schaltungsanordnung vorgesehen, die sofort darauf
anspricht, wenn das Stellglied die Sollendlage verläßt.
Sollwerte für die Endlagen werden abgespeichert und mit
Rückmeldesignalen verglichen. Beim Auftreten von Abweichun
gen werden Fehlersignale erzeugt. Es wird jedoch nicht
überprüft, ob diese Fehlersignale fehlerbehaftet sind.
Aus "elektronikpraxis", Nr. 12, Dez. 1981, S. 30 bis 41, ist
lediglich die Maßnahme der Datenerfassung unter Verwendung
von Mikroprozessoren in einem Mikrocomputersystem für die
digitale Steuerung der Zündung und Einspritzung bei Kraft
fahrzeugen bekannt. Eine Regeleinheit mit einer Überwa
chungseinrichtung ist dabei jedoch nicht vorhanden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren der in Rede stehenden Art anzugeben, mit dem mit
erhöhter Zuverlässigkeit Fehlfunktionen der Eingangs- oder
Ausgangseinheit festgestellt werden können.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genann
ten Art erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnen
den Teils des Patentanspruchs 1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind in
entsprechenden Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den Figuren
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigt.
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer elektronischen Regelein
heit, für die das erfindungsgemäße Verfahren
anwendbar ist;
Fig. 2 ein Flußdiagramm, aus dem die generellen Eigen
schaf
ten von Unterprogrammen zur Realisierung einer Feh
lererfassung sowie Alarm- und Fehlerkompensations
funktionen gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
ersichtlich sind; und
Fig. 3 ein Flußdiagramm, aus dem Einzelheiten von Unter
programmen zur Realisierung der Fehlererfassung
sowie von Alarm- und Fehlerkompensationsfunktionen
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren ersichtlich
sind.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird im
folgenden anhand der Figuren beschrieben.
Fig. 1 zeigt ein Beispiel des Aufbaues einer elektronischen
Regeleinheit 10, für die das erfindungsgemäße Verfahren an
wendbar ist. Diese elektronische Regeleinheit 10 dient zur
Versorgung einer nicht dargestellten Fahrzeug-Verbrennungs
kraftmaschine (Maschine) mit erforderlichen Kraftstoffmengen, die
derart an Betriebsbedingungen der Maschine angepaßt sind,
daß deren Betriebseigenschaften optimiert werden. Die
elektronische Regeleinheit 10 dient dabei auch zur Reali
sierung von Alarm- und Fehlerkompensationsfunktionen,
wenn eine Fehlfunktion
bei verschiedenen Sensoren und Einspritzventilen auf
tritt, wie dies im folgenden noch genauer erläutert wird.
Diese Sensoren und Einspritzventile bilden Eingangs- und
Ausgangseinheiten. Speziell enthält die elektronische
Regeleinheit 10 einen Zentralprozessor 101 (im folgenden
CPU genannt), der eine vorgegebene Anzahl von Programm-
Zeittaktgebern für die Fehlfunktionserfassung, einen
Speicher mit wahlfreiem Zugriff 102 (im folgenden RAM ge
nannt) zur Zwischenspeicherung verschiedener Daten sowie
einen Festwertspeicher 103 (im folgenden ROM genannt)
zur Speicherung eines Regelprogramms enthält. Das Regel
programm dient dabei zur Berechnung der zuzuführenden
Kraftstoffmenge, verschiedener Wertetabellen sowie von
Regelprogrammen für eine Eingangs/Ausgangseinheit-Fehler
erfassung und zur Realisierung von Alarm- und Fehlerkom
pensationsfunktionen. Die CPU 101, das RAM 102 sowie das
ROM 103 sind durch einen Bus 104 und über diesen mit
einem Eingangszähler 105, einem Analog-Digital-Wandler
106, einer Eingangs/Ausgangseinheit 107 sowie einem einem Einspritzventil 18 vorgeschalteten Aus
gangszähler 108 verbunden.
Der Eingangszähler 105 erhält ein von einem Maschinendreh
zahlsensor (Ne-Sensor) 20 geliefertes Signal, das ein Maß für die Ma
schinendrehzahl Ne ist. Der Analog-Digital-Wandler 106
empfängt über eine Signalverarbeitungsschaltung 109
sequentiell Ausgangssignale von einem Sensor 11 zur Er
fassung der Drosselklappenöffnung R TH , einem Sensor 12
zur Erfassung des Ansaugrohr-Absolutdruckes PBA, einem
Sensor 13 zur Erfassung der Maschinenkühlwassertemperatur TW
sowie einem O₂-Sensor 14 zur Erfassung der Konzentration
einer Abgaskomponente. In die Eingangs/Ausgangseinheit 107
der elektronischen Regeleinheit 10 werden über eine Pegel
schieberstufe (Pegelkorrekturschaltung) 110 Signale von einem Maschinenstarterschal
ter 15 und einem Zündschalter 16 eingespeist, welche an
zeigen, ob die entsprechenden Schalter eingeschaltet (ge
schlossen) oder ausgeschaltet (offen) sind. Über eine
Treiberschaltung 111 ist an die Eingangs/Ausgangseinheit
107 eine lichtemittierende Diode 17 angekoppelt, welche
die Fehlerfunktion der Eingangs- und Ausgangseinheit 107 an
zeigt.
Die CPU 101 berechnet synchron mit der Erzeugung eines vor
gegebenen Regelsignals, beispielsweise eines Drehzahlsig
nalimpulses vom Ne-Sensor 20, einen Betrag des der Ma
schine zuzuführenden einzuspritzenden Kraftstoffes auf der
Basis der Signale von den verschiedenen vorgenannten
Sensoren 11 bis 16, 18, 20 und liefert einen der berechneten Kraftstoffein
spritzmenge entsprechenden Ausgangswert sequentiell zum
Ausgangszähler 108. Dieser Ausgangszähler 108 zählt für
eine mit dem vorgenannten Ausgangswert übereinstimmende
Zeitperiode und speist gleichzeitig sein Ausgangssignal
in eine Treiberschaltung 112 ein. Diese Treiberschaltung 112
öffnet die Einspritzventile 18 für die Dauer der Aufnahme
des Ausgangssignals des Ausgangszählers 108, wodurch die Maschine
die erforderliche Kraftstoffmenge in Übereinstimmung mit
ihren Betriebszustand erhält.
Wie im folgenden noch genauer erläutert wird, arbeitet die
elektronische Regeleinheit 10 ein vorgegebenes Fehlerer
fassungs-Unterprogramm synchron mit der Erzeugung des
Maschinendrehzahlsignals ab. Andererseits kann das Fehlerer
fassungs-Unterprogramm auch synchron mit der Erzeugung
eines in konstanten Zeitintervallen erzeugten Unterbre
chungssignals erfolgen. Gemäß dem Hilfsprogramm dient
die elektrische Regeleinheit 10 speziell zur Bestimmung,
ob eine Fehlfunktion der Eingangs- und
Ausgangseinheiten, nämlich aller Sensoren, Schalter und
Einspritzventile 11 bis 16, 18, 20, aufgetreten ist.
Diese Bestimmung erfolgt auf der Basis der Ausgangssignale
dieser Elemente, die ein Maß für deren Betriebsbedingungen
sind. Bei Feststellung, daß eine der Eingangs- oder Aus
gangseinheiten 11 bis 16, 18, 20 fehlerhaft arbeitet, schreibt die elektroni
sche Regeleinheit 10 gemäß dem vorgenannten Zyklus ein
als vorgegebene Fehlerinformation dienendes Fehlerdiagnosesignal
in einen ersten vorgegebenen Adreßbereich des RAM 102
ein, wobei dies für eine als fehlerhaft bestimmte Ein
gangs- oder Ausgangseinheit 11 bis 16, 18, 20 erfolgt. Folgend auf die
se erste Bestimmung bestimmt die elektronische Regelein
heit 10 erneut, ob eine Fehlfunktion in der anfänglich
als fehlerhaft bestimmten Eingangs- oder Ausgangseinheit 11 bis 16, 18, 20
vorhanden ist. Ergibt sich als Ergebnis dieser zweiten
Bestimmung, daß das spezielle Element weiterhin fehler
haft ist, so schreibt die elektronische Regeleinheit 10
das entsprechende Fehlerdiagnosesignal in einen zweiten
vorgegebenen Adreßbereich des RAM 102 ein.
Fig. 2 zeigt die generellen Merkmale eines Programms für
das erfindungsgemäße Fehlererfassungsverfahren. Das lau
fende Programm wird durch Impulse des Maschinendrehzahl
signals abgerufen. In Fig. 2 bezeichnen Bezugszeichen
nFS 1, nFS 2 die Fehlerdiagnosesignale zur Fehlerfestlegung
bzw. gespeicherte codierte Informationen, die in den
ersten und zweiten Speicherbereich des RAM 102 (Fig. 1)
eingeschrieben sind.
Zunächst bestimmt die CPU 101 in einem Entscheidungsschritt
1, ob das erste gespeicherte Fehlerdiagnosesignal nFS 1 einen Wert
von 0 besitzt. Ist diese Entscheidung bestätigend (ja),
d. h., arbeiten alle einer Fehlererfassung unterzogenen
Einheiten (beispielsweise die Sensoren, Schalter und Ven
tile 11 bis 6, 18, 20 in Fig. 1), so schreitet das Pro
gramm zu einem Schritt 2 fort, in der das zweite gespeicher
te Fehlerdiagnosesignal nFS 2 auf 0 gelöscht wird, wodurch ange
zeigt wird, daß alle der Fehlererfassung unterzogenen
Einheiten normal arbeiten. Wenn festgestellt wird, daß
das erste gespeicherte Fehlerdiagnosesignal NFS 1 einen Wert von
0 hat, so wird daher das zweite gespeicherte Fehlerdiagnose-
Signal nFS 2 immer auf 0 gesetzt und alle Alarm- und
Fehlerkompensationsfunktionen werden gelöscht, wodurch eine
falsche Fehlererfassung vor ihrem Auftreten verhindert
wird. Sodann bestimmt die CPU 101 in einem Schritt 4, ob
der Ausgangssignalpegel der einer Fehlererfassung unter
zogenen Einheiten normal ist, um zu bestimmen, ob diese
eine Fehlfunktion erzeugen oder nicht. Werden
alle Einheiten auf der Basis der Ausgangssignalpegel als
fehlerfrei gefunden, so erzeugt die CPU 101 keinen Fehler-
code-Schreibbefehl. Arbeitet jedoch andererseits eine der
Einheiten fehlerhaft, so liefert die CPU 101 einen Befehl,
als Funktion dessen ein Fehlerdiagnosesignal der anfangs
als fehlerhaft erfaßten Einheit (Eingangs- oder Ausgangs
einheit) entspricht, in den ersten vorgegebenen Adreß
bereich des RAM 102 eingeschrieben wird, worauf die
Abarbeitung des laufenden Programms beendet wird.
Ist die im Schritt 1 getroffene Entscheidung negativ
(nein), so schreitet das Programm zu einem Schritt 5
fort, indem bestimmt wird, ob das zweite gespeicherte
Fehlerdiagnosesignal nFS 2 einen Wert von 0 besitzt. Ist die
Antwort im Schritt 5 bestätigend (ja), d. h., ist eine
Fehlfunktion in einer einer Fehlererfassung unterzogenen
Einheit auf der Basis des ersten gespeicherten Fehlerdiagnosesignals
nFS 1 aber noch nicht ein zweites Mal auf der Basis des
zweiten gespeicherten Fehlerdiagnosesignals nFS 2 festgestellt, so
wird, wie dies im folgenden anhand von Fig. 3 noch genauer
beschrieben wird, in einem Schritt 6 lediglich hinsicht
lich der des ersten gespeicherten Fehlerdiagnosesignals nFS 1 ent
sprechenden Einheit, nämlich der anfänglich als fehler
haft bestimmten Einheit festgestellt, ob die Fehlfunktion
ein zweites Mal auftritt. Speziell wird also lediglich
die Einheit, die dem im ersten Speicherbereich des RAM
102 gespeicherten Fehlerdiagnosesignals entspricht, über eine vor
gegebene Zeitperiode überwacht, wie dies im folgenden
anhand von Fig. 3 beschrieben wird. Während dieser Zeit
periode wird die Abarbeitung eines Programms zur Über
wachung der anderen einer Fehlererfassung unterzogenen
Einheiten beispielsweise durch einen Sprungbefehl in
der CPU 101 unterbunden, wonach die Abarbeitung des lau
fenden Programms endet.
Ist das Ergebnis der Abarbeitung im Entscheidungsschritt
5 negativ (nein), so schreitet das Programm zu einem
Schritt 7 fort, indem eine Entscheidung getroffen wird,
ob die gespeicherten Fehlerdiagnosesignale nFS 1, nFS 2 überein
stimmen oder nicht. Wie oben beschrieben, ist die An
ordnung so getroffen, daß nach der Bestimmung im Schritt 1
des ersten gespeicherten Fehlerdiagnosesignals nFS 1 als 0 eine
Überwachung lediglich gemäß dem Schritt 6 in Bezug auf die
dem Fehlerdiagnosesignal entsprechende Einheit erfolgt, wobei die
ser Schritt 6 auf die Abarbeitung des Schrittes 5 folgend
abgearbeitet wird. Eine Nichtübereinstimmung zwischen
den beiden Fehlerdiagnosesignalen nFS 1, nFS 2 tritt daher gewöhnlich
nicht auf. Der Grund liegt darin, daß das Programm ledig
lich einer von zwei Alternativen folgen kann. Speziell
verschwindet entweder die fehlerhafte Bedingung während
der vorgenannten Überwachungsfunktion, so daß - wie im
folgenden, anhand von Fig. 3 noch erläutert wird - das
erste Fehlerdiagnosesignal nFS 1 mit dem Ergebnis einer JA-Ent
scheidung im Schritt 1 gelöscht wird, wonach das Programm
über die Schritte 1 bis 4 endet, oder die fehlerhafte
Bedingung erweist sich als erneut auftretend, wodurch sie
sich als Funktion eines mit dem ersten gespeicherten Fehlerdiagnose
signal nFS 1 identischen, in dem zweiten vorgegebenen
Adreßbereich des RAM 102 eingeschriebenen Fehlerdiagnosesignals als
bestätigt erweist. Danach endet das Programm über die
Schritte 1, 5, 7 und 9 wie dies im folgenden noch be
schrieben wird.
Ist die Antwort im Schritt 7 negativ, d. h., stimmen die
ersten und zweiten Fehlerdiagnosesignale nFS 1, nFS 2 nicht über
ein, so ist festgestellt, daß diese Nichtübereinstimmung
das Ergebnis eines externen Rauschens ist. Das Programm
schreitet sodann zu einem Schritt 8 fort, indem das er
ste
gespeicherte Fehlerdiagnosesignal nFS 1 auf 0 gelöscht wird
und die Abarbeitung des Programms über die Schritte 2 bis
4 beendet wird. Wenn ein sich aus externem Rauschen er
gebendes fehlerhaftes Fehlerdiagnosesignal in das RAM 102 eingeschrie
ben wird, so wird er zur Vermeidung einer
fehlerhaften Fehlererfassung unmittelbar in den Schritten
7 und 8 gelöscht.
Es sei nun angenommen, daß die Antwort im Schritt 7 be
stätigend ist, d. h., daß die gleiche einer Fehlererfassung
unterzogene Eingangs- oder Ausgangseinheit in einer
vorgegebenen Zeitperiode zweimal als fehlerhaft erfaßt
wurde, was mit anderen Worten bedeutet, daß die Einheit
sich in der genannten Zeitperiode kontinuierlich in
einem fehlerhaften Zustand befindet, was sich in einer
Übereinstimmung der in den ersten und zweiten Adreß
bereich des RAM 102 eingeschriebenen Fehlerdiagnosesignalen
nFS 1, nFS 2 ausdrückt. Ist dies der Fall, so schreitet das
Programm zu einem Schritt 9 fort, indem eine Sicherungs
funktion, beispielsweise eine vorgegebene Alarm- und/oder
eine vorgegebene Fehlerkompensationsfunktion auf der Ba
sis eines Befehls von der CPU 101 realisiert werden, die
sich auf die diesen beiden gespeicherten Fehlerdiagnosesignalen nFS 1, nFS 2
entsprechende Eingangs- oder Ausgangseinheit beziehen.
Auf den Schritt 9 folgt das Ende der Abarbeitung des Pro
gramms.
Fig. 3 zeigt Einzelheiten der vorstehend erläuterten Aus
führungsform des Fehlererfassungsverfahrens gemäß der Er
findung. Bei dieser Darstellung ist angenommen, daß die
einer Fehlererfassung unterzogenen Einheiten der Sensor
11 zur Erfassung der Drosselklappenöffnung R TH und der Sensor
13 zur Erfassung der Maschinenkühltemperatur TW gemäß Fig. 1
sind. In Fig. 3 entsprechen die Schritte 1 bis 5 (strich
punktiert eingefaßt) den Schritten 1, 2, 5, 7 und 8 (eben
falls strichpunktiert eingefaßt) gemäß Fig. 2. Diese
Schritte werden daher nicht noch einmal erläutert.
Wenn sich in den Schritten 1, 3 und 4 die gespeicherten
Fehlerdiagnosesignale nFS 1, nFS 2 als übereinstimmend erweisen
oder sich eines als 0 erweist, so
schreitet das Programm zu einem Unterprogramm A-B fort,
bei dem im Schritt 6 eine Entscheidung erfolgt, ob das
gespeicherte erste Fehlerdiagnosesignal nFS 1 einen Wert 0 be
sitzt. Ist das Ergebnis negativ (nein), so wird im Schritt
7 festgelegt, ob das gespeicherte erste Fehlerdiagnosesignal nFS 1 einen
Wert von 1 (in Dezimaldarstellung) besitzt oder nicht.
Der Wert 1 stellt hier ein Fehlerdiagnosesignal dar, das die Tat
sache berücksichtigt, daß der Kühltemperatur-Sensor 12
fehlerhaft arbeitet. Ist die Antwort im Schritt 7 nein,
d. h., arbeitet eine vom Kühlwassertemperatur-Sensor 13 ver
schiedene Einheit (Drosselklappenöffnungs-Sensor 11 im
dargestellten Ausführungsbeispiel) fehlerhaft, so wird
eine Entscheidung hinsichtlich der Funktion des Kühlwasser
temperatur-Sensors 13 offen gehalten, wobei das Programm
zu einem Unterprogramm B-C fortschreitet. Die Schritte
6 und 7 führen daher die Funktion des Schrittes 6 im
Flußdiagramm nach Fig. 2 aus.
Erfolgt im Schritt 6 oder 7 eine Ja-Entscheidung, so
schreitet das Programm zum Schritt 8 vor, indem bestimmt
wird, ob die gespeicherten Fehlerdiagnosesignale nFS 1, nFS 2 bei
de gleich einem Wert 1 sind. Ist die Antwort nein, so
wird bestimmt, ob ein durch den Kühlwassertemperatur-Sensor
12 erzeugter Ausgangsspannungswert VTw größer als ein
vorgegebener oberer Grenzwert VTWH (Schritt 9) ist.
Ist dies nicht der Fall (nein), so wird der Kühlwassertempera
tur-Sensor 12 als normal arbeitend erfaßt, wobei ein
Programmzeitgeber in der CPU 101 im Schritt 10 rückge
setzt wird, der in einer vorgegebenen Zeitperiode tFS 1
eine Zählung zur Durchführung einer Fehlererfassung des
Kühlwassertemperatur-Sensors 12 vornimmt. Darauf folgt eine
Löschung des ersten gespeicherten Fehlerdiagnosesignals nFS 1 im
Schritt 11, wonach das Programm auf das Unterprogramm
B-C fortschreitet, um den Drosselklappenöffnungs-Sensor 11 einer Fehler
erfassung zu unterziehen.
Erfolgt im Schritt 9 eine Ja-Entscheidung, so wird Schritt
12 abgearbeitet, indem bestimmt wird, ob die Funktion
des Zeitgebers fortdauert, was mit anderen Worten bedeu
tet, daß festgestellt wird, ob die im Zeitgeber gesetzte
erste vorgegebene Zeitperiode tFS 1 nach dem Auftreten
der Fehlerausgangsspannung abgelaufen ist. Ist die Ent
scheidung im Schritt 12 ja, so wird die Endentscheidung
hinsichtlich des Fehlens oder des Vorhandenseins einer
Fehlfunktion im Kühlwassertemperatur-Sensor 13 aufgeschoben, wobei zur Vermei
dung einer fehlerhaften Regelfunktion
CPU 101 die Regelung unter Ausnutzung einer normalen
Ausgangsspannung des Sensors 13 durchgeführt wird, wel
che unmittelbar vor dem Übergang zum Fehlerwert anstelle
der tastsächlichen Ausgangsspannung VTW erfaßt wurde, wel
che größer als der obere Grenzwert VTWH ist. Dies erfolgt
im Schritt 13, wonach das Unterprogramm B-C durchgeführt
wird.
Ergibt sich im Schritt 12 eine Nein-Entscheidung, so wird
im Schritt 14 festgelegt, ob der Wert des ersten gespeicher
ten Fehlerdiagnosesignals nFS 1 gleich 1 ist. Ist die Antwort negativ,
so wird der Wert 1 in den ersten vorgegebenen Adreß
platz des RAM 102 eingeschrieben. Überschreitet der Aus
gangsspannungswert VTW des Kühlwassertemperatur-Sensors 13 den
oberen Grenzwert VTWH in der vorgegebenen Zeitperiode
tFS 1, so wird dies speziell als erste Erfassung einer
Fehlfunktion des Kühlwassertemperatur-Sensors 13 gewertet, wobei
das erste gespeicherte Fehlerdiagnosesignals nFS 1
des Wertes 1 für den Kühlwassertemperatur-Sensor 12 gesetzt
wird. Sodann wird der Programmzeitgeber für den
Kühlwassertemperatur-Sensor 13 im Schritt 16 erneut gestartet,
worauf die Eingabe in das Unterprogramm B-C folgt.
Wenn das erste gespeicherte Fehlerdiagnosesignal nFS 1 somit auf
den Wert 1 gesetzt ist, wird nach Durchlauf der Schritte 19 und 20 die Abarbeitung des Pro
grammes ohne weitere Entscheidung hinsichtlich der
Funktion des Drosselklappenöffnungs-Sensors 11 beendet
und das Programm synchron mit der Erzeugung des nächsten
Maschinendrehzahlsignal-Impulses erneut abgearbeitet.
Wenn die Zeitperiode tFS 1 folgend auf die erste Feststel
lung eines Fehlers abläuft, ohne daß der Ausgangsspannungs
wert VTW des Kühlwassertemperatur-Sensors 13 auf den Normalwert zurückkehrt,
wird im Schritt 12 und 15 eine Nein- bzw. Ja-Entschei
dung erhalten und der Wert 1 in den zweiten vorgegebenen
Adreßbereich des RAM 102 (Schritt 17) eingeschrieben,
wodurch die zweite Erfassung einer Fehlfunktion hinsicht
lich des Kühlwassertemperatur-Sensors 13 vervollständigt wird.
Wenn der Schritt 8 über die Schritte 1, 3, 4, 6 und 7 in
der nächsten Schleife des synchron mit der Erzeugung des
nächsten Maschinendrehzahl-Signalimpulses erreicht wird,
so ist die Entscheidung in diesem Schritt 8 ja, so daß
Alarm- und Fehlerfunktionskompensationen hinsichtlich des
Kühlwassertemperatur-Sensors 13 ausgeführt werden (Schritt 18).
Wenn ein fehlerhafter Zustand im Kühlwassertemperatur-Sensor 13
zunächst erstmals und sodann ein zweites Mal zu Bestätigungszwecken
erfaßt wird, so erfolgt speziell durch die
CPU 101 eine endgültige und abschließende Entscheidung
mit dem Effekt, daß der Kühlwassertemperatur-Sensor 13 falsch
arbeitet, wobei die CPU 101 einen Befehl liefert, welcher
in die Treiberschaltung 111 gemäß Fig. 1 eingespeist
wird, um die lichtemittierende Diode 17 zu erregen.
Damit wird angezeigt, daß der Kühlwassertemperatur-Sensor 13
fehlerhaft arbeitet. Gleichzeitig führt die elektronische
Regeleinheit 10 die oben genannte Kraftstoffzufuhrregelung
auf der Basis von aus dem ROM 103 ausgelesenen
Temperaturdaten aus. Es wird beispielsweise ein Temperaturwert
verwendet, der beim Starten der Maschine so
eingestellt wird, daß er als Funktion der Zeit sequentiell
schrittweise vom Zeitpunkt der Einschaltung des Starterschalters
15 abnimmt und sodann in einer vorgegebenen
Zeitperiode konstant bleibt. Ist andererseits die Maschine
bereits gestartet, so wird ein einer vorgegebenen
Kühlwassertemperatur entsprechender Wert verwendet. Auf diese
Weise wird eine fehlerhafte Regelfunktion durch die
CPU 101 verhindert.
Kehrt die Ausgangsspanung VTW des Kühlwassertemperatur-Sensors
13 in der auf die erste Erfassung folgenden Zeit der
Beendigung der zweiten Fehlererfassung auf einen Normalwert
zurück, so erfolgt im Schritt 9 eine negative Entscheidung,
wobei der Programmzeitgeber für den Kühlwassertemperatur-Sensor
13 im Schritt 10 rückgesetzt und erste
gespeicherte Fehlerdiagnosesignale nFS 1 im Schritt 11 gelöscht wird.
Die CPU 101 entscheidet dann, daß der Kühlwassertemperatur-Sensor
13 nicht falsch arbeitet, wodurch eine fehlerhafte
Festlegung aufgrund zufälliger Ereignisse, beispielsweise
des Einschreibens einer falschen Information aufgrund
externen Rauschens vermieden wird.
Das Unterprogramm B-C dient zur Erfassung einer Abnormalität
des Drosselklappenöffnungs-Sensors 11 für die Drosselklappenöffnung R TH . Im
ersten Schritt 19 wird festgelegt, ob das erste gespeicherte
Fehlerdiagnosesignal nFS 1 zur Fehleranzeige einen Wert 0
besitzt oder nicht. Ist die Antwort nein, so wird
Schritt 20 abgearbeitet, um zu bestimmen, ob das erste
gespeicherte Fehlerdiagnosesignal nFS 1 einen Wert von 2 (in Dezimaldarstellung)
besitzt. Der Wert 2 zeigt an, daß die Funktion des Drosselklappenöffnungs-
Sensors 11 fehlerhaft ist. Ist die Antwort im
Schritt 20 nein, d. h., arbeitet der Kühlwassertemperatur-Sensor
13, der neben dem Drosselklappenöffnungs-Sensor 11 als weitere Einheit einer
Fehlererfassung unterzogen wird, fehlerhaft, so werden
Fehlerentscheidungen hinsichtlich des Drosselklappenöffnungs-Sensors 11 übergangen
und die Abarbeitung des Programms beendet. Als Ergebnis
wird im vorliegenden Fall lediglich das Unterprogramm
A-B abgearbeitet. Die Schritte 19 und 20 entsprechen
daher dem Schritt 6 in Fig. 2.
Erfolgt entweder im Schritt 19 oder im Schritt 20 eine
Ja-Entscheidung, so schreitet das Programm zum Schritt 21
fort, in dem festgelegt wird, ob das erste und das zweite
Fehlerdiagnosesignal nFS 1, nFS 2 beide den Wert 2 besitzen.
Ist die Antwort nein, so wird bestimmt, ob ein durch
den Drosselklappenöffnungs-Sensor 11 erzeugter Ausgangsspannungswert
Vth größer als ein oberer Grenzwert VTHH
ist (Schritt 22). Ist die Anwort im Schritt 22 nein,
so wird im Schritt 23 festgelegt, ob der Ausgangsspannungswert
Vth kleiner als ein vorgegebener Grenzwert VTHL ist.
Ist die Antwort nein, so wird der Drosselklappenöffnungs-Sensor
11 als normal arbeitend angesehen und ein Drosselklappen-
Sensor-Programmzeitgeber in der CPU 101 im Schritt
24 rückgesetzt. Sodann wird im Schritt 25 ein Wert 0
in den ersten vorgegebenen Adreßbereich des RAM 102 eingeschrieben,
wobei die Abarbeitung des Programms endet.
Sind die Antworten in den Schritten 22 und 23 bestätigend
(ja), d. h., liegt der Ausgangsspannungswert Vth des
Drosselklappenöffnungs-Sensors 11 außerhalb der normalen
Grenzen, so schreitet das Programm zum Schritt 26 fort,
um zu bestimmen, ob die Zählfunktion des Programmzeitgebers
fortschreitet, d. h., ob eine vorgegebene Zeitperiode
tFS 2 nach dem Auftreten der abnormalen Ausgangsspannung
abgelaufen ist oder nicht. Ist die Antwort im Schritt
26 ja, so wird eine bestätigende Bestimmung in bezug auf
das Auftreten eines Fehlers im Drosselklappenöffnungs-Sensor 11 außer acht gelassen,
und die vorgenannte Kraftstoffzufuhrregelung
unter Verwendung des Ausgangsspannungswertes VtH als
Normalspannungswert im Schritt 27 durchgeführt, wobei
dieser Normalspannungswert unmittelbar vor dem Auftreten
des Fehlerspannungswertes erfaßt wird. Damit wird
eine fehlerhafte Regelfunktion vermieden. Auf den Schritt
27 folgt die Beendigung der Abarbeitung des Programms.
Ergibt sich im Schritt 26 eine Nein-Entscheidung, so
schreitet das Programm zum Schritt 28 vor, indem bestimmt
wird, ob der Wert des ersten gespeicherten
Fehlerdiagnosesignal nFS 1 gleich 2 ist. Ist die Antwort negativ, so
wird der Wert 2 in den ersten vorgegebenen Adreßbereich
des RAM 102 eingeschrieben (Schritt 29). Liegt der Ausgangs
spannungswert Vth des Drosselklappenöffnungs-Sensors
11 in der vorgegebenen Zeitperiode tFS 2 außerhalb der
normalen Grenzen, so wird speziell der vorgegebene Wert
2 in den ersten vorgegebenen Adreßbereich des RAM 102
für den Drosselklappenöffnungs-Sensor 11
eingeschrieben, wodurch die erste Fehlererfassungsfunktion
in bezug auf den Drosselklappenöffnungs-Sensor 11 abgeschlossen wird.
Sodann wird der Programmzeitgeber für die Erfassung einer
Fehlerfunktion im Drosselklappenöffnungs-Sensor 11 im
Schritt 30 erneut gestartet, worauf die Abarbeitung des
Programms endet. Wenn das Programm sodann erneut synchron
mit der Erzeugung des nächsten Maschinendrehzahl-Signalimpulses
in Gang gesetzt wird, so werden die Schritte
6 und 7 des Unterprogramms A-B über die Schritte 1 und
3 erreicht. Da die Antworten in den Schritten 6 und 7 beide
negativ sind, erfolgt eine Fehlerfestlegung hinsichtlich
des Kühlwassertemperatur-Sensors 13 nicht, worauf unmittelbar
die Abarbeitung des Unterprogramms B-C folgt.
Kehrt folgend auf die erste Erfassung eines Fehlers die
Ausgangsspannung Vth des Drosselklappenöffnungs-Sensors
11 vor Ablauf der zweiten vorgegebenen Zeitperiode tFS 2
auf einen Wert innerhalb der normalen Grenzen zurück,
so erfolgt in den Schritten 22 bis 25 eine Entscheidung
mit der Wirkung, daß keine Fehlfunktion
des Drosselklappenöffnungs-Sensors 11 vorhanden ist, wobei eine fehlerhafte
Bestimmung aufgrund zufälliger Ereignisse verhindert wird.
Läuft andererseits die Zeitperiode tFS 2 ab, ohne daß der
Ausgangsspannungswert Vth auf einen normalen Wert zurückkehrt,
so erfolgen bestätigende Entscheidungen in den
Schritten 26 und 28 des unmittelbar danach abgearbeiteten
Programms. Daher wird der Wert 2 in den zweiten vorge
gebenen Adreßbereich des RAM 102 eingeschrieben (Schritt 31),
wodurch die zweite Erfassung einer Fehlfunktion hinsichtlich
des Drosselklappenöffnungs-Sensors 11 abgeschlossen
wird. Als Ergebnis erfolgt eine JA-Entscheidung
im Schritt 21 des im nächsten Fehlererfassungszyklus abge
arbeiteten Hauptprogramms. Mit anderen Worten, es erfolgt
im Schritt 21 eine definitive Entscheidung mit dem Effekt,
daß der Drosselklappenöffnungs-Sensor 11 defekt ist. Sodann
zeigt die lichtemittierende Diode 17 (Fig. 1) wie
im Schritt 18 die Tatsache an, daß der Drosselklappenöffnungs-
Sensor 11 fehlerhaft arbeitet, wobei die Kraftstoffzufuhr
durch die elektronische Regeleinheit 10 auf
der Basis von Daten geregelt wird, die ein Maß für die
Drosselklappenöffnungs-Auslesung aus dem ROM 103 sind.
Dabei handelt es sich beispielsweise um ein Signal,
das eine vorgegebene Drosselklappenöffnung R TH angibt (Schritt
32). Damit wird eine fehlerhafte Regelfunktion durch die
elektronische Regeleinheit 10 verhindert, worauf die
Abarbeitung des Programms endet.
Das erfindungsgemäße Fehlerdiagnoseverfahren besitzt
die folgenden Vorteile:
- (1) Wird zunächst das Auftreten einer Fehlfunktion in wenigstens einer Eingangs- und/oder Ausgangseinheit erfaßt, so wird ein dieser Einheit entsprechendes Fehlerdiagnosesignal in einem ersten vorgegebenen Adreßbereich eines Speichers gespeichert. Danach wird, folgend auf den Ablauf einer vorgegebenen Zeitperiode, die gleiche Einheit erneut einer Fehlererfassung unterzogen. Wird zum zweiten Mal erfaßt, daß die Einheit weiterhin fehlerhaft arbeitet, so wird ein entsprechendes Fehlerdiagnosesignal in einem zweiten vorgegebenen Adreßbereich des Speichers gespeichert. Lediglich wenn bestimmt wird, daß beide Fehlerdiagnosesignale übereinstimmen, wird sodann eine definitive Entscheidung mit dem Effekt getroffen, daß die entsprechende Einheit fehlerhaft arbeitet. Damit ist es möglich, genau und zuverlässig ohne den Einfluß externen Rauschens zu erfassen, ob in einer Eingangs- und/oder Ausgangseinheit eine Fehlerfunktion aufgetreten ist.
- (2) In Fällen, in denen eine Vielzahl von Eingangs- und/oder Ausgangseinheiten einer Fehlererfassung unterzogen wird, dient eine Vielzahl von vorgegebenen Fehlerdiagnosesignalen, welche den entsprechenden Eingangs- und/oder Ausgangseinheiten entsprechen, als Fehlerinformation. Daher kann jede Einheit sehr genau einer Fehlererfassung unterzogen werden, wobei Speicher mit großer Speicherkapazität nicht erforderlich sind.
Claims (7)
1. Verfahren zur Fehlerdiagnose wenigstens einer an
einer elektronischen Regeleinheit angeschlossenen
Eingangs- oder Ausgangseinheit, wobei wiederholt
- a) geprüft wird, ob der momentane Wert eines den Betriebszustand der wenigstens einen Eingangs- oder Ausgangseinheit anzeigenden Signals in einem vorgebbaren Bereich liegt, und
- b) wenn der momentane Signalwert gemäß Schritt a) außerhalb dieses vorgebbaren Bereichs liegt, ein dieser Eingangs- oder Ausgangseinheit zugeordnetes erstes Fehlerdiagnosesignal gespeichert wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
- c) nach Speicherung des ersten Fehlerdiagnosesignals gemäß Schritt b) eine erneute Prüfung der betreffenden Eingangs- oder Ausgangseinheit (11 bis 16, 18, 20) gemäß Schritt a) erfolgt,
- d) wenn gemäß Schritt c) der momentane Signalwert innerhalb des vorgebbaren Bereichs liegt, das erste Fehlerdiagnosesignal gelöscht wird,
- e) wenn gemäß Schritt c) der momentane Signalwert außerhalb des vorgebbaren Bereichs liegt, ein dieser Eingangs- oder Ausgangseinheit (11 bis 16, 18, 20) zugeordnetes zweites Fehlerdiagnosesignal gespeichert wird,
- f) überprüft wird, ob für die wenigstens eine Eingangs- oder Ausgangseinheit (11 bis 16, 18, 20) sowohl das erste als auch das zweite Fehlerdiagnosesignal gespeichert ist,
- g) bei Vorhandensein beider Fehlerdiagnosesignale eine Fehlfunktion der betreffenden Eingangs- oder Ausgangseinheit (11 bis 16, 18, 20) angenommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die erneute Prüfung gemäß Schritt c) nach Ablauf
eines auf die Speicherung des ersten Fehlerdiagnosesignals
(Schritt b)) folgenden vorgebbaren Zeitintervalls
durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder der Eingangs- oder Augangseinheiten (11 bis
16, 18, 20) ein die jeweilige Eingangs- oder Ausgangseinheit
(11 bis 16, 18, 20) kennzeichnender erster
und zweiter Fehlerdiagnosesignalwert zugeordnet werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der einer Eingangs- oder Augangseinheit (11 bis 16, 18, 20) zugeordnete
erste Fehlerdiagnosesignalwert dem derselben
Eingangs- oder Ausgangseinheit (11 bis 16, 18, 20) zugeordneten
zweiten Fehlerdiagnosesignalwert entspricht.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Prüfung beim Schritt c)
lediglich bei derjenigen Eingangs- oder Ausgangseinheit
(11 bis 16, 18, 20) durchgeführt wird, bei der das erste Fehler
diagnosesignal gespeichert worden ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß bei Annahme einer Fehlerfunktion
gemäß Schritt g) der Regeleinheit (10) an Stelle des
Signalwerts der betreffenden Eingangs- oder Ausgangseinheit
(11 bis 16, 18, 20) ein Ersatzsignal zugeführt wird.
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