DE3304914A1 - Katheter - Google Patents
KatheterInfo
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- A61M25/00—Catheters; Hollow probes
- A61M25/01—Introducing, guiding, advancing, emplacing or holding catheters
- A61M25/06—Body-piercing guide needles or the like
- A61M25/0606—"Over-the-needle" catheter assemblies, e.g. I.V. catheters
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Katheter zur Einführung in Körperhöhlen und Körpergefäße, insbesondere für
die Katheterisierung der Vena basilica bzw. Vena subclavia u.a. mit einem Katheterrohr oder einer Punktionskanüle,
wobei das Katheterrohr oder die Punktionskanüle an einer Hohlbuchse befestigt ist, die ggf. wenigstens ein mit der
Hohlbuchse verbundenes Befestigungselement trägt, das auf der Haut des Patienten befestigbar ist, ggf. zusammen mit
einem, ggf. eine Griffplatte aufweisenden Metallkanülenbzw.
Metallnadelansatz.
Katheter der vorstehend beschriebenen Art sind an sich bekannt und werden in zahlreichen Ausführungsformen in Kliniken
eingesetzt. Sie können der Dauerbehandlung von Patienten, beispielsweise der parenteralen Ernährung dienen oder
werden als Venen-Kurzzeitkatheter oder Venen-Verweilkatheter
mit flexiblem Katheterschlauch oder -rohr oder mit Metallkanüle verwendet. Andererseits kann ein derart gesetzter
Katheter eine Einführungshilfe für einen weiteren Katheter
darstellen, der beispielsweise durch diesen in ein Körpergefäß eingeführt und anschließend durch dieses Körpergefäß
vorgeschoben wird.
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II - automat.) —
Da die Katheter üblicherweise aus einem hochflexiblen und
gewebeverträglichen Material gefertigt sind, werden sie üblicherweise mit einer Metallkanüle bzw. -nadel (Stahlkanüle
bzw. -nadel) mit abgeschrägter Spitze in den Körper des Patienten eingesetzt. Diese Metallnadel durchsetzt die
Kunststoff-Punktionskanüle bzw. das Katheterrohr in ihrer/ seiner gesamten Länge und ragt nur mit seiner schrägen
Spitze am anderen Ende der Punktionskanüle bzw. des Katheterrohres vor. Mit dieser Spitze wird die Haut und die
Gefäßwand durchstochen und anschließend wird diese Nadel gemeinsam mit der Punktionskanüle bzw. dem Katheterrohr in
das Gefäß vorgeschoben. Nach erfolgter Punktion wird die Metallnadel herausgezogen und es bleibt der gelegte Katheter
zurück, der vorteilhafterweise an seinem nicht eingesetzten Ende entsprechende Anschluß- und Befestigungseinrichtungen
aufweist und durch ein Ventil verschlossen ist.
Zur Punktion eines Blutgefäßes ist es erforderlich, eine solche Metallnadel zu verwenden, die durch die Hohlbuchse
der Punktionskanüle geschoben wird, wobei der Metallkanülen-
bzw. -nadelansatz eine Griffplatte aufweisen kann. Nach erfolgreicher Punktion wird die Metallnadel, wie bereits
dargestellt, aus der Punktionskanüle zurückgezogen und danach wird der Katheterschlauch oder das Katheterrohr
durch die Punktionskanüle in das Blutgefäß vorgeschoben. Nach röntgenographischer Überprüfung des Kathetersitzes
wird die Punktionskanüle aus dem Körper entfernt, an der Anschluß- und Befestigungseinrichtung des Katheters verrastet
und auf der Haut des Patienten fixiert. Zu diesem Zweck dienen von der Hohlbuchse nach entgegengesetzten Seiten
gerichtete Befestigungseinrichtungen, wie Fixierungsplatten oder -flügel,"die nach der Punktion des Blutgefäßes
auf der Haut des Patienten liegen und auf dieser mittels Pflaster oder Klebeband festgeklebt werden (DE-PS 2609112),
oder aber durch in den Flügelspitzen vorhandene Öffnungen (Schlitze oder Löcher) an die Haut angenäht werden. Diese
Fixierungsplatten sind über Stege miteinander und mit der
" "7 330A914
Hohlbuchse fest und unbeweglich verbunden. Eine unbewegliche Anordnung der Fixierungsplatten ergibt sich auch durch
deren Aufklemmen mit Klammern auf einen schlauch- oder
metallkanülenseitigen Fortsatz der Hohlbuchse des Katheters (DE-GM 7 3 33 964). Außerdem ist der eingangs erwähnte
Katheter mit in zwei zueinander senkrechte Stellungen beweglichen Platten bekannt. Dabei wird die Beweglichkeit
durch flexible Flügel erreicht, die zum Punktieren um zur Längsachse des Katheters parallele Knicklinien gegeneinander
nach oben geklappt werden und in dieser Stellung als Einführhilfe dienen (DE-OS 21 16 108, DE-OS 24 33 767).
Das Hochklappen der einzelnen Flügel ist umständlich. Außerdem liegen in diesem Falle die hochgeklappten Flügel
in Längsrichtung der Hohlbuchse aneinander an. Dies ist nachteilig, weil bei Ausübung der zum Punktieren notwendigen
Vorschubkraft die Finger des Anwenders leicht von den Flügeln abrutschen können. Bei zusätzlicher Verwendung
einer Metallkanüle mit Griffplatte ergibt sich, daß diese
Griffplatte zu den hochgeklappten Flügeln des Katheters
2Q quer verläuft, so daß die hochgeklappten Flügel des Katheters
nicht gleichzeitig mit der Griffplatte des Kanülenansatzes zwischen Daumen und Zeigefinger erfaßbar sind,
und aus diesem Grunde kann bei Verwendung dieses bekannten Katheters zur Punktion nur mit einer Metallkanüle ohne
2g Griffplatte gearbeitet werden. Dies ist nachteilig, weil
die Metallkanüle während der Punktion nicht festgehalten werden und sich so in Längsrichtung verschieben kann.
Eine andere Lösung wird in der DE-PS 29 29 886 vorgeschla-„0
gen. Dort sind die beiden am Katheteransatz befindlichen Fixierungsplatten starr miteinander über einen Bügel verbunden
und über eine zur Längsachse des Katheteransatzes quer gerichtete Drehachse am Ansatzhohlstück bzw. an der
Hohlbuchse des Katheters gelagert. Diese Platten können o_ für die Punktion entsprechend hochgeschwenkt und vom Anwender
als Punktionshilfe verwendet werden, wobei im Falle der Verwendung eines Metallkanülenansatzes mit Griffplatte
χ' 330Α9Η
diese Griffplatte und die beiden hochgeschwenkten Platten vom Anwender gleichzeitig mit Daumen und Zeigefinger erfaßt
werden können. Diese Art von Kathetern bzw. Katheteransätzen
besitzt jedoch den Nachteil, daß die beiden Platten relativ zur Griffplatte des Metallkanülenansatzes zu elastisch
und zu beweglich, d.h. nicht ausreichend starr, und nicht ausreichend rutschsicher sind und so während der
Punktion .eine Längsverschiebung der Teile relativ zueinander nicht ausreichend verhindert und eine sichere Punktion nicht gewährleistet
werden kann. Das ist insbesondere dann hinderlich, wenn eine äußerst präzise und zuverlässige Punktion
vorgenommen werden muß, wie sie beispielsweise für eine Katheterisierung der oberen Hohlvene erforderlich ist.
Nachteilig ist auch, daß die Platten zur Verwendung als Fixierungsplatten relativ groß sein müssen, während so
große Platten bei der Punktion als Punktionshilfe eher hinderlich sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Katheter bzw. eine Punktionskanüle der eingangs geschilderten
Art bereitzustellen, die sowohl ausreichend und sicher fixiert werden kann, als auch eine sichere und zuverlässige
Handhabung während der Punktion ermöglicht.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß auf der Hohlbuchse des Katheters ein Griffplattenelement, das eine Griffplatte
und "einen einen Schlitz tragenden Hohlkörper aufweist, abnehmbar angeordnet ist, wobei der geschlitzte Hohlkörper
die Hohlbuchse umgreift.
Vorzugsweise kann das Griffplattenelement ein an der Griff-
platte befestigtes Stützglied aufweisen und/oder ggf. an 30
der Oberfläche der Hohlbuchse ein Führungselement für das Stützglied und/oder für den geschlitzten Hohlkörper besitzen.
Dadurch, daß der Hohlkörper des Griffplattenelementes geschlitzt ist,
wird ein Aufsetzen und Abnehmen des Griffplattenelementes gewährleistet,
während durch das vorzugsweise für das Stützglied des Griffplattenelementes und/oder den Hohlkörper auf der Hohlbuchse des Katheters
vorgesehene Führungselement das Griffplattenelement auf der Hohlbuchse
* " " 330A9H
fixiert ist und eine seitliche Verdrehung oder Verschiebung des Griffplattenelementes
auf dem Katheter vermieden wird. Durch das Stützglied, das an der eigentlichen Griffplatte des Griffplattenelementes
befestigt ist und in das Führungselement (z.B. Führungsnut) einrastet, wird ebenso wie durch das ggf. vorzugsweise
für den Schlitz des Hohlkörpers vorhandene Führungselement vermieden, daß die Griffplatte sich seitlich oder in Längsrichtung
des Katheters bewegen kann, während dadurch, daß der geschlitzte Hohlkörper des Griffplattenelementes die
IQ Hohlbuchse des Katheters umgreift, ein unbeabsichtigtes
Abreißen des Griffplattenelementes vom Katheter vermieden
wird, d.h. die Griffplatte ist ausreichend starr und gestattet so eine sichere und zuverlässige Handhabung während
der Punktion. Bei Verwendung von Metallkanülenansät-
I^ zen mit Griffplatte können für die Punktion vom Anwender
die beiden Griffplatten, d.h. die Griffplatte des Griffplattenelements
auf dem Katheter und die Griffplatte des Metallkanülenansatzes, gleichzeitig und sicher mit Daumen
und Zeigefinger erfaßt werden und während der Punktion
2Q kann der Katheter gegen den Metallkanülenansatz gedrückt
werden, so daß eine Längsverschiebung der Teile relativ zueinander vermieden wird und damit eine zuverlässige
Handhabung sichergestellt wird. Die Punktion von Blutgefäßen wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung erleich-
„,- tert und sicherer gemacht.
Der erfindungsgemäße Katheter läßt sich darüber hinaus nach Abnahme
des Griff plattenelementes zusammen mit diesem in einer flachen Verpackung
unterbringen und platzsparend aufbewahren.
Der Katheter selbst, auf den erfindungsgemäß ein abnehmbares
Griffplattenelement aufgebracht wird, entspricht den üblicherweise in der Midizintechnik verwendeten Kathetern und weist in
der Medizintechnik übliche Befestigungselemente und -mittel auf. Er
umfaßt im wesentlichein eine hohle Buchse, an deren einem Ende ein
flexibles Katheterrohr oder ein flexibler Katheterschlauch und an derem
anderen Ende ein Verbindungsstück mit üblichen Befestigungsmitteln für eine Zuführleitung bzw. den Metallkanülenansatz befestigt ist,
sowie ggf. wenigstens ein mit der Buchse verbundenes Befestigungselement, wie z.B. eine Platte oder zwei miteinander
ΑΌ-
" 33049Η
und mit der Buchse verbundene, im wesentlichen ebene Platten
oder Flügel, die auf der Haut des Patienten befestigt werden und dabei nach zwei entgegengesetzten Seiten gerichtet
auf der Haut aufliegen, sowie ggf. einen Metall-(Stahl-) kanülen- bzw. -nadelansatz. Dieser Metallnadelansatz kann
seinerseits eine im wesentlichen senkrecht zur Metallkanüle verlaufende Griffplatte tragen, ist wie die üblicherweise
in der Medizintechnik verwendeten Metallkanülenansätze ausgebildet und weist ebenfalls in der Medizintechnik übliche
Befestigungsmittel auf. Diese Griffplatte des Metallkanülenansatzes
kann dabei verschieden gestaltet sein und beispielsweise auf einer oder beiden Seiten Längsrillen und/oder
Querrillen und/oder zum Auflegen von Fingern geeignete Vertiefungen aufweisen, damit sie rutschsicher festgehalten
werden können.
In der Hohlbuchse kann, um zu verhindern, daß aus dem Katheter im geöffneten Zustand Körperflüssigkeit austritt bzw.
Luft in die Vene eintritt und dadurch Embolien verursacht werden, ein Ventil angeordnet sein, das durch die Spitze
der Metallkanüle bzw. eines Luer-Verbindungskonus geöffnet
werden kann. Der Katheterschlauch bzw. das Katheterrohr ist über einen rohrförmigen Fortsatz der Hohlbuchse fest mit
dieser Buchse verbunden.
Das erfindungsgemäß aufsetzbare bzw. abnehmbare Griffplattenelement
umfaßt, wie vorstehend bereits dargelegt, die
eigentliche Griffplatte, einen geschlitztenHohlkörper sowie ggf. das Stützglied. Alle Teile sind fest miteinander verbunden.
Die Griffplatte selbst kann jede geeignete Form haben und.
kann beispielsweise rund, oval, rechteckig, quadratisch, halbrund u.dgl. sein. Vorzugsweise ist sie rund oder oval
ausgebildet. Die Größe ist ebenfalls nicht kritisch, doch sollte sie nicht so groß oder so klein sein, daß sie eine
sichere Handhabung bei der Punktion in Frage stellt. Sie kann hinsichtlich Größe, Form und Gestalt mit der Griffplatte
des Metallnadelansatzes übereinstimmen oder von dieser "
verschieden sein. Geeigneterweise besitzt sie die gleiche Form und Gestalt wie die Griffplatte des Metallnadelansatzes
und ist so groß, daß ein oder mehrere Finger, vorzugsweise ein oder zwei Finger, insbesondere ein Finger, aufgelegt werden können. Die Ober-
M "" * 330A9U
ι fläche der Griffplatte kann verschieden ausgebildet sein,
sie kann beispielsweise auf einer oder auf beiden Seiten glatt sein oder Längsrillen und/oder Querrillen und/oder
zum Auflegen eines oder mehrerer Finger geeignete Vertie-
j- fungen oder andere Oberflächenveränderungen, wie Noppen,
Zacken u.dgl., die ein rutschsicheres Festhalten gestatten, aufweisen.
Wie ausgeführt, kann der erfindungsgemäße Katheter bzw. die
erfindungsgemäße Punktionskanüle vorzugsweise wenigstens ein Führungselement enthalten. Dieses Führungselement kann
als Führung für den Schlitz des Hohlkörpers des Griffelementes oder aber als Führung für das vorhandene Stützglied
dienen. Es ist jedoch auch möglich, sowohl ein Führungselement für den Schlitz des Hohlkörpers als auch ein Führungselement
für das Stützglied gleichzeitig auf der Oberfläche der Hohlbuchse zu verwenden. Als Führungselement für das
Stützglied wird vorzugsweise eine Führungsnut angebracht, während als Führungselement für den Schlitz, das sich über
die gesamte Länge oder einen Teil der Länge der Hohlbuchse erstrecken kann, vorzugsweise ein Führungssteg, eine oder
mehrere in Längsrichtung hintereinanderliegende Noppen, Zacken u.dgl. geeignet sind. Die Führungselemente sind so
ausgebildet, daß sie den Teil des Griffplattenelementes, dem sie als Führungselement dienen sollen, vorzugsweise im
wesentlichen komplementär sind.
Das vorzugsweise vorhandene Stützglied des Griffplattenelementes
ist an der dem Metallkanülenansatz zugekehrten Seite der Griffplatte an der Griffplatte befestigt und
wird beim Aufbringen des Griffplattenelementes auf den Katheter mit der der Hohlbuchse zugewandten Kantenfläche
auf die Oberfläche der Hohlbuchse bzw. in das ggf. vorhandene Führungselement in der Oberfläche der Hohlbuchse eingeschoben.
Die Form und Größe dieses Führungselementes, das vorzugsweise eine Führungsnut ist, ist abhängig von
Größe und Gestalt der in dieses Element einzufügenden Kantenfläche des Stützgliedes und kann beispielsweise die
Form eines Rechteckes, Quadrates, Dreiecks oder Halbkreises u.dgl. aufweisen und ist vorzugsweise mit der einzufügenden
Kante des Stützgliedes formschlüssig. Das Stützglied kann jede geeignete und zweckmäßige Form und Größe
haben, die gewährleistet, daß das Griffplattenelement sicher auf der Buchse des Katheters angeordnet ist. Beispielsweise
kann das Stützglied in Form einer Platte oder eines Körpers vorliegen und keilförmig, in Form eines
Kreissegmentes, Rechteckes, Quadrates, Dreiecks, Dreiecks mit eingekerbter Basisfläche u.dgl. ausgebildet sein und
ist so an der Griffplatte befestigt, daß die Griffplatte im wesentlichen senkrecht, vorzugsweise senkrecht zum Katheterrohr
oder -schlauch angeordnet ist. Vorzugsweise besteht das Stützglied aus einer keilförmig ausgebildeten
Platte.
Der Hohlkörper des Griffplattenelementes weist einen über
die gesamte Länge des Hohlzylinders verlaufenden Schlitz auf. Dieser Schlitz kann seitlich am Hohlkörper oder an
dessen der Griffplatte entgegengesetzten Seite, d.h. auf der Unterseite vorliegen und ist vorzugsweise an der Unterseite
des Hohlkörpers angeordnet. Die Breite des Schlit zes ist so gestaltet, daß einmal ein leichtes Aufsetzen
und Abnehmen des Griffplattenelementes gewährleistet wird
und zum anderen ein Abfallen oder unbeabsichtigtes Abreissen
des Griffplattenelementes vom Katheter während der Handhabung vermieden wird. Die Breite des Schlitzes entspricht
vorzugsweise im wesentlichen dem Durchmesser des Katheterrohres oder -Schlauches bzw. ist geringfügig
größer als dieser Durchmesser.
Ah~" ■ 33049U
Der Hohlkörper des Griffplattenelementes ist so gestaltet,
daß er sich der äußeren Form des Teiles der Hohlbuchse, auf den er aufgesetzt wird, formschlüssig anschließt oder
anpaßt, d.h. zu dieser äußeren Form des Hohlzylinders im wesentlichen komplementär ist und diesen Teil bis auf den
verbleibenden Schlitz fest umschließt. Der Hohlkörper kann zylindrisch oder konisch ausgebildet sein und ist vorzugsweise
zylindrisch ausgebildet. Er weist parallel zur Oberfläche der Hohlbuchse verlaufende parallele Mantellinien
und ggf. eine oder mehrere, jedoch mindestens eine, vorzugsweise zwei konisch verlaufende Anlageflächen auf.
Die Griffplatte des Griffplattenelementes verläuft zur
Griffplatte des Metallnadelansatzes im wesentlichen parallel, vorzugsweise jedoch parallel.
Das Griffplattenelement wird auf den Katheter aufgesetzt,
indem man zunächst das Griffplattenelement mit dem Schlitz des Hohlkörpers so über das Katheterrohr oder den Katheterschlauch
steckt, daß das Stützglied, wenn vorhanden, in Richtung auf die Hohlbuchse zeigt, und dann wird das Griffplattenelement
solange in Richtung auf die Hohlbuchse geführt, bis der Hohlkörper die Hohlbuchse fest umgreift und
die untere Kante des Stützgliedes in die ggf. vorhandene Führungsnut auf der Oberfläche der Hohlbuchse eingefügt
ist. Das Abnehmen erfolgt in entgegengesetzter Reihenfolge.
Im Anwendungsfall wird dann die Metallnadel des Metallnadelansatzes,
der vorzugsweise eine Griffplatte besitzt, solange am Verbindungsstück in die Punktionskanüle eingeschoben,
bis sie mit ihrer Spitze am Ende dieser hervortritt und die Befestigungseinrichtungen am Verbindungsstück
in entsprechende Einrichtungen am Metallnadelansatζ
anstoßen und einrasten. Danach kann dieser Katheter bzw. diese Punktionskanüle zur Punktion (bzw. Katheterisierung)
verwendet werden, wozu die beiden Griffplatten gleichzeitig
mit Daumen und Zeigefinger erfaßt werden und so während
der Punktion Katheter und Metallkanülenansatz gegeneinander gedrückt werden. Auf diese Weise wird eine Längsverschiebung
von Metallnadel und Punktionskanüle relativ zueinander vermieden und die Handhabung während der Punktion
erleichtert und so die Punktion zuverlässiger und sicherer. Nach Punktion wird die Punktionskanüle in das Gefäß oder
die Körperhöhle vorgeschoben, die Metallnadel zurückgezogen, der Katheter eingeführt, die Punktionskanüle aus dem
Körper entfernt und nach an sich bekannter Weise mittels Platten oder Flügel fixiert.
Die erfindungsgemäßen Katheter sind aus. für die Katheterherstellung
üblichen, physiologisch unbedenklichem Material gefertigt. Das Griffplattenelement, die Kohlbuchse sowie
der Metallnadelansatz, ggf. mit Griffplatte, können dabei aus gleichem oder verschiedenem Material, vorzugsweise aus
gleichem Material hergestellt werden. Ein geeignetes Material ist beispielsweise Polycarbonat, wie z.B. Makroion
(Farbenfabriken Bayer).
Der erfindungsgemäße Katheter ist sowohl als Kurz- oder
Verweilkatheter für Körperhöhlen als auch für Gefäße, vorzugsweise als Verweilkatheter für Gefäße, insbesondere
für die Katheterisierung der Vena basilica, subclavia oder jugularis geeignet.
Weitere Einzelheiten, Ausführungsformen und Merkmale der Erfindung werden anhand der nachfolgenden Beschreibung
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katheters mit Metallnadelansatz bzw. der erfindungsgemäßen Punktionskanüle,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katheters gemäß Fig. 1 ohne Griffplattenelement,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Griffplattenelementes gemäß
5
Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt durch das Griffplattenelement gemäß
Fig. 3 entlang der Linie I - I,
Fig. 5 einen Schnitt durch das Griffplattenelement gemäß
Fig. 3 entlang der Linie II - II,
Fig. 6 eine Seitenansicht einer anderen Ausführungsform
des Griffplattenelementes,
Fig. 7 einen Schnitt durch das Griffplattenelement gemäß
-^p- Fig. 6 entlang der Linie III - III,
Fig. 8 einen Schnitt durch das Griffplattenelement gemäß
Fig. 6 entlang der Linie IV - IV,
Fig. 9 eine Seitenansicht einer anderen Ausführungsform
des Griffplattenelementes,
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20
Fig.10 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform
des Griffplattenelementes,
Fig.11 eine teilweise Schnittansicht des Griffplattenelementes
gemäß Fig. 6-8 und der entsprechenden Hohlbuchse des Katheters und
Fig.12 einen Schnitt entlang der Linie V-V gemäß Fig.11.
In Fig. 1 und 2 bedeutet 1 den erfindungsgemäßen Katheter,
der im wesentlichen eine Punktionskanüle bzw. ein Katheterrohr 2, eine Hohlbuchse 4 mit Befestigungsflügeln oder
-platten 5, die seitlich an der Hohlbuchse 4 angeordnet sind und in üblicher Weise miteinander und mit der Hohlbuchse,
ggf. durch einen die Hohlbuchse fest umspannenden Bügel oder Ring, verbunden sind, sowie ein abnehmbares
Griffplattenelement 6 umfaßt, wobei der Katheter 1 über
das Verbindungsstück 11 der Hohlbuchse 4 mit einem in der
* Medizintechnik üblichen Metallnadelansatz 13 mit Griffplatte
12 und Griffstück mittels üblichen Befestigungsmitteln verbunden ist. Mit 3 wird in Fig. 1 und 2 die Metallkanüle
bzw. -nadel bezeichnet. Die so dargestellte Punktionskanüle mit Metallkanülenansatz ist mit einem Stopfen
14 verschlossen, kann jedoch auch mit anderen üblichen Verschlußmitteln, wie Kappen, die an den Rastern 14a, die
einen Teil einer Schraubverbindung darstellen, befestigt sind, verschlossen sein.
Die Hohlbuchse 4. besteht im wesentlichen aus der eigentlichen Hohlbuchse, die an einem Ende in einen rohrförmigen
Fortsatz 31 übergeht, über den die Punktionskanüle 2 fest mit der Hohlbuchse 4 verbunden ist, und am anderen Ende
ein Verbindungsstück 11 besitzt, das zum Anschluß von Zuführ- oder Ubertragungsgeräten, z.B. einem Infusionsgerät,
weiteren Kathetern oder des Metallnadelansatzes dient. Im Inneren weist die Hohlbuchse zweckmäßigerweise ein Ventil
(nicht gezeigt) auf, das durch die Spitze der Metallkanüle bzw. -nadel 3 bzw. eines Luer-Verbindungskonus geöffnet
werden kann und das verhindert, daß aus dem Katheter im geöffneten Zustand Körperflüssigkeit austritt bzw.
Luft eintritt.
Auf der Oberfläche weist die Hohlbuchse 4, wie aus Fig. 2 25
ersichtlich, gerade, d.h. parallel zum Katheterrohr 2 verlaufende Oberflächen 32 und konisch abgeschrägt verlaufende
Oberflächenteile 30, 34 auf. Darüber hinaus.besitzt die
Oberfläche der Hohlbuchse 4, wie aus Fig. 2 ersichtlich,
an dem Teil der Hohlbuchse, der sich an die konisch abge-30
schrägt verlaufende Oberfläche 34 anschließt, eine Führungsnut
10 für das Stützglied 8.
Mit 15 und 16 sind die in den Platten oder Flügeln 5 vorgesehenen Befestigungslöcher bzw. -schlitze bezeichnet,
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über die der Katheter an der Haut des Patienten angenäht werden kann. Die Befestigungsplatten und -flügel 5 können
vorteilhafterweise, wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, so
an der Hohlbuchse 4 angeordnet sein, daß beim Auflegen der Platten oder Flügel auf der Haut des Patienten der Katheter
mit seiner Längsachse, ausgehend von derMetallnadelspitze in Richtung auf das Verbindungsstück 11, schräg nach oben
verläuft. Der Winkel.zwischen, der Längsachse des Katheters
mit den (auf der Haut des Patienten) aufliegenden Platten oder Flügeln 5 kann vorteilhafterweise ca. 5 - 20°, beispielsweise
etwa 10° betragen.
Das Griffplattenelement 6 ist in Fig. 1 so dargestellt,
wie es vorteilhafterweise auf der Hohlbuchse 4 des Katheters
1 angeordnet ist. Das Griffplattenelement 6 umfaßt die Griffplatte 7, an der das keilförmig ausgebildete Stützglied
8 befestigt ist, und den geschlitzten Hohlzylinder 9, wobei sich bei dem in Fig. 1 dargestellten Griffplattenelement
6 der Schlitz an der Unterseite des Hohlzylinders 9, d.h. nicht sichtbar, befindet. Die Griffplatte 7 ist im
wesentlichen senkrecht auf der Hohlbuchse 4 angeordnet und verläuft im wesentlichen parallel zur Griffplatte 12 des
Metall nadelansatzes 13. Das Stützglied kann in üblicher Weise, z.B. durch Kleben, Verschweißen und/oder Einfügen
in die Griffplatte an der Griffplatte 7 befestigt sein oder das Griffplattenelement 6 kann als solches als einheitlicher
Körper durch bekannte Techniken, z.B. Spritzguß, Formpressen u.dgl. hergestellt werden.
In Fig. 3 ist das in Fig. 1 auf dem Katheter 1 angeordnete, gO abnehmbare Griffplattenelement 6 isoliert dargestellt, wobei
wieder die Griffplatte mit 7, das Stützglied mit 8 und
der geschlitzte Hohlzylinder mit 9 bezeichnet sind.
In Fig. 4, die einen Schnitt entlang der Linie I - I gemäß og Fig. 3 veranschaulicht, sind die parallel verlaufenden
Mantellinien 17, 18 und die konisch verlaufenden Anlageflächen 19 und 20 des Hohlzylinders 9 ersichtlich. Wenn
das Griffplattenelement 6 auf die Hohlbuchse 4 des Katheters
1 aufgesetzt ist, umgreift der geschlitzte Zylinder 9 mit seinen parallel verlaufenden Mantellinien 17, 18 die
Mantelflächen 32 der Hohlbuchse 4 und liegen die konischen Anlageflächen 19 und 20 an den konisch abgeschrägt verlaufenden Oberflächenteilen 30 und 34 der Hohlbuchse 4 an.
Mantelflächen 32 der Hohlbuchse 4 und liegen die konischen Anlageflächen 19 und 20 an den konisch abgeschrägt verlaufenden Oberflächenteilen 30 und 34 der Hohlbuchse 4 an.
Fig. 5, die einen Schnitt entlang der Linie II - II gemäß Fig. 3 darstellt, zeigt deutlich den an der Unterseite des
Hohlzylinders 9 befindlichen Schlitz 21, der sich über die gesamte Länge der Unterseite des Hohlzylinders 9 erstreckt
und sowohl die Mantellinie 18 als auch die Anlageflächen
19 und 2 0 durchzieht. Gemäß einer anderen Ausführungsform kann der Schlitz statt an der Unterseite des Hohlzylinders 9 seitlich am Hohlzylinder 9 angeordnet sein.
19 und 2 0 durchzieht. Gemäß einer anderen Ausführungsform kann der Schlitz statt an der Unterseite des Hohlzylinders 9 seitlich am Hohlzylinder 9 angeordnet sein.
In den Fig. 6 bis 10 sind andere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
abnehmbaren Griffplattenelemente dargestellt. Die Fig. 6 bis 8 zeigen ein Griffplattenelement 23,
das im wesentlichen dem in Fig. 3 bis 5 dargestellten entspricht,
mit der Ausnahme, daß der geschlitzte Hohlzylinder 26 nur eine konisch verlaufende Anlagefläche 28 aufweist. In
diesen Fig. 6 bis 8 werden mit 24 die Griffplatte, mit 2 5 das Stützglied, mit 27 die parallelen Mantellinien und mit
29 der an der Unterseite des Zylinders 26 befindliche .
Schlitz bezeichnet.
Bei. dem auf der Hohlbuchse 4 des Katheters 1 (gem. Fig. 2) aufgesetztem Griffplattenelement 23
umgreifen die parallelen Mantellinien 27 des Zylinders 26 die Mantelfläche 32 der Buchse 4 und liegen die konisch
verlaufenden Anlageflächen 28 des Hohlzylinders 26 an den konisch abgescnrägt verlaufenden Anlageflächen 34 der Buchse 4 an, während üäs Stützglied 25 mit seiner unteren Kantenfläche in die Führungsnut 10 eingefügt ist.
umgreifen die parallelen Mantellinien 27 des Zylinders 26 die Mantelfläche 32 der Buchse 4 und liegen die konisch
verlaufenden Anlageflächen 28 des Hohlzylinders 26 an den konisch abgescnrägt verlaufenden Anlageflächen 34 der Buchse 4 an, während üäs Stützglied 25 mit seiner unteren Kantenfläche in die Führungsnut 10 eingefügt ist.
Die in Fig. 9 und 10 dargestellten Ausführungsformen des
Griffplattenelementes entsprechen im wesentlichen der in
Fig. 3 dargestellten Ausführungsform, mit der Ausnahme,
Griffplattenelementes entsprechen im wesentlichen der in
Fig. 3 dargestellten Ausführungsform, mit der Ausnahme,
33049U
daß bei den in den Fig. 9 und 10 dargestellten Ausführungsformen das Stützglied eine andere zweckmäßige Form aufweist.
Gemäß der in Fig. 9 veranschaulichten Ausführungsform liegt das Stützglied 35 in Form eines plattenförmigen
Kreissegmentes oder -abschnittes vor, während gemäß der in Fig. 10 dargestellten Ausführungsform das Stützglied
36 in Form einer dreieckig ausgebildeten Platte vorliegt, die an der Basisfläche des rechtwinkligen Dreiecks eingebuchtet
oder eingekerbt ist.
Gemäß -Fig. 11 ist ein teilweiser Schnitt durch das Griffplattenelement
23 und die Buchse 37 des Katheters veranschaulicht, während in Fig. 12 ein Schnitt entlang der
Linie V-V der Fig. 11 dargestellt ist. Der Hohlzylinder 26 umgreift die Hohlbuchse 37 an den Mantellinien 27 und
den Anlageflächen 28 bis auf den Schlitz 29, in dem sich
das Führungselement 38 in Form von Noppen befindet. Mit 39 wird der rohrförmige Fortsatz der Hohlbuchse 37 bezeichnet.
40 bedeutet die Führungsnut für das Stützglied 23.
Die erfindungsgemäßen Katheter oder Punktionskanülen können
auch ein Griffplattenelement aufweisen, das nur aus der Griffplatte 7, 24 und dem geschlitzten Hohlkörper besteht,
d.h. das kein Stützglied aufweist. In diesem Fall muß jedoch der Hohlkörper entsprechend dimensioniert sein,
um eine sichere Anbringung auf der Hohlbuchse und sichere Handhabung von Katheter bzw. Punktionskanüle während der
Punktion zu gewährleisten. Beispielsweise kann der Hohlzylinder so lang sein, daß er auch noch den rohrförmigen
Fortsatz 31 der Buchse 4 umfaßt. Der geschlitzte Hohlkörper kann auch noch durch eines der vorstehend erläuterten
Führungselemente (für den Schlitz) auf' der Hohlbuchse geführt werden. Die Verwendung von Griffplattenelementen mit
Stützglied, wie sie vorstehend beschrieben wurden, wird jedoch bevorzugt.
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Claims (22)
- Patentansprüchel.J Katheter zur Einführung in Körperhöhlen und Körpergefäße, insbesondere für die Venenkatheterisierung, mit einer Punktionskanüle, wobei die Punktionskanüle an einer Hohlbuchse befestigt ist, die ggf. wenigstens ein mit der Hohlbuchse verbundenes Befestigungselement trägt, das auf der Haut des Patienten befestigbar ist, ggf. zusammen mit einem, ggf. eine Griffplatte aufweisenden Metallnadelansatz, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Hohlbuchse (4, 37) ein Griffplattenelement (6, 23) abnehmbar angeordnet ist, wobei dieses Griffplattenelement (6, 23) eine Griffplatte (7, 24) und einen einen Längsschlitz aufweisenden Hohlkörper (9, 26) aufweist und der Hohlkörper (9, 26) des Griffplattenelementes (6, 23) die Hohlbuchse (4, 37) umgreift.
- 2. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Hohlkörper (9, 26) zylindrisch oder konisch ausgebildet ist.
- 3. Katheter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die äußere OberflächeBÜRO 6370 OBERURSEL" LINDENSTRASSE 10 TEL. 06171/56849 TELEX 4186343 real dBÜRO 8050 FREISING· SCHNEGGSTRASSE 3-5 TEL. 08161/62091 TELEX 526547 pawa dZWEIGBÜRO 8390 PASSAU LUDWIGSTRASSE 2 TEL. 0851/36616■ "■*' 33049H* der Hohlbuchse (4, 37) wenigstens ein Führungselement (10, 38) für das Griffplattenelement (6, 23) aufweist.
- 4. Katheter nach Anspruch 1-3, dadurch g e -kennzeichnet, daß das Griffplattenelement (6, 23) ein Stützglied (8, 25., 35, 36) aufweist.
- 5. Katheter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet', daß die äußere Oberfläche der Buchse (4, 37) ein Führungselement (10, 40) für das Stützglied (8, 25, 35, 36) aufweist.
- 6. Katheter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (10, 40) eine Führungsnut ist.
- 7. Katheter nach Anspruch 1-6,. dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Hohlbuchse (4, 37) ein Führungselement (38) für den Schlitz (21, 29) des Hohlkörpers (9, 26) aufweist.
- 8. Katheter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Führungselement (38) über einen Teil oder die gesamte Länge der Hohlbuchse (4, 37) erstreckt und in Form eines Führungssteges, von Noppen oder Zacken vorliegt.
- 9. Katheter nach Anspruch 1-8, dadurch gekennzeichnet , daß der Hohlkörper (9, 26) des Griffplattenelementes (6, 23) parallel zu den Oberflächen (32) der Hohlbuchse (4) verlaufende Mantellinien (17, 18) und konisch verlaufende, an den abgeschrägt verlaufenden Oberflächenteil (30, 34) der Buchse (4) anliegende Anlageflächen (19, 20) aufweist.
- 10. Kahteter nach Anspruch 1-8, dadurch gekennzeichnet , daß der Hohlkörper (9, 26)des Griffplattenelementes (6, 23) parallel zu den Oberflächen (32) der Hohlbuchse (4) verlaufende Mantellinien (27) und eine konisch verlaufende, an der schräg verlaufenden Oberfläche (34) der Hohlbuchse (4) anliegende Anlagefläche (28) aufweist.
- 11. Katheter nach Anspruch 1 - 10, dadurch gekennzeichnet , daß der Hohlkörper (9, 26) des Griffplattenelementes (6, 23) einen Schlitz (21, 29) an der Unterseite des Hohlzylinders (9, 26) aufweist.
- 12. Katheter nach Anspruch 1-10, dadurch gekennzeichnet , daß der Hohlkörper (9, 26) des Griffplattenelementes (6, 23) seitlich geschlitzt ist.
- 13. Katheter nach Anspruch 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffplatte (7, 27) des Griffplattenelementes (6, 23) auf einer Seite oder auf beiden Seiten mit Längsrillen und/oder Querrillen versehen ist.
- 14. Katheter nach Anspruch 1-12, dadurch gekennzeichnet , daß die Griffplatte (7, 24) des Griffplattenelementes (6, 23) auf einer Seite oder auf beiden Seiten zum Auflegen oder Einlegen von einem Finger oder mehreren Fingern geeignete Vertiefungen aufweist.
- 15. Katheter nach Anspruch 1-14, dadurch gekennzeichnet , daß die Griffplatte (7, 24) des Griffplattenelementes (6, 23) senkrecht zum Katheterrohr (2) angeordnet ist.
- 16. Katheter nach Anspruch 1-15, dadurch gekennzeichnet , daß das Stützglied (8, 25) des Griffplattenelementes (6, 23) in Form einer keilförmig ausgebildeten Platte vorliegt.
- 17. Katheter nach Anspruch 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützglied (8, 25, 35) des Griffplattenelementes (6, 23) in Form eines Kreissegmentes vorliegt.
- 18. Katheter nach Anspruch 1-17, dadurch gekennzeichnet , daß die Führungsnut (10) für das Stützglied (8, 25, 35, 36) auf der Buchse (4) rechteckig ausgebildet ist.
- 19. Katheter nach Anspruch 1-18, dadurch gekennzeichnet , daß die Hohlbuchse (4) über das Verbindungsstück (11) abnehmbar mit dem Metallnadelansatz (13) verbunden ist.
- 20. Katheter nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet t daß der Metallnadelansatz (13) eine Griffplatte (12) aufweist.
- 21. Katheter nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet , daß die Griffplatte (12) auf einer Seite oder auf beiden Seiten mit Längsrillen und/oder Querrillen und/oder mit zum Einlegen eines oder mehrerer Finger geeignete Vertiefungen aufweist.
- 22. Katheter nach Anspruch 1-21, dadurchgekennzeichnet , daß die Griffplatte (7, 24) des Griffplattenelements (6, 23) parallel zur Griffplatte (12) des Metallnadelansatzes (13) angeordnet ist·
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