DE3302912C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Spannungsgleichrichterschaltung
mit Transistorenbrücken und Schutz gegen Überstrom
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Für einen exakten Betrieb der elektrischen Schaltungen
von Telefonapparaten muß an ihren Anschlüssen eine Speisespannung
anliegen, die eine vorbestimmte und konstante
Polarität hat, deren Wert immer innerhalb enger und genauer
Grenzen liegt.
Die Polarität der Spannung an den Anschlüssen einer
Zweidraht-Telefonübertragungsleitung ist nicht vorbestimmt,
weil bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten die
Polarität ungewollt umgekehrt werden kann. Daher müssen
die elektronischen Schaltungen von Fernsprechapparaten
mit der Zweidraht-Telefonleitung über eine Schaltung
verbunden werden, die geeignet ist, die Spannung an den
Anschlüssen der Leitung gleichzurichten, wenn deren Polarität
der erforderlichen Polarität entgegengesetzt ist.
Im Fall eines wie auch immer verursachten Überstroms
in der Leitung kann der dadurch verursachte Spannungsabfall
an der Gleichrichterschaltung für die damit verbundene,
elektronische Schaltung gefährlich werden. Um
diesen Nachteil zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen
Schutz gegen den Überstrom vorzusehen.
Die am meisten verwendeten Gleichrichterschaltungen mit
Transistoren sind solche mit Graetz-Brückenschaltung,
die durch Hinzufügen einer begrenzten Zahl von Komponenten
auch die damit verbundenen elektronischen Schaltungen
vor den Wirkungen des Leitungs-Überstromes schützen
können.
Eine bekannte Spannungsgleichrichterschaltung der eingangs
genannten Art ist in der CH-PS 5 92 989 gezeigt; gemäß Fig. 1
besteht sie aus einer Brückenschaltung mit einem ersten und
einem zweiten bipolaren PNP-Transistor T₁ und T₂ sowie
einem dritten und einem vierten bipolaren NPN-Transistor
T₃ und T₄. Der Kollektor von T₁ ist mit dem Kollektor
von T₂ und der Kollektor von T₃ mit dem Kollektor von
T₄ verbunden, wobei diese Verbindungen einen ersten Anschluß,
der mit "+" bezeichnet ist, und einen zweiten Anschluß,
der mit "-" bezeichnet ist, bilden, mit denen die
zu versorgende Telefonschaltung C verbunden wird. Die
Emitter von T₁ und von T₃ sind mit dem Draht a einer
Zweidraht-Telefonleitung und die Emitter von T₂ und T₄
mit dem Draht b dieser Leitung verbunden.
Die Basis von T₁ und die Basis von T₃ sind über einen
Widerstand R₁ bzw. R₃ mit dem Draht b der Leitung verbunden,
während die Basis von T₂ und die Basis von T₄
über einen Widerstand R₂ bzw. R₄ mit dem Draht a der
Leitung verbunden sind. Diese Widerstände dienen dazu,
die Transistoren der Brücke, die unter normalen Betriebsbedingungen
im Sättigungsbereich arbeiten, in geeigneter
Weise vorzuspannen. Der zweite Anschluß "-" ist auch mit
den Anoden einer ersten Zenerdiode Z₃ und einer zweiten
Zenerdiode Z₄ verbunden, deren Kathoden mit dem Draht a
bzw. dem Draht b der Leitung verbunden sind. Für eine
bestimmte Polarität der Leitung sind im leitenden Zustand
nur der PNP-Transistor, dessen Emitter mit dem Anschluß
der Leitung höheren Potentials verbunden ist, und
der NPN-Transistor, dessen Emitter mit dem Anschluß niedrigeren
Potentials verbunden ist. Die anderen beiden
Transistoren sind gesperrt. Daher fließt der Speisestrom
der Telefonschaltung C, unabhängig von der tatsächlichen
Polarität der Leitung, ständig durch diese
Schaltung von dem Anschluß, der durch die Verbindung
zwischen den Kollektoren der beiden PNP-Transistoren
gebildet wird, zu dem Anschluß, der durch die Verbindung
zwischen den Kollektoren der beiden NPN-Transistoren
gebildet ist, und die Polarität der Spannung zwischen
den beiden Anschlüssen ist konstant.
Ein möglicher Überstrom in der Leitung verursacht ein
Anwachsen des Gesamtspannungsabfalls an der Gleichrichterschaltung.
Sobald jedoch die Spannung an den Anschlüssen der
Zenerdiode, deren Kathode mit dem Draht der Leitung
höheren Potentials verbunden ist, gleich der Durchbruchsspannung
V Z des Diodenübergangs ist, kommt die
Diode aufgrund des Zener-Effektes in den in Sperrichtung
leitenden Zustand; die andere Zenerdiode beginnt
jedoch, wie eine normale Diode zu leiten, sobald
die Spannung an ihren Anschlüssen gleich der Schwellenspannung
V ONZ bei direkter Leitung ist.
Daher überschreitet der Gesamtspannungsabfall an der
Gleichrichterschaltung den Maximalwert
V R MAX = V Z + V ONZ
nicht, wenn Überstrom in der Leitung vorliegt.
Die an die elektronische Telefonschaltung angelegte
Maximalspannung überschreitet den Maximalwert
V C MAX = V Z - V CE sat
nicht, wobei V CE sat die Kollektor-Emitter-Sättigungsspannung
eines PNP-Transistors der Brücke ist.
Auf diese Weise sind sowohl die Gleichrichterschaltung
als auch die Telefonschaltung gegen Überstrom geschützt.
Eine Gleichrichterschaltung der soeben beschriebenen
Bauart mit Schutz gegen Überstrom ist jedoch vom wirtschaftlichen
Gesichtspunkt her nicht die beste Lösung.
Der Einbau zusätzlicher Leistungs-Schaltungselemente wie
die beiden Zener-Dioden neben den Brücken-Bauelementen bedeutet
nämlich, daß die Kosten der Schaltung - sei es,
daß diese mit diskreten Bausteinen gebildet wird, sei
es, daß sie monolithisch integriert wird - aus dem Fachmann
bekannten Gründen wegen des Flächenbedarfs für
die Integration und wegen der Prozeßtechnologie ansteigen.
Aus der AT-PS 3 54 526 ist ein polaritätsunabhängiger
Gleichspannungswandler bekannt, an dessen Eingänge antiparallel
zwei nicht lineare Impendanzen angeschlossen sind.
Letztere können alternativ aus einer Zenerdiode, oder einem
Transistor bestehen, dessen Kollektor über eine Diode mit
der Basis verbunden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gleichrichterschaltung
mit Transistorenbrücke und Schutz gegen
Überstrom, die monolithisch integrierbar ist und zum
Verbinden der elektronischen Schaltungen eines Fern
sprechteilnehmerapparates mit einer Zweidraht-Telefonleitung
niedriger Speisespannung eingesetzt werden kann,
so auszubilden, daß sie im Vergleich mit bekannten
Gleichrichterschaltungen mit Schutz gegen Überstrom
industriell wirtschaftlicher ist.
Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Gleichrichterschaltung
mit Transistorenbrücke und Schutz gegen Überstrom
erfindungsgemäß durch das Kennzeichen des Patentanspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung ist nachstehend an zwei Ausführungsbeispielen
erläutert, die in der Zeichnung dargestellt
sind.
Es zeigt
Fig. 1 das bereits beschriebene Schema einer bekannten
Gleichrichterschaltung mit Transistorenbrücke
und Schutz gegen Überstrom,
Fig. 2 das Schema einer Gleichrichterschaltung mit
Transistorenbrücke und Schutz gegen Überstrom
gemäß der Erfindung und
Fig. 3 das Schaltungsschema einer abgeänderten Ausführungsform
der Erfindung.
In den Figuren sind für einander entsprechende Teile dieselben
Bezugszeichen verwendet. Die Gleichrichterschaltung
mit Schutz gegen Überstrom gemäß Fig. 2 hat eine Schaltungsanordnung
mit Transistorenbrücke, bestehend aus einem
Paar bipolarer PNP-Transistoren T₁ und T₂ und einem
Paar bipolarer NPN-Transistoren T₃ und T₄.
Der Kollektor von T₁ ist mit dem Kollektor von T₂ und
der Kollektor von T₃ mit dem Kollektor von T₄ verbunden,
wobei diese Verbindungen einen ersten Anschluß, der mit
"+" bezeichnet ist, und einen zweiten Anschluß, der mit "-"
bezeichnet ist, bilden, an die die elektronische Schaltung
C des Telefonapparates angeschlossen wird, die mit der
Leitung zu verbinden ist.
Die Emitter von T₁ und T₃ sind mit einem ersten Draht
a der Zweidraht-Telefonleitung verbunden, während die
Emitter von T₂ und T₄ mit dem zweiten Draht b der Leitung
verbunden sind.
Die Basis von T₁ und die Basis von T₃ sind über einen
Widerstand R₁ bzw. R₃ mit dem Draht b der Leitung verbunden.
Die Basis von T₂ und die Basis von T₄ sind über
einen Widerstand R₂ bzw. R₄ mit dem Draht a der Leitung
verbunden. Die Basis von T₃ ist außerdem mit dem Emitter
eines bipolaren NPN-Transistors T₁₃ verbunden, dessen
Basis und dessen Kollektor mit dem Kollektor von T₃ verbunden
sind.
Die Basis von T₄ ist auch mit dem Emitter eines bipolaren
NPN-Transistors T₁₄ verbunden, dessen Basis und dessen
Kollektor mit dem Kollektor von T₄ verbunden sind.
In Fig. 3 ist das Schaltungsschema einer anderen Ausführungsform
der Erfindung gezeigt, die ein Paar bipolarer
PNP-Transistoren T₁ und T₂ sowie zwei Paare bipolarer
NPN-Transistoren T₃, T₅ und T₄, T₆ aufweist.
Der Kollektor von T₁ ist mit dem Kollektor von T₂ verbunden,
und der Kollektor von T₅ ist mit dem Kollektor
von T₆ verbunden, wobei diese Verbindungen einen ersten
Anschluß, der mit "+" bezeichnet ist, und einen zweiten
Anschluß, der mit "-" bezeichnet ist, bilden, an welche
die elektronische Schaltung C des mit der Leitung zu
verbindenden Telefonapparates angeschlossen wird.
Der Emitter von T₅ und der Emitter von T₆ sind mit dem
Kollektor von T₃ bzw. dem Kollektor von T₄ verbunden.
Der Emitter von T₁ und der Emitter von T₃ sind mit einem
ersten Draht a der Zweidraht-Telefonleitung verbunden,
während der Emitter von T₂ und der Emitter von T₄ mit
dem zweiten Draht b dieser Leitung verbunden sind.
In der Figur sind die Schaltungsmittel zur Gleichrichtung,
die dem Fachmann bekannt sind und an die die Basen der
Transistoren T₁, T₂, T₃, T₄, T₅ und T₆ angeschlossen
sind, nicht gezeigt.
Die Schaltung gemäß Fig. 3 hat auch zwei Paare bipolarer
NPN-Transistoren T₁₃, T₁₅ und T₁₄, T₁₆.
Der Emitter von T₁₃ und der Emitter von T₁₅ sind mit
der Basis bzw. dem Kollektor von T₃ verbunden. Der
Emitter von T₁₄ und der Emitter von T₁₆ sind der Basis
bzw. dem Kollektor von T₄ verbunden. Die Basis und der
Kollektor von T₁₃ und von T₁₅ sind mit dem Kollektor
von T₅ verbunden. Die Basis und der Kollektor von T₁₄
und von T₁₆ sind mit dem Kollektor von T₆ verbunden.
Nachstehend wird die Betriebsweise der in Fig. 2 gezeigten
Schaltung untersucht.
Bei normalen Betriebsbedingungen leiten T₁ und T₄ oder
T₂ und T₃ je nach der Polarität der Leitung, und die
im leitenden Zustand befindlichen Transistoren arbeiten
bei Sättigung; T₁₃ und T₁₄, die in Sperrichtung vorgespannt
sind, sind gesperrt.
Ein eventueller Leitungs-Überstrom verursacht einen Anstieg
des Gesamtspannungsabfalls an der Gleichrichterschaltung.
Unter der Annahme, daß die Spannungspolarität
an den Anschlüssen der Leitung so ist, daß bei normalen
Bedingungen T₁ und T₄ gesättigt und T₂ und T₃ gesperrt
sind, gilt: sobald die Emitter-Kollektor-Spannung von T₃ aufgrund
des Überstroms gleich BV ECO T₃ der Emitter-Kollektor-Durchbruchsspannung
bei offener Basis ist, beginnt T₃ in Sperrichtung
zu leiten; der Transistor T₁₃,
der durch die Basis-Kollektor-Spannung von T₃ in Sperrichtung
vorgespannt ist, bleibt gesperrt.
Nach dem Durchbruch kann T₃ auch sehr große Ströme
leiten, ohne daß dabei seine Kollektor-Emitter-Spannung
ansteigt, so daß die Spannung an den Anschlüssen der
elektronischen Telefonschaltung, die mit der Brücke verbunden
ist, nicht den Maximalwert
V C MAX = BV ECO T₃ - V CE sat T₁
überschreitet, wobei V CE sat T₁ die Kollektor-Emitter-
Sättigungsspannung von T₁ ist.
Der gesamte Strom von T₁ und T₃ fließt in den Kollektor von
T₄, der den Sättigungsbereich verläßt, wobei seine Basis-
Vorspannungsbedingungen unverändert bleiben, und beginnt,
in der aktiven Zone seines Funktionsbereiches zu arbeiten.
In der aktiven Zone steigt die Kollektor-Emitter-Spannung
von T₄ mit zunehmendem Kollektorstrom an; wenn ihr Wert
gleich der Summe aus der Basis-Emitter-Spannung von T₄
V BE T₄, und aus der Schwellenspannung V BE T₁₄ für das Leiten
des Basis-Emitter-Übergangs von T₁₄ ist, beginnt der Transistor
T₁₄, der als Diode kurzgeschlossen ist, zu leiten
und liefert Strom an der Basis von T₄, der sein Leiterverhalten
ohne weiteren Anstieg der Kollektor-Emitter-Spannung
erhöhen kann.
Daher überschreitet der gesamte Spannungsabfall an der
Gleichrichterbrücke den Maximalwert
V R MAX = BV ECO T₃ + V VBE T₄ + V BE T₁₄
nicht. Damit sind sowohl die Gleichrichterschaltung als
auch die Telefonschaltung gegen Leitungsüberstrom geschützt,
wobei als Leistungsbausteine für den Schutz
die Brückentransistoren verwendet werden. Die Schaltung
arbeitet gleich und symmetrisch, wenn die Spannung der
Leitung entgegengesetzte Polarität hat. Der Wert der
Spannung BV ECO der Transistoren T₃ und T₄ wird mit bekannten
technischen Maßnahmen zur Dotierung an der Basis
gesteuert.
Wenn jedoch die normale Leitungsspannung bereits erhöht
ist und es daher erforderlich ist, daß die Spannung BV ECO
der NPN-Transistoren der Brücke erhöht ist, damit bei
normalen Betriebsbedingungen der abgeschaltete NPN-Transistor
nicht wegen umgekehrten Durchbruchs leitet, ist
es angezeigt, zwei Paare von NPN-Transistoren in Kaskadensschaltung
zu verwenden, wie Fig. 3 zeigt.
In diesem Fall wird auch eine Änderung des Schaltungsaufbaus
für den Schutz gegenüber Strom verwirklicht; die
Schaltungsmittel zur Vorspannung der Transistoren der
Brücke, die in der Figur nicht gezeigt sind, jedoch von
einem Fachmann leicht zu verwirklichen sind, sind notwendigerweise
komplizierter als diejenigen der Fig. 1
und 2.
Bei normalen Betriebsbedingungen der Schaltung gemäß
Fig. 3 leiten nur T₁, T₄ und T₆ oder T₂, T₃ und T₅, in
Abhängigkeit von der Polarität der Leitung.
Die leitenden Transistoren arbeiten bei gegebenen Vor
spannungsbedingungen im Sättigungszustand.
Unter der Annahme, daß der Draht a der Telefonleitung
ein höheres Potential als der Draht b hat, leiten T₁, T₄
und T₆ bei Sättigung. Die Transistoren T₁₄ und T₁₆, die
als Dioden kurzgeschlossen sind, leiten nicht, weil ihre
Kollektor-Emitter-Spannung aufgrund der Sättigungsbedingungen
von T₄ und T₆ zu niedrig ist.
Ein eventueller Leitungs-Überstrom verursacht einen Anstieg
des Gesamtspannungsabfalls an der Gleichrichterschaltung;
sobald die Emitter-Kollektor-Spannung von T₃
und T₅ gleich der Durchbruchsspannung von Emitter zu
Kollektor bei offener Basis ist (BV ECO T₃ und BV ECO T₅),
beginnen diese Transistoren T₃ und T₅, in Sperrichtung
zu leiten.
Auch bei sehr hohen Strömen überschreitet die Spannung
an den Anschlüssen der elektronischen Telefonschaltung
nicht den Maximalwert
V C MAX = BV ECO T₃ + BV ECO T₅ - V CE sat T₁,
wobei V CE sat T₁ die Kollektor-Emitter-Sättigungsspannung
von T₁ ist.
Der gesamte Strom von T₁, T₃ und T₅ fließt in den Kollektor
von T₆, der bei unveränderten Basis-Vorspannungsbedingungen
von der Sättigungszone in die aktive Zone
seines Betriebsbereiches übergeht.
In der aktiven Zone wächst mit wachsendem Kollektorstrom
die Kollektor-Emitter-Spannung von T₆, bis sie das Leiten
von T₁₆ erlaubt. Der Emitterstrom von T₆ und T₁₆ fließt in
den Kollektor von T₄, welcher analog zu T₆ beginnt, in der
aktiven Zone zu arbeiten, wobei mit dem Kollektorstrom
auch seine Kollektor-Basisspannung ansteigt, bis sie das
Leiten von T₁₄ gestattet.
Der Transistor T₄ kann unabhängig von T₆ seine Leitfähigkeit
vergrößern, wozu er den erforderlichen Basisstrom von T₁₄
erhält, um den gesamten Strom von T₁₆ und T₆ aufzunehmen,
ohne seine Kollektor-Emitter-Spannung weiter zu erhöhen.
Der Gesamtspannungsabfall an der Gleichrichterbrücke
überschreitet nicht den Maximalwert
V R MAX = BV ECO T₃ + BV ECO T₅ + V BE T₄ + V BE T₁₄,
wobei V BE T₄ die Basis-Emitter-Spannung im leitenden Zustand
von T₄ und V BE T₁₄ die Basis-Emitter-Spannung im
leitenden Zustand von T₁₄ sind.
Wenn die Leitungsspannung eine entgegengesetzte Polarität
hat, arbeitet die Schaltung in derselben Weise und symmetrisch.
Auch die Ausführungsform der Erfindung gemäß Fig. 3 erlaubt
somit, sowohl die Gleichrichterschaltung als auch
die damit verbundene Telefonschaltung vor Leitungs-Überstrom
zu schützen, wobei als Leitungselemente für den
Schutz die Brückenelemente selbst verwendet werden.
Die Gleichrichterschaltung gemäß der Erfindung ist insbesondere
dazu geeignet, in einem monolithischen Halbleiterblock
mit bekannten Integrationstechniken integriert
zu werden.
Die Transistoren T₁₃, T₁₄, T₁₅ und T₁₆ sind normale NPN-
Transistoren geringer "Kosten": eine integrierte Schaltung gemäß
der Erfindung ist sowohl hinsichtlich der Her
stellungsschwierigkeiten als auch hinsichtlich des Platzbedarfs
für die Integrierung sehr vorteilhaft. Der wirtschaftliche
Vorteil ist auch bei einer Verwirklichung mit
diskreten Bauelementen erheblich.
Vorstehend sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung
beschrieben und dargestellt. Es sind jedoch zahlreiche
Varianten möglich, die im Rahmen des Erfindungsgedankens
liegen. So können beispielsweise mit einem analogen Aufbau
anstelle der NPN-Transistoren die PNP-Transistoren
der Brücke als Schutzelemente verwendet werden.
Claims (10)
1. Spannungsgleichrichterschaltung mit Transistorenbrücke
und Schutz gegen Überstrom, insbesondere zur
Koppelung der elektronischen Schaltungen eines Fern
sprechteilnehmerapparates mit einer Zweidraht-Telefonleitung,
umfassend ein erstes (T₁), ein zweites (T₂),
ein drittes (T₃) und ein viertes (T₄) Brückenelement,
von denen jedes einen ersten und einen zweiten Anschluß
hat, wobei der zweite Anschluß des ersten Elementes
(T₁) mit dem zweiten Anschluß des zweiten Elementes
(T₂) und der zweite Anschluß des dritten Elementes (T₃)
mit dem zweiten Anschluß des vierten Elementes (T₄) verbunden
ist und diese Verbindungen einen ersten Koppelungsanschluß
(+) und einen zweiten Koppelungsanschluß
(-) bilden, mit denen die elektronische Schaltung (C)
des Telefonapparates verbunden wird, wobei ferner der
erste Anschluß des ersten Elementes (T₁) und des dritten
Elementes (T₃) mit einem ersten Draht (a) der Telefonleitung
und der erste Anschluß des zweiten Elementes
(T₂) und des vierten Elementes (T₄) mit einem zweiten
Draht (b) der Telefonleitung verbunden sind, wobei ferner
jedes Element der Brücke wenigstens einen ersten
bipolaren Transistor aufweist, der mit dem Emitter und
dem Kollektor zwischen den ersten und den zweiten Anschluß
dieses Elementes eingesetzt ist und der Emitter
dieses ersten Transistors mit dem ersten Anschluß des
Elementes verbunden ist, wobei weiter die Transistoren
des ersten Elementes (T₁) und zweiten Elementes (T₂)
eine gegenüber der Leitfähigkeit der Transistoren des
dritten Elementes (T₃) und des vierten Elementes (T₄)
entgegengesetzte Leitfähigkeit haben und die Basis jedes
dieser Transistoren mit einem Steuerschaltungsmittel
(R₁, R₂, R₃, R₄) verbunden ist, welches auf die Polarität
der Spannung der Telefonleitung anspricht und die Transistoren
des ersten und des vierten Elementes der Brücke
(T₁, T₄) in Gegenphase zu den Transistoren des zweiten
und des dritten Elements der Brücken (T₂, T₃) in den leitenden
Zustand steuert, und einer Überstrom-Schutzeinrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß die Überstrom-
Schutzeinrichtung dadurch gebildet ist, daß die Basis des
ersten Transistors, der in dem dritten Brückenelement (T₃)
und dem vierten Brückenelement (T₄) enthalten ist, auch mit
dem zweiten Anschluß dieses Elements verbunden ist und zwar
mittels eines ersten Halbleiterelements (T₁₃, T₁₄) mit einem
bipolaren Übergang, der bei normalen Betriebsbedingungen in
Sperrichtung vorgespannt ist.
2. Gleichrichterschaltung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halbleiterelement,
das einen in Sperrichtung vorgespannten, bipolaren
Übergang hat, eine Diode ist.
3. Gleichrichterschaltung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halbleiterelement,
das einen in Sperrichtung vorgespannten, bipolaren
Übergang hat, ein bipolarer Transistor (T₁₃, T₁₄)
ist, dessen Basis mit dem Kollektor kurzgeschlossen ist.
4. Schaltung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes
Brückenelement ein bipolarer Transistor ist, dessen
Emitter und dessen Kollektor den ersten Anschluß bzw.
den zweiten Anschluß dieses Elementes bilden.
5. Gleichrichterschaltung nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das dritte Brückenelement und das vierte Brückenelement
jeweils einen zweiten bipolaren Transistor (T₅, T₆) aufweisen,
der mit dem Emitter und dem Kollektor zwischen
die beiden Anschlüsse des Elementes eingesetzt ist, wobei
der Emitter mit dem Kollektor des ersten Transistors
(T₃, T₄) verbunden ist und der Kollektor des ersten Transistors
auch mit dem zweiten Anschluß dieses Elementes
mittels eines zweiten Halbleiterelementes (T₁₅, T₁₆)
verbunden ist, das bei normalen Betriebsbedingungen
einen in Sperrichtung vorgespannten, bipolaren Übergang
hat.
6. Gleichrichterschaltung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Halbleiterelement,
das einen in Sperrichtung vorgespannten,
bipolaren Übergang hat, eine Diode ist.
7. Gleichrichterschaltung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Halbleiterelement,
das einen in Sperrichtung vorgespannten,
bipolaren Übergang hat, ein bipolarer Transistor (T₁₅,
T₁₆) ist, dessen Basis mit dem Kollektor kurzgeschlossen
ist.
8. Gleichrichterschaltung nach einem der Ansprüche 1
bis 3 und 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Brückenelement (T₁) und das zweite Brückenelement
(T₂) jeweils ein bipolarer Transistor ist, dessen
Emitter und dessen Kollektor den ersten Anschluß
bzw. den zweiten Anschluß dieses Elementes bilden, und
daß das dritte Brückenelement und das vierte Brückenelement
jeweils ein Paar bipolarer Transistoren
(T₃, T₅; T₄, T₆) in Kaskadenschaltung sind, wobei der
Emitter des ersten Transistors und der Kollektor des
zweiten Transistors des Paares den ersten Anschluß bzw.
den zweiten Anschluß dieses Elementes bilden.
9. Gleichrichterschaltung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder bipolare Transistor in dem ersten Brückenelement
und dem zweiten Brückenelement ein PNP-Transistor und
jeder bipolare Transistor in dem dritten Brückenelement
und dem vierten Brückenelement ein NPN-Transistor ist.
10. Gleichrichterschaltung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltung in einen monolithischen Halbleiterblock
integriert ist.
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