DE3243318A1 - Klebstoffmischungen und damit hergestellte verbundwerkstoffe - Google Patents

Klebstoffmischungen und damit hergestellte verbundwerkstoffe

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    • C08L2666/02Organic macromolecular compounds, natural resins, waxes or and bituminous materials

Description

Extrudierbare Klebmittel auf der Basis von PoIyäthylenen hoher Dichte (HDPE) sind von großer technischer Bedeutung, weil sie eine höhere Temperaturbeständigkeit aufweisen und durch eine bessere Feuchtigkeitssperre ausgezeichnet sind als jene Klebmittel, die auf der Grundlage von Polyäthylenen
10 niedriger Dichte (LDPE), linearen Polyäthylenen
niedriger Dichte (LLDPE), Äthylen-Vinylacetat (EVA) Copolymeren, Äthylen-Methylacrylat(EMA)-Copolymeren oder anderen Äthylen-Copolymeren aufgebaut sind. Aus irgendwelchen Gründen, die zur Zeit noch nicht
15 völlig ermittelt sind, weisen die Klebmittel auf
HDPE-Basis jedoch eine geringere Haftfestigkeit an polaren Polymeren auf als jene Klebinittel? die auf der Grundlage der anderen Polyäthylen-Polymeren, die oben angeführt sind, aufgebaut sind.
Um die Haftfestigkeit der Klebmittel auf HDPE-Basis zu verbessern, sind den Mitteln elastomere Materialien einverleibt worden. Eine solche Problemlösung erweist sich jedoch nicht immer als technisch befriedigend, da die Elastomeren für gewöhnlich den Erweichungspunkt und den Schmelzindex beträchtlich herabsetzen und auch die Steifigkeits- und Feuchtigkeitssperreigenschaften beeinträchtigen.
Nach der Lehre der vorliegenden Erfindung sind nun durch Vermischen geeigneter Mengen von Polyproypylen, HDPE und einem Polyäthylen-Pfropfcopolymeren Klebmittel erhalten worden, die eine ausgezeichnete Haftfestigkeit an polaren Polymeren, wie Nylon,
Äthylen-Vinylalkohol-Copolymeren (EVOH), Polyvinylalkohol-Polymeren und -Copolymeren, Metallen, Glas, Papier, Holz und dergleichen aufweisen. Diese Verbund-
Werkstoffe, die ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind, können nach jeder beliebigen Arbeitsmethode, wie sie dem Fachmann an sich geläufig ist, hergestellt werden. Beispiele hierfür sind das Laminieren, das Coextrudieren, die Coextrusions-Beschichtung und eine Kombination dieser Methoden oder irgendeine andere Methode, mit deren Hilfe unähnliche Materialien verbunden werden können, wie sie in der Fachwelt bekannt sind. Die Ursache für die Verbesserung der Haftfestigkeit durch das Zumischen von Polypropylen zu diesen Gemischen ist zur Zeit noch nicht völlig bekannt.
Der Ausdruck "Polyäthylen", wie er in dieser Erfindungsbeschreibung für die Pfropfgrundlage gebraucht wird, soll Homopolymere des Äthylens und Copolymere des Äthylens mit Propylen, Buten-(1) und anderen ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, vorzugsweise solchen mit bis zu 8 Kohlenstoffatomen, umfassen. Das Äthylenpolymere ist empfehlenswerterweise linear. Es ist ferner mitunter vorteilhaft, auf Gemische von zwei oder mehreren der Homopolymeren und Copolymeren aufzupfropfen. Die Polyäthylenhomopolymeren und Äthylencopolymeren können nach jedem beliebigen Herstellungsverfahren gewonnen werden, bei dem Ubergangsmetall-Katalysatoren bei niedrigen oder mittleren Drucken oder Radikal-Initiatoren bei hohem Druck angewendet werden. Demzufolge können die Polymeren Polyäthylene niedriger Dichte, Polyäthylene
mittlerer Dichte oder Polyäthylene hoher Dichte sein.
Der Begriff "Polyäthylene hoher Dichte", wie er in dieser Erfindungsbeschreibung zur Bezeichnung der Mischharze verwendet wird, umfaßt Äthylenhomopolymere und Copolymere des Äthylens mit Propylen, Buten-(1) , Hexen-(1) und anderen ungesättigten aliphatischen
Kohlenwasserstoffen, vorzugsweise solchen mit bis zu 8 Kohlenstoffatomen einschließlich. Es ist mitunter empfehlenswert, Gemische von zwei oder mehreren der oben genannten Homopolymeren oder Copolymeren
5 im Mischharz zu verwenden. Ein Polyäthylen hoher
Dichte mit einer Dichte zwischen etwa 0,94 und 0,97 ist besonders empfehlenswert.
Das Polypropylen des Mischharzes besteht aus Propylenhomopolymeren und aus Copolymeren des Propylene mit einem oder mehreren ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit vorzugsweise bis zu 8 Kohlenstoffatomen.
Wenn auch die vorstehend genannten Polymeren für die Zwecke der vorliegenden Erfindung bevorzugt in Frage kommende Vertreter darstellen, so soll doch ihre Aufzählung in keiner Weise als eine Einschränkung der vorliegenden Erfindung angesehen werden.
Zu den ungesättigten Carbonsäuren oder Säurederivaten, die als Pfropf-Monomere dienen, gehören Verbindungen wie Acrylsäure, Methacrylsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Itaconsäure, Citraconsäure, Mesaconsäure, Maleinsäureanhydrid, Citraconsäureanhydrid, Itaconsäureanhydrid, 4-Methylcyclohex-4-en-T,2-dicarbonsäureanhydrid, Bicyclo(2.2.2)oct-5-en-2,3-dicarbonsäureanhydrid, 1,2,3,4,5,8,9,1O-Octahydronaphthalin-2,3-dicarbonsäureanhydrid, 2-Oxa-1,3-diketospiro(4,4)-non-7-en, Bicyclo(2.2.1)hept-5-en-2,3-dicarbonsäureanhydrid, Maleopimarsäure, Tetrahydrophthalsäureanhydrid, x-Methylnorborn-5-en-2,3-dicarbonsäureanhydrid, Norborn-5-en-2,3-dicarbonsäureanhydrid, endo-cis-5-Norbornen-2,3-dicarbonsäureanhydrid (Nadic anhydride), Methyl-endo-cis-5-norbornen-2,3-dicarbonsäureanhydrid (methyl Nadic anhydride), cis-exo-5-Norbornen-2,3-dicarbonsäureanhydrid (Himic anhydride),
1 Methyl-cis-exo-S-norbornen^,3-dicarbonsäure-
anhydrid (methyl Himic anhydride) und andere Monomere mit annelliertem Ringsystem,wie sie in den ÜS-PSen 3 873 6 43 und 3 882 194, die beide der Anmelderin der vorliegenden Erfindung erteilt worden sind, beschrieben sind. Auch die Copfropf-Copolymeren, die in dieser US-PS 3 882 194 beschrieben sind, eignen sich für die Zwecke der vorliegenden Erfindung- Die Arbeitsmethode zur Herstellung der Pfropf-Copolymeren sind in den oben genannten US-Patentschriften beschrieben.
Es ist häufig empfehlenswert, mehr als ein Pfropfmonomeres zu verwenden, um die physikalischen Eigenschaften der Endprodukte zu regulieren. Die Methode
15 besteht ganz allgemein darin, ein Gemisch des
Polymeren oder der Polymeren mit dem Monomeren oder den Monomeren in Anwesenheit oder Abwesenheit eines Lösungsmittels zu erhitzen. Das Gemisch kann auf eine Temperatur oberhalb des Schmelzpunktes des PoIyolefins mit einem oder ohne einen Katalysator erhitzt werden. Es erfolgt so das Pfropfen in Gegenwart von Luft, Hydroperoxiden, anderen Katalysatoren vom Typ der freien Radikale oder vorzugsweise in im wesentlichen völliger Abwesenheit jener Materialien, wobei
^ das Gemisch auf erhöhten Temperaturen und (falls kein Lösungsmittel verwendet wird), unter starker Scherwirkung gehalten wird.
Die bei der vorliegenden Erfindung verwendeten Pfropfen
und Copfropf-Copolymeren werden nach jeder beliebigen Methode oder nach jedem beliebigen Arbeitssystem gewonnen, bei dem das Pfropf-Copolymere, das erzeugt worden ist, abgetrennt oder benutzt wird. Der Ausdruck umfaßt demzufolge die Gewinnung des Copolymeren in Form von abgeschiedenen Flocken, Pellets,Pulvern und dergleichen, und ebenso chemisch "weiter umgesetzte
1 oder vermischte Pellets, Pulver und dergleichen,
oder in Form von Artikeln, die direkt aus den entstandenen Copolymeren gebildet worden sind.
5 Bei der vorliegenden Erfindung kann jedes der
gemeinhin bekannten Hydroperoxide verwendet werden, das eine Halbwertszeit von wenigstens einer Minute bei 145°C aufweist. Solche Hydroperoxide entsprechen der allgemeinen Formel R-O-OH, in der R für einen organischen Rest steht. Zu den geeigneten Hydroperoxiden gehören das tert.-Buty!hydroperoxid, das p-Menthanhydroperaxid, das Pinanhydroperoxid und das Cumolhydroperoxid und ferner andere Hydroperoxide, wie sie dem Fachmann bekannt sind. Die erhöhte Temperatur bewirkt eine schnelle Zersetzung des Hydroperoxids, was die Reaktion zwischen dem Polyolefin und dem Monomeren zwecks Bildung des Pfropf-Copolymeren katalytisch beschleunigt.
Je homogener das Gemisch vor dem Erhitzen ist, desto geringer ist offensichtlich der Arbeits- und Energieaufwand, der für das Durchmischen der Lösung bzw. der geschmolzenen Masse benötigt wird. Um einen gewünschten Umwandlungsgrad zu erzielen, ist - wie gefunden wurde in der Regel irgend eine Form des Durchmi-schens in Abwesenheit eines Lösungsmittels äußerst empfehlenswert, selbst wenn ein einheitliches Gemisch aller Mischungskomponenten vor dem Erhitzen gebildet ist. Im allgemeinen sollte bei NichtVerwendung eines Lösungsmittels die Masse auf eine Temperatur von über etwa 13o°C erhitzt werden, und vorteilhaft ist die Anwendung von Temperaturen zwischen etwa 2oo und 45o°C.
Temperaturen von beträchtlich über etwa 45o°C sollen in der Regel vermieden werden, um die Gefahr einer wesentlichen Zersetzung der polymeren Ingredienzien auszuschließen. Sind jedoch die Zersetzungsprodukte in dem Produkt nicht gerade unerwünscht, wie es beispielsweise bei der Erzeugung von hohe Schmelzindices aufweisenden Wachsen der Fall sein kann, dann können auch höhere Temperaturen angewendet werden. Die Reaktionsdauer, die benötigt wird, ist ziemlich kurz und liegt in der Größenordnung von einigen wenigen Sekunden bis zu etwa 2o Minuten, obwohl auch länger dauernde Erhitzungszeiten das Produkt nicht wesentlieh beeinträchtigen und angewendet werden können, wenn es aus irgend einem Grunde erwünscht sein sollte.
Eine zweckmäßige Arbeitsmethode zur Durchführung der Umsetzung besteht darin, die Ingredienzien vorzumischen und die Mischung dann durch einen erhitzten Extruder zu extrudieren. Es können auch andere Mischvorrichtungen, wie ein Brabendermischer, ein Banburymischer, eine Mischwalze u.dgl. bei dem Verfahren verwendet werden. Um einen unerwünschten Anstieg des Molekulargewichts mit der Möglichkeit einer gewissen Vernetzung bei erhöhten Temperaturen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, die Umsetzung in einem geschlossenen Gefäß durchzuführen. Ein solches Ergebnis kann mit einem herkömmlichen Ein-oder Mehrschnecken-Extruder erreicht werden, ohne daß es der Anwendung irgend welcher Hilfsapparaturen bedarf, und aus diesem Grunde ist der genannte Extruder ein besonders empfehlenswertes Reaktionsgefäß.
Die erfxndungsgemäßenKlebstoffmischungen können in Verbundwerkstoffen verwendet werden, die polare Substrate, wie Nylon, Äthylen-Vinylalkohol-Copolymere (EVOH)
1 Polyvinylalkohol (PVA), Polyester, Polyurethane,
Metalle etc., enthalten. Diese Kompositionen können aus genau zwei Schichten bestehen, oder sie können drei oder mehr Schichten umfassen, und zwar mit Materialien, die an jeder der Schichten haften, welche dem Verbund beigefügt werden. So können beispielsweise Polyolefine, wie Polyäthylen (PE), Äthylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA) oder Äthylen-Copolymere mit anderen Monomeren und Polypropylen (PP) in diesen Schichten verwendet werden. Es ist offensichtlich,
daß der auf diesem Gebiet Sachkundige viele Kombinatio- <*** nen herstellen kann, wenn er die in dieser Erfindungs
beschreibung offenbarten Arbeitsprinzipien anwendet.
Als Beispiele von nach der Lehre der Erfindung aufzubauenden Verbundwerkstoffen sind die nachstehenden Systeme anzuführen: Klebstoff/Nylon, Klebstoff/Aluminium, Klebstoff/EVOH, PP/Klebstoff/Nylon, PE/Klebstoff/Nylon, EVA/Klebstoff/PVA, PP/Klebstoff/PVA, EVA/Klebstoff/ EVOH, PP/Klebstoff/Aluminium, PE/Klebstoff/Aluminium, PE/Klebstoff/EVOH, PP/Klebstoff/EVOH, EVA/Klebstoff/ Aluminium, PE/Klebstoff/Stahl, PP/Klebstoff/Kupfer, EVA/Klebstoff/Glas, PP/Klebstoff/Holz, PE/Klebstoff/ Polyurethan. Es können auch aus vier und fünf oder noch mehr Schichten bestehende Verbundkonstruktionen aufgebaut werden, denen die oben genannten Schichten einverleibt sind. Lediglich als Beispiele hierfür sind Mehrschichten-Verbundwerkstoffe anzuführen, wie PP/Klebstoff/Nylon/Klebstoff/EVA, PP/Klebstoff/EVOH/ Klebstoff/PE, PE/Klebstoff/NyIon/Klebstoff/PP, PE/ Klebstoff/Aluminium/Klebstoff/EVA. Der Ausdruck "Klebstoff" soll in diesem Zusammenhang die Klebstoffmischung der vorliegenden Erfindung bezeichnen. Die vorangehend genannten Verbundmaterialien sind lediglieh als Beispiele angeführt. Der Fachmann kann selbst-
1 verständlich zahlreiche weitere Verbundwerkstoffe
in Kenntnis der Lehre der vorliegenden Erfindung herstellen.
Bei der praktischen Herstellung der Verbundwerkstoffe kann man von jeder beliebigen Arbeitsmethode und jedem beliebigen Arbeitsgerät Gebrauch machen, wie sie in der Fachwelt üblich sind. Bevorzugt in Frage kommende Arbeitsmethoden sind das Blasfilm-Coextrudieren, Gießfilm-Coextrudieren und die Folien-Coextrudierung, das Blasform-Coextrudieren, das Laminieren und das Coextrusionsbeschichten. Zu den weiter in Frage kommendenMethoden gehören das Pulverbeschichten, das Rotoformverfahren, das Profil-Coextrudieren, die Drahtummante-
15 lungs-Coextrusion und dergleichen mehr.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Mischungen aus den oben erwähnten Pfropf-Copolymeren, Polypropylen und .Äthylenhomopolymeren und -copolymeren kann jede beliebige Mischvorrichtung und Mischtechnik angewendet werden. So können die Mischungen beispielsweise in einem elektrisch beheizten Brabender-Plasticorder-Mischkopf unter Anwendung eines Schneckenmischers gemäß den folgenden Bedingungen hergestellt werden:
Temperatur - 2o4°C; Rotorgeschwindigkeit - 12o Umdrehungen pro Minute; Mischdauer - 1o Minuten nach dem Schmelzen. Die entstandenenMischungen wurden zu Filmen von einer Dicke von ungefähr o,127 bis o,178 mm formgepreßt. Die Filme wurden dann durch Heißsiegeln auf das zu bewertende Substrat bei einer geeigneten Temperatur und in einer zweckentsprechenden Zeit aufgebracht. Die Bedingungen betrugen für
1. Nylon 6 - 221°C und 2 Sekunden;
2. Äthylen/Vinylalkohol-Copolymere (EVOH) -
2210C und 5 Sekunden;
3. Polypropylen - 26o°C und 5 Sekunden;
4. Aluminium - 2210C und 2 Sekunden.
Die entstandenen Verbundmaterialien wurden in der Weise getestet, daß man sie in Streifen von 25,4 mm Breite zerschnitt. Die Klebefestigkeit wurde dann anhand einer T-Schäl- und Abhebeprüfung getestet, welche dem in der ASTM-Vorschrift D 187-72 beschriebenen Test entspricht.
Es wurde eine Mischung hergestellt, die 45% eines
Propylen-Ä'thylen-Block-Copolymeren mit einer Schmelzen»», flußrate (MFR) von 2 und einer Dichte von o,9o, ferner 45% eines Polyäthylens hoher Dichte (HDPE) mit einem Schmelzindex (MI) von 2,7 und einer Dichte von o,9 sowie 1o% eines mit XMNA gepfropften HDPE enthielt.
Ein Film dieses Materials wurde durch 5 Sekunden langes Heißsiegeln bei 221°C auf einen Film aus einem Äthylen-Vinylalkohol-Copolymeren aufgebracht. Die anhand des T-Schältestes bestimmte Klebfestigkeit der Bindung
20 betrug 139 Gramm/mm (7,8 lbs/in).
Beispiel 2
Die gleiche Mischung, die in Beispiel 1 benutzt worden war, wurde durch 2 Sekunden langes Heißsiegeln bei
auf Nylon 6 aufgebracht. Es wurde eine anhand des T-Schältestes bestimmte Klebfestigkeit von 66 g/mm (3.7 lbs/in) gemessen.
30 Beispiel 3
Es wurde eine Mischung hergestellt, die 45% eines Propylen-Äthylen-Block-Copolymeren mit einer MFR von 4 und einer Dichte von o,9o, ferner 45% eines HDPE mit einer Dichte von o,96 und einem Schmelzindex
von o,8 sowie 1o% eines mit XMNA gepfropften HDPE
2ο
1 enthielt. Die anhand des T-Schältestes unter den
Bedingungen des Beispiels 1 bestimmte Klebfestigkeit an EVOH betrug 59 g/mm (3.3. lbs/in).
5 Beispiele 4 bis Io
Es wurden Mischungen aus einem HDPE mit einer Dichte von o,96 und einem Schmelzindex von o,8 g/1o Min ferner einem Propylen-Äthylen-Block-Copolymeren mit einer
IQ MFR von 2,o und einer Dichte von o,9o sowie einem mit XMNA gepfropften HDPE hergestellt und durch 5 Sekunden langes Heißsiegeln bei 221°C auf EVOH aufgebracht. Die erhaltenen Ergebnisse sind in Tabelle I zusammengestellt. Eine ausgezeichnete Klebfestigkeit an EVOH kann mit Mischungen, die sowohl HDPE als auch PP enthalten, erzielt werden, wenn man sie einer Mischung vergleichend gegenüberstellt, die nur HDPE enthält.
Die gleichen Mischungen, die oben beschrieben sind, wurden durch 5 Sekunden langes Heißsiegeln bei 26o°C auf ein Polypropylen (PP) mit Zufallsverteilung der linearen und verzweigten Polymerisatanteile aufgebracht. Die anhand des T-Schältestes bestimmten
25 Klebfestigkeiten dieser Muster sind in Tabelle I
zusammengestellt. Eine ausgezeichnete Haftfestigkeit an PP kann mit Mischungen erzielt werden, die sowohl HDPE als auch PP enthalten, wenn man sie einer Mischung vergleichend gegenüberstellt, die nur HDPE enthält.
21 1 Beispiele 11 bis 17
Es wurden Mischungen unter Verwendung des HDPE, des Propylen-Äthylen-Block-Copolymeren und des Pfropf-
/Sie
Coplymeren', wie/in Beispiel 4 beschrieben sind, hergestellt. Die Mischungen wurden durch 2 Sekunden langes Heißsiegeln bei 221°C auf Nylon 6 aufgebracht. Die Ergebnisse der Klebfestigkeit sind in Tabelle II zusammengestellt. Wie ersichtlich, kann eine ausgezeichnete Haftfestigkeit an Nylon 6 mit Mischungen erzielt werden, bei denen PP einem Gemisch aus HDPE und einem Pfropf-Coplymeren einverleibt worden ist.
BAD ORIGINAL
Tabelle I Z us ammeTise t ζ ung
Bei
spiel
HDPE PP Pfropf-
Copolymeres
4 9o 1o
5 75 15 1o
6 65 25 Io
7 55 35 1o
8 45 45 1o
9 35 55 1o
1o 47,5 47,5 5
F - Aufreissen des Klebstoffilms
Klebfestigkeit an
EVOH
g/mm (
18 lb/in) PP
g/mm
(lb/in)
O. 52
98
O 5 o.3
1o4 1,o 4 o,2
98 2,9
5,5F
21
36
1,2
2,ο
1o4 5,8F 55 3,1
5,5 127 7,1
5.8F 87 4,9F
Zusammensetzung PP
%
Tabelle II
HDPE
%
..
Bei
spiel
9o 15 PfiDpf-
Copolymeres
%
11 75 25 1o
12 65 35 Io
13 55 45 1o
14 45 55 1o
15 35 65 1o
16 25 1o
17 1o
NT - Aufreissen des Nylonfilms
Klebfestigkeit an
Nylon
g/mm
6
(Ib/in)
16 o,9
82
7o
4,6NT
NT
3,9Ni
45 2,5
3o 1,7
23 1,3
12 o, 7
to
U)
I
Die in der Erfindungsbeschreibung verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutungen:
EMA · - Ä'thylen-Methylacrylat-Copolymer; EVA - Äthylen-Vinylacetat-Copolymer ; EVOH - Äthylen-Vinylalkohol-Copolymer;
HDPE - Polyäthylen hoher Dichte, vorzugsweise
mit einer Dichte von etwa o,94 bis o,97;
LDPE - Polyäthylen niedriger Dichte;
LLDPE - lineares Polyäthylen niedriger Dichte; LPLDPE - Niederdruck-Polyäthylen niedriger Dichte;
MFR - Schmelzflußrate, ASTM-Vorschrift D 1238 Kondition L;
MI - Schmelzindex, ASTM-Vorschrift D 1238, Kondition E;
PE - Polyäthylen;
FP - Polypropylen: Homopolymere des Propylens und Copolymere des Propylens mit einem oder mehreren ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, die vorzugsweise bis zu 8 Kohlenstoffatome einschließlich enthalten;
PVA - Polyvinylalkohol;
XMNA - x-Methylbicyclo(2.2.1)hept~5-en-2,3-dicarbonsäureanhydrid.
Die in der Beschreibung offenbarte Erfindung ist keineswegs auf die darin beschriebenen Ausführungsformen oder technischen Details beschränkt, vielmehr ist das erfinderische Prinzip in der ganzen Breite, in der es offenbart ist, auszulegen, und der Schutzumfang der Erfindung wird allein durch die beigefügten Patentansprüche bestimmt.
/ Patentanwalt

Claims (25)

  1. Patentansprüche
    (a) etwa 1 bis 40 Gew.-Teile eines Pfropf-Copolymeren aus etwa 70 bis 99,999 Gew.-% einer Polyäthylengrundlage, die gepfropft worden ist mit etwa 30 bis 0,001 Gew.-% - bis zur Auffüllung auf insgesamt 100 % - wenigstens eines als Pfropfreis dienenden Monomeren, welches seinerseits aus wenigstens einer polymerisierbaren, äthylenisch-ungesättigten Carbonsäure oder eines entsprechenden Carbonsäureanhydrids besteht, und
    (b) etwa 99,9 bis 60 Gew.-Teile einer Mischharzmischung aus etwa 25 bis 90 Gew.-% eines Polyäthylens hoher Dichte und etwa 75 bis 1.0 Gew.-% - bis zur Auffüllung auf insgesamt 100 % - eines Polypropylens.
  2. 2. Mischung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    daß das genannte Polypropylen Propylenhomopolymerisate und Copolymerisate des Propylens mit einem oder mehreren ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen umfaßt.
  3. 3. Mischung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten aliphatischen Kohlenwasserstoffe bis zu Kohlenstoffatome einschließlich enthalten.
  4. 4. Mischung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Polypropylen aus einem Copolymeren des Propylens mit Äthylen besteht.
  5. 5. Mischung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte aliphatische Kohlenwasserstoff aus Äthylen besteht.
  6. 6. Mischung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Polyäthylen-Mischharz hoher Dichte Äthylenhomopolymere und Copolymere des Äthylens mit einem ungesättigten Kohlenwasserstoff umfaßt.
  7. 7. Mischung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
    1^ daß der besagte Kohlenwasserstoff aus einem ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoff besteht.
  8. 8. Mischung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Kohlenwasserstoff bis zu 8 Kohlen-
    2O stoffatome einschließlich enthält.
  9. 9. Mischung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Kohlenwasserstoff aus Propylen, Buten-(1), Hexen-(1) oder Octen-(1) besteht.
  10. 10. Mischung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte, als Pfropfreis dienende Monomere aus wenigstens einem Vertreter der Stoffgruppe
    Acrylsäure, Methacrylsäure, Maleinsäure, Itacon-
    säure, Citraconsäure, Mesaconsäure, Maleinsäureanhydrid, 4-Methylcyclohex-4-en-1,2-dicarbonsäureanhydrid, Bi cyclo(2.2.1)oct-5-en-2,3-dicarbonsäureanhydrid, 1 ,2,3,4,5,8,9,IO-Octahydronaphthalin-2,3,-dicarbon-
    säureanhydrid, 2-0xa-1,3-diketospiro(4.4)non-7-en, 35
    BieyeIo(2.2.1)hept-5-en-2,3-dicarbonsäureanhydrid,
    Maleopimarsäure, Tetrahydrophthalsäureanhydrid
    Methyl-endo-cis-5-norbornen-2,3-dicarbonsäureanhydrid (methyl Nadic anhydride), cis-exo-5-nörbornen-2,3-dicarbonsäureanhydrid (Himic anhydride), Methyl-cisexo-5-norbornen-2,3-dicarbonsäureanhydrid (methyl Himic anhydride), x-Methylbicyclo(2.2.1)hept-5-en-2,3-dicarbonsäureanhydrid und Fumarsäure besteht.
  11. 11. Verbundwerkstoff aus Komponenten, die bestehen aus (a) einem Substrat und einer damit verklebten
    (b) Klebstoffmischung, wie sie in Anspruch 1 beansprucht wird.
  12. 12. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Substrat aus polaren Polymeren, festen Metallen, Glas, Papier, Holz oder Cellophan besteht'.
  13. 13. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Substrat aus Nylon besteht.
  14. 14. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Substrat aus Aluminium besteht.
  15. 15. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Gemisch aus dem Gemisch besteht, das in Anspruch 2 beansprucht ist.
  16. 16. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekenn-
    zeichnet, daß das besagte Gemisch aus dem Gemisch
    besteht, das in Anspruch5 beansprucht ist.
  17. 17. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Gemisch aus dem Gemisch be-
    steht, das in Anspruch 7 beansprucht ist.
  18. 18. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Gemisch aus dem Gemisch besteht, das in Anspruch 8 beansprucht ist.
  19. 19. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Gemisch aus dem Gemisch besteht, das in Anspruch 9 beansprucht ist.
  20. 20. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Gemisch aus dem Gemisch
    besteht, das in Anspruch 10 beansprucht ist.
  21. 21. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Substrat aus einem
    15 Äthylen-Vinylalkohol-Copolymeren besteht.
  22. 22. Verbundwerkstoff aus Komponenten, die bestehen aus
    (a) zwei oder mehreren, in benachbarten Paaren angeordneten Substraten, die miteinander verklebt sind
    20 vermittels
    (b) einer dazwischen liegenden Schicht der Klebstoffmischung, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
  23. 23. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genanntenKomponenten(a) aus Polypropylen und einem polaren Substrat bestehen.
  24. 24. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Komponenten (a) aus
    Polypropylen und Nylon bestehen.
  25. 25. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Komponenten (a) aus Polypropylen und einem Äthylen-Vinylalkohol-Copolymeren bestehen.
    32A 3318
    26. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Komponenten (a) aus Polypropylen und Aluminium bestehen.
    27. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Komponenten (a) aus polaren Substraten bestehen.
    28. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Mischung aus der Mischung
    besteht, die in Anspruch 2 beansprucht ist.
    29. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Mischung aus der Mischung
    15 besteht, die in Anspruch 3 beansprucht ist.
    30. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Mischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 5 beansprucht ist.
    31. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Mischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 6 beansprucht ist.
    /o 32. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Mischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 7 beansprucht ist.
    33. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekenn-
    zeichnet, daß die genannte Mischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 8 beansprucht ist.
    34. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Substrat aus einem Stoff besteht, wie er in Anspruch 12 beansprucht ist.
    35. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Substrat aus dem Stoff besteht, der in Anspruch 13 beansprucht ist.
    36. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Substrat aus Propylenhomopolymeren und Copolymeren des Propylens mit einem oder mehreren ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen besteht.
    37. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PP/Klebstoffmischung/Nylon besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die
    15 im Anspruch 1 beansprucht ist.
    38. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PE/Klebstoffmischung/Nylon besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die im Anspruch 1 beansprucht ist.
    39. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System EVA/Klebstoffmischung/PVA besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die im Anspruch 1 beansprucht ist.
    40. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekenn-3^ zeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PP/Klebstoffmischung/PVA besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    41. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System EVA/Klebstoffmischung/EVOH besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die
    5 in Anspruch 1 beansprucht ist.
    42. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PP/Klebstoffmischung/Aluminium besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    43. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PE/Klebstoffmischung/Aluminium besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    44. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System EVA/Klebstoffmischung/Aluminium besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    45. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PE/Klebstoffmischung/Stahl besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    46. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PP/Klebstoffmischung/Kupfer besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    47. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System EVA/Klebstoffmischung/Glas besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die
    5 in Anspruch 1 beansprucht ist.
    48. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PP/Klebstoffmischung/Holz besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    49. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem
    15 System PE/Klebstoffmischung/Polyurethan besteht,
    bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    50. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem
    System PP/Klebstoffmischung/Nylon/Klebstoffmischung/EVA besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    "\y 25 51_ Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PP/Klebstoffmischung/EVOH/Klebstoffmischung/PE besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung
    besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist. 30
    52. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PE/Klebstoffmischung/Nylon/Klebstoffmischung/PP besteht, bei dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    • ο · ■
    53. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus dem System PE/Klebstoffmischung/Aluminium/Klebstoffmischung/EVA besteht, bei dem die Klebstoffmischung
    5 aus derMischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    54. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennkennzeichnet, daß der besagte Verbundwerkstoff aus
    10 dem System PE/Klebstoffmischung/EVOH besteht, bei
    dem die Klebstoffmischung aus der Mischung besteht, die in Anspruch 1 beansprucht ist.
    55. Verbundwerkstoff gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Werkstoff aus dem System PP/Klebstoffmischung/EVOH besteht, bei dem die Klebstof fmischung aus der Mischung besteht, die im Anspruch 1 beansprucht ist.
    56. Verfahren zur Herstellung der Verbundwerkstoffe des Anspruchs 11, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Komponenten mit Hilfe von Arbeitsmethoden, wie dem Blasfilm-Coextrudieren, dem Gießfilm-Coextrudieren, dem Blasform-Coextrudieren, dem Laminieren,
    25 dem Extrusions- oder Coextrusionsbeschichten, dem
    Pulverbeschichten, dem Rotoformverformen, dem Profi1-Coextrudieren oder dem Drahtummantelungs-Extrudieren oder -Coextrudieren, miteinander verklebt werden.
    SQ 57. Verfahren zur Herstellung der Verbundwerkstoffe des Anspruchs 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Komponenten mit Hilfe von Arbeitsmethoden, wie dem Blasfilm-Coextrudieren, dem Gießfilm-Coextrudieren, dem Blasform-Coextrudieren, dem Laminieren, dem Extru-
    ^ sions- oder Coextrusionsbeschichten, dem Pulverbeschichten, dem Rotoformverformen, dem Profi!-Coextrudieren
    oder dem Drahtummantelungs-Extrudieren oder -Coextrudieren, miteinander verklebt werden.
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