DE3243204A1 - "verfahren und vorrichtung zur fehler-pruefung von zigaretten oder dergleichen" - Google Patents

"verfahren und vorrichtung zur fehler-pruefung von zigaretten oder dergleichen"

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DE3243204A1
DE3243204A1 DE19823243204 DE3243204A DE3243204A1 DE 3243204 A1 DE3243204 A1 DE 3243204A1 DE 19823243204 DE19823243204 DE 19823243204 DE 3243204 A DE3243204 A DE 3243204A DE 3243204 A1 DE3243204 A1 DE 3243204A1
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cigarettes
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Heinz Focke
Kurt 2810 Verden Liedtke
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Focke and Co GmbH and Co KG
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Focke and Co GmbH and Co KG
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B19/00Packaging rod-shaped or tubular articles susceptible to damage by abrasion or pressure, e.g. cigarettes, cigars, macaroni, spaghetti, drinking straws or welding electrodes
    • B65B19/28Control devices for cigarette or cigar packaging machines
    • B65B19/30Control devices for cigarette or cigar packaging machines responsive to presence of faulty articles, e.g. incorrectly filled cigarettes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24CMACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
    • A24C5/00Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
    • A24C5/32Separating, ordering, counting or examining cigarettes; Regulating the feeding of tobacco according to rod or cigarette condition
    • A24C5/34Examining cigarettes or the rod, e.g. for regulating the feeding of tobacco; Removing defective cigarettes
    • A24C5/3412Examining cigarettes or the rod, e.g. for regulating the feeding of tobacco; Removing defective cigarettes by means of light, radiation or electrostatic fields
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    • G01MEASURING; TESTING
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    • G01N21/00Investigating or analysing materials by the use of optical means, i.e. using sub-millimetre waves, infrared, visible or ultraviolet light
    • G01N21/84Systems specially adapted for particular applications
    • G01N21/88Investigating the presence of flaws or contamination
    • G01N21/95Investigating the presence of flaws or contamination characterised by the material or shape of the object to be examined
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Description

Verfahren und Vorrichtung zur Fehler-Prüfung von Zigaretten oder dergleichen
Beschrei bung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Fehler-Prüfung von Zigaretten od. dgl. hinsichtlich Vorhandensein von (ausreichendem) Tabak, Zigaretten-Filter etc. durch auf die Zigarette gerichtetes, von einer Lichtquelle ausgegebenes Licht, das von einem lichtempfindlichen Empfänger aufgenommen wird.
10
Die Prüfung von Zigaretten in bezug auf etwaige Fehler, insbesondere in bezug auf eine ausreichende Tabak-
füllung, ist im Zusammenhang mit der Verpackung der Zigaretten erforderlich. Üblicherweise werden jeweils einer Zigaretten-Packung zugeordnete Zigaretten-Gruppen vor dem Einhüllen in einen Inneneinschlag (Stanniol- Zuschnitt) geprüft. Zigaretten-Gruppen bzw. Zigaretten packungen mit mindestens einer fehlerhaften Zigarette werden im Verlauf des weiteren Verpackungsvorgangs ausgesondert.
Sei einer bekannten Vorrichtung zur Fehler-Prüfung von Zigaretten mit Hilfe von Licht wird dieses gegen die freie Endfläche der Zigarette gerichtet. Die Relativanordnung ist dabei so getroffen, daß das von der Endfläche der Zigarette, nämlich dem Tabak, re flektierte Licht von einem Empfänger aufgenommen wird. Fehlt in diesem Bereich Tabak, kann eine Lichtreflexion nicht stattfinden. Die betreffende Zigarette wird als fehlerhaft identifiziert. (DE-OS 32 01 666).
Die Fehler-Prüfung von Zigaretten durch Lichtreflexion ist ungenau, da das Fehlersignal ausschließlich durch den Zustand der Zigarette unmittelbar im Bereich der Endfläche beeinflußt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Maßnahmen für die Fehler-Prüfung von Zigaretten od.dgl. vorzuschlagen, durch die mit Hilfe einfacher Prüfungsorgane eine schnelle und zuverlässige Identifizierung von einwandfreien und fehlerhaften Zigaretten erfolgen kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, daß das Licht durch wenigstens einen Teilbereich der Zigarette hindurchgeleitet wird (durch Lichtverfahren).
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Sei dem Verfahren der Erfindung tritt demnach ein Teil des Lichts durch die Zigarette bzw. durch den Mantel (Zigarettenpapier) derselben hindurch, wenn eine Zigarette fehlerhaft ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform dieses Verfahrens wird Licht über die freie Endfläche der Zigarette in diese geleitet und über einen seitlich angeordneten Empfänger, der demnach auf den Zigarettenmantel (Zigarettenpapier) gerichtet ist, im Falle eines Fehlers aufgenommen.
IQ Der betreffende Empfänger ist benachbart zur Endfläche der Zigarette seitlich neben derselben angeordnet. Bei einer fehlerhaften Zigarette, nämlich bei fehlendem Tabak bzw. unzureichender Tabakdichte im Bereich der Endfläche tritt demnach Licht in Längsrichtung
^5 in die Zigarette ein und wird infolge Ablenkung und Durchtritts durch das Zigarettenpapier von dem Empfänger aufgenommen.
Die erfindungsgemäße Fehler-Prüfung wird zweckmäßigerweise an jeweils einer Zigaretten-Packung zugeordneten Zigaretten-Gruppen durchgeführt. Eine hierfür besonders geeignete Vorrichtung besteht aus einem Prüfkopf mit einem Halter (Gehäuse) mit einer der Anzahl der zu prüfenden Zigaretten entsprechenden Anzahl von Emp-2g fängern. Bei Zigaretten-Gruppen mit mehreren Zigaretten-Lagen sind diese relativ versetzt zueinander, so daß mindestens ein Endbereich einer jeden Zigarette für die entsprechende Anordnung eines Empfängers frei liegt. Der Prüfkopf bzw. das Gehäuse ist auf der der go Zigaretten-Gruppe zugekehrten Seite entsprechend stufenförmig gestaltet, so daß die zugekehrten Endbereiche passend in entsprechenden Vertiefungen des Prüfkopfes Aufnahme finden können.
g5 Die Prüfung der Zigaretten kann mit sichtbarem, insbesondere diffusem Licht durchgeführt werden, welches
von individuellen Lampen (Glühlampen) oder von einer gemeinsamen Lichtquelle erzeugt wird. Alternativ ist Infrarotlicht geeignet, welches für kurze Taktzeiten und damit für extrem kurze Prüfungen geeignet ist.
Die Zigaretten-Gruppen werden in der der Zigaretten-Packung entsprechenden Formation in Taschen eines Förderers einer Prüfstation zugeführt. In dieser wird während einer kurzen Stillstandsphase oder vorteil- ^O hafterweise während der Förderbewegung der Zigarettengruppen die Prüfung durchgeführt.
Weitere Merkmale der Erfindung betreffen Einzelheiten des Prüfungsverfahrens sowie der Vorrichtung.
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Vorgänge bei aer Prüfung einer fehlerhaften Zigarette, in Seitenansicht bzw. im Vertikai schnitt,
Fig. 2 eine Darstellung entsprechend Fig. 1, jedoch bei Prüfung einer ordnungsgemäßen Zigarette,
Fig. 3 eine Prüfvorrichtung (Prüfkopf) im Vertikalschnitt,
Fig. 4 einen Horizontal schnitt IV-IV der Prüfvorrichtung gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine Ansicht V der Prüfvorrichtung gemäß Fig. 3,
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Fig. 6 eine Darstellung entsprechend Fig. 3 für eine andere Ausführungsform des Prüfkopfes,
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform eines Prüfkopfes im Horizontalschnitt,
Fig. 8 einen Teil einer Verpackungsmaschine (Revolver) mit einem Prüfkopf,
IQ Fig. 9 einen Teil einer Taschenkette als Förderer für Zigaretten-Gruppen und mit einem Prüfkopf in schematischer Darstellung,
Fig. 10 eine Alternativausführung eines Prüfkopfes für die Anwendung im Zusammenhang mit einer Taschenkette, ebenfalls in schematischer Seitenansi cht.
Die in den Zeichnungen dargestellten Anwendungs- und Ausführungsbeispiele beziehen sich auf die Prüfung von Zigaretten 20 (sogenannte Kopfkontrol1e) vor der Verpackung derselben.
In Fig. 1 und 2 ist die Prüfung der Zigaretten 10 schematisch anhand einer fehlerhaften Zigarette (Fig. 1) sowie anhand einer ordnungsgemäß ausgebildeten Zigarette (Fig. 2) dargestellt. Es handelt sich dabei um Zigaretten mit einem Filter 21. Die Prüfung findet im Bereich des zum Filter 21 gegenüberliegenden Endes der Zigaretten 20 statt. Zu diesem Zweck werden bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel Lichtstrahlen 22 über eine Endfläche 23 in Längsrichtung, also in Axialrichtung, in die Zigarette 20 eingeleitet. Bei der Zigarette 20 gemäß Fig. 1 ist in einem Bereich benachbart zur Endfläche 23 eine unvollständige Tabakfüllung
24 vorhanden, nämlich mit einer tabakfreien Lunkerstelle 25. Die in die Zigarette 20 eintretenden Lichtstrahlen 22 erzeugen durch teilweise Ablenkung zur Seite Licht im Bereich eines Zigarettenmantels, nämlich im Zigarettenpapier 26. Ablenkstrahlen 27 treten durch das Zigarettenpapier 26 hindurch und können hier infolge des fehlenden Tabaks durch einen geeigneten Empfänger 28, insbesondere eine Photodiode, aufgenommen werden.
Bei der ordnungsgemäß mit Tabak gefüllten Zigarette 20 der Fig. 2 findet eine Querablenkung von Licht nicht statt. Dieses wird vielmehr im Bereich der Endfläche 23 reflektiert bzw. absorbiert.
Das vom Empfänger 28 aufgenommene Lichtsignal wird
in einer maschinentechnisch angemessenen Weise ausgewertet, derart, daß die Zigarette bzw. eine Zigarettengruppe bzw. eine Zigarettenpackung aus dem Verpak-2Q kungsablauf ausgesondert wird.
Den Endflächen 23 der Zigaretten 20 ist eine Blende 29 vorgeordnet mit einer Blendenöffnung 30, die auf die Endfläche 23 zentriert ist und im vorliegenden Fall einen kleineren Durchmesser aufweist als diese.
Die Prüfung der Zigaretten 20 wird sinnvol1erweise an Zigaretten-Gruppen 31 durchgeführt. Diese bestehen aus einer den fertigen Zigaretten-Packungen entsprech-
QQ enden Anzahl von Zigaretten 20 bei entsprechender Anordnung in mehreren, beispielsweise drei Lagen 32, 33, 34. Bei der hier gezeigten» vielfach üblichen Formation bestehen die äußeren Lagen 32 und 34 aus sieben und die mittlere Lage 33 aus sechs Zigaretten.
Letztere sind gegenüber den Zigaretten der äußeren
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' - 13 Lagen 32 und 34 in "Sattellage" gelegt.
Zur (gleichzeitigen) Prüfung der Zigaretten 20 einer so ausgebildeten Zigaretten-Gruppe 31 dient ein Prüfkopf 35, der aus einem geschlossenen Gehäuse 36 besteht. In einer den zu prüfenden Zigaretten 20 zugekehrten Vorderwand 37 des Gehäuses 36 sind die notwendigen Organe für die Prüfung der Zigaretten 20 untergebracht. Innerhalb des Gehäuses 36 befinden !O sich elektrische bzw. elektronische Einrichtungen.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 bis 5 ist jeder zu prüfenden Zigarette 20 ein gesonderter Empfänger 28 zugeordnet, der, wie beschrieben, queraxial orien-
"L5 tiert ist. Des weiteren ist jeder Zigarette 20 eine gesonderte Lichtquelle in Gestalt einer kleinen elektrischen Lampe 38 zugeordnet. Die beispielsweise als handelsübliche Signallampen ausgebildeten Lampen 38 sind in Haltebohrungen 39 der Vorderwand 37 des Gehäuses passend gelagert. Gleichermaßen sind die (zylindrischen) Empfänger 28 in quergerichteten Haltebohrungen 40 der Vorderwand 37 gelagert.
Für die Prüfung der Zigaretten 20 einer aus mehr als zwei Lagen bestehenden Zigaretten-Gruppe 31 werden die Lagen gegeneinander versetzt. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die mittlere Lage 33 gegenüber den äußeren Lagen 32 und 34 stufenartig in Richtung auf den Prüfkopf 35 versetzt. Dadurch liegen die Endbereiche der Zigaretten 20 der mittleren Lage 33 ebenfalls frei, so daß die zugeordneten Empfänger 28 benachbart zu den Enden dieser Zigaretten angeordnet werden können.
Die Vorderwand 37 des Gehäuses 36 ist entsprechend
J Z 4-JZ U
der versetzten Anordnung der Endbereiche der Zigaretten 20 passend hierzu stufenförmig ausgebildet. Die dadurch entstehenden Wandungsstufen 41, 42, 43 und 44 dienen zur Aufnahme von Sender (Lampe 38) und/oder Empfänger 28, wobei die Wandungsstufen 41 .. 44 jeweils im Bereich der Aufnahme des einen oder anderen Organs entsprechend stärker bemessen sind als der übrige Teil des Gehäuses 36.
Im einzelnen dient eine obere Wandungsstufe 41 zur Aufnahme der (vertikal gerichteten) Empfänger 28 einer Empfängerreihe für die obere Lage 34. Die nächstfolgende, nach innen zurückgesetzte Wandungsstufe 42 dient sowohl zur Aufnahme einer weiteren Empfängerreihe 46 also auch zur Aufnahme einer Lampenreihe 47. Empfänger 28 und Lampen 38 sind im Bereich dieser Wandungsstufe 42 in nebeneinanderliegenden Haltebohrungen 39 und 40 gelagert, die um 90° zueinander versetzte Längsachsen aufweisen.
Im Bereich der mittleren Lage 33 ist innenseitig an der Vorderwand 37 ein rippenartiger Ansatz 48 angeformt, der zur Lagerung einer Lampenreihe 49 in entsprechenden Haltebohrungen 39 dient. Die nachfolgenden Wandungsstufen 43 und 44 dienen zur Aufnahme einer weiteren Lampenreihe 50 bzw. einer Empfängerreihe 51. Die Empfänger 28 der unteren Empfängerreihe 51 wirken demnach in entgegengesetzter Richtung (nach unten) zu den Empfängern der oberen Empfängerreihe 40·
Die Lampen 38 werden bei dieser Ausführungsform über Stromleitungen 52 in Parallelschaltung gespeist.
Die durch die Wandungsstufen 41 ..44 gebildeten Absätze in der Vorderwand 37 des Gehäuses 36 sind an
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den Seiten offen, so daß über die volle Länge bzw. Breite des Gehäuses 36 eine durchgehende abgestufte Vertiefung gebildet ist, die sich auch im Bereich von Seitenwänden 53, 54 des Gehäuses fortsetzt.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 6 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen dadurch, daß hier innerhalb des Gehäuses 36 eine gemeinsame Lichtquelle angeordnet ist in Gestalt einer Zentrallampe 55. Das
^q von dieser erzeugte (diffuse) Licht wird über Blendenöffnungen 30 in der Vorderwand 37 den Endflächen 23 der Zigaretten 20 zugeleitet. Die Vorderwand 37 des Gehäuses 36 ist auch hier analog zu dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 bis 5 stufenartig ausgebildet mit Wandungsstufen 41 .. 44 entsprechenden Aufbaus und entsprechender Funktion. Es fehlen allerdings die Aufnahmen für die gesonderten Lampen 38.
Ein in bezug auf die Lichtquelle und Lichtführung besonderes Ausführungsbeispiel ist in Fig. 7 in einem Horizontal schnitt durch das Gehäuse 36 im Bereich des kleinsten Querschnitts dargestellt. Von einer Zentrallampe 56 ausgehendes Licht wird über gesonderte Lichtleitungen 57, insbesondere Glasfaserkabel, jeder einzelnen Zigarette 20 bzw. jeder Endfläche 23 derselben zugeführt. Die Lichtleitungen 57 werden je nach den Erfordernissen bogenförmig umgelenkt. Der Umlenkungswinkel ist nicht größer als 90°. Die im Bereich der Zentrallampe 56 beginnenden Lichtleitungen
3Q 57 enden in Leitungsbohrungen 58 der Vorderwand 37, und zwar im Bereich der Wandungsstufen 41 .. 44. Die Leitungsbohrungen 58 entsprechen im Durchmesser dem Außendurchmesser der Lichtleitungen 57. Diese schließen bündig mit der Außenfläche der jeweiligen Wandungs-
gg stufe 41 .. 44 ab. In bezug auf die Anordnung der
Empfänger 28 in einzelnen Empfängerreihen 45, 46 und 51 entspricht diese Ausführungsform den beschriebenen.
Anstelle von sichtbares Licht aussendenden Lichtquellen sind auch andere Ausführungen vorteilhaft, insbesondere unter Verwendung von Infrarotlicht, wobei letzteres für kurze Arbeitstakte besonders vorteilhaft ist.
Die Zigaretten 20 bzw. Zigaretten-Gruppen 31 werden
-^q zweckmäßigerweise durch einen Förderer nacheinander einer Prüfstation 59 zugeführt. In dieser ist die Prüfeinrichtung, nämlich der Prüfkopf 35, ortsfest angebracht, derart, daß für die Durchführung der Prüfung der Prüfkopf 35 über einen kurzen Hub der jeweils
■j^g zu prüfenden Zigaretten-Gruppe 31 zugestellt werden kann (Fig. 8). Im Bereich dieser Prüfstation 59 wird außerdem zeitweilig die Relativstellung der Zigaretten 20 innerhalb der Zigarettengruppe 31 durch Versatz der Lagen 32, 33 und 34 hergestellt. Bei dem Ausfüh-
2Q rungsbei spiel der Fig. 8 ist hierfür ein stufenförmiger, nämlich mit einem Vorsprung 60 ausgebildeter Stößel 61 vorgesehen, der auf der zum Prüfkopf 35 gegenüberliegenden Seite der Zigaretten 20 (an den Filter 21) zur Anlage gebracht wird und dadurch die zunächst ausgerichteten Zigaretten 20 in der beschriebenen Weise gegeneinander verschiebt. In einer der Prüfstation 59 folgenden Station kann die ursprüngliche, ausgerichtete Relativlage der Zigaretten 20 wieder hergestellt werden, am besten durch einen auf der
2Q Seite des Prüfkopfes 35 wirksamen Gegenschieber (nicht dargestelIt).
Die Zigaretten-Gruppe 31 findet Aufnahme in einzelnen Taschen 62 eines vorzugsweise endlosen Förderers.
g5 Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 8 sind diese Taschen 62 am Außenumfang eines drehenden Revolvers
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63 angeordnet.
Eine Alternative hierzu ist in Fig. 9 dargestellt. Die Taschen 62 sind hier Glieder einer Taschenkette 64 als Förderer. Die Taschenkette ist in bekannter Weise so ausgebildet, daß die Zigarettengruppe 31 unter Berücksichtigung der besonderen Formation formschlüssig in der Tasche 62 Aufnahme findet.
Der Prüfkopf 35 ist hier seitlich neben der Bewegungsbahn der Taschenkette 64 angeordnet und kann der jeweils zu prüfenden Zigaretten-Gruppe 31 über einen Seitenhub zugestellt werden. Der Prüfkopf 35 ist hier im Sinne des einen oder anderen beschriebenen AusfUhrungsbeispiels ausgebildet. Die Prüfung der Zigaretten 20 kann während eines momentanen, kurzzeitigen Stillstands der Taschenkette erfolgen, alternativ aber auch bei fortgesetzter (gleichförmiger) Bewegung. Im letztgenannten Falle ist der feststehende Prüfkopf 35 kurzzeitig sensibi1isiert, derart, daß bei momentaner Gleichstellung der Zigaretten 20 der Zigaretten-Gruppe 31 mit den Prüforganen (Lampen ..) des Prüfkopfes das Lichtsignal, vorzugsweise Infrarotlicht, ausgegeben wird.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 10 wird ein besonderer Prüfkopf 65 eingesetzt, der lediglich eine der Anzahl der Lagen 32, 33, 34 entsprechende Anzahl von Zigarettenprüforganen aufweist. Es kann sich dabei QQ im einzelnen um die im Zusammenhang mit Fig. 3 bis 7 beschriebenen Prüforgane handeln. Der Prüfkopf 65 kann ebenso mit einer stufenartigen Vorderwand ausgebildet sein. Drei Sender 66, 67, 68 (und entsprechende Empfänger) sind in Höhe der Lagen 32, 33, 34 angegg ordnet, und zwar in Förderrichtung versetzt zueinander,
so daß gleichzeitig jeweils ein Sender 66, 67, 68 einer Zigarette der drei Lagen 32, 33, 34 gegenübersteht. Die Zigaretten der einzelnen Lagen werden hier demnach aufeinanderfolgend geprüft. Dieses Prüfungsverfahren erfolgt zweckmäßigerweise während fortlaufender Bewegung der Taschenkette 64, wobei die Sender 66 ., 68 kurzzeitig und synchron mit der Bewegung der Zigarettengruppe 31 beaufschlagt werden, so daß nacheinander alle Zigaretten optisch abgetastet sind.
Meissner & Bolte Patentanwäl te
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Anmelder:
Focke & Co. Si emensstraße
10
2810 Verden/Aller
Bremen, den 22. November 1982/9312
Bezugszeichenl i ste
20 Zigarette 45 Empfängerreihe
21 Filter 46 Empfängerrei he
22 Lichtstrahl 47 Empfängerrei he
23 Endf1äche 48 Ansatz
24 Tabakfüllung 49 Lampenrei he
25 Lunkerstel1e 50 Lampenreihe
26 Zi garettenpapi er 51 Empfängerrei he
27 AbIenkstrahl 52 Strom!ei tung
28 Empfänger 53 Sei tenwand
29 Blende 54 Seitenwand
30 Blendenöffnung 55 Zentral 1ampe
31 Zigaretten-Gruppe 56 Zentral 1ampe
32 Lage 57 Lichtleitung
33 Lage 58 Leitungsbohrung
34 Lage 59 Prüfstation
35 Prüfkopf 60 Vorsprung
36 Gehäuse 61 Stößel
37 Vorderwand 62 Tasche
38 Lampe 63 Revolver
39 Haltebohrung 64 Taschenkette
40 Haltebohrung 65 Prüfkopf
41 Wandungsstufen 66 Sender
42 Wandungsstufen 67 Sender
43 Wandungsstufen
44 Wandungsstufen
- ζο·
L e e r s e i t e

Claims (1)

  1. Verfahren und Vorrichtung zur Fehler-Prüfung von Zigaretten oder dergleichen
    Patentansprüche
    1.J Verfahren zur Fehler-Prüfung von Zi-
    garetten od. dgl. hinsichtlich Vorhandensein von (ausreichendem) Tabak, Zigarettenfilter etc. durch auf die Zigarette gerichtetes, von einer Lichtquelle ausgegebenes Licht, das von einem lichtempfindlichen Empfänger aufgenommen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Licht durch wenigstens einen Teilbereich der Zigarette (20) hindurchgeleitet wird (Durch!ichtverfahren).
    ■ : .- -: ~: -..--: OZI O £ U -ί -■'■-■'
    2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß das (diffuse) Licht in der bzw. von der Zigarette (Tabak) abgelenkt wird und daß Sender (Lichtquelle) und Empfänger (Photodiode) unter einem Winkel zueinander angeordnet sind.
    3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Licht über eine (von einem etwa vorhandenen Filter) abliegende freie Endfläche in Längsrichtung in die Zigarette (20) einge leitet und durch einen quer hierzu angeordneten, dem Mantel (Zigarettenpapier 26) der Zigarette zugekehrten Empfänger (28) aufgenommen wird.
    - 4. Vorrichtung zur Fehler-Prüfung von
    Zigaretten od. dgl. hinsichtlich Vorhandensein von (ausreichendem) Tabak, Zigaretten-Filter etc. durch auf die Zigarette gerichtetes, von einer Lichtquelle ausgegebenes Licht, das von einem lichtempfindlichen
    2Q Empfänger aufgenommen wird, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Lichtquelle (Lampe 38, Zentrallampe 55, 56) und wenigstens ein Lichtempfindlicher Empfänger (28) derart in bezug auf die zu prüfende Zigarette (20) sowie relativ zueinander angeordnet sind, daß wenigstens ein Teil des von dem Empfänger (28) aufgenommenen Lichtes durch die Zigarette (20) hindurchgeleitet ist.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
    gekennzeichnet, daß die Lichtquelle benachbart zur Endfläche (23) der Zigarette (20) und der Empfänger (28) auf den Zigarettenmantel (Zigarettenpapier 26) gerichtet ist, benachbart zur Endfläche der Zigarette.
    g5 6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
    dadurch gekennzeichnet, daß Sender und Empfänger unter
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    einem rechten Winkel zueinander gerichtet sind.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 4 sowie einem
    oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Lichtquelle und Zigarette (Endfläche 23) eine Blende (29) angeordnet ist, deren Blendenöffnung (30) kleiner ist als die Endfläche (23) der Zigarette.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 4 sowie einem
    oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Sender und Empfänger in einem gemeinsamen Halter, insbesondere in Wandungen eines Gehäuses (36) gelagert sind.
    9. Vorrichtung nach Anspruch 8 sowie einem
    oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere, insbesondere der Anzahl der Zigaretten (20) bzw. Lagen (32, 33, 34) einer zu prü-2Q fenden Zigaretten-Gruppe entsprechende Anzahl von Empfängern (28) in dem Halter (Gehäuse 36) angeordnet sind, derart, daß jeder Zigarette (20) bzw. jeder Lage (32, 33, 34) ein Empfänger (28) zugeordnet ist.
    2f. 10. Vorrichtung nach Anspruch 9 sowie einem
    oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Zigarette (20) einer Zigaretten-Gruppe (31) eine gesonderte Lichtquelle zugeordnet ist, insbesondere eine einzelne Lampe (38).
    11» Vorrichtung nach Anspruch 9 sowie einem
    oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Prüfung einer aus mehreren Lagen (32, 33, 34) bestehenden Zigaretten-Gruppe (31) jeweils g5 ein Empfänger bzw. eine Empfängerreihe (45, 51) ober-
    halb und unterhalb der Zigarettengruppe 31 angeordnet ist.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 9 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagen (32, 33, 34) bei einer aus mehreren Lagen bestehenden Zigaretten-Gruppe (31) gegeneinander versetzt angeordnet sind, insbesondere derart, daß eine mittlere Lage (33) gegenüber den
    IQ unteren und oberen Lagen (32, 34) herausragt.
    13. Vorrichtung nach Anspruch 8 und 9 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wandung des Gehäuses (36), insbesondere eine Vorderwand (37), stufenförmig gestaltet ist unter Bildung von gegeneinander versetzten Wandungsstufen (41, 42, 43, 44) entsprechend der Relativanordnung der Zigaretten (20) innerhalb der Zigaretten-Gruppe (31 ).
    14. Vorrichtung nach Anspruch 13 sowie
    einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Empfänger (28) und gegebenenfalls eine Mehrzahl von Sendern in Haltebohrungen (39, 40) der Wandungsstufen (41, 42, 43, 44) des Gehäuses (36) gelagert sind.
    15. Vorrichtung nach Anspruch 8 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die den Zigaretten (20) zugekehrte Vorderwand (37) des Gehäuses (36) Blendenöffnungen (30) aufweist, insbesondere bei einer für alle Empfänger gemeinsamen Lichtquelle (Zentral 1ampe 55).
    16. Vorrichtung nach Anspruch 9 sowie einem
    oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn-
    zeichnet, daß eine gemeinsame Lichtquelle (Zentrallampe 56) durch Lichtleiter, insbesondere Glasfaserleitungen, mit jeder Zigarette (20) bzw. der Endfläche (23) verbunden ist, wobei die Lichtleiter benachbart zu den Endflächen (23) und vorzugsweise bündig mit der Vorderwand (37) des Gehäuses (36) enden.
    17. Vorrichtung nach Anspruch 8 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Halter (Prüfkopf 35) durch Hubbewegung der Zigaretten-Gruppe (31) zur Prüfung derselben zustellbar ist.
    18. Vorrichtung nach Anspruch 9 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zigaretten-Gruppen (31) in Taschen
    (62) eines Förderers, insbesondere eines Revolvers
    (63) bzw. einer Taschenkette (64), dem ortsfesten Prüfkopf (35) im Bereich einer Prüfstation (59) zuführbar sind.
    19. Vorrichtung nach Anspruch 18 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zigaretten (20) der Zigaretten-Gruppe (31) im Bereich der Prüfstation (59) durch ein Schieberorgan, insbesondere durch einen stufenförmig ausgebildeten Stößel (61), in eine Formation mit stufenförmiger Relativstellung der Lagen (32, 33, 34) verschiebbar sind.
    20. Vorrichtung nach Anspruch 4 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zigaretten (20) während momentanen Stillstands des Förderers prüfbar sind bzw. während fortlaufender Bewegung durch kurzzeitige Beaufschlagung der Sender.
    21. Vorrichtung nach Anspruch 9 sowie einem
    oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Lage (32, 33, 34) einer Zigaretten-Gruppe (31) ein Empfänger (28) oder Sender (66, 67, 68) mit seitlichem Versatz entsprechend der Relativlage der Zigaretten in den Lagen (32, 33, 34) zugeordnet ist, wobei die Zigaretten jeder Lage während Relativbewegung zu den Sendern bzw. Empfängern durch kurzzeitige Beaufschlagung derselben prüfbar sind. IO
    Meissner & Bolte Patentanwälte
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