DE3233344A1 - Verfahren zur verfluessigung von kohle - Google Patents
Verfahren zur verfluessigung von kohleInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft die Verflüssigung von Kohle zur Gewinnung eines normalerweise flüssigen Produkts,
das einen geringen Gehalt an Schwefel und Stickstoff und ■ein hohes spezifisches API-Gewicht aufweist. Die Erfindung
betrifft ferner die Qualitätsverbesserung von Kohle/ Schweröl-Aufschlämmungen zur Gewinnung von Produkten mit
geringem Schwefel- und Stickstoffgehalt.
Als Folge der steigenden Kosten und der abnehmenden Vorräte
an Erdöl wird viel Forschungsaufwand zur Schaffung von besseren Möglichkeiten zur Herstellung von synthetischen
Treibstoffen aus Feststoffen, wie Kohle sowie schweren Petroleumölen betrieben. Als Folge der zunehmenden Notwendigkeit,
die Luftverschmutzung so gering wie möglich zu halten, sind Treibstoffe mit niedrigem Schwefel- und Stickstoffgehalt
erforderlich. Leider enthalten iedoch die meisten Kohlen und Schweröle große Mengen an Schwefel und
Stickstoff, so daß zusätzliche kostspielige Schwefel- und Stickstoffentfernungsstufen erforderlich sind, so daß die
Kosten für Treibstoffe, die aus diesen Quellen gewonnen werden, weiter erhöht werden.
Bei der Durchführung vieler Verfahren zur Kohleverflüssigung
wird Wasserstoff als flüssiges Donatorlösungsmittel zugeführt. Bei derartigen Verfahren besteht die Funktion
jedes Katalysators darin, das Lösungsmittel durch Anlagerung von molekularem Wasserstoff zu rehydrieren. Daher
wirkt das Lösungsmittel als Medium zum Transport des Wasserstoffs von dem Katalysator zu der festen Kohle. Zahl-
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reiche Probleme treten bei den bisher bekannten Verfahren aufgrund des Vorliegens von unlöslichen Feststoffen in
dem flüssigen Produkt auf. In typischer Weise besitzt das flüssige Produkt eines Kohleverflüssigungsverfahrens ein
hohes Molekulargewicht, welches es schwierig macht, feine unlösliche Feststoffe, d. h. Kohlerückstand, abzutrennen.
Es wurde bisher immer angegeben, daß diese unlöslichen Feststoffe vor der weiteren Verarbeitung abgetrennt werden
müssen, um eine Katalysatorentaktivierung an der Ab-Stromseite zu verhindern.
Typische für die bekannten Verfahren ist das katalytische Gulf-Kohleverflüssigungsverfahren, das in "Coal Conversion
Technology" von Smith et al., Noyes Data Corporation, 1976, beschrieben wird. Demgemäß wird eine Aufschlämmung aus
Kohle und auf das Verfahren zurückgehendem Lösungsmittel durch ein Bett aus einem Katalysator bei einer Temperatur
von 4800C sowie unter einem Druck von 140 bar (9000F bzw.
2000 psig) gepreßt. Das Produkt besitzt, wie von Sun W.
Chung, "National Science Foundation", Ohio State University Workshop, "Materials Problems and Research", 16. April
1974, angegeben wird, ein spezifisches Gewicht von 1,2° API, ein Schwefelgehalt von 0,11 Gew.-% und einen Stickstoffgehalt
von 0,63 Gew.-%.
Ein anderes typisches und sehr bekanntes Verfahren ist das Synthoil-Verfahren, bei dessen Durchführung eine Kohle/Lösungsmittel-Auf
schlämmung in einen katalytischen Fließbettreaktor mit Wasserstoff unter hoher Geschwindigkeit eingepumpt
wird. Ähnlich dem vorstehend geschilderten GuIf-Verfahren liefert auch das Synthoil-Verfahren ein flüssiges
Produkt (vgl. "Coal Liquefaction", Sam Friedman et al., präsentiert beim NPRA National Fuel and Lubricants Meeting
vom 6.-8. November 1974 in Houston, Texas) . Die Produkte
besitzen ein spezifisches Gewicht von -0,72° API und einen Schwefelgehalt von 0,2 Gew.-%.
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verflüssigung
von Kohle, welches darin besteht,
(a) eine Aufschlämmung aus einer festen in Form von Einzelteilchen
vorliegenden Kohle und einem von außen zugeführten dispergierten Auflösungskatalysator in
Gegenwart von Wasserstoff in einer ersten Reaktionszone zur Auflösung eines wesentlichen Teils der Kohle
sowie zur Schaffung einer ersten Ablaufaufschlämmung
mit einem normalerweise flüssigen Anteil aus Lösungsmittel und aufgelöster Kohle, der nichtgelöste
Feststoffe und dispergierten Auflösungskatalysator enthält, zu erhitzen, und
(b) wenigstens einen Teil des normalerweise flüssigen Anteils, der nichtaufgelöste Feststoffe und dispergierten
Auflösungskatalysator enthält, mit Wasserstoff in einer zweiten Reaktionszone in Gegenwart eines zweiten
von außen zugeführten Hydrierungskatalysators unter Hydrierungsbedingungen bei einer Temperatur, die
geringer ist als die Temperatur, auf welche die Aufschlämmung in der Stufe (a) erhitzt worden ist, zur
Gewinnung einer zweiten Ablaufaufschlämmung mit einem
normalerweise Anteil zu kontaktieren.
Vorzugsweise wird der dispergierte Auflösungskatalysator in der ersten Hydrierungszone als Emulsion wäßriger löslicher
Verbindungen von Elementen der Gruppen IV-B, V-B, VI-B oder VIII des Periodischen Systems der Elemente zugesetzt.
Das Lösungsmittel für die erste Hydrierungszone kann beispielsweise als rohes Erdöl oder als auf Erdöl
zurückgehendes Lösungsmittel zur Verfügung gestellt wer-
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den. Das Lösungsmittel kann auch durch Recyclieren eines Teils des normalerweise flüssigen Ablaufs aus der zweiten
Reaktionszone oder von einer anderen Stelle in dem Verfahren gewonnen werden.
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Die Erfindung wird durch die beigefügte Zeichnung näher erläutert, die ein schematisches Fließbild einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung wiedergibt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird in wenigstens zwei
getrennten und voneinander verschiedenen Stufen durchgeführt. Die Kohle wird im wesentlichen in einer ersten
Stufe bei einer hohen Temperatur in Gegenwart von Wasserstoff und einem von außen zugeführten Auflösungskatalysator
zur Auflösung eines erheblichen Teils der Kohle aufgelöst, beispielsweise werden wenigstens ungefähr 50 %
der Kohle, bezogen auf feuchtigkeits- und aschefreie Basis, aufgelöst. Der Begriff "von außen zugeführt" schließt
Materialien aus, die natürlicherweise in der Beschickung vorliegen, wie Kohlemineralien etc., und schließt ferner
Kohlemineralien aus, die in flüssigen Strömen vorliegen können, welcher der Auflösungsvorrichtung erneut zugeführt
werden. Die Ablaufaufschlämmung aus der Auflösungsstufe
setzt sich aus einem normalerweise flüssigen Anteil (d. h. flüssig bei Zimmertemperatur und Atmosphärendruck)
sowie leichten Gasen (H~, C,-, ^„0, NH3, H3S etc.)
sowie nichtaufgelösten Feststoffen zusammen. Die nichtaufgelösten Feststoffe bestehen aus nichtaufgelösten Kohle-
und Ascheteilchen. Der dispergierte Auflösungskatalysator,
d. h. feinteilige Katalysatorteilchen, liegen ebenfalls in dem normalerweise flüssigen Anteil vor. Der normalerweise
flüssige Anteil besteht aus Lösungsmittel und aufgelöster Kohle. Der Begriff "Lösungsmittel" umfaßt Lösungsmittelmaterialien,
die in der Auflösungsstufe umgewandelt
worden sind. Der normalerweise flüssige Anteil, der nichtaufgelöste Feststoffe, dispergierten Auflösungskatalysator
und gegebenenfalls die gasförmigen Komponenten enthält, wird einer zweite Reaktionszone zugeleitet, in welchem er
mit Wasserstoff in Gegenwart eines zweiten von außen zugeführten Hydrierungskatalysators unter Hydrierungsbedingungen
bei einer Temperatur umgesetzt wird, die tiefer ist als die Temperatur, auf welche die Aufschlämmung in der
ersten Stufe erhitzt wird. Gegebenenfalls kann der norma- !erweise flüssige Ablauf aus der ersten Stufe in einer
Zwischenstufe vor dem Einführen in die zweite Hydrierungszone gemäß vorliegender Erfindung behandelt werden. Die
Zwischenstufe kann eine Behandlung in einem katalytischen oder nichtkatalytischen Reaktor, einem Abfangbettreaktor
etc. vorsehen. Derartige Zwischenstufen werden in den US-PS ' en 4 264 430 und 4 283 268 beschrieben.
Erfindungsgemäß ist es lediglich erforderlich, daß wenigstens
ein Teil des normalerweise flüssigen Produktes der ersten Reaktionszone mit oder ohne Zwischenbehandlung,
der nichtaufgelöste Feststoffe und dispergierten Katalysator enthält, mit Wasserstoff und einem Katalysator in
der zweiten Zone kontaktiert wird, die bei einer tieferen Temperatur betrieben wird. Vorzugsweise enthält die
zweite Hydrierungszone ein Bett aus Hydrierungskatalysatorteilchen, vorzugsweise in Form von katalytischen Hydrierungskomponenten,
die auf einem anorganischen feuerfesten porösen Träger abgeschieden sind. Der Hydrierungskatalysator
kann als Festbett, als gepacktes Bett, bei dem es sich um ein kontinuierlich oder periodisch sich bewegendes
Bett handeln kann, oder ein Fließbett vorliegen. Vorzugsweise wird die Beschickung zu der zweiten katalytischen
Zone nach oben durch das Katalysatorbett geschickt.
Das Grundausgangsmaterial zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist Kohle, beispielsweise bituminöse Kohle, subbituminöse Kohle, Braunkohle, Lignit, Torf etc.
Die Kohle sollte vorzugsweise fein vermählen sein, damit eine ausreichende Oberfläche für die Auflösung zur Verfügung
steht. Vorzugsweise sollten die Teilchengrößen der Kohle kleiner als 6 mm (1/4 inch) im Durchmesser und in
ganz besonders bevorzugter Weise kleiner als 100 mesh (Tylers Siebreihe) und geringer sein. Größere Größen können
jedoch ebenfalls eingesetzt werden. Die Kohle kann als trockener Feststoff oder als Aufschlämmung zugesetzt
werden. Gegebenenfalls kann die Kohle in Gegenwart eines Aufschlämmungsöls vermählen werden. Das erfindungsgemäße
Verfahren ist besonders geeignet für die Verflüssigung von schwierig aufzulösenden Kohlen. Derartige Kohlen enthalten
einen relativ geringen Eisengehalt von weniger als ungefähr 1 % oder sogar weniger als 0,1 %, bezogen auf
feuchtigkeitsfreie Basis, wobei es sich in typischer Weise
um Kohlen niedriger Güteklassen handelt, wie beispielsweise subbituminöse Kohle aus den westlichen Vereinigten
Staaten. Ferner lassen sich Leichtkohlen, die zuvor zur Herabsetzung des Aschegehalts behandelt worden sind und
weniger als ungefähr 1 % oder sogar weniger als 0,1 % Eisen, bezogen auf feuchtigkeitsfreie Basis, enthalten,
leicht nach dem Verfahren verflüssigen.
Die Lösungsmittel, die zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens eingesetzt werden, sind bekannt. Es handelt sich um aromatische Kohlenwasserstoffe, die teilweise
hydriert sind und im allgemeinen ein oder mehrere wenigstens teilweise gesättigte Ringe aufweisen. Einige
Beispiele für derartige Materialien sind Tetralin (Tetrahydronaphthalin), Dihydronaphthalin, Dihydroalkylnaphthaline,
Dihydrophenanthren, Dihydroanthracen, Dihydrochrysene
oder dgl. Das Lösungsmittel oder ein Teil desselben kann in zweckmäßiger Weise aus dem Verfahrensablauf der zweiten
Hydrierungszone durch Abtrennen wenigstens eines Teils der unlöslichen Feststoffe von dem normalerweise
flüssigen Anteil des Ablaufs der zweiten Stufe unter Gewinnung einer an Feststoffen armen kohlenstoffhaltigen
Flüssigkeit, die nichtdestillierbare flüssige Komponenten enthält, und durch Recyclieren wenigstens eines Teils der an Feststoffen
armen Flüssigkeit zu der ersten Stufe, beispielsweise durch Filtrieren und Fraktionieren des Ablaufs und
Recyclieren eines Teils der bei 2000C oder darüber siedenden
Fraktion gewonnen werden. Ein Teil der nichtaufgelösten Feststoffe und/oder des feinverteilten Auflösungskatalysators
kann ebenfalls recycliert werden.
Das Lösungsmittel kann rohes Erdöl oder ein auf Erdöl zurückgehendes
Lösungsmittel sein, wie ein Erdölrückstand, ein Teer, eine asphaltische Erdölfraktion, ein Toprückstand,
ein Teer, der bei der Lösungsmittelentasphaltierung von Erdöl anfällt, etc. Auf Erdöl zurückgehende Lösungsmittel
enthalten vorzugsweise nur Komponenten, die oberhalb ungefähr 2000C sieden. Werden rohes Erdöl oder auf Erdöl ■
zurückgehende Flüssigkeiten/ die lösliche Metallverunreinigungen enthalten, wie Nickel, Vanadin und Eisen, als
Lösungsmittel zur Durchführung des Verfahrens verwendet, dann scheiden sich lösliche Metalle auf Teilchen aus nichtumgesetzter
Kohle oder Kohleasche ab.
Erfindungsgemäß wird Kohle in dem Lösungsmittel in Gegenwart von Wasserstoff und eines dispergierten Auflösungskatalysators aufgelöst. Der Auflösungskatalysator kann jedes bekannte verfügbare Material sein und enthält eine aktive
katalytische Komponente in elementarer oder Verbindungsform. Beispiele sind feinverteilte Teilchen, Salze
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oder andere Verbindungen von Zinn, Blei oder Übergangselementen, insbesondere Elementen der Gruppen IV-B, V-B,
VI-B oder VIII des Periodischen Systems der Elemente gemäß "Handbook of Chemistry and Physics", 45. Auflage, Chemical
Rubber Company, 1964. Für die erfindungsgemäßen Zwecke
wird der Auflösungskatalysator als eine Masse aus einem katalytischen Material definiert, das dem Verfahren zugesetzt
wird, und zwar unabhängig von der Form der katalytischen Elemente in Lösung oder Suspension.
Der dispergierte Auflösungskatalysator in der ersten Stufe
kann in der flüssigen Phase aufgelöst oder anderweitig suspendiert werden, beispielsweise in Form von feinen Teilchen,
emulgierten Tröpfchen etc. und wird aus der ersten Stufe in dem flüssigen Ablauf mitgeschleppt. Der Begriff
"dispergierter Katalysator" soll nicht Katalysatorteilchen umfassen, .die als Bett, und zwar entweder als Festbett,
gepacktes Bett, sich bewegendes Bett, Fließbett, expandiertes oder fluidisiertes Bett, vorliegen oder Teilchen,
die mitgeschleppt werden können, beispielsweise in unvermeidbarer Weise aus derartigen Betten während des Betriebs.
Der dispergierte Katalysator kann der Kohle vor der Kontaktierung mit dem Lösungsmittel zugesetzt werden, er kann
auch dem Lösungsmittel vor der Kontaktierung mit der Kohle oder der Kohle/Lösungsmittel-Aufschlämmung zugegeben werden.
Eine besonders zufriedenstellende Methode für die Zugabe des dispergierten Katalysators erfolgt in Form einer
Emulsion aus öl und wäßriger Lösung einer wasserlöslichen Verbindung der Katalysatorhydrierungskomponente. Die Ver-Wendung
eines derartigen Emulsionskatalysators für die Kohleverflüssigung wird in der US-PS 4 136 013 beschrieben.
Das wasserlösliche Salz des katalytischen Metalls kann im wesentlichen jedes wasserlösliche Salz von Metall-
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katalysatoren sein, beispielsweise von Metallen der Eisengruppe, Zinn oder Zink. Das Nitrat oder Acetat kann die
zweckmäßigste Form von einigen Metallen sein. Für Molybdän, Wolfram oder Vanadin kann ein Komplexsalz, wie ein Alkalimetall-
oder Ammoniummolybdat, -wolframat oder -vanadat, vorzuziehen sein. Mischungen aus zwei oder mehreren Metallsalzen
können ebenfalls eingesetzt werden. Besonders bevorzugte Salze sind Ammoniumheptamolybdat-tetrahydrat
^(NH4)6Mo?02 4·4H297 , Nickeldinitrat-hexahydrat /Ni (NO3)2·
6H20/ sowie Natriumwolframatdihydrat /NaWO4·2H2o7. Jede
zweckmäßige Methode kann dazu verwendet werden, um die Salzlösung im Kohlenwasserstoffmedium zu emulgieren.
Eine besonders geeignete Methode zur Bildung der wäßrigen Ölemulsion wird in der vorstehend erwähnten US-PS 4 136
beschrieben.
Sollen die Auflösungskatalysatoren in Form von feinverteilten
Feststoffen zugesetzt werden, dann können sie als in Form von Einzelteilchen vorliegenden Metallen, ihren Oxiden,
Sulfiden etc. zugegeben werden, beispielsweise als FeS , Abfallfeinteilchen, die bei Metallraffinationsverfahren
anfallen, beispielsweise Feinteilchen aus Eisen, Molybdän und Nickel, zerstoßenen verbrauchten Katalysatoren,
beispielsweise verbrauchten katalytischen Fluidcrackteilchen, Hydroprocessing-Feinteilchen, wiedergewonnener Kohleasche
sowie festen Kohleverflüssigungsrückständen. Der feinteilige Auflösungskatalysator, der der ersten Stufe
zugesetzt wird, ist im allgemeinen ein nicht auf einem Träger abgeschiedene Katalysator, d. h. es ist nicht erforderlich,
eine Abscheidung auf anorganischen Trägern, wie Siliziumdioxid, Aluminiumoxid, Magnesiumoxid etc. vorzunehmen.
Wie jedoch vorstehend erwähnt wurde, können billige Abfallkatalysatorfeinteilchen, die katalytische Metalle
enthalten, gegebenenfalls verwendet werden.
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Der dispergierte Auflösungskatalysator kann auch eine
öllösliche Verbindung sein, die katalytisches Metall enthält, beispielsweise Phosphormolybdänsäure, ein Naphthenat
von Molybdän, Chrom sowie Vanadin etc. Geeignete öllösliche Verbindungen können in situ in Auflösungskatalysatoren
umgewandelt werden. Derartige Katalysatoren sowie ihre Verwendung werden in der US-PS 4 077 867 beschrieben.
In Form von Einzelteilchen vorliegende Kohle kann mit einem Lösungsmittel, vorzugsweise in einem Gewichtsverhältnis
Lösungsmittel:Kohle von ungefähr 1:2 bis 4:1 und insbesondere ungefähr 1:1 bis 2:1, vermischt werden.
Das Vermischen (vgl. die beigefügte Zeichnung) kann in der Mischzone 10 gleichzeitig mit der Zugabe von feinteiligem
Katalysator zu der Mischzone 10 über die Leitung 12 durchgeführt werden. Die Menge des dispergierten Katalysators,
welcher der Mischzone 10 zugeführt wird, beträgt vorzugsweise
ungefähr 0,045 g bis 4,5 g (0,0001 bis 0,01 pounds), berechnet als katalytisches Metall pro kg Kohle, bezogen
auf feuchtigkeits- und aschefreie Basis. Aus der Mischzone 10 wird die Aufschlämmung durch die Leitung 15 der
Auflösungszone 20 zugeleitet. Aus der Auflösungszone 20
wird die Aufschlämmung auf eine Temperatur von vorzugsweise
ungefähr 400 bis 4800C (750 bis 9000F), insbesondere
430 bis 455°C (800 und 85O0F) und in ganz besonders bevorzugter Weise 440 bis 4500C (820 bis 8400F) während
einer Zeitspanne erhitzt, die dazu ausreicht, im wesentlichen die Kohle aufzulösen. Wenigstens 50 Gew.-% und insbesondere
mehr als 7 0 % und in ganz besonders bevorzugter Weise mehr als 90 % der Kohle werden, bezogen auf feuchtigkeits-
und aschefreie Basis, in der Zone 20 aufgelöst, wobei eine Mischung aus Lösungsmittel, aufgelöster Kohle,
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Katalysator und unlöslichen Kohlefeststoffen gebildet wird.
Wasserstoff wird ebenfalls in die Auflösungszone durch die
Leitung 17 eingeleitet und kann frischen Wasserstoff und/ oder Recyclierungsgas enthalten. Kohlenmonoxid kann in jeder
Reaktionszone gegebenfalls vorliegen, vorzugsweise ist jedoch die Gasbeschickung zu beiden Reaktionen im wesentlichen
frei von zugesetztem Kohlenmonoxid. Die Reaktionsbedingungen in der Auflösungszone können erhebliche schwanken,
um eine wenigstens 50 %ige Auflösung der Kohlefeststoffe
zu erzielen. Normalerweise wird die Aufschlämmung auf eine Temperatur von wenigstens 4000C (7500F) erhitzt,
um eine wenigstens 50 %ige Auflösung der Kohle in einer vernünftigen Zeitspanne zu erzielen. Ferner sollte die Kohle
nicht auf Temperaturen von mehr als 4800C (9000F) erhitzt
werden, da dies eine thermische Crackung bedingt, durch welche erheblich die Ausbeute der normalerweise flüssigen
Produkte vermindert wird. Andere Reaktionsbedingungen in der Auflösungszone sehen eine Verweilzeit von 0,01 bis
3 h und vorzugsweise 0,1 bis 1,0 h, einen Druck zwischen 7 und 700 bar (100 bis 10000 psig), vorzugsweise 105 und
350 bar (1500 und 5000 psig) und in ganz besonders bevorzugter Weise 105 und 175 barr (1500 und 2500 psig), eine
Wasserstoffgasgeschwindigkeit von 23,8 bis 476 m3 (1000 bis 20000 standard cubic feet) pro Barrel Aufschlämmung
und vorzugsweise 71 bis 238 m3 (3000 bis 10000 standard cubic feet) pro Barrel Aufschlämmung. Vorzugsweise wird
der Druck in der Auflösungszone oberhalb 35 bar (500 psig) gehalten. Die Beschickung kann nach oben oder nach unten
in der Auflösungszone, vorzugsweise nach oben, fließen.
Vorzugsweise besitzt die Zone eine derartige Längsausdehnung, daß behinderte Strömungsbedingungen erreicht werden,
so daß das erfindungsgemäße Verfahren auf kontinuierlicher Basis und nicht auf Chargenbasis durchgeführt werden kann.
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Ein geeigneter Stränungsverteiler zur Einführung der Beschickung in
die Auflösungszone wird in der DE-OS 31 23 695 beschrieben. Die Auflösungszone kann ohne Katalysator oder ohne Kontaktteilchen
aus einer äußeren Quelle betrieben werden, wobei jedoch die Mineralien, die in der Kohle enthalten sind,
eine gewisse katalytische Wirkung ausüben können. Es wurde jedoch festgestellt, daß das Vorliegen des dispergierten
Auflösungskatalysators gemäß vorliegender Erfindung eine gesteigerte Erzeugung von leichteren flüssigen Produkten
bewirken kann. In einigen Fällen kann die Gesamtkohleumwandlung des Verfahrens gesteigert werden. Es ist
vorzuziehen, daß die Auflösungsvorrichtung der ersten Stufe keine nominellen nichtkatalytischen Kontaktteilchen,
wie Aluminiumoxid, Siliciumdioxid etc., enthält. Nominel-Ie
nichtkatalytische Teilchen sind Teilchen, die keine Übergangsmetalle als Hydrierungskomponenten enthalten.
Der Ablauf aus der Auflösungszone enthält normalerweise
gasförmige, normalerweise flüssige sowie nichtaufgelöste feste Komponenten einschließlich nichtaufgelöster Kohle,
Kohleasche sowie Teilchen des dispergierten Katalysators. Dieser gesamte Ablauf aus der Zone der ersten Stufe kann
direkt der Hydrierungszone 3.0 der zweiten Stufe zugeleitet werden. Gegebenenfalls können leichte Gase, beispielsweise
C.-, Wasser, NHo, H^S etc., von dem Produkt der Stufe
entfernt werden, bevor dieses der zweiten Stufe zugeleitet wird. Die Beschickung zu der zweiten Stufe enthält
vorzugsweise wenigstens einen größeren Anteil (mehr als Gew.-%) des normalerweise flüssigen Produktes der ersten
Stufe sowie die nichtaufgelösten Kohlefeststoffe und dispergierten
Hydrierungskatalysator. Die flüssige Beschickung zu der zweiten Stufe sollte wenigstens den schwersten flüssigen
Anteil des flüssigen Produktes der ersten Stufe enthalten, beispielsweise eine 205°C+-oder 245°C+-Fraktion
(4000F+ oder 65O0F+). In der Hydrierungszone der zweiten
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Stufe wird die Flüssigkeit/Feststoff-Beschickung mit
Wasserstoff kontaktiert. Der Wasserstoff kann in dem Ablauf aus der ersten Stufe vorliegen oder kann als ergänzender
Wasserstoff oder Recyclierungswasserstoff zugesetzt werden. Die Reaktionszone der zweiten Stufe enthält
den zweiten Hydrierungskatalysator/ der sich von dem Auflösungskatalysator unterscheidet, der in der ersten Stufe
verwendet wird. Der Hydrierungskatalysator der zweiten Stufe ist vorzugsweise ein im Handel erhältlicher auf einem
Träger abgeschiedener Hydrierungskatalysator, beispielsweise ein Hydrotreating- oder Hydrocracking-Katalysator. Geeignete
Katalysatoren für die zweite Stufe weisen vorzugsweise eine Hydrierungskomponente sowie eine Crackkomponente
auf. Vorzugsweise ist die Hydrierungskomponente auf einer feuerfesten Crackunterlage, insbesondere einer schwachsauren Crackunterlage, wie Aluminiumoxid, abgeschieden.
Andere geeignete Crackunterlagen sind beispielsweise zwei oder mehrere feuerfeste Oxide, wie Siliziumdioxid/Aluminiumoxid,
Siliziumdioxid/Magnesiumoxid, Siliziumdioxid/Zirkonoxid,
Aluminiumoxid, Boroxid, Siliziumdioxid/Titanoxid, Tone sowie säurebehandelte Tone, wie Attapulgit, Sepiolit,
Halloysit, Chrysotil, Polygorskit, Kaolinit, Imogolit etc.
Geeignete Hydrierungskomponenten werden vorzugsweise aus Metallen der Gruppe VI-B, VIII sowie ihren Oxiden, Sulfiden
oder Mischungen davon ausgewählt. Besonders geeignete Kombinationen sind Kobalt/Molybdän, Nickel/Molybdän oder
Nickel/Wolfram auf Aluminiumoxidträgern. Ein bevorzugter Katalysator besteht aus einer Aluminiumoxidmatrix, die
ungefähr 8 % Nickel, 20 % Molybdän, 6 % Titan und 2 bis 8 % Phosphor enthält. Ein derartiger Katalysator kann nach
der allgemeinen Cogelierungsmethode hergestellt werden, wie sie in der US-PS 3 401 125 beschrieben wird. Dabei wird
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Phosphorsäure als Phosphorquelle verwendet.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens sind die Temperaturen in der Hydrierungszone der zweiten Stufe
nicht so hoch, da es sich herausgestellt hat, daß die Katalysatoren der zweiten Stufe schnell bei hohen Temperaturen
verschmutzen. Dies ist dann besonders wichtig, wenn Festbetten oder gepackte Betten verwendet werden, die keinen
häufigen Katalysatorersatz ermöglichen. Die Temperatur in der Hydrierungszone der zweiten Zone sollte unterhalb
ungefähr 4300C (8000F), vorzugsweise oberhalb 3200C (6000F)
und insbesondere zwischen 345 und 395°C (650 und 7500F)
gehalten werden, wobei jedoch höhere Temperaturen gegen
Betriebsende in einigen Fällen tolerierbar sind. Im allgemeinen liegt die Temperatur in der zweiten Hydrierungszone um wenigstens ungefähr 500C (250F) unterhalb der Temperatur
in der ersten Hydrierungszone und vorzugsweise um 200 bis 3000C (100 bis 1500F). Andere Hydrierungsbedingungen
in der zweiten Hydrierungszone sind ein Wasserstoffdruck von 35 bis 350 bar (500 bis 5000 psig) und insbesondere
70 bis 210 bar (1000 bis 3000 psig) und in ganz besonders bevorzugter Weise von 105 bis 175 bar (1500 bis
2500 psig) , Wasserstoff raten von 57 bis 566 m3 (.2000 bis
2.0000 standard cubic feet) pro Barrel Aufschlämmung und
vorzugsweise 85 bis 283 m3 (3000 bis 10000 standard cubic feet) pro Barrel Aufschlämmung und eine stündliche Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit
zwischen 0,1 und 2 und vorzugsweise 0,2 bis 0,5. Der Druck in der zweiten katalytischen
Hydrierungszone kann gegebenenfalls im wesentlichen der gleiche sein wie der Druck in der ersten katalytischen
Hydrierungszone.
Die Hydrierungszone der zweiten Stufe wird vorzugsweise als gepacktes Bett oder Festbett mit nach oben gerichtetem
Strom betrieben, man kann jedoch auch ein Fließbett verwenden. Das gepackte Bett kann sich kontinuierlich oder
intermittierend, vorzugsweise im Gleichstrom zu der Aufschlämmungsbeschickung,
bewegen, damit ein periodischer portionsweiser Katalysatorersatz möglich ist. Es kann
zweckmäßig sein, leichte Gase zu entfernen, die in der ersten Stufe erzeugt werden, und die Beschickung in der
zweiten Stufe mit Wasserstoff aufzufrischen, da ein höherer
Wasserstoffpartialdruck zu einer Erhöhung der Katalysatorlebensdauer
beiträgt.
Wird ein Festbett oder gepacktes Bett in der zweiten Hydrierungsstufe
verwendet, dann ist es vorzuziehen, daß die Bedingungen in der zweiten Stufe nicht zu scharf sind,
damit eine unerwünschte Asphaltenausfällung, vermieden wird, die zu einem unerwünschten Verstopfen und zu Druckabfällen
führt.)
Der Produktablauf 35 aus der Hydrierungszone 30 wird in eine gasförmige Fraktion 36 und ein eine Feststoff/Flüssigkeits-Fraktion
37 getrennt. Die gasförmige Fraktion weist leichte öle, die unterhalb ungefähr 150 bis 2600C
(300 bis 5000F) und vorzugsweise unterhalb 2050C (4000F)
sieden sowie normalerweise gasförmige Komponenten, wie H2/ CO, CO2, H3S sowie die C1-C4-Kohlenwasserstoffe auf.
Vorzugsweise wird der Wasserstoff von den anderen Gaskomponenten abgetrennt und gegebenenfalls der Hydrocrackung
der zweiten Stufe oder den Auflösungsstufen der ersten Stufe zugeleitet. Die Flüssigkeiten und die Feststofffraktion
37 werden einer Feststoffabtrennzone 40 zugeführt, in welcher der Strom in einen an Feststoffen armen Strom
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55 und einen an Feststoffen reichen Strom 45 getrennt wird. Unlösliche Feststoffe werden in herkömmlicher Weise abgetrennt,
beispielsweise durch Hydroklone, durch Filtration, Zentrifugieren, Schwerkraftabsetzen oder eine Kombination
aus diesen Maßnahmen. Vorzugsweise werden die unlöslichen Feststoffe durch Schwerkraftabsetzen abgetrennt. Dies ist
ein besonderer Vorteil der vorliegenden Erfindung, da der Ablauf aus der zweiten Hydrierungsreaktionszone eine besonders
geringe Viskosität und ein hohes spezifisches API-Gewicht besitzt, und zwar im allgemeinen von wenigstens
-3, wobei es bis zu ungefähr 30° API betragen kann. Das hohe spezifische API-Gewicht des Ablaufs erlaubt eine
schnelle Abtrennung der Feststoffe durch Schwerkraftabsetzen. Beispielsweise können 50 Gew.-% und im allgemeinen
90 Gew.-% der Feststoffe schnell in einem Schwerkraftabsetzer abgetrennt werden. Vorzugsweise werden die unlöslichen
Feststoffe durch Schwerkraftabsetzen bei erhöhter Temperatur zwischen 95 und 43O0C *.(.200 und 8000F) und vorzugsweise
150 und 2040C (300 und 4000F) sowie bei einem
Druck zwischen 0 und 350 bar (0 und 5000 psig), vorzugsweise 0 und 70 bar (0 und 1000 psig), entfernt. Der an
Feststoffen arme Produktstrom, welcher über die Leitung 55 entfernt wird, wird erneut der Mischzone zugeleitet, während
der an Feststoffen reiche Strom der sekundären Feststoffabtrennzone
50 über die Leitung 45 zugeleitet wird. Die Zone 50 muß eine Vorrichtung zur Destillation, zur Fluidverkokung,
zur verzögerten Verkokung, zum Zentrifugieren.,
für eine Hydroklonbehandlung, Filtration, Absetzen oder eine Kombination davon aufweisen. Die abgetrennten Feststoffe
werden aus der Zone 50 über die Leitung 52 entfernt und verworfen, während die Produktflüssigkeit über die Leitung
54 abgezogen wird. Das flüssige Produkt ist im wesentlichen von Feststoffen frei und kann erhebliche weniger als 1,0
Gew.-% Peststoffe enthalten. Das an Feststoffen arme Produkt/
das erneut der Mischzone über die Leitung 55 zugeleitet wird, wird vorzugsweise zur Entfernung von in
n-Heptan unlöslichen Asphaltenen behandelt (vgl. die US-PS'en 4 255 248 und 4 264 429). Werden Erdöl sowie auf
Erdöl zurückgehende Feststoffe verwendet, dann ist eine Recyclierung des flüssigen Ablaufs aus der zweiten Stufe
nicht notwendig, die Recyclierung eines Teils der an Feststoffen armen kohlenstoffhaltigen Flüssigkeit, die
nichtdestillierbare flüssige Komponenten enthält, zu der Auflösungsstufe kann jedoch gegebenenfalls vorgesehen
werden, um die Hydrierung der schweren flüssigen Komponente der Beschickung zu begünstigen.
Das erfindungsgemäße Verfahren vermag extrem saubere,
normalerweise flüssige Produkte zu liefern. Normalerweise flüssige Produkte sind alle Produktfraktionen, die oberhalb
C4 sieden und ein ungewöhnlich hohes spezifisches API-Gewicht
von wenigstens -3, vorzugsweise oberhalb 0 und insbesondere oberhalb 5, einen Schwefelgehalt von im allgemeinen
weniger als 0,3 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 0,2 Gew.-% und einen niedrigen Stickstoffgehalt von weniger als 0,5 Gew.-%,
vorzugsweise weniger als 0,2 Gew.-%, aufweisen.
Wie aus der Zeichnung hervorgeht, ist das erfindungsgemäße
Verfahren extrem einfach und erzeugt saubere und normalerweise flüssige Produkte aus Kohle, die sich für viele Zwekke
eignen. Die in breitem Umfange einsetzbaren Produkte eignen sich besonders als Turbinentreibstoffe, wobei besondere
Fraktionen als Benzin, Diesel, Düsentreibstoff oder andere Treibstoffe verwendbar sind. Die Vorteile der
Erfindung werden durch die nachfolgenden Beispiele belegt.
Beispiel 1 (Vergleichsbeispiel)
In einem Aufschlämmungskessel wird feinteilige Illinois-Kohle
(# 6) mit einem filtrierten Recyclierungslösungsmittel
(2Ü5°C+) (4000F+) aufgeschlämmt, in Gegenwart von zugesetztem
Wasserstoff erhitzt und nach oben durch eine Auflösungsvorrichtung geschickt, die frei von Katalysator
oder Kontaktmaterialien ist. Die Auflösungsvorrichtung wird bei einer Temperatur von ungefähr 45O0C (84O0F) unter einem
Druck von 168 bar (2400 nsig) sowie mit einer Wasserstoffgasrate
von ungefähr 283 m3 (10000 standard cubic feet)/ Barrel und einer stündlichen Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit
von 1,5 betrieben. Das gesamte Produkt aus Lösungsmittel, aufgelöster Kohle und unlöslichen Feststoffen wird
direkt einem Reaktor mit nach oben gerichteter Strömung zugeleitet, der ein Festbett aus einem sulfidierten Hydrierungskatalysator
aus Nickel, Molybdän, Titan und Phosphor, abgeschieden auf einem Aluminiumoxidträger, enthält. Der
Festbettreaktor wird bei ungefähr 3650C (69O0F) sowie bei
einem Druck von 168 bar (2400 psig) und einer Wasserstoffgasrate von ungefähr 283 m3 (10000 standard cubic feet)/
Barrel sowie einer stündlichen Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit
von 0,33 betrieben. Das Produkt aus dem katalytischen Festbettreaktor wird in eine leichte Gasfraktion,
eine Naphthafraktion und eine 205°C+-Fraktion (4000F+)
aufgetrennt, die zur Gewinnung eines an Feststoffen armen 205°C+-Produktes (4000F+) filtriert wird. Ein Teil des
an Feststoffen armen 205°C+-Produktes wird erneut der Auflösungsvorrichtung für eine Verwendung als Lösungsmittel
zugeleitet.
• 4 * «
- 29 -
Das Verfahren des Beispiels 1 wird wiederholt, wobei im
wesentlichen die gleichen Reaktionsbedingungen sowohl in der Auflösungsstufe als auch in dem katalytischen Reaktor
eingehalten warden und der gleiche Katalysator nach ungefähr 850 weiteren Stunden Betriebsdauer eingesetzt
wird. Dem Aufschlämmungsgefäß wird eine öl/wäßrige Emulsion
von Ammoniummolybdat zugesetzt. Die Emulsion wird hergestellt durch Auflösen von 1 Gew.-Teil Ammoniummolybdat
in 15 Teilen Wasser und langsame Zugabe der Lösung unter Rühren zu ungefähr 50 Teilen eines Recyclierungs-Öllösungsmittels.
Die erhaltene Mischung wird kräftig einige Minuten gerührt, bis eine sichtbar stabile Emulsion
erhalten worden ist. Eine ausreichende Ammoniummolybdatemulsion wird der Kohle/Lösungsmittel-Aufschlämmung
zur Gewinnung von 100 ppmw Ammoniummolybdat, bezogen
auf die zugeführte Kohle, zugesetzt. Die Eigenschaften der Produkte der Beispiele 1 und 2 gehen aus der folgenden
Tabelle hervor:
Produkte, Gew.-% MAF | Beispiel 1 | Beispiel 2 |
C1-C3 | 9,2 | 10,8 |
C4+-Flüssigkeiten | 70,9 | 69,9 |
Ungelöste Kohle | 9,4 | 8,8 |
NH3, H3S 7 | 17,6 | 18,4 |
H2O, COx j |
C.+-flüssiges Produkt, Gew.-% 5
C4- 2050C
205 - 345°C 345 - 5400C
5400C+
10 Spezifisches Gewicht, 0API
N, ppm
S, ppm
S, ppm
Atomverhältnis H/C Unlösliche C_-Asphaltene, Gew.-%
15 ölausbeute, B/MAFT
Wasserstoffverbrauch, m3/B
Beispiel 1 | Beispiel 2 |
55,7 | 29,9) 77 |
47,1 V | |
38,6 | 18,7·^ |
5,7 | 4,4 |
26,0 | 30,2 |
680 | 560 |
120 | 110 |
1,63 | 1,71 |
0,85 | 0,65 |
4,5 | 4,6 |
163 | 178 |
Wie aus der Tabelle hervorgeht, bedingt das Vorliegen des Auflösungskatalysators eine erhöhte Ausbeute an C.-3450C-Flüssigkeiten
und eine verminderte Ausbeute an schwerem 345°C-5400C-Ol bei nur einer leichten Zunahme an C1-C3/
In einem Aufschlämmungskessel wird eine feinteilige subbituminöse
Kohle, die 0,24 Gew.-% Eisen enthält, mit einem filtrierten Recyclierungslösungsmittel (2050C+) in einem
Verhältnis Kohle/Lösungsmittel von 1:2 aufgeschlammt, in
Gegenwart von zugesetztem Wasserstoff erhitzt und nach oben durch eine Auflösungsvorrichtung geschickt, die frei
von Katalysator und Kontaktmaterialien ist. Die Auflösungsvorrichtung
wird bei ungefähr 4400C unter einem Druck von 168 bar bei einer Wasserstoffgasrate von ungefähr 283 m3/
Barrel betrieben, wobei eine stündliche Aufschlämmungsraum-
f ·■ * ι
- 31 -
geschwindigkeit von 1,0 eingehalten wird. Das gesamte Produkt aus Lösungsmittel, aufgelöster Kohle und unlöslichen
Feststoffen wird direkt einem Reaktor mit nach oben gerichtetem Strom zugeleitet, der ein Festbett aus einem Hydrierungskatalysator
wie in Beispiel 1 enthält. Das Festbett des Reaktors wird bei ungefähr 3550C unter einem Druck von
168 bar bei einer Wasserstoffgasrate von 283 m3 ./Barrel
und einer stündlichen Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit von 0,4 betrieben. Das Produkt wird wie in Beispiel 1 zur Gewinnung
eines Recyclierungslösungsmxttels abgetrennt. Nach ungefähr 5 Durchgängen des Recyclierungslösungsmittels durch
das System ist das spezifische API-Gewicht des Recyclierungslösungsmxttels von 15,4 ° auf 13,7° API abgefallen und fällt
weiter auf 12,2 ° API ab, bis der achte Durchgang nach ungefähr
175-stündiger Betriebsdauer beendet ist. Der Versuch wird durch eine Verstopfung beendet, die sich durch einen
Aufbau von Resten unterhalb des Katalysatorträgersiebes in dem katalytisehen Reaktor gebildet hat und einige Zentimeter
in den Boden des Katalysatorbettes reicht. Die Verstopfung
ist reich an Carbonaten, von denen man annimmt, daß sie durch Oxidation von Calciumverbindungen in der Beschickungskohle
gebildet worden sind (vgl. EPRI-Bericht AF 417, Seiten I-3-I-4 Electric Power Research Institute,
Palo Alto, Kalifornien (1977)).
Bei einem Verfahrensversuch, der dem gemäß Beispiel 3 ähnlieh
ist, wird eine andere subbituminöse Kohlebeschickung, die 0,21 Gew.-% Eisen enthält, mit einem filtrierten Recyclierungslösungsmittel
(2050C) in einem Verhältnis Kohle: Lösungsmittel von 1:2 aufgeschlämmt, in Gegenwart von zugesetztem
Wasserstoff erhitzt und nach oben durch eine
Auflösungsvorrichtung geschickt, die bei ungefähr 44O0C
unter einem Druck von 168 bar bei einer Wasserstoffgasrate
von 283 m3/Barrel und einer stündlichen Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit
von 1,0 betrieben wird. Das gesamte Produkt aus Lösungsmittel, aufgelöster Kohle und
unlöslichen Feststoffen wird direkt einem Reaktor mit nach oben gerichtetem Strom zugeleitet, der ein Festbett
eines Katalysators mit der gleichen Zusammensetzung wie in Beispiel 3 enthält. Der Festbettreaktor wird bei
3600C unter einem Druck von 168 bar sowie mit einer Wasserstoff
rate von 283 m3/Barrel und einer stündlichen Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit von 0,4 betrieben. Nach
ungefähr 180-stündiger Betriebszeit entsteht eine Verstopfung
in der übertragungsleitung zwischen der Auflösungsvorrichtung
und dem Festbettreaktor, wodurch der Versuch unterbrochen wird. Der Versuch wird dann erneut
mit einer geringeren Beschickungskohlekonzentration (Verhältnis Kohle/Lösungsmittel = 3:1) gestartet. Eine Emulsion
von Ammoniummolybdat, hergestellt gemäß Beispiel 2, wird zugesetzt, um 250 ppmw Ammoniummolybdat in bezug
auf die Kohlebeschickung zur Verfügung zu stellen. Der Kohleumsatz steigt von ungefähr 76 % (vergleichbar zum
Beispiel 2) auf ungefähr 81 % . Das Verfahren wird ungefähr
450 Stunden ohne Bildung einer Verstopfung fortgesetzt.
Dieses Beispiel zeigt ein Arbeiten mit einem Erdöllösungsmittel.
Ein Toprückstand-Erdöl aus Kern County, Kalifornien,
wird mit feinteiliger Illinoiskohle (# 6) in einem Gewichtsverhältnis Lösungsmittel/Kohle von 3:1 in einem Aufschläm-
mungsgefäß aufgeschlämmt. Dem Aufschlämmungsgefäß wird
eine ausreichende Menge einer Wasser/öl-Emulsion von
Ammoniummolybdat zur Einstellung von 250 ppmw Ammoniummolybdat
in bezug auf die Beschickungskohle zugesetzt. Die Aufschlämmung wird der Auflösungsvorrichtung bei einer
Temperatur von 4400C sowie mit einer stündlichen Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit
von 1,0 unter einem Druck von 168 bar und unter Einhaltung einer Wasserstoffgasrate von
283 in3 /Barrel zugeleitet. Der gesamte Ablauf aus der Auflösungsvorrichtung
wird einem katalytischen Pestbettreaktor mit nach oben gerichtetem Strom zugeleitet, der einen
sulfidierten Ni-Mo-Ti-P-Katalysator, abgeschieden auf Aluminiumoxid,
enthält. Der Festbettreaktor wird mit einer stündlichen Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit von 0,4 bei
einer Temperatur von 3700C unter Einhaltung eines Drucks
von 168 bar sowie mit einer Wasserstoffrate von 283 m3/
Barrel betrieben.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich besonders zum Einsatz von Kohlen, die mehr als 0,5 Gew.-% Calcium, bezogen
auf feuchtigkeitsfreie Basis, enthalten, insbesondere subbituminösen oder anderen niedrigqualitativen Kohlen,
die 0,5 bis 2 Gew.-% Calcium enthalten.
Leerseite
Claims (42)
- MÜLLER-BORE · DEFPEL · SCHöii · HERTELPATESTANWiME EUHOJPBAN PATENT ATTOHNEXSDR. WOLKGANG MÜLLER-BORä (PATENTANWauTVON 1927-1975) DR. PAUL DEUFEL. DIPL.-CHEM. DR. ALFRED SCHÖN, DIPL.-CHEM. WERNER HERTEL. DIPL.-PHYS.C 3386Chevron Research Company525 Market Street
San Francisco, CA 94105 / USAVerfahren zur Verflüssigung von KohlePatentansprüche/ 1./Verfahren zur Verflüssigung von Kohle, dadurch gekennzeichnet, daß(a) eine Aufschlämmung aus einem Lösungsmittel, in Form von Einzelteilchen vorliegender Kohle und einem von außen zugeführten dispergierten Auflösungskatalysator in Gegenwart von Wasserstoff in einer ersten Reaktionszone zur Auflösung eines wesentlichen Teils der Kohle und zur Gewinnung einer ersten Ablaufaufschlämmung mit einem normalerweise flüssigen Anteil aus Lösungsmittel und gelöster Kohle, der nichtgelöste Feststoffe und Auflösungskatalysator enthält, erhitzt wird, undMÜNCHEN 86, S1EBERTSTR. 4 · POB 860 720 · KABEL: MUEBOPAT · TEL. (089) 474005 . YELECOP1ER XEROX 400 · TELEX S-24285(b) wenigstens ein Teil des normalerweise flüssigen Teils, der nichtaufgelöste Feststoffe und Auflösungskatalysator enthält, mit Wasserstoff in einer zweiten Reaktionszone in Gegenwart eines zweiten von außen zugeführten Hydrierungskatalysators unter Hydrierungsbedingungen bei einer Temperatur, die tiefer ist als die Temperatur, bis auf welche die Aufschlämmung in der Stufe (a) erhitzt wird, zur Gewinnung einer zweiten Ablaufaufschlämmung mit einem normalerweise flüssigen Anteil kontaktiert wird. - 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator ein katalytisches Element, ausgewählt aus der Gruppe, die aus Blei, Zinn und Übergangsmetallelementen besteht, enthält.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator aus der Gruppe ausgewählt wird, die aus Alkalimetall- oder Ammoniummolybdaten, -vanadaten oder -wolframaten besteht.
- 4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als öllösliche Verbindung des katalytischen Elements zugesetzt wird.
- 5. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als in Form von Einzelteilchen vorliegendes Metall oder als in Form von Einzelteilchen vorliegende Metallverbindung des katalytischen Elements zugesetzt wird.
- 6. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet/ daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als wäßrige ölemulsion einerwasserlöslichen Verbindung des katalytischen Elements zugesetzt wird.
- 7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als wäßrige Ölemulsion einer Verbindung, ausgewählt aus Ammoniummolybdaten und Ammoniumwolframaten, zugesetzt wird.
- 8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als wäßrige ölemulsion von Ammoniummolybdat zugesetzt wird.
- 9. Verfahren nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte zweite Hydrierungskatalysator in einem gepackten Bett vorliegt und der Teil des normalerweise flüssigen Anteils der ersten Ablaufaufschlämmung nach oben durch das gepackte Bett in der zweiten Reaktionszone geleitet wird.
- 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Reaktionszone bei einer Temperatur unterhalb ungefähr 4300C (8000F), unter einem Druck von 7 0 bis 210 bar (1000 bis 3000 psig) und einer stündlichen Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit von 0,1 bis 2 betrieben wird.
- 11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte zweite Hydrierungskatalysator wenigstens eine Hydrierungskomponente, ausgewählt aus der Gruppe VI-B sowie der Gruppe VIII, abgeschieden auf einem Aluminiumträger, aufweist.
- 12. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die eingesetzte Kohle weniger als ungefähr 1 Gew.-% Eisen, bezogen auf feuchtigkeitsfreie Basis, enthält.
- 13. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die eingesetzte Kohle mehr als ungefähr 0,5 Gew.-% Calcium, bezogen auf feuchtigkeitsfreie Basis, enthält.
- 14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die eingesetzte Kohle eine subbituininöse Kohle ist.
- 15. Verfahren zur Verflüssigung von Kohle, dadurch gekennzeichnet, daß(a) eine Aufschlämmung aus einem Lösungsmittel, in Form von Einzelteilchen vorliegender Kohle und einem von außen zugeführten dispergierten Auflösungskatalysator in Gegenwart von Wasserstoff in einer ersten Reaktionszone zur Auflösung eines wesentlichen Teils der Kohle sowie zur Gewinnung einer ersten Ablaufaufschlämmung mit einem normalerweise flüssigen Anteil aus Lösungsmittel und gelöster Kohle, der nichtaufgelöste Feststoffe und Auflösungskatalysator enthält, erhitzt wird,(b) wenigstens ein Teil des normalerweise flüssigen Anteils, der nichtaufgelöste Feststoffe und Auflösungskatalysator enthält, mit Wasserstoff in einer zweiten Reaktionszone in Gegenwart eines zweiten von außen zugeführten Hydrierungskatalysators unter Hydrierungsbedingungen bei einer Temperatur, die unter der Temperatur liegt, auf welche die Aufschlämmung in der Stufe (a) erhitzt wird, liegt, zur Gewinnung einer zweiten Ablaufaufschlämmung mit einem normalerweise flüssigen Anteil kontaktiert wird, undft* ft(c) wenigstens ein Teil der unlöslichen Feststoffe von dem normalerweise flüssigen Anteil der zweiten Ablaufaufschlämmung zur Gewinnung einer an Feststoffen armen kohlenstoffhaltigen Flüssigkeit, die nichtdestillierbare flüssige Komponenten enthält/ abgetrennt und wenigstens ein Teil der an Feststoffen armen kohlenstoffhaltigen Flüssigkeit, die nichtdestillierbare Flüssigkeitskomponenten enthält, erneut der Stufe (a) zugeführt wird.
- 16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator ein katalytisches Element, ausgewählt aus der Gruppe, die aus Blei, Zinn und übergangsmetallelementen besteht, enthält.
- 17. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator aus der Gruppe ausgewählt wird, die aus Alkalimetall- oder Ammoniummolybdaten, -vanadaten oder -wolframaten besteht.
- 18. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als öllösliche Verbindung des katalytischen Elements zugesetzt wird.
- 19. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als Metall in Form von Einzelteilchen oder Verbindung in Form von Einzelteilchen des katalytischen Elements zugesetzt wird.Ii · » «I6 -
- 20. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als wäßrige ölemulsion einer in Wasser löslichen Verbindung des katalytischen Elements zugesetzt wird.
- 21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als wäßrige ölemulsion einer Verbindung, ausgewählt aus der Gruppe der Ammoniummolybdate und Ammoniumwolframate, zugesetzt wird.
- 22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als wäßrige ölemulsion von Ammoniummolybdat zugesetzt wird.
- 23. Verfahren nach Anspruch 18, 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte zweite Hydrierungskatalysator in einem gepackten Bett vorliegt und der Teil des normalerweise flüssigen Anteils der ersten Ablaufaufschlämmung nach oben durch das gepackte Bett in der zweiten Reaktionszone geleitet wird.
- 24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Reaktionszone bei einer Temperatur unterhalb ungefähr 4300C (8000F) unter einem Druck von 70 bis 210 bar (1000 bis 3000 psig) sowie unter Einhaltung einer stündlichen Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit von 0,1 bis 2 betrieben wird.
- 25. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte zweite Hydrierungskatalysator wenigstens eine Hydrierungskomponente, ausgewählt aus der Gruppe VI-B sowie der Gruppe VIII, abgeschieden auf einem Alu-m λ · 4miniumoxidträger, aufweist.
- 26. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die eingesetzte Kohle weniger als ungefähr 1 Gew.-% Eisen, bezogen auf feuchtigkeitsfreie Basis, enthält.
- 27. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die eingesetzte Kohle mehr als ungefähr 0,5 Gew.-% Calcium, bezogen auf feuchtigkeitsfreie Basis, enthält.
- 28. Verfahren zur Verflüssigung von Kohle, dadurch gekennzeichnet, daß(a) eine Aufschlämmung aus einem Lösungsmittel, in Form von Einzelteilchen vorliegender Kohle und einem von außen zugeführten dispergierten Auflösungskatalysator in Gegenwart von Wasserstoff in einer ersten Hydrierungszone zur Auflösung eines erheblichen Teils der Kohle sowie zur Gewinnung einer ersten Ablaufauf schlämmung mit einem normalerweise flüssigen Anteil aus Lösungsmittel und aufgelöster Kohle, der nichtaufgelöste Feststoffe und Auflösungskatalysator enthält, erhitzt wird, wobei das eingesetzte Lösungsmittel aus Erdöl und/oder auf Erdöl zurückgehenden Lösungsmitteln besteht, und(b) wenigstens ein Teil des normalerweise flüssigen Anteils , der nichtaufgelöste Feststoffe und Auflösungskatalysator enthält, mit Wasserstoff in einer zweiten Hydrierungszone in Gegenwart eines zweiten von außen zugeführten Hydrierungskatalysators unter Hydrierungsbedingungen bei einer Temperatur, die geringer ist als die Temperatur, auf welche die Aufschlämmung in der Stufe (a) erhitzt wird, zur Gewinnung einer zweiten Ablaufaufschlämmung mit einem normalerweise flüssigen Anteil kontaktiert wird.β W · *
- 29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das eingesetzte Lösungsmittel ein auf Erdöl zurückgehendes Lösungsmittel ist, das Metallverunreinigungen enthält.
- 30. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator eine katalytische Komponente enthält, die aus der Gruppe ausgewählt wird, die aus Blei, Zinn sowie Übergangsmetallelementen besteht.
- 31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als Öllösliche Verbindung des katalytischen Elements zugesetzt wird.
- 32. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als Metall oder Verbindung des katalytischen Elementes in Form von Einzelteilchen zugesetzt wird.
- 33. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als wäßrige ölemulsion einer wasserlöslichen Verbindung des katalytischen Elements zugesetzt wird.
- 34. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator aus der Gruppe ausgewählt wird, die aus Alkalimetall- oder Ammoniuxranolybdaten, -vanadaten oder -wolframaten besteht.
- 35. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysatorals wäßrige ölemulsion einer Verbindung, ausgewählt aus der Gruppe der Ammoniummolybdate oder Ammoniumwolframate, zugesetzt wird.
- 36. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte dispergierte Auflösungskatalysator als wäßrige ölemulsion von Ammoniummolybdat zugesetzt wird.
- 37. Verfahren nach Anspruch 31, 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Hydrierungskatalysator in einem gepackten Bett vorliegt und der Teil des normalerweise flüssigen Anteils der ersten Ablaufaufschlämmung nach oben durch das gepackte Bett in der zweiten Eeaktionszone geleitet wird.
- 38. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Reaktionszone bei einer Temperatur unterhalb ungefähr 4300C (8000F) und einem Druck von bis 210 bar (1000 bis 3000 psig) sowie unter Einhaltung einer stündlichen Aufschlämmungsraumgeschwindigkeit von 0,1 bis 2 betrieben wird.
- 39. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte zweite Hydrierungskatalysator wenigstens eine Hydrierungskomponente, ausgewählt aus der Gruppe VI-B sowie der Gruppe VIII, abgeschieden auf einem Aluminiumoxidträger , aufweist.
- 40. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der unlöslichen Feststoffe von der zweiten Ablaufaufschlämmung zur Gewinnung einer an Feststoffen armen kohlenstoffhaltigen Flüssigkeit, die nicht destillierbare flüssige Komponenten enthält, abgetrenntuv 4 · ft tt »ι* «t ♦ «4 «ti * * » « » M- 10 -und wenigstens ein Teil der an Feststoffen armen kohlenstoffhaltigen Flüssigkeit, die nichtdestillierbare flüssige Komponenten enthält, erneut der Stufe (a) zugeleitet wird.
5 - 41. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die eingesetzte Kohle weniger als ungefähr 1 Gew.-? Eisen, bezogen auf feuchtigkeitsfreie Basis, enthält.
- 42. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die eingesetzte Kohle mehr als ungefähr 0,5 Gew.-% Calcium, bezogen auf feuchtigkeitsfreie Basis, enthält.
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