DE3230248A1 - Zahnaerztliche behandlungseinrichtung - Google Patents

Zahnaerztliche behandlungseinrichtung

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DE3230248A1
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treatment device
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slot
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treatment
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DE19823230248
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Kazuyoshi Tokyo Kaneko
Jun Yahata Kyoto Tamura
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J Morita Manufaturing Corp
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J Morita Manufaturing Corp
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G15/00Operating chairs; Dental chairs; Accessories specially adapted therefor, e.g. work stands
    • A61G15/14Dental work stands; Accessories therefor

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Veterinary Medicine (AREA)
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Description

PAF 1108
Kabushiki Kaisha Morita Seisakusho
680 Higashihama Minami-machi, Fushimi-ku,
Kyoto-shi, Japan
Zahnärztliche Behandlungseinrichtung
Die Erfindung betrifft eine zahnärztliche Behandlungseinrichtung mit einem auf einem Sockel höhenverstellbar montierten Behandlungsstuhl und einem Tisch, der über ein Gestänge höhenverstellbar und drehbar abgestützt ist. Bei einer bekannten Behandlungseinrichtung dieser Art (JA-OS 37297/1975) ist das Gestänge unterhalb der Rückenlehne des Behandlungsstuhls mit dem Sockel schwenkbar verbunden, so daß das Gestänge frei gedreht werden kann. Damit läßt sich der Tisch sowohl vom Zahnarzt als auch von der Zahnarzthelferin relativ bequem erreichen, und es wird vermieden, daß das Gestänge über den Kopf oder den Körper des Patienten bewegt werden muß. Die bekannte Einrichtung gestattet jedoch nur eine Schwenkbewegung des Gestänges um eine Achse mit Bezug auf den Sockel, wobei der Dreh- und Höhenverstellbereich durch gelenkig miteinander verbundene Segmente des Gestänges bestimmt wird. Dabei sind die Verstellmöglichkeiten beschränkt. Wenn beispielsweise der Zahnarzt von einer in eine andere Behandlungsstellung übergeht und es dabei erwünscht ist, den Tisch von der ursprünglichen Lage in waagrechter
Richtung in eine genau entsprechende neue Position zu bringen, mußten dazu bei der bekannten Einrichtung die miteinander gelenkig verbundenen Arme des Gestänges neu eingestellt werden. Dies ist zeitraubend und umständlich. Es erfordert außerdem einen verhältnismäßig großen Kraftaufwand.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zahnärztliche Behandlungseinrichtung der vorstehend genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß die Verstellung des Tisches erleichtert und der Verstellbereich des Gestänges vergrößert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gestänge entlang einem die Längsachse des Behandlungsstuhls kreuzenden und sich in Richtung des Kopfteils des Behandlungsstuhles öffnenden Schlitz im Bereich des Sockels verschiebbar angeordnet ist. Dieser Aufbau gestattet es insbesondere, den Tisch in vorbestimmter Höhenlage in viele unterschiedliche Stellungen zu bringen, ohne daß es einer gegenseitigen Verstellung der Gestängeteile selbst bedarf.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Insbesondere sind vorzugsweise zwei Tische vorgesehen, von denen der eine für die Benutzung durch den Zahnarzt und der andere für die Benutzung durch die Helferin bestimmt sind. Das Gestänge des gegebenenfalls gleichfalls höhenverstellbaren zweiten Tisches kann am Sockel bzw. am Sockel träger block um
eine feste Achse schwenkbar oder aber verschiebbar angebracht sein.
Die Erfindung ist im folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen näher erläutert. In den beiliegenden Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht ei
ner ersten Ausführungsform der Behandlungseinrichtung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht ei
ner zweiten Ausführungsform der Behandlungseinrichtung,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht ei
ner dritten Aus führungsform der Behandlungseinrichtung,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht ei
ner vierten Ausführungs form der Behandlungseinrichtung,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht ei
ner fünften Ausführungsform der Behandlungseinrichtung,
Fig. 6 einen Längsschnitt der Verschiebe
einrichtung des Trägerarms für jede der Ausführungsformen gemäß den Fign. 1 bis 5,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Ver
schiebeeinrichtung nach Fig. unter Weglassung der einen Wandplatte,
Fig. 8 eine Draufsicht auf die Be
handlungseinrichtung entsprechend der dritten Auslührungsform, für den Fall, daß der Zahnarzt ein Rechtshänder ist, und
Fig. 9 eine Draufsicht entsprechend
Fig. 8 für den Fall, daß der Zahnarzt ein Linkshänder ist.
Die zahnärztliche Bchandlungseinrichtung weist einen Behandlungsstuhl 2 auf, der auf einem Sockel 1 höhenver stellbar montiert i:it. Ein Tisch 4 ist höhenverstellbar und drehbar auf einem Gestänge 3 abgestützt. Das Gestänge 3 steht mit dem Sockel 1 derart in Verbindung, daß es eine Verschiebebewegung in einem Schlitz 5 im Sockel be reich auslUhren kann. Der Schlitz 5 kreuzt die Längsachse Z des Behandlungsstuhls, und er öffnet sich in Richtung des Kopf teils des Behandlungsstuhles.
Der Behandlungsstuhl weist eine Rückenlehne 6 und eine Kopfstütze 7 auf. Er ist auf einem Hubkolben 8 angebracht Zur Bildung des Schlitzes 5 ist mit der Unterseite dos
Sockels 1 ein Sockelträgerblock 11 verbunden. An der Stirnseite des Blockes 11 (und zwar auf der gleichen Seite wie die Kopfstütze 7) befindet sich ein Kanal 15 von U-förmigem Querschnitt, der die Längsachse X des Behandlungsstuhls kreuzt und dessen Hohlraum den Schlitz 5 darstellt. Ein Gleitstück 14 ist in dem Schlitz 5 waagrecht und in Längsrichtung des Schlitzes verstellbar geführt. Wie aus den Fign. 1 bis 6 hervorgeht, ist ein vorzugsweise im wesentlichen waagrecht verlaufender Trägerarm 31 des Gestänges 3 über einen Zapfen 32 an einer Kupplungshülse 17 am. vorderen Ende des Gleitstücks 14 abgestützt. Das Gleitstück 14 ist mit Rollen 16 versehen, die mit den oberen und unteren Wänden 12, 13 des Kanals 15 in Wälzeingriff stehen. Eine weitere Rolle 18 des Gleitstücks läuft in einer Nut 120, die in der oberen Wand 12 ausgebildet ist. Die Rollen 16 sind in dem Schlitz 5 frei verschiebbar, wobei die Rolle 18 für eine entsprechende Führung sorgt.
Bei der in Fig. 1 veranschaulichten ersten Aus führungsform ist ein einziger Tisch 4 vorgesehen, der mit dem Sockel 1 über das Gestänge 3 in Verbindung steht. Ein im wesen.tlichen aufrechtstehender zweiter Arm 33 ist mit dem außenliegenden Ende des Träger arms 31 verbunden. Der Tisch 4 sitzt auf einer Säule 41 die in den Arm 33 drehbar und teleskopartig höhenverstellbar eingesteckt ist. Die Verschiebbarkeit des Gestänges 3 im Schlitz 5 erlaubt es in Verbindung mit der Höhenverstellbarkeit und der Drehbarkeit des Gestänges sowohl dem Zahnarzt <ils auch der Helferin, den Tisch 4 in eine für die Zahnbehandlung geeignete Lage zu bringen. Dabei kann der Tisch gegebenenfalls vom Zahnarzt und der Helferin benutzt werden.
Sei der zweiten Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist zusätzlich zu dem Tisch 4 ein weiterer Tisch 9 mit zugehörigem Gestänge 10 vorgesehen, so daß der Tisch 4 allein vom Zahnarzt und der Tisch 9 allein von der Helferin benutz t wurden können, Ein im wesentiichen waagrecht verlaufender Trägerarm 101 des Gestänges 10 ist an einem nach oben vorstehenden Block 16' etwa in der Mitte das Sockels 1 und unmittelbar unter der Längsachse ,ζ, des Behandlungsstuhls schwenkbar angebracht. Mit dem vom Block 16' abliegenden Ende des Trägerarms 101 ist eine aufrechtstehende Säule 102 verbunden, auf welcher der Tisch 9 nicht drehbar und nicht höhenverstel1 bar angebracht ist. In Fig. 2 sind in ausgezogenen und in gestrichelten Linien zwei unterschiedliche Arbeitsstellungen der Tische 4, 9 dargestellt.
Die dritte Ausführungsform gemäß Fig. 3 unterscheidet sich von der jenigen nach Fig. 2 nur dadurch, daß der Tisch 9 mit einer Säule 92 über einen Schwenkarm 103 verbunden ist. Dadurch läßt sich der für die Zahnarzthelferin vorgesehene Tisch 9 in waagrechter Ebene zusätzlich verdrehen. Der Arbeitsbereich und typische Stellungen der Tische 4 und 9 gemäß der dritten Ausführungsform sind in den Fign. 8 und 9 angedeutet.
Wie aus Fig. 8 hervorgeht, lassen sich die Tische 4 und 9 je nach dan jeweiligen Bedürfnissen auf einfache Weise in viele unterschiedliche Stellungen bringen. Dabei nimmt der Tisch 4 eine für Rechtshänder geeigne-
-lute Lage ein. Wenn der Zahnarzt Linkshänder ist, kann dagegen der Tisch 4 auf die rechte (in Fig. 9 obere) Seite des Behandlungsstuhls 2 gebracht werden, während der Tisch 9 für die Helferin auf der gegen über 1 legenden Seite des Behandlungsstuhls angeordnet werden kann. In entsprechender Weise läßt sich auch die Aus führungsform gemäß Fig. 2 für linkshändige und rechtshändige Zahnärzte benutzen. In den Fign. 8 und 9 sind mit dem Bezugszeichen i ein Handstück und andere Instrumente bezeichnet.
Bei der in Fig. 4 veranschaulichten vierten Ausführungsform läßt sich auch das Gestänge 10 für den Tisch 9 in waagrechter Richtung verschieben. Für diesen Zweck steht das Gestänge 10 mit dem Sockel 1 auf gleiche Weise in Verbindung wie das Gestänge 3. Für das Gestänge 10 ist in dem Sockelträgerblock 11 ein parallel zu dem Schlitz 5 verlaufender weiterer Schlitz 52 ausgebildet. In dem Schlitz 52 ist ein Gleitstück 142 verschiebbar geführt. Für diesen Zweck kann eine Verschiebeeinrichtung vorgesehen sein, die derjenigen der Fign. 6 und 7 entspricht. Die Ausführungsform gemäß Fig. 4 hat den Vorteil, daß auf den Schwenkarm 103 verzichtet werden kann,
Bei der in Fig. 5 dargestellten fünften Ausführungsform ist, um auch den Tisch 9 höhenverstellbar und in waagrechter Ebene drehbar zu machen, an Stelle der Säule 92 eine mit der Säule 102 teleskopartig zusammenwirkende Säule 104 vorgesehen, und das Gestänge 10 ist gegenüber dem Sockel 1 auf die gleiche Weise verschiebbar wie das Gestänge 3.
-U-
Für diesen Zweck ist in dem Sockelträgerblock 11 auf einer zum Schlitz 5 senkrecht verlaufenden Seite ein weiterer Schlitz 51 vorgesehen, in dem ein Gleitstück 141 zweckmäßig über eine Verschiebeeinrichtung gemäß den Fign. 6 und 7 verschiebbar gelagert ist. An dem Gleitstück 141 ist der Trägerarm 101 angelenkt.
In Fig. 5 ist davon ausgegangen, daß der Zahnarzt Linkshänder ist und die Helferin auf der linken Seite des Behandlungsstuhls 2 sitzt. Wenn sich die Helferin in Richtung der Längsachse JC des Behandlungsstuhls 2 nach vorne und hinten bewegt, kann sie den Tisch 9 über das Gestänge 10 bequem verstellen.
Bei den zuvor erläuterten Ausführungsbeispielen verläuft der Schlitz 5 rechtwinklig zu der Längsachse £. Dies stellt kein Zwangsmerkmal dar. Der Schlitz kann in gewissem Umfang auch nach rechts oder links geneigt sein. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen hat der Schlitz 5 die Form eines Kanals 15 im Sockelträgerblock 11. Der Schlitz 5 kann aber auch auf andere Weise gebildet sein. Des weiteren können die veranschaulichten Gestänge 3 und 10 gegen andere mehrarmige Gestänge ausgetauscht werden die, falls erwünscht, untereinander gelenkig verbundene Arme haben können.
Bei der beschriebenen Behandlungseinrichtung ist das den Tisch tragende Gestänge mit dem Sockel des Behandlungsstuhls verbunden. Dadurch entfällt eine vom Behandlungsstuhl unabhängige und gesonderte Einheit. Das Gestänge braucht auch nicht an der Decke oder der Wand des Behandlungszimmers aufgehängt zu werden um über den Behänd-
I unqustuh 1 h inwogzureichen . Die Vai sttil lbarke j t des Gosrdnges int durch die verschiebbare Ge^ tang eh dl te rung ν er bostjcrt. Beispielsweise laßt sich dadurch der Tisch einfach und mühelos in viuagrechter Ebene verstellen.

Claims (1)

  1. PATENTANWALT bVpL.-lNG*"CERHARD SCHWAN
    ELFENSTRASSE 32 . D-8000 MÜNCHEN 83
    PAF 1108
    Kabushiki Kaisha Morita Seisakusho
    680 Higashihama Minami-machi, Fushimi-ku,
    Kyoto-shi, Japan
    Ansprüche
    Zahnärztliche Behandlungseinrichtung mit einem auf einem Sockel höhenverstellbar montierten Behandlungsstuhl und einem Tisch, der über ein Gestänge höhenverstellbar und drehbar abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestänge (3) entlang einem die Längsachse (Λ') des Behandlungsstuhls (2) kreuzenden und sich in Richtung des Kopf teils des Behandlungsstuhles öffnenden Schlitz (5) im Bereich des Sockels (1) verschiebbar angeordnet ist.
    Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (5) als Hohlraum in einem mit der Unterseite des Sockels (1) verbundenen Sockelträgerblock (11) von U-förmigem Querschnitt ausgebildet ist.
    Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein vorzugsweise im wesentlichen waagrecht verlau fender Arm (31) des Gestänges (3) an einem in dem Schlitz verschiebbar gelagerten Gleitstück (14) drehbar angebracht ist.
    FERNSPRECHER: 089/6012039 · TELEXi 522589 dp* i ■ KABEL: ELEGTRICPATENT MÜNCHEN
    4. Behandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche» dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (5) im wesentlichen senkrecht zu der Längsachse (Z) des Behandlungsstuhls (2) verläuft.
    5. Behandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein weiterer Tisch (9) mittels eines weiteren Gestänges (10) abgestützt ist, das am Sockel (1) bzw. am Sockelträgerblock (11) unmittelbar angebracht ist.
    6. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein weiterer Tisch (9) mittels eines weiteren Gestänges (10) abgestützt ist, das gleichfalls entlang einem Schlitz (51, 52) im Bereich des Sockels (1) verschiebbar angeordnet ist.
    7. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (5, 52) für die verschiebbare Halterung der beiden Gestänge (3, 10) in unterschiedlicher Höhe im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und sich in gleicher Richtung öffnen.
    8. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (5, 51) zur verschiebbaren Halterung der beiden Gestänge (3, 10) in einem, vorzugsweise im wesentlichen rechten, Winkel zueinander verlaufen .
    9. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (5, 51) zur verschiebbaren Halterung der beiden Gestänge (3r 10) im wesentlichen in gleicher Höhe liegen.
    10. Behandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tisch (A) als Instrumententräger ausgebildet ist.
DE19823230248 1981-08-14 1982-08-13 Zahnaerztliche behandlungseinrichtung Withdrawn DE3230248A1 (de)

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JP1981121235U JPS60919Y2 (ja) 1981-08-14 1981-08-14 歯科治療台装置

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