DE3111633A1 - Stellvorrichtung, insbesondere kombinierte fensterhebe- und zentrale tuerverriegelungsanlage in kraftfahrzeugen - Google Patents

Stellvorrichtung, insbesondere kombinierte fensterhebe- und zentrale tuerverriegelungsanlage in kraftfahrzeugen

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DE3111633A1
DE3111633A1 DE19813111633 DE3111633A DE3111633A1 DE 3111633 A1 DE3111633 A1 DE 3111633A1 DE 19813111633 DE19813111633 DE 19813111633 DE 3111633 A DE3111633 A DE 3111633A DE 3111633 A1 DE3111633 A1 DE 3111633A1
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DE19813111633
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Marcel Dipl.-Ing. Andrei-Alexandru
Hans 7120 Bietigheim-Bissingen Prohaska
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SWF Spezialfabrik fuer Autozubehoer Gustav Rau GmbH
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Description

Stellvorrichtung, insbesondere kombinierte Fensterhebe- und zentrale Türverriegelungsanlage in Kraftfahrzeugen
Oie Erfindung geht aus von einer Stellvorrichtung, insbesondere von einer kombinierten Fensterhebe- und zentralen Türverriegelungsanlage in Kraftfahrzeugen, mit einem drehrichtungsumkehrbaren Elektromotor und mit einem Mechanismus, der eine Bewegung des Elektromotors überträgt und vom Elektromotor zwischen zwei Endstellungen in zwei entgegengesetzte Richtungen verstellbar ist.
Eine derartige Anlage ist durch die OE-OS 28 54 713 bekannt. Diese Schrift zeigt neben mehreren Anlagen, bei denen der Mechanismus in die eine Richtung durch einen Elektromotor und in die andere Richtung durch ein Federelement, das bei der vorherigen Bewegung vorgespannt wurde, verstellt wird, auch einer Anlage, bei der die Bewegung des Elektromotors sowohl in die eine als auch in die andere Richtung unmittelbar die Ursache für eine Verstellung des Mechanismus ist. Dazu ist eine Stange des Mechanismus in einem Blech eingehängt, auf dem der Elektromotor montiert ist und das bei einer Blockade der ebenfalls vom Motor verstellbaren Fensterscheibe zusammen mit dem Elektromotor verschwenkt wird. Sowohl bei den erstgenannten Anlagen als auch bei der letzten ist eine manuelle Verstellung des Mechanismus, der eine Bewegung des Elektromotors zum Schloß einer Türe überträgt, von einer stabilen Endstellung in die andere nicht möglich. Ist der Mechanismus in beide Verstellrichtungen direkt mit dem Elektromotor verkoppelt, so wird jede Verstellung von Hand dadurch blockiert, daß der Elektromotor selbsthemmend ist. Wird der Mechanismus dagegen in die eine Richtung durch den Elektromotor und in die andere Richtung durch ein vorgespanntes Federelement bewegt, so würde auf eine manuelle Verstellung in die Richtung, in die normalerweise der Elektromotor wirkt, sofort eine Rückstellung durch das Federelement erfolgen, wem die äußere Kraft nicht mehr ausgeübt wird. Eine manuelle Verriegelung des Fahrzeugs könnte man hier allenfalls auf umständliche Weise dadurch erreichen, daß der zur Türverriegelung gehörende Verriegelungsknopf in seiner niedergedrückten Position, die normalerweise einer verriegelten Fahrzeugtür entspricht, durch zusätzliche Handgriffe selbst noch einmal verriegelt wird.
Dies ist ziemlich umständlich und darüber hinaus auch unsicher, da eine vermeintlich verriegelte Tür noch entriegelt sein kann, wenn man die zusätzliche Verriegelung des Betätigungsknopfes vergißt. Auch kann man eine Fahrzeugtür nur dann manuell entriegeln, wenn sie vorher manuell verriegelt
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wurde. Wurde sie dagegen vorher elektromotorisch verriegelt, so wird eine manuelle Entriegelung durch den selbsthemmenden Elektromotor blockiert.
Die DE-OS 28 07 673 zeigt mehrere Stellvorrichtungen mit einem Mechanismus, der von einem Elektromotor zwischen zwei Endstellungen verstellbar ist und eine Bewegung des Elektromotors zum Schloß einer Fahrzeugtür überträgt. In den Mechanismus ist eine Einrichtung eingebaut, die es erlaubt, bei stillstehendem Elektromotor Teile des Mechanismus von Hand zu verstellen. Der Elektromotor der Stellvorrichtungen dreht sich dabei immer in dieselbe Richtung. Demgemäß sind auch die Einrichtungen zur Handverstellung so konstruiert, daß sie in erster Linie zusammen mit derartigen Elektromotoren verwendet werden können und bei drehrichtungsumkehrbaren Elektromotoren nicht benutzbar sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Stellvorrichtung, die die Merkmale aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufweist, so weiterzubilden, daß sie bedienungsfreundlicher aufgebaut ist. Vor allem soll es möglich sein, das Stellelement, auf das der Mechanismus die Bewegung des Elektromotors überträgt, auch von Hand zu verstellen. Dies soll auf möglichst einfache Weise und ohne Störung der sonstigen Funktionsweise der Stellvorrichtung erreicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Stellvorrichtung mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, daß in den Mechanismus eine lösbare Kupplung mit einem Eingangs- und einem Ausgangselement eingebaut ist und daß die, vom Elektromotor aus gesehen, hinter dem Eingangselement liegenden Teile des Mechanismus nach beiden Richtungen auch manuell verstellbar sind. Durch die Erfindung wird also auch bei einem Elektromotor, der seine Drehrichtung umkehrt und dessen Abtrieb keine ganze Umdrehung bei einer Verstellung ausführt, eine Handverstellung des Stellelements, auf das der Mechanismus die Bewegung des Elektromotors überträgt, möglich. Bei einer Türverriegelung heißt.das, daß zum Beispiel über den Betätigungsknopf an einer Fahrzeugtür per Hand allein diese Tür verriegelt und entriegelt werden kann. Eine Türver- oder Türentriegelung ist auch dann noch möglich, wenn der Elektromotor ausgefallen ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen. In den Weiterbildungen gemäß Anspruch 3 ist die Kupplung kraftschlüssig. Dies hat den Vorteil, daß sie auch in jeder Zwischenposition zwischen den beiden Endstellungen des Mechanismus auch bei einfachster
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Konstruktion lösbar ist. Eine Reib- oder Rutschkupplung muß so ausgelegt sein, daß im elektromotorischen Betrieb über sie die Kraft übertragen wercen kann, die zur Verstellung des Mechanismus und des Stellelements notwendig ist. Andererseits muß der KraftschluQ so gering sein, daß eine Hanuversteilung ohne allzu großen Kraftaufwand gewährleistet ist. Zwischen diesen beiden einander entgegengerichteten Nebenbedingungen muß ein Kompromiß gefunden werden.
um neben einer sicheren Verstellung durch den Elektromotor auch eine Handverstellung mit nur geringem Kraftaufwand zu erreichen, ist es zweckmäßig,
IQ daß die Kupplungsteile quer zur Verstellrichtung ineinandergreifen und daß nach einer Blockade des Ausgangselements in Verstellrichtung die Kupplung durch eine weitere Bewegung des Elektromotors lösbar ist. Das Ausgangselement ist dabei in der einen Endstellung in die eine Richtung und in der anderen Endstellung in die andere Richtung blockiert. Nachdem das Ausgangselement schon in die Endstellung eingefahren ist, bewegt sich der Elektromotor noch etwas und löst dabei die Kupplung. Im folgenden können dann die hinter dem Eingangselement liegenden Teile des Mechanismus leicht von Hand verstellt werden. Gemäß Anspruch 8 ist die Kupplung in jeder Endstellung des Ausgangselements lösbar und wieder herstellbar. Dies hat den Vorteil, daß die Handverstellung und die elektromotorische Verstellung völlig unabhängig voneinander sind. Wäre die Kupplung zum Beispiel nur in einer Endstellung lösbar, so wäre von der einen Endposition aus nur dann eine Handverstellung möglich, wenn vorher eine Handverstellung in diese Position erfolgte. Vorteilhafterweise ist gemäß Anspruch 9 die Kupplung bei einer Blockierung des Eingangselements auch in jeder Zwischenstellung durch eine Bewegung des Ausgangselements lösbar. Eine derartige Ausbildung erlaubt es, den Mechanismus per Hand zu verstellen, wenn der Elektromotor während einer elektromotorischen Verstellung plötzlich ausfällt und sich der Mechanismus somit in einer Zwischenstellung befindet.
Die Kupplung kann auf einfache Weise gemäß Anspruch 10 dadurch gelöst werden, daß das eine Element an einem Lagerteil gelenkig gelagert und bei der weiteren Bewegung des Elektromotors verschwenkbar ist. Die Verschwenkung wird dabei vorteilhafterweise durch einen Ansatz und eine Kurve, die relativ zueinander verschoben werden, gesteuert. Dabei ist es grundsätzlich möglich, daß sich der Steueransatz und die Steuerkurve am Eingangs- und Ausgangselement befinden, diese beiden Elemente miteinander koppeln und erst beim übersteigen einer bestimmten Kraft gegeneinander bewegt werden. Es könnte jedoch das Ausgangselement von Hand nicht völlig frei vom Eingangselement verstellt
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werden. Vielmehr wäre noch die Reibung zwischen dem Steueransatz und der Steuerkurve zu überwinden. Es ist deshalb günstiger, wenn der Steueransatz oder die Steuerkurve gegenüber dem Mechanismus ruht. In diesem Fall können Eingangsund Ausgangselement völlig voneinander getrennt werden.
Bei einer Ausbildung gemäß Anspruch 13 wird das schwenkbare Element bei der weiteren Bewegung des Elektromotors vom anderen Element entkoppelt und bei einer der weiteren Bewegung entsprechenden Bewegung in die umgekehrte Richtung wieder eingekoppelt. Das Ausgangselement wird also nicht sofort verstellt, wenn der Elektromotor anfängt sich zu drehen, sondern erst, wenn nach einer kurzen Bewegung des Elektromotors die Kupplung wieder geschlossen ist.
Im Gegensatz dazu ist es bei einer vorteilhaften Weiterbildung gemäß Anspruch 14 möglich, daß sofort eine Mitnahme des Ausgangselements in Verstellrichtung erfolgt, wenn der Elektromotor anläuft. Dies erreicht man dadurch, daß das verschwenkbare Element zwei Abschnitte aufweist, daß es mit einem dieser Abschnitte mit dem anderen Element nur in die eine Richtung und mit dem anderen Abschnitt mit dem anderen Element nur in die andere Richtung koppelbar ist und daß es in jeder Endlage zur Änderung der Kopplungsrichtung durch die weitere Bewegung des Elektromotors von einer stabilen Position in eine zweite stabile Position umstellbar ist. Diese Ausbildung kann man gemäß Anspruch 15 günstig so ausgestalten, daß als Steuerteil für die Umstellung des verschwenkbaren Elements das andere Element benutzbar ist. Da das verschwenkbare Element zwei stabile Positionen einnehmen kann, kann dabei das Ausgangselement trotzdem völlig frei vom Eingangselement von Hand bewegt werden. Außerdem ist auch in jeder Zwischenposition jeweils eine Umstellung des schwenkbaren Elements möglich, wenn das Eingangselement der Kupplung in dieser Position blockiert ist. Die stabilen Positionen des verschwenkbaren Element erhält man auf einfache Weise gemäß Anspruch 16 dadurch, daß zwischen dem verschwenkbaren Element und dem Lagerteil einer Schnappfeder eingebaut ist und Anschläge für " das verschenkbare Element vorhanden sind.
In der vorteilhaften Weiterbildung gemäß Anspruch 18 ist vorgesehen, daß das verschwenkbare Element das Eingangselement der Kupplung ist. Dadurch wird das verschwenkbare Element bei einer Handverstellung nicht mitgenommen. Auch kann sich unter Umständen seine Steuerung vereinfachen.
Die Ansprüche 19 bis 24 beziehen sich in erster Linie auf Ausführungen, bei
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denen die Ausgangsbewegung zur Verstellung des Mechanismus eine Schwenkbewegung des Elektromotors ist. Durch die Ausgestaltungen gemäß den Ansprüche 21 bis wird der Elektromotor mit einer bestimmten Kraft in der einen Endlage seines Schwenkbereichs gehalten. Bei einer kombinierten Fensterhebe- und zentralen Türverriegelungsanlage befindet sich der Elektromotor in dieser Endlage, wenn er die Fensterscheibe bewegt.
Oer Einbau einer Kupplung ist natürlich dann besonders vorteilhaft, wenn der Elektromotor selbsthemmend ist. Er ist jedoch auch dann schon günstig, wenn das Getriebe und der Anker des Elektromotors bei einer Handverstellung mitgedreht werden könnten. Dies würde jedoch eine Handverstellung erschweren.
Mehrere Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäQen Stellvorrichtung sind in den Figuren der Zeichnung dargestellt. Anhand dieser Beispiele, die als kombinierte Fensterhebe- und zentrale Türverriegelungsanlagen ausgebildet sind, soll die Erfindung nun näher erläutert werden.
Es zeigen
Figur 1 eine erfindungsgemäße kombinierte Fensterhebe- und zentrale Türverriegelungsanlage mit einer Kupplung im Übertragungsmechanismus zwischen dem verschwenkbaren Elektromotor und dem Türschloß,
Figur 2 eine Ausführung mit einer Rutschkupplung, 25
Figur 3 eine Ausführung mit einem über eine Steuerkurve und einen Steueransatz verschwenkbarem Eingangselement und
Figur 4 eine letzte Ausführung mit einem verschwenkbaren Eingangselement, das zwei stabile Positionen einnehmen kann.
Die kombinierte Fensterhebe- und zentrale Türverriegelungsanlage aus Figur 1 ist zum großen Teil an einem Halteblech 10 befestigt. Ein Zahnsegment 11 ist auf der Achse 12 drehbar am Halteblech 10 gelagert, über eine Zwischenstange ist es mit einer Verstellstange 14 verbunden, die an ihrem unteren Ende 15 drehbar am Halteblech 10 gehalten ist. Das andere Ende der Stange 14 ist in einer Schiene 16 der Fensterscheibe 17 geführt. Etwa in der Mitte ist an die Stange 14 eine weitere Verstellstange 18 angelenkt, deren oberes Ende ebenfalls
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in der' Schiene 16 und deren unteres Ende in einer gegenüber der Fensterscheibe ruhenden parallel zur Schiene 16 verlaufenden Schiene 19 geführt ist.
Das Zahnsegment 11 kämmt mit dem Ritzel 25 des Elektromotors 26. Die Welle 27, auf der das Ritzel 25 verdrehsicher sitzt, kann sich in ortsfesten Lagern am Halteblech 10 oder anderen zusätzlichen Befestigungsteilen drehen. An der dem Ritzel 25 entfernten Stirnseite ist am Gehäuse des Elektromotors 26 ein Ansatz 28 mit einer Sackbohrung 29 befestigt, die in Richtung vom Motorgehäuse weg offen ist. In die Bohrung 29 ist eine Rastfeder 30 eingelegt, die die Rastkugel 31 gegen die Rastkurve 32 drückt. Die Rastkurve 32 ist zylindrisch gekrümmt und besitzt als Mittelachse die Drehachse des Ritzels 25. Lediglich an einer Stelle ist die zylindrische Krümmung der Rastkurve 32 durch eine Rastvertiefung 33 unterbrochen, in der sich in aer mit durchgehenden Linien gezeichneten Lage des Elektromotors 26 die Rastkugel 31 teilweise befindet, so daß der Elektromotor 26 in dieser Lage verrastet ist. Zusätzlich wird der Elektromotor 26 in dieser Lage durch eine Schraubenfeder 34 gehalten, die in eine öse 35 am Ansatz 28 und in eine Öffnung 36 des Halteblechs 10 eingehängt ist. In die Richtung, in die die Schraubenfeder 34 wirkt, liegt der Ansatz 28 an einem Anschlag 37 an.
Beim Öffnen oder Schließen der Fensterscheibe 17 wird vom Elektromotor 26, der in die eine oder andere Drehrichtung angesteuert wird, über das Ritzel 25 das Zahnsegment 11 entgegen dem bzw. im Uhrzeigersinn angetrieben. Ist das Fenster blockiert, wird jedoch der Elektromotor mit gleicher Polung weiterhin mit Strom versorgt, so wird anstelle des Ritzels 25 der gesamte Elektromotor um die Welle 27 entgegen der Kraft der Schraubenfeder 34 in eine Lage verschwenkt, die mit strichpunktierten Linien angedeutet ist. Dabei verläßt die Rastkugel 31 die Rastvertiefung 33 und gleitet oder rollt auf der Rastkurve 32 entlang. In der Endlage wird durch den Elektromotor 26 ein Endschalter 38 betätigt, der den Elektromotor von der Spannungsquelle trennt. Da der Elektromotor 26 selbsthemmend ist, behält er trotz der Schraubenfeder 34 seine Lage bei, bis er umgekehrt gepolt wieder an das Stromnetz angeschlossen wird.
Am Elektromotor 26 ist ein Mechanismus 45 angelenkt, der die Schwenkbewegung des Elektromotors 26 von diesem zu einem Schloß 46 überträgt, das in einer Fahrzeugtür eingebaut ist. Zu diesem Mechanismus 45 gehören ein erstes Element 47 am Elektromotor 26, ein zweites Element 48, ein um die Achse 49 schwenkbarer zweiarmiger Hebel 50, an dessen einen Arm das Element 48 angelenkt ist, und ein Verbindungsstück 51, das am anderen Arm des Hebels 50 eingehängt ist und zum
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Schloß 46 führt. An den Arm des Hebels 50, mit dem das zweite Element 48 verbunden ist, ist außerdem eine Stange 52 angelenkt, die durch den Türrahmen 53 hindurchtritt und außerhalb des Türrahmens einen Knopf 54 tragt.
Um über diesen Knopf 54 die Türe von Hand ver- und entriegeln zu können, ist in den Mechanismus, der die Bewegung des Elektromotors 26 zum Schloß 46 überträgt eine lösbare Kupplung 60 eingebaut. Beim vorliegenden Beispiel befindet sich diese Kupplung zwischen dem ersten Element 47 und dem zweiten Element 48. Diese Kupplung bewirkt, daß bei einer Handverstellung lediglich die Teile 48, 50, 51 und 52 verstellt werden, während der Elektromotor 26 und das erste Element 47 in ihrer jeweiligen Lage verbleiben können.
In den Ausführungen nach den Figuren 2 bis 4 ist die Kupplung 60 jeweils näher dargestellt. Von einem Elektromotor 26 ist über das Ritzel 25 wiecerum das Zahnsegment 11 antreibbar. Bei einer Blockade des Zahnsegments 11 in Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn ist der Motor 26 aus der gezeichneten Position entgegen dem Uhrzeigersinn um die Welle 27 verschwenkbar.
Bei der Ausführung nach Figur 2 ist die Kupplung 60 als Reib- bzw. Rutschkupplung ausgebildet. Die als Ausgangselement der Kupplung zu betrachtende Stange 48, die im Türrahmen 53 gelagert ist, wird an ihrem dem Elektromotor 26 benachbarten Ende vom Eingangselement 47 der Kupplung 60 gabelförmig übergriffen. In die Gabel 47 sind zwei Blattfedern 61 eingesetzt, die. am Eingangselement 47 befestigt sind und mit den freien Enden an gegenüberliegenden Seiten des Ausgangselements 47 aufliegen. Die Federn 61 bewirken einen Kraftschluß zwischen dem Eingangselement 47 und dem Ausgangselement 48.
In der gezeichneten Stellung der gesamten Anlage möge das Fenster geschlossen, also blockiert und die Türe entriegelt sein. Wird nun eine elektromotorische Verriegelung der Tür gewünscht und der Elektromotor 26 angesteuert, so verschwenkt sich dieser entgegen dem Uhrzeigersinn und nimmt dabei das Eingangselement 47 mit. Die Kraft, die zur Verriegelung der Türe notwendig ist ist geringer als die Kraft, die allerhöchstens vom Eingangselement 47 über die Federn 61 auf das Ausgangselement 48 übertragen werden kann. Deshalb wird das Ausgangselement 48 mitbewegt und die Türe verriegelt. Bei einer elektromotorischen Entriegelung schwenkt der Motor wieder in die gezeichnete Position zurück und nimmt dabei das Ausgangselement 48 und das Eingangselement 47 mit.
Soll dagegen die Türe manuell verriegelt werden, zum Beispiel mit dem Knopf 54 aus Figur 1, so kann das Ausgangselement 48 der Kupplung 60 entgegen der von der Feder 61 ausgeübten Haltekraft bewegt werden, ohne daß das Eingangselement 47 seine Lage ändert. Bei einer folgenden manuellen Entriegelung wird das Ausgangselement 48 wieder in das gabelförmige Eingangselement 47 der Kupplung 60 zurückgeschoben. Wird der Elektromotor 26 angesteuert und fällt dieser während einer Verstellung aus, so kann das Ausgangselement 48 ebenfalls von Hand hin und her bewegt werden. Die Koppelung zwischen dem Eingangselement 47 und dem Ausgangselement 48 ist also auch in jeder Zwischenstellung zwischen den beiden Endlagen, die dem vollkommen entriegelten und dem vollkommen verriegelten Zustand der Türe entsprechen, lösbar.
Dies ist auch bei der Ausführung gemäß Figur 3 der Fall. Bei dieser ist das Eingangselement 47 gelenkig an einem Lagerteil 62 gelagert, das am Motorgehäuse befestigt ist. Das Eingangselement 47 stellt also einen Hebel dar. Der Hebel besitzt einen einzigen Arm. An diesem trägt er einen Steueransatz 63, der mit einer türrahmenfesten Steuerkurve 64 zusammenwirkt. Diese setzt sich trogartig aus zwei Schrägen 65 und 66, die in entgegengesetzte Richtungen ansteigen, und aus einem die Füße der beiden Schrägen miteinander verbindenden ebenen Abschnitt 67, zusammen. Unterhalb des Hebels 47 ist das stangenartige Ausgangselement 48 angeordnet, das vom dem Hebel 47 benachbarten Ende her über eine gewisse Strecke rechwinklig zu einem Haken 68 abgebogen ist. Die dem Haken 68 zugewandte Seite des Hebels 47 ist mit einer Kontur versehen, die sich aus zwei Dreiecken 69 und 70 mit stark abgerundeten Kanten zusammensetzt. Eine Feder 71, die am Lagerteil 62 befestigt ist, belastet den Hebel 47 in Richtung auf die Steuerkurve 64 und das Ausgangselement 48 zu.
In der gezeichneten Stellung der Anlage ist die Türe entriegelt. Der Hebel 47 ist durch den Ansatz 63, der an der Schräge 66 der Steuerkurve 64 emporgelaufen ist, entgegen der Kraft der Feder 71 vom Ausgangselement 48 weggehoben. Wird nun bei einer elektromotorischen Verriegelung der Türe der Elektromotor entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt, so kann der Ansatz 63 die Schräge 66 hinabgleiten, so daß der Hebel aufgrund der Federkraft entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt wird und der Haken 68 in die Mulde zwischen den beiden Dreiecken 69 und 70 gerät. Bei der weiteren Bewegung wird nun das Ausgangselement 48 mitgenommen. Hat der Haken 68 die gestrichelt gezeichnete Lage erreicht, so ist die Türe verriegelt und das Ausgangselement 48 ist nicht mehr weiter verstellbar. Der Ansatz 63 am Hebel 47 gerät auf die Schräge 65 der
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Steuerkurve 64 und hebt bei einer weiteren kurzen Verschwenkung des Elektromotors 26 den Hebel 47 vom Haken 68 ab. Das Ausgangselement 48 kann nun genauso wie bei der in der Figur dargestellten Lage des Hebels 47 völlig frei von diesem manuell hin und her bewegt werden. Bei einer elektromotorischen Entriegelung dagegen rutscht der Ansatz 63 die Schräge 65 der Steuerkurve 64 herunter, so daß das Ausgangselement 48 wieder mit dem Eingangselement 47 gekoppelt wird und mit dem Elektromotor verstellbar ist.
Ist bei der in Figur 3 gezeigten Anlage der Elektromotor in irgendeiner Zwischenstellung zwischen den beiden Endstellungen blockiert, so dau auch das Eingangselement nicht mehr in Verstellrichtung bewegt werden kann, so ist wegen der beiden inneren Schrägflächen der Kontur 69, 70 ebenfalls eine Entkoppelung zwischen dem Eingangselement 47 und dem Ausgangselement 48 möglich. Die beiden äußeren Schrägflächen erlauben eine Einkoppelung und eine Verstellung des Ausgangselements 48 über seinen gesamten Bewegungsbereich. Der ebene Abschnitt 67 der Steuerkurve 64 begrenzt dann den Schwenkbereich des Hebels 47 entgegen dem Uhrzeigersinn, so daß das Ausgangselement 48 immer auf die Kontur 69, 70 trifft.
Bei dem Beispiel aus Figur 4 ist das Eingangselement 47 der Kupplung 60 ebenfalls ein Hebel, der an einem Lagerteil 62 schwenkbar gelagert ist. Der Hebel 47 ist nun jedoch als zweiarmiger Winkelhebel ausgebildet, dessen Schenkel 80 und 81 rechtwinklig aufeinanderstehen. Zwischen dem Hebel 47 und dem Lagerteil 62 ist eine Schnappfeder 82 eingebaut, die mit entsprechenden
Anschlägen bewirkt, daß der Hebel 47 zwei 90° voneinander entfernte, stabile Positionen einnehmen kann. In der einen Position, die in Figur 4 mit durchgehenden Linien eingezeichnet ist, steht der Schenkel 80 senkrecht auf der Längsrichtung des Ausgangselements 48, während sich der Schenkel 81 in Längsrichtung des Ausgangselements 48 erstreckt. In der anderen mit gestrichelten Linien angedeuteten Position steht der Schenkel 81 senkrecht, während sich der Schenkel 80 parallel zum Ausgangselement 48, jedoch in entgegengesetzter Richtung wie der Schenkel 81 in der entsprechenden Lage erstreckt. Das Ausgangselement 48 ist am mit dem Eingangselement 47 zusammenwirkenden Ende wieder zu einem Haken 68 gebogen.
Wenn die einzelnen Teile die in Figur 4 mit durchgehenden Linien gezeichneten Positionen einnehmen, ist das Fenster geschlossen und die Türe entriegelt. Für eine Verriegelung der Türe muß das Ausgangselement 48 in Richtung des Pfeiles A
A 12 650 ";
verschoben werden. Entgegen dieser Richtung betrachtet, liegt der Schenkel des Hebels 47 hinter dem Haken 68 des Ausgangselements 48. Wird nun zur Türverriegelung der Elektromotor 26 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt, so nimmt der Schenkel 80 des Eingangselements 47 über den Haken 68 das Ausgangselement 48 sofort mit. Es ist nicht wie bei der Ausführung nach Figur zuerst ein bestimmter Weg zur Einkoppelung notwendig. Hat der Haken 68 die gestrichelt gezeichnete Endlage erreicht, so wird der Hebel 47 durch eine weitere Bewegung des Elektromotors 26 über den Totpunkt der Schnappfeder 82 verschwenkt und dann von dieser vollständig in die gestrichelt gezeichnete Lage verstellt, ohne daß dabei der Elektromotor noch eine Bewegung ausführen müßte. Der Schenkel 81 des Hebels 47 befindet sich nun, in Richtung des Pfeiles A betrachtet, hinter dem Haken 68. Bei einer elektromotorischen Entriegelung kann dieser vom Schenkel 81 des Hebels 47 entgegen der Richtung des Pfeiles A verschoben werden.
15
Geht man von den in Figur 4 mit durchgehenden Linien gezeichneten Positionen der einzelnen Teile aus und soll nun eine Verriegelung der Türe von Hand erfolgen, so kann das Ausgangselement 48 ohne weiteres in Richtung des Pfeiles A bewegt werden, da sich der Schenkel 80 des Eingangselements 47 hinter ihm befindet. Genauso ist eine manuelle Entriegelung nach vorausgegangener elektromotorischer Verriegelung möglich. Auch bei einer Blockade des Elektromotors 26 in einer Position zwischen den beiden Endlagen ist weiterhin eine Verstellung des Ausgangselements 48 von Hand möglich. Es sei angenommen, daß sich der Elektromotor aus der dargestellten Position heraus über die Hälfte seines Schwenkwinkels bewegt hat. Der Schenkel 80 des Hebels 47 befindet sich W noch hinter dem Haken 68, so daß das Ausgangselement 48 ohne weiteres bis in seine linke Endlage gebracht werden kann. Die Türe ist dann vollständig verriegelt. Soll nun eine Entriegelung erfolgen, so wird das Ausgangselement von Hand nach rechts bewegt und stößt schließlich gegen den Schenkel 80 des Hebels 47. Eine weitere Verschiebung über diesen Punkt hinaus führt zu einer Verschwenkung des Hebels 47, so daß der Schenkel 80 aus der Bahn des Hakens gerät. Das Ausgangselement 48 kann nun bis in seine rechte Endlage verschoben werden. Bei einer Verriegelung, also bei einer Verschiebung des Ausgangselements 48 nach links wird nun der Schenkel 81 des Hebels 47 aus der Bahn geschwenkt. Die Türe kann also auch bei in einer Zwischenstellung . blockiertem Elektromotor 26 ver- und entriegelt werden, wobei bei jedem Vorgang der Hebel 47 umgestellt wird. Bei einer Bockade des Elektromotors 26 in eine Endstellung dagegen ist keine Verschwenkung des Hebels 47 nötig.
Es möge noch darauf hingewiesen werden, daß man durch die erfindungsgemä'öe Ausbildung einer Stellvorrichtung auch eine Blockiersicherung für den Elektromotor erhält. Dieser kann nämlich nun, wenn irgendein Teil des Mechanismus, das, vom Motor aus gesehen, hinter dem Eingangselement der Kupplung 60 liegt, oder ein Teil im Türschloß gegen eine Verstellung blockiert ist, noch seine Endstellung erreichen, dort einen Positionsschalter betätigen und sich damit selber vom Stromnetz trennen. Seine Zerstörung durch übergroße Stromaufnahme und damit Wärmeentwicklung kann somit vermieden werden.
Auch wenn als Ausführungsbeispiele nur kombinierte Fensterhebe- und zentrale Türverriegelungsanlagen dargestellt sind, so ist doch leicht einzusehen, daß die erfindungsgemäße Stelleinrichtung auch dann vorteilhaft ist, wenn sie lediglich zur zentralen Türverriegelung und -entriegelung dient.
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Claims (16)

SWF-SPEZIALFABKIK FÜR AUTOZUBEHÖR GUSTAV RAU GMBH 7120 Bietigheim-Bissingen PAL/A 12 650 Nickel/oe 19.03.1981 Stellvorrichtung, insbesondere kombinierte Fensterhebe- und zentrale Türverriegelungsanlage in Kraftfahrzeugen Patentansprüche: 20
1. Stellvorrichtung, insbesondere kombinierte Fensterhebe- und zentrale Türverriegelungsanlage in Kraftfahrzeugen, mit einem drehrichtungsumkehrbaren Elektromotor (26) und mit einem Mechanismus (45), der eine Bewegung des Elektromotors (26) überträgt und vom Elektromotor (26) zwischen zwei Endstellungen in zwei entgegengesetzte Richtungen verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß in den Mechanismus (45) eine lösbare Kupplung (60) mit einem Eingangs- (47) und einem Ausgangselement (48) eingebaut ist und daß die, vom Elektromotor (26) aus gesehen, hinter dem Eingangselement (47) liegenden Teile (48, 50, 51) des Mechanismus (45) nach beiden Richtungen auch manuell verstellbar sind.
2. Stellvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß über den Mechanismus (45) eine Fahrzeugtür ver- oder entriegelbar ist.
3. Stellvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (60) kraftschlüssig ist.
4. Stellvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (60) eine Reibkupplung ist.
A 12 650
5. Stellvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daQ das eine Element (48) der Kupplung (60) vom anderen Element (47) gabelförmig übergriffen wird, und daß die beiden Elemente (47, 48) an gegenüberliegenden Seiten federnd aneinander liegen.
6. Stellvorrichtung nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsteile (47, 48) quer zur Verstellrichtung ineinandergreifen und daß nach einer Blockade des Ausgangselements (48) in Verstellrichtung die Kupplung durch eine weitere Bewegung des Elektromotors (26) lösbar ist.
7. Stellvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (60) eine Rastkupplung (47, 48) ist (Figur 3).
8. Stellvorrichtung nach 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung in jeder Endstellung des Ausgangselements (48) lösbar und wiederherstellbar ist.
9. Stellvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung bei einer Blockierung des Eingangselements (47) auch in jeder Zwischenstellung durch eine Bewegung des Ausgangselements (48) lösbar ist.
10. Stellvorrichtung nach Anspruch 6, 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Element (47) an einem Lagerteil (62) gelenkig gelagert und bei der weiteren Bewegung des Elektromotors (26) verschwenkbar ist.
11. Stellvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschwenkung gegen die Kraft einer Feder (71, 82) erfolgt.
12. Stellvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (47) durch Anlage eines Steueransatzes (63) an einer Steuerkurve (64) geführt ist und daß der Steueransatz (63) oder die Steuerkurve (64) gegenüber dem Mechanismus (45) ruht.
13. Stellvorrichtung nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das verschwenkbare Element (47) bei der weiteren Bewegung des Elektromotors (26) vom anderen Element (48) entkoppelt und bei einer der weiteren Bewegung entsprechenden Bewegung in die umgekehrte Richtung wieder eingekoppelt wird (Figur 3).
A 12 650 ***- T-
14. Stellvorrichtung nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das verschwenkbare Element (47) zwei Abschnitte (80, 81) aufweist, daß es mit einem dieser Abschnitte (80) mit dem anderen Element (48) nur in die eine Richtung und mit dem anderen Abschnitt (81) mit dem anderen Element (48) nur in die andere Richtung koppelbar ist und daß es in jeder Endlage zur Änderung der Koppelungsrichtung durch die weitere Bewegung des Elektromotors (26) von einer stabilen Position in eine zweite stabile Position umstellbar ist (Figur 4).
15. Stellvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß als Steuerteil für die Umstellung das andere Element (48) benutzbar ist.
n~*.
16. Stellvorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem verschwenkbaren Element (47) und dem Lagerteil (62) eine Schnappfeder (82) eingebaut ist und Anschläge für das verschwenkbare Element (47) vorhanden sind.
17. Stellvorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das verschwenkbare Element (47) ein vorzugsweise rechtwinkliger Winkelhebel ist, der am Ursprung seiner beiden Schenkel (80, 81) drehbar gelagert ist, und daß in der einen Endlage der eine Schenkel (80) und in der anderen Endlage der andere Schenkel (81) hinter das andere Element (48) schwenkbar ist.
18. Stellvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das verschwenkbare Element (47) das Eingangselement der Kupplung (60) ist.
19. Stellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgangsbewegung zur Verstellung des Mechanismus (45) eine Schwenkbewegung des Elektromotors (26) ist.
20. Stellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (26) selbsthemmend ist.
21. Stellvorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (26) in der einen Endlage seines Schwenkbereichs, die einer entriegelten Tür entspricht, durch eine Haltevorrichtung (30, 31, 32, 33, 34) mit einer bestimmten Kraft gehalten wird.
A 1? 650 - 4 -
22. Stellvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung eine Rastvorrichtung mit einer Rastfeder (30) und einem Rastelement (31) ist, das gegen eine Rastkurve (32) mit einer Rastvertiefung (33) gedruckt wird.
23. Stellvorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch" gekennzeichnet, daß der Elektromotor (26) gegen die Kraft einer an ihm und einem ruhenden Teil (10) angreifenden Feder (34) verschwenkbar ist.
24. Stellvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (34) den Elektromotor (26) gegen einen Anschlag (37) drückt.
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