DE3015956C2 - - Google Patents

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DE3015956C2
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/08Label feeding
    • B65C9/18Label feeding from strips, e.g. from rolls
    • B65C9/1803Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels being cut from a strip
    • B65C9/1815Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels being cut from a strip and transferred by suction means
    • B65C9/1826Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels being cut from a strip and transferred by suction means the suction means being a movable vacuum arm or pad
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
    • B29C51/00Shaping by thermoforming, i.e. shaping sheets or sheet like preforms after heating, e.g. shaping sheets in matched moulds or by deep-drawing; Apparatus therefor
    • B29C51/16Lining or labelling
    • B29C51/165Lining or labelling combined with the feeding or the shaping of the lining or the labels
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • Y10T83/202With product handling means
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abtrennen eines Etiketts von einem Etikettenstreifen und zur Übergabe des abgetrennten Etiketts an eine Seitenfläche einer Teilformkammer nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 2.
Ein derartiges Verfahren bzw. eine derartige Vorrichtung sind beispielsweise durch die US-PS 33 24 508 bekannt. Hierbei sind allerdings die beiden Formhälften durch eine Bewegung senkrecht zu ihrer Trennfuge trennbar, und das Übertragungswerkzeug für das Etikett muß von der Aufnahme des Etiketts an der Schneidstation bis zur Ablage in der Formhälfte eine Bewegung mit einer Richtungsänderung von 90 Grad durchführen. Außerdem wird das Etikett nach seiner Abtrennung durch einen Saugkopf gehalten, die das Etikett bis zu seiner Übergabe an die Seitenfläche der Formkammer hält. Die Anwendung von Vakuum, die häufige Herstellung und Unterbrechung dieses Vakuums sowie der Verlauf des Transportweges des Etiketts in mindestens zwei senkrecht zueinander stehenden Richtungen behindern eine schnelle Übergabe und eine exakte Anbringung des Etiketts. Eine weitere Vorrichtung, bei der die Formkammerteile in senkrechter Richtung voneinander trennbar sind, geht aus der FR-PS 22 56 818 hervor.
Bei einer anderen in der FR-PS 23 38 191 beschriebenen Vorrichtung wird das abgetrennte Etikett schräg gegen einen Saugdorn geschoben, um den es sich wickelt. Anschließend wird die Seitenfläche einer kegelstumpfförmigen unterteilten Form abgesenkt und umgibt den Dorn, der daraufhin das Etikett freigibt. Diese bekannte Vorrichtung hat den Nachteil, daß sie eine besondere kegelstumpfförmige Form von Behältern erforderlich macht, eine besondere Form der Etiketten, welche die Formwände vollständig bedecken müssen, eine sorgfältige Festlegung der Steifigkeit der Etiketten, die genügend steif sein müssen, um sich nicht zu falten oder zu knittern, wenn sie seitlich beweglich werden, und die genügend schmiegsam sein müssen, um sich um den Saugdorn wickeln zu lassen. Schließlich komplizieren auch - wie bei der vorstehend beschriebenen Vorrichtung - die häufige Erzeugung und Unterbrechung des Vakuums, die vollkommene Synchronisation der verschiedenen Transportelemente und der nicht geradlinige Verlauf des Transportweges den Aufbau der Vorrichtung und verlängern die für die Herstellung und die Etikettierung eines Behälters erforderliche Zeit.
Die US-PS 31 51 193 beschreibt eine Vorrichtung, die vom Erfindungsgegenstand weiter entfernt ist und dazu dient, auf die Wandflächen einer Form ein bedrucktes Etikett aufzulegen, bevor es einen geformten Gegenstand überzieht. Eine solche Vorrichtung ist daher ausschließlich für Etiketten bestimmt, die aus einer weichen Kunststoff-Folie bestehen und eine bestimmte Form haben. Die Vorrichtung könnte beispielsweise nicht für Etiketten aus Papier und von beliebiger Form verwendet werden.
Durch die DE-AS 21 39 987 ist schließlich ein Hand­ etikettiergerät bekannt, das dazu dient, selbstklebende Etiketten auf Verkaufsobjekten zu befestigen. Zu diesem Zweck wird die Stirnseite der Vorrichtung auf das Objekt gepreßt und ein Selbstklebeetikett wird durch einen manuell betätigten Stempel durch ein Fenster in der Stirnseite gegen das Objekt gepreßt. Der Stempel besteht aus elastischem Material, um das Objekt beim Etikettieren nicht zu beschädigen. Die Arbeitsgeschwindigkeit dieser Vorrichtung ist jedoch viel zu langsam, um Etiketten auf die innere Oberfläche einer Formkammer zu bringen; als Handetikettiergerät ist sie weder für den Einsatz in einer Formmaschine vorgesehen, noch hierfür geeignet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung dahingehend zu verbessern, daß die Arbeitsgeschwindigkeit erhöht und die exakte Anbringung des Etiketts unter Verzicht auf die Umsteuerung eines Vakuums an einem Saugkopf gesteigert werden können.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei einem Verfahren nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 durch die Maßnahmen im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 und bei einer Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 2 durch die Merkmale im Kennzeichen des Patentanspruchs 2.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen und Mittel wird das Etikett zuerst gegen die Wirkung der Schwerkraft durch die mechanischen Halteelemente gehalten und entlang einer Geraden bis in die Nähe der Seitenflächen eines Formkörperteils gebracht. Sobald sich das Etikett in der Nähe des betreffenden Formkörperteils befindet, wird es mit großer Geschwindigkeit und in der gleichen Richtung, in der sich der Aufnehmer bewegt, durch das freie Ende des Ausstoßers, der gegen eine der großen Flächen des Etiketts drückt, aus dem Aufnehmer herausgestoßen. Während dieser raschen Ausstoßbewegung wird das Etikett gegen den Ausstoßer gedrückt gehalten, ohne daß die Schwerkraft das Etikett beeinflussen könnte, weil das Luftvolumen, welches sich zwischen dem Etikett und der Seitenfläche der Formkammer befindet, langsamer entweicht, als sich das Etikett bewegt. Sobald sich das Etikett der Seitenfläche der Formkammer bis auf einige Zehntel Millimeter angenähert hat, wird es durch den Saugeffekt erfaßt, der im Bereich der Seitenfläche durch Kanäle und Saugöffnungen erzeugt wird, die an einen Vakuumerzeuger angeschlossen sind und in die besagte Seitenfläche der Formkammer münden. Es ist speziell dieser Saugeffekt, der das Etikett an der vorgegebenen Stelle in der Form hält, bis es durch die thermoplastische Folie überformt wird, welche den etikettierten Napf oder Behälter bildet. Dabei wird der Ausstoßer in seiner Ausgangsstellung durch eine Saug­ wirkung gehalten, die am hinteren Ende des Ausstoßers erzeugt wird, während sich die Übergabeeinrichtung in die Aufnahmestellung zurückbewegt, in der ein neues Ende des Etikettenstreifen in den Aufnehmer eingeführt wird. Aufgrund der Tatsache, daß der Querschnitt des Ausstoßers im allgemeinen sehr viel kleiner ist als die Oberfläche des Etiketts, kann dieses trotz beträchtlicher Oberflächengröße selbst auf stark gekrümmten Oberflächen angebracht werden. Dies ist sogar bei Oberflächenkrümmungen möglich, die für mechanische Halteelemente von Etiketten unerreichbar sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher beschrieben, die in den Fig. 1 bis 8 dargestellt sind. Es zeigt
Fig. 1 einen senkrechten Längsschnitt entlang der Linie I-I in Fig. 2 durch eine Schneid- und Übergabe­ vorrichtung, die einer Form zugeordnet ist, deren Formkörper aus mehreren senkrecht relativ zueinander beweglichen Formteilen besteht, wo­ bei Teile der Schneid- und Übergabevorrichtung in den beiden möglichen Endstellungen dargestellt sind,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Schneid- und Übergabe­ vorrichtung gemäß Fig. 1 gleichfalls in den beiden verschiedenen Endstellungen,
Fig. 3 einen vertikalen Längsschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 4 durch ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Schneid- und Über­ gabevorrichtung,
Fig. 4 eine Vorderansicht in Richtung des Pfeiles IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Vorderansicht eines dritten Ausführungs­ beispiels einer Schneid- und Übergabevorrich­ tung,
Fig. 6 einen senkrechten Längsschnitt entlang der Linie VI-VI in den Fig. 7 und 8 durch ein viertes Ausführungsbeispiel einer Schneid- und Übergabe­ vorrichtung,
Fig. 7 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 6 und
Fig. 8 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeiles VIII in Fig. 6.
Die Schneid- und Übergabevorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2 enthält mindestens ein Paar Förderrollen 1 und 2, die zwischen sich einen Etikettenstreifen 3 einklemmen und diesen schrittweise in Richtung des Pfeils 4 transportieren. Unter­ halb der Förderrollen 1 und 2 wird der Etikettenstreifen 3 zwischen zwei Führungskeilen 5 und 6 hindurchbewegt, die den Etikettenstreifen einer Schneideinrichtung 7 in senkrechter Richtung zuführen. Die Schneideinrichtung 7 ermöglicht die Abtrennung eines Etiketts 8 vom Etikettenstreifen 3 und kann gegebenenfalls durch eine Stanzeinrichtung ergänzt werden, wie dies aus den Fig. 3 bis 8 hervorgeht.
Die in horizontaler Richtung wirkende Schneideinrichtung 7 besteht beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 aus einer orts­ festen Platte 9 mit einem Durchtrittsspalt 10, in den die Führungskeile 5 und 6 hineinragen und durch den das freie Ende des Etikettenstreifens 3 hindurchgeführt wird. Unter­ halb der Platte 9 und an der engsten Stelle des Durchtritts­ spaltes 10 ist ein Messer 11 angeordnet, das in Richtung des Doppelpfeils 12 quer zum senkrechten Teil des Etiketten­ streifens 3 beweglich ist und mit seiner vorderen Schneid­ kante 13 mit einer entsprechenden Kante 14 des Durchtritts­ spalts 10 zusammenwirkt.
Die Schneid- und Übergabevorrichtung besitzt weiterhin eine Übergabeeinrichtung 15, die dazu dient, das Etikett oder, genauer, das freie Ende des Etikettenstreifens 3 spätestens im Zeitpunkt des Abschneidens (und/oder des Ausstanzens) des Etiketts 8 zu erfassen und dieses aus der äußersten Aufnahmestellung (in den Fig. 1 und 2 rechts) in eine Übergabestellung (in den Fig. 1 und 2 links) zu trans­ portieren, d. h. in Richtung einer Seitenfläche einer Form­ kammer der Form.
Die Schneid- und Übergabevorrichtung ist einer Formkammer einer Form zugeordnet, die einen Formkörper auf­ weist, der aus mindestens zwei in senkrechter Richtung zu­ einander relativ beweglichen Formkörperteilen besteht. Formen dieser Art sind beispielsweise in der US-PS 31 08 850, in den deutschen Offenlegungsschriften 17 04 091 und 29 43 076 sowie in der französischen Patentanmeldung 74 00 409 beschrieben und sind selbst nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
In Fig. 1 ist ein Formkörper 16 mit zwei Reihen von Form­ kammern 17 und 18 gezeigt, die nach oben geöffnet sind und deren Achsen 19 und 20 senkrecht stehen. Der Formkörper 16 ist zwischen einer oberen, nicht dargestellten, und als Formungsstellung bezeichneten Stellung und der in Fig. 1 gezeigten, als Entformungsstellung bezeichneten Stellung in senkrechter Richtung beweglich. Der Formkörper 16 setzt sich aus zwei Formkörperteilen 21 und 22 zusammen, die relativ zueinander in senkrechter Richtung beweglich sind, und zwar im vorliegenden Falle zwischen der Entformungsstellung und einer Anbringungsstellung für das Etikett 8. Der zweite Formkörper­ teil 22, der in Fig. 1 in seiner Tiefststellung gezeichnet ist, besitzt im Hinblick auf jede Formkammer 17 und 18 eine Teilformkammer 17 a und 18 a, die nach der Vereinigung der Formkörperteile 21 und 22 die Teilformkammern 17 b und 18 b in der Weise ergänzen, daß die Formkammern 17 und 18 ge­ bildet werden. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bildet der Formkörperteil 22, der in Richtung des Doppel­ pfeils 23 senkrecht beweglich ist, eine Art Trennwand zwischen den beiden Formkammern 17 und 18 und weist je eine Seitenfläche 24 und 25 sowie je eine Bodenfläche 26 und 27 auf, welche die eigentlichen Formkammmern 17 und 18 begrenzen. In die Seitenflächen 24 und 25 münden Saugkanäle 28, die über einen Kanal 29 entweder ständig mit einem Vakuumerzeuger oder abwechselnd mit einem Vakuumerzeuger und der Atmosphäre verbindbar sind. Die Saugkanäle 28 sind nur für die rechte Seitenfläche 25 dargestellt.
Die Übergabeeinrichtung 15 besitzt einerseits einen Auf­ nehmer 30, der mit mechanischen Halteelementen 31 versehen ist, welche die Ränder des freien Endes des Etiketten­ streifens 3 und schließlich des Etiketts 8 selbst halten, sowie andererseits einen Ausstoßer 32, der in einem Träger 33 gleitet, an dem der Aufnehmer 30 befestigt ist. Der Träger 33 ist seinerseits beweglich und beispielsweise an einer Transportstange 34 a befestigt, die horizontal ver­ schiebbar ist, und zwar genauer gesagt, senkrecht zu den Achsen 19 und 20 der Formkammern 17 und 18 und zum freien Ende des Etikettenstreifens 3 sowie parallel zur Schneid- und Stanzrichtung für das Etikett 8. Der Ausstoßer 22 ist in einer Bohrung 34 des beweglichen Trägers 33 gelagert und parallel zur Bewegungsrichtung des Trägers 33 verschiebbar.
Die hintere Fläche des Ausstoßers 32 ist über eine Lei­ tung 35 abwechselnd mit einem Drucklufterzeuger und mit einem Vakuumerzeuger verbindbar und auf diese Weise pneu­ matisch gesteuert. Wenn man am Ende der Vorwärtsbewegung des Trägers 33 und der Halteelemente 31 (linke Seite in den Fig. 1 und 2), die Verbindung der Leitung 35 des Ausstoßers 32 mit dem Vakuumerzeuger unterbricht und diese mit einem Drucklufterzeuger verbindet, wird der Aus­ stoßer schlagartig nach links geschoben und treibt durch diese Bewegung das Etikett 8 vor sich her, wobei er zu­ nächst das Etikett aus den mechanischen Halteelementen 31 herausdrückt und es nachfolgend an die Seitenflächen 24 bzw. 25 des abgesenkten Formkörperteils 22 heranbringt.
Den Fig. 1 und 2 ist deutlich zu entnehmen, daß sich die Übergabeeinrichtung 15 zwischen ihren beiden Endstellungen ausschließlich auf einem einzigen geradlinigen Transport­ weg bewegt, und daß die Bewegung des Ausstoßers 32 parallel zur Richtung des geradlinigen Transportweges des Trägers 33 verläuft, der die mechanischen Halteelemente 31 trägt. Wie sich aus Fig. 1 ergibt, ist die Übergabeeinrichtung 15 unterhalb der Schneideinrichtung 7 angeordnet und in der Weise an­ getrieben, daß sie das Etikett 8 gegen ein Schwenken nach vorn oder hinten und gegen die Schwerkraft festhält.
Der Aufnehmer 30 besitzt eine Seitenwand 36, die senkrecht und parallel zum Ende des Etikettenstreifens 3 verläuft. Diese Seitenwand 36 ist am beweglichen Träger 33 befestigt.
Die mechanischen Halteelemente 31, die an dem be­ weglichen Träger 33 befestigt sind und keinerlei bewegliche Elemente aufweisen, enthalten mindestens zwei Gleitschienen 37, die parallel zur Seitenwand 36 ver­ laufen, einander gegenüberliegen, einen beispielsweise U- förmigen Querschnitt besitzen und nach oben offen sind.
Unterhalb der Gleitschienen 37 weisen die Halteelemente 31 einen Endanschlag 38 auf, der gleichfalls am Träger 33 be­ festigt ist. Durch diese Einrichtung sind die drei Ränder des freien Endes des Etikettenstreifens 3 und schließlich drei der vier Ränder des abgetrennten Etiketts 8 ohne weitere Einwirkung irgendwelcher pneumatischen Mittel in der Übergabeeinrichtung 15 gehalten. Die Seitenwand 36 be­ sitzt eine Bohrung, die mit der Bohrung 34 für die Lagerung des Ausstoßers 32 im Träger 33 fluchtet.
Es ist wichtig, daß die Abmessungen des Querschnitts des Ausstoßers 32 im Verhältnis zur Oberfläche des Etiketts 8 verhältnismäßig klein sind. Hierdurch wird das Eindringen des Ausstoßers 32 in die stark gekrümmten Teilformkammern sowie die Ablage des Etiketts 8 an dieser Stelle ermöglicht, ohne daß irgendwelche mechanischen Rückhalteelemente gleich­ falls in den konkaven Teil der Formkammerteile eintreten müßten, welche die Seitenfläche 25 begrenzen.
Wie bereits vorstehend ausgeführt wurde, wird das Ausstoßen des Etiketts 8 aus dem Aufnehmer 30 und aus den mechanischen Halteelementen 31 in Richtung auf die Seitenfläche 25 der Formkammer 18 mit einer solchen Geschwindigkeit bewirkt, daß das zwischen dem Etikett 8 und der Seitenfläche 25 befind­ liche Luftvolumen einen gewissen Gegendruck auf das Etikett 8 ausübt und dieses gegen das vordere Ende des Ausstoßers 32 solange drückt, bis das Etikett 8 sich der Seitenfläche 25 genügend angenähert hat, um durch die Wirkung des Unter­ drucks erfaßt und angesaugt werden zu können, der im Bereich der Saugkanäle 28 erzeugt wird, die in demjenigen Form­ körperteil 22 angeordnet sind, der die Seitenfläche 25 trägt.
Wie aus Fig. 1 zu entnehmen ist, sind die äußeren Schenkel der Gleitschienen 37 und die Seitenwand 36 der mechanischen Halteelemente 31 am oberen Ende und in der Nähe der Schneid­ einrichtung 7 in Richtung auf das untere Ende des Etiketten­ streifens 3 einerseits und in Richtung des Endanschlags 38 andererseits abgeschrägt.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Schneideinrichtung 7 ist nicht mit einer Stanzeinrichtung kombiniert und erzeugt infolgedessen nur ein Etikett mit rechteckiger Form. In den Fig. 3 und 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel darge­ stellt, welches jenseits der Förderrollen 1 und 2 eine stanzende Schneideinrichtung 39 besitzt, die oberhalb des Messers 11 angeordnet ist. Die stanzende Schneideinrichtung 39 besitzt einen Stempel 40 und eine Matrize 41, die auf der­ selben Seite des freien Endes des Etikettenstreifens 3 ange­ ordnet sind, wie das Messer 11 und der bewegliche Träger 33 der Übergabeeinrichtung 15 in der Aufnahmestellung. Der Stempel 40 ist seitlich des nicht dargestellten Formkörpers 16 ortsfest angeordnet, während die Matrize 41 beweglich ist und das Messer 11 trägt, dessen Schneidkante 13 mit der Unterkante 42 des Stempels 40 in der Weise zusammenwirkt, daß das im Aufnehmer 30 befindliche Etikett 8 abgetrennt wird. Die stanzende Schneideinrichtung 39 dient hier dazu, die schrägen Seitenränder des Etiketts 8 auszuschneiden. In diesem Fall sind die seitlichen Gleitschienen 37 der Halteelemente 31 der Form der Etikettenränder angepaßt, und der Abstand zwischen den oberen Enden der Gleitschienen 37 ist infolgedessen größer als der Abstand zwischen den unteren Enden der Gleitschienen.
Bei den bisher dargestellten Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 bis 4 hat der Auf­ nehmer 30 eine Höhe, die geringfügig kleiner ist als die Höhe eines Etiketts. Sie kann auch gleich der Hälfte der Höhe eines Etiketts sein, wie in den Fig. 5 bis 8 dargestellt. In diesem Fall kann eine stanzende Schneideinrichtung 43 unmittelbar ober­ halb des Aufnehmers 30 vorgesehen werden, die für ein Etikett zwei Matrizen 45 und 46 aufweist, die eine halbzylindrische oder halbprismatische Form haben und Rücken-an-Rücken ange­ ordnet sind, sowie zwei komplementäre Stempel 47, 48 von gleichfalls halbzylindrischer oder halbprismatischer Form. In diesem Fall sind die Matrizen 45 und 46 seitlich des nicht dargestellten Formkörpers 16 ortsfest angeordnet, und die Stempel 47 und 48 sind beweglich und auf derselben Seite des Etikettenstreifens 3 angeordnet, wie der bewegliche Träger 33 der Übergabeeinrichtung 15 in der Aufnahmestellung für das freie Ende des Etikettenstreifens 3.
Wie den Fig. 5 bis 8 zu entnehmen ist, sind die beiden Matrizen 45 und 46 sowie die beiden Stempel 47 und 48 un­ mittelbar übereinander angeordnet und dienen dazu, bei jedem Stanzvorgang zwei Etikettenteile herauszutrennen, die sich zu einem einzigen Etikett ergänzen, und von denen eins zu einem ersten unteren Etikett und das andere zu dem nach­ folgenden oberen Etikett gehört. Die zwei Matrizen 45 und 46 sind durch eine Wand 44 voneinander getrennt, die an ihren Rändern Schneidkanten bildet, die mit den Stempeln 47 und 48 zusammenwirken um aus dem Etikettenstreifen 3 einerseits den oberen Teil des bereits vom Aufnehmer 30 erfaßten Etiketts abzutrennen und andererseits den unteren Teil des nachfolgenden Etiketts auszustanzen. Dieser untere Teil bildet kurzzeitig das freie Ende des Etikettenstreifens 3.
Das Ausführungsbeispiel einer stanzenden Schneideinrichtung 39 gemäß Fig. 5 dient zum Herausstanzen von trapezförmigen Etiketten, während das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 6 bis 8 dazu dient, kreisförmige Etiketten 8 zu formen. Selbstverständlich können auch Schneid- und Stanzein­ richtungen vorgesehen werden, die den Etiketten eine beliebige andere Kontur verleihen. Bei den beiden zuletzt beschriebenen Ausführungsbeispielen (Fig. 5 bis 8) dient die untere Matrize 46 zum Durchgang des oberen Teils des Etiketts 8 bei seinem Transport zur Seitenfläche 25, ausgehend von der Aufnahmestellung der Übergabeeinrichtung 15.

Claims (5)

1. Verfahren zum Abtrennen eines Etiketts von einem Etiket­ tenstreifen und zur Übergabe des abgetrennten Etiketts von einer Aufnahmestellung zu einer von der Seite her zugänglichen Seitenfläche einer Teilformkammer eines Formkörpes mit mindestens zwei relativ zueinander beweg­ lichen Formkörperteilen, dadurch gekennzeichnet, daß man das Etikett nach seinem Abtrennen von seiner Aufnahme­ stellung zu der Seitenfläche der Teilformkammer aus­ schließlich entlang eines geradlinigen Weges bewegt, daß man das Etikett auf einem ersten Abschnitt dieses Weges durch eine erste mechanische Halteeinrichtung gegenüber der Schwerkraft hält und abstützt, und daß man das Eti­ kett auf einem zweiten Abschnitt dieses Weges aus der ersten mechanischen Halteeinrichtung herausdrückt und es dabei mittels einer zweiten Einrichtung so schnell bewegt, daß das Luftvolumen zwischen dem Etikett und der Seitenfläche der Teilformkammer mit einem ausreichenden Widerstand entweicht, so daß das Etikett gegen die zweite Einrichtung gepreßt und gegenüber der Schwerkraft gehal­ ten wird, bis das Etikett von der genannten Seitenfläche der Teilformkammer gehalten wird.
2. Schneid- und Übergabevorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, mit zwei Förderrollen für den Etikettenstreifen, mit einer in Querrichtung dazu arbei­ tenden Schneid- bzw. Stanzeinrichtung für die Abtrennung des Etiketts und mit einem jenseits der Schneideinrich­ tung an einem Träger angeordneten Aufnehmer für das freie Ende des Etikettenstreifens mit einer Halteeinrichtung für die Erfassung des Etiketts spätestens im Zeitpunkt seiner Abtrennung sowie mit einer Übergabeeinrichtung für die Übergabe des Etiketts an eine Seitenfläche einer Formkammer einer Form, die aus einem Formkörper mit min­ destens zwei voneinander trennbaren Formteilen besteht, wobei mindestens ein Teil der mit Saugöffnungen versehe­ nen Seitenfläche der Übergabeeinrichtung zugekehrt ist, die quer zur Achse der Formkammer und parallel zur Schneidrichtung beweglich ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmer (30)
  • a) mit mechanischen Halteelementen (31) für die Ränder des Etikettenstreifens (3) ausgestattet ist,
  • b) ausschließlich entlang einer Geraden und rechtwinklig zum Ende des Etikettenstreifens (3) zwischen einer Aufnahmestellung für das Streifenende und einer Stellung in unmittelbarer Nähe eines der geöffneten Formkörperteile (22) bewegbar ist und
  • c) einen Ausstoßer (32) besitzt, der mittels eines Druck­ mittelantriebs parallel zur genannten Geraden ver­ schiebbar im beweglichen Träger (33) gelagert ist und durch den das abgetrennte Etikett (8) aus dem Aufneh­ mer (30) heraus und gegen die Seitenfläche (24, 25) des Formkörperteils (22) verlagerbar ist, sobald sich der Aufnehmer in unmittelbarer Nähe des geöffneten Formkörperteils (22) befindet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmer (30) eine ebene Sei­ tenwand (36) aufweist, die parallel zum Ende des Etiket­ tenstreifens (3) verläuft, daß die mechanischen Halteele­ mente (31) mindestens eine seitliche Gleitschiene (37) mit U-förmigem Querschnitt sowie einen Endanschlag (38) aufweisen, daß die Seitenwand (36) mit einer Bohrung versehen ist, durch welche der Ausstoßer (32) hindurch bewegbar ist, welcher in einer weiteren Bohrung (34) im beweglichen Träger (33) gelagert ist, wobei beide Bohrun­ gen miteinander fluchten, und daß der Ausstoßer alternie­ rend mit einem Drucklufterzeuger und mit einem Vakuumer­ zeuger verbindbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (31) zwei seitliche Gleitschienen (37) aufweisen, deren Form derjenigen der Etikettenränder angepaßt ist, und daß der Abstand zwischen den oberen Enden der Gleitschienen gleich oder größer ist als der Abstand zwischen den unteren Enden der Gleitschienen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Aufnehmers (3) und der Gleitschienen (37) etwas kleiner ist als die Höhe eines Etiketts.
DE19803015956 1979-04-27 1980-04-25 Schneid- und uebergabevorrichtung fuer etiketten Granted DE3015956A1 (de)

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