DE3015956C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abtrennen eines
Etiketts von einem Etikettenstreifen und zur Übergabe
des abgetrennten Etiketts an eine Seitenfläche einer
Teilformkammer nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses
Verfahrens nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 2.
Ein derartiges Verfahren bzw. eine derartige Vorrichtung
sind beispielsweise durch die US-PS 33 24 508 bekannt.
Hierbei sind allerdings die beiden Formhälften durch
eine Bewegung senkrecht zu ihrer Trennfuge trennbar, und
das Übertragungswerkzeug für das Etikett muß von der
Aufnahme des Etiketts an der Schneidstation bis zur
Ablage in der Formhälfte eine Bewegung mit einer
Richtungsänderung von 90 Grad durchführen. Außerdem wird
das Etikett nach seiner Abtrennung durch einen Saugkopf
gehalten, die das Etikett bis zu seiner Übergabe an die
Seitenfläche der Formkammer hält. Die Anwendung von
Vakuum, die häufige Herstellung und Unterbrechung dieses
Vakuums sowie der Verlauf des Transportweges des
Etiketts in mindestens zwei senkrecht zueinander
stehenden Richtungen behindern eine schnelle Übergabe
und eine exakte Anbringung des Etiketts. Eine weitere
Vorrichtung, bei der die Formkammerteile in senkrechter
Richtung voneinander trennbar sind, geht aus der
FR-PS 22 56 818 hervor.
Bei einer anderen in der FR-PS 23 38 191 beschriebenen
Vorrichtung wird das abgetrennte Etikett schräg gegen
einen Saugdorn geschoben, um den es sich wickelt.
Anschließend wird die Seitenfläche einer
kegelstumpfförmigen unterteilten Form abgesenkt und
umgibt den Dorn, der daraufhin das Etikett freigibt.
Diese bekannte Vorrichtung hat den Nachteil, daß sie
eine besondere kegelstumpfförmige Form von Behältern
erforderlich macht, eine besondere Form der Etiketten,
welche die Formwände vollständig bedecken müssen, eine
sorgfältige Festlegung der Steifigkeit der Etiketten,
die genügend steif sein müssen, um sich nicht zu falten
oder zu knittern, wenn sie seitlich beweglich werden,
und die genügend schmiegsam sein müssen, um sich um den
Saugdorn wickeln zu lassen. Schließlich komplizieren
auch - wie bei der vorstehend beschriebenen
Vorrichtung - die häufige Erzeugung und Unterbrechung
des Vakuums, die vollkommene Synchronisation der
verschiedenen Transportelemente und der nicht
geradlinige Verlauf des Transportweges den Aufbau der
Vorrichtung und verlängern die für die Herstellung und
die Etikettierung eines Behälters erforderliche Zeit.
Die US-PS 31 51 193 beschreibt eine Vorrichtung, die vom
Erfindungsgegenstand weiter entfernt ist und dazu dient,
auf die Wandflächen einer Form ein bedrucktes Etikett
aufzulegen, bevor es einen geformten Gegenstand
überzieht. Eine solche Vorrichtung ist daher
ausschließlich für Etiketten bestimmt, die aus einer
weichen Kunststoff-Folie bestehen und eine bestimmte
Form haben. Die Vorrichtung könnte beispielsweise nicht
für Etiketten aus Papier und von beliebiger Form
verwendet werden.
Durch die DE-AS 21 39 987 ist schließlich ein Hand
etikettiergerät bekannt, das dazu
dient, selbstklebende Etiketten auf Verkaufsobjekten zu
befestigen. Zu diesem Zweck wird die Stirnseite der
Vorrichtung auf das Objekt gepreßt und ein
Selbstklebeetikett wird durch einen manuell betätigten
Stempel durch ein Fenster in der Stirnseite gegen das
Objekt gepreßt. Der Stempel besteht aus elastischem
Material, um das Objekt beim Etikettieren nicht zu
beschädigen. Die Arbeitsgeschwindigkeit dieser
Vorrichtung ist jedoch viel zu langsam, um Etiketten auf
die innere Oberfläche einer Formkammer zu bringen; als
Handetikettiergerät ist sie weder für den Einsatz in einer
Formmaschine vorgesehen, noch hierfür geeignet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung
dahingehend zu verbessern, daß die
Arbeitsgeschwindigkeit erhöht und die exakte Anbringung
des Etiketts unter Verzicht auf die Umsteuerung eines
Vakuums an einem Saugkopf gesteigert werden können.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei einem
Verfahren nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1
durch die Maßnahmen im Kennzeichen des
Patentanspruchs 1 und bei einer Vorrichtung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 2 durch die Merkmale im
Kennzeichen des Patentanspruchs 2.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen und Mittel wird
das Etikett zuerst gegen die Wirkung der Schwerkraft
durch die mechanischen Halteelemente gehalten und
entlang einer Geraden bis in die Nähe der Seitenflächen
eines Formkörperteils gebracht. Sobald sich das Etikett
in der Nähe des betreffenden Formkörperteils befindet,
wird es mit großer Geschwindigkeit und in der gleichen
Richtung, in der sich der Aufnehmer bewegt, durch das
freie Ende des Ausstoßers, der gegen eine der großen
Flächen des Etiketts drückt, aus dem Aufnehmer
herausgestoßen. Während dieser raschen
Ausstoßbewegung wird das Etikett gegen den Ausstoßer
gedrückt gehalten, ohne daß die Schwerkraft das Etikett
beeinflussen könnte, weil das Luftvolumen, welches sich
zwischen dem Etikett und der Seitenfläche der Formkammer
befindet, langsamer entweicht, als sich das Etikett
bewegt. Sobald sich das Etikett der Seitenfläche der
Formkammer bis auf einige Zehntel Millimeter angenähert
hat, wird es durch den Saugeffekt erfaßt, der im Bereich
der Seitenfläche durch Kanäle und Saugöffnungen erzeugt
wird, die an einen Vakuumerzeuger angeschlossen sind und
in die besagte Seitenfläche der Formkammer münden. Es
ist speziell dieser Saugeffekt, der das Etikett an der
vorgegebenen Stelle in der Form hält, bis es durch die
thermoplastische Folie überformt wird, welche den
etikettierten Napf oder Behälter bildet. Dabei wird der
Ausstoßer in seiner Ausgangsstellung durch eine Saug
wirkung gehalten, die am hinteren Ende des Ausstoßers
erzeugt wird, während sich die Übergabeeinrichtung in
die Aufnahmestellung zurückbewegt, in der ein neues Ende
des Etikettenstreifen in den Aufnehmer eingeführt wird.
Aufgrund der Tatsache, daß der Querschnitt des
Ausstoßers im allgemeinen sehr viel kleiner ist als die
Oberfläche des Etiketts, kann dieses trotz
beträchtlicher Oberflächengröße selbst auf stark
gekrümmten Oberflächen angebracht werden. Dies ist sogar
bei Oberflächenkrümmungen möglich, die für mechanische
Halteelemente von Etiketten unerreichbar sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer
Ausführungsbeispiele näher beschrieben, die in den
Fig. 1 bis 8 dargestellt sind.
Es zeigt
Fig. 1 einen senkrechten Längsschnitt entlang der
Linie I-I in Fig. 2 durch eine Schneid- und
Übergabe
vorrichtung, die einer Form zugeordnet ist,
deren Formkörper aus mehreren senkrecht relativ
zueinander beweglichen Formteilen besteht, wo
bei Teile der Schneid- und Übergabevorrichtung
in den beiden möglichen Endstellungen dargestellt
sind,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Schneid- und Übergabe
vorrichtung gemäß Fig. 1 gleichfalls in den
beiden verschiedenen Endstellungen,
Fig. 3 einen vertikalen Längsschnitt entlang der
Linie III-III in Fig. 4 durch ein weiteres
Ausführungsbeispiel einer Schneid- und Über
gabevorrichtung,
Fig. 4 eine Vorderansicht in Richtung des Pfeiles IV
in Fig. 3,
Fig. 5 eine Vorderansicht eines dritten Ausführungs
beispiels einer Schneid- und Übergabevorrich
tung,
Fig. 6 einen senkrechten Längsschnitt entlang der Linie
VI-VI in den Fig. 7 und 8 durch ein viertes
Ausführungsbeispiel einer Schneid- und Übergabe
vorrichtung,
Fig. 7 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 6
und
Fig. 8 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeiles
VIII in Fig. 6.
Die Schneid- und Übergabevorrichtung gemäß den Fig. 1 und
2 enthält mindestens ein Paar Förderrollen 1 und 2, die
zwischen sich einen Etikettenstreifen 3 einklemmen und diesen
schrittweise in Richtung des Pfeils 4 transportieren. Unter
halb der Förderrollen 1 und 2 wird der Etikettenstreifen 3
zwischen zwei Führungskeilen 5 und 6 hindurchbewegt, die den
Etikettenstreifen einer Schneideinrichtung 7 in senkrechter
Richtung zuführen. Die Schneideinrichtung 7 ermöglicht die
Abtrennung eines Etiketts 8 vom Etikettenstreifen 3 und kann
gegebenenfalls durch eine Stanzeinrichtung ergänzt werden,
wie dies aus den Fig. 3 bis 8 hervorgeht.
Die in horizontaler Richtung wirkende Schneideinrichtung 7
besteht beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 aus einer orts
festen Platte 9 mit einem Durchtrittsspalt 10, in den die
Führungskeile 5 und 6 hineinragen und durch den das freie
Ende des Etikettenstreifens 3 hindurchgeführt wird. Unter
halb der Platte 9 und an der engsten Stelle des Durchtritts
spaltes 10 ist ein Messer 11 angeordnet, das in Richtung des
Doppelpfeils 12 quer zum senkrechten Teil des Etiketten
streifens 3 beweglich ist und mit seiner vorderen Schneid
kante 13 mit einer entsprechenden Kante 14 des Durchtritts
spalts 10 zusammenwirkt.
Die Schneid- und Übergabevorrichtung besitzt weiterhin eine
Übergabeeinrichtung 15, die dazu dient, das Etikett oder,
genauer, das freie Ende des Etikettenstreifens 3 spätestens
im Zeitpunkt des Abschneidens (und/oder des Ausstanzens)
des Etiketts 8 zu erfassen und dieses aus der äußersten
Aufnahmestellung (in den Fig. 1 und 2 rechts) in eine
Übergabestellung (in den Fig. 1 und 2 links) zu trans
portieren, d. h. in Richtung einer Seitenfläche einer Form
kammer der Form.
Die Schneid- und Übergabevorrichtung ist einer
Formkammer einer Form zugeordnet, die einen Formkörper auf
weist, der aus mindestens zwei in senkrechter Richtung zu
einander relativ beweglichen Formkörperteilen besteht. Formen
dieser Art sind beispielsweise in der US-PS 31 08 850, in
den deutschen Offenlegungsschriften 17 04 091 und 29 43 076
sowie in der französischen Patentanmeldung 74 00 409 beschrieben
und sind selbst nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
In Fig. 1 ist ein Formkörper 16 mit zwei Reihen von Form
kammern 17 und 18 gezeigt, die nach oben geöffnet sind und
deren Achsen 19 und 20 senkrecht stehen. Der Formkörper 16
ist zwischen einer oberen, nicht dargestellten, und als
Formungsstellung bezeichneten Stellung und der in Fig. 1
gezeigten, als Entformungsstellung bezeichneten Stellung
in senkrechter Richtung beweglich. Der Formkörper 16 setzt
sich aus zwei Formkörperteilen 21 und 22 zusammen, die relativ
zueinander in senkrechter Richtung beweglich sind, und zwar im
vorliegenden Falle zwischen der Entformungsstellung und einer
Anbringungsstellung für das Etikett 8. Der zweite Formkörper
teil 22, der in Fig. 1 in seiner Tiefststellung gezeichnet
ist, besitzt im Hinblick auf jede Formkammer 17 und 18 eine
Teilformkammer 17 a und 18 a, die nach der Vereinigung der
Formkörperteile 21 und 22 die Teilformkammern 17 b und 18 b
in der Weise ergänzen, daß die Formkammern 17 und 18 ge
bildet werden. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1
bildet der Formkörperteil 22, der in Richtung des Doppel
pfeils 23 senkrecht beweglich ist, eine Art Trennwand
zwischen den beiden Formkammern 17 und 18 und weist je
eine Seitenfläche 24 und 25 sowie je eine Bodenfläche 26
und 27 auf, welche die eigentlichen Formkammmern 17 und 18
begrenzen. In die Seitenflächen 24 und 25 münden Saugkanäle
28, die über einen Kanal 29 entweder ständig mit einem Vakuumerzeuger oder
abwechselnd mit einem Vakuumerzeuger und der Atmosphäre
verbindbar sind. Die Saugkanäle 28 sind nur für
die rechte Seitenfläche 25 dargestellt.
Die Übergabeeinrichtung 15 besitzt einerseits einen Auf
nehmer 30, der mit mechanischen Halteelementen 31 versehen
ist, welche die Ränder des freien Endes des Etiketten
streifens 3 und schließlich des Etiketts 8 selbst halten,
sowie andererseits einen Ausstoßer 32, der in einem
Träger 33 gleitet, an dem der Aufnehmer 30 befestigt ist.
Der Träger 33 ist seinerseits beweglich und beispielsweise
an einer Transportstange 34 a befestigt, die horizontal ver
schiebbar ist, und zwar genauer gesagt, senkrecht zu den
Achsen 19 und 20 der Formkammern 17 und 18 und zum freien
Ende des Etikettenstreifens 3 sowie parallel zur Schneid-
und Stanzrichtung für das Etikett 8. Der Ausstoßer 22 ist
in einer Bohrung 34 des beweglichen Trägers 33 gelagert und
parallel zur Bewegungsrichtung des Trägers 33 verschiebbar.
Die hintere Fläche des Ausstoßers 32 ist über eine Lei
tung 35 abwechselnd mit einem Drucklufterzeuger und mit
einem Vakuumerzeuger verbindbar und auf diese Weise pneu
matisch gesteuert. Wenn man am Ende der Vorwärtsbewegung
des Trägers 33 und der Halteelemente 31 (linke Seite in
den Fig. 1 und 2), die Verbindung der Leitung 35
des Ausstoßers 32 mit dem Vakuumerzeuger unterbricht und
diese mit einem Drucklufterzeuger verbindet, wird der Aus
stoßer schlagartig nach links geschoben und treibt durch
diese Bewegung das Etikett 8 vor sich her, wobei er zu
nächst das Etikett aus den mechanischen Halteelementen 31
herausdrückt und es nachfolgend an die Seitenflächen 24
bzw. 25 des abgesenkten Formkörperteils 22 heranbringt.
Den Fig. 1 und 2 ist deutlich zu entnehmen, daß sich die
Übergabeeinrichtung 15 zwischen ihren beiden Endstellungen
ausschließlich auf einem einzigen geradlinigen Transport
weg bewegt, und daß die Bewegung des Ausstoßers 32 parallel
zur Richtung des geradlinigen Transportweges des Trägers 33
verläuft, der die mechanischen Halteelemente 31 trägt. Wie
sich aus Fig. 1 ergibt, ist die Übergabeeinrichtung 15 unterhalb
der Schneideinrichtung 7 angeordnet und in der Weise an
getrieben, daß sie das Etikett 8 gegen ein Schwenken nach
vorn oder hinten und gegen die Schwerkraft festhält.
Der Aufnehmer 30 besitzt eine Seitenwand 36, die senkrecht
und parallel zum Ende des Etikettenstreifens 3 verläuft. Diese
Seitenwand 36 ist am beweglichen Träger 33 befestigt.
Die mechanischen Halteelemente 31, die an dem be
weglichen Träger 33 befestigt sind und
keinerlei bewegliche Elemente aufweisen, enthalten mindestens
zwei Gleitschienen 37, die parallel zur Seitenwand 36 ver
laufen, einander gegenüberliegen, einen beispielsweise U-
förmigen Querschnitt besitzen und nach oben offen sind.
Unterhalb der Gleitschienen 37 weisen die Halteelemente 31
einen Endanschlag 38 auf, der gleichfalls am Träger 33 be
festigt ist. Durch diese Einrichtung sind die drei Ränder
des freien Endes des Etikettenstreifens 3 und schließlich
drei der vier Ränder des abgetrennten Etiketts 8 ohne
weitere Einwirkung irgendwelcher pneumatischen Mittel in
der Übergabeeinrichtung 15 gehalten. Die Seitenwand 36 be
sitzt eine Bohrung, die mit der Bohrung 34 für die Lagerung
des Ausstoßers 32 im Träger 33 fluchtet.
Es ist wichtig, daß die Abmessungen des Querschnitts des
Ausstoßers 32 im Verhältnis zur Oberfläche des Etiketts 8
verhältnismäßig klein sind. Hierdurch wird das Eindringen
des Ausstoßers 32 in die stark gekrümmten Teilformkammern
sowie die Ablage des Etiketts 8 an dieser Stelle ermöglicht,
ohne daß irgendwelche mechanischen Rückhalteelemente gleich
falls in den konkaven Teil der Formkammerteile eintreten
müßten, welche die Seitenfläche 25 begrenzen.
Wie bereits vorstehend ausgeführt wurde, wird das Ausstoßen
des Etiketts 8 aus dem Aufnehmer 30 und aus den mechanischen
Halteelementen 31 in Richtung auf die Seitenfläche 25 der
Formkammer 18 mit einer solchen Geschwindigkeit bewirkt, daß
das zwischen dem Etikett 8 und der Seitenfläche 25 befind
liche Luftvolumen einen gewissen Gegendruck auf das Etikett 8
ausübt und dieses gegen das vordere Ende des Ausstoßers 32
solange drückt, bis das Etikett 8 sich der Seitenfläche 25
genügend angenähert hat, um durch die Wirkung des Unter
drucks erfaßt und angesaugt werden zu können, der im Bereich
der Saugkanäle 28 erzeugt wird, die in demjenigen Form
körperteil 22 angeordnet sind, der die Seitenfläche 25
trägt.
Wie aus Fig. 1 zu entnehmen ist, sind die äußeren Schenkel
der Gleitschienen 37 und die Seitenwand 36 der mechanischen
Halteelemente 31 am oberen Ende und in der Nähe der Schneid
einrichtung 7 in Richtung auf das untere Ende des Etiketten
streifens 3 einerseits und in Richtung des Endanschlags 38
andererseits abgeschrägt.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Schneideinrichtung 7
ist nicht mit einer Stanzeinrichtung kombiniert und erzeugt
infolgedessen nur ein Etikett mit rechteckiger Form. In den
Fig. 3 und 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel darge
stellt, welches jenseits der Förderrollen 1 und 2 eine
stanzende Schneideinrichtung 39 besitzt, die oberhalb des
Messers 11 angeordnet ist. Die stanzende Schneideinrichtung 39
besitzt einen Stempel 40 und eine Matrize 41, die auf der
selben Seite des freien Endes des Etikettenstreifens 3 ange
ordnet sind, wie das Messer 11 und der bewegliche Träger 33
der Übergabeeinrichtung 15 in der Aufnahmestellung. Der
Stempel 40 ist seitlich des nicht dargestellten Formkörpers 16
ortsfest angeordnet, während die Matrize 41 beweglich ist
und das Messer 11 trägt, dessen Schneidkante 13 mit der
Unterkante 42 des Stempels 40 in der Weise zusammenwirkt,
daß das im Aufnehmer 30 befindliche Etikett 8 abgetrennt
wird. Die stanzende Schneideinrichtung 39 dient hier dazu,
die schrägen Seitenränder des Etiketts 8 auszuschneiden.
In diesem Fall sind die seitlichen Gleitschienen 37 der
Halteelemente 31 der Form der Etikettenränder angepaßt,
und der Abstand zwischen den oberen Enden der Gleitschienen 37
ist infolgedessen größer als der Abstand zwischen den
unteren Enden der Gleitschienen.
Bei den bisher dargestellten Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 bis 4 hat der Auf
nehmer 30 eine Höhe, die geringfügig kleiner
ist als die Höhe eines Etiketts. Sie kann auch
gleich der Hälfte der Höhe eines Etiketts sein, wie in den Fig. 5 bis 8 dargestellt. In diesem Fall
kann eine stanzende Schneideinrichtung 43 unmittelbar ober
halb des Aufnehmers 30 vorgesehen werden, die für ein Etikett
zwei Matrizen 45 und 46 aufweist, die eine halbzylindrische
oder halbprismatische Form haben und Rücken-an-Rücken ange
ordnet sind, sowie zwei komplementäre Stempel 47, 48 von
gleichfalls halbzylindrischer oder halbprismatischer Form.
In diesem Fall sind die Matrizen 45 und 46 seitlich des nicht
dargestellten Formkörpers 16 ortsfest angeordnet, und die
Stempel 47 und 48 sind beweglich und auf derselben Seite des
Etikettenstreifens 3 angeordnet, wie der bewegliche Träger 33
der Übergabeeinrichtung 15 in der Aufnahmestellung für das
freie Ende des Etikettenstreifens 3.
Wie den Fig. 5 bis 8 zu entnehmen ist, sind die beiden
Matrizen 45 und 46 sowie die beiden Stempel 47 und 48 un
mittelbar übereinander angeordnet und dienen dazu, bei jedem
Stanzvorgang zwei Etikettenteile herauszutrennen, die sich
zu einem einzigen Etikett ergänzen, und von denen eins zu
einem ersten unteren Etikett und das andere zu dem nach
folgenden oberen Etikett gehört. Die zwei Matrizen 45 und 46
sind durch eine Wand 44 voneinander getrennt, die an ihren
Rändern Schneidkanten bildet, die mit den Stempeln 47 und 48
zusammenwirken um aus dem Etikettenstreifen 3 einerseits den
oberen Teil des bereits vom Aufnehmer 30 erfaßten Etiketts
abzutrennen und andererseits den unteren Teil des nachfolgenden
Etiketts auszustanzen. Dieser untere Teil bildet kurzzeitig
das freie Ende des Etikettenstreifens 3.
Das Ausführungsbeispiel einer stanzenden Schneideinrichtung
39 gemäß Fig. 5 dient zum Herausstanzen von trapezförmigen
Etiketten, während das Ausführungsbeispiel gemäß den
Fig. 6 bis 8 dazu dient, kreisförmige Etiketten 8 zu
formen. Selbstverständlich können auch Schneid- und Stanzein
richtungen vorgesehen werden, die den Etiketten eine beliebige
andere Kontur verleihen. Bei den beiden zuletzt beschriebenen
Ausführungsbeispielen (Fig. 5 bis 8) dient die untere
Matrize 46 zum Durchgang des oberen Teils des Etiketts 8
bei seinem Transport zur Seitenfläche 25, ausgehend von der
Aufnahmestellung der Übergabeeinrichtung 15.
Claims (5)
1. Verfahren zum Abtrennen eines Etiketts von einem Etiket
tenstreifen und zur Übergabe des abgetrennten Etiketts
von einer Aufnahmestellung zu einer von der Seite her
zugänglichen Seitenfläche einer Teilformkammer eines
Formkörpes mit mindestens zwei relativ zueinander beweg
lichen Formkörperteilen, dadurch gekennzeichnet, daß man
das Etikett nach seinem Abtrennen von seiner Aufnahme
stellung zu der Seitenfläche der Teilformkammer aus
schließlich entlang eines geradlinigen Weges bewegt, daß
man das Etikett auf einem ersten Abschnitt dieses Weges
durch eine erste mechanische Halteeinrichtung gegenüber
der Schwerkraft hält und abstützt, und daß man das Eti
kett auf einem zweiten Abschnitt dieses Weges aus der
ersten mechanischen Halteeinrichtung herausdrückt und es
dabei mittels einer zweiten Einrichtung so schnell
bewegt, daß das Luftvolumen zwischen dem Etikett und der
Seitenfläche der Teilformkammer mit einem ausreichenden
Widerstand entweicht, so daß das Etikett gegen die zweite
Einrichtung gepreßt und gegenüber der Schwerkraft gehal
ten wird, bis das Etikett von der genannten Seitenfläche
der Teilformkammer gehalten wird.
2. Schneid- und Übergabevorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens nach Anspruch 1, mit zwei Förderrollen für den
Etikettenstreifen, mit einer in Querrichtung dazu arbei
tenden Schneid- bzw. Stanzeinrichtung für die Abtrennung
des Etiketts und mit einem jenseits der Schneideinrich
tung an einem Träger angeordneten Aufnehmer für das freie
Ende des Etikettenstreifens mit einer Halteeinrichtung
für die Erfassung des Etiketts spätestens im Zeitpunkt
seiner Abtrennung sowie mit einer Übergabeeinrichtung für
die Übergabe des Etiketts an eine Seitenfläche einer
Formkammer einer Form, die aus einem Formkörper mit min
destens zwei voneinander trennbaren Formteilen besteht,
wobei mindestens ein Teil der mit Saugöffnungen versehe
nen Seitenfläche der Übergabeeinrichtung zugekehrt ist,
die quer zur Achse der Formkammer und parallel zur
Schneidrichtung beweglich ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufnehmer (30)
- a) mit mechanischen Halteelementen (31) für die Ränder des Etikettenstreifens (3) ausgestattet ist,
- b) ausschließlich entlang einer Geraden und rechtwinklig zum Ende des Etikettenstreifens (3) zwischen einer Aufnahmestellung für das Streifenende und einer Stellung in unmittelbarer Nähe eines der geöffneten Formkörperteile (22) bewegbar ist und
- c) einen Ausstoßer (32) besitzt, der mittels eines Druck mittelantriebs parallel zur genannten Geraden ver schiebbar im beweglichen Träger (33) gelagert ist und durch den das abgetrennte Etikett (8) aus dem Aufneh mer (30) heraus und gegen die Seitenfläche (24, 25) des Formkörperteils (22) verlagerbar ist, sobald sich der Aufnehmer in unmittelbarer Nähe des geöffneten Formkörperteils (22) befindet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Aufnehmer (30) eine ebene Sei
tenwand (36) aufweist, die parallel zum Ende des Etiket
tenstreifens (3) verläuft, daß die mechanischen Halteele
mente (31) mindestens eine seitliche Gleitschiene (37)
mit U-förmigem Querschnitt sowie einen Endanschlag (38)
aufweisen, daß die Seitenwand (36) mit einer Bohrung
versehen ist, durch welche der Ausstoßer (32) hindurch
bewegbar ist, welcher in einer weiteren Bohrung (34) im
beweglichen Träger (33) gelagert ist, wobei beide Bohrun
gen miteinander fluchten, und daß der Ausstoßer alternie
rend mit einem Drucklufterzeuger und mit einem Vakuumer
zeuger verbindbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Halteelemente (31) zwei seitliche Gleitschienen (37)
aufweisen, deren Form derjenigen der Etikettenränder
angepaßt ist, und daß der Abstand zwischen den oberen
Enden der Gleitschienen gleich oder größer ist als der
Abstand zwischen den unteren Enden der Gleitschienen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe des Aufnehmers (3) und der
Gleitschienen (37) etwas kleiner ist als die
Höhe eines Etiketts.
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