DE3015956A1 - Schneid- und uebergabevorrichtung fuer etiketten - Google Patents

Schneid- und uebergabevorrichtung fuer etiketten

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DE3015956A1 DE19803015956 DE3015956A DE3015956A1 DE 3015956 A1 DE3015956 A1 DE 3015956A1 DE 19803015956 DE19803015956 DE 19803015956 DE 3015956 A DE3015956 A DE 3015956A DE 3015956 A1 DE3015956 A1 DE 3015956A1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Blow-Moulding Or Thermoforming Of Plastics Or The Like (AREA)

Description

26. April 1980 111/61
-Sf-
TECCA
10 Rue du Pelvoux
F - 91 010 Evry Cedex
Frankreich
Schneid- und übergabevorrichtung für Etiketten
Die Erfindung betrifft eine Schneid- und übergabevorrichtung für ein Etikett, welches aus einem Etikettenstreifen gebildet wird, mit zwei Förderröllen für den Etikettenstreifen, mit einer in Querrichtung dazu arbeitenden Schneid- bzw. Stanzeinrichtung für die Abtrennung eines Etiketts und mit einer Übergabeeinrichtung für die Erfassung des Etiketts spätestens im Zeitpunkt seiner Abtrennung und für dessen übergabe an eine Seitenfläche einer Formkammer einer Form,
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die aus einem Formkörper mit mindestens zwei voneinander trennbaren Formteilen besteht, wobei mindestens ein Teil der mit Saugöffnungen versehenen Seitenfläche der Obergabeeinrichtung zugekehrt ist, die quer zur Achse der Formkammer und parallel zur Schneidrichtung beweglich ist.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise durch die US-PS 3 324 508 bekannt, und Formen bzw. Formkörper, die aus zwei Teilen bestehen und insbesondere in senkrechter Richtung voneinander trennbar sind, gehen aus der FR-PS 2 256 818 hervor. Bei dem Gegenstand der US-PS 3 324 508 wird das Etikett zwischen einem Auflageelement und einem Saugkopf einer Übergabeeinrichtung geklemmt, die das Etikett dort nach dem Abtrennen bis zu seiner übergabe an die Seitenfläche der Formkammer hält, die Teil eines Formkörpers ist. Die mit der bekannten Lösung verbundenen Nachteile beruhen auf einem unterbrochenen Transportwegs der zwischen dem Auflageelement und der Seitenfläche der Formkammer in mindestens zwei senkrecht zueinander stehenden Richtungen verläuft, sowie darauf, daß das Etikett auf dem gesamten Übergabeweg auf dem Saugkopf gehalten werden muß, und daß die Aufhebung des Vakuums am Saugkopf im Augenblick des Anlegens des Etiketts an die Seitenfläche der Formkammer so schnell wie möglich erfolgen muß. Die Anwendung von Vakuum, die häufige Herstellung und Unterbrechung dieses Vakuums sowie der Verlauf des Transportweges des Etiketts in mindestens zwei senkrecht zueinander stehenden Richtunqen behindern eine
schnelle übergabe und eine exakte Anbringung des Etiketts. Bei einer anderen, in der FR-PS 2 338 191 beschriebenen Vor-
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richtung wird das einmal abgetrennte Etikett schräg gegen einen Saugdorn geschoben, um den es sich wickelt. Anschließend wird die Seitenfläche einer kegelstumpfförmigen unterteilten Form abgesenkt und umgibt den Dorn, der daraufhin das Etikett freigibt. Diese bekannte Vorrichtung hat den Nachteil, daß sie eine besondere kegelstumpfförnnge Form von Behältern erforderlich macht, eine besondere Form der Etiketten, welche die Formwände vollständig bedecken müssen, eine sorgfältige Festlegung der Steifigkeit der Etiketten, die genügend steif sein müssen, um sich nicht zu falten oder zu knittern, wenn sie seitlich bewegt werden, und die genügend schmiegsam sein müssen, um sich um den Saugdorn wickeln zu lassen. Schließlich komplizieren auch - wie bei der vorstehend beschriebenen Vorrichtung - die häufige Erzeugung und Unterbrechung des Vakuums, die vollkommene Synchronisation der verschiedenen Transportelemente und der nicht geradlinige Verlauf des Transportweges den Aufbau der Vorrichtung und verlängern die für die Herstellung und die Etikettierung eines Behälters erforderliche Zeit.
Die US-PS 3 151 193 beschreibt eine Vorrichtung, die vom Erfindungsgegenstand weiter entfernt ist und dazu dient, auf die Wandflächen einer Form ein bedrucktes Etikett aufzulegen, bevor es einen geformten Gegenstand überzieht. Eine solche Vorrichtung ist daher ausschließlich für Etiketten bestimmt, die aus einer weichen Kunststoffolie bestehen, und eine bestimmte Form haben.-Die Vorrichtung könnte beispielsweise nicht für Etiketten aus Papier und von beliebiger Form verwendet werden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrundes die festgestellten Nachteile des Standes der Technik zu vermei den.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei der eingangs beschriebenen Schneid- und Obergabevorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung dadurch, daß die Übergabeeinrichtung a) einen Aufnehmer für das freie Ende des Etikettenstreifens aufweist, der mit mechanischen Halteelementen für die Ränder des Etikettenstreifens ausgestattet und jenseits der Schneideinrichtung an einem Träger angeordnet ista der entlang einer Geraden und rechtwinklig zum Ende des Etikettenstreifens zwischen einer Aufnahmestellung für das Streifenende und einer Stellung in unmittelbarer Nähe eines der geöffneten Formkörperteile bewegbar ist und b) einen Ausstosser besitzt., der mittels eines Druckmittelantriebs parallel zur genannten Geraden verschiebbar im beweglichen Träger gelagert ist9 und durch den das abgetrennte Etikett aus dem Aufnehmer heraus und gegen die Seitenfläche des Forrnkörperteil s verlagerbar ist,, sobald sich der Aufnehmer in unmittelbarer Nähe des geöffneten Formkörperteils befindet.
Durch die erfindungsgemäßen Mittel wird das Etikett zuerst gegen die Wirkung der Schwerkraft durch die mechanischen Halte= elemente gehalten und entlang einer Geraden bis in die Nähe der Seitenflächen eines Formkörperteils gebracht. Sobald sich das Etikett in der Nähe des betreffenden Formkörpertei1s befindet, wird es mit großer Geschwindigkeit und in der gleichen
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Richtung, in der sich der Aufnehmer bewegt3 durch das freie Ende des Ausstossers, der gegen eine der großen Flächen des Etiketts drückt, aus dem Aufnehmer herausgestossen. Während dieser raschen Ausstoßbewegung wird das Etikett gegen den Ausstosser gedruckt gehaltens ohne daß die Schwerkraft das Etikett beeinflussen könnte3 weil das Luftvolumens welches sich zwischen dem Etikett und der Seitenfläche der Formkammer befindet, langsamer entweicht, als das Etikett sich bewegt. Sobald sich das Etikett der Seitenfläche der Formkammer bis auf einige Zehntelmi11imeter angenähert hats wird es durch den Saugeffekt erfaßt., der im Bereich der Seitenfläche durch Kanäle und Saugöffnungen erzeugt wird9 die an einen Vakuumerzeöger angeschlossen, sind und in die besagte Seitenfläche der Formkammer münden. Es ist speziell dieser Saugeffekt,, der das Etikett an der vorgegebenen Stelle in der Form hälts bis es durch die thermoplastische Folie überformt wird9 welche den etikettierten Napf oder Behälter bildet. Dabei wird der Ausstosser in seiner Ausgangsstellung durch eine Saugwirkung gehalten,, die am hinteren Ende des Ausstosssers srzsugt vnrd0 während sich die öbergabeeinrichtung in die Äufnahraesteilu-og zurückbewegt,, in der ein neues Ende des Etikettenstreifens in -den Aufnehmer eingeführt wird. Aufgrund der* TatsacheD daß dar Querschnitt des Ausstossers im allgemeinen sehr viel kleiner ist als dis Oberfläche des Etiketts., kann dieses trotz beträchtlicher OberflSchengröße selbst auf stark gekrümmten Oberflächen angebracht werden. Dies ist sogar bei Oberflächenkrümmungen möglichs die für mechanische Halteelemente für Etiketten unerreichbar sind.
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Die Erfindung bezieht sich außerdem auf ein Verfahren zur Übergabe eines Etiketts von einer Aufnahmestellung zu einer von der Seite her zugänglichen Seitenfläche einer Tei 1 formkammer eines Formkörpers mit mindestens zwei relativ zueinander beweglichen Formkörperteilen.
Das genannte Verfahren ist gemäß der weiteren Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß man das Etikett von seiner Aufnahmestellung zu der Seitenfläche der Tei1formkammer ausschließlich entlang eines.geradlinigen Weges bewegt, daß man das Etikett auf einem ersten Abschnitt dieses Weges durch eine erste mechanische Halteeinrichtung gegenüber der Schwerkraft hält und abstützt und daß man das Etikett auf einem zweiten Abschnitt dieses Weges aus der ersten mechanischen Halteeinrichtung herauszieht und es dabei mittels einer zweiten Einrichtung so schnell bewegt, daß das Luftvolumen zwischen dem Etikett und der Seitenfläche der Tei1formkammer mit einem ausreichenden Widerstand entweicht, so daß das Etikett gegen die zweite Einrichtung gepreßt und gegenüber der Schwerkraft gehalten wird, bis das Etikett von der genannten Seitenfläche gehalten wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher beschrieben, die in den Figuren 1 bis 8 dargestelIt sind.
E s ζ e i g e η :
Figur 1 einen senkrechten Längsschnitt entlang der Linie
I - I in Figur 2 durch eine Schneid- und übergabe-
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Vorrichtung, die einer Form zugeordnet ist, deren Formkörper aus mehreren senkrecht relativ zueinander beweglichen Formteilen besteht, wobei Teile der Schneid- und Obergabevorrichtung in den beiden möglichen Endstellungen dargestellt
sind,
Figur 2 eine Draufsicht auf die Schneid- und Obergabevorrichtung gemä'3 Figur 1 gleichfalls in den beiden verschiedenen Endstellungen,
Figur 3 einen vertikalen Längsschnitt entlang der
Linie III - III in Figur 4 durch ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Schneid- und Obergabevorrichtung,
Figur 4 eine Vorderansicht in Richtung des Pfeiles IV in Figur 3,
Figur 5 eine Vorderansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer Schneid- und übergabevorrichtung,
Figur 6 einen senkrechten Längsschnitt entlang der Linie VI - VI in den Figuren 7 und 8 durch ein viertes
Ausführungsbeispiel einer Schneid- und übergabevorrichtung,
Figur 7 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Figur
und
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Figur 8 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeiles
VIII in Figur 6.
Die Schneid- und übergabevorrichtung gemäß den Figuren 1 und 2 enthält mindestens ein Paar Förderrollen 1 und 2, die zwischen sich einen Etikettenstreifen 3 einklemmen und diesen schrittweise in Richtung des Pfeils 4 transportieren. Unterhalb der Förderrollen 1 und 2 wird der Etikettenstreifen 3 zwischen zwei Flihrungskei len 5 und 6 hindurchbewegt, die den Etikettenstreifen einer Schneideinrichtung 7 in senkrechter Richtung zuführen. Die Schneideinrichtung 7 ermöglicht die Abtrennung eines Etiketts 8 vom Etikettenstreifen 3 und kann gegebenenfalls durch eine Stanzeinrichtung ergänzt werden, wie dies aus den Figuren 3 bis 8 hervorgeht.
Die in horizontaler Richtung wirkende Schneideinrichtung 7 besteht beim Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1 aus einer ortsfesten Platte 9 mit einem Durchtrittsspalt 10, in den die Führungskeile 5 und 6 hineinragen und durch den das freie Ende des Etikettenstreifens 3 hindurchgeführt wird. Unterhalb der Platte 9 und an der engsten Stelle des Durchtrittsspaltes 10 ist ein Messer 11 angeordnet, das in Richtung·des Doppelpfeils 12 quer zum senkrechten Teil des Etikettenstreifens 3 beweglich ist und mit seiner vorderen Schneidkante 13 mit einer entsprechenden Kante 14 des Durchtrittsspalts 10 zusammenwirkt.
-25 Die Schneid- und übergabevorrichtung besitzt weiterhin eine Übergabeeinrichtung 15, die dazu dient das Etikett oder,
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genauer, das freie Ende des Etikettenstreifens 3 spätestens im Zeitpunkt des Abschneidens (und/oder des Ausstanzens) des Etiketts 8 zu erfassen und dieses aus der äußersten Aufnahmestellung (in den Figuren 1 und 2 rechts) in eine übergabestellung (in den Figuren 1 und 2 links) zu transportieren, d.h. in Richtung einer Seitenfläche einer Formkammer der Form.
Die Schneid- und übergabevorrichtung ist mindestens einer Formkammer einer Form zugeordnet, die einen Formkörper aufweist, deraus mindestens zwei in senkrechter Richtung zueinander relativ beweglichen Formkörperteilen besteht. Formen dieser Art sind beispielsweise in der US-PS 3 108 850, in den deutschen Offen!egungsschriften 17 04 091 und 29 43 sowie in der französischen Patentanmeldung 74 00 409 beschrieben und sind selbst nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
In Figur 1 ist ein Formkörper 16 mit zwei Reihen von Formkammern 17 und 18 gezeigt, die nach oben geöffnet sind und deren Achsen 19 und 20 senkrecht stehen. Der Formkörper 16 ist zwischen einer oberen, nicht dargestellten, und als Formungsstellung bezeichneten Stellung und der in Figur 1 gezeigten, als Entformungsstellung bezeichneten Stellung in senkrechter Richtung beweglich. Der Formkörper 16 setzt sich aus zwei Formkörperteilen 21 und 22 zusammen, die relativ zueinander in senkrechter Richtung beweglich sind, und zwar im vorliegenden Falle zwischen der Entformungsstellung und einer Anbringungsstellung"für das Etikett 8. Der zweite Formkörperteil 22, der in Figur 1 in seiner Tiefststellung gezeichnet ist, besitzt im Hinblick auf jede Formkammer 17 und 18 eine
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Teilformkammer 17a und 18a, die nach der Vereinigung der Formkörperteile 21 und 22 die Tei1formkammern 17b und 18b in der Weise ergänzen, daß die Formkammern 17 und 18 gebildet werden. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1 bildet der Formkörperteil 22, der in Richtung des Doppelpfeils 23 senkrecht beweglich ist, eine Art Trennwand zwischen den beiden Formkammern 17 und 18 und weist je eine Seitenfläche 24 und 25 sowie je eine Bodenfläche 26 und 27 auf, welche die eigentlichen Formkammern 17 und 18 begrenzen. In die Seitenflächen 24 und 25 münden Saugkanäle 28, die entweder ständig mit einem Vakuumerzeuger oder abwechselnd mit einem Vakuumerzeuger und der Atmosphäre verbindbar sind. Die Saugkanäle 28 sind nur im Hinblick auf die rechte Seitenfläche 25 dargestellt.
Die Obergabeeinrichtung 15 besitzt einerseits einen Aufnehmer 30, der mit mechanischen Halteelementen 31 versehen ist, welche die Ränder des freien Endes des Etikettenstreifens 3 und schließlich des Etiketts 8 selbst halten, sowie andererseits einen Ausstosser 32, der in einem Träger 33 gleitet, an dem der Aufnehmer 30 befestigt ist. Der Träger 33 ist seinerseits beweglich und beispielsweise an einer Transportstange 34a befestigt, die horizontal verschiebbar ist, und zwar genauer gesagt, senkrecht zu den Achsen 19 und 20 der Formkammern 17 und 18 und zum freien Ende des Etikettenstreifens 3 sowie parallel zur Schneid- und Stanzrichtung für das Etikett 8. Der Ausstosser 22 ist in einer Bohrung 34 des beweglichen Trägers 33 gelagert und parallel zur Bewegungsrichtung des Trägers 33 verschiebbar.
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Die hintere Fläche des Ausstossers 32 ist über eine Leitung 35 abwechselnd mit einem Drucklufterzeuger und mit einem Vakuumerzeuger verbindbar und auf diese Weise pneumatisch gesteuert. Wenn man am Ende der Vorwärtsbewegung des Trägers 33 und der Halteelemente 31 (linke Seite in den Figuren 1 und 2), die Verbindung der hinteren Fläche des Ausstossers 32 mit dem Vakuumerzeuger unterbricht und diese mit einem Drucklufterzeuger verbindet, wird der Ausstosser schlagartig nach links geschoben und treibt durch diese Bewegung das Etikett 8 vor sich her, wobei er zunächst das Etikett aus den mechanischen Halteelementen 31 herausdrückt und es nachfolgend an die Seitenflächen 24 bzw. 25 des abgesenkten Formkörperteils 22 heranbringt.
Den Figuren 1 und 2 ist deutlich zu entnehmen, daß sich die Obergabeeinrichtung 15 zwischen ihren beiden Endstellungen ausschließlich auf einem einzigen geradlinigen Transportweg bewegt, und daß die Bewegung des Ausstossers 32 parallel zur Richtung des geradlinigen Transportweges des Trägers verläuft, der die mechanischen Halteelemente 31 trägt. Wie sich aus Figur 1 ergibt, ist die Übergabeeinrichtung 15 jenseits der Schneideinrichtung 7 angeordnet und in der Weis'e angetrieben, daß sie das Etikett 8 gegen ein Schwenken nach vorn oder hinten und gegen die Schwerkraft festhält.
Der Aufnehmer 30 besitzt eine Seitenwand 36, die senkrecht und parallel zum Ende des Etikettenstreifens 3 verläuft. Diese Seitenwand 36 ist am beweglichen Träger 33 befestigt.
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Die mechanischen Halteelemente 31, die gegenüber dem beweglichen Träger 33 eine feste Position einnehmen und keinerlei bewegliche Elemente aufweisen, enthalten mindestens zwei Gleitschienen 37, die parallel zur Seitenwand 36 verlaufen, einander gegenüberliegen, einen beispielsweise U-förmigen Querschnitt besitzen und nach oben offen sind.
Unterhalb der Gleitschienen 37 weisen die Halteelemente 31 einen Endanschlag 38 auf, der gleichfalls am Träger 33 befestigt ist. Durch diese Einrichtung sind die drei Ränder des freien Endes des Etikettenstreifens 3 und schließlich drei der vier Ränder des abgetrennten Etiketts 8 ohne weitere Einwirkung irgendwelcher pneumatischen Mittel in der Übergabeeinrichtung 15 gehalten. Die Seitenwand 36 besitzt eine Bohrungs die mit der Bohrunn 34 für die Lagerung des Äusstossers 32 im Träger 33 fluchtet.
Es ist wichtig, daß die Abmessungen des Querschnitts des Äusstossers 32 im Verhältnis zur Oberfläche des Etiketts 8 verhältnismäßig klein sind. Hierdurch wird das Eindringen des Äusstossers 32 in die stark gekrümmten Tei1formkammern sowie die Ablage des Etiketts 8 an dieser Stelle ermöglichts ohne daß irgendwelche mechanischen Rückhalteelemente gleichfalls in den konkaven Teil der Formkammerteile eintreten mUßten8 welche die Seitenfläche 25 begrenzen.
Wie bereits vorstehend ausgeführt wurdes wird das Ausstossen -25 des Etiketts 8 aus dem Aufnehmer 30 und aus den mechanischen Halteelementen 31 in Richtung auf die Seitenfläche 25 der Formkammer 18 mit einer solchen Geschwindigkeit bewirkt, daß
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das zwischen dem Etikett 8 und der Seitenfläche 25 befindliche Luftvolumen einen gewissen Gegendruck auf das Etikett ausübt und dieses gegen das vordere Ende des Ausstossers 32 solange drückt, bis das Etikett 8 sich der Seitenfläche 25 genügend angenähert hat, um durch die Wirkung des Unterdrucks erfaßt und angesaugt werden zu können, der im Bereich der Saugkanäle 28 erzeugt wird, die in demjenigen Formkörperteil 22 angeordnet sind, der die Seitenfläche 25 trägt.
Wie aus Figur 1 zu entnehmen ist, sind die äußeren Schenkel der Gleitschienen 37 und die Seitenwand 36 der mechanischen Haiteelemente 31 am oberen Ende und in der Nähe der Schneideinrichtung 7 in Richtung auf das untere Ende des Etikettenstreifens 3 einerseits und in Richtung des Endanschlags 38 andererseits abgeschrägt.
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Schneideinrichtung ist nicht mit einer Stanzeinrichtung kombiniert und erzeugt infolgedessen nur ein Etikett mit rechteckiger Form. In den Figuren 3 und 4 ist ein weiteres AusfUhrungsbeispiel dargestellt, welches jenseits der Förderrollen 1 und 2 eine stanzende Schneideinrichtung 39 besitzt, die oberhalb des Messers 11 angeordnet ist. Die stanzende Schneideinrichtung besitzt einen Stempel 40 und eine Matrize 41, die auf derselben Seite des freien Endes des Etikettenstreifens 3 angeordnet sind, wie das Messer 11 und der bewegliche Träger 33 der Übergabeeinrichtung 15 in der Aufnahmestellung. Der Stempel 40 ist seitlich des nicht dargestellten Formkörpers
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ortsfest angeordnet, während die Matrize 41 beweglich ist und das Messer 11 trägts dessen Schneidkante 13 mit der Unterkante 42 des Stempels 40 in der Weise zusammenwirkt, daß das im Aufnehmer 30 befindliche Etikett 8 abgetrennt wird. Die stanzende Schneideinrichtung 39 dient hier dazu, die schrägen Seitenränder des Etiketts 8 auszuschneiden. In diesem Fall sind die seitlichen Gleitschienen 37 der Halteelemente 31 der Form der Etikettenränder angepaßt, und der Abstand zwischen den oberen Enden der Gleitschienen ist infolgedessen größer als der Abstand zwischen den unteren Enden der Gleitschienen.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen hat der Aufnehmer 30 eine Höhe, die mindestens geringfügig kleiner ist als die Höhe eines Etiketts und vorzugsweise höchstens gleich der Hälfte der Höhe eines Etiketts. In diesem Fall kann eine stanzende Schneideinrichtung 43 unmittelbar oberhalb des Aufnehmers 30 vorgesehen werden, die für ein Etikett zwei Matrizen 45 und 46 aufweist, die eine halbzylindrische oder halbprismatische Form haben und Rücken-an-Rücken angeordnet sind, sowie zwei komplementäre Stempel 47, 48 von gleichfalls halbzylindrischer oder halbprismatischer Form. In diesem Fall sind die Matrizen 45 und 46 seitlich des nicht dargestellten Formkörpers 16 ortsfest angeordnet, und die Stempel 47 und 48 sind beweglich und auf derselben Seite des Etikettenstreifens 3 angeordnet, wie der bewegliche Träger der Übergabeeinrichtung 15 in der Aufnahmestellung für das freie Ende des Etikettenstreifens 3.
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Wie den Figuren 5 bis 8 zu entnehmen ist, sind die beiden Matrizen 45 und 46 sowie die beiden Stempel 47 und 48 unmittelbar übereinander angeordnet und dienen dazu, bei jedem Stanzvorgang zwei Etikettenteile herauszutrennen, die sich zu einem einzigen Etikett ergänzen, und von denen eins zu einem ersten unteren Etikett und das andere zu dem nachfolgenden oberen Etikett gehört. Die zwei Matrizen 45 und 46 sind durch eine Wand 44 voneinander getrennt, die an ihren Rändern Schneidkanten bildet, die mit den Stempeln 47 und 48 zusammenwirken um aus dem Etikettenstreifen 3 einerseits den oberen Teil des bereits vom Aufnehmer 30 erfaßten Etiketts abzutrennen und andererseits den unteren Teil des nachfolgenden Etiketts auszustanzen. Dieser untere Teil bildet kurzzeitig das freie Ende des Etikettenstreifens 3.
Das Ausführungsbeispiel einer stanzenden Schneideinrichtung 39 gemäß Figur 5 dient zum Herausstanzen von trapezförmigen Etiketten, während das Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 6 bis 8 dazu dient, kreisförmige Etiketten 8 zu formen. Selbstverständlich können auch Schneid- und Stanzeinrichtungen vorgesehen werden, die den Etiketten eine beliebige andere Kontur verleihen. Bei den beiden zuletzt beschriebenen Ausführungsbeispielen (Figuren 5 bis 8) dient die untere Matrize 46 zum Durchgang des oberen Teils des Etiketts 8 bei seinem Transport zur Seitenfläche 25, ausgehend von der Aufnahmestellung der Obergabeeinrichtung 15.
Der Erfindungsgegenstand ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern erstreckt sich auf sämtlichen möglichen, durch die Ansprüche gedeckten Varianten.
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Claims (1)

  1. 22. April 1980 111/61
    Patentansprüche:
    ( 1. !Schneid- und übergabevorrichtung für ein Etikett, ^-—'welches aus einem Etikettenstreifen gebildet wird, mit zwei Förderrollen für den Etikettenstreifen, mit einer in Querrichtung dazu arbeitenden Schneid- bzw. Stanzeinrichtung für die Abtrennung eines Etiketts und mit einer Übergabeeinrichtung für die Erfassung des Etiketts spätestens im Zeitpunkt seiner Abtrennung und für dessen übergabe an eine Seitenfläche einer Formkammer einer Form, die aus einem Formkörper mit mindestens zwei voneinander trennbaren Formteilen besteht, wobei mindestens ein Teil der mit Säugöffnungen versehenen Seitenfläche der Übergabeeinrichtung zugekehrt ist, die quer zur Achse der Formkammer und parallel zur Schneidrichtung beweglich ist, dadurch gekennzei chnet, daß die Übergabeeinrichtung
    a) einen Aufnehmer (30) für das freie Ende des Etikettenstreifens (3) aufweist, der mit mechanischen Halteelementen (31) für die Ränder des Etikettenstreifens ausgestattet und jenseits der Schneideinrichtung (7, 39, 43) an einem Träger (33) angeordnet ist, der entlang einer Geraden und rechtwinklig zum Ende des Etikettenstreifens zwischen einer Aufnahmestellung für das Streifenende und einer Stellung in unmittelbarer Mähe eines der geöffneten Formkörperteile (22) bewegbar ist, und
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    b) einen Ausstoßer (32) besitzt, der mittels eines Druckmittelantriebs parallel zur genannten Geraden verschiebbar im beweglichen Träger (33) gelagert ist und durch den das abgetrennte Etikett (8) aus dem Aufnehmer (30) heraus und gegen die Seitenfläche (24, 25) des Formkörperteils (22) verlagerbar ist, sobald sich der Aufnehmer (31) in unmittelbarer Nähe des geöffneten Formkörperteils (22) befindet.
    2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmer (30) eine Seitenwand (36) aufweist, die parallel zum Ende des Etikettenstreifens (3) verläuft und am beweglichen Träger (33) befestigt ist, daß die mechanischen Halteelemente (31) mindestens eine seitliche Gleitschiene (37) mit U-förmigem Querschnitt sowie einen Endanschlag (38) aufweisen, daß die Seitenwand (36) mit einer Bohrung versehen ist, durch welche der Ausstoßer (32) hindurch bewegbar ist, welcher in einer weiteren Bohrung (34) im beweglichen Träger (33) gelagert ist, wobei beide Bohrungen miteinander fluchten, und daß der Ausstoßer alternativ mit einem Drucklufterzeuger und mit einem Vakuumerzeuger verbindbar ist.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (31) zwei seitliche Gleitschienen (37) aufweisen, deren Form derjenigen der Etikettenränder angepaßt ist, und -daß der Abstand zwischen den oberen Enden der Gleitschienen gleich oder größer ist als der Abstand zwischen den unteren Enden der Gleitschienen.
    3 0045/0901 ~3~
    22. April 1980 111/61
    4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzei chnet, daß die Höhe des Aufnehmers (30) und der Gleitschienen (37) mindestens etwas kleiner ist als die Höhe eines Etiketts.
    5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzei chnet, daß die Schneideinrichtung (39) ein Messer (11) besitzt, das diesseits des beweglichen Trägers (33) auf einer Höhe angeordnet ist, die der Höhe des Etiketts (8) entspricht, welches von dem im Aufnehmer (30) befindlichen Streifenende abgetrennt ist, und daß das Messer (11) die Unterkante (13) einer Matrize (41) bildet, die mit einem Stempel (40) in der Weise zusammenwirkt, daß bei jedem Etikett (8) die Seitenkanten aus dem Etikettenstreifen (3) herausgestanzt werden.
    6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzei chnet, daß sich das Messer (11), die Matrize (41) und der bewegliche Träger (33) in der Aufnahmestellung auf der gleichen Seite des Etikettenstreifens (3) befinden, während sich der Stempel (40) auf der anderen Seite und in der Nähe des Formkörpers (16) befindet.
    7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmer (30) eine Höhe besitzt, die kleiner und vorzugsweise höchstens gleich der Hälfte der Höhe eines Etiketts (8) ist, daß die Schneideinrichtung (43), die unmittelbar diesseits des Aufnehmers (30)
    030045 /09D1
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    angeordnet ist, für ein Etikett (8) zwei halbzylindrische oder halbprismatische Matrizen (45, 46), die Rücken-an-Rücken angeordnet sind, sowie zwei komplementäre halbzylindrische oder halbprismatische Stempel (47, 48) besitzt, daß die zwei Matrizen und Stempel in der Weise benachbart angeordnet sind, daß bei jedem Stanzvorgang zwei Etikettenteile heraus—trennbar sind, die sich zu einem Etikett ergänzen und von denen ein Teil zu einem ersten Etikett und der andere Teil zum folgenden Etikett gehören, und daß die beiden Matrizen (45, 46) durch eine Wand (44) getrennt sind, die an ihren Rändern Schneidkanten bildet, die mit den Stempeln (47, 48) in der Weise zusammenwirken, daß der eine Stempel den oberen Teil des bereits im Aufnehmer (30) befindlichen Etiketts (8) und der andere Stempel den unteren Teil des nachfolgenden Etiketts heraustrennt, welcher untere Teil kurzzeitig das freie Ende des Etikettenstreifens (3) bildet.
    8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Matrize seitlich eines Form-" körperteils angeordnet ist.
    9. Verfahren zur Obergabe eines Etiketts von einer Aufnahmestellung zu einer von der Seite her zugänglichen Seitenfläche einer Tei.l formkammer eines Formkörpers mit
    "25 mindestens zwei relativ zueinander beweglichen Formkörperteilen, dadurch gekennzeichnet, daß man das Etikett von
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    seiner Aufnahmestellung zu der Seitenfläche der Teilformkammer ausschließlich entlang eines gradlinigen Weges bewegt, daß man das Etikett auf einem ersten Abschnitt dieses Weges durch eine erste mechanische Halteeinrichtung gegenüber der Schv/erkraft hält und abstützt, und daß man das Etikett auf einem zweiten Abschnitt dieses Weges aus der ersten mechanischen Halteeinrichtung herauszieht und es dabei mittels einer zweiten Einrichtung so schnell bewegt, daß das Luftvolumen zwischen dem Etikett und der Seitenfläche der Tei1formkammer mit einem ausreichenden Widerstand entweicht, so daß das Etikett gegen die zweite Einrichtung gepreßt und gegenüber der Schwerkraft gehalten wird, bis das Etikett von der genannten Seitenfläche gehalten wird.
    0300A5/0901
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