DE2940906C2 - - Google Patents
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- A61K6/75—Apatite
Description
Die Erfindung geht aus von für Dentalimplantate geeigneten Materialien nach dem Gegenstand
des Anspruchs 1.
Künstlicher Zahnersatz umfaßt künstliche Zahnkronen und Zahnersatzmittel
als Prothesen für entsprechend beschädigte Zahnkronen
sowie Brücken für Prothesen in Fällen, wo ein oder mehrere Zähne
fehlen. Bei der Brückentechnik verwendet man künstliche Zähne,
die mit ein oder zwei Brücken an einem normalen Zahn oder Zähnen
befestigt sind. Diese Brückentechnik besitzt jedoch insofern
einen Nachteil, als der Brückenteil, der auf die Mundschleimhaut
aufgesetzt und nur derart befestigt ist, einen unzureichend
festen Sitz aufweist und daher beim Kauen einem natürlichen Zahn
unterlegen ist. Diese Technik hat insofern auch noch den
Nachteil, daß der natürliche Zahn, der als Stütze verwendet wird,
verletzt wird. Um diese Nachteile auszuschalten, ist deshalb in
jüngster Zeit Implant-Zahnersatz entwickelt worden, bei dem die
untere Konstruktion der Prothese in das lebende Gewebe im Kieferknochen
implantiert wird, und zwar unter das Periost oder in die
Schleimhaut, um eine Stütze, nämlich eine künstliche Zahnwurzel
zu bilden, wobei die obere Struktur des Zahnersatzes mit dieser
Stütze verbunden wird.
Als Materialien für derartige Zahnwurzeln sind bisher metallische
Substanzen wie Kobalt-Chromlegierungen, Titan und Tantal, keramische
Stoffe wie poröse Aluminiumoxyd-Keramik sowie glasähnlicher
Kohlenstoff und ein Verbundstoff aus Polymethylmethacrylat
mit darin eingebrachten Knochenmineralien verwendet
worden. Diese Stoffe besitzen jedoch Nachteile hinsichtlich
der Toxizität für lebendes Gewebe, ungenügende Knochenaffinität,
Störung der Knochenbildung, mangelnde Dauerhaftigkeit sowie
mangelnde mechanische Festigkeit und ähnliches; daher können sie
unbefriedigende Ergebnisse liefern.
Demgegenüber haben in jüngster Zeit biokeramische Materialien
auf der Basis von Apatit zunehmend an Interesse gewonnen, da
diese vom Körper absorbiert und durch neue Knochenmasse ersetzt
werden können, die gute Affinität zu lebendem Gewebe besitzt.
Jedoch haben die Apatitsubstanzen insofern einen Nachteil, als
sie geringere mechanische Festigkeit, insbesondere geringere
Schlagfestigkeit besitzen. Daher haben sich die Untersuchungen
der Verwendung von Apatitsubstanzen als Implantatstoffe auf die
Verbesserung der mechanischen Beständigkeit der Apatitsubstanzen
gerichtet, wobei die ausgezeichnete Knochenaffinität erhalten
blieb. Zum Beispiel ist in der offengelegten japanischen Patentanmeldung
53-75 209 ein Implantatmaterial mit einer Schicht
aus flammgespritztem Apatitpulver, das eine Oberfläche auf einem
keramischen Kern bildete, beschrieben worden. Die flammgespritzte
Schicht dieses Implantatmaterials hat eine rauhe Oberfläche und
kann fest auf einen Knochen mittels Verankerungswirkung aufgebracht
werden, und zwar infolge des Knochenwachstums an der aufgerauhten
Fläche. Aus diesem Grunde wird mit diesem Implantatmaterial
eine ausgezeichnete künstliche Zahnwurzel gebildet, die
aufgrund der Verstärkung des keramischen Materials eine erhöhte
mechanische Widerstandskraft und gute Knochenaffinität aufweist.
Bei der praktischen Verwendung künstlicher Zahnwurzeln sollte
jedoch in Betracht gezogen werden, daß es auch notwendig werden
kann, künstliche Zahnwurzeln, die eingepflanzt wurden, zu ziehen,
wenn irgendwelche Komplikationen auftreten. Daher kann das vorerwähnte
Implantat zur praktischen Verwendung als künstliche
Zahnwurzel ungeeignet sein, weil es eine zu große Affinität
zum Knochen besitzen kann. Bei der Implantations-Technik von
Zahnersatz wird eine künstliche Zahnwurzel in den Kieferknochen
oder ähnliches eingepflanzt, worauf nach 2 oder 3 Monaten der
Zahnersatz mit der implantierten Zahnwurzel verbunden wird.
Sollten nach der Implantation der Wurzel Komplikationen auftreten
wie: Platzverlagerung oder Beschädigung der eingepflanzten
Wurzel, Entzündung des peripheren Gewebes oder ähnliches, ist
es erforderlich, die eingepflanzte Wurzel sofort zu extrahieren.
In solch einem Fall kann es passieren, daß - wenn die künstliche
Zahnwurzel extrem fest auf einen natürlichen Knochen wie den
Kieferknochen aufgebracht worden ist - ein Teil des Knochens
reseziert werden muß, um die eingepflanzte Wurzel zu entfernen,
so daß dem Patienten Schmerz zugefügt oder der natürliche Knochen
beschädigt werden muß.
Aus der DE-OS 25 34 504 ist die Verwendung einer speziellen Form
von Hydroxylapatit, u. a. auch in Kombination mit üblichen Harzen,
als dentale restorative Zusammensetzung (z. B. für Zahnfüllungen)
beschrieben. Außerdem ist dieser Druckschrift zu entnehmen,
daß Zusammensetzungen aus diesem speziellen Hydroxylapatit
und polymerisiertem bzw. polymerisierbarem Bindematerial als
Überzug für Metallimplantate verwendet werden können. Ein Hinweis
darauf, daß derartige Zusammensetzungen als solche für die
Herstellung von künstlichen Zahnwurzeln, insbesondere wieder
entfernbaren Zahnwurzeln, Verwendung finden können, findet sich
dort jedoch nicht.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Material
zur Verfügung zu stellen, das sich zur Verwendung bei der Herstellung
von wieder entfernbaren künstlichen Zahnwurzeln eignet,
weil es zwar eine ausreichende Affinität zum Kieferknochen aufweist,
um eine feste Haftung der Zahnwurzel zu gewährleisten,
das sich aber andererseits nicht so stark mit dem Kieferknochen
verbindet, daß eine spätere Extraktion der Zahnwurzel ohne Beschädigung
des Kieferknochens praktisch unmöglich wird. Auch soll ein Verfahren
zur Herstellung einer wieder entfernbaren künstlichen Zahnwurzel bereitgestellt
werden.
Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände gemäß den Ansprüchen 1 und 3
gelöst. Die Ansprüche 2 und 4 geben jeweils bevorzugte Ausführungsformen
wieder.
Es wurde nun gefunden, daß ein Verbundmaterial sehr gute Ergebnisse liefert,
das man durch Formpressen einer Mischung aus teilchen- oder pulverförmigem
Hydroxylapatit mit einem speziellen Teilchendurchmesser und einem organischen
Grundgefüge erhält, wobei ein bestimmtes Oberflächenverhältnis
der Hydroxylapatitphase zu der organischen Grundsubstanzphase eingehalten
wird. Wenn dieses Verbundmaterial in Kontakt mit dem
Knochen gebracht wird, zeigt es nicht nur hervorragende mechanische
Eigenschaften, sondern auch eine zweckmäßige Fähigkeit
der Koaptation mit dem natürlichen Knochen.
Die Bezeichnung "zweckmäßige Fähigkeit der Koaptation mit einem
natürlichen Knochen" wie sie hier verwendet wird, bedeutet,
daß die implantierte künstliche Zahnwurzel mit einer derart
zweckmäßigen Koaptationskraft aufgebracht wird, die ausreicht,
um das Herausfallen der eingepflanzten Wurzel aus dem lebenden
Gewebe unter normalen Umständen zu verhindern und die praktische
Beanspruchung des endgültigen Zahnersatzes nach der Verbindung
der oberen Struktur mit der implantierten Wurzel auszuhalten.
Die Extraktion der implantierten Wurzel ohne Beschädigung des
natürlichen Knochens bleibt jedoch möglich, wenn Komplikationen
auftreten sollten.
Der verwendete Hydroxylapatit kann mit Hilfe bekannter Verfahren
hergestellt werden. Zum Beispiel kann ein synthetischer Hydroxylapatit
wie in "Ceramics, 10, 7, 461 (1975) beschrieben worden
ist, mit einem trockenen Verfahren hergestellt werden, bei dem
Ca₃(PO₄)₂ mit CaCO₃ im Überschuß in einem dampfhaltigen Luftstrom
bei einer Temperatur von 900-1300°C umgesetzt wird. Es
kann auch ein nasses Verfahren angewendet werden, bei dem eine
wäßrige Lösung von Ca(NO₃)₂ mit einer wäßrigen Lösung von
(NH₄)H₂PO₄ unter NH₄OH-alkalischen Bedingungen umgesetzt wird.
Es kann auch gesinterter Hydroxylapatit eingesetzt werden, den
man durch Sintern des oben beschriebenen, synthetischen Hydroxylapatits
erhält, sowie auch gesinterter Hydroxylapatit, den man
durch Formpressen von synthetischem Hydroxylapatit, der nach einem
bekannten Verfahren hergestellt wurde, erhält, mit nachfolgendem
Sintern des geformten Produktes bei 600-1500°C.
Hydroxylapatit kann auch aus natürlichen Knochen gewonnen werden,
z. B. durch Calcinieren von Rinderknochen bei etwa 800°C, um
die darin enthaltenen organischen Substanzen zu entfernen. Im
Falle der Verwendung eines solchen Hydroxylapatits können jedoch
hinsichtlich der Beschaffung des Ausgangsmaterials Probleme
entstehen. So kann die Einheitlichkeit der Qualität, die Verträglichkeit
mit dem lebenden Körper oder die Geschwindigkeit
der Knochenbildung aufgrund der Anwesenheit noch vorhandener
Verunreinigungen zu wünschen übrig lassen.
Das organische Grundgefüge sollte in einem lebenden Körper
nicht zersetzt werden und das lebende Gewebe nicht schädlich beeinflussen.
Das organische Grundgefüge besteht aus
einem oder mehreren Polymeren, nämlich Bisphenol-A-glycidylmethacrylat-
Polykondensaten, Polymethylmethacrylat, Poly-(2-
hydroxyäthyl)-methacrylat, Polyäthylen, Polysulfon, Polyamid,
Polyester, Polytetrafluoräthylen, Polyvinylidenfluorid und
Polycarbonaten sowie Mischpolymeren von zwei oder mehr Monomeren
der genannten Polymeren.
Die künstliche Zahnwurzel kann durch Mischen eines feinteiligen
oder pulverförmigen Hydroxylapatits mit einem organischen Grundmaterial
hergestellt werden, wobei die Mischung nachfolgend in
bekannter Weise formgepreßt wird. Der Hydroxylapatit besitzt
einen Teilchendurchmesser von nicht mehr als 1000 µm, insbesondere
100-0,01 µm. Es ist wichtig, daß die Hydroxylapatitphase
als diskontinuierliche Phase im Oberflächenbereich der so hergestellten
künstlichen Zahnwurzel verbleibt, um in Kontakt mit
einem Knochen gebracht zu werden. Das Flächenverhältnis von Hydroxylapatitphase
zur Phase der organischen Matrix in dem mit
dem Knochen in Kontakt zu bringenden Oberflächenbereich beträgt
5 : 95 bis 70 : 30, insbesondere 10 : 90 bis 60 : 40. Wenn die Hydroxylapatitphase
eine kontinuierliche Phase ist oder mehr als etwa
70% des Oberflächenbereichs einnimmt, kann die Koaptation der
so hergestellten Zahnwurzel mit dem natürlichen Knochen zu stark
werden, so daß der natürliche Knochen bei etwaiger Extraktion
der implantierten Zahnwurzel beschädigt wird. Wenn andererseits
die Hydroxylapatitphase weniger als etwa 5% des Oberflächenbereichs
einnimmt, kann die eingepflanzte Zahnwurzel aus dem lebenden
Gewebe unter normalen Umständen ausfallen. Vom Gesichtspunkt
der Beständigkeit und der Koaptation mit dem lebenden Gewebe
kann es vorteilhaft sein, wenn das Flächenverhältnis der
Hydroxylapatitphase zur Phase der organischen Matrix im Bereich
von 10 : 90 bis 60 : 40 liegt.
Aus vorgehender Beschreibung geht hervor, daß das besondere Merkmal
der vorliegenden Erfindung darin besteht, daß die hervorragende
Fähigkeit der Koaptation des Hydroxylapatits mit dem Knochen
bei Verwendung des Hydroxylapatits als Material für eine
künstliche Zahnwurzel vorteilhaft geregelt werden kann. Daher
kann das oben beschriebene Verbundmaterial weniger zur Verwendung
als Zahnzement wie z. B. als Dichtungs- oder Füllmittel für
ein Bohrloch oder einen Riß im Zahn geeignet sein; jedoch bringt
es außerordentlich gute Ergebnisse bei der praktischen Verwendung
als wieder entfernbare künstliche Zahnwurzel.
Die vorliegende Erfindung wird durch die folgenden Beispiele
näher beschrieben.
Eine Mischung (pH 11-12) von 158,5 g (1,2 Mol) Diammoniumhydrogenphosphat,
3780 ml destilliertem Wasser und 1420 ml
konzentriertem Ammoniak wurde tropfenweise zu einer gerührten
Mischung von 328 g (2 Mol) Calciumnitrat, 1320 ml destill.
Wasser und 1180 ml konzentriertem Ammoniak über einen Zeitraum
von 30 Minuten zugegeben. Die so erhaltene Suspension wurde
zentrifugiert, um einen Sedimentkuchen zu erhalten. Dieser
Kuchen wurde 24 Stunden bei 100°C getrocknet.
Danach wurde ein Teil des getrockneten Kuchens 3 Stunden lang
in einem elektrischen Ofen auf 500°C erhitzt, um Hydroxylapatitpulver
zu erhalten. Der Rest wurde bei 1250°C 60 Minuten
gesintert, um ein weißes, gesintertes Hydroxylapatitpulver
zu erhalten.
Die Elementaranalyse des nicht gesinterten sowie des gesinterten
Hydroxylapatits zeigte, daß ein Verhältnis von Ca/P
von 1,66 vorlag; die Röntgendiffraktion zeigte, daß diese
von hoher Reinheit waren.
Die so erhaltenen Hydroxylapatite wurden gemahlen und als
Ausgangsmaterial für folgendes Beispiel verwendet.
Ein gesintertes Hydroxylapatitpulver mit einem Teilchendurchmesser
von 10-70 µm wurde mit einer Bisphenol-A-glycidyl-
methacrylat/Methylmethacrylat-Mischung (Gewichts-Verhältnis
6/4) und einem Volumenverhältnis von 1 : 1 (errechnet nach
spezifischem Gewicht) vermischt. Nach Zugabe von 0,05 Gew.-%
Benzoylperoxid als Polymerisationsinitiator wurde die Mischung
mit einem Rührer einheitlich vermischt. Danach wurde die Mischung
in ein Glasrohr mit einem Innendurchmesser von 5 mm gegeben
und nach dem Entschäumen 2 Stunden lang einer Polymerisationsreaktion
bei einer Temperatur von 80°C unterworfen. Auf
diese Weise erhielt man die Hydroxylapatitzusammensetzung der
Probe 1.
Das Verfahren nach Beispiel 2 wurde wiederholt mit der Ausnahme,
daß ein gesinterter Hydroxylapatit mit einem Teilchendurchmesser
von 100-500 µm verwendet wurde und anstelle
von Methylmethacrylat 2-Hydroxyäthylmethacrylat verwendet
wurde. So wurde die Hydroxylapatit-Zusammensetzung der Probe
2 hergestellt.
Das Verfahren nach Beispiel 2 wurde wiederholt, wobei jedoch
ein gesinterter Hydroxylapatit und Bisphenol-A-glycidylmethacrylat/
Methylmethacrylat (Gewichtsverhältnis 6/4) in
einem Volumenverhältnis von 3 : 7 verwendet wurde. Man erhielt
die Hydroxylapatit-Zusammensetzung der Probe 3.
Ein gesintertes Hydroxylapatitpulver mit einem durchschnittlichen
Teilchendurchmesser von 20 µm und feinteiliges
Polyäthylen von hoher Dichte wurden in einem Volumenverhältnis
von 1 : 6 mit einem Henschel-Mischer einheitlich vermischt
und die Mischung wurde formgepreßt, um eine Hydroxylapatit-
Zusammensetzung der Probe 4 zu erhalten.
Ein gesintertes Hydroxylapatitpulver mit einem Teilchendurchmesser
von 30-70 µm und Methylmethacrylat wurden in
einem Volumenverhältnis von 1 : 1 vermischt. Danach wurden
0,05 Gew.-% Benzoylperoxid als Polymerisationsinitiator
zugegeben und die Mischung gleichmäßig vermischt. Die
Mischung wurde entschäumt, in ein Glasrohr mit einem Innendurchmesser
von 5 mm gegeben und 2 Stunden bei 80°C erhitzt,
um eine Hydroxylapatit-Zusammensetzung der Probe 5
zu erhalten.
Ein gesintertes Hydroxylapatitpulver mit einem Teilchendurchmesser
von 30-70 µm wurde mit feinteiligem
Polysulfon bzw. feinteiligem Polytetrafluoräthylen in
einem Volumenverhältnis von 1 : 3 gleichmäßig vermischt und
diese Mischung wurde formgepreßt. So erhielt man die Hydroxylapatit-
Zusammensetzung der Proben 6 bzw. 7.
Ein nicht-gesintertes Hydroxylapatitpulver mit einem durchschnittlichen
Teilchendurchmesser von 50 µm wurde mit feinteiligem
6,6-Nylonmaterial in einem Volumenverhältnis von
1 : 3 gleichmäßig vermischt und die Mischung wurde formgepreßt,
um eine Hydroxylapatit-Zusammensetzung der Probe 8 zu erhalten.
Das Verfahren nach Beispiel 2 wurde wiederholt, mit der Ausnahme,
daß ein gesintertes Hydroxylapatitpulver und Bisphenol-
A-glycidylmethacrylat/Methylmethacrylat (Gewichtsverhältnis
6/4) in einem Volumenverhältnis von 3 : 97 vermischt wurde.
Man erhielt die Hydroxylapatit-Zusammensetzung der Probe 9.
Das Verfahren nach Beispiel 2 wurde wiederholt, mit der Ausnahme,
daß ein gesintertes Hydroxylapatitpulver und Bisphenol-
A-glycidylmethacrylat/Methylmethacrylat (Gewichtsverhältnis
6/4) in einem Volumenverhältnis von 3 : 1 vermischt wurde.
Man erhielt die Hydroxylapatit-Zusammensetzung der Probe 10.
Eine Hydroxylapatit-Zusammensetzung (Probe 11) wurde in
gleicher Weise wie nach Beispiel 2 hergestellt, mit der Ausnahme,
daß ein Glasrohr mit einem Innendurchmesser von
4 mm verwendet wurde.
Ein gesinterter Hydroxylapatit mit einer Porosität von 65%
wurde mit einer Mischung von Bisphenol-A-glycidylmethacrylat/
Methylmethacrylat (Gewichtsverhältnis 6/4) unter vermindertem
Druck imprägniert, wobei die Mischung 0,05 Gew.-% Benzoylperoxid
enthielt. Der imprägnierte Hydroxylapatit wurde 2
Stunden auf 80°C erhitzt, um eine Hydroxylapatit-Zusammensetzung
der Probe 12 zu erhalten.
Die Zusammensetzungen, die man nach Beispielen 2-10 und Beispiel
12 erhielt, wurden jeweils auf einen Durchmesser von 4 mm und
eine Länge von 10 mm gebracht, während die Zusammensetzung nach
Beispiel 11 auf eine Länge von 10 mm gebracht wurde. Diese Proben
wurden chirurgisch in den Oberschenkelknochen eines erwachsenen
Hundes implantiert. Nach 6 Monaten wurde der Oberschenkelknochen,
der alle Proben enthielt, entfernt und jedes Knochenstück
einem Test unterzogen, indem die Koaptation mit dem Knochen
bewertet wurde. Die Flächenverhältnisse von Hydroxylapatitphase
zur Phase der organischen Matrix in den jeweiligen Proben
wurde vor der Implantation bestimmt und in nachfolgender Tabelle
I festgehalten, in der auch die Ergebnisse der oben erwähnten
Koaptationsversuche und die Ergebnisse eines Schlagfestigkeitsversuchs
aufgezeigt werden.
Die Flächenverhältnisse wurden durch Mikrophotographie der Oberflächen
der jeweiligen Proben bestimmt. Die Koaptationstests
wurden durchgeführt, indem jedes Stück des Oberschenkelknochens
auf eine Platte eines "Instron"-Testers gelegt wurde, wobei man
langsam mit einer Geschwindigkeit von 1 cm/Minute in axialer
Richtung der implantierten Probe belastete.
Aus den vorstehenden Ergebnissen geht klar hervor, daß die
künstliche Zahnwurzel eine zweckmäßige
Affinität zum Knochen und hohe mechanische Festigkeit
aufweist.
Probe 1 und Probe 9 wurden jeweils in 2 Stäbe mit einem
Durchmesser von 3,5 mm und einer Länge von 10 mm geschnitten.
Die Stäbe wurden in Bohrlöcher implantiert, die in den
Kieferknochen eines erwachsenen Hundes unmittelbar nach der
Extraktion von Zähnen gebohrt worden waren. Die Stäbe aus der
Probe 9 wurden beide in normalen Zustand nach einem Monat
abgestoßen, während die Stäbe aus Probe 1 sogar nach 6 Monaten
noch hielten. Einer der Stäbe aus Probe 1 konnte leicht
mit der üblichen Zahnextraktionstechnik entfernt werden,
ohne den Kieferknochen zu beschädigen. Der Kieferknochen, der
den anderen Stab aus Probe 1 enthielt, wurde nach einem
Jahr herausgeschnitten und Untersuchungen mit einem Lichtmikroskop
und Röntgenphotographie unterzogen. Es zeigte sich,
daß der implantierte Teil geheilt war und sich ein neuer
Knochen in dem Zwischenraum zwischen dem eingepflanzten Stab
und dem Kieferknochen gebildet hatte. Probleme wie Entzündung,
Fremdkörperreaktion und dergleichen wurden nicht beobachtet.
Claims (4)
1. Verwendung von für Dentalimplantate geeigneten Materialien
aus feinteiligem, synthetischem Hydroxylapatit, der gebrannt
und/oder gesintert sein kann, oder Mischungen solcher Hydroxylapatitmaterialien
mit einer Teilchengröße von nicht mehr
als 1000 µm, die als gleichmäßige Dispersion in einer organischen
Matrix aus Bisphenol-A-Glycidyl-methacrylat-Polykondensat,
Polymethylmethacrylat, Poly-(2-hydroxyäthyl)-methacrylat,
Polyäthylen, Polysulfon, Polyamid, Polyester, Polytetrafluoräthylen,
Polyvinylidenfluorid, Polycarbonat und/oder Mischpolymeren
von zwei oder mehr Monomeren der genannten Polymeren
vorliegen, zur Herstellung von wieder entfernbaren, künstlichen
Zahnwurzeln, wobei zur Steuerung der Affinität zwischen
Zahnwurzel und Kieferknochen das Flächenverhältnis von Hydroxylapatitphase
zur Phase der organischen Matrix an den Oberflächen,
die mit dem Kieferknochen in Berührung kommen, zu
5 : 95 bis 70 : 30 gewählt wird.
2. Verwendung nach Anspruch 1, wobei das Flächenverhältnis von
Hydroxylapatitphase zur Phase der organischen Matrix an den
Zahnwurzeloberflächen, die mit dem Kieferknochen in Berührung
kommen, 10 : 90 bis 60 : 40 beträgt.
3. Verfahren zur Herstellung einer wieder entfernbaren künstlichen
Zahnwurzel durch Herstellung einer gleichmäßigen Dispersion
von feinteiligem, synthetischem Hydroxylapatit, der gebrannt
und/oder gesintert sein kann, oder Mischungen solcher
Hydroxylapatitmaterialien mit einer Teilchengröße von nicht
mehr als 1000 µm in einer organischen Matrix aus Bisphenol-
A-Glycidylmethacrylat-Polykondensat, Polymethylmethacrylat,
Poly-(2-hydroxyäthyl)-methacrylat, Polyäthylen, Polysulfon,
Polyamid, Polyester, Polytetrafluoräthylen, Polyvinylidenfluorid,
Polycarbonat und/oder Mischpolymeren von zwei oder
mehr Monomeren der genannten Polymeren, wobei das Oberflächenverhältnis
von Hydroxylapatitphase zur Phase der organischen
Matrix von 5 : 95 bis 70 : 30 beträgt,
anschließendes Formpressen und formende Oberflächenbearbeitung.
4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei das Oberflächenverhältnis
von Hydroxylapatitphase zur Phase der organischen Matrix von
10 : 90 bis 60 : 40 beträgt.
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