DE2919111A1 - Schlauchklemme zur regulierung des durchflusses in schlaeuchen - Google Patents

Schlauchklemme zur regulierung des durchflusses in schlaeuchen

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DE2919111A1
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DE19792919111
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Andrew John Muetterties
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Abbott Laboratories
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Abbott Laboratories
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M39/00Tubes, tube connectors, tube couplings, valves, access sites or the like, specially adapted for medical use
    • A61M39/22Valves or arrangement of valves
    • A61M39/28Clamping means for squeezing flexible tubes, e.g. roller clamps
    • A61M39/286Wedge clamps, e.g. roller clamps with inclined guides
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    • Y10T24/00Buckles, buttons, clasps, etc.
    • Y10T24/39Cord and rope holders
    • Y10T24/3993Ball or roller

Description

DR.-ING. WALTER ABITZ DR. DIETER F. MORF DIPL.-PHYS. M. GRITSCHNEDER
Patentanwälte
Munchei.,
11. Mai 1979
Postanschrift / Postal Address Postfach 8ΘΟ1Ο9, 8000 München 8β
Pienzenauerstr&ße 28
Telefon 98 32 S3
Telegramme: Chemlndus München
Telex: (O)S 23992
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ABBOTT LABORATORIES North Chicago, 111. 60064, V. St. A.
Schlauchklemme zur Regulierung des Durchflusses in Schläuchen
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Die Erfindung bezieht sich auf einen verbesserten Durchflußregler zum genauen Regulieren des Fluiddurchflusses durch einen Abschnitt eines biegsamen Schlauchs zur Infusionstherapie. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Klemme und ein Durchflußregelorgän zum Einmalgebrauch mit einem zylindrischen Bauteil, das eine gesteuerte Kraft auf einen Schlauchabschnitt ausübt, wobei das zylindrische Bauteil leicht in den Klemmkörper eingeführt werden kann, in diesem aber unverlierbar so gehalten wird, daß ein unbeabsichtigtes Entfernen des zylindrischen Körpers nur mit größten Schwierigkeiten erfolgen könnte.
Klemmvorrichtungen oder Durchflußregulierungsvorrichtungen der hier in Frage kommenden Art sind in den US-Patentschriften 3 685 787, 3 802 463, 3 893 468 und 3 918 675 beschrieben. In den US-Patentschriften 3 685 787 und 3 802 463 sind an einem Klemmkörper offene Enden vorgesehen, durch die sowohl der Schlauch geführt als auch eine Klemmrolle mit Zapfen eingesetzt werden kann, die über eine Schrägfläche und auf eine Führungsbahn laufen. Aber wenn die Rolle auch eine so große Druckkraft auf den Schlauch ausübt, daß sie nur noch gegen einen Widerstand bewegt werden kann, läßt sie sich doch versehentlich dazu bringen, rückwärts von der Schrägfläche wieder herunterzulaufen; dabei kann die Rolle selbst sich bewegen oder sie kann indirekt durch Zug an dem Schlauch in Richtung auf das offene Ende der Klemme in Bewegung gesetzt werden. Eine solche Wirkung ist offensichtlich nachteilig. Nach den US-Patentschriften 3 893 und 3918 675 sind Anschlagorgane längs der Bahn der Rolle angeordnet, so daß eine Verlagerung der Rolle verhindert wird. Diese Anschlagorgane können aber zu Schwierigkeiten beim Einführen der Rolle in den Klemmkörper führen, denn
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die Rolle muß an diesen Anschlagorganen vorbei hineingedrückt werden, wozu erheblich Kraftaufwand nötig sein kann; dazu kommt die Schwierigkeit, daß die Anschlagorgane, wenn sie nicht genügend groß sind, leicht abgebrochen werden oder ihren Zweck nicht erfüllen können, so daß die Zapfen der Rolle um oder über sie hinweg laufen können.
Bei der verbesserten Schlauchklemme zur Regulierung des Durchflusses in Schläuchen gemäß der Erfindung ist vorteilhafterweise ein drehbares Bauteil vorgesehen, das im Inneren eines Klemmkörpers leicht eingestellt und in ihm auch dann sicher festgehalten werden kann, wenn sehr hohe Kräfte auf den Schlauch oder auf das drehbare Bauteil ausgeübt werden. Als weitere Vorteile sind anzusehen: eine Klemme mit einer einrastenden Rolle; die Klemme ist einfach herzustellen« aber sehr haltbar; sie ist zum Einmalgebrauch bestimmt und kann den Durchfluß in einer biegsamen Schlauchleitung genau regulieren.
Die erwähnten Vorteile werden bei gleichzeitiger Vermeidung der Nachteile bekannter Vorrichtungen erzielt, indem an der erfindungsgemäßen Schlauchklemme zur Regulierung des Durchflusses in Schläuchen ein Klemmkörper eine Auflagefläche für ein Stück biegsamer Schlauchleitung bildet und einander gegenüberstehende Wände von der Auflagefläche ausgehen und Führungsflächen in den Wänden bilden. Die Führungsflächen sind von der Auflagefläche um eine vorgegebene Strecke entfernt und verlaufen praktisch in der Längsachse des1 Klemmkörpers. Abschlußwände verbinden die einander gegenüberstehenden Wände und bilden einen offenen, schlitzartigen Abschnitt, so daß die Wände sich nach aussen biegen lassen. Ferner ist in dem Klemmkörper ein offener Einschubabschnitt für den Schlauch vorgesehen; der Einschubabschnitt liegt
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zwischen den einander gegenüberliegenden Wänden und der einen Abschlußwand. In dem Einschubabschnitt verläuft ein Bodenabschnitt, der Abstand von einem Ende der Auflagefläche hat, wobei der Bodenabschnitt von den Führungsflächen einen grösseren Abstand hat als die Auflagefläche. Ein drehbares Bauteil mit Zapfen ist zwischen den Führungsflächen angeordnet und wird unverlierbar von diesen gehalten, wobei die Führungsflächen eine ununterbrochene Führungsbahn für die Zapfen bieten. Bei einer Ausführung befindet sich eine Abschlußwand neben dem offenen Einschubabschnitt und dient als Anschlagfläche für das drehbare Bauteil. Bei einer bevorzugten Ausführungsform verlaufen die Schrägflächen durch, den Einschubabschnitt und fallen auf ein Stück ihrer Länge mit den Führungsflächen zusammen. Bei einer weiteren Ausführungsform weist ein offener Schlitz zwischen den beiden Wänden gegenüber der Auflagefläche des Klemmkörpers biegsame Abschnitte auf, durch die hindurch die Zapfen in den Klemmkörper gesetzt werden können.
Die Erfindung wird nachstehend in zwei Ausführungsformen anhand der Zeichnungen beschrieben, die folgendes darstellens
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Regulierschlauchklerame in Verbindung mit einer Einrichtung für die Infusionstherapie ;
Fig. 2 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Schlauchklemme von dem einen Ende aus, zur Darstellung des Einschubabschnitts für Klemmrolle und Schlauchι
Fig. 3 einen Vertikalschnitt längs der Linie 3-3 in. Fig.
Fig. 4 einen Horizontalschnitt längs der Linie 4-4 ia Fig. 3}
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Fig. 5 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform, wobei die Klemmrolle noch nicht in den Klemmkörper eingesetzt ist;
Fig. 6 eine mit Fig. 2 vergleichbare Ansicht mit einem Blick auf das Ende der abgeänderten Ausfuhrungsform nach Fig. 5;
Fig. 7 einen Vertikalschnitt längs der Linie 7-7 in Fig. 6;
Fig. 8 einen Vertikalschnitt längs der Linie 8-8 in Fig. 7.
In Fig. 1 ist die Durchflußreguliervorrichtung nach der Erfindung insgesamt mit 10 bezeichnet; sie wird in Verbindung mit einer Einrichtung zur künstlichen Ernährung benutzt t die aus einem Behälter 11 und einer Tropfenkammer 12 besteht, die mit einer Injektionsnadel über ein Schlauchstück 15 verbunden ist, das an das Nadelanschlußstück führt.
Gemäß Fig. 2 bis 4 umfaßt die verbesserte Durchflußreguliervorrichtung 10 einen Klemmkörper 20 mit einer starren Auflage- und Klemmfläche 21 für den Schlauch 15. Von der Auflagefläche 21 gehen zwei einander gegenüberstehende Wände 22 bzw. 23 aus, in denen jeweils Führungsflächen 24 bzw. 25 vorgesehen sind. Die einander gegenüberstehenden Wände werden durch Abschlußwände oder -rippen 26, 27 miteinander verbunden, wobei die Abschlußwand 26 in Verbindung mit den einander gegenüberstehenden Wänden 22 und 23 einen offenen Einschubabschnitt 29 bilden, durch den hindurch ein drehbares Bauteil 33, das vorzugsweise die Form einer Rolle hat, sowie ein Schlauch 15 in den Klemmkörper eingeführt werden. Ein Bodenteil 31 des offenen Einschubabschnitts hat von den Führungsflächen 24 und 25 einen Abstand, der größer ist als der Abstand der Auflagefläche 21 von diesen Flächen.
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Aus dem drehbaren Bauteil 33 stehen nach entgegengesetzten Richtungen Zapfen 34 und 35 vor, die in geschlossenen Führungsbahnen 40 bzw. 39 zwischen den einander gegenüberstehenden Wänden 22 und 23 laufen, an denen die Führungsflächen 24 bzw. 25 ausgebildet sind.
Am deutlichsten ist in den Fig. 3 und 4 zu erkennen, daß eine insgesamt mit 44 bezeichnete Schrägfläche in dem Einschubabschnitt 29 vorgesehen ist und von dem einen Ende der Wände 22 und 23 ausgeht. Zu der Schrägfläche gehören zwei. Aufstiegsabschnitte 45 und 46, die aus den einander gegenüberstehenden Wänden vorspringen und Bahnteile darstellen, die an den Wänden 22 und 23 enden. Die Aufstiegsabschnitte 45 und 46 haben die Form von Segmenten 47 und 48, die parallel zu den Führungsflächen 24 und 25 verlaufen, aber von diesen Abstand haben und durch schräge Segmente 49 und 50 mit ihnen verbunden sind. Man erkennt, daß die Führungsflächen 24 und 25 Fortsätze 28 und 30 besitzen, die in den Einschubabschnitt 29 neben die schrägen Segmente 49 und 50 und einen Teil der parallellaufenden Segmente 47 und 48 hineinführen. Die einander gegenüberstehenden Wände 22 und 23 werden zwar durch die Abschlußwände 26 und 27 verbunden, sie stehen aber sonst im Abstand einander gegenüber und halten eine Öffnung frei, so daß ein Abschnitt des drehbaren Bauteils 33 zwischen sie treten kann; im übrigen liegt das drehbare Bauteil 33 ausserhalb dieses Bereichs, wie die Ziffer 132 in der Ausführungsform 110 in Fig. 5 andeutet.
Die Fig. 5 bis 8 geben eine abgewandelte Ausführung der verbesserten Durchflußreguliervorrichtung wieder, wobei die aus der Vorrichtung 10 bekannten Bauteile mit einer gegenüber den Teilen aus der Vorrichtung 10 um 100 erhöhten Bezugszahl gekennzeichnet sind. Der Hauptunterschied zwischen
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den Durchflußreguliervorrichtungen 10 und 110 besteht darin» daß als Mittel zum Einsetzen der Rolle 133 in den Klemmkörper anstelle der Schrägfläche 44 verbiegbare Abschnitte 151 und 152 längs eines offenen Schlitzes 132 zwischen den einander gegenüberliegenden Wänden 122 und 123 und den Abschlußwänden 126 und 127 vorgesehen sind. Die verbiegbaren Abschnitte sind als abgeschrägte Flächen 154 und 153 ausgeführt, wodurch die Wandstärke sich verringert, damit die Wände 122 und 123 sich in diesem Zwischenbereich leicht verbiegen lassen, so daß die Zapfen und 135 durch Auswärtsbiegen der Wandabschnitte eingeschoben werden können. Dadurch können die Zapfen in die Führungsbahnen 139 und 140 eintreten, in denen sie gehalten werden. Die Abschrägungen an den Flächen erfolgen vorzugsweise unter einem Winkel von 45° gegenüber der Horizontalebene des Klemmkörpers.
Zur weiteren Verdeutlichung der Vorteile, die die verbesserte Durchflußreguliervorrichtung mit den Klemmvorrichtungen IO und 110 bietet, soll nachstehend die Arbeitsweise der Vorrichtung beschrieben werden. Bei der Vorrichtung ist die Rolle 33 zunächst nicht in den Klemmkörper 2O eingesetzt und befindet sich ausserhalb dieses Körpers· Der Schlauch 15 wird eingeführt durch den Einschubabschnitt: 29, auf den Boden 31 und die Auflagefläche 21 gelegt, bis er den Klemmkörper vollständig durchzieht und wieder aus ihm hinaustritt. Dann wird die Rolle 33 über den Schlauch gehalten und ebenfalls durch den Einschubabschnitt 29 eingeführt, wobei die von dem Boden 31 Abstand haltende Abschlußrippe 26 den Eintritt ermöglicht und die Zapfen 34 und 35 auf den parallelliegenden Segmenten 47 und 48 der Schrägfläche 44 aufliegen. Beim Vorschieben der Rolle nach innen laufen die Zapfen die schrägen Segmente 49 und 50 hinauf, bis sie schließlich die Führungsflächen 24 und 25 erreichen;
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man erkennt das am besten aus Fig. 4. Wenn die Zapfen die Führungsflächen 24 und 25 erreicht haben, bleiben sie in Kontakt mit ihnen, und beim Weiterbewegen der Rolle in den Einschubabschnitt 29 oder an die Abschlußwand 26 laufen sie nicht die schrägen Segmente 49, 50 abwärts, sondern halten Kontakt mit den führenden Fortsätzen 28 und 30 der Führungsflächen 24 und 25. Das wird erreicht durch eine so große Bemessung der Zapfen 34 und 35, daß sie sich seitlich bis an die Fortsätze 28 und 30 erstrecken, wenn sie an den schrägen Segmenten 49 und 50 liegen. Auf diese Weise bleibt die Rolle in dem Klemmkörper gefangen, weil jede Bewegung in Richtung auf den Einschubabschnitt eine Berührung der Rolle mit der Anschlagfläche 37 der Wand 26 hervorruft; am anderen Ende berühren die Zapfen und 35 das Ende der Führungsbahnen 39, 40 oder die Abschlußwand 27. Wenn die Rolle 33 in den Klemmkörper 20 eingesetzt ist, zeigt die verbesserte Durchflußreguliervorrichtung 10 eine Klemmwirkung, die mit der in der US-Patentschrift 3 685 787 beschriebenen vergleichbar ist, ebenfalls vergleichbar mit anderen Rollenklemmvorrichtungen, bei denen das weitere Zusammendrücken des Schlauchs durch eine Rolle bewirkt wird, die an einer Auflagefläche oder Klemmflache eines Klemmkörpers anliegt.
Die Arbeitsweise der verbesserten Durchflußreguliervorrichtung 110 unterscheidet sich von derjenigen der Vorrichtung 10 nur insoweit als die Belastung der Rolle 133 nicht von dem offenen Einschubabschnitt 129 her erfolgt, sondern aus dem Bereich zwischen den einander gegenüberstehenden Wänden. 122 und 123 und durch den der Auflagefläche 121 gegenüberliegenden Schlitz 132. Das Einsetzen der Rolle in den Klemmkörper erfolgt durch Abwärtsdrücken der Zapfen 134 und 135 über die abgeschrägten Flächen 154 und 153, wobei die einander gegenüberstehenden Wände 122 und 123 gespreizt werden, bis die Zapfen in die Führungsbahnen 139 und 14O
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gesprungen sind (vgl. Flg. 8). Wenn die Zapfen diese Lage eingenommen haben, wird die Rolle unverlierbar in dem Klemmkörper gehalten und kann sich frei längs der- Führungsflächen bewegen, bis entweder die Rolle die Anschlagfläche 137 an dem einen Ende berührt oder die Zapfen auf der anderen Seite am Ende der abgeschlossenen Führungsbahnen 139 und 140 oder an der Wand 127 ankommen. Wenn der Schlauch auf die Auflagefläche 121 gelegt ist, werden die Zapfen von den Führungsflächen 124 und 125 beeinflußt und laufen an den oberen Führungsbahnen 140 und 139. Dasselbe gilt für die Rolle und die Lage der Zapfen 34 und 35 in den Bahnen 40 und 39, wenn ein Schlauch eingelegt ist.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung ist die Verwendung eines Klemmkörpers mit einander gegenüberstehenden Wänden (z.B. 22 und 23 oder 122 und 123) , die an ihren Enden starr miteinander verbunden sind, beispielsweise mit Abschlußwänden 26 und 27 oder 126 und 127, aber doch ausreichend Federwirkung zeigen, so daß sie durch Andrücken mit den Zapfen der Rollen 33 und 133 gespreizt werden können. Hinsichtlich Vorrichtung 10 ist aus Fig. 4 zu entnehmen, daß das schräge Segment 49 und der Fortsatz 28 ebenso wie das schräge Segment 50 und der Fortsatz 30 zusammen jeweils die gleiche Breite haben wie die Führungsflächen 24 und 25. Man sieht ferner, daß die Zapfen 34 und 35 ein Stück weit aus der Rolle vorstehen, so daß sie in Breitenrichtung über die schrägen Segmente 49 und 50 hinausragen. Wenn daher der Klemmkörper über die Schrägfläche 44 die Rolle aufnehmen soll, so berühren die Enden der Zapfen 34 und 35 seitlich die einander gegenüberliegenden Wände 22 und 23 in dem Bereich an den parallelen Segmenten 47 und 48 und den schrägen Segmenten 49 und 50, wie durch die Bezugszahl 41 angedeutet, um eine geringfügige Auswärtsbewegung der Wände herbeizuführen, die es den Zapfen erlaubt, über die schrägen Segmente 49 und 50 zu laufen, bis sie schließlich die Führungs-
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flächen 24 und 25 erreicht haben. Nach dem Erreichen der Führungsflächen 24 und 25 berühren die Zapfen 34 und 35 die Segmente 49 und 50 nicht, weil die Wände 22 und 23 sich zurück nach innen bewegt haben und die Zapfen 34 und 35 auf ihrer Oberseite und auf den Fortsätzen 28 und 30 laufen lassen. Nach Fig. 5 wird eine Auswärtsverbiegung der einander gegenüberstehenden Wände herbeigeführt, wenn die Zapfen 134 und 135 über die abgeschrägten Flächen 154 und 153 nach unten gedrückt werden und die einander gegenüberstehenden Wände geringfügig spreizen, so daß die Zapfen in die Führungsbahnen 140 und 139 einspringen können. Wie Fig. 8 erkennen läßt, sind die Zapfen 134 und 135 in Breitenrichtung größer als der Schlitz 132, der zwischen den Enden der abgeschrägten Flächen 153 und 154 ausgebildet ist. -
Zwar ist die Einrichtung, mit der die Rolle in dem Klemmkörper unverlierbar gehaltert wird, wie auch das Vorgehen beim Einsetzen in den Klemmkörper an dem Beispiel einer Klemmrolle dargestellt worden, bei der die Rolle parallel zu der Klemmfläche verläuft (wie in der US-Patentschrift 3 685 787 beschrieben), natürlich lassen sich aber die Merkmale der unverlierbaren Halterung und des Eindrückens auch an anderen Arten von Rollenklemmen verwirklichen, die Führungsmittel oder Bahnen aufweisen und die den Klemmboden schneiden könnten. Die einander gegenüberstehenden Wände müssen, wie bereits erwähnt, so ausgebildet sein, daß sie etwas steif sind, um eine kontrollierte Klemmwirkung zwischen der Rolle und dem Schlauch herbeizuführen, gleichzeitig aber eine gewisse Biegsamkeit aufweisen, damit die Rolle in den Klemmkörper eintreten kann. Aus diesem Grunde werden die einander gegenüberstehenden Wände wie auch die Klemmfläche und die Abschlußwände aus halbstarrem Kunststoff hergestellt, vorzugsweise aus Acrylnitril-Butadien-Styrol-
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Mischpolymerisat (ABS). Man könnte aber auch Nylon oder Methylmethacrylat oder andere Kunstharze verwenden.
Die Erfindung zeigt somit ein verbessertes Durchflußreguliergerät, bei dem eine Klemmrolle leicht eingesetzt werden kann, die aber während der Benutzung der Schlauchklemme unverlierbar in der Klemme gehalten wird. Die verbesserte Durchflußregulierungsvorrichtung zeigt einen einfachen Aufbau, zu der keine aufwendigen oder besonders genauen Spritzverfahren eingesetzt zu werden brauchen. Gleichzeitig werden die Rollen jeweils unverlierbar in den Klemmkörpern gehalten, so daß sogar absichtlich auf den Schlauch ausgeübte Kräfte, etwa ein Ziehen an dem Schlauch oder übermässige Krafteinwirkung auf das Rollenteil in Richtung auf eines der beiden Enden des Klemmkörpers, nicht zum Heraustreten der Rolle führen kann.
Ende der Beschreibung.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche s
    Schlauchklemme aur Regulierung des Durchflusses in Schläuchen, gekennzeichnet durch
    einen Klemmkörper (20), in dem eine Auflagefläche (21) für einen biegsamen ^chlauchabschnitt. ClS) vorgesehen ist, welcher Klemmkörper* eine Längsachse, besitztf einander gegenüberstehende Wände C22, 23), die von der .'Auflagefläche (21) ausgehen- und in denen Führungsflächen (24, 25) ausgebildet sind,-wobei die Führungsfläefaea (24 f *2-5> vorder Auflagefläche (21) einen vorbestimmten Abstand haben «nd praktisch in Richtung der genannten Längsachse verlaufenι
    ÄbsclsluSwände (26 1 27} s die die einaader gegenüberste— iienden Wände miteinander■■ verbinden vsia einen Ästanä zwischen ihnen aufrechterhalten? so daß ei»-Offener Mssohnitt zwischen ihnen, verbleibt, der eine AuswSrtsverbiegung der. Wände (22, 23) zuläßts
    ©inen in dem. Klemmkörper (20) definierten offeaen E±aschubabschnitt (29) für den Schlaucht (15), welcher EIasehubabschnitt sich zwischen den einander gegenüber-= stehenden Wänden (22, "23) und einer der Äbschlußwände (26, 27) erstreckt und einen Bodenabschnitt (31) umfaßt, der Abstand von einem lade der Auflagefläche C21J tnaibf
    ORIGINAL INSPECTED
    wobei der Bodenabschnitt (31) einen grösseren Abstand von den Führungsflächen (24, 25) hat als die Auflagefläche (21) und die Führungsflächen (24, 25) mit Abstand längs eines Hauptteils der Auflagefläche (21) und mindestens eines Teils des Einschubabschnitts (29) verlaufen? und durch
    ein drehbares Bauteil (33) mit Zapfen (34, 35), die so angeordnet sind, daß sie an der Führungsfläche entlang unverlierbar geführt und gedreht werden, wobei die Führungsflächen eine nicht unterbrochene Bahn für die Zapfen (34, 35) darstellen und die neben dem offenen Einschubabschnitt (29) befindliche Äbechlußwand {26) ,eine Anschlagfläche (37) für das drehbare* Pauteil jßt) aufweist, was alles zur Folge hat, ciaß das drehbare Bauteil (33) in den Klemmkörper (20) du»eh Auswärtsbiegen der Winde (22, 23) in die Führunggflachen (24, 25) eingesetzt werden kann und darin auch dann gehalten wird, wenn es sich neben dem offenen Einschubabschnitt (29) befindet.
    2. Schlauchklemme nach Anspruch lr dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsflächen (24, 25) als wandumscitlcäsene Führungsbahnen {39, 40} ausgeführt sind.
    3» Schlauchklemme nach Äasprach 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschl*a3wand an dem Einschubabschnitt (29) als insgesamt dünne Rippe (26) gegenüber den Bodenabschnitt
    (31) ausgebildet ist.
    4. SeiilaiäcfakieiBme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, öaß der Klemmkörper (20) mindestens einer* Kanal an der Auflagefläche C21} aufweist®
    . *
    5i Schlauchklemme nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch
    Schrägflächen (44), die von dem einen Ende der einander gegenüberliegenden Wände (22, 23) durch den offenen Einschubabschnitt (29) verlaufen und zwischen ihren Enden in die Führungsflächen (24, 25) übergehen.
    6. Schlauchklemme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägflächen (44) durch zwei einander gegenüberliegend verlaufende Aufstiegsabschnitte (45, 46)
    definiert werden.
    Schlauchklemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet^ daß die Rippe in der Nachbarschaft des offenen Einschubabschnitts (29) genügend weit entfernt ist von dem
    Boden (31) des Einschubabschnitts» um das drehbare Bauteil (33) in den Klemmkörper (20) eintrete« lassen su
    können, und gegenüber den Führungsflächen C24, 25) neben dem Einschubabschnitt (29) so positioniert ist, daß eine Anschlagfläche (37) für das drehbare Bauteil (33) entsteht.
    8. Schlauchklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet t daß die einander gegenüberstehenden Wände einen verbiegbaren Abschnitt neben dem offenen Abschnitt bilden„ um der Bewegung und dem Eintritt des drehbaren Bauteils zwischen die Wände Widerstand entgegenzusetzen»
    9. Schlauchklemme nach'Anspruch BB dadurch gekennzeichnet., daß der verbiegbare Abschnitt als abgeschrägte Fläche
    C153, 154) ausgeführt ist.
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    10. Schlauchklemme nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschrägung etwa 45° gegenüber der Hori zontalebene des Klemmkörpers (21) beträgt.
    11. Zum Einmalgebrauch bestimmte Schlauchklemme zur Regulierung des Durchflusses durch ein Schlauchstück, das Bestandteil einer intravenösen Infusionseinrichtung ist, gekennzeichnet durch:
    einen Klemmkörper r in dem eine starre Auflagefläche für einen biegsamen Schlauchabschnitt vorgesehen ist, welcher Klemmkörper eine Längsachse besitzt; einander gegenüberstehende, halbflexible Wände, die von der Auflagefläche ausgehen und in den Wänden ausgebildete Führungsflächen definieren, wobei die Führungsflächen von der Auflagefläche einen vorbestimmten Abstand haben und praktisch in Richtung der genannten Längsachse verlaufen, welche einander gegenüberstehenden Wände an ihren Enden miteinander verbunden sind und Abstand voneinander haben, so daß zwischen ihnen ein offener Schlitz gebildet wird, wobei die dem Schlitz benachbarten Wände flexible Abschnitte aufweisen; einen in dem Klemmkörper definierten offenen Einschubabsehnitt für den Schlauch, welcher Einschubabschnitt sich zwischen den einander gegenüberstehenden Wänden erstreckt und einen Bodenabschnitt umfaßt, der Abstand von einem Ende der Auflagefläche hat, wobei der Bodenabschnitt einen grösseren Abstand von der Führungsfläche hat als die Auflagefläche und wobei die Führungs flächen mit Abstand längs eines Hauptteils der Auflagefläche und mindestens eines Teils des Einschubabschnitts verlaufen , und durch
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    ein drehbares Bauteil mit Zapfen, die so angeordnet sind, daß sie unverlierbar geführt sind und längs der Führungsflächen abgerollt werden, so daß das drehbare Teil in den Klemmkörper durch Auswärtsbiegen der Wände eingesetzt werden kann, um die Zapfen auf die Führungsflächen zu setzen, und darin gehalten werden kann, auch wenn das drehbare Bauteil sich neben dem offenen Einschubabschnitt befindet.
    12. Schlauchklemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmkörper und das drehbare Bauteil aus Kunstharzmaterial bestehen.
    13. Schlauchklemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die biegsamen Teile durch Verringern der Wandstärke neben dem Schlitz entstehen.
    14. Schlauchklemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das drehbare Bauteil als Rolle ausgeführt ist.
    15. Schlauchklemme nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die reduzierte Stärke durch Abschrägung einer Fläche entstanden ist.
    16. Zum Einmalgebrauch bestimmte Schlauchklemme zur Regulierung des Durchflusses durch ein Schlauchstück, das Bestandteil einer intravenösen Infusionseinrichtung ist, gekennzeichnet durch
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    einen Klemmkörper , in dem eine starre Auflagefläche für einen biegsamen Schlauchabschnitt vorgesehen ist« welcher Klemmkörper eine Längsachse, besitzt; einander gegenüberstehende halbflexible Wände, die von der Auflagefläche ausgehen und in 4®",Wänden ausgebildete Führungsflächen definieren, wobei die Führungsflächen von der Auflagefläche einen vorbestimmten Abstand haben und praktisch in Richtung der genannten Längsachse verlaufen, welche einander gegenüberstehenden Wände an ihren Enden miteinander verbunden sind und Abstand voneinander haben, so daß zwischen ihnen ein offener Schlitz gebildet wird;
    einen in dem Klemmkörper definierten offenen Einschubabschnitt für den Schlauch, welcher Einschubabschnitt einen Bodenabschnitt umfaßt, der Abstand von einem Ende der Auflagefläche hat, wobei der Bodenabschnitt einen grösseren Abstand von der Führungsfläche hat als die Auflagefläche und die Führungsflächen mit Abstand längs eines Hauptteils der Auflagefläche und mindestens eines Teils des Einschubabschnitts verlaufen; ein drehbares Bauteil mit Zapfen, die so angeordnet sind, daß sie unverlierbar geführt sind und längs der Führungsflächen abgerollt werden, und durch Schrägflächen, die sich von dem einen Ende der einander gegenüberstehenden Wände einwärts erstrecken, durch den offenen Einschubabschnitt verlaufen und kontinuierlich in die Führungs flächen in deren Mittelabschnitt übergehen, so daß das drehbare Bauteil in den Klemmkörper durch Auswärtsbiegen der Wände eingesetzt werden kann, um die Zapfen auf die Führungs flächen zu setzen, und darin gehalten werden kann, auch wenn das drehbare Bauteil sich neben dem offenen Einschubabschnitt befindet.
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    ORIGINAL INSPECTED
    17. Schlauchklemme nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägflächen durch zwei einander gegenüberliegende, an die einander gegenüberliegenden Wände angeformte Aufstiegsabschnitte gebildet wird, wobei die Aufstiegsabschnitte Bahnelemente bilden, die neben den Enden der einander gegenüberstehenden Wänden enden, wobei die Aufstiegsabschnitte praktisch parallel zu den Führungsflächen und dann so verlaufen, daß sie in die Führungsflächen übergehen.
    18. Schlauchklemme nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das drehbare Bauteil als Rolle ausgeführt ist.
    909846*093
DE19792919111 1978-05-12 1979-05-11 Schlauchklemme zur regulierung des durchflusses in schlaeuchen Withdrawn DE2919111A1 (de)

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