DE2852989B2 - Scheckbeschriftungsvorrichtung in Taschenformat - Google Patents

Scheckbeschriftungsvorrichtung in Taschenformat

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Scheckbeschriftungsvorrichtung in Taschenformat gemäß der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Aus der US-PS 28 25 987 ist eine gattungsgemäße Scheckbeschriftungsvorrichtung bekannt Bei der bekannten Scheckbeschriftungsvorrichtung ist die Positioniereinrichtung zum Festlegen eines Scheckformulars in Beschriftungsstellung als eine den Ausmaßen eines Scheckformulars angepaßte Kammer ausgebildet, wobei die Schreibtypen aus stanzdornartig ausgebildeten Zeichenelementen aufgebaut sind. Die Schreibtypen weisen hierbei die Ziffern 0 bis 9 auf und sind nacheinander auf einem endlosen Band angeordnet Das Band ist um die Kammer und dabei quer über den Scheck herumgeführt Durch Verschiebung des Bandes in dessen Längsrichtung ist die jeweils geforderte Schreibtype in Schreibposition über die Scheckbeschriftungsstelle bringbar. Durch Ausübung eines mechanischen Druckes auf die Schreibtype werden die gewünschten Schriftzeichen auf das Scheckformular gedruckt Die bekannte Scheckbeschriftungsvorrichtung hat den Nachteil, daß pro Beschriftungsstelle soviele Schreibtypen vorgesehen werden müssen, wie möglicherweise für die Beschriftungsstelle benötigt werden. Bei einer Beschränkung auf Zahlen als Schriftzeichen und fünf Beschriftungsstellen bedeutet dies fünfzig Schreibtypen. Würde man pro Beschriftungsstelle auch noch Buchstaben zulassen, also einen «-numerischen Druck wünschen, 30 ergäben sich pro Beschriftungsstelle fünfundzwanzig zusätzliche Schreibtypen (Alphabet). Dies führt dazu, daß mit der bekannten Scheckbeschriftungsvorrichtung sinnvollerweise nur wenige Beschriftungsstellen beschreibbar sind, da andernfalls der Zeit- und Konstruktionsaufwand nicht mehr vertretbar wäre, insbesondere das Toschenformat der Scheckbeschriftungsvorrichtung gesprengt würde. Im übrigen muß bei der bekannten Schcckbeschriftungsvorrichtung eine Relativbewegung zwischen den Schreibtypec und der Scheckoberfläche zur Positionierung der Schreibtypen in Beschriftungsstellung vorgenommen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gdttungsgemäße Scheckbeschriftungsvorrichtung derart weiterzubilden, daß mit einer begrenzten Anzahl von abdruckerzeugenden Elementen «-numerische Zeichen an allen zu beschriftenden Stellen eines Scheckvordruckes erzeugbar sind.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs I gelöst.
Diese Lösung hat den Vorteil, daß die erfindungsgemäße Scheckbeschriftungsvorrichtung bei bequemer Handhabbarkeit und einem erheblich geringeren Bedarf an Zeichenelementen als bei der bekannten gattungsgemäßen Vorrichtung so kompakt ausführbar ist, daß sie etwa der Größe einer Brieftasche entspricht. Die Ausbildung der Schreibtypen als Mosaik-Schreibköpfe sowie die Anordnung einer Steuereinheit, welche den «-numerischen Tastensatz jeweils nacheinander den
Mosaik-Schreibköpfen einzeln zuordnet, stellt sicher, daß pro Scheckbeschriftungsstelle mit einem Schreibkopf sämtliche «-numerische Zeichen mittels anschlaglosem Druck auf das Scheckformular aufdruckbar sind.
Aus der US-PS 39 22 965 ist es zwar bekannt, in einer Scheckbeschriftuiagsvorrichtung die Schreibtypen als Mosaik-Schreibköpfe auszubilden. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Scheckbeschriftungsvorrichtung in Taschenformat Im einzelnen weist die bekannte Scheckbeschriftungsvorrichtung einen 5 χ T-Matrix-Schreibkopf auf, dessen einzelne Schreibdorne über Solenoide betätigbar sind. In der bekannten Scheckbeschriftungsvorrichtung sind demnach die Mosaik-Schreibköpfe für einen anschlagbehafteten Druck ausgebildet Auch ist nur ein einziger Mosaik-Schreibkopf vorgesehen, der mittels eines besonders geführten Kettentriebes mechanisch längs der zu beschriftenden Scheclcyeüen hin- und herbewegt wird. Dabei wird die eine Zeile in normaler Schreibrichtung, die nachfolgende dagegen in umgekehrter Schreibrichtung geschrieben. In der Kette vorgesehene Schaltstifte geben Signale zur Erkennung der jeweils zu beschriftenden Zeile ab. Während der Hin- und Herbewegung des Mosaik-Schreibkopfes werden die Solenoide über eine — getrennt von der Schreibvorrichtung angeordnete — Datenverarbeitungsanlage programmgemäß gesteuert Mit der bekannten Vorrichtung sind zwar alle wesentlichen Scheckdaten schreibbar, sie ist aber schon allein wegen des mechanischen Kettenantriebes für den Mosaik-Schreibkopf nicht auf Taschenformat reduzierbar. Darüberhinaus ist sie sinnvollerweise auch nur mit einer Datenverarbeitungsschaltung betreibbar, da bei einer Handbetätigung der Einrichtung zur Ansteuerung der Zeichenelemente im Mosaik-Schreibkopf erhebliche Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Schecks in einer der üblichen Schreibrichtung umgekehrten Richtung auftreten wurden.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens finden sich in den Ansprüchen 2 bis 9.
Der in Anspruch 2 angegebene Anzeigeteil zur Wiedergabe der jeweils betätigten Zeichenelemente dient der Kontrolle der jeweils gewählten Schriftzeichen. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, die Scheckbeschriftung zunächst zu simulieren, das so gewonnene Ergebnis zu überprüfen, ggf. Schreibfehler zu korrigieren und dann den Scheck zu bedrucken.
Die Maßnahmen gemäß Anspruch 3 gehen von der Überlegung aus, daß üblicherweise die Schecksumme sowohl in Ziffern als auch in Buchstaben bzw. Worten ausgeschrieben wird und zwischen diesen beiden informationen ein umkehrbar eindeutiger Zusammenhang besteht. Die Maßnahme gemäß Anspruch 3 vereinfacht die Handhabbarkeit der Scheckbeschriftungsvorrichtung und reduziert gleichzeitig die Anzahl möglicher Fehlerquellen.
Besonders bevorzugt für einen anschlaglosen Dn>ck ist die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Mosaik-Schreibkopfes nach Anspruch 4. Ist das Scheckformular hierbei als Sofortfilm ausgebildet, so iüt jeder ausgeschriebene Scheck nach dem Entwickeln gegen Fälschungen weitgehend gesichert, wobei das Negativ des Sofortbildfilmes als Nachweis über den ausgestellten Scheck verwendbar ist
Eine Weiterbildung dieses Gedankens ist in Anspruch 5 niedergelegt. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß &5 mehrere Scheckformulare in der Vorrichtung gelagert werden können und jeder ausgeschriebene Scheck sogleich nach dem Beschriften der Scheckbeschriftungsvorrichtung fälschungssicher entnehmbar ist
Zwar ist aus dem DE-GM 19 78 415 ein optischer Schriftzeichenkopf zur Erzeugung «-numerischer 'Zeichen mittels balkenförmigen, dem darzustellenden Zeichen entsprechend einschaltbaren Zeichenelementen auf lichtempfindlichen Materialien bekannt Insbesondere ist aus dieser Gebrauchsmusterschrift ein sogenannter 16-Segment-Schreibkopf bekannt In dieser Gebrauchsmusterschrift ist aber lediglich ein Mosaik-Schreibkopf angesprochen, nicht dagegen das Problem des Aufbaus einer Beschriftungsvorrichtung in Taschenformat geschweige denn einer Scheckbeschriftungsvorrichtung.
Die Ausgestaltung des Anmeldungsgegenstandes gemäß Anspruch 6 hat — ebenso wie die Ausbildung gemäß Anspruch 5 — den Vorteil einer besonders einfachen Ansteuerbarkeit der Zeichenelemente bei gleichzeitig kompaktem Aufbau der Scheckbeschriftungsvorrichtung.
Zwar sod aus der DE-OS 20 18 834 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum elektrograpfv«:hen Drucken auf Papier bekannt wobei der Druckkopf aus einzelnen ansteuerbaren Elektroden aufgebaut ist Die aus dieser Druckschrift bekannte Vorrichtung ist eine relativ große Vorrichtung, die nicht der besonderen Problematik eifer Taschenbeschriftungsvorrichtung für den Handbetrieb unterliegt
Die Maßnahme gemäß Anspruch 7 dient der Verhinderung einer ungewollten Betätigung des Tastensatzes beim Tragen der Scheckbeschriftungsvorrichtung in der Tasche.
Eine erhebliche Erleichterung für den Benutzer der Scheckbeschriftungsvorrichtung wird durch die Maßnahme gemäß Anspruch 8 erzielt da mit dem Rechenwerk vor dem Ausstellen von Schecks bequem Umrechnungen zwischen unterschiedlichen Währungen, Überprüfungen von Rechnungen, Berechnungen von Zins und Zinseszins, etc. durchführbar sind.
Auch die Maßnahme gemäß Anspruch 9 di^nt der Vereinfachung des Betriebes der erfindungsgemäßen Scheckbeschriftungsvorrichtung.
.st die erfindungsgemäße Scheckbeschriftungsvorrichtung mit dem Datumgenerator ausgestattet und sind die für den ziffernmäßig auszuschreibenden Scheckbetrag vorgesehenen Schreibköpfe mit denjenigen für den wortmäßig auszuschreibenden Scheckbetrag vorgesehenen Schreibköpfe gekoppelt dann muß vom Benutzer ggf. nur noch der Scheckbetrag in Ziffern und der jeweilige Ausstellungsort eingegeben werden. Diese Maßnahmen erleichtern somit das Ausstellen von Schecks erheblich, insbesondere für Personen mit Behinderungen im haptischen Bereich.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Aus'übrungsbeispielen erläutert, die in den Zeichnungen schematisch dargestellt sind.
In den F ig. zeifet F i g. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel in Wirkstellung,
Fig. la eine in die Vorrichtung einschiebbare Scheckkarte;
F i g. 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel;
Fig- 3 das in Fig, 1 dargestellte Ausführungsbeispiel mit aufgeklappter Bodeneinheit;
F i g. 4 und 5 zwei Ausführungsbeispiele für Schreibty· pen;
F i g. 6 einen Schnitt durch das in F i g. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel und
Fig. 7 ein Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Das in den F i g. 1, 3 und 7 dargestellte Ausführungsbeispiel weist einen Basisteil IO und einen Anzeigeteil 12 auf. Der Anzeigeteil 12 weist eine Anzeigetafel 20 auf, ist als Deckel ausgebildet und über ein Scharnier 14 an den Basisteil 10 angelenkt. Gemäß Fig.3 ist der Basisteil 10 aufklappbar und umfaßt eine Bodeneinheit 16 und eine Steuereinheit 18. Die beiden Einheiten 16,18 sind über ein Scharnier 22 gelenkig miteinander verbunden. Die beiden Scharniere 14 und 22 sind parallel zueinander angeordnet Die Bodeneinheit 16 dient als Magazin für photoempfindliche Scheckformulare 24. Hierzu ist die Bodeneinheit 16 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel als Aufnahmebehälter für eine Sofortbild-Kassette ausgebildet. Das photoempfindliche Scheckformular 24 ist mit den in den Fig. 4 und 5 dargestellten Schreibtypen sind als Mosaik-Schreibköpfe 26 und 28 ausgebildet, deren Zeichenelemente 46 und 48 als Leuchtelemente ausgebildet sind, unter Verwendung der zur Herstellung von Sofortbildern bekannten Prinzipien beschreibbar. Zur Ansteuerung der Zeichenelemente in den Mosaik-Schreibköpfen ist ein Tastensatz 30 vorgesehen. Als Energiequelle für die erfindungsgemäße Vorrichtung dient eine in der Steuereinheit 18 angeordnete Trockenbatterie, die über eine Deckelklappe 50 zugänglich ist.
Gemäß den Fig. 1 und 7 ist die Steuereinheit 18 mit einem elektronischen Rechenwerk 32 bestückt. Das elektronische Rechenwerk 32 kann über die Taste bzw. den Umschalter 34 an den Tastensatz 30 angeschlossen werden. Zur Anzeige der jeweils in das Rechenwerk 32 eingegebenen Daten bzw. von diesem errechneten Zwischenergebnisse ist im Anzeigeteil 12 ein unmittelbar vom Rechenwerk 32 angesteuertes Rechneranzeigefeld 21 vorgesehen. Das Rechneranzeigefeld 21 ist mit 7-Segment-Anzeigeelementen bestückt, die aus Energiegründen aus Flüssigkeitskristallen aufgebaut sind. Mit dem Rechenwerk 32 können die vier Grundrechenoperationen, nämlich Addition, Substraktion, Multiplikation und Division durchgeführt werden. Ferner sind noch Tasten zur Adressierung und Eingabe gewünschter Werte in Zwischenspeicher vorgesehen. Über eine Anschlußeinheit 35 ist der Ausgang des Rechenwerks 32 mit dem Steuereingang für die Schreibtypen 28 verbindbar.
Mit dem Tastensatz 30 werden die gewünschten Daten — gegebenenfalls über das Rechenwerk 32 — in einen Speicher 38 eingeschrieben. Der Speicher 38 steuert nach Betätigung einer Auslöseeinheit 42 die Mosaik-Schreibköpfe 28 an. Hierbei wird nacheinander der Tastensatz 30 jeweils einer Speichereinheit und jede Speichereinheit genau einem Mosaik-Schreibkopf 28 zugeordnet. Das Umschalten des Tastensatzes 30 auf die jeweils nächste Speichereinheit wird durch ein Steuer- und Koppelglied 36 bewirkt Das Steuer- und Koppelglied 36 erfüllt noch eine weitere Funktion, nämlich die gleichzeitige Ansteuerung mehrerer Speichereinheiten. Hierbei wird von der Überlegung ausgegangen, daß die auf dem Scheck ausgewiesene Schecksumme gewöhnlich in Ziffern und Worten wiedergegeben wird. Zwischen diesen Ziffern und Worten bzw. Buchstaben besteht jedoch ein umkehrbar eindeutiger Zusammenhang. Durch Eingabe der Schecksumme in Ziffern steht demnach fest, welche Buchstaben in diejenigen Speicherplätze eingeschrieben werden müssen, die der buchstabenmäßig ausgedrückten Schecksumme entsprechen. Demgemäß genügt es, eine der beiden Informationen mittels des Tastensatzes 30 vorzugeben. Die andere Information kann dann automatisch in den Speicher 38 eingeschrieben werden. Hierzu dient das mit dem Speicher 38 rückgekoppelte Steuer- und Koppelglied 36.
Da ferner bei einem Scheck feststeht, an welcher Beschriftungsstelle stets Zahlen oder stets Buchstaben anzubringen sind, ist dem Tastensatz 30 ein Umsteuerglied 31 nachgeschaltet, das vom Speicher 38 gesteuert wird. Aufgrund dieses Umsteuergliedes 31 können beispielsweise die ersten zehn Tasten als Doppelfunktionstasten ausgestaltet sein, wobei je nach Schaltzustand des Umsteuergliedes 31 eine Zahl oder ein Buchstabe in die entsprechende Speichereinheit eingeschrieben wird.
Der Beschriftungszustand des Speichers 38 wird von
> der Anzeigetafel 20 des Anzeigeteils 12 wiedergegeben. Zweckmäßigerweise ist hierzu die Anzeigetafel 20 wie ein Scheckformular eingeteilt. Demgemäß weist sie entsprechende Zeilen für die Währung, die in Ziffern und Buchstaben auszudrückende Schecksumme, den Begünstigten, den Austellungsort und das Datum auf. Um kenntlich zu machen, welche Zeile gerade beschrieben wird, sind jeweils am Zeilenrand Leuchtdioden 51 angeordnet, die bei Beschriftung der entsprechenden Zeile ein Leuchtsignal abgeben.
2") Der Speicher 38 dient in Verbindung mit der Anzeigetafel 20 dem Zweck, einem »Verschreiben« der Scheckformulare 24 vorzubeugen. Aus diesem Grunde ist die Auslöseeinheit 42 vorgesehen, welche den Speicherinhalt erst dann an die Mosaik-Schreibköpfe 28 weitergibt, wenn ein entsprechendes Steuersignal vorliegt. Zu Korrekturzwecken ist ferner noch ein Löschmodul 40 vorgesehen, mit welchem fehlerhaft beschriebene Speichereinheiten gelöscht und erneut beschrieben werden können.
ji Einer weiteren Sicherheit gegen ein Verschreiben und somit einer Vereinfachung der Handhabung der erfindungsgemäßen Scheckbeschriftungsvorrichtung dient noch ein Datumgenerator 44, der automatisch das richtige Datum in den Speicher 38 einschreibt, gegebenenfalls die entsprechenden Mosaik-Schreibköpfe 28 unmittelbar ansteuert.
Die Rückkopplung zwischen dem Umschalter 34 und dem Umsteuerglied 31 dient dem Zweck, bei Betätigung des Rechenwerks 32 nur die Zifferninformation der
■o Doppelfunktionstasten an das Rechenwerk 32 weiterzugeben.
Das in F i g. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel wird durch Aufklappen des Anzeigeteils 12 über einen hierzu vorgesehenen Schalter in Betriebszustand geschaltet.
V) Zum leichteren Aufklappen des Anzeigeteils 12 sind an diesem und an der Steuereinheit 18 zwei Ausnehmungen 52 und 54 in Form einer Wanne vorgesehen. Die Bodeneinheit 16 ist über eine Einrastvorrichtung 56,56' an der Steuereinheit 18 arretierbar.
Um einen unbefugten Gebrauch der erfindungsgemäßen Scheckbeschriftungsvorrichtung weitgehend auszuschließen, ist ferner ein Scheckkartenschiitz 58 in der Steuereinheit 18 vorgesehen, durch weichen die in Fig. la dargestellte Scheckkarte 59 eingeschoben
ω werden kann. Ein entsprechendes Lesemodul prüft die eingeschobene Scheckkarte 59 und gibt bei Fehlerfreiheit den Betrieb der Vorrichtung frei. Gemäß der in F i g. 1 a dargestellten Scheckkarte 59 ist die Scheckkartennummer in die Scheckkarte 59 eingestanzt
Zur Ausgabe des beschrifteten photoempfindlichen Scheckformulars 24 ist an der Verbindungsnaht zwischen der Bodeneinheit 16 und der Steuereinheit 18 im Bereich der Stirnabschnitte 64 und 62 ein
Ausgabeschiit?, 60 vorgesehen.
Gemäß Fig. 3 ist in die Bodenwand 70 der Steuereinheit 18 ein Fenster 80 eingelassen. Unmittelbar hinter dem Fenster 80 sind in einer Ebene die Schreibtypen 26 angeordnet und strahlen durch das Fenster auf das photoempfindliche Scheckformular 24. Die Anordnung der Schreibtypen 26 ist so gewählt, daß pro beschriftender Stelle auf dem Scheckformular 24 gen-ail ein Mosaik-Schreibkopf 26 vorgesehen ist. Der besseren Übersicht wegen ist in Fig.3 nur eine Zeile von Mosaik-Schreibköpfen 26 wiedergegeben. Durch entsprechende Ansteuerung werden die Mosai'<Schreibköpfe 26 bzw. der Speicher 38 nacheinander mit dem Tastensatz 30 gekoppelt. Die Mosaik-Schreibköpfe 26 sind alle gemäß dem in F i g. 4 dargestellten 16-Segment-Schrcibkopf 26 aus einzelnen Zeichenelementen 46 aufgebaut. Die Zeichenelemente 46 bestehen hierbei aus Fliissigkeitskristalleinheitcn. An den nur mit Ziffern zu beschriftenden Beschriftungsstcllen. also den für den zilternmälJig auszuschreibenden Scheckbetrag und das Datum vorgesehenen Stellen, können stattdessen auch die in F i g. 5 dargestellten 7-Segment-Schreibköpfe 28 verwendet werden. Auch deren Beschriflungselement 48 sind aus Flüssigkeilskristallcn aufgebaut.
Zur .Scheckausgabe wird das zunächst beschriftete Negativ gemeinsam mit dem Positiv in der zur Sofortbildherstellung bekannten Art aus der Vorrichtung abgezogen.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Scheckformularmagazin als Sofortbild-Packfilm-Magazin ausgestaltet und in die Bodeneinheit \h eingelegt. Die ßodeneinheit 16 ist hierbei so ausgestaltet, daß das Sofortbild-Magazin leicht auswechselbar ist. Dem Fenster 80 ist ein Stapel von beispielsweise zehn Blatt lichtempfindlichen Negativ-Materials zugewandt. Durch das Fenster 80 und eine unter den Negativen vorgesehene Platte, beispielsweise nach Art der in Fig. 6 dargestellten Andruckplatte 90, werden die Negative plan gehalten. Vor jedem Negativ sitzt ein schmaler Beutel, der gallertartige Chemikalien enthält, die zur Entwicklung des Bildes nötig sind. Hinter der Planplatte bzw. Andruckplatte befindet sich ein Stapel von zehn üchtunempfindlichen Positiv-Scheckformularen. Führungsstreifen aus Papier verbinden jedes Negativ und das ihm zugehörige Positiv mit einem ersten Streifen. Dieser wiederum ist mit einem schmalen zweiten Streifen 61 verbunden, der aus dem Ausgabeschlitz 60 herausschaut. Nach Belichtung des Negativs wird der zweite Streifen 61 vollständig aus dem Ausgabeschlitz 60 herausgezogen. Dies bewirkt zwei Dinge:
Der erste Streifen schiebt sich durch entsprechende Spreizen der Entwicklungsmechanik, so daß er aus dem Ausgabeschlitz 60 herausschaut und das belichtete Negativ wird hinter die Andruck- bzw. Planplatte gezogen, so daß es dem ihm zugehörigen Positiv gegenüberliegt. LJm das Bild zu.entwickeln, wird der erste Streifen vollständig aus dem Ausgabeschlitz 60 herausgezogen. Dabei werden Negativ und Positiv zwischen den Spreizen der Entwicklungsmechanik hindurchgezogen. Durch den Druck der Spreizen platzt die Kapsel vor dem Negativ auf, und die gallertartige Entwicklungspaste wird gleichmäßig zwischen Negativ und Positiv verteilt. Dabei beginnt die Entwicklung des Schecks, die außerhalb der Scheckbeschriftungsvorrichtung stattfindet Negativ und Positiv haben eine lichtundurchlässige Rückschicht und die Gallerte
schützt gegen Lichteinfall von den Kanten her. Nach der Entwicklung ist das Positiv weitgehend gegen irgendwelche Fälschungen geschützt. Dies stellt einen erheblichen Vorteil gegenüber bekannten Scheckbeschriftungsvorrichtungen dar. Hinzu kommt, daß das Negativ als Beleg für den ausgestellten Scheck verwendbar ist.
Das in den F i g. 2 und 6 dargestellte Ausführungsbeispiel ist für eine elektro-chemische Beschriftung von Scheckformularen 24' bestimmt. Sein schaltungsmäßiger Aufbau entspricht im wesentlichen dem in Fig. 7 dargestellten Ausführungsbeispiel. Gemäß F i g. 2 besteht die Scheckbeschriftungsvorrichtung im wesentlichen aus dem Basisteil 10', das seinerseits aus der Bodcncinheit 16' und Steuereinheit 18' aufgebaut ist. Die Bodeneinheit 16' ist auch in diesem Ausführungsbeispiel gelenkig mit der Steuereinheit 18' derart verbunden, daß die Steuereinheit 18' gemäß der in F i g. 3 dargestellten Ausführungsform aufklappbar ist. ferner sind noch eine Anzeigetafel 2ü; und ein Rechncranzeigefcld 21' sowie ein Tastensatz 30 zur Betätigung von Mosaik-Schreibköpfen 27 vorgesehen.
Die Zeichenelemente für die Mosaik-Schreibköpfc 27 sind hierbei stiftartig ausgebildet und matrixartig angeordnet. Den Mosaik-Schrcibköpfcn 27 gegenüberliegend ist eine Andruckplatte 90 im Bodenieil 16' angeordnet, die leitende Bereiche aufweist, deren Größe der Mosaik-Schreibköpfe-Fläche entspricht. Die Scheckformulare 24' bestehen bei diesem Ausführungsbeispiel aus einem Papier, das mit einer im wesentlichen aus folgenden Komponenten bestehenden Flüssigkeit getränkt ist:
1. diazotierbares, primäres aromatisches Amin,
2. alkalisches Met.illnitril als Spender der salpetrigen Säure,
3. neutrales Elektrolyt für eine Stromleitung im Papier und
4. Kopplungselement, das mit dem Diazobenzol einen Farbstoff bilden kann.
Werden nun die Musaik-Schreibköpfe 27 entsprechend den gewünschten Schriftzeichen angesteuert, dann kommt es zu einer Ladungsverschiebung bzw. -veränderung im Scheckformular 24', da dieses unmittelbar zwischen den IMosaik-Schreibköpfen 27 und der Andruckplatte 90 angeordnet ist. Diese Ladungsveränderung führt zu einer Veränderung des pH-Wertes an den unmittelbar unter den Mosaik-Schreibköpfen 27 befindlichen Orten im Scheckformular 24'. Hierdurch wird dann in an sich bekannter Weise eine Farbreaktion mit stabilem Endprodukt eingeleitet. Das stabile Endprodukt stellt dann das Schriftzeichen auf dem Scheckformular 24' dar.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Bodenteil 16' zur Halterung einer auswechselbaren Packfilm-Kassette ausgestaltet Zur Vermeidung von Beschädigungen der Scheckformulare 24' ist vor dem freien Ende der Andrückplatte 90 eine Umlenkrolle 92 vorgesehen. Vorschubrollen 66 und 68, die kurzzeitig sperren, sobald ein neues Scheckformular vollständig in Beschriftungsstellung auf die Leiterplatte 90 gebracht worden ist, dienen der leichteren Scheckentnahme und lagerichtigen Positionierung der Scheckformulare 24'.
Aufgrund der heutigen Technologie ist die Erfindungsgemäße Scheckbeschriftungsvorrichtung so kompakt ausführbar, daß sie etwa der Größe einer Brieftasche entspricht
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
030 147/355

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Scheckbeschriftungsvorrichtung in Taschenformat mit einer Positioniereinrichtung zum Festlegen eines Scheckformulars in Beschriftungsstellung,
fest vorgegebenen, aus einzelnen Zeichenelementen zusammengesetzten Schreibtypen und
einer handbetätigbaren Einrichtung zur Ansteuerung der Schreibtypen, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schreibtypen als Mosaik-Schreibköpfe (26, 27, 28) für anschlaglosen Druck ausgebildet sind, daß
pro Scheckbeschriftungsstelle jeweils ein Mosaik-Schreibkopf (26; 27; 28) ortsfest angeordnet ist, und daß
zur Ansteuerung der Mosaik-Schreibköpfe (26; 27; 28) ein «-numerischer Tastensatz (30) mit einer Steuereinheit (36, 38) vorgesehen ist, welche den Tastensatz den einzelnen Mosaik-Schreibköpfen (26; 27; 26) nacheinander zuordnet
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß den Mosaik-Schreibköpfen (26; 27; 28) ein — ebenfalls — mittels des Tastensatzes (30) betätigbarer Anzeigeteil (12,20) zur Wiedergabe der jeweils betätigten Zeichenelemente (Schriftzeichen) parallel geschaltet ist
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß die für die Scheckbetrcgziffern vorgesehenen Mosaik-Schreibköpfe (26; 27; 28) mit den für die Scheckbetragbuchstaben vorgesehenen Mosaik-Schicibköpfen (26; 27; 28) derart gekoppelt (35) sind, daß die Bctätigur.^ der Ziffern in den hierfür vorgesehenen Mosaik-Schreibköpfen (26; 27'; 28) die entsprechenden Bud naben in den für die Scheckbetragbuchstaben vorgesehenen Mosaik-Schreibköpfen (26; 27; 28) selbsttätig angesteuert werden.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß die Mosaik-Schreibköpfe (26; 28) als optisch wirkende Schreibköpfe ausgebildet sind und das Scheckformular (24) wenigstens an den Beschriftungsstelle:! photoempfindlich ist
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet daß die Positioniereinrichtung zum Festlegen des Scheckformulars (24) als Sofortbild-Film-Kassette ausgebildet ist
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeichenelemente in den Mosaik-Schreibköpfen (27) als Schreibelektroden ausgebildet sind,
die Positioniereinrichtung zum Festlegen des Scheckformulars (24') eine den Mosaik-Schreibköpfen (27) gegenüberliegende Elektrode (90) aufweist und
das Scheckformular (24') wenigstens an den Beschriftungsstellen elektrosensitiv ist
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Anzeigeteil (12,20) als aufklappbarer Deckel ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß die Einrichtung zur Ansteuerung der Mosaik-Schreibköpfe (26; 27; 28) ein mit dem Tastensatz (30) ansteuerbares elektronisches Rechenwerk zur Betätigung der Zeichenelemente in den Mosaik-Schreibköpfen (26; 27; 28) aufweist.
9, Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung sur Ansteuerung der Mosaik-Schreibköpfe (26; 27; 28) einen die für das Scheck-Ausstellungsdatum vorgesehenen Schreibköpfe ansteuernden Datumgenerator (44) aufweist
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