DE2819246A1 - Inhalator - Google Patents
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Description
25 893
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JUSiERICAN CYANAMID COMPANY
Wayne, New Jersey, T.St.A.
Inhalator
Die Erfindung betrifft einen Inhalator zum Abgeben eines Pulvers.
Durch die Erfindung ist ein Pulverinhalator geschaffen worden, zu dem zwei Hauptteile gehören. Der eine Teil besteht
aus einem Gehäuse, das ein konvergierendes trichterförmiges Mundstück, eine Unterstützung für eine Medikamentenkapsel
und ein Flügelrad enthält. Bei dem anderen Teil handeis es sich um eine Kraftquelle zum Antreiben des Flügelrades.
Die Kraftquelle ist von dem Gehäuse der Abgabeeinrichtung durch eine Zwischenwand getrennt, oder sie ist in einem
gesonderten Gehäuse untergebracht. Mit dem Flügelrad ist die Kraftquelle durch eine Welle verbunden. Das Flügelrad
dient zum Erzeugen eines turbulenten Luftstroms, durch den
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eine vorher abgemessene Pulverdosis angesaugt wird, um das Pulver an eine Körperhöhle, z.B. den Mund oder einen Bronchienzweig,
abzugeben.
Das Gehäuse, welches das pulverförmige Mundstück, die Unterstützung
für die Medikamentenkapsel und das Flügelrad enthält, kann auf beliebige Weise so geformt sein, daß sich das
Flügelrad auf zweckmäßige Weise zur Wirkung bringen läßt, um das Pulver Fliehkräften auszusetzen, damit es zur Öffnung
des Mundstücks gefördert wird. Bei einer Ausführungsform hat
das Gehäuse eine kreisrunde Gestalt, so daß es das Flügelrad umschließt.
Das konvergierende trichterförmige Mundstück kann jede Form
derart haben, daß es möglich ist, die Pulverdosis aus der Medikamentenkapsel vollständig an die betreffende Körperöffnung
des Benutzers abzugeben. Da die Vorrichtung auch als Inhalator benutzbar ist, soll die Abgabeöffnung des Mundstücks
so bemessen sein, daß sie nicht größer ist als die normale Mundöffnung eines Benutzers.
Bei einer Ausführungsform ist das konvergierende trichterförmige
Mundstück konisch ausgebildet. Dies bietet den Vorteil, daß sich das Mundstück leicht vor dem Mund oder im Mund
des Benutzers anordnen läßt. Außerdem gewährleistet die konische Form eine besonders gleichmäßige Verteilung des von dem
Luftstrom mitgeführten Pulvers.
Bei der Unterstützung für die Medikamentenkapsel kann es sich um einen Kasten, eine Schelle, eine Klammer, eine Feder oder
eine andere* Einrichtung handeln, mittels welcher die Kapsel in umgekehrter Lage an dem das Mundstück und das Flügelrad
enthaltenden Gehäuse festgehalten wird. Bei einer Ausführungsform ist die Unterstützung für die Medikamentenkapsel als abgewinkelte
öffnung des Gehäuses ausgebildet, in die sich die Kapsel so einführen läßt, daß sie nicht in das Gehäuse hineinfällt.
Bei einer anderen Ausführungsform ist diese abgewinkelte
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Öffnung so ausgebildet, daß die Medikamentenkapsel etwas zusammengedrückt wird, wenn der Benutzer sie mit der Hand
in die Öffnung hineindrückt. Auf diese Weise wird ein fester Sitz der Kapsel erreicht. Nahe der Unterstützung ist eine
Anordnung mit einer oder mehreren Löchern oder rechteckigen Öffnungen in Form eines damit konzentrischen Kranzes vorhanden.
Die Löcher oder Öffnungen bilden Einlasse für Luft, die sich mit dem Medikament mischt, wenn das Flügelrad gedreht
wird.
In Verbindung mit der Unterstützung kann man ein Gitter oder Sieb als Filter verwenden. Hierbei kann das Gitter oder Sieb
auch dazu beitragen, das Pulver in der umgekehrt angeordneten Kapsel zurückzuhalten, damit es nicht auf das Flügelrad
fällt. Gemäß der Erfindung ist jedoch die Verwendung eines solchen Gitters oder Siebes nicht unbedingt erforderlich.
Das Gehäuse der Abgabeeinrichtung, das Flügelrad und das Mundstück sind gemäß der Erfindung so ausgebildet, daß das
der Medikamentenkapsel entnommene Pulver durch Fliehkräfte gleichmäßig verteilt wird, wenn die Kraftquelle zur Wirkung
gebracht wird. Die Unterstützung für die Medikamentenkapsel ist allgemein auf das Flügelrad ausgerichtet, so daß das
Pulver gleichmäßig über den Umfang des Flügelrades verteilt wird. Bei dieser Anordnung wird eine ausreichende und gleichmäßige
Verteilung des Pulvers durch das Flügelrad erzielt.
Wenn das pulverförmige Medikament eine große Teilchengröße oder ein hohes spezifisches Gewicht aufweist, kann es erforderlich
sein, leichte Schläge auf das obere Ende der umgekehrt angeordneten Kapsel auszuüben, um das Pulver zu veranlassen,
in das Gehäuse einzutreten.
Das bei der Vorrichtung verwendete Flügelrad kann beliebige Abmessungen und Flügel beliebiger Art ausweisen; die Anzahl
der Flügel muß derart sein, daß ausreichende Fliehkräfte erzeugt werden, um das pulverförmige Medikament in dem Gehäuse
in der Umfangsrichtung zu bewegen und es aus dem trichter-
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förmigen Mundstück austreten zu lassen. Bei den meisten
pulverförmigen Medikamenten ist es möglich, ein Flügelrad
mit nach hinten verlaufenden oder radial angeordneten Flügeln zu verwenden. Bei anderen pulverförmigen Medikamenten kann
man nach hinten gerichtete und radial verlaufende Flügel miteinander kombinieren.
Das Gehäuse der Abgabeeinrichtung kann vom Gehäuse der Kraftquelle
getrennt oder damit verbunden sein. Sind die beiden Gehäuse miteinander verbunden, werden diese Teile durch eine
Zwischenwand voneinander getrennt gehalten. In beiden Fällen dient eine Welle dazu, das Flügelrad, das in dem Abgabegehäuse
untergebracht ist, mit der Kraftquelle zu verbinden.
Die Kraftquelle kann auf beliebige Weise so ausgebildet sein, daß es möglich ist, das Flügelrad kontinuierlich und mit einer
konstanten Drehzahl anzutreiben. Bei einer Ausführungsform wird als Kraftquelle ein Elektromotor verwendet. Zum Einschalten
des Elektromotors dient ein zwischen zugehörigen Batterien und dem Motor angeordneter Schalter. Der Motorschalter
und die Batterien sind in einem Gehäuse untergebracht.
Bei einer anderen Ausführungsform ist ein Druckgasbehälter
durch ein Ventil bekannter Art mit einer Kammer verbindbar, in der sich eine Turbine befindet, die durch eine Welle mit
dem Flügelrad verbunden ist. Die Ein- und Auslaßöffnungen für
das Druckgas sind hierbei von dem konvergierenden trichterförmigen Mundstück der Pulverabgabeeinrichtung getrennt, so
daß das Druckgas nicht in den Mund oder die Bronchien des Benutzers gelangen kann. Die Verwendung von Kohlendioxid als
Druckgas wird bevorzugt, da sich dieses Gas leicht beschaffen läßt und in den meisten Fällen keine Schädigung der Umwelt
hervorruft. Jedoch könnte man auch andere Gase wie Lachgas und Stickstoff verwenden.
Bei einer weiteren Ausführung?form kann die Flügelradwelle
ubersetzuncs-
mit Hilfe eines handbetriebenen/Zahnradgetriebes angetrieben
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werden. Jedoch ist diese Ausführungsform weniger vorteilhaft,
da es mit Hilfe eines Zahnradgetriebes nicht möglich ist, dem Flügelrad Energie gleichmäßig zuzuführen. Daher erzeugt
auch das Flügelrad keine gleichmäßigen Fliehkräfte. Im Hinblick hierauf wird die Verwendung einer handbetriebenen Antriebseinrichtung
weniger bevorzugt. Es sei jedoch bemerkt, daß die Benutzung einer handbetriebenen Antriebseinrichtung
vorteilhafter ist als die Benutzung der Atemkraft des Benutzers. Gewöhnlich verfügt ein Benutzer, der einen Inhalator
zum Abgeben eines pulverförmigen Medikaments benötigt, nicht
über die Lungen- oder Körperkraft, die erforderlich ist, um eine therapeutisch wirksame Menge des von der Vorrichtung
abgegebenen Pulvers einzuatmen.
Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Flügelradwelle
mittels einer Spiralfeder angetrieben werden, die mit Hilfe eines mit der Feder durch eine Ratscheneinrichtung verbundenen
Schlüssels oder einer Kurbel aufgezogen werden kann. Wird die Ratscheneinrichtung außer Eingriff gebracht, wird
die Welle durch die Feder angetrieben.
Bei den bis jetzt gebräuchlichen Inhalatoren werden halogenisierte
Kohlenwasserstoffe, z.B. Dichlordifluormethan, als Treibmittel verwendet. Gegenwärtig wird untersucht, ob diese
Treibmittel, z.B. das unter der gesetzlich geschützten Bezeichnung "Freon1* erhältliche Treibgas, möglicherweise schädliche
Wirkungen auf den menschlichen Körper bzw. die Umwelt ausüben. Bei der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung wird
die Abgabe halogenisierter Kohlenwasserstoffe an die Lunge des Benutzers bzw. an die Umgebung vermieden.
Außerdem bietet die erfindungsgemäße Vorrichtung Vorteile gegenüber der in der US-PS 3 831 606 beschriebenen Vorrichtung.
Da gemäß der Erfindung die Medikamentenkapsel vor dem Einsetzen in die Abgabevorrichtung geöffnet wird, steht eine
größere Pulvermenge zum Inhalieren zur Verfügung. Im Gegensatz zu Vorrichtungen, bei denen die Kapseln in der Vorrich-
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tung zerstört werden, hat der Benutzer beim Öffnen der Kapsel vor dem Einführen in die Abgabevorrichtung die Möglichkeit,
die gesamte in der Medikamentenkapsel enthaltene Pulvermenge zu verbrauchen. Ferner erfüllt gemäß der Erfindung
das Flügelrad gleichzeitig die Aufgaben eines Zerstäubers und eines Gebläses. Da das Pulver hierbei mit einer kleineren
Fläche in Berührung kommt, sind daher geringere Pulververluste zu erwarten. Außerdem ist die Kraftquelle gemäß der Erfindung
vom Gehäuse der Pulverabgabeeinrichtung durch eine Zwischenwand oder ein gesondertes Gehäuse getrennt. Schließlich kann
gegebenenfalls als Kraftquelle ein batteriebetriebener Motor vorhanden sein.
Bis jetzt steht keine Vorrichtung zur Verfügung, die geeignet ist, eine genau abgemessene Menge eines Medikaments mit
einer bestimmten Teilchengröße bei einer bestimmten Geschwindigkeit abzugeben.
Gemäß der Erfindung wurde festgestellt, daß es ein Flügelrad, das sich in einem Gehäuse befindet, welches an einem konvergierenden
trichterförmigen Mundstück befestigt ist, ermöglicht, pulverförmige Medikamente, die sich bezüglich ihres Gewichts,
ihrer Dichte und ihrer Teilchengröße unterscheiden, genau in der gewünschten Weise zu zerstäuben. Hierbei ist es möglich,
die Konstruktion des Flügelrades und die Konvergenz des trichterförmigen Mundstücks den verschiedensten pulverförmigen Medikamenten
anzupassen. Der Vorteil des Flügelrades, mittels dessen das pulverförmige Medikament zerstäubt und in das
Mundstück hineingeblasen wird, besteht darin, daß das Flügelrad das Pulver längs einer kreisbogenförmigen Bahn unter der
Wirkung von'Fliehkräften aus dem runden Gehäuse herausschleudert. Somit ermöglicht es das Flügelrad, eine genau abgemessene
Dosis eines pulverförmigen Medikaments dem Mund und den Bronchien des Benutzers zum Zweck des Inhalierens zuzuführen.
Da die Kraftquelle des Inhalators für pulverförmige Medikamente
nicht durch ein halogenisiertes Kohlenwasserstoffgas
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angetrieben zu werden braucht, ist beim Gebrauch der erfindungsgemäßen
Vorrichtung keine Schädigung der Ozonschicht der Erde zu befürchten. Von ebenso großer Bedeutung ist die
Tatsache, daß bei der Vorrichtung Luft als Transportmittel für das pulverförmige Medikament verwendet wird, so daß der
Benutzer keine unerwünschten Gase einzuatmen braucht.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. I einen Axialschnitt einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, bei der eine elektrische Kraftquelle vorhanden ist;
Fig. 2 einen Axialschnitt einer weiteren Ausführungsform, bei der als Kraftquelle ein Druckgasbehälter verwendet wird, um
eine Turbine anzutreiben; und
Fig. 3 einen Axialschnitt einer Kraftquelle einer Ausführungsform, bei der als Kraftquelle ein handbetriebenes Zahnradgetriebe
vorhanden ist.
Zu der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung gehören zwei
Hauptteile, und zwar die eigentliche Abgabeeinrichtung und die Kraftquelle. Die Abgabeeinrichtung ist ohne Rücksicht
auf die Art der verwendeten Kraftquelle benutzbar. Eine ein Medikament enthaltende Kapsel wird zerlegt, und der längere
Teil der Kapsel wird umgewendet und in das obere Ende der Abgabeeinrichtung eingesetzt. Um ein Verschütten des Medikaments
zu verhindern, kann man die Abgabeeinrichtung vor dem Einsetzen der Kapsel umwenden. Wird die Abgabeeinrichtung mit
Hilfe der Kraftquelle in Betrieb gesetzt, führen turbulente Luftströmungen und Vibrationen dazu, daß das Pulver aus der
Kapsel in das Gehäuse der Abgabeeinrichtung fällt und dann von dem erzeugten Luftstrom aufgenommen wird.
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Bei der Vorrichtung nach Fig. I dient ein mittels einer Batterie
antreibbares Flügelrad dazu, eine große Luftmenge bei niedrigem Druck abzugeben.
Die Vorrichtung nach Fig. 2 unterscheidet sich von derjenigen nach Fig. I dadurch, daß von einer zweiteiligen Flügelrad-
und Turbinenanordnung sowie einer anderen Energiequelle Gebrauch gemacht wird. Die Turbine wird mit Hilfe eines Druckgases,
z.B. Kohlendioxid oder Stickstoff, betrieben. Gemäß Fig. 2 ist die Turbine mit einem Flügelrad gekuppelt, mittels
dessen das abzugebende Pulver mit Luft gemischt und abgegeben wird, um vom Benutzer eingeatmet zu werden. Die Drehzahl der
Turbine und die Menge der geförderten Luft richten sich nach dem Druck des Druckgases.
Gemäß Fig. I ist das Gehäuse I der Vorrichtung zum Abgeben
eines Pulvers mit einem konvergierenden trichterförmigen Mundstück 2 und einer Unterstützung 3 für eine Medikamentenkapsel
4 versehen. Wird eine umgewendete Kapsel in die Unterstützung 3 eingeführt und wird das Flügelrad 5 durch die
Kraftquelle mit Hilfe einer Welle 6 mit einer vorbestimmten Umlaufgeschwindigkeit gedreht, kann eine abgemessene Dosis
eines Medikaments dem Mund und den Bronchien des Benutzers zugeführt werden. Nahe der Unterstützung für die Kapsel ist
eine Öffnung 3a vorhanden, durch die Luft in das Gehäuse I einströmen kann, um sich mit dem Medikament zu mischen, wenn
das Flügelrad 5 gedreht wird. Zum Zuführen von Luft zu dem Gehäuse könnte man auch mehrere Löcher oder rechteckige Öffnungen
vorsehen, die eine mit der Unterstützung 3 konzentrische Anordnung bilden. Eine solche Anordnung wird gemäß der
Erfindung bevorzugt.
Die Kraftquelle kann in einem Gehäuse 7 untergebracht sein. Der Boden des Gehäuses I und das obere Ende des Gehäuses 7
haben eine ausreichende Dicke, so daß sie Lagerflächen für die Welle 6 bilden können. Alternativ ist es gemäß Fig. 2
möglich, das Gehäuse für die Pulverabgabeeinrichtung und
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das Gehäuse für die Antriebseinrichtung als zusammenhängendes
Bauteil auszubilden. In diesem Fall ist es erforderlich, die beiden Gehäuseabschnitte durch eine Zwischenwand 8 zu
trennen, damit in dem Flügelrad ein ausreichender Unterdruck aufrechterhalten wird. Die Zwischenwand 8 hat eine solche
Dicke, daß sie mit einer Lagerfläche für die Welle 6 versehen
werden kann. Gemäß Fig. 1 ist ein Elektromotor 9 mit der Welle 6 gekuppelt. Von einer Batterie 10 aus wird dem Elektromotor
9 über einen Schalter 11 und Drahtleitungen 12 eine solche Spannung zugeführt, daß die Welle 6 mit einer bestimmten
Drehzahl angetrieben wird.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist die Abgabeeinrichtung
in der schon beschriebenen Weise ausgebildet. In dem Gehäuse 1 hält die Zwischenwand 8 das Flügelrad 5 von der Turbine 19
getrennt. Wie erwähnt, hat die Trennwand 8 eine solche Dicke, daß sie mit einer Lagerfläche für die Welle 6 versehen werden
kann. Bei dieser Ausführungsform enthält das Gehäuse 1 sowohl
die Abgabeeinrichtung als auch die Eintriebseinrichtung. Jedoch könnte man das Gehäuse auch in der aus Fig. 1 ersichtlichen
Weise so ausbilden, daß die Antriebseinrichtung in einem gesonderten Gehäuse 7 untergebracht ist» Gemäß Fig. 2 ist das
Gehäuse 1 mit einem Verschlußteil 13 versehen, das jedoch gemäß der Erfindung nicht unbedingt vorhanden zu sein braucht.
Bei der Kraftquelle nach Fig. 2 handelt es sich um einen Druckgasbehälter 14, auf dem ein Ventil, z.B. ein Schieberventil
15 zum Zusammenarbeiten mit einem Stift 16 oder ein Aerosolventil angeordnet ist. Beim Öffnen dieses Ventils
tritt der Gasstrom in einen Einlaßkanal 17 ein, der zu der die Turbine 19 enthaltenden Kammer führt. Die Turbinenkammer
wird durch die Trennwand 8, eine weitere Trennwand 18 und die Seitenwand des Gehäuses 1 abgegrenzt. Der Gasstrom treibt
die Turbine 19 und entweicht dann über einen Auslaßkanal 20.
Es ist möglich, den Druck des verdichteten Gases in dem Behälter 14, den Querschnitt des Einlaßkanals 17, Größe und
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Anzahl der Flügel der Turbine 19, die übrigen Merkmale der Turbine und die Ausbildung des Auslaßkanals 20 so zu wählen,
daß die Welle 6 mit der gewünschten Drehzahl angetrieben wird.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform, die manuell antreibbar
ist. Ebenso wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist die
Antriebseinrichtung gemäß Fig. 3 in einem Gehäuse 7 angeordnet, das vom Gehäuse 1 für die Pulverabgabeeinrichtung getrennt
ausgebildet ist. Der Boden des Gehäuses 1 und die obere Stirnwand des Gehäuses 7 haben eine solche Dicke, daß sie
jeweils mit einer Lagerfläche für die Welle 6 versehen werden können. Jedoch könnte man auch bei dieser Ausführungsform
das Gehäuse in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise ausbilden, so daß die Abgabeeinrichtung und die Antriebseinrichtung in
einem durch eine Trennwand 8 unterteilten Gehäuse 1 untergebracht sind. Auch in diesem Fall hat die Trennwand 8 eine
ausreichende Dicke, so daß sie mit einer Lagerfläche für die
Welle 6 versehen werden kann.
Gemäß Fig. 3 ist am unteren Ende der Welle 6 ein Zahnrad 21 befestigt, und ein zweites Zahnrad 23 ist mit dem inneren
Ende einer Welle 22 verbunden, deren anderes Ende eine manuell betätigbare Kurbel 25 trägt. Die durch die Wand des
Gehäuses 7 ragende Welle 22 wird durch eine Buchse 24 stabilisiert,
die solche Abmessungen hat, daß sie mit einer Lagerfläche für die Welle versehen werden kann. Die Zahnräder 21
und 23 sind so gewählt, daß beim Drehen der Kurbel 25 auf der Welle 22 die Drehzahl der Welle 6 und damit auch des
Flügelrades 5 im Vergleich zur Drehzahl der Welle 22 erhöht wird.
Alternativ kann die Welle 22 durch den Boden des Gehäuses 7 ragen. In diesem Fall können die Zahnräder 21 und 22 in einer
gemeinsamen Ebene angeordnet werden. Um die Stabilität zu steigern, kann man die Zahnradzähne auch an den Wellen 6 und
22 ausbilden.
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Bei einer weiteren Ausführungsform, bei der die Antriebskraft
mit der Hand aufgebracht wird, kann die Flügelradwelle durch eine bandförmige Spiralfeder angetrieben werden, die
dem unteren Teil der Flügelradwelle zugeordnet und im Gehäuse der Pulverabgabeeinrichtung untergebracht ist. Alternativ
könnte man die Spiralfeder in einem gesonderten Gehäuse anordnen. Zum Aufziehen der Spiralfeder dient ein Schlüssel
oder eine Kurbel, die mit der Feder durch eine Ratscheneinrichtung verbunden ist. Wird die Ratscheneinrichtung ausgelöst,
wird die Welle durch die Feder angetrieben.
Man kann die Dicke und die übrigen Abmessungen der bandförmigen Feder und insbesondere ihre Länge, durch die das mögliche
Ausmaß des Aufziehens bestimmt wird, so wählen, daß sie ganz oder teilweise die gewünschte Drehgeschwindigkeit
der Flügelradwelle bestimmen.
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Claims (11)
1.1 Inhalator zum Abgeben von pulverförmigem Material,
gekennzei chnet durch ein Gehäuse (1) von rundem Querschnitt mit einem konvergenten trichterförmigen Mundstück
(2), einer Unterstützung (3) für eine Medikamentenkapsel (4) und einer der Unterstützung benachbarten Öffnung (3a),
ein Flügelrad (5) und eine an einem Ende mit dem Flügelrad verbundene, aus dem Gehäuse herausragende und sich in eine
Antriebseinrichtung hinein erstreckende Welle (6).
2. Inhalator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterstützung durch eine konische öffnung (3) des Gehäuses
(1) gebildet ist.
3. Inhalator nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Öffnungen vorhanden sind, die eine mit der Unterstützung
(3) konzentrische Anordnung bilden.
4. Inhalator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Flügelrad (5) aus einer Gruppe von Flügelrädern gewählt
ist, zu der ein Flügelrad mit nach hinten gerichteten Flügeln und ein Flügelrad mit radial angeordneten Flügeln gehören.
5. Inhalator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Antriebseinrichtung ein mit der Welle (6) verbundener
Elektromotor*(9) gehört, ferner mindestens eine Batterie (10), ein Schalter (11) und elektrische Leitungen (12) und daß die
Anordnung derart ist, daß der Motor beim Schließen des Schalters die Welle antreibt.
6. Inhalator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Antriebseinrichtung eine mit der Welle (6) verbundene
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Antriebsturbine (19) gehört, die sich in einer Kammer mit einem Einlaßkanal (17) und einem Auslaßkanal (20) befindet,
ferner ein Druckgasbehälter (14), der an seinem Abgabeteil mit einem Ventil (15) versehen ist, ein in den Einlaßkanal
eingebauter Stift (16), eine obere Zwischenwand (8) zum Trennen der Antriebsturbine von dem kreisrunden Gehäuse (1) sowie
eine untere Zwischenwand (18) zum Trennen der Antriebsturbine von dem Druckgasbehälter, und daß die Anordnung derart ist,
daß beim Öffnen des Ventils des Druckgasbehälters durch den Stift das verdichtete Gas die Antriebsturbine betätigt, um
die Welle anzutreiben.
7. Inhalator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Antriebseinrichtung ein mit der Welle (6) verbundenes
erstes Zahnrad (21) gehört, ferner ein mit einem Ende einer zweiten Welle (22) verbundenes zweites Zahnrad (23), eine
Buchse (24), in der die zweite Welle gegenüber dem Gehäuse (7) drehbar gelagert ist, sowie eine mit dem anderen Ende
der zweiten Welle verbundene Kurbel (25), und daß die Anordnung derart ist, daß beim Drehen der Kurbel die beiden Zahnräder
die erste Welle unter Erhöhung ihrer Drehzahl gegenüber der zweiten Welle antreiben.
8. Inhalator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Antriebseinrichtung eine bandförmige Spiralfeder gehört,
die mit der Welle verbunden ist, ferner eine Ratscheneinrichtung mit einem mit der Feder verbundenen Sperrelement
sowie ein Schlüssel, und daß die Anordnung derart ist, daß sich die Feder mit Hilfe des Schlüssels aufziehen läßt, und
daß die Feder die Welle antreibt, sobald das Sperrelement der Ratscheneinrichtung wirkungslos gemacht wird.
9. Verfahren zum Abgeben eines Medikaments in zerstäubter Form, dadurch gekennzeichnet , daß eine ein
Medikament enthaltende Kapsel bereitgestellt wird, daß die Kapsel in ein Gehäuse eingeführt wird, das mit einem Flügelrad
und einem konvergierenden trichterförmigen Hundstück zum
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Zerstäuben des Medikaments versehen, daß das Flügelrad mit Hilfe einer Antriebseinrichtung in Drehung versetzt wird,
daß das Mundstück in die Mundöffnung des Benutzers eingeführt wird und daß die mit dem Flügelrad durch eine Welle
verbundene Antriebseinrichtung betätigt wird, um zum Zweck des Inhalierens durch den Benutzer eine abgemessene Dosis
des Medikaments abzugeben.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung mittels einer Batterie betreibbar
ist.
11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung mit Hilfe eines Druckgasbehälters
antreibbar ist.
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