DE2817950A1 - Elektrischer schalter - Google Patents

Elektrischer schalter

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DE2817950A1
DE2817950A1 DE19782817950 DE2817950A DE2817950A1 DE 2817950 A1 DE2817950 A1 DE 2817950A1 DE 19782817950 DE19782817950 DE 19782817950 DE 2817950 A DE2817950 A DE 2817950A DE 2817950 A1 DE2817950 A1 DE 2817950A1
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Description

ΛΜΡ 5810 - 4- -
AMP Incorporated Eisenhower Boulevard Harrisburg, Pa. (V. St. A.)
Elektrischer Schalter
Priorität: 25. Apr. 1977; V.St.A»; Kr. 790 635
Die Erfindung bezieht sich auf einen elektrischen Schalter, insbesondere einen optisch klaren oder lichtdurchlässigen Schalter zur Verwendung mit Sichtanzeigevorrichtungen.
Es sind bereits derartige elektrische Schalter bekannt, mit einer ersten Folie aus lichtdurchlässigem, elektrisch isolierendem Werkstoff, die wenigstens einen elektrischen Leiter auf einer Oberfläche aufweist, mit einer zweiten
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Folie aus lichtdurchlässigem, elektrisch isolierendem Werkstoff, die wenigstens einen elektrischen Leiter auf einer Oberfläche aufweist, und mit einer Abstandsfolie aus elektrisch isolierendem Werkstoff, die wenigstens ein Durchgangsloch aufweist, wobei die erste, die zweite und die Abstandsfolie übereinanderliegend mit der ersten und der zweiten Folie zu beiden Seiten der Abstandsfolie angeordnet und die Leiter auf der ersten und der zweiten Folie der Abstandsfolie benachbart und £weils mit wenigstens einem Durchgangsloch der Abstandsfolie ausgerichtet sind, so daß bei Beaufschlagen der ersten Folie mit Druck Leiter auf der ersten und der zweiten Folie durch ein Durchgangsloch der Abstandsfolie in Kontakt miteinander drückbar sind,
Normalerweise werden solche Schalter an einer Stelle angeordnet, die von dem Anzeigebereich einer Vorrichtung, z. B. eines in der Hand zu haltenden Rechners, entfernt ist, so daß die optischen Eigenschaften des Schalters nicht von Bedeutung sind. Tatsächlich sind die meisten bisher entwickelten Schalter dieser Art lichtundurchlässig, und ihre Lichtdurchlässigkeitseigenschaften sind unwesentlich.
Es werden jedoch jetzt Vorrichtungen gebaut, bei denen ein Schalter über einem Anzeigebereieh der Vorrichtung angeordnet ist (vgl. z. B. "Electronics", 11. Uov. 1976, S. 27). Dabei ist eine in der Hand zu haltende Endeinheit angegeben, die einen über einer Anzeige liegenden Schalter aufweist, so daß der Benutzer während des Zeitintervalls zwischen der Betätigung des Schalters auf der
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Endeinheit und dem Beobachten der auf der Anzeige erscheinenden Information die Augen nicht von der Anzeige wegzubewegen braucht.
Bei Vorrichtungen dieser Art werden die Lichtdurchlässigkeitseigenschaften des Schalters kritisch, und eine Schalteranordnung mit schlechten oder beschränkten Iiichtdurchlässigkeitseigenschaften ist ungeeignet. Ferner ist es erwünscht, auf solchen Vorrichtungen ein geeignetes Euter anzubringen, damit die angezeigte Information nicht durch Reflexionslicht überdeckt wird, und viele der bekannten Schalter haben optische Eigenschaften, die mit der Verwendung eines geeigneten Filters unverträglich sind«
Normalerweise wird als erste Folie Polyester verwendet, das auch für die zweite und die Abstandsfolie verwendet werden kann, obwohl für die letzteren auch andere Werkstoffe, z. B. ausgegossenes Epoxid, verwendet werden. Die Lichtdurchlässigkeitseigenschaften von Polyester sind jedoch relativ schlecht, und ferner ist es mit einem Polarisationsfilter unverträglich.
Der elektrische Schalter nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Folie aus Zelluloseacetat bestehen, und daß die Leiter auf ihren Oberflächen durch galvanisches Abscheiden gebildet sind.
Bevorzugt bestehen die erste und die zweite Folie aus Zellulosetriacetat, es können jedoch auch Zelluloseacetatbutyrat oder Zellulosediacetat verwendet werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstellend anhand7 der Zeichnung näher erläutert. Es zeigent
Fig. 1 eine Draufsicht auf den Sehalter nach der Erfindung;
I1Ig. 2 eine Explosionsansicht des Schalters nach Fig. .1;
Mg. 3 eine Quersehnittsansleht eines Leiters des Schalters nach Fig, 1;
Fig. 4 eine Querschnittsansieht de& Schalters nach Fig. 1 mit einem auf dessen Oberfläche angeordneten Filter; und
FIg. 5 eine Teilansicht des Schalters nach
Fig. 1f auf dem- ein einstückiges Netz Ton Abschirmleitern ausgebildet ist«
Nach den Fig. 1 und 2 umfaßt der Schalter einen im wesentlichen lichtdurchlässigen Verbundkörper aus einer ersten und einer zweiten Folie 1 und 2 sowie einer Abstandsfolie 3, die sämtlich aus Zellulosetriacetat bestehen. Die drei Folien sind längs ihren Kanten haftend miteinander verbunden, und die Abstandsfolie 3 Ist mit mehreren Durchgangslöchern 4 ausgebildet, die einzelne Schalterstellen definieren. Vertikal verlaufende (vgl. in Fig. 1} Haarleiter 5 sind auf der Innenfläche der ersten Folie 1, die der Abstandsfolie benachbart ist, vorgesehen, und
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gleichartige horizontal verlaufende Haarleiter 6 sind auf der entsprechenden Innenfläche der zweiten Folie 2 vorgesehen. Die Haarleiter 5 und 6 kreuzen einander jeweils an den Durchgangslöchern 4, sind jedoch normalerweise durch die Abstandsfolie 3 voneinander beabstandet; sie können an einer bestimmten Schalterstelle in Kontakt gebracht werden, indem einfach Druck auf die Außenfläche der ersten Folie 1 über dem an dieser Stelle befindlichen Durchgangsloch 4 ausgeübt wird.
Die Leiter 5 haben mit ihnen einstückig ausgebildete Zuführungen 7, die zu dem unteren (in Pig. 1) Rand der ersten Folie 1 verlaufen, wo sie in Anschlußteilen 8 enden, die breiter als die Leiter 5 und die Zuführungen 7 sind. Ebenso weisen die Leiter 6 mit ihnen einstückige Zuführungen 9 auf, die längs der zweiten Folie 2 verlaufen und in breiteren Anschlußteilen 10 enden. Nach Fig. 2 sind einige der benachbarten Anschlußteile 10 durch einzelne relativ breite Zuführungen 11, die mit den Anschlußteilen 8 der Zuführungen 7 auf der ersten Folie 1 verbindbar sind, getrennt.
Die Leiter werden auf den Folien 1 und 2 durch das folgende Verfahren aufgebracht:
Vorteilhafterweise hat jede Folie eine Dicke von ca. 0,12 mm und wird zuerst vorbereitet, indem sie in ein geeignetes Reinigungsmittel getaucht wird, das Ölrückstände oder andere Fremdstoffe von der Folienoberfläche entfernt. Ein zufriedenstellend wirkendes geeignetes Reinigungsmittel ist ein ein Netzmittel enthaltendes Reinigungsmittel mit einem pH-Wert 7, das unter dem
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Markennamen Neutra Clean 68 vertrieben wird. Dieses Mittel wird "bei Raumtemperatur in einer wäßrigen Lösung im Verhältnis 1:1 verwendet, wobei die Folie für ca. 1 min in die Lösung getaucht wird. Nach dem Abspulen mit heißem Wasser (55 0C) wird die Folie für ca. 30 s in eine Lösung getaucht, die Hydrazin, Natriumhydroxid und Triäthanolamin enthält.
Es wird angenommen, daß die Hydrazin-Behandlung die Folienoberfläche in sehr geringem Maß angreift und weichmacht, wodurch sie zur Aufnahme von Palladium vorbereitet wird (was noch erläutert wird), wobei jedoch die optischen Eigenschaften der Folie nicht beeinträchtigt werden. Diese Hydrazin-Behandlung trägt in hohem Maß zu der guten Haftfestigkeit bei, die bei dem Fertigerzeugnis erhalten wird.
Nach der Hydrazin-Behandlung wird die Folie in eine schwache Natriumhydroxidlösung und anschließend in eine verdünnte HCl-Lösung getaucht. Dann wird die Folien-Oberfläche durch Kontaktieren mit einer PdCl2-SnCl2-Lösung katalysiert. Auf diesen Schritt folgt Eintauchen in eine Ammoniumbifluoridlösung, wodurch etwaige restliche Zinn(ll)ionen auf der Folienoberfläche gelöst werden.
Anschließend wird auf die gesamte Folienoberfläche eine schützende stromlose Kupferplattierung mit einer Dicke von ca. 0,00005-0,000075 mm aufgebracht. Diese Schutzplattierung bedeckt zwar die Gesamtoberfläche, ist jedoch relativ dünn, und um jedes Angreifen der Zellulosetriacetatfolie zu verhindern, werden zusätzlich 0,012 mm Kupfer elektrolytisch auf die Gesamtoberfläche aus
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einem CuSOi-Bad aufgebracht, wobei die Badtemperatür ca.43-49 0C beträgt. Die stromlose Kupferbeschichtung wirkt als Verteiler, so daß die elektrolytische Plattierung über die gesamte freiliegende Oberfläche sichergestellt ist.
Die Folie wird dann mit kaltem Sprühwasser gereinigt und für kurze Zeit bei ca. 75 0C getrocknet.
Ein geeigneter Schutzlack, z. B. AZ-340, wird dann auf die Gesamtoberfläche aufgebracht, getrocknet, und die Folie wird bei 75 0C für 10 min gehärtet. Dann wird der Schutzlack längs dem Verlauf der Leiter belichtet, entwickelt und gespült, so daß die die Leiter definierenden Linien nicht mehr von dem Schutzlack bedeckt sind. Dann wird ein galvanischer Kupferüberzug auf die freigelegten Bereiche mit einer Dicke von ca. 0,006 mm aufgebracht, und nach geeignetem Reinigen und Eintauchen in eine Säure wird eine dünne Nickelplattierung (0,0006 mm) auf dem Kupfer abgeschieden, und Gold mit einer Dicke von ca. 0,00075 nun wird galvanisch auf der Nickerbeschichtung niedergeschlagen. Alternativ kann Pd, Ag oder ein anderes ätzfestes Metall auf die Kupferleiter plattiert werden. Der Schutzlack wird dann abgezogen, und die Kupfer-Schutzschicht wird durch einen FeCl,-Spray weggeätzt.
Aus der vorstehenden Erläuterung ist ersichtlich, daß beide Folienoberflächen den angegebenen Verfahrensschritten unterzogen werden und ein Schutzlack auf die gesamte Oberfläche, auf der keine Leiter vorgesehen werden, aufgebracht wird. In manchen Fällen ist es erwünscht,
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ein Netz von Schutzleitern entsprechend der Position 12 in Fig. 5 auf die Außenfläche der Folie 1 aufzubringen, und die Schutzleiter werden auf dieser Oberflüche dadurch vorgesehen, daß der Schutzlack auf der Fläche belichtet, selektiv entwickelt und entfernt wird, wonach Kupfer auf die Schutzleiterlinien galvanisch abgeschieden wird, während die Leiter auf der nach unten weisenden Oberfläche galvanisch abgeschieden werden. Eine geeignete Abschirmung kann durch Herstellen von Leitern mit einer Breite von 0,05 mm auf 2,54 mm breiten Mittenlinien, und zwar zehn Linien pro 25,4 mm, hergestellt werden.
Fig. 3 ist ein Querschnitt eines Leiters 5 auf der Oberfläche der Folie 1. Das galvanisch abgeschiedene Kupfer 13 bildet die Hauptmasse des Leiters, und die dünnen Nickel- bzw. Goldschichten 14 bzw. 15 verlaufen über die Seiten der Kupferbeschichtung 13 hinaus, und zwar infolge von Unterätzungen, die während des Ätzens entstehen.
Es ist zu beachten, daß in der Zeichnung die Leiterbreite übertrieben angegeben ist und die tatsächlichen Breiten, wie erwähnt, ca. 0,12 mm betragen. Damit sind bei einem gebauten Schalter die Abschirmleiter 12 und die Leiter 5 und 6 weit weniger sichtbar als in Fig. 5, und die Leiterbreite ist nicht so groß, daß sie einen Benutzer bei der Betrachtung eines Anzeigebereichs unter dem Schalter stört.
Fig. 4 zeigt die Verwendung des Schalters nach den Fig. 1 und 2 auf der Oberfläche einer räumlichen Anordnung von
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lichtemittierenden Moden 16, wobei ein Polarisationsfilter 17 die Außenseite der Folie 1 bedeckt.
Wie bereits erwähnt, wird angenommen, daß die Behandlung der Folien mit einer Lösung aus Hydrazin, Natriumhydroxid und Triäthanolamin die Zelluloseoberfläche angreift und erweicht, wodurch ein Gel auf der Oberfläche gebildet wird. Es ist auch wahrscheinlich, daß in diesem Gel einige Komplexarten eingeschlossen sind, insbesondere Natriumalkoholat sowie etwas Natriumhydroxid und etwas Hydrazin. Ferner wird angenommen, daß andere Arten vorhanden sein können, die mit den Acetylgruppen auf der Oberfläche gebildet werden können, z. B. Acetylhydrazid und Acetatsalze. Einige dieser eingeschlossenen Arten dienen als Katalysatoren für die Abscheidung von Palladium auf die Oberfläche, insbesondere da das Hydrazin als Reduktionsmittel wirken kann, um die kolloidalen Palladiumionen zu metallischem Palladium zu reduzieren.
Es wurde festgestellt, daß beim Vorsehen von Leitern auf Zelluloseacetatfolien in der erläuterten Weise die optische Klarheit oder Lichtdurchlässigkeit der Folien nicht merklich beeinträchtigt wird. Folien mit darauf befindlichen Leitern haben normalerweise eine Lichtdurchlässigkeit von 90 %, und die Leiter haben eine Metallhaftfestigkeit von ca. 2,26 kg Haftvermögen pro 25,4 mm Länge.
Der Schalter kann, wie bereits erwähnt, mit einem Polarisationsfilter (z. B. 17 in Fig. 4) verwendet werden,
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und die Zelluloseacetatfolien bewirken keine Depolarisation des sie durchsetzenden Lichts. Aus diesem Grund sind Schalter nach der Erfindung mit Filtern ausrüstbar und unter normalen Tageslichtbedingungen verwendbar.
Die folgenden Beispiele dienen der Erläuterung von Verfahren zum Herstellen von Leitern auf einer Zellulosetriacetatfolie.
Beispiel I
Eine Zellulosetriacetatfolie von 30,48 cm mit einer Dicke von 0,12 mm wurde von auf der Oberfläche vorhandenen Ölrückständen und anderen Fremdstoffen durch Eintauchen in eine wäßrige Reinigungsmittellösung für 60 s gereinigt. Dann wurde die Folie unter 55 0C heißem Sprühwasser gewaschen und für ca. 35 s in eine Lösung getaucht, die aus 70 Teilen einer 85 %igen Hydrazinhydratlösung, 25 Teilen einer 25 %xgen Natriumhydroxidlösung und 5 Teilen TriUthanolamin bestand. Die Folie wurde wiederum mit 55 0G heißem Sprühwasser gespült, für 30 s in eine 1 %ige Natriumhydroxidlösung getaucht und wieder unter heißem Sprühwasser gespült. Sie wurde dann für 30 s in eine 25 %ige- HCl-Lösung getaucht. Die Folienoberfläche wurde katalysiert durch Eintauchen für 90 s in eine handelsübliche kolloidale Palladium-Zinn-Lösung, enthaltend 0,67 g/l PdCl2, 42 g/l SnCl2 und 250 ml/1 HCl. Anschließend wurde die Folie mit kaltem Sprühwasser gewaschen und für 90 s in eine wäßrige Lösung von Ammoniumbifluorid getaucht. Die Folie wurde wiederum in kaltem
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Sprühwasser gewaschen und für 5 min bei 60 0O in einem Ofen getrocknet. Eine Schutzbeschichtung aus stromlosem Kupfer mit einer Dicke von ca. 0,000076-0,00012 mm wurde auf die Folie aufgebracht, indem sie für 10 min in ein stromloses Kupferplattierbad mit einem löslichen Kupfersalz, einem Komplexbildner, um das Kupfer in Lösung zu halten, Natriumhydroxid, um die Lösung basisch zu machen, und Formaldehyd als Reduktionsmittel getaucht wurde. Nach Entnahme der Folie aus diesem stromlosen Plattierungsbad wurde sie mit kaltem Sprühwasser gespült, durch einen Luftstrom getrocknet und für 3 min bei 60 0C in einen Ofen eingebracht. Dann wurde die Folie auf ein Gestell gelegt, und eine zusätzliche Schutzplattierung von 0,0012 mm wurde galvanisch aus einem sauren Kupfersulfatbad darauf abgeschieden. Die Folie wurde unter kaltem Sprühwasser gewaschen, luftgetrocknet und für 2 min in einen Ofen bei 75 0C eingebracht. Die Folie wurde dann durch Eintauchen in eine UV-lichtempfindliche Fotoresistflüssigkeit beschichtet, für 10 min bei Raumtemperatur getrocknet und bei 75 0C für 10 min gehärtet. Das Leitermuster wurde durch selektives Belichten mit UV-Licht und Eintauchen in eine Entwicklerflüssigkeit entwickelt. Die Folie wurde mit kaltem Sprühwasser gespült und zum Elektroplattieren der Schaltung gestapelt. Die Oberfläche wurde durch mildes Benetzen mit einer Reinigungsmittellösung aktiviert und unter kaltem Sprühwasser gewaschen. Dann wurde das Gestell für 5 s in eine 10 %±ge Schwefelsäurelösung getaucht, unter kaltem Sprühwasser gespült und in einem sauren Kupfersulfatbad galvanisch mit einer 0,0075 mm dicken Beschichtung versehen. Nach diesem
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galvanischen Beschichten wurde die Folie unter kaltem Sprühwasser gespült, wiederum für 5 s in eine 10 %ige Schwefelsäurelösung getaucht und wiederum unter kaltem Sprühwasser gespült. Aus einem Niekelsulfamatbad wurde die Kupferschicht mit einer galvanischen Nickerbeschichtung von 0,00062 mm beschichtet. Die Folie wurde unter kaltem Sprühwasser gewaschen, für 5 s in 10 %ige Schwefelsäure getaucht und wiederum unter kaltem Sprühwasser gewaschen. Aus einem neutralen Cyangoldbad wurde die Nickelbeschichtung dann mit einer glänzenden galvanischen Goldbeschichtung von ca. 0,0008 mm beschichtet. Die Folie wurde unter kaltem Sprühwasser gewaschen, die Fotoresistschicht von beiden Folienseiten abgezogen und die schützende Kupferplattierung durch Besprühen mit einem Ferrichlorid-Ätzmittel weggeätzt. Die Folie wurde wiederum unter kaltem Sprühwasser gespült und unter einem Luftstrom getrocknet.
Nach dem Abziehen der Schutzbeschichtung hatte die Folie eine Lichtdurchlässigkeit von ca. 92 %. Die Leiter hatten eine Haftfestigkeit von 1,8-2,26 kg pro 2,54 cm Länge.
Beispiel II
Eine Zellulosetriacetatfolie mit einer Dicke von 0,12 mm wurde von auf der Oberfläche haftenden Ölen und anderen Fremdstoffen durch Eintauchen für 30 s in eine wäßrige Reinigungsmittellösung gereinigt. Sie wurde dann unter
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heißem Sprühwasser (55 0C.) gewaschen und für 30 s in eine Lösung getaucht, die aus 70 Teilen einer 85 %±gen Hydrazinlösung, 25 Teilen einer 25 %igen NaOH-Lösung und 5 Teilen Triäthanolamin bestand. Sie wurde dann für 30 s in eine 1 ?oige NaOH-Lösung getaucht, in heißem Sprühwasser (55 0C) gewaschen und für 15s in eine 25 %±ge HCl-Lösung getaucht. Dann wurde die Folienoberfläche katalysiert durch Eintauchen für 60 s in eine kolloidale Palladium-Zinn-Lösung, enthaltend 0,67 g/l PdCl2, 42 g/l SnCl2 und 250 ml/l HCl, dann unter kaltem Sprühwasser gewaschen und für 60 s in eine wäßrige Ammoniumbifluoridlösung entsprechend Beispiel I getaucht. Sie wurde in kaltem Sprühwasser gewaschen und für ca. 5 min bei 60 0C in einem Ofen gehärtet. Eine Schutzbeschichtung aus stromlosem Kupfer wurde entsprechend dem Beispiel I aufgebracht, bei einer Eintauchzeit von 10 min. Die Folie wurde wiederum unter kaltem Sprühwasser gewaschen, unter einem Luftstrom getrocknet und bei 60 0C für 3 min gehärtet. Dann wurden die in dem Beispiel I angegebenen Schritte, beginnend mit dem galvanischen Niederschlagen der Schutzbeschichtung, durchgeführt. Nach dem Abstreifen der Schutzplattierung hatte die Folie im wesentlichen die gleichen Eigenschaften wie diejenige nach dem Beispiel I.
Bei den vorstehenden Beispielen wurden beide Oberflächen der Zelluloseacetatfolien mit Schutzbeschichtungen aus Kupfer versehen. Normalerweise wird das Fotoresistmaterial auf die Folienoberfläche aufgebracht, auf der keine Leiter ausgebildet werden, und die Schutzbeschichtung wird beim Abζen entfernt.
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Nach Fig. 4 ist es in manchen Fällen erwünscht, Abschirmleiter 12 auf der nach oben weisenden Oberfläche der Folie 1 vorzusehen, und diese werden so hergestellt, daß einfach die Schutzbeschichtung auf der nach oben weisenden Oberfläche der Folie 1 selektiv entwickelt wird und die Abschirmleiter durch galvanisches Abscheiden darauf aufgebracht werden.
Es können auch andere Zelluloseacetatmaterialien anstelle von Zellulosetriacetat verwendet werden.
Z. B. wurden Leiter auf Zelluloseacetatbutyrat durch die in den Beispielen I und II angegebenen Schritte mit kleineren Abweichungen aufgebracht. Normalerweise sollte, wenn Leiter auf Zelluloseacetatbutyrat aufgebracht werden, die Folie für ca. 5 min bei 120 0G vor dem galvanischen Abscheiden gehärtet und für 90 s oder langer in der Hydrazinlösung behandelt werden. Nach dem stromlosen Metallisieren sollte die Folie dann wiederum für ca. 5 min bei 120 0C gehärtet werden. Im übrigen können die vorstehend aufgeführten Verfahrensschritte durchgeführt werden.
Eine Zelluloseacetatbutyrat-Folie mit einer Dicke von 0,38 mm wurde in der oben angegebenen Weise mit Leitern versehen und war zur Verwendung als Folie 2 des Schalters geeignet. Eine etwas dünnere Folie ist als Folie 1 erwünscht, da diese Folie biegsam sein muß.
Zellulosediacetat kann ebenfalls verwendet werden.
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Ein wesentlicher Vorteil des vorstehend angegebenen Verfahrens ist, daß es nicht erforderlich ist, ein Klebmittel zu verwenden, das bei Verfahren erforderlich ist, bei denen ein Verbundkörper (Metall- und Kunststofffolie aneinanderliegend) geätzt wird, der durch Verbinden der Metallfolie mit der Kunststoffolie hergestellt wird. Wenn der Verbundkörper durch Verbinden einer dünnen Metallfolie mit einer Kunststoffolie hergestellt wird, muß ein Klebmittel benutzt werden, um das haftende Verbinden des Metalls mit der Kunststoffolie zu bewirken. Die Verwendung eines Klebmittels hat eine Verschlechterung der optischen Eigenschaften der Folie in dem Maß zur Folge, daß durch diese Verfahren hergestellte Schalter sehr unbefriedigend sind. Selbstverständlich wird das Klebmittel nicht entfernt, wnn das Ätzen erfolgt, so daß es auf der Folienoberfläche als zusätzliche Schicht verbleibt, durch die das Licht durchtreten muß; außerdem hat diese Schicht normalerweise schlechtere Lichtdurchlässigkeitseigenschaften und eine Brechzahl, die anders als diejenige der Folie ist. Es ist also ersichtlich, daß das Vorhandensein einer Klebmittelschicht einen optisch klaren oder lichtdurchlässigen Schalter nur verschlechtern kann.
Ferner haben die Schalter nach der Erfindung den Vorteil, daß die galvanisch niedergeschlagenen und geätzten Leiter extrem schmal (ca. 0,12 mm oder schmaler) gemacht werden können im Vergleich zu Leitern auf Kunststoffolien, die in herkömmlicher Weise durch Siebdrucken aufgebracht werden. Durch Siebdrucken her-
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gestellte Leiter haben normalerweise eine Mindestbreite von 0,25 mm, und Leiter mit dieser Breite können die Beobachtung der Sichtanzeige durch den Schalter hindurch beeinträchtigen. Ferner ermöglichen die schmalen Leiter eine äußerst genaue Anordnung jedes Sehalterpunkts auf der geometrischen Mitte jedes Durchgangslochs 4; eine solche sehr genaue Anordnung ist erwünscht, da sie die Miniaturisierung des Schalters erleichtert.
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L e e rs e

Claims (8)

Patontansprüc Ii e
1. /Elektrischer Schalter, mit einer ersten Folie aus lichtdurchlässigem, elektrisch isolierendem Werkstoff, die wenigstens einen elektrischen Leiter auf einer Oberfläche aufweist, mit einer zweiten Folie aus lichtdurchlässigem, elektrisch isolierendem Werkstoff, die wenigstens einen elektrischen Leiter auf einer Oberfläche aufweist, und mit einer Abstandsfolie aus elektrisch isolierendem Werkstoff, die wenigstens ein Durchgangsloch aufweist, wobei die erste, die zweite und die Abstandsfolie übereinanderliegend mit der ersten und der zweiten Folie zu beiden Seiten der Abstandsfolie angeordnet und die Leiter auf der ersten und der zweiten Folie der Abstandsfolie benachbart und jeweils mit wenigstens einem Durchgangsloch der Abstandsfolie ausgerichtet sind, so daß bei Beaufschlagen der ersten Folie mit Druck Leiter auf der ersten und der zweiten Folie durch ein Durchgangsloch der Abstandsfolie in Kontakt miteinander drückbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Folie (1 und 2) aus Zelluloseacetat bestehen, und daß die Leiter (5-11) auf ihren Oberflächen durch galvanisches Abscheiden gebildet sind.
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Bayerische Vereinsbank: 823101 Postscheck 54782-Ö09
ORIGINAL INSPECTED
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2. Schalter nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die crake und die zweite Folie (1 und 2) aus Zellulosetriacetat bentchon.
3. Gehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Folie (1 und 2) aus Zelluloseacetatbutyrat bestehen.
4. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Folie (1 und 2) aus Zellulosediacetat bestehen.
5. Schalter nach einem der Torhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Netz von Abschirmleitern (12) auf der Außenfläche der ersten Folie (1).
6. Schalter nach einem der Torhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein die Außenfläche der ersten Folie (1) bedeckendes Polarisationsfilter.
7. Schalter nach einem der Torhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiter (5-11) auf den Oberflächen der Folien (1 und 2)
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durch ein Verfahren gebildet sind, "bei dem die Oberflächen der Folien (1 und 2) durch stromloses Aufbringen einer metallischen Schutzbeschichtung leitfähig gemacht, die Schutzbeschichtungen mit einer Resistbeschichtung versehen, die Resistbeschichtung längs die Leiter (5-11) definierenden Linien entfernt, eine Metallplatteerung längs den die Leiter definierenden Linien abgeschieden, die belichtete Resistbeschichtung entfernt, und die Schutzbeschichtung von den Oberflächen weggeätzt werden, so daß die Leiter (5-11) an den Oberflächen verbleiben.
8. Schalter nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Leiter (5-11) eine Kupferschicht aufweist, die mit einer Niekelschicht überzogen ist, die ihrerseits mit einer ätzfesten Schicht eines Kontaktmetalls beschichtet
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